RECHTE & PFLICHTEN FÜR AZUBIS DAS BERUFSBILDUNGSGESETZ ENTHÄLT SOWOHL FÜR DEN AUSBILDER ALS AUCH FÜR DEN AUSZUBILDENDEN RECHTE UND PFLICHTEN:
DEINE
DEINE
RECHTE PFLICHTEN Dir steht eine angemessene Vergütung zu. Diese erhöht sich mit fortschreitendem Ausbildungsstand.
Bemühe dich intensiv, jene Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Du hast Anspruch darauf, dass dir alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die notwendig für das Erreichen des Berufzieles sind.
Führe alle Arbeiten mit Sorgfalt aus.
Alle dir aufgetragenen Tätigkeiten müssen dem Ausbildungszweck dienen.
Beachte die geltende Betriebsordnung. Gehe sorgsam mit vorhandenen Maschinen und Einrichtungsgegenständen um.
Sämtliche Mittel, die für Ausbildung/Prüfung erforderlich sind, werden dir kostenlos zur Verfügung gestellt.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind streng geheim.
Du hast den Weisungen deines Ausbilders und deiner Vorgesetzten Folge zu leisten.
Du bist verpflichtet, an Ausbildungs maßnahmen und am Berufsschulunterricht teilzunehmen.
Für den Besuch der Berufsschule und die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wirst du freigestellt.
Während deiner Ausbildung musst du einen Ausbildungsnachweis führen. Er dient der Dokumentation der vermittelten Ausbildungsinhalte und ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.
Du hast am Ende der Ausbildung das Recht auf ein Zeugnis, welches Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse geben muss.
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