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Rechte und Pflichten als Auszubildende(r
Was sind meine Rechte und Pflichten als Auszubildende(r)?
Deine Rechte als Auszubildende(r): Dir steht eine angemessene Vergütung zu. Diese erhöht sich mit fortschreitender Berufsausbildung. Du hast Anspruch darauf, dass dir alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die notwendig für das Erreichen des Berufzieles sind. Sämtliche Mittel, die für die Ausbildung oder Prüfung erforderlich sind, werden dir kostenlos zur Verfügung gestellt (Fachliteratur, Werkzeug, Werkstoffe). Alle dir aufgetragenen Tätigkeiten müssen dem Ausbildungszweck dienen. Für den Besuch der Berufsschule und die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wirst du freigestellt. Du hast am Ende der Ausbildung das Recht auf ein Zeugnis, welches Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die er- worbenen Fertigkeiten und Kenntnisse geben muss. Auch du als Auszubildender hast ein Kündigungs- recht, so kannst du das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit fristlos und grundlos beenden. Nach Beendigung der Probezeit kannst du mit einer vierwöchigen Frist kündigen.
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Deine Pflichten als Auszubildende(r): Bemühe dich intensiv, jene Fertigkeiten und Kennt-nisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Führe die dir im Rahmen deiner Ausbildung aufge- tragenen Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Du hast den Anweisungen deines Ausbilders und deiner Vorgesetzten zu folgen. Auch ist es dir untersagt, Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse preiszugeben. Du bist verpflichtet, an Ausbildungsmaßnahmen und am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Während deiner Ausbildung musst du einen sogenannten Ausbildungsnachweis führen. Er dient der Dokumentation der vermittelten Ausbildungsinhalte und ist Zulassungsvorrausetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis in elektronischer Form). https://www.ihk-bonn.de/berufsbildung-und- fachkraeftesicherung/ausbildung/ausbildung- von-a-z/ausbildungsnachweis.html Des Weiteren bist du dazu verpflichtet, dich bei deinem Arbeitgeber in einem Krankheitsfall krank- zumelden und diesem eine Krankheitsmeldung zukommen zu lassen. Zuletzt musst du sorgsam und angemessen mit den Arbeitswerkzeugen und Materialien deines Betriebes umgehen.