UNTERNEHMUNG
Das Steuersystem in der Tschechischen Republik Das tschechische Steuersystem ist in seinen Hauptmerkmalen den Steuersystemen in den übrigen EU- und OECD-Länder sehr ähnlich.
Zahler von Einkommensteuer natürlicher Personen sind alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz auf dem Territorium der Tschechischen Republik sowie alle Personen, die sich in der Regel ständig hier aufhalten. Steuerzeitraum ist das Kalenderjahr. Versteuert werden müssen alle Einkommen, die das Gesetz in Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, unternehmerischer Tätigkeit (Gewerbetätigkeit), Kapital und anderen Quellen unterteilt. Der Steuersatz beträgt 15 %, außerdem gilt eine Solidarsteuer von 7 % auf Einkommen natürlicher Personen, die das Vierfache des monatlichen Durchschnittslohnes, also 120 000 CZK überschreiten. Zahler von Einkommensteuer juristischer Personen (Körperschaftsteuer) sind alle Rechtsformen von juristischen Personen in Abhängigkeit vom Firmensitz oder von dem Ort, von dem aus sie tatsächlich geleitet werden. Steuerzeitraum ist das Kalenderjahr oder ein anderer zwölfmonatiger Zeitraum (Geschäftsjahr). Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn, also der Unterschied zwischen den sich auf den gegebenen Steuerzeitraum beziehenden Einnahmen und Aufwendungen. Ermittelt werden sie aus den Geschäftsbüchern, zu deren Führung nach den tschechischen nationalen Buchführungsstandards die juristischen Personen verpflichtet sind. Von den Einnahmen
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2. INDIREKTE STEUERN (VERBRAUCHSTEUERN) Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist mit dem EU-Recht harmonisiert. Gegenwärtig besteht die Pflicht zur Registrierung als MwSt-Pflichtiger für Personen mit einem Jahresumsatz ab 1 Mio. CZK. Personen mit einem niedrigeren Umsatz können sich freiwillig registrieren lassen. Die Mehrwertsteuersätze betragen 10 %, 15 % und 21 %. Auch die Verbrauchsteuern sind mit den entsprechenden EU-Richtlinien harmonisiert. Der Verbrauchsteuer unterliegen Mineralöle, Spiritus, Bier, Wein, Tabakwaren, Strom, feste Brennstoffe (Kohle und Koks) sowie Erdgas.
Finanzministerium www.mfcr.cz Anmerkung: 1 Euro = 25,546 CZK (Durchschnittskurs der TschNB Januar – Juli 2018))
NÜTZLICHE LINKS Finanzministerium www.mfcr.cz Tschechische Steuerverwaltung www.financnisprava.cz OECD Tax Database www.oecd.org/ctp/taxdatabase OECD Taxing Wages www.oecd.org/ctp/tax-policy/ taxing-wages.htm
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1. DIREKTE STEUERN
lassen sich nur steuerwirksame Aufwendungen absetzen, also die, die zur Erzielung, Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Einkommen erforderlich sind. Vermögensabschreibungen werden individuell vorgenommen. Der Steuersatz beträgt 19 %. Außerdem werden Straßensteuer, Liegenschaftsteuer und Liegenschaftserwerbsteuer erhoben.