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RATGEBER

RECHTE & PFLICHTEN FÜR AZUBIS

DAS BERUFSBILDUNGSGESETZ ENTHÄLT SOWOHL FÜR DEN AUSBILDER ALS AUCH FÜR DEN AUSZUBILDENDEN RECHTE UND PFLICHTEN:

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DEINE RECHTE

DEINE PFLICHTEN

Dir steht eine angemessene Vergütung zu. Diese erhöht sich mit fortschreitendem Ausbildungsstand.

Du hast Anspruch darauf, dass dir alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die notwendig für das Erreichen des Berufzieles sind.

Alle dir aufgetragenen Tätigkeiten müssen dem Ausbildungszweck dienen.

Sämtliche Mittel, die für Ausbildung/Prüfung erforderlich sind, werden dir kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für den Besuch der Berufsschule und die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wirst du freigestellt.

Du hast am Ende der Ausbildung das Recht auf ein Zeugnis, welches Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse geben muss. Bemühe dich intensiv, jene Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Führe alle Arbeiten mit Sorgfalt aus.

Du hast den Weisungen deines Ausbilders und deiner Vorgesetzten Folge zu leisten.

Beachte die geltende Betriebsordnung. Gehe sorgsam mit vorhandenen Maschinen und Einrichtungsgegenständen um.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind streng geheim.

Du bist verpflichtet, an Ausbildungsmaßnahmen und am Berufsschulunterricht teilzunehmen.

Während deiner Ausbildung musst du einen Ausbildungsnachweis führen. Er dient der Dokumentation der vermittelten Ausbildungsinhalte und ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

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