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CE- Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist nun auch in der europäischen Bauindustrie erforderlich. Die Produkte müssen die Konformität mit der entsprechenden europäischen Verordnung nachweisen. Die EUBauproduktenverordnung (BauPVO) zielt darauf ab, den freien Verkehr von Produkten innerhalb der Europäischen Union zu fördern, indem sie die technischen Barrieren zwischen den unterschiedlichen länderspezifischen Normen, überwindet. Die BauPVO legt nun die grundlegenden Anforderungen fest, die Produkte in Bezug auffolgende Punkte erfüllen müssen:
-Mechanische Festigkeit und Stabilität, -Sicherheit und Zugänglichkeit im Gebrauch, -Sicherheit im Falle eines Brandes, -Schutz vor Lärm, -Hygiene, Gesundheit und Umwelt, -Energieeinsparung und Wärmespeicherung, -Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
Für die CE - Kennzeichnung von Fassaden ist die harmonisierte Produktnorm 14351-1 für Fenster und Türen und 13830 für Vorhangfassaden relevant.
Diese Verpflichtung gilt nicht nur für Unternehmen, die in andere Länder der Europäischen Union exportieren, sondern auch für solche, die ausschließlich in ihrem Heimatland tätig sind.
Die Systeme von Reynaers Aluminium erfüllen die CE-Kennzeichnung gemäß den einschlägigen Produktnormen. Dies bedeutet, dass sie vollständig mit der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) konform sind. Das Verfahren der CEKennzeichnung beginnt mit der Typprüfung, bei der getestet wird, ob alle relevanten Elemente eines Produkts die jeweiligen geltenden Normen erfüllen, um es dann in Konformitätsklassen einzuteilen. Ein zweiter wichtiger Punkt bei der CE-Kennzeichnung ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Damit wird sichergestellt, dass die Produkte unter kontrollierten Bedingungen hergestellt werden, um zu gewährleisten, dass jedes Produkt auch die bei der Typprüfung definierten Leistungen erfüllt.