Stadtratssitzung am 14.11.2024 I Öffentlicher Teil
Stadtratssitzung am 14.11.2024 I Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 10.10.2024
2. KU; Genehmigung der Verwaltungsratsbeschlüsse zur Neufassung von
a) Wasserabgabesatzung;
b) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS);
c) Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
3. Festsetzung der Grundsteuerhebesätze; Erlass der Hebesatzsatzung 2025
4. FW Uttenhofen, Umbau Feuerwehrhaus nach BCU-Auszug; Freigabe Planung und Kostenberechnung
5. Bund-Länder-Städtebauförderung „Lebendige Zentren“; Bedarfsanmeldung 2025
5 a. Änderung bei der Vereinsförderung; rückwirkende Aufhebung der Zuschusskürzung
6. Bekanntgaben
7. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 10.10.2024
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.10.2024 wird genehmigt.
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Top 2 KU; Genehmigung der Verwaltungsratsbeschlüsse zur Neufassung dreier Satzungen
Der Stadtrat genehmigt die am 22.10.2024 vom Verwaltungsrat des KU jeweils einstimmig beschlossene Neufassung der
a) Wasserabgabesatzung des (WAS); b) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des KU (BGS-WAS);
c) Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des KU(BGS-EWS)
jeweils in der Fassung der Anlage zu diesem Sitzungspunkt.
Die Satzungen sollen jeweils zum 01.01.2025 in Kraft treten.
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Top 3 Festsetzung der Grundsteuerhebesätze; Erlass der Hebesatzsatzung 2025
a) Der Stadtrat beschließt, die Hebesätze weiterhin für die Grundsteuer A mit 350 v. H. und für die Grundsteuer B mit 380 v. H. ab dem 01.01 25 festzusetzen.
b) Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Pfaffenhofen(Hebesatzsatzung) vom 14.11.2024.
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Top
4 Feuerwehr Uttenhofen, Umbau des Feuerwehrhauses nach BCU-Auszug; Freigabe von Planung und Kostenberechnung
Stadtratssitzung am 14.11.2024 I Öffentlicher Teil
Top 4 Feuerwehr Uttenhofen, Umbau des Feuerwehrhauses nach BCU-Auszug; Freigabe von Planung und Kostenberechnung
Der Stadtrat billigt die vorliegende Planung und beauftragt die Umsetzung der Maßnahme. Die aktuellen Projektkosten in Höhe von ca. 1.082.000 € werden genehmigt
Stadtratssitzung am 14.11.2024 I Öffentlicher Teil
Top 5 Bund-Länder-Städtebauförderung „Lebendige Zentren“; Bedarfsanmeldung 2025, Zustimmung zu den einzelnen Maßnahmen
Stadtratssitzung am 14.11.2024 I Öffentlicher Teil
Top 5 Bund-Länder-Städtebauförderung „Lebendige Zentren“; Bedarfsanmeldung 2025, Zustimmung zu den einzelnen Maßnahmen
Der Stadtrat stimmt den vorgestellten Ausführungen zur Bedarfsmeldung im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ zu.
Termingerecht zum 02.12.2024 wird der Jahresantrag der Regierung von Oberbayern digital wie analog zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.
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Top 5a Änderung bei der Vereinsförderung
a) Pauschale Sportbetriebsförderung
Für die pauschale Sportbetriebsförderung wird ein jährlicher Fixbetrag festgesetzt und nach den Mitgliedereinheiten (entsprechend den Vorgaben des Freistaates Bayern) an die Vereine ausbezahlt. Dieser Betrag wird auf aktuell 67.000 € festgesetzt.
Die Sportförderrichtlinien werden in D Nr. 1 Satz 1 wie folgt formuliert:
„Die Stadt gewährt Zuschüsse für die pauschale Sportbetriebsförderung (ehemals Übungsleiterzuschüsse) nach Maßgabe des im Haushalt festgesetzten Pauschalbetrags. Der Pauschalbetrag wird durch die Mitgliedereinheiten der Vereine geteilt und entsprechend der Mitgliedereinheiten an den jeweiligen Verein ausbezahlt. Grundlage sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports. Der Zuschuss für die pauschale Sportbetriebsförderung wird nach der Meldung der Mitgliedereinheiten durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm ohne Antrag an die jeweiligen Vereine ausbezahlt.
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Top 5a Änderung bei der Vereinsförderung
b) Rückwirkende Aufhebung der Zuschusskürzung
Die im Oktober 2023 wegen der schlechten Haushaltslage beschlossene 15 %-ige Zuschusskürzung wird ab sofort aufgehoben.
Die Vereine und Organisationen erhalten den 15 %-igen Kürzungsbetrag im Nachhinein ausbezahlt.
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