Kinderkram 239

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Rund um die Geburt

Ein ehrenvolles Amt mit persönlicher Note Pat*innen begleiten Mädchen und Jungen bis zum Erwachsenwerden Die Taufe eines Kindes ist ein Akt von religiöser Bedeutung, der meistens im Kreis der Familie und engsten Freunde stattfindet. Das feierliche Ereignis bildet auch den Auftakt einer oder mehrerer Patenschaften. Ein*e Taufpat*in übernimmt in diesem Zuge ein offizielles und kirchlich beurkundetes Ehrenamt. In Norddeutschland entscheiden sich allerdings immer weniger Eltern dazu, ihre Kinder taufen zu lassen. Doch das heißt nicht, dass die oder der neue Erdenbürger*in auf eine Pantentante oder einen Patenonkel verzichten muss. Noch bevor ein Täufling das Wort Pate überhaupt aussprechen kann, geschweige denn mit der Bedeutung dieses Begriffs etwas anzufangen weiß, steckt in der Übertragung dieses Amts ein Vertrauensbeweis der Eltern. Schließlich haben sie die oder den Pat*in zu einer weiteren Vertrauensperson und Stütze des Kindes ausgewählt – und das bestenfalls auf Lebenszeit.

Aufgaben, Rechte, Pflichten Schon zur Taufe steht das eine oder andere auf der To-do-Liste der Pat*innen wie zum Beispiel die Taufkerze zu halten oder einen Taufspruch zu verlesen. Die eigentlichen Aufgaben aber beginnen erst danach: Nach kirchlicher Definition hat man als Pat*in die christliche Erziehung des Kindes zu fördern, die Stationen seines Glaubenslebens zu begleiten, ihm ein*e Ansprechpartner*in zu sein sowie die Eltern moralisch, aber auch in Erziehungsfragen zu unterstützen. „Wir haben unsere beiden Söhne kirchlich taufen lassen. Die Taufpaten stehen der Familie sehr nahe und fühlen sich mit in der Verantwortung, die Kinder auf dem Weg ins Großwerden zu begleiten“, sagt Hauke Kühl (50). Als Pat*in pflegt man eine dauerhafte Beziehung zu seinem Schützling und übernimmt also die Rolle des Vermittelnden – sowohl von Wissen und Erfahrung als auch zwischen der Eltern- und Kindgeneration. So zumindest sollte es sein. Brit Tümmler (46) ist stolze fünffache Patentante, und die Zahl wäre noch höher, wenn sie nicht schwe-

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Foto: Kzenon

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ren Herzens die Reißleine gezogen hätte. Aber dieses Amt sei ihr nun einmal wichtig und dafür müsse man sich auch entsprechend Zeit nehmen. Ihre erste Patenschaft bereue sie auf gewisse Weise sogar: „Ich war zu dem Zeitpunkt 18 Jahre alt und damals wie heute emotional einfach nicht nah genug dran. Meine Vermittlerrolle kann ich ja nur dann ausfüllen, wenn eine echte Vertrauensbasis besteht. In diesem Zusammengang empfinde ich die Nähe zum Alltag meines Patenkindes, aber auch zu dessen Eltern als enorm wichtig“, betont sie. „Zwei meiner Patenkinder wurden erst in einem höheren Alter getauft, nachdem sie diese Entscheidung aktiv mit getroffen haben. Sie sind persönlich mit dieser Bitte auf mich zugekommen, was mir besonders viel bedeutet.“ Die Aufgaben von Patentante und -onkel sind freiwilliger Natur. Aus rechtlicher Sicht gibt es nämlich weder Rechte noch Pflichten. Und obwohl die Annahme, ein*e Pat*in sei im Fall des Todes beider Elternteile automatisch für das Kind verantwortlich, immer noch weit verbreitet ist, trifft dies längst nicht mehr zu. Pat*innen sind in dieser tragischen Situation weder erziehungsbe-

rechtigt noch -verpflichtet. An diesem Punkt ermittelt das Jugendamt den geeigneten Vormund. Eltern haben aber die Möglichkeit, testamentarische Weichen zu stellen und Patentante oder -onkel explizit als Vormund vorzusehen. In dieser Funktion darf man das Patenkind zu sich nehmen – ist aber wie gesagt nicht dazu verpflichtet. Wichtig zu wissen: Eheleute dürfen ein gemeinsames Testament, nicht verheiratete Eltern müssen separate Testamente aufsetzen.

Voraussetzungen und Zeiträume Um das Pat*innenamt aus kirchlicher Sicht offiziell zu übertragen, gelten Regelwerke, die sich je nach Konfession, nach Region und zum Teil auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Bei den beiden in Deutschland am stärksten vertretenen Glaubensgemeinschaften ist Folgendes festgelegt: Evangelische Kirche: Die Pat*innen sind · einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehörig, · getauft und konfirmiert, · mindestens 14 Jahre alt.

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Kinderkram Nr. 239 · Mai 2022


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