Das hilft! Zahlen und Fakten

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ÖSTERREICHS FLUGBLATT FÜR PRODUKTTIPPS ZU GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN AUS IHRER

APOTHEKE

DAS SCHLIESST DIE LÜCKE FÜR ERFOLGREICHE KOMMUNIKATION MIT ÖSTERREICHS KONSUMENTEN

• JAHRESPARTNER WERDEN ZUM BESTPREIS JEDE AUSGABE NUTZEN • PRODUKTGUTSCHEIN BUCHEN SO GÜNSTIG WAR EINE NATIONALE AKTION NOCH NIE


Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner, DAS HILFT! schließt eine Lücke in den kommunikativen Möglichkeiten für Apothekenprodukte. DAS HILFT! Ist Österreichs erstes nationales Flugblatt für Apothekenprodukte und deren Angebote, gepaart mit einer Clearingstelle zum einfachen Abrechnen der Gutscheine.

Johann Blak, MBA Geschäftsführer und Gesellschafter

DAS HILFT! erreicht fast alle erwachsenen Österreicher/-innen und informiert sie dort, wo es am bequemsten ist – zu Hause. DAS HILFT! liegt aber auch in der Apotheke auf und wird im Fernsehen beworben. DAS HILFT! Ihnen in Zeiten knapper Ressourcen effizient zu arbeiten. Werden Sie Jahrespartner und profitieren Sie bei jeder Ausgabe vom per se beliebtesten Werbemedium Österreichs.

erweitert Ihre Möglichkeiten Denn sehr viele Apotheken-Besucher/innen erhalten so gut wie nie/selten eine Zusatzempfehlung bzw. nehmen sich etwas selbst. erhalten Sie bei einem Besuch in Ihrer Apotheke vom Apothekenpersonal folgendes angeboten: Quelle: Integral CATI Sep 2014 n=471 Apotheken besuchende Personen ab 14

immer/häufig

So gut wie nie/selten

Eine rezeptfreie Zusatzempfehlung bei Rezepteinlösung

6%

81%

Eine rezeptfreie Zusatzempfehlung bei Kauf eines rezeptfreien Produktes

6%

78%

Informationen in Form von Broschüren zu rezeptfreien Produkten, Produktproben oder Zeitschriften

8%

77%

Informationen zu Angeboten z.B. Gutscheine

5%

83%

einem Besuch in Ihrer Apotheke unaufgefordert (d.h. ohne, dass es Ihnen vom Apothekenpersonal angeboten wurde): Quelle: Integral CATI Sep 2014 n=471 Apotheken besuchende Personen ab 14

Bei (fast) jedem Einkauf/häufig

So gut wie nie/selten

Selbst Ware aus einem Regal zum Kaufen/Ansehen, wie man es im Supermarkt machen würde?

7%

74%

Informationen mit in Form von Broschüren zu rezeptfreien Produkten, Zeitschriften oder Produktproben

7%

77%

Informationen zu Angeboten z.B. Gutscheine

5%

83%


wird beliebt sein

Denn das Flugblatt ist das beliebteste Werbemedium*. • • •

67% der Befragten erinnern sich an Flugblattwerbung 57% informieren sich darin für den nächsten Einkauf 55% bestätigen dem Flugblatt kaufanregende Impulse

Punkto Werbeerinnerung liegt das Flugblatt damit klar • vor dem TV mit 20% • vor den Tageszeitungen mit 16% *Quelle: Gallup Branchenmonitor LEH, März ´13

wird viele erreichen

Denn ein Flugblatt geht an viele und wird von vielen gelesen. • •

3.115.000 Privathaushalte erhalten ein Flugblatt ø 2 Leser/innen je Flugblatt

85% aller Privathaushalte

(inkl. Einzelleser und Einpersonenhaushalte; Quelle: Integral CATI Sep 2014 n=500 Personen ab 14)

wird genutzt werden

Denn etwa 2 von 3 Personen würden ein Apotheken-Flugblatt durchblättern bzw. Gutscheine daraus einlösen. Quelle: Integral CATI Sep 2014 n=500 Personen ab 14 Stimme zu = stimme eher zu und stimme voll und ganz zu

Stimme zu

Stimme zu

Die Themenbereiche interessieren mich persönlich sehr

79%

100%

Wenn ich ein Apotheken‐Flugblatt in meinem Briefkasten finde, würde ich dieses sicherlich durchblättern

63%

72%

Wenn mich das Produkt interessiert, würde ich die Gutscheine aus dem Apotheken‐Flugblatt einlösen

63%

70%

(n=500)

(n=395)

wird vertraut werden Denn jede 2. Person würde einer Produkt-Empfehlung in einem Apotheken-Flugblatt eher vertrauen als anderer Werbung. Quelle: Integral CATI Sep 2014 n=500 Personen ab 14 Stimme zu = stimme eher zu und stimme voll und ganz zu

Stimme zu

Ich würde einer Produkt-Empfehlung im Apotheken-Flugblatt eher vertrauen als anderer Werbung für dieses Produkt z.B. Anzeigen in Zeitungen, Radio-Werbung etc.

51%

wird empfohlen werden Denn jede 2. Person würde auch Verwandte oder Freunde auf Produkte und/oder Angebote daraus aufmerksam machen. Quelle: Integral CATI Sep 2014 n=500 Personen ab 14 Stimme zu = stimme eher zu und stimme voll und ganz zu

Ich würde Verwandte oder Freunde auf Produkte und/oder Angebote aus dem ApothekenFlugblatt aufmerksam machen, wenn ich meine, dass sie diese brauchen könnten.

Stimme zu 49%


ist immer sofort erkennbar Denn nur Kontinuität garantiert Wiederkennung und Vertrauen.

sagt klar, was es ist und bietet Denn Konsumenten wollen Klarheit haben. Klare Einleitung und Erklärung, was das Flugblatt ist und kann.

ordnet nach Themen Denn Konsumenten brauchen Orientierung. DAS HILFT! legt fest • färbige generelle Themen • •

Thema für seinen Produkttipp Zuordnung in generelles Thema

DAS HILFT! legt fest • Bilderwelt und Redaktion • Reihung der Produkttipps innerhalb des generellen Themas • Rechtliche Warn- und Preishinweise auf jeder Seite • • • • • •

Thema für Produkttipp Headline für Produkttipp Abbildung und Beschreibung Artikelbezeichnung und AVP Rechtlichen Produktstatus Gutscheinangebot ja/nein

dem Konsumenten und Ihnen Denn mit einem Produktgutschein steigt die Kaufwahrscheinlichkeit. In Kombination mit Produkttipp ist auch eine Produktgutschein-Buchung möglich als Aktivierung/Kaufanreiz für Konsumenten. DAS HILFT! legt fest • Design, rechtlichen Inhalt, Laufzeit, Nummerierung • •

Preisangebot Produktgültigkeit


wird rasch jeder kennen Denn es hat die einzigartige 3-fach Kontaktchance. 1. Kontaktchance Verteilung als Postwurfsendung in ganz Österreich

Haushalte 3.115.000 glichen r mö 100% alle

ca.

Denn es hat die einzigartige 3-fach Kontaktchance 2.

Kontaktchance

Apotheken Österreichs Mit gratis Acryl-Flugblatthalter für jede Apotheke

n Apotheke gblätter 00.000 Flu

0 ca. 1.35

1.0

3. Kontaktchance – Fernsehwerbung im Ankündigung und laufende Bewerbung

im ORF e b a g s u A Jede ochen für ca. 4 W

Übrigens – alle rund 12.000 Mitarbeiterinnen wissen sofort, dass es verteilt wurde, denn auch sie erhalten es an ihren Privathaushalt.


ist auch Clearingstelle Denn nur, wenn das Produktgutschein-Einlösen und Abrechnen möglichst einfach ist, haben alle Freude daran.

Gutschein-Clearing in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung •

• •

Gutschein-Aussteller

Kostenlose Nebenleistung bei Buchung eines Produktgutscheines • Einsammeln • Auswerten • Abrechnen • Überweisen • Monat für Monat Vereinfacht die Arbeit für Sie als Auftraggeber Vereinfacht die Arbeit für die Apotheken

Gutschein-Aussteller

Gutschein-Aussteller

ist sorgenfrei zu buchen Denn wir haben das gesamte Konzept selbstverständlich professionell prüfen lassen und Sie erhalten auf Wunsch kostenlose Apotheken-Absatzzahlen.

Flugblatt und Verträge

Rechtlich geprüft

Durch DLA Piper 1010 Wien

Produktgutschein-Clearing

Steuerlich geprüft

Durch Steuerberatungskanzlei Mag. Stoiber 1180 Wien und Finanzamt für den 21. Bezirk in Wien

Mit kostenlosen Apotheken

Produktgutschein‐Kontrolle

Absatzzahlen

Von auf Apothekenmarkt spezialisiertem Marktforschungsinstitut

Ihnen 4x im Jahr Denn vieles ist zwar ganzjährig Thema, dennoch hat jede Jahreszeit ihre Besonderheiten. Druckunterlagenschluß

Späteste Druckfreigabe

Verteilung an Apotheken

Verteilung an Haushalte

Produktgutschein gültig bis

Frühling 2015

12.01.2015

04.02.2015

Woche 11

Woche 13

31.05.2015

Sommer 2015

09.04.2015

28.04.2015

Woche 23

Woche 25

31.08.2015

Herbst 2015

06.07.2015

29.07.2015

Woche 36

Woche 38

30.11.2015

Winter 2015

05.10.2015

28.10.2015

Woche 49

Woche 50

28.02.2016

Ausgaben


Ihnen und uns – Ihre Jahrespartnerschaft zum Bestpreis Denn nur wenn Sie und wir optimal planen können, holen wir gemeinsam das Beste heraus. •

Produkt Bekanntheit/Nachfrage erhöhen

Sonderpackungen vorstellen z.B. Weihnachten, Muttertag, Valentin

Auf Zugaben, Proben hinweisen

Zusätzlicher Einkaufsgrund für Apotheke

Investition je Produkttipp*

bei 1 Flugblatt

bei 2 Flugblätter

bei 2 Flugblätter

Jahrespartner Bestpreis bei 4 Flugblättern

1 Produkttipp

19.990

18.990

16.990

13.990

ab 2 Produkttipps

18.990

17.990

15.990

12.990

*Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. 5% Werbeabgabe und exkl. Mwst. Es gelten die AGB der DAS HILFT! GmbH.

eine nationale Aktion zu machen Denn Sie buchen einfach einen Produktgutschein und wir machen den Rest.

Fixpreis je Produktgutschein*

9.990

*Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. 5% Werbeabgabe und exkl. Mwst. Inkludiert als kostenlose Nebenleistung das Clearing bis 20.000 Stück (entspricht ca. 0,5% Einlösequote) – darüber 0,09 Euro je Produktgutschein. Es gelten die AGB der DAS HILFT! GmbH.

Zusätzliche kostenlose Nebenleistungen: • GRATIS Gutschein-Clearing* • GRATIS Apotheken-Absatzzahlen (auf Wunsch)

hat Grenzen Denn

ist ein Flugblatt mit 24 Seiten und kein Katalog.


Produkttipp Spezifikationen: Thema (rot): max 26 Zeichen* Headline (grün): max 85 Zeichen* Packungsbild: druckfähige Auflösung mind. 300 dpi Beschreibung des Produktes/Angebotes: Max 640 Zeichen* – Tipp: Laiensprache Hinweise wie z.B. NEU, Zugabe, QR Code usw. möglich – sprechen Sie mit uns Artikelbezeichnungen und AVP - Tipp: Bis 3 Artikel sind gut wahrnehmbar Rechtlicher Produktstatus (Warnhinweis erscheint einmal je Seite – siehe AGB) Gutschein Hinweis und Nummerierung (nur wenn gebucht) erfolgt durch DAS HILFT! und steht immer rechts unten

Format 1/6 Seite A4

* (inkl. Leerzeichen)

Produktgutschein Spezifikationen: Gutschein Hinweis und Nummerierung erfolgt durch DAS HILFT! Produktinfo Seite x erfolgt durch DAS HILFT! Packungsbild: druckfähige Auflösung mind. 300 dpi Ihr Angebot: Definieren Sie • für welche(n) Artikel bzw.. Marke der Produktgutschein gilt • Welchen Rabatt Sie gewähren (Wertrabatt oder Mengenrabatt) Hinweis 1: auf den bisherigen AVP lt. Apotheker-Taxe kann aus Platzgründen für maximal 2 verschiedene Artikel hingewiesen werden. Hinweis 2: Bei Wertrabatt auf Artikel einer ganzen Marke wird kein bisheriger AVP genannt. Hinweis 3: sprechen Sie mit uns bei Mengenrabatten z.B. 2+1 gratis, um eine optimale Darstellung sicherzustellen Als Gutscheinaussteller setzen wir Sie als Auftraggeber ein


ÖSTERREICHS FLUGBLATT FÜR PRODUKTTIPPS ZU GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN

Auftragsbestätigung für Produkttipp(s) Das u.a. Unternehmen („Auftraggeber“) bestätigt mit Unterzeichnung dieses Formulars die verbindliche Buchung der u.a. Produkttipps in den u.a. Ausgaben des DAS HILFT! Flugblattes. Das Unternehmen beauftragt die DAS HILFT! GmbH, die u.a. Produkttipps im jeweiligen DAS HILFT! Flugblatt zu schalten und erklärt sich damit ausdrücklich mit den umseitig angeführten AGB der DAS HILFT! GmbH einverstanden, insbesondere mit den Zahlungs-, Haftungs- und Stornobedingungen.

Auftraggeber: Firmenwortlaut:

___________________________________________________________

Firmenanschrift:

___________________________________________________________

UID Nummer:

___________________________________________________________

Kontaktperson:

___________________________________________________________

Telefon:

___________________________________________________________

Email:

___________________________________________________________

Beauftragte(r) Produkttipp(s): Buchung erfolgt für Ausgabe

Anzahl Produkttipps

Druckunterlagenschluss

Späteste Druckfreigabe

Frühling 2015

12.01.2015

04.02.2015

Woche 11

Woche 13

Sommer 2015

09.04.2015

28.04.2015

Woche 23

Woche 25

Herbst 2015

06.07.2015

29.07.2015

Woche 36

Woche 38

Winter 2015

05.10.2015

28.10.2015

Woche 49

Woche 50

Marken/Produkte

Verteilung an Verteilung an Apotheken Haushalte

bei 1 Flugblatt

bei 2 Flugblättern

bei 2 Flugblättern

Jahrespartner Bestpreis bei 4 Flugblättern

1 Produkttipp

19.990

18.990

16.990

13.990

ab 2 Produkttipps

18.990

17.990

15.990

12.990

Preis je Produkttipp

Vereinbarter Preis: zahlbar binnen 10

……………………… Euro je Produkttipp je Ausgabe zuzüglich 5% Werbeabgabe und USt, Tagen ab der Zustellung der Rechnung ohne Abzug von Skonto auf das Konto:

Ort, Datum, Unterschrift, Name(n) in Blockschrift Firmenmäßige Fertigung Auftraggeber

Ort, Datum, Unterschrift, Name(n) in Blockschrift Firmenmäßige Fertigung DAS HILFT! GmbH


AGB der DAS HILFT! GmbH für die Buchung von Produkttipps im DAS HILFT! Flugblatt – Stand November 2014: 1. Das DAS HILFT! Flugblatt wird als Postwurfsendung an alle lt. Post möglichen Haushalte in Österreich (lt. Stand 1.10.2014 sind dies 3.115.781) (lt. Stand 1.10.2014 sind dies 1.349) verteilt. Für die Verteilung an Apotheken stehen ca. 1.000.000 Stück zur Verfügung. Jede Apotheke erhält als Erstausstattung mind. 300 Stück. Jede Apotheke kann nachbestellen, solange der Vorrat reicht. Die DAS HILFT! GmbH unterstützt jede Apotheke mit einer kostenlosen Flugblatt-Entnahme-Box zur Präsentation der Flugblätter. Die DAS HILFT! GmbH übernimmt aber keine Haftung oder Garantie, dass die Apotheken das Flugblatt auch tatsächlich präsentieren. Das Flugblatt wird jedenfalls zusätzlich im Fernsehen und/oder anderen Medien beworben. Der Umfang und Art dieser Bewerbung liegt im Ermessen der DAS HILFT! GmbH. Die DAS HILFT! GmbH kann den Zeitpunkt bzw. den Zeitraum des Erscheinens des DAS HILFT! Flugblattes bestimmen und ist auch zur Vornahme erforderlicher inhaltlicher Abweichungen vom Auftrag berechtigt, ohne dass daraus Ansprüche welcher Art auch immer des Auftraggebers entstehen. 2. Die DAS HILFT! GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder dafür Dritte zu beauftragen. 3. Die Leistungserbringung seitens der DAS HILFT! GmbH ist mit dem Zeitpunkt der Verteilung der jeweils gebuchten Ausgabe als Postwurfsendung sowie der Verteilung der Erstausstattung der jeweils gebuchten Ausgabe an die Apotheken erfüllt und berechtigt die DAS HILFT! GmbH zur Rechnungslegung an den Auftraggeber über die Anzahl der vom Auftraggeber für die jeweilige Ausgabe gebuchten Produkttipps. Die jeweilige Rechnung der DAS HILFT! GmbH ist binnen 10 Tagen nach deren Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.a. fällig. 4. Die Gestaltung des DAS HILFT! Flugblattes liegt im Ermessen der DAS HILFT! GmbH. Davon ausgenommen ist der textliche Inhalt des vom Auftraggeber gebuchten Produkttipps sowie damat für den Produkttipp wird jedoch von der DAS HILFT! GmbH festgelegt und wird dem Auftraggeber bei Buchung bekannt gegeben. angeführten Produkttipps im DAS HILFT! Flugblatt kommt zustande, sobald sowohl der Auftraggeber als auch die DAS HILFT! GmbH die zeichnet haben. Die Platzierung der Produkttipps innerhalb des Flugblattes bestimmt die DAS HILFT! GmbH, wobei Wünsche des Auftraggebers nach Möglichkeit berücksichtigt werden. werblichen Aussagen und sonstigen Angaben im Produkttipp, insbesondere bei der Produktkategorie, an alle dafür zum Zeitpunkt der Druckfreigabe gültigen gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass alle Informationen, welche er an die DAS HILFT! GmbH für die Erstellung der Produkttipps übermittelt, nach allen anwendbaren Gesetzen und Rechtsnormen, insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Kartellrecht, Arzneimittelgesetz, Lebensmittelrecht und Medizinproduktegesetz rechtGmbH von allfälligen aus der Nichteinhaltung solcher Vorschriften ihr entstehenden Schäden und/ oder Forderungen Dritter schad- und klaglos zu halten. Die DAS HILFT! GmbH ist berechtigt ohne jegliche Rücksprache mit dem Auftraggeber Inhal-

Ihrer Ansicht nach nicht gesetzeskonform sind. Die DAS HILFT! GmbH wird den Auftraggeber darüber chung entstehen für die DAS HILFT! GmbH keinerlei Haftungen, welcher Art auch immer.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.

7. Alle Immaterialgüterrechte in Bezug auf den Produkttipp bleiben der DAS HILFT! GmbH vorbehalten. Soweit einzelne Elemente des Produkttipps vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, die einem Immaterialgüterschutzrecht unterliegen, räumt der Auftraggeber der DAS HILFT! GmbH daran ein österreichweites, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ausschließlich für den Zweck der Auftragserfüllung ein.

lutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags bekannt werden oder die sie von der DAS HILFT! GmbH erhalten. Sie ver-

8. Die DAS HILFT! GmbH wird bei den gesetzlich erforderlichen Produktkategorien mit ** auf folgenden gut leserlichen Warnhinweis hinweisen, der einmal auf jeder Seite mit Produkttipps aufgedruckt wird: **Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Apotheker, Arzt oder Gebrauchsinformation.

14. Durch diese AGB und die ergänzenden AGB für die Buchung von Gutscheinen im DAS HILFT! Flugblatt werden die Rechtsbeziehungen der Parteien abschließend geregelt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

9. Die DAS HILFT! GmbH wird bei den vom Aufübermittelten Preisangaben für traggeber die im Produkttipp ausgewiesenen Produkte mit * darauf hinweisen, dass dies die unverbindlich empfohlenen Apothekenverkaufspreise zum Zeitpunkt der Verteilung sind und die Apotheken in ihrer Preisgestaltung frei sind. Schaltung notwendigen Texte und Bilder in der führten Druckunterlagenschluss zu übermitteln und den von der DAS HILFT! GmbH fertig gesetzten Produkttipp bis zum umseitig angeführten spätesten Druckfreigabetermin schriftlich freizugeben. Nach Druckfreigabe sind keine Änderungen mehr möglich. Kann der Auftraggeber - aus welchen Gründen immer – den Termin für Druckunterlagenschluss oder den Termin für Druckfreigabe nicht einhalvolle Betrag in Rechnung gestellt. 11. Eine Stornierung des Auftrages für den jeweiligen Produkttipp durch den Auftraggeber ist kostenfrei bis 6 Wochen vor Druckunterlagenschluss bzw. danach mit einer 50%igen Abschlagszahlung möglich. Ab dem Druckunterlagenschluss ist eine Stornierung nicht mehr möglich und es wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Eine Stornierung eines oder mehrerer Produkttipps bewirkt automatisch den Wegfall und eine Nachverrechnung von allfällig gewährten Mengenrabatten auf bereits andere im selben Kalenderjahr gebuchten Produkttipps. Die DAS HILFT! GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollten bis zum jeweiligen Druckunterlagenschluss nicht ausreichend Buchungen vorliegen, um die jeweilige Ausgabe kostendeckend für die DAS HILFT! GmbH durchführen zu können. In diesem Fall werden allfällige Mengenrabatte auf verbleibende Produkttipps in anderen Ausgaben weiterhin gewährt, so als ob die ausgefallene Ausgabe durchgeführt worden wäre. 12. Die DAS HILFT! GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle von grober Fahrlässigkeit ist die Haftung in jedem Fall mit dem für den bezahlenden Entgelt beschränkt und die Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die durch von DAS HILFT! GmbH beigezogene Dritte verursacht wurden.

dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.

15. Zur Entscheidung aller aus diesen AGB entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte für Wien - Innere Stadt vereinbart.


ÖSTERREICHS FLUGBLATT FÜR PRODUKTTIPPS ZU GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN

Auftragsbestätigung für Produktgutscheine im DAS HILFT! Flugblatt Das u.a. Unternehmen („Auftraggeber“) bestätigt mit Unterzeichnung dieses Formulars die verbindliche Buchung der u.a. Produktgutscheine in den u.a. Ausgaben des DAS HILFT! Flugblattes. Das Unternehmen beauftragt die DAS HILFT! GmbH, den/die u.a. Produktgutschein/e im DAS HILFT! Flugblatt zu schalten und erklärt sich damit ausdrücklich mit den umseitig angeführten AGBs für die Buchung von Produktgutscheinen im DAS HILFT! Flugblatt der DAS HILFT! GmbH einverstanden, insbesondere mit den Zahlungs-, Haftungs- und Stornobedingungen.

Auftraggeber: Firmenwortlaut:

___________________________________________________________

Firmenanschrift:

___________________________________________________________

UID Nummer:

___________________________________________________________

Kontaktperson:

___________________________________________________________

Telefon:

___________________________________________________________

Email:

___________________________________________________________

Beauftragte(r) Produktgutschein(e): Buchung erfolgt für Ausgabe

Anzahl Produktgutscheine

Marken/Produkte

DruckunterSpäteste Verteilung an Verteilung an lagenschluss Druckfreigabe Apotheken Haushalte

Produktgutschein gültig bis

Frühling 2015

12.01.2015

04.02.2015

Woche 11

Woche 13

31.05.2015

Sommer 2015

09.04.2015

28.04.2015

Woche 23

Woche 25

31.08.2015

Herbst 2015

06.07.2015

29.07.2015

Woche 36

Woche 38

30.11.2015

Winter 2015

05.10.2015

28.10.2015

Woche 49

Woche 50

28.02.2016

Internet unter www.dashilft.at/Flugblatt einsehbar (Artikelbezeichnung, Preisauszeichnung, Wertrabatt, Mengenrabatt etc.). Vereinbarter Preis: Euro 9.990 je Produktgutschein je Ausgabe zuzüglich 5% Werbeabgabe und USt, zahlbar binnen 10 Tagen Region Baden eGen mbH BIC: RLNWATWWBAD.

Ort, Datum, Unterschrift, Name(n) in Blockschrift Firmenmäßige Fertigung Auftraggeber

Ort, Datum, Unterschrift, Name(n) in Blockschrift Firmenmäßige Fertigung DAS HILFT! GmbH


AGB der DAS HILFT! GmbH für die Buchung von Produktgutscheinen im DAS HILFT! Flugblatt – Stand November 2014 Die Buchung eines Produktgutscheines im DAS HILFT! Flugblatt ist nur in Kombination mit der Buchung eines Produkttipps in derselben Ausgabe möglich. Die Punkte 1, 2, 7, 12, 13, 14, 15 der AGB für Produkttipps gelten auch für die Buchung eines Produktgutscheines. Zusätzlich gelten für die Buchung eines Produktgutscheines nachfolgende Bestimmungen: 1. Die Leistungserbringung seitens der DAS HILFT! GmbH ist mit dem Zeitpunkt der Verteilung der jeweils gebuchten Ausgabe als Postwurfsendung sowie der Verteilung der Erstausstattung der jeweils gebuchten Ausgabe an die Apotheken erfüllt und berechtigt die DAS HILFT! GmbH zur Rechnungslegung an den Auftraggeber über die Anzahl der vom Auftraggeber für die jeweilige Ausgabe gebuchten Produktgutscheine. Die jeweilige Rechnung der DAS HILFT! GmbH ist binnen 10 Tagen nach deren Zugang beim Auftraggeber ohne Skonto zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 14% fällig. den Produktgutschein werden von der DAS HILFT! GmbH festgelegt und dem Auftraggeber bei Buchung bekannt gegeben. geführten Produktgutscheine im DAS HILFT! Flugblatt kommt zustande, sobald der Auftraggeber als auch die DAS HILFT! GmbH die umseitige AuftragsbestätiProduktgutschein wird im Namen und für Rechnung des Auftraggebers ausgestellt. Die Platzierung der Produktgutscheine erfolgt am Ende des Flugblattes. barkeit innerhalb des Flugblattes durch die DAS HILFT! GmbH nummeriert. Die Nummerierung richtet sich nach der Anzahl der Produktgutscheine insgesamt und der Platzierung der jeweiligen Produkttipps. Beim duktgutschein und dessen Nummer. Ebenso erfolgt beim Produktgutschein ein Hinweis auf welcher FlugZusätzlich zu den Produktgutscheinen in den an Haushalte und Apotheken verteilten DAS HILFT! Flugblättern produziert und verteilt die DAS HILFT! GmbH für jede Apotheke Produktgutscheinhefte zur weiteren Verwendung durch die Apotheken-Teams an der Tara. 4. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass das Produktgutschein-Angebot für den Konsumenten (z.B. x Euro Rabatt, 2+1 gratis etc.), welches er an die DAS HILFT! GmbH für die Erstellung des Produktgutscheins übermittelt, nach allen anwendbaren Gesetzen und Rechtsnormen, insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Kartellrecht, Arzneimittelgesetz, Lebensmittelrecht und MedizinprodukteHILFT! GmbH von allfälligen aus der Nichteinhaltung solcher Vorschriften ihr entstehenden Schäden und/ oder Forderungen Dritter schad- und klaglos zu halten. Die DAS HILFT! GmbH ist berechtigt ohne jegliche Rücksprache mit dem Auftraggeber Inhalte von ihrer Ansicht nach nicht gesetzeskonform sind. Die DAS HILFT! GmbH wird den Auftraggeber darüber chung entstehen für die DAS HILFT! GmbH keinerlei Haftungen welcher Art auch immer. 5. Die DAS HILFT! GmbH wird bei den vom Auftraggeber übermittelten Preisangaben für die im Produktgutschein ausgewiesenen Produkte darauf hinweisen, dass dies die bisherigen unverbindlich empfohlenen Apothekenverkaufspreise (AVP) sind (für maximal 2 Produkte je Produktgutschein möglich) und die Apotheken in ihrer Preisgestaltung frei sind. Wenn sich Rabatte auf eine gesamte ProduktreiEinzelprodukte samt bisheriger AVP aus Platzgründen. Mengenrabatte können nur für Produkte mit demselben AVP beauftragt werden.

traggeber (Gutscheinaussteller) auswertet, dem jeweiligen Auftraggeber weiterleitet, nach Erhalt des Geldes aller Auftraggeber der Apotheke den gesammelten Gesamtbetrag überweist und dies in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der jeweiligen Produktgutscheine abgeschlossen ist.

Schaltung notwendigen Artikelbezeichnungen, Rabatte, Apothekenverkaufspreise und Bilder in der geführten Druckunterlagenschluss zu übermitteln und den von der DAS HILFT! GmbH fertig gesetzten Produktgutschein bis zum umseitig angeführten spätesten Druckfreigabetermin schriftlich freizugeben. Nach Druckfreigabe sind keine Änderungen mehr möglich. Kann der Auftraggeber - aus welchen Gründen immer – den Termin für Druckunterlagenschluss oder den Termin für Druckfreigabe nicht ein-

9.5.2 gibt die Apotheke bekannt: Kontaktperson und Telefonnummer für Rückfragen, Bankverbindung für Überweisung des Produktgutscheinersatzes, Email-Adresse für Zusendung der Überweisungsbestätigung, UID Nummer.

der volle Betrag in Rechnung gestellt.

9.5.3 trägt die Apotheke die Anzahl je Produktgut-

7. Eine Stornierung des Auftrages für den jeweiligen Produktgutschein durch den Auftraggeber ist kostenfrei bis 6 Wochen vor Druckunterlagenschluss bzw. danach mit einer 50%igen Abschlagszahlung möglich. Mit dem Druckunterlagenschluss ist eine Stornierung nicht mehr möglich und es wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

eingelösten Produktgutscheine ein.

Die DAS HILFT! GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollten bis zum jeweiligen Druckunterlagenschluss nicht ausreichend Buchungen vorliegen, um die jeweilige Ausgabe kostendeckend für die DAS HILFT! GmbH durchführen zu können. 8. Pro Produktgutschein mit Wertrabatt kann der Konsument nur eine Packung kaufen. Pro Produktgutschein mit Mengenrabatt kann der Konsument einen Kauf des Mengenangebotes z.B. 2+1 gratis tätigen. Die Produktgutscheine sind bis zum in der umseitigen Auftragsbestätigung je Ausgabe genannten Einlöse-Datum gültig (ca. 3 Monate) bzw. solange der Vorrat reicht. Die Produktgutscheine weisen auf das Einlöse-Datum ebenso hin, wie darauf, dass der Abzug des Produktgutscheinwertes (bei Wertrabatten) vom tatsächlichen Verkaufspreis in der Apotheke erfolgt. Der Auftraggeber wird als Produktgutscheinausteller am Produktgutschein genannt. 9 Die DAS HILFT! GmbH führt als kostenlose Nebenleistung im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers auch die Abrechnung der Produktgutscheine mit den Apotheken wie folgt durch (kostenlos gilt bis zu einer Menge von 20.000 eingelösten Produktgutscheinen je gebuchtem Produktgutschein je Ausgabe (entspricht ca. 0,5% Einlösequote) – für jeden Produktgutschein darüber werden 0,09 Euro Bearbeitungsgebühr am Ende der ProduktgutscheinAbrechnung in Rechnung gestellt): 9.1 Die Produktgutscheine enthalten einen Strichcode, der Produkt und Quelle (Haushal9.2 Die Apotheke verkauft das Produkt um ihren jeweiligen Verkaufspreis und gewährt den Produktgutscheinwert als Abzug. 9.3 Die Apotheke, die den Produktgutschein einlöst, klebt als Zeichen der Einlösung eine Strichcode-Etikette auf die Rückseite des ProduktgutApotheke. Die Apotheke erhält diese Etiketten von der DAS HILFT! GmbH. 9.4 Die Apotheke sammelt täglich alle eingelösten Produktgutscheine (ohne Kassa-Bon) aller Auftraggeber in einer von der DAS HILFT! GmbH kostenlos zur Verfügung gestellten Sammelbox (pro Ausgabe 3 Sammelboxen, d.h. 1 je Monat). 9.5 Am Monatsende füllt die Apotheke ein von der DAS HILFT! GmbH zur Verfügung gestelltes Rücksendeformular aus. Mit diesem Rücksendeformular 9.5.1 anerkennt die Apotheke, dass die DAS HILFT! GmbH die Produktgutscheine im Namen und für Rechnung der verschiedenen am Formular bei den jeweiligen Produktgutscheinen angeführten Auf-

9.5.4 bestätigt die Apotheke mit Stempel und Unterzeichnung, die Produktgutscheine rechtens eingelöst zu haben, sämtliche, im jeweiligen Monat eingelösten, Produktgutscheine zu übermitteln und dem Auftraggeber bei Bedarf einen EDV Auszug als Nachweis der verkauften Packungen zur Verfügung zu stellen. 9.6 Das ausgefüllte Rücksendeformular und die Produktgutschein-Sammelbox werden in der ersten Woche des Folgemonates durch die DAS HILFT! GmbH von der Apotheke abgeholt. 9.7 Die DAS HILFT! GmbH prüft nach Erhalt das Erscheinungsbild der eingelösten Produktgutscheine auf Richtigkeit und Echtheit, übernimmt aber dafür keine Gewährleistung oder Haftung. 9.8 Die DAS HILFT! GmbH verarbeitet die eingelösten Produktgutscheine und übermittelt dem Auftraggeber ca. 2 Wochen nach Erhalt a) seine eingelösten Produktgutscheine und b) eine Auswertung der eingelösten Produktgutscheine je Apotheke mit dem resultierenden Gesamtwert. Produktgutscheine, die von den Apotheken nach der letzten Abholung der jeweiligen Ausgabe übermittelt werden, wird die DAS HILFT! GmbH sofort ohne jede weitere Prüfung an den Auftraggeber zur direkten Abwicklung mit der Apotheke weiterleiten. Gesamtwert der unter Punkt 9.8. von der DAS HILFT! GmbH gemeldeten und ausgewerteten Produktgutscheine binnen 10 Tagen ab Erhalt der Unterlagen auf ein Sonderkonto der DAS HILFT! GmbH zu überweisen. 9.9. aller Auftraggeber am DAS HILFT! Sonderkonto veranlasst die DAS HILFT! GmbH die gesammelte Überweisung im Namen und für Rechnung der Auftraggeber der per Auswertung lt. Punkt 9.8. jeder Apotheke zustehenden Beträge vom Sonderkonto. Die DAS HILFT! GmbH informiert die Apotheke per E-Mail von der Überweisung und sendet eine Aufstellung der überwiesene Produktgutscheinen jedes Auftraggebers mit. 9.11 Allfällige Überprüfungen durch die Auftraggeber haben nach Ende der 3 Monate direkt mit der jeweiligen Apotheke zu erfolgen und dürfen den geallfällige Überprüfung stellt die DAS HILFT! GmbH dem Auftraggeber das unterzeichnete Rücksendeformular der Apotheke zur Verfügung. 10. Jeder Auftraggeber eines Produktgutscheines erhält auf Wunsch zudem als kostenlose Nebenleistung einen Auszug aus Marktzahlen eines auf den Apothekenmarkt spezialisierten MarktforDAS HILFT! GmbH, um seine eingelösten Produktgutscheinmengen der jeweiligen Ausgabe in Relation zu den entsprechenden Absatzzahlen aus den Apotheken setzen zu können.


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