Stadtratssitzung am 21.05.2015 I Ă–ffentlicher Teil
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Tagesordnungspunkte für den 21.05.2015 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2015 2. 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heißmanning – Weingartenfeld“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss 3. Kindertagesstätten, Anmeldezahlen und Belegung für das Betreuungsjahr 2015/2016 sowie Bestandserhebung und Bedarfsplanung 4. Neuorganisation der Wohnungswirtschaft und Neuausrichtung der Hl. Geist- und Gritsch’schen Fundationsstiftung Stadtratssitzung am 21.05.2015 I Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkte für den 21.05.2015 5. Einheimischen-Modell der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm; Neufassung der Vergaberegularien 6. Änderung der städtischen Ausbaubeitragssatzung; Einführung und Eckpunkte der Verrentungsmöglichkeit, Satzungsbeschluss 7. Umgestaltung von Freibadbereichen im Zuge von „Natur in Pfaffenhofen 2017“; Gestaltung Freibadvorplatz (Fahrradstellplätze) 8. Bekanntgaben 9. Wünsche und Anfragen Stadtratssitzung am 21.05.2015 I Öffentlicher Teil
Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2015 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2015 wird genehmigt.
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Top 2 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heißmanning – Weingartenfeld“ – Aufstellungsbeschluss –
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Top 2 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heißmanning – Weingartenfeld“ – Aufstellungsbeschluss – Der Stadtrat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heißmanning – Weingartenfeld“.
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Top 3 Kindertagesstätten, Anmeldezahlen und Belegung 2015/2016 sowie Bestandserhebung und Bedarfsplanung In den Räumen der „Freibadkrippe“ wird eine altersgemischte Kindergartengruppe eingerichtet und der Kindertagesstätte St. Elisabeth angegliedert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Schaffung von 12 bzw. 24 weiteren Krippenplätzen und einer bzw. zwei weiteren Kindergartengruppe(n) aufzunehmen (je nach Planungsoption).
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Top 3 Kindertagesstätten, Anmeldezahlen und Belegung 2015/2016 sowie Bestandserhebung und Bedarfsplanung Zudem ist für folgende Kindertagesstätten eine neue Betriebserlaubnis notwendig: Kita Burzlbaam: Erhöhung der Krippenplätze von 48 auf 50 Plätze (+ 2) und Erhöhung der Kindergartenplätze von 60 auf 70 (+ 10) Kita St. Elisabeth: Erhöhung der Kindergartenplätze von 99 auf 119 (+ 20). Diese zwei Krippenplätze und 30 Kindergartenplätze sind vom Stadtrat als Bedarf anzuerkennen.
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Top 4 Neuorganisation der Wohnungswirtschaft und Neuausrichtung der Stiftung
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Wohnungsbestand (ca. 12.000)
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Wohnungsbestand (ca. 12.000)
ca. 94 % Privat (ca. 11.280) ca. 6 % Öffentlich steuerbar (ca. 720)
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Wohnungsbestand (ca. 12.000)
ca. 94 % Privat (ca. 11.280) ca. 6 % Öffentlich steuerbar (ca. 720) davon ca. 328 Bestand
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Öffentlich steuerbar (ca. 720 Wohneinheiten)
Evang. Siedlungswerke Obb. Heimstätte 145
WBG 47
Stadt 64
Stiftung 72
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Öffentlich steuerbar (ca. 720 Wohneinheiten)
Evang. Siedlungswerke Obb. Heimstätte 145
WBG 47
Stadt 64
Stiftung 72
Faktischer Bedarf ca. 390
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Grundsätzliche Überlegungen Bestandsobjekte in gutem Zustand
Bestandsobjekte mit Sanierungsbedarf
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Alte Bestandsobjekte zum Verkauf
Finanzierungsmodell
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Bestand
Finanzierungsmodell
Bestand
Sanierung
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Finanzierungsmodell
Bestand
Verkaufserlöse Alte Bestandsobjekte Sanierung
Stadt / Stiftung
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Finanzierungsmodell
Bestand
Verkaufserlöse Alte Bestandsobjekte Sanierung
Stadt / Stiftung
• Einheimischenmodell • Erbpacht (Stiftung) • Grund im Bestand (Stadt)
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Finanzierungsmodell
Bestand
Verkaufserlöse Alte Bestandsobjekte Sanierung
Stadt / Stiftung
Neubau
• Einheimischenmodell • Erbpacht (Stiftung) • Grund im Bestand (Stadt)
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Finanzierungsmodell
Bestand
Verkaufserlöse Alte Bestandsobjekte Sanierung
Stadt / Stiftung
Neubau
Dritte • Einheimischenmodell • Erbpacht (Stiftung) • Grund im Bestand (Stadt)
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Wachstumsbilanz
2016
2017 ...
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Wohnraum+
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Wohnraum+
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Wohnraum+
Faktischer Bedarf
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Top 4 Neuorganisation der Wohnungswirtschaft und Neuausrichtung der Stiftung Die WBG ist als Zielgesellschaft für die Umsetzung der Neuorganisation der städtischen Wohnungswirtschaft vorgesehen. Die notwendigen Maßnahmen für die Umsetzung sind vorzubereiten. Die Neubesetzung des Vollzeitgeschäftsführers und einer Verwaltungskraft (Teilzeit) der WBG ist durchzuführen. Die Ansätze des Gutachtens im Hinblick auf die Neuausrichtung der Stiftung, insbesondere im Hinblick auf Zweck, Aufgaben und zukünftiger Organisation der Stiftung, sind schrittweise auszuarbeiten.
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Top 4 Neuorganisation der Wohnungswirtschaft und Neuausrichtung der Stiftung Auf Basis des 5-Jahres-Planes ist ein zeitlicher Ablauf der Verkäufe von Grundstücken in Abhängigkeit zu den Neubauten zu erstellen. Für die Grundstücke Untere Stadtmauer 3, Schulstraße 4, Frauenstraße 22 und in der Schrenkstraße soll die Veräußerung vorbereitet werden. Dabei ist bei den Grundstücken Untere Stadtmauer 3 und Schulstraße 4 ein Verbindungsweg zu sichern. Die Sanierung der Stiftungshäuser Dr.-Bergmeister-Straße 51–53 soll 2015 begonnen/durchgeführt werden. Hierfür stehen im Stiftungshaushalt 603.000 € zur Verfügung.
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Top 4 Neuorganisation der Wohnungswirtschaft und Neuausrichtung der Stiftung Schäden an St. Josef sind bautechnisch zu untersuchen und zu bewerten. Der Prüfungsauftrag ist zu vergeben. Hierfür stehen im Stiftungshaushalt 35.000 € zur Verfügung. Die unbedingt notwendigen sicherheitsrechtlichen Sofortmaßnahmen (inkl. Brandschutz) sind durchzuführen. Hierfür stehen im städtischen Haushalt 150.000 € und im Stiftungshaushalt 50.000 € zur Verfügung. Mit den Planungen zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Erbbaugrund-stück der Stadt Ziegelstraße 64 ist zu beginnen. Das Gebäude soll von der WBG errichtet werden. Ein neuer Erbbaurechtsvertrag zwischen Stiftung und WBG ist abzuschließen. Abwicklung der Baumaßnahme über das Stadtbauamt. Stadtratssitzung am 21.05.2015 I Öffentlicher Teil
Top 4 Neuorganisation der Wohnungswirtschaft und Neuausrichtung der Stiftung Das städtische Grundstück an der Kellerstraße (ehemals für Parkplatz) wird generell für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Mit der Planung soll bis Mitte des Jahres 2016 begonnen werden. Die Rückabwicklung des Zuschusses der Städtebauförderung ist umgehend anzugehen. Um während der Landesgartenschau eine Baustelle in der Spitalstraße zu vermeiden, soll der Baubeginn des Mehrgenerationenhauses erst nach der Kleinen Landesgartenschau 2017 sein. Demzufolge soll 2016 mit den Planungen begonnen werden.
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Top 5 Einheimischen-Modell der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm; Neufassung der Vergaberegularien Der Stadtrat beschlieĂ&#x;t auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die neugefassten Regularien des Pfaffenhofener Einheimischenmodells in der Fassung der Sitzungsvorlage. Die Regularien gelten ab dem 22. Mai 2015 und finden Anwendung auf alle ab diesem Zeitpunkt neu eingeleiteten Bauleitplanverfahren der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm.
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Top 6 Änderung der Ausbaubeitragssatzung; Einführung und Eckpunkte der Verrentungsmöglichkeit, Satzungsbeschluss Der Stadtrat beschließt zur Einführung der Verrentungsmöglichkeit die Satzung vom 21.05.2015 zur ersten Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm (Ausbaubeitragssatzung – ABS). Die Möglichkeit der Verrentung soll auf alle noch nicht erfolgten Ausbaubeitragserhebungen Anwendung finden. Die Beitragsschuldner sind entsprechend zu informieren.
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Top 7 Umgestaltung von Freibadbereichen im Zuge von „Natur in Pfaffenhofen 2017“; Freibadvorplatz, Fahrradstellplätze Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Planung zur Gestaltung des Freibadvorplatzes zu.
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Top 8 Bekanntgaben
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Top 9 WĂźnsche und Anfragen
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