AGB - Print-Werbung
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen PSI, Niederlassung der RX Deutschland GmbH, Johann Straße 1, 40476 Düsseldorf (RX), mit Auftraggebern über Werbung in PSI Print-Medien (Aufträge).
2. Mit der Buchung der Anzeigen und Beilagen sichern Sie zu, über alle für die Veröffentlichung der Inhalte in den Anzeigen und Beilagen erforderlichen Rechte zu verfügen und sichern darüber hinaus zu, dass keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte verletzt werden, nicht gegen sonstige gesetzliche und insbesondere wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche, datenschutzrechtliche oder verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird und insbesondere keine staatsgefährdenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalte veröffentlicht werden. Dabei sind Sie verpflichtet, RX von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aus der Erfüllung des Vertragsverhältnisses gegen RX geltend gemacht werden. Darüber hinaus tragen Sie die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung RX einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe und stellen RX von diesen Kosten frei. Sie sind verpflichtet, RX für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte insbesondere wahrheitsgemäß und vollständig nach Treu und Glauben sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Prüfung und Abwehr von Ansprüchen erforderlich sind.
3. RX behält sich vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge nach freiem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Bei Anzeigen- oder Beilagenaufträgen behält sich RX die Annahme oder Ablehnung einzelner Anzeigentexte vor. RX kann die Ablehnung von Anzeigen- oder Beilagenaufträgen auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhaltes, der Herkunft oder technischen Form des Auftrags stützen. Auch bei Anzeigen- oder Beilagenaufträgen, die von Verlagsvertretern oder sonstigen Annahmestellen erteilt werden, steht RX das Recht der Ablehnung zu. RX teilt dem Auftraggeber eine Ablehnung unverzüglich mit. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, RX erteilte Aufträge zu widerrufen oder zu kündigen. Ein Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Auftraggebers besteht auch dann nicht, wenn sich Einteilung, Ausstattung, Umfang oder der Titel des Druckwerkes ändern, RX Anzeigenvorlagen gemäß vorstehendem Satz 2 ablehnt oder sich die Veröffentlichung des Druckwerks nicht durch RX sondern einen Dritten erfolgt .
4. Die für die Anzeigen- und Beilagenaufträge gültigen Preise sind der Preisliste von RX, veröffentlicht unter www.psi-network.de/mediaguide zu entnehmen. Der Auftraggeber ist zu der rechtzeitigen Lieferung des Anzeigen- oder Beilagentextes an RX verpflichtet. Die Kosten für die Reinzeichnung von Anzeigenentwürfen und die Herstellung der benötigten Druckvorlagen sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten. Soweit der Auftraggeber die Druckunterlagen nicht zur Verfügung stellt, hat er die Kosten für die Beschaffung zu übernehmen. Alle Druckunterlagen werden längstens bis zu drei Monate nach Auftragserfüllung aufbewahrt.
5. RX haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch RX oder seine Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von RX ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung von RX für Fehler aus telefonischen, fernschriftlich oder sonstigen Übermittlungen ist ausgeschlossen, soweit RX oder seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei RX zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
6. Die Veröffentlichung der Anzeigen und Beilagen erfolgt fortlaufend ab den nach Erteilung des Auftrags zur Veröffentlichung anstehenden Zeitschriften, soweit nichts anderes vereinbart und dies drucktechnisch möglich ist. RX behält sich Änderungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Gründen vor. Ein Anspruch auf die Platzierung von Anzeigen an bestimmten Stellen oder in bestimmten Ausgaben der Zeitschriften besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Für die Vereinbarung von Platzierungen stellt RX dem Auftraggeber die Preise gemäß Tarif nach vorstehender Ziffer 3. in Rechnung. Der Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers durch RX ist nicht möglich.
7. RX bemüht sich um die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen und Beilagen. Reklamationen aller Art sind von dem Auftraggeber gegenüber RX spätestens 30 Tage nach Anzeigenabdruck zu erheben. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim Druck heraus, sind Ansprüche des Auftraggebers gegen RX bei ungenügendem Abdruck ausgeschlossen. Im Übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung von RX ist ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhafte gedruckte Kontrollangaben begründen keinen Anspruch des Auftraggebers.
8. RX liefert dem Auftraggeber Korrekturabzüge nur auf ausdrücklichen Wunsch. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb von fünf Werktagen zurück, so gilt die Genehmigung des Auftraggebers gegenüber RX zum Abdruck als erteilt.
9. Der Auftraggeber ist für die Kontrolle des fristgemäßen Abrufs des Auftrages verantwortlich. RX haftet nicht für Fristüberschreitungen, die durch den Auftraggeber veranlasst werden.
10. Anzeigenaufträge sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung der Anzeigen erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Abnahmezeit verteilt. Die in der Anzeigenpreisliste in dem Tarif gemäß vorstehender Ziffer 3. bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
11. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb der Jahresfrist gemäß vorstehender Ziffer 9. entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist gleich einen rabattfähigen Auftrag erteilt hat. Der Anspruch auf diesen Nachlass erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird. Der rückwirkende Nachlass wird in Anzeigen, auf Antrag in bar gewährt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass ist von dem Auftraggeber nachzuweisen.
12. Durch höhere Gewalt begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung lässt das Vertragsverhältnis unberührt. In solchen Fällen informiert RX den Auftraggeber unverzüglich. Die vereinbarte Abnahmezeit verlängert sich entsprechend. Eine Haftung von RX ist ausgeschlossen.
13. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die RX nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an RX zu erstatten. Die Zahlungspflicht aus dem Auftrag besteht auch bei nicht vertragsgemäßer Abnahme der Anzeigen. Die Erteilung einer Restrechnung, gegebenenfalls auch für einen Teilbetrag, bleibt vorbehalten.
14. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
15. Bei Chiffreanzeigen stellt RX seine Einrichtungen für die Entgegennahme, Verwahrung und schnellste Aushändigung eingehender Angebote mit Berechnung einer Chiffregebühr zur Verfügung. Bei Chiffreanzeigen übernimmt RX keine Haftung für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen können nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet werden. RX behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist RX nicht verpflichtet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht zugestellt werden können, werden vernichtet.
16. RX liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Beleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung von RX. Für Anzeigen nach dem ermäßigten Grundpreis für PSI Mitglieder werden keine Belegexemplare geliefert, da jedes PSI Mitglied das PSI Journal im Rahmen des PSI-Mitglieds- und Service-Vertrages erhält. Zusätzliche Exemplare können, soweit lieferbar, zu einem Preis von 16,00 EUR pro Stück zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer geliefert werden. Die Berechnung erfolgt nach Seitenteilen.
17. Leistet der Auftraggeber nicht Vorauszahlung, ist RX berechtigt, die Rechnung bis spätestens zu dem auf die Erteilung des Auftrags folgenden Monatsende zu stellen. Der Rechnungsbetrag ist von dem Auftraggeber an RX innerhalb der in der Preisliste gemäß vorstehender Ziffer 3. genannten Frist ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist.
18. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
19. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen zu zahlen. Diese betragen 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch RX, insbesondere die Geltendmachung von Einziehungskosten, bleibt hiervon unberührt. RX kann die weitere Ausführung des Auftrages sowie andere Aufträge des Auftraggebers bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und insbesondere auch Vorauskasse verlangen.
20. Erscheinungs- und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen RX und dem Auftraggeber und dessen Abwicklung sowie diesen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich Düsseldorf.
21. Mündliche Nebenabreden zu dem Vertragsverhältnis zwischen RX und dem Auftraggeber oder diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses zwischen RX und dem Auftraggeber oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung, Ergänzung oder die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
22. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen RX und dem Auftraggeber oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses und dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll sodann eine solche wirksame Bestimmung gelten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
23. Auf das Vertragsverhältnis zwischen RX und dem Auftraggeber sowie diese Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
AGB - Online-Werbung
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen PSI, Niederlassung der RX Deutschland GmbH, Johann Straße 1, 40476 Düsseldorf (RX), mit Auftraggebern über Werbung in PSI Online-Medien (Aufträge).
2. Annahme von Aufträgen, Ausschluss von Widerrufs- und Kündigungsrechten
2.1 RX behält sich vor, Aufträge nach freiem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. RX kann die Ablehnung von Aufträgen insbesondere auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhaltes, der Herkunft oder technischen Form des Auftrags stützen. Auch bei Aufträgen, die von Agenturen oder sonstigen Dritten erteilt werden, steht RX das Recht der Ablehnung zu. RX teilt dem Auftraggeber eine Ablehnung unverzüglich mit.
2.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, RX erteilte Aufträge zu widerrufen oder zu kündigen. Ein Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Auftraggebers besteht auch dann nicht, wenn sich Einteilung, Ausstattung, Umfang oder der Titel des Druckwerkes ändern, RX einzelne Aufträge gemäß vorstehender Ziffer 2.1 ablehnt oder die Veröffentlichung nicht durch RX sondern einen Dritten erfolgt.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Auftraggeber ist an sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über OnlineWerbung mit RX vier Wochen gebunden. Innerhalb dieser Bindungsfrist kann RX das Angebot durch schriftliche Erklärung oder durch Erklärung per E-Mail gegenüber dem Auftraggeber annehmen. Mit Zugang der schriftlichen Erklärung oder der E-Mail nach vorstehender Maßgabe kommt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien zustande. Ein Widerruf des Angebotes des Auftraggebers ist während der Bindungsfrist ausgeschlossen.
3.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag mit RX an Dritte abzutreten.
4. Preise
4.1 Die für Aufträge an RX zu zahlenden Preise ergeben sich aus der Preisliste von RX, die veröffentlich ist unter www.psi-network.de/mediaguide.
4.2 Für von RX bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages möglich, wenn RX diese mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Werbung ankündigt. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag zu. Das Rücktrittsrecht kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung von dem Auftraggeber ausgeübt werden.
4.3 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Datenlieferung, Ausschluss von Chiffrewerbung
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Daten für die Werbung rechtzeitig an RX zu liefern, bei Standardwerbeformen bis spätestens drei Arbeitstage vor der in Aussicht genommenen Veröffentlichung und bei RichMediaformaten bis spätestens fünf Arbeitstage vor der in Aussicht genommenen Veröffentlichung.
5.2 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung besteht keine Gewähr für die vereinbarte Veröffentlichung oder Verbreitung der Werbung.
5.3 Bei verspäteter oder unterlassener Anlieferung oder bei Bereitstellung eines nicht funktionsfähigen Datensatzes für Werbung oder eines solchen, der bei RX nicht verarbeitet werden kann bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers gegen RX unberührt, ohne dass RX zu einer Veröffentlichung verpflichtet ist.
5.4 RX ist berechtigt, die der Werbung zugrunde liegenden Daten zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Eine Verpflichtung, eine Archivierung vorzunehmen oder die der Werbung zugrunde liegenden Daten an den Auftraggeber zurückzugeben, besteht nicht.
5.5 Kosten für von dem Auftraggeber gewünschte oder zu vertretene Änderungen der Werbung hat der Auftraggeber zu tragen und gegebenenfalls RX zu erstatten.
5.6 Chiffrewerbung ist ausgeschlossen.
6. Platzierung, Abwicklungsfrist
6.1 RX platziert das von dem Auftraggeber zur Veröffentlichung überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer oder bis zu dem Erreichen der vertraglich vereinbarten Aufrufe der Werbung als AdImpressions oder des vertraglich vereinbarten Anklickens der veröffentlichten Werbung als AdClicks auf der vertraglich festgelegten Internetseite.
6.2 RX berichtet dem Auftraggeber über die Anzahl der während der Werbung getätigten AdImpressions und/oder AdClicks in einem von RX vorgegebenen Format. Maßgeblich sind hierfür allein die von RX über den AdServer von RX ermittelten Daten.
6.3 Werden die vertraglich vereinbarten AdImpressions und/oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht, endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit sofortiger Wirkung, soweit sich die Parteien nicht über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung an RX vor diesem Zeitpunkt einigen.
6.4 Dem Auftraggeber steht kein Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Internetseite oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internetseite zu. RX ist berechtigt, die OnlineWerbung auf der jeweiligen Internetseite abweichend zu platzieren, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung zu erwarten steht.
6.5 Wird bei Abschluss eines Vertrages über einen Auftrag das Recht zum Abruf einzelner Werbungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Abschluss des Vertrages abzuwickeln. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit von dem Auftraggeber nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch auf Veröffentlichung nach Ablauf der vorbenannten Frist ersatzlos. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung an RX bleibt hiervon unberührt.
7. Sperrung von Werbung
7.1 RX ist berechtigt, Werbung aus wichtigem Grund wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form für die weitere Veröffentlichung zu sperren. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Werbung oder eine Internetseite, auf die die Werbung verlinkt, gegen Rechte Dritter oder sonstige Vorschriften verstößt oder die Veröffentlichung für RX unzumutbar ist.
7.2 RX ist insbesondere berechtigt, eine bereits veröffentlichte Werbung zu sperren, wenn der Auftraggeber nachträgliche Änderungen der Inhaltes der Werbung selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen von 7.1 erfüllt werden.
8. Zusicherungen des Auftraggebers, Freistellung von Ansprüchen
8.1 Der Auftraggeber sichert zu, über alle für die Veröffentlichung der Werbung erforderlichen Rechte zu verfügen und die Werbung deutlich als solche erkennbar zu machen. Der Auftraggeber sichert darüber hinaus zu, dass die Werbung und die Seiten, auf die durch einen Link verwiesen wird,
• keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt,
• nicht gegen sonstige gesetzlich und insbesondere wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche, datenschutzrechtliche oder verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen verstößt und nicht staatsgefährdender, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur ist und
• keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstiger Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk von RX oder Dritten einschließlich sämtlicher eingesetzter Hardund Software schädigen können, beinhaltet oder deren Verbreitung ermöglicht.
8.2 Der Auftraggeber stellt RX von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen aus der Erfüllung des Vertragsverhältnisses gegen RX geltend gemacht werden. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von RX einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe und stellt RX von diesen Kosten frei. Der Auftrageber ist verpflichtet, RX für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig nach Treu und Glauben sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Prüfung und Abwehr von Ansprüchen erforderlich sind.
8.3 RX ist berechtigt, Online-Werbung des Auftraggebers, die nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, als solche ausdrücklich kenntlich zu machen und insbesondere die Bezeichnung als Anzeige aufzunehmen und die Werbung von dem redaktionellen Inhalt räumlich und inhaltlich abzusetzen.
9. Sachmängelhaftung, Prüfungspflicht des Auftraggebers, Ausschlussfrist
9.1 RX bemüht sich im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbung. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%-ige Erreichbarkeit der Werbung zu gewährleisten und ein von Fehlern vollständig freies Programm zu erstellen.
9.2 Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware wie z. B. einem Browser oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
• durch Rechnerausfall bei Dritten z.B. anderen Providern oder
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannte Proxies als zwischenspeichern oder
• durch einen Ausfall des AdServers, soweit dieser nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen während der Werbung andauert oder nicht von RX zu vertreten ist. Bei einem von RX zu vertretenen Ausfall des AdServers über einen längeren als den vorgenannten Zeitraum entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls anteilig in dem Verhältnis, wie der Zeitraum des Ausfalles zu dem gesamten Zeitraum der Veröffentlichung steht.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber gegen RX ist ausgeschlossen. Nicht als Ausfallzeiten gelten die folgenden möglichen Ausfallzeiten, die dem Auftraggeber bekannt sind:
• planmäßige Wartungsarbeiten von bis zu sieben Stunden wöchentlich,
• außerplanmäßige Wartungszeiten von bis zu sieben Stunden wöchentlich und
• Zeiten, in denen die Seiten von RX aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von RX liegen, vom Netz genommen werden müssen bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann.
9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach Veröffentlichung zu prüfen. Etwaige Mängel an der Werbung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten seit der ersten Veröffentlichung gegenüber RX schriftlich geltend zu machen und innerhalb einer weiteren Frist, die mit Ablauf von sechs Monaten nach der ersten Veröffentlichung der Werbung abläuft, gerichtlich geltend zu machen, wenn RX die von dem Auftraggeber außergerichtlich geltend gemachten Ansprüche nicht erfüllt werden. Versäumt der Auftraggeber eine oder beide der vorgenannten Fristen ist der Auftraggeber mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen RX ausgeschlossen.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 RX haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch RX oder seine Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von RX ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung von RX für Fehler aus Übermittlungen ausgeschlossen, soweit RX oder seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.
10.2 Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffer 10.1 gelten nicht bei RX zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
11. Datenschutz, Vertragsstrafe
11.1 Der Auftrag wird von RX und dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
11.2 RX ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze und vergleichbare relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research und Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher derartiger Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Diese Daten werden dort aggregiert und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert.
11.3 Sofern bei dem Auftraggeber personenbezogene Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Online-Angebote ausgelieferte Werbemittel anfallen, darf der Auftrageber diese Daten ausschließlich als anonyme und pseudonyme Daten auswerten, die durch Werbeschaltungen auf den Werbeflächen von RX generiert worden sind.
11.4 Im Übrigen ist dem Auftraggeber eine Verarbeitung, Nutzung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Werbeflächen von RX ausgelieferte Werbung untersagt. Dieses Verbot erfasst auch die Erstattung von Profil aus dem Nutzungsverhalten von Dritten auf dem Onlineangebot von RX und deren weitere Nutzung.
11.5 Der Auftrageber verpflichtet sich, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auch durch Dritte sicherzustellen, soweit sich der Auftraggeber eines Dritten zur Betreibung von Systemen bedient.
11.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffer 11.3 bis 11.5 an RX eine Vertragsstrafe in Höhe des 10fachen Preises für den jeweiligen Auftrag, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt, zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatz- oder sonstiger Ansprüche durch RX gegen den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
12. Höhere Gewalt
12.1 Durch höhere Gewalt begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung lässt das Vertragsverhältnis unberührt. In solchen Fällen informiert RX den Auftraggeber unverzüglich. Die vereinbarte Abnahmezeit verlängert sich entsprechend. Eine Haftung von RX ist ausgeschlossen.
12.2 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die RX nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an RX zu erstatten. Die Zahlungspflicht aus dem Auftrag besteht auch bei nicht vertragsgemäßer Abnahme der Anzeigen. Die Erteilung einer Restrechnung, gegebenenfalls auch für einen Teilbetrag, bleibt vorbehalten.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erscheinungs- und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen RX und dem Auftraggeber und dessen Abwicklung sowie diesen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich Düsseldorf.
13.2 Mündliche Nebenabreden zu dem Vertragsverhältnis zwischen RX und dem Auftraggeber oder diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses zwischen RX und dem Auftraggeber oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung, Ergänzung oder die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen RX und dem Auftraggeber oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses und dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll sodann eine solche wirksame Bestimmung gelten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
13.4 Auf das Vertragsverhältnis zwischen RX und dem Auftraggeber sowie diese Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.