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SICHERHEIT » Warum das professionelle Ausleuchten von Baustellen besonders wichtig ist

Licht ins Dunkle bringen: Baustellen professionell ausleuchten

[ BAUSICHERHEIT ] Eine gut ausgeleuchtete Baustelle ist in vielerlei Hinsicht eine Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten. Ob Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfälle – viele Gefahrensituationen ließen sich bei ausreichender Beleuchtung von Grund auf vermeiden. Gerade im Rohbau und bei Sanierungssowie Renovierungsarbeiten bleiben die Räume oft zu dunkel. Hinzu kommen klassische Nachtschichten im Straßen- und Brückenbau bei teils völliger Dunkelheit. Neben der Gefahr, zu stolpern oder zu stürzen, kann eine unzureichende Beleuchtung außerdem zu einer Fehlbelastung der Augen führen. Abhilfe schaffen in der Regel fest installierte Leuchten an Baumaschinen sowie Lichtmasten auf Baustellen, die in vielen Fällen aber nicht den kompletten Arbeitsbereich ausleuchten können. In den Fokus müssen deshalb auch mobile Lösungen rücken, die individuell platziert oder gar als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Mann getragen werden. Die Redaktion der bauSICHERHEIT hat sich diesem Thema gewidmet und hinterfragt, was es hierbei zu beachten gilt.

Von Dan Windhorst

Steht eine Gefahr am Arbeitsplatz im Raum, greifen in erster Linie die rechtlichen Rahmenbedingungen: Grundsätzlich regeln die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 zum Thema »Beleuchtung« sowie A3.4/7 zum Thema »Sicherheitsbeleuchtung« diese Vorgaben. Dort heißt es nach §3 Abs.1 zur Beleuchtung und Sichtverbindung: »Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.« Die Beleuchtungen, so die Verordnung weiter, müsse zudem so ausgewählt und angeordnet sein, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben. Hier steht der Arbeitgeber stets in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsbereich den Anforderungen genügt und notwendige Lichtquellen

eingerichtet und einwandfrei betrieben werden können, damit für die Beschäftigten keine Gefährdung besteht.

Unter erschwerten Bedingungen am Bau

Gerade in der Bauwirtschaft wird das jedoch zu einem Problem: Häufig wechselnde Arbeitsbereiche, vielschichtige Aufgaben und schwierige Infrastruktur- sowie Geländebedingungen erschweren das regelkonforme Einrichten professioneller Beleuchtungen. Nicht selten machen deshalb individuelle Beleuchtungssysteme mehr Sinn, da sie schnell und unkompliziert zu montieren sind und von Einzelpersonen installiert werden können. Besteht keine andere Möglichkeit, den Arbeitsbereich stationär auszuleuchten, müssen Handleuchten, mobile Strahler oder Stirnlampen herhalten. Wichtig ist nur, dass diese während der Arbeit nicht verrutschen und eine gleichbleibende Lichtstärke über längere Zeit hinweg bieten. Am Markt sind derzeit zahlreiche Anbieter mit Leuchtlösungen vertreten.

Ratsam ist es, den Hersteller nach Lichtquellen zu fragen, die auf den jeweiligen Arbeitsbereich abgestimmt sind. Ein häufiger Fehler auf Großbaustellen ist außerdem die falsche Anordnung der künstlichen Lichtquellen: Eine Leuchte sollte so angeordnet sein, dass sie den Arbeitsbereich großflächig und gleichmäßig ausleuchtet – im besten Fall wird die Lichtquelle in einer hoch gelegenen Position angebracht, etwa an einem hohen Lichtmast, einer Decke oder der Häuserwand. Sind bei einem Ausfall der vorhandenen Lichtquellen besondere Unfallgefahren zu erwarten, muss laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) eine Sicherheitsbeleuchtung (mindestens 1 Lux) vorhanden sein.

Darüber hinaus weisen Experten darauf hin, dass bei der Auswahl von Lampen sichergestellt sein muss, dass bestimmte Sicherheitsfarben, etwa auf Warnhinweisen oder Beschilderungen, trotzdem erkennbar bleiben. Gleichzeitig solle gewährleistet sein, dass verwendete Leuchten regelmäßig gewartet, überprüft und gereinigt werden, damit Verschmutzungen die gleichmäßige Ausleuchtung nicht mindern. Die BG Bau rät in diesem Zusammenhang außerdem zu Leuchten mit einer breit strahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung, damit eine gute, gleichmäßige Ausleuchtung möglich ist.

Kurz und knapp

Grundsätzlich regeln die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 zum Thema »Beleuchtung« sowie A3.4/7 zum Thema »Sicherheitsbeleuchtung« diese Vorgaben. Dort heißt es nach §3 Abs.1 zur Beleuchtung und Sichtverbindung: »Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.«

Auch eine Frage des Komforts

Fakt ist allerdings auch, dass sich jede noch so gut gemeinte Verordnung als praxistauglich erweisen muss. Es ist niemandem damit geholfen, eine Lichtquelle am Arbeitsplatz zu installieren, wenn diese im Umkehrschluss zu Beeinträchtigungen führt. Gerade bei Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), etwa beim Tragen von Stirn- oder Taschenlampen, sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass das Equipment während der Arbeit nicht im Weg ist, zu viel Gewicht mit sich bringt oder eine unzureichende Akkuleistung aufweist. In vielen Arbeitssituationen ist ein hohes Maß an Konzentration oder Feingefühl gefordert, weshalb Ablenkungen durch fehlerhafte oder ungeeignete Lichtquellen schnell zum Problem werden. Auch hier können Händler, Hersteller und Berufsgenossenschaften wichtige Tipps aus der Praxis liefern und Empfehlungen aussprechen. Als Fachmagazin für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit informiert die bauSICHERHEIT außerdem regelmäßig über Baustellenstrahler, Scheinwerfer, handgeführte Lichtquellen sowie Helm- und Stirnlampen. DC

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