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KURZ & KNAPP

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RATGEBER

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Von A bis Z

Die wichtigsten Begriffe für

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Berufseinsteiger im Überblick

Agentur für Arbeit

Als Schulabgänger/-in musst du dich nicht in jedem Fall arbeitslos melden! Alle Schulabgänger/-innen, die nicht mehr berufsschulpflichtig, also bereits 18 Jahre alt sind und innerhalb von vier Monaten entweder eine betriebliche oder eine schulische Ausbildung oder ein Hochschulstudium bzw. ein Studium an einer Berufsakademie beginnen, müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden. Auch Schüler/ -innen, die in der Viermonatsfrist eine Au-pair-Tätigkeit, einen freiwilligen Dienst im Ausland oder eine Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder Freiwilligen Kulturellen Jahres (FKJ) aufnehmen, sind von der Meldung ausgenommen. Wenn du jedoch den Zeitraum überschreiten solltest oder eine Absage erhältst, musst du dich innerhalb der Viermonatsfrist persönlich in deiner örtlichen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend oder arbeitslos melden.

Arbeitszeit

Solltest du noch unter 18 Jahre alt sein, darfst du höchstens acht Stunden am Tag arbeiten, in der Woche dürfen es nicht mehr als 40 Stunden sein. Bist du über 18, dann können das schon bis zu 48 Stunden sein.

Assistierte Ausbildung (ASA)

Wenn deine Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle bislang nicht erfolgreich waren oder du bereits einen Ausbildungsvertrag in Aussicht hast, aber es noch nicht sicher ist, ob du deinen Berufsabschluss ohne weitere Unterstützung schaffst, sprich deine Berufsberatung auf eine „Assistierte Ausbildung“ an. Diese Maßnahme bietet dir Hilfen • zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, • zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie • zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Dein Ausbildungsbegleiter beim Bildungsträger legt gemeinsam mit dir fest, wie die Unterstützung für dich aussieht. Es entstehen keine Kosten für dich oder den Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Wenn während einer betrieblichen Ausbildung Schwierigkeiten auftreten oder sogar ein Ausbildungsabbruch droht, kann dir die Berufsberatung einen kostenlosen Förderunterricht vermitteln. Dieser Unterricht findet einmal oder mehrmals wöchentlich statt, meist nach der Arbeitszeit. Hier können Wissenslücken geschlossen werden und du erhältst Hilfe, wenn im Ausbildungsbetrieb Probleme mit Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten vorliegen.

Ausbildungsberater/-in

Ausbildungsberater/-innen sind in jeder Industrie- und Handelskammer zur Beratung der an der Ausbildung Beteiligten tätig, überprüfen die Ausbildungsbetriebe und schlichten im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.

Ausbildungsnachweis

Als Azubi zählt es zu deinen Pflichten, regelmäßig ein Berichtsheft zu führen. Diese Berichte können täglich, wöchentlich oder monatlich geschrieben werden. Sie enthalten Tätigkeiten, die du während deiner Ausbildung erlernt und ausgeübt hast. Außerdem ist der Nachweis die Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Ausbildungsplan

Dieser enthält die sachliche und inhaltliche Gliederung sowie die zeitliche Abfolge der Berufsausbildung. Er wird vom Betrieb für jedes Ausbildungsverhältnis erstellt und ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Vielfach gelten die von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag ausgehandelten Beträge.

Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn der Ausbildung zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen. Bist du noch minderjährig, müssen deine Eltern oder gesetzlichen Vertreter zustimmen und unterschreiben. Im Vertrag werden Ziel der Ausbildung, Ausbildungsbeginn und -dauer, die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Dauer der Probezeit, die Ausbildungsvergütung und der Urlaubsanspruch geregelt.

Berufsausbildungsbeihilfe

Diese wird dir während deiner beruflichen Ausbildung sowie deiner berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme angeboten. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit im jeweiligen Bezirk des Azubis zu finden. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Erstuntersuchung

Wenn du bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig bist, musst du dich von deinem Hausarzt untersuchen lassen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz muss der Arzt feststellen, dass der ausgesuchte Beruf ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt werden kann. Berechtigungsscheine hierfür gibt es normalerweise bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Kindergeld

Deine Eltern bekommen Kindergeld ausgezahlt. Vorausgesetzt, dass du noch unter 25 Jahre bist und dich in deiner ersten Berufsausbildung befindest. Solltest du schon deiner zweiten Berufsausbildung nachgehen, fallen das Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge nur weg, wenn du neben deiner Ausbildung eine weitere Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübst.

Konto

Deine Ausbildungsvergütung bekommst du nicht in bar ausgezahlt, sondern von deinem Arbeitgeber auf dein Bankkonto überwiesen. Spätestens mit Beginn der Ausbildung ist es Zeit, unabhängiger zu werden und dein Geld selbst zu verwalten. Bei fast allen Banken ist das Konto für Azubis kostenlos.

Krankenversicherung

Mit Berufsbeginn bist du selbst krankenversichert. Deine Krankenkasse kannst du dabei frei wählen. Wenn du sichergehen möchtest, dass du zum Ausbildungsbeginn den vollen Krankenversicherungsschutz erhältst, musst du deinen Antrag drei bis sechs Wochen vorher abgeben.

Krankmeldung

Im Krankheitsfall musst du deinen Arbeitgeber sofort verständigen. Spätestens am dritten Krankheitstag musst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen.

Probezeit

Sie darf mindestens einen Monat, maximal vier Monate betragen und ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. In der Zeit wirst du „auf die Probe gestellt“. Innerhalb der Probezeit können du und dein Ausbildungsbetrieb fristlos kündigen. Die Kündigung muss allerdings schriftlich niedergelegt werden.

Prüfungen

Mit der Zwischenprüfung bzw. der Abschlussprüfung Teil 1 (hier fließt die Note in die Endnote mit ein) wird der aktuelle Wissensstand getestet. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, hat jedoch keinen Einfluss auf das Endergebnis. Die Abschlussprüfung dagegen soll zum Ende der Ausbildung feststellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem wesentlichen Berufsschulstoff vertraut ist. In einigen Ausbildungsberufen

gibt es statt der Zwischenprüfung allerdings die Abschlussprüfung Teil 1, deren Ergebnisse in das Endergebnis mit einfließen. Die Auszubildenden werden bei der zuständigen Kammer vor einem Ausschuss geprüft, der aus Vertretern der Ausbildungsbetriebe, der Gewerkschaften sowie aus Berufsschullehrern besteht. Wer durchfällt, kann zweimal wiederholen.

Qualifiziertes Zeugnis

Sobald du deine Ausbildung beendet hast, kannst du bei deinem Arbeitgeber auf Anfrage ein qualifiziertes Zeugnis anfordern. Darin darf der Arbeitgeber keine negativen Bewertungen über dich äußern. Die Sätze werden positiv formuliert, können aber auch eine schlechte Beurteilung beinhalten.

Rabatte (Freizeitangebote)

Als Auszubildender besitzt du meist nicht viel Einkommen und musst lernen, mit dem Geld, was du hast gut zu wirtschaften. Mit einigen Tricks schaffst du es jedoch auch als frischer Arbeitnehmer, effektiv zu sparen und finanziell für die Zukunft vorzusorgen, denn in vielen Fällen bekommst du Ermäßigungen und Zuschüsse. Rabatte erhältst du meist in Kinos, Museen, Theatern, Bibliotheken, Schwimmbädern und an anderen öffentlichen Orten. Schulen, Versicherungen usw. bieten ebenfalls gewisse Ermäßigungen bzw. gute Konditionen an. Ebenso besteht die Möglichkeit, als allein lebender Auszubildender einen Zuschuss (Mietzuschuss) gewährt zu bekommen oder Berufsausbildungsbeihilfe.

SSozialversicherungsausweis

Wenn du das erste Mal eine Beschäftigung aufnimmst, bekommst du vom zuständigen Rentenversicherungsträger deinen Sozialversicherungsausweis. Dieser kann bereits vor Ausbildungsbeginn beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Verkürzung der Ausbildungszeit

Die reguläre Ausbildungszeit kann auf Antrag bei der zuständigen Kammer verkürzt werden. Wenn du einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss hast, kannst du deine Ausbildung um sechs Monate verkürzen. Hast du jedoch die Fachhochschul- oder Hochschulreife, so kannst du sogar um zwölf Monate verkürzen.

Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellten beim Sparen. Das gilt auch für dich, wenn du in einen Bausparvertrag, in einen Riestervertrag oder in einen Aktienfonds investieren willst. Wenn du weniger als 20.000 Euro im Jahr verdienst, zahlt dir der Staat auch noch etwas dazu.

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