8. Jahrgang | 23. Dezember 2017
MICH AELBOTE
AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ
© Dieter Mittenzwei
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jubiläumsjahr „1050 Jahre Stadt Zeitz“ neigt sich dem Ende und damit ein Jahr voller Feste und Veranstaltungen, die das Jubiläum unserer altehrwürdigen Stadt in den Mittelpunkt rückten. Wie gestern kommt es mir vor, dass Margot Käßmann im Franziskanerkloster predigte – am 22. Januar, auf den Tag genau 475 Jahre nach Martin Luther. Mit der Pflanzung des Jubiläumsbaumes mit Zeitzer Kita-Kindern und der Zeitkapselversenkung im Steintorturm haben wir einen würdigen Stadtgeburtstag am 20. April gefeiert. Im Juni dann der Höhepunkt des Jahres: die Festwoche zum Stadtjubiläum, eingeläutet vom Festgottesdienst zur Ausstellungseröffnung „Dialog der Konfessionen. Bischof Julius Pflug und die Reformation.“ Bis zum Ausstellungsende am 01.11. sollten über 10.000 Besucher DIE Ausstellung zur Ökumene gesehen haben. Ein ganz besonderes Highlight in der Festwoche war die Wiedereröffnung der Michaeliskirche nach der Sanierung – wunderschön ist sie geworden! Aber auch der Besuch unserer Partnerstädte, das Volksfest auf dem Schützenplatz, der verwandelte Goethepark – so jung, frech und wunderbar anders –, der Trubel im Rathaus, das Programm auf dem Altmarkt mit Großer Oldienacht und Frida Gold … und dem krönenden Abschluss: dem Großen Kulturumzug!
Doch damit nicht genug: Die Zeitzer Theatergruppen haben mit ihren Stücken begeistert, das Zuckerfest hat den verregneten Herbst aufgehellt, der Schlosspark war Ort zahlreicher Veranstaltungen. Das Museum hat das ganze Jahr über hochkarätige Ausstellungen gezeigt und sich mit der Ausstellungseröffnung zur 8. Triennale am 25. November mal wieder selbst übertroffen. Nutzen Sie die Chance diese Ausstellung noch bis zum 1. April zu sehen! Hinzukommen viele sportliche Höchstleistungen, die Sportler Zeitzer Vereine auch in diesem Jahr vollbrachten, viele positive wirtschaftliche Entwicklungen und auf vielen Baustellen ging es voran, wovon wir regelmäßig im Amtsblatt berichtet haben. Das und vieles mehr hat einmal mehr gezeigt, was für eine lebendige und engagierte 1050-jährige Stadt wir sind. All denen, die dazu beigetragen haben, dieses Jubiläumsjahr so farbenfroh zu gestalten, möchte ich heute noch einmal von Herzen DANKE sagen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest, ruhige und erholsame Festtage und einen guten Start in das neue Jahr 2018. Fröhliche Weihnachten wünscht Ihnen
Ihr Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz
Weitere nen fo In rmatio auf Seite 15
Täglich ab 14.00 Uhr Weihnachtliches Treiben mit Musik u. a. von Nora Tagle, der Roland-Kaiser-Party, Swing High, Rosa und Biba & die Butzemänner
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Stadtratsvorsitzender Heinz Borde, Reiner Eckel, Martina Gruß, Klaus Rübestahl, Eberhard Ditscher, Oberbürgermeister Christian Thieme, Rüdiger Blokowski
Mit dem Ehrenamtspreis der Stadt Zeitz hat Oberbürgermeister Christian Thieme am 14.12.2017 fünf Zeitzerinnen und Zeitzer für ihr bürgerschaftliches Engagement geehrt. Eberhard Ditscher, Rüdiger Blokowski, Klaus Rübestahl, Martina Gruß und Reiner Eckel wurden Blumen und Urkunden überreicht. Zudem erhielten sie als Geschenk jeweils eine Jahreskarte für den Schlosspark. Anschließend trugen sie sich in das Gästebuch der Stadt Zeitz ein. Seit 2015 wird jährlich der Ehrenamtspreis der Stadt Zeitz für herausragendes bürgerschaftliches Engagement vergeben. Der Preis steht im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden „Tag des Ehrenamtes“ am 5. Dezember. Die Preisverleihung findet daher traditionell in der letzten Stadtratssitzung des Jahres im Dezember statt und wird für das Folgejahr vorgenommen. Vorschläge konnten bis zum 1. August 2017 beim Oberbürgermeister eingereicht werden. Maximal fünf Preise können pro Jahr verliehen werden. Aus insgesamt neun Vorschlägen wählten die Stadtratsfraktionen gemeinsam die Preisträger. Die Preisträger: Eberhard Ditscher ist seit Juni 1978, und damit seit fast 40 Jahren, als Pilzberater in Zeitz tätig. Er gab Pilzkundeunterricht an der Zeitzer Volkshochschule und sorgte für eine aktive Pilzaufklärung bei jährlich stattfindenden Pilzausstellungen, u.a. im Rathaus. Durch seine ausgezeichnete Expertise sowie durch Veröffentlichungen in den Medien ist er weit über die Stadtgrenzen von Zeitz bekannt. Seitdem immer weniger Pilzberater zur Verfügung stehen, kommen Ratsuchende auch aus weiterer Umgebung zu ihm. Rüdiger Blokowski trat im Jahr 2000 in die Freiwillige Feuerwehr Zeitz ein und war dort als aktives Mitglied im Einsatz. 2004 übernahm er mit einem Kameraden die Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Zeitz und hatte als Jugendwart immer ein offenes Ohr für die Jungen und Mädchen. Seiner Initiative ist es bspw. 2
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© Susanne Janicke
Ehrenamtspreis 2018 der Stadt Zeitz: Fünf Zeitzer für ihr bürgerschaftliches Engagement geehrt
zu verdanken, dass aus einem alten Gartenhaus auf dem Feuerwehrgelände der „Ausbildungsturm“ errichtet werden konnte. Seit 2012 ist er Kreisjugendwart der Kinder- und Jugendfeuerwehren des Burgenlandkreises. In dieser Funktion koordiniert er die 500 Jugendlichen in den Jugendfeuerwehren, organisiert Fahrten und Zeltlager. Klaus Rübestahl ist seit 16 Jahren ehrenamtlicher Ortsbürgermeister des Ortsteils Würchwitz und setzt sich mit unermüdlichem Engagement für das Wohl der Ortschaft und seiner Bürger ein. Er ist zudem Mitglied im Zeitzer Stadtrat und erhielt 2015 die Ehrenurkunde des Städte- und Gemeindebundes SachsenAnhalt. Er ist aktives Mitglied im Kleefestverein. Seit über 50 Jahren engagiert sich Klaus Rübestahl zudem in verschiedenen Sportvereinen und wurde für sein sportliches Engagement 2014 mit der silbernen Ehrennadel des LandesSportBundes ausgezeichnet. Er unterstützt den Würchwitzer Reitverein und den Heimatverein Loitsch City, organisiert jährlich die Weihnachtsfeier der Rentner und half bei den Vorbereitungen zum Festumzug „1050 Jahre Zeitz“. Im Dezember 2017 wird Klaus Rübestahl 80 Jahre alt – ein ganz besonderer Anlass, um sein großes Engagement mit dem Ehrenamtspreis der Stadt Zeitz zu würdigen. Martina Gruß ist Gründungsmitglied des 1995 gegründeten Heimatvereins Theißen e. V. und seitdem Vorsitzende des Vereins. Sie hat sich um die Einrichtung und ständige Erweiterung der Heimatstube Theißen verdient gemacht und organisiert alljährlich Ortsteilfeste wie das Frühlingsfest mit Maibaumsetzen, den Martinstag und den Weihnachtsmarkt. Reiner Eckel betreibt seit 2011 die Online-Plattform „ECKEL‘s ART – News.Kolumnen.Zeitblicke“, darunter auch das bekannte Zeitz Mag‘ www.zeitzonline.de. In bisher über 1.500 Beiträgen berichtet er kompetent, scharfsinnig und mit sprachlicher Raffinesse über Aktuelles aus der Stadt Zeitz. Er erreicht mit seinen Online-Auftritten – auch über Facebook, Twitter & Co –
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mit großer Reichweite nicht nur Interessierte aus der Region – nein, sein Online-Magazin wird auch von vielen ehemaligen Zeitzern als Schaufenster in die Stadt gerne und oft gelesen. Reiner Eckel betreibt so in einzigartiger Art und Weise Werbung für die Stadt, ohne reißerisch zu sein, mit einem wachsamen und kritischen Blick, aber immer mit viel Liebe zu der Stadt, in der er lebt. Mit der Kamera bei allen kulturellen Highlights dabei und als MZ-Bürgerreporter auch in der Tagespresse präsent, ist Reiner Eckel zu einer Institution in der regionalen Medienlandschaft geworden und macht sie zugleich mit seiner Berichterstattung differenzierter und vielfältiger. Oberbürgermeister Christian Thieme verlas die Laudationes und wandte sich anschließend nochmals an die Preisträger: „Den diesjährigen Preisträgern möchte ich recht herzlich zu dieser Auszeichnung gratulieren und mich für ihr bemerkenswertes ehrenamtliches Engagement bedanken. Menschen wie Sie sind für unsere Stadt unheimlich wichtig – viele großartige Angebote und unterstützenswerte Initiativen gäbe es ohne ehrenamtliche Arbeit nicht. Mit Ihrem kostbaren Engagement sind Sie uns allen Vorbild. Vielen Dank!“
Herzblut und persönlichem Engagement setzt sich Frau Jagusch für Kinder und Familien mit Migrationshintergrund ein. Ihr Einsatz kann Vorbild für uns alle sein.“ Mit dem Integrationspreis zeichnete das Land Sachsen-Anhalt in diesem Jahr zehn Initiativen und Projekte in drei Kategorien aus: „Sprache, Ausbildung und Arbeit – Schlüssel erfolgreicher Integration“, „Integration durch Kultur und Sport“ und „Teilhabe von Zugewanderten“. Daneben wurden zwei Sonderpreise ausgelobt und 19 Ehrenamtliche für ihren individuellen Einsatz in der Migrationsarbeit stellvertretend für die vielen Engagierten im Land besonders gewürdigt. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff sagte anlässlich der Preisverleihung: „Es geht um die Integration von Menschen mit einer dauerhaften Bleibeperspektive. Dazu bedarf es einer gelingenden Integrationspolitik. Berufliche und lebensweltliche Eingliederung müssen zusammengedacht werden. Gefordert sind neben Realitätssinn auch Phantasie und Mut. Auch die Zuwanderer müssen sich aktiv an der Integration beteiligen. Wir müssen neue Wege gehen. Und die Richtung geben viele erfolgreiche Projekte im Land vor.“ In ihrer Begrüßungsrede würdigte Staatssekretärin Susi Möbbeck, die auch Integrationsbeauftragte des Landes ist, das vielfältige Engagement für Teilhabe und Integration: „In SachsenAnhalt engagieren sich viele tausend Menschen mit menschlicher Zugewandtheit und unermüdlichem Einsatz für neuankommende Geflüchtete und für ein gelingendes Zusammenleben. Dieses Engagement verdient eine Würdigung!“
Integrationspreis Sachsen-Anhalt 2017: Zeitzer Gemeindepädagogin Beate Jagusch ausgezeichnet
Vorgeschlagen wurde Beate Jagusch für den Integrationspreis 2017 von Oberbürgermeister Christian Thieme, der sich sehr darüber freut, dass die Jury seinem Vorschlag gefolgt ist: „Mit viel
© Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Mit dem diesjährigen sachsen-anhaltinischen Integrationspreis sind am 21.11.2017 zehn Initiativen und Projekte und 19 Ehrenamtliche ausgezeichnet worden. Unter ihnen als einzige Ausgezeichnete aus dem Burgenlandkreis: Beate Jagusch, Gemeindepädagogin der evangelischen Kirchgemeinde St. Michael in Zeitz. Sie begleitet und betreut seit vielen Jahren Familien mit Migrationshintergrund, organisiert Spiel-, Lern- und Bastelaktionen, hilft beim Erlernen der deutschen Sprache und der Bewältigung von Hausaufgaben. Sie engagiert sich ehrenamtlich bei den Interkulturellen Wochen in Zeitz. Ihr besonderes Augenmerk liegt dabei auf Familien mit Kindern, die sie persönlich intensiv im Alltag begleitet und für die sie sich regelmäßig um Spenden bemüht.
Beate Jagusch (5.v.l.) bei der Überreichung des Integrationspreises
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21. April 2018 – Frühlingsfest
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Großer Meilenstein erreicht: Ernst-Thälmann-Stadion wird mit 400m-Laufbahn und großem Rasenspielfeld an Zeitzer Sportvereine zu Trainingszwecken übergeben
© Susanne Janicke
Vier Jahre nach dem verheerenden Hochwasser ist es endlich soweit: Der 1. FC ZEITZ e. V. und der SG Chemie Zeitz e. V. können ab sofort wieder das Herzstück des Ernst-Thälmann-Stadions für Trainingszwecke nutzen. Am 14.12.2017 wurde das „Weihnachtsgeschenk“ von der Zeitzer Stadtverwaltung an die Zeitzer Sportvereine überbracht:
Die neue Kampfbahn im Ernst-Thälmann-Stadion Sportanlagen Die Leichtathleten können nun wieder die 400m-Kunststofflaufbahn nutzen, die Wettkämpfe auf sechs Bahnen ermöglicht. Für den Weitsprung stehen im Stadion zwei Wettkampfanlagen und eine Trainingsanlage zur Verfügung. Auch Kugelstoßen sowie Hochsprung und Stabhochsprung werden hier wieder möglich sein. Fußballspiele und Sperrwurf-Wettkämpfe können auf der großen Rasenspielfläche im Stadion stattfinden. Mit der fertiggestellten Gegentribüne kann das Stadion zukünftig über 5.000 Zuschauer fassen. Die Sitzschalen werden jedoch erst nach Fertigstellung der Einzäunung eingebaut, um Vandalismus-Schäden vorzubeugen. Weiterhin wurde die Brunnenlage saniert, so dass zur Bewässerung der Spielfelder nur noch in Ausnahmefällen auf Wasser aus dem Leitungsnetz zurückgegriffen werden muss. Sowohl die Kampfbahn als auch die eingeschlossene Rasenfläche sind vorerst, bis zur Fertigstellung der gesamten Anlage, explizit nur zu Trainingszwecken nutzbar.
flächen (Beregnungsanlage, Trainingsbeleuchtung) wurde eine Technikgarage errichtet. Auch die neue Leichtathletikgarage wurde aufgestellt und angeschlossen. In der Ausführung begriffen sind der Sprecherturm und die Anzeigetafel an der Kampfbahn-Anlage. Der Sprecherturm wird Räume für eine Einsatzzentrale für Polizei und Feuerwehr sowie Sanitätsräume bereithalten. Das alte Funktionsgebäude wurde bereits abgerissen. Die Rohbauarbeiten für den Neubau können somit direkt nach dem Frost beginnen. Das neue Funktionsgebäude hält Toilettenräume für 1.000 Zuschauer vor sowie Büroräume für den 1. FC Zeitz, Umkleidekabinen für die Sportler und Lager für die verschiedensten Sportgeräte der Vereine, des Schulsports sowie Pflegegeräte. Bis zur Fertigstellung Ende 2018 stehen wie bislang die Sanitärcontainer und Holzhütten als Umkleidemöglichkeiten für die Vereine zur Verfügung. Der Weg von den Sanitärcontainern und Umkleidekabinen zur Kampfbahn erfolgt zunächst provisorisch über Schotterwege und wird nach und nach im Zuge der weiteren Arbeiten am Außengelände und den Arbeiten am Sprecherturm und dem Funktionsgebäude befestigt. Abschließend werden die restlichen Wege, die Grünflächen sowie die Bepflanzungen einschließlich der Festwiese angelegt und die Anlagen komplett eingezäunt. Die Fertigstellung ist Ende 2018 geplant. Für die Sanierung des Stadiongeländes und die Ersatzneubauten erhält die Stadt Zeitz Fördermittel aus der Hochwasserförderung in Höhe von insgesamt 9,26 Mio. Euro. Für die Sanitärcontainer als Interimslösung konnten zudem Spendengelder aus dem Spendenaufkommen des Landes Sachsen-Anhalt generiert werden. Die Umkleidebungalows hat die Stadt Zeitz finanziert. Der Kunstrasenplatz des 1. FC Zeitz wurde vom Verein selbst im Vorfeld über die Sportstättenförderung 2013 Sachsen-Anhalt beantragt und bewilligt.
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Die Trainingsplätze neben dem Stadion, d.h. der Fußball-Kunstrasenplatz, das Fußball-Großspielfeld, die Faustballplätze, die Bogenschießanlage sowie die Trainings-Speerwurfanlage wurden bereits im Frühjahr für die Nutzung an die Vereine übergeben. Ebenfalls stehen bereits die Parkplätze an der Tiergartenstraße und an der Kegelbahn zur Verfügung. Die Werferwiese mit der Diskus- und Hammerwurf-Anlage soll im Frühjahr 2018 fertiggestellt werden, so dass nach Anwuchsund Pflegezeit des Rasens eine Übergabe voraussichtlich Ende 2018 erfolgen kann. Bauwerke und Außenanlagen Das Kassenhäuschen und das Lager Faustball wurden bereits ersetzt. Zur Unterbringung der Steuerungstechnik für die Sport4
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Herausgeber: Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz Verantwortlich für den amtlichen Teil: Christian Thieme, Oberbürgermeister Redaktion: Susanne Janicke, Tel. 03441 / 83-217 E-Mail: Susanne.Janicke@stadt-zeitz.de Layout und Druck, verantwortlich für die Anzeigen: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz, Tel. 03441 / 6162-0, E-Mail: info@druckhaus-zeitz.de, www.druckhaus-zeitz.de Erscheinung: mindestens monatlich (nach Bedarf); kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet, zusätzlich verfügbar im Bürgerbüro im Rathaus und in der Tourist-Information Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 27. Januar 2018 Nächster Redaktionsschluss: Montag, 15. Januar 2018 Michaelbote nicht erhalten? Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: (03441) 662917
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Stadt Zeitz startet WillkommensAktion für Neugeborene – Zeitzer Nachwuchs wird mit Schlosspark-Jahreskarte beschenkt Die Adventszeit mit Budenzauber, Glühwein, Lichtermeer und Weihrauch-Duft strahlt wie ein Stern in die dunkle und kalte Jahreszeit, die nun merklich Einzug hält. Weihnachten, das Fest der Liebe, steht vor der Tür. Traditionell gehört zum Weihnachtsfest das Schenken. Schon die heiligen drei Könige sollen dem neugeborenen C Jesuskind Weihrauch, Myrrhe und Gold als GeM schenke dargebracht haben. Passend zum Anlass startet die Stadt Zeitz dieses Jahr daher zu Y Weihnachten die Willkommens-Aktion für Neugeborene. CM Alle Eltern, deren Kinder ab dem 24. Dezember 2017 in Zeitz geMY boren werden und in Zeitz mit seinen Ortsteilen wohnhaft sind, erhalten einen Gutschein für EINE Jahreskarte für den SchlossCY park Zeitz. Die Jahreskarte ist bis zum 1. Geburtstag des Kindes CMY gültig. Der Gutschein wird über das Standesamt der Stadt Zeitz K mit der Geburtsurkunde ausgegeben und kann in der TouristInformation am Altmarkt eingelöst werden. Gleichzeitig wird eine Begrüßungskarte des Oberbürgermeisters überreicht. Der Schlosspark Moritzburg Zeitz, ehemaliges Landesgartenschau-Gelände, ist als einer der Gartenträume Sachsen-Anhalts ausgezeichnet. Besonderen Charme genießt der Park durch seine Vielfältigkeit. Frühlings- und Sommerblumenbeete, ein tolles Angebot an Spielmöglichkeiten und zahlreiche Veranstaltungen begeistern jedes Jahr tausende Besucher. Der Schlosspark ist von April bis Oktober, täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, von November bis März, dienstags bis sonntags von 10.00 bis 16.00 Uhr. Alljährliche Highlights sind u. a. der Frühlingsmarkt, das Zeitzer Lichterfest, das Zeitzer Kinderfest am 1. Juni, Weinfest & Musikalischer Autoherbst sowie der Herbstmarkt. „Für die vielen Spaziergänge, die ganz besonders mit einem neugeborenen Kind schnell zum Alltag gehören, möchten wir die jungen Zeitzer Mamas und Papas einladen, in unseren schönen Schlosspark zu kommen und die wundervolle Parklandschaft zu genießen“, erläutert Oberbürgermeister Christian Thieme die Motivation zu dem Willkommensgeschenk und ergänzt: „Darüber hinaus verfügt der Schlosspark über zwei fantastische Spielplätze und die regelmäßigen Veranstaltungen sind das i-Tüpfelchen. Diese können Jahreskartenbesitzer im Übrigen oftmals mit ermäßigtem Eintritt besuchen“.
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Rückkehrermesse wirbt für Jobs in der alten Heimat
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Gedenken zum Volkstrauertag in Zeitz
Die Zeichen stehen günstig. Die heimische Wirtschaft verzeichnet eine positive Entwicklung. Regionale Unternehmen halten am Wachstumskurs fest und schauen sich nach geeigneten Fachkräften um. „Wir rechnen im nächsten Jahr mit drei Prozent mehr Arbeitsverhältnissen als 2017. Dieser Zuwachs ist allein durch Vermittlung einheimischer Arbeitssuchender nicht mehr zu stemmen“, so Stefan Scholz, Chef der Weißenfelser Agentur für Arbeit. Für Berufspendler und Rückkehrwillige eröffnen sich damit neue Chancen für eine berufliche Zukunft in der alten Heimat. „Die Rückkehrermesse bietet eine gute Gelegenheit für alle, die beim Weihnachtsbesuch in der Heimat feststellen, dass es vielleicht schön wäre, wieder hier zu leben und die sich nach bezahlbarem Wohnraum, nach verfügbaren Kita-Plätzen und nach Kontakt zu Freunden und Verwandten sehnen“, wirbt Ulrich für die Messe. Willkommen sind nicht nur potenzielle Rückkehrer, sondern auch Leute, die sich einfach nur beruflich neu orientieren, oder Studenten, die sich über Karrieremöglichkeiten informieren möchten. Wie Berufspendler und Rückkehrwillige ihren Weg zurück in den Burgenlandkreis finden, das zeigen auf der Messe über 15 Unternehmen anschaulich anhand von konkreten Stellenangeboten über Berufs- und Wiedereinstiegsmöglichkeiten in der Wunschregion sowie zu weiteren Unterstützungsangeboten von der Kinderbetreuung bis möglichen Wohnstandorten im schönen Burgenlandkreis. Eine Rückkehr bedeutet: Arbeit um die Ecke – keinen Stress auf der Autobahn – mehr Zeit für Familie – Freizeit und vieles mehr. Pressemitteilung des Burgenlandkreises Anzeige
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Am 19.11.2017 fand anlässlich des nationalen Volkstrauertages eine Veranstaltung zur Erinnerung an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen auf dem Michaelisfriedhof statt. Diese Veranstaltung wird seit vielen Jahren von der Privilegierten Schützengilde Zeitz von 1396 e.V. organisiert. Sowohl Vertreter der Schützengilde, der Reservistenkameradschaft Sankt Barbara Weißenfels und des Kreisverbindungskommandos Burgenlandkreis, als auch Oberbürgermeister Christian Thieme und Vertreter des Stadtrates nahmen an der Gedenkveranstaltung teil. Jörg Meinecke, Vertreter der Reservisten der Bundeswehr, hielt auf dem Gelände des Ehrenfriedhofes in Zeitz die Ansprache zum Volkstrauertag. Danach legten die Teilnehmer die Kränze am Denkmal nieder.
Festveranstaltung anlässlich der 21. Preisverleihung der Arthur-Wolfsohn-Stiftung 2018 Theater Zeitz im Capitol Sonntag, 14. Januar 2018, 15.00 Uhr (Einlass: 14.00 Uhr) Im Jahr 1997 hat Herta Wolfsohn zum Gedenken an ihren Schwiegervater Arthur Wolfsohn, der Unternehmer jüdischer Abstammung war und 1944 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet wurde, die gleichnamige Stiftung errichtet. Zweck der Stiftung ist die Förderung Zeitzer Jugendlicher für besondere künstlerische Leistungen und Fähigkeiten. Dazu vergibt die Stiftung einmal jährlich eine finanzielle Zuwendung an begabte Jugendliche im Alter von 13 bis 25 Jahren, die ihren Wohnsitz in Zeitz bzw. im ehemaligen Landkreis Zeitz haben. Ausgezeichnet werden Jugendliche, die auf den Gebieten Musik, Tanz, Theater, Literatur und bildende Kunst besondere Leistungen erbringen. ACHTUNG Terminänderung: Die Preisverleihung findet am Sonntag, den 14. Januar 2018, 15.00 Uhr, im Theater Zeitz im Capitol statt. Dort haben die Jugendlichen Gelegenheit, ihr Können unter Beweis zu stellen. Die Veranstaltung ist öffentlich. Der Eintritt ist frei. Preisträger 2017 Peter Scholle
© Stadt Zeitz
„Die Veranstaltung soll für Unternehmen der Region werben und sie mit jungen Leuten oder Rückkehrwilligen in Kontakt bringen“, sagt Landrat Götz Ulrich. Zwischen Bad Bibra und Zeitz wohnen aktuell 25.900 Arbeitnehmer, die größtenteils in Jena, Halle, Leipzig oder in den anderen Bundesländern arbeiten. Durch den Wegzug von jungen qualifizierten Menschen hat der Burgenlandkreis in den vergangenen Jahrzehnten starke Verluste wirtschaftlicher und sozialer Art erfahren. Ulrich: „Diesen Trend dürfen wir nicht einfach so hinnehmen. Wenn der Burgenlandkreis weiter innerhalb der Metropolregion im Standortwettbewerb bestehen will, müssen engagierte und qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden.“
© Susanne Janicke
Der Burgenlandkreis veranstaltet gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Weißenfels am 27. Dezember 2017 zwischen 10.00 und 14.00 Uhr im Turbinenhaus in Naumburg eine sogenannte Rückkehrermesse.
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Am Samstag, den 25. November wurde die „8. Triennale – Kunst in Sachsen-Anhalt Süd“ im Festsaal von Schloss Moritzburg feierlich eröffnet. Zahlreiche Interessierte waren gekommen, um beim Start der achten Auflage einer der bedeutendsten Ausstellungen für Gegenwartskunst in Mitteldeutschland unter der Ägide von Kurator Jörg Wachtel dabei zu sein. Die Ausstellung ist noch bis zum 1. April zu sehen. Ein umfangreiches Beiprogramm mit Führungen, Workshops, Podiumsdiskussionen, museumspädagogischen Projekten und einer Kunstauktion bietet interessante Möglichkeiten, sich mit Bildender Kunst auseinanderzusetzen oder einfach die Kunstwerke zu genießen. Arbeiten von 31 Bildenden Künstlern sind in der aktuellen Ausstellung zu sehen: Walter Weiße, Hans-Joachim Hering, Margret Weise, Hans-Christoph Rackwitz, Steffen Ahrens, Hans-Joachim Triebsch, Susanne und Carsten Theumer, Andreas Richter, Susanne Rothe, Undine Hannemann, Katrin Schücke, Charlott Szukala, Pauline Ullrich, Grit Berkner, Rosemarie Ullrich, Andreas Freyer, Klaus-Dieter Urban, Brigida und Wolfgang Böttcher, Tim von Veh, Yvonne Galley-Knappe, Christoph Schulz, Christina Simon, Christine Heinemann, Ernst-Ulrich Jacobi, Bernhard Michel, Klaus-Dieter Ullrich, Klaus Sängerlaub und Jörg Wachtel.
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Stadtelternrat und Stadtschülerrat gewählt Am 07.11.2017 fand die Wahl für den Stadtelternrat und am 28.11.2017 die Wahl für den Stadtschülerrat der Stadt Zeitz statt. Für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 hat der Stadtelternrat aus seiner Mitte Evelyn Dölz zur Vorsitzenden gewählt. Sie ist Elternvertreterin der Grundschule Nonnewitz. Arthur Partsch wurde für den gleichen Zeitraum von den Mitgliedern des Stadtschülerrates zum Sprecher gewählt. Er ist Schülervertreter des Geschwister-Scholl-Gymnasiums. Nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können Stadteltern- und Stadtschülerrat über Fragen beraten, die für die Schulen der Stadt Zeitz von besonderer Bedeutung sind. Dabei müssen die Belange aller in der Stadt Zeitz befindlichen Schulen berücksichtigt werden. Die Wahl erfolgt aller zwei Jahre.
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IT-Ausstattung für Schulen in Sachsen-Anhalt – auch zwei Zeitzer Grundschulen profitieren vom Förderprogramm
Stadt Zeitz – Öffentliche Sitzungen im Januar
Um junge Menschen auf die Herausforderungen von morgen vorzubereiten, sollen die Schulen in Sachsen-Anhalt mit moderner IT-Technik ausgestattet werden. Dafür stellt die Europäische Union und das Land Sachsen-Anhalt bis 2023 eine Millionen-Förderung bereit. Auch zwei Grundschulen in Zeitz – die Grundschule Bergsiedlung und die Grundschule Elstervorstadt – gehören nun zu den ersten Schulen, die in den Genuss dieser Förderung kommen. Die Grundschule Bergsiedlung erhält 62.175 € Fördermittel (geplante Gesamtausgaben: 82.900 €) und die Grundschule Elstervorstadt 64.575 € (geplante Gesamtausgaben: 86.100 €). Für die Schulen sind mobile Endgeräte geplant, inklusive Internetanschluss, Wartung und Administration. Jede Etage in den Schulen erhält zudem eine interaktive Tafel. Die Bescheide gingen Mitte November bei der Stadt ein. Nachdem diese ersten beiden Grundschulen in Zeitz erfolgreich Fördermittel beantragt haben, wird derzeit für die übrigen städtischen Schulen die Antragstellung vorbereitet. Über das neue Förderprogramm zur Modernisierung der IKTKomponenten (Informations- und Kommunikationstechnologie) in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt stehen insgesamt 13,3 Mio. € Fördermittel bereit, davon 10 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und 3,3 Mio. € vom Land Sachsen-Anhalt. Die Förderquote beträgt 75 Prozent. Anträge können jährlich zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden. Um an Fördermittel zu gelangen, müssen die Schulen mit ihren Schulträgern ein Medienpädagogisches Konzept einreichen, das erläutert, wie die pädagogischen Inhalte mit der entsprechenden IT-Ausstattung umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte eine moderne Infrastruktur zu schaffen, den Austausch von Lernmaterialien durch die Anbindung an die Landes-Bildungsserver zu verbessern und die Medienkompetenz zu schulen.
• Mittwoch, den 10.01.2018, 17.00 Uhr Bauausschuss • Montag, den 15.01.2018, 17.30 Uhr Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport • Mittwoch, den 17.01.2018, 17.00 Uhr Betriebsausschuss • Dienstag, den 23.01.2018, 17.00 Uhr Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss • Donnerstag, den 25.01.2018, 17.00 Uhr Haupt- und Wirtschaftsausschuss Ort: Zeitz, Friedenssaal im Rathaus Zeitz, Altmarkt 1 Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem: http://www.ratsinfo-online.de/zeitz-bi
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Für die vielen Glückwünsche anlässlich unseres 25-jährigen Bestehens und die gute Zusammenarbeit möchten wir uns bei allen recht herzlich bedanken. Wir wünschen Ihnen ein ruhiges und friedliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches Jahr 2018.
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Wartungsarbeiten in der Zeitzer Stadtverwaltung am 12.01.2018 – Bürgerbüro bleibt an diesem Tag geschlossen Vom Donnerstag, den 11.01.2018, 16.00 Uhr bis zum Sonntag, den 14.01.2018, 20.00 Uhr finden in der Zeitzer Stadtverwaltung Wartungsarbeiten an der Netzwerktechnik statt. Sowohl die Kernverwaltung als auch die Außenstellen wie Stadtarchiv, Museum, Ölmühle, Stadtbibliothek, Haus der Jugend und Naether-Bad haben in diesem Zeitraum keinen Internetzugriff und können keine E-Mails empfangen, so dass die Mitarbeiter nur eingeschränkt erreichbar sind. Das Bürgerbüro kann am Freitag, den 12.01.2018 nicht öffnen. Reservierungen in der Tourist-Information und die Ausleihe in der Stadtbibliothek sind weiterhin möglich. Die Wartungsarbeiten werden vorwiegend am Wochenende stattfinden, damit die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger kaum spürbar sind.
Bürgerbüro kehrt ab Januar zu den regulären Öffnungszeiten zurück
Info
Ab Dienstag, den 02.01.2018, kehrt das Bürgerbüro der Stadt Zeitz zu den regulären Öffnungszeiten zurück. Diese sind wie folgt: Montag: 09.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 09.00 – 12.00 Uhr Kontakt: Bürgerbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz Telefon: 03441 / 83-312 E-Mail: buergerbuero@stadt-zeitz.de
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20 Jahre „Zeitzer Michael“ – Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz – die Bewerber stehen fest! – 6 Preise für 24 Bewerber – Sonderpreis für Bewerber der ersten Stunde Keine leichte Aufgabe kommt auf die Jury zu, aus den 24 Bewerbern, die sich um den „Zeitzer Michael“ beworben haben, die beste Existenzgründerin oder den besten Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger zu wählen. Die Palette der Bewerberinnen und Bewerber ist breit. Sie umfasst sowohl ausgefallene Geschäftsideen wie die Herstellung von hochwertigen Möbeln und Kleidern, den Service rund ums Pferd, Unternehmen der Gesundheitsvor- und nachsorge, klassische Handwerksbetriebe, eine Spedition, die Herstellung und den Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln bis hin zum Finanzdienstleister. Die Zahl der Beschäftigten reicht von Ein-Personen-Firmen bis zu 16-Mann-starken Unternehmen. Der Hauptpreis der 20. Existenzgründerpreisverleihung des „Zeitzer Michael“ ist auch in diesem Jahr mit Geld und Sachpreisen im Wert von 2.000 € dotiert. Überreicht wird der Preis von Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, und von Christian Thieme, Oberbürgermeister der Stadt Zeitz. „Ich freue mich, dass unser Ministerpräsident Reiner Haseloff zur Preisverleihung des Zeitzer Michael nach Zeitz kommt. Das unterstreicht die enorme Bedeutung dieser Veranstaltung und würdigt zugleich die unternehmerische Leistung der jungen Gründerinnen und Gründer, die sich trotz schwieriger Lage am Markt behaupten“, so Thieme. Weiterhin vergeben werden fünf Sonderpreise mit Preisgeld von je 500 €. Alle anderen Bewerber um den 20. „Zeitzer Michael“ gehen aber traditionell nicht leer aus. Neben viel Aufmerksamkeit bekommt jeder Teilnehmer eine Urkunde und eine Flasche Winzersekt vom Wein- und Sektgut Triebe, einen Büchergutschein der Gutenberg-Buchhandlung, einen Gutschein der Schnitzelschmiede und weitere Überraschungen. Auch in diesem Jahr zeichnet der „Pakt für Arbeit“ darüber hinaus ein Unternehmen aus, das sich vor exakt zehn Jahren um den „Zeitzer Michael“ beworben hat und sich seitdem sowohl wirtschaftlich als auch sozial erfolgreich entwickelt hat. Die Übergabe des „Zeitzer Michael“ findet am 29. Januar 2018 statt. Moderiert wird die Veranstaltung in gewohnt unterhaltsamer Art und Weise von Theo M. Lies. Für die musikalische Begleitung am Flügel sorgt auch in diesem Jahr der Pianist Melchior Walter. Anzeige
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geb. am 23. Dezember 1937, Ortsbürgermeister von Würchwitz und Mitglied des Stadtrates Zeitz, allzeit viel Gesundheit, weiterhin große Schaffenskraft und persönliches Glück.
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A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S TA D T Z E I T Z Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Stadt Zeitz Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Zeitz sucht eine/n
Sachbearbeiter/in Mahn- und Vollstreckungsverfahren Hauptaufgabe: Dem/ Der Sachbearbeiter/in obliegt das Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Das Mahnwesen umfasst die Mahnungen aller rückständigen Forderungen der Stadt Zeitz. Im Vollstreckungsverfahren ist er/sie für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Forderungen in eigener Sache, sowie von Amtshilfeersuchen verantwortlich. Das Vollstreckungsverfahren betrifft die Tätigkeiten im Innendienst als auch im Außendienst. Zu den Einzelaufgaben gehören u. a.: • Bearbeitung des Mahnverfahrens (Mahnlauf) – zeitnahe Einleitung des Mahnlaufs und fristgerechte Erstellung von Mahnungen – Festsetzung der Nebenforderungen (Säumniszuschläge, Mahngebühren) • Vollstreckungstätigkeit im Innen- und Außendienst – Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen, Einleitung von Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft sowie die Auswertung von Vermögensverzeichnissen – Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Vollstreckungsschuldnern Voraussetzungen: Fachlich: • Erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r • Vergleichbarer Abschluss, der zur Wahrnehmung vom mittleren, nichttechnischen Verwaltungsdienst befähigt • einschlägige Erfahrung im Innen- und/oder Außendienst ist wünschenswert • Führerscheinklasse B Persönlich: • hohes Maß an Belastbarkeit • Verhandlungsgeschick • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit Die Stellenbesetzung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Bei Bewährung und entsprechendem Bedarf ist ein dauerhafter Einsatz im Sachgebiet Stadtkasse vorgesehen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden. Die Stelle ist in Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA eingruppiert. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen und die telefonische Erreichbarkeit richten Sie bitte bis spätestens 19.01.2018 an: Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste/ Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „Sachbearbeiter/in Mahn- und Vollstreckungswesen“, Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/ von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.
Thieme, Oberbürgermeister
Zeitz, 12.12.2017
Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 25. September 2017 wurde vom Stadtrat der Stadt Zeitz in der Sitzung am 26. Oktober 2017 beschlossen und wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. „Beschluss-Nr. VI/STR/75/0628/2610/17: Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 25.09.2017 wie folgt: 1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im Erfolgsplan festgesetzt: in den Erträgen auf 6.037.186 EUR in den Aufwendungen auf 6.000.775 EUR im Jahresgewinn (+) auf 36.411 EUR im Jahresverlust (-) auf 0 EUR Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im Vermögensplan festgesetzt: in den Einnahmen auf 7.629.818 EUR in den Ausgaben auf 7.629.818 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2018 festgesetzt: für die Investitionen auf 1.406.520 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 925.000 EUR 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 4.362.000 EUR“ Die nach § 2 EigBG i. V. m. § 107 Abs. 4 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises mit Bescheid vom 6. Dezember 2017 (AZ: 151401/J/590EB Abwasser/2018) erteilt worden. Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz und der Bescheid der Kommunalaufsicht vom 6. Dezember 2017 liegen im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz vom 2. bis 13. Januar 2018 während folgender Dienstzeiten öffentlich aus: Montag 09.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 09.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat 09.00 – 12.00 Uhr Höfer, Betriebsleiter Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Zeitz, 12.12.2017
8. Jahrgang | 23. Dezember 2017 | Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (1. Änderung Entschädigungssatzung Feuerwehr) Aufgrund der §§ 8, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl LSA S.133), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 14.12.2017 folgende 1. Änderungssatzung der o. g. Satzung beschlossen: Artikel 1 Im § 3 „Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung“ wird Abs. 1 wie folgt neu gefasst: „Für nachfolgende in Funktionen berufene Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wird eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung als monatlicher Pauschalbetrag gewährt: 1. Stadtwehrleiter 50,00 € 2. Stellvertretender Stadtwehrleiter 40,00 € 3. Leiter einer Ortswehr 40,00 € 4. Stellvertretender Leiter einer Ortswehr 20,00 € 5. Jugendfeuerwehrwart einer Kinderund Jugendortsfeuerwehr 30,00 € 6. Stadtjugendfeuerwehrwart 10,00 € Ab 2019 erhöht sich die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung des Stadtwehrleiters auf 100,00 €, des Jugendfeuerwehrwarts einer Kinder- und Jugendortsfeuerwehr und des Stadtjugendfeuerwehrwarts auf jeweils 40,00 €.“ Artikel 2 § 5 „Aufwandsentschädigung für Einsätze und Bereitschaftsdienste“ wird wie folgt geändert: (1) Im Absatz 1 werden die Worte „je Einsatz“ gestrichen. Es wird ein Satz 2 wie folgt angefügt: „Dieses gilt nicht für unmittelbare Folgeeinsätze und Einsatzübungen.“ (2) Im Absatz 3 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen. (3) Im Absatz 4 werden die Worte „Ortswehrleiter oder dem Einsatzleiter“ durch die Worte „Gruppenführer/örtlichen Einsatzleiter“ ersetzt. Artikel 3 § 9 „Ersatz des Verdienstausfalls“ wird wie folgt geändert: (1) Im Absatz 1 werden am Ende des Satzes die Worte „gem. § 9 Abs. 4 und § 10 BrSchG“ angefügt. (2) Im Absatz 2 wird der 2. Halbsatz des 1. Satzes wie folgt gefasst: „wird für den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen“. (3) Im Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Der pauschale Durchschnitts-/Stundensatz nach Satz 1 wird auf max. 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche gedeckelt.“ Artikel 4 Im § 10 „Zahlungsweise“ wird im Absatz 1 Satz 1 nach den Worten „zum 15. des Folgemonats“ Folgendes angefügt: „die Aufwandsentschädigung nach § 5 Abs. 3 wird quartalsweise gezahlt“. II
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Des Weiteren wird nach den Worten „wobei für die Aufwandsentschädigung nach § 5“ noch „Absatz 1 und 2“ angefügt wird. Artikel 5 Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Thieme Oberbürgermeister
Zeitz, 14.12.2017
Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung) Aufgrund der §§ 8, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001, zuletzt geändert durch §1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl LSA S.133), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 14.12.2017 folgende Neufassung der Satzung beschlossen: § 1 Organisation, Bezeichnung, Aufgaben (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zeitz ist eine rechtlich unselbstständige, gemeindliche Einrichtung. Sie führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr Zeitz“. (2) Die Freiwillige Feuerwehr Zeitz besteht aus hauptberuflichen Einsatzkräften und den ehrenamtlichen Ortsfeuerwehren. Zu den Ortsfeuerwehren gehören die: „Ortswehr Aue-Aylsdorf“ „Ortswehr Geußnitz“ „Ortswehr Kayna“ „Ortswehr Luckenau“ „Ortswehr Nonnewitz“ „Ortswehr Theißen“ „Ortswehr Würchwitz“ „Ortswehr Zangenberg“ „Ortswehr Zeitz“ „Ortswehr Zettweil“. (3) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen im Sinne der §§ 1, 2 BrSchG und die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten. (4) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zeitz untersteht dem Träger des Brandschutzes gemäß § 1 Abs. 1 BrSchG. Er bedient sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eines Sachgebietsleiters/in Brand- und Katastrophenschutz, der in seinem Auftrag tätig wird. Zu diesen Aufgaben gehören auch die dienstrechtlichen Angelegenheiten der hauptamtlich Beschäftigten. (5) Zur Leitung der Freiwilligen Feuerwehr bedient sich der Träges des Brandschutzes gem. § 15 Abs.1 BrSchG eines Stadtwehrleiters.
8. Jahrgang | 23. Dezember 2017 | Amtliche Bekanntmachungen
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(6) Der Stadtwehrleiter bedient sich zur Leitung der Ortsfeuerwehren der Ortswehrleiter. § 2 Gliederung (1) Die Freiwillige Feuerwehr Zeitz gliedert sich in folgende Abteilungen: 1. Einsatzabteilung 2. Ausbildungsabteilung 3. Jugendfeuerwehr 4. Kinderfeuerwehr 5. Alters- und Ehrenabteilung (2) Die Abteilungen bestehen in den jeweiligen Ortsfeuerwehren. § 3 Wehrleitung (1) Der Stadtwehrleiter ist für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gemäß § 1 Abs. 3 dieser Satzung verantwortlich, insbesondere für die Einsatzbereitschaft der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und die Aus- und Fortbildung. Er berät den Träger der Feuerwehr in Fragen der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird er durch den stellvertretenden Stadtwehrleiter und die Ortswehrleiter unterstützt. Der Stadtwehrleiter darf nicht gleichzeitig Leiter einer Ortsfeuerwehr sein. (2) Der Ortswehrleiter ist für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der Ortswehr gemäß § 1 Abs. 3 dieser Satzung verantwortlich. (3) Der Stadtwehrleiter, die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter werden dem Oberbürgermeister von den Einsatzkräften (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 dieser Satzung) zur Berufung nach § 15 Abs. 3 BrSchG vorgeschlagen und gewählt. Vorgeschlagen werden können nur fachlich geeignete Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erfolgt durch Wahl. Die Wahl soll mindestens 3 Monate vor Ablauf der Berufungszeit des amtierenden Stadtwehrleiters, des Ortswehrleiters und deren Stellvertreter erfolgen. (4) Der Stadtwehrleiter, sein Stellvertreter und die Ortswehrleiter sowie deren Stellvertreter werden zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannt, wenn die Aufsichtsbehörde dem zustimmt. Die Ernennung erfolgt für sechs Jahre. Vollendet der Ehrenbeamte innerhalb dieses Zeitraumes das 67. Lebensjahr, erfolgt die Berufung nur bis zu diesem Zeitpunkt. (5) Die Ehrenbeamten können auf eigenen Wunsch oder bei Vorliegen wichtiger Gründe vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Träger des Brandschutzes abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Einsatzkräfte (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 dieser Satzung) dem Ehrenbeamten durch Abwahl das Vertrauen entzogen haben. Auf die Abwahl finden die Vorschriften des § 12 dieser Satzung entsprechend Anwendung mit der Ausnahme, dass ein Losentscheid nicht stattfindet. Vor der Abberufung ist wiederum die Aufsichtsbehörde anzuhören. Im Fall der Abberufung des Ehrenbeamten haben die Einsatzkräfte dem Träger des Brandschutzes unverzüglich einen neuen Berufungsvorschlag zu unterbreiten. Gleiches gilt für den Stadtjugendwart/Jugendwart der Ortswehr. (6) Zur Unterstützung und Beratung des Ortswehrleiters bei Erfüllung seiner Aufgabe bildet jede Ortsfeuerwehr eine Ortswehrleitung. Diese besteht aus dem Ortswehrleiter, seinem
Stellvertreter, bis zu zwei Vertretern aus der Einsatzabteilung dem Jugendfeuerwehrwart und dem Vertreter der Altersund Ehrenabteilung, wenn entsprechende Abteilungen in der Ortswehr vorhanden sind. Der Ortswehrleiter leitet die Ortswehrleitung und beruft regelmäßige Zusammenkünfte ein. Diese sind nicht öffentlich. Der Träger des Brandschutzes, der Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz und der Stadtwehrleiter können auf eigenes Verlangen an den Sitzungen teilnehmen. (7) Zur Koordinierung sämtlicher Angelegenheiten zwischen den Ortsfeuerwehren und dem Träger des Brandschutzes wird eine Stadtwehrleitung gebildet. Die Stadtwehrleitung besteht aus dem Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz, dessen Stellvertreter, dem Stadtwehrleiter, dessen Stellvertreter, den Ortswehrleitern und deren Stellvertretern, sowie dem Stadtjugendfeuerwehrwart und dem gewählten Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung. Der Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz leitet die Stadtwehrleitung und beruft regelmäßige Zusammenkünfte ein. Diese sind nicht öffentlich. Zu diesen ist regelmäßig der Träger des Brandschutzes einzuladen, um über die aktuelle Lage in den Feuerwehren ständig informiert zu sein. Über diese Beratungen ist eine schriftliche Niederschrift anzufertigen. Bei Abstimmungen haben nur der Sachgebietsleiter, der Stadtwehrleiter, die Ortswehrleiter und der Stadtjugendwart jeweils eine Stimme. § 4 Aufnahme und Austritt (1) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich bei der Stadt Zeitz zu beantragen. (2) Voraussetzung für die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist, dass der Anwärter die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Zum Nachweis dessen hat der Anwärter ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Sind im Führungszeugnis keine Eintragungen vorhanden, erstattet der Träger des Brandschutzes die entstandenen Kosten. Sofern der Anwärter bereits Mitglied in einer anderen Feuerwehr war, soll er eine Beurteilung dieser Feuerwehr mit Schilderung seines Werdeganges beibringen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. (3) In die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen wird nur, wer sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie weltanschaulicher Toleranz bekennt. Einer Aufnahme steht insbesondere die Mitgliedschaft oder die Zugehörigkeit zu einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung entgegen. (4) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Träger des Brandschutzes nach Anhörung des Stadtwehrleiters und des Ortswehrleiters, in dessen Ortswehr der Antragsteller seinen Dienst verrichten soll durch schriftlichen Bescheid. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. (5) Dem Anwärter ist der Aufnahmebescheid in Form einer Urkunde, diese Satzung und der Mitgliedsausweis auszuhändigen. Dabei ist der Anwärter auf die ihm nach §§ 32, 33 KVG LSA obliegenden Pflichten sowie auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben des Brandschutzgesetzes, die Einhaltung der sich aus gesetzlichen Bestimmungen, dieser Satzung sowie den Dienstanweisungen ergeben Pflichten hinzuweisen und zu verpflichten. (6) Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr muss schriftlich gegenüber dem Träger des Brandschutzes über den Dienst-
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chung der Verpflichtungsurkunde. (3) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 1 Abs. 2, 3 und 4 BrSchG bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Trägers des Brandschutzes, sowie des Sachgebietsleiters Brand- und Katastrophenschutz und des Stadtwehrleiters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen. Sie haben insbesondere a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z. B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften) sowie Anweisungen des Einsatzleiters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen, b) bei Alarm sofort am Feuerwehrgerätehaus zu erscheinen und den für den Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten, c) an der Aus- und Fortbildung, den Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen. d) Die erforderlichen Pflichtstunden gem. FwDV 2 im erforderlichen Maße zu leisten. Hierbei können die geleisteten Einsatzstunden zu 50 % Zeitanteil angerechnet werden. Im Einzelfall entscheidet darüber der Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter. Sollten die Jahresausbildungspflichtstunden (40) nicht erbracht werden, wird das Mitglied in die Ausbildungsabteilung versetzt, bis die Pflichtstunden erbracht wurden sind. Mitglieder der Ausbildungsabteilung dürfen nicht an Einsätzen teilnehmen, können aber für „rückwärtige Tätigkeiten“ herangezogen werden. e) Die Ausbildungsabteilungen werden von den jeweiligen Ortswehren organisiert und durchgeführt. Bei Bedarf ist es möglich die Ausbildungsabteilungen mehrerer Ortswehren zusammenzufassen. f) Dies gilt nicht für Fachberater. (4) Feuerwehrmitglieder ohne abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und Funklehrgang dürfen keine Truppmannfunktion im Einsatzdienst übernehmen. Feuerwehrmitglieder dürfen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr an den Ausbildungsdiensten der Einsatzabteilung teilnehmen. Bei minderjährigen Feuerwehrmitgliedern muss hierzu eine gesonderte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Truppmannausbildung Teil 1 kann bei körperlicher und geistiger Eignung ab dem vollendeten 16. Lebensjahr absolviert werden. (5) Aus der Einsatzabteilung abberufen (entpflichtet) werden Mitglieder, a) die das 67. Lebensjahr vollendet haben, und keinen Antrag auf Erweiterung mit Gesundheitsnachweis gestellt haben. b) die in ihrer geistigen, gesundheitlichen oder körperlichen Tauglichkeit eingeschränkt sind, c) auf eigenen Wunsch. Im Übrigen endet die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung durch Austritt oder Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr. § 7 Kinder- und Jugendabteilung (1) Die Kinderabteilung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kindern im Alter vom 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Jüngere Kinder können aufgenommen werden, wenn sie die Anforderungen gem. § 9 Abs. 6 S. 4 BrSchG erfüllen. Die Kinderfeuerwehren der jeweiligen Ortswehren führen den Namen mit dem Zusatz des Ortsnamens. (2) Die Jugendabteilung ist ein freiwilliger Zusammenschluss
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von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Jugendfeuerwehren der jeweiligen Ortswehren führen den Namen mit dem Zusatz des Ortsnamens. (3) Die Kinder- und Jugendfeuerwehr gestaltet ihre Dienste und Ausbildungen als selbstständige Abteilung der jeweiligen Ortswehr. Sie untersteht der fachlichen Aufsicht und Betreuung durch den Ortswehrleiter, der sich dazu des Kinderbzw. Jugendfeuerwehrwartes bedient. (4) Der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehrwart wird unter den hierzu fachlich geeigneten Mitgliedern der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortswehr für die Dauer von 6 Jahren ausgewählt, wenn er die erforderliche Qualifikation und Ausbildung nach Laufbahnverordnung nachweisen kann. Die Jugendfeuerwehrwarte aller Ortswehren bestimmen aus ihrer Mitte den Stadtjugendfeuerwehrwart. Dieser wird ebenfalls für die Dauer von 6 Jahren bestimmt. § 8 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Altersabteilung kann unter Überlassung der Dienstuniform auf Antrag übernommen werden, wer wegen eines der in § 6 Abs. 5 a) bis c) genannten Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet. (2) In die Ehrenabteilung kann aufgenommen werden, wer nicht Mitglied der Einsatzabteilung gewesen ist und sich um die Belange des Brandschutzes und der Hilfeleistung besonders verdient gemacht hat. (3) Die Alters- und Ehrenabteilung gestaltet ihr Leben als selbstständige Abteilung der jeweiligen Ortswehr. Sie untersteht der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch den Ortswehrleiter, der sich dazu eines Mitglieds der Alters- und Ehrenabteilung bedient. (4) Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung können freiwillig ehrenamtliche Aufgaben der Feuerwehr – mit Ausnahme des Einsatzdienstes – übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Kenntnisse besitzen und körperlich geeignet sind. Im Rahmen dieser Tätigkeiten unterliegen die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung der fachlichen Aufsicht durch die Leitung der Feuerwehr. § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 Buchst. a findet entsprechende Anwendung. (5) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet durch Austritt oder Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr. (6) Die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung jeder Ortswehr bestimmen aus ihrer Mitte einen Vertreter der Altersund Ehrenabteilung für die Dauer von 6 Jahren. § 9 Folgen von Dienstpflichtverletzungen (1) Verstößt ein Mitglied im Einsatzdienst schuldhaft gegen eine ihm nach § 9 Abs. 3 BrSchG obliegende Dienstpflicht, so kann der Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz im Einvernehmen mit dem Stadtwehrleiter und unter Einbeziehung des Ortswehrleiters, in dessen Ortswehr das Mitglied seinen Dienst verrichtet, eine Ermahnung aussprechen bzw. aussprechen lassen. Eine Dienstpflichtverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied: a) nicht pünktlich und regelmäßig am Dienst einschließlich der Aus- und Fortbildung teilnimmt, b) den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nicht nachkommt, c) sich den anderen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber unkameradschaftlich verhält,
d) die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst missachtet, e) die ihm anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen nicht gewissenhaft pflegt oder sie zu anderen als zu dienstlichen Zwecken gebraucht. Die Ermahnung wird schriftlich ausgesprochen. (2) Bei Pflichtverstößen kann eine disziplinarische Maßnahme angeordnet werden. Als solche kommt insbesondere die vorübergehende Suspendierung des Mitglieds vom aktiven Einsatzdienst in Betracht. Während der Zeit der Suspendierung hat das Mitglied weiterhin an Aus- und Fortbildungen sowie Übungen teilzunehmen. Disziplinarische Maßnahmen haben durch schriftlichen, mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen, Bescheid zu erfolgen. (3) Vor dem Ausspruch einer Maßnahme ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme zu geben. Eine mündliche Stellungnahme ist entsprechend zu protokollieren. (4) Bei wiederholtem Pflichtverstoß und ausgesprochener Ermahnung erfolgt nach der Suspendierung vom Einsatzdienst ein Ausschluss aus der Feuerwehr. Dieser erfolgt auf der Grundlage von Abs. 1. Für Ehrenbeamte gilt hier § 3 Abs. 5 dieser Satzung. § 10 Persönliche Ausrüstung und Dienstkleidung (1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben die empfangene persönliche Ausrüstung und Dienstkleidung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr zurückzugeben. Für verlorengegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die Stadt Zeitz Ersatz verlangen. Dienstbekleidung und persönliche Ausrüstung sind ausschließlich im angeordneten Dienst, bei offiziellen Veranstaltungen und im Einsatz zu tragen. (2) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben dem Einsatzleiter / Gruppenführer / Ortswehrleiter a) im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden, b) Verluste oder Schäden an der persönlichen und der sonstigen Ausrüstung unverzüglich anzuzeigen. §11 Mitgliederversammlung der Ortswehren In den Ortsfeuerwehren werden Mitgliederversammlungen durchgeführt. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern aller Abteilungen der jeweiligen Ortswehr. Sie wird bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, vom Ortswehrleiter bzw. dessen Stellvertreter einberufen und geleitet. In den Mitgliederversammlungen der Ortswehren wird der Bericht des Ortswehrleiters behandelt. Außerdem können Ehrungen, Auszeichnungen sowie Beförderungen von Mitgliedern vorgenommen werden. Stimmberechtigt sind nach Brandschutzgesetz alle Mitglieder der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortswehr. § 12 Wahlen (1) Für die nach dem Brandschutzgesetz durchzuführenden Wahlen gelten die folgenden Bestimmungen. (2) Die Wahlen werden von einem Wahlleiter, dessen Stellvertreter und dem Wahlvorstand durchgeführt und geleitet. Dem Wahlvorstand gehören 2 bis 8 Mitglieder an. Der Wahlleiter, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Wahlvorstands dürfen nicht selbst zur Wahl stehen.
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Der Träger des Brandschutzes benennt für die Wahl des Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreters auf Vorschlag des Stadtwehrleiters und für die Wahl des Ortswehrleiters und dessen Stellvertreters auf Vorschlag des Ortswehrleiters den Wahlleiter, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Wahlvorstandes. Wahlen erfolgen grundsätzlich als Urwahl der Mitglieder der Einsatzabteilung, welche dem Bereich angegliedert sind. Die Wahl des Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreters erfolgt durch die Ortswehrleiter. Der Wahlleiter gibt sechs Wochen vor dem geplanten Wahltermin die Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungen für die Wahl des Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreters durch Aushang in den Feuerwehrgerätehäusern aller Ortswehren und für die Wahl des Ortswehrleiters und dessen Stellvertreters durch Aushang im Feuerwehrgerätehaus der jeweiligen Ortswehr bekannt. Bewerbungen sind spätestens vier Wochen vor dem Wahltermin schriftlich beim Wahlleiter einzureichen. Der Wahlleiter übergibt alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen zur Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen an den Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz. Dieser teilt dem Wahlleiter das Ergebnis seiner Prüfung unverzüglich mit. Eine Person darf für mehrere Wahlfunktionen kandidieren, aber nicht zeitgleich mehrere Wahlfunktionen ausüben. Dies gilt nicht für den stellvertretenden Stadtwehrleiter; dieser darf eine weitere Wahlfunktion in einer Ortswehr ausüben. Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Wahl die für die Ausübung der Wahlfunktion erforderliche Qualifikation nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (Laufbahnverordnung) besitzen oder diese innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach der Wahl erlangen können. Letzteres gilt nach der Laufbahnverordnung nicht für die Wahl des Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreters. Der Wahlleiter gibt den Wahltermin, den Wahlort sowie die zur Wahl zugelassenen Wahlbewerber zwei Wochen vor der Wahl durch Aushang in den Feuerwehrgerätehäusern der Ortswehren bekannt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es wird einzeln und nacheinander gewählt, mit Ausnahme von Abs. 15. Als Stimmzettel sind äußerlich gleiche Zettel zu verwenden. Die Stimmzettel sind so vorzubereiten, dass jeder Kandidat durch ein Kreuz kenntlich gemacht werden kann. Die Stimmzettel sind vor der Abgabe zu falten. Ungültig sind Stimmen, sofern der Stimmzettel a) nicht als amtlich erkennbar ist, b) keinen Stimmabgabevermerk enthält, c) den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt, d) einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Die Auszählung hat durch den Wahlvorstand mit Unterstützung des Wahlleiters und seines Stellvertreters zu erfolgen. An der Auszählung der Stimmen dürfen die Wahlberechtigten beobachtend teilnehmen. Gewählt ist die Person, für die die meisten Stimmen abgegeben wurden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Wahlleiter zu ziehen hat. Der Wahlleiter gibt das Wahlergebnis unmittelbar nach der Wahl bekannt. Die Wahl der Ortswehrleiter und deren Stellvertreter er-
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folgt im Rahmen der Mitgliederversammlung der jeweiligen Ortswehr. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortswehr. Es kann offen (durch Handzeichen) gewählt werden, wenn kein Wahlberechtigter widerspricht. § 13 Sprachliche Gleichstellung Die Dienst- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. § 14 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft und ersetzt die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz vom 11.11.2014.
Thieme Oberbürgermeister
Zeitz, den 14.12.2017
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung (zentral/dezentral) – Aufgrund §§ 8, 11 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) v. 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288, 333) und der §§ 2, 5, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2016 (GVBl. LSA S. 202) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 14.12.2017 folgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung (zentral/dezentral) – beschlossen: § 1 Allgemeines Die Stadt Zeitz betreibt zur Abwasserbeseitigung nach Maßgabe ihrer Abwasserbeseitigungssatzung a) jeweils rechtlich selbständige öffentliche Einrichtungen zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung in den Entsorgungsgebieten 1 und 2, b) jeweils rechtlich selbständige öffentliche Einrichtungen zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung in den Entsorgungsgebieten 1 und 2 und c) eine Einrichtung zur dezentralen Beseitigung von Schmutz-
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wasser aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kläranlagen in den Entsorgungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Zeitz erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme ihrer jeweiligen öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung in den Entsorgungsgebieten 1 und 2 (Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren) sowie ihrer öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kläranlagen (Entsorgungsgebühr). § 2 Grundsatz (1) Für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung in den Entsorgungsgebieten 1 und 2 werden Schmutzwassergebühren (zentral) erhoben. Für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung in den Entsorgungsgebieten 1 und 2 werden Niederschlagswassergebühren erhoben. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kläranlagen in den Entsorgungsgebieten 1 und 2 wird eine Entsorgungsgebühr (dezentral) erhoben. (2) Die Schmutzwassergebühren (zentral) und die Niederschlagswassergebühren werden für die Entsorgungsgebiete 1 und 2 jeweils getrennt ermittelt und berechnet. § 3 Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühren (zentral) I. Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 1 (1) Die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 1 wird nach der Schmutzwassermenge, die in die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Entsorgungsgebiets 1 gelangt, bemessen. Berechnungseinheit für die Mengengebühr ist ein Kubikmeter Schmutzwasser. (2) Als in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt gelten a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge, b) die auf dem Grundstück gewonnene oder dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge oder c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen einer Abwassermesseinrichtung. (3) Hat ein Wasserzähler nicht oder nicht richtig angezeigt, wird die Wassermenge von der Stadt Zeitz unter Zugrundelegung des Verbrauches bzw. der gemessenen Einleitmenge des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt. (4) Die Wassermengen nach Absatz 2 lit. b) für den abgelaufenen Erhebungszeitraum hat der Gebührenpflichtige der Stadt Zeitz innerhalb der zwei auf den Ablauf des Erhebungszeitraums folgenden Monate anzuzeigen. Sie sind durch einen Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen, von der Stadt Zeitz abnehmen und verplomben lassen muss. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Einbau eines den Anforderungen entsprechenden Wasserzählers ist der Stadt Zeitz zusammen mit der Aufforde-
rung der Stadt Zeitz zur Abnahme und Verplombung des Wasserzählers nachzuweisen. Wenn die Stadt Zeitz auf solche Messeinrichtungen verzichtet, kann sie als Nachweis über die Wassermengen prüfbare Unterlagen verlangen sowie nach Anhörung des Antragstellers auf seine Kosten zur Nachweisführung Gutachten anfordern. Sie ist berechtigt, die Wassermengen zu schätzen, wenn sich diese auf andere Weise nicht ermitteln lassen. (5) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf schriftlichen Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt. Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 28.02. des Folgejahres bei der Stadt Zeitz zu stellen; im Fall eines Wasserrohrbruchs ist dieser Antrag bis spätestens einen Monat nach Bekanntwerden des Wasserrohrbruchs bei der Stadt Zeitz einzureichen. Für den vom Gebührenpflichtigen zu erbringenden Nachweis gelten Absatz 4 Sätze 2-6 entsprechend. Im Falle des Wasserrohrbruchs ist die abzusetzende Wassermenge unter Zugrundelegung des Verbrauchs der letzten drei Vorjahre und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen von der Stadt Zeitz zu schätzen. Zuviel erhobene Gebühren sind mit der Gebührenschuld zu verrechnen oder dem Gebührenpflichtigen zu erstatten. II. Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2 (1) Die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2 setzt sich aus einer monatlichen Grundgebühr und einer Mengengebühr zusammen. (2) Die monatliche Grundgebühr im Entsorgungsgebiet wird einheitlich pro Hausanschluss, die Mengengebühr wird nach der Schmutzwassermenge, die in die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Entsorgungsgebiets 2 gelangt, bemessen. Berechnungseinheit für die Mengengebühr ist ein Kubikmeter Schmutzwasser. (3) Als in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt gelten a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge, b) die auf dem Grundstück gewonnene oder dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge oder c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen einer Abwassermesseinrichtung. (4) Hat ein Wasserzähler nicht oder nicht richtig angezeigt, wird die Wassermenge von der Stadt Zeitz unter Zugrundelegung des Verbrauches bzw. der gemessenen Einleitmenge des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt. (5) Die Wassermengen nach Absatz 3 lit. b) für den abgelaufenen Erhebungszeitraum hat der Gebührenpflichtige der Stadt Zeitz innerhalb der zwei auf den Ablauf des Erhebungszeitraums folgenden Monate anzuzeigen. Sie sind durch einen Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen, von der Stadt Zeitz abnehmen und verplomben lassen muss. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Einbau eines den Anforderungen entsprechenden Wasserzählers ist der Stadt Zeitz zusammen mit der Aufforderung der Stadt Zeitz zur Abnahme und Verplombung des Wasserzählers nachzuweisen. Wenn die Stadt Zeitz auf solche Messeinrichtungen verzichtet, kann sie als Nachweis
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MICHAELBOTE über die Wassermengen prüfbare Unterlagen verlangen sowie nach Anhörung des Antragstellers auf seine Kosten zur Nachweisführung Gutachten anfordern. Sie ist berechtigt, die Wassermengen zu schätzen, wenn sich diese auf andere Weise nicht ermitteln lassen. (6) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf schriftlichen Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt. Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 28.02. des Folgejahres bei der Stadt Zeitz zu stellen; im Fall eines Wasserrohrbruchs ist dieser Antrag bis spätestens einen Monat nach Bekanntwerden des Wasserrohrbruchs bei der Stadt Zeitz einzureichen. Für den vom Gebührenpflichtigen zu erbringenden Nachweis gelten Absatz 5 Sätze 2–6 entsprechend. Im Falle des Wasserrohrbruchs ist die abzusetzende Wassermenge unter Zugrundelegung des Verbrauchs der letzten drei Vorjahre und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen von der Stadt Zeitz zu schätzen. Zuviel erhobene Gebühren sind mit der Gebührenschuld zu verrechnen oder dem Gebührenpflichtigen zu erstatten. § 4 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühren (1) Die Niederschlagswassergebühr wird in den Entsorgungsgebieten 1 und 2 gleichermaßen für jeden angefangenen Quadratmeter (m²) der überbauten und befestigten, d. h. von der natürlichen Beschaffenheit abweichend verdichteten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser direkt oder indirekt insbesondere infolge des natürlichen Gefälles über Straßen oder sonstige befestigte Flächen in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangt, bemessen und anhand von Abflussbeiwerten gewichtet (Gebührenbemessungsfläche). (2) Die Gebührenbemessungsfläche ermittelt sich aus der bebauten und befestigten Grundstücksfläche multipliziert mit den folgenden, nach Flächengruppen differenzierten Abflussbeiwerten: 1. Bebaute Flächen a) Steildächer (Neigung ab 6°): 0,95 b) nicht begrünte Flachdächer (Neigung bis einschließlich 6 °): 0,85 c) begrünte Flachdächer: 0,30 d) Kiesschüttdächer: 0,50 2. Befestigte Flächen a) Asphaltdecken: 0,90 b) Betondecke, Pflaster mit Fugenverschluss: 0,80 c) Betondecke, Pflaster ohne Fugenverschluss: 0,60 d) Schotterdeckschichten: 0,40 e) Ökopflaster: 0,40 f) Sand- und Kieswege: 0,20 (3) Der Gebührenpflichtige hat der Stadt Zeitz binnen eines Monats nach erstmaligem Eintritt der Gebührenpflicht Art und Umfang der überbauten und befestigten Fläche schriftlich mitzuteilen. Dazu ist eine Berechnung der bebauten und befestigten Flächen mit ihrer zeichnerischen Darstellung auf einem amtlich beglaubigten Lageplan einzureichen. Die Stadt Zeitz kann einen vereinfachten Nachweis zulassen. Maßgebend sind die am Ende des jeweiligen ErheVIII
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bungszeitraumes bestehenden Verhältnisse. Kommt der Gebührenpflichtige seiner Mitteilungspflicht nicht fristgemäß nach, so kann die Stadt Zeitz Art und Umfang der überbauten und befestigten Fläche schätzen. (4) Änderungen von Art und Umfang der überbauten und befestigten Fläche sind gemäß § 11 Abs. 2 dieser Satzung anzeigepflichtig. Kommt der Gebührenpflichtige seiner Mitteilungspflicht nicht fristgemäß nach, kann die Stadt Zeitz Art und Umfang der überbauten und befestigten Fläche schätzen. (5) Soweit Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ortsfeste Auffangbehälter (Zisternen) eingeleitet wird, die mit einem Überlauf an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, ist auf Antrag von der gebührenpflichtigen Grundstücksfläche nach Absatz 1 eine Fläche von 10 Quadratmetern je Kubikmeter Behältervolumen abzuziehen (Mindestbehältervolumen: 1 Kubikmeter). § 5 Gebührenmaßstab für die Entsorgungsgebühr (dezentral) (1) Die Schmutzwassergebühr dezentral wird nach der Menge des aus den Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben abgefahrenen Abwassers bzw. Fäkalschlammes berechnet. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser. (2) Bei jeder Entsorgung ist die Abfuhrmenge zu ermitteln und von dem Gebührenpflichtigen oder einem von ihm Bevollmächtigten durch Gegenzeichnung schriftlich bestätigen zu lassen. Erfolgt keine Bestätigung, gelten die vom Entsorgungsunternehmen festgestellten Mengen als zutreffend. § 6 Gebührensätze I. Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 1 Die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 1 beträgt 2,20 EUR/m³. II. Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2 (1) Die Grundgebühr als Bestandteil der Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2 beträgt pro Hausanschluss 14,00 EUR/Monat. (2) Die Mengengebühr als Bestandteil der Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2 beträgt 5,66 EUR/m³. III. Niederschlagswassergebühr für das Entsorgungsgebiet 1 Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,81 EUR/m² der für das gebührenpflichtige Grundstück maßgeblichen Bemessungsfläche. IV. Niederschlagswassergebühr für das Entsorgungsgebiet 2 Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,00 EUR/m² der für das gebührenpflichtige Grundstück maßgeblichen Bemessungsfläche. V. Entsorgungsgebühr (dezentral) für die Entsorgungsgebiete 1 und 2 Für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kläranlagen, die Entleerung der dezentralen Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben, den Transport und die Aufbereitung des Abwasser sowie des Fäkalschlammes werden folgende Gebührensätze festgesetzt: – für Abwasser aus abflusslosen Gruben 21,83 EUR/m³, – für Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen 39,52 EUR/m³.
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§ 7 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist der Gebührenpflichtige. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes, bei Wohnungs- und Teileigentum der Wohnungs- und Teileigentümer. Ist ein Erbbaurecht bestellt, tritt an dessen Stelle der Erbbauberechtigte. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 § 4 EGBGB belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts gebührenpflichtig. Gebührenpflichtig sind außerdem Nießbraucher oder sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte sowie diejenigen, die die mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nehmen (z. B. Mieter, Pächter). Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes vom 29.03.1994 (BGBI.I S. 709), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.10.2003 (BGBI. I S. 2081). (3) Wechselt der Gebührenschuldner, geht die Gebührenschuld mit Beginn des Folgemonats auf den neuen Gebührenschuldner über. Der Wechsel ist der Stadt Zeitz sowohl vom bisherigen als auch vom neuen Gebührenschuldner gemäß § 11 dieser Satzung anzuzeigen. Der bisherige Gebührenschuldner haftet neben dem neuen Gebührenschuldner für die Gebühren, die auf den Zeitraum zwischen dem Wechsel des Gebührenschuldners und dem Eingang der Mitteilung bei der Stadt Zeitz entfallen. § 8 Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht für die Schmutzwassergebühren (zentral) und die Niederschlagswassergebühren beginnt, sobald das Grundstück an die jeweilige zentrale öffentliche Einrichtung angeschlossen ist oder einer solchen Einrichtung von dem Grundstück Abwasser zugeführt wird. Sie endet, sobald der Grundstücksanschluss beseitigt wird und die Zuführung von Abwasser endet. (2) Die Gebührenpflicht für die Entsorgungsgebühr (dezentral) beginnt bei bestehenden Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben mit der Inanspruchnahme der öffentlichen dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage und im Übrigen mit der Inbetriebnahme der Kleinkläranlage. Sie endet, mit Ablauf des Monats, in dem die abflusslose Grube oder die Kleinkläranlage außer Betrieb genommen und dies der Stadt Zeitz schriftlich mitgeteilt wird. § 9 Erhebungszeitraum, Entstehen der Gebührenschuld (1) Erhebungszeitraum für die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 1, für die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2, die Niederschlagswassergebühr für das Entsorgungsgebiet 1 sowie die Niederschlagswassergebühr für das Entsorgungsgebiet 2 für jeweils bereits angeschlossene Grundstücke ist außer in Fällen des Absatzes 2 ein Jahreszeitraum, der jeweils am 01.12. eines Jahres beginnt und zum 30.11. des Folgejahres endet, bei Entstehen der Gebührenpflicht während dieses Erhebungszeitraums der Rest des Erhebungszeitraums. Abweichend von Satz 1 verkürzt sich der erste Erhebungszeitraum nach Neufassung dieser Satzung für die Schmutzwassergebühr (zentral) und die Niederschlagswassergebühr für jeweils bereits angeschlossene Grundstücke auf einen Zeit-
raum von elf Monaten, er beginnt am 01.01.2018 und endet am 30.11.2018. (2) Wird die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 1 nach den durch Trinkwasserzähler ermittelten Wassermengen erhoben, ist abweichend von Absatz 1 Erhebungszeitraum für die Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 1 die Ableseperiode, also der jeweilige Zeitraum zwischen zwei Ablesungen des Trinkwasserzählers, beginnend am Tag nach der ersten und endend am Tag der darauf folgenden Ablesung. Die Ableseperiode bemisst sich nach Tagen und beträgt mindestens 350, maximal 380 Tage. Entsteht die Gebührenpflicht erstmals im Erhebungszeitraum, so gilt der Zeitraum von der Entstehung der Gebührenpflicht bis zum Ablauf der Ableseperiode als Erhebungszeitraum. Endet die Gebührenpflicht im Erhebungszeitraum, so gilt der Zeitraum vom Beginn der Ableseperiode bis zur Beendigung der Gebührenpflicht als Erhebungszeitraum. Abweichend davon beginnt der erste Erhebungszeitraum nach dieser Satzung am 01.01.2018 und reicht bis zum Ablauf der Ableseperiode. Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die Mengengebühr als Bestandteil der Schmutzwassergebühr für das Entsorgungsgebiet 2, wenn diese nach den durch Trinkwasserzähler ermittelten Wassermengen erhoben wird. (3) Die Gebührenschuld für die Schmutzwassergebühren (zentral) und die die Niederschlagswassergebühren entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraums. (4) Die Entsorgungsgebühr (dezentral) entsteht für jede Abfuhr an dem auf die Abfuhr folgenden Tag. § 10 Veranlagung und Fälligkeit I. Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 1 und Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2 (1) Die Schmutzwassergebühren (zentral) werden durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die jeweilige Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. (2) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes endgültig festzusetzenden Schmutzwassergebühren sind monatlich Abschlagszahlungen zu leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird nach den Berechnungsdaten des letzten Erhebungszeitraums durch Bescheid festgesetzt. Die Vorauszahlungen sind zu den im Bescheid bestimmten Terminen fällig. (3) Beginnt die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe eines Erhebungszeitraumes, wird der Abschlagszahlung auf die jeweilige Schmutzwassergebühr (zentral) eine zeitanteilige Grundgebühr und im Übrigen diejenige Abwassermenge zugrunde gelegt, die dem tatsächlichen Verbrauch des ersten Monats entspricht. Diesen Verbrauch hat der Gebührenpflichtige der Stadt Zeitz auf deren Aufforderung unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Gebührenpflichtige der Aufforderung nicht nach, kann die Stadt Zeitz den voraussichtlich entstehenden Jahresverbrauch schätzen. (4) Nach Ablauf eines Erhebungszeitraums festgestellte Überzahlungen der Schmutzwassergebühr (zentral) können von der Stadt Zeitz mit der ersten Abschlagszahlung im folgenden Erhebungszeitraum verrechnet werden. II. Niederschlagswassergebühr für das Entsorgungsgebiet 1 und Niederschlagswassergebühr für das Entsorgungsgebiet 2 (1) Bei Festsetzung der Niederschlagswassergebühren ist von den Grundstücksverhältnissen bei Entstehen der Gebührenschuld am Ende des Erhebungszeitraums auszugehen.
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MICHAELBOTE (2) Die Niederschlagswassergebühren werden durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die jeweilige Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. (3) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende Gebühr ist eine monatliche Abschlagszahlung zu leisten. Die Höhe der Abschlagszahlung wird nach den Berechnungsdaten des letzten Erhebungszeitraumes durch Bescheid festgesetzt. Die Vorauszahlungen sind zu den im Bescheid bestimmten Terminen fällig. (4) Nach Ablauf eines Erhebungszeitraums festgestellte Überzahlungen der Niederschlagswassergebühr können von der Stadt Zeitz mit der ersten Abschlagszahlung im folgenden Erhebungszeitraum verrechnet werden. III. Entsorgungsgebühr (dezentral) Die Entsorgungsgebühr (dezentral) wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. § 11 Auskunftspflicht (1) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter haben jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren erforderlich ist. (2) Die Ermittlung kann an Ort und Stelle erfolgen. Die nach Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen, zu dulden und soweit möglich zu unterstützen. (3) Da sich die Stadt Zeitz nach § 1 Abs. 1 der Abwasserbeseitigungssatzung des Betriebsführers, der Stadtwerke Zeitz GmbH, bedient, gelten sämtliche in Absatz 1 und 2 genannten Rechte der Stadt Zeitz gegenüber dem Abgabenpflichtigen auch für den Betriebsführer entsprechend. § 12 Anzeigepflicht (1) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück, des Eigentums, des Erbbaurechts, des Nießbrauchs, der sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigung und der Wechsel der sonstigen Benutzer der öffentlichen Einrichtungen sind sowohl vom bisherigen als auch vom neuen Gebührenschuldner innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Im Fall des Wechsels der dinglichen Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der Anzeige ein Grundbuchteilausdruck beizufügen, aus dem sich der Wechsel ergibt. (2) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Gebühren beeinflussen, so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. (3) Da sich die Stadt Zeitz nach § 1 Abs. 1 der Abwasserbeseitigungssatzung des Betriebsführers, der Stadtwerke Zeitz GmbH, bedient, gelten sämtliche in Absatz 1 und 2 genannten Anzeigepflichten des Abgabenpflichtigen als erfüllt, wenn er diese gegenüber dem Betriebsführer erfüllt hat. § 13 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenen Abgabenpflichten sowie zur Festsetzung und Erhebung dieser Abgaben ist die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß §§ 9 und 10 DSG – LSA (insbesondere Vor– und Zuname des Abgabepflichtigen, dessen Anschrift sowie Grundstücks – und GrundbuchbezeichnunX
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gen und Wasserverbrauchsdaten) durch die Stadt Zeitz zulässig. (2) Die Stadt Zeitz darf die für Zwecke der Grundsteuer, des Liegenschaftsbuches und des Melderechts bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Daten von den entsprechenden Ämtern (Finanz-, Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde-, und Grundbuchamt) übermitteln lassen, was auch im Wege automatischer Abrufverfahren erfolgen kann. (3) Die Stadt Zeitz beauftragt den Betriebsführer, die Stadtwerke Zeitz GmbH, mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, der Abgabenberechnung, der Ausfertigung und Versendung von Abgabebescheiden sowie der Entgegennahme von Gebührenzahlungen. §14 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Absatz 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAGLSA) in der zurzeit geltenden Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen a) § 4 Abs. 3 Sätze 1 und 2 dieser Satzung Art und Umfang der überbauten und befestigten Fläche nicht oder nicht richtig mitteilt; b) § 4 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung Änderungen der überbauten und befestigten Fläche nicht oder nicht richtig anzeigt; c) § 11 Abs. 1 dieser Satzung Auskünfte nicht erteilt; d) § 12 Abs. 1 dieser Satzung den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück, des Eigentums, des Erbbaurechts, des Nießbrauchs, der sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigung und den Wechsel der sonstigen Benutzer der öffentlichen Einrichtungen nicht anzeigt; e) § 12 Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung die Anzeige über Anlagen auf dem Grundstück, die die Berechnung der Gebühr beeinflussen, unterlässt; f) § 12 Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung die Anzeige über neu geschaffene, geänderte oder beseitigte Anlagen auf dem Grundstück, die die Berechnung der Gebühr beeinflussen, unterlässt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. § 15 Billigkeitsregelung Gemäß § 13a Abs. 1 KAG-LSA können Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis auf Antrag ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Abgabeschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Billigkeitsmaßnahmen sind vom Abgabenschuldner schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz zu beantragen. Der Antrag muss begründet werden. § 16 Inkrafttreten Die Neufassung der Entwässerungsgebührensatzung ersetzt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz vom 19.12.1997 in der Fassung
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der 14. Änderungssatzung vom 19.12.2014 und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz vom 10.08.1995 in der Fassung der Artikelsatzung vom 01.10.2014. Sie tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Christian Thieme Oberbürgermeister
Zeitz, den 14.12.2017
GRUNDSTÜCKSANGEBOTE DER STADT ZEITZ
Öffentliche Ausschreibung
Ortsteil Würchwitz, Loitscher Dorfstraße 6 Die Stadt Zeitz beabsichtigt den Verkauf des Grundstückes Loitscher Dorfstraße 6. Es handelt sich hierbei um eine Freifläche in der Gemarkung Würchwitz (Ortslage Loitsch), Flur 9, Flurstück 20/4 mit einer Größe von 852 m². Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Eine Bebauung mit einem Eigenheim ist nach § 34 Baugesetzbuch möglich. Der aktuelle Bodenrichtwert liegt in diesem Bereich bei 8,00 €/m². Das Grundstück wird meistbietend veräußert. Das Mindestgebot beträgt 6.816 €. Kaufpreisangebote sind unter dem Kennwort „Angebot Loitscher Dorfstraße 6“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum 31.03.2018 an folgende Adresse zu richten: Stadt Zeitz, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Weitere Anfragen zum Objekt können Sie an das Sachgebiet Gebäudeund Flächenmanagement, Jörg Meinecke, Telefon: 03441 / 83-378, Fax: 03441 / 83-335 oder E-Mail: Joerg.Meinecke@stadt-zeitz.de richten.
Öffentliche Ausschreibung Grundstück Tiergartenhof in Zeitz Die Stadt Zeitz beabsichtigt den Verkauf des Grundstückes Tiergartenhof in Zeitz, Flur 17, Flurstück 59/2, welches eine Gesamtfläche von 4.684 m² umfasst, davon sind ca. 1.450 m² Grünanlage. Das Grundstück ist bebaut mit einem ehemals als Ausflugs- und Tanzlokal bzw. Gaststätte genutzten Gebäudes mit einer Nutzfläche von ca. 305 m² sowie dem Saalgebäude mit ca. 352 m². Das Gebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Der Tiergartenhof ist ein Baudenkmal. Das Grundstück befindet sich an einer Wegegabelung der Tiergartenstraße unmittelbar am nördlichen Uferbereich der Weißen Elster. Östlich schließt sich das Gelände des Ernst-Thälmann-Stadions an. Im Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück als gemischte Baufläche ausgewiesen. Neben der Nutzung als Gaststätte sind Wohnnutzung, auch Beherbergungsmöglichkeiten, nichtstörendes Gewerbe und Büros möglich. Die Ausfallstraßen der B2, B91 und B180 erreicht man in wenigen Autominuten. Das Grundstück wird meistbietend veräußert. Überbietungsangebote sind ausgeschlossen. Das Mindestgebot beträgt 301.143,97 €. Vor dem Verkauf wird die Stadt Zeitz Hochwassermittel in Höhe von 1.705.000 € in das Objekt investieren. Der Verkauf erfolgt mit der Investitionsverpflichtung, den erworbenen Vertragsbesitz zusätzlich über die beanspruchten Hochwassermittel hinaus zu sanieren und zu modernisieren. Kaufpreisangebote sind unter dem Kennwort „Angebot Grundstück Tiergartenhof“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum 28.02.2018 an folgende Adresse zu richten: Stadt Zeitz, Der Oberbürgermeister, FB Technisches Zeitz, Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Weitere Anfragen zum Objekt können Sie an das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement, Jörg Meinecke, Telefon: 03441 / 83-378, Fax: 03441 / 83-335 oder E-Mail: Joerg.Meinecke@stadt-zeitz.de richten.
Thieme, Oberbürgermeister
Zeitz, 06.12.2017
Zeitz, 05.12.2017
© Stadt Zeitz
Karte auf der nächsten Seite
© Stadt Zeitz
Thieme, Oberbürgermeister
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Verpachtung des Grundstücks der Stadt Zeitz Grundstück Garten in 06711 Zeitz Zangenberg Leipziger Straße, Gartenanlage Hinter der Schenke Die Stadt Zeitz beabsichtigt die Verpachtung des Grundstücks der Gemarkung Zangenberg, Flur 2, Flurstück 168/13, mit einer Größe von 595m2, Garten Nr. 76. Das Gartengrundstück wird zu einem jährlichen Pachtzins von 0,13 €/m2 zur Verpachtung als Garten angeboten. Anmeldungen sind unter dem Kennwort „Verpachtung Garten Zangenberg“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum 15.03.2018 an folgende Adresse zu richten: Stadt Zeitz, der Oberbürgermeister, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Öffentliches Grün/Baumschutz, Altmarkt 16, 96712 Zeitz.
Weitere Anfragen zum Objekt sowie zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen können Sie an das Sachgeboet Öffentliches Grün/Baumschutz, Telefon: 03441 / 83-455 richten.
Thieme Oberbürgermeister
Zeitz, 04.12.2017
ENDE AMTLICHER TEIL XII
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Hinweise zur Beantragung eines Praktikumsplatzes bei der Stadt Zeitz
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Die Stadt Zeitz unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Bildungsmaßnahmen – auch im Rahmen von Umschulungen – durch Bereitstellung entsprechender Praktikumsplätze. Um das Verfahren schnellstmöglich durchführen zu können hier einige Hinweise: Bitte beantragen Sie Ihr gewünschtes Praktikum unbedingt spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn bei der Stadt Zeitz im Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Personal und Organisation. Wünschen Sie ein Praktikum in einer Kindereinrichtung der Stadt Zeitz, sprechen Sie vorab mit der Leiterin der Einrichtung und geben den Vertrag mit entsprechendem Kenntnisnahmevermerk beim Sachgebiet Personal und Organisation ab. Dafür steht Ihnen die Sprechstunde für Praktikanten jeden Dienstag in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Sollte es Ihnen in dieser Zeit nicht möglich sein vorzusprechen, können Sie einen Termin mit dem Sachgebiet Personal unter 03441 / 83-356 (bzw. 83-355) vereinbaren vereinbaren. Dabei können weitere Fragen, u. a. bezüglich der erforderlichen Unterlagen, geklärt werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein Praktikum absolvieren zu können, ist die Teilnahme an einer Arbeitsschutzbelehrung. Folgende Termine sind für das Jahr 2018 jeweils um 15.00 Uhr vorgesehen: 09.01.2018; 06.02.2018; 06.03.2018; 03.04.2018; 08.05.2018; 12.06.2018; 03.07.2018; 31.07.2018; 04.09.2018; 09.10.2018; 06.11.2018; 04.12.2018 Weiterhin sollten Sie insgesamt drei Vertragsexemplare bei der Stadt Zeitz einreichen, damit in jedem Fall eine unterschriebene Ausfertigung im Original bei der Stadt Zeitz verbleiben kann. Sollte der Antrag auf einen Praktikumsplatz verspätet eingehen oder die Anzahl der aktuell verfügbaren Praktikumsplätze übersteigen, kann dieser nicht berücksichtigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis. gez. Gottfried Flammiger Stadt Zeitz, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste
im Einkaufspark Grana
06712 Kretzschau OT Grana Leipziger Straße 15 Tel. 03 44 1 / 61 700
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Die Zahnarztpraxis Dr. Frömel wünscht ihren Patienten ein besinnliches Weihnachtsfest. Wir freuen uns, Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis persönlich zu unserem vielfältigen Leistungsspektrum. Wir bitten Sie, unsere geänderten Öffnungszeiten für die Praxis in Zeitz zu berücksichtigen. Ihre Zahnarztpraxis Dr. Frömel & Zahnärztin F. Meißner Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
8.00 – 13.00 8.00 – 12.00 8.00 – 12.00 8.00 – 13.00 11.00 – 13.00
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und und und und
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Information des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz:
Informationen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd:
Unterstützen Sie die Kläranlage durch sachgemäße Entsorgung Ihrer Abwässer!
Weihnachtsbaumentsorgung in der Stadt Zeitz im Januar 2018
In den Kläranlagen kommen alle Abwässer an, die in den Kanal eingeleitet werden.
Auch im Januar 2018 bietet die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd eine kostenfreie Entsorgung von abgeschmückten, ausgedienten Weihnachtsbäumen an. Neben den Abgabemöglichkeiten von Weihnachtsbäumen auf den Wertstoffhöfen in Weißenfels, Zeitz und Naumburg sowie auf den Grün- und Astschnittannahmeplätzen der Abfallwirtschaft und im Kompostwerk in Weißenfels, kann eine Weihnachtsbaumentsorgung an den vorgegebenen kommunalen Sammelplätzen zum nachfolgend festgelegten Termin in Anspruch genommen werden. Von den kommunalen Sammelplätzen werden nur abgeschmückte, ausgediente Weihnachtsbäume (keine Kunststoffbäume) eingesammelt, die bis 6.00 Uhr am Entsorgungstag bereitgestellt wurden. Später bereitgestellte Weihnachtsbäume sowie nicht zur Sammlung aufgerufene und somit widerrechtlich abgelagerte Abfälle sind durch den Baulastträger kostenpflichtig zu entsorgen. Nachfolgende Sammelplätze werden zum feststehenden Termin am Mittwoch, den 10.01.2018, ab 6.00 Uhr zur Sammlung angefahren: • Elsterhang Wendeschleife • Parkplatz parallel Gleinaer Straße, Kita Montessori – Kinderhaus • Schützenplatz DSD Platz Polizei • unterhalb des Parkplatzes Besenstraße / Kalkstraße • Käthe-Niederkirchner-Straße, Parkplatz, ehem. Kaufhalle „Am Hochhaus“
Dabei machen bestimmte Fremdstoffe – insbesondere die aus den häuslichen Abwässern – immer wieder sehr aufwändige und damit kostenintensive Reinigungsverfahren notwendig. So kommt es immer wieder zu Störungen in den Pumpwerken, da sich im Kanalnetz sogenannte „Verzopfungen“ bilden, d.h. es setzt sich an den Pumpen alles fest, was zuvor nicht von den Rechen abgefangen werden konnte und es kommt zur Bildung von dicken Klumpen an der technischen Anlage, wie bei den Knethaken in einem zu festen Kuchenteig. In der Folge kommt es zum Ausfall der Pumpen. Diese müssen dann durch das Kläranlagenpersonal ausgebaut und gereinigt werden. Dies ist sehr zeit- und kostenaufwändig. Die Pumpen verschleißen schneller und müssen eher durch neue ersetzt werden. Die Reinigung des Abwassers wird erschwert. Sie können helfen, diese Kosten zu vermeiden. Folgende Dinge gehören nicht in die Toilette oder den Abfluss: • Ölpflegetücher, Lotionspflegetücher, Reinigungstücher, Tampons und Binden (siehe auch Kennzeichnung auf den jeweiligen Verpackungen) • Fette (jeglicher Art), Kleidung (jeglicher Art), Putzlumpen • Feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten • Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauchen, Gülle, Schmutzwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Molke • Absetzgut, Schlämme oder Aufschwemmungen aus Vorbehandlungsanlagen, Räumgut aus Grundstückskläranlagen (gilt auch für den Inhalt von stillgelegten 3-Kammer-Gruben) und Abortgruben • Feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe, wie Benzin, Benzol, Öl • Infektiöse Stoffe, Medikamente • Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Schmutzwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel • Schmutzwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können • Zigarettenstummel • Batterien
Zusätzlich können Weihnachtbäume auf den folgenden Grünund Astschnittannahmeplätzen kostenfrei abgegeben werden: 1. Wertstoffhof Zeitz, Auf den Gebinden (zu den regulären Öffnungszeiten) 2. Grün- und Astschnittannahmeplatz Kompostierungsanlage Nißma, Am Geyersberg 1 (geschlossen vom 27.12. bis 29.12.2017) Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach
Bekanntmachung Wir bitten um Beachtung, dass die Geschäftsstelle des AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach sowie die der EURAWASSER Saale-Unstrut GmbH, Niederlassung Elsteraue, Dr.Engler-Straße 16 in Elsteraue nach Weihnachten 2017 in der Zeit vom 27.12.2017 bis 29.12.2017 geschlossen bleibt.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Im Havariefall erreichen Sie den diensthabenden Mitarbeiter unter der Rufnummer 0171/9361507.
Holger Höfer Betriebsleiter
Der Abwasserzweckverband sowie die Mitarbeiter der EURAWASSER Saale-Unstrut GmbH wünschen ihren Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes neues Jahr.
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8. Jahrgang | 23. Dezember 2017
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Schlossweihnacht Moritzburg Zeitz
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23.12. und 25. bis 27.12.2017, 14.00 bis 21.00 Uhr Auch dieses Jahr erstrahlt das Schloss Moritzburg Zeitz rund um die Weihnachtsfeiertage für die Besucher aus nah und fern wieder in weihnachtlichem Lichterglanz. Der Schlosshof wird von vielen fleißigen Helfern liebevoll dekoriert und farbenprächtige Lichtinstallationen werden an die barocke Fassade des Schlosses projiziert. Neben einem umfangreichen Rahmenprogramm auf dem Schlosshof mit zahlreichen leckeren und nützlichen Dingen, können die großen und kleinen Besucher im Schloss des Herzogs gleichfalls die Führungen und Ausstellungen besuchen.
Tägliches Programm: • Schlittenhundefahrten für Kinder • Kinderprogramm • Weihnachtliche Pferdekutschfahrten • Lebende Tiere im gemütlichen Stall • Handwerkliche Schauvorführungen (u. a. Schautöpfern im Töpferkeller) • Kostümführungen durch die Gemächer des Herzogs und Sonderführungen durch Keller & Gewölbe (Voranmeldung an der Museumskasse empfohlen: 03441 / 212546) • Das etwas andere Krippenspiel für die ganze Familie (täglich ab 17.30 Uhr) Konzerte im beheizten Weihnachtszelt (täglich ab 18.30 Uhr): 23.12.: Roland-Kaiser-Party 25.12.: Golden Oldies mit Swing High 26.12.: Weihnachtskonzert mit Rosa 27.12.: Abschlusskonzert mit Biba & die Butzemänner Klavierkonzerte im Festsaal: 25.12., 15.30 Uhr: Nora Tagle (Chile) 26.12., 15.30 Uhr: Nora Tagle (Chile)
im Einkaufspark Grana
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www.zeitz.reddy.de Stellenausschreibung des Mitteldeutschen Umweltund Technikpark e. V. (MUT)
Die älteste erhaltene Brikettfabrik der Welt befindet sich am Stadtrand von Zeitz, direkt an der B180. Die Brikettfabrik Herrmannschacht ist die besondere Plattform der Industriekultur im südlichen Sachsen-Anhalt und heute gleichsam eine einzigartige Eventlocation mit drei verschiedenen Räumlichkeiten samt Standesamt, einem schönen Außengelände und der geschichtsträchtigen Veredelungsanlage Herrmannschacht, die ebenso als Fotokulisse Besucher anzieht. Ab 1. Februar 2018 sucht der Mitteldeutsche Umweltund Technikpark e. V. eine/n Standortleiter/in in Elternzeitvertretung. Bewerbungsschluss ist der 14.01.2018. Detaillierte Informationen finden Sie unter http://www.mut-zeitz.de/jobs/
VORGEMERKT!
Die Kinderwagenausstellung ist täglich von 15.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Die Triennale ist hingegen vom 23.12. bis 27.12.17 geschlossen. Eintritt für die Schlossweihnacht: Einzelticket: 5 €; Kombiticket für alle Tage: 8 €. Kinder bis 14 Jahren Eintritt frei.
Preisträgerkonzert „1. Detmolder Brahms-Klavierwettbewerb“: Vincent Neeb spielt u. a. Werke von Brahms und Beethoven Sonntag, 04.02.2018, 11.30 Uhr (Sektempfang ab 11.00 Uhr) Schloss Moritzburg Zeitz, Festsaal Eintritt: 8 €, ermäßigt 6 € Vorverkauf: Tourist-Information Zeitz
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Weihnachtszeit(z) in der Stadtgalerie Passend zur Winter- und Weihnachtszeit hat sich das Bild der Zeitzer Stadtgalerie erneut gewandelt. Nun laden auch liebevoll gestaltete Märchenfiguren die Besucher zum Verweilen ein. Mit der Umgestaltung der Galerie sind neben der Wendischen Straße und der Kramerstraße nun auch Schaufenster in der Kalkund Brüderstraße dazugekommen. Im Rahmen der 1050-Jahr-Feier entstand die Idee zur Gestaltung einer Stadtgalerie in der Innenstadt, um diese lebendiger zu gestalten. Der Kontakt zu den Geschäftsinhabern war schnell gefunden und nach der kostenfreien Bereitstellung der Geschäfte wurden diese mit Arbeiten von Zeitzer Künstlern und Vereinen gestaltet. Die Kindergärten nutzen die Stadtgalerie zur Präsentation ihrer Einrichtungen und auch die Ergebnisse zahlreicher Kreativkurse der Volkshochschule sind hier zu bestaunen.
Informationsbroschüre Zeitz – 4. Auflage 2018 Die Stadtverwaltung Zeitz bereitet derzeit in bewährter Zusammenarbeit mit dem StädteVerlag eine Neuauflage der Informationsbroschüre von Zeitz in einer Auflage von 4.000 Exemplaren vor. Diese Publikation im handlichen Format soll insbesondere neu Zugezogenen kostenlos bei der Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro zur Verfügung gestellt werden. Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Fachbereiche in der Stadtverwaltung Zeitz, Informatio-
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nen zu Kindertageseinrichtungen und Schulen, Sehenswürdigkeiten und Wissenswertem aus der Zeitzer Stadtgeschichte. Ein in der Broschüre enthaltener aktueller mehrfarbiger Stadtplan zum Ausfalten soll darüber hinaus den Benutzern die Orientierung erleichtern. Die Infobroschüre wird auch als interaktives Online-Magazin (Flipbook) erscheinen. Gleichzeitig wird der hiesigen Geschäftswelt Gelegenheit geboten, sich durch Werbeanzeigen vorzustellen und für ihr Unternehmen zu werben bzw. auf besondere Leistungen aufmerksam zu machen. Interessenten können sich direkt an den Städte-Verlag wenden: Undine Pache, 0179 / 2933984.
Danke für die tolle Seniorenweihnachtsfeier 2017 in Würchwitz Ein großes Dankeschön geht an die fleißigen Helfer, die am 6. Dezember 2017 die Seniorenweihnachtsfeier auf dem Würchwitzer Saal vorbereitet und ausgerichtet haben. Ein besonderer Dank geht an Christine Kirchhof, Carmen Herrling, Steffi Zetzsche sowie an den Ortschaftsbürgermeister Klaus Rübestahl und natürlich an die „Lustigen Schwestern“ aus Altenburg, welche uns ein sehr unterhaltsames Weihnachtsprogramm boten. Volker Thurm im Namen der Würchwitzer Senioren
Kurse der Volkshochschule Burgenlandkreis
Anmeldungen über: Geschäftsstelle Zeitz, Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz Telefon: 03441 / 879112, Fax: 03441 / 879306, Internet: www.vhs-burgenlandkreis.de Kurs-Nr.
Titel
Dozent
Beginn
von – bis (Uhr) Tage
18FZ6073
Mein Schlüssel zur Welt – Eine Lernwerkstatt für alle Frau Bühn-Rosenkranz Di., 09.01.2018
15.00 – 16.30
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18FZ5015A
Endlich Ordnung in meinen Urlaubsfotos
Herr Schirrmeister
Mi., 10.01.2018
14.30 – 17.00
3
18FZ4060
Spracheinstufung und Beratung / Englisch
Herr Drechsler
Fr., 12.01.2018
17.00 – 19.15
1
18FZ5010B
Erste Schritte am PC (Grundkurs – Einsteiger)
Frau Prätzel
Mo., 15.01.2018 18.00 – 21.15
4
18FZ5010F
Schüler fit am Computer – ein Angebot für Schulklassen
Frau Prätzel
Mo., 15.01.2018 09.00 – 11.15
3
18FZ2090C
Faschingskostüme zaubern
Frau Präkelt
Di., 16.01.2018
16.30 – 19.30
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18FZ302T
DRUMS ALIVE
Frau Allert
Di., 16.01.2018
19.00 – 19.45
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Mathematik – Vorbereitung auf das Abitur
Dozententeam
Mi., 17.01.2018
16.15 – 17.45
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18FZ1030B
mobil aber sicher – Programm für ältere Verkehrsteilnehmer
Herr Klein
Mi., 24.01.2018
10.00 – 11.30
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Englisch Anfängerkurs (1. Semester) – Stufe A1
Herr Perrmann
Mi., 24.01.2018
17.00 – 18.30
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Dies stellt einen Auszug aus dem Kursangebot der VHS dar. Änderungen/Irrtümer bleiben vorbehalten. Nachmeldungen (spätere Einstiege) sind jederzeit möglich. Die Anmeldung in der Geschäftsstelle ist erforderlich.
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Theißener Weihnachtsmarkt 2017 – vielen Dank an alle Helfer Am 2. Dezember fand in Theißen der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Der Weihnachtsmarkt wurde vom Heimatverein und der Ortschaft Theißen organisiert. Bei allen Beteiligten und insbesondere den zahlreichen Sponsoren sowie für die Sachund Geldspenden möchte ich mich herzlich bedanken. Heinz Borde, Ortsbürgermeister Theißen
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Neue Bücher für die „Leser von Morgen“
© Stadt Zeitz
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 10.00 – 18.00 Uhr, jeden 1. und 3. Samstag 9.00 – 12.00 Uhr Weitere Infos unter: 03441 / 212176
„Hereinspaziert ins Neue Jahr“ Neujahrskonzert des Leipziger Symphonieorchesters Theater Zeitz im Capitol Samstag, 13. Januar 2018, 19.30 Uhr (Einlass: 18.30 Uhr) © Leipziger Symphonieorchester
Auch in diesem Jahr erhielt die Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz eine Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung kultureller Projekte. Mit diesen Fördermitteln und dem entsprechenden Anteil an Eigenmitteln sind kurz vor Weihnachten unter anderem 166 Kinderbücher für die „Leser von Morgen“ in die Regale gekommen. So zum Beispiel mit dem Hasen „Nulli“ und dem Frosch „Priesemut“, die beide die dicksten Freunde sind und viele Abenteuer erleben. Margret Rettich erzählt in ihrer Reihe „Jan und Julia“ aus dem Kinderalltag, wie die beiden einkaufen und in den Kindergarten gehen, verreisen, Geburtstag feiern oder sich ein Haustier wünschen. Aus der Bilderbuchreihe „Mein Freund Max“ können „Max auf der Baustelle“, „Max hat keine Angst im Dunkeln“, „Max kocht Spaghetti“ oder „Max macht Ferien“ ausgeliehen werden. Weiterhin gibt es auch noch Abenteuer mit dem „Kleinen Drachen Kokosnuss“, mit den „Vulkanos“, dem „Kleinen Muffelmonster“, den „Krumpflingen“ und neue Geschichten mit dem „Briefträger Maus“ und „Peggy Diggledey“. Die Hartpappenbuchreihe „Wieso Weshalb Warum? – Junior“ vermittelt mit seinen großen Bildern, stabilen und handlichen Klappen und kurzen Texten erstes Sachwissen, so zum Beispiel über die Jahreszeiten, das Wetter, die Tiere, die Rettungsfahrzeuge und den Straßenverkehr. Vielleicht sind diese und noch viele andere neue Kinderbücher auch eine Anregung für „Noch-Nicht-Benutzer“ doch einmal die Einrichtung zu besuchen. Mit einer Jahresgebühr von 5 € für Kinder bis 16 Jahre bzw. 10 € für Erwachsene können 365 Tage lang Medien ausgeliehen werden. Übrigens ist so eine Jahresgebühr in Form eines Gutscheins eine gute Geschenkidee.
Was kann es Schöneres geben, als das neue Jahr mit einem Strauß beschwingter Melodien zu beginnen? Das Leipziger Symphonieorchester unter der Leitung von Chefdirigent Wolfgang Rögner hat unter dem Motto „Hereinspaziert ins neue Jahr“ die bekanntesten Walzermelodien und Operettenklänge herausgesucht, um gemeinsam mit seinem Publikum die ersten Tage des neuen Jahres musikalisch zu feiern. Carl Michael Ziehrers Komposition „Herrrrrreinspaziert“ aus der Operette „Der Schätzmeister“ steht für den Übergang zur modernen Wiener Operette und ist zugleich Namensgeber des Neujahrskonzertes. Darüber hinaus erklingen Werke von Emmerich Kálmán, Jacques Offenbach und Johann Strauss. Für den richtigen Ton sorgt neben dem Orchester die Sopranistin Madeline Cain. Sie studierte am Opernstudio in Maryland/USA und in der Meisterklasse von Elvira Dreßen an der Leipziger Musikhochschule. Madeline Cain ist Preisträgerin mehrerer internationaler Gesangswettbewerbe. Im Jahr 2014 wurde sie an die Rochester Lyric Opera in New York verpflichtet. Madeline Cain gastierte an den Opernhäusern in Stara Zagora, Plovdiv, Prag sowie an der Capitol Opera Tirana / Albanien. Darüber hinaus gibt die Sängerin Liederabende und ist in Oratorien und in Kammermusikkonzerten zu erleben. Eintrittspreise: Vorverkauf: 30 € / 28 € bzw. 26 € sowie 28 € / 26 € bzw. 24 € (ermäßigt) Abendkasse: 34 € / 32 € bzw. 30 € sowie 32 € / 30 € bzw. 28 € (ermäßigt)
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„Venedig im Schnee“ Komödie von Gilles Dyrek Theater Eisleben Theater Zeitz im Capitol Samstag, 3. Februar 2018, 19.30 Uhr (Einlass: 18.30 Uhr)
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„Die Rühmann-Revue“ Boris Raderschatt und das salonorchesterweimar interpretieren die berühmtesten Schlager von Heinz Rühmann
Patricia wird von ihrem Freund, mit dem sie sich heftig gestritten hat, zu einem Abendessen mitgeschleppt, wo sie niemanden kennt. Wütend beschließt sie, den ganzen Abend kein Wort von sich zu geben, was dazu führt, dass die Gastgeber sie für eine Ausländerin halten. Perfide und mit diabolischem Vergnügen steigt Patricia in dieses Spiel ein: Plötzlich redet sie eine Phantasiesprache und erfindet ein vom Krieg heimgesuchtes Heimatland mit dem Namen Chouvenien. Als ihr die Gastgeber Geschenke für die notleidende Bevölkerung ihres Heimatlandes aufdrängen, greift sie freudig zu. Sie macht sich einen Heidenspaß daraus, sie zu immer neuen „guten Taten“ für ihre Landsleute zu animieren, bis das Ganze fast zur Tragödie ausartet. Eintrittspreise: Vorverkauf: 21 € / 19 € bzw. 17 € sowie 19 € / 17 € bzw. 15 € (ermäßigt) Abendkasse: 25 € / 23 € bzw. 21 €€ sowie 23 € / 21 € bzw. 19 € (ermäßigt)
© Michael Paech
© Theater Eisleben
Theater Zeitz im Capitol Sonntag, 11. Februar 2018, 15.30 Uhr (Einlass: 14.30 Uhr)
Am 7. März 2017 wäre Heinz Rühmann, der große Sympathieträger des deutschen Films, 115 Jahre alt geworden. Wie niemand sonst verkörperte er den kleinen, gewitzten Mann, den warmherzigen Clown und Charmeur. Und er sang. Er sang „Ein Freund, ein guter Freund“ in „Die Drei von der Tankstelle“ (1930), „La Le Lu“, das Schlaflied im Film „Wenn der Vater mit dem Sohne“ (1955) und den „Amazonas Mambo“ in „Charleys Tante“ (1956). Das salonorchesterweimar hat die Lieder, die größtenteils nur als Klavierauszüge vorlagen, für die eigene Besetzung bearbeitet. Herausgekommen sind grazile, durchsichtige Arrangements, die kammermusikalische Feinheiten zu Gehör bringen. Und wer singt? Wie kein anderer hat sich Boris Raderschatt, der Sänger und Conférencier des Salonorchesters, in Rühmanns Filmwelt eingelebt, und ihn auf neue, überraschende Weise für die Konzertbühne entdeckt. Im Jahre 2003 wurde das salonorchesterweimar für die Rühmann-Revue mit dem Kleinkunstpreis der Stadt Ravensburg, dem „Ravensburger Kupferle“ ausgezeichnet und im September 2005 erhielten die Musiker um Sänger Boris Raderschatt das „Goldene Künstler-Magazin“ als Künstler des Jahres 2005. salonorchesterweimar: Boris Raderschatt (Gesang), Justyna Niznik, Maria Penny Pache (Violinen), Klaus Wegener (Klarinette, Saxophon), Stefan Rauschelbach (Klavier), Martin Lentz (Bass), Jürgen Schneider (Schlagwerk). Eintrittspreise: Vorverkauf: 30 € / 28 € bzw. 26 € bzw. 28 € / 26 € bzw. 24 € (ermäßigt) Abendkasse: 34 € / 32 € bzw. 30 € bzw. 32 € / 30 € bzw. 28 € (ermäßigt)
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V E R A N S TA LT U N G S T I P P S S TA D T Z E I T Z 2 0 1 8 Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden.
JA N U A R Samstag, 13. Januar 2018 19.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Hereinspaziert ins Neue Jahr“ – Neujahrskonzert des Leipziger Symphonieorchesters Sonntag, 14. Januar 2018 15.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol Festveranstaltung anlässlich der Preisverleihung der Arthur-Wolfsohn-Stiftung
Sonderausstellung • seit 10. September 2017: „1.000 und 1.050 Jubiläumsdrucke“ – Holzschnitte von Johannes Lebek und Zeitzer Kindern Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • sbis 13. Februar 2018: „Eine musikalische Welt“ im Kleinformat – Heinrich Schütz und das Liebig-Bild Änderungen vorbehalten! Stand: 08.12.2017
Mittwoch, 24. Januar 2018 20.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol Wladimir Kaminer: „Einige Dinge, die ich über meine Frau weiß“
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„Über 20 Jahre immobilienkompetenz.“ Dennis Kahl
Freitag, 26. Januar 2018 16.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz „Kommen und Gehen“ – VIII. Triennale Kunst in Sachsen-Anhalt Süd – Podiumsgespräch mit Künstlern der Triennale (Anmeldung unter 03441 / 212546)
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Samstag, 27. Januar 2018 10.00 Uhr Zeitz, Altmarkt Kranzniederlegung anlässlich des bundesweiten „Gedenktages für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes“ 19.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Caveman“ – Du sammeln, Ich Jagen! Montag, 29. Januar 2018 Schloss Moritzburg Zeitz 20. Existenzgründer-Preis „Zeitzer Michael 2017“
A US S T E L L U NGEN Museum Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Deutsches Kinderwagenmuseum – „Die Naether-Jahre 1846–1946“ Sonderausstellung • bis 1. April 2018: „Kommen und Gehen“ – VIII. Triennale Kunst in SachsenAnhalt Süd Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Druckkunst • „Häuser der Kindheit“ – Holzschnitte von Johannes Lebek
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Grundstück in Geußnitz an der Krake (AM84-2800-082317)
© Lutz Kubirschki
• am östlichen Ortsrand direkt am Geußnitzer Mittelweg • Verkaufsfläche ca. 6.712 m² • überwiegend als Grünland genutzt, unregelmäßig geschnitten, augenscheinlich mit 2 Weihern • laut FNP als gemischte Baufläche ausgewiesen • nur zum Verkauf, pachtfrei ab 1.10.2018 • regionaler Bodenrichtwert für Bauland Dorfgebiet: 12 EUR/m²
Grundstück in Wildenborn, Großpörthener Weg (AM84-2800-094417) • • • • • •
Neue Sportgeräte für die Grundschule Zeitz-Rasberg Die Kinder an der Grundschule Rasberg können sich über neue Sport- und Spielgeräte freuen, die ihnen über eine Sponsoringaktion der Gesellschaft für Sportförderung Europa EWIV (GFS) zur Verfügung gestellt wurden. Unter dem Motto „Gemeinsam für den Sport“ setzt sich seit über 10 Jahren die GFS europaweit für die Förderung des Breitensports ein. Über organisierte Sponsoringaktionen soll Sportvereinen, Schulen und Kindereinrichtungen geholfen werden, zusätzlich zu den stadtseitig bereitgestellten Mitteln, das Bewegungsangebot der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Wir finden: Eine tolle Initiative! Vielen Dank an alle Unternehmen, die sich an dieser Aktion beteiligt haben.
an der Ecke Wildenborner Allee / Großpörthener Weg Verkaufsfläche ca. 178 m² Grünfläche, ortsüblich erschlossen laut FNP als gemischte Baufläche ausgewiesen nur zum Verkauf, pachtfrei ab 1.10.2020 regionaler Bodenrichtwert für Bauland Dorfgebiet: 10 EUR/m²
Grundstück in Wildenborn, Ringweg (AM84-2800-094717) • • • • • •
zwischen den Grundstücken Ringweg 4, 6 und 7 Verkaufsfläche ca. 805 m² augenscheinlich als Abstellfläche genutzt laut FNP als gemischte Baufläche ausgewiesen nur zum Verkauf, pachtfrei ab 1.10.2020 regionaler Bodenrichtwert für Bauland Dorfgebiet: 10 EUR/m²
Gartengrundstück in Wildenborn (AM84-2800-095917) • • • •
schräg gegenüber dem Grundstück Ringweg 4 Verkaufsfläche ca. 700 m² als Garten genutzt, teilerschlossen, regelmäßig geschnitten nur zum Verkauf, pachtfrei ab 1.10.2020
Grundstück am westlichen Ortsrand von Wildenborn (AM84-2800-097517) • • • •
am westlichen Ende des Großpörthener Weges Verkaufsfläche ca. 5.685 m² als Grünfläche genutzt, unregelmäßig geschnitten nur zum Verkauf, pachtfrei ab 1.10.2020
Ansprechpartnerin: Manuela Staude Tel.: 0391/5373-642, E-Mail: staude.manuela@bvvg.de © Maria Fischer
Grundstücke in Würchwitz (AM84-2800-109816) • • • •
Ansprechpartner: Dr. Dirk Haberland Tel.: 0391/5373-660, E-Mail: haberland.dirk@bvvg.de
„Passion Zeitz“ zieht Zuhörer in seinen Bann Am 4. Dezember 2017 stellte Hans-Joachim Richter seine Neuauflage des Buches „Passion Zeitz“ in der bis auf den letzten Platz besetzten Gewandhaus-Galerie der Tourist-Information vor. Die Zuhörer lauschten gebannt den Worten von Hans-Joachim Richter, der 50 der insgesamt 700 Bilder seines Buches präsentierte. Die Erweiterung des Buches „Passion Zeitz“ kann in der Tourist-Information Zeitz zu einem Preis von 149 € erworben werden.
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2 Grundstücke im OT Lobas: am Bergweg und an der Krake Verkaufsfläche ca. 1705 m² Grünflächen, kleingärtnerisch genutzt nur zum Verkauf, pachtfrei ab 1.10.2018
Endtermin Ausschreibung: 15.01.2018, 8 Uhr Exposé mit Ausschreibungsbedingungen unter www.bvvg.de.
Gebote sind, gekennzeichnet mit der Objektnummer, zu richten an: BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Ausschreibungsbüro Postschließfach 55 01 34, 10371 Berlin Tel.: 030/4432-1099, Fax: 030/4432-1210
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„Weihnacht unter Sternen“ 2017 Gemeinsam mit dem Weihnachtsmann, der Lichterfee und der Zeitzer Weinprinzessin hat Oberbürgermeister Christian Thieme am 1. Dezember den Zeitzer Weihnachtsmarkt eröffnet. Am Eröffnungstag konnten alle Kinder, die dem Weihnachtsmann einen selbstgebastelten Stern mitbrachten, einmal kostenlos mit der Kindereisenbahn fahren. Die Thementage sorgten für ein abwechslungsreiches Programm und an den Abenden wurde es mit allerhand selbstgemachter Musik schnell gemütlich. Die passenden Getränke und eine exzellente Auswahl an kulinarischen Köstlichkeiten rundeten den Zeitzer Weihnachtsmarkt auf dem Altmarkt ab. Die zehn Tage Weihnachtsmarkt gingen viel zu schnell vorbei – wir freuen uns schon auf das nächste Jahr!
Autohaus Baumann feiert 30-jähriges Firmenjubiläum Ob Jürgen Baumann 1987 ansatzweise ahnen konnte, wie sich seine kleine Kfz-Werkstatt in Droßdorf einmal entwickeln würde? In diesem Herbst konnte das Autohaus Baumann nun seinen 30. Geburtstag feiern. Der VW-Vertragshändler für PKW- und Nutzfahrzeuge sowie Audi-Servicepartner zählt heute 46 Mitarbeiter und bildet seit vielen Jahren junge Menschen in vier verschiedenen Ausbildungsberufen aus. Insgesamt 70 junge Menschen haben ihre Ausbildung hier schon absolviert – viele sind heute Mitarbeiter in dem Familienunternehmen, das seit 2009 von Sohn Gilbert Baumann geführt wird. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum und weiterhin viel Erfolg!
© Susanne Janicke
© Karsten Adebahr
„Brandgefährlich“ – Lesung und Gespräch mit Markus und Susanna Nierth Tröglitz geriet 2015 durch den Rücktritt seines Ortsbürgermeisters Markus Nierth und den Brandanschlag auf das geplante Flüchtlingsheim international in die Schlagzeilen. Vorangegangen waren NPD-geführte, fremdenfeindliche Demonstrationen, die auch vor dem Privathaus der Nierths nicht Halt machten. Bei der Lesung mit ca. 40 Besuchern – unter Ihnen Bundestagsabgeordnete Birke Bull-Bischoff (DIE LINKE), Oberbürgermeister Christian Thieme und Bürgermeisterin Kathrin Weber – schilderten am 8. Dezember in der Stadtbibliothek Markus und Susanna Nierth diese zermürbende Zeit. Anschließend konnten die Gäste mit dem Ehepaar Nierth ins Gespräch kommen. Ein sehr besonderer und berührender Abend, der viel Stoff zum Nachdenken geliefert hat.
© Susanne Janicke
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„Piccola Italia“ in der Kramerstraße eröffnet Seit dem 4. November gibt es in der Zeitzer Innenstadt ein neues Modegeschäft. Klaus-Dieter und Anja Freyer bieten mit ihrem kleinen Laden „Piccola Italia“ italienische Mode für Damen und Herren. Das Geschäft in der Kramerstraße 12 ist montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr. Auch individuelle Modeberatung, sogenanntes „Private Shopping“, ist auf Anfrage möglich. Wir wünschen rege Kundschaft und viel Erfolg!
8. Jahrgang | 23. Dezember 2017
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A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
© Susanne Janicke
MICHAELBOTE
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Auto-Glas Hirsch erhält Unterstützung der Handwerkskammer Halle Zwei Monate nach dem verheerenden Werkstatt-Brand im September haben Lothar Hirsch (l.) von der Handwerkskammer Halle und Wirtschaftsförderin Ines Will von der Stadt Zeitz den Familienbetrieb aus Kayna besucht und einen Scheck mit 500 € aus dem Nothilfefonds der Handwerkskammer Halle mitgebracht. Lothar Hirsch von der Autoglaserei freute sich sehr über diese Geste und berichtete wie es seitdem in der Firma vorangeht. Ein besonderer Dank gilt den Einsatzkräften der Feuerwehr, den Nachbarn und Mitbürgern und Pfarrerin Andrea Lippold-Horejsek. Aktuell wird die Werkstatt entkernt und wiederaufgebaut. Scheibenwechsel und Kleinstreparaturen können nach wie vor in Auftrag gegeben werden. Die Werkstatt hat Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr und Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet. Wir wünschen Familie Hirsch viel Kraft und alles Gute für den Wiederaufbau der Auto-Glaserei!
© Susanne Janicke
Kreativer Weihnachtsmarkt Am Freitag, den 1. Dezember 2017 öffnete der jährliche Kreative Weihnachtsmarkt seine Pforten im Albrecht‘schen Palais. Besucher konnten Dekoratives zur Adventszeit gestalten, es sich im Café gut gehen lassen, Weihnachtsgeschenke auf dem Kinderflohmarkt erwerben und vieles mehr. Bei der Sitzung mit dem Weihnachtsmann konnten große und kleine Besucher ihre Wünsche dem Rauschebart persönlich mit auf den Weg geben. Viele Gäste nutzten das vielfältige Angebot. Ein herzliches Dankeschön geht vom Krea-Team an die vielen fleißigen Helfer!
EDEKA in der Schützenstraße eröffnet Am 30. November öffnete der neue EDEKA-Markt in der Schützenstraße seine Pforten. Zugleich schloss der EDEKA-Markt in der Fischstraße. Inhaberin Silke Rothe ist nun mit größerem Team am neuen Standort, der auch wie bisher eine Postfiliale und Lottoannahmestelle bereithält. Ebenso gibt es hier einen Backshop mit angeschlossenem Café „Zeit(z)Geschichte“. Raffiniert sind die historischen Bilder von Zeitz, die sich zum Beispiel an den Regalenden finden lassen. Ein besonderes Highlight ist die Milchtankstelle im Eingangsbereich. Frische Milch kann hier ab 0,60 € für 0,5l selbst gezapft werden. Geöffnet hat der EDEKA-Markt Montag bis Samstag von 07.00 bis 20.00 Uhr. Wir freuen uns sehr über die Belebung am Eingang zur Innenstadt und wünschen viel Erfolg!
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8. Jahrgang | 23. Dezember 2017
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31. März 2018
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28. April 2018
Anzeigen-/Redaktionsschluss 16. April 2018
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8. Jahrgang | 26. August 2017
8. Jahrgang | 30. September 2017
MICH AELBOTE
MICH AELBOTE
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AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ
© Dieter Mittenzwei
es ist Sommer und viele von Ihnen sind während der Ferienzeit im Urlaub, genießen die freien Tage mit Ihrer Familie und sind auf Reisen. So haben alle einmal Zeit für Erholung – die Stadtverwaltung bleibt aber durchgehend besetzt und kann die vielen laufenden und kommenden Projekte weiter vorantreiben. Der im Juni beschlossene Haushalt für 2017 macht dafür den Weg frei. Die Sommerzeit ist ja bekanntlich auch die Zeit für zahlreiche Baumaßnahmen. Und auch in Zeitz stehen die Bagger nicht still – besonders im Straßenbau ist gerade viel in Bewegung. Am schönsten ist es natürlich, wenn die Baumaßnahmen beendet sind und wir uns über neue und gut befahrbare Wege freuen können: So konnte nach rund neunmonatiger Bauzeit die Mühlgrabenbrücke Ende Juni freigegeben werden. Die Sanierung war aufgrund des Hochwassers im Juni 2013 unumgänglich geworden. Nur gut eine Woche später die nächste Erfolgsmeldung in diesem Bereich: Die Schützenstraße wurde am 7. Juli. feierlich für den Verkehr freigegeben. Über fünf Monate früher als geplant kann nun der Verkehr hier wieder ungehindert rollen und sich damit die Situation für die Zeitzerinnen und Zeitzer, aber vor allem auch für die Anlieger und Gewerbetreibenden, wieder entspannen. Vielen Dank an alle an der Maßnahme Beteiligten!
Zeitzer Weinfest & Musikalischer Autoherbst
Zu guter Letzt ist auch die Kreuzung Grüne Aue wieder für den Verkehr freigegeben. Im Rahmen der Gemeinschaftsbaumaßnahme von Stadt Zeitz, der Stadtwerke Zeitz GmbH und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz bleibt die Weißenfelser Straße noch bis Ende 2019 gesperrt. Baustellen und die entsprechenden Umleitungen sind für alle Beteiligten eine Belastung, aber unumgänglich, wenn es bauliche Verbesserungen geben soll. Da es in den letzten Wochen und Monaten hier immer wieder berechtigte Beschwerden seitens der Anwohner gab, möchte ich auch an dieser Stelle nochmal alle eindringlich bitten, mit Rücksicht auf die Anwohner, die unter der Baustelle ohnehin am meisten zu leiden haben, die ausgeschilderten Umleitungen zu nutzen. Aktuell führt die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt bis in den August hinein in drei Teilabschnitten eine Deckensanierung der L193 durch. Insbesondere die Erneuerung der Tröglitzer Straße werden viele als eine merkliche Verbesserung erleben.
AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
16. und 17.09.2017 Schlosspark Moritzburg in Zeitz Samstag ab 14.00 Uhr
16.30 Uhr 17.00 – 18.00 Uhr
Ich wünsche Ihnen allen einen wunderbaren Sommer – genießen Sie Ihre kleinen oder größeren Auszeiten!
18.00 – 19.00 Uhr 19.00 – 23.00 Uhr
Mit herzlichen Grüßen
Sonntag ab 10.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr 17.30 Uhr
Ihr Christian Thieme Oberbürgermeister Stadt Zeitz
Guter Wein – die Winzer der Weinroute „An der Weißen Elster“ und weitere Winzer des Weinanbaugebietes „Saale-Unstrut“ schenken ihre Weine aus. Pflanzung der Weinreben für 6 Zeitzer Weinprinzessinnen Kür der VII. Zeitzer Weinprinzessin Die VI. Zeitzer Weinprinzessin Lisa I. übergibt nach 2 Jahren Amtszeit die Krone an ihre Nachfolgerin. Spaß auf Sächsisch mit Komiker „Klempo“ Liveband „Vorsicht Weiber“ aus Dresden Die Partyband bringt mit Hits aus den 60ern bis 90ern sowie den heutigen Charts gute Stimmung und damit die Gäste auf die Tanzfläche.
Zeitzer Blasmusikanten Programm der Kreismusikschule Burgenlandkreis Black Cats Zeitzer Linedance e. V.
Kinderprogramm mit dem Kreativitätszentrum Zeitz e. V., den Zeitzer Sternschnuppen, dem Kinderturnclub Zeitz, Kinderschminken vom Förderverein Landesgartenschau Zeitz 2004 e. V. und Quad-Fahren.
© Dieter Mittenzwei
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ
Fördermittel sind ein zweischneidiges Schwert: Einerseits hat so ein Förderprogramm meist einen konkreten Förderzweck und gibt sehr klare Förderkriterien vor, so dass es im konkreten Fall meist nur für bestimmte städtische Projekte sinnvoll ist, Anträge einzureichen. Für manche Bereiche gibt es mehr Fördermitteltöpfe, für andere weniger oder gar keine.
Wenn man die Fördermittel dann erhält, ist man als Empfänger stets verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Fördergelder bis auf den letzten Cent dem Geldgeber nachzuweisen – Budgetplanung, Antragstellung und Abrechnung können mitunter sehr zeitintensiv und mühsam sein. Die Bewilligung von Fördermitteln ist auch stets daran gebunden, dass die Stadt einen beschlossenen Haushalt fristgerecht nachweisen kann.
„Interkulturelle Wochen in Zeitz“ im September 2017 weitere Infos ab Seite 5
Mehr als ein Dutzend Autohäuser aus der Region präsentieren namhafte Automobilmarken. Vom kleinen Stadtflitzer bis zum familienfreundlichen Van ist alles vertreten. Aussteller: Mercedes-Benz Senger-Kraft, Autohaus Fritze, Autohaus AuTrak, Automobile Baumann, Autohaus S. & T. Devant, Autohaus Kittel, Autohaus Weigl, Autozentrum Zeitz Keilhaue, Autohaus Zausch, Autohaus Poser, KalliesAutomobile Grana, City Autohaus Zeitz, AMS Burgenland GmbH, Autohaus Andreas Jokisch, Autohaus Urban, Caravan Rossol, Autohaus Apitz, Autohaus Oliver Beitler Quadfactory, Stadtwerke Zeitz, Schmidt Finance
Andererseits – und dieser Punkt kann gar nicht oft genug betont werden – bieten Fördermittel die einmalige Chance für Kommunen, auch in finanzschwachen Zeiten zum Teil mit großen Schritten voranzukommen. Dieses Glück wurde nun auch uns zuteil. Die Stadt Zeitz konnte sich in den vergangenen Wochen und Monaten Fördermittel in Millionenhöhe sichern, die in den kommenden Jahren in verschiedene Projekte fließen: Dank des EFRE-Programms, des Stadtumbauprogramms Ost und Hochwasserfördermitteln kann eine Gesamtinvestitionssumme von über 17,7 Mio. € für die Grundschule Zeitz-Ost, das ehemalige ZEKIWA-Werk, das zum Teil als Stadtarchiv in Zukunft genutzt werden soll, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept iSEK und den Abbruch der Weberstraße 1c eingesetzt werden.
Im August wurde zudem bekannt, dass die Stadt Zeitz dank der GRW-Förderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und Mitteln vom Burgenlandkreis aus den sogenannten „Lützenmillionen“, die Neustrukturierung des Museums Schloss Moritzburg Zeitz realisieren können wird. Die 100-%ige Förderung trägt Kosten von rund 6 Mio. €. In diesem Rahmen wird auch ein Schaudepot über dem Kinderwagenmuseum im zweiten Obergeschoss des Nordflügels eingerichtet, um die Kinderwagensammlung in ihrer Gänze für Besucher erlebbar zu machen. Doch nicht nur die Stadt selbst investiert hier vor Ort. Der Burgenlandkreis hat ebenso Fördermittel beantragt. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium soll mit über 7 Mio. € eine energetische Sanierung erhalten. Das sind viele gute Nachrichten. Die eigentliche Arbeit fängt aber jetzt erst an. Packen wir es an! Wir freuen uns darauf!
Ihr Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz
8. Was, wer, wo und wann ab Seite 15 mit Sonderteil zum Rausnehm en und Einstecken!
Karambolage © René Weimer
© Sebastian Nicolai
Weitere Infos: Tourist-Information Zeitz, Telefon 03441 / 83-291 www.kultur-zeitz.de
Verkehrsfreigabe Schützenstraße am 7. Juli 2017
„Schlosspark Moritzburg und Theater Zeitz im Capitol“
„Tag des offenen Denkmals“ am 10. September 2017 weitere Infos auf Seite 4
Auch das Schloss Moritzburg konnte sich in den vergangenen Wochen über viele gute Nachrichten freuen: Zum einen überreichte am 1. September Kulturstaatssekretär Dr. Gunnar Schellenberger einen Fördermittelbescheid des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 65.000 € für die Gestaltung des zweiten Teils der Dauerausstellung mit Kinderwagen „von 1946 bis heute“. © Agentur
Weitere Akteure wie Stadtwerke Zeitz, DRK Kreisverband Zeitz e. V., Verkehrswacht Zeitz e. V. sowie Polizei und Feuerwehr laden an ihren Ständen zu einem kurzweiligen Besuch ein.
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Offizielle Sonderprägung 30 mm Feinsilber 999 8,5 g Polierte Platte Limitiert auf 1050 Stück Wegen der großen Nachfrage wird der Verkaufszeitraum bis zum 30.12.2017 verlängert
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Erhältlich in folgenden Geschäftsstellen der Sparkasse Burgenlandkreis – Hauptgeschäftsstelle Wendische Straße 33 – Geschäftsstelle Weißenfelser Straße Weißenfelser Straße 1 – Geschäftsstelle Zeitz-Ost Platz der Deutschen Einheit 5 – Tourist-Information Zeitz Altmarkt 16 – Schloß Moritzburg Museumsshop, Schloßstraße 6
Die Edelmetallpreise gelten freibleibend. Stand Juli 2017. Abbildungen ähnlich. Irrtümer vorbehalten.
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1050 Jahre