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Erbfall in Spanien
Sie haben eine Immobilie in Spanien geerbt. Wie wird nun die nötige Erbschaftsannahme professionell organisiert. Informationen dazu gibt Günter Menth
EL AVISO: Ein Erbfall mit Erbschaft einer Spanienimmobilie kommt nicht selten vor. Allerdings kommt sie überraschend und unvorbereitet. Was ist zu tun, um keine Fehler zu begehen? Günter Menth: Am besten setzt man sich innerhalb von einem Monat mit einem Fachmann, einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt, in Kontakt.
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EA: Warum nicht direkt die Kontaktaufnahme mit dem spanischen Notar? GM: Weil dieser Sie nach der üblichen Aufgabenteilung in Spanien nicht berät, sondern praktisch nur die vom Anwalt vorbereitete Erbschaftsannahme in eine notarielle Urkunde umsetzt.
EA: Was beinhaltet dann eine professionelle Organisation der Erbschaftsannahme? GM: Zunächst das Ausschöpfen der rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Im Einzelfall kann hier eine fristgerechte strategische Erbausschlagung zugunsten der Kindergeneration sinnvoll sein, wie wir in der Oktober-Ausgabe des EL AVISO erläutert haben. Der Immobilienwert muss praktisch immer steueroptimiert angesetzt werden. Auch ein vorgeschalteter Erbauseinandersetzungsvertrag oder die direkte anschließende Auflösung der Miteigentümergemeinschaft an der Spanienimmobilie können sinnvoll sein.
EA: Das „zunächst“ lässt erwarten, dass noch weitere Gesichtspunkte zu beachten sind? GM: Ja das ist zutreffend. So kann etwa die Abwicklung vereinfacht werden, damit Sie zur Erbschaftsannahme nicht nach Spanien anreisen müssen.
EA: Wie ist das möglich? GM: Sie ratifizieren die in Spanien vorerstellte Erbschaftsannahmeurkunde in Deutschland, Österreich oder prinzipiell in jedem anderen Land Ihres aktuellen Wohn- oder Aufenthaltsortes. Alternativ kann auch eine spanientaugliche Vollmacht erstellt werden.
EA: Muss die notarielle Erbschaftsannahme in Spanien vor einem Notar in der Lageregion der Immobilie erstellt werden? GM: Nein, das ist nicht erforderlich. Vielmehr kann diese Urkunde vor jedem spanischen Notar erstellt werden. Dies gilt im übrigen in gleicher Weise für Immobilienkäufe in Spanien.
EA: Gibt es noch weitere Elemente der professionellen Organisation der Erbschaftsannahme neben dem Ausschöpfen der Gestaltungsmöglichkeiten und der möglichen Erledigung ohne Anreise nach Spanien. GM: Nun, eine professionelle Organisation umfasst noch die weitere Abwicklung bis zur Grundbucheintragung – praktisch alles aus einer Hand, so etwa die Zahlung der Erbschaftssteuer. Das ist also das dritte Element.
EA: Und das vierte Element? GM: Vorausschauend können mit der Erbschaftsannahme noch weitere Schritte verbunden werden, etwa um die Immobilie verkaufsreif zu machen. So bei bisheriger Nichterfassung von Bauteilen im Grundbuch, deren Nacherfassung per notarieller Bauerklärung. Das Ergebnis der vier Elemente ist die spanienweit mögliche Komplettabwicklung mit maximaler Entlastung der Erben.
Günter Menth Fachkanzlei für Immobilien- und Erbrecht in Spanien Manacor Tel.: 971 559 377 Fax: 971 559 368 E-mail: info@kanzlei-menth.de Internet: www.kanzlei-menth.de Youtube-Videokanal: “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca”
Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“
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