ABSCHIED - Ihr Ratgeber für den Trauerfall | April 2020

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Ihr Ratgeber für den Trauerfall

VORSORGEVOLLMACHT

TRAUERBEGLEITUNG

Experten raten, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen

Nach dem Abschied wieder ins Leben finden

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3. April 2020


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Jeder kann selbst entscheiden Es gibt viele Dinge, die unvorhersehbar in unser Leben treten und die wir nicht beeinflussen können. Aber eines ist gewiss: Früher oder später werden wir alle diese Welt verlassen müssen.

D

er Tod ist ein Thema, über das vor allem jüngere Menschen nicht gerne sprechen. Aber nur dann kann man selbst entscheiden, was im Todesfall geschehen soll. So nimmt man nicht nur den Angehörigen schon zu Lebzeiten wichtige Entscheidungen ab. Man kann auch selbst Einfluss nehmen, alles regeln und überlässt dies nicht anderen. Nicht selten kommt es nämlich im Todesfall zu Auseinandersetzungen in der Familie. Und dabei geht es nicht nur um Geld oder das Erbe, sondern beispielsweise auch um den Ablauf der Beisetzung und

die Wahl der Bestattungsform. Die traditionelle Bestattungsart ist die Beisetzung des Sargs auf einem Friedhof: eine Erdbestattung in einem Einzel-, Doppel- oder Tiefengrab, das später schön angelegt und liebevoll bepflanzt wird. Es gibt auch viele Alternativen. Die Bestattungskultur befindet sich im Wandel. Einäscherungen und Urnenbeisetzungen sind in den letzten Jahren stark nachgefragt. Ob in einer Urnengemeinschaftsanlage oder im gepflegten Rasengrab – diese Art erfordert in den Folgejahren so gut wie keinen Aufwand. Während der Wunsch nach ei-

ner Seebestattung bei den Saarländerinnen und Saarländern eher gering ist, werden Waldbestattungen im FriedWald immer stärker nachgefragt. Auf manchen Friedhöfen gibt es auch sogenannte Memoriamgärten, die verschiedene Bestattungsarten – personalisiert oder anonym – anbieten. Diese gesonderten Flächen sind ähnlich angelegt wie ein Park und bieten jede Menge Raum für Trauernde. Wofür man sich auch entscheidet: Wenn man im Vorfeld darüber mit seinen Angehörigen spricht, ist für sie vieles später leichter zu entscheiden. mki

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Es läuft nicht immer alles nach Plan. Daher raten Experten rechtzeitig zu handeln.

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as passiert, wenn ein Mensch schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet und infolgedessen nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen? Viele glauben, dass in diesem Fall automatisch der Partner oder die Partnerin dazu befugt ist. Doch die Rechtslage sieht anders aus: Wurde nicht beizeiten eine Vorsorgevollmacht erteilt, müssen Amtsgerichte über den Betreuer oder die Betreuerin entscheiden. Experten empfehlen daher, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Für aktuell 1,25 Millionen volljährige Personen in Deutschland mussten die Amtsgerichte einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen, da keine Vorsorgevollmacht vorlag. Nur bei knapp der Hälfte dieser Personen stammt der Betreuer aus der eigenen Familie. In etwa 600.000 Fällen übernimmt die Aufgabe hingegen ein Berufs-

Eine Erkrankung kann dazu führen, dass man nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann. Für diesen Fall lässt sich in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson Foto: djd/Deutsches Institut für Altersvorsorge/Alena Ramakic benennen. betreuer. Unter diesen Umständen entscheidet ein für die Familie Fremder über alle wesentlichen Dinge des Lebens. Wer eine solche Situation verhindern will, muss beizeiten Vorkehrungen treffen. „Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, dass ein Unfall oder eine schwere Erkrankung dazu führt, dass man nicht mehr selbst über sein Leben entscheiden kann. Dennoch ist es wichtig, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Auch im Interesse der eigenen Familie“, sagt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen. Die Vollmacht

ermöglicht den Vertretern ein schnelles und unkompliziertes Handeln – angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege. Zu diesem Thema hat das Institut mit Sitz in Berlin eine neue Broschüre aufgelegt. Sie enthält viele grundlegende Informationen, Tipps für Endverbraucher sowie einen nützlichen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht zum direkten Ausfüllen. Die Broschüre steht online unter www.dia-vorsorge. de/vorsorgemappe als Download zur Verfügung. Vielerorts erhält man die Broschüren über Ansprechpartner vor Ort wie beispielsweise in Rathäusern oder Beratungsstellen. Auch Anwälte können hier weiterhelfen. djd/mki

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Auf einen Blick Eine Vorsorgevollmacht können Sie umfassend erteilen oder auf bestimmte Bereiche beschränken. Durch Ankreuzen auf dem entsprechenden Formular erhalten Sie die Möglichkeit, die Bereiche auszuwählen oder weitere Bereiche in den Freitextfeldern hinzuzufügen. Die saarländischen Amtsgerichte helfen mit Beratung gerne weiter. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer zu Ihrem Betreuer zu bestellen ist oder aber wer auf keinen Fall hierzu bestellt werden soll. In einer Patientenverfügung können Sie eigene Behandlungswünsche festlegen. Dabei wird die Beratung mit einem Arzt empfohlen.

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Ein freier Trauerredner kann Trost und Unterstützung bieten Wenn ein Familienmitglied oder enger Freund verstirbt, wünschen sich die Hinterbliebenen eine würdevolle Trauerfeier.

F

rüher hielt man diese Trauerreden in einem religiösen Rahmen ab, heutzutage ist das kein Muss mehr. Falls der Angehörige nicht Mitglied einer Kirche war oder die Familie keine kirchlich geprägte Feier wünscht, bietet sich eine weltliche Form des Abschieds an. Bei solch einer freien Zeremonie steht nicht der Gedanke an Gott, sondern der Verstorbene selbst, sein Leben und sein Charakter im Mittelpunkt. Eine freie Trauerfeier muss nicht nach starren Regeln ablaufen, sondern lässt sich im Gegenteil genauso individuell abhalten, wie das Leben des Verstorbenen war. Ein Trauerredner kann den Angehörigen durch seine Worte Trost und Unterstützung bieten. Unmittelbar nach dem Tod des geliebten Menschen fällt es

gäste beim letzten Gang. Die Zeremonie sollte immer individuell gestaltet werden und die Persönlichkeit des Verstorbenen widerspiegeln.Trotzdem können Rituale den Familienmitgliedern Sicherheit geben und bei der Trauerbewältigung helfen. Wichtig ist, dass ein Trauerredner sich im Vorfeld viel Zeit für das Vorgespräch In der Trauerrede blickt man nimmt. Bei dieser Gelegenheit zurück auf das Leben des erläutert die Familie ihre WünVerstorbenen. sche und Vorstellungen für die Foto: djd/Trauerredner-schaufler.de Feier und erzählt aus dem Leben des Verstorbenen. Geschwer, eine schöne Gedenk- meinsam legt man dann unter feier zu organisieren und woanderem fest, wie die Trauermöglich noch selbst über die rede gestaltet sein soll und verstorbene Person zu sprewelche Musik erklingt. So ist chen. Diese Aufgabe überes beispielsweise möglich, nimmt oft ein Trauerredner. dass Lieder ausgewählt werEr hilft bei der Organisation den, die der Verstorbene gern der Feierlichkeit, gestaltet den gehört hat, die im Kontext zu Tag im Sinne des Verstorbeihm stehen oder die ganz einnen und begleitet die Trauerfach Trost spenden. djd/mki

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Weisheit, Lebenserfahrung, innere Freiheit: Es gibt so viele Aspekte, die das Alter liebens- und lebenswert machen.

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ennoch gehÜren Depressionen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen im hÜheren Lebensalter. Oft setzen sich die Senioren stark unter Druck: auf der einen Seite die Erwartung an sich selbst, gesund und aktiv älter werden zu mßssen. Auf der anderen das Eingeständnis, dass Vitalität und Leistungsfähigkeit nachlassen. Schwere Erkrankungen sowie der Tod des geliebten Partners oder langjähriger Freunde sind zudem enorme Einschnitte im Leben, die nicht so einfach zu verkraften sind. Tiefe Trauer erleiden vor allem Eltern, die ihre Kinder oder Enkelkinder zum Grab begleiten mßssen. Die scheinbare Reihenfolge wird auf den Kopf gestellt. Fragen, Vorwßrfe, Bitterkeit:

In einer therapeutischen Gemeinschaft kĂśnnen Trauernde Halt finden. Foto: Photographee.eu - stock.adobe.com

All die hochbrechenden GefĂźhle wirken auf KĂśrper, Geist und Seele. Trauerbegleitung ebnet den Weg zurĂźck ins eigene Leben. Sie gibt den Betroffenen Raum und Zeit, um ihren Verlusterfahrungen heilsam begegnen zu kĂśnnen. Der Trauerprozess, den die Menschen kennenlernen, begleitet sie in jeglichen Le-

bensphasen, so auch beim Altern. Er fßhrt auf den Weg der Heilung und des Trostes. Halt kann man in der Familie aber auch in einer therapeutischen Gemeinschaft finden. Denn gemeinsam zu trauern ist eine heilsame Erfahrung. Durch verschiedene Formen der Trauerbewältigung werden das innere Befinden und die eigenen Bedßrfnisse sichtbar und spßrbar. Man wird gesehen, gehalten, verstanden und gestärkt. Die Hinterbliebenen lernen auf diese Weise, Schmerz und Wut, aber auch Dankbarkeit und Freude zuzulassen und auszudrßcken. Indem sie das Vergangene in das Neue integrieren, finden sie einen Weg zurßck ins Leben. Im Saarland gibt es viele Selbsthilfegruppen sowie medizinisch-therapeutische Angebote. djd/mki

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Den eigenen Baum entdecken Die Bestattungskultur hat sich in den letzten Jahren verändert. Neben den verschiedenen Bestattungsarten auf dem Friedhof gibt es hierzulande immer mehr Alternativen.

S

obald Bäume im Frühling wieder frische grüne Blätter austreiben, zeigt sich, warum sie als Sinnbild für den Neubeginn

stehen. In einem Bestattungswald ist der Baum aber auch das Symbol für ein Leben, das zu Ende gegangen ist. Denn für viele Menschen hat der Ge-

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danke, die letzte Ruhestätte zu den Füßen eines Baumes zu finden, etwas Tröstliches. Dennoch ist diese Art der Bestattung für manche noch ungewohnt. Geschulte Förster geben deshalb zum Beispiel bei kostenlosen Waldführungen Auskunft über die verschiedenen Grabarten, über die Möglichkeiten der Vorsorge und über die Baumauswahl. Der Ablauf von Beisetzungen im Bestattungswald und ihre individuellen Gestaltungsmöglichkeiten werden ausführlich erläutert. Die meist einstündige Waldführung ist eine Mischung aus Spaziergang und Informationstour. Sie bietet auch immer die Möglichkeit, seinen eigenen persönlichen Baum zu entdecken. „Manche Menschen haben bestimme Vorstellungen von ihrem Baum. Die einen suchen einen jungen, andere einen hochgewachsenen schlanken und wieder andere einen skurrilen“, berichtet FriedWald-Förster Yannick Scheer. Er und seine Kollegen

Wer mag, kann nach einer Führung durch einen Bestattungswald auch den Baum aussuchen, an dem später die letzte Ruhestätte sein wird. Foto: djd/FriedWald kennen die Wälder wie die eigene Westentasche und können dadurch optimal bei der Suche helfen. Für die persönliche Beratung kann ein individueller Termin zur Baumauswahl mit den Förstern vereinbart werden. Wer den Wald mit eigenen Augen sehen und

mehr über die Bestattung in der Natur erfahren will, kann sich an verschiedenen Orten im Saarland zu einer kostenlosen Waldführung anmelden. Aufgrund der Corona-Pandemie finden vorübergehend allerdings keine Führungen statt. djd/mki

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Bohus – Material aus Skandinavien. große Rolle. Bei Glöckner Natursteine setzt man daher vor allem auf europäische Produkte und fördert so ganz gezielt die regionale Wirtschaft. Im Übrigen können Grabmale auch recycelt und wiederverwendet werden. Wie das funktioniert, kann man unter www.natursteine-gloeckner.de nachlesen. Auf dieser Seite findet man auch das Blog-Café Steinzeit mit vielen Informationen rund um Natursteine. Reinschauen lohnt sich! PR

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Mehr Raum für das Wesentliche Wenn ein geliebter Angehöriger stirbt, kommt auf die Hinterbliebenen viel Organisationsarbeit zu – obwohl sie mit ihrer Trauer schon genug zu tun haben.

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I

mmer mehr Menschen sorgen deshalb für ihre eigene Bestattung rechtzeitig vor, um ihre Lieben zu entlasten und alles nach Wunsch zu gestalten. Erd- oder Urnenbeisetzung, Wald- oder Seebestattung, die richtige Musik, die bevorzugten Blumen oder der gewünschte Trauerredner: All das lässt sich in einer Bestattungsverfügung regeln. Noch sicherer ist es, die persönlichen Wünsche auch finanziell abzusichern. So ist im Todesfall alles geregelt. Bei einer ausführlichen persönlichen Beratung können bereits Einzelheiten besprochen werden und schließlich wird unverbindlich ein detailliertes Angebot erstellt. Beim Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags sollte man die Summe für die Kosten auf ein Treuhandkonto einzahlen – auf einmal oder bequem in Raten. Dort ist das Geld geschützt vor Pfändung oder dem Sozialamt und lässt sich nur zweckgebunden verwenden. Mit dem Treuhand-

konto ist außerdem eine Preisgarantie verbunden, die Sicherheit gegen steigende Kosten bietet – auch wenn man noch 30 Jahre weiterlebt. Alternativ kann eine Sterbegeldversicherung eingesetzt werden. Wer rechtzeitig vorsorgt, möchte allerdings oft auch flexibel bleiben, falls sich die Wünsche noch einmal ändern oder ein Umzug stattfindet. In so einem Fall ist es jederzeit möglich, das Arrangement anzupassen. Rund die Hälfte aller Menschen mit Eltern über 70 Jahren wohnen mehr als zwei

Stunden von diesen entfernt. Dann ist es erleichternd, wenn die Angehörigen über Internet und Telefon vieles regeln können und schließlich vor Ort alles reibungslos und würdevoll abläuft. So bleibt in Zeiten der Trauer mehr Raum für das Wesentliche. Selbstverständlich sollte man seine Kinder oder sonstige Angehörige zu Lebzeiten darüber informieren, wo alle notwendigen Dokumente hinterlegt sind. Denn nur auf diese Weise können alle Abläufe reibungslos koordiniert werden. djd/mki

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den, die den Vorstellungen zu Lebzeiten gerecht wird. Die Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH bietet mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und Kompetenz in der Kremation und dem Betrieb von Bestattungseinrichtungen mit der Urnenbestattung im Glaskunst Kolumbarium eine würdevolle letzte Ruhestätte. Damit Sie auch heute schon alle Entscheidungen selbst in der Hand haben, ist eine Bestattung in diesem Unikat auch als Vorsorgekauf möglich. Wir finden in einem persönlichen Beratungsgespräch gemeinsam eine individuelle Lösung. PR

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WĂźrdevolle Bestattungen auch mit begrenztem Budget Eine Beerdigung kostet eine Menge Geld. Gut, wer zu Lebzeiten entsprechend vorgesorgt hat. Doch auch fĂźr alle anderen gibt es immer eine LĂśsung. „Beispielsweise kann man Beihilfe, also einen Bestattungskostenzuschuss, beim Regionalverband beantragen“, erklärt Bestattermeister Stefan Kohl. Im SaarbrĂźcker Bestattungshaus „Pietät von RĂźden“ ist man den Hinterbliebenen auch gerne bei der Terminvereinbarung bei der entsprechenden BehĂśrdenstelle behilflich.

Die Bestattungskosten selbst sind durch verschiedene Faktoren beeinflussbar. So gibt es beispielsweise bei der Auswahl von Sarg oder Urne sehr groĂ&#x;e Preisunterschiede. Wer eine gĂźnstigere Alternative wählt, handelt oft im Sinne des geliebten Menschen, den man gerade verloren hat. Auch Trauerfeier und Beisetzung kĂśnnen individuell gestaltet und geplant werden. Je nachdem, wie viel Budget

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man zur VerfĂźgung hat, kann man selbst die eigenen Prioritäten setzen. Um alles genau zu besprechen, empfiehlt Stefan Kohl einen persĂśnlichen Termin im Bestattungshaus. Bei „Pietät von RĂźden“ nimmt man sich Zeit, um alle MĂśglichkeiten vorzustellen und die Hinterbliebenen umfassend zu beraten. Dazu gehĂśrt auch die Wahl der Grabstätte. Es gibt durchaus kostengĂźnstige Alternativen. Ganz nach den WĂźnschen der AngehĂśrigen. Stefan Kohl gibt einen Ăœberblick der Kosten auf den SaarbrĂźcker FriedhĂśfen: „Bei einer Urnenwaldgemeinschaftsgrabstätte liegen die Kosten samt BeisetzungsgebĂźhren beispielsweise bei etwa 835 Euro. Eine namentliche Nennung des Verstorbenen ist gegen einen Aufpreis selbstverständlich auch mĂśglich. Zum Vergleich: Ein herkĂśmmliches Reihengrab kostet rund 1640 Euro. Zudem muss es 20 Jahre gepflegt werden. Das verursacht Folgekosten, die man berĂźcksich-

Kontakt Bestattungshaus „Pietät von RĂźden“ Haupthaus Mainzer StraĂ&#x;e 17 66111 SaarbrĂźcken Ă–ffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr; Samstag und Sonntag nach Vereinbarung Filiale St. Arnual SaargemĂźnder StraĂ&#x;e 142 66119 SaarbrĂźckenSt. Arnual Ă–ffnungszeiten: nach Vereinbarung

tigen sollte. Urnengemeinschaftsgräber liegen bei 2450 Euro inklusive Grabpflege fĂźr 20 Jahre.“ Dies sind nur einige Beispiele. Letztlich bestimmen viele Faktoren die Gesamtkosten. Wichtig ist es daher, dass man sich Ăźber alle MĂśglichkeiten informiert. Und zwar beim Bestatter vor Ort. FĂźr eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung sollte man bei Pietät von RĂźden telefonisch einen Termin vereinbaren, denn hier nimmt man sich Zeit fĂźr alle Fragen rund um die wĂźrdevolle Bestattung. PR

Filiale SaarbrĂźcken-Scheidt KaiserstraĂ&#x;e 82 66133 SaarbrĂźcken-Scheidt Ă–ffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: (06 81) 3 55 89 info@pietaetvonrueden.de www.pietaetvonrueden.de www.pietaetvonrueden.de/ videos/

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Steueroptimal schenken und vererben! Ziel eines jeden Erblassers ist es, sein VermÜgen den Erben zu ßbertragen und nicht dem Finanzamt. Erbschaft und Geschwister: Wann werden bei der Erbschaft Geschwister bedacht? Geschwister des Erblassers werden lediglich bedacht, wenn keine Erben erster Ordnung existieren, der Erblasser zeit seines Lebens kinderlos und ledig blieb. Leben die Eltern des Verstorbenen, so werden bei der Erbschaft Geschwister nicht bedacht. Sind die Eltern des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls noch am Leben, so erben diese zu gleichen Teilen den Nachlass und die Geschwister des Verstorbenen gehen leer aus. Lebt lediglich noch ein Elternteil, werden Geschwister in der Erbschaft begßnstigt. In diesem Fall treten die Geschwister an die Stelle des bereits verstorbenen Elternteils. Leben die Eltern eines Erblassers nicht mehr, gehen die Ansprßche von Vater und Mutter auf ihre jeweiligen AbkÜmmlinge ßber. Beispiel: Ein kinderloser, unverheirateter Erblasser hinterlässt seine Mutter und zwei Geschwister als Erben. Die Mutter erbt in diesem Fall die Hälfte des Nachlasses und die Geschwis-

ter erhalten je ein Viertel. Die HĂśhe der Freibeträge und die Steuerklassen orientieren sich am Verwandtschaftsgrad des Erblassers und der Erben. Bruder und Schwester eines Erblassers werden der Steuerklasse zwei zugeordnet. Der Freibetrag in dieser Steuerklasse beträgt lediglich 20.000 Euro. Die Eltern werden der Steuerklasse eins zugeordnet und haben einen Freibetrag von jeweils 100.000 Euro. „Erbverzicht“ ist nicht gleich „Erbausschlagung“ Nach dem Eintritt eines Erbfalls kĂśnnen Erben die Erbschaft binnen einer Frist von sechs Wochen durch Erklärung gegenĂźber dem Nachlassgericht ausschlagen (§ 1944 BGB). Im Fall der Ausschlagung kommen als nächstberufene Erben insbesondere immer die eigenen Kinder des ausschlagenden Erben in Betracht (§ 1924 BGB).Wollen die Erben diese gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen der Ausschlagung vermeiden, bleibt nur die Ăœbertragung des Erbteils auf den einen Erben,

der als alleiniger Erbe fungieren soll (§ 2033 BGB). Erfolgt keine offizielle Erbausschlagung, sondern verzichtet der Erbe freiwillig zugunsten eines oder mehrerer Erben, so wird dies steuerlich als Schenkung des verzichtenden an den/ die begĂźnstigten Erben angesehen. Unter Umständen fallen dann gleich zweimal Steuern an – Erbschaftssteuer auf den Erbteil, den der Verzichtende geerbt hätte, und Schenkungssteuer auf den Erbteil, den der Verzichtende dem Be-

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gĂźnstigten Ăźberträgt. Je nach Verwandtschaftsgrad kann die anfallende Steuer (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer) einen groĂ&#x;en Teil des Erbes „auffressen“. Wegen der vielen Details und der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich auch immer wieder ändern, ist es sinnvoll, aktuelle Festschreibungen wie Erbvertrag, Testament oder Vermächtnis regelmäĂ&#x;ig zu ĂźberprĂźfen und nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben steuerlich zu

optimieren. Die ST Steuerberatungsgesellschaft ist auf Erbund Schenkungssteuerrecht spezialisiert. Ihr GeschäftsfĂźhrer Dipl.-Kfm. Helmut Philippi ist in Deutschland als Steuerberater und Fachberater fĂźr Internationales Steuerrecht sowie in Luxemburg als Expert Comptable tätig. Durch das Institut fĂźr Erbrecht ist Helmut Philippi seit 2011 als Testamentsvollstrecker zertifiziert und als Steuerexperte im Bereich Erben – Vererben – Nachfolge ausgewiesen. PR

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT mbH

Sulzbachtalstr. 131 – 66125 Saarbrßcken Tel.: 0 68 97-9 00 90 www.st-steuern.de

Erbschaftsbesteuerung

Erben – Vererben – Nachfolge


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