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bauMAGAZIN-Sicherheit

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Neue Normen für hydraulische Schnellwechseleinrichtungen

Immer wieder kommt es durch Werkzeugabstürze bei Anbaugeräten zu schweren und mitunter tödlichen Unfällen. Allein von Januar 2019 bis August 2020 registrierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) bei ihren Mitgliedsunternehmen 13 Unfälle mit hydraulischen Schnellwechseleinrichtungen: Die Folge waren zumeist schwere Verletzungen, zweimal endeten die Unfälle tödlich. Die Gründe für die Zwischenfälle sind vielfältig, häufige Ursache ist eine falsche Bedienung der Schnellwechseleinrichtungen, etwa, wenn die Verriegelung nicht auslöst oder nicht korrekt ausgeführt wurde. Dementsprechend stehen die Systeme seit geraumer Zeit im Blickfeld von Arbeitsschutz und Marktaufsichtsbehörden, um das Unfallrisiko zu senken und so für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Überarbeitung der Normen EN 4744 und EN 4745. Das bauMAGAZIN erläutert, worauf bei der Neuanschaffung von Schnellwechseleinrichtungen künftig geachtet werden sollte.

Jessy von Berg

Generell gilt, dass Schnellwechseleinrichtungen ab dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig in Umlauf gebracht werden, die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen müssen. Die konkreten Anforderungen an Schnellwechselsysteme für Erdbaumaschinen wie Hydraulikbagger oder Baggerlader werden darüber hinaus in der Norm EN 474-1 beschrieben, die zuletzt am 14. Oktober vergangenen Jahres in der

aktuell geltenden Fassung EN 474-1:2020-03 harmonisiert wurde. Dabei gibt die EU-Kommission aber explizit den Hinweis, dass die auf Schnellwechseleinrichtungen bezogenen Vorgaben dieser Norm für Hydraulikbagger und Baggerlader nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen, da die darin gelisteten Vorgaben der Norm den Stand der Technik nicht mehr ausreichend repräsentieren. Die Vermutung, dass durch die Einhaltung der Norm gleichzeitig die Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie erfüllt werden, gelte daher nicht mehr.

Kurz gesagt: Schnellwechseleinrichtungen, die nach dieser Vermutungswirkung gebaut werden, sind in Bezug auf die Anforderungen der Maschinenrichtlinie nicht mehr sicher, nicht zuletzt, weil keine Übergangsfrist definiert wurde. Die überarbeitete Norm gilt aufgrund dessen für alle Schnellwechselsysteme, die seit Mitte Oktober 2021 in den

Verkehr gebracht wurden.

Zusätzliche Maßnahmen Grundlegend sieht der Schlussentwurf der überarbeiteten Normreihe EN 474 vor, dass neue Anforderungen an die Sicherheit von Schnellwechseleinrichtungen gestellt werden. Durch diese erfolge auch eine Einhaltung der Maschinenrichtlinie, sodass die damit einhergehende Vermutungswirkung wieder gegeben sei. Der aktuelle, noch nicht veröffentlichte Normentwurf zur EN 474-5 »Erdbaumaschinen – Sicherheit – Anforderungen für Hydraulikbagger« fordert für Schnellwechseleinrichtungen eine zusätzliche Einrichtung, die entweder über eine automatische Verriegelung für die Aufnahmeachse verfügt, die während des Kupplungsprozesses zuerst angefahren wird, oder das Anheben des Anbaugerätes so lange verhindert, bis die korrekte Verriegelung erfolgt ist.

Eine andere Möglichkeit bestünde in einem System, das ein nicht verriegeltes Anbaugerät während des vollständigen Hubs des Löffelzylinders hält. Dabei muss sich der Löffelstiel in einem 30°-Winkel, gemessen zur Vertikalen, vom Fahrerplatz weg befinden. Als weitere Option nennt die Norm Einrichtungen, die mittels akustischer und optischer Signale am Fahrerplatz darauf hinweisen, dass ein Anbaugerät nicht vollständig in seiner Arbeitsposition verriegelt wurde.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Bauwesen im DGUV-Test erteilt das Zertifikat gemäß Prüfgrundsatz GS-BAU-25 »Grundsatz für die Prüfung von Schnellwechseleinrichtungen« für hydraulische Schnellwechseleinrichtungen entsprechend nur noch, wenn eine der erforderlichen Einrichtungen zusätzlich vorhanden ist. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollten Unternehmen beim Erwerb von Schnellwechslern darauf achten, dass sie entsprechend der Normentwürfe zur EN 474-4 und EN 474-5 konstruiert wurden, denn so kommen sie gleichzeitig den Verpflichtungen aus der Betriebssicherheitsverordnung nach.

Risiken richtig einschätzen Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung muss die Gefährdungsbeurteilung bereits vor der Auswahl und Beschaffung der Arbeitsmittel beginnen. Dabei sollten beim Neukauf von Schnellwechseleinrichtungen die gewonnenen Erkenntnisse aus dem vergangenen Unfallgeschehen ebenso berücksichtigt werden wie die neuen Sicherheitsanforderungen. Sinnvoll ist daher, nur noch Systeme zu kaufen, die mit den beschriebenen Kriterien konform sind. Gegebenenfalls sollten auch bereits vorhandene Schnellwechseleinrichtungen nachgerüstet werden, wenn vom Hersteller ein entsprechender Nachrüstsatz angeboten wird.

Grundsätzlich müssen laut Betriebssicherheitsverordnung beim Betrieb von Schnellwechseleinrichtungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Werkzeuge entwickelt werden. Diese sollten bei der Durchführung der jeweiligen Tätigkeit auf ihre Wirksamkeit kontrolliert und, falls nötig, demgemäß angepasst werden.

Inzwischen sind auf dem Markt Schnellwechseleinrichtungen verfügbar, die den neuen Normen und Sicherheitskonzepten entsprechen und so das Risiko eines Werkzeugabsturzes gegenüber herkömmlichen Systemen senken können. Nichtsdestotrotz bleibt die Überprüfung der richtigen Verriegelung durch den Maschinenführer notwendig, solange die Systeme nicht selbsttätig erkennen können, dass ein Werkzeug aufgenommen wurde und sich dieses auch anheben lässt, wenn die Verriegelung nicht korrekt erfolgt ist. j

Stichtag

Die überarbeitete Norm gilt –ohne Übergangsfrist – für alle Schnellwechselsysteme, die seit 14. Oktober 2021 in den Verkehr gebracht wurden.

FAKTEN

Neue Anforderungen > Der Schlussentwurf der überarbeiteten Normreihe EN 474 stellt neue Anforderungen an die

Sicherheit von Schnellwechseleinrichtungen: Es wird eine zusätzliche Einrichtung gefordert, die entweder über eine automatische Verriegelung für die Aufnahmeachse verfügt, das

Anheben des Anbaugerätes bis zur korrekt erfolgten Verriegelung verhindert oder das nicht verriegelte Anbaugerät während des vollständigen Hubs des Löffelzylinders hält.

Man könne ebenfalls ein System installieren, das mittels akustischer und optischer Signale am Fahrplatz darauf hinweist, dass ein Anbaugerät nicht vollständig verriegelt wurde.

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