rontaler | Nr. 05/06 | Donnerstag, 2. Februar 2017
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Lehrplan 21 erfordert Anpassung
Die Volksschule Ebikon sowie die Schulen der umliegenden Gemeinden brauchen aufgrund des Lehrplans 21 mehr Schwimmlektionen im Hallenbad Schmiedhof. Bild zVg. Anzeige
EBIKON – Schulen brauchen mehr Schwimmlektionen im Hallenbad Schmiedhof. Ab Sommer 2017 führen die Volkschulen im Kanton Luzern den Lehrplan 21 ein. Mit dem Lehrplan 21 wird der Schwimmunterricht neu obligatorisch. Ziel ist, dass alle Schüler den Wasser-Sicherheits-Check Ende vierte Klasse bestehen.
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Aufgrund der zunehmenden Schwimmlektionen der Volksschulen in Luzern Ost und der erhöhten Nachfrage an Wasserfläche im Hallenbad Schmiedhof musste die Gemeinde Ebikon den Belegungsplan anpassen. Betroffen davon sind private Untermieter, welche Kurse anbieten. Die öffentliche Nutzung bleibt bestehen. Mit der Einführung vom Lehrplan 21 an den Volksschulen im Kanton Luzern wird ab Schuljahr 2017/18 der Schwimmunterricht obligatorisch. Während der dritten und vierten Klasse sieht der Lehrplan 21 mindestens 9 bis maximal 18 Mal Schwimmunterricht pro Schuljahr je Klasse vor. Ende der vierten Klasse sollen Schüler den Wasser-Sicherheits-Check absolvieren: Ins Tiefe Wasser purzeln, sich eine Minute an Ort über Wasser halten und 50 Meter schwimmen. Fortsetzung Seite 3