Wein & Genuss Kreuzfahrt 2022

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Wein & Genuss Kreuzfahrt 2022 www.BRreisen.de

Die Highlights der dalmatinischen Inselwelt an Bord der MY Bellezza vom 04.06.-11.06.2022 Eine vinologische & kulinarische Entdeckungsreise für maximal 32 Gäste

Präsentiert und begleitet von Paula Bosch & Branko Ognjenović


Wein & Genuss Kreuzfahrt 2022

vom 04.06. bis 11.06.2022

Die Highlights der dalmatinischen Inselwelt – präsentiert und begleitet von Paula Bosch & Branko Ognjenović Aufbauend auf dem Erfolg und den positiven Erfahrungen der letzten zwei Jahre, hat Paula Bosch aktiv bei der Planung und Organisation dieser besonderen Wein-Kreuzfahrt mitgewirkt und wird unseren BR-Fans mit Begeisterung ihre persönlichen Highlights zeigen sowie ihr beeindruckendes Wissen über den Wein und die Winzer der Region teilen. Während dieser Reise werden Sie von Kroatiens bestem Koch Branko Ognjenović kulinarisch verwöhnt. Deutschlands bekannteste Sommelière, Paula Bosch, wird Sie auf der gesamten Reise persönlich begleiten und besucht mit Ihnen fünf von ihr ausgewählte Winzer (auf vier Inseln und einer Halbinsel) zur gemeinsamen Weinprobe.

MY Bellezza

Schippern Sie an Bord der neuen und luxuriösen Yacht mit großzü-

light exklusive Besichtigungen von Weinkellern inklusive Wein-

gigem Panoramadeck inklusive Sonnenliegen und ausklappbarer Bade-

proben bei bekannten Winzern. Das Besondere an dieser Reise:

plattform am Heck durch die idyllische Inselwelt Dalmatiens. Von Tro-

Sie werden begleitet von Paula Bosch – Deutschlands bekann-

gir aus stechen wir in See und nehmen Kurs auf die dalmatinische

tester Sommelière und Autorin einer Vielzahl von Büchern über

Inselwelt. Die Region besticht durch ihre große Vielseitigkeit. Die

Wein. Sie moderiert die Besuche und Weinproben auf aus-

subtropische Vegetation und die unzähligen Inseln begeistern ebenso

gewählten, kleinen familiären Weingütern. Lassen Sie sich inspi-

wie prachtvolle, malerische Küstenstädte. Unterwegs erwarten Sie

rieren von ihrem enormen Wissen und kommen Sie mit uns auf

Stadtführungen, Badepausen in den schönsten Buchten und als High-

eine Entdeckungsreise der besonderen Art!

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Reiseverlauf

Samstag: Anreise / Trogir – Insel Brač Zwischen 12:00 und 14:00 Uhr Einschiffung im Hafen von Trogir. Wenn Sie mit dem eigenen Auto anreisen, reservieren wir Ihnen gerne einen bewachten Parkplatz. Alternativ: Flug von München nach Split und Transfer zum Hafen Trogir. Nach der Einschiffung Begrüßung durch unsere Reiseleitung mit einem Welcome-Drink und Kennenlernen von Besatzung und Mitreisenden. Nach einem leichten Mittagessen an Bord lichten wir den Anker und fahren in Richtung Bol auf der Insel Brač. Hier befindet sich einer der schönsten Strände des gesamten Mittelmeeres – „Zlatni Rat“ (Goldenes Horn), der seine Richtung ständig mit der Meeresströmung verändert. Bei Ankunft, gegen 18 Uhr, besuchen Sie das Weingut Stina, benannt nach dem bekannten weißen Stein. Getreu dem Motto der Kellerei „STINA – Inspiration aus Stein“ sind die Weine etwas ganz Besonderes – genauso wie die mehrfach ausgezeichneten Weinetiketten. Stina ist vor allem bekannt für die autochthonen (heimischen) Sorten Pošip und Plavac mali. Bei einer Weinprobe können Sie sich persönlich von der Qualität überzeugen. Nach der Weinprobe geht es zurück zu unserem Schiff, wo Sie das erste gemeinsame Abendessen um 20 Uhr genießen können. Zusätzlich erwartet Sie hier auch eine Olivenöl-Degustation.

Weinbar Stina Montag: Insel Vis – Insel Korčula Unser heutiges Ziel ist die Insel Korčula. Nach dem Frühstück an Bord lichten wir den Anker und nehmen zunächst Kurs auf eine einsame Bucht, um eine erfrischende Badepause einzulegen. Badepause

Zlatni Rat Während des Mittagessens an Bord steuern wir Korčula und die gleichnamige Hauptstadt der Insel an. Die Stadt Korčula, der Hauptort der gleichnamigen Insel, hat eine der schönsten Altstädte Dalmatiens und wird wegen ihres festungsähnlichen Aussehens oft auch als „Klein-Dubrovnik“ bezeichnet. Am Nachmittag besuchen Sie den bekannten Weinkeller Bire in Lumbarda im Osten der Insel. Das Weingut ist bekannt für autochthone Sorten wie Grk, Plavac Mali und Pošip. Bei einer Weinprobe erhalten Sie viele interessante Informationen – Živjeli! (Zum Wohl!) Der Abend in Korčula steht Ihnen zur freien Verfügung. Schlendern Sie durch die Geburtsstadt des berühmten Sonntag: Insel Brač – Insel Vis Unser heutiges Ziel ist die „verbotene“ Insel Vis. Die Insel Seefahrers und Entdeckers Marco Polo, anschließend Gelegenwar bis Ende der 1980er Jahre ausländischen Besuchern ver- heit zum Abendessen in den umliegenden Restaurants. Übersperrt. Wo sich einst die Start- und Landebahn eines Luftwaff- nachtung in Korčula. en-Stützpunktes befand, wird inzwischen Wein angebaut. Das Antonio Lipanović & Paula Bosch Mittagessen wird an Bord serviert. Wir erreichen die Stadt Vis, ein beschauliches Städtchen an der Nordküste. Am Nachmittag steht der Besuch des Weingutes Lipanović auf dem Programm. Der Weinkeller befindet sich in Tunneln und unterirdischen Lagerräumen, die zu Titos Zeit von der jugoslawischen Armee genutzt wurden. Das renommierte Weingut ist vor allem bekannt für die autochthone Weißweinsorte Vugava. Freuen Sie sich auf eine Weinprobe in diesem einzigartigen Ambiente. Der Abend in Vis steht Ihnen zur freien Verfügung. Bummeln Sie durch den kleinen Ort und kehren Sie in eines der Lokale zu einem individuellen Abendessen ein.

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Reiseverlauf

Split

Trogir Brač

Šolta

Bol

Hvar Jelsa

Kućište Orebić

Hvar

Potomje Trstenik

Ston

Korčula Mljet

a

l Korču Vis

ac

š Pelje

Vis vo Lasto

Schiffsrouten Leerfahrten Busfahrten

Routenänderungen sind vorbehalten

den begehrtesten Weinen Kroatiens. Bei einer Weinprobe verkosten Sie die Spitzenweine. Nach der Weinprobe geht es nach Orebić, wo wir das Franziskanerkloster besuchen. Die phantastische Aussicht reicht über den Kanal von Pelješac bis hinüber zur Insel Korčula. Im ruhigen Ort Kućište, wo wir auch übernachten, genießen wir das Abendessen an Bord. Schiffe im Hafen von Hvar

Mare Mrgudić & Paula Bosch Dienstag: Insel Korčula – Halbinsel Pelješac Heute erwarten uns mehrere Highlights und das Hauptziel der Woche – die Halbinsel Pelješac, die für ihre Tradition im Weinanbau weltweit bekannt ist. Von Korčula fahren wir zur Stadt Trstenik auf Pelješac. Anschließend geht es mit dem Bus nach Ston, um das bekannte Salzwerk von Ston zu besuchen. Nach der Besichtigung erwartet uns ein Mittagessen in einem der Fischrestaurants in der Bucht von Ston. Die Region ist bekannt für die Austernzucht und fangfrische Fischgerichte. Weiter geht es mit dem Bus entlang der Weinberge, welche die herrlichen Weine Postup und Dingač hervorbringen. Zur Weinprobe kehren wir bei Mare Mrgudić ein. Mare Mrgudić und Niko Bura sind Geschwister, welche die langjährige Tradition des Weinanbaus auf Pelješac bewahren und fortführen. Dabei setzen sie konsequent auf Qualität. Auf ihren Weinbergen an der Südseite der Halbinsel wachsen die besten Reben und ihre Weine Bura Dingač und Mare Postup sind von Spitzenqualität und gehören zu

Mittwoch: Halbinsel Pelješac – Insel Hvar Vor uns steht ein ruhiger Tag. Wir fahren von Kućište in Richtung Hvar. Die Insel ist bekannt für ihr mildes Klima und die ausgedehnten Lavendelfelder. Auf unserem Weg nach Hvar machen wir Halt in einer Bucht für eine ausgiebige Badepause (Mittagessen an Bord). Die Stadt Hvar liegt zu Fuße einer mächtigen Festung, von der sich ein phantastischer Ausblick auf die vorgelagerte Inselgruppe „Pakleni otoci“ bietet. Aufgrund der wunderschönen Altstadt, der zahlreichen Yachten im Hafen, der edlen Restaurants wird Hvar auch das St. Tropez von Kroatien genannt. In Hvar haben Sie ausreichend freie Zeit zur Verfügung für die Besichtigung der Stadt und für ein Abendessen in einem der zahlreichen Restaurants. Übernachtung in Hvar.

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Reiseverlauf

Donnerstag: Hvar (Insel Hvar) – Jelsa (Insel Hvar) Heute erkunden wir die hübsche Hafenstadt Jelsa im Norden der Lavendelinsel Hvar. Das Ortsbild rund um den großen Hafen ist geprägt von typisch dalmatinischen Steinhäusern und dem Turm der Pfarrkirche Maria Himmelfahrt. Am Nachmittag laden wir Sie zur Weinprobe in den Weinkeller von Andro Tomić ein, einem Winzer, der sein ganzes Leben dem Wein und der Önologie widmet. Andro folgt der 150-jährigen Familientradition seiner Vorfahren, in der festen Überzeugung mit seinen autochthonen Sorten, dem bevorzugten Klima und der außergewöhnlichen Lage der Weinberge einen Spitzenplatz in der Welt der Weine zu belegen. Die jährliche Produktion des Weinguts beträgt zwischen 130.000 und 150.000 Flaschen. Neben den Mitgliedern der Familie Tomić arbeiten zwölf Mitarbeiter mit großer Leidenschaft im Familienbetrieb, der vor allem bekannt ist für die Sorten Plavac mali, Pošip, Bogdanuša und den typischen kroatischen Dessertwein Prošek. Nach der Weinprobe bleibt noch Zeit für einen individuellen Bummel durch Jelsa. Heute Abend wird ein spezielles Captain´s Dinner für Sie zubereitet. Begleitet wird das Menü von passend ausgewählten Weinen der Winzer, die wir auf unserer Reise besucht haben. Übernachtung in Jelsa.

Trogir

Zu Gast bei Winzer Andro Tomić Freitag: Insel Hvar – Split – Trogir Gleich nach dem Frühstück nehmen wir Kurs auf Split, die Hauptstadt Dalmatiens. Die Stadt entstand vor 1700 Jahren aus dem Palast des Römischen Kaisers Diokletian. Von diesem sind in erster Linie die Kellergewölbe übrig geblieben, über denen sich die Altstadt entwickelt hat. Der zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörende Komplex beherbergt zwischen alten, römischen Gemäuern Wohnhäuser, Kirchen, Cafés… Orte voller Flair! Während einer Stadtführung besichtigen Sie den Diokletianpalast sowie den Jupitertempel und die Kathedrale Sveti Duje. Der ganze Vormittag steht Ihnen zur freien Verfügung, um die wunderschöne Stadt Split auf eigene Faust zu entdecken. Gegen 14 Uhr wird das Mittagessen an Bord während der Fahrt von Split nach Trogir serviert. Trogir wird aufgrund seiner unter UNESCO-Schutz stehenden Altstadt auch „Museumsstadt“ genannt. Es ist einfach ein Erlebnis durch die verwinkelten, gepflasterten Gassen zu bummeln und die mittelalterlichen Gewölbe und wunderschönen Innenhofe zu bestaunen. Führung durch die Altstadt, anschließend Gelegenheit zum Abendessen in einem der unzähligen Restaurants.

Hvar

Samstag: Ausschiffung / Rückreise Nach dem Frühstück Ausschiffung bis 9:00 Uhr. Individuelle Heimreise bzw. Transfer zum Flughafen Split und Flug nach München.

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


MY Bellezza

Impressionen

Der erfahrene Kapitän Ante Vuković steuert die 2019 in Dienst gestellte Motoryacht Bellezza – eines der elegantesten und beliebtesten Schiffe unserer Flotte. Die MY Bellezza ist ein 50 m langes Schiff der Deluxe-Kategorie. Großzügig eingerichtete Kabinen, viel Platz im Salon und an Deck sowie ein Loungebereich auf dem überdachten Oberdeck hinter dem Salon versprechen allen erdenklichen Komfort an Bord.

Split

MY BELLEZZA Kategorie Hafen

Trogir

Passagiere

40

Doppelkabinen

17

Dreibettkabinen

2

Kabinen mit Dusche/ WC

P

Kabinen mit Klimaanlage

P

WiFi-Internet

Kapitän Ante Vuković

Deluxe

P

Länge

50 m

Baujahr

2019

Allgemeine Daten: Länge 50 m, Baujahr 2019. 40 Betten in 19 Kabinen mit individuell regulierbarer Klimaanlage, LCD-Fernseher, Safe, kleinem Schreibtisch und Dusche/WC und gratis WiFi-Internet. Unterdeck: 2 Doppelkabinen mit französischem Bett, 4 Doppelkabinen mit Einzelbetten, 2 Dreibettkabinen mit französischem Bett und separatem Einzelbett daneben. Hauptdeck: 4 Doppelkabinen mit französischem Bett, 7 Doppelkabinen mit Einzelbetten. Sonstiges: Sonnendeck (160 m²) mit 40 Sonnenliegen und Sonnensegel, ausklappbare Badeplattform mit Duschen am Heck. Salon mit Klimaanlage für 40 Personen auf dem Oberdeck, gemütliche Sitzgruppen für ca. 30 Personen auf dem überdachten Oberdeck hinter dem Salon. Dieser Teil kann witterungs- und windabhängig mit Planen verschlossen werden. Tägliche Kabinenreinigung und Handtuchwechsel.

Kabinenbeispiel

Service auf der MY Bellezza Gerichte an Bord

Weinprobe

klimatisierter Salon an Deck

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Leistungen & Preise

Reise vom 04.06. bis 11.06.2022

Preise pro Person

KTMBEL

Weinkeller Stina

*Sonderpreis für BR-Reisefreunde

Eigene Anreise *Mitglieder Normalpreis Doppelkabine Unterdeck 1.699,- € 1.749,- € Doppelkabine an Deck

1.899,- €

1.949,- €

Einzelkabine Unterdeck (DK zur Alleinnutzung)

2.599,- €

2.649,- €

Einzelkabine an Deck (DK zur Alleinnutzung)

2.799,- €

2.849,- € 50,- €

Parkplatz am Hafen/PKW/Woche

Fluganreise 350,- €

inkl. Hafentransfers Kurtaxe & Hafengebühren zahlbar an Bord

28,- €

*Sonderpreis für Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Nähere Infos unter: 0800/59 00 593 Verringern Sie Ihren CO2-Footprint und kompensieren Sie diese Reise über unseren Partner atmosfair.

Weingut Bire

Paula Bosch an Bord

Inklusivleistungen: • Flug nach Split mit renommierter Fluggesellschaft inklusive Transfers (sofern gebucht) • 8-tägige Kreuzfahrt laut Programm • Unterkunft in einer Kabine mit Dusche/WC/Klimaanlage • 7 x Frühstück, 6 x Mittagessen, 3 x Abendessen (davon 1 x Captain‘s Dinner in Jelsa)

Hinweise: • Änderung der Reihenfolge der Ausflüge vorbehalten. • Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität leider nicht geeignet. • Mindestzahl der Gäste: 20 Personen • Zeitpunkt der Erreichung: bis 30 Tage vor Reiseantritt • Gruppengröße: ca. 20 - 32 Gäste

• 1 x Mittagessen im Fischrestaurant in Ston • Gerichte an Bord zubereitet von Meisterkoch Branko Ognjenović • 5 x exklusive Besichtigung von Weinkellern inkl. Weinprobe • deutschsprachige Reiseleitung • Busfahrt auf der Halbinsel Pelješac

Hygienemaßnahmen (Covid-19) Für diese Reise gilt die 2G-Regelung (geimpft oder genesen): Um Ihnen ein einzigartiges und unbeschwertes Reiseerlebnis zu ermöglichen, ist diese Reise für Personen mit einem Nachweis über eine überstandene SARS-CoV-2 Infektion oder einen vollständigen Impfschutz reserviert. Selbstverständlich gelten diese Bedingungen auch für die Crew und Begleiter der Reise.

• Begleitung der gesamten Reise durch die Weinexpertin Paula Bosch • Stadtführung in Korčula, Split, Trogir • Eintritt in den Diokletianpalast, den Jupitertempel und die Kathedrale Sveti Duje in Split

Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de


Wichtige Informationen zu Ihrer Urlaubsbuchung ■ Es gelten die Reisebedingungen von I.D. Riva Tours GmbH,

welche Sie als Anlage zu diesem Schreiben erhalten. ■ Kurtaxe und sonstige Abgaben: Die jeweils aufgeführten Reisepreise verstehen sich ggfs. zzgl. Kurtaxe. ■ Bezahlung: Mit Buchungsbestätigung wird Ihnen ein Sicherungsschein übersendet. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. ■ Storno: Sie haben die Möglichkeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen. ■ Reiserücktrittskostenversicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. ■ Dieses Reiseangebot ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. ■ Vorangegangene Buchungsbestätigungen: Diese Buchungsbestätigung ersetzt ggf. vorangegangene Buchungsbestätigungen für Pauschalreisen unter der vorgenannten Vorgangsnummer. ■ Reiseveranstalterpflichten: I.D. Riva Tours GmbH ist als Ihr Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. ■ Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Telefon +49 (0) 611 533 58 59, Telefax +49 (0) 611 533 45 00, E-Mail: info@ruv.de ■ Beistandspflicht des Reiseveranstalters: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetz-

buchs benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen wollen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Reiseleitung vor Ort, deren aktuellen Kontaktdaten in Ihren individuellen Buchungsunterlagen abgedruckt sind. Anderenfalls wenden Sie sich bitte an I.D. Riva Tours GmbH, Neuhauser Str. 27, D-80331 München, Tel.: 089/231100-0, Fax: 089/231100-22, E-Mail: info@ idriva.de ■ Mängelanzeige: Bitte beachten Sie Ihre Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. ■ Reklamationen: Wegen evtl. Beschwerden, die Sie nach Ihrer Rückkehr vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an: service@ idriva.de ■ Verbraucherstreitbeilegung: I.D. Riva Tours GmbH weist im Hinblick auf § 36 des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass I.D. Riva Tours GmbH derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung vor Anreise verpflichtend würde, informiert I.D. Riva Tours GmbH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. ■ Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: I.D. Riva Tours GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin. ■ Ersatzperson: Kunden haben das gesetzliche Recht, gemäß § 651e BGB von I.D. Riva Tours GmbH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie I.D. Riva Tours GmbH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. ■ Ihr Reiseveranstalter: I.D. Riva Tours GmbH Handelsregister: HRB 107372 (AG München) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Konstantin Gaitanides, Selimir Ognjenović Adresse: Neuhauser Str. 27, D-80331 München Telefon: +49 (0) 89 231100-0 Telefax: +49 (0) 89 231100-22 E-Mail: info@idriva.de

Zusätzliche Informationen bei Buchung von Kreuzfahrten ■ Mindestteilnehmerzahl: Die Reise wird unter dem Vorbehalt

des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl angeboten. Bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter wird die Absage der Reise ggfs. unverzüglich erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

■ Reiseleistungen als Teil einer Gruppe: Etwaige aufgeführte

Reiseleistungen (z. B. Stadtführungen etc.) werden als Teil einer Gruppe durchgeführt. ■ Kurtaxe und Hafengebühren: Nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Betrag in Höhe von 28 € pro Person und Woche (Kinder bis 11,99 Jahre 14 €) ist an Bord zu zahlen. Abweichend davon betragen Kurtaxe und Hafengebühren bei einer Kreuzfahrt ab/bis Dubrovnik 35 € pro Woche und Person (für Kinder bis 11,99 Jahre 17 €).


Einreisebestimmungen & Reisedokumente Allgemeine Hinweise

Montenegro

Die nachfolgenden Informationen gelten im Wesentlichen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen und Island. Außerdem für Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen. Alle Informationen beziehen sich auf einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Für Personen aus Drittstaaten können die Bestimmungen bei Aufenthalten über 30 Tagen abweichen.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Albanien benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter den genannten Links auf den offiziellen Websites der entsprechenden Außenministerien in englischer Sprache einsehen. Personen mit Doppel-Staatsbürgerschaft und Staatenlose wenden sich bitte an die Botschaft oder ein Konsulat des jeweiligen Reiselandes im Land ihres Aufenthaltes. Weitere Informationen und Links direkt zu den Websites der Außenministerien finden Sie hier: riva.to/visa

Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen Bei der Einreise nach Kroatien, Montenegro, Bosnien & Herzegowina, Österreich und Slowenien sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für die USA, das Vereinigte Königreich und Irland besitzen, benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visame

Bosnien und Herzegowina Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Montenegro, Monaco, San Marino und Serbien benötigen für die Einreise nach Bosnien & Herzegowina einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visaba

Österreich & Slowenien

Kroatien Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visahr bzw. hier in deutscher Sprache auf der Website der kroatischen Botschaft in Berlin: riva.to/hrembber Ein eventuell erforderliches Visum kann hier online beantragt werden: riva. to/visacro

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Österreich oder Slowenien einen gültigen Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Österreich unter diesem Link in deutscher Sprache einsehen: riva.to/visaat Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Slowenien unter diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visasi

Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Sicherungsschein

Versicherungsschein-Nr.: 760 90 101061949

Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung!

Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum 01.04.2023 (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des

I.D.-Riva Tours GmbH Neuhauser Str. 27 01 334 50 8911 001 0 11.21

80331 München

gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Telefon: +49 611 533-5859 Was müssen Sie im Schadenfall tun? www.reiseschaden.ruv.de Absicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden R+V Allgemeine Versicherung AG

Dr. Edgar Martin

R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334

Informationen zur Gruppenreise Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Zeitpunkt der Erreichung: bis 30 Tage vor Reiseantritt Gruppengröße: ca. 20-32 Reiseteilnehmer

Julia Merkel


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Dieses gesetzlich vorgeschriebene Formblatt gilt bei Buchung einer Kreuzfahrt, unabhängig davon wie die Anreise erfolgt. Außerdem für Zwischenübernachtungen und Verlängerungsaufenthalte, die zusammen mit der Kreuzfahrt gebucht werden. Dieses Formblatt gilt nicht für den Charter von Schiffen, die keine Pauschalreise darstellen und für die Teil B der Geschäftsbedingungen gilt.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 ■ Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. ■ Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. ■ Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter

oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. ■ Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. ■ Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preis­ erhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. ■ Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. ■ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. ■ Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. ■ Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. ■ Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. ■ Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. ■ Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. I.D. Riva Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 / 533-5859, www.ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von I.D. Riva Tours GmbH verweigert werden. Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de


Geschäftsbedingungen der Firma I.D. Riva Tours GmbH Allgemeines, Geltungsbereich Die Reisebedingungen in Teil A gelten ausschließlich für Pauschalreisen. 2. Reine Übernachtungsleistungen oder Schiffs-Charter, die ohne im Gesamtpreis eingeschlossene weitere maßgebliche zusätzliche Reiseleistungen im Sinne des § 651a BGB angeboten werden, unterliegen nicht dem Pauschalreiserecht. Für solche Einzelleistungen gelten die Vertragsbedingungen in Teil B dieser AGB. 3. Beförderungsleistungen sind nur dann eingeschlossen, wenn diese im Reisepreis (Pauschalreisen gemäß Ziffer 1.) enthalten sind.

1.

Teil A

b) c)

zum Preis der Pauschalreise auszuweisen.

a)

Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entsprechende Buchungsbestätigung zu erteilen, in welcher der Preis der vermittelten b) Leistung gesondert ausgewiesen ist.

1.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von I.D. Riva Tours aus dem Vermittlungsvertrag unberührt. 2.

Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

c)

2.1. Für alle Buchungswege gilt: a)

Reisebedingungen der Firma I.D. Riva Tours GmbH Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, b) soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und I.D. Riva Tours GmbH zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung c) sorgfältig durch! 1.

und Vertragspartners im Buchungsfalle hin- 2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) zuweisen. gilt für den Vertragsabschluss: Den Preis der vermittelten Leistung gesondert

Stellung von I.D. Riva Tours bei vermittelten Leistungen

1.1. Die Reiseleistungen von I.D. Riva Tours beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von I.D. Riva d) Tours angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet I.D. Riva Tours Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an. 1.2. Soweit I.D. Riva Tours neben den Flugbeförderungsleistungen zusätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z. B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt in Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammen- e) stellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von I.D. Riva Tours selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat I.D. Riva Tours lediglich die Stellung eines Vermittlers. 1.3. I.D. Riva Tours hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für f) eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von I.D. Riva Tours vorliegen.

Grundlage des Angebots von I.D. Riva Tours und der Buchung des Kunden sind d) die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von I.D. Riva Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Reisemittler und Buchungsstellen sind e) von I.D. Riva Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von I.D. Riva Tours zugesagten Leistungen hinausgehen oder im f) Widerspruch dazu stehen. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von I.D. Riva Tours g) herausgegeben werden, sind für I.D. Riva Tours und die Leistungspflicht von I.D. Riva Tours nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von I.D. Riva Tours gemacht wurden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von I.D. Riva Tours h) vor, an das I.D. Riva Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit I.D. Riva Tours bezüglich des i) neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist I.D. Riva Tours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. Die von I.D. Riva Tours gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von I.D. Riva Tours erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. Soweit der Vertragstext von I.D. Riva Tours im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. I.D. Riva Tours ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von I.D. Riva Tours beim Kunden zu Stande. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. I.D. Riva Tours wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reise- 5.3. I.D. Riva Tours hat die nachfolgenden beginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlEntschädigungspauschalen unter Berückungsfällig. sichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie 3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die unter Berücksichtigung der erwarteten Restzahlung nicht entsprechend den vereinErsparnis von Aufwendungen und des barten Zahlungsfälligkeiten, obwohl I.D. Riva erwarteten Erwerbs durch anderweitige VerTours zur ordnungsgemäßen Erbringung der wendungen der Reiseleistungen festgelegt. vertraglichen Leistungen bereit und in der Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflides Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt chten erfüllt hat und kein gesetzliches oder mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, a) Hotels (EDV-Code beginnend mit H), Ferienund hat der Reisende den Zahlungsverzug anlagen (Appartements; EDV-Code beginzu vertreten, so ist I.D. Riva Tours berechtigt, nend mit A), Mobilheime (EDV-Code beginnach Mahnung mit Fristsetzung und nach nend mit M), Kreuzfahrten (EDV-Code Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag beginnend mit K; kein Charter) sowie Leistunzurückzutreten und den Reisenden mit Rückgen, die nicht unter b) fallen: trittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20% 4. Änderungen von Vertragsinhalten vor ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% Reisebeginn, die nicht den Reisepreis ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35% betreffen ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50% ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60% 4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschafab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70% ten von Reiseleistungen von dem vereinbarbei Rücktritt am Reisetag 80% ten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden b) Ferienhäuser & Ferienwohnungen (EDVund von I.D. Riva Tours nicht wider Treu und Code beginnend mit P oder L) Glauben herbeigeführt wurden, sind I.D. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20% Riva Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 30% die Abweichungen unerheblich sind und den ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtiab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 60% gen. ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70% 4.2. I.D. Riva Tours ist verpflichtet, den Kunden bei Rücktritt am Reisetag 80% über Leistungsänderungen unverzüglich 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf unbenommen, I.D. Riva Tours nachzuweisen, einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch dass I.D. Riva Tours überhaupt kein oder ein durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, wesentlich niedrigerer Schaden entstanden verständlich und in hervorgehobener Weise ist, als die von I.D. Riva Tours geforderte zu informieren. Entschädigungspauschale. 4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer 5.5. Eine Entschädigungspauschale gemäß Ziffer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, oder der Abweichung von besonderen Vorsoweit I.D. Riva Tours nachweist, dass I.D. Riva gaben des Kunden, die Inhalt des PauschalTours wesentlich höhere Aufwendungen entreisevertrags geworden sind, ist der Kunde standen sind als der kalkulierte Betrag der berechtigt, innerhalb einer von I.D. Riva Tours Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung ist I.D. Riva Tours verpflichtet, die geforderte gesetzten angemessenen Frist entweder Entschädigung unter Berücksichtigung der die Änderung anzunehmen oder unentgeltersparten Aufwendungen und des Erwerbs lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreeiner etwaigen, anderweitigen Verwendung ten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der der Reiseleistungen konkret zu beziffern und von I.D. Riva Tours gesetzten Frist ausdrückzu begründen. lich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als 5.6. Ist I.D. Riva Tours infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, angenommen. bleibt § 651h Absatz 5 BGB unberührt. 4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leis- 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von I.D. Riva Tours durch Mitteitungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte I.D. lung auf einem dauerhaften Datenträger zu Riva Tours für die Durchführung der geänderverlangen, dass statt seiner ein Dritter in die ten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Rechte und Pflichten aus dem PauschalreiErsatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit severtrag eintritt, bleibt durch die vorstehezum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem nden Bedingungen unberührt. Eine solche Kunden der Differenzbetrag entsprechend § Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. Sie I.D. Riva Tours 7 Tage vor Reisebeginn 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisezugeht. beginn/Stornokosten

Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpfli2.4. I.D. Riva Tours weist darauf hin, dass nach 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von I.D. chtung durch ausdrückliche und gesonderte den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, Riva Tours als Anbieter verbundener ReiErklärung übernommen hat. 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalseleistungen (insbesondere Übergabe des reiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, gesetzlich vorgesehenen Formblatts und 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, TelefoDurchführung der Kundengeldabsicherung Telefax erfolgt, gilt: nanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilim Falle einer Inkassotätigkeit von I.D. Riva funkdienst versendete Nachrichten (SMS) Tours) und der rechtlichen Folgen bei Nich- a) Mit der Buchung bietet der Kunde I.D. Riva sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinediterfüllung dieser gesetzlichen VerpflichtunTours den Abschluss des Pauschalreiseverenste) abgeschlossen wurden, kein Widergen ist I.D. Riva Tours im Falle des Vorliegens trages verbindlich an. An die Buchung ist der rufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetder Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Kunde 3 Werktage gebunden. zlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn 5.8. Der Abschluss einer ReiserücktrittskosReiseveranstalter noch Vertragspartner des tenversicherung sowie einer Verinsbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § im Buchungsfalle zu Stande kommenden b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reivom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der sebestätigung (Annahmeerklärung) durch sicherung zur Deckung der Rück651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 64). Ein WidVertrags über die Luftbeförderung. I.D. Riva Rücktritt ist gegenüber I.D. Riva Tours unter I.D. Riva Tours zustande. Bei oder unvererrufsrecht besteht jedoch, wenn der Verführungskosten bei Unfall oder Tours haftet demnach nicht für die Angaben der nachfolgend angegebenen Anschrift zu züglich nach Vertragsschluss wird I.D. Riva trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB Krankheit wird dringend empfohlen. des vermittelten Vertragspartners zu Preisen erklären. die Reise über einen Reisevermittler Tours dem Kunden eine der den gesetzlichen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und Leistungen, für die Leistungserbringung 6. Umbuchungen gebucht wurde, kann der Rücktritt auch dieVorgaben entsprechende Reisebestätigung worden ist, es sei denn, die mündlichen Verselbst oder Schadensersatz aus diesen versem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabauf einem dauerhaften Datenträger (welcher handlungen, auf denen der Vertragsschluss mittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung schluss auf Änderungen hinsichtlich des Reiberuht, sind auf vorhergehende Bestellung von I.D. Riva Tours aus dem Vermittlungsvererklären. unverändert so aufzubewahren oder zu setermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisedes Verbrauchers geführt worden; im letztrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, speichern, dass sie ihm in einem angemesseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, tgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder insbesondere nach zwingenden Vorschrifnen Zeitraums zugänglich ist, z. B. auf Papier der Beförderungsart oder sonstiger Leistuntritt der Kunde die Reise nicht an, so verliebenfalls nicht. ten über Telemedien und den elektronischen oder per E-Mail) übermitteln, sofern der Reigen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt ert I.D. Riva Tours den Anspruch auf den ReiGeschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt. 3. Bezahlung sende nicht Anspruch auf eine Reisebestätinicht, wenn die Umbuchung erforderlich sepreis. Stattdessen kann I.D. Riva Tours eine 1.5. Die Vermittlerstellung verpflichtet I.D. Riva gung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) 3.1. I.D. Riva Tours und Reisevermittler dürfen ist, weil I.D. Riva Tours keine, unzureichende angemessene Entschädigung verlangen, Tours insbesondere: Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in oder falsche vorvertragliche Informationen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung soweit der Rücktritt nicht von I.D. Riva Tours gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beigemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem der Pauschalreise nur fordern oder anneha) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung zu vertreten ist. I.D. Riva Tours kann keine der Parteien oder außerhalb von Geschäftsmen, wenn ein wirksamer KundengeldabReisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die einer Leistung auf die Vermittlerstellung von Entschädigung verlangen, soweit am Bessicherungsvertrag besteht und dem Kunden räumen erfolgte. timmungsort oder in dessen unmittelbarer Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den I.D. Riva Tours unter Angabe des Anbieters


übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann I.D. Riva Tours bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 25 € pro betroffenen Reisenden, bei Charter von Schiffen 5% des Charterpreises. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

10.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen a)

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b)

Soweit I.D. Riva Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c)

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an I.D. Riva Tours unter der mitgeteilten Kontaktstelle von I.D. Riva Tours zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von I.D. Riva Tours bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistun- d) Der Vertreter von I.D. Riva Tours ist beauftragt, gen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. I.D. Riva Tours bereit und in der Lage war, Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerknicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reiennen. senden zuzurechnen sind, hat er keinen 10.3. Fristsetzung vor Kündigung Anspruch auf anteilige Erstattung des ReiseWill der Kunde/Reisende den Pauschalreipreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach severtrag wegen eines Reisemangels der in den gesetzlichen Bestimmungen zum kos§ 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, Reisevertrages berechtigt hätten. I.D. Riva hat er I.D. Riva Tours zuvor eine angemessene Tours wird sich um Erstattung der ersparten Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt Aufwendungen durch die Leistungsträger nur dann nicht, wenn die Abhilfe von I.D. Riva bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn Tours verweigert wird oder wenn die sofores sich um völlig unerhebliche Leistungen tige Abhilfe notwendig ist. handelt. 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckver8. Rücktritt wegen Nichterreichens der spätung bei Flugreisen; besondere Mindestteilnehmerzahl Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen 8.1. I.D. Riva Tours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe fol- a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -vergender Regelungen zurücktreten: spätung im Zusammenhang mit Flugreisen a) Die Mindestteilnehmerzahl und der spänach den luftverkehrsrechtlichen Bestimteste Zeitpunkt des Zugangs der Rückmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort trittserklärung von I.D. Riva Tours beim mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustänKunden muss in der jeweiligen vorvertraglidigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flugchen Unterrichtung angegeben sein. gesellschaften und I.D. Riva Tours können die Erstattungen aufgrund internationaler b) I.D. Riva Tours hat die Mindestteilnehmerzahl Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenund die späteste Rücktrittsfrist in der Reisesanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die bestätigung anzugeben. Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung c) I.D. Riva Tours ist verpflichtet, dem Kunden binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 gegenüber die Absage der Reise unverzüglich Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilneh- b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unvermerzahl nicht durchgeführt wird. züglich I.D. Riva Tours, seinem Vertreter bzw. d) Ein Rücktritt von I.D. Riva Tours später als 30 seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden 8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchnicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis gesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, der vorstehenden Fristen zu erstatten. Ziffer 5.6. gilt entsprechend. 11. Beschränkung der Haftung 9.

Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. Die vertragliche Haftung von I.D. Riva Tours für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

9.1. I.D. Riva Tours kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von I.D. Riva Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten 11.2. I.D. Riva Tours haftet nicht für Leisvon I.D. Riva Tours beruht. tungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als 9.2. Kündigt I.D. Riva Tours, so behält I.D. Riva Fremdleistungen lediglich vermittelt werden Tours den Anspruch auf den Reisepreis; I.D. (z. B. vermittelte Ausflüge, SportveranRiva Tours muss sich jedoch den Wert der staltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), ersparten Aufwendungen sowie diejenigen wenn diese Leistungen in der ReiseausschreiVorteile anrechnen lassen, die I.D. Riva Tours bung und der Reisebestätigung ausdrücklich aus einer anderweitigen Verwendung der und unter Angabe der Identität und Anschrift nicht in Anspruch genommenen Leistung des vermittelten Vertragspartners als Fremerlangt, einschließlich der von den Leistungdleistungen so eindeutig gekennzeichnet strägern gutgebrachten Beträge. wurden, dass sie für den Reisenden erkenn10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden bar nicht Bestandteil der Pauschalreise von 10.1. Reiseunterlagen I.D. Riva Tours sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y Der Kunde hat I.D. Riva Tours oder seinen ReiBGB bleiben hierdurch unberührt. severmittler, über den der Kunde die Paus-

chalreise gebucht hat, zu informieren, wenn 11.3. I.D. Riva Tours haftet jedoch, wenn und soweit der Kunde die notwendigen Reiseunterlafür einen Schaden des Reisenden die Vergen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder innerhalb der von I.D. Riva Tours mitgeteilten Organisationspflichten von I.D. Riva Tours ursächlich geworden ist. Frist erhält.

12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

16. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber I.D. 16.1. I.D. Riva Tours weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, Riva Tours geltend zu machen. Die Geltenddass I.D. Riva Tours nicht an einer freiwillimachung kann auch über den Reisevermitgen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. tler erfolgen, wenn die Pauschalreise über Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach diesen Reisevermittler gebucht war. Ihre in § Drucklegung dieser Reisebedingungen für 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen I.D. Riva Tours verpflichtend würde, informAnsprüche verjähren in zwei Jahren. Die Veriert I.D. Riva Tours die Verbraucher hierüber jährung beginnt mit dem Tag, an dem die in geeigneter Form. I.D. Riva Tours weist für Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine alle Reiseverträge, die im elektronischen Geltendmachung in Textform wird empRechtsverkehr geschlossen wurden, auf die fohlen. europäische Online-Streitbeilegungs-Plat13. Informationspflichten über die Identform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ tität des ausführenden Luftfahrtunhin. ternehmens 16.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige 13.1. I.D. Riva Tours informiert den Kunden bei eines Mitgliedstaats der Europäischen Union Buchung entsprechend der EU-Verordnung oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für zur Unterrichtung von Fluggästen über das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die Identität des ausführenden Luftzwischen dem Kunden/Reisenden und I.D. fahrtunternehmens vor oder spätestens Riva Tours die ausschließliche Geltung des bei der Buchung über die Identität der ausdeutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ führenden Fluggesellschaft(en) bezüglich Reisende können I.D. Riva Tours ausschließlich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise am Sitz von I.D. Riva Tours verklagen. zu erbringenden Flugbeförderungsleistun16.3. Für Klagen von I.D. Riva Tours gegen Kunden, gen. bzw. Vertragspartner des Pauschalreisever13.2. Steht/stehen bei der Buchung die austrages, die Kaufleute, juristische Personen des führende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, öffentlichen oder privaten Rechts oder Persoso ist I.D. Riva Tours verpflichtet, dem Kunden nen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlidie Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschafchen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder ten zu nennen, die wahrscheinlich den Flug deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufendurchführen wird bzw. werden. Sobald I.D. thalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht Riva Tours weiß, welche Fluggesellschaft bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz den Flug durchführt, wird I.D. Riva Tours den von I.D. Riva Tours vereinbart. Kunden informieren. 17. Gültigkeit der Angaben in der Ausschrei13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende bung Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, Die Ausschreibung kann nur die zum Aktualwird I.D. Riva Tours den Kunden unverzüglich isierungszeitpunkt feststehenden Gegebenund so rasch dies mit angemessenen Mitteln heiten berücksichtigen und Fehler können möglich ist, über den Wechsel informieren. leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. 13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir „Black List“ mit Fluggesellschaften, denen die Verträge auf der Basis von als unrichtig Nutzung des Luftraumes über den Mitgliederkannten Angaben nicht abschließen. staaten untersagt ist, ist auf der Website von I.D. Riva Tours oder direkt über https://ec.eu- Teil B ropa.eu/transport/sites/default/files/air-safeVertragsbedingungen ty-list_de.pdf abrufbar und in den Geschäftsfür Einzelleistungen räumen von I.D. Riva Tours einzusehen. 1. Geltungsbereich 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 1.1 Reine Unterkunftsleistungen (Hotels, Ferienanlagen, Mobilheime, Ferienhäuser und 14.1. I.D. Riva Tours wird den Kunden/Reisenden Ferienwohnungen) und Schiffs-Charter, die über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse in der Ausschreibung nicht gesondert bezsowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten eichnet sind und die ohne im Gesamtpreis des Bestimmungslandes einschließlich der eingeschlossenen weiteren touristischen ungefähren Fristen für die Erlangung von Hauptleistungen angeboten werden, werden gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vernachfolgend einheitlich „Einzelleistung“ gentragsabschluss sowie über deren evtl. annt und unterliegen nicht dem PauschalreiÄnderungen vor Reiseantritt unterrichten. serecht. Für diese gelten diese Vertragsbedin14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschafgungen des Teil B. fen und Mitführen der behördlich notwen2. Besondere Regelungen für Einzelleisdigen Reisedokumente, eventuell erfordertungen liche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die 2.1. Die Anreise des Kunden in der Unterkunft aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrifbzw. die Übernahme des Schiffes bei Charten erwachsen, z. B. die Zahlung von Rückter hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 trittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ReiUhr zu erfolgen. senden. Dies gilt nicht, wenn I.D. Riva Tours nicht, unzureichend oder falsch informiert 2.2. Für spätere Anreisen/Übernahmen gilt: hat. a) Der Kunde ist verpflichtet, I.D. Riva Tours spä14.3. I.D. Riva Tours haftet nicht für die rechtzeittestens bis 17:00 Uhr oder zum vereinbarten ige Erteilung und den Zugang notwendiger Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verVisa durch die jeweilige diplomatische Vertrespätet anreist oder die gebuchte Unterkunft tung, wenn der Kunde I.D. Riva Tours mit der bzw. das gecharterte Schiff bei mehrtägigen Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Aufenthalten erst an einem Folgetag nutzen I.D. Riva Tours eigene Pflichten schuldhaft verwill. letzt hat. b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist 15. Besondere Regelungen im ZusammenI.D. Riva Tours berechtigt, die Leistung anderhang mit Pandemien (insbesondere weitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbedem Corona-Virus) legung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in 15.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereindiesen Vertragsbedingungen entsprechend. barten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und c) Für Belegungszeiten, in denen der Kunde nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitaufgrund verspäteter Anreise die Leistungen punkt geltenden behördlichen Vorgaben und nicht in Anspruch nimmt, gelten die BestimAuflagen erbracht werden. mungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Vertragsbedingun15.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, gen entsprechend. Der Gast hat für solche angemessene Nutzungsregelungen oder Belegungszeiten keine Zahlungen an I.D. Riva -beschränkungen der Leistungserbringer bei Tours zu leisten, wenn I.D. Riva Tours verder Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu traglich oder gesetzlich für die Gründe der beachten und im Falle von auftretenden typspäteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung ischen Krankheitssymptomen die Reiseleieinzustehen hat. tung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

2.3. Die Freimachung der Unterkunft bzw. Rückgabe des gecharterten Schiffes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 09:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung bzw. Rückgabe kann I.D. Riva Tours eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt I.D. Riva Tours vorbehalten. 3. Bezahlung 3.1. Für Einzelleistungen wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, bei Charter von Schiffen 25%, fällig. Eine Aushändigung eines Sicherungsscheins ist nicht erforderlich. 3.2. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 4. Rücktritt Für den Rücktritt von Einzelleistungen gilt Ziffer 5 der Reisebedingungen entsprechend, wobei bezüglich der Rücktrittskosten anstelle von Ziffer 5.3 a) und b) der Bedingungen in Teil A nachfolgende Regelungen Anwendung finden: a)

Hotels (EDV-Code beginnend mit H), Ferienanlagen (Appartements; EDV-Code beginnend mit A), Mobilheime (EDV-Code beginnend mit M) bis 30. Tag vor Reiseantritt: ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: ab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: bei Rücktritt am Reisetag

b)

Ferienhäuser & Ferienwohnungen (EDV-Code beginnend mit P oder L) bis 45. Tag vor Reiseantritt: ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: bei Rücktritt am Reisetag:

c)

20% 30% 50% 60% 70% 80%

Charter von Schiffen bis 90. Tag vor Reiseantritt: ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt: ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt: bei Rücktritt am Reisetag:

5.

20% 25% 35% 50% 60% 70% 80%

20% 30% 40% 50% 60% 75% 90%

Anwendbare Regelungen aus Teil A

5.1. Folgende Regelungen aus den Bedingungen in Teil A gelten in entsprechender Anwendung auch für Einzelleistungen, jedoch immer mit der Maßgabe, dass hierdurch ein gemischttypischer Vertrag über die Erbringung einer Einzelleistung begründet wird und keine Vereinbarung von Pauschalreiserecht erfolgt: Teil A Ziffern 1, 2, 3.2., 4, 5, 7, 8, 9, 10.1, 10.2., 10.3., 11, 15, 16 5.2. Teil A Ziffer 6 gilt für den Charter von Schiffen mit der Maßgabe, dass eine Umbuchung bis zur 2. Staffel der Rücktrittspauschale gegen ein Entgelt in Höhe von 5% des Gesamtcharterpreises möglich ist. 5.3. Im Übrigen gelten, soweit in diesen Vertragsbedingungen keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, die gesetzlichen Vorschriften. © Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte München | Stuttgart, 2021 Vertragspartner ist: I.D. Riva Tours GmbH Neuhauser Straße 27 D-80331 München Telefon: +49 (0) 89 23 11 00-0 Telefax: +49 (0) 89 23 11 00-22 E-Mail: info@idriva.de Geschäftsführer: Konstantin Gaitanides Selimir Ognjenović Eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 107372


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❏ eigene Anreise

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❏ Dreibettkabine (Angebot auf Anfrage)

Geburtsdatum

1 2 3 4

an Deck

Vorname

Einzelkabine*

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Reiseteilnehmer

Mitglied der BR-Reisefreunde

❏ ❏ ❏ ❏

❏ ❏ ❏ ❏

❏ ❏ ❏ ❏

❏ ❏ ❏ ❏

Die Verfügbarkeit von Kabinen unter bzw. an Deck, sowie die Art der Betten hängt vom Zeitpunkt der Buchung ab.

* Doppelkabine zur Alleinnutzung

Reiseversicherung

❏ Reiserücktritts-Schutz

❏ Reiseschutz-Paket

❏ Ich wünsche keine Versicherung

Einverständniserklärung Die I.D. Riva Tours GmbH wird Ihre Daten nur für den Zweck der Reise speichern, die Daten vertraulich behandeln und nicht für Werbezwecke nutzen. Mit der Teilnahme erklären Sie sich automatisch einverstanden, dass Sie interviewt, gefilmt, die Aufnahmen im Rundfunk, auf der Homepage und für die Herstellung sowie den Vertrieb von DVDs verwendet werden dürfen.

❏ Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Name und Anschrift) der BRmedia Service GmbH für die Durchführung der Reise übermittelt werden. Die BRmedia Service GmbH wird die erhaltenen Daten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten durch den Reiseveranstalter an Dritte findet nur zum Zwecke der Planung und Durchführung der Reise statt. ❏ Ich bin damit einverstanden, dass mich BRreisen in Zukunft gelegentlich über neue Reiseprospekte informiert. Ich melde hiermit o. g. Reise verbindlich an.

Ort, Datum Katalogcode:

XM4

1. Unterschrift des Reiseanmelders Ich melde hiermit die o. g. Reise unter Anerkennung der Katalogausschreibung sowie der Reise- und Zahlungsbedingungen an.

2. Unterschrift des Reiseanmelders Ich erkläre ausdrücklich, für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer persönlich einzustehen.

Es gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters: I.D. Riva Tours GmbH • Neuhauser Str. 27 • 80331 München • Telefon 089 / 23 11 000 • Fax 089 / 23 11 00 22 • sonderreisen @ idriva.de


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