IRZ 1-2018 Leseprobe

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IRZ

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Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung Marius Klauser Digitalisierung der Buchführung als Basis für Mehrwertleistungen Frank Richter Zinsen auf unsichere Steuerpositionen Julia Busch und Christian Zwirner Geplante Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Wesentlichkeit sowie Rechnungslegungsmethoden und Schätzungen Jens W. Brune und Benita Hayn Nachrichten zu IFRS und US-GAAP Maximilian Holzmeier und Dirk Hachmeister Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter im mehrstufigen Konzern nach IFRS Gudrun Fritz-Schmied und Kristina Webernig Auswirkungen des IFRS 9 für Nicht-Finanzinstitute am Beispiel von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Jochen Pilhofer, Sascha B. Herr, Arlette Thom und Oliver Marx Managementwechsel und Goodwill Impairment: Trägt die Schuld von Wertminderungsaufwendungen immer der scheidende Vorstand? Hanno Kirsch Abschlussanalytische und abschlusspolitische Effekte der Leasingbilanzierung nach IFRS 16

München

Herausgegeben von Prof. Dr. Dirk Hachmeister WP/StB Prof. Dr. Gernot Hebestreit Prof. Dr. Roman Rohatschek WP/StB Dr. Thomas Senger Dr. Evelyn Teitler-Feinberg

Expertenkommentar 5 Der Fall – die Lösung 8 Auf den .Punkt gebracht! 12 IRZ-Aktuell 16 Bilanzierung und Bilanzpolitik 19

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2018 13. Jahrgang


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IRZ, Heft 1, Januar 2018

IRZ

Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung

13. Jg. · Heft 1 · Januar 2018 Editorial Expertenkommentar

Liebe Leserinnen und Leser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Digitalisierung der Buchführung als Basis für Mehrwertleistungen ma Dr. Marius Klauser, Zürich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 e h -T Top

Auf den .Punkt gebracht!

Zinsen auf unsichere Steuerpositionen Der Fall – die Lösung WP Dr. Frank Richter, Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geplante Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Wesentlichkeit sowie Rechnungslegungsmethoden und Schätzungen WP/StB Dr. Julia Busch und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, München . . . . 12

IRZ-Aktuell

Nachrichten zu IFRS und US-GAAP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Zeitschriftenspiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Bilanzierung und Bilanzpolitik

Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter im mehrstufigen Konzern nach IFRS Maximilian Holzmeier, M.Sc., und Prof. Dr. Dirk Hachmeister, StuttgartHohenheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Auswirkungen des IFRS 9 für Nicht-Finanzinstitute am Beispiel von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen a.o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied und Mag. Kristina Webernig, Klagenfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Managementwechsel und Goodwill Impairment: Trägt die Schuld von Wertminderungsaufwendungen immer der scheidende Vorstand? Empirische Analyse der Aktienindizes DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX WP/StB/CPA Prof. Dr. Jochen Pilhofer, Sascha B. Herr, M.A., Arlette Thom, M.A., und Oliver Marx, M.A., Saarbrücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Bilanzanalyse

Abschlussanalytische und abschlusspolitische Effekte der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 Teil 1: Auswirkungen bei Leasingnehmern Prof. Dr. Hanno Kirsch, Heide/Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Zitat des „Qualifizierte Experten bleiben auch in Zeiten der DigitaliMonats sierung gefragt; die Berufsbilder werden sich aber langfristig verändern: Der „Meister von Zahlen“ wird zum Wirtschaftsberater als „Meister digitaler Prozesse“.“ Marius Klauser, IRZ 2018, 7

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IRZ, Heft 1, Januar 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Editorial

Herausgeber der IRZ: Professor Dr. Dirk Hachmeister ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Finanzierung an der Universität Hohenheim in Stuttgart. Email: accounting@ uni-hohenheim.de

WP/StB Professor Dr. Gernot Hebestreit, Mitglied des Global Leadership Team von Grant Thornton International, London, sowie Honorarprofessor an der Westfälischen WilhelmsUniversität, Münster. Email: gernot.hebestreit @gti.gt.com Professor Dr. Roman Rohatschek ist Lehrstuhlinhaber am Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der Universität Linz sowie stellv. Leiter der OePR (Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung), Wien. Email: roman. rohatschek@jku.at WP/StB Dr. Thomas Senger, Senior Partner, Mitglied des Vorstands der Warth & Klein Grant Thornton AG, Düsseldorf. Email: thomas. senger@wkgt.com

Dr. Evelyn Teitler-Feinberg, Inhaberin von Teitler Consulting, Accounting + Communication, Zürich. Email: consulting@teitler.ch

druckfrisch liegt das neue Heft des 13. Jahrgangs 2018 der IRZ vor Ihnen. Und das Jahr beginnt, so lässt sich ohne Umschweife feststellen, mit einem nur allzu wichtigen Thema sowohl dieses jungen Jahres als auch der kommenden: den Veränderungsprozessen durch den digitalen Wandel. Wie digital ist die Wirtschaft wirklich, und welche Rolle können in diesem Prozess Prüfungs- und Beratungsunternehmen einnehmen? Erkenntnisse zu diesen Fragen suchte EXPERTsuisse, der Schweizer Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand, mittels einer im Sommer letzten Jahres groß angelegten Umfrage unter ausgewählten 744 Mitgliedsunternehmen. Die Befragung gibt wichtige Anhaltspunkte zum Digitalisierungsgrad von Unternehmen, ihres Leistungsangebots und ihrer Kunden. Marius Klauser, Direktor und CEO von EXPERTsuisse, stellt die Ergebnisse vor und nimmt die entsprechende Einordnung vor. E-Rechnung, Verschiebung automatisierter Buchhaltungslösungen in Cloudservices und Aufbau von Dokumentenmanagementsystemen für Kunden – dies sind die Top-Trends der Entwicklung des digitalen Leistungsangebots. Dabei zeigt sich, dass Innovationskraft nicht unbedingt eine Frage der Unternehmensgröße ist. Und eine wichtige Erkenntnis kristallisiert sich heraus: Qualifizierte Experten bleiben auch in Zeiten der Digitalisierung gefragt – wenngleich womöglich mit verändertem Berufsbild. Brücken schlagen! Obwohl das Zahlenmaterial auf Daten aus der Schweiz basiert, ist aufgrund der Vernetzung der D-A-CH-Länder davon auszugehen, dass sich für Österreich und Deutschland ein ähnliches Bild zeigt. Eine aktuelle empirische Untersuchung zur Digitalisierung in Controllingabteilungen in Deutschland untermauert diese Einschätzung (vgl. BC 2017, S. 584 ff.). Die Brücke über die D-A-CH-Region ist geschlagen! Wie Sie vielleicht wissen, sieht sich auch die IRZ als IFRS-Fachzeitschrift, die mit ihrem länderübergreifenden Herausgeberteam und ihrem Erscheinen in D, A und CH die Brücke über die D-A-CH-Region schlägt. Mit aktuellem und fundiertem IFRS-Fachwissen möchten wir Ihnen ein breit gefächertes Themenspektrum bieten. Umso mehr freuen wir uns, dass wir nun ab 2018 EXPERTsuisse als neuen Kooperationspartner in der Schweiz gewinnen konnten! Seit über 90 Jahren unterstützt und vertritt der führende Schweizer Berufsverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand die eidg. dipl. Experten. Und damit Sie künftig noch schneller an die Informationen kommen, die Sie suchen, können Sie sich als Abonnent der IRZ in unsere Datenbank „IRZDirekt“ einloggen. Hier haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der IRZ mit zusätzlichem Fundus an wichtigen Normen und Gesetzen: Schauen Sie gerne auf unsere Homepage www.irz-online.de oder melden Sie sich an für unseren monatlichen IRZ-Themen-Newsletter unter: redaktion@irz-online.de. Wir freuen uns, zusammen mit EXPERTsuisse und unserem langjährigen Partner Linde-Verlag in Wien, Sie als Leser der IRZ durchs neue Jahr 2018 begleiten zu dürfen. Einen glücklichen Jahresbeginn wünscht Eva Trischberger, IRZ-Redaktion

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IRZ, Heft 1, Januar 2018

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Dr. Marius Klauser, Direktor und CEO von EXPERTsuisse, Zürich. Email: marius.klauser@ expertsuisse.ch

Digitalisierung der Buchführung als Basis für Mehrwertleistungen Marius Klauser

Buchhalter, Treuhänder, Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer – sie alle haben mit Zahlen zu tun, der Ausgangsbasis für Digitalisierung und Mehrwertgenerierung. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage bei Mitgliedunternehmen von EXPERTsuisse zeigen, dass der Digitalisierungsgrad bei Finanzprozessen von Schweizer Unternehmen generell ausbaubar ist. Auch beim Digitalisierungsgrad von Anbietern der Prüfungs- und Beratungsbranche besteht noch Optimierungspotenzial. Dieses auszuschöpfen lohnt sich, denn digitalisierte Anbieter können ihre Kunden bei deren digitaler Transformation wirksam unterstützen.

1. Digitalisierung als vieldiskutiertes Phänomen Wie digital ist die Schweizer Wirtschaft wirklich, und was ist im laufenden Digitalisierungsprozess die Rolle der Prüfungs- und Beratungsunternehmen? Diesen Fragen ging EXPERTsuisse – der Schweizer Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand – nach und führte im Juni/Juli 2017 eine Umfrage unter seinen Mitgliedunternehmen durch. 156 der angeschriebenen 744 Mitgliedunternehmen nahmen teil (Rücklauf: 21%). Der Aufbau der Umfrage basierte auf der Abfrage von Informationen zum Digitalisierungsgrad der an der Umfrage beteiligten Unternehmen, zum Digitalisierungsgrad ihres Leistungsangebots und zum Digitalisierungsgrad ihrer Kunden.1

sinnvoll eingesetzt werden können. Die relativ weite Verbreitung von teilautomatisiertem Rechnungswesen zeigt auf, dass die Prüfungs- und Beratungsbranche aktiv diese Möglichkeit der Effizienzsteigerung unterstützt und so ein wichtiges Element für die Digitalisierung der Kunden etabliert wurde. Die Relevanz und Verbreitung von Kryptowährungen korreliert hingegen bisher nicht mit der medialen Aufmerksamkeit dieses Themas. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung der Finanzprozesse stellt sich kleineren Unternehmen etwa die Frage, ob man sich einen eigenen CFO noch leisten will oder aber, ob man sich das Modell eines „outgesourcten CFO“ zunutze macht. E-Rechnung, Verschiebung automatisierter Buchhaltungslösungen in Cloudservices und Aufbau von Dokumentenmanagementsystemen für Kunden sind die Top-Trends der Entwicklung des digitalen Leistungsangebots.

2. Kunden schöpfen ihr Potenzial zur Digitalisierung erst partiell aus Keywords: ■ ■ ■ ■ ■ ■

Digitalisierungsgrad digitale Transformation Buchführung Mehrwert Umfrage EXPERTsuisse, Schweiz

Die Verwendung des Online-Banking ist gemäß Studienergebnissen in der Schweizer Wirtschaft erwartungsgemäß weit verbreitet. Die Verbreitung von Webshops/E-Commerce bei den Kunden der befragten Unternehmen ist hoch, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nicht alle diese Kunden ein Geschäft betreiben, bei welchem Webshops

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EXPERT FOCUS, Digitalisierungsgrad der Treuhandbranche, Klauser/Herzog, 2017/11, 832 ff.

Expertenkommentar

Expertenkommentar

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Expertenkommentar

IRZ, Heft 1, Januar 2018

3. Digitalisierung verändert zunehmend das Leistungsangebot

4. Anbieter benötigen digitale Kompetenzen, Kanäle und Infrastrukturen

Die Prüfungs- und Beratungsbranche hat insbesondere im Bereich der elektronischen Dateneinlieferung, der Automatisierung der Buchhaltung sowie der Datenaufbereitung entsprechende Leistungen im Angebot. Interessant ist die Beobachtung, dass jedoch längst nicht der gesamte Kundenstamm digitale Leistungen von Prüfungs- und Beratungsunternehmen bezieht, was eine Amortisation der diesbezüglich getätigten Investitionen in Leistungsinnovationen herausfordernd macht.

Die Kundengewinnung erfolgt vorwiegend über persönliche Kontakte. Der Einsatz von elektronischen Medien (wie Search Engine Optimization [SEO] und Social Media) ist nur bedingt verbreitet. Gut zwei Drittel der Befragten nutzen Newsletter teilweise oder vorwiegend im Rahmen der Kundengewinnung. Vermittlungsplattformen haben noch keine wesentliche Bedeutung, wobei in der Schweiz Taxonaut und Gryps bei den verwendeten Plattformen am häufigsten genannt wurden. Langfristig betrachtet wird einerseits eine Zunahme der Bedeutung solcher Plattformen und anderseits ein gewisser Konsolidierungsdruck bei den Plattformanbietern erwartet.

Als Trends in der Entwicklung des Leistungsangebots haben die Umfrageteilnehmer folgende Innovationsfelder genannt: E-Rechnung, Verschiebung automatisierter Buchhaltungslösungen in Cloudservices und Aufbau von Dokumentenmanagementsystemen für die Kunden. Auch beim WIE des Leistungsangebots gibt es Veränderungen: Zwar sind „VorOrt-Kontakte“ zwischen Kunde und Anbieter von Prüfungs- und Beratungsleistungen nach wie vor die gängigste Interaktionsart. Neue Hilfsmittel werden jedoch zunehmend eingesetzt und umfassen insbesondere Ansätze und Tools für eine ortsunabhängige Zusammenarbeit.

Das dominante Modell zum Betrieb der IT-Infrastruktur ist bei Prüfungs- und Beratungsunternehmen traditionellerweise der Betrieb eines eigenen Rechenzentrums respektive einer eigenen Serverlandschaft. Als Hinderungsgründe für die Auslagerung in die Cloud werden insbesondere die unklare Situation bezüglich Datensicherheit, Kostenvorteilen und Vertrauenswürdigkeit der Anbieter genannt. Zudem fehle den Unternehmen die Transparenz über die gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen für den Berufsstand, um hier die Potenziale ausschöpfen zu können.

Der Digitalisierungsgrad von Prüfungs- und Beratungsunternehmen hängt maßgeblich von der Vertrautheit der Mitarbeitenden mit digitalen Themen zusammen. Je ungefähr ein Drittel der an der Studie beteiligten Mitgliedunternehmen verfügt über tiefe/unterdurchschnittliche, mittlere/durchschnittliche und hohe/überdurchschnittliche Digitalkompetenzen bei der Mitarbeiterschaft. Somit gehört die Kompetenz(weiter)entwicklung bei bestehenden Mitarbeitenden und die Rekrutierung neuer Mitarbeitender zu Schlüsselaktivitäten für die nahe Zukunft.

5. Digital Transformation Map zeigt proaktiven Weg auf Die in der Abb. 1 dargestellte „Digital Transformation Map“ fasst die Ergebnisse der Studie visuell zusammen. Daraus lässt sich erkennen, dass digitale Anbieter mit digitalen Angeboten auch einen überdurchschnittlich hohen Digitalisierungsgrad der Kunden vorweisen. In der Abbildung ist auch der Transformations-Korridor von unten links nach oben rechts angezeigt, was zur „HuhnEi“-Frage führt. Wer war zuerst da: der digitalisierte Kunde oder der digitalisierte Anbieter? Innovationskraft ist gemäß den Studienergebnissen nicht primär eine Frage der Unternehmensgröße; es gibt auch ganz kleine sehr innovative Anbieter. Wichtig ist zudem die Einsicht, dass den Prüfungs- und Beratungsunternehmen Konkurrenz nicht nur aus der eigenen Branche erwachsen kann, sondern z.B. auch aus dem IT- und Banken-Umfeld.

Neue Konkurrenten (IT, Banken, etc.)

Digitalisierungsgrad der Kunden

Expertenkommentar

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Unternehmensgröße bis 10 Mitarbeiter 11-500 Mitarbeiter mehr als 500 Mitarbeiter Digitalisierungsgrad des Angebots: hoch

Innovationskraft ist nicht primär eine Frage der Unternehmensgröße.

6. Buchhalter und Controller als Ermöglicher digitaler Prozesse

gering reaktiv proaktiv

Digitalisierungsgrad der Anbieter

Abb. 1: Digital Transformation Map

Alles, was digitalisiert und automatisiert werden kann, wird auch tatsächlich digitalisiert und automatisiert werden. Von den zahlenbasierten Tätigkeiten Buchführung, Wirtschaftsprüfung, Steuerund Wirtschaftsberatung ist die Buchführung am unmittelbarsten von der Digitalisierung betroffen. Eine digitali-


sierte und automatisierte BuchfĂźhrung ist die Basis fĂźr Effizienz und Effektivität in nachgelagerten Tätigkeiten, sei dies z.B. intern das Controlling oder extern die AbschlussprĂźfung. Nur wenn die BuchfĂźhrung mĂśglichst digital und automatisiert erfolgt, kĂśnnen weitere digitale Leistungen nahtlos daran anknĂźpfen. Der Berufsstand interner und externer Experten in BuchfĂźhrung, Rechnungslegung und Controlling braucht neben fundierten Fachkenntnissen zunehmend auch Management-, Sozial- und Digitalkompetenzen, um einen mĂśglichst groĂ&#x;en Beitrag zur Bewältigung der unternehmerischen Herausforderungen leisten zu kĂśnnen. Qualifizierte Experten bleiben auch in Zeiten der Digitalisierung gefragt, die Berufsbilder und -bezeichnungen dĂźrften sich aber langfristig verändern: beispielsweise weg vom Buch-

halter als „Meister von Zahlen“ hin zum Wirtschaftsberater als „Meister digitaler Prozesse“ zur gesellschaftsrechtlichen, organisatorischen und finanziellen Entwicklung von Unternehmen. Qualifizierte Experten bleiben auch in Zeiten der Digitalisierung gefragt; die Berufsbilder werden sich aber langfristig verändern: Der „Meister von Zahlen“ wird zum Wirtschaftsberater als „Meister digitaler Prozesse“.

7. Fazit und Ausblick Die vom Schweizer Expertenverband fĂźr WirtschaftsprĂźfung, Steuern und Treu-

IRZ, Heft 1, Januar 2018

hand durchgefĂźhrte Studie zeigt auf, dass sowohl die Wirtschaft insgesamt als auch die PrĂźfungs- und Beratungsbranche noch erhebliche Potenziale zur Digitalisierung haben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele Unternehmen diese Entwicklungen alleine nicht zeitnah werden vollziehen kĂśnnen. Hier kommen externe Wirtschaftsberater – wie Controller und Treuhänder – zum Einsatz, indem sie digitale Transformationsprozesse mit ihrem Expertenwissen unterstĂźtzen. Auch wenn die hier erwähnte Studie einzig und alleine auf Zahlenmaterial in der Schweiz basiert, ist aufgrund der Vernetzung der DACHLänder davon auszugehen, dass in Ă–sterreich und Deutschland ein ähnlicher Digitalisierungsgrad vorliegt und sich daher fĂźr die Marktteilnehmer ähnliche Herausforderungen und Chancen ergeben. IRZ

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Expertenkommentar

Klauser, Digitalisierung der BuchfĂźhrung als Basis fĂźr Mehrwertleistungen


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Auf den .Punkt gebracht!

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Auf den .Punkt gebracht!

Zinsen auf unsichere Steuerpositionen Der Fall – die Lösung

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WP Dr. Frank Richter, Senior Manager bei der KPMG AG WPG in Berlin. Email: frankrichter @kpmg.com

Frank Richter

1. Der Fall

Die A-AG, Berlin, erstellt ihren Abschluss nach IFRS. Zum Abschlussstichtag 31.12.2017 liegen folgende Informationen vor:

Wie sind die steuerlichen Sachverhalte von der A-AG abzubilden?

Die A-AG wendet IFRIC 23 uncertainty over income tax treatments annahmegemäß freiwillig vorzeitig an.3

e obbe pr ro seep Lees −− L 188 2001 1/ /2 Z 1 IRIRZ ■

Der Steuersatz der A-AG beträgt für alle Veranlagungszeiträume 30%.

Die steuerliche Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2012 wurde in 2017 abgeschlossen. Im August 2017 hat die A-AG einen geänderten Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2011 erhalten. Das Finanzamt hat den Abzug von Betriebsausgaben in Höhe von TEUR 2.500 nicht anerkannt und eine Nachzahlung in Höhe von TEUR 945 (TEUR 750 zusätzlich festgesetzte Steuern1 plus TEUR 195 Zinsen2) gefordert. Die A-AG hat die Nachzahlung sofort geleistet und Einspruch gegen den geänderten Steuerbescheid eingelegt. Die A-AG und ihr Steuerberater rechnen mit 70%iger Wahrscheinlichkeit mit der Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs im Rechtsbehelfsverfahren. Der Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens wird für Ende 2020 erwartet.

Keywords: ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■

IFRIC 23 IAS 12 IAS 37 IFRS IC steuerliche Zinsen unsichere Steuerpositionen Ertragsteuern

Im Veranlagungszeitraum 2014 hat die A-AG für einen steuerrechtlich nicht abschließend geregelten Sachverhalt Betriebsausgaben in Höhe von TEUR 1.000 abgezogen. Im November 2017 wird ein Finanzgerichtsurteil veröffentlicht, nachdem ein Abzug nicht zulässig ist. Die A-AG geht nunmehr mit 80%iger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Abzug der Betriebsausgaben im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung verwehrt wird. Der Abschluss der steuerlichen Außenprüfung für den Veranlagungszeitraum 2014 wird für Ende 2019 erwartet. Der laufzeit- und risikokongruente Abzinsungssatz beträgt einheitlich 2% pro Jahr.

2. Die Analyse 2.1. Bilanzierung der unsicheren Steuerpositionen Die Bilanzierung von Ertragsteuern ist mit Unsicherheiten behaftet. Hinsichtlich der Höhe der festgesetzten Ertragsteuern können sich durch steuerliche Außenprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren Änderungen ergeben.4 Wie mit den bestehenden Unsicherheiten – d.h. unsicheren Steuerpositionen – umzugehen ist, wird für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, in IFRIC 23 geregelt.5 Zunächst muss die A-AG bestimmen, ob es wahrscheinlich6 ist, dass die Finanzbehörden – Finanzamt und Finanzgerichtsbarkeit – eine bestimmte Behandlung akzeptieren (vgl. IFRIC 23.9). Für den Veranlagungszeitraum 2011 geht die A-AG mit 70%iger Wahrscheinlichkeit von der Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs im Rechtsbehelfs1 2

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6

TEUR 2.500 x 30% = TEUR 750. TEUR 750 x 0,5% pro Monat x 52 Monate = TEUR 195. Der Zinslauf beginnt im April 2013 und endet im Juli 2017, siehe §§ 233a, 238 AO. Das Endorsement von IFRIC 23 durch die EU wird für 2018 erwartet (vgl. www.efrag.org, abgerufen am 18.12.2017). Erst dann ist eine vorzeitige Anwendung in der EU tatsächlich möglich. Ähnlich Ruberg, PiR 2017, 247. Vgl. zu IFRIC 23 z.B. Kovermann/Velte, IRZ 2017, 405 ff., sowie Kämpfer, IRZ 2017, 453 ff. Sachgerecht erscheint eine Ansatzschwelle von > 50%. Vgl. Gloth/Lüdders, DB 2017, 1858.


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IRZ, Heft 1, Januar 2018

Impressum

Schriftleitung/Herausgeber: Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Universität Hohenheim (510A), Fachgebiet BWL insbes. Rechnungswesen und Finanzierung, Schloss 1, D-70593 Stuttgart, Telefon: +49 (0)7 11 459-2 29 13, Telefax: +49 (0)7 11 459-2 27 21, Email: accounting@uni-hohenheim.de WP/StB Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Grant Thornton International Ltd., Regent’s Place (7th Floor), 338 Euston Road, London NW1 3BG, UK, Email: gernot.hebestreit@gti.gt.com Prof. Dr. Roman Rohatschek, Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung, Altenbergerstraße 69, A-4040 Linz, Telefon: +43 (0)7 32 24 68-94 88, Telefax: +43 (0)7 32 24 6894 95, Email: roman.rohatschek@jku.at WP/StB Dr. Thomas Senger, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Johannstraße 39, 40476 Düsseldorf, Telefon: +49 (0)2 11 95 24 8531, Telefax: +49 (0)2 11 95 24 8200, Email: thomas.senger@ wkgt.com Dr. Evelyn Teitler-Feinberg, Teitler Consulting, Accounting + Communication, Susenbergstrasse 5, CH-8044 Zürich, Telefon: +41 (0)43 243 7000, Email: consulting@teitler.ch Redaktion: Betriebsw. (VWA) Eva Trischberger M.A. (V.i.S.d.P.), Dipl.-Betriebsw. (FH) Ernst Maier-Siegert (mitverantwortlicher Redakteur) und Dr. Alexandra Dunkel M.A., Verlage C.H.BECK oHG und Franz Vahlen GmbH, Wilhelmstr. 9, D-80801 München, Telefon: +49 (0)89 381 89-593, Telefax: +49 (0)89 381 89-477, Email: redaktion@irz-online.de, www.irz-online.de. Manuskripte: Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Der Verlag haftet nicht für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Sie können nur zurückgegeben werden, wenn Rückporto beigefügt ist. Die Annahme zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag C.H.BECK an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Das in § 38 Abs. 4 UrhG niedergelegte zwingende Zweitverwertungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt. Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht, in Datenbanken aufgenommen, auf elektronischen Datenträgern gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch vervielfältigt, verbreitet oder verwertet werden. Anzeigenabteilung: Verlag C.H.BECK, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München. Media-Beratung: Telefon +49 (0)89 3 81 89-687, Telefax +49 (0)89 3 81 89-589. 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Rechtsform der Gesellschaft: Ges.m.b.h., Sitz: Wien, Firmenbuchnummer 102235x. Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, ARA-Lizenz Nr. 3991. Gesellschafter: Die Verlassenschaft nach Herrn Axel Jentzsch (mit 99%) und Mag. Andreas Jentzsch (mit 1%). Geschäftsführer: Mag. Klaus Kornherr. EXPERTsuisse, Limmatquai 120, Postfach, CH-8021 Zürich, Schweiz, Telefon: +41 (0)58 206 05 05, Telefax: +41 (0)58 206 05 09, Geschäftsleitung (Verlagswesen): Dr. Thorsten Kleibold, WP/StB Erscheinungsweise: monatlich. Bezugspreise 2018: Deutschland: jährlich EUR 245,– inkl. Datenbank IRZDirekt (inkl. MwSt.), Vorzugspreis für Studierende (fachbezogener Studiengang, gegen Nachweis) sowie Bezieher der Zeitschriften BC und IStR EUR 195,– (inkl. MwSt.), Einzelheft EUR 30,50 (inkl. MwSt.), Doppelheft EUR 43,– (inkl. MwSt.), jeweils zzgl. Versandkosten. Österreich: jährlich EUR 283,20 inkl. Onlinezugang und App (inkl. MwSt.), zzgl. Versandkosten. Einzelheft EUR 35,70 (inkl. MwSt.), Doppelheft EUR 49,50 (inkl. MwSt.). Schweiz: jährlich CHF 285.– incl. Datenbank IRZDirekt (incl. MWSt.), zzgl. Versandkosten, Vorzugspreis für Studenten sowie für Mitglieder von EXPERTsuisse und SVIR CHF 225.– (incl. MWSt.), Einzelheft CHF 35.– (inkl. MwSt.), Doppelheft CHF 55.– (incl. MwSt.), zzgl. Versandkosten. Der Abonnementpreis wird im Voraus in Rechnung gestellt. Bestellungen nehmen entgegen: jede Buchhandlung und die Verlage. Abo-Service: Deutschland: Telefon: +49 (0)89 381 89-750, Telefax: +49 (0)89 381 89-358, Email: kundenservice@beck.de Österreich: Telefon +43 (0)12 46 30-16, Telefax: +43 (0)12 46 30-23, Email: office@lindeverlag.at Schweiz: Telefon: +41 (0)58 206 05 05, Telefax: +41 (0)58 206 05 09, Email: shop@expertsuisse.ch Adressenänderungen: Teilen Sie uns rechtzeitig Ihre Adressenänderungen mit. Dabei geben Sie bitte neben dem Titel der Zeitschrift die neue und die alte Adresse an. 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