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1. Zielsetzung der Kohle Policy der Raiffeisen KAG

1. Zielsetzung der Kohle-Policy der Raiffeisen KAG

Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz Raiffeisen KAG) strebt den konsequenten Ausstieg aus der Finanzierung der Kohleindustrie bis 2030 an. Die Kohle-Policy der Raiffeisen KAG umfasst alle investierbaren Unternehmen, die im Bereich Kohleabbau, -weiterverarbeitung, -verbrennung (zur elektrischen oder thermischen Energiegewinnung), -transport und sonstiger Infrastruktur tätig sind. Das gesetzte Ausstiegsziel der Raiffeisen KAG steht in engem Zusammenhang mit den internationalen Zielsetzungen 1,5°C des Pariser Klimaschutzabkommens, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen1 .

Da zahlreiche investierbare Unternehmen (d. h. Aktiengesellschaften, jedenfalls Großunternehmen) keine reinen Kohleförderer oder -verbrenner sind, sondern als Mischkonzerne oder beispielsweise (größere) Stromproduzenten auftreten, wurden für die Policy stringente Kriterien ausgewählt, die bereits den geplanten Ausbau von Kohleaktivitäten in der Zukunft ausschließen sowie den maximalen kohlebasierten Gewinnanteil der investierten Unternehmen sukzessive verkleinern. Bereits bis 2025 wird so ein umfassender Ausschluss der Kohlefinanzierung gewährleistet. In diesem Dokument werden zunächst die Tätigkeiten der Raiffeisen KAG im betrieblichen Klimaschutz anhand der CO2-Bilanz dargestellt (Kapitel 2) und anschließend die Bedeutung des produktbezogenen Klimaschutzes erläutert (Kapitel 3). Kapitel 4 gibt einen detaillierten Einblick in die Kohleindustrie, gefolgt von den erarbeiteten Kohleausstiegskriterien der Raiffeisen KAG (Kapitel 5) sowie einer Zusammenfassung in Kapitel 6. Diese Policy geht damit über die alleinige Darstellung der Kohle-Policy hinaus und setzt diese in den Kontext der gesamten betrieblichen, klimaschutzrelevanten Aktivitäten der Raiffeisen KAG.

Für die Raiffeisen Salzburg Invest GmbH findet der Abschnitt 5 analoge Anwendungen für die Vermögensverwaltung.

1 Quelle: United Nations Treaty Collections, https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=IND&mtdsg_no=XXVII-7-d&chapter=27&clang=_en

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