MM/TZ Leserreisen Slawonien 2019

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Slawonien

Ihr Spezialist fĂźr Kroatien

Termine: 15.- 21.06.2019 07.-13.09.2019


Termine: 15.06.-21.06. und 07.09.-13.09.2019

Kroatiens schönstes Geheimnis – Slawonien Unsere Leserreisen nach Slawonien im Jahr 2018 waren ein voller Erfolg. Viele unserer Gäste haben sich bedankt und waren überrascht und beeindruckt von der unheimlichen Vielfalt dieser weitgehend unbekannten Region. Die Gegend hat viel mehr zu bieten als hervorragende Weine. Erleben Sie die Weite der unberührten Natur und unentdeckte historische Städte. Sie wohnen in handverlesenen Hotels. Der Besuch der Hauptstadt Zagreb und der Barockstadt Varaždin runden diese besondere Reise perfekt ab.

schon a

€ 749,b

Highlights: P Historische Städte & unberührte Natur P Naturpark Kopački Rit P Besichtigung bekannter Weingüter inkl. Verkostung

P Zagreb & Varaždin Sommerresidenz Principov

Samstag: Anreise Am Morgen Beginn der Anreise im modernen Fernreisebus. Nachmittags Ankunft in Zagreb. Check-In im 5-Sterne-Hotel Westin im Zentrum. Nach der Begrüßung durch die Reiseleitung nehmen Sie ein zeitiges Abendessen im Hotel ein. Gut gestärkt unternehmen Sie einen geführten Spaziergang durch die Stadt (ca. 3 km). Dabei sehen Sie bekannte Sehenswürdigkeiten wie das Nationaltheater, das Mimara Museum und den Ban-Jelačić-Platz. Weiter geht es in die obere Stadt, wo sich das Parlament, der Regierungssitz und die Kirche Sveti Marko befinden. Übernachtung im Hotel Westin. Sonntag: Zagreb – Đakovo – Osijek Auf einer kurzen Stadtrundfahrt durch Zagreb erfahren Sie viel Wissenswertes über die kroatische Hauptstadt und lernen weitere Highlights kennen. Weiterfahrt nach Đakovo. Im bekannten Restaurant Sokak besteht die Möglichkeit ein schmackhaftes Mittagessen einzunehmen (Mehrkosten). Gut gestärkt erwartet Sie die Besichtigung der Kathedrale. Die beiden, aus Ziegel erbauten Türme und die Kuppel der schönsten Kathedrale im Gebiet zwischen Venedig und Istanbul sind bereits von weitem zu sehen. In der Architektur der Stadt spiegelt sich die Geschichte wider – die Stadtmauern gotischen Stils, die Pfarrkirche der Allerheiligen, die ehemalige

Moschee und die Altstadt mit ihren Merkmalen aus dem Barock. Anschließend bleibt Zeit für einen individuellen Bummel durch die Stadt, bevor wir nach Osijek fahren, der Hauptstadt Slawoniens. Die nächsten vier Nächte verbringen Sie im 4-Sterne Hotel Osijek in der gleichnamigen Stadt. Abendessen und Übernachtung. Montag: Naturpark Kopački Rit & Baranja Heute steht ein Höhepunkt der Reise auf dem Programm. Zunächst fahren wir zum komplexen Ökosystem Kopački Rit, einem Naturpark unweit der Draumündung. Es ist eines der größten im ursprünglichen Zustand erhaltenen Sumpfgebiete Europas. Die Schönheit der unberührten Natur sowie die üppige Tier- und Pflanzenwelt, ziehen außer Touristen auch zahlreiche Wissenschaftler aus ganz Europa an. Nach einer entspannten Bootsfahrt bleibt Zeit für einen individuellen Spaziergang durch die unberührte Natur. Gegen Mittag steht ein Besuch beim jungen Obstbauern Stipe Dumancic auf dem Programm, wo Sie mit zu einem kleinen Imbiss mit hausgemachten Spezialitäten erwartet werden. Gut gestärkt geht es zurück zum Hotel. Nutzen Sie die freie Zeit für eine entspannte Mittagspause. Gegen 16 Uhr bringt Sie der Bus in die reizvolle Baranja. Die kroatische Baranja erstreckt sich nördlich von Osijek zwischen den Flüssen Drau und Do-

nau. Diesem wundervollen Gebiet ist es bis heute gelungen, so zu bleiben, wie es seit Jahrhunderten ist – reich an unberührter Natur, fruchtbarem Boden und einer unglaublich vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Unterwegs besuchen wir ein Ethno-Zentrum. In einem restaurierten Bauernhof besichtigen Sie die Ausstellung, die das Erbe der Region und das Leben der Einheimischen aus längst vergangenen Epochen zeigt. Nah der Grenze zu Ungarn befindet sich das bekannte Restaurant Josić, wo wir am Abend zu einem deftigen Abendessen mit Weinprobe erwartet werden. Für viele Einheimische ist es das beste Restaurant der ganzen Baranja. Traditionelle Tamburica-Musiker sorgen für gute Stimmung. Späte Rückfahrt nach Osijek. Dienstag: Vukovar, Vučedol & Ilok Wir fahren zunächst nach Vukovar, der größten kroatischen Stadt an der Donau. Nach einer Führung durch die Stadt erreichen wir Vučedol am Steilufer des Flusses. Hier wurde die äneolithische Vučedol-Kultur ausgegraben, die auf die Zeit von 3000 – 2200 v. Chr. datiert wird. Bekanntestes Fundstück ist die Taube von Vučedol, eine aus Ton geformte Tiergott-Figur mit reichen Ornamenten und perfekter Harmonie der Form. Nach dem Besuch des archäologischen Museums erreichen Sie Ilok im äußersten Osten von Kroatien. Im idyllisch gelegenen Hotel Dunav,


Exklusive Erlebnis- und Genießer-Reise

direkt am Ufer der Donau werden Sie das Mittagessen einnehmen. Ilok ist ein kleines Städtchen mit etwa 7.000 Einwohnern. Im 17. Jahrhundert erhielt die Fürstenfamilie Odescalchi von Papst Innozenz XI. die Vatikanischen Besitztümer in Ilok zum Geschenk. Die Familie renovierte das Schloss aus dem 15. Jahrhundert und baute direkt unter dem Schloss einen Weinkeller, heute bekannt als „Alter Keller“ (Stari podrum). Nach einer Führung durch die Kellerräume erwartet Sie eine Weinprobe – Živjeli (Zum Wohl)! Genießen Sie den wunderbaren Ausblick vom Berg Principovac über Ilok und die endlosen Weinfelder. Rückkehr nach Osijek und gemeinsames Abendessen im Hotel. Mittwoch: Osijek & Vinkovci Morgens steht die Besichtigung von Osijek auf dem Programm. Osijek besteht aus drei Stadtteilen, die einst eigenständige Zentren waren: Die Altstadt oder Festung (Tvrđa), die Oberstadt (Gornji grad, heute das eigentliche Stadtzentrum) und die Unterstadt (Donji grad). Nach der Stadtführung haben Sie Zeit zur freien Verfügung und können individuell die Mittagspause verbringen. Am Nachmittag fahren wir nach Vinkovci, einem Ort der seit über 8000 Jahren besiedelt ist und damit zu den ältesten Städten Europas zählt. In der langen Geschichte wechselten sich verschiedene Kulturen mit ihren Bräuchen und Religionen ab. In dieser Gegend wurde zum ersten Mal Bronze erzeugt es begann die erste Serienfertigung von Metall. Hier wurde ein kunstvoll verziertes Tongefäß mit Darstellung der Jahreszeiten und markanter Sternbilder gefunden, welches als der älteste Kalender Europas gilt. Vinkovci ist zudem bekannt für das Folklorefest „Herbst von Vin-

kovci“ (Vinkovačke jeseni). Die traditionelle Veranstaltung hatte ihre Premiere im Jahr 1966 und hat sich seitdem zum bekanntesten Folklore-Festival in Slawonien entwickelt. Nach einem Rundgang durch die Stadt Rückfahrt zum Hotel und Abendessen. Der restliche Abend steht zur freien Verfügung. Donnerstag: Osijek – Kutjevo – Varaždin Über Našice erreichen wir Kutjevo im gleichnamigen Weinanbaugebiet. Kutjevo ist bekannt für die Sorten Graševina, Grauer und Weißer Pinot, Traminer und Riesling. Wir besuchen den Weinkeller aus dem Jahre 1232, der durch einen unterirdischen Gang mit dem Schloss verbunden ist. Natürlich darf eine Verkostung der Weine begleitet von einem Imbiss nicht fehlen. Nach der Besichtigung setzen wir die Fahrt über Koprivnica fort. Am frühen Abend erreichen wir die wundervolle Barockstadt Varaždin. Unser Hotel liegt in vorteilhafter, zentraler Lage, nahe der Altstadt. Somit bietet sich ein individueller Bummel an. Abendessen mit Gerichten der Region Zagorje im Hotel. Freitag: Varaždin – München Am Morgen lernen Sie das wunderschöne Varaždin bei einer Stadtführung kennen. Die Stadt war für kurze Zeit, von 1756 bis 1776, die kroatische Hauptstadt. Varaždin bietet zahlreiche Kultur- und Geschichtsdenkmäler. Der historische Kern dieser ausgesprochen mitteleuropäisch geprägten Altstadt gilt als besterhaltener in diesem Teil Europas. Nach der Besichtigung des Hauptplatzes, der Kirche und des Friedhofs, heißt es Abschied nehmen. Gegen Mittag treten wir die Heimreise an. Ankunft in München am Abend.

4-Sterne Hotel Osijek in Osijek

Termine: 15.06. - 21.06.2019 07.09. - 13.09.2019 PREISE IN € PRO PERSON im Doppelzimmer

749,-

im Einzelzimmer

899,-

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

INKLUSIVLEISTUNGEN • Hin- und Rückfahrt tagsüber im modernen 4-Sterne Fernreisebus (siehe Busabfahrten) • 1 x Übernachtung im 5-Sterne Hotel Westin in Zagreb • 4 x Übernachtung im 4-Sterne Hotel Osijek in Osijek • 1 x Übernachtung im 3-SterneSuperior Hotel Turist in Varaždin • 6 x Frühstück im Hotel • 5 x Abendessen im Hotel • 1 x Abendessen mit Live-Musik im Restaurant Josić • 1 x Mittagessen (im Hotel Dunav) • 1 x Mittagsimbiss (bei Stipe Dumančić) • 3 x Weinprobe (im Restaurant Josić, in Ilok und in Kutjevo) • Deutschsprachige Reiseleitung während der Reise in Kroatien • Kurtaxe • Umfangreiches Ausflugsprogramm inkl. Besichtigungen und Eintritten wie beschrieben

BUSABFAHRTEN Abfahrtsorte Das komfortable Hotel mit sehr gutem Service liegt sehr zentral und gleichzeitig an der schönen Uferpromenade der Drau. Einrichtungen: Restaurant Zimska luka mit Blick auf die Uferpromenade, Hotelbar, Café, Hotel-Terrasse, Wellnessbereich mit Sauna, Dampfbad sowie Whirlpool und Fitness-Bereich (kostenlos), Beautycenter. WLAN-Internet im gesamten Hotel verfügbar (kostenlos). 147 Zimmer: modern und komfortabel eingerichtet mit LCD-Sat-TV, Minibar, Safe, Telefon, Klimaanlage, Bad o. DU/WC. Halbpension: Reichhaltiges Frühstücksbuffet, Abendessen als 3-Gänge-Menü oder Buffet. Entfernung zum Ortszentrum: 300 m

Abfahrtszeit

Freising Bhf.

05:45 Uhr

München ZOB Hackerbrücke

07:00 Uhr

Holzkirchen Bhf.

07:45 Uhr

Raubling (Nähe A8, Ausfahrt 102 Rosenheim)

08:20 Uhr

Weitere Orte entlang der Fahrtroute können ab 6 Gästen pro Zustieg angefahren werden.


Impressionen aus Zagreb und Slawonien

Obstbauer Stipe Dumančić

St. Markus Kirche in Zagreb

Kopački Rit

Restaurant Josić Alter Weinkeller

Museum in Vučedol

Sommerresidenz Principov


Impressionen aus Slawonien und Varaždin

Weinlese in Slawonien

Das ursprüngliche Slawonien

Kopački Rit

In der Kathedrale in Đakovo

Weinprobe in Ilok

Varaždin

Mittagsimbiss in Slawonien


Slawonien für Individualisten

Slawonien mit eigener Anreise Willkommen in Slawonien & Baranja! Die touristisch noch weitgehend unbekannte Region liegt im Osten von Kroatien und grenzt an Ungarn, Serbien und Bosnien-Herzegowina. Historische Städte, traditionsreiche Weinanbaugebiete und die unberührte Natur mit ihren sanften Hügeln, unendlichen Getreidefeldern und Eichenwäldern im Delta zwischen Donau und Drau sind nur einige Anziehungspunkte. Eine Region reich an Geschichten, Legenden, herzlicher Gastfreundschaft und besonderen Traditionen, die auch heute noch voller Stolz gepflegt werden, wartet darauf entdeckt zu werden. Möchten Sie diese einmalige Region mit ihren naturbelassenen Landschaften, zahlreichen Kulturdenkmälern und historischen Weinkellern mit dem Auto auf eigne Faust entdecken, empfehlen wir Ihnen die folgenden Unterkünfte. Details und Preise zu allen Unterkünften finden Sie in unseren Katalogen (Hauptkatalog und Ferienhauskatalog) sowie auf unserer Internetseite. Die Lage Slawoniens in Europa

ÖSTERREICH UNGARN SLOWENIEN

RUMÄNIEN

Zagreb Beli Manastir

Rijeka

SLAWONIEN

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Požega

Sav a Pula

BOSNIEN UND HERZEGOWINA

Zadar

4-Sterne Landgut Zlatni Lug in Donji Emovci | Požega 4 km Das Landgut mit insgesamt 21 Zimmern liegt mitten im Grünen, umgeben von Wäldern, Weingärten und endlosen fruchtbaren Ebenen, ca. 4 km westlich von der malerischen Barockstadt Požega. Es besteht aus zwei Teilen und umfasst eine Gesamtfläche von 70 ha Land mit eigenem See, Fischteichen, Pfaden und ausgedehnten Wiesen sowie mehreren Grillplätzen im Freien. Das hauseigene, traditionell eingerichtete Restaurant bietet slawonische Spezialitäten und eine Bar. Zudem gibt es zwei Weinkeller, wo Sie die ausgezeichneten Weine der Region probieren können. Abgerundet wird das Angebot durch einen Süßwasser-Swimmingpool (11 x 5 m), der eine herrliche Erfrischung an warmen Sommertagen bietet. Besuchen Sie die Barockstadt Požega, idyllisch zwischen fünf grünen Bergen, 152 Meter über dem Meeresspiegel gelegen und lassen Sie sich von den zahlreichen Sehenswürdigkeiten verzaubern. Trogir

21 Zimmer: Modern eingerichtet, bieten alle Zimmer Flachbild-Fernseher (SAT-TV), WiFi-Internet (kostenlos) und Dusche/WC. Verpflegung: : Ein reichhaltiges slawonisches Frühstück ist im Übernachtungspreis enthalten.

PREISE IN € PRO PERSON / PRO NACHT im Doppelzimmer inkl. Frühstück

ab 32,-

Do

na

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SERBIEN


Das Naturparadies auf eigener Faust erkunden

4-Sterne Landpension Didin Konak in Kopačevo | Osijek 7 km Endlose fruchtbare Ebenen, geheimnisvolle Wälder, klare fischreiche Flüsse, saftige Wiesen, unzählige Weiden, Obstplantagen und Weingärten zeichnen die Region Baranja aus. Genau hier, auf diesem traumhaften Fleckchen Erde befindet sich das urige Restaurant „Didin Konak“ mit Weinkeller und gemütlichen Übernachtungsmöglichkeiten in der daneben liegenden Landpension. Die ruhige Lage im ländlichen Ambiente des Dorfes Kopačevo lädt dazu ein, nach einer ausgedehnten Wanderung durch die einmalige Landschaft des Naturparks Kopački Rit zu entspannen und sich mit hausgemachten Spezialitäten der Region verwöhnen zu lassen. Probieren Sie nach traditionellen Rezepten zubereiteten „Čobanac“ (Hirteneintopf mit Fleisch), „Kulen“ (getrocknete und geräucherte Rohwurst) und „Fiš Paprikaš“ (Fischeintopf) sowie die besten Weißweine Kroatiens und genießen Sie dabei die Herzlichkeit Ihrer Gastgeber. 25 Zimmer: Modern eingerichtet, mit Fernseher, Klimaanlage, Heizung, WiFi-Internet (kostenlos), Safe, Dusche/WC und Balkon. Verpflegung: Reichhaltiges Frühstücksbuffet mit Produkten aus eigener Herstellung im Übernachtungspreis enthalten. Mittag- und Abendessen bestellen Sie auf Wunsch vor Ort. Die meisten Gerichte werden traditionell über dem offenen Feuer oder im Holzofen zubereitet, wobei die frischesten Zutaten, Gemüse, Fleisch und Obst von benachbarten Bauernhöfen verwendet werden.

PREISE IN € PRO PERSON / PRO NACHT im Doppelzimmer inkl. Frühstück

ab 32,-

Weingut Sontacchi in Kutjevo Das Weingut liegt im Herzen des wohl bekanntesten Weinanbaugebietes Kroatiens. Hier wird bereits seit mehr als 100 Jahren die Tradition der Weinkelterei gepflegt. Besuchen Sie die Familie Sontacchi und lassen Sie sich überzeugen, dass man nicht unbedingt nach Frankreich oder Italien fahren muss, um einen edlen Tropfen zu genießen. Überwiegend rote Rebsorten wie Pinot Noir, Cabernet Sauvignon und Portugieser werden seit Jahrzehnten im Einklang mit der Natur kultiviert und reifen in Holzfässern aus slawonischer Eiche zu ausgezeichneten Weinen. Darüber hinaus erwartet Sie hier eine traumhaft schöne, naturbelassene Landschaft, die sich sowohl zu Fuß, als auch mit dem Fahrrad erkunden lässt. Wir empfehlen einen Besuch des Naturparks Papuk (ca. 45 km entfernt), der seit 2015 als einziger Geopark in Kroatien unter dem Schutz der UNESCO steht. Nach einem erlebnisreichen Tag genießen Sie die Annehmlichkeiten wie den kleinen Wellnessbereich mit Sauna, Entspannungsraum und großem Whirlpool. In der hauseigenen Bar können Sie den Abend in entspannter Atmosphäre ausklingen lassen. Zimmer: Gemütlich eingerichtet, bieten alle Zimmer Klimaanlage, Heizung, SAT-TV, WiFi-Internet (kostenlos), Haartrockner, Pantoffeln und kostenfreie Pflegeprodukte. Verpflegung: Ein reichhaltiges slawonisches Frühstück mit hausgemachten Spezialitäten der Region ist im Übernachtungspreis enthalten. Abendessen kann auf Wunsch vor Ort bestellt werden.

PREISE IN € PRO PERSON / PRO NACHT im Doppelzimmer inkl. Frühstück

ab 29,-

Landgut Ivica & Marica in Karanac | Osijek 34 km Im Ethno-Dorf Karanac, 34 km von Osijek entfernt, liegt das Landgut der Familie Piljić in der Region Baranja. Karanac, ein traditionelles Dorf, eingerahmt von endlosen grünen Wiesen, Feldern und geheimnisvollen Wäldern, ist der ideale Ort, um die Seele baumeln zu lassen und in einer natürlichen Umgebung zu entspannen oder an der frischen Luft aktiv zu sein. Neben einem urigen ländlichen Ambiente sind zahlreiche Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten und eine hervorragende Küche geboten. Probieren Sie traditionell zubereite Speisen der Region und genießen Sie die Herzlichkeit Ihrer Gastgeber. Auf dem Hof werden neben Hühnern, Enten und Schweinen auch Pferde und Hunde gehalten. Es werden Reitstunden, Ausritte und romantische Fahrten mit der Kutsche oder dem Planwagen angeboten. Die Region Baranja ist als historisches Weinanbaugebiet bekannt. Die Weinkeller in der Umgebung bieten sich für Besichtigungen an. Zimmer: Urig eingerichtet mit Doppelbett und einem oder zwei Einzelbetten, Fernseher, Dusche/WC. Verpflegung: Ein traditionelles Bauernfrühstück mit regionalen Spezialitäten und Produkten aus eigener Herstellung ist im Übernachtungspreis enthalten.

PREISE IN € PRO PERSON / PRO NACHT im Doppelzimmer inkl. Frühstück

ab 39,-


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Kroatien ist sehr vielseitig und bietet die unterschiedlichsten Möglichkeiten, Ihren Urlaub dort zu gestalten. Entdecken Sie alle Angebote in den neuen Gratis-Katalogen von I.D. Riva Tours, Ihrem Spezialisten für Kroatien.

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Informationen, Kataloge und Buchung:

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I.D. Riva Tours GmbH Neuhauser Str. 27 80331 München Tel.: 089 / 23 11 000 E-Mail: sonderreisen@idriva.de www.idriva.de

Es gelten die Reisebedingungen der Firma I.D. Riva Tours GmbH. Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen im Hauptkatalog 2019 auf den Seiten 345 - 351 bzw. auf unserer Internetseite. Alle Preise gelten für das Jahr 2019 in Euro. Zwischenverkauf und die Berichtigung von Druckfehlern bleiben vorbehalten. Die Reisen und Unterkünfte sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

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Katalogcode:

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Wichtige Informationen zu Ihrer Urlaubsbuchung ■■ Es gelten die Reisebedingungen von I.D. Riva Tours GmbH,

welche Sie als Anlage zu diesem Schreiben erhalten. ■■ Kurtaxe und sonstige Abgaben: Die jeweils aufgeführten Reisepreise verstehen sich ggfs. zzgl. Kurtaxe. ■■ Bezahlung: Mit Buchungsbestätigung wird Ihnen ein Sicherungsschein übersendet. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. ■■ Storno: Sie haben die Möglichkeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen. ■■ Reiserücktrittskostenversicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. ■■ Dieses Reiseangebot ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. ■■ Vorangegangene Buchungsbestätigungen: Diese Buchungsbestätigung ersetzt ggf. vorangegangene Buchungsbestätigungen für Pauschalreisen unter der vorgenannten Vorgangsnummer. ■■ Reiseveranstalterpflichten: I.D. Riva Tours GmbH ist als Ihr Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. ■■ Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Telefon +49 (0) 611 533 58 59, Telefax +49 (0) 611 533 45 00, E-Mail: info@ruv.de ■■ Beistandspflicht des Reiseveranstalters: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetz-

buchs benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen wollen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Reiseleitung vor Ort, deren aktuellen Kontaktdaten in Ihren individuellen Buchungsunterlagen abgedruckt sind. Anderenfalls wenden Sie sich bitte an I.D. Riva Tours GmbH, Neuhauser Str. 27, D-80331 München, Tel.: 089/231100-0, Fax: 089/231100-22, E-Mail: info@idriva.de ■■ Mängelanzeige: Bitte beachten Sie Ihre Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. ■■ Reklamationen: Wegen evtl. Beschwerden, die Sie nach Ihrer Rückkehr vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an: service@ idriva.de ■■ Verbraucherstreitbeilegung: I.D. Riva Tours GmbH weist im Hinblick auf § 36 des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass I.D. Riva Tours GmbH derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung vor Anreise verpflichtend würde, informiert I.D. Riva Tours GmbH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. ■■ Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: I.D. Riva Tours GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. ■■ Ersatzperson: Kunden haben das gesetzliche Recht, gemäß § 651e BGB von I.D. Riva Tours GmbH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie I.D. Riva Tours GmbH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. ■■ Ihr Reiseveranstalter: I.D. Riva Tours GmbH Handelsregister: HRB 107372 (AG München) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Konstantin Gaitanides, Selimir Ognjenović Adresse: Neuhauser Str. 27, D-80331 München Telefon: +49 (0) 89 231100-0 Telefax: +49 (0) 89 231100-22 E-Mail: info@idriva.de

Zusätzliche Informationen bei Buchung von Kreuzfahrten ■■ Mindestteilnehmerzahl: Die Reise wird unter dem Vorbehalt des

Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl angeboten. Bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter wird die Absage der Reise ggfs. unverzüglich erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

■■ Reiseleistungen als Teil einer Gruppe: Etwaige aufgeführte

Reiseleistungen (z. B. Stadtführungen etc.) werden als Teil einer Gruppe durchgeführt. ■■ Kurtaxe und Hafengebühren: Nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Betrag in Höhe von 21 € pro Person und Woche (Kinder bis 11,99 Jahre 10 €) ist an Bord zu zahlen. Abweichend davon betragen Kurtaxe und Hafengebühren bei einer Kreuzfahrt ab/bis Dubrovnik 28 € pro Woche und Person (für Kinder bis 11,99 Jahre 14 €).


Einreisebestimmungen & Reisedokumente Allgemeine Hinweise

Montenegro

Die nachfolgenden Informationen gelten im Wesentlichen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen und Island. Außerdem für Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen. Alle Informationen beziehen sich auf einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Für Personen aus Drittstaaten können die Bestimmungen bei Aufenthalten über 30 Tagen abweichen.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Albanien benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter den genannten Links auf den offiziellen Websites der entsprechenden Außenministerien in englischer Sprache einsehen. Personen mit Doppel-Staatsbürgerschaft und Staatenlose wenden sich bitte an die Botschaft oder ein Konsulat des jeweiligen Reiselandes im Land ihres Aufenthaltes. Weitere Informationen und Links direkt zu den Websites der Außenministerien finden Sie hier: riva.to/visa

Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen Bei der Einreise nach Kroatien, Montenegro, Bosnien & Herzegowina, Österreich und Slowenien sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Kroatien

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für die USA, das Vereinigte Königreich und Irland besitzen, benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visame

Bosnien und Herzegowina Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Montenegro, Monaco, San Marino und Serbien benötigen für die Einreise nach Bosnien & Herzegowina einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visaba

Österreich & Slowenien

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Reisepass.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visahr

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Österreich unter diesem Link in deutscher Sprache einsehen: riva.to/ visaat

Ein eventuell erforderliches Visum kann hier online beantragt werden: riva.to/visacro

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Slowenien unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva. to/visasi


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.  Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 ■■ Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. ■■ Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. ■■ Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter

oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. ■■ Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. ■■ Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preis­ erhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. ■■ Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. ■■ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. ■■ Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. ■■ Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. ■■ Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. ■■ Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. ■■ Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. I.D. Riva Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 / 533-5859, www.ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von I.D. Riva Tours GmbH verweigert werden. Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de


Reisebedingungen der Firma I. D. Riva Tours GmbH Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und I. D. Riva Tours GmbH bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von I.D. Riva Tours und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von I.D. Riva Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von I.D. Riva Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von I.D. Riva Tours zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von I.D. Riva Tours herausgegeben werden, sind für I.D. Riva Tours und die Leistungspflicht von I.D. Riva Tours nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von I.D. Riva Tours gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von I.D. Riva Tours vor, an das I.D. Riva Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit I.D. Riva Tours bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist I.D. Riva Tours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. e) Die von I.D. Riva Tours gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch I.D. Riva Tours zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird I.D. Riva Tours dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z. B.

auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechen-den Anwendung von I.D. Riva Tours erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von I.D. Riva Tours im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. I.D. Riva Tours ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. I.D. Riva Tours wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. I.D. Riva Tours weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen

worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. I.D. Riva Tours und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, bei Reisen mit eingeschlossener Charter von Schiffen 25 % zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl I.D. Riva Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist I.D. Riva Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von I.D. Riva Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind I.D. Riva Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. I.D. Riva Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von I.D. Riva Tours gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von I.D. Riva Tours gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte I.D. Riva Tours für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

4.2.

4.3.

a)

b)

c)

4.4.

4.5.

4.6.

Der Rücktritt ist gegenüber I.D. Riva Tours unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert I.D. Riva Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann I.D. Riva Tours eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von I.D. Riva Tours unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. I.D. Riva Tours hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Hotels (EDV-Code beginnend mit H), Ferienanlagen (Appartements; EDVCode beginnend mit A), Mobilheime (EDV-Code beginnend mit M) Flug-, Bus- und Bahnreisen, Kreuzfahrten (EDV-Code beginnend mit K; kein Charter) sowie Leistungen, die nicht unter b) oder c) fallen: bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % 50 % ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70 % 80 % bei Rücktritt am Reisetag Ferienhäuser & Ferienwohnungen (EDV-Code beginnend mit P oder L) 20 % bis 45. Tag vor Reiseantritt: ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 30 % ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % 60 % ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70 % bei Rücktritt am Reisetag 80 % Charter von Schiffen bis 75. Tag vor Reiseantritt: 15 % ab 74. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50 % ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 75 % bei Rücktritt am Reisetag 90 % Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, I.D. Riva Tours nachzuweisen, dass I.D. Riva Tours überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von I.D. Riva Tours geforderte Entschädigungspauschale. I.D. Riva Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit I.D. Riva Tours nachweist, dass I.D. Riva Tours wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist I.D. Riva Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ist I.D. Riva Tours infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach

Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von I.D. Riva Tours durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie I.D. Riva Tours 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. Umbuchungen 5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil I.D. Riva Tours keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann I.D. Riva Tours ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 25 € pro betroffenen Reisenden, bei Charter von Schiffen 5 % des Charterpreises. 5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung I.D. Riva Tours bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. I.D. Riva Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7.1. I.D. Riva Tours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von I.D. Riva Tours beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) I.D. Riva Tours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) I.D. Riva Tours ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von I.D. Riva Tours später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.


7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. I.D. Riva Tours kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von I.D. Riva Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von I.D. Riva Tours beruht. 8.2. Kündigt I.D. Riva Tours, so behält I.D. Riva Tours den Anspruch auf den Reisepreis; I.D. Riva Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die I.D. Riva Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Obliegenheiten des Kunden / Reisenden 9.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat I.D. Riva Tours oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von I.D. Riva Tours mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit I.D. Riva Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemän-

gel an I.D. Riva Tours unter der mitgeteilten Kontaktstelle von I.D. Riva Tours zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von I.D. Riva Tours bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von I.D. Riva Tours ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er I.D. Riva Tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von I.D. Riva Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und I.D. Riva Tours können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich I.D. Riva Tours, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von I.D. Riva Tours für Schäden, die nicht aus der Ver-

letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. I.D. Riva Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von I.D. Riva Tours sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 10.3. I.D. Riva Tours haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten von I.D. Riva Tours ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber I.D. Riva Tours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Ihre in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 12.1. I.D. Riva Tours informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah-

wahl- und Gerichtsstandsvereinbamen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. rung 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die aus- 14.1. I.D. Riva Tours weist im Hinblick auf das führende Fluggesellschaft(en) noch nicht Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung fest, so ist I.D. Riva Tours verpflichtet, darauf hin, dass I.D. Riva Tours nicht an dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die einer freiwilligen VerbraucherstreitbeiFluggesellschaften zu nennen, die wahrlegung teilnimmt. Sofern eine Verbrauscheinlich den Flug durchführen wird bzw. cherstreitbeilegung nach Drucklegung werden. Sobald I.D. Riva Tours weiß, weldieser Reisebedingungen für I.D. Riva che Fluggesellschaft den Flug durchführt, Tours verpflichtend würde, informiert wird I.D. Riva Tours den Kunden informieI.D. Riva Tours die Verbraucher hierüber ren. in geeigneter Form. I.D. Riva Tours weist für alle Reiseverträge, die im elektroni12.3. Wechselt die dem Kunden als ausfühschen Rechtsverkehr geschlossen wurden, rende Fluggesellschaft genannte Fluggeauf die europäische Online-Streitbeilesellschaft, wird I.D. Riva Tours den Kunden gungs-Plattform http://riva.to/eucons unverzüglich und so rasch dies mit angehin. messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäi12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung schen Union oder Schweizer Staatsbürger erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, sind, wird für das gesamte Rechts- und denen die Nutzung des Luftraumes über Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist den/Reisenden und I.D. Riva Tours die auf den Internet-Seiten von I.D. Riva Tours ausschließliche Geltung des deutschen oder direkt über http://riva.to/blacklist Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reiabrufbar und in den Geschäftsräumen von sende können I.D. Riva Tours ausschließI.D. Riva Tours einzusehen. lich am Sitz von I.D. Riva Tours verklagen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor14.3. Für Klagen von I.D. Riva Tours gegen Kunschriften den, bzw. Vertragspartner des Pauschal13.1. I.D. Riva Tours wird den Kunden/Reisenreisevertrages, die Kaufleute, juristische den über allgemeine Pass- und VisaerPersonen des öffentlichen oder privafordernisse sowie gesundheitspolizeiliten Rechts oder Personen sind, die ihren che Formalitäten des Bestimmungslandes Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenteinschließlich der ungefähren Fristen für haltsort im Ausland haben, oder deren die Erlangung von gegebenenfalls notWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt wendigen Visa vor Vertragsabschluss im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht sowie über deren evtl. Änderungen vor bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz Reiseantritt unterrichten. von I.D. Riva Tours vereinbart. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behörd© Urheberrechtlich geschützt: lich notwendigen Reisedokumente, evenNoll & Hütten Rechtsanwälte tuell erforderliche Impfungen sowie das München | Stuttgart, 2017–2019 Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. Reiseveranstalter ist: die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen I.D. Riva Tours GmbH zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt Neuhauser Straße 27 nicht, wenn I.D. Riva Tours nicht, unzureiD-80331 München chend oder falsch informiert hat. Telefon: +49 (0) 89 23 11 00-0 13.3. I.D. Riva Tours haftet nicht für die rechtzeiTelefax: +49 (0) 89 23 11 00-22 tige Erteilung und den Zugang notwenE-Mail: info@idriva.de diger Visa durch die jeweilige diplomatiGeschäftsführer: sche Vertretung, wenn der Kunde I.D. Riva Konstantin Gaitanides Tours mit der Besorgung beauftragt hat, Selimir Ognjenović es sei denn, dass I.D. Riva Tours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 107372 14. Alternative Streitbeilegung; Rechts-

Versicherungsschein-Nr.: 760 90 101001105

Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.

01 334 50 8913 001 0 10.18

Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum 01.04.2020 (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des I.D.-Riva Tours GmbH Neuhauser Str. 27 80331 München

gegenüber dem unten angegebenen Kundengeldabsicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 533-5859 Telefax: +49 611 533-4500

Die Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

Ihr Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden www.ruv.de R+V Allgemeine Versicherung AG

Dr. Edgar Martin

R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334

Julia Merkel

Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung!


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