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Vorsicht bei illegalen Anbauten
Vorsicht bei illegalen
Anbauten!
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Diese Ruhe, dieser Blick ins Land, dieser Duft von Meer, Zitronen und Oliven. Eine Finca auf dem Land. Für viele Deutsche ist eine malerisch ländlich gelegene Finca der große Traum. Die urigen Häuser auf den oftmals großzügigen Grundstücken unterstreichen durch ihre unverwechselbare Architektur und Ausstattung den südlichen Lebensstil Spaniens. Damit dieser Traum nicht zum Albtraum wird, gilt es gerade bei diesen Immobilien auf illegale Anbauten zu achten. Denn die anwaltliche Praxis zeigt, dass viele dieser Bauten auf den Balearen ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurden.
Abriss oder keine Bewohnbarkeitsbescheinigung Liegt der An- oder Umbau noch nicht länger als acht Jahre zurück oder ist bereits ein Verwaltungsverfahren anhängig, sind Gebäudeteile vom Abriss durch die Gemeinde bedroht und es können erhebliche Strafgelder gefordert werden. Aber auch dann, wenn der illegale Bau schon mehr als acht Jahre zurückliegt und der Verstoß gegen Baurechtsbestimmungen somit mittlerweile verjährt ist und die Behörden den Abriss nicht mehr bestimmen dürfen, haftet die Illegalität der betroffenen Immobilie dauerhaft an. Es ist dem Eigentümer der Finca in diesem Falle oft nicht möglich eine Bewohnbarkeitsbescheinigung zu erhalten. Die Folgen einer fehlenden Bewohnbarkeitsbescheinigung bestehen in der Regel darin, dass der Eigentümer keinen Anschluss an das Trinkwasser- und Stromnetz erhält oder keine Genehmigung zur touristischen Vermietung erlangen kann. Ferner verliert die Immobile ohne eine Bewohnbarkeitsbescheinigung an Wert, was die Investition in eine solche Finca teilweise unrentabel machen kann. Nicht zuletzt bestehen auch die Banken auf die Vorlage einer gültigen Bewohnbarkeitsbescheinigung, um eine Finanzierung bereitzustellen.
Legalisierungsverfahren? Zwar können illegal errichtete Landhäuser auf den Balearen unter strengen Voraussetzungen legalisiert werden. Diese können in den meisten Fällen jedoch nicht erfüllt werden. Nicht selten werden beispielsweise zusätzliche Grundstücke benötigt, um die Mindestfläche von 14.000 m² zu erreichen. Sind die Nachbarn nicht verkaufswillig oder benötigen die Fläche selbst für die Legalität ihrer Immobilie, kann das Legalisierungsverfahren scheitern. Daneben gestaltet sich dieses Verfahren oft langwierige Verfahren und ist mit erheblichen Kosten verbunden. Allein die Eintragung einer Bebauung im Grundbuch lässt sich noch nicht mit dessen Legalität gleichsetzen. Auch illegale bauliche Bestandteile können im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Bestandsschutz nachgewiesen wurde. Für Interessenten – insbesondere einer Finca auf dem Land – ist es daher zu empfehlen, die Legalität der Traumimmobilie gründlich von einem Fachexperten überprüfen zu lassen.
Anwaltliche Beratung tut Not Seit über 20 Jahren hat sich das Team der Kanzlei Gerboth & Partner, bestehend aus erfahrenen deutsch-spanischen Anwälten, auf das Immobilienrecht spezialisiert. In enger Zusammenarbeit mit bewährten Architekten unterstützen wir Sie gerne dabei, einen problem- und risikolosen Erwerb Ihrer Traumimmobilie abzuwickeln und begleiten Sie von der Due Diligence, Immobiliencheck, Optionsvertrag und notariellem Depositvertrag für die 10 % Anzahlung, über den Notarvertrag bis zur kompletten Eintragung der Immobilie im spanischen Grundbuch.
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