Michaelbote November 2019

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10. Jahrgang | 12/2019 | 30. November 2019

MICHAELBOTE

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

die Ereignisse rund um das Klinikum Burgenlandkreis in diesem Jahr werde ich mein Leben lang nicht vergessen. Dazu gehören die Insolvenz, das Sanierungsverfahren, die drohende Schließung der Geburtenstation – jedoch vor allem, der Zusammenhalt und die Courage der Bürgerinnen und Bürger aus Zeitz und Umgebung, die weit über die regionalen Grenzen hinaus zu spüren waren und nachhaltig Eindruck hinterlassen haben. Dafür möchte ich Udo Lange und dem Aktionsbündnis Zeitz meinen aufrichtigen Dank und meine Anerkennung aussprechen, weil sie diese Bewegung organisiert und in die richtigen Bahnen gelenkt haben. Selbstverständlich danke ich auch Ihnen, liebe Zeitzerinnen und Zeitzer sowie Unterstützerinnen und Unterstützern aus den Nachbarkommunen, für ihr Engagement und Herzblut, mit dem Sie für unser Krankenhaus eingetreten sind. 7.000 Menschen nahmen am 22.10.2019 an der Kundgebung auf dem Zeitzer Altmarkt teil, um gemeinsam für ein Ziel zu kämpfen. Das ist beeindruckend! Was haben wir erreicht? Der Burgenlandkreis bekennt sich zur finanziellen Unterstützung beider Geburtenstationen in Naumburg und in Zeitz – vorausgesetzt der Landkreis erhält die Trägerschaft des Klinikums zurück. Ich möchte mich sehr herzlich bei Landrat Götz Ulrich bedanken, der auf den erstzunehmenden Widerstand der Zeitzer gehört, sich persönlich für den Erhalt beider Geburtsstationen stark gemacht und eine Lösung gefunden hat. Diese Lösung – der Defizitausgleich durch den Burgenlandkreis – war nur möglich, weil sich der Kreistag mit uns solidarisiert hat. Ein großes Dankeschön möchte ich daher auch meinen Kolleginnen und Kollegen im Kreistag aussprechen.

© Reiner Eckel

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

7.000 Menschen demonstrieren am 22.10.2019 friedlich auf dem Zeitzer Altmarkt für den Erhalt der Geburtenstation in Zeitz Diese Solidarität hat Hand und Fuß und ist für den gesamten Burgenlandkreis von Vorteil. Woran liegt das? •  Die Schließung der Geburtenstation, der Gynäkologie und der Kinderheilkunde käme sehr wahrscheinlich nicht dem Burgenlandkreis zugute, sondern Nachbarstädten anderer Landkreise, wie Altenburg, Gera, Merseburg oder Leipzig. Grund ist, dass diese Städte besser und vor allem schneller erreichbar sind als die Kreisstadt, entweder weil sie sich in unmittelbarer Umgebung zu Zeitz befinden oder aufgrund der günstigeren Verkehrsanbindung für Patienten. Es ist jedoch wichtig, den Burgenlandkreis als Gebietskörperschaft zu stärken, weil die Interessen unserer Gemeinden nur wirkungsvoll über den Burgenlandkreis auf der Bundes- und Landesebene vertreten werden können. Der Burgenlandkreis darf daher nicht geschwächt werden. •  Die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist ein essentieller Standortfaktor für Zeitz, Teuchern, Elsteraue, Droyßiger-Zeitzer Forst und Hohenmölsen. Der Zuzug junger Familien aus dem Leipziger Ballungsraum kann daher nur

Weihnacht unter Sternen

Schlossweihnacht

Altmarkt Zeitz vom 29.11. bis 8.12.

Moritzburg Zeitz 22.12. & 25. bis 27.12.


M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z nachhaltig erfolgreich sein, wenn eine medizinische Grundversorgung mit einer Geburtenstation in der Region dauerhaft gewährleistet wird. Das stärkt Zeitz in seiner Funktion als Mittelzentrum für die Region und stärkt gleichzeitig den ländlichen Raum. Nach einer Schließung würden junge Familien möglicherweise eher auf attraktive ländliche Gebiete in Sachsen, z. B. Delitzsch, Grimma oder Borna ausweichen. Die Pflicht einer wohnortnahen Versorgung geht damit unmittelbar einher. •  Wir müssen unter allen Umständen unsere Fachkräfte im Burgenlandkreis halten, vor allem unsere Hebammen. Eine Schließung der Geburtenstation in Zeitz würde voraussichtlich primär zu keiner personellen Verstärkung in Naumburg führen, sondern aufgrund der räumlichen Nähe zu Kliniken in anderen Städten zu weiteren Abwanderungen. •  Weiterhin ist es für Familien, die auf eine medizinische Versorgung während ihres Urlaubes angewiesen sind, ein wichtiges Entscheidungskriterium, ob am Urlaubsort ein Krankenhaus mit Kinderheilkunde im Notfall unmittelbar erreichbar ist. Ein vollwertiges Klinikum ist also auch für die Weiterentwicklung des Tourismus‘ im Burgenlandkreis unerlässlich. Aktuell ist es jedoch wichtig, die Sanierer arbeiten zu lassen. Denn Ziel muss es im Februar 2020 sein, die Gläubiger davon zu überzeugen, dass das Klinikum in kommunaler Trägerschaft des Burgenlandkreises mit Geburtsstationen in Zeitz und Naumburg in den besten Händen ist. Wir haben außerdem erreicht, dass das Thema der Krankenhausfinanzierung nun endlich wieder auf der Landesebene diskutiert wird. Das ist nicht zuletzt dem Landrat zu verdanken, der Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, nach Zeitz eingeladen hat. Das Ministerium hat die Pauschalförderung für Krankenhäuser in Höhe von ca. 50 Millionen Euro wiederaufgenommen, nachdem es jahrelang gar keine Mittel aus dem Landeshaushalt gegeben hatte. Darüber hinaus setzt sich das Ministerium für ein Investitionsprogramm ein, um den Investitionsstau bei Krankenhäusern aufzulösen. Offenbar wurde also auch die Ministerin durch die Zeitzer Demonstrationen nachhaltig beeindruckt. Das haben Sie geschafft! Seien Sie stolz darauf, ich bin es! Die Ereignisse zeigen, was Zeitz bewegen kann, wenn es seine Kräfte bündelt und gemeinsam für seine Ziele kämpft. Das Herz der Stadt hat die ganze Region bewegt. Sich interessieren, selbst Verantwortung übernehmen und Lösungen sowie Kompromisse mit anderen finden – das sind die Grundpfeiler unserer Demokratie. Wir werden jedoch nur dann gemeinsam Lösungen finden, wenn wir die Suche danach faktenbasiert und sachlich angehen. Hetze im Internet gegen einzelne Personen, wie den noch amtierenden Geschäftsführer des Burgenlandkreis-Klinikums oder den Landrat, lehne ich persönlich grundsätzlich ab, weil es dafür weder eine sachliche, geschweige denn eine moralische Rechtfertigung gibt. Die Suche nach dem oder den „Schuldigen“ darf nicht dazu führen, dass allzu schnell ein „Sündenbock“ gefunden wird. Denn das löst weder die Probleme, noch wird es den multiplen Ursachen der Insolvenz gerecht. Für die Zukunft von Zeitz spielt die Frage „Zeitz oder Naumburg?“ keine Rolle mehr. Die Vergangenheit kann niemand mehr ändern. Aber sie kann und muss aufgearbeitet werden, denn nur so können wir nach vorn blicken und unsere Zukunft mitgestalten. 2

10. Jahrgang | 12/2019 | 30. November 2019

Dafür ist die Erkenntnis zentral: „Zeitz mit dem Burgenlandkreis“. Natürlich haben die Zeitzer Interessen für mich oberste Priorität. Das ist selbstverständlich. Sie haben mich gewählt, um diese durchzusetzen. Der Burgenlandkreis und Zeitz haben jedoch viele gemeinsame Interessen, für die wir gemeinsam kämpfen müssen, weil jeder für sich allein keine Chance auf Erfolg haben wird. Das Paradebeispiel ist der Strukturwandel: Die Gemeinden des Kernreviers und der Burgenlandkreis müssen sich abstimmen und zusammenarbeiten, weil wir ansonsten auf Landes- und Bundesebene kein Gehör finden. Demokratische Interventionen wie die Kundgebungen für die Zeitzer Geburtenstation widersprechen diesem Credo keinesfalls. Vielmehr ist diese Art der Beteiligung, des „Sich-Einmischens“, ein richtiger und wichtiger „Korrekturmodus“, damit den politischen Entscheidungsinstanzen keine essentiellen Fehler unterlaufen. Die Zeitzer Bürgerschaft hat hier also nicht nur ihre Rechte eingefordert, sondern auch ihre Pflichten – erfolgreich – wahrgenommen. Wenn wir unseren Gestaltungswillen und unsere Vitalität viel mehr bündeln und nach außen tragen, werden wir noch mehr tatkräftige Menschen und ihre Familien für Zeitz begeistern können. Das betrifft auch das bürgerschaftliche Engagement in unserer geliebten Stadt und den dringend benötigten Zusammenhalt. Wir können und müssen diese Kraft für eine bessere Zukunft der Stadt und ihre Ortschaften einsetzen. Dieser Erfolg ist dabei eine sehr gute Erfahrung. In diesem Sinne hoffe ich auf viele weitere Ideen und Initiativen für Zeitz und die Region! Nutzen Sie als Ideenschmiede sehr gerne unsere Weihnachtsmärkte, wie zum Beispiel die „Weihnacht unter Sternen“ auf dem Zeitzer Altmarkt vom 29.11. bis 8.12. oder die „Schlossweihnacht“ am 22., 25. bis 27.12.2019. Ich wünsche Ihnen eine segenreiche und besinnliche Vorweihnachtszeit.

Christian Thieme, Oberbürgermeister


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Stadt Zeitz – Öffentliche Sitzungen im Dezember 2019 Datum

Sitzung

Ort

Mi., 4.12.

18.00 Uhr

Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau

Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße

Do., 5.12.

17.00 Uhr

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses

Friedenssaal

Di., 10.12.

17.30 Uhr 19.00 Uhr

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz

Bürgerhaus Zangenberg Saalstube der Gaststätte

Do., 12.12.

17.00 Uhr

Sitzung des Stadtrates Zeitz

Friedenssaal

Mo., 16.12.

19.00 Uhr

Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau

Büro Holzbau Meuche

19.00 Uhr 19.00 Uhr

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz

Theißen, Bürgerraum, Schulstraße 9 Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstraße 15

Di., 17.12.

Änderungen vorbehalten! Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem: http://www.ratsinfo-online.de/zeitz-bi 10. Jahrgang | 11/2019 | 26. Oktober 2019

MIC HA ELB OTE AMTSBL AT T DER STADT Z EITZ

Redaktionsdaten für den Michaelboten 1. Halbjahr 2020

Das war das Zuckerfes t 2019

Das 10. Zeitzer Zuckerfest fand vom 11. bis 13. Oktober bei strahlendem Sonnenschein und Spätsommerwetter statt. Erneut lockte das vielfältige Angebot zahlreiche Zeitzerinnen und Zeitzer sowie Gäste aus der Region in die Zeitzer Innenstadt. Mit dem Verkauf des traditionellen Zeitzer Zuckerkuchens ten das Backhaus Hennig, erzielBäcker Hardy Kunze, Bäcker Matthias Thieme und Bäcker Thomas Walther einen Erlös von 1.465,60 €. Diese Summe spendeten die „Zuckerbäcker“ dieses Jahr an die Arthur-Wolfsohn-Stiftung. Oberbürgermeister Christian Thieme dankte den Bäckern für ihre großzügige Spende sowie all denjenigen, die den Zuckerkuchen emsig gekauft haben und rundete den Erlös auf 1.500 € auf. Auf dem 10. Zeitzer Zuckerfest sorgten zahlreiche renommierte Künstlerinnen und Künstler ausgelassen fröhliche für Stimmung! Auch die Kleinen hatten viel Spaß auf der 25 Meter langen Rutsche in der Fischstraße, auf

dem Riesenrad, beim Zetti-Schokobrunnen, auf den zahlreichen Karussells auf drei Märkten, beim Kinderschminken, im Ballhaus oder beim Stadtwerke-Cup im Human Soccer. Wir danken sehr herzlich allen Helfern, Unterstützern und Sponsoren des 10. Zeitzer Zuckerfestes! SPONSOREN 10. ZEITZER ZUCKERFEST: Backhaus Hennig, Bäcker Hardy Kunze, Bäcker Matthias me und Bäcker Thomas ThieWalther, Sparkasse Burgenlandkreis, Redinet Burgenland, Silbitz Group Zeitz, Stadtwerke Zeitz, Automobile Baumann, Blumen Pitzschler, Köstritzer bierbrauerei, Beermann SchwarzBohrtechnik, All Starch, Ingenieurbüro Reinsberger, Wohnungsgenossens chaft 1. Mai, MIDEWA, bank, Zetti, Südzucker, VolksWBG Zeitz, Reddy Küchen, Globus Zeitz

Die Redaktionsdaten für den Michaelboten, Amtsblatt der Stadt Zeitz, im 1. Halbjahr 2020 lauten wie folgt: Anschnitt des längsten Zuckerkuchens durch „Zucker-Susi“ und OB Christian Thieme

Redaktionsschluss (Sonntag) 12.01. 16.02. 15.03. 09.04. (Do wegen Feiertag) 14.05. (Do wegen Feiertag) 14.06.

Veröffentlichung (Samstag) 25.01. 29.02. Redaktionshinweise 28.03. Bitte beachten Sie die r Stadt Zeitz. ge auf der Homepa de 25.04. alten. beh vor gen un Änder 30.05. 27.06.

Reges Treiben auf der

Die Los Cuban Boys bringen kubanische Rhythmen ins Festzelt auf dem Altmarkt

Wendischen Straße

Petition für den Erhalt des Georgius-AgricolaKlinikums Zeitz – auf dem Zuckerfest konnte unterschrieben werden

Alle Fotos © Stadt Zeitz

Partnerstadt Detmold mit kulinarischen Köstlichkeiten zu Gast

Zeitzer Bäcker spendeten die Einnahmen vom Zuckerkuchenverkauf 2019 an die Arthur-Wolfsohn-Stiftun g

Rund 750 Medien wechselten beim Bücherflohmarkt der Stadtbibliothek „Martin Luther“ den Besitzer

Zuckerwatte gratis in

Der Neumarkt war ein

der Judenstraße

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Brückentage der Stadtverwaltung im Dezember 2019 Die Verwaltung der Stadt Zeitz bleibt an folgenden Tagen geschlossen: •  Montag, 23.12.2019 (vor Heiligabend) •  Freitag, 27.12.2019 (nach dem 2. Weihnachtsfeiertag) •  Montag, 30.12.2019 (vor Silvester) Ausnahmen: Museum Schloss Moritzburg Zeitz, Tourist-Information, Schwimmhalle „Naether-Bad“ Die Tourist-Information bleibt vom 24. bis zum 26.12.2019, sowie am 31.12.2019 und am 01.01.2020 geschlossen. Das Bürgerbüro und das Standesamt sind vom 23.12.2019 bis zum 31.12.2019 geschlossen.

Gute Nachrichten! Wir können ab Januar 2020 die Öffnungszeiten des Standesamtes, Altmarkt 1 in Zeitz, wie folgt erweitern: •  Neu: Mo, 9.00 bis 12.00 Uhr •  Di, 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr •  sowie jeder 1. Samstag im Monat

Die Termine für die Schwimmkurse im Frühjahr 2020 sind da! Anmeldungen können vom 09.12. bis 13.12.2019 in der Schwimmhalle „Naetherbad“ Zeitz erfolgen. Alle Termine finden Sie auf www.zeitz.de.

„Kleine Forscher“ erkunden Zeitz Die städtischen Kindertagesstätten „Montessori Kinderhaus Zeitz“ und die „Kita Völkerfreundschaft“ wurden am 16.10.2019 erneut mit dem Zertifikat „Haus der kleinen Forscher“ ausgezeichnet, das die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau alle zwei Jahre vergibt. Das Zertifikat erhalten Kitas und Horte, die sich besonders für eine technische und naturwissenschaftliche Ausbildung der Kinder engagieren. Mit einem praxisnahen pädagogischen Ansatz sollen die Kids animiert werden, zu experimentieren und zu lernen. Herzlichen Glückwunsch! Anzeigen SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH

„Hort Bummi“: Hochwassermaßnahme Erneuerung der Zaunanlage und Wiederherstellung der Außenanlagen erfolgreich abgeschlossen Die Außenanlagen des „Hortes Bummi“ (Freiligrathstraße 47, Zeitz) wurden mit Hochwassermitteln des Landes Sachsen-Anhalt grundlegend saniert. Es handelt sich dabei um eine 100-ProzentFörderung. Bauherrin war die Stadt Zeitz. Dagmar Gebhard, Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz, betreute das Bauvorhaben. Die Baumaßnahme begann im Dezember 2018 und endete im November 2019. Die Baumaßnahme umfasste: •  Pflegemaßnahmen erhaltenswerter Gehölze und Ersatz der Totalausfälle bzw. nicht mehr verkehrssicherer Gehölze (5 Bäume, 132 Sträucher) •  Wiederherstellung des Spiel- und Sportrasen (ca. 600 m²), Zur Gewährleistung des laufenden Hortbetriebes musste bei einigen Teilflächen auf Rollrasen zurückgegriffen werden. •  Vegetationsflächen (ca. 2.500 m²) aufbereiten (Bodenaustausch und Ergänzung des abgeschwemmten Mutterbodens) •  Wiederherstellung der Pflanzflächen mit 200 m² Zwiebel- und 250 m² Stauden-Mischung •  Wiederherstellung der durch das Hochwasser geschädigten Wege und Stellflächen (ca. 500 m²) •  Wiederherstellung des durch das Hochwasser zerstörten Zaunes und des Ballfangzaunes ( ca. 250 lfm, „laufende Meter“) •  Wiederherstellung der Ballspielfläche mit Erneuerung der Tore •  Wiederherstellung der technisch zerstörten Niederschlags- und Schmutzwasserleitungen mit den zugehörigen Schächten (ca. 150 lfm, „laufende Meter“) •  Wiederherstellung der Außenbeleuchtung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unter Verwendung energiesparender Leuchtmittel mit Dämmerungsschaltern •  Wiederherstellung des geschädigten Geräteschuppens •  Wiederherstellung der zerstörten Spielgeräte mit ca. 300 m² Fallschutz •  Wiederherstellung der nicht mehr verkehrssicheren Außentreppe Die Förderung wird sich voraussichtlich auf ca. 500.000 Euro belaufen. Eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor (Stand 15.11.2019). Ein ganz großes Dankeschön möchte die Stadtverwaltung Zeitz an die bauausführende Firma O. Kittel, Zorbau, das Planungsbüro Dr. Vogler & Partner Ingenieurgesellschaft, Halle/Saale, die Leiterin des Hortes, Angela Knoll, sowie den Hausmeister der Einrichtung, Herrn Stange, aussprechen, weil die Umsetzung der Baumaßnahme ohne Komplikationen verlief.

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© Stadt Zeitz

Unser Leistungsangebot für Sie umfasst:

v.l.n.r.: Dagmar Gebhard, Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz und Angela Knoll, Leiterin „Hort Bummi“ auf dem neu sanierten Spielplatz am 05.11.2019


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E rsk_michaelbote.qxd

Neue Wetterfahne auf dem Turm der Rotkäppchenschule in Kayna

12:44 Uhr

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Es ist geschafft! Die neue Turmkugel mit einer neuen Wetterfahne ist am 24.10.2019 durch die Handwerker der Götze GmbH Zimmerei und Dachdecker aus Geußnitz auf dem Turm der Rotkäppchenschule in Kayna aufgesetzt worden. Nach dem Frühjahrssturm „Eberhard“ im März 2019 gab es in Kayna viele Schäden. Den wohl größten Schaden gab es an der Rotkäppchenschule, wo die Wetterfahne des Turmes durch den Sturm abgeknickt wurde. Ortsbürgermeisterin Margarete Späte dankte den Handwerkern, den Gemeindearbeitern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Zeitz herzlich für ihr Engagement. Die Dachreparaturarbeiten dauern weiterhin an. Die Kosten der Dachinstandsetzung werden mit 20.000 € beziffert (Stand 29.10.2019).

DIE GROSSE WEIHNACHTSFEIER FREITAG 06.12.2019 | BEGINN 18:30 UHR kulinarisches & unterhaltsames Programm stillvolles Ambiente ∙ Lachen ∙ Tanzen ∙ Feiern

© Stadt Zeitz

Reparaturarbeiten auf dem Turm der Rotkäppchenschule in Kayna am 24.10.2019

19.03.2019

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Grüße aus Prescott

Städtepartner am Grand Canyon, 24.10.2019

Wohngebäudeschutz

Im Juni 2019 durften wir Schülerinnen und Schüler aus Prescott, unserer Partnerstadt in den USA, begrüßen. Drei Monate später war es endlich so weit: Zeitzer Schülerinnen und Schüler wurden am 15.10.2019 sehr herzlich an der Bradchaw Mountain High School und der Prescott High School aufgenommen! Gemeinsam mit ihren Gastgeberinnen und Gastgebern unternahmen sie unvergessliche Ausflüge an den Watson Lake, nach Las Vegas oder an den Grand Canyon. Natürlich stand auch das Kennenlernen des amerikanischen Schulalltags auf dem Programm. Das Schulgelände der Bradchaw Mountain High School ist riesig und bietet Platz für über 1400 Schüler. Es gibt sogar extra Gebäude für Fächer wie „Theater“, „Chor“ oder „Schulband“ und generell unterscheidet sich der Schultag in Prescott sehr von dem in Deutschland. Eifrig schrieben unsere „High School Students“ per E-Mail an die lokale Presse, um die Zeitzer Bürgerinnen und Bürger an ihren Erlebnissen teilhaben zu lassen. Am 30.10.2019 wartete dann das Flugzeug zurück nach Berlin, um alle wohlbehalten wieder nach Hause zu bringen. Herzlichen Dank an alle Betreuer und Betreuerinnen, die Lehrer und Lehrerinnen und ganz besonders an die Gastfamilien für ihre Gastfreundschaft und für diese einmalige, wunderbare Erfahrung!

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„Kita Völkerfreundschaft“ freut sich über Grundsanierung

© Stadt Zeitz

Zeitzer Firmenjubiläen

Mit Bescheid des Burgenlandkreises vom 09.09.2019 wird der „Kita Völkerfreundschaft“ (Belgrader Str. 12 a in Zeitz) eine Zuwendung für die grundhafte Sanierung der Fußböden, des Keller- und Sanitärbereiches, die Herstellung des Schallschutzes sowie des baulichen Wärme- und Brandschutzes, die Erneuerung der Haustechnik und die Renovierung der Fassade in Höhe von rund 719.000 Euro gewährt. Dies entspricht ca. 54 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme. Die Mittel werden aus dem Ausbauprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017–2020“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Die restlichen rund 612.000 Euro übernimmt die Stadt Zeitz. Zu diesem besonderen Anlass besuchte Landrat Götz Ulrich am 26.09.2019 die „Kita Völkerfreundschaft“ und übergab Bürgermeisterin Kathrin Weber den Fördermittelbescheid persönlich. Die Kinder freuten sich über den prominenten Besuch und staunten über der Höhe der investierten Summe nicht schlecht.

© Stadt Zeitz

v.r.n.l.: Landrat Götz Ulrich und BM Kathrin Weber in der „Kita Völkerfreundschaft“ am 26.09.2019

Oberbürgermeister Christian Thieme überbrachte den Inhabern der Gaststätte Rustika, Ines Plöttner und Dirk Scherling, in der Judenstraße 7, 06712 Zeitz am 07.11.2019 herzliche Glückwünsche zum 15-jährigen Firmenjubiläum.

Die Parkanlage rund um das Schloss Moritzburg Zeitz gleicht durch das Zusammenspiel von abwechslungsreichen Spiel- und Sportmöglichkeiten, phantasievollen Themengärten, Frühlingsund Sommerblumenbeeten und zahlreiche Veranstaltungen einem Naherholungsgebiet. Auch im kommenden Jubiläumsjahr „20 Jahre Gartenträume“ garantiert die Dauerkarte ermäßigten Eintritt, unter anderem bei: •  Frühlingsmarkt zur Saisoneröffnung am 5. April •  16. Kinderfest unter dem Motto „Sport frei!“ am 1. Juni •  Festkonzert „Mit Pomp und Gloria“ anlässlich „20 Jahre Gartenträume“ mit dem Jugendsinfonieorchester Sachsen-Anhalt am 30. August •  14. Zeitzer Weinfest am 19. und 20. September •  Herbstmarkt am 4. Oktober Ab sofort erhältlich in der Tourist-Information Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus)! Vollzahlende: 15 €, Ermäßigungsberechtigte: 10 € Gönnen Sie sich selbst diesen Schlüssel für 214 Tage Natur und Kultur, oder verschenken Sie die Eintrittskarte für 12 Hektar Gartentraum an Ihre Liebsten. 6

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© Stadt Zeitz

Dauerkarte Schlosspark Moritzburg Zeitz 2020

Silvana Peter freute sich über die Glückwünsche von Oberbürgermeister Christian Thieme am 15.10.2019 anlässlich des 20-jährigen Firmenjubiläums ihres Haushaltswaren- und Geschenkegeschäfts „Spoon“ in der Kramerstraße 4, 06712 Zeitz. Gemeinsam mit ihrem Mann, Steffen Peter, bietet sie ein breit gefächertes Angebot an Haushaltswaren an und geht gerne auf individuelle Kundenwünsche ein.

Beratungsangebot der Investitionsbank Der Burgenlandkreis und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bieten einen regelmäßigen Beratungssprechtag in Naumburg an. Hier erhalten Unternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen Informationen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten aus erster Hand. Unter dem Motto: „IB regional – Wir für Sie vor Ort“ wurde der nächste Termin am 12.12.2019 geplant. Ansprechpartner für die Terminvorbereitung sind Monika Joseph (Tel. 03445 / 73 1689, E-Mail joseph.monika@blk.de) und Christine Dammrau (Tel. 03445 / 73 1695, E-Mail dammrau.christine@blk.de).


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Weihnachtsgrüße aus Zeitz

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Tannenbäume, Kugeln und Lichter, Bratapfelduft und frohe Gesichter. Freude am Schenken – das Herz wird weit. Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit!

im Einkaufspark Grana 06712 Kretzschau OT Grana Leipziger Straße 15 Tel. 03 44 1 / 61 700

Machen Sie Ihren Lieben eine Freude mit einer Kleinigkeit aus der Heimat. Das historische Skatblatt der Stadt, ein Untersetzer aus Porzellan mit dem Motiv der Michaeliskirche oder dem Rathaus sind gern genommene Mitbringsel. Bei den Kleinen ist der Teddy Bär von Zeitz sehr beliebt. In der Tourist-Information warten noch viele weitere tolle Geschenkideen auf Sie!

www.zeitz.reddy.de

Tourist-Information Zeitz: Altmarkt 16, 06712 Zeitz, Telefon 03441 / 83 291, E-Mail tourismus@stadt-zeitz.de Öffnungszeiten: Mo und Mi: 09.00 – 14.00 Uhr; Di, Do, Fr: 09.00 – 18.00 Uhr, Sa: 09.00 – 13.00 Uhr Verkaufsoffener Sonntag: 01.12.2019 von 13.00 – 18.00 Uhr

Neuanfang H.-Heine-Str. 21 in Zeitz 2-RWE ca. 53 m2 Hochparterre, Balkon, Tageslichtbad mit bodengleicher Dusche Baujahr: 1952 V: 129 kWh/m2, Erdgas

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Kaltmiete:

265,00 €

zzgl. Nebenkosten

Vermietungs-Hotline:

03441 - 80 40 80

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MICHAELBOTE

A M T S B L A T T

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S T A D T

Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH Tröglitzer Straße 8 · 06712 Zeitz www.wbg-zeitz.de

Z E I T Z

Herausgeber: Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz Verantwortlich für den amtlichen Teil: Christian Thieme, Oberbürgermeister Redaktion: Sophie Schlehahn, Tel. 03441 / 83-217 E-Mail: pressestelle@stadt-zeitz.de

Samstag

6. Dezember

Layout und Druck, verantwortlich für die Anzeigen: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz, Tel. 03441 / 6162-0, E-Mail: info@druckhaus-zeitz.de, www.druckhaus-zeitz.de Erscheinen: mindestens monatlich (nach Bedarf); kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet, zusätzlich verfügbar im Bürgerbüro im Rathaus und in der Tourist-Information Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 21. Dezember 2019 Nächster Redaktionsschluss: Sonntag, 8. Dezember 2019

Rehmsdorfer Hauptstr. 6 06729 Elsteraue OT Rehmsdorf Tel. 03441-535335 | Mobil 0151-64419333 www.gasthausdorfkrug.de

Michaelbote nicht erhalten? Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: 03441 / 662917

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10. Jahrgang  |  12/2019  |  30. November 2019

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

„Lieber die Katze im Sack als nen Drachen im Bett!“

Seldom Sober Company Theater im Capitol Zeitz, Samstag, 21. März 2020, 20.00 Uhr

„Kabarett Sanftwut“ im Theater im Capitol Zeitz Sonntag, 26. Januar 2020, 16.00 Uhr Wer kauft schon gern die Katze im Sack? Wieso denkt man beim Hausdrachen immer zuerst an die eigene Frau? Wer hofft nicht darauf, dass die Politiker auch mal die Katze aus dem Sack lassen? Moni & Manni stellen sich unseren Alltagsproblemen genauso wie den großen Fragen der Zeit und rücken den Leuten mit ihren unnachahmlich komischen Weisheiten auf den Pelz. Gewohnt fröhlich, gewohnt bissig. Mit entwaffnendem Humor und mit traumhaften Gesangseinlagen. Eintrittspreise: Vorverkauf: 18,00 €/16,00 € bzw. 14,00 € sowie 16,00 €/14,00 € bzw. 12,00 € ermäßigt Abendkasse: 22,00 €/20,00 € bzw. 18,00 € sowie 20,00 €/18,00 € bzw. 16,00 € ermäßigt

Ihre Konzerte machen Spaß, behaupten nicht nur Fans irischer und schottischer Musik. Wenn die Seldom Sober Company auf einer Bühne steht, hält es niemanden. Überall wippt, zuckt, klatscht und schunkelt es und nach wenigen Liedern machen alle mit. Die Auftritte der Seldom Sober Company sind eine gelungene Mischung aus Konzert, Comedy und einem Hauch Rock’n’Roll. Mit Banjos, Violine, Dudelsack, Mandoline, Bass, Gitarren und Gesang schwingen sich die Musiker über sattes irisches Grün, stampfen trotzig auf und berichten von Liebesfreud’ und Liebesleid. Dargeboten werden ausgefeilte Arrangements, die direkt vom Ohr ins Herz und ins Tanzbein gehen und wie sie irischer/schottischer nicht sein könnten. Eintrittspreise: Vorverkauf: 24,00 € sowie 22,00 € ermäßigt Abendkasse: 28,00 € sowie 26,00 € ermäßigt

„Absatz und Stiefel“ – Barocke Schuhe zu Gast in Zeitz Barockes Schuhwerk aus der Schuhsammlung des Museums Weißenfels Schloss Neu-Augustusburg Vom 1. bis zum 31. Dezember 2019 bildet die Sonderausstellung im Museum Schloss Moritzbug Zeitz zur Weihnachtszeit den Abschluss des Barock- und Festjahres 2019 anlässlich des 400. Geburtstages Herzog Moritz‘ von Sachsen-Zeitz (1619–1681). In den Räumlichkeiten der Dauerausstellung „Barocke Residenzkultur“ verteilen sich ein Dutzend exklusiv ausgesuchte Schuhe des 17. und 18. Jahrhunderts aus der facettenreichen Schuhsammlung des Weißenfelser Museums Schloss Neu-Augustusburg. Ergänzt werden die selten gezeigten Barockschuhe durch Exponate anderer Jahrhunderte der Moritzburger Sammlung. Für Kinder und im Herzen-Junggebliebene findet in diesem Zeitraum auch „Eine kleine Schuhsuche“ statt. Geleitet durch die Räumlichkeiten, kann man einige Schuhe an ungewöhnlichen Orten entdecken, wie diese z.B. Schabernack im Museum treiben. Gruppen wird empfohlen sich vorab an der Museumskasse telefonisch anzumelden. Kontakt: Museum Schloss Moritzburg Zeitz, Schlossstraße 6, 06712 Zeitz, Dienstag bis Sonntag 10 bis 16 Uhr geöffnet, Tel. 03441 / 21 25 46

2. Luckenauer Adventsmarkt lädt zur Kutschfahrt ein Der Luckenauer Dorfleben e.V. veranstaltet am 07.12.2019 in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr im Luckenauer Park den 2. Adventsmarkt. Neben einem Programm der KiTa Luckenau und der BlueWhite Sisters gibt es auch wieder Besuch vom Weihnachtsmann. Des Weiteren werden Kutschfahrten für die Kinder und Weihnachtsbasteleien für die Besucher angeboten. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 8

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Es weichnachtet sehr – Adventsveranstaltungen in Zeitz 2019 Herzlich willkommen bei der

Auf dem Zeitzer Altmarkt vom 29.11. bis 8.12.2019 STERNENZAUBER IM WEIHNACHTSDORF Der Zeitzer Weihnachtsmarkt, der sich über den wunderschönen Altmarkt erstreckt, lädt auch 2019 mit seiner besonderen Atmosphäre wieder zu einem weihnachtlichen Bummel für die ganze Familie ein. Durch die Weihnachtsdorf-Atmosphäre mit weihnachtlich liebevoll geschmückten Hütten, regionalen Spezialitäten, Wichtelwerkstatt, Karussell, Backstube, Christbaum-Verkauf sowie vielerlei Leckereien überzeugt der Zeitzer Weihnachtsmarkt abermals mit seiner Gemütlichkeit. Musikalische Darbietungen, Kleinkunst, Kinderprogramme und Weihnachtsmann-Sprechstunde runden die Adventstage ab. Die zahlreichen Besucher können bummeln, schlemmen und wieder gemütlich beisammen sein. Ö­ffnungszeiten: So. – Do. von 12.00 bis 20.00 Uhr Fr. – Sa. von 12.00 bis 21.00 Uhr VERKAUFSOFFENER SONNTAG AM 01.12.2019 Am Sonntag, dem 01.12.2019 laden die Innenstadt-Händler zum Weihnachtseinkauf ein. Durchstöbern Sie die Geschäfte der einheimischen Händler. Haben Sie schon alle Weihnachtsgeschenke für Ihre Lieben zusammen? Nein? Dann lohnt sich an diesem Sonntag ab 13 Uhr ein Bummel durch die Geschäfte der Zeitzer Innenstadt mit anschließendem Besuch auf dem gemütlichen Weihnachtsmarkt. Freitag, 29.11. Weihnacht unter Sternen 16 Uhr Eröffnung; Musik unterm Weihnachtsbaum mit Raphael Loopro Schneemann Samstag, 30.11. Mädels-Weihnacht Alle Mädels besuchen Weihnacht unter Sternen mit Weihnachtsmütze und bekommen einen Glühwein geschenkt! Musik unterm Weihnachtsbaum mit Raphael Loopro Sonntag, 01.12. Zeitzer Stammkunden-Weihnacht Jeder Kaufbeleg vom 01.12.2019 aus einem Zeitzer Innenstadtgeschäft wird mit einem Glühwein belohnt. Musik unterm Weihnachtsbaum mit Frank Schwanethal und Schneemann Montag, 02.12. Happy-Hour-Weihnacht Von 16–17 Uhr – 50 % Rabatt auf alle Getränke Musik unterm Weihnachtsbaum mit unserem Weihnachts-Dj Dienstag, 03.12. Vereins-Weihnacht Wir helfen Vereinen: Alle Vereine, die bis 18 Uhr mit mind. 5 Mitgliedern den Zeitzer Weihnachtsmarkt besuchen (Mitgliedsausweis), nehmen an der Verlosung teil. Gewinn: 100,– € Spende für die Vereinskasse! Ab 17.30 Uhr Zeitzer Line-Dance-Verein

Donnerstag, 05.12. After-Work-Weihnacht Besuche mit Deiner(m) Lieblingskollegin(en) Weihnacht unter Sternen. In der Zeit von 16–18 Uhr zahlst Du 1 Glühwein und Ihr bekommt 2! Musik unterm Weihnachtsbaum mit unserem Weihnachts-Dj Freitag, 06.12. Familien – Weihnacht – Nikolaus In der Zeit zwischen 13 und 18 Uhr gilt ½ Preis bei allen Fahrgeschäften und auch bei vielen anderen Händlern gibt es einen Artikel aus dem jeweiligen Sortiment zum halben Preis. Natürlich hat auch der Nikolaus wieder viele kleine Überraschungen mitgebracht! Musik unterm Weihnachtsbaum mit Georg Schütz und Schneemann Samstag, 07.12. Zeitzer-Stammkunden-Weihnacht Auch an diesem Samstag gilt: Jeder Kaufbeleg vom 07.12.2019 aus einem Zeitzer Innenstadtgeschäft wird mit einem Glühwein belohnt. Zeitzer Posaunenchor unter Leitung von Georg Frick Weihnachtsdisco mit Dj Wy (Gera) Sonntag, 08.12. Weihnacht unter Sternen Es gilt, den letzten Tag auf dem Zeitzer Weihnachtsmarkt noch einmal zu nutzen, die Adventszeit zu genießen und sich auf das Weihnachtsfest zu freuen. Musik unterm Weihnachtsbaum mit Michael Nowak Täglich 18 Uhr Verlosung des digitalen Adventskalenders von „Zeitz Meine Region“ auf der Bühne Beim Einkauf im „Geschäft des Tages“ des digitalen Advenskalenders erhalten Sie bei Vorlage der Quittung 1 Glühwein kostenlos 06.12. Stiefelsuche in den teilnehmenden Geschäften der Stadt Tourist-Information Zeitz Altmarkt 16, 06712 Zeitz, Tel.: 03441 83291, E-Mail: tourismus@stadt-zeitz.de Die Stadt Zeitz, die Sponsoren und die vielen ehrenamtlichen Unterstützer und Helfer wünschen allen Besuchern eine frohe Weihnachtszeit. Infos zu den Aktionen unter: www.zeitz-meine-region.de facebook.com/ZeitzMeineRegion Instagram.com/zeitz_meine_region

3. Rückkehrermesse im BLK 27.12.2019 10.00 bis 14.00 Uhr Klinkerhallen Zeitz

Mittwoch, 04.12. Weihnacht mit jungen Nachwuchsmusikern Jugend voran ... Wir freuen uns auf die junge Band ... Musik unterm Weihnachtsbaum mit Whatevs Programmänderungen vorbehalten

Schlossweihnacht 22.12. & 25. – 27.12.2019 Schloss Moritzburg Zeitz, Schlossstraße 6, 06712 Zeitz Eröffnung: Sonntag 22.12.2019 · 14.00 Uhr Für viele Zeitzer und ihre Gäste gehört der Besuch der Schlossweihnacht mittlerweile zur Tradition. Eines der reizvollsten und schönsten Schlösser in Mitteldeutschland heißt Sie mit einem umfangreichen weihnachtlichen Rahmenprogramm in seiner einmaligen Schlossanlage herzlich willkommen, wenn in anderen Städten die Weihnachtsmärkte schon geschlossen werden. Weihnachtliches Treiben erwartet Sie täglich mit einem buntem Programm für die ganze Familie mit Biba & Die Butzemänner, Weihnachtskonzerten im Festsaal Schloss Moritzburg, Sonderführungen im Schloss, Töpfern im Schlosskeller, dem Trio Sorpresa Musicale u.v.m. Weitere Programminformationen finden Sie im nächsten Michaelboten und unter www.schlossweihnacht-zeitz.de.

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Adventskonzert am 30.11.2019 und 30. traditioneller Weihnachtsmarkt am 01.12.2019 in Kayna

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im Einkaufspark Grana

Ein festlicher geschmückter Markt, adventliche Leckereien und der Duft von Glühwein erwarten Sie auf unserem besinnlichen Weihnachtmarkt am 01.12.2019, ebenso wie unsere Kaynaer Weihnachtskrippe. Das Markttreiben beginnt ab 14.00 Uhr. Weihnachtliche Bläsermusik der drei Pölziger Bläser erklingt bis 14.45 Uhr. Kinder aus dem Kindergarten Schnauderbienchen und der Grundschule Schnaudertal führen ab 15.00 Uhr ihr weihnachtliches Programm auf, danach kommt der Weihnachtsmann mit seinen Wichteln. Kommen und sehen Sie, welche Überraschungen es noch geben wird …! Bereits am Samstag, dem 30.11.2019, um 15.30 Uhr, findet das jährliche ADVENTSKONZERT mit dem Männergesangverein Harmonie 1851 Kayna e.V. und mit dem Landchor Geußnitz e.V. in der Kirche zu Kayna statt. Daran schließt sich um 18.00 Uhr das traditionelle Christbaum-Erleuchten in Zettweil an, zu dem Sie von der Zehdl´schen Gemeinschaft herzlich eingeladen sind. Auf Ihren Besuch freuen sich die Vereine der Ortschaft Kayna, die Interessengemeinschaft Weihnachtsmarkt und alle Kaynaer mit Ihren Gästen.

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Zeitz

Der Ortschaftsrat Kayna, Ortsbürgermeisterin Margarete Späte

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2020!

Weihnachtsmarkt in Geußnitz am 14.12.2019

Wir sind für Sie da!

Ihre Zeitzer Wohnungsgenossenschaft eG

Der Vereinsring der Gemeinde Geußnitz lädt die Bürger von Geußnitz und Gäste aus Nah und Fern zum traditionellen Weihnachtsmarkt recht herzlich ein. Um 14.00 Uhr dürfen Sie sich auf ein Weihnachtskonzert in der Kirche Geußnitz mit dem Landchor Geußnitz und dem Gemischten Chor Elstertal Zeitz e.V., beide unter Leitung von Rudolf Holstein, freuen. Anschließend erwartet Sie weihnachtliches Treiben vor und im Dorfgemeinschaftshaus mit Puppenspiel der Kindergarteneltern, Weihnachtsgansschießen, Kaffee und Kuchen, Grill- und Glühweinstände, Verschiedenes am Kindergartenstand, Möglichkeit zum Besuch des Geußnitzer Heimatmuseums und natürlich freuen wir uns auf den Besuch des Weihnachtsmannes.

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facebook.com/Zeitzer-Wohnungsgenossenschaft-eG

Das Schnaudertal hat sich weihnachtlich für Sie herausgeputzt und wartet mit vielfältigen, abwechslungsreichen Veranstaltungen in der Adventszeit auf Sie! Lassen Sie sich verzaubern und informieren Sie sich gerne in unserem Veranstaltungskalender ab Seite 14 oder direkt in den „Schnaudertalnachrichten“ vom 09.11.2019.

Öffentliche Adventskonzerte Gesangverein Theißen 2019 Sonntag, 15.12.2019, 16.30 Uhr Adventskonzert in der Kirche Hollsteitz

Öffentliches Weihnachtsliedersingen im Dom St. Peter und Paul am Sonntag, dem 22.12.2019, um 16.30 Uhr, Schlossstraße 6, 06712 Zeitz

Sonntag, 22.12.2019, 17.00 Uhr Adventskonzert in der Kirche Theißen – Gäste: Männergesangverein „Harmonie“ Kayna

Bereits um 15.30 Uhr können Sie sich auf eine öffentliche Krippenspielprobe freuen!

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Am 15.12.2019 um 17 Uhr laden die KulturVilla Kolorit und Kreiskantorin Johanna Schulze zum berühmten Märchen „Hänsel und Gretel“. In dieser Kurzfassung von Jörg Fuhr nach der gleichnamigen Oper von Engelbert Humperdinck wird die Geschichte der Geschwister, dem Besenbindervater und der Knusperhexe gesungen und gespielt. Mitglieder des Jugendtheaters Karambolage von der KulturVilla Kolorit singen und spielen die berühmten Melodien. Sie, die Jugendkantorei und Kinder der Evangelischen Grundschule bündeln ihre Kräfte zu einem spannenden Musiktheater-Erlebnis. Alles musikalisch begleitet von Johanna Schulze an der Orgel der Michaeliskirche. Eintrittskarten (5,00 € bzw. 3,00 €) können in der Tourist-Information Zeitz oder an der Abendkasse erworben werden.

Bekanntmachung: Am 27.06.2019 wurde der Schulförderverein der Sekundarschule III gegründet In den Vorstand wurden gewählt: Ulrike Breitfeld (Vorsitzende), Mike Dieninghoff (Stellvertreter), Silvia Born (Schatzmeister). Der Eintrag erfolgte im Vereinsregister unter der Nummer VR 5499. Wer Mitglied werden möchte, wendet sich bitte an den Vorstand. Postadresse: Schulförderverein Sekundarschule III (Frau U. Breitfeld), 06712 Zeitz, Schillerstraße

© pixabay

Hänsel & Gretel mit Orgelbegleitung

Der Heimatverein Geußnitz lädt ein zur SILVESTERPARTY 2019! Am 31.12.2019 im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Geußnitz ab 18 Uhr warme Küche, ab 20 Uhr Silvestertanz mit der Diskothek „Schumi’s Musiktheke“, inkl. Barbetrieb Kartenverkauf: 3.12. und 10.12.2019 jeweils von 18.00 bis 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“ oder nach Terminabsprache. Telefonische Kartenbestellung ist möglich unter 03 44 23 / 2 15 76 oder 01 62 / 6 62 21 42 (jeweils ab 16.30 Uhr). Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich. Vorverkauf: 12 €, Abendkasse: 15 €

E-Mail: Schulfoerderverein_Sekundarschule_3_Zeitz@mail.de Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen (Erwachsene 10 €/Schüler, Studenten , Auszubildende 5 €), für juristische Personen 40 €.

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Zum diesjährigen Tag der offenen Tür der Sekundarschule III sind wir am 06.12.2019 in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr als Schulförderverein vertreten und beantworten gern Ihre Fragen.

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Beginn

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Florale Weihnachtsgrüße aus dem Wald

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17.00

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Do., 05.12.2019

17.00

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Dies stellt einen Auszug aus dem Kursangebot der VHS dar. Änderungen/Irrtümer bleiben vorbehalten. Nachmeldungen (spätere Einstiege) sind jederzeit möglich. Die Anmeldung in der Geschäftsstelle ist erforderlich.

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VERANSTALTUNGSTIPPS STADT ZEITZ DEZEMBER 2019 Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden. Bitte senden Sie Ihre Veranstaltungshinweise für Januar 2020 bis zum 4. Dezember an dagmar.zschiesche@stadt-zeitz.de.

DE Z E M B E R Sonntag, 1. Dezember 2019 13.00 Uhr – Zeitz, Innenstadt 18.00 Uhr Verkaufsoffener Sonntag Kayna, Marktplatz 30. Kaynaer Weihnachtsmarkt 14.00 Uhr Musik zum Advent mit dem Bläsertrio Schädel 15.00 Uhr Weihnachtsprogramm der Kita „Schnauderbienchen“ und der Grundschule Schnaudertal Sonntag, 1. Dezember – Sonntag, 8. Dezember 2019 Zeitz, Altmarkt „Weihnacht unter Sternen“ – Zeitzer Weihnachtsmarkt (Programm auf S. 10) Dienstag, 3. Dezember 2019 14.00 Uhr Würchwitz, Gaststätte Seniorenweihnachtsfeier bei Kaffee, Stollen und Weihnachtsgebäck Mittwoch, 4. Dezember 2019 14.30 Uhr Kayna, Gemeindesaal am Kirchplatz 8 Adventsfeier der Diakonie und der Kirchengemeinde Kayna Donnerstag, 5. Dezember 2019 09.30 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Aladin und die Wunderlampe“ – Neues Theater Zeitz, – ausverkauft – Freitag, 6. Dezember 2019 09.30 Uhr Neues Theater Zeitz „Aladin und die Wunderlampe“ – Neues Theater Zeitz, – ausverkauft – 19.30 Uhr Neues Theater Zeitz Konzert zur Weihnachtszeit mit Prof. Ulrich Urban Samstag, 7. Dezember 2019 18.00 Uhr Neues Theater Zeitz Lesung Friederike Kempner (Die schlesiche Nachtigall) – „Das Leben ist eine Gedichte“ mit Henriette Rossner-Sauerbier und Gunthart Hellwig Sonntag, 8. Dezember 2019 15.00 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Wie ein Stern in dunkler Nacht“ Weihnachtskonzert der Musikschule Burgenlandkreis „Anna-Magdalena-Bach“ Zeitz

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Donnerstag, 12. Dezember 2019 und Freitag, 13. Dezember 2019 09.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz „Hänsel und Gretel“ Sing- und Schauspiel mit Orgel für Kinder nach der gleichnamigen Oper von Engelbert Humperdinck; Theater-Pädagogisches-Zentrum Zeitz Triton e.V. der KulturVilla Kolorit; Anmeldungen unter Telefon 03441/ 217512 erwünscht Freitag, 13. Dezember 2019 17.00 Uhr Stephanskirche Zeitz Weihnachtskonzert der Musikschule Burgenlandkreis „Anna-Magdalena-Bach“ Zeitz Samstag, 14. Dezember 2019 Geußnitzer Weihnachtsmarkt 14.00 Uhr Weihnachtskonzert in der Kirche in Geußnitz 15.00 Uhr Adventsfeier im Dorfgemeinschaftshaus und buntes Markttreiben im Lichterglanz am Platz 19.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz „Christmas Glory“ 22 Jahre HARMONIC BRASS in Zeitz – 11 Jahre festliche Adventskonzerte in Zeitz Sonntag, 15. Dezember 2019 14.00 Uhr Blumenmühle Würchwitz Advent in der Blumenmühle 16.00 Uhr Theater im Capitol Zeitz „Der Nussknacker“ – Zeitzer Ballettschule Weihnachtsballett zugunsten von UNICEF Sonntag, 22. November 2019 17.00 Uhr Kirche Theißen Adventskonzert des Männergesangvereins „Harmonie“ 1851 Kayna e.V. Sonntag, 22. Dezember & Mittwoch, 25. Dezember – Freitag, 27. Dezember 2019 jeweils ab Schloss Moritzburg Zeitz 14.00 Uhr Schlossweihnacht u.  a. Weihnachtliche Pferdekutschfahrten, Alpaka-Streichelzoo, handwerkliche Schauvorführungen, weihnachtliche Konzerte im Festsaal und Konzerte im beheizten Weihnachtszelt sowie Sonderführungen durch die Gemächer des Herzog Moritz (Programm unter www.schlossweihnacht-zeitz.de) Dienstag, 31. Dezember 2019 18.00 Uhr Geußnitz, Dorfgemeinschaftshaus Silvestertanz mit der Diskothek „Schumi´s Musiktheke“ 19.00 Uhr Dom „St. Peter und Paul“ Zeitz Festliches Konzert mit Trompete und Orgel Trompete – Jonas Wilfert (Berlin), Orgel – Toni Fehse (Dresden)


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19.00 Uhr Zeitz, Altmarkt Zeitz feiert Silvester – Die große Silvesterparty auf dem Altmarkt

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SPORT Samstag, 30. November 2019 13.00 Uhr Ernst-Thälmann-Stadion 1. FC ZEITZ – SV Braunsbedra Samstag, 7. Dezember 2019 13.00 Uhr Ernst-Thälmann-Stadion 1. FC ZEITZ – Eintracht Gröbers Samstag, 14. Dezember 2019 13.00 Uhr Ernst-Thälmann-Stadion 1. FC ZEITZ – ESV Herrengosserstedt (Pokal)

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Eine schöne Adventszeit mit Heilpraktikerin Ramona Schüßler

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Museum Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellungen • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Deutsches Kinderwagenmuseum – „Die Naether-Jahre 1846 – 1946“ • Kinderwagenausstellung, Teil II: „Die ZEKIWA-Jahre 1950–1990“ Sonderausstellungen • 4. November 2019 bis 5. Januar 2020 „Glanzlichter der Naturfotografie“ • 1. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2019 „ABSATZ UND STIEFEL“ – Barocke Schuhe zu Gast in Zeitz

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S TA D T Z E I T Z Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz Präambel Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat gemäß § 10 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2017 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166), in seiner Sitzung am 12.09.2019 folgende Hauptsatzung beschlossen: I.  Abschnitt Benennung und Hoheitszeichen § 1.  Name, Bezeichnung Die Stadt führt den Namen „Zeitz“. § 2.  Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1)  Die Stadt Zeitz führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (2)  Ihr Wappen zeigt: „in blau den Erzengel Michael in silberner Rüstung auf dem Drachen stehend; mit der Rechten schwingt er das Schwert, mit der Linken hält er einen silbernen Schild, darin ein rotes Kreuz, rechts neben ihm schwebt ein Schild, darin in rot schräg gekreuzt ein mit der Spitze abwärts gelegtes Schwert und ein mit dem Bart abwärts gekehrter silberner Schlüssel.“ (3)  Als Flagge führt die Stadt Zeitz die Farben grün (RAL 6024), weiß (RAL 9016) und rot (RAL 3020). (4)  Die Stadt Zeitz führt als Dienstsiegel das Wappen der Stadt Zeitz; die Umschrift lautet „Stadt Zeitz“. (5)  Das Wappen und der Dienstsiegelabdruck sind als Anlage der Hauptsatzung beigefügt. Die Größe kann im dienstlichen Gebrauch von der Anlage abweichen. Eine gesonderte Satzung regelt die Führung und Verwendung des Stadtwappens und des Dienstsiegels der Stadt Zeitz (Wappensatzung). II.  Abschnitt Verfassung und Verwaltung § 3.  Vorstand im Stadtrat (1)  Der Stadtrat wählt mit der Mehrheit aller anwesenden Mitglieder für die Dauer seiner Wahlperiode einen Stadtrat zu seinem Vorsitzenden und zwei weitere Stadträte zu dessen Stellvertretern in öffentlicher Sitzung. Der Vorsitzende des Stadtrates und seine beiden Stellvertreter bilden den Vorstand des Stadtrates. (2)  Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „erster“ bzw. „zweiter stellvertretender Vorsitzender des Stadtrates.“ (3)  Der Vorsitzende und die Stellvertreter können mit der Mehrheit aller Mitglieder des Stadtrates abgewählt werden. Eine Nachwahl ist unverzüglich vorzunehmen. § 4.  Ältestenrat (1)  Der Ältestenrat besteht aus dem Stadtratsvorsitzenden, seinen Stellvertretern, dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und allen Fraktionsvorsitzenden. Der Oberbürgermeister kann sich im Verhinderungsfall durch den Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden durch ein Mitglied ihrer Fraktion vertreten lassen. 16

(2)  Vorsitzender des Ältestenrates ist der Vorsitzende des Stadtrates. Ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Ältestenrates ist der Oberbürgermeister. (3)  Der Ältestenrat tritt auf Einladung des Vorsitzenden, auf Antrag des Oberbürgermeisters oder einer Fraktion, dem der Vorsitzende zu entsprechen hat, zusammen. Die Einberufung kann auch während der Stadtratssitzung erfolgen. Die Sitzungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich. Der Ältestenrat ist ordnungsgemäß zusammengetreten, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. (4)  Der Ältestenrat beschäftigt sich mit inneren Angelegenheiten des Stadtrates, insbesondere der Auslegung der Geschäftsordnung. § 5.  Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger Die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und in den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz regelt die Entschädigungssatzung. § 6.  Ausschüsse des Stadtrates (1)  Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben beschließende und beratende Ausschüsse. (2)  Die Besetzung der Ausschüsse regelt sich nach § 47 Abs. 1 KVG LSA bzw. § 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG). (3)  Beschließende Ausschüsse gemäß § 48 Abs. 1 KVG LSA sind •  der Haupt- und Wirtschaftsausschuss •  der Betriebsausschuss und •  der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (4)  Beratende Ausschüsse gemäß § 49 Abs. 1 KVG LSA sind: • Bauausschuss, •  Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport • Ordnungsausschuss (5)  Die Verteilung folgender Ausschussvorsitze erfolgt auf der Grundlage der Mitgliederzahl der einzelnen nach den Regelungen in § 47 Abs. 1 KVG LSA. •  Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss • Bauausschuss •  Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport • Ordnungsausschuss (6)  Die Vorsitzenden dieser Ausschüsse sind stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates, die dem jeweiligen Ausschuss stimmberechtigt angehören. Sie werden von den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Mitgliederzahl benannt. Ersten Zugriff hat die mitgliederstärkste Fraktion. Im Haupt- und Wirtschaftssausschuss und im Betriebsausschuss (§ 8 Abs. 2 EigBG) übt der Oberbürgermeister den Vorsitz aus. Für den Verhinderungsfall beauftragt der Oberbürgermeister seinen allgemeinen Vertreter (Bürgermeister) mit seiner Vertretung. Ist auch der Bürgermeister verhindert, bestimmt der Aus-

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schuss aus dem Kreis seiner stimmberechtigten Mitglieder die Person, die den Oberbürgermeister im Vorsitz vertritt. In den übrigen Ausschüssen bestimmt der Ausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden aus dem Kreis seiner stimmberechtigten Mitglieder die Person, die den Vorsitzenden vertritt. (7)  Beschließende und beratende Ausschüsse können zur fachlichen Qualifizierung ihrer Arbeit Beiräte bilden und Sachkundige in die Beiräte berufen. Beiräte sind keine eigenständigen Organe oder Organteile im Sinne des KVG LSA. (8)  Ein Viertel der Mitglieder eines beschließenden Ausschusses kann eine Angelegenheit dem Stadtrat zur Beschlussfassung unterbreiten, wenn diese für die Stadt von besonderer Bedeutung ist. (9)  Die gewählten Vertreter des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz erhalten auf Antrag bei seniorenspezifischen, die gewählten Mitglieder des Jugendbeirates bei jugendspezifischen Sachverhalten Rederecht in öffentlichen Sitzungen im Stadtrat und in den Ausschüssen. § 7.  Haupt- und Wirtschaftsausschuss (1)  Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss besteht aus 11 Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten sind, sollen dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss zur Vorberatung überwiesen werden (ausgenommen § 8 Abs. 1 Satz 3). (2)  Er entscheidet, soweit nicht ein Eigenbetrieb betroffen ist, abschließend über: 1.  Vergaben gemäß VOB, VOL und VgV sowie Nachträge, deren Auftragswert größer als 50.000 bis 250.000 € je Maßnahme ist, soweit zwischen dem Fachbereich und dem Rechnungsprüfungsamt keine Einigung erzielt werden konnte, 2.  Verträge gemäß HOAI, deren Auftragswert größer als 12.000 € bis 250.000 € ist, 3.  Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 7, 10, und 16 KVG LSA deren Vermögenswert größer als 50.000 € bis 100.000 € ist soweit nicht in dieser Hauptsatzung anders bestimmt. Für Kreditaufnahmen gilt § 13 Abs. 2 Ziff. 4 und § 8 Abs. 2 Ziff. 1 dieser Satzung. Darüber hinaus entscheidet der Haupt- und Wirtschaftsausschuss über Verfügungen von Grundstücken mit einem Vermögenswert größer 50.000 € bis 100.000 €. Bei Erlass der Gewerbesteuer aus Sanierungsgewinn gilt § 13 Abs. 2 Ziff. 4 Satz 2. 4.  die Führung von Rechtsstreitigkeiten im Klageverfahren mit einem Streitwert von mehr als 50.000 € bis 100.000 € und den Abschluss von Vergleichen, sofern der Wert des Nachgebens (ohne Kosten) mehr als 50.000 € bis 100.000 € beträgt. 5.  Personalentscheidungen, wie 5.a)  Ernennung, Einstellung und Entlassung mit Ausnahme der Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit von städtischen Bediensteten im Sinne des § 45 Abs. 5 Nr. 1 KVG LSA sowie weitere personalrechtliche Befugnisse bis zur Besoldungsgruppe A10 bis zur A11 bzw. von Entgeltgruppe EG 11 bis zur EG 13, 5.b)  die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders zu bewertenden Tätigkeit, für Beschäftigte nach Buchstabe a), sowie 5.c)  die Festsetzung des Entgeltes eines Arbeitnehmers, der keinen Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages

hat mit einem mit den Entgeltgruppen 11 bis 13 vergleichbaren Entgelts jeweils im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister 6.  die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, wenn der Vermögenswert größer als 1.000 € bis 15.000 € ist (§ 99 Abs. 6 Satz 4 und 5 KVG LSA). § 8.  Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (1)  Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 7 Stadträten. Vorsitzender des Ausschuss für Finanzen, Strukturwandel und Digitalisierung ist ein Mitglied des Stadtrates. Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss berät Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten ist, innerhalb seines Aufgabengebietes vor. (2)  Er entscheidet, soweit nicht ein Eigenbetrieb betroffen ist, abschließend über: 1.  Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 7, 10, und 16 KVG LSA, deren Vermögenswert größer als 25.000 € bis 50.000 € ist. Für Kreditaufnahmen gilt § 13 Abs. 2 Ziff. 4 dieser Satzung. Für die Aufnahme von im Haushalt genehmigten Krediten von mehr als 1.000.000 € bis 2.000.000 € entscheidet der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss. Bei Erlass der Gewerbesteuer aus Sanierungsgewinn gilt § 13 Abs. 2 Ziff. 4 Satz 2. 2.  langfristige Mietverträge mit Mietpreis bis 1 € oder kostenfreier Nutzung nach Empfehlung durch den jeweiligen Fachausschuss. § 9.  Betriebsausschuss Eigenbetrieb der Stadt Zeitz ist der Eigenbeitrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“. Aufgaben und Zusammensetzung bestimmen sich nach dem Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land SachsenAnhalt und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes. Der Oberbürgermeister oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter ist stimmberechtigter Vorsitzender des Betriebsausschusses. § 10.  Beratende Ausschüsse (1)  Die beratenden Ausschüsse bestehen jeweils aus 7 Stadträten und 6 sachkundigen Einwohnern, die jeweils nach § 47 Abs. 1 KVG LSA in getrennten Verfahren bestimmt werden. (2)  Die beratenden Ausschüsse beraten die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse und des Stadtrates vor. § 11.  Zulassung von Bewerbern für die Wahl zum Oberbürgermeister Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Bewerbungen für die Wahl zum Oberbürgermeister auf der Grundlage der geltenden Vorschriften des KVG LSA und des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA). Näheres dazu regelt das KWG LSA. § 12.  Geschäftsordnung Das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Stadtrat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. § 13.  Oberbürgermeister (1)  Der Oberbürgermeister erledigt, die Geschäfte der laufen-

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z den Verwaltung sowie die ihm gesetzlich oder durch Stadtratsbeschluss übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Zu den Geschäften nach § 66 Abs. 1 S. 3 KVG LSA gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 10.000 € nicht übersteigen. (2)  Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister, soweit nicht ein Eigenbetrieb betroffen ist, über: 1.  Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. 2.  Vergaben gemäß VOL, VOB und VgV, im Rahmen des Haushaltes. Er übergibt dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss eine Übersicht über alle Vergaben, die einen Wert von 10.000 € überschreiten. 3.  Verträge gemäß HOAI, deren Auftragswert einen Betrag von 12.000 € nicht übersteigt. 4.  Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 7, 10 und 16 KVG LSA, deren Vermögenswert bis 25.000 € beträgt und darüber hinaus über die Aufnahme von im Haushaltsplan genehmigten Krediten bis zu 1.000.000 € im Einzelfall. Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister auf Grund der Entscheidung des Finanzamtes über die Körperschafts- und Einkommenssteuer über den Erlass der Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinn, sofern dieser im Einzelfall 3.000.000 € nicht übersteigt. 5.  Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA im Rahmen eines Geschäftes der laufenden Verwaltung, deren Vermögenswert den in § 13 Abs. 1 festgelegten Betrag nicht übersteigt, und es sich nicht um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung handelt. 6.  Personalentscheidungen, wie 6.a)  Ernennung, Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten im Sinne des § 45 Abs. 5 Nr. 1 KVG LSA sowie weitere personalrechtliche Befugnisse bis zur Besoldungsgruppe A9 bzw. Entgeltgruppe EG 10, 6.b)  die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders zu bewertenden Tätigkeit, für Beschäftigte nach Buchstabe a) sowie 6.c)  die Festsetzung des Entgeltes eines Arbeitnehmers, der keinen Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages hat bis zu einem mit der Entgeltgruppe 10 vergleichbarem Entgelt. 7.  die Führung von Rechtsstreitigkeiten im Klageverfahren mit einem Streitwert bis 50.000 € und den Abschluss von Vergleichen, sofern der Wert des Nachgebens (ohne Kosten) nicht 50.000 € übersteigt. (3)  Er entscheidet über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt und des Eigenbetriebes, deren Vermögenswert 1.000 € nicht überschreitet (§ 99 Abs. 6 Satz 4 und 5 KVG LSA). (4)  Er überwacht die Einhaltung der Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger gemäß § 31 Abs. 2 KVG LSA, soweit nicht der Stadtrat zuständig ist. (5)  Er entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Mitwirkungsverbot gemäß § 33 KVG LSA besteht, soweit nicht dem Stadtrat oder einem Ausschuss die Entscheidung obliegt. (6)  Können Anfragen der Stadträte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so antwortet der Oberbürgermeister innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich. 18

§ 14.  Beigeordneter Die Stadt Zeitz beruft einen Beigeordneten in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Dieser ist allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters kraft Gesetz und führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister. Er kann an den Sitzungen der Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. § 15.  Gleichstellungsbeauftragte (1)  Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten ist widerruflich. Über die Abberufung entscheidet der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister. Einer Abberufung bedarf es nicht bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. (2)  Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. III.  Abschnitt – Unterrichtung der Einwohner § 16.  Einwohnerversammlung (1)  Einwohnerversammlungen ruft der Oberbürgermeister ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist ortsüblich bekannt zu machen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2)  Der Stadtrat ist durch den Oberbürgermeister über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. § 17.  Bürgerbefragung Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt. Sie kann nur auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen. IV.  Abschnitt Ehrenbürger § 18.  Ehrenbürger Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates. V.  Abschnitt Ortschaftsverfassung § 19.  Ortschaftsrat (1)  In den folgenden Ortschaften wird die Ortschaftsverfassung gemäß §§ 81 ff KVG LSA eingeführt. 1.  Geußnitz (bestehend aus den Ortsteilen Geußnitz und Wildenborn)

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2.  Kayna (bestehend aus den Ortsteilen Kayna, Lindenberg, Mahlen, Roda und Zettweil) 3.  Nonnewitz (bestehend aus den Ortsteilen Nonnewitz und Unterschwöditz) 4.  Pirkau 5.  Würchwitz (bestehend aus den Ortsteilen Würchwitz, Bockwitz, Lobas, Loitsch, Suxdorf und Stockhausen) 6.  Zangenberg 7.  Luckenau 8.  Theißen (2)  Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten wird wie folgt festgelegt: 1. Geußnitz 7 Mitglieder 2. Kayna 9 Mitglieder 3. Nonnewitz 7 Mitglieder 4. Pirkau 5 Mitglieder 5. Würchwitz 7 Mitglieder 6. Zangenberg 5 Mitglieder 7. Luckenau 5 Mitglieder 8. Theißen 9 Mitglieder (3)  Der Ortschaftsrat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Er ist gemäß Gebietsänderungsvertrag (§ 5 bzw. 6 Bildung von Ortschaften) zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Wichtige Angelegenheiten sind insbesondere: 1.  die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten; 2.  die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch; 3.  die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung öffentlicher Einrichtungen sowie der Um- und Ausbau sowie die Benennung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen; 4.  der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung von Ortsrecht; 5.  die Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben in der Ortschaft; 6.  die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben in der Ortschaft auf der Grundlage des § 36 des Baugesetzbuches in der derzeitig gültigen Fassung (4)  Die Anhörung der Ortschaftsräte gemäß § 84 Abs. 2 KVG LSA findet nach folgendem Verfahren statt: 1.  Die Anhörung wird durch den Oberbürgermeister eingeleitet, der dem Ortsbürgermeister die zur Entscheidung anstehenden Angelegenheiten darstellt und begründet. 2.  Der Ortsbürgermeister informiert den Ortschaftsrat in einer Sitzung, die spätestens einen Monat nach Einleitung des Anhörungsverfahrens stattfindet und bittet um Meinungsbildung. In Angelegenheiten, die wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub dulden, kann der Oberbürgermeister die Frist nach Satz 1 angemessen verkürzen. 3.  Das Ergebnis der Beratungen des Ortschaftsrates übermittelt der Ortsbürgermeister unverzüglich, spätestens am zweiten Werktag nach der Sitzung, an den Oberbürgermeister, der, sofern er nicht selbst zuständig ist, dem Stadtrat oder dem beschließenden Ausschuss vor der Entscheidung über das Ergebnis der Anhörung berichtet. (5)  Der Stadtrat überträgt gemäß § 84 Abs. 3 KVG LSA i. V. m. den Gebietsänderungsverträgen (§ 5 bzw. 6 Bildung von Ortschaften) durch Hauptsatzung den Ortschaftsräten fol

gende Angelegenheiten zur Erledigung im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Belange der gesamten Stadt: 1.  die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen; soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen; 2.  die Pflege des Ortsbildes sowie Teilnahme an Dorfverschönerungswettbewerben; 3.  die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Tradition sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen und die Entwicklung des kulturellen Lebens; 4.  die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung bei der Errichtung oder wesentlichen Erweiterung öffentlicher Einrichtungen; 5.  die Pflege vorhandener Partnerschaften; 6.  Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis 50.000 €; 7.  Veräußerung von beweglichem Vermögen bis 100.000 €. Darüber hinaus werden einzelnen Ortschaften Angelegenheiten gemäß der Anlage übertragen. § 20.  Ortsbürgermeister (1)  Aus der Mitte des Ortschaftsrates werden der Ortsbürgermeister und sein Stellvertreter gewählt. Der Ortsbürgermeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. Seine Amtszeit endet mit der des Ortschaftsrates. (2)  Der Ortsbürgermeister vertritt den Oberbürgermeister bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates. Bei repräsentativen Aufgaben in der Ortschaft lässt sich der Oberbürgermeister in der Regel durch den Ortsbürgermeister vertreten. Im Übrigen ist der Ortsbürgermeister hinzuzuziehen. (3)  Der Ortsbürgermeister oder sein Stellvertreter haben das Recht, an den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse beratend teilzunehmen. VI.  Abschnitt Öffentliche Bekanntmachungen § 21.  Öffentliche Bekanntmachungen (1)  Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Zeitz „Michaelbote“ durch den Oberbürgermeister der Stadt Zeitz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Stadt Zeitz den bekanntzumachenden Text enthält, die Verteilung desselben ist dafür nicht erforderlich. (2)  Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann diese durch Auslegung ersetzt werden (Ersatzbekanntmachung). Auf die Auslegung wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes, der Dauer der Auslegung und der jeweiligen Öffnungszeiten im Amtsblatt der Stadt Zeitz spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt 2 Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine Rechtsvorschrift öffentliche

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Auslegung vorschreibt und keine besonderen Bestimmungen enthält. (3)  Die ortsübliche Bekanntmachung nach § 52 Abs. 4 KVG LSA von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse erfolgt – sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung – in den Aushangkästen: Zeitz

vor dem Rathaus, Altmarkt 1 am Festplatz, Hainichener Dorfstraße

Ortschaft Geußnitz

Zeitzer Str. 2

Ortschaft Nonnewitz

Hauptstraße 15

Ortschaft Kayna

Barbarossastraße 5

Ortschaft Pirkau

Pirkau 14

Ortschaft Würchwitz

Johann-Christian-SchubartStraße, vor Haus 5

Ortschaft Zangenberg

Bürgerhaus, Leipziger Str. 14

Ortschaft Luckenau

Bürgerhaus, Schulstraße 1d

Ortschaft Theißen

Theißener Hauptstraße 1

Die ortsüblichen Bekanntmachungen der Sitzungen der Ortschaftsräte erfolgt – sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung – im Aushangkasten der jeweiligen Ortschaft. (4)  Alle übrigen Bekanntmachungen und öffentlichen Zustellungen gemäß Verwaltungszustellungsgesetz sind als Aushang an den in Abs. 3 genannten Aushangkästen bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus, Altmarkt 1 treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt für diese Aushänge zwei Wochen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Tag des Aushanges und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an den dafür bestimmten Bekanntmachungstafeln folgt, bewirkt. (5)  Der Text bekannt gemachter Satzungen wird auch im Internet unter www.zeitz.de zugänglich gemacht. Die Satzungen können im Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1 während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.

VIII.  Abschnitt Haushaltswirtschaft § 23.  Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen (§ 105 KVG LSA) und Verpflichtungsermächtigungen (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA) trifft: •  der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt; •  der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert mehr als 15.000 € beträgt, aber 50.000 € nicht übersteigt •  der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt und sie dadurch erheblich sind. § 24.  Nachtragshaushalt Gemäß §103 Abs.2 KVG LSA hat die Stadt Zeitz unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1.  sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag in Höhe von mehr als 5 % der Aufwendungen des Gesamthaushaltsvolumens im Ergebnisplan entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann, 2.  bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang in Höhe von mehr als 10 % der Gesamtaufwendungen oder der Gesamtauszahlungen (ohne Umschuldungen) geleistet werden müssen, 3.  Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen, ausgenommen sind geringfügige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 100.000 €. IX.  Abschnitt Schlussbestimmungen § 25.  Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Hauptsatzung sind geschlechtsneutral zu verstehen. § 26.  Inkrafttreten (1)  Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2)  Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 02.07.2014 in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft. Genehmigungsvermerk Mit Bescheid vom 25.10.2019 wurde die Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 12.09.2019 durch den Burgenlandkreis genehmigt.

VII.  Abschnitt Personalangelegenheiten § 22.  Personalangelegenheiten (1)  Stadtratsbeschlüsse zu Personalangelegenheiten sind Einzelentscheidungen. Die Entscheidungskompetenzen des Haupt- und Wirtschaftsausschusses regelt § 7, die des Oberbürgermeisters § 13 dieser Hauptsatzung. (2)  Für Bedienstete eines Eigenbetriebes gelten die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) im Zusammenhang mit der Eigenbetriebssatzung.

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Thieme Oberbürgermeister

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Zeitz, den 26.10.2019


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz Gemäß der §§ 8 Abs. 1, 11 Abs. 2 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2001 (BGBl. I S. 130) und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) i. d. F. des fünften Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 13.12.2018 (GVBl. LSA Nr. 27/2018) jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.10.2019 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I – Änderungen 1.  § 1 wird wie folgt geändert: 1.1.  Abs. 1 Nr. 9 wird wie folgt neu gefasst: Städtischer Hort An der Weißen Elster Freiligrathstraße 47, 06712 Zeitz 1.2.  Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: „Der Kostenbeitrag richtet sich nach den Bestimmungen der Kostenbeitragssatzung der Stadt Zeitz.“ 2.  § 3 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: …, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

5.  § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Der zweite und dritte Anstrich – Impfausweis – Untersuchungsheft werden gestrichen. 6.  § 9 wird wie folgt geändert: 6.1.  Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „In jeder Tageseinrichtung der Stadt Zeitz werden ein Elternvertreter/eine Elternvertreterin pro Gruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Diese Elternvertreter/Elternvertreterinnen, die leitende Betreuungskraft der Tageseinrichtung und ein Vertreter/ eine Vertreterin der Stadt Zeitz bilden das Kuratorium der Tageseinrichtung. Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter jedes Kuratoriums der Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter und deren Stellvertretung für die Vertretung der Eltern in der Stadt Zeitz (Stadtelternrat). Näheres regelt die Satzung über das Wahlverfahren zum Stadtelternrat für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz.“ 6.2.  Es wird folgender Abs. 3 angefügt: „Die Aufgaben der Kuratorien der Tageseinrichtungen und des Stadtelternrates richten sich nach § 19 Abs. 3 KiFöG LSA.“ Artikel II – Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, den 28.10.2019

3.  § 5 wird wie folgt geändert: 3.1.  Abs. 1 S. 1 erhält folgenden neuen Wortlaut: „Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht werden auf Antrag bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden betreut, im Falle des Vorliegens besonderer Gründe bis zu 10 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden.“ 3.2.  Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: Für die schulfreie Zeit (Ferien) gelten die Wahlmöglichkeiten nach Abs. 1 Satz 2 entsprechend. 3.3.  Abs. 5 wird gestrichen.

3. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS)

4.  § 7 wird wie folgt geändert: 4.1.  Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: Nach den Worten „Vor Aufnahme eines Kindes in eine Tageseinrichtung ist“ werden die Worte „ein schriftlicher Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist und“ eingefügt. 4.2.  Abs. 4 wird neu formuliert: „Der Prozess der Eingewöhnung dauert so lange, bis das Kind zeigt, dass es sich sicher, geborgen und angenommen fühlt. Die Eingewöhnungsphase ist für jedes Kind individuell und mit der pädagogischen Fachkraft abzustimmen. Die ersten 10 Werktage der Eingewöhnungsphase sind kostenbeitragsfrei.“

Gemäß der §§ 4, 8 Abs. 1, 11 Abs. 2 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSAS. 288), § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2001 (BGBl. I S. 130) und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) i.d.F. des fünften Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vom 13.12.2018 (GVBl. LSA Nr. 27/2018) jeweils in der zum Zeitpunkt gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.10.2019 folgende Änderungssatzung beschlossen:

10. Jahrgang  |  12/2019  |  30. November 2019  |  Amtliche Bekanntmachungen

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Artikel I – Änderungen 1.  § 1 wird wie folgt geändert: „Die Stadt Zeitz erhebt für Kinder, die in einer Tageseinrichtung in der Stadt Zeitz betreut werden, nach Maßgabe dieser Satzung Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtung.“ 2.  § 3 wird wie folgt geändert: Die Absätze 2 – 4 werden neu gefasst: (2)  Der Kostenbeitrag für Kinder unter 3 Jahren beträgt für eine Betreuungsdauer von bis zu: Betreuungsdauer a. b. c. d. e. f.

5 h täglich oder 25 h/Woche 6 h täglich oder 30 h/Woche 7 h täglich oder 35 h/Woche 8 h täglich oder 40 h/Woche 9 h täglich oder 45 h/Woche 10 h täglich oder 50 h/Woche

ab 01.01.2020 bis 31.12.2020

ab 01.01.2021 bis 31.12.2021

ab 01.01.2022 bis 31.12.2022

140,00 € 155,00€ 170,00 € 185,00 € 200,00 € 215,00 €

150,00 € 165,00 € 180,00 € 195,00 € 210,00 € 225,00 €

160,00 € 175,00 € 190,00 € 205,00 € 220,00 € 235,00 €

(3)  Der Kostenbeitrag für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt beträgt für eine Betreuungsdauer von bis zu: Betreuungsdauer a. b. c. d. e. f.

5 h täglich oder 25 h/Woche 6 h täglich oder 30 h/Woche 7 h täglich oder 35 h/Woche 8 h täglich oder 40 h/Woche 9 h täglich oder 45 h/Woche 10 h täglich oder 50 h/Woche

ab 01.01.2020 bis 31.12.2020

ab 01.01.2021 bis 31.12.2021

ab 01.01.2022 bis 31.12.2022

80,00 € 100,00 € 115,00 € 130,00 € 145,00 € 160,00 €

85,00 € 105,00 € 120,00 € 135,00 € 150,00 € 165,00 €

90,00 € 110,00 € 125,00 € 140,00 € 155,00 € 170,00 €

(4)  Der Kostenbeitrag für Schulkinder beträgt 1.  für eine Betreuungsdauer von bis zu 2 Stunden täglich in der Zeit von 05.30 bis 07.30 Uhr (Frühhort) während der Schulzeit … Betreuungsdauer ohne Ferienbetreuung a.

2 h täglich (05.30 Uhr – 07.30 Uhr) mit Ferienbetreuung

b. c. d. e. f. g.

5 h täglich oder 25 h/Woche 6 h täglich oder 30 h/Woche 7 h täglich oder 35 h/Woche 8 h täglich oder 40 h/Woche 9 h täglich oder 45 h/Woche 10 h täglich oder 50 h/Woche

ab 01.01.2020 bis 31.12.2020

ab 01.01.2021 bis 31.12.2021

ab 01.01.2022 bis 31.12.2022

monatlich

monatlich

monatlich

20,00 €

25,00 €

30,00 €

monatlich

monatlich

monatlich

25,00 € 30,00 € 35,00 € 40,00 € 45,00 € 50,00 €

30,00 € 35,00 € 40,00 € 45,00 € 50,00 € 55,00 €

35,00 € 40,00 € 45,00 € 50,00 € 55,00 € 60,00 €

2.  für eine Betreuungsdauer von bis zu 4 Stunden oder 20 Wochenstunden während der Schulzeit … Betreuungsdauer ohne Ferienbetreuung a.

4 h täglich oder 20 h/Woche mit Ferienbetreuung

ab 01.01.2020 bis 31.12.2020

ab 01.01.2021 bis 31.12.2021

ab 01.01.2022 bis 31.12.2022

monatlich

monatlich

monatlich

40,00 €

45,00 €

50,00 €

monatlich

monatlich

monatlich

b.

5 h täglich oder 25 h/Woche

45,00 €

50,00 €

55,00 €

c.

6 h täglich oder 30 h/Woche

50,00 €

55,00 €

60,00 €

d.

7 h täglich oder 35 h/Woche

55,00 €

60,00 €

65,00 €

e.

8 h täglich oder 40 h/Woche

60,00 €

65,00 €

70,00 €

f.

9 h täglich oder 45 h/Woche

65,00 €

70,00 €

75,00 €

g.

10 h täglich oder 50 h/Woche

70,00 €

75,00 €

80,00 €

22

10. Jahrgang | 12/2019 | 30. November 2019 | Amtliche Bekanntmachungen


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

3.  für eine Betreuungsdauer von bis zu 5 Stunden oder 25 Wochenstunden während der Schulzeit … Betreuungsdauer ohne Ferienbetreuung a.

5 h täglich oder 25 h/Woche mit Ferienbetreuung

ab 01.01.2020 bis 31.12.2020

ab 01.01.2021 bis 31.12.2021

ab 01.01.2022 bis 31.12.2022

monatlich

monatlich

monatlich

50,00 €

55,00 €

60,00 €

monatlich

monatlich

monatlich

b.

5 h täglich oder 25 h/Woche

55,00 €

60,00 €

65,00 €

c.

6 h täglich oder 30 h/Woche

60,00 €

65,00 €

70,00 €

d.

7 h täglich oder 35 h/Woche

65,00 €

70,00 €

75,00 €

e.

8 h täglich oder 40 h/Woche

70,00 €

75,00 €

80,00 €

f.

9 h täglich oder 45 h/Woche

75,00 €

80,00 €

85,00 €

g.

10 h täglich oder 50 h/Woche

80,00 €

85,00 €

90,00 €

4.  für eine Betreuungsdauer von bis zu 6 Stunden oder 30 Wochenstunden während der Schulzeit … Betreuungsdauer ohne Ferienbetreuung a.

6 h täglich oder 30 h/Woche mit Ferienbetreuung

ab 01.01.2020 bis 31.12.2020

ab 01.01.2021 bis 31.12.2021

ab 01.01.2022 bis 31.12.2022

monatlich

monatlich

monatlich

60,00 €

65,00 €

70,00 €

monatlich

monatlich

monatlich

b.

5 h täglich oder 25 h/Woche

65,00 €

70,00 €

75,00 €

c.

6 h täglich oder 30 h/Woche

70,00 €

75,00 €

80,00 €

d.

7 h täglich oder 35 h/Woche

75,00 €

80,00 €

85,00 €

e.

8 h täglich oder 40 h/Woche

80,00 €

85,00 €

90,00 €

f.

9 h täglich oder 45 h/Woche

85,00 €

90,00 €

95,00 €

g.

10 h täglich oder 50 h/Woche

90,00

95,00 €

100,00 €

5.  in der schulfreien Zeit (Ferien des Landes Sachsen-Anhalt): Betreuungsdauer

ab 01.01.2022 bis 31.12.2022 wöchentlich

a.

5 h täglich oder 25 h/Woche

15,00 €

b.

6 h täglich oder 30 h/Woche

20,00 €

c.

7 h täglich oder 35 h/Woche

25,00 €

d.

8 h täglich oder 40 h/Woche

30,00 €

e.

9 h täglich oder 45 h/Woche

35,00 €

f.

10 h täglich oder 50 h/Woche

40,00 €

Absatz 5 wird wie folgt geändert: „Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden und die noch nicht die Schule besuchen, darf gemäß § 13 Abs. 4 KiFöG LSA der gesamte Kostenbeitrag den Kostenbeitrag nicht übersteigen, der für das älteste betreute Kind, das noch nicht die Schule besucht, zu entrichten ist.“

Absatz 6 ist weggefallen 1. In § 5 wird der Wortlaut •  in Absatz 1 Satz 1 § 3 Abs. 2 – 4 c geändert in § 3 Abs. 2 – Abs. 4 Nr. 4 •  in Absatz 1 Satz 3 § 3 Abs. 4 d geändert in § 3 Abs. 4 Nr. 5 •  in Absatz 2 Satz 1 § 3 Abs. 2 – 4 c geändert in § 3 Abs. 2 – Abs. 4 Nr. 4 •  in Absatz 2 Satz 2 § 3 Abs. 4 d geändert in § 3 Abs. 4 Nr. 5 •  in Absatz 3 Satz 1 § 3 Abs. 2 – 4 c geändert in § 3 Abs. 2 – Abs. 4 Nr. 4 •  in Absatz 3 Satz 2 § 3 Abs. 4 d geändert in § 3 Abs. 4 Nr. 5. Artikel II – Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, den 28.10.2019

10. Jahrgang  |  12/2019  |  30. November 2019  |  Amtliche Bekanntmachungen

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Stadt Zeitz

Stadt Zeitz

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2020 (01.04.2020 – 15.09.2020) folgende befristete Einstellungen:

Die Stadt Zeitz beabsichtigt zur Absicherung der Freibadsaison 2020 (01.04.2020 – 15.09.2020) folgende befristete Einstellungen:

Rettungsschwimmer (m/w/d)

Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d)

Sommerbad Zeitz/Waldbad Kayna/Freibad Theißen Die Entscheidung über den Einsatzort bleibt der Stadt Zeitz vorbehalten. Aufgaben: Die Rettungsschwimmer haben unter der Leitung des Schwimmmeisters/der Schwimmmeisterin den Badebetrieb in der Einrich•  tung bei Wasseraufsicht, Wasserrettung und Erste Hilfe abzusichern. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 3 TVöD. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und auch an den Wochenenden (lt. Schichtplan) vorgesehen ist. Der Bewerber muss folgende Anforderungen erfüllen: •  das 18. Lebensjahr vollendet haben •  eine für die Erfüllung der Aufgabe körperliche und geistige Eignung besitzen •  zuverlässig sein •  das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Silber haben (mit aktueller Gültigkeit) •  in der Ersten Hilfe ausgebildet sein •  es dürfen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die Tätigkeit vorliegen (Nachweis über Tauglichkeitsuntersuchung) Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein gültiger Impfnachweis für Hepatitis A/B erforderlich. Bei vorliegenden Voraussetzungen bieten wir Bewerbern an, dass Rettungsschwimmerabzeichen in Silber in einem Lehrgang (voraussichtlich ab Februar 2020) auf eigene Kosten zu erwerben. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren kann bei Einstellung in der Saison 2020 erfolgen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 13.12.2019 an die Stadt Zeitz Fachbereich Zentrale Dienste Kennwort „Bewerbung Rettungsschwimmer 2020“ Postfach 1420, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Thieme Oberbürgermeister

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Zeitz, den 08.11.2019

Dem Fachangestellten für Bäderbetriebe obliegt es, den Badebetrieb für die Bürger in den Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz und/ oder im Waldbad Kayna, Sommerbad Theißen sicherzustellen. Weiter ist er für einen ökonomischen und sicheren Betrieb der Bäder mitverantwortlich. Aufgaben: •  Gewährleistung des Badebetriebes: Aufsichts-, Sanitäts- und Rettungsdienst (Organisation und Durchführung); Einhaltung der Badeordnung •  Sicherstellung von Betrieb und Unterhaltung des Bades: Überwachung, Pflege und Wartung der Gebäude, Einrichtungen, technischen Anlagen; Kontrolle und ggf. Einleitung von Maßnahmen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen zur Hygiene und Sicherheit •  Reinigungsarbeiten: Reinigung und Pflege sämtlicher Räumlichkeiten und Außenanlagen; Einhaltung der Hygienevorschriften •  Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie der Bade- und Betriebsordnung •  Mithilfe bei der Planung der Bäderbelegung, Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit •  Schwimmunterricht Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TVöD. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und auch an den Wochenenden (lt. Schichtplan) vorgesehen ist. Voraussetzungen: •  Mindestalter von 18 Jahren •  Ausbildung als Fachgestellter Bäderbetriebe (nach bundesdeutschem Recht) •  Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 2 Jahre) •  Führerschein Klasse B (oder vergleichbar) •  Tauglichkeitsuntersuchung (es dürfen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die Tätigkeit vorliegen) Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein Impfnachweis für Hepatitis A und B erforderlich. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 13.12.2019 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „Bewerbung Fachangestellter für Bäderbetriebe 2020“, Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Thieme, Oberbürgermeister

10. Jahrgang | 12/2019 | 30. November 2019 | Amtliche Bekanntmachungen

Zeitz, 08.11.2019


A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

Stadt Zeitz

Stadt Zeitz

Die Stadt Zeitz beabsichtigt für die Freibadsaison 2020 folgende befristete Einstellungen:

Reinigungs- und Kassenkräfte (m/w/d) Der Einsatz als Saisonkraft ist für die Zeit vom 01.05.2020 bis 15.09.2020 im Sommerbad Zeitz, im Sommerbad Theißen oder im Waldbad Kayna vorgesehen. Die Entscheidung über den Einsatzort in den städtischen Bädereinrichtungen bleibt jedoch der Stadt Zeitz vorbehalten. Aufgaben: Der Reinigungs- und Kassenkraft obliegt es, für Ordnung und Sauberkeit in den Bädereinrichtungen zu sorgen. •  Reinigungsarbeiten: Reinigung und Pflege sämtlicher Räumlichkeiten und Außenanlagen •  Einhaltung der Hygienevorschriften •  Abwicklung der Kassengeschäfte •  Kassendienst Sommerbad •  Abrechnung Eintrittsgelder/Belegnachweis •  Mitwirkung bei der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Gelder •  Mitwirkung bei der Durchführung von Veranstaltungen •  Auskünfte an Badegäste erteilen •  Mitwirkung bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie der Durchsetzung der Bade- und Betriebsordnung Voraussetzungen: Der Bewerber sollte eine abgeschlossene Ausbildung in der Gebäude- oder Objektreinigung oder eine entsprechende Berufserfahrung vorweisen können sowie körperlich fit und belastbar sein. Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein gültiger Nachweis über die erfolgte Impfung Hepatitis A und B vorzulegen. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 2 Ü. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden, wobei der Einsatz im Schichtsystem und auch an Wochenenden vorgesehen ist. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens 13.12.2019 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste, Kennwort „Bewerbung Reinigungs- und Kassenkraft“, Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stadtverwaltung Zeitz sucht engagierte Auszubildende als Fachangestellte für Bäderbetriebe Die Ausbildung beginnt am 01.08.2020 und dauert 3 Jahre. Für die Ausbildung wird ein guter Realschulabschluss, insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern und Sport erwartet. Weiterhin werden Aufmerksamkeit, besondere Fähigkeit zur Konzentration und Beobachtung sowie Einsatzfreude, handwerkliches Geschick, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen erwartet. Die Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD). Die praktische Ausbildung erfolgt durch die Stadt Zeitz, die theoretische Ausbildung an der Berufsbildenden Schule in Wittenberg und am Bildungsinstitut für Bäderbetriebe in Gräfenhainichen OT Zschornewitz. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Angabe der telefonischen Erreichbarkeit sowie Mailadresse bis 20. Dezember 2019 an: Stadt Zeitz Sachgebiet Personal Kennwort „Bewerbung Ausbildung“ Postfach 1420 06694 Zeitz Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Zeitz nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monats nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/ von der Bewerberin binnen eines Monats nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Thieme, Oberbürgermeister

Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, 14.11.2019

Zeitz, 08.11.2019

10. Jahrgang  |  12/2019  |  30. November 2019  |  Amtliche Bekanntmachungen

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M I C H A E L B O T E A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z

Grundstücksangebot der Stadt Zeitz

© Stadt Zeitz

Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines bebauten Grundstückes

Die Stadt Zeitz beabsichtigt den Verkauf des mit dem ehemaligen Bahnpostgebäude (Denkmal) bebauten Grundstückes Baenschstr. 5 in Zeitz. Das an der „Weißen Elster“ gelegene Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Bahnhofs und Busbahnhofs Zeitz, das Stadtzentrum ist ca. 1 km entfernt. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für welches Baurecht nach dem § 34 BauGB vorliegt. Das Grundstück Baenschstr. 5 – Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstück 1440 mit einer Gesamtfläche von ca. 515 m2 und einer Nutzfläche von ca. 340 m2 wird meistbietend veräußert. Überbietungsangebote sind ausgeschlossen.

Kaufpreisangebote sind unter dem Kennwort „Angebot – Grundstück Bahnpost“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum 28.02.2020 an folgende Adresse zu richten: Stadt Zeitz, Der Oberbürgermeister Fachbereich Technisches Zeitz Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement steht Ihnen unter Telefon 03441/83-378 oder 83-345, Fax 03441/83-335 oder E-Mail: Joerg.Meinecke@stadt-zeitz.de gern zur Verfügung.

Das Mindestgebot beträgt 16.000,– €. Das Objekt wurde beim Hochwasser im Juni 2013 geschädigt. Die für die Hochwassersanierung bereitgestellten Fördermittel werden von der Stadt verbaut. Der Verkauf des Grundstückes erfolgt mit folgender Investitionsverpflichtung mit Rückfallklausel: „Der Käufer verpflichtet sich, den erworbenen Vertragsbesitz nachhaltig zu sanieren. Die Baumaßnahme ist binnen 2 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung – zu deren Beantragung sich der Käufer innerhalb einer Frist von einem Jahr, gerechnet vom Tag des Besitzüberganges an, verpflichtet – zu beginnen und innerhalb drei weiterer Jahre fertigzustellen.“

Christian Thieme Oberbürgermeister

Zeitz, den 06.11.2019

ENDE AMTLICHER TEIL 26

10. Jahrgang | 12/2019 | 30. November 2019 | Amtliche Bekanntmachungen


© Kindersprint

©  Sonja Sutter

A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z M I C H A E L B O T E

v.l.n.r.: Lars Frohn, Sonja Sutter, Chefarzt Maik Thieme, Diana Dähne, OB Christian Thieme, Sven Weise

Kindersprint Am 19.10.2019 endete unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Christian Thieme das Finale vom „Kindersprint“ mit dem großen Endspurt im Brühl-Center Zeitz. Ca. 650 Besucher fanden den Weg zum Stadt-Finale. Der „Kindersprint“ 2019 fand ein Woche lang vom 14.10. bis 19.10. statt. Präsentiert wurde die Kinderbewegungsinitiative in Zeitz von der Sparkasse Burgenlandkreis. Vielen Dank für diese tolle Veranstaltung!

©  Sebastian Nicolai

Spendenübergabe – 2000 € für die Krebsgesellschaft Am 29.10.2019 übergab Sonja Sutter im Namen der „Sonja-Helene-Sutter-Stiftung“ eine großzügige Spende von 2000 € an die Sachsen-Anhaltinische Krebsgesellschaft e.V. im Klinikum Burgenlandkreis (Lindenallee 1, 06712 Zeitz).

©  Stadt Zeitz

Versprechen eingelöst Die Hauptsponsoren vom Eröffnungsspiel des Thälmannstadions gegen Dynamo Dresden, Automobile Baumann und Reddy Küchen Grana, überbrachten heute gemeinsam mit Hajo Bartlau vom 1. FC Zeitz den Erlös der verkauften Trikots vom Spiel. Alle 25 Trikots gingen innerhalb von Minuten zum Preis von 50 Euro weg wie warme Semmeln. Die eingenommenen 1250 € wurden am 22.10.2019, wie versprochen, im Büro des Oberbürgermeistermeisters an die drei Zeitzer Kinderheime zu gleichen Teilen verteilt. Vielen Dank für diese großartige Initiative!

Rainer Krause während der Ausstellungseröffnung „Schwarz-weiß gesehene Heimat“ am 29.10.2019 Ausstellungseröffnung Der Zeitzer Künstler Rainer Krause eröffnete seine Ausstellung „Schwarz-weiß gesehene Heimat“ am 29.10.2019 in der Gewandhaus-Galerie der Tourist-Information Zeitz (Altmarkt 16). Neben der Reihe „Ostseelandschaft“ sind Arbeiten rund um das Schloss Moritzburg Zeitz zu sehen. Die einmalige Atmosphäre der ausgestellten Linol- und Holzschnitte wird durch Strichlagen, Strukturen oder differenziertes Auftragen der Farben erreicht.

10. Jahrgang  |  12/2019  |  30. November 2019

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10. Jahrgang | 06/2019 | 15. Juni 2019

10. Jahrgang | 08/2019 | 27. Juli 2019

10. Jahrgang | 09/2019 | 31. August 2019

10. Jahrgang | 11/2019 | 26. Oktober 2019

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AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

Großes Dankeschön an Wahlhelfer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

So wurden aus einzelnen Ideen und Überlegungen konkrete Projekte auf den Weg gebracht und diese nach und nach durch Zusammenarbeit mit Vertretern der Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden umgesetzt. Dieser Prozess geschah zumeist auf sachliche Weise, manchmal wurde mehr, manchmal weniger diskutiert. Doch kosteten uns solche Abende nicht nur so manche Nerven, sondern auch Energie, Ausdauer und Zeit. Zeit, welche die Stadt- und Ortschaftsräte beispielsweise auch mit ihrer Familie oder Freunden hätten verbringen können. Doch die Stadt- und Ortschaftsräte nahmen ihr Ehrenamt mit viel Einsatz und bürgerschaftlichem Engagement wahr. Wer also behauptet, Politik sei inhalts- und wirkungslos, kennt scheinbar die Arbeit des Stadtrates und der Stadtverwaltung nicht. Es gibt manchmal natürlich Widrigkeiten oder unvorher-

gesehene Ereignisse, die einem nicht selten einen Strich durch die Rechnung machen. Aber das ist kein Grund zu resignieren oder zu jammern, sondern lösungsorientiert mit der Situation umzugehen. Es geht immer weiter.

© Dieter Mittenzwei

Ich freue mich auf die anstehenden Herausforderungen. Denn trotz angespannter Haushaltslage geht es langsam aber stetig bergauf! Ich möchte Sie daher dazu ermutigen, Kandidaten in den Stadtrat und die Ortschaftsräte zu wählen, die bereit sind, konstruktiv an der Zukunft der Stadt mitzuarbeiten. Ich kann Ihnen daher nur wärmstens ans Herz legen: Gehen Sie wählen! Für Ihre Vorschläge und Ideen können Sie natürlich auch jederzeit sehr gerne auf mich zukommen, insbesondere dienstags zur „Bürgerstunde“. Ein Termin ist schnell gemacht, wenn Sie mich über meine persönliche Referentin, Frau Trautzsch, kontaktieren: E-Mail: oberbuergermeister@stadt-zeitz.de Telefon: 03441 / 83 214

Insgesamt 266 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben ihre ehrenamtliche Aufgabe engagiert ausgeübt und zu einem reibungslosen Ablauf beigetragen. Dafür danke ich Ihnen sehr. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, welche die Wahlen in bewährter Zusammenarbeit vorbereitet, organisiert und abgewickelt haben.

Die reibungslose, sorgfältige und erfolgreiche Durchführung von Wahlen hängt zu einem Großteil von dem Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer ab, die bereit sind, hierfür ihre Freizeit zu opfern, um das demokratische Grundrecht auf allgemeine, freie und geheime Wahlen zu sichern. Dank des Engagements aller Beteiligten und der guten Organisation konnte das Team um Stadtwahlleiterin Kathrin Weber und ihrem Stellvertreter Dirk Gräsel auf einen Stamm von Wahlvorstandsmitgliedern zurückgreifen, die dieses Ehrenamt schon seit Jahren wahrnehmen. Dieser Erfahrungsschatz und der Einsatz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen wesentlich zur Bewältigung dieser wich-

Ihr Christian Thieme Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

tigen kommunalen Aufgabe bei und zeigen, wie wichtig ehrenamtliches Engagement ist. Leider sind kurzfristig einige Wahlhelfer und Vorstände ausgefallen, so dass alle Beteiligten noch intensiver arbeiten mussten. Ich bitte daher um Verständnis, dass der Informationsfluss nach außen leider nicht in Echtzeit erfolgen konnte. Viel wichtiger ist jedoch für mich, dass die Stimmen korrekt ausgezählt werden konnten und wir kurze Zeit nach der Wahl ein amtliches Wahlergebnis vorliegen hatten. Was wir nun daraus machen und wie wir damit umgehen, liegt bei uns allen, vordergründig natürlich bei den von Ihnen gewählten Vertretern im Stadtrat. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam weiter an der Zukunft unserer geliebten Stadt Zeitz arbeiten. Die konstituierende Sitzung des neuen Stadtrates findet am 3. Juli 2019 um 17 Uhr im Friedenssaal des Zeitzer Rathauses, Altmarkt 1, statt. Sie sind herzlich eingeladen! Ihr

Christian Thieme Oberbürgermeister

Leitbildprozess geht in die Abschlussphase Bestimmen Sie die künftigen Schwerpunkte und Leitziele für die Stadt Zeitz! Alle Einwohner der Stadt Zeitz sind aufgerufen, am 17./18.06.2019 an den abschließenden öffentlichen Arbeitsgruppenveranstaltungen teilzunehmen und ihre Ideen und Ziele einzubringen. Die finalen Arbeitsgruppenveranstaltungen finden an folgenden Terminen im Friedenssaal des Zeitzer Rathauses statt:  Montag, 17.06.2019, 16.30 Uhr, Ideenwerkstatt „Verwaltung/Politik“  Montag, 17.06.2019, 19.00 Uhr, Ideenwerkstatt „Wirtschaft/Arbeit & Leben/Wohnen“  Dienstag, 18.06.2019, 16.30 Uhr, Ideenwerkstatt „Kultur/Tourismus“  Dienstag, 18.06.2019, 19.00 Uhr, Ideenwerkstatt „Jugend/Soziales & Freizeit/Sport“

© Corina Trummer

am Sonntag, dem 26. Mai 2019 haben Sie das Recht, Ihre politischen Vertreter in die Ortschaftsräte, den Stadtrat, den Kreistag und ins Europäische Parlament zu wählen. Das aktive Wahlrecht ist eine Errungenschaft, die wir alle stolz und verantwortungsvoll ausüben sollten. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn Bürger ihr Wahlrecht nicht in Anspruch nehmen mit der Begründung: „Es wird sich eh nichts ändern!“ oder „Das bringt doch eh nichts!“ Ein Blick auf die Arbeit des Stadtrates und der Stadtverwaltung in den vergangenen fünf Jahren beweist das Gegenteil. Für vieles, was in unserer Stadt passiert ist, einschließlich des 1050-jährigen Stadtjubiläums, haben wir gemeinsam die Voraussetzungen geschaffen.

„Das Leitbild ist essentiell für die künftige Weichenstellung der Stadt“, sagt Oberbürgermeister Christian Thieme. „Bisher haben wir gemeinsam langfristige Ziele für Zeitz formuliert. Jetzt geht es darum, konkrete Maßnahmen zu diskutieren und gemeinsam Priori-

täten festzulegen. Das Leitbild soll den Entscheidungen des Stadtrates und der Verwaltung eine grundlegende Richtung geben und vorausschauendes Handeln erleichtern. Aus diesem Grund habe ich bis dato an allen Workshops teilgenommen und werde natürlich auch jetzt dabei sein. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist mir besonders wichtig. Sie sind herzlich eingeladen!“ Die Projektarbeitsgruppe „Leitbild der Stadt Zeitz“ freut sich über viele interessierte Teilnehmer. Anmeldungen für die Ideenwerkstätten sind über die Webseite www.zeitz2035.de oder per E-Mail an rene.beyer@stadt-zeitz.de möglich. Auch neue Interessenten sind herzlich willkommen!

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Strukturwandel ist in aller Munde. Man sagt: Geredet wird viel, aber scheinbar wird wenig getan, weil man (noch) nichts sieht. Aus diesem Grund möchte ich Sie an dieser Stelle gerne über den aktuellen Stand informieren. Die Interkommunale Arbeitsgruppe (IKA) des Burgenlandkreises ist eine Interessengemeinschaft, bestehend aus dem Burgenlandkreis (Vorsitz) sowie den Gemeinden des Kernreviers Zeitz, Hohenmölsen, Teuchern, Lützen und Elsteraue. Ziel ist es, unsere gemeinsamen Interessen verstärkt und effektiv gegenüber dem Land und dem Bund zu vertreten. Der richtigen und wichtigen Forderung „Wir müssen lauter werden!“, die seit Anfang des Jahres durch die Stadt- und Gemeinderäte sowie durch die Medien artikuliert wird, sind wir innerhalb kürzester Zeit erfolgreich nachgekommen. Denn ich habe es gemeinsam mit dem Burgenlandkreis sowie den Gemeinden des Kernreviers geschafft, die schwerwiegende Bedeutung des Strukturwandels für die Stadt Zeitz und das übrige Kernrevier gegenüber dem Land SachsenAnhalt zu verdeutlichen. Am 26.06.2019 besuchten mich im Zeitzer Rathaus Staatssekretär Thomas Wünsch sowie Referatsleiter Dr. Frank Danek aus dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt für weitere Gespräche über den Strukturwandel. Am 28.06.2019 besuchten Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur des Landes SachsenAnhalt sowie Frau Dr. Franziska Krüger, seit kurzer Zeit Leiterin der Stabsstelle Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier in der Staatskanzlei, das Kernrevier und verschafften sich auch in Zeitz und schließlich im Rathaus einen Überblick zu den anstehenden Herausforderungen. Dabei wurde die Unterstützung der Stadt Zeitz für verschiedene Vorhaben deutlich signalisiert, z. B. in einem ersten Projekt im Rahmen des Sofort-Programms, dem Digitalisierungszentrum Zeitz. Der Förderantrag wird derzeit intensiv von der Stadtverwaltung vorbereitet. Am 01.07.2019 war schließlich Ministerpräsident Reiner Haseloff in einer Sitzung der IKA im Zeitzer Rathaus zu Gast. Seitens der anwesenden Bürgermeister des Kernreviers und des Landrats wurden die Herausforderungen im Rahmen des Strukturwandels an den Ministerpräsidenten herangetragen. Dabei sprachen wir u.a. über die Notwendigkeit, dass die Kofinanzierung von Programmen für alle Projekte geregelt werden muss. Zudem überreichten wir dem Ministerpräsidenten bereits einzelne Projektvorschläge für das Kernrevier. Bei der möglichen Umsetzung der Vorschläge baut die Region nicht nur auf die Unterstützung des Landes, sondern auch auf die Verantwortung des Bundes. Der Besuch des Ministerpräsidenten in Zeitz war daher von zentraler politischer Bedeutung. Ministerpräsident Haseloff so-

wie die genannten Landesvertreter haben die Sorgen, aber auch Lösungsvorschläge aus dem Kernrevier entgegengenommen und verstanden. Sie wollen sich auf Landesebene sowie insbesondere beim Bund für das Kernrevier einsetzen. Denn aktuell arbeitet der Bund am „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“, das die Grundlage für die zukünftigen Projekte und Fördervorhaben sein wird. Was die Stadt Zeitz, die Gemeinden im Kernrevier und natürlich auch der Burgenlandkreis im Rahmen des Möglichen also konkret tun, ist, sich dafür einzusetzen, dass die Interessen des Kernreviers im „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ausreichend Berücksichtigung finden. Dafür sind viele Ideen und ein großer Vorlauf nötig, um die Chancen zu erhöhen, einzelne Projekte tatsächlich realisieren zu können. Konkret kann es jedoch erst werden, wenn Bund und Land Fördermittel für den Strukturwandel in ihre Haushalte einstellen sowie verbindliche Förderprogramme und -kriterien feststehen, auf deren Grundlage konkrete Konzepte entwickelt und beantragt werden können. Dennoch steht derzeit alles unter dem Vorbehalt, dass das Strukturstärkungsgesetz tatsächlich, wie im Eckpunktepapier beschlossen, verabschiedet wird. Mein Fazit: Die Stadt Zeitz, der Burgenlandkreis sowie die Kommunen im Kernrevier arbeiten bereits seit vergangenem Jahr intensiv und kontinuierlich daran, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Kernrevier auf Landes- und Bundesebene zu vertreten. Dieses politische Engagement ist notwendig, damit Versäumnisse aus den 1990er Jahren nicht wiederholt und der langjährige Prozess des Strukturwandels mit konkreten Ergebnissen vor Ort erfolgreich begleitet werden kann.

Christian Thieme, Oberbürgermeister

Pressekonferenz 01.07.19 nach IKA-Sitzung, 1. Reihe v.l.n.r.: BM A. Buchheim, LR G. Ulrich, MP R. Haseloff, OB C. Thieme, 2. Reihe: v.l.n.r.: BM U. Weiß, BM M. Schneider, BM A. Haugk

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, endlich, endlich ist es soweit: am 6. und 8. September 2019 feiern wir die Eröffnung des neu sanierten Ernst-Thälmann-Stadions mit vielen sportlichen Highlights. Die Stadioneröffnung ist ein wichtiger Meilenstein für Zeitz, da das neue Thälmann-Stadion ein identitätsstiftender Ort für unsere Vereine, Kinder, Jugendliche und alle Sportbegeisterte aus nah und fern sein wird. Los geht es am Freitag, dem 6. September, um 17 Uhr. Wir dürfen die SG Dynamo Dresden im Spiel gegen den 1. FC Zeitz begrüßen. Ich freue mich sehr, dass es dem 1. FC Zeitz gelungen ist, die Mannschaft aus der 2. Bundesliga für das Eröffnungsspiel nach Zeitz zu holen. Diese einmalige Gelegenheit dürfen Sie nicht verpassen! Ich fühle mich sehr geehrt, Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, zum „Tag der offenen Tür“ am 8. September im Ernst-Thälmann-Stadion begrüßen zu dürfen. Um 11 Uhr werden wir Sie auf eine kleine Zeit(z)reise mitnehmen und über die Meilensteine der Stadionerneuerung informieren. Mein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten – den Mitarbeitern der Stadtverwaltung, den Planungsbüros sowie selbstverständlich den Vereinen – für ihr unermüdliches Engagement! Langweilig wird es keinesfalls! Zeitzer Sport- und Musikvereine sorgen für ein buntes Unterhaltungsprogramm. Der Eintritt ist frei.

Fußballspiel 1. FC Zeitz – SG Dynamo Dresden Freitag, 06.09.2019 um 17 Uhr, Einlass ab 15 Uhr Ernst-Thälmann-Stadion, Tiergartenstraße, 06712 Zeitz Vorverkauf und Aktionen: Stehplatz: 10 €, Sitzplatz: 15 € Kinder 7 bis 15 Jahre: Stehplatz: 5 €, Sitzplatz: 7,50 €; Kinder bis 6 Jahre: Eintritt frei! Gruppenkarten ab 10 Tickets: Sie bekommen 2 Tickets extra! Bei 20 Gruppentickets rundet der 1. FC Zeitz auf die Jubiläumsanzahl 25 auf! Vorverkaufsstellen: Automobile Baumann, B-Stone Fashion auf dem Roßmarkt Zeitz und über den 1. FC Zeitz

Vom 14.09. bis 15.09. findet zum 13. Mal unser traditionelles „Zeitzer Weinfest“ im Schlosspark gemeinsam mit dem „Musikalischem Autoherbst“ statt. Wir haben ein beeindruckendes Programm für Sie organisiert! Die 8. Zeitzer Weinprinzessin wird gekrönt und Weinliebhaber können sich auf sechs Winzer aus der Region freuen. Genießen Sie die edlen Tropfen während eines Rundgangs über unsere Autoschau mit 15 Ausstellern oder im Rahmen einer unserer Führungen „Warum im Schlosspark Reben stehen“. Für die Kleinen gibt es beispielsweise ein Bobby-Car-Rennen, eine Malaktion der außergewöhnlichen Art und einen Laternenumzug.

Ihr

© Burgenlandkreis

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Das war das Zuckerfest 2019 Das 10. Zeitzer Zuckerfest fand vom 11. bis 13. Oktober bei strahlendem Sonnenschein und Spätsommerwetter statt. Erneut lockte das vielfältige Angebot zahlreiche Zeitzerinnen und Zeitzer sowie Gäste aus der Region in die Zeitzer Innenstadt. Mit dem Verkauf des traditionellen Zeitzer Zuckerkuchens erzielten das Backhaus Hennig, Bäcker Hardy Kunze, Bäcker Matthias Thieme und Bäcker Thomas Walther einen Erlös von 1.465,60 €. Diese Summe spendeten die „Zuckerbäcker“ dieses Jahr an die Arthur-Wolfsohn-Stiftung. Oberbürgermeister Christian Thieme dankte den Bäckern für ihre großzügige Spende sowie all denjenigen, die den Zuckerkuchen emsig gekauft haben und rundete den Erlös auf 1.500 € auf. Auf dem 10. Zeitzer Zuckerfest sorgten zahlreiche renommierte Künstlerinnen und Künstler für ausgelassen fröhliche Stimmung! Auch die Kleinen hatten viel Spaß auf der 25 Meter langen Rutsche in der Fischstraße, auf

dem Riesenrad, beim Zetti-Schokobrunnen, auf den zahlreichen Karussells auf drei Märkten, beim Kinderschminken, im Ballhaus oder beim Stadtwerke-Cup im Human Soccer. Wir danken sehr herzlich allen Helfern, Unterstützern und Sponsoren des 10. Zeitzer Zuckerfestes! SPONSOREN 10. ZEITZER ZUCKERFEST: Backhaus Hennig, Bäcker Hardy Kunze, Bäcker Matthias Thieme und Bäcker Thomas Walther, Sparkasse Burgenlandkreis, Redinet Burgenland, Silbitz Group Zeitz, Stadtwerke Zeitz, Automobile Baumann, Blumen Pitzschler, Köstritzer Schwarzbierbrauerei, Beermann Bohrtechnik, All Starch, Ingenieurbüro Reinsberger, Wohnungsgenossenschaft 1. Mai, MIDEWA, Volksbank, Zetti, Südzucker, WBG Zeitz, Reddy Küchen, Globus Zeitz

Anschnitt des längsten Zuckerkuchens durch „Zucker-Susi“ und OB Christian Thieme

Partnerstadt Detmold mit kulinarischen Köstlichkeiten zu Gast

Rund 750 Medien wechselten beim Bücherflohmarkt der Stadtbibliothek „Martin Luther“ den Besitzer

Reges Treiben auf der Wendischen Straße

Die Los Cuban Boys bringen kubanische Rhythmen ins Festzelt auf dem Altmarkt

Zuckerwatte gratis in der Judenstraße

Petition für den Erhalt des Georgius-AgricolaKlinikums Zeitz – auf dem Zuckerfest konnte unterschrieben werden

Zeitzer Bäcker spendeten die Einnahmen vom Zuckerkuchenverkauf 2019 an die Arthur-Wolfsohn-Stiftung

Der Neumarkt war ein Paradies für Kinder

Der „goldene“ September wartet mit vielen kulturellen Höhepunkten auf Sie! Ich bin sehr stolz, dass die Stadt, unsere Vereine und Unternehmen so viele kreative, abwechslungsreiche Angebote auf die Beine stellen. Nutzen Sie diese wundervollen Möglichkeiten und lassen Sie sich begeistern!

Christian Thieme, Oberbürgermeister

Alle Informationen zum Weinfest auf Seite 16.

Alle Fotos © Stadt Zeitz


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