infosantésuisse Nr. 4/2012 deutsch

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info santĂŠsuisse sondage santĂŠ

Das Magazin der Schweizer Krankenversicherer


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Die Ausgaben für Medikamente sind von 1998 bis 2010 am meisten angestiegen. Dies zeigt eine neue Obsan-Studie vom Juli dieses Jahres zu den Kosten im Gesundheitswesen.

Die Branchenvereinbarung gegen lästige Telefonanrufe wirkt. Der Ombudsman verzeichnet weniger Beschwerden von Belästigten. Das Problem sind nach wie vor die «wilden Makler».

Die psychische Gesundheit in der Schweiz bleibt über die Jahre stabil. Dennoch suchen immer mehr Menschen Hilfe wegen psychischen Problemen. Ein Widerspruch oder der Grund für die Stabilität?

Inhalt Im Fokus 4 sondage santé: Versicherte sind mit den Krankenversicherern zufrieden Gesundheitswesen 6 Die santésuisse-Hitliste der Medikamente 8 santésuisse geht «Social Media» mit Blog und virtuellem Auskunftsschalter 10 Weniger Beschwerden über Telefonwerbung 12 Generalversammlung von santésuisse in Bern 16 Fragen und Antworten rund um die «schwarzen Listen» 19 Erfolgreiche Qualifikationsverfahren der KV-Grundausbildung Rubriken 14 Buchtipp: Obsan-Studie zu den Kosten im Gesundheitswesen 20 Grafik des Monats: Psychische Gesundheit in der Schweiz 22 Service: Schweizer sind «out of pocket»-Weltmeister

Nr. 4, september 2012. Erscheint sechsmal jährlich Abonnementspreis Fr. 54.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.− Herausgeber und Administration santésuisse, Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn Verantwortliche Redaktion Silvia Schütz, Abteilung Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 53, Fax 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Herstellung: Rub Graf-Lehmann, Murtenstrasse 40, 3001 Bern Gestaltungskonzept: Pomcany’s Layout und grafiken: Henriette Lux Anzeigenverwaltung: Alle Inserate − auch Stelleninserate − sind zu richten an: «infosantésuisse», Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Abonnementsverwaltung Tel. 032 625 42 74, Fax 032 625 41 51 Homepage: www.santesuisse.ch Titelbild: Prisma Bildagentur AG ISSN 1660-7228


Unnötiger Gegenvorschlag Letzte Woche hat die Neue Zürcher Zeitung Inhalte des Gegenvorschlags von Bundesrat Alain Berset zur Einheitskasseninitiative thematisiert: Laut NZZ zeichnen ihn drei Punkte aus: der verfeinerte Risikoausgleich, die Trennung von Zusatz- und Grundversicherung sowie ein Hochrisikopool für chronisch Kranke. Was ist davon zu halten? • Die Verfeinerung des Risikoausgleichs durch die Einführung eines vierten Kriteriums, das den Gesundheitszustand des Versicherten berücksichtigt, wird seit langem diskutiert (S. 12). Der santésuisse-Verwaltungsrat hat sich in seiner letzten Sitzung vom 29. August grundsätzlich hinter politische Vorstösse gestellt, die der Verfeinerung des Risikoausgleichs dienen. • Der Idee «Hochrisikopool für chronisch Kranke» stehen die Krankenversicherer skeptisch gegenüber. Er soll garantieren, dass chronisch Kranke optimal behandelt werden. Das werden sie bereits, denn einerseits existiert mit dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) eine Einrichtung, die sich um schwer Kranke und deren Behandlung kümmert (Stichworte: Dialyse- und Transplantationen). Zudem betreuen Versicherer chronisch Kranke mit individuell ausgestaltetem «case- bzw. disease management». Andererseits trägt die Einführung eines Pools nichts zur Verminderung der Risikoselektion bei, sondern behindert im Gegenteil das Engagement der Krankenversicherer für ihre chronisch kranken Versicherten. Dass ein solcher Pool nichts bringt, hat man in Deutschland festgestellt und deshalb auf den im Jahr 2000 eingeführten Pool bereits wieder verzichtet. • Trennung von Grund- und Zusatzversicherung: Diese Massnahme hat vor allem eines zur Folge: mehr Ausgaben! Neu müssten die Versicherer die Administration doppelt führen. Synergien würden dadurch etwa bei der Verrechnung und Auszahlung von Geld an die Versicherten verloren gehen. Weitere Nachteile für die Ver­ sicherten: Sie müssten die Rechnung an zwei verschiedene Versicherer schicken und länger auf die Auszahlung warten. Wohl deshalb sind laut Umfragen deutlich mehr Schweizer gegen die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung als dafür (S. 5). Wer will, kann die Grund- und Zusatzversicherung bei zwei verschiedenen Anbietern platzieren. Der Gegenvorschlag muss, wenn er im Detail vorliegt, genau geprüft werden. santésuisse unterstützt durchdachte und sinnvolle Verbesserungen des Gesundheitssystems aktiv. Werden aber alte Hüte aus der Schublade gezogen, gilt: Bitte zurücklegen und Schlüssel wegwerfen!

3 | Editorial 4/12

Dr. Christoph Q. Meier Direktor von santésuisse


Zufriedenheit mit Krankenversicherern

bleibt hoch Zum zehnten Mal seit 2003 führte santésuisse diesen Sommer die repräsentative Bevölkerungsumfrage sondage santé durch. Sie zeigt: Im Grossen und Ganzen ist die Schweizer Bevölkerung mit dem jetzigen System zufrieden. Das zeigt sich am klaren Nein (34 Prozent klar nein, 13 Prozent klar ja, Rest unentschieden) zur Trennung von Grund- und Zusatzversicherung. Die Meinungen zur Einheitskasse sind noch nicht gemacht: Die Wahlfreiheit geniesst aber den höheren Stellenwert als die Staatsmedizin. Das Wissen über das Gesundheitssystem kann noch stark verbessert werden.

Die Resultate sind eher ernüchternd: Die Hälfte (48 Prozent, -1 Prozent im Vergleich mit dem Vorjahr) der Bevölkerung weiss, dass die Versicherer in der Grundversicherung keinen Gewinn machen dürfen. Etwa gleich viele Befragte sind sich im Klaren (47 Prozent, +/-0 Prozent), dass die Versicherer mit allen Ärzten Verträge abschliessen müssen (sog. Vertragszwang). Immerhin gut die Hälfte (52 Prozent, +2 Prozent) weiss, dass die Aussage «Mit der Grundversicherung sind alle ärztlichen Behandlungen in der ganzen Schweiz abgedeckt» falsch ist. Eklatant ist die Wissenslücke, wenn es um die Verwaltungskosten geht. Im Schnitt schätzen die Befragten den Aufwand der Versicherer für Administration und Werbung auf 30,3 Prozent. Vier Fünftel der Befragten überschätzen die Verwaltungskosten massiv. Nur gerade ein Fünftel liegt mit der Schätzung nahe am tatsächlichen Anteil der Verwaltungskosten von 5,5 Prozent. Verwaltungskosten sinken prozentual um einen Drittel

Eine Klarstellung: Die Verwaltungskosten der Krankenversicherer betrugen 2010 rund 5,5 Prozent der Leistungsausgaben und nicht 30,3. Die Zahlen dazu können in den Aufsichtsdaten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) von jedermann jederzeit eingesehen werden.1 Die Statistiken des BAG zeigen: Gegenüber 1996 ist der Anteil der Verwaltungskosten prozentual um einen Drittel gesunken. Im Jahr 2010 zahlten die Krankenversicherer von 100 Prämienfranken für Fr. 94.50 die Rechnungen der Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und weiterer Leistungserbringer. Nur gerade knapp

Zum zehnten Mal wurden im Rahmen der jährlichen Umfrage sondage santé rund 1200 Personen telefonisch im Juni 2012 zu verschiedenen Themen zur Situation im Gesundheitswesen und zur Krankenversicherung befragt. Die wichtigsten Resultate in Kürze: • Verwaltungskosten werden massiv überschätzt. • Wissen über Grundversicherung bleibt mangelhaft. • Jetziges System ist «kleinstes Übel».

5,5 Franken von 100 Prämienfranken verwendeten sie für Serviceleistungen zugunsten der Versicherten. Dieser Betrag deckt die Verarbeitung und Kontrolle von jährlich über 80 Millionen Spital- und Arztrechnungen, die Löhne der Angestellten, Informatikkosten, Abschreibungen, Mutationen bei Kassenwechseln sowie das Marketing (inklusive Makler). Die falsche Einschätzung der Verwaltungskostenhöhe gibt zu denken. Aus früheren Umfragen geht hervor, dass «Verwaltungskosten» nicht immer richtig verstanden wird. So wurde in der sondage santé 2005 auf Nachfrage etwa angegeben, die Ausgaben für Medikamente seien zu hoch. Offenbar vermischen verschiedene Befragte die Verwaltungskosten der Krankenversicherer mit den Ausgaben für die Leistungen. Ebenfalls für eine Überschätzung dürfte das Dauerthema «nervende Telefonwerbung» sorgen. Klärungsbedarf besteht auch in Bezug auf die Arztwahl: Für eine Behandlung, die von der Grundversicherung gedeckt ist, kann der Versicherte nur Ärzte seines Wohnkantons oder seines Arbeitsorts aufsuchen. Anders bei den Spitälern: Seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung gilt die freie Spitalwahl in der Allgemeinabteilung von gelisteten Spitälern in der ganzen Schweiz. Die Zufriedenheit mit dem eigenen Krankenversicherer ist nach wie vor hoch. Wer im Jahr 2011 die Krankenkasse nicht wechselte (84 Prozent der Befragten), verhielt sich in erster Linie aus Zufriedenheit mit der eigenen Krankenkasse so. Besonders hoch ist die Zufriedenheit der Personen über 55. Widersprüchliche Angaben zur Finanzierung

39 Prozent der Befragten sind für das bisherige System mit Kopfprämien und Prämienverbilligungen. Klar tiefere Zustimmung (23 Prozent) findet ein Prämiensystem nach Einkommen und Vermögen. Hingegen sind konkrete Vorschläge für rein einkommensabhängige Prämien, wie z.B. Lohnabzug (18 Prozent) oder eine Finanzierung über die Vermögenssteuern (vier Prozent), klar nicht mehrheitsfähig. Offenbar vermag die Idee «Prämien nach Vermögen und Einkommen» auf den ersten Blick noch das eine oder andere «Ja» hervorzulocken, werden aber die Konsequenzen einer solchen Finanzierung aufgezeigt (neue Steuern und Lohnabzüge), ist man sehr viel skeptischer und schätzt die Vorzüge des bisherigen Systems höher ein. Eine Abschaffung der Grundversicherung fällt komplett durch und findet nur bei vier Prozent der Befragten Zustimmung. Lieber Wahlfreiheit als Einheitskasse

Wie für diesen frühen Zeitpunkt vor einer Abstimmung üblich, sind die Meinungen zur Einheitskasse noch nicht gemacht. Einzig die Pole – klare Ablehner und klare Befürworter – stehen fest: Ein knappes Drittel der Bevölkerung hat sich für ein Nein entschieden (30 Prozent sind «sehr dagegen»). Weniger (27 Prozent) stimmen folgender Frage «sehr» zu: «Die heutige freie Wahl der Krankenversicherung soll abgelöst werden durch eine staatliche Einheitskasse». 43 Prozent der Bevölkerung haben sich noch keine klare Meinung

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VARIANTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DER GRUNDVERSICHERUNG 50 %

48 %

46 % 45 %

40 %

39 % 36 %

30 % 19 %

20 % 14 %

14 % 12 %

10 %

Die Versicherten ziehen das bisherige ­System mit Kopfprämien und individueller Prämienverbilligung allen anderen ­Varianten vor. 34 Prozent lehnen auch die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung «sehr» ab (nicht in dieser Grafik dargestellt). Nur 13 Prozent sind «sehr» dafür. 53 Prozent haben noch keine definitive ­Meinung. Der Status quo überzeugt.

25 %

24 %

4%

16 %

2008

2009

18 %

13 %

17 %

10 %

3%

2%

4% 2%

4%

0%

23 %

20 %

2010

2011

QUELLE: SONDAGE SANTÉ 2012

23 %

2012

WEISS NICHT, K.A.

AUFGRUND DES VERMÖGENS

KEINE OBLIG. GRUNDVERSICHERUNG

VOM STAAT (VIA STEUERN)

PROZENTUALER LOHNABZUG

EINKOMMEN UND VERMÖGEN

BISHERIGES SYSTEM

SCHÄTZUNG DER VERWALTUNGSKOSTEN IN DER GRUNDVERSICHERUNG 40 %

QUELLE: SONDAGE SANTÉ 2012

30 % 20 % 10 %

ZU HOCH TRAGBAR KEIN PROBLEM

PRÄMIENBELASTUNG:

STADT AGGLO-GEMEINDE LAND-GEMEINDE

BILDUNG TIEF BILDUNG MITTEL BILDUNGHOCH

EINKOMMEN < 6000 EINKOMMEN > 6000

Obwohl der Anteil der Verwaltungskosten der Krankenversicherer an ihren Ausgaben seit 1996 um über einen Drittel gesunken ist, wird er von der Bevölkerung gleichbleibend überschätzt.

DEUTSCHSCHWEIZ WESTSCHWEIZ ITAL. SCHWEIZ

15−34 35−54 55+

MANN FRAU

TOTAL

0%

gebildet. Die Befürworter hoffen auf tiefere Kosten, wollen der «Jagd auf gute Risiken» ein Ende setzen, wünschen einheitliche Prämien und ein einfacheres System der Krankenversicherung. Der Hauptgrund der Gegner einer Einheitskasse ist, dass sie nicht auf die freie Wahl unter den Krankenversicherern verzichten möchten. Sie wollen den Krankenversicherer wechseln, wenn sie mit ihm unzufrieden sind und befürchten, dass bei einer Einheitskasse die Anreize für tiefe Kosten und gute Serviceleistungen fehlen.

und im Ausland geringer ein, als sie in Tat und Wahrheit ist, doch finden sie sie klar zu hoch. Bei Generika beträgt der Preisunterschied 45 Prozent, bei den Originalpräparaten liegt der Fabrikabgabepreis in den Referenzländern (Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Niederlande und Österreich) 19 Prozent tiefer als in der Schweiz.

Medikamentenpreise sind zu hoch

1

20 Prozent der Schweizer Bevölkerung machen die teuren Medikamente für den Anstieg der Prämien verantwortlich. 87 Prozent würden am ehesten beim Verschreiben von Medikamenten sparen. Dass die Höhe der Medikamentenpreise nicht goutiert wird, zeigt auch die Mitte August publizierte comparis-Umfrage: Demnach schätzen die Versicherten zwar die Differenz zwischen den hohen Preisen in der Schweiz

alain vioget

(http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/01156/ index.html?lang=de)

5 | Im Fokus 4/12


Die Hitliste der 30 umsatzstärksten Medikamente

Patentgeschützte Medikamente bringen den Umsatz Die Liste der 30 umsatzstärksten Medikamente von 2011 beinhaltet lediglich sechs pantentabgelaufene Wirkstoffe. Den Umsatz bringen die Originalpräparate.

Für die Medikamenten-Hitparade werden alle im ambulanten Bereich abgegebenen Präparate berücksichtigt, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2011 bezahlt wurden. Also Medikamente, die durch Ärzte in eigener Praxis, durch Ärzte im ambulanten Bereich der Spitäler oder durch Apotheker zu den Patienten gelangten. Der Umsatz der verschiedenen Darreichungsformen und Dosierungen wurde zusammengefasst und unter dem jeweiligen Markennamen aufgelistet.

Die Tagestherapiekosten beliefen sich bei Sortis 2011 auf Fr. 1.70 (100er-Packung). Die Zahl der Patienten, die Sortis einnehmen müssen, um auf den Umsatz von 143 Millionen Franken zu kommen, ist verglichen mit Lucentis weit grösser. So schätzt man, dass jede siebte Person in der Schweiz erhöhte Cholesterinwerte hat und dass etwa 250 000 Personen Medikamente zur Senkung von Cholesterin einnehmen. Sortis wird aus der Hitliste fallen

Der Umsatz der 30 umsatzstärksten Arzneimittel zu Publikumspreisen hat um 4,3 Prozent auf total 1,4 Milliarden Franken zugenommen. Dreissig Medikamente haben also einen Anteil von rund 27 Prozent des gesamten Umsatzes im ambulanten Bereich. Der Gesamtmarkt ist mit minus einem Prozent leicht rückläufig. Die Gründe für die Abnahmen liegen im vermehrten Wettbewerb durch Generika nach dem Patentablauf und durch die im Gesetz verankerten Regeln zur Wirtschaftlichkeit. Insbesondere führt der Auslandspreisvergleich zu Preisabschlägen, die sich vor allem in den kommenden drei Jahren noch vermehrt auswirken werden.

Das Patent von Sortis lief im März 2012 ab. Durch den Patentablauf entsteht nun mehr Wettbewerb. Zuerst wurde der Preis auf den Durchschnitt der Vergleichsländer gesenkt. Die Tagestherapiekosten von Sortis liegen heute bei Fr. 1.30 mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent, da die Firma den Preis nicht noch weiter auf das Generika-Niveau gesenkt hat. Generika müssen einen bestimmten Abstand zum Preis des Originalpräparates haben, damit sie als Generika zugelassen werden. Bei einem sehr grossen Umsatz wie bei Sortis beträgt diese Differenz 60 Prozent. Die Behandlungskosten mit der generischen Substanz von Sortis (Atorvastin) betragen heute rund Fr. 0.47 pro Tag, was rund 28 Prozent des letztjährigen Sortis-Preises entspricht. Mit dem Markteintritt der Generika wird nun der Umsatz von Sortis stark abnehmen und wir können davon ausgehen, dass Sortis bis in zwei Jahren nicht mehr in der Medikamenten-Hitliste vertreten sein wird.

Hoher Preis oder grosses Volumen

Preisvergleiche auf www.santesuisse.ch

Um auf die vorderen Plätze der Hitliste zu gelangen, braucht es entweder ein grosses Volumen wie etwa bei Paracetamol (Dafalgan), das breit zur Reduktion von Schmerzen und Fieberzuständen eingesetzt wird. Oder es existiert ein hoher Preis für ein Medikament, das immer wieder angewendet wird. So kostet etwa eine Lucentis-Injektion zur Behandlung von Makuladegeneration pro Auge 1067 Franken. Aufgrund der Anwendungsempfehlungen kann man die Anzahl Patienten in etwa berechnen. So wurden 2011 etwa 5000 Patienten mit Lucentis behandelt.

Um selber einen Beitrag zur Kostenreduktion zu leisten und so auch seinen Selbstbehalt zu senken, kann jeder Betroffene auf dem Internet die günstigste Alternative zu seinem ursprünglichen Originalpräparat finden. Auf der Homepage von santésuisse findet man den Hinweis auf entsprechende Datenbanken, die Preisvergleiche anbieten. Von den 5,4 Milliarden Franken Ausgaben für Medikamente entfällt ein Anteil von rund 58 Prozent auf patentgeschützte Originalpräparate. Leider erlaubt die Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) keine genaue Analyse bezüglich des Patentablaufs. Die entsprechende Einteilung in Original und Generika wird vom Bundesamt nur teilweise vorgenommen. So sind ältere Präparate oder auch Wirkstoffe wie Paracetamol oder Magnesium gar nicht bezeichnet, obwohl das entsprechende Wirkstoffpatent schon lange abgelaufen ist. Der Markt der patentabgelaufenen Medikamente hat eine Grösse von rund 2,6 Milliarden Franken, was rund 40 Prozent des Gesamtmarktes entspricht. Generika gemäss der Klassifikation des BAG machen zehn Prozent des Gesamtmarktes aus und haben im patentabgelaufenen Markt einen Anteil von 26 Prozent. Ältere Medikamente mit abgelaufenem Patent machen immerhin noch rund 20 Prozent der gesamten Medikamentenkosten im ambulanten Bereich aus.

Hitparaden-Medikamente legen um 4,3 Prozent zu

VERTEILUNG DES MEDIKAMENTENUMSATZES 2011 TOTAL 5,4 MIA FR.

0% 2% 10%

PATENTGESCHÜTZT PATENTABGELAUFEN OHNE BEZEICHNUNG ORIGINAL MIT GENERIKA

10% 58% 20%

GENERIKA KOMPLEMENTÄRMEDIZIN HORS LISTE QUELLE: BAG

Andreas Schiesser, Projektleiter Medikamente, Ressort Tarifstrukturen, santésuisse

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Rang 2011

Brand 2011

Umsatz alle Kanäle 2011

Umsatz total 2010

+ / - %

Rang alle Kanäle

Gesamtmarkt

5 400 000 083

5 453 623 943

-1,0%

142 800 955

143 442 223

-0,4%

nein1

1

Sortis

2

Remicade

90 931 522

75 903 455

19,8%

nein

3

Humira

82 122 917

80 529 722

2,0%

nein

4

Lucentis

80 530 366

62 535 488

28,8%

nein

5

Herceptin

64 890 322

56 045 742

15,8%

nein

6

Seroquel

63 642 640

61 074 420

4,2%

Ja, Original

7

Symbicort

48 605 172

52 297 501

-7,1%

nein

8

Seretide

48 530 749

57 050 652

-14,9%

nein

9

Mabthera

47 643 738

38 228 408

24,6%

nein

10

Nexium

47 378 848

73 919 179

-35,9%

nein1

11

Atacand

47 228 834

48 533 793

-2,7%

nein

12

Dafalgan

46 579 593

47 558 468

-2,1%

Ja

13

Zyprexa

45 144 085

47 996 743

-5,9%

nein

14

Enbrel

44 714 480

44 359 192

0,8%

nein

15

Truvada

42 330 244

54 630 764

-22,5%

nein

16

Cipralex

42 099 607

40 077 628

5,0%

nein

17

Calcimagon

40 379 885

40 344 055

0,1%

Ja

18

Avastin

38 447 943

34 608 939

11,1%

nein

19

Crestor

38 122 040

31 282 596

21,9%

nein

20

Tysabri

35 501 218

23 758 175

49,4%

nein

21

Revlimid

35 440 476

25 059 958

41,4%

nein

22

Atripla

34 285 925

6 163 580

456,3%

nein

23

Lyrica

33 504 710

30 146 556

11,1%

nein

24

Glivec

33 366 485

35 315 200

-5,5%

nein

25

Remeron

30 943 131

33 935 014

-8,8%

Ja, Original

26

CoAprovel

29 466 054

34 874 267

-15,5%

nein

27

Ferinject

29 016 840

25 367 824

14,4%

nein

28

Taxotere

27 533 238

24 711 537

11,4%

Ja, Original

29

Bonviva

27 088 227

27 307 955

-0,8%

Ja, Original 2

30

Blopress

25 772 623

27 017 196

-4,6%

nein

1 444 042 866

1 384 076 232

4,3%

Total 1 – 30 Patentablauf im März 2012

1  2

Patent abgelaufen?

Patentablauf intravenös Juli 2011, orale Formen im April 2012

Quelle: Datenpool santésuisse 2011

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Social Media@santesuisse

Seit kurzem bloggt Monsieur Santé

Bei allgemeinen Fragen zum Krankenversicherungswesen und zum Gesundheitssystem in der Schweiz können sich Versicherte an den Auskunftsschalter von Monsieur Santé wenden.

Am 21. Mai 2012 hat Monsieur Santé das Licht der Welt erblickt. Monsieur Santé ist das Gesicht, mit dem santésuisse sich in den Bereich von Social Media wagt: Im Blog richten sich Mitarbeitende direkt an die Versicherten und schreiben über diverse Themen zum Gesundheitssystem Schweiz und zur Krankenversicherung.

sen Social Media-Plattformen wie Twitter, Facebook, Google+ ist nicht zuletzt auf genau diesen Umstand zurückzuführen. Darum ist es nicht verwunderlich, dass in der direktdemokratischen Schweiz insbesondere soziale Plattformen für den politischen Meinungsaustausch wie vimentis oder politnetz. ch hoch im Kurs stehen. Bei diesem offenkundigen Bedürfnis setzt santésuisse nun den Hebel an.

Der Kampf um ein freiheitliches Krankenversicherungswesen mit einem wettbewerblichen System wird in den Köpfen der Menschen entschieden. Ganz deutlich hat man bei Managed Care gesehen, dass dies den Befürwortern der Vorlage nicht gelungen ist. Kommunikation «von oben» über die Köpfe der Menschen hinweg mittels Communiqués und vollgekleisterten Plakatwänden ist nicht mehr zeitgemäss. Die Menschen wünschen einen Ansprechpartner auf Augenhöhe. Einen Ansprechpartner, der sie nicht nur auf die Kundendimension reduziert, sondern als mündige Bürger wahrnimmt, deren Stimme auch gehört wird. Der internationale Erfolg der diver-

Die drei Gesichter von Monsieur Santé

Monsieur Santé im Internet: • Der Blog findet sich unter www.monsieur-sante.ch • Auf Twitter kann man @monsieur_sante followen • Der Auskunftsschalter unter www.facebook.com/ monsieur.sante öffnet im Oktober.

Kern der Social Media-Strategie war es, dem «unpersönlichen Verband ein Gesicht zu geben». So das Credo von Renato Mitra von der MySign AG, welche santésuisse in der Umsetzung unterstützt hat. Mitra, mit seinem apfelblog.ch selbst einer der bekanntesten Blogger der Schweiz, wollte damit ein überraschendes Element in die Kommunikation von santésuisse einbringen, welches man als Internet-Nutzer nicht unbedingt von einem Verband erwartet. Statt EinWeg-Kommunikation «von oben», soll in den neuen Medien die Face-to-face-Kommunikation vorherrschen. Das war die Geburtsstunde von Monsieur Santé. Er steht im Zentrum der Strategie. Nachfolgend die drei wichtigsten Bereiche des Social Media-Engagements: Die erste tragende Säule, welche seit dem 21. Mai 2012 steht, ist der «Monsieur Santé»-Blog: Hier berichten Mitarbeiter von santésuisse, tarifsuisse ag und SASIS AG von ihrer Arbeit und zeigen auf, wo und wie die Verbandsarbeit den Versicherten zugute kommt. Zweimal pro Woche erscheint ein neuer Blog-Beitrag in einer der vier Rubriken «Gut zu wissen», «Gut fürs Geld», «Politbühne»

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und «Der Durchblick». Neben nützlichen Ratschlägen zur Krankenversicherung und Kommentaren zu aktuellen politischen Entwicklungen und Entscheiden werden hier auch komplexere Zusammenhänge unseres Schweizer Gesundheitssystems erklärt und den Versicherten aufgezeigt, wie und wo überall durch die Arbeit des Verbands Geld eingespart werden kann, damit die Prämien nicht stärker ansteigen. Zweite Säule der Strategie ist ein Social Media-Monitoring. Bevor man mitredet, sollte man nämlich auch zuhören. Dadurch erfährt man zeitnah, wo überall im Netz gesundheitspolitische Themen diskutiert werden. So ist man in der Lage, künftig als Monsieur Santé in diese Diskussionen auf fremden Blogs und Foren mitzumischen und Aufmerksamkeit für den Blog zu erzeugen. Ab Oktober dann öffnet der Monsieur Santé-Auskunftsschalter auf Facebook, die dritte Säule des Social Media-Engagements. Hier sollen die Versicherten konkrete Fragen zum Gesundheitssystem Schweiz und zur Rolle der Krankenversicherer stellen können. Dies alles steht im Einklang mit den zwei strategischen Zielen des Verbands: In erster Linie soll das Systemwissen bei der Bevölkerung durch eine klare Positionierung verbessert werden. In zweiter Linie soll die Rolle der Krankenversicherer besser in der Bevölkerung verankert werden und dadurch auch einen Mehrwert für unsere Mitglieder schaffen. Dank Monsieur Santé, dank des Engagements und der Dialogbereitschaft auf den Social Media-Kanälen wird santésuisse als kompetenter und offener Partner der Versicherten wahrgenommen. Dadurch wird nicht zuletzt auch das Branchenimage gesteigert. Der Blog ist erfolgreich gestartet

Mittlerweile haben mehr als ein Dutzend Mitarbeitende von santésuisse, tarifsuisse ag und SASIS AG über 30 Blogbeiträge geschrieben. Ein Monsieur Santé-Blogger der ersten

So präsentiert sich der Blog von Monsieur Santé.

Stunde ist auch der stellvertretende Direktor von santésuisse, Stefan Holenstein. Er ist von dem Social Media-Engagement von santésuisse überzeugt und hat die Strategie-Entwicklung in diesem Bereich entscheidend vorangetrieben: «Nur wenn wir uns in den Dialog mit den Menschen in den sozialen Medien einlassen, kann unser Standpunkt auch gehört werden! Ein Abseitsstehen wäre mittlerweile unverantwortlich.» Der Einsatz wird auch belohnt: In den ersten gut zwei Monaten (Ende Mai bis Anfang August) seit dem Start wurde der Monsieur Santé-Blog von über 500 verschiedenen Leserinnen und Lesern insgesamt über 1000 Mal besucht. Wöchentlich entspricht das zurzeit gut 100 Besuchen. Jeder Besucher schaut sich im Schnitt dreieinhalb Artikel an. Zieht man in Betracht, dass der Blog nicht aktiv beworben wurde, kann man mit diesem Start durchaus zufrieden sein. Gregor Patorski

Mit Hilfe von Twitter werden die Blog-Inhalte weiterverbreitet.

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Branchenvereinbarung wirkt

Weniger Ärger über die Makler in der Grundversicherung Die seit gut einem Jahr geltende, freiwillige Branchenvereinbarung der Krankenversicherer zur Einschränkung der Telefonwerbung in der Grundversicherung wirkt: Bei der Ombudsstelle beschwerten sich deutlich weniger Personen über lästige Makleranrufe in der Grundversicherung. Und die Auswertung der bei santésuisse eingegangenen Meldungen von verärgerten Versicherten zeigt: Die grosse Mehrheit der Verstösse gehen auf «wilde Makler» zurück, die ohne Auftrag eines Krankenversicherers arbeiteten.

356 Versicherte, die sich durch Anrufe belästigt fühlten, haben zwischen dem 1. Juni 2011 und 31. Mai 2012 das auf der Homepage von santésuisse aufgeschaltete Online-Meldeformular ausgefüllt. Bei 125 der eingegangenen Meldungen (35 Prozent) handelt es sich um tatsächliche Verstösse. Zwei von drei Verstössen (also 80) gehen auf «wilde Makler» zurück, welche Versicherte ohne Namensnennung und vermutlich ohne Wissen eines Krankenversicherers kontaktierten, bei 36 Verstössen wurde zwar der Name eines Versicherers genannt, indes konnte nicht identifiziert werden, wer tatsächlich hinter dem Anruf steckt. Neun Verstösse gehen nachweislich auf sechs verschiedene Krankenversicherer zurück. Die Tricks der Makler

«Schweizerische Krankenkassen-Optimierer», «Verbraucherzentrale», «Beratercenter» oder missbräuchlich gebrauchte Namen von seriösen Unternehmen und selbst von santésuisse – die existierenden oder Fantasie-Namen, unter denen «wilde Makler» ohne Auftrag von Krankenversicherern auftreten, sind vielfältig. Die alljährlich anstehende Prämienrunde ist ein willkommener Anlass, um unter dem Deckmantel der Krankenversicherer Termine für alle möglichen Branchen zu vereinbaren, die dann an Vermittler weiterverkauft werden. Die Meldeformulare von santésuisse zeigen, dass vor allem zwei Unternehmungen oft hinter unerwünschten Anrufen

«Iyi günler (guten Tag auf Türkisch, Anm. d. Red.), ich bin von der neutralen Krankenkassenberatung...» Häufig wählen Mitarbeiter von ausländischen Callcenter ohne Auftrag von Krankenversicherern unter Fantasienamen flächendeckend Schweizer Telefonnummern an, um Termine für Kundengespräche zu vereinbaren.

stecken, namentlich die Allfinanz AG und das Maklerzentrum Schweiz AG. Dabei brauchte laut Auskunft eines Versicherten das Maklerzentrum Schweiz AG missbräuchlich den Namen des Krankenkassenverbandes santésuisse. Der in der Folge von santésuisse unter der angegebenen, funktionierenden Telefonnummer kontaktierte Makler stritt dies ab. Auch Mitarbeiter von santésuisse haben bereits Anrufe von Maklern erhalten, die angaben, im Auftrag von santésuisse tätig zu sein. Bei der Frage nach einer Rückrufnummer oder Adresse wurde jeweils abgeblockt und die Unterhaltung rasch beendet. Manchmal fälschen Makler sogar Verträge. In solchen Fällen wird der Vertrag mit den betroffenen Agenten fristlos aufgelöst und Strafklage eingereicht. Beim Ombudsman der Krankenversicherung sind rund 20 Fälle dieser Art bekannt.1 Callcenter in Istanbul

«Sie haben ja mich zurückgerufen» Die jüngsten Tricks, die Makler laut Angaben von Verstossmeldern anwenden: Sie rufen an, ohne sich zu melden. Die angerufene Person hört dann zwar Hintergrundgeräusche, doch ist scheinbar keine Person am Apparat. «Man bricht den Anruf ab und möchte natürlich wissen, wer angerufen hat», berichtet eine Betroffene per Mail. «Da ich im elektronischen Telefonbuch die Nummer nicht fand, rief ich zurück. Der Angerufene wusste sofort, worum es geht, entschuldigte sich für die Störung und lenkte das Gespräch sofort auf Versicherungsprämien. Darauf sagte ich nur, dass er nerve und so eine Verzeigung provoziere. Seine Antwort: Weshalb, Sie haben doch mich angerufen?» Eine Variante davon: Wiederholt wird «Entschuldigung» auf den Telefonbeantworter gesprochen – sonst nichts. Die Melderin kommentiert: «Man könnte wirklich in Versuchung kommen, einmal zurückzurufen». Auch die Medien berichten regelmässig über das Gebaren der Makler.

Der K-Tipp hat von einem Mitarbeiter eines Callcenters in Istanbul den Leitfaden für die Gesprächsführung erhalten. Er zeigt, dass sich die Anrufer als «Neutrale KrankenkassenBeratung» ausgeben und vorgeben, sie hätten einen offiziellen Auftrag etwa vom Kanton, Leute zu kontaktieren. Dabei geht es einzig darum, einen Termin für einen Vermittler zu erhalten. Die Angerufenen merken nicht, dass die Anrufe aus dem Ausland stammen, denn das im Internet verfügbare Programm X-Lite macht es laut K-Tipp ausländischen Callcenter möglich, dass auf dem Apparat der Angerufenen eine Nummer mit Schweizer Vorwahl angezeigt wird. Typisch für solche Callcenter ist, dass sie die Termine nicht selber wahrnehmen, sondern an Vermittler verkaufen.2 Callcenter beachten auch einen allfälligen Sterneintrag nicht. Würde ein Krankenversicherer erfahren, dass sein Vermittler mit Callcentern zusammenarbeitet, könnte er die Verträge mit dem entsprechenden Vermittler künden. Doch wie beweisen, wenn ge-

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line-Formular auf der Webseite von santésuisse melden: http://www.santesuisse.ch/de/meldeformular.html. Es gilt zu beachten, dass Privat- oder Zusatzversicherungen im Gesundheitswesen nicht Gegenstand der Branchenvereinbarung der Krankenversicherer sind. Nichts unterschreiben

Foto: Prisma

fälschte Nummern auf den Displays der Telefonapparate der Belästigten erscheinen?3 Makler werden durch das BAG nicht genügend kontrolliert

In der Grundversicherung existiert keine staatliche Aufsicht über die Vermittler. Und bei der für die private Zusatzversicherung zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) kontrollieren nur vier Personen die Tätigkeit sämtlicher Versicherungsvermittler (Sonntagsblick, 26. Juni 2012). Beschwerde-Formular online bei santésuisse

Bei einem Verdacht auf einen möglichen Verstoss gegen die Branchenvereinbarung im Bereich der Grundversicherung können die Versicherten diesen über das On-

santésuisse rät Personen, die Termine mit Vermittlern wahrnehmen, nichts zu unterschreiben, sondern sich alle Unterlagen aushändigen zu lassen, um sich das Angebot nochmals gründlich zu überlegen. Informationen zur eigenen Prämienhöhe je nach gewähltem Modell, Franchise und Krankenversicherer findet man im Internet auf dem Prämienrechner des BAG (www.priminfo.ch) oder bei kommerziellen Anbietern (www.comparis.ch, www.bonus.ch). Versicherte sollten unbedingt beachten, dass sie im Bereich der Zusatzversicherung nicht mehrere Anträge gleichzeitig stellen. Wer dem Versicherer den Antrag zum Abschluss eines Versicherungsvertrages gestellt und für die Annahme keine kürzere Frist gesetzt hat, bleibt 14 Tage gebunden.6 Der Antrag gilt auch dann, wenn der Versicherte bereits eine Zusatzversicherung hat und diese nicht gekündigt hat. Silvia Schütz

Blick, 26. Juni 2012 K-Tipp, 16. November 2011 3 Sonntagsblick, 26. Juni 2012 4 Der Gesetzestext im Wortlaut: «Unlauter handelt insbesondere, wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen.» (UWG Art. 3 Abs. 1 lit. u) 5 St. Galler Tagblatt, 5. Juni 2012 6 Erfordert die Versicherung eine ärztliche Untersuchung, so bleibt der Antragsteller vier Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit der Übergabe oder Absendung des Antrags an den Versicherer oder dessen Agenten zu laufen. 1 2

Zwei Instrumente gegen unerwünschte Anrufe Seit dem 1. Juni 2011 existiert die Branchenvereinbarung zur Einschränkung der Telefonwerbung in der Grundversicherung. Die Krankenversicherer haben sich in der freiwillig eingegangenen Vereinbarung verpflichtet, gegen Makler oder Vermittler, die mit fehlbaren, «wilden Maklern» zusammenarbeiten, vorzugehen. santésuisse rät seinen Mitgliedern, allfällig bestehende Verträge mit schwarzen Schafen zu künden. Der Branchenvereinbarung sind sämtliche in der obligatorischen Grundversicherung tätigen Krankenversicherer beigetreten. Das BAG hat als Aufsichtsbehörde bei Bedarf jederzeit Zugriff auf das santésuisse-Monitoring. Das zweite Instrument ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Um die Konsumenten vor «wilden Maklern» zu schützen, die unkontrolliert und ohne Wissen der genannten Unternehmungen tätig sind, setzt sich santésuisse für das UWG ein. Das revidierte UWG wurde auf den 1. April 2012 in Kraft gesetzt.4 Ver-

boten sind nun Werbeanrufe trotz Sterneintrag, Gewinnversprechen mit Kaffeefahrt, Online-Shop ohne Identität, Schneeballsystem, Adressbuchschwindel und «Preis unbekannt». Dank des Sterneintrags können Konsumenten seit kurzem alle Telefonwerber strafrechtlich verfolgen lassen, welche den Sterneintrag missachten. Der gesetzliche Schutz des Sterneintrags gegen unerwünschte Telefonanrufe gilt für sämtliche Bereiche, also zum Beispiel auch für Verlage, Luxusartikel und die Telekommunikation. Meldungen wegen Verstössen gegen den Sterneintrag nimmt die Stiftung für Konsumentenschutz entgegen www.konsumentenschutz.ch. Seit dem 1. April bis Anfang Juni sind bei Konsumentenschutzorganisationen 2000 Beschwerden wegen Belästigungen trotz Sterneintrag eingegangen, die verschiedene Branchen betreffen. Die Konsumentenschutzorganisationen bereiten nun Strafanzeige gegen 22 Contact Center bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften vor.5

11 | Gesundheitswesen 4/12


Generalversammlung von santésuisse vom 22. Juni 2012

Wettbewerb ja, aber nicht auf Kosten des Systems Der regulierte Wettbewerb schafft Mehrwert für die Versicherten, der noch gesteigert werden könnte durch die Abschaffung des Vertragszwangs und das Ende der Jagd auf gute Risiken. Dies äusserte Stefan Spycher, Vizedirektor des BAG, im Rahmen des öffentlichen Teils. Im statutarischen Teil wurden drei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat von santésuisse gewählt.1

Finanzierung der Leistungen aus einer Hand ist nötig

Ein weiteres Thema, das im Raum steht, ist die einheitliche Finanzierung der Leistungen (Monismus), die bezweckt, die negativen finanziellen Anreize durch Kostenverschiebungen zu unterbinden (zurzeit wird der ambulante Bereich ausschliesslich durch die Prämien und die Kostenbeteiligung der Versicherten finanziert, während der Spitalbereich ungefähr zur

Fotos: Silvia Schütz

VR-Präsident Christoffel Brändli eröffnete den öffentlichen Teil der Generalversammlung von santésuisse, indem er daran erinnerte, dass der Dachverband für Wettbewerb plädiere und sich dafür einsetze, dass die Rolle der Versicherer im Gesundheitswesen besser verstanden werde. Danach übergab der Präsident das Wort an Stefan Spycher, Vizedirektor des BAG und Leiter des Direktionsbereichs Gesundheitspolitik. Ausgangspunkt seines Referats bildete der kürzlich erschienene Bericht der OECD zur Schweiz. Laut dem Bericht ist das schweizerische Gesundheitssystem gut, aber teuer. Die Organisation richtet eine ganze Reihe von Kritiken und Empfehlungen an die Schweiz, wovon einige die Krankenversicherung und die Versicherer betreffen; die OECD beanstandet insbesondere die Risikoselektion und das fehlende Kostenmanagement.

In seinem Referat pries Stefan Spycher den regulierten Wettbewerb, der für die Patienten einen Mehrwert schaffen würde.2 Alle Partner verfolgen zwar die gleichen Ziele: Sie wollen der Schweizer Bevölkerung eine qualitativ hochstehende, effiziente und finanziell tragbare Versorgung bieten. Gewisse Punkte des regulierten Wettbewerbs sind jedoch politisch umstritten: Zum einen die Verbesserung des Risikoausgleichs, die der unter den Versicherern praktizierten «Jagd» auf die guten Risiken den Riegel schieben soll. Zum anderen die Vertragsfreiheit, wie sie zum Beispiel Holland kennt, um gegen die medizinische Über- und Unterversorgung anzukämpfen (zurzeit kann jeder Leistungserbringer, der eine Zulassung besitzt, seine Leistungen dem Krankenversicherer verrechnen, unabhängig von seiner Region oder seinem Fachgebiet).

Für interessante Voten sorgten an der Generalversammlung Stefan Spycher (BAG), VR-Präsident Christoffel Brändli und CVP-Fraktionschef Urs Schwaller.

12 | Gesundheitswesen 4/12


Hälfte durch die Kantone – und somit mit Steuergeldern – finanziert wird).

Verdikt des Journalisten Roman Seiler, Leiter des Ressorts Wirtschaft des Sonntagsblicks, warf den externen Blick auf die Branche. Seiler konstatierte, dass das Ansehen der Versicherer und des Dachverbandes ramponiert sei. Gründe dafür sind der Vertrauensverlust aufgrund interner Spaltungen, ungenügende und miserable Informationspolitik in Sachen Finanzen seitens gewisser Versicherer sowie das Prämien-Dumping. Roman Seiler stellte fest, dass die Branche nicht in der Lage sei, sich auf ihre Rolle zu konzentrieren – nämlich den kranken Versicherten die bestmögliche Behandlung zum optimalen Preis zu garantieren – und zu erklären, warum die Versicherten in einem System mit mehreren Krankenkassen nur gewinnen könnten. Im Übrigen trat er für eine rasche Verbesserung des Risikoausgleichs ein.

«Günstig und gerecht»

Schliesslich kam Stefan Spycher auf die Initiative für eine öffentliche Krankenkasse zu sprechen. Er ging auf die Symptome ein, welche die Initianten bekämpfen wollen: (zu) hohe Verwaltungskosten, Selektion der guten Risiken, ungenügende Präventionsmassnahmen, Werbe- und Marketingkosten sowie den unaufhaltsamen Anstieg der Gesundheitskosten. «Die Diagnose ist nicht völlig verfehlt», meint Stefan Spycher, der gegenüber den Versicherern ein mangelndes Vertrauen3 in einem sehr sensiblen Bereich – der Gesundheit – feststellt. In diesem Bereich würden die Ärzte eine weitaus grössere Glaubwürdigkeit geniessen. Er bedauerte, dass die Krankenversicherer nicht mehr Verantwortung für das System als Ganzes übernehmen würden und forderte sie auf, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu überprüfen und stabile und konstruktive Partnerschaften aufzubauen. Die Volksinitiative ist für den Vizedirektor des BAG eine Chance. Sie bietet die Gelegenheit, die Verantwortung im Gesundheitswesen zum Vorteil der Patienten wahrzunehmen. Eine Gelegenheit, die man beim Schopf packen muss! anne durrer

Roman Seiler, Leiter der BlickWirtschaftsredaktion, warf einen kritischen Blick von aussen auf die Branche.

In den Verwaltungsrat gewählt wurden Reto Egloff (KPT) für den Sitz von Sanitas sowie für die beiden vakanten Sitze Ruedi Bodenmann (Sympany) und Reto Flury (EGK). 2 Siehe «Nutzenorientierter Wettbewerb im schweizerischen Gesundheitswesen: Möglichkeiten und Chancen» von Elizabeth Olmsted, u.a. herausgegeben von economiesuisse und 2008 erschienen. 3 Risikoselektion und Verschiebung von Reserven zwischen den Kantonen sind die beiden Hauptargumente, die Spycher zur Erklärung des Vertrauensdefizits nannte. 1

Im Rahmen der ordentlichen GV wurden drei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt.

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Medikamente und ambulanter Bereich sind «Sünder»

Service Buchtipp

Letzten Juli veröffentlichte das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) eine Studie¹ über die Entwicklung der Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwischen 1998 und 2010. Darin rücken gewisse Vorurteile in ein anderes Licht.

2010 betrugen die Gesundheitskosten 62,5 Milliarden Franken, von denen knapp ein Drittel – 22 Milliarden – auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) entfielen. Zwischen 1998 und 2010 wuchsen die Nettokosten² der OKP pro Jahr um durchschnittlich 3,9 Prozent. Die Autoren des Obsan-Berichts analysierten fünf Leistungskategorien, in denen vier Faktoren berücksichtigt werden: Bevölkerungswachstum, veränderte Altersstruktur der Bevölkerung, Inanspruchnahme von Leistungen und übrige Faktoren.3 Allein die drei ersten der fünf Leistungskategorien sind für 92 Prozent der Kosten verantwortlich: stationäre Leistungen (stationärer Spitalbereich sowie Alters- und Pflegeheime); ambulante Leistungen (ambulanter Spitalbereich, Ärzteschaft, Spitex und Pflegefachpersonen) und Medikamente und Material. Weitere Kategorien sind: «spezifische Therapien», von denen die Physiotherapie den Hauptanteil bildet und «medizinische Analysen» (Grafik 1). Die Medikamente verzeichneten mit plus 4,9 Prozent das höchste Kosten-

wachstum bei den untersuchten Leistungskategorien. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung (und folglich der Zahl der Konsumenten) entspricht dies zwischen 1998 und 2010 einer jährlichen Zunahme von 3,7 Prozent. Teure Medikamente sorgen für die meisten Ausgaben

Das Wachstum der Medikamentenkosten hielt laut den Autoren trotz kostendämpfender Massnahmen an. Ein wichtiger Grund dafür ist die Verwendung teurerer Medikamente.4 Die medizinischen Analysen repräsentierten 2010 genau 3,2 Prozent der Gesamtkosten im Rahmen der OKP; davon entfielen 1,3 Prozent auf Analysen in Arztpraxen und 1,9 Prozent auf Analysen in Laboratorien. Die Einführung neuer Labortarife im Juli 2009 beeinflusste die Kostenentwicklung, demografische Faktoren spielten nur eine untergeordnete Rolle (fünf Prozent). Grafik 2 zeigt: In der Rubrik «übrige Spitäler» gingen die Kosten vor allem aufgrund statistischer Neueinteilungen zurück. Zwischen 1998 und 2010 sank die Zahl der Spitaltage, bewirkte aber keine Kostenreduktion. Dies bedeutet, dass die Kosten für einen Spitaltag gestiegen sind, was auf eine vermehrte Inanspruchnahme von Leistungen und/ oder teurere Behandlungen zurückzuführen ist. In den Alters- und Pflegeheimen ist ein Drittel des Kostenanstiegs auf die Alterung der Bevölkerung

6

Über 90 Prozent der Ausgaben der OKP entfallen auf drei Leistungskategorien. Betrachtet man die Kostenentwicklung in den einzelnen Kategorien, werden die Tendenzen ersichtlich. Am ausge-

5 4,9

4

3,9

3,3

3,2

3 QUELLE: OBSAN

2 1

LEISTUNGSKATEGORIEN ZULASTEN DER OKP

SP TH EZIF ER ISC AP H IE E N

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3

4,0

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UNIVERSITÄTSSPITÄLER

PSYCHIATRISCHE KLINIKEN

2,8

2 1 0 -1

-1,9 ALTERS- UND PFLEGEHEIME

-2

ÜBRIGE SPITÄLER

-3 LEISTUNGSERBRINGER ZULASTEN DER OKP

14 | Service 4/12

QUELLE: OBSAN

4,2

IN %

5

IN %

Schlussfolgerungen

GRAFIK 2: STATIONÄRE LEISTUNGEN: DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES WACHSSTUM DER NETTOKOSTEN

GRAFIK 1: DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES WACHSTUM DER NETTOKOSTEN DER OKP ZWISCHEN 1998 UND 2010

4

zurückzuführen; sie wirkt sich in dieser Leistungskategorie am meisten aus. Der ambulante Sektor (Grafik 3) schlägt nach den Medikamenten am zweitmeisten zu Buche. Am geringsten fiel das Wachstum bei den Ärzten aus, obschon es in dieser Berufskategorie markante Unterschiede gibt: In der Grundversorgung ist das Wachstum gering und in erster Linie der Bevölkerungsentwicklung zuzuschreiben, da die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundversorgung abgenommen hat (-5,4 Prozent). In der Fachmedizin, der Psychiatrie und der Spitex ist die Kostenentwicklung nur zu einem kleinen Teil durch demografische Faktoren zu erklären. Die über 60-Jährigen nehmen fachärztliche Leistungen häufiger in Anspruch. In der Leistungskategorie «übrige Behandlungen» (Grafik 4) wurde die Kostenentwicklung zu einem grossen Teil (73 Prozent) durch nicht-demografische Faktoren verursacht. Zwar war das Kostenwachstum für physiotherapeutische Leistungen im Vergleich zu anderen Sektoren unterdurchschnittlich, dennoch repräsentiert die Physiotherapie 75 Prozent der Gesamtkosten dieses Sektors.


Foto: Prisma

Obwohl sie ein eher bescheidenes Wachstum verzeichnet, entfallen 75 Prozent der Gesamtkosten der entsprechenden Kategorie auf die Physiotherapie (Grafik 4).

prägtesten ist das Kostenwachstum bei den Medikamenten und bei den ambulanten Leistungen. Die meisten kantonalen Unterschiede aus dem Jahr 1998 bestanden 2010 nach wie vor; das Obsan plant dazu eine weitere Studie. Demografie hat begrenzten Einfluss

Durch die Analyse des Kostenwachstums nach vier Faktoren lässt sich aufzeigen, dass demografische Aspekte nur einen begrenzten Einfluss haben. Sie sind nur für rund 20 Prozent des Kostenwachstums verantwortlich. Folglich kann der Anstieg der Kosten und folglich der Prämien nicht den älteren Menschen angelastet werden. Diese gehen heute nicht viel häufiger zum Arzt als früher: Die Zahl der Konsultationen bei Spezialisten ist in der Tranche der 70- bis 80-Jährigen von durchschnittlich 3,2 auf vier Besuche pro Jahr gestie-

gen. Dagegen verursachte jeder Arztbesuch dieser Personengruppe im Jahr 2010 beträchtlich höhere Kosten (plus 80 Prozent).

Anne Durrer

Kosten und Qualität steigen

Die Kostenentwicklung hat andere Ursachen: die Verlagerung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich und von den Hausarztpraxen in den ambulanten Spitalbereich sowie diagnostische und therapeutische Innovationen, die laut den Autoren des Berichts die Kosten zwar erhöhen, ebenso aber die Qualität der Leistungen. Die demografische Entwicklung wird künftig noch an Bedeutung gewinnen, auch durch den Anstieg chronischer Krankheiten und Mehrfacherkrankungen. Überdies verändert sich das Verhalten der Patientinnen und Patienten bei der Inanspruchnahme von Leistun-

GRAFIK 3: AMBULANTER SEKTOR: DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES WACHSTUM DER NETTOKOSTEN

GRAFIK 4: ÜBRIGE BEHANDLUNGEN: DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES WACHSTUM DER NETTOKOSTEN 12

14

9,0 7,8

8

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PFLEGELEISTUNGEN ZULASTEN DER OKP

15 | Service 4/12

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AMBULANTE LEISTUNGSERBRINGER ZULASTEN DER OKP

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2

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QUELLE: OBSAN

1,3

2

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4

4,5 4,0

2,8

4

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5,8

6

6,3

6

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7,8

8

CH

10

QUELLE: OBSAN

IN %

12

SP

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10,9

10

16

G

17,8

18

¹ Roth, M. & Roth, S. (2012). Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 1998 bis 2010 (Obsan-Bericht 53); sie ist elektronisch oder gedruckt verfügbar. http:// www.obsan.admin.ch/bsf/obsan/de/index/05/ publikationsdatenbank.html?publikationID=4830 ² Nettoausgaben zu konstanten Preisen (Konsumentenpreisindex von 1998=100), ohne Kostenbeteiligung der Versicherten. Die Kostenzunahme der OKP betrug zwischen 1998 und 2010 jährlich 4,6%, ohne teuerungsbedingte Korrektur 3 Konsumgewohnheiten bei den Gesundheitsleistungen 4 vgl. Artikel von Andreas Schiesser «Medikamente werden in der Schweiz immer teurer», infosantésuisse 3/12, S. 10

ER

20

gen, da diese eine immer umfassendere Betreuung («Care Management») wünschen.


Klipp und klar

Grundsätzlich ist der Leistungsstopp für Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, seit dem 1. Januar 2012 aufgehoben. Die Krankenversicherer müssen neu auch die Rechnungen von Patienten übernehmen, die sie wegen ausstehender Prämien betreiben. Doch es gibt Ausnahmen: Setzt der Kanton einen säumigen Prämienzahler auf die «schwarze Liste», müssen die Krankenversicherer auf Verlangen des Kantons wieder die härtere Gangart einschlagen.

Seit 2006 bis 1. Januar 2012 waren die Krankenversicherer verpflichtet, die Kosten für medizinische Behandlungen von säumigen, betriebenen Prämienzahler einzustellen. Davon ausgenommen waren Notfallbehandlungen. Spitäler, Ärzte und andere Leistungserbringer blieben dadurch auf unbezahlten Rechnungen sitzen. Doch auch die säumigen Prämienzahler fühlten sich nicht wohl in ihrer Haut: Bei den Patientenstellen gingen immer

Fragen rund um die «schwarzen Listen» wieder Meldungen von Patienten ein, die auf einen Arztbesuch verzichteten, weil sie (und die Krankenversicherer) ihre Rechnungen nicht bezahlt hatten. Auf freiwilliger Basis schlossen Kantone und Krankenversicherer teilweise Vereinbarungen ab, um auf den Leistungsstopp verzichten zu können: Der Kanton garantierte, die unbezahlten Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten zu übernehmen. Im Gegenzug bezahlten die Krankenversicherer die Leistungen des säumigen Prämienzahlers weiterhin.1 Das führte dazu, dass im einen Kanton auch säumige Prämienzahler über den Notfall hinaus behandelt wurden, im Nachbarkanton hingegen nicht. Dieser unbefriedigenden Situation soll der nun gültige neue KVG-Artikel 64a ein Ende setzen.2 Kantone verhängen Leistungsstopp

Die Krankenversicherer bezahlen demnach die Leistungen prinzipiell unabhängig davon, ob jemand in einem Betreibungsverfahren steckt oder nicht.

Im Gegenzug übernehmen die Kantone 85 Prozent der ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen der säumigen Prämienzahler, wenn ein Verlustschein vorliegt. Absatz 7 des besagten Artikel 64a ermöglicht es aber den Kantonen, säumige Prämierzahler auf eine «schwarze Liste» zu setzen. Einblick in diese Liste haben Leistungserbringer, Gemeinden und die Kantone, nicht aber die Krankenversicherer. Die Kantone melden den Krankenversicherern, welcher Versicherte einem Leistungsstopp unterliegt. Die Krankenversicherer dürfen diesen dann nur noch Notfallbehandlungen bezahlen und informieren alle involvierten kantonalen Behörden über diesen Leistungsstopp. In der Regel sind diese kantonalen Behörden die Ausgleichskassen des Kantons, kantonale Sozialämter oder die Abteilungen für Prämienverbilligungen des Kantons. Sind die ausstehenden Forderungen durch den Prämienzahler oder durch den Kanton beglichen, wird der Leistungsstopp aufgehoben. Auch darüber informieren die

Seit 1. Januar 2012 gehen die Prämienverbilligungen direkt an die Versicherer. Dafür ist der Leistungsstopp aufgehoben – mit Ausnahmen.

Foto: Prisma

16 | Service 4/12


Klipp und klar

PR ÄMIENVERBILLIGUNGEN PRO KANTO N KANTON

BEZÜGER/ INNEN

BEZÜGERQUOTEN

Ausgaben (in Mio. CHF)

Beiträge pro Bezüger/in

Prämien (jeweils teuerste Prämienregion) Erwachsene

Junge Erwachsene

Kinder

ZH

445 889

32,9%

714

1602

379

327

92

BE

261 666

26,8%

537

2052

426

360

102 79

LU

134 956

35,9%

166

1229

326

272

UR

13 623

38,4%

13

964

285

234

68

SZ

36 834

25,2%

49

1317

302

249

72

OW

13 763

38,4%

18

1284

283

232

67

NW

19 456

47,9%

17

893

256

211

61 69

GL

10 197

26,3%

15

1458

296

245

ZG

30 046

26,9%

43

1419

291

244

71

FR

86 992

31,5%

145

1670

346

294

83

SO

74 286

29,0%

125

1677

326

275

80

BS

48 872

27,5%

132

2705

452

387

111

BL

67 779

24,9%

121

1787

377

315

93

SH

27 339

36,1%

41

1514

345

295

83

AR

13 689

25,5%

24

1745

277

236

67

AI

7000

44,5%

5

780

257

217

63

SG

159 485

33,4%

175

1098

333

281

81

GR

60 487

30,8%

80

1317

318

265

78

AG

154 616

25,4%

222

1434

326

274

78

TG

92 067

37,3%

119

1297

322

272

79

TI

105 022

31,8%

250

2380

391

335

94

VD

153 746

22,2%

396

2574

404

358

101

VS

90 652

28,8%

172

1893

311

268

76

NE

48 243

27,9%

89

1840

382

335

88

GE

135 627

32,4%

273

2016

435

374

102

JU

22 920

32,5%

39

1706

365

317

85

CH

2 315 252

29,8%

3980

1719

351

294

84

Quelle: BAG-Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, 2010

Krankenversicherer wiederum die Behörden (KVG 64a, Abs. 7). Schwarze Listen in sechs Kantonen

Zurzeit führen sechs Kantone eine schwarze Liste (SH, TG, ZG, LU, SO, TI). Die drei Kantone Graubünden, Aargau und St. Gallen haben eine solche vorgesehen, aber noch nicht eingeführt. 15 Kantone verzichten darauf (VS, GE, VD, FR, NE, BE, JU, BS OW, NW, UR, SZ, ZH, GL, AR). In den zwei Halbkantonen Appenzell Innerrhoden und Baselland steht ein solcher Entscheid noch aus.3 Welche Verlustscheine werden bezahlt?

Was bedeuten diese «schwarze Listen» für die Versicherer? Verlangen Kantone mit schwarzen Listen den Leis-

tungsstopp seit 1. Januar 2012, dann sind die Krankenversicherer dazu verpflichtet. Offen blieb die Frage, ob säumige Prämienzahler, die in Kantonen mit «schwarzen Listen» bereits vor dem 1. Januar 2012 von einem Leistungsstopp betroffen waren, automatisch weiterhin in ihrem Status bleiben sollten. Da nicht zu erwarten war, dass sie ihre Prämien im Jahr 2012 begleichen würden, wäre dies sinnvoll gewesen und hätte unnötigen administrativen Aufwand vermieden. Unterdessen hat sich diese Frage ans Bundesamt für Gesundheit (BAG) von alleine erledigt, da die säumigen Prämienzahler bereits 2012 wieder betrieben worden sind und die entsprechende Meldung wie vorgesehen an die Kantone geleitet wurde.

17 | Service 4/12

Nach wie vor offen ist die Frage nach den eingefahrenen Verlustscheinen. Die Versicherer gehen davon aus, dass die Kantone alle ab dem 1. Januar 2012 ausgestellten Verlustscheine für KVGPflichtleistungen übernehmen werden. Ein Teil der Kantone möchte nur die Verlustscheine aus Leistungen und offenen Prämien ab dem 1. Januar 2012 übernehmen. Das BAG unterstützt die Auslegung dieser Kantone. Kantone wollen mehr Daten der Versicherten als nötig

Die Krankenversicherer sind verpflichtet, den Kantonen gewisse Daten der betriebenen Person zu übermitteln. Art. 64a, Abs. 3: «Der Versicherer gibt der zuständigen kantonalen Behörde die betroffenen Versicherten sowie, pro


Klipp und klar

Schuldner und Schuldnerin, den Gesamtbetrag der Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen sowie Verzugszinse und Betreibungskosten) bekannt (…)». Obwohl gemäss Art. 64a Abs. 8 der Bundesrat festlegt, welche Daten der Versicherer an die Kantone weitergeben muss, fordern die Kantone einen höheren Detaillierungsgrad. Das lehnen die Krankenversicherer entschieden ab. Prämienverbilligungen gehen direkt an die Versicherer

Ebenfalls seit dem 1. Januar 2012 ist Artikel 65 in Kraft. Demnach bezahlen die Kantone den Beitrag für die Prämienverbilligung direkt an die Versicherer. Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass der Kanton, solange er die Prämienverbilligung immer noch direkt an die versicherte Person zahlt, 87 Prozent (und nicht 85 Prozent) der Forderungen aus dem Verlustschein eines säumigen Prämienzahlers übernimmt. In der Umsetzung sorgt Absatz 2 des Art. 65 für Unklarheit: Demnach erfolgt der Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherern nach einem einheitlichen Standard. Doch hat es der Bund verpasst, Übergangsbestimmungen zum einheitlichen elektronischen Datenaustausch zu erlassen. Das EDI bzw. BAG hat keine Pflicht, in diesem Bereich tätig zu werden («Kann-Bestimmung»). Deshalb mussten Kantone

und Versicherer handeln, bevor eine gemeinsame Lösung präsentiert werden konnte. Die Folge: Es existieren kantonal unterschiedliche Vorgehensweisen. santésuisse ist zur Zeit daran, die konkrete Umsetzung des Datenaustausches zusammen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zu regeln.

ton durchschnittlich zwischen fünf und 14 Prozent des verfügbaren Einkommens. Im Jahr 2010 bezogen rund 2,32 Mio. Personen Prämienverbilligung. Dies entspricht 29,8 Prozent aller versicherten Personen.

Fast jeder Dritte erhält Prämienverbilligungen

Überproportional vertreten bei den Bezügern sind Kinder und Jugendliche, betagte Personen, Einpersonenhaushalte sowie Alleinerziehende. Von den Bezügern von Prämienverbilligungen beziehen 14 Prozent gleichzeitig Ergänzungsleistungen und weitere 10 Prozent Sozialhilfe. Die finanziellen Aufwendungen für die Prämienverbilligungen betrugen 2010 rund 3,98 Mia. Franken. Pro Bezüger wurden durchschnittlich 1719 Franken ausbezahlt. Die Ausgaben (sowohl insgesamt als auch pro Bezüger) stiegen in den letzten rund zehn Jahren an – allerdings im Zeitraum 1999 bis 2010 langsamer als die Prämien. Dies bedeutet, dass 2010 ein kleinerer Anteil der Prämien verbilligt wurde als 1999. In den letzten Jahren stiegen die Ausgaben für die Prämienverbilligung hingegen stärker als die Prämien (höherer Anteil der Prämie wird verbilligt).

Seit 2007 führt der Bund ein Monitoring der Prämienverbilligungen durch. Im April 2012 ist der jüngste Bericht dazu erschienen.4 Was die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung anbelangt, herrscht gesamtschweizerisch Konsens: Dieses System, so zeigen alle Schweizer Studien, ist ein wirksames Mittel und als soziales Korrektiv für eine Einheitsprämie geeignet. Die Prämienverbilligungen stiegen in den letzten Jahren sogar prozentual stärker als die Prämien, doch betrachtet man die absoluten Beträge, konnten sie die Prämienerhöhung nicht voll kompensieren. Gebremst werden konnte allerdings der Nettoprämienanstieg. Dennoch sind Unterschiede bei der Wirkung der Prämienverbilligung in den Kantonen und den betrachteten Haushaltkategorien sichtbar geworden. Insgesamt hat sich der von den standardisierten Haushaltbeispielen zu tragende Prämienrestbetrag seit der ersten Studie im Jahr 1998 kontinuierlich erhöht und betrug für das Jahr 2010 je nach Kan-

Wer, was, wo? Die «schwarzen Listen» und die dazu gehörenden Abläufe zwischen Krankenversicherern und Kantonen können für Verwirrung sorgen. So etwa beim Kanton Luzern, der ein neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sowie die dazugehörige Verordnung am 1. Oktober 2012 in Kraft setzen wird. In einem dafür gestalteten Booklet steht, dass sich die Versicherten direkt mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen haben, wenn sie mit dem durch den Kanton Luzern verfügten Leistungsaufschub nicht einverstanden sind. Ein solches Vorgehen ist natürlich nicht vorgesehen. Es kann nicht sein, dass die Versicherten beim Krankenversicherer Einsprache gegen einen Entscheid des Kantons erheben können oder gar müssen. Vielmehr gilt, dass die Krankenversicherer auf Meldung des Kantons einen Leistungsstopp vornehmen und diesen dem Versicherten mitteilen. Einsprachen gehen direkt an den Kanton. Die santésuisse angeschlossenen Krankenversicherer werden Anfragen von Versicherten mit dem entsprechenden Hinweis an die STAPUK Luzern weiterleiten.

18 | Service 4/12

Knapp vier Milliarden Prämienverbilligungen

silvia schütz

Alter Artikel 105c KVV. Online unter: www.admin.ch/ch/d/ sr/832_10/a64a.html. Gemäss dieser neuen bundesgesetzlichen Regelung fällt der Leistungsaufschub ab 1. Januar 2012 weg. Die Krankenversicherer dürfen also bei Nichtbezahlung der Prämien und Kostenbeteiligungen, welche ab 1. Januar 2012 entstanden sind, keine Leistungsaufschübe mehr setzen. 3 Stand August 2012: Der aktuelle Stand befindet sich auf der Homepage der GDK: www.gdk-cds.ch/Themen/Krankenversicherung/ unbezahlte Prämien. 4 Experten-/Forschungsberichte zur Krankenund Unfallversicherung, Monitoring 2010, Wirksamkeit der Prämienverbilligung. B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG, Basel, April 2012. 1 2


Qualifikationsverfahren der kaufmännischen Grundausbildung

Die Erfolgsquote beträgt 100 Prozent

Workshop für Ausbildungsverantwortliche Jedes Jahr Ende August /Anfang September findet ein Austausch mit den Ausbildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe statt. An diesem Anlass informiert santésuisse über die detaillierten Ergebnisse des Qualifikationsverfahrens und Aktualitäten im Bereich der Kaufmännischen Grundbildung. Die Themenwünsche aus Teilnehmerkreisen garantieren zudem einen hohen Praxisbezug. Weitere Informationen befinden sich auf der

Foto: Prisma

santésuisse-Homepage.

Am diesjährigen Qualifikationsverfahren der kaufmännischen Grundbildung haben in der Branche insgesamt 73 Kandidaten teilgenommen. In der Westschweiz wie auch in der Deutschschweiz liegt die Erfolgsquote bei 100 Prozent – alle Kandidaten haben den betrieblichen Teil der Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Über die Ergebnisse der Berufsschulen liegen santésuisse keine Informationen vor.

In den vergangenen Jahren fiel den Prüfern und Experten die Schwierigkeit der Lernenden auf, einen aussagekräftigen Praxisbericht zu verfassen. Dies galt für die Absolventen in diesem Jahr nicht. Die Berichte haben mehrheitlich überzeugt. Dafür zeigte sich, dass sich die Lernenden insbesondere in den mündlichen Prüfungen mit den jeweiligen Rechtswegen schwer taten. Es gelang ihnen nicht, die Unterschiede zwischen dem Rechtsweg KVG und dem Rechtsweg VVG aufzuzeigen.

In zukünftigen QV-Vorbereitungskursen werden die Ausbilder ein entsprechendes Auge auf die Unterschiede werfen und die Lernenden unterstützen. Eine mehrmalige Auseinandersetzung mit der Thematik innerhalb des Betriebes unterstützt die Lernenden bestimmt auch im Lernprozess. In Zukunft mit eLearning

Die Generation 2012 hat ihre Lehre begonnen. Mit der neuen Bildungsverordnung kommen ein paar Änderungen auf die Lernenden sowie Berufsbildner zu. Die überbetrieblichen Kurse unterstützt santésuisse mit eLearning-Modulen. Insbesondere der Bereich Branchenwissen wird über eLearning-Module ergänzt und vertieft werden. Den Zugriff

auf die deutsche Version erhalten alle Lernenden, welche den überbetrieblichen Kurs bei santésuisse besuchen. Einen Eindruck des Angebots finden Interessierte unter: www.santesuisse.ch. Dort sind auch die Ansprechpartner für allfällige Fragen aufgeführt. Berufsschulen, Kantone, Autorengruppen, Prüfungsexperten und Mitarbeitende von santésuisse; alle haben gemeinsam dafür gesorgt, dass das Qualifikationsverfahren auch dieses Jahr wieder reibungslos verlaufen ist. santésuisse nutzt die Gelegenheit und bedankt sich bei allen Beteiligten für die wertvolle Zusammenarbeit. Matthias Hurni, Projektleiter Kaufm. Grundbildung, Santésuisse

Notendurchschnitte

Deutschschweiz

Westschweiz

Mündliches Qualifikationsverfahren

4,6

5,0

Schriftliches Qualifikationsverfahren

4,5

4,61

Vorschlagsnote Prozesseinheiten

5,1

5,04

Vorschlagsnote Arbeits- und Lernsituationen

5,1

4,94

19 | Gesundheitswesen 4/12


Psychische Gesundheit in der Schweiz

Service Grafik des Monats

Laut dem Monitoring 2012 des Obsan1 ist die psychische Gesundheit der Schweizer Bevölkerung in den letzten Jahren stabil geblieben. Dennoch lassen sich die Schweizer in zunehmendem Masse wegen psychischer Störungen behandeln. Ein Widerspruch oder der Grund für die Stabilität? Welche Rolle spielen dabei die Spezialisten und die Grundversorger?

Anhand der Zeitachse ist diese Entwicklung gut nachvollziehbar. Insgesamt zeichnet sich eine leichte Zunahme der Behandlungen für psychische Probleme ab: Zwischen 1997 und 2007 stieg der Anteil von 4,1 auf 5,3 Prozent aller in der Schweiz lebenden Personen. Leichte Zunahme

Für sich alleine genommen ist diese Zunahme gering, doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass bei der Verteilung auf die konsultierten Leistungserbringer eine stärkere Veränderung zu verzeichnen ist. Die Behandlung psychischer Probleme wird von drei grossen Kategorien von Therapeuten wahrgenommen: den Psychiatern, den Psychologen und Psychotherapeuten sowie den Allgemeinmedizinern. Die Spezialisten – Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten – sind zweifellos die bei psychischen Problemen am meisten aufgesuchten Leistungserbringer, und dies in zunehmendem Mass. Stellten sie 1997 noch die Betreuung von 58 Prozent der betroffenen Personen sicher, ist ihr Anteil im Jahr 2007 auf

Es ist enorm wichtig, dass Menschen, die an psychischen Störungen leiden, Leistungen des Gesundheitswesens beanspruchen. Studien haben aufgezeigt, dass der richtige Zeitpunkt und die Qualität der Behandlung bei psychischen Störungen entscheidend sind. Bei einer ungenügenden Versorgung steigt das Risiko für schwere Krankheitsverläufe, Chronifizierung, Begleiterkrankungen, soziale Isolierung und Suizidalität.2 Das vor kurzem veröffentlichte Monitoring 2012 des Obsan über die psychische Gesundheit in der Schweiz zeigt die Entwicklung dieser Thematik über die Jahre auf.

KANTONALE AKTIVITÄTEN IM BEREICH PSYCHISCHE GESUNDHEIT, 2011 SH

BS

TG BL

JU

 LU NE

VD

BE

ZH

AG

SO

 AR

 AI SG

ZG

 SZ

GL

NW

OW

UR

 GR

FR

TI

 GE

KANTONALES PROGRAMM ETABLIERT

QUELLE: VBGF 2011

VS

KANTONALES PROGRAMM GEPLANT

AKTIVITÄTEN OHNE FORMELLES PROGRAMM

KEINE AKTIVITÄTEN

 KANTON MIT BÜNDNIS GEGEN DEPRESSIONEN

über 72 Prozent gestiegen, hauptsächlich auf Kosten der Allgemeinmediziner. Wie die Autoren der Obsan-Studie präzisieren, spielen die Hausärzte jedoch eine sehr wichtige Rolle hinsichtlich Erkennung oder gar Prävention von leichteren psychischen Störungen, die als Begleiterkrankung bei physischen Problemen auftreten. Starke Nachfrage nach Spezialisten

Angesichts der aktuellen Diskussion über die vor kurzem erfolgte Aufhebung des Zulassungsstopps für Spezialisten ist es aufschlussreich, die Entwicklung in Arztpraxen näher zu betrachten. Lässt sich hier die allgemeine Tendenz der moderaten Zunahme von psychischen Problemen entsprechend feststellen? Und welche Tendenz ist insbesondere in diesem Jahr, also seit der Aufhebung des Moratoriums für Spezialisten, zu beobachten? Die neuesten Daten3 über die Anzahl der Patienten in Arztpraxen zeigen zwischen 2007 und 2011 bei den Spezialisten (Psychiatrie und Psychotherapie) eine Zunahme von 17 Prozent, während in der gleichen Zeitspanne die Anzahl der Patienten, die einen Grundversorger konsultierten, quasi gleich blieb. Diese Zunahme lässt sich teilweise mit einer Zunahme des Versorgungsangebots erklären, denn während der gleichen Zeitspanne hat die Anzahl der psychiatrischen Spezialisten um neun Prozent zugenommen. Diese Tendenz scheint sich auch 2012 fortzusetzen, schenkt man der Anzahl der Zulassungsgesuche Glauben. Tatsächlich wurden zwischen Januar und Juni 201 ZSR-Nummern5 an Spezialisten der Psychiatrie und der Psychotherapie (inkl. für Kinder) erteilt. Mit 17 Prozent aller verzeichneten Gesuche handelt es sich dabei nach den Grundversorgern (281 Gesuche) um die grösste Therapeutengruppe, die um eine Zulassung ersucht hat. Am auffälligsten ist dieser Zustrom von «psychischen» Spezialisten in den Kantonen Genf und Zürich, in denen 44 bzw. 55 neue ZSR-Nummern in dieser Gruppe bewilligt wurden.6 Dieser Sachverhalt hat natürlich die Genfer Presse auf den Plan gerufen, welche den Kantonsarzt und die Präsidentin der

20 | Gesundheitswesen 4/12


Service Grafik des Monats

BEHANDLUNG PSYCHISCHER PROBLEME NACH LEISTUNGSERBRINGER, 1997 – 2007 1997 4,1%

2002 4,5%

9%

2007 5,3%

7%

11% 31%

32%

21%

25%

33%

27%

PSYCHIATER

32%

PSYCHOLOGE, PSYCHOTHERAPEUT

ALLGEMEINMEDIZINER

38%

34%

ANDERE QUELLE: BFS, SCHWEIZ. GESUNDHEITSBEFRAGUNG 1997/2002/2007

Genfer Gesellschaft für Psychiatrie über die Ursachen dieses Zustroms befragte.7 Deren Ansicht nach entspricht der Zuwachs an Psychiatern und Psychotherapeuten – unabhängig von der sprunghaften Zunahme aufgrund der Aufhebung des Zulassungsstopps – einer realen Nachfrage. Die Genfer Patienten seien gut informiert und verfügten über einen direkten Zugang zur Psychiatrie. Zudem sei die Einstellung der Welschschweizer gegenüber diesem Spezialgebiet weniger negativ als in anderen Regionen, was die Hemmschwelle senkt. Der Bedarf an Spezialisten der Psychiatrie wird auch seitens der Hausärzte bestätigt, welche die Überweisung von depressiven Patienten an eine psychiatrische Praxis aufgrund mangelnder Therapieplätze als schwierig erachten.8 Um die Situation zu verbessern, geben gewisse Berufsverbände verfügbare Plätze in ihren Praxen auf ihren Internetseiten bekannt.9 Grosse Unterschiede

Die Gesamtbetrachtung der Inanspruchnahme der Leistungen bei psychischen Problemen, insbesondere in den Arztpraxen, zeigt zwar die Tendenz in der Schweiz auf. Wenn man sich jedoch näher mit dieser Frage beschäftigen will, drängt sich ein vertiefter Einblick auf.

Es bestehen nämlich grosse demografische und geografische Unterschiede. Je nach Alter und Geschlecht der Personen ist deren Haltung gegenüber psychischen Störungen, insbesondere bezüglich der Inanspruchnahme professioneller Unterstützung sowie der Wahl des Arztes oder des Therapeuten, sehr unterschiedlich. Die Wohnsitzregion hat ebenfalls einen starken Einfluss. In der Zentralschweiz, im Tessin und in der Genferseeregion sind die Resultate jeweils am ausgeprägtesten. Politik im Bereich der psychischen Gesundheit

Die Bedeutung der psychischen Gesundheit, sowohl in menschlicher und sozialer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht, wurde zu Beginn des Jahrhunderts nach und nach von den schweizerischen und internationalen politischen Instanzen erkannt und von der WHO unter dem Leitsatz «keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit» in Worte gefasst. Bund und Kantone entwickelten eine nationale Strategie zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz. Die Umsetzung erfolgt sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ge-

sundheit (BAG) wird das aus Deutschland stammende Programm «Bündnis gegen Depressionen» in mehreren Kantonen eingeführt. Die meisten Kantone verfolgen Aktivitäten im Bereich der psychischen Gesundheit, mit oder ohne formelles Programm. frédérique Scherrer

Schuler, D. & Burla, L. (2012). Psychische Gesundheit in der Schweiz. Monitoring 2012 (Obsan-Bericht 52). Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium. 2 Ajdacic-Gross, V. & M. Graf (2003). Bestandesaufnahme und Daten zur psychiatrischen Epidemiologie (Arbeitsdokument Nr. 2). Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium. 3 Datenpool SASIS AG, August 2012. 4 Zahlstellenregisternummer für die Zulassung zur Berufsausübung. 5 Datenpool SASIS AG. 6 Tribune de Genève, 5. Juni 2012. 7 Kläui, H. & G. Hasler (2011). Depressionen in der Hausarztpraxis. Primary Care, 11: 200–201. 8 Lausanne und Kanton Waadt: www.gppv.ch, Kanton Bern: www.bgpp.ch, Kanton Zürich: www.therapievermittlung.ch, Basel (nur für Arztpraxis oder Institution): www.ppvs.ch. 9 Nationale Gesundheitspolitik Schweiz & P. Lehmann (2004). Psychische Gesundheit. Nationale Strategie zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz. Bern: Nationale Gesundheitspolitik. 1

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Schweizer zahlen zuviel «out of pocket» Aus aller Welt

Freie Arztwahl gab den Ausschlag gegen Managed Care Es war vor allem die Sorge um die freie Arztwahl, welche die Managed Care-Vorlage zu Fall brachte. Dies ist das Ergebnis der Mitte August veröffentlichten VOXAnalyse zum Urnengang vom 17. Juni. Die Stimmbürger verwarfen die Managed Care-Vorlage mit 76 Prozent. Der Mangel lag in der Vorlage selber: Diese hatte zahlreiche unterschiedliche Aspekte, von welchen die Stimmenden nur einzelne als Entscheidungsgrundlage herbeizogen.

Ehrlich ist gesünder Amerikanische Psychologen haben herausgefunden, dass der Verzicht auf Lügen die körperliche Gesundheit fördert. Die ehrlichen Probanden waren nicht nur zufriedener mit ihrem Leben, sondern hatten auch signifikant weniger körperliche Beschwerden wie Kopf- oder Halsschmerzen. Sie fühlten sich zudem weniger angespannt oder melancholisch. Die Forscher interpretierten dies als Zeichen einer gesteigerten mentalen Gesundheit.

Diabetes Typ 1-Impfung hat Ziel verfehlt Experimente bei Mäusen haben vor Jahren die Hoffnung geweckt, dass Diabetes Typ 1 mit einer Impfung heilbar sein könnte. Nun haben US-Forscher des Massachusetts General Hospital in Boston den Ansatz bei Menschen mit durchzogenem Erfolg getestet. Dem Diabetes Typ 1 liegt eine Autoimmunstörung zugrunde, bei der aggressive Immunzellen die insulinproduzierenden Zellen in der Bauchspeicheldrüse attackieren. Nach einer Tuberkulose-Impfung galten Mäuse als geheilt, weil ihre Bauchspeicheldrüse wieder genügend Insulin produzierte, um stabile Blutzuckerwerte zu garantieren. Dieser Effekt sei auch bei drei behandelten Probanden nachweisbar. Die erstaunliche Wirkung hielt jedoch nur für kurze Zeit an. Und sie fiel so gering aus, dass die Wissenschafter sie erst mit einer neuen, ultrasensitiven Messmethode feststellen konnten. Um von Erfolg zu reden, ist das zu gering.

Die OECD unterzieht alljährlich das Gesundheitswesen von 34 Ländern einem internationalen Vergleich. Neuestens gibt die OECD ihre Daten nicht mehr auf CD heraus, doch sind gut 50 Excel-Tabellen als Key Indicators kostenlos abrufbar1. Aus ihnen lassen sich interessante Vergleiche anstellen, meist beruhend auf den Daten des Jahres 2010. Unter anderem zeigen die Daten, dass die Schweiz eine sehr grosse Dichte an Computertomografen aufweist, nämlich 32,6 Geräte pro einer Million Einwohner. Von den Ländern, deren Daten innerhalb der letzten drei Jahre erfasst wurden, liegt die Schweiz damit auf Rang 5. Spitzenreiter ist Australien (42,8) vor Island (37,7), Südkorea (35,3) und Griechenland (34,3). Japan weist zwar einen Rekordwert von 97,3 aus, doch wurde die Zahl nur einmal im Jahr 2008 erfasst. Der OECD-Durchschnitt beträgt 22,6. Schweizer zahlen am meisten «out of pocket»

Bei den «out of pocket»-Zahlungen2 pro Kopf schwingt die Schweiz auf Rang eins mit 1325,2 US-Dollar obenaus. Der OECD-Durchschnitt beträgt gerade einmal 563,7 US-Dollar. Ebenfalls tief in die eigene Tasche greifen die Griechen mit 1118,3 US-Dollar pro Kopf. Auf Rang drei folgen die USA mit 969,7. Am unteren Ende befinden sich die Türkei (167,7), Frankreich (289,8) und Grossbritannien (305,7). Da für die Gesundheit der Schweizerinnen und Schweizer total kaufkraftbereinigte 5270 US-Dollar pro Person/Jahr ausgegeben werden,3 erstaunt es nicht, dass die Schweiz auch bei den öffentlichen Zahlungen pro Kopf weit vorne liegt, nämlich auf Rang vier mit 3436,6 USDollar pro Kopf. Der OECD-Durchschnitt beträgt 2377,7 US-Dollar pro Kopf. Mehr öffentliche Ausgaben verzeichnen die Niederlande (4049,9), Luxemburg (4021,3) und Dänemark (3800,1). Am Schluss stehen Mexiko (433,3), Chile (579,3) und die Türkei (995,4). Stetiger Anstieg der Kosten

Die Gesundheitskosten steigen jährlich kontinuierlich – und mit ihnen auch die gesamten, die öffentlichen und die «out of pocket»-Ausgaben. Vor zehn Jahren

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– nämlich im Jahr 2002 – betrugen die Gesundheitsausgaben in der Schweiz pro Kopf erst 3673 US-Dollar. Innerhalb von zehn Jahren haben sie um 43 Prozent zugenommen. Parallel verläuft die «out of pocket»-Entwicklung: Im Jahr 2002 betrugen sie 1159 US-Dollar, seither sind sie um 14 Prozent gestiegen. Die öffentliche Hand steuerte 2002 rund 2121 US-Dollar pro Kopf bei. Zehn Jahr später 62 Prozent mehr! Schweizerinnen und Schweizer zahlen 2010 kaufkraftbereinigt 25 Prozent der Gesundheitskosten pro Kopf aus dem eigenen Portemonnaie. Berechnungen vom Obsan ergeben sogar einen Anteil von 30 Prozent. Grosse Ärztedichte

Pro 1000 Einwohner praktizieren in der Schweiz 3,8 Ärzte. Gleich viel wie in Schweden, Spanien und Portugal. Eine grössere Dichte weisen nur noch Griechenland (6,1) und Norwegen (4,1) auf. Diese Zahlen betreffen das Jahr 2010, also bevor der Zulassungsstopp für Allgemeinpraktiker zu Beginn des Jahres 2011 und für Spezialisten anfangs 2012 aufgehoben wurde. Der OECD- Durchschnitt beträgt 3,1. Wie wirkt sich diese Dichte auf die Anzahl Konsultationen aus? Leider liegen für diesen Bereich wie auch für die MRIDichte, Fettleibigkeitsrate oder die Anzahl verschriebene Antibiotika keine aussagekräftigen Zahlen aus der Schweiz vor. Langer Spitalaufenthalt, viele Krankenschwestern

Die Schweizer liegen im internationalen Vergleich lange in den Spitälern, nämlich genau fünf Tage. Länger gebettet werden Patienten nur noch in Luxemburg (5,3). Deshalb erstaunt es nicht, dass die Dichte der Krankenschwestern in der Schweiz mit 16 pro 1000 Einwohnern (Schnitt OECD: 8,1) die zweithöchste ist – ebenfalls nicht überraschend hinter Luxemburg (16,3).

www.oecd.org – Topics – Health. Das sind Leistungen für Pflegeheime, für Behinderten-Institutionen, für Zahnmedizin, rezeptfreie Medikamente, Franchisen und Selbstbehalte. 3 Nur die USA (8233 US-Dollar) und Norwegen (5388 US-Dollar) geben mehr aus. 1 2


Das UniversitätsSpital Zürich (USZ) ist mit seinen rund 6’200 Mitarbeitenden eines der wichtigsten Zentren des schweizerischen Gesundheitswesens. Es bietet in neun Medizinbereichen und einem Zentrum für Klinische Forschung medizinische Leistungen von höchster Qualität. Professionelle Mitarbeitende finden im UniversitätsSpital Zürich anspruchsvolle Aufgaben in einer fortschrittlichen Arbeitsumgebung.

Center for Health Care

Universität St. Gallen

Für die Direktion Finanzen suchen wir eine

St. Galler Health Care Tag «Rationierung!? – Ist weniger mehr?!»

Teamleitung Fakturierung

Ihr Profil Um diese vielseitige Aufgabe wahrnehmen zu können, verfügen Sie über eine kaufmännische oder medizinische Grundbildung, ergänzt mit Berufserfahrung in der Spitaladministration oder im Krankenversicherungswesen. Sie bringen Berufs- und Führungserfahrung im Spital und/ oder Patientenwesen mit und besitzen Kenntnisse der rechtlichen sowie vertraglichen Tarifgrundlagen inkl. DRG und TARMED. Zahlenflair, Verhandlungsgeschick und soziale Kompetenz gehören ebenso zu Ihren Stärken. Stilsicheres Deutsch in Wort und Schrift und gute EDVKenntnisse (MS-Office, SAP ISH) runden Ihr Profil ab. Unser Angebot Wenn Sie die Entwicklung im Gesundheitswesen mitgestalten wollen, bieten wie Ihnen die Chance, Neues zu lernen und aktive Auf- und Ausbauarbeit zu leisten. In der Patientenadministration erwartet Sie ein engagiertes und professionelles Team. Als moderne Arbeitgeberin wenden wir vorbildliche, engagierte und respektvolle Führungsgrundsätze an. Wenn Sie in einem spitzenmedizinischen Umfeld mitarbeiten wollen, in dem Sie gefordert und gefördert werden, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an: UniversitätsSpital Zürich Frau Diana Sposato, Human Resources Management Schmelzbergstrasse 24 8091 Zürich oder per E-Mail an online-bewerbungen.hrm@usz.ch www.usz.ch

Dienstag, 27. November 2012 Einstein Congress, St. Gallen

Tagungsbeiträge

www.chc.unisg.ch

Ihre Hauptaufgaben Der Bereich Patientenadministration mit seinen rund 85 Mitarbeitenden befindet sich in einer umfänglichen Reorganisation, die per 1. November 2012 abgeschlossen wird. Als Teamleitung Fakturierung übernehmen Sie die personelle und fachliche Führung von ca. 12 Mitarbeitenden. Ihr Team ist zuständig für die vollständige, korrekte und termingerechte Datenübernahme und Aufbereitung der Fakturierung. Gemäss den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erstellen Sie die Fakturen der im UniversitätsSpital Zürich behandelten Patienten. Zusätzlich sind Sie als Teamleitung zuständig für die Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Arbeitsabläufe in Bezug auf Effizienz und Qualität.

Vormittag

Rationierung durch Rechtsprechung? Bundesrichterin Dr. Martha Niquille

«Spielarten» der Rationierung im Gesundheitswesen: eine ethische Bestandesaufnahme Dr. Ruth Baumann-Hölzle Stiftung Dialog Ethik

Auf dem Weg in die Rationierung? Entwicklungslinien des Gesundheitswesen Prof. Dr. Dr. Fred Harms European Health Care Foundation

Reflexion zu «Rationierung?! – Ist weniger mehr!?» Dr. phil. Ludwig Hasler Publizist und Philosoph Nachmittag

Integrative Bearbeitung der Themen in Workshops Key Note: Bundesrat Alain Berset

Anmeldung und weiterführende Informationen unter:

www.chc.unisg.ch


Das GesunDheitssystem schweiz unD seine zukunft: Wie nachhaltig sind die RefoRmvoRschläge? the swiss health care system anD its future: hoW effective aRe pRoposals foR RefoRm?

9. SCHWEIZERISCHER KONGRESS FÜR GESUNDHEITSÖKONOMIE UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN FREITAG, 26. OKTOBER 2012, 09.10 – 16.30 UHR, INSELSPITAL BERN 9th SWISS CONGRESS ON HEALTH ECONOMICS AND HEALTH SCIENCES FRIDAY OCTOBER 26, 2012, 09.10 – 16.30, INSELSPITAL BERN

PLENUM | PLENARY SESSIONS Prof. Dr. Bernhard J. Güntert, umit – Private universität für Gesundheitswissenschaften, hall im tirol Prof. Dr. Stefan Felder, wirtschaftswissenschaftliche fakultät, universität Basel Prof. Dr. Peter Meier-Abt, Präsident der schweizerischen akademie der medizinischen wissenschaften Dr. Panos Kanavos, london school of economics Prof. Dr. Angela Brand, maastricht university and european centre for Public health Genomics

Verleihung des MSD-Gesundheitsökonomiepreises Award ceremony for the MSD Health Economics Prize

VORVERANSTALTUNG: MSD-EXPERTEN-APERO DONNERSTAG, 25. OKTOBER 2012, 17.00 – 19.00, WIDDER HOTEL ZÜRICH PRELIMINARY MEETING: MSD APERITIF WITH THE EXPERTS THURSDAY, OCTOBER 25, 2012, 17.00 – 19.00, WIDDER HOTEL ZÜRICH Dr. Shuli Brammli-Greenberg, health economist, senior researcher, the smokler center for health Policy research, myers-JDc-Brokkdale institute, Jerusalem

PROGRAMM UND ANMELDUNG: www.sag-ase.ch/kongress.html PROGRAM AND REGISTRATION: www.sag-ase.ch/congress.html

REALISATION | REALISATION künzi Beratungen | schachenstrasse 21 | Postfach 201 | ch-4702 Oensingen telefon +41 (0)62 396 10 49 | fax +41 (0)62 396 24 10 | info@sag-ase.ch | www.sag-ase.ch

PATRONAT PATRONAGE

SAG/ASE Bild: © alexander egger

DER KONGRESS IST EIN FORTBILDUNGSENGAGEMENT DER MSD THE CONGRESS IS AN EDUCATIONAL TRAINING COMMITMENT OF MSD


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