Wohnungseingangstüren Wie der Name schon sagt, versteht man unter einer Wohnungseingangstüre die Türe des direkten Eingangs in eine Wohnung. Des Öfteren befindet sich eine solche Türe in einem geschlossenen Stiegenhaus. Hierbei sind Ausführungen mit Brandschutz EI30 -C, Rauchschutz SM sowie Schallschutz bis zu RW 46 dB Türblättern und RW‘ 42 dB in eingebautem Zustand möglich.
in Stahlzarge Eine Wohnungseingangstüre kann in eine Stahlzarge montiert werden. Dabei werden meistens 2- oder 3-teilige Türbänder verwendet. Die Stahlzargen werden des Öfteren bauseits durch einen Maler gestrichen. Der Vorteil einer Stahlzarge liegt in der Robustheit der Kanten. Sie wird vorwiegend im Wohnungsbau oder öffentlichen Bereich verwendet. Möglich mit: Brandschutz, Rauchschutz, Wärmedämmung & Schallschutz
68/42 überfälzt Neben den Klimaklassentüren mit einer Türblattbreite von 68 mm können auch Stockrahmentüren mit einem Einfachfalztürblatt von 42 mm gefertigt werden. Diese Türen werden aufgrund der notwendigen schalltechnischen Anforderungen in untergeordneten Räumen verwendet. Möglich mit: Brandschutz, Rauchschutz
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68/68 Stockrahmentüre stumpf / beidseitig flächenbündig Die Stockrahmentüre ist sowohl stumpf einschlagend auch als überfälzt baubar. Diese Funktionstüre wird meistens als Eingangstüre verwendet. Wahlweise können auch völlig verdeckt liegende Beschläge angebracht werden. Auch innenliegende Türschließer sind möglich. Möglich mit: Brandschutz, Rauchschutz, Wärmedämmung & Schallschutz
68/68 Stockrahmen überfälzt Diese Wohnungseingangstüre wird meist in geschlossenen Stiegenhäusern verwendet. Die Ausführung kann jedoch auch bei Laubengängen verwendet werden. Funktionstüren wie Klimaklassen-, Brand- und Rauchabschlussausführungen sind hier möglich. Möglich mit: Brandschutz, Rauchschutz, Wärmedämmung & Schallschutz