StraĂ&#x;eninstandsetzung im Bereich zwischen Gritsch- und ZiegelstraĂ&#x;e: Anliegerversammlung am 20.09.2012
Straßenausbau zwischen Gritsch- und Ziegelstraße westlich der Schützenstraße – Übersichtsplan (Ausbauklassen)
Ausbaubeitragspflichtig: - Schützenstraße mit Kreuzloh (Ost) - Kreuzloh (West) - Portenschlagerweg - Kreppe - Teilbereich der Gritschstraße
Abrechnungsgebiet
Anliegerstraßen (Straßen, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen)
–Kreuzloh–West, Portenschlagerweg, Kreppe, Gritschstraße– Anteil der Stadt: Fahrbahn Radwege Gehwege Gemeinsame Geh- u. Radwege Unselbständige Parkplätze Mehrzweckstreifen Beleuchtung und Entwässerung unselbständige Grünanlagen
35 % 35 % 35 % 35 % 35 % 35 % 35 % 35 %
Anteil des Beitragspflichtigen: 65 % 65 % 65 % 65 % 65 % 65 % 65 % 65 %
Haupterschließungsstraßen (Straßen, die der Erschließung von Grundstücke und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen und nicht Hauptverkehrsstraßen sind) –Schützenstraße und Kreuzloh–Ost– Anteil der Stadt: Fahrbahn Radwege Gehwege Gemeinsame Geh- u. Radwege Unselbständige Parkplätze Mehrzweckstreifen Beleuchtung und Entwässerung unselbständige Grünanlagen
Einstufung und Prozentanteile
65 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 %
Anteil des Beitragspflichtigen: 35 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 %
Die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes entsprechend der städt. Ausbaubeitragssatzung (ABS) Der Aufwand wird auf die Anliegergrundstücke entsprechend der Grundstücksfläche verteilt.
Die Grundstücksfläche wird hierbei vervielfacht mit einem Nutzungsfaktor, der sich aus der Zahl der Vollgeschosse ergibt (tatsächlich / Bebauungsplan). Das erste Vollgeschoss wird mit 1,0 und jedes weitere mit 0,3 angerechnet. Zur Ermittlung der Zahl der Vollgeschosse wird ein von der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm beauftragtes Architekturbüro die Berechnung der „Zahl der Vollgeschosse“, vor Ort vornehmen. Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Als Vollgeschoss gilt ein Kellergeschoss, dessen Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,40 m höher liegt als die Geländeoberfläche und das ebenfalls eine Höhe von mindestens 2,30 m hat. Berechnungsbeispiel: Anlageteil Fahrbahn – Kosten: Anteil Beitragsschuldner 65%:
169.230 € 110.000 €
Beitrags- umlagefähiger Aufwand Beitragspflichtige Gesamtfläche Beitrag je qm Flächeneinheit (Kostensatz) Grundstücksfläche (lt. Grundbuch) Beitrag somit:
Abrechnung – Hinweise
110.000 € 11.000 qm 110.000 € : 11.000 qm = 10,00 €/qm 800 qm x 1,3 (Nutzungsfaktor) = 1.040 qm 1.040 qm x 10,00 € = 10.400,00 €
Straßenausbau in der • • • • • •
Übersichtsplan
Schützenstraße (1) Schießstätte (2) Kreppe (3) Portenschlagerweg (4) Kreuzloh (5) Teilbereich der Gritschstraße (6)
5
4
3
Straßenausbau in der 1
2
6
Übersichtsplan
• • • • • •
Schützenstraße (1) Schießstätte (2) Kreppe (3) Portenschlagerweg (4) Kreuzloh (5) Teilbereich der Gritschstraße (6)
SchĂźtzenstraĂ&#x;e, Bestand
Schützenstraße
Schützenstraße, Visualisierung
SchieĂ&#x;stätte, Bestand
Schießstätte
Kreppe Teil Ost, Bestand
Kreppe, Teil Ost
Kreppe, Teil Ost
Kreppe, Teil West
Kreppe, Verbindung zum Portenschlagerweg
Portenschlagerweg, Bestand
Portenschlagerweg
Portenschlagerweg
Portenschlagerweg, StichstraĂ&#x;e Spielplatz
Portenschlagerweg, StichstraĂ&#x;e Nord
Kreuzloh, Bestand
Kreuzloh, Teil West
Kreuzloh, Bestand
Kreuzloh, Teil Ost
Kreuzloh, Teil Ost
Kreuzloh, Visualisierung
GritschstraĂ&#x;e, Stich zum Spielplatz
Ausbaulänge:
rd. 1.600 m
Querschnitte: Straßenraumbreiten: Fahrbahnbreiten: Gehwegbreite:
von ca. 3,10 bis 12,00 m von 3,10 bis 5,25 m mind. 1,50 m
Materialien: Fahrbahn: Gehweg: Seitenstreifen: Abgrenzung: Entwässerung:
Asphalt Betonsteinpflaster Granitkleinsteinpflaster Granitbordstein Gussasphaltrinne
Baukosten (ohne Beleuchtung, Leerrohre, Ausstattung): ca. 2,2 Mio. €
Zusammenfassung
Wir danken f端r Ihre Aufmerksamkeit