Michaelbote Januar 2014

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5. Jahrgang | 25. Januar 2014

MichaelBOTE

Amtsbl at t der Stadt Zeitz

Ein gesundes neues Jahr

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zeitz, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014 und hoffe, dass Sie den Jahreswechsel gut verbracht haben, dabei Gelegenheit zu Erholung und Entspannung hatten. In kommunaler Hinsicht hält das vor uns liegende Jahr eine Reihe zu bewältigender Herausforderungen bereit, wofür ich herzlich um Ihre Unterstützung bitte. An erster Stelle steht dabei die Haushaltsplanung der Stadt Zeitz, die eine wichtige Grundlage für unser Handeln ist und bei der wir leider gezwungen sind, Prioritäten zu setzen und an manchen Stellen Verzicht zu üben. Anhand der bisher vorliegenden Zahlen und voraussichtlichen Steuereinnahmen wird eine erneute Haushaltskonsolidierung nicht vermeidbar sein. Hier muss mit allen Verantwortlichen geredet werden, wo Einsparungen möglich sind und wo nicht. Ich lade Sie ein, an den öffentlichen Diskussionen ausdrücklich teilzunehmen. Große Anstrengungen müssen weiterhin hinsichtlich der Beseitigung der Hochwasserschäden vom Juni 2013 unternommen werden. Im Hinblick auf Bau- und Lieferzeiten und dem Wunsch, am Ende ein gutes Ergebnis zu haben, müssen wir dabei alle geduldig und optimistisch bleiben. Ich hoffe sehr, dass der gemeinsam mit dem Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossene Maßnahmeplan zum Wiederaufbau rasch umgesetzt werden kann und die schnellstmögliche Nutzung aller betroffenen Einrichtungen möglich wird. In Teilen, wie beim Albrechtschen Palais, konnte dies bereits realisiert werden.

Am 25. Mai stehen dann die Europa-, Kreistags- und Landratswahl sowie die Wahl des neuen Stadtrates Zeitz und unserer Ortschaftsräte an. Dem bisherigen Stadtrat danke ich schon heute für die zielführende, konstruktive und gute Zusammenarbeit. Wir können auf viele erfolgreich umgesetzte Beschlüsse zurückzublicken. Einer davon, die Um- und Neugestaltung des Altmarktes, wird parallel zur Wahl fertig abgeschlossen sein. Hier wird sichtbar, wie stark sich der Stadtrat und die Verwaltung für ein besseres Stadtbild in Zeitz einsetzen, woran auch Sie, verehrte Bürgerinnen und Bürger, einen großen Anteil haben. Gerade in der heißen Bauphase mussten Sie sich in Geduld üben, wofür ich mich ganz herzlich bedanke! Im Hinblick auf die zweite Jahreshälfte möchte ich auf ein besonderes Highlight hinweisen, von dem man in Sachsen-Anhalt zu Recht behaupten kann, dass es einzigartig ist. So findet des 5. Zeitzer Zuckerfest vom 10. bis zum 12. Oktober 2014 nur bei uns statt. Bereits im vergangenen Jahr hat es tausende Besucher in unsere schöne Stadt gelockt und viel mediale Aufmerksamkeit genossen. Ich hoffe sehr, dass wir an diesen Erfolg anknüpfen können. Mit Optimismus und Kraft gehen wir die neuen Aufgaben im bürgerschaftlichen Miteinander an, damit unser Zeitz immer attraktiver wird und neue Einwohner und Gäste anlocken kann, mit den besten Wünschen

Ihr Volkmar Kunze Oberbürgermeister


MichaelBOTE

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Arthur-Wolfsohn-Ehrung 2014 Am 10. Januar 1997 rief Herta Wolfsohn die Arthur-WolfsohnStiftung ins Leben, um damit ihrem im Konzentrationslager Auschwitz ermordeten Schwiegervater Arthur Wolfsohn zu gedenken und künstlerisch begabte Jugendliche in Zeitz zu fördern und zu ehren. Alljährlich und am 12. Januar findet dazu eine Festveranstaltung statt, bei der die Jugendlichen eine finanzielle Zuwendung erhalten und ihr Können einem großen Publikum unter Beweis stellen können. Bei der nunmehr 17. Preisverleihung im Theater Capitol Zeitz am 12. Januar 2014 konnten Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze und Moderator Dr. Stefan Auerswald gleich 5 Solokünstler und 8 Ensembles ehren und insgesamt 5.000 Euro ausloben. Dabei wurden nicht nur besondere Leistungen in den Sparten Musik, Theater, Tanz und Kunst berücksichtigt, sondern auch „die Dauerhaftigkeit, Lehrer- und Trainigsleistungen nach dem Grundsatz Jugend fördert Jugend“, wie Dr. Kunze in seiner Laudatio betonte. „Es geht um Kunst und Kultur als Lebenseinstellung und auch darum, den Nachwuchskünstlern ein öffentliches Forum zu bieten“, so Kunze weiter. Wie breit und qualitativ hochwertig der künstlerische Nachwuchs in Zeitz aufgestellt ist, haben alle Preisträger nach der Entgegennahme ihrer Glückwünsche gezeigt – egal ob durch eine Darbietung am Klavier, dem Saxophon oder einem durchchoreografierten Gruppentanz. Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze bei seiner Laudatio.

Moderator Dr. Stefan Auerswald (r.) beglückwünscht das Instrumentalensemble des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Zeitz, die im Anschluss den Sinatra-Klassiker New York, New York zum Besten gaben.

Die Jugendtheater-gruppe Karambolage interpretierte den Song „Heal the world“ von Michael Jackson und setzte ihn selbstbewusst und mit einfachen Mitteln ausdrucksstark in Szene.

Das Gitarrentrio der Musikschule „Klangkiste“ (unten) in ihrem Element.

Die Preisträger der Arthur-WolfsohnStiftung 2014 im Überblick Hauptpreisträger: Gitarrentrio der Musikschule „Klangkiste“

Nachdem sie im Bundesfinale „Jugend musiziert“ einen ersten Preis erhalten haben, konnten sie auch bei der Festveranstaltung am 12. Januar den Hauptpreis in Höhe von 1.000 Euro mit nach Hause nehmen.

Bei ihrer Darbietung zeigte die große Gruppe der Ballettschule Zeitz, dass neben dem klassischen Balletttanz auch der sehr beliebte französische Can-Can zum Repertoire gehört. Formidable! 2

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1.000 Euro

Sparte Musik: Instrumentalensemble des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Zeitz Anh Mai Pham Leon Philipp Annemarie Peukert „Life Recorded“

450 Euro 200 Euro 150 Euro 150 Euro 150 Euro

Sparte Tanz: Große Ballettgruppe der Zeitzer Ballettschule Zeitzer Tanzgirls im MTV „Vater Jahn“ Zeitz e. V. Jolanthe Kerta Juniorengarde des Bornitzer Karnevalclub e. V. Blue White Sisters

950 Euro 400 Euro 300 Euro 200 Euro 200 Euro

Sparte Theater: Jugendtheatergruppe Karambolage des TZP Triton Zeitz

550 Euro

Bildende Kunst: Anna Melzer

300 Euro


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Auswertung Sucht- und Drogenpräventionsprojekt Sicherheitsrat der Stadt Zeitz „Im Rahmen des Sucht- und Drogenpräventionsprojektes konnten wir in den letzten Monaten knapp 2.000 Menschen direkt erreichen“, so Silvio Klawonn vom Polizeirevier Burgenlandkreis auf einer Pressekonferenz zur Auswertung des ersten Zielprojektes des Sicherheitsrates der Stadt Zeitz. Im Jahr 2012 ins Leben gerufen, setzt sich der Rat aus verschiedenen Behördenleitern wie der Stadtverwaltung Zeitz oder der Staatsanwaltschaft Halle zusammen und initiiert neben Projekten eine gezielte Netzwerkbildung, um bestimmte Themen der Sicherheit, Aufklärung und Prävention zu behandeln und anderen Menschen näher zu bringen. Das erste Projekt beschäftigte sich dabei bis einschließlich November 2013 mit der Sucht- und Drogenproblematik, wofür neben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Landkreisverwaltung des Burgenlandkreises, der AOK Sachsen-Anhalt, der Fachstelle für Suchtprävention im Burgenlandkreis auch viele Schulen in und um Zeitz gewonnen werden konnten. Zahlreiche Fortbildungen, Workshops und Vorträge fanden dadurch statt. „Durch dieses Prinzip der Bündelung und Einbindung vieler Behörden und Fachkräfte, zum Beispiel aus der Zeitzer Suchtberatungsstelle, konnten unsere Schüler besser erreicht werden“, erklärte Schulleiter Würfel von der Sekundarschule Elsteraue im Nachgang. In seiner Schule wurde daran anknüpfend sogar das Thema Alkohol in den Lehrplan aufgenommen und in den Fächern Chemie und Biologie in den 7 bis 9 Klassen unterrichtet. Eine Synergie, die Projektleiter Silvio Klawonn besonders wertschätzte und die das erste Präventionsprojekt zum Erfolg geführt haben. Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze sagte dazu: „Gerade die Aufklärung über Drogen ist wichtig, um spätere ‚Süchte‘ zu bekämpfen und das Bewusstsein für das Thema zu schärfen. Im Rahmen des Projektes hat sich gezeigt, dass die Drogen- und Suchtproblematik ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, das unabhängig von Status oder Einkommen jeden betreffen kann.“ Wie wichtig der Stadtverwaltung dieses Thema ist, unterstrich Dr. Kunze weiterhin mit der Ankündigung, dass in der Stadtverwaltung Zeitz künftig eine Koordinierungsstelle für das Thema eingerichtet wird. Im Fachbereich Recht und Ordnungswesen und dem Sozialen Zeitz angesiedelt, können sich Interessierte unter der Telefonnummer 03441 83 288 melden. „Hier werden vorerst Ideen einer Projektfortführung gesammelt, um das Thema besonders an Schulen nachhaltig weiter zu behandeln“, so Dr. Kunzes abschließendes Statement. Weitere Informationen zur Koordinierungsstelle „Sucht- und Drogenprävention“ folgen.

v. l. n. r.: Thomas Schröder, Ordnungsamt BLK, Stefan Persich, Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“, Katja Flesch, Suchprävention Kreisverband Weißenfels e. V., Silvio Klawonn, Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze und Karl Schaaf von der Suchtberatung Zeitz bei der Pressekonferenz am 10. Dezember 2013 im Rathaus Zeitz.

Info

Einladung

Wir laden alle Interessierten herzlich zu einem Filmvortrag über Walter Ruge ein. Dieser findet statt am Montag, dem 27. Januar 2014, um 17.00 Uhr, in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ im Michaeliskirchhof. „Über die Schwelle“. Ein Film mit Walter Ruge Regie: Stefan Mehlhorn Im Jahre 2006 fährt der 91-jährige Walter Ruge von Potsdam zum Jenissei. Dorthin, in den russischen hohen Norden, war er 1941 von Stalins Polizei verbracht worden – der junge deutsche Kommunist, der 1933 vor den Faschisten in die Sowjetunion floh. Ruge überlebte, kam 1958 in die DDR, blieb Kommunist und kehrt nun an die Stätte seiner Gefangenschaft zurück. Dem Filmemacher Stefan Mehlhorn, 60 Jahre jünger als Ruge, gelingt ein berührendes, Jahrhundertgeschichte lebendig machendes Porträt. Der Film ist wirklich sehr berührend, er lebt durch den Protagonisten und zeigt in kurzen Einblicken Stationen seines Lebens. Er erzählt über das, was sein Leben prägte. Karin Denk

Dr. Wolfram Adolphi (Potsdam)

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Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 22. Februar 2014 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 11. Februar 2014

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Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes Am 27. Januar 1945 befreiten sowjetische Truppen das größte Konzentrations- und Vernichtungslager der Nazis – Auschwitz. Anlässlich der 50. Wiederkehr dieses Jahrestages im Jahre 1995 erklärte der damalige Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Roman Herzog, dem 27. Januar bundesweit als Gedenktag. Aus diesem Anlass findet am Montag, 27. Januar 2014, 16 Uhr eine Kranzniederlegung am Mahnmal für die Opfer des Faschismus auf dem Altmarkt in Zeitz statt. Im Anschluss daran wird um 17 Uhr in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz der Film „Über die Schwelle“ – Ein Film mit Walter Ruge gezeigt. Dem Filmemacher Stefan Mehlhorn gelang ein berührendes Jahrhundertgeschichte lebendig machendes Portrait über Walter Ruge, der 1933 als junger deutscher Kommunist vor den Faschisten in die Sowjetunion floh und später von Stalins Polizei in den russischen hohen Norden verbracht worden ist. Der Film lebt durch den Protagonisten Walter Ruge, der über das erzählt, was sein Leben prägte.

Big-Band-Gala 2014 Jugendjazzorchester Sachsen-Anhalt Theater Zeitz im Capitol Mittwoch, den 12. Februar 2014, um 18.00 Uhr Seit mehr als 20 Jahren ist das Jugendjazzorchester im Konzertleben aktiv. Wo es auftritt, erntet es Stürme der Begeisterung: Wippende Füße und schnipsende Finger, Standing Ovations. Es wird von Ansgar Striepens geleitet und hat sich seitdem zur am besten swingenden Jugend-Big-Band Deutschlands empor gearbeitet. Gastspiele führten u. a. nach Belgien, Israel und Kanada. Zweimal im Jahr treffen sich die jungen Musiker zu Arbeitsphasen, um ihre Leidenschaft für Swing, Funk, Latin und den klassischen Big-BandSound auszuleben. Ihr Programm umfasst nicht nur bekannte Standards, sondern auch eigens der Band auf den Leib geschneiderte Arrangements, die auch Bezug auf die große Musiktradition unseres Landes nehmen. Neben dem Jugendjazzorchester ist am Abend auch „Swing High“ aus Zeitz auf der Bühne zu erleben.

Ausstellungen im Schloss Moritzburg verlängert

Info

Unsere Sonderausstellung „Modell von Burgen und Schlössern in Thüringen und Sachsen“ wurde zur Schlossweihnacht eröffnet. Sie wurde gut angenommen und fand viele interessierte Besucher. Aus diesem Grund haben wir die Ausstellung bis zum 16. Februar verlängert. In den Winterferien ist sie also noch bei uns zu sehen. Die Ausstellung „Berlin und zurück“ von Christine Heinemann wurde ebenfalls verlängert. Die Arbeiten der jungen Zeitzer Künstlerin können noch bis zum 23. Februar angeschaut werden. Diese Sonderausstellung fand auch überregional Beachtung und hat der talentierten Zeitzerin so manche Türen öffnen können.

Romeo und Julia von William Shakespeare bearbeitet und neu übersetzt von Christoph Biermeier Landesbühne Sachsen-Anhalt I Lutherstadt Eisleben Theater Zeitz im Capitol Dienstag, den 11. März 2014, um 10.00 Uhr

Fotonachweis: Landesbühne Sachsen-Anhalt I Lutherstadt Eisleben Eintritt: Vorverkauf und Abendkasse:

Schüler/Studenten: 7,50 € Erwachsene: 10,00 €

Sich der Shakespeare-Tragödie ausliefern, suchen, entdecken, variieren, als hätte man sie nie zuvor gelesen. Dann ist da Frische, Jugend, Übermut, Ergreifen und Ergriffensein, und niemals Loslassen. Und immer ist die Liebe mit dabei, wild und fordernd. Romeo und Julia kennen keine Grenzen mehr, sie springen über alle Gräben, welche die verkorkste Gesellschaft in diesem verrückten Verona bestimmen. Sie schaffen sich ihre eigenen Regeln. Und erst der Tod setzt der Liebe ein Ende. Diese Bearbeitung zeigt eine Generation zwischen Aufbruch und Ziellosigkeit. Allein gelassen in einer kriegerisch gewordenen Welt suchen sie ihren Weg – auch wenn er sie in den Abgrund führt.

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2014 – „Unser Land braucht eine neue Gründerzeit!“

Musik, Spiele und Narrenspaß – Kinderfasching der Stadt Zeitz

Info-Seminar nicht nur für Gründer, sondern auch für Unternehmer

am 6. Februar 2014, um 10 Uhr im Haus der Jugend

Informationen zur Unternehmensgründung und -führung erhalten Sie in einem Informationsseminar für Firmengründer und Unternehmen. Hierzu bieten die Agentur für Existenzgründungen aus Bad Frankenhausen und das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz ein Seminar an Termin: Ort: Zeit: Gebühr:

4. 3. – 6. 3. 2014 Seminarräume – Alte Mälzerei Kalkstr. 32 / Zugang über Voigtsplatz in Zeitz an allen Tagen von 08.00 bis 16.00 Uhr 40,00 €

Anmeldungen nehmen ab sofort das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz unter Telefon 03441/83-290 und die Agentur für Existenzgründungen unter Telefon 034671/64290 entgegen.

Die Stadt Zeitz veranstaltet jährlich den traditionellen Fasching in den Winterferien als Ferienangebot für Kinder im Grundschulalter. Kindergruppen aus der Hortbetreuung und private Besucher kommen zum Tanzen, Spielen, Staunen und Feiern in das Haus der Jugend. In diesem Jahr findet der städtische Kinderfasching als Faschingsdisco für Kinder von 10 bis 12 Uhr statt. Unter dem Motto „Schuppen Helau“ gibt es neben viel Musik verschiedene Spieleinlagen, eine Kostümmodenschau sowie Zuckerwatte. Der Faschingsdirektor (Stefan Pöschel) sucht mutige Mitspieler und Akteure für die Kostümmodenschau. Im Unkostenbeitrag pro Person in Höhe von 2 Euro sind ein Faschingsgebäck (Pfannkuchen) und die Getränke enthalten (Kakao und Saft). Einlass ist ab 9.30 Uhr und der Programmbeginn um 10.11 Uhr. Gespielt wird bis 11.45 Uhr und die Disco endet 12 Uhr. Gruppen werden gebeten, sich vorher unter der Telefonnummer 03441/ 212006 im Haus der Jugend anzumelden. Ansprechpartner ist der Stadtjugendpfleger Stefan Pöschel.

Angebot für Existenzgründer und Unternehmen Folgende Beratungsmöglichkeiten werden durch die Ego-Pilotin, Frau Dunkelberg, angeboten: Jeden 1. Dienstag im Monat – gemeinsam mit Herrn Arnold vom Verein „Alt hilft Jung“ Ort: Zeit:

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Stadtverwaltung Zeitz, Altmarkt 1, Vorzimmer Friedenssaal 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Nächste Termine: 04. 2. / 04. 3. / 01. 4. Voranmeldungen werden erbeten im Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz, Telefon 03441/83-290. Darüber hinaus bieten sowohl die Handwerkskammer Halle, die IHK Halle-Dessau als auch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Beratungen an, diese jedoch nur bei Bedarf auf Voranmeldung und Terminabstimmung. Dazu bitte unter o. g. Kontaktadresse melden. Anzeige

Kinderfasching der Stadt Zeitz Haus der Jugend Zeitz, Freiligrathstraße 40 06712 Zeitz

Sagen aus dem Schnaudertal

Info

Würchwitz. Der Würchwitzer Kleefestverein brachte vor wenigen Tagen eine Nachauflage des 10. Teiles aus der beliebten Reihe „Die Sagen aus dem Schnaudertal“ heraus. Das Heimatheft enthält 21 Sagen. Die zahlreichen Illustrationen stammen aus der Feder des Meuselwitzer Grafikers Jörg Gadomski. Die Broschüre ist ab sofort in der Buchhandlung Meuselwitz sowie in der Tourist-Information Zeitz erhältlich. Volker Thurm

Lyrix-Schreibwerkstatt im Lebek-Zentrum zum Thema „Krieg und Frieden“ Ein Projekt des Deutschlandfunks in Kooperation mit dem Friedrich-Bödecker-Kreis

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STIFTUNG SENIORENHILFE ZEITZ Gegründet 1991

Das ambulante Pflegeteam“ Zeitz Telefon: 03441 / 631 -150 6 Telefax: -159

… zu Hause rundum gut versorgt von Anfang an

Das ambulante Pflegeteam“ Theißen Telefon: 03441 / 631 -160 6 Telefax: -169

www.seniorenhilfe-zeitz.de 6

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2014 jährt sich der Beginn des Ersten Weltkrieges zum hundertsten Mal. Aus diesem Grund widmet sich eine Reihe von literarischen Werkstätten bundesweit dem Thema „Krieg und Frieden“. 100 Jahre nach dem Ersten Weltkrieg will man wissen, wie Schülerinnen und Schüler von heute das Thema Krieg und Frieden bearbeiten, welche Ängste und Hoffnungen sie in sich tragen, wie sie den Frieden in Deutschland empfinden und den Krieg anderswo in der Welt. Die 17 Teilnehmer der Zeitzer Lyrix-Werkstatt (Klassen 5–11), die am Sonnabend, dem 14. Dezember 2013 zusammenkamen,


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Sonderausstellung im Schloss In unserer Sonderausstellung „1945 – Kriegsende in Zeitz und Umgebung“ trafen sich am 28. November Horst Pöler und eine 10. Klasse des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu einem Gespräch. Gemeinsam mit ihrer Lehrerin, Madlen Grüneberg, hatten sie sich intensiv darauf vorbereitet. Horst Pöler war 1945 13 Jahre alt. Auf die zahlreichen Fragen der Schüler antwortete er ausführlich und unermüdlich. Es ging um Krieg, Kriegsende und Nachkriegszeit in Zeitz. Erste Begegnungen mit amerikanischen und später sowjetischen Soldaten wurden geschildert. Auch der Humor kam nicht zu kurz. Nach zwei Stunden war die Neugier immer noch nicht erschöpft. Es war ein Geschichtsunterricht der anderen Art, sehr intensiv und nicht so schnell vergessen.

setzten sich unter Anleitung von Roland Rittig mit ihrer Sicht auf das Thema auseinander. Die literarische Werkstatt fand in den Räumlichkeiten des Lebek-Zentrums statt. Die Museumsmitarbeiterinnen Ursula Rittig und Ulrike Trummer begleiteten das Projekt und unterstützten es auf besondere Weise mit Objekten des Museums aus der Zeit des Ersten Weltkrieges. Besonders die Postkarten von Zeitzer Kindern an ihre Väter aus dieser Zeit beeindruckten die Schülerinnen und Schüler. Die entstandenen Arbeiten von Tabea Beier, Sarah Fiedler, Paula Hirsch, Helene Müller, Fanny Schneider, Celina Staude u. a. versetzten selbst die Schreibenden in Erstaunen und übertrafen alle Erwartungen. Die so entstandenen Texte sollen 2014 im Museum in einer öffentlichen Lesung vorgestellt und die besten in einer Broschüre veröffentlicht werden.

Es ging heiß her... .. mit leckeren Waffeln, Kaffee, heißem Glühwein und gegrillten Würstchen am Freitag vor dem 1. Advent im Kindergarten Geußnitz. Bei unserem Weihnachtsmarkt der Kita-Kinder und deren Familien gab es neben Essen und Trinken auch selbstgemachte Adventsgestecke, selbstgebackene Plätzchen und eine Kinderbastelstation. Es war eine tolle Gelegenheit sich auf die Adventszeit einzustimmen und einen lustigen Nachmittag gemeinsam zu verbringen. Ein Dank geht an die Erzieherinnen der Kita sowie an alle fleißigen Helfer und Helferinnen. Der Elternbeirat

ZCV Terminplan 28. Session 2013/2014

Stand Januar 2014, Änderungen vorbehalten

Datum

Wochentag

Uhrzeit

Veranstaltung

Veranstaltungsort

25. 1. 14

Samstag

20.11 Uhr

Gala-Sitzung

Tolle Knolle, Kretzschau

26. 1. 14

Sonntag

15.11 Uhr

Kinderkarneval

Tolle Knolle, Kretzschau

15. 2. 14

Samstag

20.11 Uhr

Gala-Sitzung

Neues Vereinshaus, Osterfeld

23. 2. 14

Sonntag

Ab 14.00 Uhr

Närrische Weinverkostung

Weingut Triebe, Würchwitz

27. 2. 14

Donnerstag

20.11 Uhr

Weiberfastnacht

K. u. K. Hyzet

1. 3. 14

Samstag

19.11 Uhr

Große Prunksitzung des ZCV

K. u. K. Hyzet

2. 3. 14

Sonntag

15.11 Uhr

ZCV – Kinderkarneval

K. u. K. Hyzet

5. 3. 14

Aschermittwoch

18.00 Uhr

Schlüsselrückgabe

Zeitzer Rathaus

8. 3. 14

Samstag

19.11 Uhr

Gemeinsame Ausklangs-VA FCC

K. u. K. Hyzet

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Veranstaltungstipps Stadt Zeitz 25. JANUAR – 28. FEBRUAR 2014 Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden.

JA N U A R Sonntag, 26. Januar 2014 20.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Günther allein zu Haus“ – Uwe Steimle Montag, 27. Januar 2014 16.00 Uhr Stadt Zeitz, Altmarkt, Mahnmal für die Opfer des Faschismus Kranzniederlegung anlässlich des bundesweiten Gedenktages für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes 17.00 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz „Über die Schwelle“ – Ein Film mit Walter Ruge Freitag, 31. Januar 2014 17.00 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie Ausstellungseröffnung: „Spielend lernen und leben von Jung bis Alt – Blickwinkel auf die Altenpflege und Ergotherapie“ MBA – Medizinische Berufsakademie GmbH

FE BR U A R Sonntag, 9. Februar 2014 20.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Neues aus dem Garten“ – Wladimir Kaminer Mittwoch, 12. Februar 2014 18.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol Big-Band-Gala 2014 Jugendjazzorchester Sachsen-Anhalt Freitag, 14. Februar 2014 20.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol CAVEWOMAN Valentinstag-Spezial

Sonntag, 23. Februar 2014 17.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Das habsch dir dor gesagt!!!“ – Die Bierhähne

AUSSTELLUNGEN Museum Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Kinderwagen – Kinderjahre. Kulturgeschichte des Kinderwagens • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Himmlisches Streben – Irdisches Leben. Zeitz unter dem Bischofsstab. • „Das Kirchenjahr“ (im Dom „St. Peter und Paul“, Ausstellungsraum über der Fürstenloge, Besichtigung nach Voranmeldung möglich) Sonderausstellung • verlängert bis 23. Februar 2014: BERLIN UND ZURÜCK Christine Heinemann – Malerei und Grafik

Dauerausstellung • Druckkunst

Mittwoch, 19. Februar 2014 20.00 Uhr Gaststätte „Goldener Stern“, Vereinszimmer Vereinssitzung des Geschichts- und Altertumsvereins für Zeitz und Umgebung e. V. mit Vortrag: „Der Turn- und Sportclub Zeitz e. V. und seine wechselvolle Geschichte“ Referent: Herr Riedel

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Samstag, 22. Februar 2014 17.00 Uhr Zeitz, Rahnestr. 1 Konzert mit Rolf Hölzer (Cello) und Helga Seidel (Piano)

Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz

Dienstag, 18. Februar 2014 Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 450. Todestages von Michelangelo

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Donnerstag, 20. Februar 2014 16.15 Uhr Medienausleihstelle Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Treff über 50 „Eine Reise mit der Burgenlandbahn durch unseren Landkreis“, Gerd Seidel erläutert die Geschichte des Burgenlandkreises und die angefahrenen Stationen

Sonderausstellungen • bis 1. Mai 2014: „Herzog Theodor von Gothland. Illustrationswerke des Holzschneiders Johannes Lebek“ Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • bis 27. Januar 2014: „Mitschnitte aus dem Alltag“ in kleinen Handzeichnungen und Fotos festgehalten von Marianne Mächtig


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• ab 1. Februar 2014 „Spielend lernen und leben von Jung bis Alt – Blickwinkel auf die Altenpflege und Ergotherapie“; MBA – Medizinische Berufsakademie GmbH Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz • ab 7. Januar 2014 „Neujahrsgrafik“ von Rainer Krause Franziskanerkloster Zeitz • Dauerausstellung: „Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzentrum Zeitz des Kultur-, Kunst- und Theatervereins der Stadt Zeitz e. V.“, gefördert durch die Bundesstiftung Kultur Änderungen vorbehalten!

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10 Jahre Schlosspark Moritzburg Zeitz Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2014 6. April Frühlingsmarkt * 20. April Ostereiersuche im Gartentraum * 25. bis 27. April Oldtimertage auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei * 3. Mai Lichterfest 25. Mai Musikalischer Sonntag „Chortreffen“ 1. Juni 10. Zeitzer Kinderfest * 9. Juni Musikalischer Montag zu Pfingsten * Gospelchor „Celebrate“ & Gäste 22. Juni Musikalischer Sonntag mit der Musikschule „Klangkiste“ * 4. bis 6. Juli Gartentage mit großem Angebot an Dekoration, Gartengestaltung und Handwerkskunst 6. Juli Musikalischer Sonntag mit der Kreismusikschule „Anna-Magdalena-Bach“ im Rahmen der Gartentage 12. bis 13. Juli Beach-Cup der Volks- und Raiffeisenbank 5. August MDR Musiksommer mit Justus Franz (angefragt) 6. September „Sommer – Sinfonie“ des Jugendsinfonieorchesters Sachsen-Anhalt * 20. bis 21. September 8. Zeitzer Weinfest und Musikalischer Autoherbst * 5. Oktober Herbstmarkt zum Erntedankfest * * ermäßigter Eintritt für Dauerkartenbesitzer Änderungen vorbehalten, Stand 15. 01. 14 Tipps für Ihren Besuch Schlosspark Moritzburg Zeitz – April bis Oktober tgl. von 10 bis 18 Uhr geöffnet, Tel. 03441 / 83 291 E-Mail: tourismus@stadt-zeitz.de www.kultur-zeitz.de

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E S S Ü H C S P P A SCHN

ter Capitol Zeitz in der heuBereits 85 Jahre existiert das Thea kulturelle Veranstaltungen die viele für ist tigen Judenstraße und ter oder Konzert: das LichtTopadresse in Zeitz. Egal ob Film, Thea im Dezember 1928 allerhand spielhaus hat seit seiner Eröffnung miterlebt. Art Geburtstagsfeier für das Am 19. Dezember 2013 erfolgte eine aus Berlin parallel zur VorfühHaus, wobei Graf von Bothmer (l.) solche auf dem Klavier prärung einiger Stummfilmklassiker eben alten Zeit und wurde dabei n gute sentierte. Damit huldigte er der eitprogramm unterstützt. vom Ensemble Kolorit durch ein Begl

Am 9. Januar 2014 besuch te Hermann Onko Aikens (2. v. r.), Minister für Landwirtscha ft und Umwelt des Lan des Sachsen-Anhalt, zusammen mit dem Landtagsabge ordneten Arnd Czapek (r.) die Bäc kerei Thieme, um über das Hochwasser vom Juni 2013 zu sprechen. Im Verkau fsraum zeigte Bäcker Matthias Thieme (M.) den Anwesenden, wie hoch das Wasser am 3. Juni stand. Oberbürgermeister Dr. Vol kmar Kunze (l.) überga b zu diesem Anlass die auf 100 Stü ck limitierte Hochwasserm arke der Stadt Zeitz. Sie wird kün ftig und nur mit Nachweis der Betroffenheit gegen eine Schütz gebühr erhältlich sein.

Vom 5. bis zum 15. Dezember fand in der Innenstadt im Bereich des Rossmarktes der Zeitzer Weihnachtsmarkt statt und stimmte mit Programm, Imbiss- und Verkaufständen auf die besinnliche Jahreszeit ein. Eröffnet wurde der Markt am 5. Dezember von Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze (hinten rechts) und den Kindern der Grundschule Elstervorstadt.

IM P RESS U M

Den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zeitz suchen – unter diesem Motto stand am 14. Januar eine Informationsveranstaltung im Friedenssaal des Rathauses Zeitz. Dabei informierten Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze und Theo Immisch vom Fachbereich Technisches Zeitz mit weiteren Verantwortlichen über die Neugestaltung des Brühls im Bereich zwischen Steinsgraben und Seckendorffschen Palais. Dabei meldeten sich einige Gäste mit verschiedenen Anregungen zu Wort, um die Planungen zu diskutieren. Oberbürgermeisters Dr. Kunze lud alle Anwesenden ein, weitere Anregungen an den Bereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung abzugeben. Mit Hilfe von Fördermitteln könnte der Brühl ab 2015 neu

MichaelBOTE A m t s b l a t t

d e r

S t a d t

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Herausgeber: Stadt Zeitz Verantwortlich für den amtlichen Teil: Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister Redaktion: Thomas Sagefka, Tel. 03441-83217, E-Mail: Thomas.Sagefka@stadt-zeitz.de Andrea Kipping, Tel. 03441-83453, E-Mail: Andrea.Kipping@stadt-zeitz.de Layout und Druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststr., 06712 Zeitz, Tel. 03441-6162-0, E-Mail: info@druckhaus-zeitz.de, www.druckhaus-zeitz.de Verantwortlich für Anzeigen/Beilagen: Druckhaus Zeitz Erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet

gestaltet werden.

Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 22. Februar 2014 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 11. Februar 2014 Michaelbote nicht erhalten? Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: (0 34 41) 66 29 17

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Weihnachtsmarkt 2013 in der Ortschaft TheiĂ&#x;en Am 7. 12. 2013 fand in der Ortschaft TheiĂ&#x;en unser traditioneller Weihnachtsmarkt statt. Der Weihnachtsmarkt wurde vom Heimatverein und den kommunalen Vertretern der Ortschaft TheiĂ&#x;en organisiert. DafĂźr mĂśchte ich mich bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. Ein ganz besonderer Dank gilt unseren Sponsoren. FĂźr die Sach- und Geldspenden zum Weihnachtsmarkt in TheiĂ&#x;en mĂśchte sich der OrtsbĂźrgermeister und der Weihnachtsmann bei folgenden Firmen, Gewerbetreibenden und Handwerksbetrieben sehr herzlich bedanken: Gartenbau Forner, Gartenbau u. Floristik Fa. Fredrich, Bäckerei Sommer, Tankschutz Fa. Koch, Gasthaus am Markt S. u. G. Arnold, Bauelemente Fa. Benter, Bäckerei Melzer, Autohaus Flemming, Foto Schwarz, Elektro A. Kettner, Elektro GmbH Bastian, Partyservice Petzold, Physiotherapie A. Hausmann, Garten- u. Landschaftsbau A. Matthes, SchweiĂ&#x;arbeiten Timo Borde, Medizinische Datentechnik Lange TheiĂ&#x;en, Raila‘s Fliesen- u. Hausmeisterservice, Fa. Hafermann, Tischlerei/Glaserei FĂśrster, Apotheke Globus, Ruhner Matthias, Protherm Leipzig, Schnabel, Peter, Globus TheiĂ&#x;en, Metallbau Langrock, Panthaler Enrico, Sparkasse TheiĂ&#x;en, Raiffeisenbank Zeitz, Zimmerei Drescher, Channoine Cosmetic Erika Bastian, Autoservice KĂźhling, Bauelemente Ronny DĂśrfer, Wurst-Spezie TheiĂ&#x;en, Baubetrieb Heiko Schramm, FAS Elektroanlagenservice, Gemeinschaftspraxis Dr. Dietrich, Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Neumann, Friseursalon S. Ellmer, HeiĂ&#x;- u. Kaltgetränkeautomaten Prukner, Steffen, Fa. Poppe, Otto, Wohnbau TheiĂ&#x;en, Bau- u. GerĂźstbau GmbH Lukasek, Rohr- u. Kanalbau Fa. W. Schulz, FuĂ&#x;pflege u. Kosmetik Schulstr. 19, Fleischerei Gabler GbR, Fliesenhandel Schumann GmbH, MaibachstĂźbl TheiĂ&#x;en, Schlegel GmbH, MenĂźkĂźche TheiĂ&#x;en sowie dem Malerbetrieb Ronny Eckhard. Ein besonderer Dank gilt Herrn GĂźnter Timmler fĂźr die Sammelaktion bei den o. g. Sponsoren. Heinz Borde, OrtsbĂźrgermeister

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A mtliche B ekanntmachungen der S tadt Z eitz Ortsrecht der ehemaligen Gemeinde Geußnitz

Das aktuelle Ortsrecht der Stadt kann im Internet unter www. zeitz.de (Stadt Zeitz / Bürgerservice / Ortsrecht) oder im Bürgerbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1 eingesehen werden.

Gemäß Gebietsänderungsvertrag galt das Ortsrecht der ehemaligen Gemeinde Geußnitz in der jeweils gültigen Fassung in seinem bisherigen örtlichen Geltungsbereich bis zum 31. 12. 2013.

Zeitz, den 13. Januar 2014

Zum 01. 01. 2014 trat das folgende Ortsrecht der Stadt Zeitz, in der jeweils gültigen Fassung, in Gänze auch für die Ortschaft Geußnitz in Kraft:

Dr. Kunze Oberbürgermeister

▪  Archivsatzung des Stadtarchivs ▪  Baumschutzsatzung ▪  Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz ▪  Dienstsatzung Feuerwehr ▪  Ehrensatzung ▪  Eintrittsentgeltordnung ▪  Entschädigungssatzung Feuerwehr ▪  Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige ▪  Erhaltungssatzung Gründerzeitgebiet ▪  Erhaltungssatzung im Altstadtgebiet ▪  Erhaltungssatzung Rasberg ▪  Erschließungsbeitragssatzung ▪  Friedhofsgebührensatzung ▪  Friedhofssatzung ▪  Gefahrenabwehrverordnung ▪  Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte ▪  Hauptsatzung ▪  Hebesatzsatzung ▪  Hundesteuersatzung ▪  Parkgebührenordnung ▪  Parkordnung ▪  Rechnungsprüfungsordnung ▪  Sanierungssatzung Stadtmitte ▪  Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen ▪  Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen ▪  Satzung über besonderes Vorkaufsrecht ▪  Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek ▪  Satzung der Wasserwehr ▪  Schulbezirksverzichtssatzung ▪  Sondernutzungssatzung ▪  Spielgerätesteuersatzung ▪  Stellplatzablösebeitragssatzung ▪  Straßenausbaubeitragssatzung ▪  Straßenreinigungsgebührensatzung ▪  Straßenreinigungssatzung ▪  Verwaltungskostensatzung ▪  Wappensatzung

Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 die nachfolgende Richtlinie beschlossen: Grundsätze und Ziele Der Solzialpass soll den einbezogenen Personen die Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtern und zusätzliche soziale sowie finanzielle Belastungen vermindern. Unsere Stadt Zeitz ist ein familienfreundlicher Wohnstandort. Der Pass soll als amtliches Dokument eine Anspruchsberechtigung für Ermäßigte begründen, wenn Ermäßigung vom Betreiber einer Einrichtung oder einer öffentlichen Veranstaltung gewährt wird. Er ersetzt andere, sonst erforderliche Einzelnachweise. Berechtigte Einen Auftrag auf Erteilung eines Sozialpasses können folgende Einwohner der Stadt Zeitz stellen: 1.  Eltern, die mit mindestens 3 kindergeldbeziehenden Kindern unter 18 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben. 2.  Alleinerziehende, die mit mindestens 2 Kindern unter 15 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben. 3.  Empfänger von laufenden Leistungen nach SGB XII und SGB II. 4.  Bürger mit geringem Einkommen (Einkommensgrenze analog SGB II zuzüglich 10 % des SGB II-Bedarfes). Der Antragsgrund ist durch entsprechende Dokumente nachzuweisen. Umfang der Berechtigung Der Sozialpass berechtigt zur Ermäßigung der öffentlichen Einrichtungen und zu Veranstaltungen der Stadt Zeitz zum Eintritt oder der Teilnahme zum Preis für Ermäßigte. Der Sozialpass berechtigt zur Nutzung der Zeitzer Tafel. Die Gültigkeitsdauer wird mindestens ¼ Jahr bis maximal 1 Jahr festgelegt und richtet sich nach der Situation des Antragstellers. Nach Ablauf der Gültigkeit steht es jedem Bürger frei, einen erneuten Antrag zu stellen. Hierzu sind erneut alle den Antrag begründenten Unterlagen vorzulegen.

▪  Ortsrechtsbereinigungssatzung Rechtsanspruch Auf die Erteilung des Passes besteht kein Rechtsanspruch. Vor allem besteht auch kein Anspruch auf Zutritt oder Zulassung zu 12

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öffentlichen Einrichtungen bzw. öffentlichen Veranstaltungen auf Grund dieser Richtlinie. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Ermäßigung, wenn für die Einrichtung oder Veranstaltung andere Bestimmungen Anwendung finden. Einziehungsgründe Der Pass kann eingezogen werden und dessen Benutzung für Personen und Personengruppen untersagt werden, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie die Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht ausreichend erfüllen oder diese bereits störten. Darüber hinaus kann er auch eingezogen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass Tatsachen unwahr angegeben oder nicht korrekte Unterlagen vorgelegt worden sind. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zeitz, den 13. Dezember 2013

wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt Zeitz bei der Sparkasse Burgenlandkreis IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30 BIC: NOLADE21BLK Kto.-Nr.: 3200000030 BLZ: 800 530 00 Volks- und Raiffeisenbank Zeitz eG IBAN: DE 37 8006 3678 0400 2115 67 BIC: GENODEF1ZTZ Kto.-Nr.: 0400211567 BLZ: 800 636 78 zu entrichten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz einzulegen. Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Dr. Kunze Oberbürgermeister

Zeitz, den 25. 01. 2014

Festsetzung der Grundsteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz für das Kalenderjahr 2014 durch öffentliche Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 28. 01. 2010 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010 (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebesätze der Ortschaften der Stadt Zeitz bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Jahr 2014 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Fälligkeiten bleiben wie im letzten Steuerbescheid festgesetzt.

Dr. Kunze Oberbürgermeister

Vorläufige Festsetzung der Grundsteuer für das Gebiet der ehemaligen Stadt Zeitz für das Kalenderjahr 2014 durch öffentliche Bekanntmachung Hiermit wird die Grundsteuer vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2014 gemäß § 27 Abs. 1, 3 Grundsteuergesetz i. V. m. § 96 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung LSA in gleicher Höhe wie im Vorjahr vorläufig festgesetzt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Diese Festsetzung gilt für alle Grundsteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2014 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 durch diese öffentliche Bekanntmachung mit den zuletzt für das Kalenderjahr 2013 veranlagten Betrag vorläufig festgesetzt. Diese vorläufige Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides und verpflichtet den Steuerpflichtigen zur Zahlung.

Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer,

Da der Stadtrat der Stadt Zeitz noch keinen Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze für das Kalenderjahr 2014 gefasst hat, gelten vorläufig die Grundsteuerhebesätze des Vorjahres.

Sollten bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für 2014 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten.

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MichaelBOTE Diese betragen: a)  für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – Grundsteuer A –

300 v. H.

b)  für die Grundstücke – Grundsteuer B –

400 v. H.

der Steuermessbeträge. Sobald durch den Stadtrat der Stadt Zeitz der Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze für das Kalenderjahr 2014 gefasst worden ist, wird die Grundsteuer endgültig festgesetzt. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender vorläufiger Grundsteuerbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer, wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt Zeitz bei der Sparkasse Burgenlandkreis IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30 BIC: NOLADE21BLK Kto.-Nr.: 3200000030 BLZ: 800 530 00

Bekanntmachung der Termine zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 für die Grundschulen der Stadt Zeitz Alle Kinder, die bis zum 30. 6. 2015 das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren 01. 07. 2008 – 30. 06. 2009) werden mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 schulpflichtig. Sie sind zum Schulbesuch anzumelden. Die Personensorgeberechtigten melden ihr schulpflichtig werdendes Kind mit Hauptwohnsitz in Zeitz an einer der öffentlichen Grundschulen der Stadt Zeitz an. Jedes Kind ist persönlich vorzustellen. Dabei ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Kinder, die bis zum 30. 06. 2015 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Es gilt das gleiche Anmeldeverfahren. Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig (s. RdErl. des MK – Aufnahme in die Grundschule – vom 18. 6. 2010). Auf der Grundlage der Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 12. 11. 2012 (Schulbezirksverzichtssatzung) 1.  haben die Personensorgeberechtigten ihr schulpflichtig werdendes Kind, welches im Schulbezirk der Grundschule Nonnewitz seinen Hauptwohnsitz hat, entsprechend dem festgelegten Schulbezirk an der

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Grundschule Nonnewitz, OT Nonnewitz, Hauptstraße 16, 06711 Zeitz anzumelden.

zu entrichten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese vorläufige Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz einzulegen. Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht. Zeitz, den 25. 01. 2014

2.  haben die Personensorgeberechtigten die Möglichkeit, ihr schulpflichtig werdendes Kind, welches im Schulbezirk der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna seinen Hauptwohnsitz hat – vorbehaltlich der Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Schulbezirksverzichtssatzung durch den Stadtrat der Stadt Zeitz am 29. 01. 2014 – an einer der unter Ziff. 3 genannten Grundschulen anzumelden. 3.  haben die Personensorgeberechtigten aller anderen schulpflichtig werdenden Kinder mit Hauptwohnsitz in Zeitz die Möglichkeit, ihr Kind an einer der folgenden Grundschulen anzumelden: Grundschule Bergsiedlung, 06712 Zeitz, Platanenweg 32 Grundschule Stadtmitte, 06712 Zeitz, Pestalozzistr.5 Grundschule Zeitz-Ost, 06712 Zeitz, Gustav-Mahler-Str. 14 Grundschule Zeitz-Rasberg, 06712 Zeitz, Karl-Marx-Str. 31 Grundschule Elstervorstadt, 06712 Zeitz, Auf dem Schlagstück 11 Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz (vorbehaltlich der Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Schulbezirksverzichtssatzung durch den Stadtrat der Stadt Zeitz am 29. 01. 2014).

Dr. Kunze Oberbürgermeister

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Zum Zwecke der wohnungsnahen Aufnahme werden die Grundschulen gemäß § 1 Abs. 2 der Schulbezirksverzichtssatzung als nächstgelegene Grundschule für die in ihrem räumlichen Bereich wohnenden schulpflichtigen Kinder bestimmt.

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Sofern Personensorgeberechtigte ihr schulpflichtiges Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule anmelden, ist die Entscheidung im Hinblick auf ein mögliches Auswahlverfahren gemäß § 4 der Schulbezirksverzichtssatzung zu begründen. In diesem Fall ist ein Anmeldeformular auszufüllen, das an der Schule, im Bürgerbüro oder im Internet unter www. zeitz.de (Kinder & Bildung/Bildungseinrichtungen/Schulbezirke, Anmeldeformular) erhältlich ist.

naer Straße, Gustav-Mahler-Straße, Gutenbergstraße, HeinrichHeine-Straße, Heinrich-Jacobi-Straße, Heinrich-Schütz-Straße, Hospitalstraße, Lassallestraße, Liebknechtstraße, Martin-PlanerStraße, Mozartstraße, Platz der Deutschen Einheit, Richard-Wagner-Straße, Robert-Schumann-Straße, Rosa-Luxemburg-Straße, Sebald-Waldstein-Straße, Senefelder Straße, Theodor-ArnoldPromenade, Vater-Jahn-Straße

Anmeldetermine und räumliche Bereiche bzw. Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Zeitz

Grundschule Zeitz-Rasberg, Karl-Marx-Straße 31, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Montag, 17. 02. 2014, 08.00 Uhr – 17.00 Uhr

Grundschule Bergsiedlung, Platanenweg 32, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Dienstag, 18. 02. 2014, 7.30 Uhr – 13.00 Uhr Mittwoch, 19. 02. 2014, 15.00 Uhr – 17.00 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Altenburger Straße, Ahornweg, Akazienweg, August-Bebel-Straße Nr. 66 bis 79, Birkenweg, Buchenweg, Dietrich-BonhoefferStraße (28 bis 104), Dr.-Lange-Straße, Dr.-Flöricke-Promenade, Ebereschenweg, Eichenweg, Erlenweg, Geußnitzer Straße, Hainichener Dorfstraße, Heim am Knittelholz, Herta-Lindner-Straße, Hilde-Coppi-Straße, Kastanienplatz, Käthe-Niederkirchner-Straße, Käte-Tucholla- Straße, Kiefernweg, Kleefeldplatz, Lindenallee, Liselotte-Herrmann-Straße, Maria-Buch-Straße, Olga-BenarioStraße, Pappelweg, Platanenweg, Ulmenweg, Virchowstraße

Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Dienstag, 18. 02. 2014, 13.00 Uhr – 16.00 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Altmarkt, Am Bettelweg, Am Kalktor, An der Molkerei, An der Stadtmauer, August-Bebel-Straße 1 bis 26, Baderstraße, Besenstraße, Bornpromenade, Braustraße, Brüderstraße, Einsteinstraße, Fischstraße, Fockendorfer Grund, Freiheit, Freiligrathstraße, Georg-Agricola-Straße, Gewandhausstraße, Goethestraße, Humboldtstraße, Judenstraße, Kalkstraße, Kloster Posa, Klosterkirchhof, Klosterstraße, Kramerstraße, Lessingstraße, Lindenplatz, Luthergasse, Max-Planck-Straße, Michaeliskirchhof, Mittelstraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Parzellenstraße, Pestalozzistraße, Posaer Straße, Querstraße, Rahnestraße, Richterstraße, Ritterstraße, Robert-Koch-Straße, Roßmarkt, Roßstraße, Rudolf-BreitscheidStraße, Salzstraße, Schießgrabenstraße, Schillerstraße, Schulstraße, Schützenplatz, Schützenstraße, Semmelweisstraße, Steinsgraben, Stiftsberg, Thomas-Mann-Straße, Thomas-MüntzerPlatz, Tröglitzer Straße, Turmstraße, v.-Harnack-Straße, Voigtsmauer, Voigtsstraße, Wasserberg, Weberstraße, Wendische Straße, Wendischer Berg, Zeppelinstraße

Grundschule Zeitz-Ost, Gustav-Mahler-Straße 14, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Montag, 17. 02. 2014, 14.00 Uhr – 17.30 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Anna-Magdalena-Bach-Straße, August-Bebel-Straße Nr. 27 bis 65, Beethovenstraße, Dietrich-Bonhoeffer-Straße (1 bis 27), Dr.- Flörsheim-Allee, Fichtestraße, Franz-Schubert-Straße, Glei-

räumlicher Bereich (Straßennamen): Am Elsterhang, Am Eulengrund, Am Schwanenteich, Am Wiesengrund, An der Hohle/Rasberg, Bachstraße, Bauplatz, Belgrader Straße, Brühl, Budapester Straße, Bukarester Straße, Carl-BenzStraße, Clara-Zetkin-Straße, Cranachweg, Dürerweg, Feldweg, Felleisenweg, Forstplatz, Forststraße, Freiheitsstraße, Friedensstraße, Gertrudstraße, Henry-Dunant-Straße, Höllingstraße, Im Stillen Winkel, Imanuel-Kant-Straße, Kaltefeld, Karl-MarxStraße, Kühler Grund, Kuhndorfer Straße, Kurt-Eisner-Straße, Kurze Straße, Ludwig-Lange-Straße, Moskauer Straße, PaulWegmann-Straße, Pekinger Straße, Prager Straße, Rasberger Straße, Richard-Leißling-Straße, Röntgenstraße, Rosenweg, Rudolf-Puschendorf-Straße, Schwarzer Weg, Spangenbergstraße, Steingasse, Steintorvorstadt, Taubenberg, Waldweg, Warschauer Straße, Weinberghäuser, Weinbergstraße

Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Mittwoch, 19. 02. 2014, 13.00 Uhr – 17.00 Uhr Donnerstag, 20. 02. 2014, 11.30 Uhr – 14.00 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Albrechtstraße, Alte Werkstraße, Am Herrmannschacht, Am Mühlgraben, Auestraße, Auf dem Schlagstück, Auf den Gebinden, August-Dietzschold-Straße, Aylsdorfer Straße, Badstubenvorstadt, Baenschstraße, Bergstraße, Bodenreform, Brückenweg, Cariusstraße, Domherrenstraße, Donaliesstraße, Elsterstraße, Feldstraße, Floßgrabenstraße, Friedrich-Degelow-Straße, Gärtnerstraße, Geraer Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Grenzstraße, Gustav-Sobottka-Straße, Hasselweg (Zeitz), Hauptstraße, Herzog-Moritz-Platz, Hübnerstraße, Johannisteich, Johann-Traugott-Weise-Straße, K.-Kollwitz-Siedlung, Kirchstraße, Leipziger Straße, Messerschmiedestraße, Naumburger Straße, Neue Straße, Neue Werkstraße, Nicolaiplatz, Nicolaistraße, Nordsiedlung, Nordstraße, Otto-Schauer-Straße, Otto-Schlag-Straße, Parkstraße, Paul-Rohland-Straße, Rothestraße, Scharrenstraße, Schädestraße, Schloßstraße, Schulbereich Zangenberg, Steinstraße, Stephanstraße, Tiergartenstraße, Wasservorstadt, Weißenfelser Straße, Wiesenstraße, Windmühlenstraße

Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Mittwoch, 19. 02. 2014, 15.00 Uhr – 16.00 Uhr Für die Grundschule Kayna wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Schulbezirksverzichtssatzung 5. Jahrgang | 25. Januar 2014

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MichaelBOTE durch den Stadtrat der Stadt Zeitz am 29. 01. 2014 der Schulbezirk aufgehoben und es gilt folgender räumlicher Bereich: OT Kayna, OT Lindenberg, OT Mahlen, OT Roda, OT Zettweil, OT Geußnitz, OT Wildenborn, OT Würchwitz, OT Bockwitz, OT Lobas, OT Loitsch, OT Suxdorf, OT Stockhausen

Für die Grundschule Nonnewitz gilt unverändert nachfolgender Schulbezirk: OT Luckenau, OT Nonnewitz, OT Pirkau, OT Theißen, OT Unterschwöditz

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zeitz gemäß § 46 Abs. 3 S. 5 EnWG Die Stadt Zeitz hat das Auslaufen der bestehenden Gaskonzessionsverträge für die Konzessionsgebiete der Gemarkungen Kayna, Geußnitz und Würchwitz zum 31. 03. 2015 im elektronischen Bundesanzeiger am 20. 12. 2012 öffentlich bekanntgemacht und den Abschluss neuer Wegenutzungsverträge für das Gasversorgungsnetz vorgenannter Gebiete, mit einer 20-jährigen Laufzeit, angezeigt. Zwei Bieter, darunter auch die Stadtwerke Zeitz GmbH, bekundeten ihr Interesse am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages. Im Juli 2013 hatten die interessierten Unternehmen die Möglichkeit, sich und ihr Vertragsangebot der Stadt Zeitz vorzustellen. Während der Präsentationstermine wurde, aus Gründen der Harmonisierung mit bereits bestehenden Gaskonzessionsverträgen in anderen Konzessionsgebieten innerhalb des Stadtgebietes von Zeitz eine Laufzeit kleiner 20 Jahre angekündigt und im Schreiben vom 17. 07. 2013 (Abgabe eines bindenden Angebotes) mitgeteilt. Die Kriterien für die Entscheidung unter Berücksichtigung des § 1 EnWG waren: 1.  Eignung des Bewerbers; 2.  Konzessionsvertragsangebot, insbesondere: ▪  Vereinbarung der zulässigen Höchstsätze für die Konzessionsabgaben; ▪  Sonstige Leistungen im Rahmen des nach § 3 Abs. 1 KAV Zulässigen; ▪  Folgepflichten- und Folgekostenregelung; ▪  Endschaftsbestimmungen 3.  Perspektiven der gemeindlichen Daseinsvorsorge: Der Betrieb des örtlichen Gasverteilnetzes ist eine wichtige Aufgabe der gemeindlichen Daseinsvorsorge. Die Stadt trifft mit der Auswahl des neuen Konzessionsnehmers eine weitreichende Entscheidung, da sie sich für die Laufzeit von bis zu 20 Jahren an den ausgewählten Vertragspartner bindet. Deshalb wird ein maßgebliches Kriterium auch sein, welches Unternehmen die gemeindliche Daseinsvorsorge (z. B. Wertschöpfungspotential in Zeitz, Dienstleistungs- und Serviceangebote in Zeitz) nach der Bewertung der Stadt in Zukunft am optimalsten gestalten kann. Dabei entscheidet die Stadt insbesondere darüber, ob sie die 5. Jahrgang | 25. Januar 2014

Durchführung einem dritten Unternehmen anvertraut und dadurch gewährleistet sieht (Gewährleistung der Daseinsvorsorge) oder ob sie diese Aufgabe selber durch eine Eigengesellschaft erfüllen wird (Erfüllung der Daseinsvorsorge). Die Bewertung der Bewerbungen führte zu folgendem Ergebnis: Beide Unternehmen wiesen ihre Eignung zum Betreiben eines Gasverteilnetzes nach und bieten der Stadt die Zahlung der gesetzlich höchstzulässigen Sätze der Konzessionsabgabe und Höchstsätze des Kommunalrabatts nach KAV an.

Grundschule Nonnewitz, OT Nonnewitz, Hauptstraße 16, 06711 Zeitz Anmeldezeiten: Mittwoch, 19. 02. 2014, 16.00 Uhr – 17.00 Uhr

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Die angebotenen Konzessionsvertragsentwürfe unterschieden sich vor allem in den angebotenen Regelungen zu Folgepflichten und Folgekosten, Endschaftsbedingungen sowie Perspektiven der gemeindlichen Daseinsvorsorge. Die Stadtwerke Zeitz GmbH hat das bessere Angebot bezüglich der Endschaftsbestimmungen (vorteilhaftere Ausgestaltung des Sonderkündigungsrechtes bei Gesellschafterwechsel) und der Perspektiven der gemeindlichen Daseinsvorsorge abgegeben. Die Stadtwerke Zeitz GmbH hat sich in der Vergangenheit als regionales Versorgungsunternehmen bewährt und gewährleistet ein hohes regionales Wertschöpfungspotential. Nach Gesamtschau aller Kriterien unter Beachtung des § 1 EnWG hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 12. 12. 2013 beschlossen, den Gaskonzessionsvertrag mit der Stadtwerke Zeitz GmbH abzuschließen. – Am 24. 12. 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht –

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Zeitz, den 25. Januar 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zeitz gemäß § 46 Abs. 3 S. 5 EnWG Die Stadt Zeitz hat das Auslaufen des bestehenden Stromkonzessionsvertrages für die Konzessionsgebiete der Gemarkungen Zeitz und Zangenberg zum 31. 12. 2014 im elektronischen Bundesanzeiger am 20. 12. 2012 öffentlich bekanntgemacht und den Abschluss neuer Wegenutzungsverträge für das Stromversorgungsnetz vorgenannter Gebiete, mit einer 20-jährigen Laufzeit, angezeigt. Als einziger Bieter hat die Stadtwerke Zeitz GmbH ihr Interesse am Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages bekundet. Die Stadtwerke Zeitz wiesen ihre Eignung zum Betreiben eines Stromverteilnetzes nach und bieten der Stadt die Zahlung der gesetzlich höchstzulässigen Sätze der Konzessionsabgabe und Höchstsätze des Kommunalrabatts nach KAV an. Im Juli 2013 hatte das interessierte Unternehmen die Möglichkeit, sich und sein Vertragsangebot der Stadt Zeitz vorzustellen. Während der Präsentation wurde, aus Gründen der Harmonisierung mit bereits bestehenden Stromkonzessionsverträgen in anderen Konzessionsgebieten innerhalb des Stadtgebietes von Zeitz eine Laufzeit kleiner 20 Jahre angekündigt und im Schreiben vom 17. 07. 2013 (Abgabe eines bindenden Angebotes)


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MichaelBOTE

mitgeteilt. Der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 12. 12. 2013 beschlossen, den Stromkonzessionsvertrag mit der Stadtwerke Zeitz GmbH abzuschließen.

Für weitere Fragen zum Objekt steht Ihnen im Fachbereich Soziales Zeitz, Herr Krause, Telefon 03441/251552 oder 03441/212084 zur Verfügung.

– Am 24. 12. 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht –

Zeitz, den 25. Januar 2014

Dr. Kunze , Oberbürgermeister

Dr. Kunze Oberbürgermeister

Zeitz, den 25. Januar 2014

Stadt Zeitz Öffentliche Ausschreibung

Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung

Vermietung des Kiosks im Wald- und Sommerbad Kayna, Waldstraße 44, in 06712 Zeitz

In Vollzug des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Zeitz V/STR/32/1107/13 vom 12. 12. 2013 wird gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 14 GO LSA sowie § 6 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften folgende Straßenbenennung öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadt Zeitz vermietet ab Beginn der Badesaison 2014 (frühestens ab 01. 05. 2014) bis Ende der Saison (spätestens bis 15. 09. 2014) den Kiosk im Waldbad Kayna. Verkaufsraum Küche Keller Kaffeestube

(ca. 13,0 m²) (ca. 30,9 m²) (ca. 30,9 m²) (ca. 50,8 m²)

Der Kiosk wird nur als Gesamt- und nicht als Teilobjekt durch die Stadt Zeitz vergeben. Den Bewerbungsunterlagen ist eine Konzeption beizufügen, die mindestens beinhalten sollte: ▪  das gastronomische Angebot, evtl. saisonale und regionale Produkte ▪  besondere Angebote z. B. an Wochenenden und in den Schulferien ▪  Gästebetreuung an Tagen mit hoher Besucherzahl (flexibler Personaleinsatz) Lage: Ortsausgang Kayna, Landesstraße 194, Richtung Bröckau Objektbeschreibung: eingeschossiges Gebäude im Gelände des Waldbades Kayna Öffnungszeiten des Waldbades in der Saison: (bei andauerndem Regen bleibt das Bad geschlossen) Montag bis Freitag Samstag und Sonntag

12.00 Uhr bis 20.00 Uhr 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Wir bitten die schriftlichen Bewerbungen bis zum 25. 02. 2014 bei der Stadt Zeitz Fachbereich Soziales Zeitz Bewerbung Waldbad Kayna Altmarkt 1 06712 Zeitz

1.  Mit Wirkung zum 12. 12. 2013 werden die Erschließungsstraßen der Eigenheimsiedlung zwischen Friedensstraße, Michaelpark und Felleisenweg entsprechend anliegender Karte mit „Nicolaus-von-Amsdorf-Straße“ und „Julius-von-PflugStraße“ benannt. 2.  Als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt. 3.  Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. Begründung: Nach § 6 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt haben die Städte und Gemeinden das Recht und die Pflicht zur Benennung der im Gemeindegebiet gelegenen Straßen. Die Entscheidungszuständigkeit liegt nach § 44 Abs. 3 Nr. 14 GO LSA beim Stadtrat. Bei der Entscheidung über das Ob und Wie einer Straßenbenennung steht der Gemeinde eine weitgehende, auf dem Selbstverwaltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu, die lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgenden Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird. Nicolaus von Amsdorf (1483–1565) war Martin Luthers vertrauter Freund und unbeugsamer Mitarbeiter am Reformationswerk. Am 20. Januar 1542 führte Martin Luther Nicolaus von Amsdorf im Naumburger Dom in sein Amt als evangelischer Bischof ein. In der Stiftskirche zu Zeitz, dem heutigen Dom St. Peter und Paul, hielt Amsdorf am 22. Januar 1542 seine Antrittspredigt. Luther, der gemeinsam mit Melanchton und anderen Reformatoren der Antrittspredigt gelauscht hatte, predigte am Nachmittag desselben Tages in der Franziskaner-Klosterkirche. Wohnsitz Nicolaus von Amsdorf, des ersten evangelischen Bischofs, wurde das Zeitzer Bischofsschloss. Julius von Pflug (1499–1564) studierte an Universitäten in Leipzig, Bologna und Padua. Der 1517 begonnenen Reformation stand er zunächst recht wohlwollend gegenüber. Er lebte seit 1532 als Propst in Zeitz und wohnte 7 Jahre in der am Nico-

einzureichen.

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MichaelBOTE laiplatz und an der Domherrenstraße gelegenen Propstei. Nach kurzer Unterbrechung ging er 1539 nach Mainz und kehrte 1547 nach Zeitz zurück und trat das Bischofsamt an. In der Stiftskirche in Zeitz und im Dom von Naumburg wurden wieder katholische Gottesdienste gehalten. Am 3. September 1564 starb der letzte Bischof des Bistums Naumburg-Zeitz, Julius von Pflug. Als dauerhaftes Vermächtnis des Bischofs für die Nachwelt ist die Stiftsbibliothek in Zeitz hervorgegangen, die einen unschätzbaren reichen Bestand an Schriften der Reformationszeit enthält. Die Benennung dieser Erschließungsstraßen ist eine Maßnahme, die im öffentlichen Interesse steht. Die sofortige Vollziehung wird im öffentlichen Interesse angeordnet, weil das öffentliche Interesse an einer eindeutigen Erreichbarkeit aller Grundstücke im unbenannten Straßenabschnitt gegenüber dem privaten Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfes überwiegt.

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A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz, einzulegen. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Zeitz, den 16. 12. 2013

Dr. Kunze Oberbürgermeister


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MichaelBOTE

Termine zur Gewässerschau 2014 an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet UHV „Weiße Elster“ Die Weiße Elster, die Große Schnauder, die Aga, der Maibach und der Floßgraben sind lt. Wassergesetz Sachsen-Anhalts Gewässer 1. Ordnung und daher zu diesen Terminen nicht Gegenstand der Gewässerschau, sondern nur ihre Zuflüsse. Schaubezirk

Bereich

Datum

Beginn

Treffpunkt

Gewässer 2. Ordnung

Zeitz

Stadtgebiet (Mitte und Umgebung)

Montag, den 17. 03. 2014

10.00 Uhr

Stadt Zeitz, Altmarkt 16, Gewandhaus, Zimmer 308 Zeitz

Wilder Bach Kuhndorftal bis in den Schlosspark ZZ, Knittelholzbach, Mühlgraben Großosida durch die Stadt ZZ, Fockendorfer Grund, Mischwassergraben ZZ-Zangenberg u. a.

Zeitz

nördlich

Montag, den 17. 03. 2014

13.00 Uhr

OT Nonnewitz, Hauptstr. 15 Gemeindehaus, Nonnewitz

Pirkauer Graben, Zuflüsse in den Maibach und den Floßgraben u. a.

Zeitz

südlich

Mittwoch, den 19. 03. 2014

9.00 Uhr

OT Würchwitz Gaststätte Am Schenkenberg 25 Würchwitz

Lindenberger Schnauder und ihre Zuflüsse, Krake, Stockhausener Graben, Bockwitzer Graben, Zettweiler Graben, Zuflüsse in die Große Schnauder u. a.

Nord

Osterfeld, Anhalt-Süd, Trebnitz, Teuchern, Deuben, Hohenmölsen

Freitag, den 21. 03. 2014

9.00 Uhr

Vgem Droyßiger Zeitzer Forst, Zeitzer Str. 15, Droyßig

Ellrichbach, Zuflüsse in den Maibach, Beginn Thierbach und seine Zuflüsse

Droyßig

Droyßig, Kretzschau, Wetterzeube

Montag, den 24. 03. 2014

9.00 Uhr

Vgem Droyßiger Zeitzer Forst, Zeitzer Str. 15, Droyßig

Zuflüsse in die Weiße Elster, die Aga und den Floßgraben, Hasselbach, Thierbach, Walpernhainer Bach, Mühlgräben, Stolzenhainer Bach, Grazielbach u. a.

Droyßig

Gutenborn und Schnaudertal

Mittwoch, den 26. 03. 2014

9.00 Uhr

Wittgendorf Gartenstraße 30, Wittgendorf

Zuflüsse in die Große Schnauder, Beginn Lindenberger Schnauder und die Zuflüsse, Zuflüsse am Beginn der Aga, Wilder Bach, Gutenbornbach, Wittgendorfer Graben u. a.

Elsteraue

Elsteraue

Montag, den 31. 03. 2014

9.00 Uhr

Gemeinde Elsteraue Hauptstr. 30, Raum 115 Tröglitz

Schwennigke und ihre Zuflüsse, Rehmsdorfer Graben Rietzschke, Mühlgräben, Göbitzer Graben, Klutzschbach, Nißmaer Graben u. a.

Öffentliche Bekanntmachung Unterhaltung Maibach Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt gibt hierdurch bekannt, dass in der Zeit vom 03. 02. 2014 bis 28. 02. 2014 am Gewässer „Maibach“ umfangreiche Arbeiten zur Beseitigung von Totholz sowie Abflusshindernissen durchgeführt werden. Die Anlieger und Hinterlieger haben nach § 41 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige oder die von ihm beauftragte Firma die Grundstücke betreten, vorübergehend mitbenutzen können. Die Eigentümer und sonstigen Inhaber von Rechten und Befugnissen haben zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird. Entstehen durch die vorgenannten Handlungen Schäden, so hat der Geschädigte gegen den Unterhaltspflichtigen Anspruch auf Schadenersatz. Ich mache darauf aufmerksam, dass gem. § 64 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. 03. 2011 Eigentümer von Grundstücken Mehrkosten zu ersetzen haben, wenn sich die Kosten der Unterhaltung erhöhen, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil eine Anlage im oder am Gewässer sie erschwert.

Mehrkosten entstehen, wenn von den Grundstücken oder Anlagen nachteilige Auswirkungen ausgehen, die zusätzliche Unterhaltungskosten verursachen. Anschrift: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Flussbereich Merseburg, Willi-Brundert-Straße 14 06132 Halle (Saale) Telefon: (0345) 54 84 - 4 01 Telefax: (0345) 54 84 - 4 50 E-Mail: fb.mq@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de Manfred Wagenschein, Flussbereichsleiter

LHW

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

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MichaelBOTE

Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten Werte Bürgerinnen und Bürger, in Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen weist das Bürgerbüro gemäß Meldegesetz Land Sachsen-Anhalt ( MG LSA) § 30, 33 u. § 34 sowie Melderechtsrahmengesetz § 18 nochmals daraufhin, dass der Weitergabe von persönlichen Daten widersprochen werden kann. Dies trifft für nachfolgende Auskünfte zu : Übermittlungssperren ▪  § 30 Abs. 2 MG LSA der Weitergabe von Daten der Ehegatten zu ▪  Religionsgemeinschaften ▪  § 34 Abs. 1 MG LSA Übermittlung von Daten an Parteien ▪  § 34 Abs. 2 MG LSA Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen ▪  § 34 Abs. 3 MG LSA Übermittlung an Adressbuchverlage ▪  § 34 Abs. 4 MG LSA Erteilung von Gruppenauskünften ▪  § 33 Abs. 1 a MG LSA Internetauskünfte ▪  § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz – Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung Auskunftssperren ▪  § 35 Abs. 2 MG LSA Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Belange (hier sind entsprechende Nachweise vorzulegen) ▪  § 6 Abs. Melderechtsrahmengesetz – Auskunftssperre – Recht auf informationelle Selbstbestimmung (für Zwecke der Direktwerbung) Die Übermittlungs- und Auskunftssperren können im Bürgerbüro, Altmarkt 1, 06712 Zeitz beantragt werden. Die Beantragung hat persönlich zu erfolgen. Die Übermittlungssperren bleiben auf Dauer bzw. bis auf Widerruf durch den Bürger bestehen. Die Auskunftssperren müssen aller zwei Jahre mit erneuter Begründung verlängert werden.

Europa- und Kommunalwahlen 2014 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in diesem Jahr werden die etwa 27.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Zeitz zur Teilnahme an den Europa- und Kommunalwahlen aufgerufen. Diese Wahlen werden am 25. Mai 2014 stattfinden. Sollte für die Landratswahl eine Stichwahl erforderlich werden, so wird diese am 15. Juni 2014 stattfinden. Periodisch wiederkehrende, allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundlage aller parlamen­tarischen Demokratien der freien Welt. Als fundamentalste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politi­schen Leben sind Wahlen Ausdruck jedes de­mokratischen Verfassungslebens und der Volkssouveränität, Wahlrecht ist demgemäß „Demokratierecht“. 20

5. Jahrgang | 25. Januar 2014

A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

Die Wahlberechtigten können am Wahltag in den Wahllokalen der Stadt ihre Stimme abgeben. Ohne die Mitwirkung ehrenamtlicher Wahlhelfer ist die Durchführung der Wahlen jedoch nicht möglich. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher und bis zu acht Beisitzern besteht. Insgesamt werden am Wahltag ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Die Wahlvorstände sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe verantwortlich und wachen insbe­sondere über die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Nach Schließung der Wahllokale zählen sie die abgegebe­nen Stimmen aus und entscheiden über Gültigkeit oder Ungültigkeit der einzelnen Stimmabgabe. Die von ih­nen und den Briefwahlvorständen ermit­telten Zahlen werden in der Wahlnacht von den Wahlleiterinnen und Wahlleitern zum vor­läufigen amtlichen Endergebnis zusammengefasst. Ich darf Sie alle deshalb herzlich bitten, sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Ver­fügung zu stellen. Wahlhelfer kann jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte werden, es sei denn, eine eigene Kandidatur steht dem entgegen. Wer, ohne selbst initiativ geworden zu sein, in einen Wahlvorstand berufen wird, sollte sich dieser wichtigen Aufgabe, die eine freie und unbeeinflusste Stimmabgabe garantiert, nicht entziehen. Die Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme ist jeder Wahlberech­tigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Für Ihren persönlichen Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung von 21 Euro. Melden Sie sich bitte umgehend beim Wahlbüro der Stadtverwaltung als Wahlhelferin und Wahlhelfer, damit die Wahlen reibungslos funktionieren. Das Wahlbüro ist wie folgt erreichbar: Anschrift:

Stadt Zeitz Wahlbüro Altmarkt 1 06712 Zeitz

E-Mail:

wahl@stadt-zeitz.de

Fax: Telefon:

0 34 41 / 83 257 0 34 41 / 83 211 und 0 34 41 / 83 304

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinem Aufruf folgen und sich damit in den Dienst unse­rer Demokratie stellen. Hierfür danke ich Ihnen ausdrücklich.

Dr. Volkmar Kunze Oberbürgermeister


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MichaelBOTE

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2014 folgende befristete Einstellungen:

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2014 folgende befristete Einstellungen:

2 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

2 Reinigungs- und Kassenkräfte (m/w)

Die Einstellungen sind wie folgt vorgesehen:

Die Einstellungen sind wie folgt vorgesehen:

1 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 02. 05. 2014 – 10. 09. 2014 (voraussichtlicher Einsatz im Freibad Zeitz) 1 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 02. 05. 2014 – 10. 09. 2014 (voraussichtlicher Einsatz im Waldbad Kayna)

2 Kassen- und Reinigungskräfte 12. 05. 2014 – 10. 09. 2014 (voraussichtlicher Einsatz im Waldbad Kayna) Die Entscheidung über den Einsatzort in den städtischen Bädereinrichtungen bleibt der Stadt Zeitz vorbehalten.

Die Entscheidung über den Einsatzort bleibt der Stadt Zeitz vorbehalten.

Aufgaben: Der Reinigungs- und Kassenkraft obliegt es, für Ordnung und Sauberkeit in den Bädereinrichtungen zu sorgen.

Aufgaben: Der/Dem Fachangestellten für Bäderbetriebe obliegt es, den Badebetrieb für die Bürger in den Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz und/oder im Waldbad Kayna sicherzustellen. Weiter ist sie/ er für einen ökonomischen und sicheren Betrieb der Bäder mitverantwortlich. ▪  Gewährleistung des Badebetriebes: Aufsichts-, Sanitäts- und Rettungsdienst (Organisation und Durchführung); Einhaltung der Badeordnung ▪  Sicherstellung von Betrieb und Unterhaltung des Bades: Überwachung, Pflege und Wartung der Gebäude, Einrichtungen, technischen Anlagen; Kontrolle und ggf. Einleitung von Maßnahmen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen zur Hygiene und Sicherheit ▪  Reinigungsarbeiten: Reinigung und Pflege sämtlicher Räumlichkeiten und Außenanlagen; Einhaltung der Hygienevorschriften ▪  Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie der Bade- und Betriebsordnung ▪  Publikumsverkehr: Mithilfe bei der Planung der Bäderbelegung, Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen/Öffentlichkeitsarbeit ▪  Schwimmunterricht

Reinigungsarbeiten ▪  Reinigung und Pflege sämtlicher Räumlichkeiten und Außenanlagen ▪  Einhaltung der Hygienevorschriften

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 3 TVöD (§ 17 TVÜVKA). Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und an Wochenenden vorgesehen ist.

Voraussetzungen: Die Bewerberin/Der Bewerber sollte eine abgeschlossene Ausbildung in der Gebäude- und Objektreinigung oder eine entsprechende Berufserfahrung vorweisen können sowie körperlich fit und belastbar sein. Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein gültiger Nachweis über die erfolgte Impfung Hepatitis A vorzulegen.

Voraussetzungen: ▪  Mindestalter: 18 Jahren ▪  nachweisliche Ausbildung (nach bundesdeutschem Recht) ▪  Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 2 Jahre) Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein Impfnachweis für Hepatitis A und B erforderlich. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 06. 03. 2014 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „Bewerbung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 2014“, Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Zeitz, 15. 01. 2014

Abwicklung der Kassengeschäfte ▪  Kassendienst Freibad ▪  Abrechnung der Eintrittsgelder / Belegnachweis ▪  Mitwirkung bei der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Gelder itwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von M Veranstaltungen Auskünfte an Badegäste erteilen Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit ▪  Durchsetzung der Bade- und Betriebsordnung Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 2 Ü TVÖD (§ 17 TVÜ-VKA). Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und an Wochenenden vorgesehen ist.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 06. 03. 2014 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „Bewerbung Reinigungs- und Kassenkraft 2014“, Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Zeitz, 15. 01. 2014

5. Jahrgang | 25. Januar 2014

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MichaelBOTE

A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2014 folgende befristete Einstellungen:

5 Rettungsschwimmer/Rettungsschwimmerinnen Die Einstellungen sind wie folgt vorgesehen: 3 Rettungsschwimmer/innen im Freibad Zeitz 1 Rettungsschwimmer/in 2 Rettungsschwimmer/in

01. 04. 2014 – 10. 09. 2014 02. 05. 2014 – 10. 09. 2014

2 Rettungsschwimmer/in im Waldbad Kayna 2 Rettungsschwimmer/in

12. 05. 2014 – 10. 09. 2014

Die Entscheidung über den Einsatzort bleibt der Stadt Zeitz vorbehalten. Aufgaben: Die Rettungsschwimmer haben unter Leitung des/der Meisters/in für Bäderbetriebe bzw. des/der Fachangestellten für Bäderbetriebe den Badebetrieb in der Einrichtung bei Wasseraufsicht, Wasserrettung und Erste Hilfe abzusichern. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 3 TVöD (§ 17 TVÜ-VKA). Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und an Wochenenden vorgesehen ist. Voraussetzungen: ▪  Mindestalter: 18 Jahre ▪  körperliche und geistige Eignung zur Erfüllung dieser Aufgabe ▪  Zuverlässigkeit ▪  das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Silber haben (mit aktueller Gültigkeit) ▪  Ausbildung in der Ersten Hilfe ▪  keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die Tätigkeit Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein gültiger Impfnachweis für Hepatitis B erforderlich. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 06. 03. 2014 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „Bewerbung Rettungsschwimmer/in 2014“, Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Zeitz, 15. 01. 2014

Tieferschüttert nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Kameraden Herrn Oberbrandmeister

Helmut Zetzsche, der am 22. 12. 2013 leider verstorben ist. Wir verlieren mit Herrn Zetzsche einen zuverlässigen, engagierten Kameraden und einen guten Freund. Wir werden seiner stets in Ehren gedenken. Unser tiefstes Beileid und Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Familie. Es ist der Verdienst von Helmut Zetzsche, dass die Feuerwehr Geußnitz nach dem Krieg wieder neu aufgebaut wurde. Er war lange Zeit Wehrleiter, hat sich stets aktiv für die Feuerwehr engagiert und war immer ein respektiertes und angesehenes Mitglied. Im Namen der Stadt Zeitz und aller Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Geußnitz

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5. Jahrgang | 25. Januar 2014


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5. Jahrgang | 25. Januar 2014

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MSBH_Anz_Amtsblatt_Zeitz_Grana_0114_MSBH_Anz_Amtsblatt_Zeitz_Grana_0114 15.01.14 13:19 Seite 1 M i c h a e l B O T E A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z

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