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Modifizierungen bei der 1%-Schenkung

an die Kindergeneration

Im Ergebnis bleibt das Steuersparmodell weiter in Takt und zwar auch für ausländische Verschenker mit Steuerresidenz auf den Balearen. Dies hat das Landgericht von Palma, Audiencia Provincial de Palma de Mallorca 529/2020 am 30.12.2020 entschieden mit zwischenzeitlicher Rechtskraft. Bei Steuerresidenz des Verschenkers auf Mallorca ist es unerheblich, ob in dem jeweiligen nationalen Heimatland auch die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht existiert respektive ein solcher Erbvertrag nationalgesetzlich vorgesehen ist. Hier hat sich der Anwendungsbereich dieser Steuersparvariante also praktisch noch erweitert.

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Einkommenssteuervermeidung Auch beim zweiten Steuersparaspekt der Einkommenssteuervermeidung beim anschließenden Verkauf durch die Kindergeneration gab es Modifizierungen. Insoweit hat die aktuell anstehende Modifizierung eher einschränkenden Charakter. Konkret vorgesehen ist hier eine Regelung dahingehend, dass die Verkaufsgewinnsteuerbefreiung durch den Schenkungsvorgang erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren zum Tragen kommt. Dies hat aber bei der üblicherweise praktizierten Schenkung unter Pflichtteilsverzicht keine praktische Bedeutung, weil hier ein so zeitnaher Verkauf der Familienimmobilie gar nicht angedacht ist.

Besonderheit Schweiz Deutschland, Österreich und die Schweiz kennen auch die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht. Während dies bei Deutschen und Österreichern klar aus den gesetzlichen nationalen Regelungen hervorgeht, bedarf dies in der Schweiz einer gewissen Interpretation, weshalb es hier in der Praxis in Spanien heute einer rechtsgutachterlichen Bestätigung durch einen Schweizer Notar bedarf, wenn der Verschenker nicht auf Mallorca steueransässig ist.

Zur Absicherung der Steuerminimierung im Einzelfall Erforderlich ist bei der Wahl der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht allerdings immer die einzelfallbezogene Absicherung. Zu vermeiden ist eine allzu hohe Bodenwertzuwachssteuer in Spanien, welche sich bei städtischen Immobilien im bereits langjährigen Familieneigentum ergeben kann, sowie ein relevant hoher Schenkungssteueranfall im jeweiligen Hauptwohnsitzstaat des Verschenkers. Hier sollten also für die Kinder möglichst noch wesentliche Anteile der Schenkungssteuerfreibetrages zur Verfügung stehen, in Deutschland vorgesehen mit 400.000 € alle 10 Jahre nach jedem Elternteil.

Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“

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