BERUFSEINSTIEG KURZ & KNAPP
Von A bis Z Die wichtigsten Begriffe für Berufseinsteiger im Überblick
Arbeitszeit
Agentur für Arbeit Als Schulabgänger/-in musst du dich nicht in jedem Fall arbeitslos melden! Alle Schulabgänger/-innen, die nicht mehr berufsschulpflichtig, also bereits 18 Jahre alt sind und innerhalb von vier Monaten entweder eine betriebliche oder eine schulische Ausbildung oder ein Hochschulstudium bzw. ein Studium an einer Berufsakademie beginnen, müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden. Auch Schüler/ -innen, die in der Viermonatsfrist eine Au-pair-Tätigkeit, einen freiwilligen Dienst im Ausland oder eine Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder Freiwilligen Kulturellen Jahres (FKJ) aufnehmen, sind von der Meldung ausgenommen. Wenn du jedoch den Zeitraum überschreiten solltest oder eine Absage erhältst, musst du dich innerhalb der Viermonatsfrist persönlich in deiner örtlichen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend oder arbeitslos melden.
Solltest du noch unter 18 Jahre alt sein, darfst du höchstens acht Stunden am Tag arbeiten, in der Woche dürfen es nicht mehr als 40 Stunden sein. Bist du über 18, dann können das schon bis zu 48 Stunden sein.
Assistierte Ausbildung (ASA) Wenn deine Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle bislang nicht erfolgreich waren oder du bereits einen Ausbildungsvertrag in Aussicht hast, aber es noch nicht sicher ist, ob du deinen Berufsabschluss ohne weitere Unterstützung schaffst, sprich deine Berufsberatung auf eine „Assistierte Ausbildung“ an. Diese Maßnahme bietet dir Hilfen • zum Abbau von Sprach- und Bildungs defiziten, • zur Förderung fachtheoretischer Fertig- keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie • zur Stabilisierung des Berufsausbildungs- verhältnisses. Dein Ausbildungsbegleiter beim Bildungsträger legt gemeinsam mit dir fest, wie die Unterstützung für dich aussieht. Es entstehen keine Kosten für dich oder den Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Wenn während einer betrieblichen Ausbildung Schwierigkeiten auftreten oder sogar ein Ausbildungsabbruch droht, kann dir die
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Berufsberatung einen kostenlosen Förderunterricht vermitteln. Dieser Unterricht findet einmal oder mehrmals wöchentlich statt, meist nach der Arbeitszeit. Hier können Wissenslücken geschlossen werden und du erhältst Hilfe, wenn im Ausbildungsbetrieb Probleme mit Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten vorliegen.
Ausbildungsberater/-in Ausbildungsberater/-innen sind in jeder Industrie- und Handelskammer zur Beratung der an der Ausbildung Beteiligten tätig, überprüfen die Ausbildungsbetriebe und schlichten im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.
Ausbildungsnachweis Als Azubi zählt es zu deinen Pflichten, regelmäßig ein Berichtsheft zu führen. Diese Berichte können täglich, wöchentlich oder monatlich geschrieben werden. Sie enthalten Tätigkeiten, die du während deiner Ausbildung erlernt und ausgeübt hast. Außerdem ist der Nachweis die Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Ausbildungsplan Dieser enthält die sachliche und inhaltliche Gliederung sowie die zeitliche Abfolge der Berufsausbildung. Er wird vom Betrieb für jedes Ausbildungsverhältnis erstellt und ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.