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Treuhand & Wirtschaftsberatung

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2018 2019 2020 2021

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NP 7 / JP 9 NP 10 / JP 4 NP 4 / JP 2 NP 9 / JP 4

Hinterziehungsverfahren

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NP 6’670 / JP 273 NP 5’090 / JP 358 NP 7’506 / JP 342 NP 50601 / JP 23 *NP = Neutrale Personen, JP = Juristische Personen (Firmen)

Straflose Selbstanzeigen

2018 2019 2020 2021 21’938 29’541 16‘814 14’191

Doch werfen wir geschichtlich einen Blick zurück. Schon damals wurde der Bürger von Steuern nicht verschont und so manch einem fast das letzte Hemd ausgezogen. Steuern gibt es seit dem frühen Altertum und sie wurden unter den verschiedensten Bezeichnungen geführt, Tribut, Zoll oder Zehnt. Obwohl ihre Berechtigung traditionell darin gesehen wird, dass gemeinschaftliche Bedürfnisse befriedigt werden müssen, zeugen einige Begründungen für die Einführung von neuen Steuern von bemerkenswerter staatlicher Kreativität. Die ersten Belege über staatliche Abgaben gibt es im 3. Jahrtausend v. Chr. aus Ägypten. Schreiber verwalteten die Erntesteuer und erhoben einen Nilzoll. Auch aus den städtischen Hochkulturen in Mesopotamien ist die Steuererhebung geschichtlich verbürgt. Hier führte die Tempelverwaltung Buch und versteuerte die Viehhaltung und den Fischfang.

ANDERE LÄNDER, ANDERE STEUERN

Sowohl das assyrische als auch das persische Reich konnten während ihrer Blütezeiten auf eine Besteuerung der eigenen Bürger verzichten. Der Finanzbedarf wurde durch Tribute gedeckt, die den in Kriegen besiegten und unterworfenen Völkern auferlegt wurden.

Die Polis Athen, die «Wiege der Demokratie», finanzierte das Staatswesen über indirekte Steuern (u. a. Zölle), die Arbeits- und Dienstleistungen der Athener Bürger und die umfassende Besteuerung aller

Nicht-Athener. Der Parthenon auf der Akropolis diente zeitweise als Schatzkammer zur Verwahrung der Steuereinnahmen. Die Finanzverwaltung der römischen Königszeit (etwa 6. Jahrhundert v. Chr.) war ähnlich, denn die Staatsaufgaben wurden meist durch die Bürger selbst erledigt und nur in aussergewöhnlichen Situationen (meist aus Anlass eines Krieges) wurde eine Abgabe vom Vermögen (Tributum) fällig. Für die Veranlagung, den Census, wurden zwei hohe Beamte (censores) gewählt, welche die Steuererklärungen (professiones) der Bürger überprüften und die Steuern eintrieben.

In Palästina, das seit 63 v. Chr. dem römischen Reich abgabepflichtig war, wurde zur Zeit von Jesu Geburt eine Steuerschätzung (census) mit Aufzeichnung der Bevölkerung und ihres Vermögens (Volkszählung) durchgeführt. Neben den römischen Steuern wurden noch erhebliche religiöse Abgaben fällig: der Zehnte, der eine Zwangsabgabe seitens der Priester und Leviten darstellte, sowie die Tempelsteuer zur Deckung der Kosten des öffentlichen Kultus.

Den Germanen, die in vorrömischer Zeit statt einer Besteuerung nur die freiwilligen Ehrenabgabe an den Fürsten kannten, soll der Versuch der Steuererhebung durch die Römer den Anlass zur Schlacht im Teutoburger Wald gegeben haben. Westlich des Rheins hingegen setzte sich die römische Finanzverwaltung durch und wurde von dem in Augusta Treverorum (Trier) ansässigen Provinzialprokurator geleitet.

Mittelalter Und Fr He Neuzeit

Seit dem späten Mittelalter erfreuten sich die indirekten Steuern immer grösserer Beliebtheit bei den Herrschenden und so wurden die Akzisen auf Getränke wie Bier und Wein, auf Salz, auf Lotterien etc. eingeführt. Auch hier stand die vereinfachte Steuererhebung im Vordergrund, denn meist waren nur wenige Brauereien und Wein- oder Salzhändler auf ihre Steuerehrlichkeit hin zu überwachen. Daneben waren die Zölle eine recht simple Möglichkeit der Einnahmeerzielung für die Fürsten. Sie gründeten Städte, legten Verkehrswege an, überwachten diese und konnten so an entsprechenden Stellen Brückenzoll, Strassenzoll und Torzoll erheben. •• text: mz

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