Michaelbote Dezember 2018

Page 1

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

MICHAELBOTE

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

© Dieter Mittenzwei

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr 2018 befindet sich auf der Zielgeraden – nur noch wenige Tage und wir können das neue Jahr 2019 begrüßen. Zum Jahreswechsel möchte ich die Gelegenheit nutzen, mit Ihnen gemeinsam das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und damit zugleich zurückzublicken auf die kleineren und größeren Erfolge dieses Jahres.

Auch in diesem Jahr gab es eine ganze Reihe (Straßen-)Baumaßnahmen, die vor allem im Hochsommer die Autofahrer in der Stadt zum Teil vor erhebliche Herausforderungen stellten. Ich danke erneut für Ihre Geduld. Heute sind wir froh, dass der Gehweg Fischstraße sowie Fahrbahn und Busbucht in der Braustraße so schön hergerichtet sind. Auch die Baumaßnahme im Steinsgraben geht mit großen Schritten voran: Das erste Teilstück zwischen Brühl und Schulstraße/Thomas-Müntzer-Platz wurde im Oktober für den Verkehr freigegeben. Die Bauarbeiten in der Weißenfelser Straße sind mittlerweile so weit vorangeschritten, dass eine Fertigstellung in greifbare Nähe rückt und damit viele Monate früher als ursprünglich geplant. Die Schädestraße, die Gustav-Sobbotka-Straße und die Straße Auf dem Schlagstück sind nahezu fertiggestellt und wirken sich bereits jetzt positiv auf das Umfeld aus. Auch die Bauarbeiten am Bahnhof gehen erfreulicherweise mit großen Schritten voran, trotz der vielen Probleme in der Bauwirtschaft. Der Westflügel ist beinah fertiggestellt. Mittlerweile haben die Sanierungsarbeiten in der Bahnhofshalle begonnen. Der neue Parkplatz in der Baenschstraße wurde im Oktober zur Nutzung freigegeben. Zur großen Freude aller Beteiligten konnte im August das neue Tierheim in der Naumburger Straße an den Tierschutzverein übergeben werden. Auch im Ernst-Thälmann-Stadion ging es in diesem Jahr weiter voran: Der Rohbau der Ersatzneubauten von Funktionsgebäude und Sprecherturm sind errichtet. Investitionen in verschiedene Schulen, Kitas und Spielplätze in Zeitz und den Ortsteilen konnten getätigt werden. Im Juni freuten wir uns über die Nachricht der Stiftung Seniorenhilfe in Zeitz, am Lindenplatz eine neue Altenpflegeeinrichtung bauen zu wollen. Auch der Kulturbereich war 2018 wieder einmal gespickt mit einer Fülle an besonderen Veranstaltungen und Programmpunkten, die das Leben in unserer Stadt lebendig und bunt gestalteten. Das Museum Schloss Moritzburg lockte mit verschiedenen Sonderausstellungen – besonders hervorzuheben sind sicher die Ausstellungen „Heimat im Krieg“ des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt und die Ausstellung der Naetherschen Kinderfahr-

zeuge „Bubirad und Sausewind“. Unumstrittener Höhepunkt im Ausstellungsjahr war die Eröffnung des zweiten Teils der Kinderwagenausstellung „Die ZEKIWA-Jahre 1950 – 1990“ im August. Der Burgenlandkreis unterstützt zudem die Stadt Zeitz finanziell, damit wir Fördermittel beantragen können, die u. a. für die Errichtung eines Schaudepots für die Kinderwagenausstellung eingesetzt werden sollen. Weitere Ausstellungen und Veranstaltungen u. a. in der Stadtbibliothek, im Schloss und im Schlosspark, im Capitol und im Neuen Theater Zeitz lockten auch in diesem Jahr zahlreiche Besucher nach Zeitz. Im Rahmen von Open Space Zeitz bot der Kloster Posa e.V. mit vielen Veranstaltungen, u. a. in der alten Stadtbibliothek in der Rahnestraße, eine Plattform für gute Gespräche, Visionen und kreativen Meinungsaustausch. Zuckerfest, Tage der Industriekultur, Septemberluftfestival, Spielplatzfest im Goethepark, Interkulturelle Wochen, Tag des offenen Denkmals, Eule-Orgel-Konzerte, Heinrich-Schütz-Musikfest, … die Aufzählung könnte noch lange weitergehen. Wir konnten Schüler und den Bürgermeister aus Prescott 2018 in unserer Stadt begrüßen, ZeitzerInnen waren in Detmold und Tosu zu Gast. Wir feierten Jubiläen: 50 Jahre Schulgebäude Haus 1 in Kayna, 60 Jahre Kita Theißen, 20 Jahre Lutheriden-Bibliothek, 120 Jahre Schulgebäude Schiller-/Pestalozzistraße, 25 Jahre KREA … Zahlreiche Geschäfte in der Innenstadt haben neu eröffnet. Vor allem die gastronomische Vielfalt hat dadurch deutlich profitiert und bietet zusätzlichen Anreiz, in die Innenstadt zu kommen. Es bewegt sich etwas in unserer Stadt – das wird einmal mehr deutlich, wenn man versucht das Jahr 2018 auf einer Seite zusammenzufassen. Und auch in den kommenden Jahren wird sich unsere Stadt entsprechend weiterentwickeln. Zahlreiche Entwicklungen auf dem Immobilien- und Grundstücksmarkt, die durch die Stadt begleitet werden, werden sich – zusätzlich zu den großen städtischen Bauvorhaben – positiv in den kommenden Jahren auswirken. Zur Zeit arbeiten wir – parallel zum Stadtentwicklungskonzept – an einem Leitbild für die Stadt Zeitz, das Perspektiven und Ziele für die nächsten 15 bis 20 Jahre aufzeigen soll. Dieser Prozess lebt davon, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger hier aktiv einbringen. Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Stadt mit! Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr. Mit herzlichen Grüßen Ihr

Schlossweihnacht

im Schloss M

Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

oritzburg Zeitz 22. + 23.12. & 25. – 27.12. , täglich ab 14 .00 Uhr Weitere Inform ationen auf Seite 14.


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Leitbild für die Stadt Zeitz: Einwohnerumfrage läuft noch bis 4. Januar Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung am 20.11.2018 zum Leitbildprozess der Stadt Zeitz, sind nun konkret die Sichtweisen der Zeitzerinnen und Zeitzer im Hinblick auf die kommenden Entwicklungsziele der Stadt Zeitz gefragt.

Kommende Arbeitsphasen Nach der Auftaktveranstaltung sollen nun Arbeitsgruppenveranstaltungen in Form von Diskussionsrunden, Werkstattgesprächen und Abstimmungsrunden folgen. Dabei können Sie Ihre Vorstellungen über die Zukunft unserer Stadt einbringen, um daraus konkrete Projektideen zu formulieren. Die ersten Workshops finden in der Ölmühle, Badstubenvorstadt 17a in Zeitz statt, zu folgenden Terminen: Workshop „Wirtschaft/Arbeit“: Mi., 23.01.19, 10.00 – 11.30 Uhr Workshop „Verwaltung/Politik“: Mi., 23.01.19, 14.00 – 15.30 Uhr Workshop „Kultur/Tourismus“: Do., 24.01.19, 10.00 – 11.30 Uhr Workshop „Jugend/Soziales“: Do., 24.01.19, 14.00 – 15.30 Uhr

der Stadt Zeitz

Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Stadt mit! Einwohnerbefragung (Teilnahme bis 04.01.2019 möglich) Um zur Umfrage zu gelangen, scannen Sie bequem mit Ihrem Handy den QR-Code oder folgen Sie dem entsprechenden Link unter www.zeitz.de.

Noch bis zum 4. Januar 2019 können Sie an der großen Einwohnerbefragung teilnehmen. Die Teilnahme an der Befragung des beauftragten Dienstleisters GMA | Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH erfolgt anonym und ist freiwillig. Der Fragebogen kann bequem online am PC, Tablet oder Smartphone ausgefüllt werden. Fragebögen in Papierform sind im Bürgerbüro und der Tourist-Information erhältlich. Zudem wurden in den letzten Wochen 2.300 Fragebögen an zufällig ausgewählte Adressen in der Kernstadt und in den Ortsteilen verschickt. Im Rahmen der Befragung haben Sie die Möglichkeit verschiedene Angebote und Dienstleistungen zu bewerten. Dabei soll Ihre Meinung helfen, Defizite wahrzunehmen und daraus Handlungsempfehlungen sowie Projektideen im Rahmen zukünftiger Herausforderungen für die Stadt Zeitz zu erarbeiten. Zur Einwohnerumfrage gelangen Sie über den Link der GMA auf der Startseite von www.zeitz.de. Ganz bequem gelangt man zur Umfrage über den Scan des untenstehenden QR-Codes. Erfolgreiche Auftaktveranstaltung Offizieller Start für die Einwohnerumfrage war die öffentliche Auftaktveranstaltung für die Leitbild-Entwicklung der Stadt Zeitz. Dazu waren alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am 20.11.2018 in den Friedenssaal im Zeitzer Rathaus geladen wurden. Nach einer kurzen Begrüßung durch Oberbürgermeister Christian Thieme, stellte Dr. Eddy Donat vom Dienstleister GMA die Ziele und den Prozess der Erarbeitung eines Leitbildes den rund 70 Zuschauern vor. Anschließend präsentierte Tobias Jacobs vom Unternehmen Timourou die ersten Erkenntnisse aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, das aktuell fortgeschrieben wird. Kernstück der Veranstaltung war der Meinungs- und Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmern bei Kaffee und Tee. Auf vier Tafeln zu den Oberkategorien „Wirtschaft/Arbeit“, „Kultur/Tourismus“, „Verwaltung/Politik“ und „Jugend/Soziales“ konnten die Gäste ihre Gedanken und Anregungen anbringen. So entstand eine umfangreiche Sammlung an Meinungen und Themenschwerpunkten, die in den anstehenden Arbeitsgruppentreffen weiter besprochen und erörtert werden. Zeitz2035.de Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurde zudem die neue Website www.zeitz2035.de vorgestellt. 9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

Alle Interessenten sind herzlich willkommen!

© Susanne Janicke

Leitbildprozess

2

Unter Federführung von Reiner Eckel, Betreiber des OnlineMags ZeitzOnline, wird die neue Webpräsenz, in Kooperation mit der Stadt Zeitz, den Leitbild-Prozess begleiten.


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Stadt Zeitz – Öffentliche Sitzungen im Januar Datum

Sitzung

Ort

Di, 08.01.2019, 19.00 Uhr

Ortschaftsrat Zangenberg

Zangenberg, Mehrzweckhalle Nonnewitz, Hauptstraße 15, Gemeindeamt

Di, 15.01.2019, 19.00 Uhr

Ortschaftsrat Nonnewitz

Mo, 21.01.2019, 17.30 Uhr

Aussch. für Bildung, Soziales, Kultur u. Sport Zeitz, Friedenssaal im Rathaus Zeitz, Altmarkt 1

Mo, 21.01.2019, 19.00 Uhr

Ortschaftsrat Pirkau

Pirkau, Büro Holzbau Meuche

Di, 22.01.2019, 19.00 Uhr

Ortschaftsrat Würchwitz

Würchwitz, Saalstube der Gaststätte

Mi, 23.01.2019, 17.00 Uhr

Bauausschuss

Zeitz, Friedenssaal im Rathaus Zeitz, Altmarkt 1

Mi, 23.01.2019, 18.00 Uhr

Ortschaftsrat Luckenau

Luckenau, Schulstraße, Bürgerraum

Do, 24.01.2019, 19.00 Uhr

Ortschaftsrat Kayna

Kayna, Sitzungszimmer, Rathaus

Di, 29.01.2019, 17.00 Uhr

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

Zeitz, Altmarkt 1, Friedenssaal im Rathaus

Di, 29.01.2019, 19.00 Uhr

Ortschaftsrat Theißen

Theißen, Schulstraße 9, Bürgerraum

Di, 29.01.2019, 19.30 Uhr

Ortschaftsrat Geußnitz

Geußnitz, Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“

Mi, 30.01.2019, 17.00 Uhr

Betriebsausschuss

Zeitz, Friedenssaal im Rathaus Zeitz, Altmarkt 1

Do, 31.01.2019, 17.00 Uhr

Haupt- und Wirtschaftsausschuss

Zeitz, Altmarkt 1, Friedenssaal im Rathaus

Änderungen vorbehalten! Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem: http://www.ratsinfo-online.de/zeitz-bi Anzeigen

Danke für Ihr Vertrauen! Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Weihnachtsfest und freuen uns auf ein energiegeladenes Jahr 2019.

Öffnungszeiten Montag & Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.00 – 18.00 Uhr Mittwoch & Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Ihre Stadtwerke Zeitz GmbH

b&s_michaelbote_VI2018.qxd

10.12.2018

Regional. Kompetent. Kundennah.

11:51 Uhr

Seite 1

Stadtwerke Zeitz GmbH Geußnitzer Straße 74 06712 Zeitz Telefon 0 34 41 855-0 www.stadtwerke-zeitz.de

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

3


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Die Frau mit dem Fahrrad sagt „Ade!“

Ehrung für Kameraden von der Feuerwehr

© Susanne Janicke

Da ich in den letzten zwei Jahren auch den Michaelboten, das Amtsblatt der Stadt, redaktionell betreut habe, möchte ich nicht gehen, ohne mich von „meinen“ Leserinnen und Lesern zu verabschieden und damit zugleich auch von all jenen, denen ich in den letzten Tagen nicht mehr persönlich „Lebewohl!“ sagen konnte.

© Susanne Janicke

Liebe Zeitzerinnen und Zeitzer, im Januar 2017 kam ich nach Zeitz, um meine Arbeit als Pressesprecherin der Stadtverwaltung aufzunehmen. Nun werde ich Ende des Jahres meine Zelte hier abbrechen und mich einer neuen Tätigkeit an meinem Wohn- und Lebensmittelpunkt Leipzig zuwenden.

Meine Zeit in der Stadt an der Weißen Elster war für mich eine sehr intensive und besondere Erfahrung. In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn stand ich nie so im Mittelpunkt wie hier. Dass man als Stadtsprecherin schnell zum „bunten Hund“ wird, daran musste ich mich erst einmal gewöhnen. „Sie sind doch die Frau mit dem Fahrrad!“ Diesen Satz habe ich nicht nur einmal in all der Zeit gehört. Und tatsächlich konnte man an meinem Gefährt auf zwei Rädern, das ich täglich vor dem Rathaus parkte, sofort sehen, ob ich gerade im Haus war oder nicht. Ich habe die Stadtverwaltung und Sie als Bürgerinnen und Bürger durch das große Stadtjubiläum begleitet und habe täglich darum gerungen, umfassend und transparent aus dem Rathaus zu berichten. Ich habe viele engagierte und herzliche Menschen hier kennengelernt und mir vertraut gemacht und bin in die Stadtpolitik und das alltägliche Stadtgeschehen hineingewachsen. So pathetisch es klingen mag: „Ein Stück meines Herzens bleibt hier in Zeitz“. Selten fiel mir ein Abschied so schwer. Gerade deswegen ist es mir aber auch so wichtig, mit Ihnen zum Schluss noch einen Gedanken zu teilen: Die Stadt Zeitz – das ist nicht nur der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung. Die Stadt – das sind Sie alle. Nur wenn alle Zeitzerinnen und Zeitzer gemeinsam daran arbeiten, wird sich die Stadt positiv entwickeln. Die Zeichen stehen bereits jetzt auf Veränderung, es bewegt sich etwas. Trauen Sie sich, diesen Prozess mit Wohlwollen und Zuversicht aktiv zu begleiten! Schauen Sie nach vorn und bringen Sie sich ein, damit die Stadt Zeitz von morgen auch Ihre Handschrift trägt! Ich wünsche Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und für die Zukunft nur das Beste.

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

Stadtratsvorsitzender Heinz Borde, Stadtwehrleiter Heiko Herrmann, Bürgermeisterin Kathrin Weber und Oberbürgermeister Christian Thieme (v.l.n.r.) bedankten sich bei dem Kameraden und überreichten ihm eine Urkunde und Blumen. Wir sagen ebenfalls herzlichen Dank!

Weihnachtsmarkt 2018 in der Ortschaft Theißen – vielen Dank an alle Helfer Am 01.12.2018 fand in Theißen der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Der Weihnachtsmarkt wurde vom Heimatverein und der Ortschaft Theißen organisiert. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten, besonders bei unseren Sponsoren und Günter Timmler für die Sponsorensuche, recht herzlich bedanken. Heinz Borde, Ortsbürgermeister Theißen

Anzeige

MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA DT Z E I T Z

Paketshop Geraer Str. 13, 06712 Zeitz Telefon

gegenüber Netto

03441 218488

Mit herzlichen Grüßen Ihre Susanne Janicke 4

In der letzten Sitzung des Stadtrates am 06.12.2018 wurde Martin Kratzsch (3.v.l.) bis zum 27. September 2020, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Würchwitz ernannt.

Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 26. Januar 2019 Nächster Redaktionsschluss: Montag, 14. Januar 2019


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Kranzniederlegung zum Volkstrauertag in Zeitz

Anzeigen

23

AUTO-SERVICE

Jahre

KÜHLING

Am diesjährigen Volkstrauertag am 18. November trafen sich auf dem Michaelisfriedhof in Zeitz Abordnungen der Privilegierten Schützengilde Zeitz, der Reservistenkameradschaft St. Barbara aus Weißenfels, der Marinekameradschaft Gorch Fock aus Naumburg, die Bürgermeisterin von Zeitz, Kathrin Weber, die Stadtratsfraktion All/AfD sowie weitere Gäste, um der in den beiden Weltkriegen gefallenen Soldaten zu gedenken. Jörg Meinecke als Vertreter der Reservistenkameradschaft erinnerte in seiner Rede an alle Opfer, die in den vergangenen Kriegen und Auseinandersetzungen zu beklagen waren. Daraus sollte für alle Länder, insbesondere für die Länder Europas, die Verpflichtung entstehen, gemeinsam alles dafür zu tun, damit es nie wieder zu solch unheilvollen Geschehnissen kommt. Er betonte, dass Trauer nicht nur persönlich ist, sondern auch in einer Gesellschaft widerspiegelt, welche Lehren sie aus dem Vergangenen für die Zukunft zieht. Nach der Kranzniederlegung gedachten alle Anwesenden in einer Gedenkminute der Toten. Die Teilnehmer der Schützengilde und der Kameradschaft St. Barbara legten anschließend noch am Grabmal von Gustav Taubert einen Kranz nieder. Er war der letzte Kommandant der Schützengilde, bevor von den Nationalsozialisten das Schützenwesen für eine lange Zeit unterbunden wurde.

Foto: fotolia.de - alphaspirit

© Frank Dietzschold

Kfz-Meisterbetrieb

Wir wünschen unserer werten Kundschaft und unseren Geschäftspartnern ein frohes Fest und erholsame Feiertage sowie ein gesundes neues Jahr. Pirkau 2 · 06711 Zeitz OT Pirkau · Telefon 0 34 41 - 68 07 02

ZU HAUSE RUNDUM GUT VERSORGT

´ ´ ´

DAS AMBULANTE PFLEGETEAM ZEITZ Telefon: 03441 / 631 -150 team-zeitz@seniorenhilfe-zeitz.de DAS AMBULANTE PFLEGETEAM THEISSEN Telefon: 03441 / 631 -160 team-theissen@seniorenhilfe-zeitz.de DAS AMBULANTE PFLEGETEAM ZEITZ OST Telefon: 03441 / 631 -170 team-zeitz-ost@seniorenhilfe-zeitz.de www.seniorenhilfe-zeitz.de

Frank Dietzschold Pressewart der Privilegierten Schützengilde Zeitz Anzeige

& Drüber r e t n u r D

Über 25 Jahre immobilienkompetenz Dennis Kahl

Schneiderei und Boutique Schneidermeisterin Kathrin Uhe-Elkner

Kaufen | Verkaufen | Mieten | Vermieten

Wir wünschen all unseren Kunden erholsame Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2019. Wir freuen uns, Sie auch im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

Telefon: 03441 21 97 08 oder 21 97 11 www.klingberg-immobilien.de

Wir sind Ihr Ansprechpartner in der Region für Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Baugrundstücke, Ackerland und Anlageobjekte.

Kramerstraße 9

Mitglied Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte-Ost e. V.

Telefon 0171 77 233 74

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

5


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

21. „Zeitzer Michael“ – Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz – die Bewerber stehen fest! •  6 Preise für 25 Bewerber •  Sonderpreis für Bewerber der ersten Stunde Keine leichte Aufgabe kommt auf die Jury zu, aus den 25 Bewerbern, die sich um den „Zeitzer Michael“ beworben haben, die beste Existenzgründerin oder den besten Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger zu wählen. Die Palette der Bewerberinnen und Bewerber ist breit. Sie umfasst sowohl Geschäftsideen, wie die Herstellung von hochwertigen Druckerzeugnissen oder Kleidern, als auch die Herstellung und den Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln, sie reicht von Unternehmen der Gesundheitsvor- und nachsorge, über klassische Handwerksbetriebe, Spedition, Blumenhandel, Tankstelle und Spielzeug- und Dufthandel bis hin zum Hühnerhof. Die Zahl der Beschäftigten reicht von Ein-Personen-Firmen bis zu 10-Mann- bzw. Frau-starken Unternehmen. Der Hauptpreis des „Zeitzer Michael“ ist auch in diesem Jahr mit Geld und Sachpreisen im Wert von 2.000 Euro dotiert. Überreicht wird der Preis von Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, und von Christian Thieme, Oberbürgermeister der Stadt Zeitz.

„Ich freue mich, dass unser Ministerpräsident Reiner Haseloff zur Preisverleihung des Zeitzer Michael nach Zeitz kommt. Das unterstreicht die enorme Bedeutung dieser Veranstaltung und würdigt zugleich die unternehmerische Leistung der jungen Gründerinnen und Gründer, die sich trotz schwieriger Lage am Markt behaupten“, so Thieme. Weiterhin vergeben werden fünf Sonderpreise mit Preisgeld von je 500 Euro. Alle anderen Bewerber um den 21. „Zeitzer Michael“ gehen aber traditionell nicht leer aus. Neben viel Aufmerksamkeit bekommt jeder Teilnehmer eine Urkunde und eine Flasche Winzersekt vom Wein- und Sektgut Triebe, einen Gutschein des China-Restaurants Peking und weitere Überraschungen. Auch in diesem Jahr zeichnet der „Pakt für Arbeit“ darüber hinaus das Unternehmen aus, das sich vor exakt zehn Jahren um den „Zeitzer Michael“ beworben hat und sich seitdem sowohl wirtschaftlich als auch sozial erfolgreich entwickelt hat. Die Übergabe des „Zeitzer Michael“ findet am 7. Februar 2019 statt. Moderiert wird die Veranstaltung in gewohnt unterhaltsamer Art von Theo M. Lies. Für die musikalische Begleitung am Flügel sorgt auch in diesem Jahr der Pianist Melchior Walter.

DIE BEWERBER

Agrartec Stephan Frank

Autoservice Liebmann Sebastian Milde

Blumenhandel Aechtner Sabine Jahr

Druckhaus Zeitz Doreen Battige

DuftZeitz Volker Dietrich

Elektromeister Markloff & Rösner GmbH Jens Reimann und Frank Buchholz

Fresh-Trans Elsteraue GmbH Torsten Kirchhoff

Grafik- und Webdesign Gerster Maximilian Gerster

Hairstyle Gubba Nicole Gubba

Häusliche Kranken- und Altenpflege Victoria Elbrandt

HTR Zeitz Michael Föll

Hühnerhof Zimmermann Philipp Zimmermann

6

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E Anzeigen

Jahren ber 25 ie von ü S n e g re e e fl er P Profiti ng in d Erfahru

Häusliche Pflege

im Einkaufspark Grana

AWO Tagespflege

für Zeitz/Hohenmölsen/Teuchern und Umgebung Weißenfelser Straße 1, 06712 Zeitz – häusliche Alten- & Krankenpflege – hauswirtschaftl. Versorgung – Hausnotruf – Betreuung & Entlastung Telefon: 03441/22 86 03 oder 034441/44 555 Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie unverbindlich & kostenlos

„Tagsüber gemeinsam – Abends zu Hause“ – – – –

vielfältige Beschäftigungen Grund- & Behandlungspflege gemeinsames Essen individuelle Betreuung von demenziell Erkrankten – Hol- & Bringeservice – kostenloser Schnuppertag Telefon: 03441 / 72 57 78-10 E-Mail: tagespflege@awo-blk.de

06712 Kretzschau OT Grana Leipziger Straße 15 Tel. 03 44 1 / 61 700

www.zeitz.reddy.de Unser Leistungsangebot für Sie umfasst: • • • • • •

Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

www.awo-blk.de AWO Kreisverband Burgenlandkreis e. V. Ambulanter Pflegedienst  Altengerechtes Wohnen  Stationäre Altenpflege Menüservice  Tagespflege

SSBZ

SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH

Gehweg- und Fahrbahnreinigung manueller und maschineller Winterdienst Unterhaltung von Sport-, Park- und Grünanlagen Bau und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungs- und Elektroanlagen Bau und Verleih von Verkehrszeichen Reinigung von Sinkkästen und Regeneinläufen

Am Herrmannschacht 11 – 06712 Zeitz www.ssbz.de – info@ssbz.de Telefon (03441) 61 94 - 0 – Telefax (03441) 61 94 - 25 Für Sie ist nichts dabei? Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern.

DIE BEWERBER

Kompetenzzentrum Schmalz Steffen Schmalz

MULTI-Express Schuh- und Schlüsseldienst Ivonne Lämmchen

Nähwerkstatt Seidenpuppe Ines Pieser

Physiotherapie Christian Stahn Christian Stahn

Piccola Italia Klaus-Dieter Freyer

Speiseservice Elvira Matiba Ralf Matiba

SpielZeitz Mareen Warnicke

Star-Tankstelle Cornelia Bock

Stephanie´s Stoffliebe Stephanie Hillger

Bäckerei Eisenschmidt Jan Eisenschmidt

Wertebau Mehlhorn Schmaltz GmbH Konrad Ralf Mehlhorn und Hagen Schmaltz

Zeitz am Mittelmeer Nikolaos Thomaidis

Reddy Küchen Grana Hermann Schröder

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

7


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Schüleraustausch Tosu – Zeitz Gastfamilien gesucht!

Individuelle Beratungsgespräche der Handwerkskammer Halle in der Stadt Zeitz

©  Stadt Tosu

Anmeldungen bitte über folgende Kontakte:   Michael Hirsch Tel.: 0345 / 2999256, E-Mail: mhirsch@hwkhalle.de   Ines Will Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz Tel.: 03441 / 83-282, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-zeitz.de

2019 startet der nächste Jugendaustausch mit Schülern aus unserer japanischen Partnerstadt Tosu. In den Sommerferien vom 28. Juli bis 11. August 2019 werden japanische SchülerInnen nach Zeitz kommen. Im darauffolgenden Jahr reist dann abermals eine Schüler-Delegation aus Zeitz zum Gegenbesuch nach Tosu. Fünf Gastfamilien sind bereits gefunden – fünf weitere werden gesucht. In den Gastfamilien sollten Kinder im Alter zwischen 13 und 17 Jahren leben. Interessenten, die die japanischen Gäste nächstes Jahr für zwei Wochen aufnehmen und selbst im Jahr 2020 die Reise nach Japan antreten wollen, wenden sich bitte an: Katrin Gröschel, Stadt Zeitz, Fachbereich Soziales Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz, Tel.: 03441 / 83-380, E-Mail: katrin.groeschel@stadt-zeitz.de

Beratungsangebot für Existenzgründer und Unternehmen Das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsamt des Burgenlandkreises individuelle Beratungstermine für Existenzgründer an. Die Beratungen finden vorrangig jeden zweiten Mittwoch im Monat von 10.00 bis 14.00 Uhr statt, können aber auch individuell vereinbart werden. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin:   Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz Ines Will, Tel.: 03441 / 83-282, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-zeitz.de   Wirtschaftsamt Burgenlandkreis Grit Prüfer – Projektleiterin „ego.-WISSEN“ Tel.: 03445 / 731680, E-Mail: pruefer.grit@blk.de Gefördert von:

Zeitzer Unternehmer- und Gründerstammtisch Termin: I M P R E S S U M

Anmeldungen unter: 03493 / 76934 bzw. dietrich-msv@web.de

MICHAELBOTE A M T S B L A T T

D E R

S T A D T

jeden 3. Mittwoch im Monat

Weitere Informationen, u. a. zu den wechselnden Veranstaltungsorten, finden Sie unter www.stammtisch-zeitz.de.

Z E I T Z

Herausgeber: Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz Verantwortlich für den amtlichen Teil: Christian Thieme, Oberbürgermeister Redaktion: Susanne Janicke, Tel. 03441 / 83-217 E-Mail: Susanne.Janicke@stadt-zeitz.de

Grundstücksbörse

Layout und Druck, verantwortlich für die Anzeigen: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz, Tel. 03441 / 6162-0, E-Mail: info@druckhaus-zeitz.de, www.druckhaus-zeitz.de

Sie suchen Gewerbeflächen in Zeitz oder möchten diese anbieten? Auf unserer Internetseite

Erscheinen: mindestens monatlich (nach Bedarf); kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet, zusätzlich verfügbar im Bürgerbüro im Rathaus und in der Tourist-Information

können Sie sich gern informieren. Weitere Informationen erhalten Sie im Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz: Ines Will, Tel.: 03441 / 83-282, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@ stadt-zeitz.de.

Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 26. Januar 2019 Nächster Redaktionsschluss: Montag, 14. Januar 2019 Michaelbote nicht erhalten? Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: 03441 / 662917

8

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

http://www.zeitz.de/de/grundstuecksboerse-zeitz.html


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Goldener Meisterbrief für Günter Frey

Anzeigen

Cool & stylisch leben –

Wohnen in der WBG!

©  Ines Will

Erhebungen eines Immobilienportals zeigen, dass das Mieten von Wohnungen nirgends günstiger ist, als in Zeitz! Also was hindert dich daran, zu uns zu ziehen? Wir helfen jungen Erwachsenen mit knappem Budget und wenig Erfahrung die ersten eigenen 4 Wände zu finden. Dass man in unseren Wohnungen cool und stylisch leben kann, beweisen wir dir bei einer Besichtigung!

Der Zeitzer Tischlermeister und Restaurator Günter Frey hat allen Grund zur Freude. Für sein Lebenswerk wurde er auf der diesjährigen Altmeisterfeier der Handwerkskammer Halle mit dem Goldenen Meisterbrief geehrt. Vor 50 Jahren legte er die Meisterprüfung ab. Sein Meisterstück – ein Schrank – schaffte es damals sogar in die DDR-Zeitschrift „Möbel und Wohnraum“. Seine „Spezialität“ sind Geheimschränke. Auf das Handwerk brachte ihn ehedem der Zeitzer Grafiker Johannes Lebek – bei ihm hatte er Zeichenunterricht. Glückwünsche zur Auszeichnung überbrachte auch Bürgermeisterin Kathrin Weber im Namen der Stadt Zeitz.

Weinhaus Zeißer feiert 20. Jubiläum

Lass dich von Ivonne Urban, Telefon 80 40 80, beraten!

Deine Vorteile:

• günstige Miete • Wohnen mitten im Zentrum (teilmöbliert) • Shopping, Kino- und Freizeitangebote ganz nah! • Bushaltestelle um die Ecke • 10 min bis Bahnhof • max. 1 h mit dem Zug nach Leipzig Hbf. • max. 25 min mit dem Zug nach Gera Hbf.

t Die WBG Zeitz wünsch n te ch na eih W frohe und einen guten Start ins neue Jahr 2019.

Vermietungs-Hotline:

03441 - 80 40 80

©  Ines Will

Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH Tröglitzer Straße 8 · 06712 Zeitz www.wbg-zeitz.de

Es ist aus der Zeitzer Innenstadt nicht mehr wegzudenken: Das Weinhaus Zeißer in der Schützenstraße 4 (Ecke Weberstraße) bereichert seit nunmehr 20 Jahren das Einzelhandelsangebot in der Zeitzer Innenstadt. Seit 1998 bietet Inhaberin Romy Zeißer am Standort ein vielfältiges Sortiment von Weinen über Lebensmittel bis hin zu Geschenk- und Dekorationsartikel. Zu den Stammkunden gehören heute nicht nur Zeitzerinnen und Zeitzer – auch aus den umliegenden Städten werden regelmäßig treue Kunden begrüßt. Persönliche Glückwünsche überbrachte zum runden Geburtstag auch Oberbürgermeister Christian Thieme. Wir gratulieren ebenfalls recht herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg!

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

9


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Die Preisträger des Gütesiegels – mit Bernhard Thieme (2.v.l.) Der Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks hat fünf Bäckereien aus dem Bezirk der Handwerkskammer Halle im September mit Gütesiegeln ausgezeichnet. Das seit 2010 in Sachsen-Anhalt verliehene Gütesiegel steht für vorbildliche Produktqualität, die Pflege der Tradition des deutschen Bäckerhandwerks sowie für regionales und soziales Engagement. Auch die Bäckerei Thieme aus Zeitz war unter den Ausgezeichneten. Nun hat der Zeitzer Handwerksbäcker auch den Ehrenpreis des Bäckerhandwerks Sachsen-Anhalts erhalten – und das bereits zum 2. Mal! Bäckermeister Matthias Thieme nahm den Preis am 06.12.2018 auf der gemeinsamen Festveranstaltung der Handwerkskammern Magdeburg und Halle entgegen.

Aus Liebe zur Heimat – Landrat würdigt zum Ehrenamtstag Heimat- und Traditionsvereine Der 5. Dezember ist seit 1985 der Internationale Welttag der Freiwilligen für wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Seither wird an diesem Tag weltweit das bürgerschaftliche Engagement aller Freiwilligen geehrt. In diesem Jahr stellte Landrat Götz Ulrich deshalb anlässlich des Ehrenamtstages die Heimat- und Traditionspflege in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Etwa 200 Gäste aus über 50 Heimatvereinen konnte Götz Ulrich zu der Dankeschön-Veranstaltung im Landratsamt begrüßen. Ob als Gästeführer oder gute Seele eines Traditionsvereines setzen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger für ihre Heimat ein. 15 verdiente Ehrenamtler, darunter die Zeitzer Gästeführerinnen Ines Enzmann und Karin Sieg (obere Reihe: 2. und 3.v.l.), wurden für ihre besonderen Leistungen mit einer Urkunde und einer Flasche Landratswein ausgezeichnet. Karin Sieg und Ines Enzmann sind seit dem Reformationsjubiläumsjahr 2017 ausgebildete Stadtführerinnen der Stadt Zeitz. Sie haben sich dabei auf die Michaeliskirche spezialisiert, um dem Gotteshaus, das seit Juni 2017 im neuen Glanz erstrahlt, neues Leben einzuhauchen. Sie bieten kostenfreie Führungen und Kostümführungen durch die Kirche an.

Anzeige

Wir wünschen unseren Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2019.

10

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

©  Burgenlandkreis, Ronny Just

©  Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks

Bäckerei Thieme mit Gütesiegel und Ehrenpreis ausgezeichnet


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Rückkehrermesse wirbt für Jobs in der alten Heimat

Anzeigen

27. Dezember 1018, 10.00 bis 14.00 Uhr Schumanns Garten, Promenade 11, 06667 Weißenfels

im Einkaufspark Grana

06712 Kretzschau OT Grana Leipziger Straße 15 Tel. 03 44 1 / 61 700

www.zeitz.reddy.de

Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern fröhliche Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2019!

Altenburger Str. 32 Meuselwitz Tel. 03448-753540 Bildquelle: pixabay

Am Donnerstag, den 27. Dezember 2018 erlebt die Rückkehrermesse Burgenlandkreis ihre zweite Auflage. Unter dem Motto „Heimvorteil – Zu Hause einen guten Job machen“ laden der Burgenlandkreis und die Agentur für Arbeit Weißenfels unmittelbar nach dem 2. Weihnachtsfeiertag nach Weißenfels ein. Veranstaltungsort ist „Schumanns Garten“ in Weißenfels, Promenade 11, wo sich von 10.00 bis 14.00 Uhr über 35 Unternehmen präsentieren. Sie warten mit konkreten Stellenangeboten auf, informieren über Berufs- und Wiedereinstiegsmöglichkeiten und unterbreiten Unterstützungsangebote bei der Kinderbetreuung und bei der Wohnraumsuche. Aktuell gibt es im Burgenlandkreis mehr als 26.000 Arbeitnehmer, die täglich zwischen Wohnung und Arbeitsort pendeln. Die meisten von ihnen arbeiten im Saalekreis (4.906), Leipzig (3.013) und Halle (1.682). Durch den Wegzug von jungen qualifizierten Menschen hat der Burgenlandkreis in den vergangenen Jahrzehnten starke Verluste wirtschaftlicher und sozialer Art erfahren. „Hier müssen wir unbedingt gegensteuern“, sagt Landrat Götz Ulrich. „Mit der Rückkehrermesse möchten wir Fachkräften, die gerne wieder in ihre alte Heimat zurückkehren und hier arbeiten wollen, attraktive Angebote unterbreiten. Wir wollen aber auch denjenigen, die hier wohnen und außerhalb arbeiten, aufzeigen, wie gut ihr Profil in die Region passt und welche Berufsperspektiven sich hier für sie auftun.“ „Um Rückkehrer aktiv zu werben ist die Messe ‚Heimvorteil‘ ein Punkt, mit dem die Arbeitsagentur qualifizierte Bewerber für regionale Unternehmen sucht“, so Stefan Scholz, Chef der Agentur für Arbeit. Die Messe bietet eine gute Gelegenheit für alle, die beim Weihnachtsbesuch in der Heimat feststellen, dass es vielleicht schön wäre, wieder hier zu leben und die sich nach bezahlbarem Wohnraum, nach verfügbaren Kita-Plätzen und nach Kontakt zu Freunden und Verwandten sehnen. Willkommen sind nicht nur potenzielle Rückkehrer, sondern auch Leute, die sich einfach nur beruflich neu orientieren, oder Studenten, die sich über Karrieremöglichkeiten informieren möchten.

An der Bahn 1 Lucka Tel. 034492-266944

www.ergotherapie-blume.de

Praxis für

Ergotherapie Yvonne Blume staatl. gepr. Ergotherapeutin

Wer zurückkehrt, genießt Heimvorteil. Das heißt: Arbeit um die Ecke; keinen Stress auf der Autobahn; mehr Zeit für Familie und Freunde und mehr Freizeit. Anzeige

VERARBEITUNG

Peter Schmidt An der Forststraße 06712 Zeitz Mobil 0163 9703836

ALUMINIUM UND EDELSTAHL IN FORM UND FUNKTION

Tore  Torantriebe  Zäune  Treppen  Geländer Schmiedekunst oder modernes Design Sonderwünsche kreativ umgesetzt

• Schuhe für Babies,

Kinder und Jugendliche

von Größe 17 bis 43 • Farbenfrohe Accessoires wie Handtaschen und Portemonnaies • Für jeden Fuß den passenden Schuh • Für jede Jahreszeit das richtige Schuhwerk • Größen-Beratung für jedes Alter

Kramerstraße 1 06712 Zeitz Öffnungszeiten Mo–Fr 10–18 Uhr Sa 9–12 Uhr

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

11


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Brückentage am 27. und 28. Dezember 2018 – Öffnungs- und Schließzeiten städtischer Einrichtungen

Öffnungszeiten der Schwimmhalle in den Weihnachtsferien vom 19.12.2018 bis 04.01.2019

Am Donnerstag, den 27. Dezember sowie am Freitag, den 28. Dezember, bleibt die Kernverwaltung der Stadt Zeitz geschlossen. Bürgerbüro und Standesamt haben am 27.12. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Das Bürgerbüro im Rathaus am Altmarkt 1 hat regulär am 28.12.2018 von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet, das Standesamt hat an diesem Freitag regulär geschlossen.

Mittwoch, 19.12.18 Donnerstag, 20.12.18 Freitag, 21.12.18 Samstag, 22.12.18 Sonntag, 23.12.18

Donnerstag, 27.12.18 Freitag, 28.12.18 Samstag, 29.12.18 Sonntag, 30.12.18

Die Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz am Michaeliskirchhof hat an den Brückentagen ebenfalls regulär von 10.00 bis 18.00 Uhr für seine Besucher geöffnet. Am 24. und 31.12. hat die Einrichtung hingegen geschlossen.

Montag, 31.12.18 Dienstag, 01.01.19

Das Museum Schloss Moritzburg hat regulär zwischen den Jahren Dienstag bis Sonntag von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Im Rahmen der Schlossweihnacht am 22. und 23.12. sowie vom 25. – 27.12. können die Ausstellungen im Deutschen Kinderwagenmuseum sogar täglich von 15.00 bis 21.00 Uhr besucht werden. Das Haus der Jugend in der Freiligrathstraße 40 hat an den Brückentagen wie gewöhnlich von 13.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Das Landratsamt Burgenlandkreis mit seinen Dienststellen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz bleibt am 27. und am 28. Dezember 2018 geschlossen.

Anzeige

7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 20.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr Krake im Wasser 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 22.00 Uhr 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 22.00 Uhr 7.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr 7.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr

Montag, 24.12.18 Dienstag, 25.12.18 Mittwoch, 26.12.18

Die Tourist-Information Zeitz hat wie üblich an den beiden Brückentagen von 09.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Auch am Samstag, den 29.12.2018 hat die Tourist-Information am Altmarkt 16 regulär von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

Info

8.00 – 12.00 Uhr geschlossen 8.00 – 12.00 Uhr 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 22.00 Uhr 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 22.00 Uhr 7.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr 7.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr geschlossen

Mittwoch, 02.01.19 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 22.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr Krake im Wasser Donnerstag, 03.01.19 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 22.00 Uhr Freitag, 04.01.19 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 22.00 Uhr „Naether-Bad“, Freiligrathstraße 28a, 06712 Zeitz Tel.: 03441 / 212084

Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach

Bekanntmachung Wir bitten um Beachtung, dass die Geschäftsstelle des AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach, Dr.-Engler-Straße 16 in Elsteraue in der Zeit vom 24.12. bis 31.12.2018 geschlossen bleibt. Im Havariefall erreichen Sie den diensthabenden Mitarbeiter unter der Rufnummer 0171 / 9361507. Der Abwasserzweckverband wünscht seinen Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes neues Jahr.

Kfz.-Meisterbetrieb Guido Schmalz

Unfall-KomplettService

Kahnt, Verbandsgeschäftsführer Anzeige

 Direktabrechnung mit

0 Modelle Ständig über 30 le zur Auswahl, almen! eh itn M m zu rt sofo

ihrer Versicherung  kostenl. Leihwagen  Pannendienst

Wir machen Ihr

(24. Std.)

Beethovenstraße 1 • 06712 Zeitz • Tel.: 03441/718525 info@autoservice-wasserturm.de

Wir wünschen unserer Kundschaft ein besinnliches Weihnachtsfest sowie viel Erfolg im neuen Jahr! 12

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Hinweise zur Beantragung eines Praktikumsplatzes bei der Stadt Zeitz

Anzeigen

Die Stadt Zeitz unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Bildungsmaßnahmen – auch im Rahmen von Umschulungen – durch Bereitstellung entsprechender Praktikumsplätze. Um das Verfahren schnellstmöglich durchführen zu können, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: Bitte beantragen Sie Ihr gewünschtes Praktikum unbedingt spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn bei der Stadt Zeitz im Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Personal und Organisation. Wünschen Sie ein Praktikum in einer Kindereinrichtung der Stadt Zeitz, sprechen Sie vorab mit der Leiterin der Einrichtung und geben den Vertrag mit entsprechendem Kenntnisnahmevermerk beim Sachgebiet Personal und Organisation ab. Dafür steht Ihnen die Sprechstunde für Praktikanten jeden Dienstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Sollte es Ihnen in dieser Zeit nicht möglich sein vorzusprechen, können Sehr gut zum Brennholzsägen und Bauen mit Holz Sie •einen Termin mit dem Sachgebiet Personal unter 03441 / 83-356 (bzw. 83-355) vereinbaren. Dabei können weitere Fragen, u.a. bezüglich der erforderlichen Unterlagen, geklärt werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein Praktikum absolvieren zu können, ist die Teilnahme an einer Arbeitsschutzbelehrung. Folgende Termine sind für das Jahr 2019 jeweils um 15.00 Uhr vorgesehen: 08.01.2019; 05.02.2019; 12.03.2019; 09.04.2019; 07.05.2019; 11.06.2019; 16.07.2019; 27.08.2019; 17.09.2019; 15.10.2019; 12.11.2019; 10.12.2019 Weiterhin sollten Sie insgesamt drei Vertragsexemplare bei der Stadt Zeitz einreichen, damit in jedem Fall eine unterschriebene Ausfertigung im Original bei der Stadt Zeitz verbleiben kann. Sollte der Antrag auf einen Praktikumsplatz verspätet eingehen oder die Anzahl der aktuell verfügbaren Praktikumsplätze übersteigen, kann dieser nicht berücksichtigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

im Einkaufspark Grana

06712 Kretzschau OT Grana Leipziger Straße 15 Tel. 03 44 1 / 61 700

•www.zeitz.reddy.de ••• •• • • • • • • ••••• • • • • • • • • •• • • • • •EIN • •• • • • • • • • • • • • SÄGENREICHES WEIHNACHTSFEST. Motorsäge MS181, 170 Art.-Nr.: D, Art.-Nr.: 0468 0181 Weihnachts_MS 0468 400300 0221 Akku-Heckenschere HSA 85, Art.-Nr.: 0468 300 0226

•••• •••••••••••••• •••• • •• •••••• • • •• ••• •• •• • • •• • • • • • • ••••• • •

Starke Leistung: STIHL Motorsäge MS 181.

••• •• ••••••• •• • ••• ••

• Sehr gut zum Brennholzsägen und Bauen mit Holz • Gut zum Fällen von Bäumen Starke Leistung: STIHL Motorsäge MS 181. bis 30 cm Durchmesser •• Sehr zum Brennholzsägen und Sehr gut vibrationsarm, mit Bauen mit HolzAusstattung umfangreicher • Gut zum Fällen von Bäumen Starke Leistung: STIHL Motorsäge bis 30 cm Durchmesser Wir beraten Sie gern! Sehrvibrationsarm, gut zum Brennholzsägen und •• Sehr mit Bauen mit Holz umfangreicher Ausstattung • Gut zum Fällen von Bäumen bisberaten 30 cm Durchmesser Wir Sie gern! • Sehr vibrationsarm, mit Die handliche, leichte STIHL MS 170 D. umfangreicher Ausstattung Starke Leistung: Motorsäge MS 181. Die neue STIHLSTIHL Akku-Heckenschere HSA 85:

Besinnliche

•• • •• • • • • • • • • Frohe

MS 181.

Weihnachten

und alle guten Wünsche für einKatalysator undund Bauen mit Holz Mit • •Sehr gutgesundes zum Brennholzsägen • Mobil zum mit starkem 36 und V Lithium-Ionen-Akku Auslichten Ideal zur Grundstückspflege • •Gut zum Fällen von Bäumen • •Hohe HubzahlSie für präzisen Mit Wir gern! Formschnitt erfolgreiches neues bisberaten 30Antivibrationssystem cm Durchmesser • Diamantgeschliffene Spezialmesser • Sehr vibrationsarm, mit bis 22 mm Aststärke umfangreicher Ausstattung Jahr 2019 Wir beraten Sie gern! Wir Wirberaten beratenSie Siegern! gern!

Format: 45 x 110 mm 06729 Elsteraue OT Bornitz

Format: 45 x 110 mm Tel. 03 44 24 / 40 10

Wir sind zwischen den Feiertagen für Sie da! Format: x 150 mm Format: 90 90 x auch 150 mm Format: 90 x 150 mm

Format: 45 x 110 mm

•• ••• ••• ••• •• ••• •• ••••• • • •• ••• • • •• • • • • • • • • • • •

Weihnachten und für das neue Jahr alles Gute!

Starke Leistung: STIHL Motorsäge MS 181. • Sehr gut zum Brennholzsägen und Bauen mit Holz • Gut zum Fällen von Bäumen bis 30 cm Durchmesser • Sehr vibrationsarm, mit umfangreicher Ausstattung Wir beraten Sie gern!

LVM-Versicherungsagentur

Ralf Hartung Gleinaer Str. 17 06712 Zeitz Telefon 03441 76 99 30 Format: x 110 mm Format: 90 45 x 150 mm Format: 90 x 150 mm https://r-hartung.lvm.de

gez. Gottfried Flammiger Stadt Zeitz, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste

Wohin mit dem Silvestermüll? Jedes Jahr aufs Neue. Wer kümmert sich um die Hinterlassenschaften der Silvesterfeier? Beim Ordnungsamt gehen nach jedem Jahreswechsel regelmäßig zahlreiche Anrufe ein, die auf den Silvestermüll aufmerksam machen und eine sofortige Beseitigung fordern. Das ist zwar nachvollziehbar, schließlich werden von den Bürgern der Stadt entsprechend der Straßenreinigungsgebührensatzung Straßenreinigungsgebühren verlangt. Aber trotzdem gilt, dass derjenige, der den Müll verursacht hat, auch für dessen Beseitigung verantwortlich ist. Denn die Hinterlassenschaften, die regelmäßig an Neujahr auf Fußwegen und Straßen zu finden sind – wie abgebrannte Feuerwerksbatterien, Reste von Raketen und leere Flaschen – gehören zu den sogenannten ungewöhnlichen Verschmutzungen, bei denen trotz städtischer Straßenreinigung das Verursacherprinzip gilt. In den letzten Jahren kann man bundesweit und so auch in Zeitz die Tendenz beobachten, dass komplette, großformatige Verpackungen von Böllerbatterien und Raketen, ganze Flaschenkisten und sogar die Plastiktüten, in denen die Feuerwerkskörper transportiert wurden, auf Straßen und Gehwegen zurückgelassen werden. Regelmäßig entstehen so zusätzlich 1,5 bis 2 Tonnen Müll in unserer Stadt, die letztlich der Gebührenzahler mit bezahlt. Wir bitten daher alle Einwohner ihren Silvestermüll selbstständig zu entsorgen! Zudem bitten wir die Bürgerinnen und Bürger darauf zu achten – insbesondere im Bereich Moritzburg, Schlosspark, in öffentlichen Grünanlagen und in deren Umfeld sowie in und um Wasseranlagen – kein Silvesterfeuerwerk abzubrennen.

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

13


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Weihnachtsbaumentsorgung in der Stadt Zeitz im Januar 2019 Informationen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd: Auch im Januar 2019 bietet die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd eine kostenfreie Entsorgung von abgeschmückten, ausgedienten Weihnachtsbäumen an. Neben den Abgabemöglichkeiten von Weihnachtbäumen auf den Wertstoffhöfen in Weißenfels, Zeitz und Naumburg sowie auf den Grün- und Astschnittannahmeplätzen der Abfallwirtschaft und im Kompostwerk in Weißenfels, kann eine Weihnachtsbaumentsorgung an den vorgegebenen kommunalen Sammelplätzen zum nachfolgend festgelegten Termin in Anspruch genommen werden. Von den kommunalen Sammelplätzen werden nur abgeschmückte, ausgediente Weihnachtsbäume (keine Kunststoffbäume) eingesammelt, die bis 6.00 Uhr am Entsorgungstag bereitgestellt wurden. Später bereitgestellte Weihnachtsbäume sowie nicht zur Sammlung aufgerufene und somit widerrechtlich abgelagerte Abfälle sind durch den Baulastträger kostenpflichtig zu entsorgen.

Nachfolgende Sammelplätze werden zum feststehenden Termin am Dienstag, den 08.01.2019, ab 6.00 Uhr zur Sammlung angefahren. •  Elsterhang Wendeschleife •  Parkplatz parallel Gleinaer Straße, Kita Montessori-Kinderhaus •  Schützenplatz DSD Platz Polizei •  unterhalb des Parkplatzes Besenstraße/Kalkstraße •  Käthe-Niederkirchner-Straße, Parkplatz, ehem. Kaufhalle „Am Hochhaus“ Zusätzlich können Weihnachtbäume auf den folgenden Grün- und Astschnittannahmeplätzen kostenfrei zu den regulären Öffnungszeiten abgegeben werden: 1.  Wertstoffhof Zeitz, Friedrich-Degelow-Straße 2.  Kompostplatz Nißma, Am Geyersberg Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd, AöR Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf

Tägliches Programm (außer 24.12.) ab 14.00 Uhr: Öffnung Schlossareal Moritzburg (außer 24.12.), Ponyreiten für Kinder, Kinderbelustigungen, Weihnachtliche Pferdekutschfahrten, lebende Tiere im gemütlichen Stall, Ritterlager mit verschiedenen Vorführungen, Handwerkliche Schauvorführungen (u. a. Schautöpfern im Töpferkeller), Sonderführungen durch die Gemächer des Herzogs (außer 27.12.) 15.00 Uhr: Besuchen Sie das Deutsche Kinderwagenmuseum! 17.30 Uhr: das etwas andere Krippenspiel für die ganze Familie 18.30 Uhr: Konzerte im beheizten Weihnachtszelt Für alle Sonderführungen sind Voranmeldungen an der Museumskasse (03441 / 212546) möglich und empfehlenswert, da die Teilnehmerzahl der Besuchergruppen begrenzt ist. (Treffpunkt: Museumskasse, Kosten: 3 € Vollzahler und 2 € ermäßigt). Die Kinderwagenausstellung im Deutschen Kinderwagenmuseum ist täglich geöffnet von 15.00 - 21.00 Uhr; Töpfern im Schlosskeller: täglich 15.00 - 21.00 Uhr (Vorführung und Verkauf).

Weihnachtliche Konzerte im Festsaal So, 23.12.2018, 15.30 Uhr Di, 25.12.2018, 15.30 Uhr Mi, 26.12.2018, 15.30 Uhr

CHRISTMAS CONCERT OBERSTUFENCHOR des Geschw.-Scholl-Gymn. Zeitz KLAVIER-FANTASIEN ANDREAS GÜSTEL (Leipzig) WEIHNACHTLICHES KLAVIERKONZERT NORA TAGLE (Chile)

Ein weiterer Höhepunkt der Zeitzer Schlossweihnacht sind die Konzerte am über 100 Jahre alten Blüthner Flügel (1896) im Schloss Moritzburg. Der mit Palisanderfurnier und Messingbeschlägen verzierte Flügel wurde u. a. schon auf der Weltausstellung in Paris gezeigt.

Konzerte am Feuerkorb ab 18.30 Uhr Sa, 22.12.2018 So, 23.12.2018 Di, 25.12.2018 Mi, 26.12.2018 Do, 27.12.2018

Weihnachtskonzert mit ROSA Rock- und Popklassiker mit FRANK SCHWANETHAL Irish Christmas mit „Barfussmann“ CAT Countryweihnacht mit MOELLI Abschlusskonzert mit BIBA & DIE BUTZEMÄNNER

Besuchen Sie die Sonderführungen zur Schlossweihnacht 2018 22.12. 16.00 Uhr Ein Höfisch Bildnis – unterwegs im Schloss mit Oberhofmeisterin Anna Sophia von Lindau 19.00 Uhr Ein Fürstliches Halali oder die Herzogin kann das Jagen nicht lassen 23.12. 16.00 Uhr Parfüm und Knabenurin – (Über)Leben im Barock 19.00 Uhr Entdeckungsreise in Kunst und Handwerk 25.12. 16.00 Uhr Ein Fürstliches Halali oder die Herzogin kann das Jagen nicht lassen 19.00 Uhr Ein Fürstliches Halali oder die Herzogin kann das Jagen nicht lassen 26.12. 16.00 Uhr Parfüm und Knabenurin – (Über)Leben im Barock 19.00 Uhr Parfüm und Knabenurin – (Über)Leben im Barock Treffpunkt: Museumskasse / Kosten: 3 € Vollzahler u. 2 € ermäßigt Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an der Museumskasse an.

Weitere Infos unter: www.schlossweihnacht-zeitz.de

14

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E Anzeigen

W A S C H S T R A S S E

UNSERE WEIHNACHTS- S WASCH-ANGEBOTE B-

TOP-WASCHPROGRAMM

1 STATT 11,60 € NUR 8,50 €

10-ER WASCHBLOCK PRG. 6 STATT 69,00 € NUR 49,90 €

NUR 44,90 €

AUTO-AUFBEREITUNG „PETIT“

„ENKELGESCHENKIDEE“ FÜR OMA/OPA/MAMA/TANTE UNSERE KUNDENKARTE FÜR 2 € , DANN NUR BEI PROGRAMM 1 AN DEN AKTIONSTAGEN.

50%

BEZAHLEN

SO OFT MAN WILL!

AUCH ALS WEIHNACHTS-

GUTSCHEINE

HEISSE HOCHDRUCK HANDVORWÄSCHE: NIRGENDS GRÜNDLICHER ALS BEI UNS!

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

W A S C H P L Ä T Z E

15


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Kurse der Volkshochschule Burgenlandkreis

Anmeldungen über: Geschäftsstelle Zeitz, Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz Telefon: 03441 / 879112, Fax: 03441 / 879306, Internet: www.vhs-burgenlandkreis.de Beginn

von  –  bis (Uhr) Tage

19FZ4060

Kurs-Nr.

Spracheinstufung und Beratung/Englisch

Titel

Herr Drechsler

Dozent

Fr., 11.01.19

17.00 – 19.15

1

19FZ2070G

Aquarellmalerei und Erprobung anderer Maltechniken Frau Petersohn

Sa., 12.01.19

10.00 – 13.00

6

19FZ5010B

Erste Schritte am PC (Grundkurs – Einsteiger)

Mo., 14.01.19

18.00 – 21.00

4

19FZ3021C

Step-Aerobic * Bauch-Beine-Po * Hanteltraining (Mix) Frau Heinz Ort: Sekundarschule Reuden

Mo., 14.01.19

19.00 – 20.00

20

19FZ2100J

Häkeltreff

Frau Prätzel

Fr., 18.01.19

17.00 – 19.15

6

19FZ2110A

Vom Knipsen zum Fotografieren – Grundkurs

Herr Dr. Prager

Fr., 18.01.19

17.00 – 20.00

5

19FZ2080G

Keramik am Wochenende

Frau Petersohn

Sa., 19.01.19

10.00 – 13.00

6

19FZ1020C1

Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung für Gewerbetreibende

Frau Protz

Do., 24.01.19

18.00 – 19.30

1

19FZ2070E

Malen und Zeichnen

Herr Starke

Mo., 28.01.19

18.30 – 20.00

12

19FZ5010A

Computertreff für alle

Frau Prätzel

Do., 31.01.19

18.00 – 21.00

7

Frau Prätzel

Dies stellt einen Auszug aus dem Kursangebot der VHS dar. Änderungen/Irrtümer bleiben vorbehalten. Nachmeldungen (spätere Einstiege) sind jederzeit möglich. Die Anmeldung in der Geschäftsstelle ist erforderlich. Während der Ferienzeit ist die Volkshochschule Burgenlandkreis „Dr. Wilhelm Harnisch“ wie folgt für Sie erreichbar: Am 20.12.2018 ist das Büro von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Vom 21.12.2018 bis 04.01.2019 ist die vhs geschlossen. Ab dem 07.01.2019 sind wir wieder zu unseren regulären Öffnungszeiten für Sie da. Unser Frühjahrsprogramm 2019 erscheint am Montag, den 17.12.2018. Einen aktuellen Überblick über die Kurse und Veranstaltungen des gesamten Semesters sowie die Möglichkeit zur Kursanmeldung finden Sie ab Freitag, den 14.12.2018, auf unserer Internetseite: www.vhs-burgenlandkreis.de. Ihre Volkshochschule Burgenlandkreis „Dr. Wilhelm Harnisch“

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr wünscht das Team der vhs.

4. Nachtwächterrundgang durch Kayna Am Freitag, den 11. Januar 2019 findet der 4. Nachtwächterrundgang durch Kayna statt. Der Heimatforscher Volker Thurm führt die Besucher in die dunkle Vergangenheit des Ortes. Dieses Mal geht es zu weiteren Schauplätzen von tragischen Unglücken, Freveltaten und Morden. Die Teilnehmer treffen sich 18.00 Uhr auf dem Kaynaer Markt. Alle Bürger sowie Heimat- und Wanderfreunde aus nah und fern sind herzlich eingeladen. Heimatverein „Barbarossa“ Kayna und Umgebung e. V.

rkt

e Vorgem

Alle Würchwitzer Vereine laden am Samstag, den 2. Februar 2019, um 19.00 Uhr, zum traditionellen Würchwitzer Fasching ein. Das humoristische Abendprogramm wird von den berühmten Reudener Karnevalisten, die ihre Geheimwaffe „Erni“ im Gepäck haben, gestaltet. Anschließend ist Faschingstanz bis Open End. Kleefestverein Würchwitz 1851 e. V.

16

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

redaktionell

Faschingstanz in Würchwitz


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E Anzeigen

Museum Schloss Moritzburg

Vor dem Abschied in die Winterruhe bietet das Museum seinen Gästen gleich zwei besondere Führungen zum Jahreswechsel an. Zugleich endet am 6. Januar 2019 die Sonderausstellung „Glanzlichter der Naturfotografie“. „Mehr als eine Nummer. Jüdisches Leben in Zeitz“ – Sonderführung durch die Sonderausstellung mit Autor und Heimatforscher Jens Aaron Guttstein. Samstag, 5. Januar 2019, 14.00 Uhr, Museum Schloss Moritzburg Zeitz Kaufleute, Kinderwagenfabrikanten, Kinobesitzer – die Juden in Zeitz haben das kulturelle und gesellschaftliche Bild der Stadt an der Elster geprägt und mitgestaltet. Seit 7. November 2018 widmet das Museum Schloss Moritzburg, gemeinsam mit Autor und Forscher Jens Aaron Guttstein, den ehemaligen jüdischen Bewohnern der Stadt Zeitz eine Sonderausstellung mit Blick auf deren Geschichte, Religion und Schicksal.

im Einkaufspark Grana

06712 Kretzschau OT Grana Leipziger Straße 15 Tel. 03 44 1 / 61 700

www.zeitz.reddy.de Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz Neue Ausstellung: „Schwarzweiß“ – Fotografien von Frank Wäschle Am 17. Januar wird um 17.00 Uhr die neue Ausstellung „Schwarzweiß“ mit Fotografien von Frank Wäschle in der GewandhausGalerie am Altmarkt 16 feierlich eröffnet.

©  René Beyer

Frank Wäschle über die Ausstellung: „Die Ausstellung soll ein Gegenstück zu unserer lauten, hektischen und quietschebunten Welt sein. Das Besinnen auf das klassische und zeitlose Schwarzweiß – schnörkellos und ohne Schnickschnack. Der Bogen spannt sich von Portrait über Akt, Landschaft, Architektur bis Stillleben. Dabei werden die dunklen, mystischen Grautöne bevorzugt.“ Besucht werden kann die Bildergalerie im Gewandhaus während der Öffnungszeiten der Tourist-Information: Montag und Mittwoch 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Ausstellungseröffnung am 7. November Der Eintritt ist frei. Der Herzog sagt „Adieu“ Kostümführung mit Museumsmitarbeiterin Susann Dorfmüller Sonntag, 6. Januar 2019, 14.00 Uhr, Museum Schloss Moritzburg Zeitz Die Gäste begleiten Herzog Moritz durch die Wohnräume seiner Residenz und erhalten dabei Einblicke in dessen Leben und in höfischen Klatsch und Tratsch. Zudem dürfen die Besucher dabei sein, wenn der Herzog persönlich die Türen seines Hauses für die Winterruhe schließen lässt.

Schutzhüllen für Smartphone, Brille und Co. gibt es ab sofort in der Tourist-Information Zeitz zu erwerben. Die weiße Microfaserhülle bietet Schutz für Ihr Hab und Gut und ist mit Hinweisen zu den Zeitzer Sehenswürdigkeiten bedruckt. Für jedes Alter geeignet, da sowohl Leseals auch Sonnenbrillen Platz finden. Preis: 5,50 €

Anmeldung und Preise Eine Anmeldung zu den Sonderführungen ist erforderlich. Das Sonderführungs-Entgelt beträgt 3 € bzw. 2 € ermäßigt, zusätzlich zum regulären Museumseintritt.

Servicedaten Museum Schloss Moritzburg: Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, 10.00 – 16.00 Uhr // Betriebsruhe: 7. Januar bis 28. Februar ©  Maria Fischer

Eintrittspreise: 6 €, ermäßigt 4 € Kontakt: Museum Schloss Moritzburg, Schlossstraße 6, 06712 Zeitz, Tel.: 03441 / 212546, E-Mail: moritzburg@stadt-zeitz.de

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

17


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Schlosspark Moritzburg Zeitz

Liebe Weinfreunde, liebe Zeitzer, so langsam klopft still und heimlich die wunderschöne Weihnachtszeit an die Türen. Eine Zeit, um sich eine Auszeit vom Alltag zu nehmen und sich ganz der Familie und den Freunden zu widmen. Zu dem besonderen Festessen passt natürlich auch immer ein Gläschen Saale-Unstrut Wein. Genießen Sie das wohl schönste Fest im Jahr und starten Sie gesund und voller Energie in das neue Jahr 2019! Freuen Sie sich schon heute auf einen tollen Veranstaltungskalender unserer Stadt Zeitz. Folgende Höhepunkte warten auf Sie: Wir feiern zum An- & Abradeln 15 Jahre Weinroute an der Weißen Elster, 15 Jahre Schlosspark Moritzburg Zeitz und 20 Jahre Weinbau vom Wein- & Sektgut Hubertus Triebe aus Würchwitz.

Dauerkarte für den Gartentraum: Eintrittskarte für 7 Monate Natur und Kultur

Ebenso feiern wir am 14. und 15. September 2019 das 13. Zeitzer Weinfest in unserem schönen Schlosspark Moritzburg mit einem besonderen Highlight: die Krönung der 8. Zeitzer Weinprinzessin. Ich freue mich sehr, Sie das eine oder andere Mal bei den Veranstaltungen zu treffen, um mit Ihnen anzustoßen!

©  Andrea Spengler

Die Dauerkarte für den Schlosspark Moritzburg Zeitz ist eine gute Investition für alle Zeitzer, für Naturfreunde, Gartenliebhaber, Familien und Senioren. Die Schlossparkdauerkarte ermöglicht an 214 Tagen Eintritt in ein 12 Hektar großes Areal mit blühenden Frühlings- und Sommerblumenbeeten, einem fernöstlichen Kleinod, das die Sinne zur Ruhe kommen lässt, sauberem Grün und tollen Spielplätzen und einem Landschaftspark im englischen Stil, der zum Spazieren, Entspannen oder zum Picknicken einlädt. Vom 01.04.2019 bis 31.10.2019 ist der Gartentraum über den Eingang an der Orangerie zugänglich. Saisonkarten für 2019 sind zum Preis von nur 15 € bzw. 10 € (ermäßigt) in der Tourist-Information Zeitz erhältlich.

Weinselige Grüße Ihre 7. Zeitzer Weinprinzessin Annemarie Triebe Anzeige

Verkauf: Tourist-Information Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz Tel.: 03441 / 83-292, E-Mail: tourismus@stadt-zeitz.de

FROHE WEIHNACHTEN UND EIN GUTES NEUES JAHR !

Theatergutscheine – Freude verschenken Verschenken Sie einen Gutschein für einen oder mehrere Besuche im Theater im Capitol Zeitz, ohne sich auf eine Vorstellung festlegen zu müssen. Theatergutscheine erhalten Sie in der Tourist-Information Zeitz. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gern! Kartenvorverkauf: Tourist-Information Zeitz Altmarkt 16, 06712 Zeitz Tel.: 03441 / 83-291 E-Mail: tourismus@stadt-zeitz.de www.kultur-zeitz.de

MIBRAG sagt Danke für die gute Zusammenarbeit und wünscht eine schöne Weihnachtszeit und ein glückliches neues Jahr. www.mibrag.de

18

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

„Prosit Neujahr“ Neujahrskonzert des Leipziger Symphonieorchesters Samstag, 12. Januar 2019, 19.30 Uhr

Lilian Giovanini Freuen Sie sich auf ein beschwingtes Neujahrskonzert! Mitwirkende: Leipziger Symphonieorchester, Lilian Giovanini (Sopran), Nicolas Krüger (Dirigent & Moderator)

©  René Weimer

©  Leipziger Symphonieorchester

Was kann es Schöneres geben, als das neue Jahr mit einem Strauß beschwingter Melodien zu beginnen. Das Leipziger Symphonieorchester unter der Leitung von Nicolas Krüger hat wieder viele beliebte Walzermelodien und Operettenklänge herausgesucht, um gemeinsam mit seinem Publikum die ersten Tage des neuen Jahres musikalisch zu feiern.

Wolfsohn Ehrung – Preisträger 2018 Als begabt gilt ein Jugendlicher, der auf den Gebieten Musik, Tanz, Theater, Literatur und bildende Kunst besondere Leistungen erbringt. Der Eintritt ist frei.

„Perlen jiddischer Musik“ – Ensemble Shoshana

Vorverkauf: 30 € / 28 € bzw. 26 € sowie 28 € / 26 € bzw. 24 € (ermäßigt) Abendkasse: 34 € / 32 € bzw. 30 € sowie 32 € / 30 € bzw. 28 € (ermäßigt)

Nicolas Krüger und das Leipziger Symphonieorchester

Festveranstaltung anlässlich der Preisverleihung der Arthur-Wolfsohn-Stiftung Sonntag, 13. Januar 2019, 15.00 Uhr Im Januar 1997 hat Herta Wolfsohn im Gedenken an ihren Schwiegervater Arthur Wolfsohn die Arthur-Wolfsohn-Stiftung errichtet. Arthur Wolfsohn war Unternehmer jüdischer Abstammung und wurde im Oktober 1944 im Konzentrationslager Auschwitz ermordet. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Zeitzer Jugendlichen im künstlerischen Bereich. Dazu vergibt die Stiftung einmal jährlich eine finanzielle Zuwendung an begabte Jugendliche im Alter von 13 bis 25 Jahren, die ihren Wohnsitz in Zeitz bzw. im ehemaligen Kreis Zeitz haben.

Das Repertoire von „Shoshana“ umfasst Lieder und Instrumentalstücke, die sich auf die Tradition der Aschkenasim, der mittelund osteuropäischen Juden, stützen. Es wird also sowohl in Hebräisch als auch in Jiddisch gesungen. Das Ensemble „Shoshana“ spielt Klezmer, jiddische Lieder und Israel-Pop. In einem ungewöhnlichen Arrangement, für Knopfakkordeon, Violine und Gesang verspricht das Ensemble, seine Zuhörer mit bravourös interpretiertem instrumentalen Freylachs und den harmonischen Klängen der Lieder, durch die Tiefe und Wärme der jüdischen Seele zu bezaubern. Das Ensemble „Shoshana“ wurde im Frühjahr 2004 unter der Leitung von Leonid Norinsky gegründet. Es besteht aus drei Musikern: Leonid Norinsky – Knopfakkordeon, Gesang (Ensemble-Leiter) Ina Norinska – Tamburin, Gesang, Tänze Larisa Faynberg – Violine. Eintrittspreise: Vorverkauf: 17 € / 15 € bzw. 13 € sowie 15 € / 13 € bzw. 11 € ermäßigt Abendkasse: 21 € / 19 € bzw. 17 € sowie 19 € / 17 € bzw. 15 € ermäßigt ©  Matthias Jonack

©  Leipziger Symphonieorchester

Samstag, 26. Januar 2019, 19.30 Uhr

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

19


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

VERANSTALTUNGSTIPPS STADT ZEITZ JANUAR 2019 Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden.

JA N U A R

AUSSTELLUNGEN

Samstag, 5. Januar 2019 14.00 Uhr Museum Schloss Moritzburg Zeitz Sonderführung durch die Sonderausstellung „Namen statt Nummern. Jüdische Kultur in Zeitz“. Sonntag, 6. 14.00 Uhr

Januar 2019 Museum Schloss Moritzburg Zeitz Der Herzog sagt „Adieu“ – Kostümführung mit Museumsmitarbeiterin Susann Dorfmüller

Sonderausstellung • bis 6. Januar 2019: „Glanzlichter der Naturfotografie“

Freitag, 11. Januar 2019 18.00 Uhr Markt Kayna 4. Nachtwächterrundgang durch Kayna mit Heimatforscher Volker Thurm

• bis 31. März 2019: „NAMEN STATT NUMMERN. Jüdische Kultur in Zeitz.“

Samstag, 12. Januar 2019 19.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Prosit Neujahr“ – Neujahrskonzert mit dem Leipziger Symphonieorchester

Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Druckkunst • „Häuser der Kindheit“ – Holzschnitte von Johannes Lebek

Sonntag, 13. Januar 2019 15.00 Uhr Theater im Capitol Zeitz Festveranstaltung anlässlich der Preisverleihung der Arthur-Wolfsohn-Stiftung

Sonderausstellung • bis 6. Januar 2019: „Der entscheidende Augenblick“ – Fotografien von Michael Lebek

Donnerstag, 17. Januar 2019 17.00 Uhr Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz Ausstellungseröffnung: Fotografien von Frank Wäschle

Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • bis 19. Februar 2019: „Meine Art von Dankbarkeit“ – Aquarelle und Zeichnungen von Günter Schumacher

Samstag, 26. Januar 2019 16.00 Uhr Brikettfabrik Herrmannschacht Mit Laterne und Flößerhaken unterwegs … eine Winterwanderung.

Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz • bis 15. Januar 2019: „Zeitz – Meine Stadt“ – Kunstwerke von Gabriele Schulze • ab 18. Januar 2019: Fotografien von Frank Wäschle

19.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Perlen jiddischer Musik“ – Ensemble Shoshana Sonntag, 27. Januar 2019 11.00 Uhr Altmarkt Zeitz Kranzniederlegung anlässlich des bundesweiten „Gedenktages für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes“

20

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

Museum Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Deutsches Kinderwagenmuseum – „Die Naether-Jahre 1846 – 1946“ • Kinderwagenausstellung, Teil II: „Die ZEKIWA-Jahre 1950–1990“

Amtsgericht Zeitz • seit 6. November 2018: „Fotoausstellung Dieter Mittenzwei/Lutz Lück“ Stand: 06.12.2018 Änderungen vorbehalten!


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S TA D T Z E I T Z

Stadt Zeitz – Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Zeitz sucht zum 01.02.2019 und 01.04.2019 Ihre Mitwirkung im Projekt

Einführung eAkte / Dokumentenmanagementsystem Möchten Sie im Rahmen der Neubesetzung der

Stellen in unserem Post- und Botendienst den beabsichtigten Prozess in der Stadtverwaltung Zeitz mit Ihren Kenntnissen und Erfahrungen begleiten? Die Poststelle erfüllt eine wichtige Funktion in der innerdienstlichen Zusammenarbeit: Grundsätzlich werden alle Postsendungen von der Poststelle in Empfang genommen und in die Fachbereiche weitergeleitet. Innerhalb der Standorte der Stadtverwaltung und ihren Einrichtungen ist ein interner Botendienst eingerichtet. Diese grundsätzlichen Abläufe der Poststelle sind konstant, während die Umsetzung aus der Zeit stammt, als die Briefe von Hand oder mit der Schreibmaschine geschrieben wurden. Durch die Einführung von Informationstechnik sind die einzelnen Arbeitsschritte einer Poststelle erheblichen Veränderungen unterworfen. Die Stadt Zeitz möchte die Postbearbeitung umstellen, den Posteingang digitalisieren und über elektronische Postkorbsysteme zur Sachbearbeitung weiterleiten. Das dafür vorgesehene frühe Scannen des gesamten Papiereingangs stellt zunächst zahlreiche Herausforderungen, die zu Beginn sowohl in der Poststelle als auch in den Fachbereichen analysiert werden müssen. Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen: •  Mitarbeit im Digitalisierungsprozess / in eAkten-Projekten: im ersten Schritt bei der Einführung der eAkte in Pilotbereichen, im nächsten Schritt bei der flächendeckenden Umstellung des gesamten Posteingangs •  technische und organisatorische Betreuung des geplanten Scanbetriebes

•  eine kaufmännische Berufsausbildung •  mindestens einjährige Berufserfahrung, vorzugsweise im kaufmännischen Bereich •  Dienstleistungsorientierung •  eine hohe Leistungs- und Innovationsbereitschaft, insbesondere im Hinblick auf den zunehmenden Digitalisierungsprozess •  Erfahrungen in der Digitalisierung von Akten und Dokumenten •  Erfahrungen mit der Anwendung eines Dokumentenmanagementsystems sind äußerst wünschenswert •  Kenntnisse der MS-Office-Programme (Word, Excel und Outlook) •  Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zum Fahren von DienstKfz •  körperliche Belastbarkeit, weil teilweise Kisten oder Pakete gehoben werden müssen Das bieten wir: •  Die Stelle ist in Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA eingruppiert. •  Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden (unter Vorbehalt des Arbeitsgebers zur einseitigen Erhöhung der Arbeitszeit im Bedarfsfall). In Bezug auf die Arbeitszeit u./o. die Eingruppierung bestehen für Sie mit Zuordnung weiterer Aufgaben Entwicklungsmöglichkeiten. •  einen Arbeitsplatz im Herzen einer von sozialer und kultureller Vielfalt geprägten Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern/Einwohnerinnen, die über ein attraktives Wohnraumangebot zu vergleichsweise günstigen Preisen verfügt •  vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten •  eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen und die telefonische Erreichbarkeit richten Sie bitte bis spätestens 11.01.2019 an die Stadt Zeitz SG Personal und Organisation Kennwort: Bewerbung als Mitarbeiter/in Poststelle und Botendienste PF 1420 06694 Zeitz

Ihre Tätigkeiten in der Poststelle umfassen •  den Posteingang, •  die Annahme von sonstigem Schriftgut; Entgegennahme von Boten- und Kurierpost •  das Verteilen der gesamten internen und externen Post zu den entsprechenden Fachbereichen •  die Postsendungen für den Versand vorbereiten – Briefe, Warensendungen, Sendungen mit Zusatzleistungen •  Beschaffung und Verwaltung von Druckerzeugnissen, Gesetzblättern etc. •  Inventarisierung •  Erstellung und Aktualisierung des hausinternen Telefonverzeichnisses

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.

Zum Botendienst gehören •  die Verteilung und Abholung der Post, Akten und sonstiger Dinge an und aus den nachgeordneten Einrichtungen •  die Verteilung der Sitzungsunterlagen für Ausschüsse, Stadt- und Ortschaftsräte

Von Bewerbungen in elektronischer Form bitten wir abzusehen. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Wir bitten um Verständnis, dass nur Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden, denen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Zukünftig kann sich entsprechend Ihrer Eignung das Aufgabenspektrum weiterentwickeln. Das sind unsere Anforderungen: •  Wir suchen eine engagierte, kommunikative Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter mit freundlichem und sicherem Auftreten. Wir erwarten von Ihnen eine gute Auffassungsgabe und Merkfähigkeit. Sie arbeiten teamorientiert, sind insbesondere in Situationen erhöhten Arbeitsanfalls belastbar und verlieren auch in hektischen Zeiten nicht die Übersicht.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, 27.11.2018

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018  |  Amtliche Bekanntmachungen

21


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Stadt Zeitz – Öffentliche Ausschreibung

Stadt Zeitz – Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Zeitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2019 (01.04.2019 – 15.09.2019) folgende befristete Einstellungen

Sachbearbeiter/in Bauordnung Das Sachgebiet Bauordnung ist in der Stadt Zeitz im Fachbereich Baurecht angesiedelt. Die Aufgaben der Bauordnung erfüllen eine wichtige Funktion der Daseinsvorsorge.

Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

Das erwartet Sie: Dem/r Sachbearbeiter/in obliegt die Bearbeitung von Anträgen zu baurechtlichen Genehmigungen einschließlich der Bauberatung hinsichtlich baurechtlicher/planungsrechtlicher Angelegenheiten.

Der/Dem Fachangestellten für Bäderbetriebe obliegt es, den Badebetrieb für die Bürger in den Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz und/oder im Waldbad Kayna, Sommerbad Theißen sicherzustellen. Weiter ist sie/ er für einen ökonomischen und sicheren Betrieb der Bäder mitverantwortlich.

Einzelaufgaben: •  Durchführung, Überwachung und Abnahme von Baugenehmigungsverfahren einschließlich der Genehmigung von Sonderbauten •  Beratung in baurechtlichen / planungsrechtlichen Angelegenheiten und Auskunftserteilung •  Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht •  Mitwirkung bei der Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren und Bebauungsplänen •  Stellungnahmen zu baurechtlichen Vorhaben für andere Ämter (z. B.: BImSchG) Das sind unsere Anforderungen: Diese Stelle ist dem gehobenen technischen Verwaltungsdienst zugeordnet und verlangt eine technische Hochschulausbildung (FH) oder einen vergleichbaren Abschluss. Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht, der Bauordnung Sachsen-Anhalt, dem Erneuerbaren-Energie-Wärme-Gesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem BauGB werden vorausgesetzt. Persönlich sollten Sie mitbringen: •  Durchsetzungsvermögen, Engagement und Verantwortungsbewusstsein •  selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie sehr gute organisatorische Fähigkeiten •  Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit •  Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zum Fahren von Dienst-Kfz •  sicheres Auftreten und Kompetenz im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen von Anleitung und Schulung sowie mit Behörden und Bürgerinnen und Bürgern Das bieten wir: •  die Stelle ist in Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA eingruppiert. •  die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden •  einen Arbeitsplatz im Herzen einer von sozialer und kultureller Vielfalt geprägten Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern/Einwohnerinnen, die über ein attraktives Wohnraumangebot zu vergleichsweise günstigen Preisen verfügt •  vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten •  eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen und die telefonische Erreichbarkeit richten Sie bitte bis spätestens 11.01.2019 an die Stadt Zeitz SG Personal und Organisation Kennwort: Bewerbung als Sachbearbeiter/in Bauordnung PF 1420, 06694 Zeitz Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Wir bitten um Verständnis, dass nur Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden, denen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet. Von Bewerbungen in elektronischer Form bitten wir abzusehen. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

Thieme, Oberbürgermeister

22

Zeitz, 30.11.2018

Aufgaben: •  Gewährleistung des Badebetriebes: Aufsichts-, Sanitäts- und Rettungsdienst (Organisation und Durchführung); Einhaltung der Badeordnung •  Sicherstellung von Betrieb und Unterhaltung des Bades: Überwachung, Pflege und Wartung der Gebäude, Einrichtungen, technischen Anlagen; Kontrolle und ggf. Einleitung von Maßnahmen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen zur Hygiene und Sicherheit •  Reinigungsarbeiten: Reinigung und Pflege sämtlicher Räumlichkeiten und Außenanlagen; Einhaltung der Hygienevorschriften •  Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie der Bade- und Betriebsordnung •  Mithilfe bei der Planung der Bäderbelegung, Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit •  Schwimmunterricht Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TVöD. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und auch an den Wochenenden (It. Schichtplan) vorgesehen ist. Voraussetzungen: •  Mindestalter von 18 Jahren •  Ausbildung als Fachgestellte/r Bäderbetriebe (nach bundesdeutschem Recht) •  Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 2 Jahre) •  Führerschein Klasse B (oder vergleichbar) •  Tauglichkeitsuntersuchung (es dürfen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die Tätigkeit vorliegen) Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein Impfnachweis für Hepatitis A und B erforderlich. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 11.01.2019 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste Sachgebiet Personal und Organisation Kennwort: Bewerbung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 2019 Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Thieme, Oberbürgermeister

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018 | Amtliche Bekanntmachungen

Zeitz, 07.12.2018


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Stadt Zeitz – Öffentliche Ausschreibung

Stadt Zeitz – Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2019 (01.04.2019 – 15.09.2019) folgende befristete Einstellungen:

Die Stadt Zeitz beabsichtigt für die Freibadsaison 2019 folgende befristete Einstellungen:

Rettungsschwimmer (m/w) Sommerbad Zeitz / Waldbad Kayna / Freibad Theißen Die Entscheidung über den Einsatzort bleibt der Stadt Zeitz vorbehalten. Aufgaben: Die Rettungsschwimmer haben unter der Leitung des Schwimmmeisters/der Schwimmmeisterin den Badebetrieb in der Einrichtung bei Wasseraufsicht, Wasserrettung und Erste Hilfe abzusichern. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 3 TVöD. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und auch an den Wochenenden (It. Schichtplan) vorgesehen ist. Der Bewerber/ Die Bewerberin muss folgende Anforderungen erfüllen: •  das 18. Lebensjahr vollendet haben •  eine für die Erfüllung der Aufgabe körperliche und geistige Eignung besitzen •  zuverlässig sein •  das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Silber haben (mit aktueller Gültigkeit) •  in der Ersten Hilfe ausgebildet sein •  es dürfen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die Tätigkeit vorliegen (Nachweis über Tauglichkeitsuntersuchung) Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein gültiger Impfnachweis für Hepatitis A/B erforderlich. Bei vorliegenden Voraussetzungen bieten wir Bewerber und Bewerberinnen an, Rettungsschwimmerabzeichen in Silber in einem Lehrgang (voraussichtlich ab Februar 2019) auf eigene Kosten zu erwerben. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren kann bei Einstellung in der Saison 2019 erfolgen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 11.01.2019 an die Stadt Zeitz – Fachbereich Zentrale Dienste Kennwort: Bewerbung Rettungsschwimmer 2019 Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Thieme, Oberbürgermeister.

Reinigungs- und Kassenkräfte (m/w) Der Einsatz als Saisonkraft ist für die Zeit vom 06.05.2019 bis 15.09.2019 im Sommerbad Zeitz, im Sommerbad Theißen oder im Waldbad Kayna vorgesehen. Die Entscheidung über den Einsatzort in städtischen Bädereinrichtungen bleibt jedoch der Stadt Zeitz vorbehalten: Aufgaben: Der Reinigungs- und Kassenkraft obliegt es, für Ordnung und Sauberkeit in den Bädereinrichtungen zu sorgen. •  Reinigungsarbeiten: Reinigung und Pflege sämtlicher Räumlichkeiten und Außenanlagen •  Einhaltung der Hygienevorschriften •  Abwicklung der Kassengeschäfte •  Kassendienst Sommerbad •  Abrechnung Eintrittsgelder/Belegnachweis •  Mitwirkung bei der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Gelder •  Mitwirkung bei der Durchführung von Veranstaltungen •  Auskünfte an Badegäste erteilen •  Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie der Durchsetzung der Bade- und Betriebsordnung Voraussetzungen: Die Bewerberin/ Der Bewerber sollte eine abgeschlossene Ausbildung in der Gebäude- oder Objektreinigung oder eine entsprechende Berufserfahrung vorweisen können sowie körperlich fit und belastbar sein. Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein gültiger Nachweis über die erfolgte Impfung Hepatitis A und B vorzulegen. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 2Ü. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und auch an Wochenenden vorgesehen ist. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens 11.01.2019 an die Stadt Zeitz – Fachbereich Zentrale Dienste, Kennwort: Bewerbung Reinigungs- und Kassenkraft Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/ von der Bewerberin binnen eines Monats nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Thieme, Oberbürgermeister

Zeitz, 07.12.2018

Zeitz, 06.12.2018

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018  |  Amtliche Bekanntmachungen

23


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Allgemeinverfügung Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2019 Auf der Grundlage von §7 (1) Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt – LÖffZeitG LSA) vom 22. November 2006 (GVBI. LSA S. 528) erlaubt die Stadt Zeitz den Verkaufsstellen in Zeitz und den dazugehörigen Ortsteilen •  am 14. April 2019 aus besonderem Anlass des Vor-Ostererlebnisses zum Palmsonntag mit Livemusik und Innenstadtfest, •  am 8. September 2019 aus besonderem Anlass zum Tag des offenen Denkmals, •  am 13. Oktober 2019 anlässlich des Zeitzer Zuckerfestes und •  am 1. Dezember 2019 anlässlich des Weihnachtsmarktes jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zu öffnen. Auf der Grundlage des § 7 (3) LÖffZeitG LSA erlaubt die Stadt Zeitz den Verkaufsstellen in Zeitz und dazugehörigen Ortsteilen, an den unmittelbar vorhergehenden Samstagen der verkaufsoffenen Sonntage jeweils von 00.00 bis 24.00 Uhr zu öffnen. Die Inhaber der Verkaufsstellen, in denen an diesen Tagen ein Geschäftsverkehr stattfindet, sind verpflichtet, die Verkaufszeiten an oder in den Verkaufsstellen deutlich sichtbar bekannt zu geben. Die Bestimmungen des § 9 LÖffZeitG LSA, des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vom 6. Juli 1994 (BGBl. I, S. 1170/1171), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I, S. 965) und des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) neugefasst durch Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I, S. 2318) in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz einzulegen.

Thieme, Oberbürgermeister

Zeitz, 12.11.2018

Details zu Auskunfts- und Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten 24

von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über • Familienname, • Vornamen, • Doktorgrad, •  Anschrift sowie •  Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über • Familienname, • Vornamen, •  Doktorgrad und •  derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018 | Amtliche Bekanntmachungen


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Europawahl und Kommunalwahl am 26.05.2019 Informationen zum Widerspruchsrecht Im Zusammenhang mit der Europa- und Kommunalwahl möchte das Einwohnermeldeamt der Stadt Zeitz auf Folgendes hinweisen: Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei der Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Der Zweck dieser rechtlichen Bestimmung besteht darin, den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen die Möglichkeit zu eröffnen, bestimmte Altersgruppen von Wahlberechtigten gezielt anzusprechen und somit Wahlwerbung zu betreiben. Jeder wahlberechtigte Einwohner hat das Recht, einer solchen Auskunft zu widersprechen. Die Widerspruchserklärung ist gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu melden bei der Stadt Zeitz, Rathaus – Bürgerbüro Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Allgemeinverfügung zur Widmung „Parkplatz Baenschstraße 8“ und „Verbindungsstraße Messerschmiedestraße – Rossstraße“ zu öffentlichen Gemeindestraßen Der Hauptausschuss der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 beschlossen, folgende städtische Privatflächen gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt zu Gemeindestraßen der Stadt Zeitz für den öffentlichen Verkehr zu widmen: •  Parkplatz Baenschstraße 8 (Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstück 258) •  Verbindungsstraße Messerschmiedestraße – Rossstraße (Gemarkung Zeitz, Flur 42, Flurstück 458)

Technisches Zeitz, Sachgebiet Straßenbau und Verkehr, in 06712 Zeitz, Gewandhaus Altmarkt 16, Zimmer 208, zu den bekannten Öffnungszeiten aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadt Zeitz, Postfach 1420, 06694 Zeitz oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Straßenbau und Verkehr, Zimmer 208 des Gewandhauses, Altmarkt 16, 06712 Zeitz, einzulegen.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, 06.12.2018

Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis – Verwaltungskostensatzung – Aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 11, 45 Abs. 2 Ziff. 1 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) in Verbindung mit den §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2016 (GVBI. LSA S. 202) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 06.12.2018 nachstehende Satzung beschlossen: § 1  Allgemeines (1)  Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten (im nachfolgenden Verwaltungstätigkeiten) im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen (im nachfolgenden Kosten) erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. (2)  Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. (3)  Die Erhebung von Kosten auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Zeitz.

§ 2  Höhe der Kosten (1)  Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostentarif (Anlage), der Bestandteil dieser Satzung ist. (2)  Auslagen nach § 6 werden grundsätzlich in der Höhe erhoben, in der sie tatsächlich entstanden sind; in den Fällen des § 6 Abs. 2 Buchstabe h) ist die Höhe der Auslagen anhand des Kostentarifs zu ermitteln.

Die Widmung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Widmungsunterlagen liegen vom 02.01.2019 bis 01.02.2019 zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Zeitz, Fachbereich

§ 3  Bemessungsgrundsätze (1)  Ist für den Ansatz von Gebühren durch den Kostentarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsätze) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsauf-

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018  |  Amtliche Bekanntmachungen

25


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z wandes sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen. Die einzelne Gebühr ist auf volle Euro abzurunden. (2)  Bestimmt sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, ist für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel der im Kostentarif angegebenen Stundensätze zu berechnen. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. (3)  Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. (4)  Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit a)  ganz oder teilweise abgelehnt, b)  zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. (5)  Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruht er auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben. (6)  Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. § 4  Rechtsbehelfsgebühren (1)  Wenn und soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbfache der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung anzusetzen war, mindestens jedoch 17 Euro. War für die angefochtene Verwaltungstätigkeit keine Gebühr festzusetzen, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf 17 – 500 Euro. (2)  Wird dem Widerspruch teilweise stattgegeben, so ermäßigt sich die aus Abs. 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Stattgabe. (3)  Wird der Rechtsbehelfsbescheid ganz oder teilweise aufgehoben oder zurückgenommen, sind die gezahlten Rechtsbehelfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dass die Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. § 5  Gebührenbefreiungen (1)  Gebühren werden nicht erhoben für: 1.  mündliche Auskünfte, soweit damit kein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist, 2.  Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten: a) Arbeits- und Dienstleistungssachen, b) Besuch von Schulen, c) Nachweise der Bedürftigkeit, d) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen-, Waisen-, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen 3.  Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen, 4.  steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge 5.  Verwaltungstätigkeiten, zu denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörde eines anderen Bundeslandes 26

Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist, 6.  Maßnahmen der Amtshilfe. (2)  Von der Erhebung einer Gebühr kann außer den in Abs. 1 genannten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. § 6  Auslagen (1)  Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Verwaltungstätigkeit Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner sie zu erstatten; dies gilt auch, wenn eine Gebühr nicht zu entrichten ist. Auslagen hat der Kostenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderen am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind. (2)  Als Auslagen werden insbesondere erhoben: a)  Kosten für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen; wird durch Bedienstete der Stadt Zeitz zugestellt, so werden die für die Zustellungen mit Zustellungsurkunde entstehenden Kosten erhoben, b)  Kosten für Telefaxe und Ferngespräche, c)  Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d)  Entschädigungen für Zeugen- und Sachverständige, e)  bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten, f)  Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind, g)  Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen, h)  Kosten für Ausfertigungen, Abschriften, Auszüge, Fotokopien und Vervielfältigungen nach den im Kostentarif vorgesehenen Sätzen. (3)  Außergewöhnliche Auslagen sind gegebenenfalls gemäß § 14 des Verwaltungskostengesetzes des Landes SachsenAnhalt zusätzlich zu erheben. (4)  Beim Verkehr mit den Behörden des Landes und beim Verkehr der Gebietskörperschaften im Lande untereinander werden Auslagen nur erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25 Euro übersteigen. § 7  Kostenschuldner (1)  Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet a)  wer zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat, b)  wer die Kosten durch eine der Stadt Zeitz gegenüber abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat, c) wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2)  Kostenpflichtiger nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. (3)  Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 8  Entstehung der Kostenschuld (1)  Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages. (2)  Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. § 9  Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckung der Kostenschuld (1)  Die Kosten werden durch Bescheid festgesetzt. (2)  Die Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht im Bescheid ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018 | Amtliche Bekanntmachungen


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

(3)  Verwaltungstätigkeiten können von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Kostenschuld übersteigt, ist er zu erstatten. (4)  Kosten werden im Verwaltungszwangsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juni 1994 (GVBI. LSA S. 710) in der jeweils geltenden Fassung vollstreckt. § 10  Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend § 13a KAG LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. § 11 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes Die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gelten sinngemäß soweit Regelungen des KAGLSA nicht ausdrücklich entgegenstehen. § 12  Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis – Verwaltungskostensatzung – vom 05.02.2010 außer Kraft.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, 07.12.2018

Anlage: Kostentarif Gebühren (§ 3 Verwaltungskostensatzung) und Pauschbeträge für Auslagen (§ 6 Abs. 2 Pkt. Bst. h) Verwaltungskostensatzung

lfd. Nr.

Gebühr/ Pauschbetrag in €

Gegenstand

A

Allgemeine Verwaltunqskosten

1.

Abschriften und Ausfertigungen Abschriften und Ausfertigungen sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden, je angefangene Seite

1.1. 1.2.

im Format DIN A5 im Format DIN A4

Abgabe von Daten auf Datenträger Stückpreis je Datenträger (ausschließlich von der Stadt Zeitz bereitgestellt) CD

0,60

DVD Flash-Speicher 8 GB (16GB)

0,70 6,00 (7,00)

3.2.

einfache Datenübertragung (wenn die Übertragung der Daten keine besonderen Schwierigkeiten oder Aufwand verursacht)

5,00

4.

Amtliche Beglaubigungen. Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise

4.1.

Beglaubigungen

4.1.1.

Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

4.1.2.

Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen

3.1.1. 3.1.2. 3.1.3.

4.1.2.1. 4.1.2.2 4.1.3.

je Seite der Erstausfertigung je Seite der Mehrausfertigung Beglaubigungen von Zeichnungen, Plänen, Karten, Tabellen Verzeichnissen u. a.

schwarz/weiß bis zum Format DIN A4 je Seite im Format DIN A3 je Seite

0,50 1,50

2.1.2 2,1.2.1

farbig bis zum Format DIN A3 je Seite

3,00

2.1.3.

Wenn bei Vervielfältigungen außergewöhnliche Personal- und Sachaufwendungen entstehen, kann der Pauschbetrag nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes je Seite erhöht werden

2.2.

Daten scannen, bearbeiten und ausdrucken

2.2.1. 2.2.1.1. 2.2.1.2.

schwarz/weiß im Format DIN A3 im Format DIN A4

2.2.2.

farbig

bis auf 25,00

5,00 3,50

5,50 4,00

2.3.

Plots

2.3.1. 2.3.1.1. 2.3.1.2. 2.3.1.3. 2.3.1.4. 2.3.1.5.

schwarz/weiß im Format DIN A0 im Format DIN A1 Im Format DIN A2 im Format DIN A3 Im Format DIN A4

20,00 16,00 12,00 8,00 5,00

2.3.2. 2.3.2.1. 2.3.2.2. 2.3.2.3.

farbig im Format DIN A0 im Format DIN A1 im Format DIN A2

32.00 25.00 18.00

1,50

4,00

Bescheinigungen, Ausweise. Zeugnisse Ausstellung von Bescheinigungen, Ausweisen und Zeugnissen auf Antrag

4.2.2.

Bescheinigung der Echtheit einer Urkunde zur Versendung im Ausland 8,00 (Legalisation) je Urkunde

5.

Akteneinsicht, Akten Überlassung

5.1.

Einsichtgewährung in Akten und amtliche Unterlagen, außerhalb § 29 VwVfG sowie IZG LSA

5.1.1. 5.1.2.

wenn die Einsicht beaufsichtigt werden muss in anderen Fällen je Akte oder Unterlage

5.2.

Einsichtgewährung in Akten und amtliche Unterlagen (z, B, Karteien. Register und dgl,), soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und wenn in einer anderen Tarifzahl keine Gebühren vorgesehen sind, für jeden Fall

Ifd. Nr.

Gegenstand

6.

Auskünfte

6.1.

Mündliche Auskünfte aus amtlichen Unterlagen, soweit damit ein erheblicher** Zeitaufwand verbunden ist

10,00 - 100,00

6,00- 68,00 3,00

1,50

Gebühr/ Pauschbetrag in €

6,00- 133,00

6.2.

Schriftliche Auskünfte

6.2.1.

aus Akten, Registern, Karteien, soweit die Anfrage nicht ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann

6,00-40,00

6.2.2

Sonstige schriftliche Auskünfte aus amtlichen Unterlagen, soweit damit ein erheblicher** Zeitaufwand verbunden ist

10,00-200,00

6.2.3.

zur Marktforschung und für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen

Aufnahme von Verhandlungen

2.1.1 2.1.1.1 2.1.1.2

3,50

4.2.1.

7.

Kopien

4,00-20,00

4.2.

zum Besoldungs- und Versorgungsrecht, soweit die Auskunft nicht auf Grund eines bestehenden oder früheren Dienst- oder Arbeitsver­ hältnisses eigener Besoldungs- oder Versorgungsangelegenheit ersucht wird

2.1.

10,00

6,00

3.

6.2.4.

Vervielfältigung durch Reader-, Printer und andere Kopiergeräte

Gebühr/ Pauschbetrag in €

3.1.

3,00- 33,00

2.

im Format DIN A3 im Format DIN A4

6.2.3.1. 6.2.3.2.

In größeren Formaten oder bei schwierigen Abschriften (z.B. fremdsprachliche oder wissenschaftliche Texte und Tabellen)

im Format DIN A3 im Format DIN A4

2.3.2.4. 2.3.2.5.

Gegenstand

2,00 3,00

1.3

2.2.2.1. 2.2.2.2.

Ifd. Nr.

Grundgebühr zuzüglich je angefangene Seite

Schriftliche Aufnahme von Verhandlungen, eines Antrages oder einer Erklärung (Niederschrift), die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird, (die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen ist ausgenommen) 8.

Sonstige Verwaltunqstätiqkeiten

8.1.

die nach Art und Umfang nach diesem Tarif nicht näher bestimmt werden können und die mit einem erheblichem** Zeitaufwand verbunden sind

8.2.

Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Vornahme einer gebührenpflichtigen Verwaltungstätigkeit erforderlich machen würde

B

Besondere Verwaltunqskosten

9.

Finanzverwaltunq

9.1.

Bearbeitung von Bürgschaften

5,00

1,50

10,00- 133,00

nach Zeitaufwand*

nach Zeitaufwand*

15 v.H. bis 75 v.H.

der für die Verwaltungstätigkeit bestimmten Gebühr

9.1.1.

bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 250.000 €

325.00

9.1.2. 9.1.3.

über 250.000 bis 500.000 € über 500.000 €

625.00 1.440.00

9.2.

Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr, ausgenommen der Jahresabschluss

1,00

9.3.

Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Bescheiden

1,00

9.4.

Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre; für jedes Jahr 2,50

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018  |  Amtliche Bekanntmachungen

27


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Ifd. Nr.

Gegenstand

10.

Vermögensverwaltung

10.1.

Bearbeitung von Löschunqsbewilliqunqen zu Gunsten von Grundpfandrechten Dritter

Gebühr/ Pauschbetrag in €

4.

bis zu einem Nominalbetrag*) des vortretenden, höchstens jedoch des zurücktretenden Grundpfandrechts

10.1.1. 10.1.2. 10.1.3. 10.1.4.

bis 5.000 €

24.00 72.00 180.00 330,00

über 5.000 €- 10.000 € über 10.000 €- 50.000 € über 50.000 €

3.

für Beamte in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 13 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12

57 Euro.

für Beamte in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 16 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü

71 Euro.

**Ein erheblicher Zeitaufwand liegt i.d.R. dann vor, wenn für die Verwaltungstätigkeit mehr als eine halbe Arbeitsstunde aufgewandt wurde.

*) Der zugrunde gelegte Nominalbetrag ermittelt sich aus dem halben Wert der Sache zum Zeitpunkt der Verfügung bzw. der Verwaltungsentscheidung. Dabei ist stets der niedrigere Wert für die Bemessung heranzuziehen.

10.2.

Sonstige Löschungsbewilligungen Vorrangseinräumungs- und Pfandentlassungs- und sonstigen Erklärungen für Rechte die nicht unter Punkt 10.1 fallen

60,00

10.3.

Ausstellung eines Zeugnisses überdas Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes (Negativzeugnis) nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB je Grundstück

30,00

11.

Bauverwaltung

11.1.

Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen für Leistungen mit einem Wert von

11.1.1. 11.1.2. 11.1.3.

11.1.4.

11.1.5. 11.1.6. 11.1.7. 11.1.8. 11.1.9.

bis zu 5.000 € über 5.000 €10.000 € über 10.000 €25.000 € über 25.000 €50.000 € über 50.000 €- 125.000 € über 125.000 €- 250.000 € über 250.000 €- 500.000 € über 500.000 €- 1.000.000 €

5,00 8,00 12,00 15.00 20.00 25.00 35.00 50.00 80.00

über 1.000.000 €

12.

Archiv/Museum

12.1.

Persönliche Benutzung von Archivalien in Räumen des Stadt- und Kreisarchivs und des Museums

12.1.1.

Archivalien in normalen Formaten oder Überlieferungsformen pro Tag

4,00

12.1.2.

Karten, Plakate, Bilder, Tonträger, Mikrofilme und andere Archivalien, deren Format oder Überlieferungsformen besondere technische Vorkehrungen erfordern pro Tag

8,00

Einsichtnahme in Bauakten pro Tag und Akte

8,00

12.1.3.

schriftliche Auskünfte, Nachforschungen, Übersetzungen, Transkriptionen und andere gleichartige Leistungen

12.2.

lfd. Nr.

Gegenstand

12.3.

Fernleihe von Archivalien

Aufgrund der §§ 8, 45 Abs. 2 Ziff. 6 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) zuletzt geandert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.06.2018 (GVBI. LSA S. 166) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.12.2018 folgende Ordnung beschlossen:

nach Zeitaufwand

Gebühr/ Pauschbetrag in €

12.3.1.

für jede nach auswärts versandte Archivalieneinheit, zuzüglich Kosten für Verpackung, Versand, Porto und Versicherung

8,00

12.3.2.

für jede nicht genehmigte Überziehung der Leihfrist pro Archivalieneinheit und Woche

8,00

12.4.

Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der TouristInformation der Stadt Zeitz – Entgeltordnung für Tourist-Information –

Einräumung von Nutzungsrechten an Reproduktionen von Archivalien je Blatt oder Ablichtung

12.4.1.

in Monographien und Periodika jeglicher Art sowie auf elektronischen Datenträgern und weiteren Ressourcen

12.4.1.1.

schwarz/weiß

12.4.1.1.1. 12.4.1.1.2. 12.4.1.1.3. 12.4.1.1.4. 12.4.1.1.5. 12.4.1.1.6.

bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage über je weiteren angefangenen

12.4.1.2

farbig

das Doppelte der Gebühr nach den Tarifstellen 12.4.1.1.

12.4.2.

auf Plakaten und Ansichtskarten

das Doppelte der Gebühr nach Tarifstelle 12.4.1.

12.4.3.

bei Neuauflagen und Nachdrucken

die Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle 12.4.1. und 12.4.2.

12.4.4.

zur Einblendung in Online - Dienste

26,00

12.4.5.

zur Wiedergabe in Filmen, Video- und Fernsehproduktionen sowie Tonbandaufzeichnungen je angefangene 30 Sekunden

100 1.000 5.000 10.000 50.000 50.000 10.000

Exemplaren Exemplaren Exemplaren Exemplaren Exemplaren Exemplaren Exemplaren

5,00

20,00 41.00 61.00 82,00 20,00

102,00

Anfertigung elektronischer Reproduktionen

nach Zeitaufwand*

12.5.1.

pro Bilddatei

4,00

*Bestimmt sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, sind vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze zugrunde zu legen:

2.

28

§ 2  Entgeltpflicht Für die Inanspruchnahme von Leistungen der „Tourist-Information Zeitz“ werden Entgelte nach dieser Ordnung erhoben. Dies gilt auch für Leistungen, die die „Tourist-Information Zeitz“ im Auftrag Dritter erbringt. § 3  Kostenlose Nutzung Für folgende Personen wird gemäß § 5 dieser Ordnung kein Entgelt erhoben: •  Kinder bis zum 2. Lebensjahr •  Begleitpersonen von Kindergruppen (max. 1 Begleitperson pro 10 Kinder) •  Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im jeweiligen Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H und/oder B eingetragen ist § 4  Definition Personengruppen Gemäß § 5 dieser Ordnung gelten als:

12.5.

1.

§ 1  Geltungsbereich Die Stadt Zeitz ist Trägerin der kommunalen Einrichtung ,,Tourist-Information Zeitz.“

für Beamte in der Laufbahngruppe 1 erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 6 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 2, E 2Ü und E 3

34 Euro,

für Beamte in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 9 einschließlich sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 4 bis E 8

46 Euro,

Kinder

Personen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zum 18. Lebensjahr

Erwachsene

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Ermäßigungsberechtigte

–  Inhaber des Soziaipasses der Stadt Zeitz, der VGem Droyßiger-Zeitzer Forst und der Elsteraue –  Schüler und Studenten mit gültigem Ausweis –  Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab einem GdB von 50 – Bundesfreiwiliigendienstler

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018 | Amtliche Bekanntmachungen


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E Kindergruppe

Kinder im Rahmen einer Veranstaltung einer Tagesbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Schule, Hort u. ä.)

§ 5  Führungen Tarifart

Personengruppen

Rathausturmführungen

Erwachsene Ermäßigungsberechtigte/Kinder Kindergruppe (je Kind)

Stadtführungen

Grundgebühr pro Std. (max. 20 Pers.) zzgl. Erwachsene Ermäßigungsberechtigte/Kinder Kindergruppe (je Kind) Fremdsprachenzuschlag

öffentliche Stadtführungen

Entgelttarif in EUR 3,00 1,50 0,50

Erwachsene Ermäßigungsberechtigte/Kinder

15,00 2,50 1,50 1,00 15,00 4,00 2,50

§ 6  Rabattaktion „Zeitz lohnt sich“ (1)  Mit „Zeitz lohnt sich – Stempel sammeln und Rabatte sichern“ wird jedem Vollzahler unter Vorlage des Rabattflyers in einer der in Abs. 2 genannten Einrichtungen innerhalb von 2 Jahren ein Rabatt i. H. v. 10 % auf den zu zahlenden Entgelttarif für die unter § 5 genannten Leistungen gewährt. (2)  Die Rabattaktion gilt für folgende Einrichtungen: a) Tourist-Information Zeitz b) Schloss Moritzburg c) Schlosspark Zeitz d) Lutheridenbibliothek e) Stiftsbibiiothek f) Dom St. Peter und Paul g) Michaeliskirche h) Brikettfabrik „Herrmannschacht“ i) Unterirdisches Zeitz j) Kultur- und Bildungsstätte Kloster Posa e. V. k) Heimatstube Trebnitz l) Bergbaumuseum Deuben § 7  Verkaufstätigkeiten (1)  Für Verkaufstätigkeiten im Auftrag Dritter wird eine Provision erhoben. Diese wird von den an den Auftraggeber abzuführenden Umsatzerlösen einbehalten. (2)  Sofern keine anderweitigen einzelvertraglichen Regelungen bestehen, ist die Provision umsatzabhängig und beträgt: Verkauf von

Umsatzstaffelung

Kommissionsware

Hartkarten bzw. Eintrittsbänder

bis 999,99 € ab 1.000,00 €

(2)  Gleichzeitig treten die Ordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Eintrittsgeldern und Vermittlungsgebühren für Serviceleistungen der Tourist-lnformation Zeitz vom 28.09.2007 und die AGB der Stadt Zeitz für die Inanspruchnahme touristischer Leistungen der städtischen Tourist-lnformation „Zeitz-lnformation“ vom 29.11.2001 außer Kraft.

Provisionshöhe ab 10 % 5% 10 %

(3)  Bei dauerhaften Verkaufstätigkeiten wird der Umsatz über einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt und die zu entrichtende Provision jeweils zum Jahresende berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wenn in der Abrechnung nichts anderes geregelt ist, ist die Provision 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, 07.12.2018

Amtliche Bekanntmachung des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden Der Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden wird am 08.01.2019 um 9.00 Uhr eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung durchführen. Die Sitzung findet in 06712 Zeitz, Altmarkt 16, Gewandhaus, Zi. 308 statt. Die Tagesordnung sieht Folgendes vor: Öffentlicher Teil Top 1 Eröffnung der Sitzung Top 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Top 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung TOP 4 Jahresabschluss 2010 – Beschluss über die Aufstellung / Kassenmäßiger Abschluss und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers Top 5 Jahresabschluss 2011 – Beschluss über die Aufstellung / Kassenmäßiger Abschluss und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers Top 6 Jahresabschluss 2012 – Beschluss über die Aufstellung / Kassenmäßiger Abschluss und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers Top 7 Jahresabschluss 2013 – Beschluss über die Aufstellung / Kassenmäßiger Abschluss und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers Top 8 Sonstiges Top 9 Schließung der Sitzung

gez. Kraneis Verbandsgeschäftsführer

§ 8 lnkrafttreten/Außerkrafttreten (1)  Diese Ordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018  |  Amtliche Bekanntmachungen

29


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz – Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau – Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung nach erfolgter Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden am 06.12.2018 auf Grund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht wurde in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der beiliegende Durchführungsvertrag wurde gebilligt. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan nebst Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann vom heutigen Tag an bei der Stadtverwaltung Zeitz, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung in 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 304 während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.: 03441 / 83-254) außerhalb dieser Uhrzeiten eingesehen werden: Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

30

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gleichzeitig kann der Bebauungsplan im Internet unter www.zeitz.de oder: http://www.zeitz.de/de/bauleitplanung/ article-146018008592-20008592.html eingesehen werden. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 1.  eine nach §214 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2.  eine, unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB, beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder dem Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen (215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Thieme Oberbürgermeister

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018 | Amtliche Bekanntmachungen

Zeitz, 10.12.2018


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 14. September 2018 wurde vom Stadtrat der Stadt Zeitz in der Sitzung am 25. Oktober 2018 beschlossen und wird hiermit öffentlich bekanntgegeben: „Beschluss-Nr. VI/STR/75/0822/2510/18: Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 14. September 2018 wie folgt: 1.  Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Erfolgsplan festgesetzt: in den Erträgen auf 6.481.004 EUR in den Aufwendungen auf 6.236.174 EUR im Jahresgewinn (+) auf 244.830 EUR im Jahresverlust (-) auf 0 EUR Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im Vermögensplan festgesetzt: in den Einnahmen auf 6.332.162 EUR in den Ausgaben auf 6.332.162 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2019 festgesetzt: für die Investitionen auf 2.610.591 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 954.000 EUR 3.  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 3.784.300 EUR“. Die nach § 2 EigBG i. V. m. § 107 Abs. 4 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises mit Bescheid vom 10. Dezember 2018 (AZ: 151401/J/590-EB Abwasser / 2019) erlassen worden. Folgende Genehmigung zum Wirtschaftsplan 2019 wurde erteilt: 1.  Von einer Beanstandung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan 2019 wird abgesehen. 2.  Der im Wirtschaftsplan 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 2.610.591 EUR wird gemäß § 2 EigBG i. V. m. § 108 Abs. 2 KVG LSA genehmigt. 3.  Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.784.300 EUR ist gemäß § 2 EigBG i. V. m. § 107 Abs. 4 KVG LSA in voller Höhe genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird gemäß § 2 EigBG i. V. m. § 107 Abs. 4 KVG LSA in Höhe von 3.214.300 EUR erteilt. Für den Differenzbetrag in Höhe von 570.000 EUR wird die Genehmigung versagt. 4.  Gemäß § 2 EigBG i. V. m. § 147 KVG LSA und § 27 KomHVO wird angeordnet, dass durch den Betriebsleiter eine haushaltswirtschaftliche Sperre für Auszahlungen in Höhe von 570.000 EUR für das Wirtschaftsjahr 2020 verhängt wird. Der Nachweis ist der Kommunalaufsichtsbehörde bis zum 31.01.2019 vorzulegen. 5.  Für diese Entscheidung werden keine Gebühren erhoben.

Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz und der Bescheid der Kommunalaufsicht vom 10. Dezember 2018 liegen im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz vom 27. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019 während folgender Dienstzeiten öffentlich aus: Montag 09.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 09.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat 09.00 – 12.00 Uhr Am 27.12.2018 ist das Bürgerbüro nur bis 16.00 Uhr geöffnet. Holger Höfer, Betriebsleiter Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz

Zeitz, 11.12.2018

Bekanntmachung Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz Gemäß § 121 der Kommunalverfassung für das Land SachsenAnhalt in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 mit Beschluss Nr. VI/STR/75/0850/0612/18 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt. Dem Betriebsleiter wurde für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2017 in Höhe von 218.831,26 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Zu dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie zum Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 5) haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk als Empfehlung an das Rechnungsprüfungsamt erteilt, der hier wiedergegeben wird: An den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“, Zeitz: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“, Zeitz, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den landesrechtlichen und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorgaben sowie den Regelungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 142 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich aus-

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018  |  Amtliche Bekanntmachungen

31


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z wirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht, liegt im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz in der Zeit vom 27.12.2018 bis 11.01.2019 während folgender Dienstzeiten öffentlich aus: Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr jeden 1. Samstag 09.00 – 12.00 Uhr Am 27.12.2018 ist das Bürgerbüro nur bis 16.00 Uhr geöffnet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den landesrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Holger Höfer, Betriebsleiter Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz

Zeitz, 10.12.2018

Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

Leipzig, 19.09.2018 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Gerhard Schroeder Harmut Pfleiderer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes Nach Einsichtnahme und Analyse des Prüfungsberichtes Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“, erstellt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz aus Leipzig, wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz folgendes festgestellt: Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“ entspricht den landesrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Zeitz, 23.10.2018 Gerd Arnold Leiter Rechnungsprüfungsamt

32

Carmen Zorn Prüferin

Erneuerung der Ortsbeleuchtung der Ortsteile Kayna, Luckenau, Geußnitz, Suxdorf Diese Maßnahme wird gefördert mit Mitteln des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Zeitz im Förderprogramm STARK V. Die Straßenbeleuchtungsanlage in den Zeitzer Ortsteilen Kayna, Luckenau, Geußnitz und Suxdorf befand sich auf den Freileitungsmasten des örtlichen Energieversorgers Stadtwerke Zeitz GmbH und seinem Netzbetreiber Redinet Burgenland GmbH. Aufgrund des Alters der Freileitungsmasten hat der Netzbetreiber 2015 im Rahmen der Netzentflechtung begonnen, Erdkabel zu verlegen und Freileitungen einschließlich Masten zurückzubauen. In diesem Zuge wurden in vielen Straßen auch neue Beleuchtungskabel mitverlegt. Um vorhandene Systeme kompatibel zu gestalten und Ringschlüsse herzustellen, mussten für Bereiche, in denen durch den Netzbetreiber keine Erdarbeiten stattfanden, durch die Stadt Zeitz neue Erdkabel verlegt werden. Für die Errichtung der neuen Straßenbeleuchtungsmasten und Aufsatzleuchten wurden Fördermittel im Rahmen des Fördermittelprogramms Stark V bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt und bewilligt. Die Arbeiten wurden im Zeitraum von 2017 bis 2018 durchgeführt. Aufgrund der durchgeführten Maßnahmen wurde die Verkehrssicherheit für Anwohner und Verkehrsteilnehmer in den Ortsteilen entscheidend verbessert. Für die Stadt Zeitz haben sich durch den Neubau und den Einbau von effizienten Leuchten der Energieverbrauch und die Wartungskosten verringert.

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018 | Amtliche Bekanntmachungen


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Ladung zur Information der voraussichtlichen Beteiligten zum geplanten beschleunigten Zusammenlegungsverfahren „Nonnewitz“ Verf.-Nr.: 611-46 BLK 045 Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Standort Weißenfels beabsichtigt, in Teilen der Gemarkung Nonnewitz ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), durchzuführen.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst somit folgende Flurstücke: Gern. Nonnewitz, Flur 1, Flurstück 23/4, 24/1‚ 46/2‚ 46/3, 46/4, 47/8, 109/24‚ 219/47 Gem. Nonnewitz, Flur 2, Flurstück 110/6, 108/2, 681/107 Gem. Theißen, Flur 1, Flurstück 23/3, 23/5, 23/6

Ziel des Verfahrens ist die Voraussetzungen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu schaffen.

Alle voraussichtlich betroffenen Grundeigentümer, Inhaber von Rechten sowie weiterer Interessierten werden hiermit

Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer und Inhaber von Rechten über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die geplante Verfahrensabgrenzung und die voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären. Die vorläufige Abgrenzung des Verfahrens ist aus der beigefügten Gebietskarte, welche Bestandteil der Ladung ist, ersichtlich.

für den 8. Januar 2019 um 17.00 Uhr in den Gemeinderaum, Hauptstraße 15 in 06712 Nonnewitz herzlich eingeladen.

im Auftrag gez. Hietkamp

06.12.2018

ENDE AMTLICHER TEIL

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018  |  Amtliche Bekanntmachungen

33


©  Susanne Janicke

M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

©  Kindersprint, Lisa Stahl

Die Innenstadt putzt sich raus Noch vor Eröffnung des Weihnachtsmarktes wurde traditionell die Innenstadt geschmückt. So strömten am Vormittag des 29. November wieder zahlreiche Kinder aus Zeitzer Kindertageseinrichtungen in die Innenstadt, um die kleinen Weihnachtsbäume vor den Geschäften der Innenstadt mit Selbstgebasteltem zu behängen. Auch die Gewandhausgasse und die Weihnachtsbäume im Rathaus wurden geschmückt. Jörg Stöver und Martin Exler (v.l.n.r.) vom Stadtmarketingverein versorgten die kleinen Helferlein mit warmem Kinderpunsch und süßen Leckereien auf dem Rossmarkt. Die Innenstadthändler schmückten überdies die Weihnachtsbäume auf dem Altmarkt. Vielen Dank an alle Beteiligten!

©  Matthias Keilholz

Kindersprint-Finale mit großem Endspurt Am 24. November fand das große Finale vom „Kindersprint“ unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Christian Thieme im Brühl Center Zeitz statt. Ca. 620 Besucher fanden den Weg zum Stadt-Finale. Präsentiert wurde die Kinderbewegungsinitiative in Zeitz von der Sparkasse Burgenlandkreis. 680 Jungen und Mädchen aus den Grundschulen in Zeitz und den Ortsteilen beteiligten sich an den Vorrunden des Sprintwettkampfes. Zwei Schüler aus der Grundschule Bergsiedlung konnten am Ende das Finale für sich entscheiden. In Zeiten zunehmender Bewegungsarmut will die Bewegungsinitiative „Kindersprint“ gemeinsam mit den unterstützenden Partnern einen Gegenpol zur multimedialen Freizeitgestaltung setzen, Kindern Freude an Bewegung vermitteln und sie langfristig zum Sporttreiben animieren. Da war die große und positive Resonanz beim Finale umso erfreulicher!

©  Susanne Janicke

„Der kleine Tag“ – Familienmusical von R. Zukowski feiert Premiere im Theater im Capitol Zeitz Am ersten Adventssonntag hatte das Warten endlich ein Ende: Das Familienmusical „Der kleine Tag“ feierte Premiere im Capitol. Auf der Bühne waren das MU-TH Musiktheater und das Kindertheater Karambambini der KulturVilla Kolorit sowie der Schulchor der Grundschule Elstervorstadt zu sehen. Vielen Dank für diesen unvergesslichen Nachmittag!

34

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

© Krea

„Weihnacht unter Sternen“ 2018 Gemeinsam mit dem Weihnachtsmann, der Zeitzer Weinprinzessin Annemarie Triebe und der Lichterprinzessin Teresa Seidel hat Oberbürgermeister Christian Thieme am 30. November den Zeitzer Weihnachtsmarkt auf dem Altmarkt eröffnet. Die Thementage sorgten für ein abwechslungsreiches Programm, das Back- und Spielehaus lud zum Malen, Basteln, Backen und Naschen ein. Die Weihnachtsmann-Sprechstunde, Rathausturmbesteigungen und Führungen durch das Unterirdische Zeitz durften ebenfalls nicht fehlen. Die passenden Getränke und eine exzellente Auswahl an kulinarischen Köstlichkeiten rundeten den Zeitzer Weihnachtsmarkt auf dem Altmarkt ab. Die zehn Tage Weihnachtsmarkt gingen viel zu schnell vorbei – wir freuen uns schon auf das nächste Jahr!

9. Kreativer Weihnachtsmarkt im Krea Am 30. November 2018 öffnete der 9. Kreative Weihnachtsmarkt im Krea seine Pforten. Besucher gestalteten Dekoratives zur Adventszeit oder schon erste Weihnachtsgeschenke, saßen im Café gemütlich beisammen oder gaben ihre Wünsche dem Weihnachtsmann persönlich mit auf den Weg. Ein kurzweiliger Voradventsnachmittag machte vielen Besuchern Freude. Das Team vom Krea bedankt sich bei allen fleißigen Helfern!


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E Anzeigen

im Einkaufspark Grana

06712 Kretzschau OT Grana Leipziger Straße 15 Tel. 03 44 1 / 61 700

www.zeitz.reddy.de

Zum Weihnachtsfest wünschen wir unseren Kunden glückliche und besinnliche Stunden und für das neue JahrGesundheit, Glück und Erfolg.

Immer eine Länge

näher am Kunden!

(03441)

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnlichesWeihnachtsfest

und für das neue Jahr 2019 Gesundheit, Glück und Erfolg.

71 18 70

info@moebius-trans.de www.moebius-trans.de Schützenstraße 8 06712 Zeitz

HBH Ernst GmbH

Auestraße 11 · 06712 Zeitz Telefon (0 34 41) 6 19 49-0 · Fax 6 19 49-29 www.hbh-ernst.de

Die Zahnarztpraxis Dr. Frömel wünscht ihren Patienten ein besinnliches Weihnachtsfest. Wir freuen uns, Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis persönlich zu unserem vielfältigen Leistungsspektrum. Wir bitten Sie, unsere geänderten Öffnungszeiten für die Praxis in Zeitz zu berücksichtigen. Ihre Zahnarztpraxis Dr. Frömel Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

10.00 – 13.00 8.00 – 13.00 8.00 – 12.00 10.00 – 13.00 10.00 – 13.00

Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Uhr Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Uhr

Zahnarztpraxis Dr. H. J. Frömel Weinbergstraße 1b • 06712 Zeitz • Telefon 03441 / 766103 www.zahnarzt-froemel.de • info@zahnarzt-froemel.de

Erscheinungstermine Michaelbote 2019 26. Januar 2019 23. Februar 2019 30. März 2019 27. April 2019 25. Mai 2019 15. Juni 2019

Anzeigen-/Redaktionsschluss Montag, 14. Januar 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Montag, 11. Februar 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Montag, 18. März 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Donnerstag, 11. April 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Montag, 13. Mai 2019 Anzeigen-/Redaktionsschluss Mittwoch, 29. Mai 2019

9. Jahrgang | 11/2018 | 24. November 2018

MI CH AE LB OT E AMTSBL AT T DER STADT Z EITZ

30. November bis 9.

Dezember 2018

Der Zeitzer Altmarkt verwandelt sich pünktlich zum 1. Adventswochenende wieder in ein kleines, mit viel Liebe geschmücktes Weihnachtsdorf. Es duftet nach Zimt und Bratäpfeln, nach gebrannten Mandeln, Glühwein und herzhaften Gaumenfreuden. Von der Kulisse des alten eingerahmt, laden liebevoll Rathauses romantisch dekorierte Holzhütten zum Bummeln und Schlemmen ein. Es werden selbstgemachte süße Leckereien, Marmeladen, Gebasteltes, Holzarbeiten, Gestricktes und Keramikfiguren und sogar Christbäume zum Verkauf angeboten. Im Rahmenprogram m unterhalten musikalische Kleinkunst, Kinderprogramm Darbietungen, e und Weihnachtsmann -Sprechstunde. Eröffnet wird der Weihnachtsmark t am Freitag, den 30.11.2018 um 16.00 Uhr.

We Informitere ationen auf Sei te 12.

Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes: Sonntag – Donnerstag: 12.00 – 20.00 Uhr Freitag, Samstag: 12.00 – 21.00 Uhr

Leitbildprozess

Grafik © freepik.com

der Stadt Zeitz Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Stadt mit! Einwohnerbefragung

(Teilnahme bis 04.01.2019

möglich)

Um zur Umfrage zu gelangen, scannen Sie bequem mit Ihrem Handy den QR-Code oder folgen Sie dem entsprechenden Link unter www.zeitz.de.

Mehr dazu auf Seite 4.

9. Jahrgang  |  13/2018  |  22. Dezember 2018

35


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z b&s_michaelbote_V2018.qxd Anzeige

10.12.2018

11:31 Uhr

Seite 1


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.