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Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar Die Aufgabe Aufgabe des Verbandes ist die Aufstellung, Fortschreibung und sonstige Änderung eines Einheitlichen Regionalplans für das Verbandsgebiet (vgl. Staatsvertrag Artikel 3 Abs. 2).
Die Handlungsfelder Aus Drei mach Eins: Die entscheidenden Herausforderungen bei der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans über die Grenzen dreier Bundesländer hinweg waren die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die inhaltliche Zusammenführung der bisherigen drei unterschiedlichen Regionalpläne sowie die Koordination der Vielfalt von Beteiligten.
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Ein Masterplan für die Region: Der Einheitliche Regionalplan besteht aus Kartendarstellungen und einem Textteil. Während in der Raumnutzungskarte die Flächennutzungen festgelegt sind, formuliert der Text Ziele und Grundsätze der Regionalplanung. Dem Gesamtwerk ist ein Leitbild für die langfristige regionale Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar vorangestellt.