4. Jahrgang | 23. November 2013
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Amtsbl at t der Stadt Zeitz
Zeitzer Weihnachtsmarkt Vom 05. bis 15. Dezember lädt der Zeitzer Weihnachtsmarkt auf dem Rossmarkt zum stimmungsvollen Bummel ein. Eröffnet wird der Markt am 05.Dezember um 15 Uhr. In diesem Jahr gibt es wieder einige Programmhöhepunkte. Die Wichtelwerkstatt in der Kramerstraße hat täglich von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Hier können die kleinen Gäste des Marktes nach Herzenslust basteln, Plätzchen backen oder kleine Weihnachtspräsente vorbereiten. Zusätzlich wird es wieder Spielhütten für die Kinder geben. Gemeinsam mit der WORKS gGmbH wurden die kleinen Märchenwälder erstellt, die den jüngsten Besuchern zum Spielen zur Verfügung stehen. Am 08. und 15. Dezember sind obendrein verkaufsoffene Sonntage. Die Händler in der Innenstadt können jeweils von 13 bis 18 Uhr ihre Geschäfte öffnen. Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes: Mo. – Sa.: 10 – 18 Uhr So: 11 – 19 Uhr
Sonntag, 08.12. 15.30 Uhr ca. 18.00 Uhr
The Silent und Tanzperformance Alpha Disco Team
Samstag, 07.12. 14.00 Uhr Eisstockschießen auf der Schlittschuhbahn an der Michaeliskirche Sonntag, 15.12. 15.30 Uhr Blas-Quartett Anschließend Willy Trommelbär und Hans ca. 18.00 Uhr Alpha Disco Team Stand 14.11.2013, Änderungen vorbehalten Moderation: Thomas Hassel Das gesamte Programm erhalten Sie ab 20.11. in der TouristInformation Zeitz.
aus dem Programm: Freitag, 06. 12. 14.00 Uhr Theater 304 15.00 Uhr Theatergruppe Handicap 16.00 Uhr Willy Trommelbär und Hans
Foto: Foto Kreil
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DIE SCHLOSSWEIHNACHT AUF DER MORITZBURG
A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z
Neu! Weihnachtliche Sonderkonzerte im Dom St. Peter & Paul Im Rahmen der Schlossweihnacht finden neben den Domführungen auch zwei weihnachtliche Konzerte von CELEBRATE (22. 12., 15.30 Uhr) und Quattro DASJ (26.12., 15.30 Uhr) im Dom St. Peter und Paul statt. (Ticket-Infos unter www.zeitz.de/ Veranstaltungen)
Romantik und Besinnlichkeit in historischem Ambiente
Vor der Kulisse der historischen Moritzburg offenbart sich die Zeitzer Schlossweihnacht auch 2013 wieder als ein Fest für die ganze Familie. Genießen Sie Romantik, Besinnlichkeit und Geschichte auf dem etwas anderen Weihnachtsmarkt in Ihrer Region. Aktuelle Infos unter www.zeitz.de/veranstaltungen.
QUATTRO DASJ Das winterliche und liebevoll dekorierte Schlossareal rund um die Zeitzer Moritzburg verwandelt sich vom 20. bis 22. Dezember und an den beiden Weihnachtsfeiertagen (25. und 26. 12.) in eine zauberhafte Weihnachtskulisse. Ein besonderes Highlight ist das lebendige Krippenspiel, das Kinder und Erwachsene seit Jahren gleichermaßen in seinen Bann zieht: Laienschauspieler und Tiere stellen täglich die Weihnachtsgeschichte in bewegten Bildern und Szenen dar. Die Besucher begegnen nicht nur Maria und Josef, auch die Heiligen Drei Könige erscheinen zu Pferde.
„Barocke Lebensfreude und ein Augen- und Ohrenschmaus.“ Das Ensemble QUATTRO DASJ – bestehend aus den 4 Musikern Daniela Mokosch, Alexander Köhler, Stefan Köhler, Julia Köhler – präsentiert zur „Zeitzer Schlossweihnacht“ im Rahmen der neuen Veranstaltungsreihe DOM-KONZERTE weihnachtliche Werke von A. Corelli, G. F. Händel, J. S. Bach, G. P. Telemann und A. Vivaldi sowie Weihnachtslieder. Termin: 26. 12. 2013 um 15.30 Uhr im Dom St. Peter & Paul Ticketinfos unter www.zeitz.de/Veranstaltungen
Für Kinder ist der Besuch der Zeitzer Schlossweihnacht ein tolles Erlebnis. Ein Besuch bei Kälbchen und Schafen im gemütlichen Stall wird genauso begeistern, wie das Kinderkarussell, Bogenschießen, Basteln, verschiedenste Mitmachaktionen, dem weihnachtlichen Puppenspiel zu lauschen oder eine Fahrt mit der Ponykutsche. Das familienfreundliche Event lockt neben dem Museumsbesuch zusätzlich nicht nur mit täglichen Kostüm-Führungen durch die Wohnräume der Herzogsfamilie, auch die sonst für die Öffentlichkeit verbotenen Blicke in die Keller und Gewölbe des mittelalterlichen Schlosses sind teilweise möglich. Neben verschiedensten Aufführungen, Chören und Musikgruppen können die Gäste der Schlossweihnacht auch an mittelalterlichen Ständen schnuppern und sich durch das Volk von Caraslan in eine längst vergangene Zeit entführen lassen. Und jeden Abend wird, mittlerweile zur Tradition geworden, live musiziert am Feuerkorb und an der beliebten Glühweintaverne. Mit dabei: Biba & die Butzemänner, Carly Peran, Cat- der Irische Geiger, u. v. a. Neu! Sonderausstellung: mitteldeutsche Burgen und Schlösser Ein Höhepunkt in diesem Jahr ist nicht nur die Kinderwagenausstellung, sondern zusätzlich eine Sonderausstellung, in der Modelle von 70 mitteldeutschen Burgen und Schlössern gezeigt werden, die der Waldenburger Horst Oschmann in jahrelanger Handarbeit angefertigt hat.
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Ortschaft Würchwitz
Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier
Die Weihnachtsfeier für die Senioren der Ortschaft Würchwitz und deren Ortsteile findet am Mittwoch, dem 4. Dezember, um 14.00 Uhr in der Saalstube der Gaststätte Würchwitz statt. Bei Kaffee, Stollen und Glühwein wollen wir gemütlich Beisammen sein und ein paar besinnliche Stunden verbringen. Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen. Klaus Rübestahl, Ortschaftsbürgermeister
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SHZ SG Z
STIFTUNG SENIORENHILFE ZEITZ Gegründet 1991
Das ambulante Pflegeteam“ Zeitz Telefon: 03441 / 631 -150 6 Telefax: -159
… zu Hause rundum gut versorgt von Anfang an
Das ambulante Pflegeteam“ Theißen Telefon: 03441 / 631 -160 6 Telefax: -169
www.seniorenhilfe-zeitz.de
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Fördermittelbescheid für Kunstrasenplatz des 1. FC Zeitz übergeben
Foto: Czapek
mit im Bild (l.) Ron Schlehahn, Kreissportbund BLK
Am 29. Oktober übergaben der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport im Land Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Ulf Gundlach (3. v. l.), gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Arnd Czapek (M.) sowie Angelika Renner (2. v. l.), als Vertretung für den Landrat des Burgenlandkreises Harri Reiche und dem Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze (2. v. r.) Fördermittelbescheide in einer Gesamtsumme von circa 320.000 Euro an den 1. FC Zeitz zum Bau eines Kunstrasenplatzes. Hermann Schröder (3. v. l.), 2. Vorsitzender des Zeitzer Traditionsvereins, erhielt den Bescheid und sagte: „Wir haben alle gemeinsam lange für dieses Projekt gekämpft und sind froh, dass nun die Förderung seitens des Landes da ist. Auch möchten wir allen Beteiligten danken, die dieses für die Zukunft des Vereins so wichtige Projekt gefördert haben. Wir sind gerade dabei eine schlagkräftige Mannschaft aufzubauen und auch im Jugendbereich wieder ein Stützpunkt für das Zeitzer Land
zu werden. Für unsere elf Mannschaften sind gute Trainingsbedingungen enorm wichtig. Mit dem langersehnten Kunstrasen können wir die Qualität für Training und Spielbetrieb weiter steigern. Nach der Flut wird sich im Ernst-Thälmann-Stadion hoffentlich wieder alles zum Guten wenden und alle hier trainierenden Vereine dürfen dann wieder diese traditionsreiche und schöne Sportstätte im vollen Umfang nutzen.“ Im November soll der Spatenstich für den Kunstrasenplatz erfolgen. Neben den Fördermitteln vom Land Sachsen-Anhalt erhält der Zeitzer Club auch Unterstützungen vom Burgenlandkreis, dem Ostdeutschen Sparkassenverband und von der Stadt Zeitz. Für den Bau muss der Verein aber auch einen Eigenanteil erbringen. Hajo Bartlau Vorsitzender des 1. FC Zeitz, sagte dazu: „Wir haben uns bereits verschiedene Möglichkeiten überlegt, wie wir die nötigen Eigenmittel erbringen. Hier ist auch viel Unterstützung seitens der Vereinsmitglieder gefragt.“ Besonders der Landtagsabgeordnete Arnd Czapek engagiert sich seit seiner Wahl für das Thema Kunstrasen für den 1. FC Zeitz und machte sich dafür in Magdeburg stark. Er organisierte viele Termine mit Entscheidungsträgern der Landespolitik im ErnstThälmann-Stadion und brachte die nötigen Personen zusammen. Arnd Czapek betonte: „Ich bin glücklich, dass es nun endlich geklappt hat und wir bald den ersten Spatenstich machen können. Einen besonderen Dank möchte ich an den Präsidenten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Dr. Michael Ermrich, senden, der sich persönlich stark für das Projekt engagierte. Es war für alle ein langer und steiniger Weg. Ich bin mir aber sicher, dass diese Investition in die Zukunft hier in unserer Region notwendig und vor allem sehr nachhaltig ist. Die Sportförderung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens der Stadt und des Umlandes. Ich freue mich auch darüber, wenn der Platz für die Kinder- und Jugendarbeit für die Vereine im Zeitzer Land zur Verfügung steht.“
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Kfz-Meisterbetrieb
Wir wünschen unserer werten Kundschaft und unseren Geschäftspartnern eine besinnliche Adventszeit sowie schöne, erholsame Weihnachtsfeiertage 2013.
Am 30. 11. 2013, ab 15
Uhr:
Weihnachtsmarkt vor der Feuerwehr in Nonnewitz.
Pirkau 2 · 06711 Zeitz OT Pirkau · Telefon 0 34 41 - 68 07 02 · Funk 01 72 - 7 94 71 49
MichaelBOTE A mtsbl at t der S ta dt Zeit z
Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 28. Dezember 2013 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 10. Dezember 2013
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Weingut Schulze Verleihung des ersten Bundesehrenpreises im Jahr 2012 erhalten.
❶ Am 24. Oktober erhielt das Weingut Marcel Schulze den Bundesehrenpreis für Wein und Sekt in Würzburg. Dieser Preis ist die höchste Auszeichnung, die ein Winzer in Deutschland erhalten kann und Marcel Schulze (2 v. r.) bekommt ihn sogar schon zum zweiten Mal. Höchst erfreulich, denn auch ein Zeitzer Wein hat Anteil an dieser Auszeichnung. Grund genug für die Zeitzer Weinprinzessin Daniela I. und Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze, sich auf dem Weingut in Döschwitz umzusehen und unter anderem den prämierten Zeitzer Wein zu kosten.
❷ Wer die Wahl hat, hat die Qual: Weinprinzessin Daniela I. (r.) kann sich gar nicht recht entscheiden, welchen Wein Sie zuerst kosten soll. Allein 20 Rebsorten und 50 verschiedene Weine hat Marcel Schulze (l.) im Angebot und zeigt einen Teil davon in seinem Regal. ❸ Einen Wein kennt Daniela I. schon recht gut: den Silvaner Spätlese trocken 2012. Am liebsten genießt sie ihn nach einem anstrengenden Tag in geselliger Runde. ❹ „Ganz schön schwer“, befindet Daniela I. nicht etwa zum fruchtig leichten Silvaner, sondern zur Medaille. Die hat Marcel Schulze von Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, höchst persönlich bei der 4
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❺ Natürlich gewährt Marcel Schulze den Weinliebhabern auch einen Blick hinter die Kulissen und räumt mit der Mär vom Schraubverschluss auf: „Ob die Flasche nun einen Korken hat oder nicht, spielt für die Qualität des Weines keine Rolle. Allein der Gastronom hat es mit Schraubverschluss einfacher.“ So direkt haben Daniela I. und Oberbürgermeister Dr. Kunze das von einem Winzer auch noch nicht gehört. ❻ Damit der Wein immer schön ungetrübt bleibt und keine Fremdpartikel den Genuss zerstören, hat Marcel Schulze selbstverständlich ein Flaschenreinigungsgerät. „Tip Top sauber“, befindet die Zeitzer Weinprinzessin bei der Begutachtung. ❼ Wenn ein regionaler Winzer einen Preis dieses Formats erhält, schlägt das natürlich auch außerhalb von Zeitz Wellen. Zum Gratulieren kamen daher v.l.n.r. Manuela Hartung, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, der Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze, Marcel Schulze, Weinprinzessin Daniela I. sowie die Gebietsweinkönigin der Saale-Unstrut-Region Anne Meinhardt.
Das Weingut Schulze: besteht seit 11 Jahren Familienunternehmen mit einer Betriebsgröße bis zu 10 Hektar Anbau am Kloster Posa und Bad Kösener Schöne Aussicht 25 Auszeichnungen im Jahr 2013, davon 8 Weine und 5 Sekte bei der Bundesweinprämierung ausgezeichnet
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Auch im kommenden Jahr 2014 soll in der Gewandhaus-Galerie der Tourist-Information Zeitz der traditionelle Fotowettbewerb stattfinden. Die groĂ&#x;e Teilnehmerzahl und die ebenso groĂ&#x;e Betrachterzahl der Bilder erfreuen Veranstalter und Gäste gleichermaĂ&#x;en. Die Jury und der Veranstalter rufen nunmehr zum 10. Fotowettstreit auf. WIR ERBITTEN: 2 Fotos zum Thema: „Eine besondere Landschaft“ 2 Porträts „Ein interessantes Gesicht“ Bis zum 7. Januar 2014 kĂśnnen bis maximal vier Papierbilder in Farbe oder Schwarz-WeiĂ&#x; in der Tourist-Information eingereicht werden. Die Fotos sollten im Format 20 cm x 30 cm vorliegen und auf der RĂźckseite jeweils mit Bildtitel, Name, Vorname und Anschrift des Einsenders versehen sein. Nach Sichtung durch eine Jury werden die eingegangenen Arbeiten ab Februar 2014 in der Gewandhaus-Galerie zur Ausstellung kommen. Einsendungen sind zu richten an: Tourist-Information Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz Es besteht auch die MĂśglichkeit, die Bilder persĂśnlich in der Tourist-Information im Gewandhaus abzugeben. Ă–ffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00 Uhr – 17.00 Uhr Samstag: 9.00 Uhr – 13.00 Uhr
Als die Bilder tĂśnen lernten, als die stummen Mimen Stimmen bekamen, da stellten die Produzenten fest, dass dem neuen GeschĂśpf „Tonfilm“ (trotz der Dialoge wie im richtigen Leben), etwas fehlte; die Seele des Gesangs. So entstand das Lied zum Film und aus einfachen Melodien wurden Filmschlager, die zum Teil bekannter waren als der zugehĂśrige Film. ď€ Das Ensemble Kolorit präsentiert an dieď€?ď€‘ď€—ď€™ď€ ď€?ď€“ď€™ď€žď€ ď€—ď€?ď€Œď€&#x;ď€?ď€?ď€“ď€ ď€Œď€ ď€“ď€™ď€ ď€žď€—ď€?ď€ ď€ ď€›ď€‘ď€”ď€žď€‘ď€“ď€™ď€Ąď€•ď€ ď€œď€—ď€“ď€‘ď€šď€ ď€?ď€™ď€žď€ ď€Žď€?ď€?ď€?ď€?ď€?ď€?ď€”ď€ ď€Žď€•ď€?ď€?ď€“ď€‘ď€ sem Nachmittag eine Vielzahl von Melodien, die beim Publikum ď€?ď€?ď€?ď€Ąď€ ď€…ď€‚ď€¤ď€Ľď€Śď€§ď€ ď€—ď€?ď€¨ď€„ď€ ď€ƒď€¤ď€Ľď€Śď€ ď€ˆď€ ď€Šď€Şď€—ď€™ď€žď€Łď€”ď€?ď€?ď€—ď€ ď€…ď€†ď€¤ď€Ľď€Śď€§ď€ ď€—ď€? sofort einen „AHA“-Effekt auslĂśsen werden. Neben Filmschlagern aus der UFA-Zeit werden auch Melodien und Lieder aus der Filmfabrik Hollywood erklingen. Als Beispiel sei nur das Lied „Singing in the Rain“ genannt, bei dem hier wohl jeder in Gedanken Gene Kelly durch den Regen tanzen sieht. 08.12. 2013 / 15.00 Uhr Kulturvilla Kolorit, GeuĂ&#x;nitzer Str. 10 / Zeitz Karten sind erhältlich in der Tourist-Information Zeitz und Kulturvilla Kolorit Vorverkauf: 10 â‚Ź; ermäĂ&#x;igt 8 â‚Ź Abendkasse: 12 â‚Ź; ermäĂ&#x;igt 10 â‚Ź Anzeigen
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p PaketshoGeraer Str. 13, 06712 Zeitz Telefon
Wßrchwitz. Am Sonntag, dem 8. Dezember 2013, findet 14.00 Uhr im gut beheizten Pferdestall der Blumenmßhle eine Buchlesung mit dem Autor Manfred Kriegel statt. Die Interessengemeinschaft Blumenmßhle lädt alle Heimatfreunde recht herzlich zu einem besinnlichen Nachmittag mit Kaffee und Kuchen ein. Der Eintritt ist frei!  Interessengemeinschaft Blumenmßhle
Advent im Pferdestall
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UFA trifft Hollywood ď€‚ď€ƒď€„ď€…ď€†ď€„ď€†ď€‚ď€…ď€‡ď€ ď€ ď€ ď€ˆď€ ď€ ď€…ď€‰ď€Šď€‚ď€‚ď€ ď€‹ď€Œď€? ď€?ď€?ď€?ď€?ď€?ď€?ď€”ď€ ď€Žď€•ď€?ď€?ď€
Aufruf zum 10. Fotowettbewerb der Gewandhaus-Galerie Zeitz
Buchlesung in der BlumenmĂźhle
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Wßrchwitz. Am Sonntag, dem 15. Dezember 2013, findet 14.00 Uhr im gut beheizten Pferdestall der Blumenmßhle eine Adventfeier statt. Die Interessengemeinschaft Blumenmßhle lädt alle Heimatfreunde recht herzlich zu einem besinnlichen Nachmittag mit Kaffee und Kuchen ein. Der Eintritt ist frei!  Interessengemeinschaft Blumenmßhle
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VERARBEITUNG Aluminium und Edelstahl in Form und Funktion
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Neues Theater Zeitz Kürbiskern Spielplan II. Halbjahr 2013 Montag 25. 11. 9.30 Uhr Montag 25. 11. 19.30 Uhr Dienstag 26. 11. 9.30 Uhr Dienstag 26. 11. 9.30 Uhr Mittwoch 27. 11. 9.30 Uhr Donnerstag 28. 11. 9.30 Uhr Freitag 29. 11. 9.30 Uhr Sonntag 01. 12. 15.30 Uhr Montag 02. 12. 9.30 Uhr Dienstag 03. 12. 9.30 Uhr Mittwoch 04. 12. 9.30 Uhr Donnerstag/Freitag 05. 12./06. 12. 9.30 Uhr Sonntag 08. 12. 15.00 Uhr Montag 09. 12. 9.00 Uhr Dienstag 10. 12. 9.00 Uhr Mittwoch 11. 12. 9.30 Uhr Donnerstag 12. 12. 9.30 Uhr Freitag 13. 12. 9.30 Uhr Sonntag 15. 12. 18.00 Uhr Montag 16. 12. 9.30 Uhr Dienstag 17. 12. 9.30 Uhr/11.00 Uhr Mittwoch 18. 12. 9.30 Uhr Donnerstag 19. 12. 9.30 Uhr Freitag 20. 12. 9.30 Uhr Samstag 21. 12. 19.30 Uhr Donnerstag 26. 12. 16.00 Uhr
Der gestiefelte Kater Ein Abend mit Bernd Lafrenz Bernd Lafrenz (Shakespeare) Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Das Gespenst von Canterville nach O. Wilde Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater UNICEF-Gala Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Der gestiefelte Kater Weihnachtskonzert Der gestiefelte Kater
Neues Theater Zeitz Neues Theater Zeitz Neues Theater Zeitz Gymnasium Droyßig Kulturhaus Hohenmölsen Neues Theater Zeitz Neues Theater Zeitz Theater Zeitz Capitol Bürgerhaus Karsdorf Bürgerhaus Karsdorf Neues Theater Zeitz Theater Zeitz Capitol Kulturhaus Weißenfels Kulturhaus Weißenfels Kulturhaus Weißenfels Neues Theater Zeitz Neues Theater Zeitz Neues Theater Zeitz Theater Zeitz Capitol Bürgerhaus Weida Kulturhaus Pegau Kulturhaus Pegau Stadtkulturhaus Borna Stadtkulturhaus Borna Neues Theater Zeitz Stadtkulturhaus Borna
Neues Theater Zeitz - Kürbiskern e. V., Spielstätte: Steinsgraben 16, Postadresse: Stephanstraße 18, 06712 Zeitz, Tel.: 03441/ 213771, E-Mail: H.Rossner-Sauerbier @gmx.de , www.neuestheaterzeitz.de
Das Gespenst von Canterville frei nach Oskar Wilde von Frank Tietz Neues Theater Zeitz Kürbiskern Theater Zeitz im Capitol Sonntag, den 1. Dezember 2013, 15.30 Uhr
Hiram Otis wird bei Verhandlungen zum Kauf eines Schlosses über das darin hausende Gespenst informiert, ein Vorfahre der Cantervilles, der vor etwa 400 Jahren seine Frau umgebracht hat. Otis glaubt nicht an Gespenster und zieht mit seiner Familie in das Haus. Bald darauf bemerken sie einen sich immer erneuernden Blutfleck. Aber die fünf kann absolut nichts erschrecken, was das Gespenst völlig irritiert. Der Vater empfindet das Quietschen der Ketten als störend und bietet ihm Schmieröl an und die Zwillinge ärgern es. Eines Tages entdeckt die Tochter Virginia das Gespenst, das traurig erklärt, dass es endlich durch den Tod erlöst werden will. Das Mädchen beschließt ihm zu helfen …. Eintritt: Vorverkauf: 8,00 € bzw. 6,00 € (ermäßigt) Tageskasse: 10,00 € bzw. 8,00 € (ermäßigt)
Foto: Dieter Mittenzwei 6
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Reiner Kröhnert in Kröhnerts Krönung
Eins und eins macht nach Adam Riese zwei, ist aber nicht immer moralisch korrekt und gesetzeskonform. In frecher Harmonie lebt der Taxifahrer John Smith als Bigamist. Er ist nach einem exakten Stundenplan mit zwei Frauen verheiratet, wohnt an zwei Adressen und alles scheint gut zu sein. Dann aber bringt ein Unfall den streng geplanten Alltag durcheinander: Zwei Gattinnen bitten zwei Polizeistellen um Hilfe und zwei harmlose Polizeiinspektoren lassen nicht lange auf sich warten. Jetzt ist Johns Phantasie gefragt, damit sein Doppelleben nicht auffliegt. Mit Hilfe seines Freundes und Nachbarn Stanley führt John die Polizisten in ein Labyrinth phantastischer Ausreden und Lügen. Und aus dem Lügengespinst scheint es keinen Ausweg zu geben. Ob die Wahrheit am Ende hilft?
– ständig aktualisiertes Nummernkabarett – Theater Zeitz im Capitol Dienstag, den 3. Dezember 2013, 19.30 Uhr
Vorverkauf: Abendkasse: Einlass: 18.30 Uhr
20,00 €/18,00 € bzw. 16,00 € 17,00 €/15,00 € bzw. 13,00 € 22,00 €/20,00 € bzw. 18,00 € 19,00 €/17,00 € bzw. 15,00 €
Foto: Agentur Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ob Ihre gewählten Volksvertreter noch alle Tassen im Schrank haben? Der Kabarettist Reiner Kröhnert belässt es nicht bei leisen Zweifeln. In der politischen Satire ist er ein ungekrönter Meister. Die Besucher könnten am Tonfall, der Haltung, Mimik und Gestik unser aller Bundeskanzlerin auch dann assoziieren, wenn er auf die blonde Perücke verzichten würde. Seine Demontagen von Merkel und Merz, Friedman und Kretschmann, Schäuble und Schröder sind vollendet. Der Lachmesse-Preisträger (2004) schreckt in seinen Programmen auch nicht vor einem Zusammentreffen von Daniela Katzenberger mit Rüdiger Safranski zurück. Er bringt zusammen, was nicht zusammen gehört, aber erstaunlich gut zusammen passt. Er schraubt sich in immer abstrusere Querverbindungen und entführt seine Zuschauer in ein Panoptikum der Eitelkeiten. Vorverkauf: Abendkasse:
13,00 €/12,00 € bzw. 11,00 € 11,00 €/10,00 € bzw. 9,00 € (ermäßigt) 16,00 €/15,00 € bzw. 14,00 € 14,00 €/13,00 € bzw. 12,00 € (ermäßigt)
Taxi, Taxi
Stummfilm-Konzert Graf von Bothmer: Stan & Olli I Valentin & Brecht Ensemble Kolorit: UFA trifft Hollywood Theater Zeitz im Capitol Donnerstag, den 19. Dezember 2013, 19.30 Uhr Im Dezember 1928 öffnete das Lichtspielhaus „Capitol“ seine Pforten. Bis zur Aufführung des ersten Tonfilms im Juli 1929 wurden die Vorstellungen musikalisch begleitet. Zum 85. Geburtstag des Capitols stehen völlig gegensätzliche Komödien des populärsten Komiker-Duos aller Zeiten und des „bayrischen Buster Keaton“ Karl Valentin auf dem Programm. Stephan Graf v. Bothmer interpretiert die drei Kurzfilme virtuos, packend und live am Flügel. Als die Bilder dann später tönen lernten, als die stummen Mimen Stimmen bekamen, da stellte man fest, dass dem neuen Geschöpf „Tonfilm“, etwas fehlte: die Seele des Gesangs. So entstand das Lied zum Film und aus einfachen Melodien wurden Filmschlager, die Rotraud Denecke und Thomas Volk vom Ensemble Kolorit präsentieren. Vorverkauf: Abendkasse:
– eine turbulente Komödie von Ray Cooney – Landesbühne Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Eisleben Theater Zeitz im Capitol Freitag, den 13. Dezember 2013, 19.30 Uhr
15,00 €/13,00 € bzw. 11,00 € 13,00 €/11,00 € bzw. 9,00 € (ermäßigt) 19,00 €/17,00 € bzw. 15,00 € 17,00 €/15,00 € bzw. 13,00 € (ermäßigt) Stiftung Deutsche KinemathekMuseum für Film und Fernsehen
Foto: Landesbühne Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Eisleben
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Neujahrskonzert „Mit Musik geht alles besser“
Di., 03. 12., 19.30 Uhr Reiner Kröhnert in „Kröhnerts Krönung“ Vorverkauf: ab 11,00 €, Abendkasse: ab 14,00 €
Leipziger Symphonieorchester
Do., 05. 12. und Fr. 06. 12. jeweils 09.30 Uhr „Der gestiefelte Kater“ (nur noch Restkarten verfügbar) aufgeführt vom Neuen Theater Zeitz Kürbiskern Vorverkauf und Tageskasse: 8,00 € bzw. 6,00 € (ermäßigt) Di., 10. 12., 09.30 Uhr „Pinocchio“ (nur noch Restkarten verfügbar) Landesbühne Eisleben I Lutherstadt Eisleben Vorverkauf und Tageskasse: 8,00 € bzw. 6,00 € (ermäßigt)
Theater Zeitz im Capitol Samstag, den 11. Januar 2014, 19.30 Uhr
Foto: Leipziger Symphonieorchester Die Musikfreunde können sich auf ein attraktives Programm mit Werken von Johann Strauss, Robert Stolz und Emmerich Kálmán freuen. Als Solistin wurde Katalin Vamosa verpflichtet. Sie sang u.a. die Susanna und die Gräfin in „Le nozze di Figaro“. Als Donna Elvira in Mozarts „Don Giovanni“ war sie 2011 in Vera/Spanien zu erleben. In der Saison 2013/14 wird die aus Ungarn stammende Sängerin ihr Masterstudium an der Hochschule für Musik in Stuttgart beenden. Die musikalische Leitung des Neujahrskonzertes liegt in den Händen von Chefdirigent Frank-Michael Erben. Durch das Programm führt der Leipziger Moderator Rainer Mlynarczyk. Vorverkauf:
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30,00 €/28,00 € bzw. 26,00 € 27,00 €/25,00 € bzw. 23,00 € (ermäßigt)
Fr., 13. 12., 19.30 Uhr „Taxi, Taxi“ Landesbühne Sachsen-Anhalt I Lutherstadt Eisleben Vorverkauf: ab 16,00 €, Abendkasse: ab 18,00 € Do., 19. 12., 19.30 Uhr 85 Jahre Capitol – Stummfilm-Konzert Veranstaltung mit Graf von Bothmer sowie Rotraud Denecke und Thomas Volk vom Ensemble Kolorit Vorverkauf: ab 11,00 €, Abendkasse: ab 15,00 € Januar 2014 Sa., 11. 01., 19.30 Uhr „Mit Musik geht alles besser“ Neujahrskonzert mit dem Leipziger Symphonieorchester Vorverkauf: ab 26,00 €, Abendkasse: ab 29,00 € Stand: 07. 11. 2013 Kartenvorverkauf: Tourist-Information Zeitz Tel.: 03441 / 83 291, E-Mail: tourismus@stadt-zeitz.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr, Sonnabend 9 bis 13 Uhr
Weihnachtliches Konzert in Rasberg
Abendkasse: 33,00 €/31,00 € bzw. 29,00 € 30,00 €/28,00 € bzw. 26,00 € (ermäßigt)
Theater Zeitz im Capitol – Spielzeit 2013/14 Das Theater Zeitz im Capitol ist in den kommenden Monaten Bühne für Konzert, Märchen, Kabarett oder Theatervorstellungen. Hier die Veranstaltungsvorschau bis Anfang Januar 2014 (Veranstaltungen der Stadt Zeitz): Zum zweiten Mal wird es am Sonntag, dem 8. 12. 2013, um 16.00 Uhr in der Rasberger Kirche ein Konzert mit Wolfgang Hofmann und Bernhard Müller geben.
Dezember 2013 So., 01.12., 15.30 Uhr „Das Gespenst von Canterville“ aufgeführt vom Neuen Theater Zeitz Kürbiskern Vorverkauf: 8,00 € bzw. 6,00 € (ermäßigt) Tageskasse: 10,00 € bzw. 8,00 € (ermäßigt)
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Diesmal wird es ein weihnachtliches Konzert sein. Hierzu lädt die Kirchgemeinde St. Stephan-Nicolai herzlich ein. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
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Veranstaltungstipps Stadt Zeitz 27. NOVEMBER 2013 – 31. DEZEMBER 2013 Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden.
N O V E M BE R Mittwoch, 27. November 2013 16.30 Uhr Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz VII. Literaturherbst an Saale, Unstrut und Elster Sehnsucht nach dem Orient Donnerstag, 28. November 2013 19.30 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum „Immer wieder Weihnachten“
Donnerstag, 5. Dezember 2013 09.30 Uhr Neues Theater Zeitz Kürbiskern „Der gestiefelte Kater“ (nur noch Restkarten verfügbar) Neues Theater Zeitz Kürbiskern Donnerstag, 5. Dezember 2013 – Sonntag, 15. Dezember 2013 Stadt Zeitz, Innenstadt Weihnachtsmarkt Freitag, 6. Dezember 2013 09.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Der gestiefelte Kater“ (nur noch Restkarten verfügbar) Neues Theater Zeitz Kürbiskern
Samstag, 30. November 2013 14.00 Uhr – Brühl-Center Zeitz 18.00 Uhr Advent im Brühl-Center Zeitz 16.00 Uhr Zeitz/OT Kayna, Barockkirche Adventskonzert mit dem MGV „Harmonie“ 1851 Kayna e. V. 18.00 Uhr Zeitz/OT Zettweil Einstimmung auf den Advent mit den Kinderchören des Kirchspiels Zeitz
14.00 Uhr – Hotel „Drei Schwäne“ Zeitz 18.00 Uhr Weihnachtsfeier der Volkssolidarität Zeitz 19.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Es ist Weihnachten“ – Ute Freudenberg stimmt ein Samstag, 7. Dezember 2013 19.30 Uhr Michaeliskirche Zeitz Konzert mit dem Ensemble „Singklang“
DE Z E M BE R
Sonntag, 8. 09.30 Uhr
Sonntag, 1. Dezember 2013 13.00 Uhr Stadt Zeitz/ OT Kayna, Marktplatz 24. Weihnachtsmarkt 15.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Das Gespenst von Canterville“ nach Oskar Wilde Neues Theater Zeitz Kürbiskern 16.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz Singspiel zum Advent mit den Kinderchören des Kirchspiels Zeitz 16.00 Uhr Dom „St. Peter & Paul“ Zeitz Vorweihnachtliches Konzert dem Gemischten Chor Elstertal Zeitz e. V. und dem Streich- orchester der Kreismusikschule Burgenlandkreis „Anna Magdalena Bach“ Zeitz Dienstag, 3. Dezember 2013 19.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Kröhnerts Krönung“ – ständig aktualisiertes Nummernkabarett, Reiner Kröhnert Mittwoch, 4. Dezember 2013 09.30 Uhr Neues Theater Zeitz Kürbiskern „Der gestiefelte Kater“ Neues Theater Zeitz Kürbiskern
Dezember 2013 Stephanskirche Zeitz „Nun komm, der Heiden Heiland“ Kantate zum 2. Advent
13.00 Uhr Stadt Zeitz Verkaufsoffener Sonntag 14.30 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Weihnachtskonzert der Musikschule Klangkiste 15.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Wir singen die fröhliche Weihnachtszeit ein“ Kreismusikschule Burgenlandkreis „Anna Magdalena Bach“ Zeitz 15.00 Uhr KulturVilla Kolorit „Ufa trifft Hollywood“ – Ensemble Kolorit 16.00 Uhr Dom „St. Peter & Paul“ Zeitz Adventliche Stunde der Katholischen Pfarrei Dienstag, 10. Dezember 2013 10.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Pinocchio“, Landesbühne Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Eisleben
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19.30 Uhr Theater Zeitz im Capitol „ Stummfilmkonzert“ mit Graf von Bothmer: Stan & Olli, Valentin & Brecht, Ensemble Kolorit: UFA trifft Hollywood
10.00 Uhr – Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz 18.00 Uhr Literaturpräsentation anlässlich des 55. Geburtstages von Cornelia Funke Mittwoch, 11. Dezember 2013 09.30 Uhr Neues Theater Zeitz Kürbiskern „Der gestiefelte Kater“ Neues Theater Zeitz Kürbiskern
Freitag, 20. Dezember 2013 – Donnerstag, 26. Dezember 2013 (außer am 23. und 24. 12.) Schloss Moritzburg Zeitz Zeitzer Schlossweihnacht
Donnerstag, 12. Dezember 2013 09.30 Uhr Neues Theater Zeitz Kürbiskern „Der gestiefelte Kater“ Neues Theater Zeitz Kürbiskern Freitag, 13. 09.30 Uhr 16.00 Uhr 19.30 Uhr
Samstag, 21. Dezember 2013 15.30 Uhr Dom „St. Peter & Paul“ Zeitz Öffentliche Generalprobe des Krippenspiels der Katholischen Pfarrei Zeitz
Dezember 2013 Neues Theater Zeitz Kürbiskern „Der gestiefelte Kater“ Neues Theater Zeitz Kürbiskern Brikettfabrik Herrmannschacht Konzert Theater Zeitz im Capitol „Taxi, Taxi“ – eine turbulente Komödie von Ray Cooney, Landesbühne Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben
19.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz Konzert mit Harmonic Brass 19.30 Uhr Neues Theater Zeitz Kürbiskern Weihnachtskonzert Sonntag, 22. Dezember 2013 13.00 Uhr Stadt Zeitz Verkaufsoffener Sonntag
Freitag, 13. Dezember 2013 – Sonntag, 15. Dezember 2013 Thomas-Münzer-Hof Kayna Schnaudertalkleintierschau
Donnerstag, 26. Dezember 2013 15.30 Uhr Dom „St. Peter & Paul“ Zeitz Konzert „Quattro DASJ“
Kirche zu Geußnitz Landchor Geußnitz
Sonntag, 15. Dezember 2013 Stadt Zeitz/ OT Theißen Adventskonzert mit dem Männergesangverein „Harmonie“ 1851 Kayna e.V.
Kirche zu Hohenkirchen Landchor Geußnitz
15.00 Uhr – Weingut Hubertus Triebe Würchwitz 18.00 Uhr „Glühwein im Advent“ – Glühweinnachmittag in der beheizten Festhalle am Kamin mit den Jagdhornbläsern und Musikanten. 17.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz Magnificat – Johann Sebastian Bach Kammerchor Zeitz 18.00 Uhr Theater Zeitz im Capitol „Der Nussknacker“ – Weihnachtsballett für UNICEF, Zeitzer Ballettschule Donnerstag, 19. Dezember 2013 16.15 Uhr Medienausleihstelle der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Treff über 50: „Und wieder ist Weihnachten“ 4. Jahrgang | 23. November 2013
Freitag, 27. Dezember 2013 20.00 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Schlenkerball u. a. mit Tänzchentee Dienstag, 31. Dezember 2013 19.00 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Silvesterball mit Travestie-Show
SPORT
13.00 Uhr Stadt Zeitz Verkaufsoffener Sonntag
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15.30 Uhr Dom „St. Peter & Paul“ Zeitz Konzert des Gospelchores „Celebrate“ 17.00 Uhr Stadt Zeitz/OT Theißen, Kirche Adventskonzert mit dem Gesangverein Theißen e. V.
Samstag, 14. Dezember 2013 20.00 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum „Oh, die Fröhliche“ – Katrin Weber
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Samstag, 30. November 2013 14.00 Uhr Rudolf-Puschendorf-Stadion 1. FC Zeitz – Rotation Halle
AUSSTELLUNGEN Museum Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Kinderwagen – Kinderjahre. Kulturgeschichte des Kinderwagens • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Himmlisches Streben – Irdisches Leben. Zeitz unter dem Bischofsstab. • „Das Kirchenjahr“ (im Dom „St. Peter und Paul“,
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MichaelBOTE
Ausstellungsraum Ăźber der FĂźrstenloge, Besichtigung nach Voranmeldung mĂśglich)
Einladung
Ein Weihnachtsgeschenk fßr alle Zeitz-Interessierten stellen wir vor in einer Buchpräsentation.
Sonderausstellung • bis 30. November 2013: „200 Jahre VĂślkerschlacht. Zeitz 1813 – 2013“ • bis 31. Dezember 2013: „1945 – Kriegsende in Zeitz und Umgebung“ • bis 31. Dezember 2013: Das „Achte Weltwunder“ von Zeitz • bis 12. Januar 2014: BERLIN UND ZURĂœCK Christine Heinemann – Malerei und Grafik
Nach jahrelangen Bemßhungen kÜnnen Sie eine Sammlung von fast 30 Liedern kennen lernen, die von Zeitzer Bßrgern ßber ihre Stadt gedichtet und gesungen wurden. Dieses Buch – in ehrenamtlicher Arbeitszeit entstanden – ist mit Grafiken und Gedichten erweitert. Wir werden es Ihnen am
Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellung • Druckkunst Sonderausstellungen • bis 31. Dezember 2013: Die Fabeln Martin Luthers illustriert in Holzschnitten von SchĂźlern der 4. Klasse der Grundschule am Schwanenteich nach Motiven von Lukas Cranach. Die Kinder arbeiteten im Kunst- und Museumspädagogischen Zentrum „Johannes Lebek“ im Museum Schloss Moritzburg Zeitz. • bis 1. Mai 2014: „Herzog Theodor von Gothland. Illustrationswerke des Holzschneiders Johannes Lebek“ Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • bis 31. Dezember 2013: „Mitschnitte aus dem Alltag“ – Fotos und Zeichnungen von Marianne Mächtig Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz • ab 28. Oktober 2013: „Kunterbunte SprĂźche – Nachdenkenswertes – Spontan Notiertes“ – Rainer Krause
Freitag, dem 6. Dezember 2013, 16.00 Uhr im Rathaus Zeitz/Raum 119 vorstellen und zum Kauf anbieten. Ăœber Ihre Anwesenheit und Ihr Interesse wĂźrden wir uns sehr freuen! Siegfried EiĂ&#x;ner
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Franziskanerkloster Zeitz • Dauerausstellung: „Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzentrum Zeitz des Kultur-, Kunst- und Theatervereins der Stadt Zeitz e. V.“, gefĂśrdert durch die Bundesstiftung Kultur
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Museen & Heimatstuben
Info
• Dorfmuseum „Kaynastube“ Ortsteil Kayna, BahnhofstraĂ&#x;e 4, 06712 Zeitz GeĂśffnet dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr • Dorfmuseum „Alte Schule“, „Lapidarium“ im „Barbarossa-Keller“, Kleines Feuerwehrmuseum Ortsteil Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz
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Kontakt und Anmeldung: FĂźr die Dorfmuseen: Hermann Heiner, Tel. 03 44 26 / 5 08 79 FĂźhrungen sind nach Anmeldung mĂśglich.
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W W W W B G Z E I T Z D E
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MichaelBOTE
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Informationsdefizite abbauen, ist die Basis für eine erfolgreiche Selbstständigkeit – wir helfen Ihnen dabei!
Aufruf zur Bewerbung um den 16. Existenzgründerpreis „Zeitzer Michael“
Informationen zur Unternehmensgründung und -führung erhalten Sie in einem Informationsseminar für Firmengründer und Unternehmen. Hierzu bieten die Agentur für Existenzgründungen aus Bad Frankenhausen und das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz ein Seminar an
Junge Unternehmen, welche zwischen dem 1. Januar 2010 – 31. Dezember 2012 gegründet wurden und Ihren Firmensitz in Zeitz bzw. dem „Altkreis“ Zeitz haben, können sich um den Gründerpreis bewerben.
Termin:
17. 12. – 19. 12. 2013
Ort:
Seminarräume – Mälzerei Voigtsplatz in Zeitz
Zeit:
an allen Tagen von 08.00 bis 16.00 Uhr
Gebühr:
40,00 €
Bewerbung bis 27. November 2013!
Die Beschäftigungsinitiative „Pakt für Arbeit“ und das „Bündnis für Innovation Wirtschaft und Arbeit im Burgenlandkreis“ wollen damit dem Engagement der Existenzgründer Anerkennung verleihen und all denjenigen Mut machen, die über den „Sprung ins kalte Wasser„ der Existenzgründung nachdenken. Die Teilnahmeunterlagen stehen für Sie bereit: www.zeitz.de
Anmeldungen nehmen ab sofort das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz unter Telefon 03441/83-290 und die Agentur für Existenzgründungen unter Telefon 034671/64290 entgegen.
Angebot für Existenzgründer und Unternehmen
Stadt Zeitz, Referat Wirtschaftliche Entwicklung Altmarkt 1, 06712 Zeitz, Zimmer 107 Telefon: 03441/83 282 oder 83 381 E-Mail: Ines.Will@stadt-zeitz.de
SCHNAPPSCHUSS
Folgende Beratungsmöglichkeiten werden durch den Ego-Piloten, Herrn Warnicke, angeboten: 03. Dezember
– gemeinsam mit Herrn Arnold vom Verein „Alt hilft Jung“
10. Dezember
– gemeinsam mit Herrn Hirsch, Handwerkskammer Halle
17. Dezember
– gemeinsam mit einem Vertreter der IHK Halle-Dessau, Außenstelle Weißenfels
Ort:
Stadtverwaltung Zeitz, Altmarkt 1, Vorzimmer Friedenssaal
Zeit:
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Voranmeldungen für den 10. und 17. Dezember 2013 werden erbeten im Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz, Telefon 03441/83-290. Darüber hinaus bieten sowohl die IHK Halle-Dessau als auch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Beratungen an, diese jedoch nur bei Bedarf auf Voranmeldung und Terminabstimmung. Dazu bitte unter o.g. Kontaktadresse melden.
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Übergabe Wärmebildkamera Am 7. November fand vor der Feuerwehr Zeitz die Übergabe einer Wärmebildkamera statt. Mit Hilfe dieser Kamera vom Typ „Dräger UCF 9000“ ist es möglich, Glutnester leichter aufzuspüren, in verrauchten Gebäuden Personen zu finden oder bei Leckagen ausströmendes Gas zu sichten. „Möglich macht das der dabei entstehende Temperaturunterschied“, erklärt Brandoberinspektor Kai Pfützner von der Feuerwehr Zeitz. „Dieses Gerät wird uns künftig bei Einsätzen helfen und allen Bürgern in Zeitz mehr Schutz und Sicherheit bieten.“ Er sowie Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze und Bürgermeister Henrik Otto bedankten sich bei allen 15 Spendern, die dem Aufruf der Presse und der Stadt Zeitz gefolgt sind und eine Anschaffung ermöglicht haben. Dr. Kunze sagte: „Damit kann im Ernstfall Leben gerettet werden.“ Anzeige
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A mtliche B ekanntmachungen der S tadt Z eitz Bekanntmachung Stadt Zeitz
Öffentlichkeitsbeteiligung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz „ZEMAG- Altwerk“ Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 14. 03. 2013 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplan Nr. 21 „ZEMAG- Altwerk“ gefasst. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplan Nr. 21 „ZEMAGAltwerk“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 5. 12. 2013 bis zum 10. 1. 2014 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden: Montag, von 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminabstimmung (Tel. 03441/ 83435) außerhalb dieser Uhrzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungsfrist eingesehen werden: Stellungnahme Landesverwaltungsamt vom 15. 08. 2013: Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abwasserentsorgung, Umweltschadens- und Artenschutzrecht; Landschaftsbild Stellungnahme Burgenlandkreis vom 14. 08. 2013 : Altlastensituation, Abwasserentsorgung, Kampfmittelverdacht, Eingriffsregelung, Artenschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz, Brandschutz Stellungnahme Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt 17. 07. 2013: Bodenfunktionsbewertung Stellungnahme Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz Stadt Zeitz vom 22. 07. 2013: Gefahrenabwehr, Brand- und Immissionsschutz Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Halle 18. 07. 2013: Hochwasserschutz Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen 14. 08. 2013: Umweltgeologie, Altlastensituation Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 21 „ZEMAG- Altwerk“ vom März 1995 Landschaftsplan Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden vom März 1998 Schallimmissionsplan der Stadt Zeitz von der Fa. Diete & Partner/Landesamt für Umweltschutz S-A vom März 1995 Klimagutachten Stadt Zeitz von Dipl. Meteorologe R. Oestreicher UTK Klima Consult Zeitz vom August 1993 Schallimmissionsplan Zeitz vom Landesamt für Umweltschutz S-A vom Dezember 1993 Gutachten Stadt Zeitz zur Artenschutzkartierung Mauersegler, Fledermäuse, Eulen und Greifvögel Bestandserhebung 1996 Auszüge aus dem Antrag der Südzucker AG Mannheim/ Ochsenfurt auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für eine Weizenstärkeanlage in Zeitz Version vom 03. 07. 2013: - Kapitel 4: Emissionen, Immissionen, (Gutachten)
- Kapitel 8: Abwasser - Kapitel 12: Eingriffe in Natur und Landschaft, Artenschutzfachbeitrag (ASB) vom 10. 10. 2013 von ECO-Cert - Kapitel 13: Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit Während der Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Einsicht in die o.g. Entwurfsunterlagen der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Des Weiteren kann der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 einschließlich der Begründung und dazugehörigem Umweltbericht im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.
Dr. Kunze, Oberbürgermeister
Zeitz, 23. 11. 2013
IM P RESS U M
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Herausgeber: Stadt Zeitz Verantwortlich für den amtlichen Teil: Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister Redaktion: Thomas Sagefka, Tel. 03441-83217, E-Mail: Thomas.Sagefka@stadt-zeitz.de Andrea Kipping, Tel. 03441-83453, E-Mail: Andrea.Kipping@stadt-zeitz.de Layout und Druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststr., 06712 Zeitz, Tel. 03441-6162-0, E-Mail: info@druckhaus-zeitz.de, www.druckhaus-zeitz.de Verantwortlich für Anzeigen/Beilagen: Druckhaus Zeitz Erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 28. Dezember 2013 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 10. Dezember 2013 Michaelbote nicht erhalten? Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: (0 34 41) 66 29 17
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MichaelBOTE
Kommunalwahl 2014 Namen und Anschrift des Stadtwahlleiters und seines Stellvertreters: Gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land SachsenAnhalt (KWO LSA) vom 24. 02. 1994 (GVBl. LSA S. 338), zuletzt geändert am 27. 02. 2009 (GVBl. LSA S. 54), mache ich hiermit Namen und Anschrift des Stadtwahlleiters und seines Stellvertreters für das Wahlgebiet Stadt Zeitz bekannt: Stadtwahlleiter:
Dr. Volkmar Kunze
Stellv. Stadtwahlleiter: Anschrift:
Henrik Otto Stadt Zeitz Wahlbüro Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Dr. Kunze, Oberbürgermeister
Inhaber von Wahlehrenämtern haben Anspruch auf Ersatz ihres Aufwandes und ihres Verdienstausfalles (§ 13 Absatz 4 KWG LSA).
Dr. Kunze, Stadtwahlleiter
Zeitz, 24. November 2013
Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl der Elternvertreter für den Kreiselternrat der Stadt Zeitz Gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises vom 08. 07. 2013 zur Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis § 3 (2) wurde am 30. 10. 2013 Frau Sandra Sachse von 17 Wahlberechtigten Elternvertretern einstimmig gewählt.
Zeitz, 24. November 2013 Auskunft erteilt: Fachbereich Soziales Zeitz Sachgebiet Kindertageseinrichtung, Frau Hönicke Telefon: 03441/83368
Stadt Zeitz Der Stadtwahlleiter Öffentliche Bekanntmachung Gemäß § 10 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27. Februar 2004, in der derzeit gültigen Fassung, wird für das Wahlgebiet (Stadt Zeitz) ein Wahlausschuss gebildet. Der Stadtwahlausschuss besteht aus dem Stadtwahlleiter als Vorsitzendem und zwei bis sechs Beisitzern sowie ihren Stellvertretern, die der Stadtwahlleiter aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes beruft. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Gemäß § 4 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994, in der derzeit gültigen Fassung, werden hiermit alle im Wahlgebiet (Stadt Zeitz) vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer des Stadtwahlausschusses vorzuschlagen. Die Vorschläge sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Stadt Zeitz Stadtwahlleiter Altmarkt 1, 06712 Zeitz einzureichen. Entsprechend § 13 Absatz 1 KWG LSA sind die Beisitzer ehrenamtlich tätig. Gemäß § 13 Absatz 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben. Die mögliche Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 13 Absatz 3 KWG LSA.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zeitz Grundstücksangebote der Stadt Zeitz Bebauungsgebiet Kaltefeld/Bauplatz/ Richard-Leißling-Straße Die Stadt Zeitz beabsichtigt den Verkauf von Grundstücken in Zeitz in dem Gebiet Kaltefeld/Bauplatz/R.-Leißling-Straße. Für dieses Gebiet wurde nach Satzung entsprechend § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Baurecht geschaffen. Es handelt sich bei diesen Grundstücken um ein geplantes Baugebiet für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Auf dem Areal können jeweils 5 Bauparzellen entlang der Richard-Leißling-Straße und 5 Bauparzellen entlang des Kaltefeld erschlossen werden, wobei alle Parzellen eine Mindestgröße von ca. 1.100 m² haben. Die Grundstücke befinden sich in einem Wohngebiet südwestlich des Stadtzentrums. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über einzelne Grundstückszufahrten über die öffentlichen Straßen „Kaltefeld“ und „Richard-Leißling-Straße“. Das Gebiet ist zum großen Teil von einer historisch wertvollen Mauer umgeben. Bei dieser Einfriedungsmauer handelt es sich um ein Baudenkmal. Eine Öffnung für die jeweiligen Zufahrten ist möglich. Folgende Grundstücke, welche aufgrund der besonderen Verhältnisse und Lagen (siehe Lageplan) verschiedene Bodenwerte haben, stehen zum Verkauf: Hinweis:
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Parzelle
Flächengröße Bodenwert ca. m² €/m²
vorläufiger Kaufpreis €
1
1.200
28,–
33.600,–
2
1.098
28,–
30.744,–
4
1.108
28,–
31.024,–
5
2.786
28,–
28.141,50
6
1.271
25,–
31.775,–
7
1.107
25,–
27.675,–
8
1.120
25,–
28.000,–
9
1.164
25,–
29.100,–
10
2.465
25,–
32.922,50
MichaelBOTE Öffentliche Bekanntmachung Stadt Zeitz
Besonderheiten
ca. 1.130 m² Baulandpreis mit 28,– €/m² ca. 1.656 m² Gartenland mit 3,50– €/m² abzügl. Abbruchkosten Ruine 9.200,– €
ca. 1.130 m² Baulandpreis mit 25,– €/m² ca. 1.335 m² Gartenland mit 3,50– €/m²
Im Kaufpreis enthalten sind die Erschließungskosten, die Vermessungskosten und die Hausanschlusskosten. Nicht enthalten sind die abwasserseitigen Hausanschlusskosten. Auf der Parzelle Nr. 5 befindet sich eine Gebäuderuine. Die entsprechenden Abbruchkosten wurden im Kaufpreis berücksichtigt. Kaufanfragen sind an folgende Adresse zu richten: Stadt Zeitz, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement steht Ihnen unter Telefon 03441/83-378 oder 83-345, Fax 03441/83-335 oder E-Mail: Joerg.Meinecke@stadt-zeitz.de gern zur Verfügung.
Dr. Volkmar Kunze Oberbürgermeister
Der Stadtrat Zeitz hat in seiner Sitzung am 7. 11. 2013 folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtrat beschließt: Für die Flurstücke: 14/2, 15, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8, 1/9, 1/6, 1/2, 1/3, 1/4 , 1/13, 14/1, 1/12, 13/1, 5/12, 5/11, 1/5, 1/11, 1/10 und 16/3 der Flur 16 wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz aufgestellt. Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung des Standortes für das Freibad. Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 68 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Zeitz, 11. 11. 2013 Plan auf Seite 16
Sa.LA^Qrzc.//c. B
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz
^1-caZ.e.
Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße
Parzellierung,
Stadt Zeitz
Geobasisdaten Liegenschaftskarte LVermGeo LSA 2010 A 18-42608-2009-14
DEtfflb&bürgermeister Fachbereich Technisches Zeitz — SG Gebäude-und Fiächenmanagement Postfach 1420 06694 Zeitz
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Dr. Kunze, Oberbürgermeister
Zeitz, 23. 11. 2013
Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) Aufgrund der §§ 6 Abs. 1, 8 Nr. 1 und 44 Abs. 3 Nr. 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung vom 10. 08. 2009 (GvBl. LSA S. 383), und § 13 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in der Fassung vom 23. 01. 2013 (GVBl. LSA S. 38) jeweils in ihren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 07. 11. 2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Kostentatbestand Die Stadt Zeitz erhebt für Kinder mit dem gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Zeitz nach Maßgabe dieser Satzung Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen. 4. Jahrgang | 23. November 2013
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17 ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 Satz Der Beschluss 17932 2146 83 81 BauGB). Hiermit wird der Beschluss Nr. V/STR/65/1065/0711/13 ortsüblich bekanntgemacht.
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Flur 72 383
Stadt Zeitz
Darstellung : Bebauungsplan Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz Bearbeiter : Stadt
Zeitz - Geltungsbereich
Datum : 05.11.2013 1
Maßstab : 1:1000
§2 Kostenbeitragsschuldner Kostenbeitragsschuldner sind die Sorgeberechtigten. Mehrere Kostenbeitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. 1792 83
§3 Kostenmaßstab, Kostensatz (1) Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Art der Betreuung und der Betreuungsdauer. (2) Der Kostenbeitrag für Kinder unter 3 Jahren beträgt für eine Betreuungsdauer von bis zu: a. 5 Stunden täglich oder 25 Wochenstunden 115,00 Euro/ monatlich b. 6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden 130,00 Euro/ monatlich c. 7 Stunden täglich oder 35 Wochenstunden 145,00 Euro/ monatlich d. 8 Stunden täglich oder 40 Wochenstunden 160,00 Euro/ monatlich e. 9 Stunden täglich oder 45 Wochenstunden 175,00 Euro/ monatlich f. 10 Stunden täglich oder 50 Wochenstunden 190,00 Euro/ monatlich (3) Der Kostenbeitrag für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt beträgt für eine Betreuungsdauer von bis zu: a. 5 Stunden täglich oder 25 Wochenstunden 70,00 Euro/ monatlich b. 6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden 85,00 Euro/ monatlich c. 7 Stunden täglich oder 35 Wochenstunden 100,00 Euro/ monatlich
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d. 8 Stunden täglich oder 40 Wochenstunden 115,00 Euro/ monatlich e. 9 Stunden täglich oder 45 Wochenstunden 130,00 Euro/ monatlich f. 10 Stunden täglich oder 50 Wochenstunden 145,00 Euro/ monatlich (4) Der Kostenbeitrag für Schulkinder beträgt für eine Betreuung a. 2 Stunden täglich in der Zeit von 05.30 Uhr bis 07.30 Uhr 18,00 Euro/monatlich b. 4 Stunden täglich oder 20 Wochenstunden 37,00 Euro/ monatlich c. 6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden 56,00 Euro/ monatlich d. ausschließlich in den Ferien 30,00 Euro/wöchentlich. (5) Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen gefördert und betreut werden, richtet sich die Höhe des Kostenbeitrages nach § 13 Abs. 4 KiFöG. (6) Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich des KiFöG außerhalb der Stadt Zeitz, die in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz betreut werden, zahlen den Kostenbeitrag, der in der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt ist. Er ist an die Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts zu entrichten. §4 Entstehung der Kostenbeitragspflicht Die Kostenbeitragspflicht entsteht mit der Benutzung der Kindertageseinrichtung. §5 Entstehung der Kostenbeitragsschuld, Erhebungszeitraum, Fälligkeit und Festsetzung (1) Die Kostenbeitragsschuld entsteht in den Fällen des § 3 Abs. 2 – 4c mit Ablauf des Erhebungszeitraums. Endet das Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Erhebungszeitraums, entsteht die Kostenbeitragsschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. Im Fall des § 3 Abs. 4 d entsteht die Kostenbeitragsschuld mit Beginn des Erhebungszeitraums. (2) Erhebungszeitraum der Kostenbeiträge gemäß § 3 Abs. 2 – 4 c ist der Kalendermonat und bei Entstehung der Kostenbeitragspflicht während des Kalendermonats der Restteil des Monats. Erhebungszeitraum der Kostenbeiträge gemäß § 3 Abs. 4 d ist die Kalenderwoche und bei Entstehung der Kostenbeitragspflicht während der Kalenderwoche der Restteil der Kalenderwoche. (3) Der Kostenbeitrag nach § 3 Abs. 2 – 4 c ist am 30. eines jeden Monats (im Februar am 28.) fällig. Der Kostenbeitrag nach § 3 Abs. 4 d ist am ersten Tag der Kalenderwoche fällig, in der die Einrichtung besucht wird. Wird nur für den Restteil einer Kalenderwoche ein Kostenbeitrag erhoben, ist dieser am ersten Tag der darauffolgenden Kalenderwoche fällig. Der Kostenbeitrag ist auch während Krankheit, Urlaub, Kur und Schließzeiten der Einrichtung zu entrichten. (4) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Abgabenbescheid. §6 Billigkeitsregelungen Ansprüche aus dem Kostenbeitragsschuldverhältnis können auf Antrag ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Ein-
ziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Eine Härte liegt in der Regel dann vor, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Schuldners vorübergehend und erheblich vom Normalfall abweicht. §7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.
Dr. Kunze, Oberbürgermeister
Zeitz, 08. 11. 2013
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz Gemäß der §§ 6,8 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB_VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) - Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz - und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in der Fassung vom 23. 01. 2013 (GVBl. LSA S. 38) jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 07. 11. 2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Allgemeine Rechtsgrundlagen (1) Die Stadt Zeitz ist Träger nachfolgend aufgeführter Kindertageseinrichtungen und betreibt sowie unterhält diese nach den Regelungen des KiFöG und dieser Satzung als nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtungen: 1. Städtische Kindertageseinrichtung Kunterbunt Robert-Schumann-Str. 1, 06712 Zeitz 2. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 37, 06712 Zeitz 3. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Kinderträume Albrechtstraße 37, 06712 Zeitz 4. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Musikus Auf dem Schlagstück 11a, 06712 Zeitz 5. Städtische Kindertageseinrichtung Völkerfreundschaft Belgrader Str. 12a, 06712 Zeitz 6. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Regenbogen Gertrudstraße 2, 06712 Zeitz 7. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Str. 8c, 06712 Zeitz 8. Städtische Kneipp-Kindertageseinrichtung Wasserflöhe Zeppelinstraße 4, 06712 Zeitz 9. Städtische Kindertageseinrichtung Bummi Freiligrathstraße 47, 06712 Zeitz 10. Städtischer Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3, 06712 Zeitz 11. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe mit Außenstelle Hort Nonnewitz, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen
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MichaelBOTE 12. Städtische Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen mit Außenstelle Hort, Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna 13. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz 14. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau (2) Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist kostenpflichtig. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Zeitz richtet sich der Kostenbeitrag nach den Bestimmungen der Kostenbeitragssatzung der Stadt Zeitz. (3) Die Kindertageseinrichtungen erfüllen einen eigenständigen altersund entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Sie sollen die Gesamtentwicklung des Kindes altersgerecht fördern und durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Tageseinrichtungen haben die Inklusion von Kindern zu fördern und zur Verbesserung der Chancengleichheit aller Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft beizutragen. Die Betreuungs- und Förderungsangebote sollen sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Tageseinrichtungen ergänzen und unterstützen die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Sie stehen allen Kindern unabhängig der religiösen und weltanschaulichen Prägung ihres Elternhauses zur Verfügung. (4) Sie sollen insbesondere den Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen, interkulturelle Kompetenz und Sensibilität sowie die Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten, insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können, einschließlich der Gestaltung von Lernprozessen, fördern. Die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen unterstützt die natürliche Neugier der Kinder, fordert Bildungsprozesse heraus, greift Themen der Kinder auf und erweitert sie. Sie schließt die geeignete Vorbereitung des Übergangs in die Grundschule ein. Zu diesem Zweck sollen insbesondere sprachliche Kompetenzen, elementare Fähigkeiten im Umgang mit Mengen, räumliche Orientierungen, eine altersgerechte Grob- und Feinmotorik sowie die Wahrnehmung mit allen Sinnen und das Denken gefördert werden. Tageseinrichtungen fördern die emotionale und musische Entwicklung der Kinder. Der Übergang zur Schule soll durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden. (5) Die Stadt Zeitz gestaltet die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in eigener Verantwortung. Verbindliche Grundlage ist das Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ unter besonderer Beachtung der Sprachförderung. (6) Schulkindern soll auf Wunsch der Sorgeberechtigten sachkundige Hilfen zur Erledigung der Hausaufgaben angeboten werden. Dazu sollen pädagogische Fachkräfte der Tageseinrichtung mit der Schule zusammenarbeiten. (7) Für Schulkinder, die eine Förderung und Betreuung in Anspruch nehmen, treffen die Stadt Zeitz und die Schulträger Festlegungen für die Begleitung auf dem Weg zwischen Schule und Tageseinrichtung. §2 Gemeinnützigkeit (1) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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(2) Die Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die in dieser Satzung benannten Zwecke verwendet werden. (3) Die Stadt Zeitz erhält keine Zuwendung aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtungen fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Bei Auflösung der Kindertageseinrichtungen oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen der Kindertageseinrichtung an die Stadt Zeitz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke verwendet. §3 Anspruch auf Kinderbetreuung (1) Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung, soweit Plätze vorhanden sind. (2) Der Anspruch auf Kinderbetreuung richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. §4 Öffnungszeiten (1) Die Kindertageseinrichtungen nach § 1 (1) dieser Satzung bieten montags – freitags täglich bedarfsgerechte Öffnungszeiten in der Zeit von 05.30 Uhr bis 18.00 Uhr an. (2) Die Kindertageseinrichtung Kleine Strolche bietet darüber hinaus eine Betreuung montags-freitags täglich von 05.30 Uhr bis längstens 19.00 Uhr und samstags von 06.30 Uhr bis 14.30 Uhr an. (3) Die jeweilige Kindertageseinrichtung legt in diesem Rahmen die Öffnungszeit nach dem bestehenden Bedarf der Sorgeberechtigten mit dem Kuratorium fest. (4) Die Kindertageseinrichtungen werden grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr und in den Sommerferien der Schulen des Landes Sachsen-Anhalt für zwei Wochen zur Durchführung von Betriebsferien geschlossen. Darüber hinaus können die Kindertageseinrichtungen aus betrieblichen Gründen und an Brückentagen geschlossen werden. Brückentage, sind Arbeitstage, die zwischen zwei Feiertagen oder einem Feiertag und dem Wochenende liegen. Über die Schließung aus betrieblichen Gründen erhalten die Sorgeberechtigten unverzüglich Mitteilung. Alle weiteren nicht betrieblich veranlassten Schließtage werden bis spätestens 31. Dezember für das Folgejahr in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bekannt gegeben. (5) Für Kinder, deren Sorgeberechtigten an den Schließtagen an der Betreuung durch eine Erwerbstätigkeit gehindert sind, wird eine Notbetreuung in ihrer Einrichtung oder einer anderen Tageseinrichtung angeboten. Der Bedarf an dieser Notbetreuung ist spätestens bis 31. Januar nach erfolgter Bekanntgabe der Schließtage für das Kalenderjahr bzw. 14 Tage vor Schließung in allen anderen Fällen der Einrichtungsleitung mitzuteilen. §5 Betreuungszeiten (1) Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht werden auf Antrag bis zu 10 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden betreut. Die Sorgeberechtigten haben die Wahl zwischen folgenden Betreuungszeiten und folgendem Betreuungsumfang: a. 5 Stunden täglich oder 25 Wochenstunden b. 6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden c. 7 Stunden täglich oder 35 Wochenstunden
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d. 8 Stunden täglich oder 40 Wochenstunden e. 9 Stunden täglich oder 45 Wochenstunden f. 10 Stunden täglich oder 50 Wochenstunden (2) Schulkinder können auf Antrag bis zu 6 Stunden je Schultag betreut werden. Die Sorgeberechtigten haben die Wahl zwischen folgenden Betreuungszeiten und folgendem Betreuungsumfang: a. 2 Stunden täglich in der Zeit von 05.30 Uhr bis 07.30 Uhr (Frühhort) b. 4 Stunden täglich oder 20 Wochenstunden c. 6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden (3) Schulkinder, die schultäglich 4 oder 6 Stunden in einem Hort betreut werden, können in der schulfreien Zeit (Ferien des Landes SachsenAnhalt) bis 10 Stunden täglich betreut werden. Schulkinder, die schultäglich nur den Frühhort besuchen, müssen für eine Betreuung in der schulfreien Zeit einen befristeten Ferienvertrag abschließen. (4) Der Betreuungsumfang und die konkreten Betreuungszeiten werden im Betreuungsvertrag gem. § 6 Abs.3 dieser Satzung schriftlich vereinbart. Sie finden ihre Grenzen in den Öffnungszeiten (§ 4) der Kindertageseinrichtung. (5) In den Schulferien des Landes Sachsen-Anhalt wird Schulkindern, die sonst keine Tageseinrichtung besuchen, in den Horten in Trägerschaft der Stadt Zeitz, eine Ferienbetreuung angeboten. Der Bedarf ist mindestens 2 Monate im Voraus anzumelden. Für den Zeitraum der Benutzung wird ein befristeter Vertrag (Ferienvertrag) abgeschlossen. §6 Aufsichtspflicht (1) Die Pflicht der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz zur Aufsicht für die zu betreuenden minderjährigen Kinder beginnt mit der persönlichen Übergabe der Kinder an die zuständige pädagogische Fachkraft oder einer von dieser benannten Vertretung. Die Aufsichtspflicht der zuständigen pädagogischen Fachkräfte in den Horten der städtischen Kindertageseinrichtungen beginnt mit der Übergabe des/der Kindes/-er durch die zuständige Fachkraft der Grundschule. Für Kinder, die den Frühhort (§ 5 Abs. 2 a) besuchen, gilt Satz 1 entsprechend. (2) Die Sorgeberechtigten oder ein berechtigter Vertreter sind verpflichtet, das Kind bis spätestens zum Ablauf der täglichen Öffnungszeit der Einrichtung (siehe § 4 Abs. 1 u. 2) – unter Beachtung der vereinbarten Betreuungszeit – persönlich bei der pädagogischen Fachkraft oder einer von dieser benannten Vertretung abzuholen. (3) Ist die, das Kind abholende Person, nach Einschätzung der für das Kind zuständigen pädagogischen Fachkraft oder deren benanntem Vertreter nicht in der Lage, die Aufsicht über das Kind auszuüben, sind die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz nicht verpflichtet, das Kind an diese Person zu übergeben. (4) Halten sich Sorgeberechtigte oder deren benannte Vertreter in den Einrichtungen auf, ohne das Kind/die Kinder zu übergeben oder diese(s) abzuholen, gilt die Aufsicht über das Kind/die Kinder als allein durch die anwesende(n) Sorgeberechtigte(n) oder deren benannte Vertreter ausgeübt. Die für die Betreuungszeit getroffenen kostenbeitragsspezifischen Vereinbarungen bleiben unberührt. (5) Kinder dürfen grundsätzlich vor Vollendung des achten Lebensjahres den Hinweg sowie den Rückweg von bzw. zur Einrichtung nicht ohne Begleitung einer zur Kindererziehung fähigen Person zurücklegen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Regelung. In einem jeden Ausnahmefall haftet die Stadt Zeitz nicht für Folgen eines Wegeunfalls oder eines sonstigen Ereignisses. §7 Anmeldung (1) Die Sorgeberechtigten haben ein Recht auf laufende Anmeldung
ihrer Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Der Aufnahmetermin hängt von der freien Kapazität in der gewünschten Einrichtung ab. Es werden auch Plätze in anderen Kindertageseinrichtungen angeboten. (2) Vor Aufnahme eines Kindes in eine Tageseinrichtung ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes und über die Durchführung der für das jeweilige Alter gemäß § 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehenen Kinderuntersuchungen oder, soweit die Kinder nicht gesetzlich versichert sind, einer gleichwertigen Kinderuntersuchung vorzulegen. (3) Über die Aufnahme und Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung der Stadt Zeitz ist ein schriftlicher Betreuungsvertrag gemäß § 53 SGB X als öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Sorgeberechtigten und der Stadt Zeitz abzuschließen. (4) 10 Werktage vor Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Eingewöhnungsphase angeboten. Diese ist individuell mit der pädagogischen Fachkraft oder deren Vertretung abzustimmen. Für die Eingewöhnungszeit wird kein Kostenbeitrag erhoben. (5) Im Falle einer voraussichtlich längeren Erkrankung des Kindes (8 Wochen) kann nach ärztlicher Feststellung ein ruhendes Vertragsverhältnis vereinbart werden. Dies ist zweimal jährlich für jeweils maximal 3 Monate oder einmal jährlich für maximal 6 Monate möglich. §8 Mitwirkungspflichten der Sorgeberechtigten (1) Bei Abschluss des Betreuungsvertrages sind folgende Unterlagen das aufzunehmende Kind betreffend vorzulegen: • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde • Impfausweis • Untersuchungsheft • Sorgeerklärung, soweit vorhanden • Kindergeldbescheid (2) Die Sorgeberechtigten bzw. der benannte Vertreter sind/ist verpflichtet, die für ihr Kind zuständige pädagogische Fachkraft jeweils, insbesondere anlässlich der Übergabe des Kindes über alle Umstände zu informieren, die für das Betreuungsverhältnis von Bedeutung sein können. (3) Soweit die Sorgeberechtigung eines oder beider Sorgeberechtigter ganz oder teilweise aufgehoben oder sonst eingeschränkt wird, ist der andere Sorgeberechtigte oder – soweit vorhanden - der als solcher in den Vertrag eintretende Dritte (neuer Sorgeberechtigter) verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich, insbesondere durch Beireichung entsprechender Belege zu informieren. (4) Kinder, die an einer Infektionskrankheit nach § 34 Abs. 4 S.1 und § 34 Abs. 5 S. 1 Infektionsschutzgesetz – IfSG – erkrankt oder dessen verdächtigt oder verlaust sind, dürfen die den Betrieb der Kindertagesstätte dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen. Dies gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis (Durchfall) erkrankt oder dessen verdächtigt sind. Diese Verbote gelten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. (5) Die Erkrankung des Kindes oder das Fehlen aus einem anderen Grund, ist der pädagogischen Fachkraft oder deren Vertretung bis spätestens 07.30 Uhr des ersten Fehltages anzuzeigen. (6) Die für das Kind zuständige pädagogische Fachkraft darf auf gesonderte schriftliche Ermächtigung durch die/den Sorgeberechtigten Medikamente entsprechend ärztlicher Verordnung verabreichen.
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MichaelBOTE §9 Mitwirkungsgremium (1) Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden zu können und im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Sorgeberechtigten und pädagogischen Fachkräften notwendig. (2) Die Zusammensetzung, die Wahl sowie die Aufgaben der Elternvertreter(-innen) − in den Tageseinrichtungen − auf Gemeindeebene − auf Landkreisebene und − auf Landesebene richtet sich nach den Bestimmungen im § 19 Abs. 2 – 7 KiFöG i.V.m. der Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis gemäß Beschluss des Kreistages Burgenlandkreis Nr. 420-41/2013 KT vom 08. 07. 2013. § 10 Versicherung Die in den Kindertageseinrichtungen gemäß dieser Satzung betreuten Kinder sind bei der gesetzlichen Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Käsperstraße 31, 39261 Zerbst versichert. Zusätzlich hat die Stadt Zeitz für alle Kinder für die Zeit des Aufenthalts einen Unfalldeckungsschutz beim Kommunalen Schadensausgleich abgeschlossen, der einen eingeschränkten und nachrangigen Unfallschutz gewährt. Der Versicherungsschutz umfasst den Aufenthalt in der Kindertageseinrichtung, Spaziergänge und Veranstaltungen sowie den direkten Weg von der Einrichtung zur Wohnung und umgekehrt. Gesetzlicher Unfallschutz besteht auch, wenn sich das Kind zur Eingewöhnung in der Einrichtung befindet. § 11 Essenversorgung (1) D ie Stadt Zeitz sichert auf Wunsch der Sorgeberechtigten die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsmahlzeit zu. Die Kosten dafür sind nicht Bestandteil des Kostenbeitrages. (2) Die Teilnahme an der Essenversorgung wird durch privatrechtlichen Vertrag zwischen einem Essenanbieter und den Sorgeberechtigten des betreuten Kindes sichergestellt. (3) Im Hortbereich erfolgt die Essenversorgung während der Schulzeit in der Schule und nur in der Ferienzeit in der Kindertageseinrichtung. § 12 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht endet der Betreuungsvertrag am 31.07. des Jahres der Einschulung. Einer Kündigung bedarf es nicht. (2) Für Kinder, die eine Hortbetreuung in Anspruch nehmen wollen, ist ein neuer Betreuungsvertrag abzuschließen. Dieser endet mit der Versetzung des Kindes in den 7. Schuljahrgang. (3) Der Betreuungsvertrag kann von den Sorgeberechtigten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden. (4) Die Stadt Zeitz ist berechtigt, den Betreuungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kostenbeitragsschuldner mit der Zahlung der Kostenbeiträge nach der jeweils für den Kostenbeitragsschuldner geltenden Kostenbeitragssatzung in Höhe von zwei Monatsbeiträgen oder eines Wochenbeitrages in Verzug ist. (5) Die Stadt Zeitz kann das Vertragsverhältnis nach einer schriftlichen Ermahnung zum Monatsende kündigen, wenn gegen eine der Maßgaben aus dieser Satzung oder gegen die Hausordnung der jeweiligen
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Kindertageseinrichtung, verstoßen wurde. Diese Kündigung erfolgt nach Anhörung der Leiterin und des Kuratoriums der Einrichtung. (6) Die Kündigung bedarf der Schriftform. (7) Im Falle der Kündigung wegen Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung ist eine erneute Aufnahme in eine Kindereinrichtung in der Stadt Zeitz erst nach vollständiger Schuldentilgung (einschließlich Mahngebühren und Säumniszuschläge) oder eindeutiger Bekundung des Zahlungswillens durch Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung möglich. § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. (2) Folgende Satzungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft: a. Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16. 03. 2012 in ihrer Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27. 09. 2012 (V/STR/10/0809/12) b. Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Luckenau zur Förderung und Betreuung von Kindern in ihrer Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15. 03. 2012 (V/STR/40/0710/12) c. Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Theißen zur Förderung und Betreuung von Kindern in ihrer Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15. 03. 2012 (V/STR/40/0725/12) d. Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz in ihrer Fassung der 2. Änderungssatzung vom 15. 03. 2012 (V/STR/40/0730/12) e. Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna in ihrer Fassung der 2. Änderungssatzung vom 15. 03. 2012 (V/STR/40/0727/12)
Dr. V. Kunze, Der Oberbürgermeister
Zeitz, 08. 11. 2013
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Zeitz - Bornpromenade Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 11. 2013 folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtrat beschließt: 1. D er Aufstellungsbeschluss Nr. 99/94 des Bebauungsplanes Nr. 20 – Bornpromenade – der Stadt Zeitz wird aufgehoben. Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt. 2. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Dr. Kunze Oberbürgermeister
Zeitz, 23. 11. 2013
A m t s b l at t d e r S ta d t Z e i t z
MichaelBOTE sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungsfrist eingesehen werden:
Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Industriegebiet am Herrmannschacht“ Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 11. 07. 2013 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 „Industriegebiet am Herrmannschacht“ gefasst: Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Industriegebiet am Herrmannschacht“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 05. 12. 2013 bis zum 10. 01. 2014 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden: Montag Dienstag Donnerstag
von 9.00 – 12.00 Uhr von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Stellungnahmen Landesverwaltungsamt vom 22. 08. 2013/26. 08. 2013: Raumordnung, Immissionsschutz, Umweltschadens- und Artenschutzrecht Stellungnahme Burgenlandkreis vom 03. 09. 2013: Kampfmittelverdacht, Eingriffsregelung, Artenschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz Stellungnahmen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 27. 05. 2013: archäologische Belange, Bau- und Kunstdenkmalpflege Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 30. 08. 2013: Hydrogeologie und Umweltgeologie Stellungnahme regionale Planungsgemeinschaft Halle vom 12. 08. 2013: Hochwasserschutz Landschaftsplan Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden vom März 1998 Artenschutzkartierung (Mauersegler, Fledermäuse, Eulen und Greifvögel) der Stadt Zeitz vom Planungsbüro Zimmermann vom Dezember 1996 Schallimmissionsplan der Stadt Zeitz von der Fa. Diete & Partner/ Landesamt für Umweltschutz S-A vom März 1995 Klimagutachten Stadt Zeitz von Dipl. Meteorologe R. Oestreicher UTK Klima Consult Zeitz vom August 1993 Schallimmissionsplan Zeitz vom Landesamt für Umweltschutz S-A vom Dezember 1993 Auszüge aus dem Antrag der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für eine Weizenstärkeanlage in Zeitz Version vom 03. 07. 2013: – Kapitel 4: Emissionen / Immissionen (Gutachten) – Kapitel 8: Abwasser – Kapitel 12: Eingriffe in Natur und Landschaft (Artenschutzfachbeitrag vom 10. 10. 2013 von ECO-Cert) – Kapitel 13: Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und die o. g. Unterlagen nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Des Weiteren können die Unterlagen auch im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.
Dr. Kunze Oberbürgermeister
Zeitz, den 23. 11. 2013
(Karte auf nächster Seite)
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MichaelBOTE
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Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Zeitz „Kloster Posa in Zeitz“ Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 11. 2013 folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtrat beschließt: Für das Flurstück 66/25 in der Flur 28 wird der Bebauungsplan Nr. 69 „Kloster Posa in Zeitz“ aufgestellt. Es wird folgendes Planziel angestrebt: Sicherung für das ehemalige Kloster Posa als Standort für öffentliche und kulturelle Nutzungen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 69 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
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4. Jahrgang | 23. November 2013
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Dr. Kunze Oberbürgermeister
Zeitz, 23. 11. 2013
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