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Fair Play bei Trennung und Scheidung

Fair Play bei

Trennung und Scheidung!

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Die Kanzlei Dahmen-Lösche & Ehm ist spezialisiert auf Familien- und Erbrecht. Die Rechtsanwältinnen beraten in der schwierigen Lebenssituation diskret, empathisch und nehmen sich viel Zeit für ihre Klienten, wobei die einvernehmliche Regelung im Vordergrund steht. Gemeinsam mit Ihnen analysieren die Anwältinnen und Mediatorinnen die Problemstellung und erarbeiten individuelle, effiziente und kostenbewusste Lösungen, um Ihr Ziel zu erreichen.

Es geht auch ohne Rosenkrieg Rosenkriege verbunden mit langwierigen gerichtlichen Verfahren entstehen, wenn außergerichtlich keine Einigung über die sogenannten Ehescheidungsfolgesachen wie Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Hausratsteilung getroffen werden kann. Um den Rosenkrieg gar nicht erst entstehen zu lassen, empfehlen die Rechtsanwältinnen so schnell wie möglich eine außergerichtliche Regelung mit dem anderen Ehepartner zu treffen. In einer individuellen juristischen Beratung können Vorschläge für eine einvernehmliche Regelung unterbreitet werden mit dem Ziel, einen Ehevertrag – die sogenannte Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung – abzuschließen.

Einvernehmliche Lösungen Gerade wenn die Eheleute über ein hohes Vermögen verfügen sollte schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da diese wesentlich kostengünstiger ist als eine Regelung im gerichtlichen Verfahren. Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat derjenige Ehepartner einen Zugewinnausgleich an den anderen zu zahlen, der einen höheren Zugewinn erzielt hat. Der Zugewinn wird bei jedem Ehepartner in folgender Form ermittelt:

Endvermögen bezogen auf den maßgeblichen Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) abzüglich Anfangsvermögen bei Eheschließung = Zugewinn.

Bei der einvernehmlichen Regelung müssen sich die Eheleute nicht an das starre Schema halten. Vielmehr ist eine Kombination aus Regelungen im Hinblick auf den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt möglich. So kann zum Beispiel auf den Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung verzichtet werden, wenn sich im Gegenzug der Zugewinnausgleichsbetrag erhöht. Bei der Regelung des nachehelichen Unterhaltes kann es Sinn machen, nur einen Teilbetrag des Unterhaltes festzuschreiben, wenn festgehalten wird, dass zukünftig eigenes Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht zur Anrechnung gebracht wird. Individuelle Lösungen sind in allen Bereichen der Ehescheidungsfolgen möglich.

Kanzlei für Familien- und Erbrecht Heike Dahmen-Lösche & Julia Ehm Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht und Mediatoren Mobil: +34 68222 8636 www.mallorca-scheidung.com

In Kooperation mit Gerboth & Partner Rechtsanwälte & Abogados Tel.: +34 971 72 24 94 www.gerboth-partner.com info@gerboth-partner.com

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