Michaelbote Februar 2014

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5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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Amtsbl at t der Stadt Zeitz

Am 30. Januar 2014 wurde im Festsaal des Schlosses Moritzburg zum 16. Mal der Existenzgründerpreis „Zeitzer Michael“ verliehen. Im Beisein von Staatssekretär Marco Tullner (l.), Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze (M.) und vielen weiteren Gästen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erhielt Ronald Gräfe (r.) von der Firma DiRo Tech den Hauptpreis im Wert von 2.000 €. Mehr auf Seite 2

Wunder der Romantik Symphoniekonzert der Chursächsischen Philharmonie Bad Elster Theater Zeitz im Capitol – Freitag, den 2. Mai 2014, 19.30 Uhr Die Chursächsische Philharmonie freut sich auf ein Wiedersehen in der Dom- und Residenzstadt Zeitz! Das Orchester des Sächsischen Staatsbades Bad Elster präsentiert dabei in historischer Aufführungspraxis unter der Gesamtleitung von GMD Florian Merz ein romantisches Programm großer Meister. Nach der zauberhaften Ouvertüre zur Kantate „Die erste Walpurgisnacht“ von Felix Mendelssohn Bartholdy folgt die Aufführung von Beethovens Violinkonzert in D-Dur gemeinsam mit dem umjubelten jungen Stargeiger Elin Kolev aus der Schumann-Stadt Zwickau. Abgerundet wird dieses virtuose Symphoniekonzert mit der von Robert Schumann in den Jahren 1845/1846 komponierten 2. Symphonie in C-Dur als musikalische Erinnerung an Zeitz, als der Stadt, in der sich Schumanns Eltern kennen lernten.

Eintritt: Vorverkauf: 30,00 €/28,00 € bzw. 26,00 € 27,00 €/25,00 € bzw. 23,00 € (ermäßigt) Abendkasse: 33,00 €/31,00 € bzw. 29,00 € 30,00 €/28,00 € bzw. 26,00 € (ermäßigt)

Hier können Sie sich Ihr Ticket sichern. Foto: Chursächsische Philharmonie Bad Elster


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Ronald Gräfe von der Firma DiRoTech gewinnt den „Zeitzer Michael 2013“ Am 30. Januar 2014 wurde zum 16. Mal der „Zeitzer Michael“, der Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz, des Burgenlandkreises und des Paktes für Arbeit Zeitz im Festsaal des Schlosses Moritzburg vergeben. Dafür haben sich insgesamt 24 Existenzgründerinnen und Existenzgründer beworben. Der mit 2.000 Euro dotierte Hauptpreis, der Zeitzer Michael, ging diesmal an Ronald Gräfe (r.) von der Firma DiRoTech. 1957 in Hermsdorf geboren, studierte Gräfe Werkzeugmaschinenkonstruktion und eignete sich in den Keramischen Werken Hermsdorf die nötige Berufserfahrung an, zu der neben der Tätigkeit als Zeichner und Konstrukteur auch die als Assistent der Geschäftsleitung gehörten. Es folgte die Gründung einer eigenen Firma im Jahr 2010, in der Ronald Gräfe heute drei Mitarbeiter und einen Auszubildenden beschäftigt, und zu deren Kernkompetenzen der Werkzeugbau sowie die Anfertigung von Sonderteilen für die Automobilindustrie und den Landmaschinenbau gehören. Mit Sitz in Zeitz behauptet sich das Unternehmen in der sehr hart umkämpften Metallbranche erfolgreich am Markt.

Der Ausbildungspreis, dotiert mit 500 Euro, ging an das Brauhaus und die Schnitzelschmiede von Christian Heiland (r.). Direkt am Schloss Moritzburg gelegen, beschäftigt Heiland zwölf Mitarbeiter, davon sechs Frauen und zwei Auszubildende. Christian Heiland besitzt zwei weitere Gasthäuser, davon eins in Weißenfels. Überreicht bekam er den Preis unter anderem von Mario Kerner (l.) von der Sparkasse Burgenlandkreis. Der Preis für die Unternehmensnachfolge, ebenfalls mit 500 Euro dotiert, wurde Landwirt Henry Hoppe (r.) vom Geschäftsführer der Südzucker AG, Philipp Schlüter (l.) überreicht. Rund 170 Hektar Fläche hat Hoppe von seinem Großvater übernommen, um darauf neben der Feldwirtschaft auch in der Viehwirtschaft tätig zu sein. Ein Schwerpunkt liegt auf der Rinderzucht, sowohl für die Milch- als auch Fleischgewinnung. Das Gut befindet sich in Raba. 2

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Der Energie-Preis, dotiert mit 500 Euro, ging an das Body & Soul Fitnessstudio von Jan Kunze (M.) und wurde von Dr. Angelika Diesener (l.) von der MIBRAG sowie Andreas Huke (r.), Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz, übergeben. Jan Kunze war über viele Jahre sportlich aktiv, insbesondere im Zehnkampf, und hat nach eigenen Aussagen „sein Hobby zum Beruf gemacht“. Mit Sitz in Grana beschäftigt Kunze fünf Mitarbeiter und setzte die Gründung seines Studios ohne die Inanspruchnahme eines Kredites um. Den Unternehmerinnen-Preis, dotiert mit 500 Euro, erhielt in diesem Jahr Petra Simon (M.) und ihre Podologie-Praxis am Platz der Deutschen Einheit in Zeitz. Mit fünf weiblichen Angestellten hat sich Petra Simon auf die Fußpflege spezialisiert, wobei sie ihren Kunden auch in anderen Fragen der Kosmetik mit Rat und Tat zur Seite steht. Überreicht wurde der Preis von Manuela Hartung (r.), Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst und Dr. Kläre Drahn (l.), Geschäftsführerin vom Umwelt- und Servicebüro Dr. Drahn und Partner GmbH. Den Dienstleistungspreis, dotiert mit 500 Euro, bekam Andreas Ronneberger, der mit der Brühl Cinema UG insbesondere für Cineasten in und außerhalb von Zeitz Filme unterschiedlichster Couleur bereithält. Er hat das Kino im Brühl-Center gepachtet und beschäftigt insgesamt vier Angestellte, davon drei Frauen.

Der Dauerbrennerpreis ging an Oliver Sitter (l.) von der Schnaudertaler Gutsfleischerei. Exakt vor zehn Jahren hat sich der Unternehmer aus Dragsdorf um den Zeitzer Michael beworben, wobei sein Geschäft mit 15 Angestellten, einem Lehrling und insgesamt drei Filialen (Dragsdorf, Hohenmölsen, Zeitz) erfolgreich läuft.


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Blumenmühle Würchwitz

Info

Veranstaltungstermine 2014 Sonntag, 16. März 2014, 13.00 Uhr „Von Burg zu Burg“ – Exkursion mit dem Ortschronisten Volker Thurm zur ehemaligen Raubritterburg in Kayna. Sonntag, 27. April 2014, 13.00 Uhr „Mörderische Wanderung“ (3. Teil) – Exkursion mit dem Ortschronisten Volker Thurm zu weiteren historischen Tatorten im Schnaudertal.

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Wir helfen Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen und Unterhaltsempfängern im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der Einkommensteuererklärung. Gemäß § 4 Nr. 11 StBerG leisten wir Hilfe bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; auch bei Kapital-, Miet- und sonstigen Einkünften, wenn diese Einnahmen 13.000 / 26.000 EUR (Alleinstehende / Ehepaare) nicht übersteigen und keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Wir beraten Sie auch z. B. in Kindergeldsachen oder zum Alterseinkünftegesetz.

Sonntag, 18. Mai 2014 , 13.00 Uhr „Hexentour“ – Exkursion mit dem Ortschronisten Volker Thurm auf den Spuren der Hexe von Suxdorf. Die IG Blumenmühle lädt alle Heimat- und Mühlenfreunde recht herzlich ein.

Beratungsstellenleiterin Jana Rose Waldstraße 3 gh06712 Zeitz OT Kayna Tel. 034426–215060 jana.rose@steuerring.de www.steuerring.de/rose

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Spielplan Capitol 2014

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Ticket-Shop im b stone (ehemals Chelsea) Roßmarkt 22, 06712 Zeitz, Tel. 0 34 41 / 71 19 10 Online-Verkauf: www.reservix.de

Dienstag, 11. März, 10.00 Uhr Romeo und Julia von William Shakespeare bearbeitet und neu übersetzt von Christoph Biermeier, Landesbühne Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Eisleben Vorverkauf und Tageskasse: 8,00 € bzw. 6,00 € (ermäßigt)

Der Online-Verkauf ist nur bis 3 Tage vor Veranstaltung möglich, um eine pünktliche Zustellung der Karten zu garantieren.

Samstag, 26. April, 19.30 Uhr Figaros Hochzeit Schauspiel von Pierre Augustin de Beaumarchais in der Übersetzung von Gerda Scheffel, aufgeführt vom Theater Naumburg Vorverkauf: 12,00 €/10,00 € bzw. 8,00 € 10,00 €/8,00 € bzw. 6,00 € (ermäßigt) Abendkasse: 14,00 €/12,00 € bzw. 10,00 € 12,00 €/10,00 € bzw. 8,00 € (ermäßigt) Freitag, 2. Mai, 19.30 Uhr Wunder der Romantik Symphoniekonzert der Chursächsischen Philharmonie Bad Elster Vorverkauf: 30,00 €/28,00 € bzw. 26,00 € 27,00 €/25,00 € bzw. 23,00 € (ermäßigt) Abendkasse: 33,00 €/31,00 € bzw. 29,00 € 30,00 €/28,00 € bzw. 26,00 € (ermäßigt)

Ansprechpartner: Stadt Zeitz, Sachgebiet Kultur und Tourismus Badstubenvorstadt 17a 06712 Zeitz Telefon: 03441 / 68 80 0, E-Mail: kultur@stadt-zeitz.de www.kultur-zeitz.de

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Stand: 20. 01. 2014 Alle Veranstaltungen finden Sie unter www.kultur-zeitz.de. Kartenvorverkauf: Tourist-Information Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz Tel. 0 34 41 / 8 32 91, E-Mail: tourismus@stadt-zeitz.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, Sonnabend von 9 bis 13 Uhr

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Abendveranstaltung Karneval Seniorenfasching ausverkauft Kinderkarneval Rosenmontagsausklang Maibaumsetzen der FFW Nonnewitz Frühlingsfest bei Auto-Service Kühling Dorffest Volleyball-Turnier Fackelumzug Telefon Faschingsauftakt Weihnachtsmarkt 0 34 41 - 68 07 02


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Figaros Hochzeit

Schultheatertreffen der Kolorit-Kooperationen

Schauspiel von Pierre Augustin de Beaumarchais in der Übersetzung von Gerda Scheffel Theater Naumburg Theater Zeitz im Capitol Samstag, den 26. April 2014,19.30 Uhr Foto: Theater Naumburg Voller Vorfreude bereitet Figaro, der Kammerdiener des Grafen Almaviva, seine Hochzeit mit Suzanne vor. Doch schnell wird Suzanne klar, dass der Graf selbst ein Auge auf sie geworfen hat. Das Recht der ersten Nacht, das ihm als Feudalherren von altersher zustand. Der eifersüchtige und aufmüpfige Figaro vereitelt mit List und Tücke des Grafen Schäferstündchen. Es entspinnt sich ein turbulentes Spiel um Eifersucht, Recht und Unrecht voller erotischer Sehnsüchte und Anziehung, Irrungen und Wirrungen, in dem nicht zuletzt der Zufall seine entscheidende Hand im Spiel hat. Ein satirischer Blick auf die absolutistischen Herrschaftsverhältnisse kurz vor der Französischen Revolution! Eintritt: Vorverkauf: Abendkasse:

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Am 15. 03. 2014 von 9.30 bis 13.00 Uhr findet in der Aula des Geschwister-Scholl-Gymnasiums wieder unser alljährliches Schultheatertreffen der Kolorit-Kooperationen statt. An diesem Tag werden die einzelnen Gruppen Ausschnitte aus ihren aktuellen Projekten, die in Zusammenarbeit mit dem Musiktheater Kolorit/Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz entstehen, zeigen. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei! Den ganzen Tag über wird es eine gastronomische Versorgung zu moderaten Preisen geben. Die jungen Künstler würden sich freuen, viele Gäste zu dieser Veranstaltung begrüßen zu können. Ensemble KOLORIT Geußnitzer Str. 10, 06712 Zeitz Tel.: 0 34 41 / 21 75 12, Fax: 0 34 41 / 21 68 24 www.kolorit.de

Ensemble Kolorit* * Konzert, Oper, Lyrik, Operette, Revue, Instrumental, Tanz

Sondervorstellung zum Frauentag

12,00 €/10,00 € bzw. 8,00 € 10,00 €/8,00 € bzw. 6,00 € (ermäßigt)

8. März 2014 / 19.30 Uhr KulturVilla Kolorit

14,00 €/12,00 € bzw. 10,00 € 12,00 €/10,00 € bzw. 8,00 € (ermäßigt)

„SO SIND W IR FRAUEN“ Ein Chanson-Programm von ... bis! „Benjamin, ich hab nichts anzuziehn...“ – die Sorgen einer Frau wird man(n) wohl nie richtig verstehen. Und so unterlässt es das „Bühnenehepaar“ Rotraud Denecke und Thomas Volk ganz gekonnt und mit tieferer Absicht, weibliche Rätsel aufzuklären. Doch sehr wohl beweist der Pianist Thomas Volk schauspielerisches Können, wenn es ihm gelingt, die gespielte Naivität alias Eheweib mit dem gehörigen Humor zu quittieren. Denn die zieht alle Register weiblicher Ausstrahlung, von den sittsam stillen, aber tiefen Wassern der Frau in den goldenen Zwanzigern (die Dietrich lässt grüßen...) bis zu einem modernen Selbstbewusstsein, das den Herren der Schöpfung bereits wieder gehörig auf die Nerven geht. Die drücken aber bestimmt gern ein Auge zu, wenn sie von der temperamentvollen Sopranistin und Tänzerin aus Zeitz mit Chansons, Musicalmelodien und allerlei Spitzfindigkeiten umgarnt werden.

Spielplan I. Halbjahr 2014 Samstag, 1. 3. 2014, 19.30 Uhr: Nachtcafé Wesolek/Hirsch (Gesang), am Klavier Stephan Gogolka Neues Theater Zeitz

Begreifen wird man(n) die Frauen nie – doch angeregt durch die Lektion der beiden Zeitzer Künstler des Ensembles Kolorit, wird das „starke Geschlecht“ vielleicht neugieriger hinter die Fassaden der Schönen blicken. So sind sie eben, die Frauen.

Samstag, 15. 3. 2014, 16.00 Uhr: Paradiso mit anschließendem Gespräch; Neues Theater Zeitz

VVK 10,– €, erm. 8,– € AK 12,– €, erm. 10,– €

Samstag, 29. 3. 2014, 18.00 Uhr: Paradiso Neues Theater Zeitz

Infos und Tickets: KulturVilla Kolorit, Geußnitzer Str. 10, Zeitz, Tel.: 03441/217512 Stadtinformation Zeitz

Montag, 14. 4. 2014, 10.00 Uhr: Brüderchen und Schwesterchen Erfurter Puppenspiel; Neues Theater Zeitz

Frauenarbeitskreis Zeitz „Chronik einer Zeit im Wandel – Zeitzer Frauen – Annemarie Weiland“

Freitag, 25. 4. 2014, 17.00 Uhr Jugend rezitiert, musiziert und tanzt (in Zusammenarbeit mit der Stadt Zeitz); Capitol Zeitz Sonntag, 18. 5. 2014, 16.00 Uhr Mittelalterliche Geschichten auf mittelalterlichen Instrumenten mit Nancy Thym und Thilo Viehrig; Neues Theater Zeitz

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In einer gemeinsamen Veranstaltung des Frauenarbeitskreises Zeitz, des Museums Schloss Moritzburg, und dem Verein zur Förderung des Schlosses Moritzburg Zeitz e. V. stellen Petrik Wittwika und Roland Rittig im Lebekzentrum am Montag, dem 10. März 2014,16.30 Uhr ein ausgewähltes Zeitzer Frauenschicksal vor.


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Bereits 2013 wurden Zeitzer Frauen am Vorabend des Internationalen Frauentages vorgestellt. Dem Wunsch, mehr zu erfahren über die Autorin des Buches „Die aus der Ritterstraße“ kommen die Veranstalter nun nach. Annemarie Weiland, 1907 in Zeitz geboren, schildert ihre Kindheit und die Erfahrungen, die sie mit Hunger und demütigender Armut machte. 1927 wurde sie Mitglied der KPD, war während der Zeit des Faschismus illegal tätig, wurde verurteilt und eingesperrt im KZ Lichtenburg wegen Hochverrats. Später lebte sie in Halle, war u. a. Redakteurin des „Leuna-Echos“. Das Lebekzentrum befindet sich im Torhaus Schloss Moritzburg, Schlossstraße 6, 06712 Zeitz und ist über einen Aufzug im Haus erreichbar. Karin Denk, FAK Zeitz

Frühlingsmarkt

t Vorgemerk

10. Frühlingsmarkt im Schlosspark Moritzburg Sonntag, 6. April, 10 – 18 Uhr Bühnenprogramm: Musikalische Eröffnung mit den Droyßiger Players Tanzshows und Unterhaltungsmusik Original Saaletaler von 11 bis 13 Uhr James Dixieband von 17 bis 18 Uhr Moderation durch Weinprinzessin Daniela I. Unterhaltung im Gelände durch das Duo Ohrenfreut „liederische Zeitreise“ als musikalischer Walkact zwischen Besuchern und Markthändlern Unterhaltung für Kinder: Stelzmann mit Ballonmodellage; Kreatives zum Mitmachen; Figurentheater „Rapunzel“ um 15 und 17 Uhr auf der Kinderbühne; Kindermitmachprogramm mit Clownerie; auf der Kinderbühne; Seifenbläser Detlef Balser aus Prenzlau Eintritt: 3,00 €/Person, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Dauerkartenbesitzer zahlen nur 1,00 €/Person.

Assam und Nagaland – das andere Indien Der Nordosten Indiens gehörte nie zum Herrschaftsgebiet der indischen Mogule. Die stark ostasiatisch geprägten Bundesstaaten – die sich selbst die „Sieben Schwestern“ nennen – kamen erst durch die englische Kolonialmacht zum indischen Subkontinent. Am bekanntesten ist Assam mit seinen Teeplantagen und mit der Lebensader der gesamten Region – dem gewaltigen BrahmaputraRiver. Viele Volksstämme in den Grenzregionen zu Burma und China waren früher gefürchtete Kopfjäger. Heute lassen sie ihre Traditionen regelmäßig bei Stammesfesten aufleben, von denen das HornbillFestival in Kohima den jährlichen Höhepunkt bildet. In seinem Vortrag zeigt der Zeitzer Roland Seidelt farbenprächtige Bilder von sechzehn verschiedenen Stämmen des Nagalandes und von einem Besuch im Bundesstaat Arunachal Pradesh, wo die letzten Apatani-Frauen mit ihren hölzernen Nasenscheiben und blauen Gesichtstätowierungen zu finden sind. Die Veranstaltung findet am 08. 03. 2014 um 18.00 Uhr in der Rasberger Kirche statt. Der Eintritt ist frei.

Diaschau in der Stadtbibliothek „Martin Luther“

„Ruanda–Uganda – im Reich der sanften Riesen“ Ein Multivisionsvortrag mit Ralf Schwan am 13. März 2014 um 18.30 Uhr in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz. Berggorillas in ihrem natürlichen Lebensraum zu erleben, ist wohl der Traum eines jeden Tier- und Naturliebhabers. Aber nicht nur die „sanften Riesen” in den Virungabergen Ruandas ziehen die Besucher in ihren Bann. Das ursprüngliche Afrika, die eindrucksvolle Flora, Fauna und die Ruwenzoris, Mountains of the Moon, Regenmacher, Nebelberge, Quellgebiet des Nil ,... viele Namen ranken sich um das geheimnisvolle Gebirge im Grenzgebiet zwischen Ruanda, Uganda und Kongo und genau da soll es hin, durch und hoch gehen. Urwald, wie man ihn nur aus Abenteuerfilmen kennt, hüfttiefe Sümpfe, unwegsame Moorlandschaften bis hinauf zu den gletscherbedeckten Gipfeln des Ruwenzorigebirges lassen diese Tour zu einer echten Herausforderung und einen grandiosen Naturerlebnis werden. Erleben Sie faszinierende, spannende Momente eines traumhaften Tier-, Natur- und Bergabenteuers. Karten gibt es in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ im Vorverkauf zu 6,00 € und an der Abendkasse zu 8,00 €.

Rathausreihe-Vortrag

„Zeitz von A (wie Anfang ) bis Z (Zeitschrift für Zeitz)“ Referent: Herr Gerd Seidel Mittwoch, den 12. 03. 2014, 19.00 Uhr, Friedenssaal im Rathauses Zeitz Ende März 2010 erschien das erste Exemplar der Zeitschrift „Zeitz und seine Umgebung“ und in diesem Jahr begeht diese im 5. Erscheinungsjahr ein kleines Jubiläum. Der Herausgeber und Autor der Zeitschrift berichtet in Wort und Bild über den Werdegang der Zeitschrift, über Höhen und Tiefen in den vergangenen Jahren. Dabei soll die Geschichte der Stadt Zeitz nicht zu kurz kommen. Vieles an Wort und Bild, was bisher keinen Platz in der Zeitschrift gefunden hat, wird dem interessierten Besucher dargestellt und näher erläutert. Der Referent verspricht neue Einblicke in spezielle Geschichtskapitel unserer schönen Heimatstadt Zeitz und deren Umgebung. Vor dem Vortrag haben die Besucher auch die Möglichkeit, alle bereits erschienenen Exemplare der Zeitschrift zu erwerben. Der Eintritt zum Vortrag kostet 3,00 € bzw. 2,00 € für Ermäßigungsberechtigte.

Info

Das aktuelle Heft „Zeitz und seine Umgebung“ Nummer 17 ist für 3 Euro in der Zeitz-Information am Altmarkt, im Museum Schloss Moritzburg, bei SCHMUCK´er Otto auf dem Roßmarkt 19, im Globus/ Theißen, dem Presseshop Zeitz-Ost, im EDEKA-Markt in der Fischstraße sowie im Tabakgeschäft in der Wendischen Straße käuflich zu erwerben. 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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Veranstaltungstipps Stadt Zeitz 22. FEBRUAR – 31. MÄRZ 2014 Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden.

FE B R U A R

Dienstag, 11. März 2014 10.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Romeo und Julia“ – Landesbühne Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben

Samstag, 22. Februar 2014 17.00 Uhr Zeitz, Rahnestr. 1 Konzert mit Rolf Hölzer (Cello) und Helga Seidel (Piano)

Mittwoch, 12. März 2014 19.00 Uhr Rathaus Zeitz, Friedenssaal Vortrag: „Zeitz von A (wie Anfang) bis Z (wie Zeitschrift für Zeitz)“; Referent: Gerd Seidel

Sonntag, 23. Februar 2014 17.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Das habsch dir dor gesagt!!!“ – Die Bierhähne Montag, 24. Februar 2014 18.00 Uhr Rathaus Zeitz, Friedenssaal Präsentation „10. Fotowettbewerb der Gewandhaus-Galerie“ zu den Themen: „Eine besondere Landschaft“ und „Ein interessantes Gesicht“

MÄRZ

18.30 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz „Expedition Ruanda–Uganda – Im Reich der sanften Riesen“ Dia-Show mit Ralf Schwan

Samstag, 1. März 2014 19.19 Uhr Gaststätte Puschendorfstadion Sessionsveranstaltung des Karnevalsclubs Zeitzelmännchen; Kartenverkauf bei Foto Kreil, Fischstraße 5 Sonntag, 2. März 2014 15.01 Uhr Gaststätte Puschendorfstadion Kinderfasching des Karnevalsclubs Zeitzelmännchen; Eintritt frei Samstag, 8. März 2014 19.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Sternenzeiten“; Frank Schöbel & Band 19.30 Uhr KulturVilla Kolorit „So sind wir Frauen“ – Ensemble Kolorit Sondervorstellung zum Frauentag Montag, 10. März 2014 Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 90. Geburtstages von Peter Scholl-Latour am 9. 3. 14 16.30 Uhr Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz Eine gemeinsame Veranstaltung des Frauenarbeitskreises Zeitz und des Museums Schloss Moritzburg Zeitz anlässlich des Internationalen Frauentages. Im Mittelpunkt steht die Schriftstellerin Annemarie Weiland, Verfasserin des Buches „Die aus der Ritterstraße“. 8

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Donnerstag, 13. März 2014 18.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz, Festsaal Ausstellungseröffnung: „5000 Jahre Regionalgeschichte Zeitz – Archäologie im Braunkohlenrevier“ Eine Ausstellung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalts, unterstützt durch die MIBRAG

Freitag, 14. März 2014 19.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol Jung & Young; Thomas Rühmann und Reiner Rohloff Samstag, 15. März 2014 09.30 Uhr – Zeitz, Geschwister-Scholl-Gymnasium 13.00 Uhr Haus II, Aula Schultheaterkooperationstreffen Verschiedene Gruppen zeigen Ausschnitte aus ihren aktuellen Programmen. Mittwoch, 19. März 2014 18.00 Uhr Zeitz, Gaststätte „Goldener Stern“ Vereinszimmer Vereinssitzung des Geschichts- und Altertumsvereins von Zeitz und Umgebung mit Vortrag: „Das Weidichthaus – ein fast vergessenes Gebäude unserer Stadt“ Referent: Herr Wohlfahrt Donnerstag, 20. März 2014 16.15 Uhr Medienausleihstelle der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Treff über 50; „Frühlingserwachen“ – ein literarisches Programm zum Frühling Freitag, 21. März 2014 18.30 Uhr Zeitz, Gaststätte „Wilde Taube“ Philatelistischer Stammtisch


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MichaelBOTE Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • seit 1. Februar 2014 „Spielend lernen und leben von Jung bis Alt – Blickwinkel auf die Altenpflege und Ergotherapie“; MBA – Medizinische Berufsakademie GmbH

Freitag, 28. März 2014 Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 10. Todestages von Peter Ustinov Sonntag, 30. März 2014 16.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Kinder zuerst“ Festveranstaltung anlässlich „20 Jahre UNICEF in Zeitz“

Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz • ab 24. Februar 2014 Dauerausstellung 10. Fotowettbewerb der Gewandhaus-Galerie Themen: „Eine besondere Landschaft“ und „Ein interessantes Gesicht“ ErĂśffnung der Ausstellung im Friedenssaal Rathaus Zeitz, 24. Februar 2014, um 18 Uhr.

S P O RT Samstag, 1. März 2014 15.00 Uhr Rudolf-Puschendorf-Stadion 1. FC Zeitz – VfB IMO Merseburg II (kein Vorspiel)

Ă„nderungen vorbehalten!

Samstag, 15. März 2014 15.00 Uhr Rudolf-Puschendorf-Stadion 1. FC Zeitz – FC ZWK Nebra 13.00 Uhr Vorspiel: 1. FC Zeitz II – SG KĂśnderitz

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Museum Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Kinderwagen – Kinderjahre. Kulturgeschichte des Kinderwagens • Zeit der HerzĂśge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Himmlisches Streben – Irdisches Leben. Zeitz unter dem Bischofsstab. • „Das Kirchenjahr“ (im Dom „St. Peter und Paul“, Ausstellungsraum Ăźber der FĂźrstenloge, Besichtigung nach Voranmeldung mĂśglich)

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7OHNUNGSBAUGESELLSCHAFT :EITZ MBH À 4RyGLITZER 3TRA†E À :EITZ

Sonderausstellungen • verlängert bis 23. Februar 2014: BERLIN UND ZURĂœCK Christine Heinemann – Malerei und Grafik

• ab 14. März 2014: „5000 Jahre Regionalgeschichte Zeitz – Archäologie im Braunkohlenrevier“ Eine Ausstellung des Landesamtes fĂźr Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalts, unterstĂźtzt durch die MIBRAG.

Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellung • Druckkunst

2UFEN 3IE UNS EINFACH AN 7IR BERATEN 3IE GERN

Sonderausstellungen • bis 1. Mai 2014: „Herzog Theodor von Gothland. Illustrationswerke des Holzschneiders Johannes Lebek“

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W W W W B G Z E I T Z D E 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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MichaelBOTE

A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

E S S Ü H C S P P A SCHN

Besuch beim Oberbürgermeister Kindertagesstätte „VölkerAm 29. Januar besuchten Kinder der mar Kunze im Rathaus. Volk Dr. freundschaft“ Oberbürgermeister jungen Zeitzerinnen igen egier wissb den In seinem Büro zeigte er Amtskette, das Goldene Buch und Zeitzern die über 100 Jahre alte den Friedensaal, der an diesem der Stadt und als besondere Zugabe eingerichtet wurde. Als Dank Tag sogar für eine Stadtratssitzung cht vorgetragen und ein Gedi ein r eiste bekam der Oberbürgerm Im Sekretariat des Stadtoberselbst gemachtes Bild aus Nudeln. en. hauptes kann es fortan bewundert werd

Gedenken an die Opfer des Faschismus Bundesweit gilt der 27. Januar als Gedenktag für die Opfer des Faschismus. An diesem Tag im Jahre 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau von sowjetischen Truppen befreit. Um an die Vernichtung von Millionen Menschen zu erinnern, darunter Kommunisten, Juden oder Homosexuelle, legten Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze, Bürgermeister Henrik Otto, Mitglieder des Stadtrates sowie Einwohner der Stadt Zeitz Kränze und Blumen am Mahnmal der Opfer des Faschismus auf dem Altmarkt nieder. Oberbürgermeister Kunze sagte: „So etwas darf nicht wieder passieren und wir müssen auch heute für die Erhaltung unserer Demokratie kämpfen!“

Information zur nächsten Sitzung des Weihnachtsmarktkuratoriums

Sportlerehrung 2013 Jedes Jahr dürfen sich Sportler, die sich um das Ansehen der Stadt Zeitz verdient gemacht haben, in das Ehrenbuch der Stadt eintragen. In diesem Jahr durfte sich Weltmeister Jaschar Salmanow (M.) vom KSG „Jodan Kamae“ Zeitz e. V. eintragen. In Bukarest holte er den Weltmeistertitel im Ju-Jutsu in der Wertungsklasse U21. Ebenfalls geehrt wurden Lennard Tuchscherer (2. v. l.), Paul und Hannes Seumel, Nico Leßmann, Fabian Pickert und Yvonne Freyer vom Kanuverein Zeitz e. V.

Termin: 18. 03. 2014, 18.30 Uhr Ort: Rathaus Zeitz, Zimmer 119, Altmarkt 1, 06712 Zeitz Am 18. 03. 2014 um 18.30 Uhr trifft sich das Weihnachtsmarktkuratorium in Zimmer 119 des Zeitzer Rathauses. Mitwirken kann jeder, der gerne Vorschläge und Ideen für die Gestaltung des Zeitzer Weihnachtsmarktes einbringen möchte. Beim ersten Treffen in diesem Jahr gibt es nicht nur eine Auswertung des letztjährigen Weihnachtsmarktes, auch der Termin und Ort für den Weihnachtsmarkt 2014 sollen fixiert werden. Dann gibt es noch genug Zeit, um über neue Ideen für Attraktionen zu sprechen. Seit dem 01. 04. 2010 gibt es das Zeitzer Weihnachtsmarktkuratorium. Bei der ersten Sitzung durfte die Stadtverwaltung über 100 Gäste begrüßen, welche ihre Ideen einbrachten. In der letzten Zeit nahm der Zuspruch des Kuratoriums etwas ab. Aktuell arbeiten nur noch einige Händler und die Mitarbeiter des Sachgebietes Kultur und Tourismus im Kuratorium.

Mit im Bild: Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze (4 v. l.), Stadtratsvorsitzender Andreas Exler (r.) und Michael Sachse (l.), Vorsitzender im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.

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A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

MichaelBOTE

„Zeitzer Kinogeschichte“ letztmalig am 01. 03. 2014 im Stadtarchiv

Informationen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die Fotodokumentation zur Zeitzer Kinogeschichte, die erstmals zum Tag der offenen Tür am 23. 11. 2013 im Zeitzer Stadtarchiv präsentiert und seitdem von mehr als 1 300 stadtgeschichtlich Interessierten besucht wurde, wird letztmalig am Samstag, dem 1. März 2014 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr im 2. Obergeschoss des Schlosses Moritzburg zu sehen sein. Aufgrund der großen Nachfrage wird auch der von den Archivmitarbeitern produzierte 20-minütige Film „Zeitzer Kinogeschichte – Spurensuche im Stadtarchiv“ nochmals um 11.00 Uhr sowie um 14.00 Uhr präsentiert. Darüber hinaus besteht an diesem Tag die Möglichkeit, in den von Herrn Hermann Hübner bereitgestellten Filmprogrammen zu blättern und alte Erinnerungen aufleben zu lassen.

Info-Seminar nicht nur für Gründer, sondern auch für Unternehmer Informationen zur Unternehmensgründung und -führung erhalten Sie in einem Informationsseminar für Firmengründer und Unternehmen. Hierzu bieten die Agentur für Existenzgründungen aus Bad Frankenhausen und das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz ein Seminar an 04. 03. – 06. 03. 2014 Seminarräume – Alte Mälzerei Kalkstraße 32 Zugang über Voigtsplatz in Zeitz an allen Tagen von 08.00 bis 16.00 Uhr 40,00 €

Anmeldungen nehmen ab sofort das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz unter Telefon 03441/83-290 und die Agentur für Existenzgründungen unter Telefon 034671/64290 entgegen.

Angebot für Existenzgründer und Unternehmen Jeden 1. Dienstag im Monat – führen die EgoPilotin des Burgenlandkreises gemeinsam mit der Handwerkskammer und dem Verein „Alt hilft Jung“ Beratungsgespäche für Existenzgründer und Unternehmen durch. Ort: Zeit: Nächste Termine:

Bündnis Inklusion, Burgenlandkreis und Saalekreis Initiativpreis wird 2014 erstmals verliehen

2014 – „Unser Land braucht eine neue Gründerzeit!“

Termin: Ort: Zeit: Gebühr:

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert auf ihrer Internetseite über neue Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung. Unternehmen können Zuschüsse bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter über das Programm Sachsen-Anhalt Weiterbildung beantragen. Neu ist das Programm Sachsen-Anhalt Weiterbildung DIREKT, welches Privatpersonen, mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt, anspricht. Nähere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Tel.: 0800 56 007 57 sowie www.ib-sachsen-anhalt.de; beratung@ib-lsa.de

Stadtverwaltung Zeitz, Altmarkt 1 Vorzimmer Friedenssaal von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 04. 03./01. 04./06. 05.

Voranmeldungen werden im Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz, Telefon 03441/83-290 angenommen. Darüber hinaus bieten sowohl die Handwerkskammer Halle, die IHK Halle-Dessau als auch die Investitionsbank SachsenAnhalt individuelle Beratungen an, diese jedoch nur bei Bedarf auf Voranmeldung und Terminabstimmung. Dazu bitte unter o. g. Kontaktadresse melden.

Der Weg in eine inklusive Gesellschaft ist untrennbar mit der selbständigen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen unseres Gemeinwesens verbunden. Der Burgenlandkreis und der Saalekreis haben deshalb im Rahmen des Aktionsbündnisses Inklusion beschlossen einen Preis auszuloben, der die besonderen Verdienste bei der Verwirklichung dieser ambitionierten Zielstellung im beruflichen Alltag würdigt. Unternehmen aus beiden Landkreisen, die Menschen mit Behinderung ausbilden oder beschäftigen, werden im Rahmen der am 7. Mai 2014 stattfindenden Tagung „Wirtschaft Burgenlandkreis und Saalekreis inklusiv“, für ihr besonderes Engagement geehrt. Das Bündnis für Inklusion möchte auf diesem Weg das Geleistete anerkennen und zugleich die gesammelten Erfahrungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Mit dem „1. Initiativpreis für Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap im Burgenlandkreis und im Saalekreis“ sollen vorbildliche Beschäftigungsmodelle für Menschen mit Behinderungen gewürdigt werden. Immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sich ihrer Verantwortung bewusst und verstehen es zunehmend besser, sozialpolitische Herausforderungen und unternehmerische Interessen in Einklang zu bringen. Denken Sie, dass Sie zu diesen Unternehmen gehören? Oder kennen Sie ein Unternehmen, das sich bei der Beschäftigung von Menschen mit Handicap verdient gemacht hat? Dann bewerben Sie sich oder empfehlen das Unternehmen. Zur Teilnahme aufgerufen sind private und öffentliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen des Burgenlandkreises und des Saalekreises. Auch Betriebe, die nicht der gesetzlichen Beschäftigungspflicht unterliegen, können Bewerbungen einreichen. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann fordern Sie bitte umgehend die Bewerbungsunterlagen wie folgt ab: Burgenlandkreis, Kontakt: Ines Prassler (Geschäftsstelle Bündnis/Behindertenbeauftragte BLK), 06618 Naumburg, Schönburger Straße 41, Tel.: 03445/ 731712, Fax: 03445/ 731199, E-Mail: Prassler.Ines@blk.de Einsendeschluss ist der 31. März 2014.

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MichaelBOTE

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Wie viel Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt? Mikrozensus 2014 hat begonnen Bereits seit Jahresbeginn 2014 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben, 2014 auch wieder Fragen zur Wohnsituation. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

bindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBI I S. 2578). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Ver-

Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.

Tieferschüttert nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Kameraden

Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2014 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

Tieferschüttert nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Kameraden

Herrn Jürgen Näther,

Herrn Friedrich Schnell,

der am 22. Januar 2014 nach schwerer Krankheit verstorben ist. Wir verlieren mit Herrn Näther einen zuverlässigen, engagierten Kameraden und einen guten Freund. Wir werden Seiner stets in Ehren gedenken. Unser tiefes Beileid und Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Familie. Im Namen aller Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Aue-Aylsdorf

der am 27. Januar 2014 verstorben ist. Wir verlieren mit Herrn Schnell einen zuverlässigen, engagierten Kameraden und einen guten Freund. Wir werden Seiner stets in Ehren gedenken. Unser tiefes Beileid und Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Familie. Im Namen aller Kameradinnen und Kameraden der Ortswehr Zeitz

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MichaelBOTE A mtsbl at t der S ta dt Zeit z

Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 29. März 2014 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 18. März 2014

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MichaelBOTE

A mtliche B ekanntmachungen der S tadt Z eitz Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Führungsposition im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz mit einer hauptberuflichen Feuerwehrfrau/ einem hauptberuflichen Feuerwehrmann zu besetzen.

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2014 folgende befristete Einstellungen:

Aufgaben: Die Hauptaufgabe besteht darin, Brandgefahren abzuwehren, Brände zu bekämpfen und bei Unglücksfällen und Notständen Hilfe zu leisten und dabei die vorhandenen Kräfte und Mittel bestmöglich einzusetzen. Der Einsatz im Tages- und 24-Stundendienst sowie die Übernahme von fachbezogenen eigenverantwortlichen Aufgabenbereichen und die Durchführung von Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung außerhalb der Geschäftszeiten der zuständigen Fachbereiche der Stadt Zeitz sind vorgesehen. Die Tätigkeit umfasst insbesondere: ▪  Führung, Organisation und Leitung des übertragenen Aufgabenbereiches ▪  Anfertigung von Analysen und Aufstellung von Arbeitskonzepten ▪  Leitungsaufgaben bei Einsätzen und bei Großschadenslagen ▪  Mitwirkung bei Organisation und Leitung des Einsatzdienstes ▪  Mitwirkung bei der Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der hauptamtlichen und freiwilligen Kräfte ▪  Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz ▪  Beschaffung und Unterhaltung der feuerwehrtechnischen Ausstattung ▪  Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Einstellungsvoraussetzungen: wünschenswert ist der erfolgreiche Abschluss für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (B IV), mindestens jedoch eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Laufbahngruppe 1 APVO LSA) bzw. ein erfolgreich abgeschlossener B III-Lehrgang, volle Tauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen (G 26.3, G 25, G 41), uneingeschränkte Dienstfähigkeit für den Einsatzdienst Führerschein Klasse C Darüber hinaus wird erwartet: ▪  Führungserfahrung und Durchsetzungsfähigkeit ▪  Mitgliedschaft in einer Feuerwehr ▪  kommunikative Fähigkeiten ▪  umfangreiches Fachwissen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung ▪  vorzugsweise eine handwerkliche Ausbildung ▪  körperliche Fitness, hohe Leistungsbereitschaft und Motivation ▪  Bereitschaft zur Weiterbildung/Qualifikation ▪  Flexibilität Die Wohnsitznahme in Zeitz bzw. einem seiner Ortsteile ist wünschenswert. Die Einstellung erfolgt als Beschäftigte/r zunächst für die Dauer von 2 Jahren und ist zum 01. 04. 2014 vorgesehen. Bei Bewährung und entsprechendem Personalbedarf besteht die Möglichkeit einer unbefristeten Einstellung. Die Bewertung der Stelle richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. hilfsweise nach den beamtenrechtlichen Regelungen. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) und Angabe der telefonischen Erreichbarkeit richten Sie bitte bis spätestens 07. 03. 2014 an die Stadt Zeitz, Sachgebiet Personal, Vermerk: „Bewerbung Feuerwehr“ Postfach 1420, 06694 Zeitz Von der Zusendung von Email-Bewerbungen bitten wir aus organisatorischen Gründen abzusehen. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Zeitz, den 11. 02. 2014

2 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Die Einstellungen sind wie folgt vorgesehen: 1 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 02. 05. 2014 – 10. 09. 2014 (voraussichtlicher Einsatz im Freibad Zeitz) 1 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 02. 05. 2014 – 10. 09. 2014 (voraussichtlicher Einsatz im Waldbad Kayna) Die Entscheidung über den Einsatzort bleibt der Stadt Zeitz vorbehalten. Aufgaben: Der/Dem Fachangestellten für Bäderbetriebe obliegt es, den Badebetrieb für die Bürger in den Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz und/ oder im Waldbad Kayna sicherzustellen. Weiter ist sie/er für einen ökonomischen und sicheren Betrieb der Bäder mitverantwortlich. ▪  Gewährleistung des Badebetriebes: Aufsichts-, Sanitäts- und Rettungsdienst (Organisation und Durchführung); Einhaltung der Badeordnung ▪  Sicherstellung von Betrieb und Unterhaltung des Bades: Überwachung, Pflege und Wartung der Gebäude, Einrichtungen, technischen Anlagen; Kontrolle und ggf. Einleitung von Maßnahmen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen zur Hygiene und Sicherheit ▪  Reinigungsarbeiten: Reinigung und Pflege sämtlicher Räumlichkeiten und Außenanlagen; Einhaltung der Hygienevorschriften ▪  Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie der Bade- und Betriebsordnung ▪  Publikumsverkehr: Mithilfe bei der Planung der Bäderbelegung, Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen/Öffentlichkeitsarbeit ▪  Schwimmunterricht Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 3 TVöD (§ 17 TVÜVKA). Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und an Wochenenden vorgesehen ist. Voraussetzungen: ▪  Mindestalter: 18 Jahre ▪  nachweisliche Ausbildung (nach bundesdeutschem Recht) ▪  Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 2 Jahre) Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein Impfnachweis für Hepatitis A und B erforderlich. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 06. 03. 2014 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „Bewerbung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 2014“, Postfach 1420, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Dr. Kunze, OberbürgermeisterZeitz

Zeitz, den 15. 01. 2014

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MichaelBOTE

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Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadtverwaltung Zeitz bietet ab 01. 08. 2014 einen interessanten Ausbildungsplatz an. Nutzen Sie die Chance, qualifiziert ins Berufsleben einzusteigen und entscheiden Sie sich für eine Ausbildung zur/m Fachangestellte/n für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2014 folgende befristete Einstellungen: 5 Rettungsschwimmer/Rettungsschwimmerinnen Die Einstellungen sind wie folgt vorgesehen: 3 Rettungsschwimmer/innen im Freibad Zeitz 1 Rettungsschwimmer/in 01. 04. 2014 – 10. 09. 2014 2 Rettungsschwimmer/in 02. 05. 2014 – 10. 09. 2014 2 Rettungsschwimmer/in im Waldbad Kayna 2 Rettungsschwimmer/in 12. 05. 2014 – 10. 09. 2014

Die Ausbildung beginnt am 01. 08. 2014 und dauert 3 Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt durch die Stadt Zeitz, die theoretische Ausbildung findet voraussichtlich an der Gutenberg-Berufsschule in Leipzig statt. Das Ausbildungsentgelt ist geregelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Einstellungsvoraussetzungen: ▪  Realschulabschluss mit guten Deutsch-, Geschichts- und Englischkenntnissen ▪  Interesse an der Stadt- und Regionalgeschichte, an Vewaltungsabläufen sowie am aktuellen Zeitgeschehen ▪  sorgfältige, genaue und selbständige Arbeitsweise ▪  Kommunikations- und Teamfähigkeit ▪  engagiertes, hilfsbereites und freundliches Auftreten ▪  körperliche Belastbarkeit

Die Entscheidung über den Einsatzort bleibt der Stadt Zeitz vorbehalten. Aufgaben: Die Rettungsschwimmer haben unter Leitung des/der Meisters/in für Bäderbetriebe bzw. des/der Fachangestellten für Bäderbetriebe den Badebetrieb in der Einrichtung bei Wasseraufsicht, Wasserrettung und Erster Hilfe abzusichern. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 3 TVöD (§ 17 TVÜVKA). Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und an Wochenenden vorgesehen ist.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte mit Lebenslauf und Zeugniskopien bis 25. März 2014 an: Stadt Zeitz Sachgebiet Personal Kennwort „Bewerbung Ausbildung“ Postfach 1420, 06694 Zeitz

Voraussetzungen: ▪  Mindestalter: 18 Jahre ▪  körperliche und geistige Eignung zur Erfüllung dieser Aufgabe ▪  Zuverlässigkeit ▪  das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Silber haben (mit aktueller Gültigkeit) ▪  Ausbildung in der Ersten Hilfe ▪  keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die Tätigkeit

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Zeitz nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann nicht erfolgen.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein gültiger Impfnachweis für Hepatitis B erforderlich. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 06. 03. 2014 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „Bewerbung Rettungsschwimmer/in 2014“, Postfach 14 20, 06694 Zeitz.

Zeitz, den 10. 02. 2014

Öffentliche Ausschreibung

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Die Stadtverwaltung Zeitz sucht ab 01. 04. 2014 kurzfristig Beschäftigte für Aufgaben im Bereich von Kultur und Tourismus. Während Ihres Einsatzes unterstützen Sie kulturelle Veranstaltungen im Schlosspark, im Stadtgebiet und in kulturellen Einrichtungen der Stadt Zeitz zum Beispiel bei Kassen- und Garderobendiensten. Für diese Tätigkeit erwarten wir von Ihnen Zuverlässigkeit sowie ein freundliches und korrektes Auftreten. Der Einsatz erfolgt ausschließlich im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung für maximal 50 Tage/Jahr und wird nach den geleisteten Stunden vergütet. Ihre Kurzbewerbung senden Sie bitte mit Lebenslauf, telefonischer Erreichbarkeit und dem Nachweis über mögliche weitere Beschäftigungsverhältnisse in diesem Kalenderjahr bis 11. März 2014 an die

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Stadt Zeitz, Sachgebiet Personal/Organisation Kennwort „Bewerbung Schlosspark“ Postfach 1420, 06694 Zeitz Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Zeitz nicht übernommen.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

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Zeitz, den 11. 02. 2014

5. Jahrgang | 22. Februar 2014

Zeitz, 15. 01. 2014


A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

MichaelBOTE

BEKANNTMACHUNG

Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2014 folgende befristete Einstellungen: 2 Reinigungs- und Kassenkräfte (m/w) Die Einstellungen sind wie folgt vorgesehen: 2 Kassen- und Reinigungskräfte 12. 05. 2014 – 10. 09. 2014 (voraussichtlicher Einsatz im Waldbad Kayna)

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 ist Frau Jutta Spindler (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) aus dem Stadtrat der Stadt Zeitz ausgeschieden. Als Nachfolgerin für Frau Jutta Spindler ist Frau Alida Györi (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) in den Stadtrat berufen worden. Immisch, Der Stadtwahlleiter

Die Entscheidung über den Einsatzort in den städtischen Bädereinrichtungen bleibt der Stadt Zeitz vorbehalten.

Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Aufgaben: Der Reinigungs- und Kassenkraft obliegt es, für Ordnung und Sauberkeit in den Bädereinrichtungen zu sorgen.

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Reinigungsarbeiten ▪  Reinigung und Pflege sämtlicher Räumlichkeiten und Außenanlagen ▪  Einhaltung der Hygienevorschriften Abwicklung der Kassengeschäfte ▪  Kassendienst Freibad ▪  Abrechnung der Eintrittsgelder / Belegnachweis ▪  Mitwirkung bei der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Gelder itwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von M Veranstaltungen

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Stadtrat der Stadt Zeitz, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014

Auskünfte an Badegäste erteilen

in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit ▪  Durchsetzung der Bade- und Betriebsordnung

I. Für den Rat sind nach § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 36 Mitglieder zu wählen. II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 41. III. Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben.

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 2 Ü TVÖD (§ 17 TVÜVKA). Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und an Wochenenden vorgesehen ist. Voraussetzungen: Die Bewerberin/Der Bewerber sollte eine abgeschlossene Ausbildung in der Gebäude- und Objektreinigung oder eine entsprechende Berufserfahrung vorweisen können sowie körperlich fit und belastbar sein. Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein gültiger Nachweis über die erfolgte Impfung Hepatitis A vorzulegen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 06. 03. 2014 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „Bewerbung Reinigungs- und Kassenkraft 2014“, Postfach 1420, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Zeitz, 15. 01. 2014

Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft): ▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE). Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe. Dies sind zusätzlich: ▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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MichaelBOTE ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), ▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF

Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR) und ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich auf den nach § 30 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalts (KWO LSA) i. d. g. F. vorgesehenen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind im Wahlbüro kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1.  Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2.  Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt. 3.  Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4.  Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht. 5.  Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6.  In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7.  Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlbe16

5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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rechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 28 KWG LSA, § 35 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Geußnitz, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. I. Für den Rat sind nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 Mitglieder zu wählen. II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 12. III. Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft): ▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE). Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wähler-


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MichaelBOTE

gruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe. Dies sind: ▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), ▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR), ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und ▪  Freiwillige Feuerwehr Geußnitz (FFW Geußnitz). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift.

5. Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6. In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 28 KWG LSA, § 35 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen.

Dies sind zusätzlich: ▪  der Einzelwahlvorschlag Becker, Wilfried, ▪  der Einzelwahlvorschlag Heiner, Uwe, ▪  der Einzelwahlvorschlag Hendriks, Sander ▪  der Einzelwahlvorschlag Kissmann, Gerhard ▪  der Einzelwahlvorschlag Schirmer, Thomas und ▪  der Einzelwahlvorschlag Srega, Mario.

Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA 5 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich auf den nach § 30 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalts (KWO LSA) i. d. g. F. vorgesehenen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind im Wahlbüro kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1. Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2. Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt. 3. Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4. Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht.

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Kayna, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. I. Für den Rat sind nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 9 Mitglieder zu wählen. II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 14. III. Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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MichaelBOTE Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft): ▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE). Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe. Dies sind zusätzlich: ▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), ▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR), ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), ▪  Freiwillige Feuerwehr Kayna (FFW Kayna), ▪  Freiwillige Feuerwehr Zettweil (FFW Zettweil) und ▪  Heimatverein „Barbarossa“ Kayna u. Umgebung e. V. (HV „Barbarossa“ Kayna u. U. e. V.). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA 13 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich auf den nach § 30 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalts (KWO LSA) i. d. g. F. vorgesehenen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind im Wahlbüro kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1.  Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2.  Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt.

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3.  Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4.  Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht. 5.  Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6.  In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7.  Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 35 KWG LSA, § 28 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Luckenau, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. I.  Für den Rat sind nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 5 Mitglieder zu wählen.


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II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 10. III. Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft): ▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE). Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe. Dies sind: ▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), ▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR), ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und ▪  Freie Wählervereinigung Luckenau (FWL). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. Dies sind zusätzlich: ▪  der Einzelwahlvorschlag Hemmann, Christian und ▪  der Einzelwahlvorschlag Voigt, Andre. Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA 5 Unterstützungsunterschriften von

Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich auf den nach § 30 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalts (KWO LSA) i. d. g. F. vorgesehenen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind im Wahlbüro kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1.  Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2.  Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt. 3.  Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4.  Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht. 5.  Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6.  In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7.  Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 28 KWG LSA, § 35 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter

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MichaelBOTE Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Dies ist zusätzlich: ▪  der Einzelwahlvorschlag Beer, Klaus.

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Nonnewitz, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. I. Für den Rat sind nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 Mitglieder zu wählen. II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu bennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 12. III. Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft): ▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE). Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe. Dies sind: ▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), ▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR), ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und ▪  Bürgerinitiative Nonnewitz (BIN). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. 20

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Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA 7 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich auf den nach § 30 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalts (KWO LSA) i. d. g. F. vorgesehenen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind im Wahlbüro kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1.  Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2.  Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt. 3.  Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4.  Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht. 5.  Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6.  In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7.  Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 28 KWG LSA, § 35 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen.


A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

MichaelBOTE

Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter

▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR) und ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).

Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift.

Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Pirkau, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. I. Für den Rat sind nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 5 Mitglieder zu wählen. II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 10. III. Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft): ▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE). Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe.

Dies sind zusätzlich: ▪  der Einzelwahlvorschlag Dassler, Gudrun, ▪  der Einzelwahlvorschlag Kretzschmar, Thomas, ▪  der Einzelwahlvorschlag Müller, Wolfram, ▪  der Einzelwahlvorschlag Schindler, Kerstin und ▪  der Einzelwahlvorschlag Steidt, Yvonne. Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA keine Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1.  Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2.  Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt. 3.  Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4.  Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht. 5.  Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6.  In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7.  Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz.

Dies sind: ▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD),

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen

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Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe.

IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 28 KWG LSA, § 35 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen.

▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), ▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR), ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), ▪  Freie Wählervereinigung Theißen (FWT) und ▪  Bürgerinitiative Theißen (BIT).

Dies sind zusätzlich:

Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Theißen, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. I. Für den Rat sind nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 9 Mitglieder zu wählen. II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 14. III. Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft): ▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE). Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens 22

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Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA 18 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich auf den nach § 30 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalts (KWO LSA) i. d. g. F. vorgesehenen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind im Wahlbüro kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1.  Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2.  Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt. 3.  Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4.  Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht. 5.  Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6.  In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7.  Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.


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MichaelBOTE

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 28 KWG LSA, § 35 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter

▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE).

Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe. Dies sind: ▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), ▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR) und ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift.

Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Würchwitz, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. I. Für den Rat sind nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 Mitglieder zu wählen. II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 12. III Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft):

Dies sind zusätzlich: ▪  der Einzelwahlvorschlag Bosse, Christoph, ▪  der Einzelwahlvorschlag Gentzsch, Ute, ▪  der Einzelwahlvorschlag Herrling, Joachim, ▪  der Einzelwahlvorschlag Oertel, Ronny, ▪  der Einzelwahlvorschlag Rübestahl, Klaus und ▪  der Einzelwahlvorschlag Sieg, Sylvia. Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA 5 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich auf den nach § 30 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalts (KWO LSA) i. d. g. F. vorgesehenen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind im Wahlbüro kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1.  Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2.  Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt. 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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MichaelBOTE 3.  Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4.  Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht. 5.  Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6.  In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7.  Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 28 KWG LSA, § 35 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Zangenberg, nachfolgend Rat genannt findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. I. Für den Rat sind nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 5 Mitglieder zu wählen. II. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen für das Wahlgebiet beträgt 10. III Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Die nachfolgend aufgeführten Parteien erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 des KWG LSA (Feststellung der Parteieigenschaft): ▪  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), ▪  DIE LINKE (DIE LINKE), ▪  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ▪  Freie Demokratische Partei (FDP) und ▪  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE). Bei Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertre­tung des Wahlgebietes durch mindestens ein Kreistags- bzw. Stadt/Gemeinderatsmitglied vertreten sind, das auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe ge­wählt worden ist, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unter­schrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des/der Vertretungsberechtig­ten der Wählergruppe. Dies sind: ▪  Freie Wähler Zeitz (FWZ) ▪  Zeitzer Demokratische Initiative (ZDI), ▪  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), ▪  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), ▪  Freie Wählergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (FWG FF Zeitz), ▪  WIR – Für unsere Stadt (WIR) und ▪  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. Dies sind zusätzlich: ▪  der Einzelwahlvorschlag Grasenack, Werner, ▪  der Einzelwahlvorschlag Jäger, Bernd, ▪  der Einzelwahlvorschlag Pfauter, Ute und ▪  der Einzelwahlvorschlag Thierfelder, Elke.

Wahlbekanntmachung

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Die Parteien, die gemäß § 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen/r Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen/r im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Bei allen anderen Parteien oder Wählergruppen müssen gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA 3 Unterstützungsunterschriften von


A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

MichaelBOTE

Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich auf den nach § 30 Abs. 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) i. d. g. F. vorgesehenen Formblättern zu leisten. Die Formblätter sind im Wahlbüro kostenfrei erhältlich. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1.  Den Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung einen/r jeden Bewerbers/in. 2.  Den Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Lande führt. 3.  Wird der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht, muss aus dem Kennwort hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen einer Partei im Sinne des Artikel 21 des GG oder deren Kennzeichnung enthalten. 4.  Das Wahlgebiet und den Wahlbereich auf den sich der Wahlvorschlag bezieht. 5.  Die Bewerber/innen auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. 6.  In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erklärt hat. 7.  Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März 2014, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiter, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA, Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. IV.  Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 28 KWG LSA, § 35 KWG LSA am 08. April 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Zulassung der Wahlvorschlagsverbindungen. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Zeitz, den 22. 02. 2014

Dr. Kunze Stadtwahlleiter

8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13. 08. 2009 Präambel Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 12. 12. 2013 die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13. 08. 2009 beschlossen: Artikel I Änderungen § 7 Hauptausschuss Im § 7 Absatz 2 wird der Pkt. 7 neu eingefügt: 7.  Genehmigung von Dienstreisen und Weiterbildungen des Oberbürgermeisters, der Stadträte, der Ortschaftsräte und der sachkundigen Einwohner sowie die Genehmigung von Urlaub/Freistellung des Oberbürgermeisters. Artikel II Inkrafttreten Die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13. 08. 2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Genehmigungsvermerk Mit Bescheid vom 16. 01. 2014 wurde die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13. 08. 2009 durch den Burgenlandkreis genehmigt.

Dr. Kunze Oberbürgermeister

Zeitz, den 23. 01. 2014

1. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz – Schulbezirksverzichtssatzung – vom 12. 11. 2012 Präambel Aufgrund der §§ 6 Abs. 1 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBL. LSA S. 383) und § 41 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. 02. 2013 (GVBL. LSA S. 68) i. V. mit § 4 der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom 08. 02. 2006 (GVBL. LSA S. 62) jeweils in den zum Zeitpunkt 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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MichaelBOTE der Beschlussfassung geltenden Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 29. 01. 2014 folgende Satzung beschlossen:

A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

Abweichend von § 3 Abs. 6 dieser Satzung erfolgt der Bescheid an die Personensorgeberechtigten, ob das Kind abweichend von der bisherigen Anmeldung an der Grundschule „Schnaudertal“ aufgenommen werden kann bis zum 31. 05. 2014.

Artikel I – Änderungen §1 teilweiser Verzicht auf die Festlegung von Grundschulbezirken und teilweise Aufhebung bisheriger Schulbezirke Abs. 1 zweiter Anstrich erhält folgende neue Fassung: „Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5“ Abs. 1 fünfter Anstrich erhält folgende neue Fassung: „Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11“ Abs. 2 zweiter Anstrich erhält folgende neue Fassung: „Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5“ Abs. 2 fünfter Anstrich erhält folgende neue Fassung: „Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11“ Als sechster Anstrich wird eingefügt: „Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna, Kirchplatz 2“ Im Abs. 3 werden im Satz 1 die Worte „und die Grundschule „Schnaudertal“ gestrichen. Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Für diese Grundschule gilt weiterhin der laut Stadtratsbeschluss vom 11. 11. 2010 (Beschluss Nr.V/STR/40/0370/1111/10) festgelegte Schulbezirk.“

Die Anlage „Räumliche Bereiche für die Grundschulen ab 01. 08. 2014“ wird wie folgt geändert: Die Überschrift des 2. Absatzes erhält folgende neue Fassung: Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5, 06712 Zeitz Die Überschrift des 5. Absatzes erhält folgende neue Fassung: Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11, 06712 Zeitz Als 6. Absatz wird folgendes angefügt: Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz Schuleinzugsbereich: OT Kayna, OT Lindenberg, OT Mahlen, OT Roda, OT Zettweil, OT Geußnitz, OT Wildenborn, OT Würchwitz, OT Bockwitz, OT Lobas, OT Loitsch, OT Suxdorf, OT Stockhausen Artikel II – Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

§ 2 – Kapazitätsgrenzen der Grundschulen Dr. Volkmar Kunze Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

Abs.1, zweite Aufzählung erhält folgende Fassung: „Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5“ Abs.1, fünfte Aufzählung erhält folgende Fassung: „Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11“ Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: Grundschule „Schnaudertal“ OT Kayna, Kirchplatz 2 – 24 Schüler, Regelzügigkeit einzügig.

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§3 Anmeldung an der Grundschule

Verkauf

Im Abs. 2 werden die Worte „oder der Grundschule ‚Schnaudertal‘ Kayna“ und „bzw. an der Grundschule ‚Schnaudertal‘ Kayna“ gestrichen. Im Abs. 5 wird das Datum in „31. 03.“ geändert. Abs. 7 erhält folgende neue Fassung: „Alle Entscheidungen über einen Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern nach Erstaufnahme in die Grundschule trifft der Schulträger im Benehmen mit dem Landesschulamt.“ § 6 erhält folgenden neuen Wortlaut:

Abweichend von § 3 Abs. 5 dieser Satzung haben die Personenberechtigten die Möglichkeit ihr schulpflichtiges Kind für das Schuljahr 2014/2015 an der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna bis zum 30. 04. 2014 anzumelden. Dies gilt unabhängig von einer bereits erfolgten Anmeldung an einer anderen Grundschule. 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

Grünland und Holzungen in Geußnitz und in Kayna (AH84-1800-606513) t vier Standorte rund um Lindenberg,

zwei davon direkt an der Kleinen Schnauder

t Verkaufsfläche ca. 3,2 ha, darunter

ca. 2,0 ha Grünland und 1,2 ha Holzung t durchschnittliche Bonität 48 (Grünland) t pachtfrei ab 1.10.2014 Ansprechpartnerin: Beatrix Paul (NL Halle) Tel.: 0345/6917-175, E-Mail: paul.beatrix@bvvg.de

Endtermin Ausschreibung: 25.03.2014, 10 Uhr

§6 Übergangsregelung für die Anmeldung an der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna für das Schuljahr 2014/15

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Zeitz, 30. 01. 2014

Weitere Informationen zu diesem und anderen Objekten und die Ausschreibungsbedingungen finden Sie unter www.bvvg.de.

Gebote sind, gekennzeichnet mit der Objektnummer, zu richten an: BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Ausschreibungsbüro Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin Tel.: 030/4432-1099, Fax: 030/4432-1210


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MichaelBOTE

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zeitz

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ (Entwurf) Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 30. 01. 2013 mit Beschluss-Nr. V/STR/65/0902/3001/13 die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt im erweiterten Innenstadtbereich, nordwestlich angrenzend zum mittelalterlich geprägten Stadtkern der Stadt Zeitz. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: im Norden: im Osten: im Süden: im Westen:

durch die Rudolf-Breitscheid-Straße, durch die Heinrich-Heine-Straße, durch die Rosa-Luxemburg-Straße und durch die Theodor-Arnold-Promenade,

wobei die Grenze des Geltungsbereichs jeweils ca. in der Mitte des öffentlichen Straßenraums verläuft. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird entsprechend abgesehen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, welcher ▪  der städtebaulichen Neuordnung des Geländes der ehemaligen

Elektrogerätefabrik im Blockinnenbereich und an der TheodorArnold-Promenade, ▪  der Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich, ▪  der Darstellung der Blockkanten und ▪  den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden dient. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 wurde nach der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. 12. 2013 bis zum 24. 01. 2014 ergänzt. Folgende Ergänzung wurde vorgenommen: Für die bebaubaren Grundstücke Rosa-Luxemburg-Straße 1 und 3 wurden Festsetzungen zur geschlossenen Bauweise, Nutzungsmaße für 4 Geschosse, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl durch eine Nutzungsschablone in der Planzeichnung, Teil A des Bebauungsplanes Nr. 65 (Entwurf) ergänzt. Daher werden gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 3. 3. 2014 bis zum 18. 3. 2014 (jeweils einschließlich) im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden erneut (verkürzt) öffentlich ausgelegt: Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.: 03 4 41 / 8 34 35) auch außerhalb dieser Dienst­stun­den. Während dieser verkürzten Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Einsicht in die ergänzten Planunterlagen nehmen und auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben oder zur Niederschrift vortragen. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch auf dem Postweg (Stadt Zeitz, Fachbereich Technisches Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz) während der Auslegungszeit eingereicht werden. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang maßgeblich. Gemäß § 4a BauGB wird festgelegt, dass Einwendungen und Stellungnahmen nur zu der ergänzten Nutzungsschablone vorgetragen werden dürfen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 65 einschließlich der Begründung während der Auslegungsfrist im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB beteiligt.

Dr. Kunze Oberbürgermeister

Zeitz, den 22. 2. 2014

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MichaelBOTE

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Öffentliche Bekanntmachung Stadt Zeitz

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz Der Stadtrat Zeitz hat in seiner Sitzung am 7. 11. 2013 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung des Standortes für das Freibad. Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt für den Bebauungsplan Nr. 68

sowie nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.: 0 34 41 / 8 34 35) auch außerhalb der angegebenen Zeiten. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden gemäß § 4 (1) BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung benachrichtigt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

in der Zeit vom 3. 3. 2014 bis zum 7. 4. 2014 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden: Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr 28

5. Jahrgang | 22. Februar 2014

Dr. Kunze Oberbürgermeister

Zeitz, den 22. 02. 2014

Karte auf der nächsten Seite  ➙


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MichaelBOTE

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Zeitz Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz gemäß § 3 Abs. (2) BauGB Der Stadtrat Zeitz hat in öffentlicher Sitzung am 29. 01. 2014 folgenden Beschluss für den Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz gefasst: Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. (2) BauGB in der Zeit vom 03. 03. 2014 bis einschließlich zum 04. 04. 2014 im Fachbereich Technisches Zeitz, Altmarkt 16 in 06712 Zeitz (Gewandhaus), Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 303, zu folgenden Dienststunden sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (unter 03441 / 83436) außerhalb der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus : Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen oder Hinweise zum Entwurf des Flächennutzungsplanes schriftlich

oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Ergänzend zu der Auslegung können die Entwurfsunterlagen zum Flächennutzungsplan Zeitz auch im Internet unter www.zeitz.de (Aktuelles) eingesehen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Zeitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Stadtgebiet in der seit 2010 geltenden Abgrenzung die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Zeitz in den Grundzügen dar. Für den Flächennutzungsplan Zeitz wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. (4) BauGB durchgeführt. Hierauf wird hingewiesen. Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen sind verfügbar: ▪  Lage der Landschaftsschutzgebiete, der Flächennaturdenkmale und der geschützten Biotope ▪  Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes auf die Umweltschutzgüter ▪  Lage und Abgrenzung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ▪  Flächen, unter denen der Bergbau umging 5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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MichaelBOTE ▪  Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz ▪  Trinkwasserschutzgebiete ▪  Landschaftsplan der Stadt Zeitz.

Als wesentliche, umweltbezogene Stellungnahme liegt die Stellungnahme des Burgenlandkreises zur frühzeitigen Fassung des Flächennutzungsplanes für den im Jahr 2009 zuständigen Planungsverband „Zeitz und umgebende Gemeinden“ vor. Im Anhang zu dem Schreiben ist eine Auflistung der vorhandenen Altlastenverdachtsstandorte enthalten. Die aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Informationen und die wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme werden mit dem Flächennutzungsplanentwurf ausgelegt.

A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz. Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder von Rechten an diesen Grundstücken. Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Im Auftrag gez. Andreas Pieper

Öffentliche Ausschreibung Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Zeitz, den 06. 02. 2014

Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz – BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz – VerkFlBerG Sonderungsplan-Nr. V25-8016020-2013 In der Gemeinde Zeitz, Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstücke 114 und 125 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) – jeweils in der gültigen Fassung – eingeleitet worden. Hierdurch werden Verkehrsflächen und andere öffentlich genutzten privaten Grundstücke an den öffentlichen Nutzer übertragen. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen liegen vom 28. 02. 2014 bis 27. 03. 2014 während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt: Mo., Mi., Do., Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr Di. von 8.00 bis 18.00 Uhr. Alle Planbetroffenen können innerhalb des o. g. Zeitraumes den Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen 30

5. Jahrgang | 22. Februar 2014

Grundstücksangelegenheiten der Stadt Zeitz Ablokation Ratskeller, Altmarkt 1 Der Ratskeller ist im Tiefparterre des alten spätgotischen Rathauses, welches 1509 fertig gestellt wurde, in exponierter Lage im Herzen der Elsterstadt Zeitz gelegen; das Stadtzentrum schließt sich unmittelbar an. Die Fassade des alten Rathauses wirkt, abgesehen von der Freitreppe, eher schlicht, die herrlichen Giebel an Ost- und Westseite (übrigens den Rathausgiebeln in Breslau nachempfunden) zeugen vom Wohlstand der Zeitzer Bürger zum Ausgang des Mittelalters. Die Stadt Zeitz ist Eigentümerin dieses Objektes Altmarkt 1 (Rathaus) in Zeitz. Auf dem gegenüber liegenden Altmarkt stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Der Haupteingang zum Ratskeller befindet sich unter der Hochzeitstreppe und wird von einem spätgotischen Sitznischenportal eingerahmt. Der Ratskeller verfügt über einen weiteren Eingang im Rathaushof sowie einen Lieferanteneingang zum Rathausgarten. Die Mietfläche beträgt 415,95 m2 und teilt sich wie folgt auf: Gastraum Küchentrakt 2 Büroräume à Herren-WC Behinderten-WC Raum separat (evtl. Garderobe)

213,91 m2 49,99 m2 4,70 m2 11,98 m2 3,80 m2

Ratsstübchen Flure Dusche Damen-WC

24,78 m2 45,87 m2 4,23 m2 10,54 m2

32,75 m2

Bei einer gastlichen Speisegaststätte ist beabsichtigt, die Miete als Umsatzmiete auszugestalten. Gastraum und Ratsstübchen verfügen über Steinfußböden; die Flure, Küche und Toiletten sind gefliest. Mietanfragen sind unter dem Kennwort „Ratskeller“ an folgende Adresse zu richten: Stadt Zeitz, Der Oberbürgermeister Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Weitere Anfragen zum Objekt können Sie an das Sachgebiet, Herr Meinecke, Tel. 83 378, Fax 83 335 oder E-Mail joerg.meinecke@stadt-zeitz.de richten.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Zeitz, den 22. 02. 2014


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Am Sonntag, dem 2. März 2014 findet an gleicher Stelle unser beliebter Kinderfasching statt. Eintritt frei! Beginn: 15.01 Uhr | Einlass: ab 14.30 Uhr Die Karnevalsvereine der Region Zeitz (FCC) laden am Samstag, dem 8. März 2014, um 19.30 Uhr zur gemeinsamen Sessionsabschlusssitzung ins Kultur- und Kongresszentrum Hyzet ein.

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Herausgeber: Stadt Zeitz Verantwortlich fĂźr den amtlichen Teil: Dr. Volkmar Kunze, OberbĂźrgermeister Redaktion: Thomas Sagefka, Tel. 03441-83217, E-Mail: Thomas.Sagefka@stadt-zeitz.de Andrea Kipping, Tel. 03441-83453, E-Mail: Andrea.Kipping@stadt-zeitz.de

Hier begeistern alle Karnevalsvereine das Publikum mit ihren Highlights der zurĂźckliegenden Session. Und natĂźrlich darf die Vergabe des Ordens „Lachender Engel Michael“ nicht fehlen. Wie in jedem Jahr erfolgt die Vergabe in geheimer Mission. Karten kĂśnnen ab sofort im Klubhaus erworben werden. Preis: 9,90 Euro

Layout und Druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststr., 06712 Zeitz, Tel. 03441-6162-0, E-Mail: info@druckhaus-zeitz.de, www.druckhaus-zeitz.de Verantwortlich fßr Anzeigen/Beilagen: Druckhaus Zeitz Erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 29. März 2014 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 18. März 2014

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5. Jahrgang | 22. Februar 2014

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MSBH_Anz_Amtsblatt_Zeitz_Grana_0214_MSBH_Anz_Amtsblatt_Zeitz_Grana_0214 13.02.14 14:45 Seite 1 M i c h a e l B O T E A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

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