Brennpunkt Nr. 02/2012

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Brennpunkt Gesundheitspolitik

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Sackgasse Einheitskasse: Mehr Kosten und Probleme Urs Pfenninger Leiter PolitikBrändli und Kommunikation Christoffel santésuisse Präsident santésuisse

Zum dritten Mal innert 10 Jahren startet die Linke den Versuch, mit einer Verstaatlichung der Krankenkassen die Wahlfreiheit der Versicherten einzuschränken. Eine Einheitskasse bringt unkalkulierbare Risiken für die zukünftige Kostenentwicklung. Mit der Vermischung von Verantwortlichkeiten zwischen Leistungszahlern und -erbringern verstösst die Einheitskasse gegen grundlegende Prinzipien: weil Leistungserbringer im Führungsgremium der Einheitskasse sitzen, von der sie bezahlt werden, wird dies unweigerlich zu einer Kostenexplosion führen. Gegenüber dem heutigen System, bei welchem die Krankenkassen sich als Vertreter der Versicherten für günstige Tarife einsetzen, ist die Einheitskasse eine gefährliche Fehlkonstruktion.

INHALT Editorial Einheitsbrei Einheitskasse

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santésuisse setzt sich für Grundversorger ein

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Prämienkorrektur: Kein rückwirkendes «Rumdoktern»

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In Kürze

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Die Initiative «für eine öffentliche Gesundheitskasse» gaukelt eine einfache Lösung für die Schweizer Gesundheitspolitik vor. In Wahrheit führt die Fehlkonstruktion Einheitskasse direkt in die Sackgasse: Mehrkosten, Bevormundung der Versicherten durch den Verlust der Wahlfreiheit und die Vermischung der Verantwortlichkeiten wären die Folgen. santésuisse lehnt dieses unkalkulierbare Risiko für alle Versicherten und Steuerzahler unisono ab. Heute können alle Versicherten ihren Grundversicherer frei wählen. Jeder einzelne der über 60 Krankenversicherer behauptet sich nur dann erfolgreich im Markt, wenn er seine Leistungen effizient und in hoher Qualität erbringt. Die Versicherer bezahlen mit rund 95 Rappen jedes Prämienfrankens medizinische Behandlungen. Die verbleibenden 5 Rappen werden für Verwaltungskosten verwendet: Von einer durchschnittlichen Prämie von 3000 Franken jährlich werden lediglich 150 Franken für die Verwaltung benötigt. Damit werden u.a. über 80 Millionen Spital- und Arztrechnungen administriert, die Löhne der Angestellten, Informatikkosten, Abschreibungen, Mutationen bei Kassenwechseln sowie das Marketing (inklusive Makler) bezahlt. Ausserdem sparen die Versicherer mit ihren Rechnungskontrollen ihren Kunden jährlich über eine Milliarde Franken an Prämiengeldern. Einheitskasse heisst höhere Prämien

Unter einer Einheitskasse wird die Festlegung von Einheitsprämien pro Kanton zu höheren Prämien führen. Eine Einheitskasse hat auch keinen Anreiz zu tiefen Verwaltungskosten, weil sie keinem Wettbewerb ausgesetzt ist. Ein Wechsel zu ei-

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nem günstigeren Versicherer ist nicht mehr möglich. Eine Einheitskasse ändert an der Prämienentwicklung nichts: Unabhängig von der Versicherungsform werden Gesundheitskosten weiter um mehrere hundert Millionen Franken jährlich steigen. Weil die Menschen länger leben, weil die Ansprüche steigen und weil der medizinische Fortschritt nicht gratis zu haben ist. Um das Versprechen der Initianten für günstigere Prämien einzulösen, wäre die Einheitskasse gezwungen, Leistungen zu streichen oder zu rationieren. Einheitskasse heisst weniger Qualität

Die Verstaatlichung der Krankenversicherung ist der erste Schritt zur Verstaatlichung der Medizin. Staatsmedizin, so zeigen Beispiele aus den Nachbarländern, vermindert die Qualität und gefährdet den direkten Zugang der Bevölkerung zu medizinischen Leistungen. Die Initiative setzt am falschen Ort an, indem sie sich auf die 5% Verwaltungskosten konzentriert, statt auf die immer teurer werdenden 95% Gesundheitskosten. Damit löst sie keines der Probleme unseres Gesundheitswesens. Deswegen lehnt santésuisse die Ende Mai eingereichte Volksinitiative für eine «öffentliche Gesundheitskasse» ab. (GPA)


S A N T É S U I S S E G I B T B E I M TA R I F D E N TA K T A N Seit ihrer Einführung im März 2009 hat die BIP (Besuchs-Inkonvenienz-Pauschale) viele Probleme verursacht. Dank des guten Willens von santésuisse ist es nun endlich gelungen, diesen Fremdkörper aus dem TARMED herauszuoperieren und durch eine nachhaltige und einfache Lösung zu ersetzen. Dadurch wird ab dem 1. Juni 2012 im Tarif der Hausbesuch der Grundversorger tatsächlich als solcher vergütet und aufgewertet. Die Krankenversicherer setzen damit ein Zeichen der Wertschätzung für die Hausärzte.

Die BIP war ein Fremdkörper im Tarif. Ein alljährlicher Zankapfel in den Tarifverhandlungen zwischen Versicherern und Ärzten. Ursprünglich als Zeichen des guten Willens seitens der Versicherer dafür gedacht, dass es bei der Revision des TARMED konstruktiv vorwärtsgeht, verkam die BIP seitens Teilen der Ärzteschaft zu einer Glaubensfrage, zu einem unseeligen Providurium. santésuisse konnte im März dieses Jahres einen Ausweg aus dieser verfahrenen Situation präsentieren. Irrweg BIP

Mit der BIP wurden den Ärzten in Form einer Pauschale Opportunitätskosten entgolten, sprich theoretisch in der Arztpraxis «entgangene Umsätze» während eines Hausbesuchs. Diese Pauschale stand quer in der Tariflogik. santésuisse verfolgt im Zuge der TARMED-Revision das Ziel einer Besserstellung der Grundversorger. Dazu gehört u.a. eine ver-

nünftige Lösung für Hausbesuche im Tarif. Einzelaktionen zur Förderung des Hausbesuchs im Sinne einer Pauschale, wie die BIP, sind keine grundsätzliche Lösung. Denn damit wurden eben «entgangene Umsätze» vergütet und nicht die tatsächlich erbrachte ärztliche Leistung.

ABGERECHNETE LEISTUNGEN IN MIO. FRANKEN

• nachhaltige Lösung • Höhere Wertschätzung der Arbeit der Hausärzte durch Aufwertung der Hausbesuche • vereinfachter Tarif durch Wegfall des Providuriums BIP • rasche, logische und unkomplizierte Umsetzung ermöglicht

Die Lösung von santésuisse

Nachdem Bundesrat Alain Berset die Tarifpartner im Februar aufgefordert hatte, sich über eine allfällige weitere Verlängerung der unseeligen BIP zu einigen, brachte santésuisse mit dem Segen des Verwaltungsrates eine konstruktive, nachhaltige und faire Lösung ins Spiel: Die bestehende TARMED-Tarifposition 00.0060 «Grundbesuch» wird per 1. Juni 2012 um die Höhe der bisherigen BIP aufgewertet. Das vereinfacht zum einen die Tarifstruktur, zum anderen wird die Arbeit der Grundversorger nicht nur provisorisch, sondern definitiv und nachhaltig aufgewertet.

AUFWERTUNG DES HAUSBESUCHS 40

Dank santésuisse erreicht:

QUELLE: SANTESUISSE

santésuisse ist sich bewusst, dass es die Grundversorger sind, die Patienten zu Hause besuchen und oft Einsätze ausserhalb der Praxis leisten. Diese Sondereinsätze zum Wohle des Patienten bedürfen einer entsprechenden definitiven finanziellen Abgeltung. Indem man das Gewicht der ärztlichen Leistung der Tarifposition «Grundbesuch» um den Faktor 2.6 erhöht (von 9.57 Taxpunkten auf 24.89 Taxpunkte) wird diese Position bedeutend aufgewertet. Gesamthaft gesehen bleibt dabei aber die Kostenneutralität gewährleistet (siehe Grafik). Mit dieser Lösung bezeugen die Versicherer ihre hohe Wertschätzung gegenüber den Schweizer Hausärzten und ihrer Arbeit. Fernziel TARMED-Revision

30

15,9

16

20

10

BIP

18,7

TARIFPOSITI ON 00.0060 BESUCH (BISHER)

18,7

AUFWERTUNG TARIFPOSITION 00.0060 BESUCH

0 ZUSTAND 2010 MIT HEUTIGEM TARMED V1.07

SIMULATION 2010 MIT SANTÉSUISSEVORSCHLAG FÜR TARMED V1.08 (GÜLTI G AB 1.6.2012)

Die neue Tarifposition 00.0060 (Besuch, erste 5 Minuten) bewertet die ärztliche Leistung des Hausbesuchs neu mit 24.89 Taxpunkten (zuvor 9.57 Taxpunkte). Im neuen Tarif wird also wirklich die eigentliche Leistung des Grundversorgers vergütet und wertgeschätzt.

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Wird diese Lösung vom Bundesrat genehmigt und am 1. Juni 2012 definitiv im TARMED verankert, ist dies ein starkes Zeichen Richtung Grundversorger. santésuisse sieht diese Massnahme als ersten Schritt in Richtung einer gerechteren und besseren Honorierung der verschiedenen Leistungen in der Grundversorgung. Dieses Ziel ist integraler Bestandteil des laufenden Projekts der Revision der TARMED-Tarifstruktur. santésuisse fordert die Tarifpartner auf, dieses übergeordnete Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. (GPA)


Foto: Keystone/santésuisse

Rückwirkende Prämienkorrekturen gleichen einer Reparatur in voller Fahrt. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass dies nicht funktionieren kann.

K E I N R Ü CK W I R K E N D E S P R Ä M I E N - F L I CK W E R K In Art. 106 KVG sollen die – bereits bewilligten – Prämien von 1996 bis 2011 rückwirkend «verschlimmbessert» werden. santésuisse warnt eindringlich vor einem solchen Eingriff: Erstens entbehrt das Gedankenkonstrukt der «kantonalen Reserven» jeglicher faktischen Grundlage. Zweitens sind Prämienkorrekturen wettbewerbswidrig, administrativ aufwändig, rechtsstaatlich bedenklich, versicherungstechnisch falsch und gefährden alles in allem die Stabilität des Gesundheitssystems. Jede Rückwirkung eines neuen Gesetzes ist problematisch. Zudem wurden alle Prämien durch das BAG geprüft und genehmigt. Im KVG findet sich keine Grundlage für «kantonale Reserven». Diese sind rein fiktiv. Sie werden nicht kantonal berechnet, denn systemlogisch dienen die Reserven eines Versicherers allen seinen Versicherten und eben nicht nur den bei ihm versicherten Einwohnern eines Kantons. Rückwirkende Prämienkorrekturen verzerren per se den Wettbewerb, führen zu unverhältnismässigem administrativen Mehraufwand, sind rechtsstaatlich bedenklich (eigentlich hätte jeder Bürger Anspruch auf die Lenkungsabgabe) und die neuerliche Umverteilung zeugt von einer beliebigen und ungerechten Solidaritätsvorstellung: Versicherte, die gar nie von «zu tiefen» Prämien profitiert haben (Geburt, Zuzug, Kassenwechsel), würden mit Zuschlägen belastet. Versicherte, die gar nie «zu hohe» Prämien bezahlt haben (Geburt, Zuzug, Kassenwechsel, Prämienverbilligung), würden von Abschlägen profitieren. System willkürlich gefährdet

Kantonalisiert man die Reserven, verkleinert sich automatisch das Versichertenkollektiv. Ein kleineres Kol-

lektiv wiederum zieht eine notwendige, da gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung der Reserven nach sich. Dies hätte also pro Versicherer jeweils 26 kantonal unterschiedliche Reserven zur Folge. Heute beziehen sich die Reserven auf das schweizweite Versichertenkollektiv eines Versicherers, die Prämien hingegen auf das Kollektiv einer Region. Das vorgeschlagene Umverteilen bedeutet, dass eine Teilmenge Versicherte von den Reserven aller Versicherten profitieren würde. Diese Ungleichbehandlung der Bürger wäre grob falsch und versicherungstechnischer «Mumpitz». Kantonalisierung: Bizarre Effekte

Die Krankenversicherung folgt dem Prinzip, das Risiko durch eine möglichst grosse Zahl an Versicherten klein zu halten. Der Wechsel von nationalen zu kantonalen Reserven bewirkt exakt das Gegenteil und nimmt absurde Prämiensprünge in Kauf. Jedes Gesetz, welches auf kantonalen Reserven fusst, führt zu sozialer Unruhe und zu mehr Risiko. Dadurch begünstigt man rasche massive Versichertenwanderungen, welche die Stabilität des Systems gefährden. Anstatt in 81 Kollektive (Stand 2009) müsste der Markt mit kantonalen Reserven in 26 x 81 = 2106 Kol-

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Vier Gründe gegen rückwirkende Korrektur: • Kantonale Reserven haben keine rechtliche Grundlage • Prämienkorrekturen sind wettbewerbswidrig, administrativ aufwändig und rechtsstaatlich bedenklich • Prämienkorrekturen sind versicherungstechnisch falsch • Prämienkorrekturen gefährden das Gesundheitssystem

lektive aufgeteilt werden. Von Gesetzes wegen wären dadurch mit 11,7 Mrd. Franken 4,5 Mal höhere Reserven als heute nötig. Das würde – aus Zwängerei und nicht aus Notwendigkeit – je nach Kanton zu einem Prämienschub zwischen 53,8% und 233% führen. Alle Versicherten würden durch diese Zwangsmassnahme schlechter gestellt und speziell Einwohner von kleinen Kantonen ohne Not gezielt benachteiligt: In 45 Fällen war in einem Kollektiv im Jahr 2009 nur eine Person versichert. Dies wäre die totale Preisgabe des Versicherungsschutzes und hätte für diese Person einen Prämienzuschlag von 23 400 Franken zur Folge. Genau um solche Absurditäten zu verhindern, poolen die Versicherer ihre Versicherten über die Kantonsgrenzen hinweg. (GPA)


IN KÜR ZE

In der Gesundheitskommission des Ständerats war der Entwurf zum Präventionsgesetz, welches für die Sommersession traktandiert ist, umstritten. santésuisse unterstützt das Präventionsgesetz, insofern es eine bessere Koordination zwischen den Akteuren und eine effizientere Nutzung der finanziellen Ressourcen bewirkt. Das Gesetz darf jedoch nicht missbräuchlich dazu verwendet werden, die Finanzierung der Prävention auf die Krankenversicherung abzuwälzen. Es muss verhindert werden, dass sich die öffentliche Hand aus der Prävention und der Gesundheitsförderung zurückziehen und die Kosten dem KVG weitergeben. santésuisse begrüsst in diesem Sinne den Antrag der SGK-SR, den Prämienzusatz auf 0,075% der durchschnittlichen Jahresprämie zu begrenzen. Zudem lehnt santésuisse die Schaffung eines neuen nationalen Instituts ab.

Managed Care: Online-Dossier Am 17. Juni 2012 stimmt die Schweiz über die Managed Care-Vorlage ab. santésuisse bietet den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unter dem Link www.santesuisse.ch/de/managedcare ein Abstimmungsdossier an, in welchem sie sich mit Texten aus unseren Publikationen, FAQs und einem Argumentarium über den Sinn und Zweck und die Nachhaltigkeit dieser Vorlage informieren können. Hauptziel der Revision ist die Förderung der integrierten Versorgung, welche den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Die Vorteile von integrierter Versorgung sind: 1. Höhere Behandlungsqualität 2. Mehr Orientierung im Gesundheitssystem 3. Höhere Patientensicherheit 4. Bessere Behandlungsergebnisse. Aus diesen Gründen unterstützen die Krankenversicherer die Managed Care-Vorlage.

Powerplay der Pharma Die ab dem 1. Mai geltende Verordnung zu den Medikamenten-Preisen kommt der Pharmaindustrie weit entgegen. santésuisse lehnt die darin verord-

nete Ausweitung der Bandbreite auf 5% entschieden ab. Durch diese Massnahme vermindert sich das Einsparpotenzial im Vergleich zu den geltenden Regeln um rund 67 Mio. Franken. Das Gesetz sieht vor, dass Leistungen wirtschaftlich zu erbringen sind. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit wird mit dem Auslandpreis sichergestellt. Es ist nicht einzusehen, warum die Versicherten in der Schweiz mehr für die gleichen Medikamente zahlen sollen als Personen in den Vergleichsländern. santésuisse erwartet vom Bundesrat die Abschaffung der Bandbreite von 5% allerspätestens in drei Jahren. Keine Industrie (auch nicht der Tourismus) hat aufgrund des starken Frankens eine Sonderbehandlung erhalten. Warum nun die Prämienzahler die Pharmaindustrie mit 67 Millionen (knapp 0,4 Prämienprozent) unterstützen sollen, ist nicht nachvollziehbar. santésuisse setzt sich für die Umsetzung der bestehenden Regeln (Bandbreite 3%) ein. Bereits diese kommen der Pharmaindustrie sehr entgegen. Standortpolitik soll nicht zulasten der Prämienzahler gehen. Angesichts dieser Situation ist es überraschend, dass die SGK-N eine Motion eingereicht hat, mit dem Ziel, die Pharmaindustrie noch besser zu stellen.

Kostenneutralität ist Gesetz Die Ärzteschaft argumentiert bei ihrem aktuellen TARMED-Revisionsprojekt TARVISION damit, den Tarif aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu aktualisieren und hat eine 18% zu tiefe Vergütung der ärztlichen und eine 22% zu tiefe Vergütung der technischen Leistung errechnet. Obwohl sich alle Tarifpartner im Mai 2011 gegenüber Bundesrat Burkhalter verpflichteten, das Ziel der Kostenneutralität «ernsthaft anzustreben», versucht die FMH offenbar die in der KVV Art. 59c verankerte Kostenneutralität auszuhebeln. Mit dem Argument, eine Teilrevision müsse nicht kostenneutral sein, wird hier die Gesetzeslogik arg strapaziert. Die Krankenversicherer fordern Kostenneutralität im Sinne des Gesetzes. Gibt man den impliziten Forderungen der Ärzteschaft nach,

kommt es zu einem Prämienschub von knapp 5%. Ein Nachgeben wäre hier gleichbedeutend mit dem tiefen Griff ins Portemonnaie eines jeden Prämienzahlers. Notabene ohne konkreten Mehrwert im Sinne der Behandlungsqualität.

Christoph Q. Meier wird neuer santésuisse-Direktor Ab dem 1. Juni 2012 wird santésuisse von Dr. Christoph Q. Meier geführt. Der Verwaltungsrat hat den 52-jährigen promovierten Theologen am 24. April zum neuen Direktor von santésuisse gewählt. Christoph Q. Meier besitzt einen Executive MBA der Hochschule St. Gallen in General Management und hatte verschiedene leitende Funktionen in der Privatwirtschaft inne. In seiner letzten Funktion war er Zentralsekretär beim Schweizerischen Roten Kreuz und Leiter des nationalen Sekretariats der Rotkreuz-Kantonalverbände. Der seit Ende September 2011 wirkungsvoll agierende, interimistische Direktor von santésuisse, Dr. Stefan Holenstein, wird sich in seiner Funktion als stellvertretender Direktor einem zusätzlich erweiterten Aufgaben- und Verantwortungsbereich widmen. Ziel der neuen Führungsstruktur ist es, die Kontinuität und Stabilität des Verbandes der Schweizer Krankenversicherer zu stärken. (GPA) Foto: Silvia Schütz

Ja zum Präventionsgesetz

Christoph Q. Meier, neuer santésuisse-Direktor.

IMPRESSUM HERAUSGEBER santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn REDAKTION Gregor Patorski, Anne Durrer, Abt. Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 54, Fax: 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch, Homepage: www.santesuisse.ch PRODUKTION City-Offset, Solothurnstrasse 84, 2540 Grenchen TITELBILD Carsten Reisinger, stockphoto-images.com

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