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Tourismusund Binnenmarketing Die Aufgabe Die Trägerschaft und Koordinierung des regionalen Tourismusmarketings ist eine umsetzungsorientierte Aufgabe des Verbandes (vgl. Staatsvertrag Artikel 3 Abs. 2). Mit dem Staatsvertrag von 2005 wurde eine weitere Besonderheit aufgehoben: Es gab zwei Planungsorganisationen unter dem Dach des (alten) Verbandes, deren Gebiete wesentlich größer waren als das alte Verbandsgebiet. Diese wurden vollständig integriert. Daraus ergab sich eine neue Aufgabe im Bereich des Binnenmarketings (vgl. Staatsvertrag Artikel 1 Abs. 1 und 2).
Die Handlungsfelder Tourismusmarketing: Aufgrund der Heterogenität des Verbandsgebiets und der bereits vorhandenen touristischen Destinationen wurden zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Staatsvertrag Produkte entwickelt, die diese regionsspezifischen Besonderheiten stärken sollen. Der Verband ist also Plattform und Dienstleister für die Touristiker und Leistungsträger der Branche.
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Binnenmarketing: Alle Maßnahmen werden unter dem Label „Stadt, Land, Heimat“ durchgeführt. Sie sollen die Wahrnehmung der Menschen für ihre Region schärfen, den Zusammenhalt in der Region stärken, Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen Räumen verdeutlichen, regionale historische Gemeinsamkeiten und Entwicklungen bewusst machen sowie zwischen Alteingesessenen und Zugewanderten vermitteln.