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bauMAGAZIN-Sicherheit
»Man lernt niemals aus!«
Zwei Dinge können auf der Baustelle mitunter tödlich enden: Unwissenheit und Selbstüberschätzung. Wer am Bau tätig ist, sieht sich tagtäglich großen Belastungen und Risiken ausgesetzt, die es zu erkennen und gleichzeitig zu vermeiden gilt. Sich richtig zu informieren, ist hierbei der Schlüssel. Das bauMAGAZIN zeigt auf, welche rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig und welche Informationsplattformen ratsam sind. Denn um auf Baustellen auch mit Baumaschinen möglichst gefahrlos arbeiten zu können, braucht es weit mehr als gute Vorsätze und die Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Jessy von Berg
Nicht immer, aber sehr häufig liegt die Ursache von Arbeitsunfällen in menschlichem Fehlverhalten. Daher sollte zur Vermeidung von Unfällen beim Verhalten der Mitarbeiter angesetzt werden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz während ihrer Tätigkeit informiert sind. Dieser Ansatz ist auch in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes festgehalten. Die Unterweisung obliegt dabei dem Arbeitgeber bzw. verantwortlichen oder fachkundigen Personen wie beispielsweise Betriebsärzten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Im Hinblick auf das Ziel – nämlich dass der Beschäftigte eine Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdung – erkennen und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann, muss ein besonderer Fokus auf die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz liegen. Zudem sollte darauf geachtet werden, den Beschäftigten nach Grad der Ausbildung, Erfahrung bzw. Sachkunde sowie körperlichen Eigenschaften die richtige Tätigkeit zuzuteilen.
Auf zeitliche Abstände und Fristen achten Um den Beschäftigten eine optimale Basis bieten zu können, sieht das Arbeitsschutzgesetz zunächst eine Erstunterweisung vor. Diese informiert über die Grundregeln im Arbeitsschutz am entsprechenden Arbeitsplatz und muss bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen und ggf. regelmäßig wiederholt werden. Eine Frist für eine Wiederholungsunterweisung schreibt das Gesetz dabei nicht vor. Jedoch gibt es Sondervorschriften des Arbeitsschutzes und Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die eine halbjährliche bzw. jährliche Unterweisung vorsehen. Auch die DGUV-Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« schreibt nach
§ 4 vor, dass eine Erstunterweisung vor der Aufnahme der Tätigkeit und dann eine jährliche Unterweisung erfolgen müssen. Auch § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung sieht eine Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung vor, die mindestens einmal jährlich wiederholt werden muss.
Neben der zeitlichen Komponente wird die Unterweisungspflicht zudem durch die Art der möglichen Gefährdungen bestimmt. So ist es nach § 8 ArbSchG beispielsweise notwendig, dass sich die Beschäftigten über die gegenseitigen Gefährdungen unterrichten, wenn mehrere Arbeitgeber gemeinsam auf einer Baustelle tätig sind. Weitere Unterweisungspflichten ergeben sich zudem unter anderem aus § 9 Abs. 1 ArbSchG – gefährliche Arbeiten sowie § 9 der Betriebssicherheitsverordnung.
Plattformen bieten Schulungsangebot Neben an das Arbeitsumfeld angepassten Unterweisungen können auch Schulungen und Trainings dazu beitragen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. So bietet zum Beispiel die Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz alle Beteiligten in der Bauwirtschaft und in den baunahen Dienstleistungen. Dort können Online-Seminare durchgeführt, Videos angesehen oder Podcasts angehört werden.
Darüber hinaus bieten viele Hersteller Trainings an. In diesem Rahmen können Teilnehmer beispielsweise den korrekten und sicheren Um gang mit Baumaschinen wie Kranen oder Baggern erlernen und speziell auf das individuelle Produkt abgestimmte Hilfestellungen und Hinweise erhalten.
Messen als wichtige Informationsplattform Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus die zahlreichen Messen. Gerade in der Baubranche sind diese seit jeher wichtige Veranstaltungen, um sich über die neuesten Produkte und Entwicklungen zu informieren. Zudem erhalten Besucher wertvolle Tipps, wie sie ihren Arbeitsalltag sicherer gestalten können (nähere Informationen im Kasten »Fakten«).
Erfahrungswerte anderer nutzen Sicheres Arbeiten setzt auch voraus, aus vergangenen Fehlern zu lernen und den Erfahrungsschatz anderer für sich nutzbar zu machen. Gelingen kann das unter anderem durch interne Weiterbildung und den regelmäßigen Austausch unter Arbeitskollegen. Insbesondere gilt es, jungen Leuten Tipps zu geben, auf eigene Fehler hinzuweisen und damit vor Gefahren zu warnen. Allerdings, und auch das tritt häufig auf Baustellen auf, sind die »alten Hasen« nicht vor Fehltritten gefeit. Nicht selten passieren Unfälle aufgrund von Selbstüberschätzung und trügerischer Routine. Unabhängig von Alter und Erfahrung gilt am Ende auch auf der Baustelle der Grundsatz »Man lernt nie aus«. j
(BfGA), ein spezialisiertes Beratungsunternehmen mit angeschlossener Akademie, Fort- und Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz an. Das An gebot umfasst dabei verschiedene Seminare: Behandelt werden Themen wie die Sicherheit auf Bau stellen im Hoch- bzw. Tiefbau, Methoden der Gefährdungsbeurteilung oder die Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen. Darüber hinaus bietet die BfGA die Möglichkeit für »Inhouse«-Seminare. In diesem Rahmen können Schulungen direkt im Unternehmen abgehalten werden, um deren Inhalte individuell auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit abstimmen zu können.
Auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) bietet Schulungen und Seminare zum Thema Sicherheit an. Neben Präsenzseminaren in den Bildungsstätten der BG Bau steht zusätzlich ein digitales Bildungsangebot zur Verfügung: Das Lernportal richtet sich, so die BG Bau, dabei an
BG BAU
FAKTEN
Informationsplattform Messen > Bauma: Als einzige Fachmesse weltweit vereint die Bauma in München die gesamte Breite und
Tiefe der Baumaschinenbranche und gibt Besuchern einen vollständigen Überblick über Geräte und Maschinen rund um die Baustelle, den Bergbau, die Rohstoffgewinnung und verarbeitung sowie Zulieferer und Dienstleistungen. Die Weltleitmesse findet in einem Turnus von drei Jahren statt.
Steinexpo: Die Demonstrationsmesse für die Baustoffindustrie, die alle drei Jahren in Homberg (Hessen) stattfindet, bietet Besuchern BranchenInnovationen sowie Lösungen rund um die Bauund Baustoffindustrie. Im Blickfeld stehen die Bohr und Sprengtechnik, Gewinnungs und Transportgeräte, Aufbereitungstechnik, Abbruch und Recycling sowie Verschleiß und Zubehörteile.
TiefbauLive – RecyclingAktiv: Die Doppelmesse in Karlsruhe findet zweijährlich statt. Zahl
reiche Aussteller zeigen Exponate und Dienstleistungen aus allen Bereichen der Aufbereitung werthaltiger Stoffe sowie Baumaschinen und fahrzeuge, Anbaugeräte und Zubehör für die Tiefbaubranche. GaLaBau: Die alle zwei Jahre in Nürnberg stattfindende internationale Leitmesse rückt Neuheiten und Trends im »grünen Bereich« in den Mittelpunkt und zeigt neben Baumaschinen und Baugeräten auch Baustoffe sowie Grünflächenpflegemaschinen und geräte. A+A: Die weltweit größte Messe für Sicherheits und Gesundheitsschutz bei der Arbeit findet in einem Turnus von zwei Jahren in Düsseldorf statt.