Michaelbote Januar 2019

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10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

MICHAELBOTE

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich möchte Ihnen auf diesem Wege noch einmal ein gesundes und frohes neues Jahr wünschen. Natürlich stehen auch in diesem Jahr große Projekte und Bauvorhaben in Zeitz und den zu Zeitz gehörenden Ortschaften an, über die ich einen kurzen Ausblick geben möchte. Im Jahr 2019 stehen zunächst die Erarbeitung des Leitbildes der Stadt Zeitz wie auch die Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes an, was wiederum maßgeblich für die weitere Entwicklung der Stadt sein wird. Nach wie vor haben wir sehr große Baumaßnahmen vor uns, können aber auch etliche, wenn auch mit branchenbedingten Verzögerungen, abschließen. Die großen Straßenbauvorhaben Weißenfelser Straße, Steinsgraben, Schädestraße, Gustav-Sobottka-Straße und Auf dem Schlagstück werden fertiggestellt. Ebenso ihren Abschluss finden die Arbeiten an den Außenanlagen des Bahnhofes, den Sportund Außenanlagen des Ernst-Thälmann-Stadions, den Grünanlagen in der Tiergartenstraße und den Außenanlagen der Kindertagesstätte Bummi sowie am Feuerwehrhauptgebäude im Steinsgraben.

Im gesamten Stadtgebiet werden darüber hinaus weitere Papierkörbe aufgestellt. Auch werden erstmalig Hundewiesen in der Stadt eingeweiht. Natürlich werden auch von dritter Seite Maßnahmen in Zeitz durchgeführt, wie beispielsweise die Sanierung des GeschwisterScholl-Gymnasiums durch den Burgenlandkreis, die Fortsetzung der Fassadensanierung an der Michaeliskirche, der Neubau am Lindenplatz durch die Stiftung Seniorenhilfe sowie die Sanierung der Elsterflutbrücke am Tiergarten. Insgesamt ist erfreulicherweise in Zeitz die Anzahl der Finanzierungsanfragen bei Banken stark gestiegen, so dass auch im privaten Bereich mit weiteren Investitionen zu rechnen ist, die sich positiv auf das Stadtbild auswirken werden. Auch die ersten Hochwasserschutzmaßnahmen durch das LHW beginnen bereits dieses Jahr. Dies sind nur einige der Projekte, denen wir 2019 erwartungsvoll entgegensehen.

Der Baubeginn steht bei folgenden Projekten bevor:   Bau der Querungsinsel in der Käthe-Niederkirchner-Straße   Bau der Fußgängerampel in der Virchowstraße   Gemeinschaftsbaumaßnahmen Kanal- und Straßenbau Rasberger Straße / Röntgenstraße / Clara-Zetkin-Straße und Johann-Traugott-Weise-Straße   Teilweise Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Zeitz-Ost   Barrierearmer Umbau der Bushaltestellen am Klinikum und in der Weberstraße   Grundhafte Erneuerung des Kreisverkehr Donaliesstraße   Umbau Blindenleitsystem Bushaltestelle Badstubenvorstadt   Bauarbeiten und Hangsicherung der Straße zu Kloster Posa

Ganz maßgeblich wird aber auch der Braunkohlestrukturwandel im Vordergrund stehen, bei dem ein vorzeitiger Ausstieg vermieden werden muss. Vor allem muss für eines gesorgt werden: nämlich dass der Ausgleich für den Strukturwandel vor allem da ankommen muss, wo der Strukturwandel stattfindet, also hier bei uns in der Kernregion, dem ehemaligen Kreis Zeitz. Mit herzlichen Grüßen Ihr

Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

© Corina Trummer

Auch bei den Spielplätzen können dringend notwendige Investitionen umgesetzt werden. So wird beispielsweise im Goethepark eine Spielkombination eingerichtet und der Spielplatz Auf dem Schlagstück umgestaltet und mit neuen Spielgeräten versehen. In Theißen erhält der Spielplatz Am Sandberg im Frühjahr eine Kombinationsspielanlage. Für einen Spielplatzneubau in Kayna werden im Februar Fördermittel beantragt. Außerdem werden wir hoffentlich die Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost und des ZeKiWa-Gebäudes beginnen können, wobei wir immer noch auf die dringend benötigten Genehmigungen warten. Im Museum Schloss Moritzburg und im Schlosspark werden wir mit der Umsetzung erster Baumaßnahmen beginnen, die durch die Zuwendung des Burgenlandkreises im Jahr 2018 möglich werden. Auch hier fehlen jedoch noch die erforderlichen Genehmigungen.

Wir freuen uns mit diesen und vielen weiteren Aktivitäten die Stadt Zeitz wieder ein Stück voranzubringen.


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21. „Zeitzer Michael“ – Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz – die Bewerber stehen fest! •  6 Preise für 25 Bewerber •  Sonderpreis für Bewerber der ersten Stunde Keine leichte Aufgabe kommt auf die Jury zu, aus den 25 Bewerbern, die sich um den „Zeitzer Michael“ beworben haben, die beste Existenzgründerin oder den besten Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger zu wählen. Die Palette der Bewerberinnen und Bewerber ist breit. Sie umfasst sowohl Geschäftsideen, wie die Herstellung von hochwertigen Druckerzeugnissen oder Kleidern, als auch die Herstellung und den Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln, sie reicht von Unternehmen der Gesundheitsvor- und nachsorge, über klassische Handwerksbetriebe, Spedition, Blumenhandel, Tankstelle und Spielzeug- und Dufthandel bis hin zum Hühnerhof. Die Zahl der Beschäftigten reicht von Ein-Personen-Firmen bis zu 10-Mann- bzw. Frau-starken Unternehmen. Der Hauptpreis des „Zeitzer Michael“ ist auch in diesem Jahr mit Geld und Sachpreisen im Wert von 2.000 Euro dotiert. Überreicht wird der Preis von Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, und von Christian Thieme, Oberbürgermeister der Stadt Zeitz.

„Ich freue mich, dass unser Ministerpräsident Reiner Haseloff zur Preisverleihung des Zeitzer Michael nach Zeitz kommt. Das unterstreicht die enorme Bedeutung dieser Veranstaltung und würdigt zugleich die unternehmerische Leistung der jungen Gründerinnen und Gründer, die sich trotz schwieriger Lage am Markt behaupten“, so Thieme. Weiterhin vergeben werden fünf Sonderpreise mit Preisgeld von je 500 Euro. Alle anderen Bewerber um den 21. „Zeitzer Michael“ gehen aber traditionell nicht leer aus. Neben viel Aufmerksamkeit bekommt jeder Teilnehmer eine Urkunde und eine Flasche Winzersekt vom Wein- und Sektgut Triebe, einen Gutschein des China-Restaurants Peking und weitere Überraschungen. Auch in diesem Jahr zeichnet der „Pakt für Arbeit“ darüber hinaus das Unternehmen aus, das sich vor exakt zehn Jahren um den „Zeitzer Michael“ beworben hat und sich seitdem sowohl wirtschaftlich als auch sozial erfolgreich entwickelt hat. Die Übergabe des „Zeitzer Michael“ findet am 7. Februar 2019 statt. Moderiert wird die Veranstaltung in gewohnt unterhaltsamer Art von Theo M. Lies. Für die musikalische Begleitung am Flügel sorgt auch in diesem Jahr der Pianist Melchior Walter.

DIE BEWERBER

Agrartec Stephan Frank

Autoservice Liebmann Sebastian Milde

Bäckerei Eisenschmidt Jan Eisenschmidt

Blumenhandel Aechtner Sabine Jahr

Druckhaus Zeitz Doreen Battige

DuftZeitz Volker Dietrich

Elektromeister Markloff & Rösner GmbH Jens Reimann und Frank Buchholz

Fresh-Trans Elsteraue GmbH Torsten Kirchhoff

Grafik- und Webdesign Gerster Maximilian Gerster

Hairstyle Gubba Nicole Gubba

Häusliche Kranken- und Altenpflege Victoria Elbrandt

HTR Zeitz Michael Föll

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14.01.2019

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Hühnerhof Zimmermann Philipp Zimmermann

Kompetenzzentrum Schmalz Steffen Schmalz

MULTI-Express Schuh- und Schlüsseldienst Ivonne Lämmchen

Nähwerkstatt Seidenpuppe Ines Pieser

Physiotherapie Christian Stahn Christian Stahn

Piccola Italia Klaus-Dieter Freyer

Reddy Küchen Hermann Schröder

Speiseservice Elvira Matiba Ralf Matiba

SpielZeitz Mareen Warnicke

Star-Tankstelle Cornelia Bock

Stephanie´s Stoffliebe Stephanie Hillger

Wertebau Mehlhorn Schmaltz GmbH Konrad Ralf Mehlhorn und Hagen Schmaltz

Zeitz am Mittelmeer Nikolaos Thomaidis

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22. Arthur-Wolfsohn-Ehrung in Zeitz Ganz im Zeichen junger, talentierter Künstler stand die ArthurWolfsohn-Ehrung am 13. Januar 2019 im Theater im Capitol Zeitz. Sie fand in Gedenken an den in Auschwitz ermordeten jüdischen Unternehmer Arthur Wolfsohn und die Opfer und Verfolgten des Naziregimes statt.

Einen Förderpreis in Höhe von 600 Euro erhielt:

In diesem Jahr wurden insgesamt vier Solisten und drei Gruppen mit insgesamt 2.900 Euro bedacht.

© René Weimer

Preisträger 2019 Einen Förderpreis in Höhe von jeweils 250 Euro erhielten:

Oberstufenchor des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Zeitz

Niklas Franziskus Makowski

© René Weimer

Julia Rothe

© René Weimer

© René Weimer

Die diesjährige Hauptpreisträgerin Michaele Julia Fleischer konnte sich über 800 Euro freuen.

Bornitzer Karnevalclub e. V.

© René Weimer

© René Weimer

Michaela Julia Fleischer – Hauptpreisträgerin Alle Preisträger des Jahres 2019 Sie alle zeigten Ausschnitte aus ihrem künstlerischen Schaffen.

Diem Mi Do Pham

© René Weimer

Einen Förderpreis in Höhe von 500 Euro erhielt:

© René Weimer

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A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Stadt Zeitz – Öffentliche Sitzungen im Januar und Februar 2019 Datum

Sitzung

Ort

Di, 29.01.2019, 17.00 Uhr Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses 19.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Theißen 19.30 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz

Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1 Theißen, Bürgerraum, Schulstr. 9 Geußnitz, Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“

Mi, 30.01.2019, 17.00 Uhr Sitzung des Betriebsausschusses

Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1

Do, 31.01.2019, 17.00 Uhr Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses

Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1

Mi, 06.02.2019, 16.45 Uhr Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses 17.00 Uhr 48. Sitzung des Stadtrates Zeitz

Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1 Zeitz, Friedenssaal im Rathaus, Altmarkt 1

Di, 12.02.2019, 19.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg

Mehrzweckhalle Zangenberg

Mo, 18.02.2019, 19.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau

Pirkau, Büro Holzbau Meuche

Di, 19.02.2019, 19.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz 19.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz

Würchwitz, Saalstube der Gaststätte Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15

Di, 26.02.2019, 19.00 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Theißen 19.30 Uhr Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz

Theißen, Bürgerraum, Schulstr. 9 Geußnitz, Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“

Änderungen vorbehalten! Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem: http://www.ratsinfo-online.de/zeitz-bi

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Leitbild für die Stadt Zeitz Auswertung der Einwohnerumfrage und Einladung zu den kommenden Arbeitsphasen Die Einwohnerbefragung im Rahmen des Leitbildprozesses zur Stadt Zeitz ging am 04.01.2019 erfolgreich zu Ende. Mehr als 800 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich an dem Meinungsbild und gaben ihre Sichtweisen und Entwicklungsziele in den Fragebögen wieder. Anhand dieser Untersuchung sollen Handlungsempfehlungen, Projektideen und Entwicklungsziele erarbeitet werden, die die zukünftigen Herausforderungen der Stadt Zeitz aufgreifen. Erfolgreiche Auftaktveranstaltung Der Start des Leitbildprozesses erfolgte am 20.11.2018 mit der Auftaktveranstaltung im Friedenssaal des Zeitzer Rathauses. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Oberbürgermeister Christian Thieme, stellte Eddy Donat vom Dienstleister GMA den Prozess zur Erarbeitung des Leitbildes den rund 70 Zuschauern vor. Tobias Jacobs vom Unternehmen Timourou präsentierte die ersten Erkenntnisse aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, das aktuell fortgeschrieben wird. Kernstück der Veranstaltung war der Meinungs- und Gedankenaustausch bei Kaffee und Tee. Auf vier Tafeln zu den Oberkategorien „Wirtschaft/Arbeit“, „Kultur/Tourismus“, „Verwaltung/Politik“ und „Jugend/Soziales“ konnten die Gäste ihre Gedanken und Anregungen anbringen. So entstand eine umfangreiche Sammlung an Meinungen und Themenschwerpunkten, die in den anstehenden Arbeitsphasen weiter besprochen und erörtert werden.

Zeitz2035 Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurde zudem die neue Webseite www.zeitz2035.de vorgestellt. Unter der Federführung von Reiner Eckel, Betreiber des Onlinemagazins ZeitzOnline, wird die neue Webseite, in Kooperation mit der Stadt Zeitz, den Leitbild-Prozess begleiten. Alle Informationen zu den einzelnen Arbeitsprozessen können Sie auf der Webseite abrufen. Arbeitsphasen (Workshops und Diskussionsrunden) Die ersten Leitbild-Workshops fanden am 23. und 24.01.2019 in der Ölmühle statt. Unter der Leitung von Eddy Donat vom Dienstleister GMA wurden gemeinsam mit den interessierten Teilnehmern die Stärken und Schwächen in den einzelnen Themenbereichen „Wirtschaft/Arbeit“, „Kultur/Tourismus“, „Verwaltung/Politik“ sowie „Jugend/Soziales und Sport“ erarbeitet. Dabei wurden ausgehend von den in der Auftaktveranstaltung gesammelten Ideen und Anregungen erste Projektvorhaben umrissen, die nun weiter ausformuliert werden. Kommende Arbeitsphasen (Workshops und Diskussionsrunden) In den kommenden Arbeitsgruppenveranstaltungen sollen insbesondere die Ergebnisse der Einwohnerbefragung vorgestellt werden. Die nächsten Arbeitsgruppenveranstaltungen finden im Friedenssaal des Zeitzer Rathauses, Altmarkt 1 in Zeitz an folgenden Terminen statt:   Montag, 04.03.2019, 16.30 Uhr, Workshop „Verwaltung/Politik“   Montag, 04.03.2019, 19.00 Uhr, Workshop „Wirtschaft/Arbeit“   Dienstag, 05.03.2019, 16.30 Uhr, Workshop „Kultur/Tourismus“   Dienstag, 05.03.2019, 19.00 Uhr, Workshop „Jugend/Soziales und Sport“ Die Projektarbeitsgruppe „Leitbild der Stadt Zeitz“ freut sich über viele interessierte Teilnehmer. Anmeldungen für die Workshops sind bis 15.02.2019 über die Webseite www.zeitz2035.de oder direkt per E-Mail rene.beyer@stadt-zeitz.de möglich. Alle Interessenten sind herzlich willkommen!

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Tourist-Information Zeitz

Im Februar gibt es in Zeitz erneut Gelegenheit, André König, Energieberater der Verbraucherzentrale, beim Aufspüren von Energieverlusten im Stadtzentrum zu begleiten. Während eines Thermografie-Rundgangs werden ausgewählte öffentliche Gebäude mittels Wärmebildkamera untersucht. Unmittelbar vor Ort lassen sich mit dem Gerät die Wärmestrahlen der aufgenommenen Bauteile erfassen und anhand der Messergebnisse Wärmebrücken, Luftundichtheiten oder Feuchteschäden lokalisieren. Diese sind häufig Ursache von Wärmeverlusten und machen Maßnahmen zur energetischen Sanierung erforderlich. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an private Wohnund Hauseigentümer, die entsprechende Maßnahmen planen. Die Stadt Zeitz ist eine von landesweit sieben Kommunen, die sich an der Aktion „Thermografie-Rundgänge von A (wie Arendsee) bis Z (wie Zeitz)“ beteiligen. Hier laden Verbraucherzentrale und Stadt am Dienstag, 12. Februar zum Rundgang ein. Treffpunkt ist 18.00 Uhr am Gewandhaus (Altmarkt 16). Anmeldung: Interessenten werden um Anmeldung bis zum 8. Februar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 809 802 400 gebeten.

Auszeichnung „Top-Ausbildungsbetrieb 2018“

Fensterfront der Tourist-Information erstrahlt im neuen Glanz Zum Stadtjubiläum wurde die Beklebung der Fenster begonnen, nun wurde das Projekt fortgeführt. Die Motive sind so gewählt, dass sie in Stadtführungen, die an der Tourist-Information beginnen, mit eingebunden werden können. So kann auch im Rahmen der Zertifizierung „Reisen für Alle“ der Tourist-Information Zeitz das Stadtführungsangebot angepasst werden. Für Menschen mit einer Gehbehinderung oder kognitiv beeinträchtigte Personen können so barrierearme Stadtführungen angeboten werden.

Das erste Fenster zeigt wichtige touristische Sehenswürdigkeiten der Stadt Zeitz.

© Maria Fischer

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat im Dezember 2018 Firmen mit herausragender Ausbildungsqualität gewürdigt und ihnen die Auszeichnung „Top-Ausbildungsbetrieb 2018“ verliehen. Insgesamt wurden 25 Unternehmen aus dem südlichen Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Zuvor waren in diesem Jahr 55 Bewerbungen eingegangen. Eine Jury aus ehrenamtlich engagierten Unternehmern und hauptamtlichen IHK-Mitarbeitern hat diese bewertet. Kriterien waren unter anderem: Wer hat sich 2018 besonders für Berufsorientierung und Ausbildung engagiert? Und wer hat sich für die Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen oder jungen Geflüchteten eingesetzt? Die Preisträger „Top-Ausbildungsbetriebe“ 2018 im Burgenlandkreis sind: •  Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH, Zeitz •  Seifert Logistics GmbH, Lützen •  Henglein GmbH & Co. KG, An der Poststraße •  Sparkasse Burgenlandkreis, Zeitz

Ungeführte Stadtrundgänge Ab sofort kann man in der Tourist-Information den Flyer „Ungeführte Stadtrundgänge“ für 0,50 €/Stück erwerben. Die unterschiedlichen Themen bieten viel Raum zum Erkunden der Elsterstadt. Aktuell zur Auswahl stehende Führungen: Der Altmarkt, Die Stadtbefestigung, Luther und seine Nachkommen

© Maria Fischer

Energieverlusten auf der Spur – Unterwegs mit Wärmebildkamera Dienstag, 12. Februar 2019, 18.00 Uhr

© Maria Fischer

Energieberatung Thermografie-Aktion in Zeitz

Das zweite Fenster greift das Thema Persönlichkeiten, wie z. B. der Heilige Michael und Herzog Moritz, sowie das Thema Reformation auf. 8

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Der dritte Fensterkomplex zeigt die jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen in der Stadt Zeitz und die Zeitzer Stadtbefestigung.

1050 Jahre Stadt Zeitz Das Jubiläumsjahr 2017 – Bilder, Ereignisse und Geschichte(n) Festschrift der Stadt Zeitz als Rückblick auf das Festjahr 2017 erschienen Seit 18.12.2018 liegt die Festschrift der Stadt Zeitz als Rückblick auf das Festjahr 2017 vor. Die Festschrift umfasst 236 Seiten und ist als Buch mit Festeinband im Format 24 x 27 cm und einer Auflage von 500 Exemplaren erschienen. Die Texte hat Petrik Wittwika geschrieben. Mit der Gestaltung wurde der Buchkünstler Andreas Richter beauftragt. Das Buch mit Festeinband gibt Informationen zur Stadtgeschichte und lässt mit zahlreichen Fotos auf das Geschehen im Festjahr 2017 zurückblicken, auf Veranstaltungen, Ausstellungen, schöne Stunde und Begegnungen. Der große Festumzug steht hierbei im Mittelpunkt.

© Maria Fischer

Vielen Dank allen Beteiligten, die das Erscheinen der Festschrift ermöglicht haben. Ein besonderer Dank gilt Petrik Wittwika, Andreas Richter, den Fotografen und der Sparkasse Burgenlandkreis.

Servicedaten: Tourist-Information Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz Tel.: 03441 / 83-291 oder 03441 / 83-292 E-Mail: tourismus@stadt-zeitz.de Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

I M P R E S S U M

D E R

S T A D T

Z E I T Z

Herausgeber: Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz Verantwortlich für den amtlichen Teil: Christian Thieme, Oberbürgermeister Redaktion: Kathrin Nerling, Tel. 03441 / 688020 E-Mail: Kathrin.Nerling@stadt-zeitz.de Layout und Druck, verantwortlich für die Anzeigen: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz, Tel. 03441 / 6162-0, E-Mail: info@druckhaus-zeitz.de, www.druckhaus-zeitz.de Erscheinen: mindestens monatlich (nach Bedarf); kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet, zusätzlich verfügbar im Bürgerbüro im Rathaus und in der Tourist-Information Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 23. Februar 2019 Nächster Redaktionsschluss: Montag, 11. Februar 2019 Michaelbote nicht erhalten? Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: 03441 / 662917

Angaben zum Buch Titel: 1050 Jahre Stadt Zeitz Herausgeber: Stadt Zeitz Redaktion und Texte: Petrik Wittwika Gestaltung und Layout: Andreas Richter, Dobis Erscheinungsdatum: 18.12.2018 Umfang: 236 Seiten Format: 24 x 27 cm Festeinband Preis: 24,90 Euro Informationen und Verkauf Tourist-Information Zeitz Altmarkt 16, 06712 Zeitz Telefon: 03441 / 83-291 E-Mail: tourismus@stadt-zeitz.de

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© Maria Fischer

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Bewerbung zum Amt der 8. Zeitzer Weinprinzessin Einmal Prinzessin sein … Der Traum vieler junger Mädchen aus der Zeitzer Region kann in Erfüllung gehen.

Geschätzt werden ihre aussagekräftigen Kenntnisse über Weinanwendungen. Ein sicheres Auftreten und Charme im Umgang mit Menschen sind gute Voraussetzungen für die künftige Weinmajestät. Aber keine Angst! Die Stadt Zeitz und der Verein zur Förderung des kulturhistorischen Weinanbaues auf Kloster Posa e.V. begleiten und unterstützen die Bewerberin bei der Wissensaneignung. Die Winzer und Direktvermarkter an der „Weinroute an der Weißen Elster“ freuen sich, ihr praxisorientiertes Wissen zu vermitteln. Die Stadt Zeitz wird das Amt der 8. Zeitzer Weinprinzessin finanziell und vor allem organisatorisch unterstützen und begleiten. Die Weinprinzessin ist während ihrer Amtszeit Ehrenmitglied des Vereins zur Förderung des kulturhistorischen Weinanbaues auf Kloster Posa e. V. Dieser ist bei der Ausstattung der Weinprinzessin behilflich.

Wer Lust hat, dieses schöne erlebnisreiche Amt zu übernehmen, richtet seine Bewerbung inklusive Lebenslauf und Foto bis 31. März 2019 an die Stadt Zeitz. Bitte Umschlag beschriften mit: Bewerbung Zeitzer Weinprinzessin!

© A. Spengler

Stadt Zeitz Sachgebiet Kultur Altmarkt 1 06712 Zeitz

Die Zeitzer Weinprinzessin ist für die Stadt Zeitz und die Winzer entlang der „Weinroute an der Weißen Elster“ Repräsentantin und Weinbotschafterin. Das Ehrenamt setzt ein hohes Maß an persönlichem Engagement und zeitlicher Flexibilität voraus. Der Weinverein Zeitz und die Stadt Zeitz begleiten sie während der Amtszeit von 2 Jahren. Zum 13. Zeitzer Weinfest am 14. September 2019 im Schlosspark Moritzburg erfolgt die Krönung und Aufnahme in die „Familie der Weinhoheiten der Saale-Unstrut-Region“. Welche Anforderungen muss die 8. Zeitzer Weinprinzessin erfüllen? Die Bewerberin zur Besetzung dieses repräsentativen Ehrenamtes ist weiblich, ledig, mindestens 18 Jahre alt, hat ein gepflegtes Äußeres und ist im Besitz des Führerscheins der Klasse B. Sie hat ihren Lebensmittelpunkt in der Zeitzer Region. Die künftige Zeitzer Weinprinzessin verfügt über sehr gute Allgemeinkenntnisse zur Weinregion Saale-Unstrut, der „Weinroute an der Weißen Elster“ sowie zum Thema Wein und dessen Anbau. Darüber hinaus besitzt sie ein breites regionalgeschichtliches Wissen und kennt die touristischen Standorte und Angebote der Stadt Zeitz und des Umlandes. 10

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stadt Zeitz, Sachgebiet Kultur, Kerstin Müller, Telefon: 03441 / 688025, E-Mail: kerstin.mueller@stadt-zeitz.de.

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Lehrgang für Rettungsschwimmer

26. Februar 2019, 17.00 Uhr in der Literaturgalerie der Stadtbibliothek „Martin Luther“

Die Stadt Zeitz beabsichtigt einen Lehrgang für Rettungsschwimmer duchzuführen. Der Lehrgang ist ab dem 18.02.2019 immer montags und dienstags in der Zeit von 19.00-20.00 Uhr in der Schwimmhalle Zeitz. Kosten: 80,00 € zuzüglich 10,00 € Prüfungsgebühr. Bei einer Bewerbung und Einstellung als Rettungsschwimmer für die Sommerbadsaison 2019 werden die 80,00 € Lehrgangsgebühr erstattet.

Ausstellungseröffnung „Wasser, Linien, Leben“ – Fotoschule Trummer

Bereits zum dritten Mal lädt die Fotoschule Trummer zur Fotoausstellung in die Stadtbibliothek „Martin Luther“ nach Zeitz ein. Die Ausstellungseröffnung findet am 26. Februar 2019 um 17.00 Uhr in der Literaturgalerie der Stadtbibliothek „Martin Luther“ statt. Mehrere Teilnehmer der Fotoschule präsentieren in diesem Jahr ihre Arbeiten zum Thema „Wasser, Linien, Leben“. Die Fotografien sind teilweise in Fotoworkshops, auf Fototouren sowie im privaten Bereich entstanden. Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten im Zeitraum 26. Februar bis 9. April 2019 in der Stadtbibliothek besichtigt werden. Fotointeressierte und Gäste sind herzlich eingeladen.

Informationen: Schwimmhalle Zeitz „Naether-Bad“ Leiter der Einrichtung: Ulf Krause Freiligrathstr. 28 a, 06712 Zeitz Tel.: 03441 / 212084 E-Mail: baeder@stadt-zeitz.de

PARITÄTISCHE Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saalekreis informiert:

Erste Selbsthilfe-App für Sachsen-Anhalt Mehr als 600 im Süden Sachsen-Anhalts ansässige Selbsthilfegruppen sind seit November 2018 erstmals gebündelt an einem virtuellen Ort zu finden. Möglich macht das eine im Auftrag der Paritätischen Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saalekreis mit finanzieller Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK) entwickelte neue App. Diese Applikation für Smartphone und Tablets mit dem Namen „Selbsthilfe Sachsen-Anhalt Süd“ umfasst neben Halle (Saale) auch die Regionen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Landkreis Harz, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie Salzlandkreis. Die App ist ein Novum für Sachsen-Anhalt und steht kostenlos zum Download für die gängigen Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung. Ähnliches gibt es bislang bundesweit nur für die Regionen Brandenburg, Potsdam und die Lausitz. In Planung sind weitere entsprechende Anwendungen sowohl für das nördliche Sachsen-Anhalt, als auch für Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein.

Hausfassade für Kunstwerk gesucht An alle Hausbesitzer: Durch das Kulturprojekt Open Space Zeitz wurde im September 2018 das erste Zeitzer Wandgemälde (Geraerstr.) umgesetzt. Auch in diesem Jahr möchten wir zur Verschönerung des Stadtraums beitragen und suchen dafür passende Hausfassaden. Wenn Sie Interesse haben, ihr Haus von professionellen Theatermalern durch ein Kunstwerk aufwerten zu lassen, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren: post@openspacezeitz.de oder Tel. 0173 / 9456950.

Ziel der neuen App ist es nicht nur, über ein simpel aufgebautes Menü Selbsthilfeangebote in regionaler Nähe zu finden, sondern auch Wissenswertes über verschiedene Krankheitsbilder, Veranstaltungen und Neuigkeiten zu erlangen. So finden Nutzer beispielsweise Hinweise zur Bewältigung von Krankheiten von A wie ADHS bis Z wie Zöliakie und Hinweise auf Termine der Selbsthilfegruppen. Zudem sind allgemeine Informationen, Audiobeiträge und Videos zum Thema Selbsthilfe und Podcasts des regional sendenden Selbsthilferadios HELP.FM über die App abrufbar. Ein in die App integrierter Kontaktbutton macht die Gesprächsaufnahme (per E-Mail oder Telefon) zur nahegelegenen Selbsthilfekontaktstelle einfach. 10. Jahrgang  |  01/2019  |  26. Januar 2019

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Hier wird wieder gerockt: DINa4 live in Geußnitz

Faschingstanz in Würchwitz Alle Würchwitzer Vereine laden am Samstag, den 2. Februar 2019 um 19.00 Uhr, zum traditionellen Würchwitzer Fasching ein. Das humoristische Abendprogramm wird von den berühmten Reudener Karnevalisten gestaltet, die ihre Geheimwaffe Erni im Gepäck haben. Anschließend ist Faschingstanz bis Open End.

Samstag, 30.03.2019, 21.00 Uhr Im Dorfgemeinschaftshaus Geußnitz

Kleefestverein Würchwitz 1851 e. V.

Kinderfasching im Haus der Jugend am 12.02.2019 von 10.00 – 12.00 Uhr

Ab 19.00 Uhr ist für das leibliche Wohl gesorgt. SV Blau Gelb Geußnitz e. V.

Der Zeitzer Carneval Verein ZCV „Grün-Weiß“ e. V. in seiner 33. Session Wir nehmen Euch mit auf unsere Reise! Unter dem Motto „VON DEN BERGEN BIS ZUM STRAND, DER ZCV ZIEHT DURCH DAS LAND!“ zeigen wir Euch ein super tolles Programm mit Gesang, Tanz, Sketch und Büttenrede. Natürlich haben wir spezielle Programme für Kinder, Senioren und unser großes närrisches Publikum vorbereitet. Wir freuen uns auf Euren Besuch! Und hier die Termine, an denen wir durch’s Land ziehen:

Die Stadt Zeitz und das JUK-Café laden ein zum großen Kinderfasching im Haus der Jugend. Die jährliche Faschingsdisco für Kinder im Grundschulalter findet am Dienstag, den 12. Februar in den Winterferien statt. Gefeiert wird mit viel Musik und verschiedenen Spieleinlagen im Saal vom Haus der Jugend. Es gibt eine kleine Kostümmodenschau und Zuckerwatte. DJ Mario und Zirkusdirektor Stefan erwarten viele Helden im Kostüm und suchen mutige Mitspieler für närrische Spiele. Im Unkostenbeitrag (2,50 €) ist ein Getränk und ein Faschingsgebäck enthalten. Die Faschingsveranstaltung wird in Kooperation mit der Stadt Zeitz und dem Frauen-und Kinderschutzverein Zeitz e. V. angeboten. Bitte für Gruppen die Teilnehmerzahl telefonisch voranmelden, unter Tel. 03441 / 212006. Umkleidemöglichkeiten gibt es im JUK-Café und im Seminarraum im 1. OG. Einlass ist ab 9.30 Uhr, Beginn 10.00 Uhr. Wir freuen uns auf Euch! Anzeige

redaktionell

Buchverkauf „Zauberhaftes Zeitz“

Sonja Sutter et al.: Zauberhaftes Zeitz. Von der Zauberschau Sutterini zur Sonja-und-Helene-Sutter-Stiftung Dieses Buch enthält über 130 Fotos und erzählt in unterhaltsamer Weise über die Zeitzer Stadtgeschichte, Zeitzer Häuser und über die Zeitzer Stiftungen. Es beschreibt auch eine Familiengeschichte, die mit der Stadt eng verbunden ist. Der Zauberkünstler Hermann Sutter und seine Ehefrau flüchteten infolge der Kriegsereignisse 1945 von Berlin in die Zeitzer Region. Berichtet wird über seine Auftritte in Zeitz und das Wirken seiner Familie. Seine Tochter Sonja gründete 1992 in Zeitz eine Immobilienfirma und 2016 zusammen mit ihrer Mutter Helene eine Stiftung zugunsten von Krebs- und Parkinson-Patienten. Das Vorwort stammt von Oberbürgermeister Christian Thieme. Kai-Uwe Schmidt beschreibt die Geschichte des Preußischen Hofs, in dem der Zauberkünstler häufig auftrat. Helene Sutter schreibt interessante Geschichten über ihre Kinder- und Jugendzeit. Wer sich für Zeitz interessiert, wird Freude an diesem Buch finden.

Blätter aus der Geschichte und dem Kulturleben von Zeitz und Umgebung Sonja und Helene Sutter Dr. Oskar und Henriette Schmidt

Zauberhaftes Zeitz Von der Zauberschau Sutterini zur Sonja-und-Helene-Sutter-Stiftung Eine Zeitzer Familiengeschichte

Sonderausgabe

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10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

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Tourist-Information Zeitz 06712 Zeitz · Altmarkt 16 · Tel. 03441 83291

Geschichte

Hardcoverbuch · Preis: 25,– €


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Ulla Meinecke Band „Und danke für den Fisch“

Jugendjazzorchester Sachsen-Anhalt Sonntag, 17. Februar 2019, 16.30 Uhr

mit den Multi-Instrumentalisten Ingo York und Reinmar Henschke Samstag, 23. Februar 2019, 19.30 Uhr

1993 gegründet, bietet das Jugendjazzorchester Sachsen-Anhalt seit über 20 Jahren gelungene Konzerte auch auf internationalen Bühnen; Belgien, Canada, Israel, Polen, Schweden und 2015 auf der Mailänder Weltausstellung EXPO. Es ist der „Musikalische Botschafter“ Sachsen-Anhalts.

Ja, ein Orchester. In der Besetzung: Piano, 3x Keyboard, 2x Bass, E-Gitarre, akustische Gitarre, Synthesizer, Mundharmonika, Schlagzeug (Bassdrum, Snare, HiHat, Rimshot).

© R. Camici

Jazz meets Bauhaus – Big Band in Concert

Die Mitglieder des Jugendjazzorchesters sind junge Musiker, die erfolgreich am Workshop „Makin’ Jazz” oder Wettbewerb „Jugend jazzt” teilgenommen haben. Zweimal im Jahr treffen sie sich zu Arbeitsphasen, um ihre Leidenschaft für Swing, Funk, Latin und den klassischen Big-Band-Sound auszuleben. Mit dem Fokus auf 100 Jahre Bauhaus stellt dieses Konzert einen besonderen Bezugspunkt zur landeseigenen Musiktradition her. Die Suche nach Klarheit und Funktionalität in der Architektur wurde begleitet von der Suche nach Dependancen in anderen Künsten. Dabei spielte die Musik eine besondere Rolle. Dieses konzeptionelle und ganzheitliche Wirken des Bauhauses in heutige Musik zu übertragen, stellt eine besondere Herausforderung dar, die die jungen Musiker ebenso wie den Zuhörer anregen soll, sich dieser überlieferten kreativen Grundhaltung zu nähern.

Das Ganze wird gespielt von zwei grandiosen Musikern, die viele dieser Instrumente gleichzeitig spielen und dazu mal eben noch singen. Reinmar Henschke und Ingo York weben den Sound eines ganzen, eines ungewöhnlichen, eines tollen Orchesters. Ulla Meinecke gibt diesem Orchester den Glanz, den Inhalt – mit ihrer wunderbaren Stimme und ihren Texten, die mal melancholisch, mal voller Lust und Humor daherkommen. Diese Texte aus purem Leben haben eins gemeinsam: Sie sind immer ehrlich. Daraus entsteht ein zweiteiliger Abend mit vielen Songs von Ulla Meinecke, aber auch von anderen Komponisten und Textern – manchmal als fröhlicher Gruß an sie und manchmal voller Trauer. Gestaltet wird er von „nur“ drei Personen, die ihr Handwerk perfekt beherrschen und man spürt, dass sie noch immer Freude daran haben. Ein tolles Konzert mit Ulla Meinecke und ihrem Orchester.

Damit rücken sowohl die Big-Band-Originale selbst als auch Adaptionen der Songs bis hin zum Schaffen von ungebundener „Event-Musik“ in das Feld des Möglichen und sorgen für ein außergewöhnliches Big Band Erlebnis. Frei nach dem Slogan Sachsen-Anhalts: „Hier macht das Bauhaus Schule.“ Eintrittspreise: Vorverkauf: 12 € sowie 10 € ermäßigt Abendkasse: 16 € sowie 14 € ermäßigt

Eintrittspreise: Vorverkauf: 21/19 € bzw. 17 € sowie 19/17 € bzw. 15 € ermäßigt Abendkasse: 25/23 € bzw. 21 € sowie 23/21 € bzw. 19 € ermäßigt

10. Jahrgang  |  01/2019  |  26. Januar 2019

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

„Linie 1“ Jugendtheater Karambolage der KulturVilla Kolorit Zeitz Sonntag, 24. Februar 2019, 15.00 Uhr

Einfach nur s 03.02.2019 / 15:00 Uhr KulturVilla Kolorit Zeitz

© Marianne Mächtig

Geußnitzer Str.10

„Fahr mal wieder U-Bahn, schau‘ dir mal die Menschen an“. Seit 32 Jahren rollt die „Linie 1“ im bekannten Berliner Grips-Theater und nun endlich, mag der Zug auch quietschen und knarzen, ist er auch in Zeitz angekommen – er rollt, er rockt.

Kleine und Große Gesangsschüler der Musikschule Klangkiste stellen ihr Können vor. Genießen Sie einen gemütlichen Nachmittag mit Musik, Kaffee und Kuchen in der KulturVilla Kolorit.

Das Berlin der 80er, Arbeitslosigkeit, Drogen, Fremdenfeindlichkeit, Obdachlosigkeit, Prostitution, Einsamkeit und die Hoffnung auf ein kleines bisschen Glück. 6:14 Uhr Bahnhof Zoo, ein Mädchen aus der Provinz ist in Berlin angekommen, ausgerissen von zu Hause, um einen Musiker zu suchen, in den sie sich bei einem Rockkonzert unsterblich verliebt hat. In der Bahnhofshalle stößt sie auf die Überreste der Nacht: Penner, Spinner, eine alkoholisierte Nachtschwärmerin und die schon sprichwörtlich gewordenen „Wilmersdorfer Witwen“ – nur nicht auf Johnnie, ihren „Märchenprinzen“, und so macht sie sich auf nach Kreuzberg, denn da soll er leben. Ein Musical über Leben und Überleben, über Hoffnung und Anpassung, Mut und Selbstbetrug, zum Lachen und Weinen, zum Träumen – und zum Nachdenken. Das Jugendtheater Karambolage feiert 2019 sein 10-jähriges Bestehen. Die Jugendlichen im Alter von 14 – 24 Jahren brachten seitdem jedes Jahr ein großes Musical oder Schauspiel auf die Bühne. Die Musicalaufführungen werden von einer Live-Band begleitet. 2018 ließen die jungen Schauspieler Elvis im Musical „All Shook Up“ wiederauferstehen. Mit dem Erfolgsmusical „WestSideStory“ ging man 2017 auf die Bühne. Den größten Erfolg feierte Karambolage 2012 mit „Footloose“. Beim 20. Schülertheatertreffen Sachsen-Anhalt in Magdeburg wurde diese Inszenierung als Favorit gewählt und die Gruppe brachte den LanZe-Pokal nach Zeitz.

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

KulturVilla Kabinettbühne

Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz Triton e.V.

Wo? Geußnitzer Str. 10, 06712 Zeitz, EnsembleKolorit@aol.com • 03441 / 21 75 12

Wir wünschen unserem Publikum und Freunden ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. januar 2019

29.01.

17.00 uhr

Offene Probe

Jugendtheater Karambolage

Probensaal Altenburger Str. 40

„Einfach nur so“ „Linie 1“ Kultmusical „Linie 1“ Kultmusical

Gesangschüler Jugendtheater Karambolage Jugendtheater Karambolage

KulturVilla Kolorit Theater Zeitz im Capitol Theater Zeitz im Capitol

Jugendtheater Karambolage mU-TH musikTheater und Kindertheater Karambambini mU-TH musikTheater und Kindertheater Karambambini mU-TH musikTheater und Kindertheater Karambambini

Bürgerhaus Hohenmölsen Klinkerhallen Zeitz

februar 2019

03.02. 24.02.

15.00 uhr 15.00 uhr

25.02.

09.30 uhr

märZ 2019

02.03.

18.00 uhr

09.03.

17.00 uhr

„Linie 1“ Kultmusical „Der kleine Tag“

10.03.

15.00 uhr

„Der kleine Tag“

11.03.

09.00 uhr

„Der kleine Tag“

APriL 2019

07.04.

15.00 uhr

12.04.

abends

„Der kleine Tag“

mU-TH musikTheater und Kindertheater Karambambini „Arsen und Theater AG AgriSpitzenhäubchen“ cola Gymnasium Hohenmölsen

Klinkerhallen Zeitz

Klinkerhallen Zeitz

Bürgerhaus Hohenmölsen Agricola Gymnasium Hohenmölsen

mAi 2019

04.05.

17.00 uhr

21.05.

18.30 uhr

JUNi 2019

22.06.

19.00 uhr

26.06.

18.00 uhr

11.-30.06.

Eintrittspreise: Vorverkauf: 9 € bzw. 7 € ermäßigt Abendkasse: 10 € bzw. 8 € ermäßigt

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Eintritt Frei !

Eröffnung Aktionsmonat „Gemeinsam Kultur erleben“

Karambolage

marktplatz Naumburg Zeitzer Ensembles Theater Zeitz im Capitol

„Fein schmeckt der Wein“ „Bleib doch, mary Poppins“ Ausstellung 10 Jahre Jugendtheater Karambolage

Ensemble Kolorit Schloss Crossen

„Theater in den Ferien“

Ltg: Ensemble Kolorit

Drama ThAG und GSG Zeitz Haus 1 raum 12 Jugendtheater FranziskanerKarambolage kloster

JULi 2019

08.-12.07. 09-15 uhr

KulturVilla Kolorit


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14.01.2019

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10. Jahrgang  |  01/2019  |  26. Januar 2019

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

VERANSTALTUNGSTIPPS STADT ZEITZ FEBRUAR 2019 Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden.

FE B R U A R

Sonderausstellung • bis 31. März 2019: „NAMEN STATT NUMMERN. Jüdische Kultur in Zeitz.“ Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz

Samstag, 2. Februar 2019 19.00 Uhr Gaststätte Würchwitz Faschingstanz in Würchwitz Donnerstag, 7. Februar 2019 18.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz, Festsaal 21 Jahre „Zeitzer Michael“ – Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz

Dauerausstellungen • Druckkunst • „Häuser der Kindheit“ – Holzschnitte von Johannes Lebek Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • bis 19. Februar 2019: „Meine Art von Dankbarkeit“ – Aquarelle und Zeichnungen von Günter Schumacher • ab 27. Februar 2019: Fotografien der Teilnehmer der Fotoschule Trummer

Freitag, 8. Februar 2019 19.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz Zauber der Travestie – das Original Dienstag, 12. Februar 2019 10.00 Uhr – Haus der Jugend 12.00 Uhr Kinderfasching 18.00 Uhr Gewandhaus, Altmarkt 16 Thermografie-Aktion der Verbraucherzentrale

Stadtarchiv Zeitz • bis 29. März 2019: „Streifzug durch das alte Zeitz“ – Teil 8 Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz • ab 18. Januar 2019: Fotografien von Frank Wäschle

Sonntag, 17. Februar 2019 16.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Jazz meets Bauhaus – Big Band in Concert“ Jugendjazzorchester Sachsen-Anhalt

Amtsgericht Zeitz • seit 6. November 2018: „Fotoausstellung Dieter Mittenzwei/Lutz Lück“

Samstag, 23. Februar 2019 19.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Und danke für den Fisch“ Ulla Meinecke Band

Stand: 10.01.2019 Änderungen vorbehalten!

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Sonntag, 24. Februar 2019 15.00 Uhr Theater im Capitol Zeitz PREMIERE „Linie 1“ – Kultmusical von Volker Ludwig und Birger Heymann Jugendtheater „Karambolage“ der KulturVilla Kolorit Zeitz

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Dienstag, 26. Februar 2019 17.00 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie Ausstellungseröffnung: Fotografien der Teilnehmer der Fotoschule Trummer

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A U S S T E L L U N GE N

Hausmesse

Museum Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Deutsches Kinderwagenmuseum – „Die Naether-Jahre 1846 – 1946“ • Kinderwagenausstellung, Teil II: „Die ZEKIWA-Jahre 1950–1990“ 16

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019

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Kurse der Volkshochschule Burgenlandkreis

Anmeldungen über. Geschäftsstelle Zeitz, Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz Telefon. 03441 / 879112, Fax. 03441 / 879306, Internet. www.vhs-burgenlandkreis.de Kurs-Nr.

Titel

Dozent

Beginn

von  –  bis (Uhr) Tage

19FZ2070E

Malen und Zeichnen

Herr Starke

Mo., 28.01.2019

18.30 – 20.00

12

19FZ4060A

Englisch Anfängerkurs (1. Semester) – Stufe A1

Herr Drechsler

Mo., 28.01.2019

17.00 – 18.30

15

19FZ3021I

Step-Aerobic, Problemzonen- und Rückengymnastik für jedermann

Frau Winkler

Mi., 30.01.2019

19.00 – 20.00

15

19FZ5010A

Computertreff für alle

Frau Prätzel

Do., 31.01.2019

18.00 – 21.00

7

19FZ3050A

Selbstgemacht schmeckts doch am besten – weg von Fertigprodukten!

Herr Schneider

Mo., 04.02.2019

17.30 – 20.30

1

19FZ3013A

Qigong

Frau Muca

Di., 05.02.2019

18.30 – 20.00

6

19FZ1030E

mobil aber sicher – Programm für ältere Verkehrsteilnehmer

Herr Klein

Mi., 06.02.2019

10.00 – 11.30

6

19FZ2090A

Nähmaschinenführerschein

Frau Präkelt

Fr., 08.02.2019

16.00 – 18.15

1

19FZ5012C

Gewusst wie – Serienbriefe mit Word

Herr Schirrmeister Fr. 22.02.2019

14.30 – 17.00

2

19FZ2130A

Gitarre – Grundkurs (auch speziell für Erzieherinnen)

Herr Bunda

17.00 – 18.30

10

Fr., 22.02.2019

Dies stellt einen Auszug aus dem Kursangebot der VHS dar. Änderungen/Irrtümer bleiben vorbehalten. Nachmeldungen (spätere Einstiege) sind jederzeit möglich. Die Anmeldung in der Geschäftsstelle ist erforderlich.

Hermann Heiner

Ortschronist der Ortschaft Kayna ist im Alter von 79 Jahren am 30. November 2018 gestorben. Die Ortschaft Kayna verliert mit ihm einen Mann, dessen jahrzehntelanges Wirken für die Bewahrung der Zeitzeugnisse unserer Heimat zu einer Lebensaufgabe geworden war. Sein Lehrerberuf führte ihn an die Schule nach Kayna. Er lebte mit seiner Familie in Kayna und gab mit seinem künstlerischen und kalligrafischen Talent vielen Dingen sichtbar Gestalt.

Nachruf Nachruf Am 30. November 2018 verstarb, im Alter von 79 Jahren, unser langjähriges

Am 30. November 2018 verstarb, im Alter von 79 Ehrenmitglied Jahren, unser langjähriges

Als Ortschronist und fach- und sachkundiger ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger war er ein weit geschätzter zuverlässiger Ratgeber. Für ihn waren seine Heimatforschungen und Sammlungen pure Leidenschaft. Er initiierte und betreute die kulturhistorischen Sammlungen: Kaynastube, Schulmuseum „Alte Schule“ und Lapidarium im Barbarossakeller.

Hermann Heiner Ehrenmitglied

Hermann Heiner Er wird uns allen in guter Erinnerung bleiben und wir werden seiner stets in Ehren gedenken. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Er wird uns allen in guterund Erinnerung bleiben Die Kameradinnen Kameraden der Ortswehr Kayna und wir werden seiner stets in Ehren gedenken.

Die Geschichte des Ortes und der Region vermittelte er ungezählten Gästen stets mit Freude und großer Sachkunde. Er war Mitbegründer und Vorsitzender des Heimatvereins Barbarossa Kayna und Umgebung e.V., begeisterter Sänger des Männergesangvereins „Harmonie“ 1851 e.V., Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kayna und im Sportverein Fortuna Kayna e.V.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Die Kameradinnen und Kameraden der Ortswehr Kayna

Beispielgebend hat er unter Beweis gestellt, was das außerordentliche Engagement eines Einzelnen für die Gemeinschaft bedeuten kann. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Familie. Sein Andenken werden wir dankbar in Ehren halten. Die Sammlungen zu bewahren, ist nun unsere gemeinsame Aufgabe. Der Ortschaftsrat Kayna Ortsbürgermeisterin Margarete Späte

10. Jahrgang  |  01/2019  |  26. Januar 2019

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S TA D T Z E I T Z

Stadt Zeitz – Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Zeitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Standesbeamte/n Das Sachgebiet Bürgerbüro ist in der Stadt Zeitz im Fachbereich Recht und Ordnungswesen angesiedelt und unterteilt sich in die Bereiche Bürgerbüro und Standesamt. Die Aufgaben des Standesamtes erfüllen eine wichtige Funktion der Daseinsvorsorge. Das Standesamt ist ordnungspolitisch und serviceorientiert unter Einhaltung eines hohen datenschutzrechtlichen Anspruches tätig. Für dieses Sachgebiet mit 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in verschiedenen Teams zusammenarbeiten, suchen wir geeignete personelle Unterstützung. Das erwartet Sie: Dem/r Standesbeamten obliegt es, die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die Stadt Zeitz zu bearbeiten: •  Entgegennahme von Anmeldungen zur Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnerschaft •  Durchführung von Eheschließungen/Begründung von Lebenspartnerschaften auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten wie samstags oder an besonderen Terminen •  elektronische Beurkundung aller Personenstandsfälle •  Beurkundung von Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und sonstiger namens- und personenstandsrechtlicher Erklärungen •  Führung und Fortschreibung der Personenstandsregister, Erteilung von Auskünften und Ausstellung von Personenstandsurkunden •  vollständige Sachverhaltsaufklärung und Beratung aller Beteiligten, insbesondere bei ausländischen Angelegenheiten Das sind unsere Anforderungen: •  Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r oder eines vergleichbaren Abschlusses •  Erfolgreiche Teilnahme am Einführungslehrgang für Standesbeamte •  Wünschenswert ist eine 2-jährige Berufserfahrung in einem Standesamt •  Hohes Maß an Diskretion und Belastbarkeit sowie Sprachgewandtheit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein •  Sicheres, gepflegtes und freundliches Auftreten •  Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit •  Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zum Fahren von Dienst-Kfz •  Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und ggf. an unterschiedlichen Örtlichkeiten im Standesamtsbezirk, insbesondere Samstagsarbeit Das bieten wir: •  Die Stelle ist in Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA eingruppiert. •  Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden (unter Vorbehalt des Arbeitsgebers zur einseitigen Erhöhung der Arbeitszeit im Bedarfsfall) •  einen Arbeitsplatz im Herzen einer von sozialer und kultureller Vielfalt geprägten Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern/ Einwohnerinnen, die über ein attraktives Wohnraumangebot zu vergleichsweise günstigen Preisen verfügt •  vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten •  eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen und die telefonische Erreichbarkeit richten Sie bitte bis spätestens 31.01.2019 an die:

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Stadt Zeitz SG Personal und Organisation Kennwort: Bewerbung als „Standesbeamte/r“ PF 1420 06694 Zeitz Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Wir bitten um Verständnis, dass nur Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden, denen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet. Von Bewerbungen in elektronischer Form bitten wir abzusehen. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, 09.01.2019

Aufruf Wahlhelfer Europa- und Kommunalwahlen 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in diesem Jahr werden die etwa 25.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Zeitz zur Teilnahme an den Wahlen zum Europaparlament, zum Kreistag des Burgenlandkreises, zum Stadtrat der Stadt Zeitz und den Ortschaftsräten aufgerufen. Diese Wahlen finden am 26. Mai 2019 statt. Periodisch wiederkehrende, allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundlage aller parlamentarischen Demokratien der freien Welt. Als fundamentalste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben sind Wahlen Ausdruck jedes demokratischen Verfassungslebens und der Volkssouveränität, Wahlrecht ist demgemäß „Demokratierecht“. Die Wahlberechtigten können am Wahltag in den Wahllokalen der Stadt ihre Stimme abgeben. Ohne die Mitwirkung ehrenamtlicher Wahlhelfer ist die Durchführung der Wahlen jedoch nicht möglich. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher und bis zu acht Beisitzern besteht. Insgesamt werden am Wahltag ca. 250 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Wahlvorstände sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe verantwortlich und wachen insbesondere

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über die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Nach Schließung der Wahllokale zählen sie die abgegebenen Stimmen aus und entscheiden über Gültigkeit oder Ungültigkeit der einzelnen Stimmabgabe. Die von ihnen und den Briefwahlvorständen ermittelten Zahlen werden in der Wahlnacht von den Wahlleiterinnen und Wahlleitern zum vorläufigen amtlichen Endergebnis zusammengefasst. Ich darf Sie alle deshalb herzlich bitten, sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Wahlhelfer kann jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte werden, es sei denn, eine eigene Kandidatur steht dem entgegen. Wer, ohne selbst initiativ geworden zu sein, in einen Wahlvorstand berufen wird, sollte sich dieser wichtigen Aufgabe, die eine freie und unbeeinflusste Stimmabgabe garantiert, nicht entziehen. Die Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Für Ihren persönlichen Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Euro. Melden Sie sich bitte umgehend beim Wahlbüro der Stadtverwaltung als Wahlhelferin und Wahlhelfer, damit die Wahlen reibungslos funktionieren. Das Wahlbüro ist wie folgt erreichbar: Anschrift:

Stadt Zeitz Wahlbüro Altmarkt 1 06712 Zeitz

E-Mail:

wahl@stadt-zeitz.de

Fax:

03441 /83-257

Tel.:

03441 /83-211 und 03441 /83-304

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinem Aufruf folgen und sich damit in den Dienst unserer Demokratie stellen. Hierfür danke ich Ihnen ausdrücklich.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, 14.01.2019

Wahlbekanntmachung Wahl zum Stadtrat der Stadt Zeitz Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt: I.  Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Stadtrat der Stadt Zeitz, nachfolgend Rat genannt am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II.  Ehrenamtliche Mitglieder des Stadtrates Die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz beträgt 36 gemäß § 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Änderung vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166). Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 41 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Das Wahlgebiet ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV.  Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Stadtrat von mindestens 100 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ers-

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z ten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz). Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe: •  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), •  Alternative für Deutschland (AfD), •  DIE LINKE (DIE LINKE), •  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), •  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE), •  Freie Demokratische Partei (FDP), •  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), •  Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemeinden), •  Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK), •  Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst, •  Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/AfD), •  Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative Theißen (FWZ/FFW/BIT), •  WIR – Für unsere Stadt (WIR), •  WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT), •  Zeitzer für Zeitz (ZfZ). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. V. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Zeitz am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441 / 83-304). Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. 8.  Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen:

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-

Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber so-

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wie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden. VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII.  Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Thieme Stadtwahlleiter

Zeitz, 14.01.2019

Wahlbekanntmachung Ortschaftsratswahl Geußnitz Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt: I.  Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Geußnitz am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II. Ehrenamtliche Mitglieder des Ortschaftsrates Für den Ortschaftsrat Geußnitz sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 12 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV.  Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Geußnitz von mindestens 4 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe: •  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), •  Alternative für Deutschland (AfD), •  DIE LINKE (DIE LINKE), •  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), •  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE), •  Freie Demokratische Partei (FDP), •  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), •  Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemeinden), •  Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK), •  Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst, •  Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/ AfD), •  Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative Theißen (FWZ/FFW/BIT), •  WIR – Für unsere Stadt (WIR), •  WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT), •  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), •  Freiwillige Feuerwehr Geußnitz (WG FFW Geußnitz), •  Heimatverein „Drei Eichen“ Geußnitz e.V. (WG HVG), •  der Einzelwahlvorschlag Allert, •  der Einzelwahlvorschlag Heiner, •  der Einzelwahlvorschlag Kissmann und •  der Einzelwahlvorschlag Srega. Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. V.  Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Geußnitz am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304). Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz Wahlbüro Altmarkt 1 06712 Zeitz Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar. 22

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. 8.  Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen. Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

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Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden. VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII.  Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Thieme Stadtwahlleiter

Zeitz, 14.01.2019

Wahlbekanntmachung Ortschaftsratswahl Luckenau Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt: I.  Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Luckenau am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II.  Ehrenamtliche Mitglieder des Ortschaftsrates Für den Ortschaftsrat Luckenau sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 5 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 10 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV.  Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Luckenau von mindestens 4 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe: •  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), •  Alternative für Deutschland (AfD), •  DIE LINKE (DIE LINKE), •  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), •  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE), •  Freie Demokratische Partei (FDP), •  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), •  Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemeinden), •  Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK), •  Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst, •  Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/ AfD), •  Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative Theißen (FWZ/FFW/BIT), •  WIR – Für unsere Stadt (WIR), •  WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT), •  Zeitzer für Zeitz (ZfZ) und •  Freie Wählervereinigung Luckenau (FWL). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. V.  Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Luckenau am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304). Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz Wahlbüro Altmarkt 1 06712 Zeitz Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. 24

Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. 8.  Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen. Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA). Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität be-

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gründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden. VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII.  Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Thieme Stadtwahlleiter

Zeitz, 14.01.2019

Wahlbekanntmachung Ortschaftsratswahl Pirkau Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt: I.  Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Pirkau am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II.  Ehrenamtliche Mitglieder des Ortschaftsrates Für den Ortschaftsrat Pirkau sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 5 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 10 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV.  Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA müssen für die Wahl zum Ortschaftsrat Pirkau keine Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlbereiches erbracht werden. V.  Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Pirkau am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304). Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr.

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz Wahlbüro Altmarkt 1 06712 Zeitz Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist.

Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA). Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden. VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII.  Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen. Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. 26

Thieme Stadtwahlleiter

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Wahlbekanntmachung Ortschaftsratswahl Würchwitz Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt: I.  Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Würchwitz am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II.  Ehrenamtliche Mitglieder des Ortschaftsrates Für den Ortschaftsrat Würchwitz sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 12 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV. Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Würchwitz von mindestens 4 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe: •  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), •  Alternative für Deutschland (AfD), •  DIE LINKE (DIE LINKE), •  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), •  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE), •  Freie Demokratische Partei (FDP), •  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), •  Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemeinden), •  Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK), •  Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst, •  Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/AfD), •  Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative Theißen (FWZ/FFW/BIT), •  WIR – Für unsere Stadt (WIR), •  WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT), •  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), •  der Einzelwahlvorschlag Bosse, Christoph, •  der Einzelwahlvorschlag Gentzsch, Ute, •  der Einzelwahlvorschlag Oertel, Ronny und •  der Einzelwahlvorschlag Rübestahl, Klaus. Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. V.  Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Würchwitz am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304). Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz Wahlbüro Altmarkt 1 06712 Zeitz Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wäh-

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z lergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. 8.  Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen. Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA). Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen 28

nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden. VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII.  Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Thieme Stadtwahlleiter

Zeitz, 14.01.2019

Wahlbekanntmachung Ortschaftsratswahl Kayna Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt:

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

I.  Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Kayna am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II.  Ehrenamtliche Mitglieder des Ortschaftsrates Für den Ortschaftsrat Kayna sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 9 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 14 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV.  Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Kayna von mindestens 10 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz). Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe: •  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), •  Alternative für Deutschland (AfD), •  DIE LINKE (DIE LINKE),

•  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), •  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE), •  Freie Demokratische Partei (FDP), •  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), •  Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemeinden), •  Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK), •  Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst, •  Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/ AfD), •  Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative Theißen (FWZ/FFW/BIT), •  WIR - Für unsere Stadt (WIR), •  WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT), •  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), •  Freiwillige Feuerwehr Kayna (FF Kayna), •  Heimatverein „Barbarossa“ Kayna und. Umgebung e.V. (Barbarossa), •  der Einzelwahlvorschlag Kaufmann und •  der Einzelwahlvorschlag Lippold-Horejsek Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. V.  Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Kayna am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304). Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Wahlbüro Altmarkt 1, 06712 Zeitz Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. 8.  Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen. Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA). Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden. VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im 30

Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Thieme Stadtwahlleiter

Zeitz, 14.01.2019

Wahlbekanntmachung Ortschaftsratswahl Nonnewitz Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt: I. Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Nonnewitz am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II.  Ehrenamtliche Mitglieder des Ortschaftsrates Für den Ortschaftsrat Nonnewitz sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 7 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen.

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A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 12 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV.  Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Nonnewitz von mindestens 6 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz). Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe: •  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), •  Alternative für Deutschland (AfD), •  DIE LINKE (DIE LINKE), •  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), •  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE), •  Freie Demokratische Partei (FDP), •  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), •  Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemeinden), •  Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK), •  Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst, •  Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/AfD), •  Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative Theißen (FWZ/FFW/BIT),

•  WIR – Für unsere Stadt (WIR), •  WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT), •  Zeitzer für Zeitz (ZfZ) und •  Bürgerinitiative Nonnewitz (BIN). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. V.  Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Nonnewitz am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304). Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Wahlbüro Altmarkt 1, 06712 Zeitz Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. 8.  Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen. Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA). Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden. VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII.  Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für 32

Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Thieme Stadtwahlleiter

Zeitz, 14.01.2019

Wahlbekanntmachung Ortschaftsratswahl Theißen Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt: I.  Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Theißen am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II. Ehrenamtliche Mitglieder des Ortschaftsrates Für den Ortschaftsrat Theißen sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 9 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 14 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach

10. Jahrgang | 01/2019 | 26. Januar 2019 | Amtliche Bekanntmachungen


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV.  Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Theißen von mindestens 15 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz). Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe: •  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), •  Alternative für Deutschland (AfD), •  DIE LINKE (DIE LINKE), •  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), •  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE), •  Freie Demokratische Partei (FDP), •  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), •  Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemeinden), •  Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK), •  Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst, •  Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/AfD), •  Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative Theißen (FWZ/FFW/BIT), •  WIR – Für unsere Stadt (WIR), •  WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT), •  Zeitzer für Zeitz (ZfZ) und •  Bürgerinitiative Theißen (BIT). Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. V.  Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Theißen am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304).

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Wahlbüro Altmarkt 1, 06712 Zeitz Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. 8.  Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen. Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen.

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA). Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden. VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII.  Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Thieme Stadtwahlleiter 34

Zeitz, 14.01.2019

Wahlbekanntmachung Ortschaftsratswahl Zangenberg Gemäß §§ 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), gebe ich hiermit bekannt: I.  Bekanntmachung der Wahl Laut Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 03.07.2018 (Ministerialblatt Nr. 24 vom 16.07.2018, MBl. LSA S. 311) findet die Wahl zum Ortschaftsrat Zangenberg am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. II.  Ehrenamtliche Mitglieder des Ortschaftsrates Für den Ortschaftsrat Zangenberg sind gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz 5 ehrenamtliche Mitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen beträgt 10 nach § 21 Abs. 4 KWG LSA. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Wahl können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) erfolgen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder deren Vertrauenspersonen oder den Einzelbewerbern oder deren Vertrauenspersonen unterzeichnet sein. IV.  Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge Entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortschaftsrat Zangenberg von mindestens 3 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. (Wahlbüro der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz).

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A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Bei folgenden Parteien und Wählergruppen, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 1,2 und 3 des KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe: •  Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), •  Alternative für Deutschland (AfD), •  DIE LINKE (DIE LINKE), •  Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), •  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE), •  Freie Demokratische Partei (FDP), •  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), •  Bürger für Weißenfels/Landgemeinden (BfW/Landgemeinden), •  Freie Wählervereinigung Burgenlandkreis (FW-BLK), •  Zeitzer Liste – Bürger Bündnis Droyßiger – Zeitzer Forst, •  Alternative Liberale Liste/Alternative für Deutschland (ALL/AfD), •  Freie Wähler Zeitz / Freiwillige Feuerwehr / Bürgerinitiative Theißen (FWZ/FFW/BIT), •  WIR – Für unsere Stadt (WIR), •  WG Freie Wählervereinigung Theißen (WG FWT), •  Zeitzer für Zeitz (ZfZ), •  der Einzelwahlvorschlag Grasenack, Werner, •  der Einzelwahlvorschlag Jäger, Bernd, •  der Einzelwahlvorschlag Pfauter, Ute und •  der Einzelwahlvorschlag Radefeld, Sabine. Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA an die Stelle der nach § 21 Abs. 9 KWG LSA beizubringenden Unterschriften die eigene Unterschrift. V.  Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates Zangenberg am 26. Mai 2019 möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Stadt Zeitz einzureichen. Es wird empfohlen vor Abgabe der Wahlvorschläge im Wahlbüro einen Termin zu vereinbaren (Telefon 03441/83 304). Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 18. März 2019, 18.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind bei folgender Adresse einzureichen: Stadt Zeitz, Wahlbüro Altmarkt 1, 06712 Zeitz Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Zeitz, Zimmer 105 und ist während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung erreichbar (Montag: 09.00 – 12.00 Uhr, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung). Am Montag, den 18. März 2019 ist das Wahlbüro zusätzlich bis 18.00 Uhr erreichbar. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen:

1.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2.  Für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA). 3.  Eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9a zur KWO LSA). 4.  Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10a zur KWO LSA). 5.  Bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist. 6.  Für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft. 7.  Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. 8.  Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). Die Unterlagen nach Nrn. 5 – 7 entfallen bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen, die Unterlagen nach Nrn. 4 – 7 entfallen bei Einzelwahlvorschlägen. Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Stadtwahlleiter erhältlich. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA). Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden.

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z VI. Wahlanzeige Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d. h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (03. Juli 2018) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter (Halberstädter Straße 2/ am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg spätestens Freitag, den 18. Februar 2019 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen: •  die schriftliche Satzung der Partei •  das schriftliche Programm der Partei und •  der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand. VII.  Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. VIII.  Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Thieme Stadtwahlleiter

Zeitz, 14.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg für das Jahr 2019 Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundund Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für die Gemarkung Zeitz und Zangenberg ab dem Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 36

§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Jahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Fälligkeiten bleiben wie im letzten Steuerbescheid festgesetzt. Sollten bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für 2019 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage zu laufen beginnt, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt, durch Widerspruch, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz zu erheben ist, angefochten werden.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, den 07.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz für das Jahr 2019 Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 28.01.2010 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010 (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Hebesätze der Ortschaften der Stadt Zeitz bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Jahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Fälligkeiten bleiben wie im letzten Steuerbescheid festgesetzt. Sollten bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für 2019 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage zu laufen beginnt, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt, durch Widerspruch, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz zu erheben ist, angefochten werden.

Thieme Oberbürgermeister

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Zeitz, den 07.01.2019


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz Wer wird angemeldet? Alle Kinder, die bis zum 30.06.2020 das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren 01.07.2013 – 30.06.2014) werden mit Beginn des Schuljahres 2020 /2021 schulpflichtig und sind durch die Sorgeberechtigten zum Schulbesuch an der Schule ihres Hauptwohnsitzes anzumelden. Kinder, die bis zum 30.06.2020 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Es gilt das gleiche Anmeldeverfahren. Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig. Was ist bei der Anmeldung mitzubringen? Das Kind ist persönlich vorzustellen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch mitzubringen. Bei nichtverheirateten Sorgeberechtigten ist der Nachweis der Sorgeberechtigung vorzulegen. Wo erfolgt die Anmeldung? Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Schulbezirk der Grundschule Nonnewitz haben, gelten festgelegte Schulbezirke. Die Anmeldung erfolgt an der Grundschule Nonnewitz, 06711 Zeitz OT Nonnewitz, Hauptstraße 16, Für alle anderen Grundschulen hat die Stadt Zeitz die Schulbezirke geöffnet. Sorgeberechtigte mit schulpflichtig werdenden Kindern mit Hauptwohnsitz in Zeitz haben die Möglichkeit, ihr Kind an einer der folgenden Grundschulen anzumelden: Grundschule Bergsiedlung, 06712 Zeitz Platanenweg 32 Grundschule Stadtmitte, 06712 Zeitz, Pestalozzistr.5 Grundschule Zeitz-Ost, 06712 Zeitz, Gustav- Mahler- Str.14 Grundschule Zeitz-Rasberg, 06712 Zeitz, Karl- Marx- Str.31 Grundschule Elstervorstadt, 06712 Zeitz, Auf dem Schlagstück 11 Grundschule „Schnaudertal“, 06712 Zeitz OT Kayna, Kirchplatz 2, Für eine wohnungsnahe Aufnahme sollte die Anmeldung in der Grundschule des räumlichen Bereiches erfolgen. Sollte die Anmeldung an einer Grundschule außerhalb des räumlichen Bereiches erfolgen, ist das auf einem Antrag zu begründen. Das Antragsformular erhalten Sie in den Schulen, bei der Stadt Zeitz oder im Internet unter www.zeitz.de (Familie und Soziales ➝→ Bildungseinrichtungen ➝ Schulbezirke ➝ Aktuelle Schulbezirke: Anmeldung, Anmeldeformular hier …) Wann und wo erfolgt die Anmeldung? Grundschule Bergsiedlung, Platanenweg 32, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Montag, 25.02.2019, 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag, 26.02.2019, 7.30 – 10.00 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Ahornweg, Akazienweg, Altenburger Straße, Am Elsterhang, Am Eulengrund, Am Wiesengrund, August-Bebel-Straße (66 bis 79),

Birkenweg, Buchenweg, Dietrich-Bonhoeffer-Straße (28 bis 104), Dr.-Lange-Straße, Dr.-Flöricke-Promenade, Ebereschenweg, Eichenweg, Erlenweg, Feldweg, Forststraße, Geußnitzer Straße, Hainichener Dorfstraße, Heim am Knittelholz, Henry-DunantStraße, Herta-Lindner-Straße, Hilde-Coppi-Straße, Kastanienplatz, Käthe-Niederkirchner-Straße, Käthe-Tucholla-Straße, Kiefernweg, Kleefeldplatz, Lindenallee, Liselotte-Herrmann-Straße, Maria-Buch-Straße, Olga-Benario-Straße, Pappelweg, Platanenweg, Rosenweg, Ulmenweg, Virchowstraße, Waldweg Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Dienstag, 19.02.2019, 14.00 – 17.00 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Altmarkt, Am Bettelweg, Am Kalktor, An der Molkerei, An der Stadtmauer, August-Bebel-Straße (1 bis 26), Baderstraße, Besenstraße, Bornpromenade, Braustraße, Brüderstraße, Einsteinstraße, Fischstraße, Fockendorfer Grund, Freiheit, Freiligrathstraße, Georg-Agricola-Straße, Gewandhausstraße, Goethestraße, Humboldtstraße, Judenstraße, Kalkstraße, Kloster Posa, Klosterkirchhof, Klosterstraße, Kramerstraße, Lessingstraße, Lindenplatz, Luthergasse, Max-Planck-Straße, Michaeliskirchhof, Mittelstraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Parzellenstraße, Pestalozzistraße, Posaer Straße, Querstraße, Rahnestraße, Richterstraße, Ritterstraße, Robert-Koch-Straße, Roßmarkt, Roßstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Salzstraße, Schießgrabenstraße, Schillerstraße, Schulstraße, Schützenplatz, Schützenstraße, Semmelweisstraße, Steinsgraben, Stiftsberg, Thomas-MannStraße, Thomas-Müntzer-Platz, Tröglitzer Straße, Turmstraße, v.-Harnack-Straße, Voigtsmauer, Voigtsstraße, Wasserberg, Weberstraße, Wendische Straße, Wendischer Berg, Zeppelinstraße Grundschule Zeitz-Ost, Gustav-Mahler-Straße 14, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Montag, 18.02.2019, 14.00 – 17.30 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Anna-Magdalena-Bach-Straße, August-Bebel-Straße (27 bis 65), Beethovenstraße,Dietrich-Bonhoeffer-Straße (1 bis 27), Dr.Flörsheim-Allee, Fichtestraße, Franz-Schubert-Straße, Gleinaer Straße, Gustav-Mahler-Straße, Gutenbergstraße, HeinrichHeine-Straße, Heinrich-Jacobi-Straße, Heinrich-Schütz-Straße, Hospitalstraße, Lassallestraße, Liebknechtstraße, Martin-PlanerStraße, Mozartstraße, Platz der Deutschen Einheit, Richard-Wagner-Straße, Robert-Schumann-Straße, Rosa-Luxemburg-Straße, Sebald-Waldstein-Straße, Senefelder Straße, Theodor-ArnoldPromenade, Vater-Jahn-Straße Grundschule Zeitz-Rasberg, Karl-Marx-Straße 31, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Mittwoch, 20.02.2019, 08.00 – 13.00 Uhr Mittwoch, 27.02.2019, 12.30 – 16.00 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Am Schwanenteich, An der Hohle / Rasberg, Bachstraße, Bauplatz, Belgrader Straße, Brühl, Budapester Straße, Bukarester Straße, Carl-Benz-Straße, Clara-Zetkin-Straße, Cranachweg, Dürerweg, Felleisenweg, Freiheitsstraße, Friedensstraße, Gertrudstraße, Im Stillen Winkel, Imanuel-Kant-Straße, Julius-von Pflug-Straße, Kaltefeld, Karl-Marx-Straße, Kühler Grund, Kuhndorfer Straße, Kurt-Eisner-Straße, Kurze Straße, Moskauer Straße, Nicolaus-von Amsdorf-Straße, Paul-Wegmann-Straße, Pekinger Straße, Prager Straße, Rasberger Straße, RichardLeißling-Straße, Röntgenstraße, Rudolf-Puschendorf-Straße, Schwarzer Weg, Steingasse, Steintorvorstadt, Taubenberg, Warschauer Straße

10. Jahrgang  |  01/2019  |  26. Januar 2019  |  Amtliche Bekanntmachungen

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Mittwoch, 27.02.2019, 13.00 – 17.00 Uhr Donnerstag, 28.02.2019, 13.00 – 17.00 Uhr räumlicher Bereich (Straßennamen): Albrechtstraße, Alte Werkstraße, Am Herrmannschacht, Am Mühlgraben, Auestraße, Auf dem Schlagstück, Auf den Gebinden, August-Dietzschold-Straße, Aylsdorfer Straße, Badstubenvorstadt, Baenschstraße, Bergstraße, Bodenreform, Brückenweg, Cariusstraße, Domherrenstraße, Donaliesstraße, Elsterstraße, Feldstraße, Floßgrabenstraße, Friedrich-DegelowStraße, Forstplatz, Gärtnerstraße, Geraer Straße, GeschwisterScholl-Straße, Grenzstraße, Gustav-Sobottka-Straße, Hauptstraße, Herzog-Moritz-Platz, Höllingstraße, Hübnerstraße, Johannisteich, Johann-Traugott-Weise-Straße, K.-Kollwitz-Siedlung, Kirchstraße, Leipziger Straße, Ludwig-Lange-Straße, Messerschmiedestraße, Naumburger Straße, Neue Straße, Neue Werkstraße, Nicolaiplatz, Nicolaistraße, Nordsiedlung, Nordstraße, Otto-Schauer-Straße, Otto-Schlag-Straße, Parkstraße, Paul-Rohland-Straße, Rothestraße, Scharrenstraße, Schädestraße, Schloßstraße, Schulbereich Zangenberg, Spangenbergstraße, Steinstraße, Stephanstraße, Tiergartenstraße, Wasservorstadt, Weinberghäuser, Weinbergstraße, Weißenfelser Straße, Wiesenstraße, Windmühlenstraße

Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz Anmeldezeiten: Dienstag, 19.02.2019, 16.00 – 17.30 Uhr räumlicher Bereich OT Kayna, OT Lindenberg, OT Mahlen, OT Roda, OT Zettweil, OT Geußnitz, OT Wildenborn, OT Würchwitz, OT Bockwitz, OT Lobas, OT Loitsch, OT Suxdorf, OT Stockhausen Grundschule Nonnewitz, OT Nonnewitz, Hauptstraße 16, 06711 Zeitz Anmeldezeiten: Donnerstag, 21.02.2019, 15.00 – 17.00 Uhr Für die Grundschule Nonnewitz gilt unverändert nachfolgender Schulbezirk: OT Luckenau, OT Nonnewitz, OT Pirkau, OT Theißen, OT Unterschwöditz

Termine zur Gewässerschau 2019 an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet UHV „Weiße Elster“ Termine zur Gewässerschau 2019 an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet UHV „Weiße Elster“

Weiße Elster, die GroßeDieSchnauder, dieGroße AgaSchnauder, und derdieFloßgraben sind lt.sind WGlt. WG LSALSAGewässer 1.Ordnung unddaher werden daher zu diesen Terminen nicht ges Weiße Elster, die Aga und der Floßgraben Gewässer 1.Ordnung und werden zu diesen Terminen nicht geschaut . Schaubezirk

Bereich

Datum

Beginn

Zeitz

Stadtgebiet (Mitte und Umgebung)

Montag, den 11.03.2019

9.00 Uhr

Bereich

Datum

Stadtgebiet (Mitte und Umgebung) Zeitz

nördlich Zeitz Nord

südlich

Montag, den 11.03.2019

Elsteraue

Knittelholzbach, Mühlgraben Großosida du

Nonnewitz

Maibach und deren Zuflüsse, Pirkauer Gra Schnauder und ihre Zuflüsse, Krake, denMittwoch, 13.00 OT Nonnewitz, Hauptstr. 15Lindenberger den Uhr 9.00 Uhr OT Würchwitz Gaststätte inGraben, den Floßgraben u.a. Stockhausener Graben, Bockwitzer Zettweiler Am Schenkenberg 25 11.03.2019 13.03.2019 Gemeindehaus Graben, Zuflüsse in die Große Schnauder u.a. Würchwitz Nonnewitz

Montag, südlich

Osterfeld, Gemeinde Freitag, den Meineweh, Trebnitz, Mittwoch, den15.03.2019 9.00 Teuchern, Deuben, 13.03.2019 Hohenmölsen

15.03.2019

Gutenborn u. Schnaudertal Elsteraue

Maibach und deren Zuflüsse, Ellrichbach, Beginn Vgem Droyßiger Zeitzer Thierbach und seine Zuflüsse Forst, Zeitzer Str. 15 Lindenberger Schnauder und ihre Zuflü OT Würchwitz Gaststätte Droyßig Stockhausener Graben, Bockwitzer Grabe

09.00 Uhr

Uhr

Droyßig, Kretzschau, Montag, den Gemeinde Wetterzeube Freitag, den 25.03.2019 09.00

Droyßig, Kretzschau, Wetterzeube

Gewässer 2. Ord.

Wilder Bach Kuhndorftal bis in den Schlosspark ZZ, Stadt Zeitz, Altmarkt 16, Knittelholzbach, Mühlgraben Großosida durch die Stadt Gewandhaus, Zimmer 308 WilderGrund, Bach Kuhndorftal bis ZZ, Fockendorfer Mischwassergraben ZZ- in den Schlo Stadt Zeitz, ZeitzAltmarkt 16, Zangenberg u.a.

Gewandhaus, Zimmer 308 ZZ, Zuflüsse, Fockendorfer Grund, Mischwasserg Pirkauer Graben, Zuflüsse 13.00 Uhr OT Nonnewitz, Hauptstr. 15 Maibach und deren Zeitz in den Floßgraben u.a.Zangenberg u.a. Gemeindehaus

Montag, den 11.03.2019

nördlich

Gewässer 2. Ord.

Treffpunkt

9.00 Uhr

Droyßig

Osterfeld, Meineweh, Trebnitz, Teuchern, Deuben, Droyßig Hohenmölsen

Treffpunkt

Beginn

09.00 Uhr

Uhr

Mittwoch, den 09.00 Uhr 27.03.2019 Freitag, den

09.00 Uhr

Montag, den 29.03.2019 09.00 Uhr 25.03.2019

Am Schenkenberg 25 Würchwitz

Graben, Zuflüsse in die Große Schna

Zuflüsse in die Weiße Elster, die Aga und den Vgem Droyßiger Zeitzer Floßgraben, Maibach und deren Zuflüsse, Hasselbach, und deren Zuflüsse, Ellrichbac Forst, Zeitzer Str. 15, Walpernhainer Bach, Mühlgräben, Vgem Droyßiger Zeitzer Thierbach,Maibach Droyßig und seine Zuflüsse Stolzenhainer Bach,Thierbach Grazielbach u.a.

Forst, Zeitzer Str. 15 Droyßig Wittgendorf Gartenstraße 30 Wittgendorf

Gemeinde Elsteraue

Zuflüsse in die Große Schnauder, Beginn Lindenberger Schnauder und die Zuflüsse, Zuflüsse am Beginn der Aga, Wilder Bach, Gutenbornbach, Wittgendorfer Graben u.a.

Vgem Droyßiger Hauptstr. 30, Raum Zeitzer 115 Tröglitz Forst, Zeitzer Str. 15, Droyßig

Schwennigke und ihre Zuflüsse, Rehmsdorfer Graben, Maibach, Rietzschke, Mühlgräben, Graben, Zuflüsse in dieGöbitzer Weiße Elster, Klutzschbach, Nißmaer Graben u.a.

die Aga Floßgraben, Maibach und deren Zuflüsse, Thierbach, Walpernhainer Bach, Müh Stolzenhainer Bach, Grazielbach

ENDE AMTLICHER TEIL

Gutenborn u. Jahrgang | 01/2019 | 26. Mittwoch, denJanuar 09.00 Uhr Wittgendorf 38 10. 2019 | Amtliche Bekanntmachungen Schnaudertal 27.03.2019 Gartenstraße 30

Zuflüsse in die Große Schnauder, Beginn Schnauder und die Zuflüsse, Zuflüsse am Aga, Wilder Bach, Gutenbornbach, Wittgen


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E b&s_michaelbote_0119.qxd

14.01.2019

10:25 Uhr

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©  Stadt Zeitz

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150 Jahre Geschäft in der Innenstadt Roßmarkt 18 – 1868 eröffneten die Vorfahren des jetzigen Besitzers Jörg Stöver die „Drogerie Emil Pitzschel“. Nach 144 Jahren schloss diese und die SpoWa zum Roß zog ein. Die Familie ist seit nunmehr 150 Jahren in der Innenstadt im Einzelhandel tätig.

Firmenjubiläum Uhren und Schmuck Jenke Glückwünsche zum 25-jährigen Firmenjubiläum überbrachte Oberbürgermeister Christian Thieme an Sibylle Jenke, die mit ihrem vielfältigen Angebot an Uhren und Schmuck in der Zeitzer Innenstadt in der Wendischen Straße 35 längst nicht nur Stammkunden aus Zeitz, sondern auch aus nahegelegenen Städten anzieht.

Bäckerei Thieme – Ehrenpreis des Bäckerhandwerks Oberbürgermeister Christian Thieme gratulierte Bäckermeister Matthias Thieme zum Ehrenpreis des Bäckerhandwerks SachsenAnhalt, der der gleichnamigen Bäckerei bereits zum 2. Mal von der Handwerkskammer Halle verliehen wurde.

©  Stadt Zeitz

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Firmenjubiläum Steinmetzbetrieb Buschner Stellvertretend für seinen Vater, Jürgen Buschner, nahm Sohn, Axel Buschner, die Glückwünsche von Bürgermeisterin Kathrin Weber zum 20-jährigen Jubiläum am Standort Zeitz entgegen. Beide führen die Grabstein-Ausstellung in der Gleinaer Straße 38 in Zeitz gemeinsam, fachkompetente Beratung steht dabei an erster Stelle. Das Familienunternehmen besteht bereits seit 80 Jahren mit Hauptsitz in Rehmsdorf und ist deutschlandweit neben dem Grabsteinbau auch im Baugewerbe tätig.

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10. Jahrgang  |  01/2019  |  26. Januar 2019

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9. Jahrgang | 09/2018 | 29. September 2018

9. Jahrgang | 10/2018 | 27. Oktober 2018

9. Jahrgang | 11/2018 | 24. November 2018

9. Jahrgang | 13/2018 | 22. Dezember 2018

MICH AELBOTE

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MICHAELBOTE

© Dieter Mittenzwei

in Zeitz und insbesondere in der Zeitzer Innenstadt hat sich in den letzten Jahren viel bewegt. Besonders freue ich mich, dass die „verwaisten“ Schaufenster im Zentrum weniger geworden sind. Die neu eröffneten Ladengeschäfte führen zu spürbar mehr Vielfalt im Einzelhandelsangebot. Das Angebot an Restaurants hat deutlich zugenommen – ein vietnamesisches, ein griechisches und ein russisches Restaurant verwöhnen die Hungrigen mit internationaler Küche. Der neue Burger-Laden am Altmarkt lässt einen Hauch von Amerika durch Zeitz ziehen. Wer lieber selber zum Kochlöffel greift, findet die richtigen Zutaten im EDEKA-Markt in der Schützenstraße, im neu eröffneten Istanbul Market oder im Bioladen. Den passenden Aperitif finden Sie in der Whisky Manufaktur. Die passende E-Zigarette gibt es im Highendsmoke. Den Geist kann man in der Buchhandlung Nüssel verwöhnen. Für die äußere Schönheit sorgen DuftZeit(z), Stephanie‘s Stoffliebe, Piccola Italia, ein Barbershop, das Beauty-Balance-Kosmetik Institut und die neuen Friseurgeschäfte in der Innenstadt. Kinder kommen im neuen Kinderschuhladen und im SpielZeit(z) auf ihre Kosten. Ein neuer Edelmetallankauf und die Naturheilpraxis an der Michaeliskirche runden das Angebot neuer Geschäfte ab.

Interkulturelle Woche

in Zeitz vom 23. bis 29. September 2018

Wenn in 2019 die langersehnte Rossmann-Filiale in der Wendischen Straße öffnet und damit nach langer Zeit wieder ein Drogeriemarkt in die Zeitzer Innenstadt zieht, wird das weitere positive Impulse setzen. Wenn das nicht viele gute Gründe sind, die Zeitzer Innenstadt wieder öfter zu besuchen und neu zu entdecken. Die neuen Ladeninhaber und die alteingesessenen Geschäftsführer werden es Ihnen danken!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Herbstmarkt im Schlosspark Moritzburg Zeitz

nicht nur in den letzten Wochen und Monaten wurde viel über Sicherheit und Sauberkeit in unserer Stadt gesprochen. Es handelt sich ja leider um ein Dauerthema. Viele Bürger sind jedoch vor allem durch die jüngsten Gewaltdelikte verunsichert, ärgern sich zu Recht über illegale Müllablagerungen und fordern ein örtlich begrenztes Alkoholverbot, in der Hoffnung, dass Lärm und Verschmutzung von Plätzen so eingedämmt werden können. Auch wenn die Polizei immer weniger Straftaten registriert, entspricht dies häufig nicht der „gefühlten“ Sicherheit vieler Bürgerinnen und Bürger. Viele von Ihnen haben Angst und befürchten eine negative Entwicklung Ihrer Stadt. Umfangreiche Medienberichterstattung und aufgepeitschte Diskussionen in den Sozialen Medien verschärfen diesen Effekt. Nichtsdestotrotz nehme ich diese Ängste und Unsicherheiten sehr ernst. Die Bürger fordern zu Recht, dass sich die Stadt um Sauberkeit und Ordnung kümmert. Wir haben aus diesem Grund auch die vielfältigen Aktivitäten von Polizei und Ordnungsamt in diesem Jahr noch einmal intensiviert. Seit Jahresbeginn finden vermehrt gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsamt statt, so dass effektiv Ordnungswidrigkeiten und ggf. zugleich Straftatbestände festgestellt werden können. Diese Streifen sollen in Zukunft weiter verstärkt werden. Auch stehen wir mit der Polizei in regelmäßigem Austausch zu Kontrollschwerpunkten.

Sonntag, 7. Oktober 2018 von 10.00 bis 18.00 Uhr Das beliebte Markttreiben für Jung und Alt mit Waren für Haus, Hof und Garten findet wieder am Erntedanksonntag im wunderschönen Schlosspark Moritzburg statt. An mehr als 70 geschmückten Marktständen bieten Händler ihre Waren in großer Auswahl an. Verschiedene Handwerksvorführungen umrahmen das Angebot.

Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

Auf die Kinder wartet u. a. das Spielmobil des „Freizi“ Naumburg mit Hüpfburg und Bastelstraße, das Kinderliederprogramm von Hans & Theo, Angebote des Krea und Puppentheater. Auf der Bühne sind u. a. die Steigraer Musikanten, der Gemischte Chor „Elstertal Zeitz“ e. V., ein Programm des Theater 304 sowie Max Schwanethal & Marc Herwig zu erleben.

Im Angebot der Händler sind zahlreiche handgefertigte Waren von Besen, Bürsten bis zu Körben und Korkwaren, aber auch Seifen, Gefilztes, Töpfer- und Spielwaren, verschiedenste Stoffprodukte und handgefertigter Schmuck. Mehrere Gärtner und Gartenbautriebe bieten neben Schnittblumen auch Baumschulerzeugnisse und Stauden an. Ergänzt wird das Markttreiben mit vielerlei Kulinarischem: Weinen aus der Region Saale-Unstrut und aus Frankreich, Likören, Kuchen, Crêpes, Eis und Baumkuchenstriezeln, Kaffeespezialitäten, Deftigem vom Grill, Käse, Wildspezialitäten u.v.m. Weitere Infos im Innenteil auf Seite 28.

9. und wann ab Was, wer, wo Seite 17 mit Sonderteil en und zum Rausnehm ! Einstecken

Tag des offenen Denkmals am 9. September 2018

Erst Ende September fand – neben den regelmäßigen Besprechungen mit der Polizei – ein Besuch des Polizeipräsidenten Mario Schwan (2.v.l.) statt, mit dem Ergebnis, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen wollen, dass das Personal in der Polizeidienststelle in Zeitz aufgestockt wird. Darüber hinaus haben wir seit geraumer Zeit die Streifen des Ordnungsamtes im Stadtgebiet intensiviert. Schwerpunkte sind der Goethepark, die Theodor-Arnold-Promenade, der Kleefeldplatz und der Schützenplatz. Hierbei werden Verstöße gegen die Ordnung und Sauberkeit geahndet, wie illegale Müllentsorgung, ruhestörender Lärm, Missachtung der Anleinpflicht oder das Missachten des Alkoholverbotes im Goethepark. Die Kontrollen haben bereits zu einer leichten Verbesserung der Situation geführt. Darüber hinaus werden insbesondere im Goethepark und in der Schützenstraße die Papierkörbe nun häufiger geleert und es finden mehr Mülllesungen als in der Vergangenheit statt. All diese Bemühungen können jedoch langfristig nur erfolgreich sein, wenn Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, uns dabei unterstützen. „NUR MIT EUCH“ – so lautete das diesjährige Motto zum Tag der Deutschen Einheit – und das passt auch an dieser Stelle: Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und achten Sie darauf, die vorhandenen Papierkörbe zu nutzen und die Plätze und Straßen sauber zu halten. Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, dann verständigen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Vor allem aber: Schließen Sie sich nicht ein, sondern gehen Sie weiterhin nach draußen. Belebte Straßen und Plätze erhöhen nicht nur die „gefühlte“ Sicherheit, sondern tragen auch zu einem positiven Lebensgefühl bei.

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

30. November bis 9. Dezember 2018 Der Zeitzer Altmarkt verwandelt sich pünktlich zum 1. Adventswochenende wieder in ein kleines, mit viel Liebe geschmücktes Weihnachtsdorf. Es duftet nach Zimt und Bratäpfeln, nach gebrannten Mandeln, Glühwein und herzhaften Gaumenfreuden. Von der Kulisse des alten Rathauses romantisch eingerahmt, laden liebevoll dekorierte Holzhütten zum Bummeln und Schlemmen ein. Es werden selbstgemachte süße Leckereien, Marmeladen, Gestricktes und Gebasteltes, Holzarbeiten, Keramikfiguren und sogar Christbäume zum Verkauf angeboten. Im Rahmenprogramm unterhalten musikalische Darbietungen, Kleinkunst, Kinderprogramme und Weihnachtsmann-Sprechstunde.

Weitere Informati onen auf Seite 12.

Eröffnet wird der Weihnachtsmarkt am Freitag, den 30.11.2018 um 16.00 Uhr. Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes: Sonntag – Donnerstag: 12.00 – 20.00 Uhr Freitag, Samstag: 12.00 – 21.00 Uhr Grafik © freepik.com

Leitbildprozess

Ihr Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

der Stadt Zeitz

Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Stadt mit! Einwohnerbefragung © René Weimer

(Teilnahme bis 04.01.2019 möglich)

© Susanne Janicke

Um zur Umfrage zu gelangen, scannen Sie bequem mit Ihrem Handy den QR-Code oder folgen Sie dem entsprechenden Link unter www.zeitz.de.

Weitere Informationen auf Seite 4

© Susanne Janicke

Weitere Informationen auf Seite 6

v.l.n.r.: Bürgermeisterin Kathrin Weber, Mario Schwan (Polizeipräsident Sachsen-Anhalt Süd), Lutz Wächter (Polizeioberkommissar Zeitz), Anne Lindner (Leiterin Revier Burgendlandkreis), Oberbürgermeister Christian Thieme

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

Mehr dazu auf Seite 4.

© Dieter Mittenzwei

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

© Dieter Mittenzwei

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

das Jahr 2018 befindet sich auf der Zielgeraden – nur noch wenige Tage und wir können das neue Jahr 2019 begrüßen. Zum Jahreswechsel möchte ich die Gelegenheit nutzen, mit Ihnen gemeinsam das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und damit zugleich zurückzublicken auf die kleineren und größeren Erfolge dieses Jahres.

Auch in diesem Jahr gab es eine ganze Reihe (Straßen-)Baumaßnahmen, die vor allem im Hochsommer die Autofahrer in der Stadt zum Teil vor erhebliche Herausforderungen stellten. Ich danke erneut für Ihre Geduld. Heute sind wir froh, dass der Gehweg Fischstraße sowie Fahrbahn und Busbucht in der Braustraße so schön hergerichtet sind. Auch die Baumaßnahme im Steinsgraben geht mit großen Schritten voran: Das erste Teilstück zwischen Brühl und Schulstraße/Thomas-Müntzer-Platz wurde im Oktober für den Verkehr freigegeben. Die Bauarbeiten in der Weißenfelser Straße sind mittlerweile so weit vorangeschritten, dass eine Fertigstellung in greifbare Nähe rückt und damit viele Monate früher als ursprünglich geplant. Die Schädestraße, die Gustav-Sobbotka-Straße und die Straße Auf dem Schlagstück sind nahezu fertiggestellt und wirken sich bereits jetzt positiv auf das Umfeld aus. Auch die Bauarbeiten am Bahnhof gehen erfreulicherweise mit großen Schritten voran, trotz der vielen Probleme in der Bauwirtschaft. Der Westflügel ist beinah fertiggestellt. Mittlerweile haben die Sanierungsarbeiten in der Bahnhofshalle begonnen. Der neue Parkplatz in der Baenschstraße wurde im Oktober zur Nutzung freigegeben. Zur großen Freude aller Beteiligten konnte im August das neue Tierheim in der Naumburger Straße an den Tierschutzverein übergeben werden. Auch im Ernst-Thälmann-Stadion ging es in diesem Jahr weiter voran: Der Rohbau der Ersatzneubauten von Funktionsgebäude und Sprecherturm sind errichtet. Investitionen in verschiedene Schulen, Kitas und Spielplätze in Zeitz und den Ortsteilen konnten getätigt werden. Im Juni freuten wir uns über die Nachricht der Stiftung Seniorenhilfe in Zeitz, am Lindenplatz eine neue Altenpflegeeinrichtung bauen zu wollen. Auch der Kulturbereich war 2018 wieder einmal gespickt mit einer Fülle an besonderen Veranstaltungen und Programmpunkten, die das Leben in unserer Stadt lebendig und bunt gestalteten. Das Museum Schloss Moritzburg lockte mit verschiedenen Sonderausstellungen – besonders hervorzuheben sind sicher die Ausstellungen „Heimat im Krieg“ des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt und die Ausstellung der Naetherschen Kinderfahr-

zeuge „Bubirad und Sausewind“. Unumstrittener Höhepunkt im Ausstellungsjahr war die Eröffnung des zweiten Teils der Kinderwagenausstellung „Die ZEKIWA-Jahre 1950 – 1990“ im August. Der Burgenlandkreis unterstützt zudem die Stadt Zeitz finanziell, damit wir Fördermittel beantragen können, die u. a. für die Errichtung eines Schaudepots für die Kinderwagenausstellung eingesetzt werden sollen. Weitere Ausstellungen und Veranstaltungen u. a. in der Stadtbibliothek, im Schloss und im Schlosspark, im Capitol und im Neuen Theater Zeitz lockten auch in diesem Jahr zahlreiche Besucher nach Zeitz. Im Rahmen von Open Space Zeitz bot der Kloster Posa e.V. mit vielen Veranstaltungen, u. a. in der alten Stadtbibliothek in der Rahnestraße, eine Plattform für gute Gespräche, Visionen und kreativen Meinungsaustausch. Zuckerfest, Tage der Industriekultur, Septemberluftfestival, Spielplatzfest im Goethepark, Interkulturelle Wochen, Tag des offenen Denkmals, Eule-Orgel-Konzerte, Heinrich-Schütz-Musikfest, … die Aufzählung könnte noch lange weitergehen. Wir konnten Schüler und den Bürgermeister aus Prescott 2018 in unserer Stadt begrüßen, ZeitzerInnen waren in Detmold und Tosu zu Gast. Wir feierten Jubiläen: 50 Jahre Schulgebäude Haus 1 in Kayna, 60 Jahre Kita Theißen, 20 Jahre Lutheriden-Bibliothek, 120 Jahre Schulgebäude Schiller-/Pestalozzistraße, 25 Jahre KREA … Zahlreiche Geschäfte in der Innenstadt haben neu eröffnet. Vor allem die gastronomische Vielfalt hat dadurch deutlich profitiert und bietet zusätzlichen Anreiz, in die Innenstadt zu kommen. Es bewegt sich etwas in unserer Stadt – das wird einmal mehr deutlich, wenn man versucht das Jahr 2018 auf einer Seite zusammenzufassen. Und auch in den kommenden Jahren wird sich unsere Stadt entsprechend weiterentwickeln. Zahlreiche Entwicklungen auf dem Immobilien- und Grundstücksmarkt, die durch die Stadt begleitet werden, werden sich – zusätzlich zu den großen städtischen Bauvorhaben – positiv in den kommenden Jahren auswirken. Zur Zeit arbeiten wir – parallel zum Stadtentwicklungskonzept – an einem Leitbild für die Stadt Zeitz, das Perspektiven und Ziele für die nächsten 15 bis 20 Jahre aufzeigen soll. Dieser Prozess lebt davon, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger hier aktiv einbringen. Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Stadt mit! Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr. Mit herzlichen Grüßen Ihr

Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

Schlossweihnacht

im Schloss Moritzburg Zeitz 22. + 23.12. & 25. – 27.12., täglich ab 14.00 Uhr Weitere Informatione n auf Seite 14.


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