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info santĂŠsuisse

Palliative Care

Das Magazin der Schweizer Krankenversicherer


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Gian Domenico Borasio hat den ersten Lehrstuhl für Palliative Care in der Schweiz inne. Was er von den Sterbenden lernt, erzählt er im Interview.

In welchen Kantonen gibt es am meisten Bezüger von Prämienverbilligungen? In welchen Kantonen zahlen diese am meisten an die Prämie? Überblick über ein komplexes Thema.

Viele, die irgendwann eine Prüfung abgeschlossen haben, hören den Satz: «Jetzt beginnt der Ernst des Lebens». Stimmt es? Jasmin Cabelduc verrät es im Lehrlings-Corner.

Inhalt Fokus 4 8

Gerade am Lebensende ist nicht alles sinnvoll, nur weil es machbar ist, sagt Palliativmediziner Gian Domenico Borasio. Wie beschäftigen sich die Ü-55-Jährigen mit dem Lebensende? Die Umfrage «International Survey of Older Adults» erlaubt einen Einblick.

Gesundheitswesen 1 0 12 14 20

Der Turnaround kommt mit 60 – ab diesem Alter sind die Kosten der bezogenen Leistungen höher als die Prämien. Altern? Ja, gerne! Die Zukunftsforscher des Gottlieb Duttweiler Instituts (GDI) zeichnen ein erfreuliches Bild Zahlreiche Kantone sparen bei den Prämienverbilligungen. Es trifft den unteren Mittelstand Frische Thermik für eKarus

Rubriken 1 8 Lehrlings-Corner 21 Grafik des Monats

NR. 2, MAI 2015. Erscheint sechsmal jährlich ABONNEMENTSPREIS Fr. 54.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.− HERAUSGEBER UND ADMINISTRATION santésuisse, Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn VERANTWORTLICHE REDAKTION Silvia Schütz, Ressort Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 53, Fax 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch HERSTELLUNG: Rub Media AG, Seftigenstrasse 310, 3084 Wabern/Bern GESTALTUNGSKONZEPT: Pomcany’s LAYOUT: Henriette Lux ANZEIGENVERWALTUNG: Alle Inserate − auch Stelleninserate − sind zu richten an: «infosantésuisse», Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn E-Mail: redaktion@santesuisse.ch ABONNEMENTSVERWALTUNG Tel. 032 625 42 74, Fax 032 625 41 51 Homepage: www.santesuisse.ch Titelbild: Prisma ISSN 1660-7228


Palliative Care Jeder stirbt so, wie er gelebt hat, sagt Gian Domenico Borasio, der an der Universität Lausanne den schweizweit ersten Lehrstuhl in Palliativmedizin innehat, im infosantésuisse-Interview (S. 4). Kämpfernaturen kämpfen, Gelassene bleiben auch angesichts des Todes gelassen. Allen Schwerkranken gemeinsam ist: Ihre Werte verschieben sich weg vom Egoismus und hin zum Altruismus. Eine ähnliche Tendenz stellen die Teilnehmer eines Workshops zur Zukunft des Alterns am Gottlieb Duttweiler Institut fest. An die Stelle des Sturm und Dranges der Jungen treten mehr Stabilität und Gelassenheit. Letztere beruht vor allem darauf, das Änderbare vom Unabänderlichen trennen zu können (S. 12). Beziehungen zu Menschen und sinnstiftende, eigene Projekte werden wichtiger als Konsum und Status. Grundsätzlich sind die älteren Menschen künftig engagiert, selbstbestimmt und nutzen die technische Entwicklung zu ihren Gunsten. Selbstbestimmung kann in der Schweiz auch die freiwillige Wahl des Todes bedeuten. Die Westschweizer haben eine grössere Affinität zu Sterbehilfeorganisationen als die übrigen Schweizer (S. 8). Nichts im Leben ist gratis, weiss der Volksmund. Auch das Altern nicht. Der Blick auf die Krankenversicherungs-Statistik zeigt: Bis zum 60. Altersjahr zahlen wir im Schnitt mehr Prämien als wir Leistungen beziehen (S. 10). Danach profitieren Ältere von den Beiträgen der Jüngeren. Eine andere Zahl besagt, dass die beiden letzten Jahre im Leben eines Menschen die teuersten sind – unabhängig vom Alter. Setzt man diese verschiedenen Erkenntnisse zusammen, bleibt zum Schluss: Das Leben sollte einem teuer sein. Jeden Tag, jeden Augenblick. Mit dieser Ausgabe von infosantésuisse verabschiede ich mich vom Redaktionspult und werde mich anderen Aufgaben widmen. Den Leserinnen und Lesern wünsche ich heute und auch künftig eine spannende, unterhaltsame Lektüre!

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Silvia Schütz Chefredaktorin infosantésuisse


Interview mit Gian Domenico Borasio, der den einzigen Lehrstuhl für Palliative Care in der Schweiz innehat

Foto: Jan Roeder

«Es ist nicht immer alles sinnvoll, nur weil es machbar ist» die WHO in ihrer Definition der Palliative Care fest und sagt weiter, dass die physische, die psychosoziale und die spirituelle Dimension berücksichtigt werden müssen. Dass das alles zusammen und gleichberechtigt genannt wird, ist eine kleine Revolution in der Medizin. Dieser ganzheitliche Ansatz sollte ja eigentlich nicht nur am Lebensende gelten... Wie setzen Sie diesen ganzheitlichen Ansatz im Alltag in Lausanne im CHUV um? «Wenn wir ganz viel Glück haben, können wir es schaffen, unsere Prioritäten ein Stück weit nach dem Vorbild der Sterbenden zu ändern», sagt Dr. med. Gian Domenico Borasio. Er ist Professor mit Lehrstuhl für Palliative Medizin an der Universität Lausanne und Leiter der Palliativstation am Universitätsspital Lausanne (CHUV).

Jeder stirbt zwar so, wie er gelebt hat. Doch ein Grundprinzip hat beim Sterben Gültigkeit für alle: «Praktisch alle Schwerstkranken zeigen, unabhängig von ihrer Religion oder der Art ihrer Krankheit, eine Verschiebung ihrer persönlichen Wertvorstellungen hin zum Altruismus», sagt Palliativmediziner Gian Domenico Borasio im infosantésuisse-Interview. Und für behandelnde Ärzte gilt das Prinzip, bei Patienten, die offensichtlich im Sterben liegen, den Tod geschehen zu lassen und nicht dagegen anzukämpfen. Sie haben den einzigen Lehrstuhl für Palliativmedizin in der Schweiz an der Universität Lausanne inne. Welchen neuen Blickwinkel trägt er zum Medizinstudium bei?

Palliativmedizin ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität des Patienten und seiner Familie, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind. Neu daran ist: Es geht nicht um die Lebensverlängerung, sondern um die Verbesserung der Lebensqualität. Dies hält

Indem wir als Team arbeiten. Kein einzelner Mensch und keine einzelne Profession kann alle Bereiche abdecken. Daher findet man in einem Palliativteam nicht nur Ärzte und Pflegende, sondern auch Psychologen, Sozialarbeiter, Seelsorger sowie andere Therapieberufe. Palliative Care ist – das lässt sich nicht leugnen – eine personalintensive Disziplin. Aber der Aufwand lohnt sich. Wir haben am CHUV eine Palliativstation, ein multiprofessionelles Konsiliarteam für das ganze Klinikum, ein mobiles Palliativteam für die Region Lausanne, sowie eine Palliativ-Ambulanz. Dadurch können wir eine Betreuungskontinuität für die Patienten über zum Teil mehrere Jahre in den verschiedenen Settings gewährleisten. Was ist das Hauptziel der Palliative Care?

Das Hauptziel lautet: Jeder soll seinen eigenen Tod sterben können. Der physiologische Tod läuft, wie die Geburt, in der Regel am besten ohne zu grossen ärztlichen Eingriff ab – aber nicht immer. Bei etwa 20 Prozent der Sterbenden ist zur erfolgreichen Beschwerdelinderung die Einschaltung eines Palliativmediziners notwendig. Und es gibt Menschen, die Hightech-Medizin auf spezialisierten Palliativstationen brauchen, um ganz schlimme Sterbeverläufe zu verhindern. Die Hauptaufgabe der Palliative Care besteht in der Regel darin, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die es dem Patienten unmöglich machen würden, seinen letzten Weg so zu gehen, wie er es möchte. Diese

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Hindernisse können physischer, psychosozialer oder spiritueller Natur sein. Gibt es wiederkehrende Fehler bei der Betreuung am Lebensende?

Ja, die gibt es leider. Ein einfaches Beispiel: Die routinemässige Gabe von Infusionen und Sauerstoff, die bei Sterbenden immer noch häufig durchgeführt wird mit dem Ziel, Verdursten und Ersticken zu verhindern. Aber die Infusionen bringen nichts, denn das Durstgefühl hängt in der Sterbephase von der Trockenheit der Mundschleimhäute ab. Notwendig ist hier vor allem eine gute Mundpflege. Die Flüssigkeit der Infusionen wird ausserdem am Ende nicht mehr ausgeschieden, weil die Nieren vor dem Tod zu arbeiten aufhören. Re-


Kann Palliative Care den Menschen die Angst vor dem Tod nehmen?

Die Angst vor dem Tod, vor der Auslöschung des eigenen Ichs, oder vor dem, was eventuell nach dem Tod folgen

auf unserer Palliativstation. 87 Prozent der Kranken sagten, dass sie im weitesten Sinn gläubig seien. Das ist eine sehr hohe Zahl für eine inzwischen weitgehend säkularisierte Gesellschaft, in der sich nur etwa 15 Prozent der Menschen als religiös bezeichnen. Es geht hier aber nicht um Religion, sondern um Spiritualität, die ein viel umfassenderer Begriff ist. «Spiritual Care» verlangt auch nicht unbedingt einen Religionsvertreter. Im Gegenteil: Manchmal wird eine spirituelle Begleitung durch die Patienten besser angenommen, wenn sie von einem Pflegenden, einem Psychologen oder einem Arzt kommt.

könnte, die kann Ihnen kein Palliativmediziner nehmen. Was wir aber sehr wohl verringern können, ist die Angst vor einem qualvollen Sterben. Dafür stehen uns, dank der Fortschritte in der Palliativforschung, wirksame Mittel zur Verfügung – bis hin zu der, in seltenen Fällen notwendigen, sogenannten «palliativen Sedierung». Dabei wird der sterbende Patient mit seinem Einverständnis in einem narkoseähnlichen Zustand versetzt, wenn seine Beschwerden mit anderen Mitteln nicht ausreichend zu lindern sind. Werden Menschen angesichts des Todes spirituell oder religiös?

Sie haben Tausende Menschen in den Tod begleitet. Wie stirbt ein Mensch?

Als ich in München als Palliativmediziner tätig war, machten wir eine Umfrage

Foto: Prisma

sultat: Das Wasser dringt in die Lunge – und verursacht Atemnot. Für die Sauerstoffgabe gilt dasselbe: Eine flachere Atmung ist eine natürliche Begleiterscheinung des Sterbens und kein Zeichen von Atemnot. Wenn man trotzdem Sauerstoff über die sogenannte «Nasenbrille» gibt, trocknen die Mundschleimhäute aus – und das erzeugt Durstgefühl. Diese zwei wohlgemeinten Massnahmen bringen also die quälenden Symptome erst richtig hervor, die sie eigentlich verhindern sollten.

Es gibt so viele Arten zu sterben, wie es Menschen gibt. Und im Grossen und Ganzen sterben die Menschen so, wie sie gelebt haben. Jemand, der sein ganzes Leben lang heiter und gelassen war, wird in aller Regel auch so sterben. Eine Kämpfernatur wird bis zum Schluss kämpfen. Das ist auch in Ordnung so. Jeder Mensch stirbt seinen eigenen, unverwechselbaren Tod. Gibt es etwas, was allen Sterbenden gemeinsam ist?

Ja, das scheint es zu geben. Das belegen die Ergebnisse einer Untersuchung über die Wertvorstellungen Sterbender, die der Münchner Psychotherapeut Dr. Martin Fegg durchgeführt hat. Menschen, die den Tod vor Augen haben, entdecken die Wichtigkeit der Anderen: Praktisch alle Schwerstkranke zeigen, unabhängig von ihrer Religion oder der Art ihrer Krankheit, eine Verschiebung ihrer persönlichen Wertvorstellungen hin zum Altruismus – in krassem Gegensatz zu den in der gesunden Allgemeinbevölkerung vorherrschenden egoistischen Werten. Im Angesicht des Todes erkennen die Menschen also, worauf es wirklich ankommt. Die Frage stellt sich unweigerlich: Was können wir tun, um diese Erkenntnis für uns selbst zu erreichen, bevor es ans Sterben geht?

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Stichwort Übertherapie am Lebensende. Welche Rolle spielt die Pharmaindustrie?

Mit dem Lebensende lässt sich viel Geld verdienen. Etwa ein Drittel der Gesundheitskosten im Leben eines Menschen fällt in den letzten ein- bis zwei Lebensjahren an. Es geht hier also um Milliardenbeträge. Der verständliche Wunsch der allermeisten Patienten, möglichst lange zu leben, kommt natürlich dem Wunsch der Pharmaindustrie nach möglichst grossen Umsätzen entgegen. Es kommen zum Teil Medikamente auf den Markt, die nur marginale lebensverlängernde Wirkung haben, aber unter Umständen schwere Nebenwirkungen. Ein Beispiel: Einem jungen Patienten mit einer seltenen, weit fortgeschrittenen Krebserkrankung und nur mehr kurzer Lebenserwartung wurde ein neues Medikament angeboten. Als das Palliativteam beratend hinzugezogen wurde, litt er stark an den tumorbedingten Schmerzen, aber auch unter den erheblichen Nebenwirkungen der Behandlung, unter anderem Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und juckender Hautausschlag am ganzen Körper. Aus palliativmedizinischer Sicht hätte er dringend einer Cortisontherapie bedurft, um seine Beschwerden zu lindern. Die behandelnden Ärzte lehnten unseren Rat aber ab, da sie befürchteten, dass das Cortison die Wirkung

Was zahlen die Krankenkassen an Palliative Care? Im stationären Bereich der Spitäler gelten die Fallpauschalen, in die der Patient aufgrund seiner Erkrankung fällt. Die Betreuung durch Spitex und Pflegeheime wird entsprechend den Tarifen abgerechnet, die im Gesetz für pflegerische Handlungen festgehalten sind. Die Höhe hängt vom Zeitbedarf ab (Spitex) oder vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegeheime). Der Betrag der Krankenversicherer wird von den Gesamtkosten der Betreuung abgezogen. Den Rest übernehmen die Gemeinden und die Kantone. Geregelt ist die Vergütung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 7).

des neuen Medikaments beeinträchtigen könnte. Der junge Patient starb qualvoll drei Tage später. Und die Behandlung kostete etwa 100 000 Franken. Es ist nicht immer alles sinnvoll, nur weil es machbar ist.

«Die Medizin der Zukunft wird eine hörende sein» Was kann man dagegen tun?

Es wäre für die Medizin vielleicht hilfreich, sich häufiger auf das zu besinnen, was ich als das «liebevolle Unterlassen» am Lebensende bezeichnet habe – wofür manchmal Mut notwendig ist. Letztlich brauchen wir ein Gesundheitssystem, das in der Lage ist, die hochgradig unterschiedlichen Bedürfnisse, Ängste und Sorgen kranker Menschen und ihrer Familien zu erkennen und ernst zu nehmen. Dies geschieht nicht durch das Sprechen, sondern durch das Zuhören. Wenn wir diesen Weg nicht gehen, riskieren wir das Auseinanderfallen des Gesundheitssystems in eine Zwei-Klassen-Medizin, in der es nur Unter- oder Überversorgte geben wird. Es ist daher meine tiefe Überzeugung: Die Medizin der Zukunft wird eine hörende sein, oder sie wird nicht mehr sein. Sie sagen, dass in Zukunft 90 Prozent in westlichen Ländern an chronischen Krankheiten sterben, deren Verlauf sich über Jahrzehnte hinziehen kann. Was ist Ihrer Meinung nach nötig, um all diese Menschen zu begleiten?

Palliative Care wurde vom Europarat zutreffend als wichtigen Ansatz für die Betreuung chronisch Kranker bezeichnet. In der Tat gibt es viele Hinweise dafür, dass Palliative Care eine der zentralen Antworten ist, um der enormen Herausforderung durch den demografischen Wandel zu begegnen. Wie wir heute wissen, verbessert eine frühzeitige Palliativbetreuung nicht nur die Lebensqualität Schwerstkranker und ihrer Familien, sondern verringert auch die Behandlungskosten und verlängert dabei sogar signifikant die Lebensdauer. Welcher medizinische Fortschritt der letzten Jahrzehnte kann all dies von sich

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behaupten? Im Grunde müssten diese Erkenntnisse zu einem fundamentalen Umdenken im Gesundheitswesen führen. Und dennoch bleibt bis heute Palliative Care im Wesentlichen sterbenden Krebspatienten, die nur 25 Prozent der Todesfälle darstellen, vorbehalten. Das sollte sich dringend ändern. Als ersten kleinen Schritt haben wir am CHUV kürzlich die weltweit erste Professur für geriatrische Palliativmedizin ausgeschrieben. Denn die Sterbenden der Zukunft – und das sind wir wohlgemerkt alle – werden sehr alt, sehr pflegebedürftig und grösstenteils dement sein. Darauf müssen wir uns einstellen. Was machen das CHUV und der Kanton Waadt besser als die Restschweiz – und was schlechter als Europa?

Der Kanton Waadt hat in der Schweiz eine Pionierrolle eingenommen, was die Implementierung von Palliative Care im öffentlichen Gesundheitswesen angeht. Das begann schon 2002 mit der Einrichtung des kantonalen Programms für Palliative Care, das unter anderem jedem Bewohner des Kantons den Zugang zu einem der vier mobilen Palliativteams garantiert. Eine zentrale Rolle hat in den letzten Jahren der jetzige Kantonspräsident Pierre-Yves Maillard gespielt, der zu den wichtigsten politischen Förderern von Palliative Care in der gesamten Schweiz gehört. Erstaunlicherweise ist das Programm gar nicht besonders teuer: Es kostet pro Jahr ganze 3,8 Millionen Franken, das sind fünf Franken pro Bewohner und nur 0,06 Prozent der Gesundheitskosten des Kantons Waadt. Und doch gibt es immer noch, vor allem in der Deutschschweiz, Kantone, die sich standhaft weigern, ausreichende Mittel für die Palliativversorgung ihrer Bürger zur Verfügung zu stellen. Welche sind nach Ihrer Meinung die dringendsten Probleme bei der Finanzierung von Palliative Care in der Schweiz?

Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, die es erlauben, diese personalintensive, aber letztlich kostensparende Form der Betreuung bedarfsgerecht und flächendeckend anzubieten.


Foto: Keystone

Palliativstationen über sogenannte Fallpauschalen zu finanzieren. Nun dient, wie wir alle wissen, die FallpauschalenFinanzierung allgemein dazu, die Liegedauer der Patienten in Krankenhäusern zu verkürzen, um Kosten zu sparen. Auf Palliativstationen verstirbt jedoch die Mehrzahl der Patienten. Hier erzeugt diese Form der Vergütung einen ethisch völlig inakzeptablen Druck hin zum fallpauschalenverträglichen Frühableben der Schwerstkranken. Die in der Schweiz für 2016 geplante Einführung einer speziellen Palliativ-Fallpauschale, die nur nach 8,15 und 22 Behandlungstagen gezahlt wird, würde sogar regelrechte «Soll-Sterbetage» auf Palliativstationen einführen. So etwas sollte sich nun wirklich von selbst verbieten, zumal es gute Alternativen gibt, wie zum Beispiel das australische System abgestufter Tagespauschalen.

«Die Menschen sterben so, wie sie gelebt haben» Wie gehen Sie damit um, täglich mit dem Tod konfrontiert zu sein? Treibt Sie auch die Neugierde an, mehr über das Mysterium Tod zu erfahren?

Für die immer noch nicht ausreichend vorhandenen Palliativstationen braucht es laut Gian Domenico Borasio dringend ein nachhaltiges und ethisch vertretbares Finanzierungskonzept.

Es geht nicht darum, an jedem noch so kleinen Spital eine Palliativstation einzurichten. Aber jedes Spital und jeder Bürger sollte Zugang zu spezialisierter Palliative Care haben, am besten in Form von flächendeckend agie-

renden mobilen Palliativteams. Und für die immer noch nicht ausreichend vorhandenen Palliativstationen braucht es dringend ein nachhaltiges und ethisch vertretbares Finanzierungskonzept. Derzeit wird mit aller Macht versucht,

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Nein, die Hauptmotivation ist eine andere. Die Arbeit in der Palliative Care ist ein grosses Privileg, weil wir die Chance haben, von unseren sterbenden Patienten das Leben zu lernen. Ausserdem werden wir dabei stets unmissverständlich auf unsere eigene Endlichkeit hingewiesen. Das ist nicht immer angenehm. Es hilft aber ungemein, um die kleinen und grossen Wirrnisse und Unannehmlichkeiten des Lebens, die eigenen menschlichen Schwächen und das, was wir bei den anderen für solche halten, eine Spur gelassener zu ertragen. Wenn wir ganz viel Glück haben, können wir es schaffen, unsere Prioritäten ein Stück weit nach dem Vorbild der Sterbenden zu ändern und damit unsere eigene Lebensqualität und auch unseren Lebenssinn deutlich zu erhöhen. Dafür kann man nur täglich dankbar sein. INTERVIEW: SILVIA SCHÜTZ


Foto: Keystone

Auswertung der «International Survey of Older Adults 2014» durch das Obsan

Wie sich die Ü-55-Jährigen mit dem Lebensende beschäftigen Die Umfrage «International Survey of Older Adults 2014» hat 55-jährigen und älteren Personen einige Fragen zum Thema gestellt, wie sie sich ihre Gesundheitsversorgung in der letzten Phase des Lebens wünschen und einrichten wollen. Die Umfrage zeigt unter anderem, dass sich ältere Menschen mehr Gedanken zum Lebensende machen als jüngere, Frauen ihr Lebensende aktiver mitbestimmen wollen als Männer und die Westschweizer eine grössere Affinität zu Sterbehilfeorganisationen haben als die übrigen Schweizer. Das Obsan hat die Umfrage zusammengefasst und ausgewertet.

Gut die Hälfte (53,3 Prozent) der Befragten gaben an, dass sie ihre Behandlungswünsche für das Lebensende mit einer Vertrauensperson (Partner/in, Familienmitglied, Freund/in oder medizinische Fachperson) besprechen möchten, bevor eigene Entscheide nicht mehr möglich sind. Knapp ein Viertel der Befragten (22,4 Prozent) hat die gewünschte Behandlung am Lebensende in einem schriftlichen Dokument geregelt (z.B. eine Patientenverfügung). 23,8 Prozent haben Personen genannt, die befugt sind, Entscheide zur Behandlung zu fällen, falls die erkrankte Person dies nicht mehr kann. Gefragt wurde auch, ob eine Mitgliedschaft in einer der Sterbehilfeorganisationen wie Exit (www.exit.ch) oder Dignitas (www.dignitas.ch) bereits besteht oder für die Zukunft ins Auge gefasst wird. Für rund 13 Prozent ist die Inanspruchnahme einer Sterbehilfeorganisation eine wählbare Option. 4,3 Prozent der befragten 55-jährigen und älteren Personen in der Schweiz geben an, dass sie Mitglied einer solchen Organisation sind. 8,5 Prozent der Befragten haben laut ihren Angaben die Absicht, in Zukunft einer Sterbehilfeorganisation beizutreten.

Frauen beschäftigen sich intensiver mit dem Lebensende als Männer. Sie (57,0 Prozent) sprechen sich einerseits häufiger mit einer Vertrauensperson ab als Männer (49,0 Prozent). Andererseits halten sie ihre Wünsche auch häufiger schriftlich fest. Was die bestehende oder beabsichtigte Mitgliedschaft bei Sterbehilfeorganisationen anbelangt, existieren keine grossen Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Je älter die Menschen werden – so der Trend – desto eher werden die Behandlungswünsche am Lebensende schriftlich fixiert. Die Mitgliedschaft in einer Sterbehilfeorganisation hingegen ist vom Alter unabhängig. Geht es um die Absicht eines Beitritts zur Sterbehilfe, beabsichtigen die 55- bis 59-Jährigen (17,5 Prozent) signifikant häufiger als die anderen Altersgruppen, einer Sterbehilfe-Organisation beizutreten. Personen mit obligatorischem Abschluss zeigen weniger Interesse daran, die Behandlungswünsche am Lebensende festzulegen als die höheren Bildungsstufen; sie sind auch signifikant weniger häufig Mitglied bei einer Sterbehilfeorganisation (0,8 Prozent) als Personen mit Abschluss auf Sekundarstufe II (4,6 Prozent) oder auf Tertiärniveau (6,2 Prozent). Praktisch keine Unterschiede im Hinblick auf die Mitgliedschaft bei Sterbehilfeorganisationen gibt es zwischen Stadt (ein bisschen mehr) und Land (ein bisschen weniger). Deutliche Unterschiede zwischen den Sprachregionen

Deutschschweizer sprechen sich klar häufiger mit einer Vertrauensperson ab (57,9 Prozent), erstellen häufiger ein schriftliches Dokument (27,4 Prozent) und nennen häufiger konkret eine Person im Dokument (28 Prozent), die über Behandlungen entscheiden kann, als in der französischen (42,4 Prozent; 9,7 Prozent; 13,8 Prozent) und der italienischen Schweiz (41,1, 13,1 und 13,1 Prozent).

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«International Survey of Older Adults» Der Obsan-Bericht präsentiert die Ergebnisse der Erhebung 2014 «International Survey of Older Adults» des Commonwealth Fund in New York (USA). Neben Australien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Schweden und den USA beteiligt sich die Schweiz seit 2010 an dieser gesundheitspolitischen Erhebung. Befragt wurden 2014 insgesamt 1812 Personen der Bevölkerung im Alter ab 55 Jahren in den drei grossen Sprachregionen der Schweiz. Im Bericht sind die Resultate 2014 thematisch aufbereitet: Haltung gegenüber dem Gesundheitssystem, selbst eingeschätzte Gesundheit, Inanspruchnahme der Versorgung, Betroffenheit und Qualität bei der Versorgung chronischer Erkrankungen, Versicherungsdeckung, selbst bezahlte Gesundheitsausgaben, Verlagerungen von Behandlungen in nicht-ärztliche Bereiche sowie «Versorgung am Lebensende» sind diese Themen. Die Resultate im Bericht sind immer das Ergebnis von internationalen Vergleichen und von solchen zwischen den soziodemografischen Gruppen innerhalb der Schweiz. Der ganze Bericht «Personen ab 55 Jahren im Gesundheitssystem: Schweiz und internationaler Vergleich 2014», Auswertung der Erhebung «The Commonwealth Fund’s 2014 International Survey of Older Adults», Obsan Dossier 43, kann heruntergeladen werden auf www.obsan.ch.

Romands führend bei Sterbehilfe

Was eine bestehende oder beabsichtigte Mitgliedschaft bei einer Sterbehilfeorganisation betrifft, führen die Romands die Sprachregionen an (4,5 und 11,8 Prozent), gefolgt von den Deutschschweizern (4,4 und 7,9 Prozent). 55-jährige und Ältere in der italienischen Schweiz haben (1,1 Prozent) oder beabsichtigen (2,5 Prozent) am wenigsten häufig eine Mitgliedschaft bei Sterbehilfeorganisationen. Nach gesundheitsbezogenen Indikatoren zeigt sich, dass Personen mit «Medical Home» auch die Versorgung im Lebensende häufiger geregelt haben als jene ohne «Medical Home». Sie sind auch tendenziell vermehrt Mitglied bei einer Sterbehilfeorganisation. «Medical Home» meint: Die befragte Person gibt an, dass sie bei Bedarf einen Grundversorger erreichen kann, der ihre medizinische Vergangenheit kennt und ihr bei der Koordination von weiteren Behandlungen hilft. Fehlt eines der geprüften Elemente, so wird die befragte Person der Gruppe ohne «Medical Home» zugeteilt. Krankheit spielt keine Rolle

Hingegen hat die Unterscheidung in «Erkrankte oder NichtErkrankte» kaum Einfluss auf die abgefragten Massnahmen im Hinblick aufs Lebensende. Als «Erkrankter» gilt, wer regelmässig vier oder mehr verschiedene Medikamente zu sich nimmt und zusätzlich unter mindestens einer der Erkrankungen Bluthochdruck, Herzerkrankung, Diabetes, Asthma/chro-

nische Lungenkrankheit, Depression oder psychische Störung, Krebs, Arthritis, Demenz oder Alzheimer leidet. Innerhalb der «Erkrankten» beschäftigen sich jene mit «Medical Home» häufiger mit Massnahmen rund ums Lebensende und sind auch häufiger Mitglied bei einer Sterbehilfeorganisation (5,4 Prozent) als «Erkrankte ohne Medical Home» (1,0 Prozent). ALAIN VIOGET

GETROFFENE MASSNAHMEN BETREFFEND DAS LEBENSENDE DURCH DIE 55-JÄHRIGEN UND ÄLTEREN PERSONEN SCHWEIZ (2014, ANTEILE IN %) KATEGORIE

MERKMAL

ABSPRACHE VERTRAUENSPERSON

SCHRIFTLICHES DOKUMENT VORHANDEN

PERSON IN DOKUMENT GENANNT

MITGLIED BEI STERBEHILFEORGANISATION

ABSICHT ZU ORGANISATION ZU GEHEN

TOTAL MÄNNER FRAUEN

53,3 49,0 57,0

22,4 18,8 25,3

23,8 20,7 26,4

4,3 4,9 3,7

8,5 7,4 9,4

ALTER

55 – 59 JAHRE 60 – 64 JAHRE 65 – 69 JAHRE 70 – 74 JAHRE 75 – 79 JAHRE 80+ JAHRE

46,6 56,5 57,4 52,3 59,1 49,4

18,7 18,1 19,9 26,3 27,5 27,8

17,1 19,7 20,1 28,9 27,8 34,7

3,0 3,1 4,5 7,7 4,6 3,7

17,5 8,6 6,7 7,3 3,5 3,9

BILDUNG

(BIS) OBLIG. SCHULE SEKUNDARSTUFE II TERTIÄRSTUFE

49,5 54,6 52,4

18,4 23,3 22,8

20,6 24,8 23,1

0,8 4,6 6,2

7,2 8,3 11,5

URBANITÄT

STADT AGGLOMERATION LAND

50,3 57,0 50,0

24,1 22,7 20,2

22,7 25,1 22,7

4,6 4,9 2,8

9,8 9,0 6,4

GESUNDHEITSINDIKATIONEN

MEDICAL HOME KEIN MEDICAL HOME ERKRANKUNG KEINE ERKRANKUNG ERKRANKTE MIT MEDICAL HOME ERKRANKTE OHNE MEDICAL HOME

57,5 45,8 51,9 53,8 59,8 33,0

25,0 15,3 26,6 21,4 31,1 7,7

25,1 18,8 27,9 22,6 31,8 17,3

4,9 2,3 4,8 4,1 5,4 1,0

9,0 8,0 6,9 9,0 7,7 7,0

SPRACHREGION

D-CH F-CH I-CH

57,9 42,4 41,1

27,4 9,7 13,1

28,0 13,8 13,1

4,4 4,5 1,1

7,9 11,8 2,5

QUELLE: COMMONWEALTH FUND, INTERNATIONAL HEALTH POLICY SURVEY 2014, © OBSAN 2014

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Solidaritätsprinzip

Mit 60 kommt der Turnaround Die Alterung der Gesellschaft und der medizinische Fortschritt sind zwei Gründe, warum die Gesundheitskosten stetig steigen, heisst es. Wie sieht das konkret aus? Statistiken veranschaulichen die Frage.

Grafik 1 eins zeigt die Nettoleistungen pro Person und die jährlich bezahlten Prämien nach Altersklassen. Es ist ersichtlich, dass Kinder (bis 19 Jahren) eine deutlich tiefere Prämie als die übrigen Versicherten aufweisen. Dies, weil der Versicherer gesetzlich verpflichtet ist, eine tiefere Prämie festzusetzen. Werden die bezahlten Prämien mit den generierten Kosten verglichen, wird deutlich, dass die Versicherten im Durchschnitt bis zum 60. Altersjahr mehr Prämien bezahlen als sie Kosten verursachen. Sie beteiligen sich also an der Finanzierung der Grundversicherung. Danach kehrt sich das Verhältnis um. Ab dem 60. Altersjahr liegen die Gesundheitskosten der Personen im Schnitt über den Prämien, die diese Altersgruppe bezahlt. Diese «Querfinanzierung» der Kosten der älteren durch die jüngeren Versicherten bezeichnen wir als Solidarität zwischen den Generationen bezüglich des Tragens der Gesundheitskosten. Fazit: Im Schnitt steigen die Kosten mit dem Alter an.

Medizinisch-technologischer Fortschritt als starker Treiber im Alter

Grafik 2 vergleicht die durchschnittlichen Kosten nach Altersklassen im Jahr 2003 und 2013. Bei der Betrachtung der Kostenentwicklung von 2003 bis 2013 bei den älteren Jahrgängen muss zwischen dem rein demografischen Alterungseffekt und dem systembedingten Alterseffekt unterschieden werden. Der demografische Alterungseffekt beschreibt das anteilsmässige Wachstum der alten Menschen und dessen Einfluss auf die Entwicklung der Gesundheitskosten. Dieser Effekt ist in der Abbildung nicht sichtbar, da Durchschnittskosten pro Altersklasse dargestellt sind. Der systembedingte Alterseffekt beschreibt die Tatsache, dass alte Menschen in der Regel höhere Wachstumsraten bei den Gesundheitskosten aufweisen. Dies aufgrund des medizinisch-technologischen Fortschritts, der die Behandlungskosten insbesondere der älteren Personen massiv in die Höhe treibt. Dieser verstärkt das relativ hohe Kostenwachstum bei alten Menschen, was durch die Verschiebung der Kostenkurve seit 2003 nach oben deutlich sichtbar wird. Der Einfluss des Alters und der Alterung der Gesellschaft auf die Gesundheitskosten wurde bereits von zahlreichen Studien untersucht, wobei die Studie von Dor-

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PRÄMIE JE VERSICHERTER 2013 NETTOLEISTUNG JE VERSICHERTER 2013

IN CHF JE VERSICHERTER

IN CHF JE VERSICHERTER

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Hohes Kostenvolumen bei den mittleren bis hohen Altersklassen

Der Anteil der 41- bis 80-Jährigen an den Kosten ist vergleichsweise hoch (Grafik 3). Mit Effizienzsteigerungen bei den Leistungserbringern Arzt und Spital, welche auf die Altersgruppe der 41- bis 80-Jährigen ausgerichtet sind, können gegenwärtig am effektivsten Kosten eingespart werden. Mit der Alterung der Gesellschaft verändert sich aber auch die Verteilung des Kostenvolumens nach Alter und Leistungserbringer. Aufgrund der Bevölkerungsprognosen kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten im Bereich der Pflegeheime ansteigen. Verschiebt sich die Alterspyramide, wird eine Neu-

GRAFIK 2: SYSTEMBEDINGTER ALTERUNGSEFFEKT 2013 UND 2003

GRAFIK 1: SOLIDARITÄT UND PRÄMIEN 2013 25000

mont et al. (2006)* interessante Ergebnisse liefert. Die Autoren untersuchten den Einfluss der demografischen Entwicklung, von Veränderungen im Gesundheitszustand der Bevölkerung und des medizinisch-technologischen Fortschritts auf das Wachstum der Gesundheitsausgaben mit Hilfe von Individualdaten (1992 bis 2000) aus Frankreich. Sie konnten zeigen, dass der medizinisch-technologische Fortschritt, also die Aufwärtsverschiebung der Kostenkurve, einen bedeutend grösseren Einfluss auf das Kostenwachstum hat als die demografische Altersentwicklung.

15000 10000 5000 0

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NETTOLEISTUNG JE VERSICHERTER 2013 NETTOLEISTUNG JE VERSICHERTER 2003

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J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. 0-5 6-10 1-15 6-18 9-20 1-25 6-30 1-35 6-40 1-45 6-50 1-55 6-60 1-65 6-70 1-75 6-80 1-85 6-90 1-95 -115 2 5 1 7 4 1 6 3 9 96 5 2 8 4 1 7 3 6 8

ALTERSKLASSEN

J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. 0-5 6-10 1-15 6-18 9-20 1-25 6-30 1-35 6-40 1-45 6-50 1-55 6-60 1-65 6-70 1-75 6-80 1-85 6-90 1-95 -115 2 5 7 1 4 6 9 96 1 3 5 8 2 4 7 1 3 6 8

QUELLE: DATENPOOL SASIS AG

Versicherte zahlen bis zum 60. Lebensjahr mehr Prämien als sie Leistungen beziehen. Ab 60 funktioniert das Solidaritätsprinzip zu ihren Gunsten.

ALTERSKLASSEN

QUELLE: DATENPOOL SASIS AG

Der medizinisch-technologische Fortschritt treibt die Behandlungskosten insbesondere der älteren Personen massiv in die Höhe. Die Demografie spielt eine untergeordnete Rolle.

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Foto: Prisma

Bis zum Alter von 60 zahlen Versicherte im Durchschnitt mehr Prämien ein, als sie an Leistungen beziehen. Dann folgt die Kehrtwende und sie profitieren vom Solidaritätsprinzip.

beurteilung darüber nötig, in welchen Bereichen Sparmassnahmen am effektivsten sind. Das belegt auch Grafik 4: Die Spitalleistungen steigen stetig an, bis der Höchststand im Alter von 81 bis 85 Jahren erreicht ist. Ab 85 Jahren ist eine Reduktion der Spitalleistung pro Person beobachtbar. Die gleiche Kostenentwicklung

ist bei den Arzt- und Rehabilitationsleistungen erkennbar. Im Alter von 81 bis 85 Jahren ist demgegenüber ein markanter Anstieg der Pflegeheimleistungen zu beobachten, der bis ins hohe Alter exponenziell ansteigt. Die Summe über alle Altersgruppen zeigt, dass das Kostenvolumen bei Spitälern und Ärzten am höchsten ausfällt. Das Kosten-

GRAFIK 3: ANTEILE KOHORTEN AN NETTOLEISTUNGEN 2013

CORNELIA MEIER, PROJEKTE /  GRUNDLAGEN & QUALITÄT, SANTÉSUISSE * Dormont, B et al. (2006. Health expenditure growth: reassessing the threat of ageing. Health Econ. 15:947-963.

GRAFIK 4: BRUTTOLEISTUNGEN PRO PERSON IN CHF 2013 14

NETTOLEISTUNGEN 2013 0%

volumen, das in der Rehabilitation und den Pflegeheimen entsteht, ist demgegenüber heute noch unbedeutender.

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TAUSENDE

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80% 61-80 J.

90% 100% 81-115 J.

QUELLE: DATENPOOL SASIS AG

8 6 4 2 0 J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. J. 0-5 6-10 1-15 6-18 9-20 1-25 6-30 1-35 6-40 1-45 6-50 1-55 6-60 1-65 6-70 1-75 6-80 1-85 6-90 1-95 -115 2 1 1 5 4 3 7 2 6 1 5 4 9 96 3 8 7 6 8

PFLEGEHEIM

SPITAL

ARZT

SPITAL, DAVON REHABILITATION QUELLE: DATENPOOL SASIS AG

Die 41- bis 80-Jährigen haben den grössten Anteil am Kostenvolumen der verschiedenen Altersgruppen (Kohorten).

Im Alter steigen vor allem die Pflegeheimleistungen stark an.

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Altern? Ja, gerne! Buchtipp

1965 rockte die Band the Who als Stimme einer ganzen Generation in die Welt: «I hope to die bevor I get old». 2012 traten sie an der Schlussfeier an den Olympischen Sommerspielen in London auf. Die Rebellen von einst sind nun das Vorbild für die Babyboomer, die mit ihren Idolen in die Jahre gekommen sind. Für sie gilt: Einzig das chronologische Alter ist fix – der Rest fliesst. Dies ist eine von sechs Thesen, die das Gottlieb Duttweiler Institut in einer Studie zum Alter der Zukunft aufgestellt hat.

Der Jugendkult der Babyboomer, der zwischen 1946 und 1965 Geborenen, weicht heute der neuen «Altersbewegung». Die Besetzung ist dieselbe wie damals. Tina Turner, Mick Jagger & Co. sind mit ihren Fans chronologisch gealtert. Mit Betonung auf chronologisch (siehe These 1). Denn laut einer Studie des Gottlieb Duttweiler Instituts (GDI) sind die künftigen «Alten» leistungswillig, kompetent und bereit, sich zu engagieren. «Mit dieser Perspektive kann das Alter zu einem echten persönlichen und gesellschaftlichen Gewinn werden», prognostizieren die Experten. Auch Motivation und Emotionen ändern sich mit der Anhäufung der Jahre: Stabilität und Gelassenheit nehmen zu, während Sturm und Drang nachlassen. Die «Alten» investieren ihre Zeit in Projekte, die ihnen wirklich am Herzen liegen. Sie interessieren sich für Menschen, der Konsum und Status-Symbole treten in den Hintergrund. Wir werden eine «Gesellschaft des langen Lebens», in der Hundertjährige keine Ausnahme mehr sein werden. Die nachfolgenden sechs Thesen befassen sich mit der Zukunft von Altern, Wohnen und Pflegen. 1. Das Alter fängt nicht an und hört nicht auf

Das Paradox des Alterns lautet: Es fängt nicht an und hört nicht auf. Es gibt keine ritualisierten Übergänge mehr, vielmehr sind die Phasen «fluid» – sie sind fliessend, gehen ineinander über, so die Experten. Aus dem Megatrend der sich auflösenden Lebensübergänge ergibt sich,

dass die Diversität in einer älter werdenden Gesellschaft steigt. Bei allem Optimismus kann die Realität doch nicht ausgeblendet werden: Trotz der positiven Selbsteinschätzung werden die meisten über Achtzigjährigen im Alltag oft von gesundheitlichen Problemen heimgesucht: Sie leiden unter Schmerzen, Herz-Kreislauf-Problemen, Atemschwierigkeiten oder eingeschränkter Mobilität. Und praktisch alle sind auf Medikamente angewiesen. Trotzdem verliert die Kategorie «Alter» an Bedeutung. In der Mittel- und Oberschicht altert es sich besser als in der Unterschicht. Faktoren wie Bildung, Sozialstatus und weitere beeinflussen das Sein mehr als das «Alter». Das Paradox des Wohlbefindens lautet: Trotz der Einschränkungen wie Abnahme der sensorischen Fähigkeiten, der Reaktionsgeschwindigkeit und der kognitiven Prozesse und Verlusterfahrungen wie der Tod von geliebten Menschen oder von gesellschaftlichen Funktionen, nimmt das seelische Wohlbefinden gegen Ende des Lebens zu. Dies erklärt sich mit der gesteigerten Fähigkeit der Älteren, zwischen Schicksal und beeinflussbaren Gegebenheiten unterscheiden zu können. 2. Permawork – sinnvolle Tätigkeit

40 Prozent der Erwerbstätigen lassen sich vorzeitig pensionieren. Ein Drittel der Menschen hingegen arbeitet in der Schweiz über das AHV-Alter hinaus. Es sind die Glücklichen, die durch die Arbeit nicht gesundheitlich belastet werden und von guten Anstellungsbedingungen und gutem Arbeitsklima profitieren. Nur ein Fünftel tritt wie vom Gesetz vorgesehen in den Ruhestand. Das fixe Rentenalter verfehlt also die Bedürfnisse von 80 Prozent der Bevölkerung. Die Workshop-Teilnehmer kommen zum Schluss: «Angesichts der steigenden Lebenserwartung und des zu erwartenden Fachkräftemangels drängt sich eine Flexibilisierung des Arbeitslebens und insbesondere des Eintritts in das Rentenalter auf. Die Diversität der Biografien soll künftig nicht mehr in das Standardkorsett des Rentensystems gezwängt werden.» Dazu kommen Fragen der Finanzierung: Wie sol-

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len die weniger werdenden Jungen die vielen Alten finanzieren? Eine Antwort darauf ist die «Lebensleistungsrente», die in Deutschland stark umstritten ist. Dabei geht es darum, dass die Rente nach 40 Arbeitsjahren statt nach fixen Systemen wie Lebensalter 65, 67 oder 70 Jahren ausbezahlt wird. Denn dominieren wird die Sinnfindung in der Tätigkeit, insofern sind Rente und Ruhestand Begriffe der Vergangenheit. Das lange Leben bedingt neue Vorstellungen von Tätigkeit, denn wir sind während und auch nach der Erwerbsarbeit aktiv und produktiv. 3. Wohnen im Quartier im Alter

82 Prozent der über Achtzigjährigen wohnen im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Zwei Drittel leben alleine, ein Drittel mit einem Ehepartner. Ältere sind mit ihrem Quartier stark verbunden und organisieren auch ihre sozialen Kontakte dort. Wichtig sind Mobilitätsangebote, sei es öffentlicher Verkehr oder das Auto. Neue Wohnformen für Ältere sind gefragt, ebenso wie die zentrale Lage von Seniorenresidenzen (für Finanzkräftige) oder von anderen Heimen. Dort kann man Pflege beziehen oder darauf verzichten. Eine aufstrebende Wohnform ist die Alters-WG: Wünscht man Gesellschaft, findet man diese in den allgemeinen Räumen wie Wohnzimmer, Küche und Fitnessraum. Privatsphäre pflegt man in den eigenen vier Wänden. Ein anderes Konzept ist «Rent-a-student»: Junge wohnen bei Älteren, dafür helfen die Jungen beim Putzen, Waschen, bei der Gartenpflege und weiteren Tätigkeiten. In diesem Szenario sind Pflegeleistungen Teil eines einfach zu ordernden Service-Pakets. 4. Die Welt steht offen

Altern ist indes nicht auf das Quartier beschränkt, sondern findet an mehreren Orten gleichzeitig statt, ganz nach dem Motto: «Man kann nicht verhindern, dass man alt wird, aber man kann vermeiden, dass es bei schlechtem Wetter geschieht». Das Reisen hört nicht auf. Es gibt überall auf der Welt Orte, die für das Altern unterwegs geschaffen sind; dort fühlt man sich wohl und zuhause. Wer während


seines Lebens Flugmeilen gesammelt hat, ist auch im Alter auf der ganzen Welt zuhause. Mobile Home ist keine Altersfrage, sondern eine Frage der Ressourcen. Wer es sich leisten kann, bereist die Welt. Die anderen bleiben zu Hause, ihr Bewegungsradius ist das Quartier. Das Büro des «Mobile Home» ist mit Smartphones und einer Reihe von Apps ausgestattet; gespeichert wird alles in der Cloud. Auch der Hausarzt ist mit auf der Reise, der technische Fortschritt macht es möglich. Wichtige Patientendaten sind in der Cloud gespeichert. Der Kontakt mit dem eigenen Arzt jederzeit möglich. 5. Pflege muss das Altern vereinfachen

Foto: Prisma

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit für «die Alten» von morgen? Die Medienkompetenz wird bei ihnen (den heute Fünfzigjährigen) zu annähernd 100 Prozent vorhanden sein, im Bereich Pflege werden

individuelle Lösungen dominieren. Ob diese realisierbar sind, hängt vom Vermögen ab. Ab einem Pflegebedarf von täglich anderthalb Stunden (Zahlen: 2010), so das GDI, ist das Pflegeheim günstiger als die ambulante Spitex-Pflege zu Hause. Viele möchten aber lieber in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Hier werden modulare, flexible Pflegearrangements zum Einsatz kommen. Kommunale und private Dienste sowie das informelle Netz durch die Angehörigen, Freunde und Nachbarn spielen zusammen. Das moderne, kundenorientierte Pflegeheim kann aber durchaus eine Option sein. Bemerkenswert ist die Vision der Zukunftsforscher, dass es künftig eine untergeordnete Rolle spielen wird, ob der Staat die Angebote bezahlt oder der Pflegekunde – entsprechend der Grenzenlosigkeit des «fluiden Alters» ist auch die Bezahlung dem Eigenentscheid überlassen.

Die Babyboomer sind in die Jahre gekommen und werden die Vorreiter der «neuen Altersbewegung» sein, sagen die Zukunftsforscher des Gottlieb Duttweiler Institutes (GDI).

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«Die Gesellschaft des langen Lebens» – sechs Thesen zum Alter 1. Fluid Life – leben ohne Verfallsdaten 2. Permawork – Sinnfindung in der Tätigkeit 3. Stay Management – Der Platz der Alten ist vor Ort 4. Mobile Home – Der Platz der Alten ist die Welt 5. Flexible Care – Pflegeperspektiven Convenience 6. Care Tech – Roboter übernehmen immer mehr Pflegearbeit Gottlieb Duttweiler Institute (GDI): «Die Gesellschaft des langen Lebens» , Zur Zukunft von Altern, Wohnen, Pflegen. www.gdi.ch

6. Care-Tech – Roboter übernehmen immer mehr Pflegearbeit

Der Siegeszug von Smartphones und Tablets zeigt, wie die Technik selbstverständlich in den Alltag einzieht. In Umfragen geben über 50 Prozent an, dass sie mit ihrem iPhone in der Nähe schlafen. Intelligente Brillen oder Kontaktlinsen liefern uns, bei allem, was wir tun, Informationen, Google hat ein Projekt zu selbstgesteuerten Autos gestartet und künftig werden Roboter die unangenehmen Aufgaben der Pflege erledigen: Sie werden ein Zusammenspiel von Fachkräften, Freiwilligen und sich selbst ermöglichen und nicht «robotisch» aussehen. Insbesondere im Falle von Demenz sind Roboter, die durch den Tag führen, unabdingbar. Die Verbindung von Intimität und Anonymität erleichtert auch nicht dementen Pflegebedürftigen, Schwächen zu zeigen und sich in sehr persönlichen Belangen helfen zu lassen, zum Beispiel bei der Intimwäsche. Die technischen Systeme werden Menschen helfen, ein selbstständiges Leben zu führen und den Autonomieverlust, der mit dem Altern einhergeht, erträglicher zu machen. Die GDI-Publikation erlaubt einen erfrischenden Blick über den Tellerrand des Klischees des «gebrechlichen Alten» und zeigt auf unterhaltsame und anschauliche Art auf, wie das Altern und das Altsein in Zukunft gelebt werden könnten.

SILVIA SCHÜTZ


Prämienverbilligung in den Kantonen

Eine verpasste Chance? Die Krankenkassen erheben ihre Prämien unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der versicherten Person. Dies kann je nach Einkommen und Vermögen zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen finanziell entlasten bzw. die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mindern. Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern Finanzierungshilfen des Bundes und der Kantone.

Das Krankenversicherungsgesetz KVG sieht vor, dass die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Mit dem geänderten Artikel 65 KVG (Änderung vom 19.3.2010) werden die Prämienverbilligungsbeiträge aus der individuellen Prämienverbilligung und den Ergänzungsleistungen in allen Kantonen direkt dem Versicherer ausbezahlt. Die Versicherer rechnen die Prämienverbilligung entsprechend an den Prämien an. Insgesamt kann die Prämienverbilligung durchaus als soziale Korrekturmassnahme im System der Einheitsprämie angesehen werden.

Seit 2008 (Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs NFA) beträgt der Bundesbeitrag 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und ist nicht mehr abhängig von der Finanzkraft der Kantone; er wird auf die Kantone anhand ihrer Wohnbevölkerung aufgeteilt. Die Kantone ergänzen diesen Bundesbeitrag durch eigene Mittel. Diese Änderung hatte zur Folge, dass der Kantonsanteil an der Prämienverbilligung kontinuierlich anstieg (heute durchschnittlich 50 Prozent, vor NFA durchschnittlich 34 Prozent). Gelebter Föderalismus macht System unübersichtlich

Für den Vollzug der Prämienverbilligung sind die Kantone zuständig. Sie legen die Kriterien für die Berechnung der Prämienverbilligung und damit den Kreis der Begünstigten, die Höhe der staatlichen Verbilligung, das Verfahren und die Auszahlungsmodalitäten fest. Dabei weisen die kantonalen Systeme grosse Unterschiede auf. Nicht alle Kantone zahlen ab demselben Einkommen Prämienverbilligungen. Das für eine Prämienverbilligung massgebende Einkommen unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Unterschiedlich ist auch, wie die Höhe des Einkommens mit der Prämienverbil-

ligung verrechnet wird. Die von den Kantonen verwendeten Berechnungsmethoden lassen sich auf drei grundlegende Berechnungssysteme reduzieren: 1. Das Prozentmodell: Ein prozentualer Anteil des für die Prämienverbilligung massgebenden Einkommens wird von der kantonalen Durchschnittsprämie abgezogen. Dieser Teil ist der Selbstbehalt, den der Bezüger aus der eigenen Tasche zahlen muss. Was übrig bleibt, entspricht der Prämienverbilligung. Ein fiktives Beispiel: Eine Person erhält Prämienverbilligungen, wenn sie unter 30 000 Franken pro Jahr verdient. Fünf Prozent dieses Einkommens – also 1500 Franken – werden von der Durchschnittsprämie des Kantons abgezogen. Beträgt diese Prämie 2200 Franken, erhält die Person 700 Franken Prämienverbilligung. 2. Das Stufenmodell: Für verschiedene Einkommensstufen werden fixe Beträge für die Prämienverbilligung festgelegt. Wer 30 000 Franken verdient, erhält zum Beispiel 500 Franken Prämienverbilligung. Wer 20 000 Franken pro Jahr verdient, erhält 800 Franken. 3. Kombination von Prozentmodell und Stufenmodell: Je nach Einkommenskategorie gelten unterschied-

BEZÜGERQUOTE 2013 NW AI TI UR TG OW JU LU GR ZH VS BS AG CH FR NE SG GE ZG VD BE AR SZ SH SO GL BL 0

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QUELLE: STATISTIK DER OBLIGATORISCHEN KRANKENVERSICHERUNG DES BAG

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Die Grafik zeigt die Bezüger von Prämienverbilligungen pro Kanton in Prozenten.


DIFFERENZ ZWISCHEN PRÄMIENSOLL UND DURCHSCHNITTLICHEM BETRAG PRO BEZÜGER 2013

In Bern zahlen die Bezüger von Prämienverbilligungen einen grossen Teil der Prämien aus der eigenen Tasche. Nämlich 1895 Franken. Dagegen müssen die Appenzeller nur 519 Franken zahlen (siehe auch Tabelle S. 16).

BE GE NW BS ZH AG UR TG CH JU AI TI BL LU GR SG SO GL SZ VD NE FR OW SH ZG VS AR 0

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2000

QUELLE: STATISTIK DER OBLIGATORISCHEN KRANKENVERSICHERUNG DES BAG

liche Prozentsätze zur Berechnung des Selbstbehalts. Als Variante davon, kann die Prämienverbilligung zwischen einem Minimum und einem Maximum berechnet werden. Das Prozentmodell findet am häufigsten Anwendung, gefolgt vom Stufenmodell und der Kombination von Prozent- und Stufenmodell. Als massgebendes Einkommen wird grösstenteils das steuerbare Einkommen, das Reineinkommen oder das Nettoeinkommen der letzten definitiven Steuerveranlagung als Richtgrösse verwendet. Daten zeigen markante kantonale Unterschiede

Laut der Statistik des Bundesamtes (Grafik 1) für Gesundheit gaben Bund und Kantone im Jahr 2013 gesamthaft 4,014 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung aus. Rund 2,2 Millionen Personen oder 28 Prozent der Bevölkerung kamen in den Genuss dieser Unterstützung. Der durchschnittliche Unterstützungsbeitrag erhöhte sich dabei im Vergleich zum Vorjahr von 1719 auf 1782 Franken pro Person. Bei der Betrachtung der Daten einzelner Kantone wird aber deutlich, dass es beim prozentualen Anteil der Bevölkerung eines Kantons, der Prämienverbilligung erhält, und der durchschnitt-

lichen Höhe der ausbezahlten Beträge markante Unterschiede zwischen den Kantonen gibt. Die Unterschiede in den einzelnen Kantonen sind gross. In Nidwalden erhielt 2013 fast jeder zweite Einwohner (49 Prozent) eine Prämienverbilligung. Demgegenüber wurde im Kanton Basel-Landschaft nur jede fünfte Person (20 Prozent) unterstützt. Die grossen Kantone Aargau, Zürich oder Bern lagen im Bereich des schweizerischen Durchschnitts von 28 Prozent. Auffallend ist, dass Kinder und junge Erwachsene sowie sehr alte Personen bei den Bezügern von Prämienverbilligungen in praktisch allen Kantonen teilweise stark überproportional vertreten sind. Die durchschnittlichen Jahresbeträge der Prämienverbilligung pro Bezüger lagen 2013 zwischen 895 Franken (Nidwalden) und 2847 Franken (Basel-Stadt) pro Jahr. Der Schweizer Durchschnitt betrug 1782 Franken. Auffallend hier ist, dass die grossen Kantone Aargau, Zürich oder Bern teilweise deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt liegen. Wie werden die Bezüger durch die Prämienverbilligung entlastet?

Diese Zahlen alleine sagen immer noch nicht viel darüber aus, ob die Prämienverbilligung zu einer markanten Entlastung der Bezüger beitragen kann oder

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nicht. In einem weiteren Schritt soll die Prämienverbilligung in Relation zur Prämie gesetzt werden. Siehe Grafik 2 und Tabelle 1 (Seite 16). Die höchste Differenz zwischen Prämie und den durchschnittlichen Bezügen zeigt sich im Kanton Bern. Die Personen, die Prämienverbilligung erhalten (Bezüger), zahlen einen grossen Teil der Prämie aus der eigenen Tasche. Der Anteil der Prämien, der selbst bezahlt werden muss, ist in Bern am höchsten. Danach folgen Genf, Nidwalden, Basel-Stadt, Zürich und Aargau. Die tiefste Differenz – dort wo die Prämienverbilligung einen grossen Teil der Prämie deckt – zeigt sich in den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden, Wallis, Zug und Schaffhausen. Sparen Kantone am falschen Ort?

Den Kantonen wird per Bundesgesetz ein grosser Spielraum bei der Prämienverbilligung zugestanden und sie sparen häufig genau dort. Die Beiträge für die Prämienverbilligung sind in den letzten Jahren gesunken und werden zukünftig in vielen Kantonen gekürzt werden. In diversen Kantonen wird zurzeit diskutiert, weniger Gelder für die Prämienverbilligungen auszugeben. Entweder soll der Kreis der Berechtigten eingeschränkt oder die Beiträge pro Bezüger verkleinert werden, um die Kantonsbeiträge zu senken.


Exemplarisch – und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – sind im Folgenden die Entscheide einiger Kantone zum Thema Prämienverbilligung aufgeführt: • Mit dem jüngsten Sparpaket von Mitte 2013 wurden im Kanton St. Gallen die Mittel für die Prämienverbilligung für 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Millionen Franken gekürzt. 10 000 Familien und Einzelpersonen erhalten keine Hilfe mehr. Die sinkende Zahl der Berechtigten ist gemäss dem Regierungsrat vor allem auf die Anrechnung der Kinderabzüge zurückzuführen, die bei der Berechnung der

BEITRAG DER BEZÜGER AN DIE PRÄMIEN (IN FRANKEN) KT.

PRÄMIEN MINUS

PRÄMIEN-

DURCH-

SOLL

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BEZÜGE PRO

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NE

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Quelle: BAG

Prämienverbilligung nun tiefer liegen als bei den Steuern. Auch andere in der Steuererklärung gewährte Abzüge gelten für die Berechnung der Prämienverbilligung nicht mehr. Gegen die Einsparungen bei der Prämienverbilligung wurde eine Initiative gestartet. Sie und der Gegenvorschlag der Regierung werden dem Kantonsrat voraussichtlich in der Junisession 2015 unterbreitet.1 • Der bernische Grosse Rat hat im Rahmen seiner Spardebatte Ende 2013 entschieden, 2014 rund 30 000 Personen die Prämienverbilligung zu streichen. Damit spart das Kantonsparlament 2014 rund 24 Millionen Franken. Die Prämienverbilligungsbeiträge werden zudem auch in den Jahren ab 2015 um 35 Millionen Franken gekürzt. Ab 2015 kommen somit weitere 30 000 Personen, welchen die Prämienverbilligungsbeiträge gestrichen wurden, dazu. Es handelt sich gemäss dem Grossen Rat «nicht um die ärmsten Leute, aber doch um Familien des unteren Mittelstands». Schon auf 2013 wurde das Budget um 14 Millionen Franken pro Jahr reduziert: Etwa 10 000 Personen – ausschliesslich Familien – haben so das Anrecht auf Zuschüsse verloren. 110 000 Bezüger bekamen weniger Geld als 2012.2 • Im Jahr 2015 werden im Wallis 16 Prozent weniger individuelle Prämienverbilligungen gewährt. Der Staatsrat folgt damit dem Entschluss des Grossen Rats, im Rahmen der Budgeteinsparungen eine Reduzierung der Krankenkassensubventionen vorzunehmen. Insgesamt wird für die individuelle Prämienverbilligung 2015 ein Betrag von 156,3 Millionen Franken gewährt. Dies sind 16 Prozent weniger als noch 2014. Dazu wurden die Bedingungen für den Erhalt einer Prämienverbilligung angepasst: Senkung der maximalen Einkommensgrenzen, die einen Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung auslösen, Kürzung der Referenzprämie (diese bezieht sich auf die Durchschnittsprämie der günstigsten Versicherungen) sowie die Aufwertung der Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.3

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• Der Aargauer Grosse Rat hat beschlossen, den Prozentsatz für die Berechnung der Prämienverbilligung von 11 auf neu 11,5 Prozent zu erhöhen Das bedeutet, wenn die Prämien für die Krankenversicherung 11,5 Prozent des massgebenden Einkommens übersteigen, besteht Anrecht auf Prämienverbilligung. Die Kürzung der Prämienverbilligung bringt dem Kanton Einsparungen von rund acht Millionen Franken ein. Die neue Regelung soll ab 2015 gelten. Zwar wird rechnerisch von einer Bruttoentlastung des Kantons von 12 Millionen Franken ausgegangen, gleichzeitig ist aber mit Mehrkosten bei der Sozialhilfe oder den Ergänzungsleistungen zu rechnen, sodass die Nettoeinsparungen noch rund acht Millionen betragen dürften. Die SP hat aktuell die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative beschlossen, mit der die Sparmassnahmen rückgängig gemacht und im Gegenzug mehr Mittel für die Prämienverbilligung verlangt werden.4 Es gibt aber auch Kantone, welche gleich viel oder mehr Geld für die Prämienverbilligung aufwenden werden: • Der Zürcher Regierungsrat erhöhte die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung für das Jahr 2015. Der Selbstbehalt wurde nicht verändert. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen konnten die kantonalen rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, wonach mindestens 30 Prozent der Versicherten und mindestens 30 Prozent der Haushalte mit Kindern Anspruch auf Prämienverbilligung haben müssen.5 • Im Kanton Solothurn verbleibt der Kantonsbeitrag in den kommenden Jahren wie bisher bei 80 Prozent des Bundesbeitrags zur Prämienverbilligung. Die Stimmberechtigten machten kürzlich an der Urne einen Kantonsratsbeschluss rückgängig, der die Grenze aus Spargründen bei 70 Prozent festlegen wollte. 2013 konnten die Budgets der Solothurner Prämienzahler und -zahlerinnen mit fast 120 Millionen Franken entlastet werden.6


Foto: Prisma

grenzen senken, bei denen Haushalte noch eine Prämienverbilligung erhalten. Zu kleine Prämienverbilligung zahlt sich nicht aus

Die Kantone können aber nicht unbegrenzt Beiträge für die Prämienverbilligung kürzen. Denn verbilligt der Kanton die Prämien in ungenügendem Mass, kann dies dazu führen, dass die betroffenen Personen Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) beantragen werden. Weil die Prämienverbilligungsbeiträge der Kantone für EL- und Sozialhilfe deutlich höher sind als bei der ordentlichen Prämienverbilligung, hat dies mittelfristig Mehrkosten in der Prämienverbilligung für den Kanton zur Folge. Weitere Mehrkosten für den Kanton können bei den Ergänzungsleistungen entstehen sowie dadurch, dass betroffene Personen die Prämien und Kostenbeteiligungen nicht mehr bezahlen, was letztlich zu Verlustscheinen führt, welche der Kanton zu 85 Prozent übernehmen muss. Es gibt Einsparpotenzial Trotz Prämienverbilligungen müssen die Bezüger je nach Kanton einen grossen Teil der Prämie aus der eigenen Tasche zahlen.

• Für 2015 stehen im Kanton Thurgau für die Prämienverbilligung total 127,6 Millionen Franken zur Verfügung. Der Betrag liegt knapp sieben Millionen Franken über demjenigen des Vorjahres. 2013 hatte die Prämienverbilligung noch 130 Millionen Franken betragen. 2014 wurde sie aufgrund gesetzlicher Änderungen auf 120,8 Millionen reduziert. Die Gesetzesrevision hatte zum Ziel, die Verbilligungen im Falle der Kinder auf die unteren und mittleren Verhältnisse zu reduzieren, um so vom Giesskannenprinzip wegzukommen. Im Weiteren wurden die Kosten auf den 1. Januar 2014 zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt, was den Kanton entsprechend entlastet hat. Die Gemeinden zahlen seit Anfang 2014 die Hälfte statt einem Drittel der Prämienverbilligungen.7

• Im Kanton Uri stehen für 2015 14,88 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Der Betrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr dank einer Erhöhung der Bundesbeiträge um fast 500 000 Franken erhöht. Der Bund übernimmt denn auch mit 10,38 Millionen Franken den Hauptteil, während der Kanton 4,5 Millionen Franken beisteuert, was in etwa demselben Betrag wie 2014 entspricht.8 Es trifft den unteren Mittelstand

Bei vielen Sparmassnahmen der Kantone bei den Prämienverbilligungsbeiträgen sind die kleinsten Einkommen wenig betroffen. Zum einen aus sozialen Überlegungen, zum anderen, weil eine Umlagerung auf andere Sozialleistungen stattfinden würde. Leidtragender ist der untere Mittelstand – etwa indem die Kantone die maximalen Einkommens-

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Es gibt bei den kantonalen Prämienverbilligungen durchaus Einsparungspotenzial. Einsparungspotenzial kann sozialverträglich und bundesrechtskonform durch die Beseitigung von Systemfehlern erfolgen, so dass nicht die durch die Prämien stark belasteten Personen unter einer Kürzung der Prämienverbilligung leiden müssen. Beispielsweise sollten Personen, welche aufgrund von Liegenschaftsunterhaltskosten ein tiefes steuerbares Einkommen ausweisen, nicht mehr in den Genuss von Prämienverbilligung kommen. AXEL REICHLMEIER, LEITER RESSORT PROJEKTE UND GRUNDLAGEN, SANTÉSUISSE

Medienmitteilungen des Kantons St. Gallen, 18.12.2013 und 10.11.2014 Angebots- und Strukturüberprüfung 2014, www.be.ch, Oktober 2013 3 Walliser Bote, 15.1.2015 4 Medienmitteilung Departement Gesundheit und Soziales, 21.2.2014 5 Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich, 9.10.2014 6 Solothurner Zeitung, 8.3.2015 7 Tagblatt Online, 21.11.2014 8 Neue Urner Zeitung, 20.1.2015 1

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Jasmin Cabelduc war im letzten Jahr noch Auszubildende, heute ist sie Fachfrau mit eigenem Arbeitsgebiet

«Ich treffe jetzt meine eigenen Entscheidungen» Wer kennt ihn nicht – den Satz: «Jetzt beginnt der Ernst des Lebens»? Was die 19-jährige Jasmin Cabelduc darüber denkt und wie sie den Wechsel von der Auszubildenden in den Beruf erlebt hat, erklärt sie im infosantésuisse-Interview. Ausserdem verrät sie ihr Lernrezept. Sie gehörte zu den Besten bei den Abschlussprüfungen im letzten Jahr.

den. Die Berufsschule bot eine perfekte Abwechslung zum Berufsstress. In der Schule hat man immer seine Schulkollegen gesehen, was mich am meisten gefreut hat. Der Lehrlingsstatus zeichnet sich vor allem bei den Fehlern aus. Niemand ist einem als Lehrling böse, wenn mal etwas schief geht, dies gehört zur Ausbildung dazu. Ich bin froh, die Abschlussprüfungen hinter mir und eine erfolgreich abgeschlossene Lehre zu haben.

Vor einem Jahr haben Sie noch für die Abschlussprüfung gebüffelt, jetzt arbeiten Sie als Kauffrau bei der CONCORDIA. Wie haben Sie den Wechsel vom Lehrling zur «normal berufstätigen» Fachfrau erlebt? Was hat sich geändert?

Am Anfang der Lehre stellte für mich die Umstellung ins Berufsleben das

Foto: ZVG

Im Vergleich zu früher kann ich heute diverse Entscheide selber treffen. Zum Beispiel kann ich die Risikoprüfung selbstständig vornehmen und Anträge annehmen. Mit dieser Aufgabe hatte ich während meiner Lehre kaum zu tun und wenn, dann konnte ich nur zuschauen. In meiner Lehrzeit habe ich den anderen Mitarbeitern geholfen und ihnen diverse Arbeiten abgenommen. Heute habe ich ein eigenes Gebiet mit Agenturen und Geschäftsstellen, die ich in Versicherungsfragen betreue sowie auch die entsprechenden Versicherten der Agenturen. Ich hatte das Glück, meine Festanstellung in einem anderen Team als in der Lehre zu beginnen. So war ich den Mitarbeitern nicht schon als Lehrling bekannt. Ich habe das Gefühl, dass auf meine Entscheide oder Empfehlungen nach der Lehre mehr Wert gelegt wird. Daran gefällt mir, dass ich mehr Respekt von den anderen erhalte, mehr Verantwortung übernehmen darf und dass ich das Gelernte nun auch anwenden kann.

Was hat Ihnen an der Ausbildung gefallen, was nicht?

Welche Freude haben Sie sich mit dem ersten Lohn selbst gemacht?

Mit meinem ersten Gehalt habe ich mir eine neue Winterjacke geleistet. Vermissen Sie etwas aus der Lehrzeit? Was vermissen Sie nicht?

Aus meiner Lehrzeit vermisse ich vor allem die Schule. Dies ist mir allerdings erst nach der Lehre bewusst gewor-

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grösste Problem dar. Aber ich denke, dass man sich darauf auch nicht vorbereiten kann. Man kennt ja bis dahin nichts anderes als das Schulleben. Während meiner Lehrzeit habe ich immer wieder die Abteilungen gewechselt. Ich habe den Betrieb im Gesamten kennengelernt und kann dieses Wissen auch in meiner jetzigen Abteilung (Versicherungstechnik Privatkunden/Underwriting) anwenden. Dies hat mir für die Abschlussprüfungen sehr geholfen und hat mich auch persönlich weitergebracht. Diese Erfahrung hat mir während meiner Lehre gefallen. So durfte ich auch viele verschiedene Menschen kennenlernen. Die überbetrieblichen


Lehrlings-Corner

Kurse und die Branchenkunde waren spannend und haben mir ebenfalls einen Ausgleich zur Arbeit im Betrieb gegeben. Es war interessant zu sehen, wie interne Abläufe auch bei anderen Krankenversicherungen stattfinden. Wohl alle, die irgendwann eine Prüfung abgeschlossen haben, hörten von Ihrem Umfeld den Satz; «Jetzt beginnt der Ernst des Lebens». Stimmt dieser Satz Ihrer Meinung nach? Warum ja, warum nein?

Das Leben nach der Lehre ist schon anders. Plötzlich merkt man, dass man nicht mehr «kontrolliert» wird und jetzt eigentlich total auf eigenen Beinen ste-

Als Auszubildende führte sie noch mehrheitlich aus, als Fachfrau trifft Jasmin Cabelduc nun Entscheide und trägt die Verantwortung dafür: «Heute habe ich ein eigenes Gebiet mit Agenturen und Geschäftsstellen, die ich in Versicherungsfragen betreue».

hen muss. Ich denke dieser Spruch mit dem Ernst des Lebens hat schon etwas. Ich muss jetzt selber für mich entscheiden, was ich mit meinem Leben anfange. Es sagt mir niemand mehr was ich bis wann machen muss. Ich treffe jetzt meine eigenen Entscheidungen und trage dementsprechend auch die Verantwortung dafür. Dass man für sich lernt und nicht für die Schule wird einem erst später wirklich bewusst, denke ich. Aber das hat sicher auch etwas mit dem Alter und der Reife zu tun. Zurzeit beugt sich die nächste Generation von künftigen Versicherungsfachleuten über die Lehrbücher. Sie haben 2014 einen der besten Lehrabschlüsse innerhalb der Branche gemacht. Welche Tipps für den Endspurt können Sie den Lernenden geben?

Ich denke, ein Erfolgsrezept, das auf alle Lernenden anzuwenden ist, gibt es nicht. Jeder einzelne lernt anders und auf seine Weise. Mir persönlich hat es sehr geholfen, mich mit meinen Mitlehrlingen auszutauschen. So konnte ich allfällige Lücken schliessen und Unsicherheiten begraben. Zusätzlich konnte ich mich bei Fragen jederzeit an meine Lehrlingsbetreuer sowie auch per Mail an meine Leiter der überbetrieblichen Kurse wenden. Falls mich etwas weniger interessiert hat, habe ich versucht, das Thema Schritt für Schritt zu erarbeiten. Wenn ich dann etwas abgeschlossen habe, habe ich mich mit einer kurzen Pause belohnt. Ich persönlich habe lieber für mich alleine gelernt und mich nur für den Austausch mit meinen Mitlehrlingen zusammengesetzt. Ich habe pro Woche zwei bis drei Tage fürs Lernen eingeplant und diese auch grösstenteils eingehalten. Es ist vorgekommen, dass ich fürs Lernen auf meine Hobbys verzichten musste. Grösstenteils habe ich aber darauf geachtet, Freizeitaktivitäten als Ausgleich zum Lernen zu sehen und meinen Kopf mal abzuschalten. Dies kann ich jedem raten, das Lernen sollte dabei aber nicht zu kurz kommen, da die

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Abschlussprüfungen schneller vor der Tür stehen als erwartet. Ist Lernerfolg eher eine Frage der Persönlichkeit oder der Lerntechnik?

Ich finde, beide Faktoren spielen beim Lernen eine wichtige Rolle. Man lernt besser, wenn man interessiert und neugierig ist. Es ist aber auch extrem wichtig, sich eine Lernstrategie zu erarbeiten, um den Überblick über den ganzen Lernstoff zu behalten. Versinkt man im Chaos, schwindet auch die Motivation und demzufolge sinkt der Lernerfolg. Für unmotivierte Lernende ist eine gute Lernorganisation bzw. Lerntechnik also auch von grossem Vorteil. Ich selbst habe den Schulstoff anhand der Lernziele eingeteilt. Nachdem ich ein Thema repetiert hatte, hakte ich es ab. So hatte ich immer im Blickfeld, wie viel ich bereits geschafft und was ich noch vor mir hatte. Betrieblich habe mich ähnlich organisiert. Dort arbeitete ich mit den Leistungszielen im Modelllehrgang. Auch da habe ich schrittweise Themen abgehakt, was mich motiviert hat. Was sind im weitesten Sinn Ihre nächsten Lernziele?

In nächster Zeit möchte ich auf jeden Fall noch eine Weiterbildung machen. Ob es in Richtung Versicherungen geht oder andersweitig, weiss ich im Moment noch nicht. Ansonsten habe ich im Sinn, einmal noch ein bisschen um die Welt zu reisen. Da ich ein eher spontaner Mensch bin, habe ich bis jetzt noch nichts Konkretes geplant. INTERVIEW: SILVIA SCHÜTZ

Angaben zur Person: Name: Jasmin Cabelduc Alter: 19 Jahre alt Ausbildung: Kauffrau EFZ Krankenversicherung Jetzige Stelle: Kauffrau CONCORDIA Hobbys: Freunde treffen, Shoppen, Joggen


Das Projekt eKARUS befindet sich seit dem ersten März im Aufwind

Frische Thermik für eKarus Das Projektteam eKARUS widmet sich vollumfänglich der Standardisierung des Datenaustauschs zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherungen. Nun erhält das Vorhaben, das ins Stocken geraten ist, neuen Schub. Möglich machen sollen dies eine professionelle Geschäftsstelle bei der SASIS AG, ein neues Gesicht und eine neue Website. Die von den Versicherern langersehnte Konkretisierung der elektronischen Kostengutsprache ist ein Meilenstein auf dem diesjährigen Projektplan.

Die Standardisierung des Informationsaustausches ist in der heutigen Zeit ein grosses Bedürfnis. Diverse Organisationen und Firmen versuchen, den Datenfluss mit elektronischen Meldungen untereinander zu vereinfachen. Konkret heisst dies, dass Papier und manuelle Erfassung zukünftig nur noch in Einzelfällen vorkommen oder gar ganz darauf verzichtet werden kann. Dies soll nebst einem grossen Einsparungspotenzial auch bessere Datenqualität und automatisierte Abwicklungen ermöglichen. eKARUS setzt sich für die Lückenschliessung beim Datenfluss zwischen Krankenversicherungen und den Leistungserbringern, wie Spitäler, Ärzten oder Pflege- und Spitexorganisationen ein. Nur ein einheitlicher und reibungsloser Datenaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen bringt den grossen Nutzen für alle Beteiligten. Das Programm eKARUS war in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich eFaktura, welcher sich mit dem XMLStandard 4.4 in der Zwischenzeit durchgesetzt hat, aktiv. Im Rechnungsbereich beläuft sich die Anzahl auf rund 100 Millionen Belege pro Jahr. Bei einer Abdeckung von 40 bis 50 Prozent des elektronischen Austauschs wurde eine grosse Automatisierung erreicht. Dennoch ist ein enormes Potenzial vorhanden, weitere Meldungs- und Informationsflüsse zu standardisieren. Projektzusammenarbeit

eKARUS ist ein partnerschaftlich organisiertes Projekt und setzt sich aus verschiedenen Gremien und Teilprojekten zusammen. Auftraggeber ist der Verwaltungsrat von santésuisse. Ihm unterstellt ist der Steuerungsausschuss, der die Aufsicht über die Projektleitung eKARUS und die Geschäftsstelle übernimmt. Er setzt sich aus Assura, CONCORDIA, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, Sanitas, Swica, Visana und santésuisse (Sekretariat) zusammen. Die Teilprojekte werden in folgende Fachgruppen unterteilt: • Standardisierungsausschuss • FachDesign Spital • FachDesign Pflege • TarifDesign • TechDesign In diesen Fachgruppen wird auch in Zukunft mit allen involvierten Interessensvertretern der Leistungserbringer, Krankenversicherungen, Software-Häusern und Verbänden an den Zielen von eKARUS weiter gearbeitet.

Geschäftsstelle eKARUS bei SASIS AG

Um dem Projekt eKARUS neue Schubkraft zu verleihen, wurde im letzten Jahr beschlossen, dass das Projekt an eine professionell geführte Projektleitung und Geschäftsstelle übergeben wird. Diese Aufgaben wurden der SASIS AG auf den ersten März 2015 übertragen. Die Aufgaben von eKARUS passen ausgezeichnet in das bereits bestehende Produkteportfolio, welches bereits diverse Branchen-Produkte wie Versichertenkarte (VeKa), Zahlstellenregister (ZSR), Zentrales Vertragsregister (ZVR), Datenpool (DP) und Tarifpool (TP) anbietet. Hans-Peter Schönenberger, Geschäftsführer der SASIS AG, ist überzeugt, dass die Erweiterung des Aufgabenfelds für alle Beteiligten den gewünschten Mehrwert bringt. Die Projektleitung und Führung der Geschäftsstelle und die Gesamtprojektleitung eKARUS liegt in der Verantwortung von Irene Graber, die längere Zeit Mitglied in der Geschäftsleitung einer Softwareunternehmung war. Neue Website www.ekarus.ch

Dokumentationen von eKARUS, wie die bereits bestehenden Fachkonzepte und auch die geplanten Standards werden auf der neuen Website zu finden sein. Die ganze eKARUS Community von Leistungserbringern, Krankenversicherungen bis hin zu den Softwareanbietern soll über einen einheitlichen Kanal mit Fachinformationen, Neuigkeiten und Terminangaben von eKARUS-Meetings bedient werden können. Die neu aufgeschaltete Website ist unter www.ekarus.ch online abrufbar. Nächste Schritte

Eines der nächsten wichtigen Themen bei eKARUS ist die Prüfung der Konzepte für die elektronische Kostengutsprache. Die Überprüfung ist ein lang ersehnter Wunsch der Krankenversicherungen, welcher bisher aufgrund mangelnder Ressourcen sowie rechtlicher und technischer Abklärungen noch nicht erfüllt werden konnte. Mit dem Neustart des Projekts wird dies nun geändert. PATRICIA WILLI, SASIS AG

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Zu viele MRI-Untersuchungen in der Schweiz?

Grafik des Monats

Die Anzahl moderner bildgebender Geräte in der Radiologie steigt ständig weiter an. Nach Japan ist die Schweiz das Land mit der höchsten MRI-Dichte in der Welt. Wie die untenstehende Grafik zeigt, korreliert die Anzahl dieser Geräte logischerweise mit einem Anstieg der damit durchgeführten Untersuchungen. Allein die Zahlen für MRI-Geräte machen dies bereits deutlich: Zwischen 2011 und 2012 stieg deren Zahl um 8,8 Prozent und zwischen 2012 und 2013 um 6,5 Prozent an.

Foto: Keystone

Um die Gesundheitskosten einzudämmen, will der Kanton Waadt eine Bedürfnisklausel für teure medizinische Apparate einführen. In Zukunft würde dann der Staatsrat über den Kauf eines MRI-Gerätes oder Scanners entscheiden. Mehrere Kantone haben bereits eine derartige Klausel eingeführt. santésuisse lehnt staatliche Eingriffe in das Gesundheitswesen ab, da es andere Möglichkeiten gibt, eine Überversorgung mit medizinischen Geräten zu verhindern und die Anzahl teurer Untersuchungen zu verringern.

ANZAHL MRI-UNTERSUCHUNGEN* 740 000

+ 6,5%

720 000 700 000

+ 8,77%

680 000 660 000 640 000 620 000

Untersuchungen oft unnötig

600 000

Den Leistungserbringern wird häufig unterstellt, dass sie danach trachteten, ihre Geräte möglichst schnell zu amortisieren, indem sie die Zahl der Untersuchungen erhöhten. Das klingt plausibel: Einigen Spezialisten* zufolge haben zwischen 20 und 50 Prozent der radiologischen Untersuchungen mit bildgebenden Geräten keine Ergebnisse geliefert, die dazu hätten dienen können, den Gesundheitszustand der Patienten zu verbessern. Mit anderen Worten: Die Zahl der MRI-Untersuchungen ist zu hoch.

580 000

Angebotssteuerung über den Tarif

Bevor man wie in den Kantonen Neuenburg, Jura, Tessin und demnächst auch im Kanton Waadt eine Bedürfnis-Klausel einführt, um den Einsatz von bildgebenden Geräten in der Radiologie zu verringern, sollte besser nach einer umfassenderen Lösung gesucht werden. Dadurch würden Fälle wie der nachfolgende aus dem Kanton Neuenburg

560 000 2011

2012

2013

*HOCHRECHNUNG AUF DER GRUNDLAGE VON DATEN DER SASIS AG QUELLE: SASIS AG

Ein Beispiel für Mengenausweitung ist der Anstieg der MRI-Untersuchungen von 2011 bis 2013.

vermieden werden: Ein Institut für Radiologie eröffnete im Nachbarkanton Bern , in dem keine Bedürfnis-Klausel existiert, eine Niederlassung für seine Neuenburger Patienten. Eine mögliche Antwort wäre, die Tarife für bestimmte radiologische Untersuchungen zu senken. Eine weitere Möglichkeit bestände darin, die Tarife von der Qualität der Diagnose abhängig zu machen. Ein Leistungserbringer,

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der zu oft MRI-Geräte oder Scanner einsetzt, ohne dass dies unbedingt erforderlich ist, würde dann weniger für diese Leistungen erhalten als ein anderer, der nur darauf zurückgreift, wenn es unbedingt nötig ist. CHRISTOPHE KAEMPF

* « Vous voulez un scanner ? Le voulez-vous vraiment ?« revue médicale suisse, Gaspoz, 2013


Stimmen aus den Medien Service

1. Krankenkassen sollen Fitnesstraining zahlen Die NZZ kommentierte: Die Liste fragwürdiger Volksbegehren dürfte bald ein bisschen länger werden. Der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter-Verband (SFGV) kündigt an, Mitte März eine Initiative zu lancieren. Der genaue Text steht zwar noch nicht fest, wohl aber die Stossrichtung: Die Grundversicherung soll künftig für das Fitnesstraining aufkommen, falls der Arzt es verschreibt. Heute übernehmen einzig Zusatzversicherungen Kosten für das Training in zertifizierten Zentren, und das meist gedeckelt bei 200 Franken pro Jahr.

tigen soll indes weiter im Rahmen der Krankenversicherung erfolgen. Zu den Befürwortern der neuen Praxis zählen laut dem nun publizierten Vernehmlassungsbericht unter anderem die FDP und die SVP. Aus Sicht der Gegner würde mit einer solchen Regelung das Prinzip der Krankenversicherung aus den Angeln gehoben. Das Verursacherprinzip gilt bis anhin im KVG nicht.

2. Betrunkene sollen Spitalkosten selber zahlen Wer wegen Trunkenheit ins Spital muss, soll die Kosten selbst bezahlen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) hat mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes an ihren Rat überwiesen. Die Mehrheit der Kommission unterstreiche die Bedeutung des Grundziels der von SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi angeregten Vorlage, nämlich die Stärkung der Eigenverantwortung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Kosten selbstverschuldeter Trunkenheit sollen nicht die Versichertengemeinschaft tragen, so die Kommission. Die Behandlung von Alkoholsüch-

Im Bericht über das vierte DRG-Forum Schweiz-Deutschland im infosantésuisse 01/2015 hat sich ein Fehler eingeschlichen. «Der Sinn und Zweck ist bekannt: Der Wechsel von einer Kostenerstattung der Spital-Tätigkeiten zu einem Preissystem. Gesundheitsökonom Willy Oggier kritisierte zu Beginn der Veranstaltung die (zu) starke Betonung der nachrangigen Versorgungsinstanzen.» Gemeint waren mit Versorgungsinstanzen die Universitätsspitäler und Zentrumsspitäler in Nicht-Universitätsspital-Kantonen und die dort grosszügige Kulanz des Bundesverwaltungsgerichts. Von der Rehabilitation und von der Spitex – wie es im Artikel stand – war nie die Rede. Die Redaktion entschuldigt sich für das Versehen. (iss)

Korrigendum

1x1 der Krankenversicherung Neuauflage! Jetzt erschienen! Das «1x1» – Die Krankenversicherung im Überblick Verständlich für alle, klar und präzis – das «1x1 der Krankenversicherung» hilft Ihnen, das Gesundheitswesen besser zu verstehen. Die Broschüre ist gratis sowie auf Deutsch, Französisch und Italienisch erhältlich. Jetzt bestellen! santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, 4502 Solothurn per Fax 032 625 41 51 / Mail: shop@santesuisse.ch über die Webpage www.santesuisse.ch (Rubrik «Publikationen»)

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Exemplar(e) «1x1 der Krankenversicherung», deutsche Ausgabe

Vorname / Name

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exemplaire(s) du B.A.-BA de l’assurance-maladie, édition française

Strasse / Nr.

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esemplare(i) di «L’ABC dell’assicurazione malattie», edizione italiano

PLZ / Ort

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Kursangebote für Fortgeschrittene und Profis

Basis- und Spezialkurse im Gesundheitswesen

Lehrgang Berufsprüfung Krankenversicherungsfachleute

Grundkurse 1 und 2

Beschreibung Sie erarbeiten im Lehrgang an 22 Seminartagen und im Selbststudium unter anderem die Themen Durchführung der Krankenversicherung, Produkte, Finanzen, versicherte Personen, Heilbehandlungen, Taggeld, Verfahren, Koordination, Regress, soziale Sicherheit und weitere Sozialversicherungen. Der Lehrgang Berufsprüfung dauert 3 Semester. Ausbildungsbeginn ist im September 2015 in Zürich, Olten, Bern und Lausanne. Die eidgenössische Prüfung zur Erlangung des Fachausweises findet im Mai 2017 statt.

Lehrgang Höhere Fachprüfung Krankenversicherungsexperten Beschreibung Sie erarbeiten im Lehrgang an 12 Seminartagen und im Selbststudium die Themen Krankenpflegeversicherung nach KVG und VVG, Taggeldversicherungen, Case Management, Unternehmensführung und Personalmanagement, Recht und Koordination, Politik und soziale Sicherheit. Der Lehrgang Höhere Fachprüfung Krankenversicherungsexperte dauert 2 Semester. Ausbildungsbeginn ist im Oktober 2015 in Zürich. Die eidgenössische Prüfung zur Erlangung des Diploms findet im November 2016 statt. Kurskosten, Anmeldung und weitere Auskünfte: www.santesuisse.ch/de/kursangebot – Tel. 032 625 41 24

Beschreibung Die Kurse bieten eine umfassende Einführung in das schweizerische Gesundheitswesen mit Fokus Krankenversicherung. Sie erwerben Kenntnisse in den Bereichen Versicherungspflicht, Organisation im Gesundheitswesen, gesetzliche Grundlagen, Spitalfinanzierung DRG, ambulante/stationäre Leistungen, Unfallversicherungsgesetz und den restlichen Sozialversicherungen. Zielgruppe / Daten MA im Gesundheitswesen (Krankenversicherung, Spital, MPA) sowie Privatpersonen.

Spezialkurs IV-Erkennung Beschreibung Erkennen Sie IV-Fälle bei der Rechnungsverarbeitung aufgrund medizinischer Angaben, Diagnose bzw. Tarifpositionen. Beurteilen Sie komplexe Praxisfälle und gewinnen Sie Inputs für die Kundenberatung. Termine: 24.6., Zürich / 1.12., Bern Zu den Kursbroschüren: www.santesuisse.ch/de/broschueren Kurskosten und Anmeldung: www.santesuisse.ch/de/kursangebot Weitere Spezialkurse: • Datenschutz: 22.6., Zürich / 25.11., Bern • TARMED-Grundlagen: 3.11., Zürich • KVG-Leistungen: 24.11., Bern • KVG: 26.11., Bern • Unfallerkennung: 2.12., Bern

B IL D U N G santésuisse − Die Schweizer Krankenversicherer


4. St.Galler Gesundheitsrechtstagung

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG):

Gesundheit 2020 – ein umfassender Blick

Mehr Autonomie – Mehr Erfolg?

Donnerstag, 27. August 2015 Kongresshaus Zürich

Donnerstag, 27. August 2015

Themen

Themen

Entwicklungen im Gesundheitsrecht – Rechtsetzung Prof. Dr. iur. Thomas Gächter

Die Gesundheitsversorgung braucht mehr Integration Regierungsrätin Susanne Hochuli

Entwicklungen im Gesundheitsrecht – Rechtsprechung Prof. Dr. iur. Tomas Poledna Auswirkungen von aktuellen gesundheitsrechtlichen Entwicklungen auf das Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Gesundheitsberufe – eine Einführung Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Gesundheitsberufegesetz – Stand der Dinge Stefanie Haab, RA / Brigitte Hofer, MA phil. Podiumsdiskussion zum Gesundheitsberufegesetz Alle Referierenden Pflegefachpersonen – wohin geht der Weg? Roswitha Koch

Grand Casino Luzern

Vom Regionalspital zur Sana Surselva, ein zukunftsweisendes Modell Mathias Bundi Bringen neue Spitalstrukturen mehr Unternehmergewinn? Ilse Kaufmann Kurzreferate und Diskussionen zum Thema Erfolg dank Loslösung von der öffentlichen Hand? Mathis Bundi/Regierungsrätin Susanne Hochuli/ Ilse Kaufmann/Nationalrätin Margrit Kessler/ Prof. Dr. iur. Urs Saxer/Dr. med. Matthias Winistörfer Im Alter: Grenzen von «ambulant vor stationär»? Prof. Dr. med. Reto W. Kressig Für den Versicherer: stationär vor spitalambulant? mag. oec. HSG Verena Nold Für den Gesetzgeber: Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen? Nationalrätin Ruth Humbel Spital- und Heimtarife 2016 Dr. iur. Stefan Meierhans Kurzreferate und Diskussionen zum Thema Gleiche Leistung – gleicher Preis? Auswirkungen auf Zusatzversicherungen? Dr. med. Pierre-François Cuénoud/Nationalrätin Ruth Humbel/lic. oec. publ. Claudia Käch/ Prof. Dr. med. Reto W. Kressig/Dr. iur. Stefan Meierhans/ mag. oec. HSG Verena Nold/Marco van den Heuvel

Anmeldung | Informationen

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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG) Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 Fax +41 (0)71 224 28 83 irp@unisg.ch | www.irp.unisg.ch

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