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Inhalt Amtlicher Teil -

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 50. Sitzung der Gemeinde Uckerland Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 12.07.2013

Nichtamtlicher Teil 02 06 07

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Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag Wahlbekanntmachung Blütenzauber in Werbelow Grundschule Uckerland Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow Ortsfeuerwehr Hetzdorf feiert 80-jähriges Jubiläum Trainingslager Jugendwehr Uckerland OT Güterberg Gottesdienste/Pressemitteilung Waldbauernschule e. V. Veranstaltungen/Fahrzeugverkauf Wohnungen

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 06/2013

Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 50. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 31.07.2013

Sitzungsdatum: Tagungsort: Beginn: Ende:

Anwesenheit

anwesend:

30.05.2013 Dorfgemeinschaftshaus, Wismar 70, 17337 Uckerland 19.00 Uhr 22.24 Uhr Frau Christine Wernicke, Herr Herbert Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wernicke, Herr Winfried Winter, Herr Olaf Ringk, Herr Karl Kliewer, Herr Lothar Holzmeier, Frau Silke Mandelkow, Frau Evelin Freuck

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.04.2013 In Bezug auf die Aussage von Frau Wernicke im TOP 13 (Weihnachtsmarkt 2013) im öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.04.2013, dass der Kulturausschuss die Anregung zu einer Ausschreibung zur Durchführung des Weihnachtsmarktes 2013 gegeben hat, erhebt Frau Freuck Einspruch. Sie weist darauf hin, dass der Kulturausschuss auf Bitten der Gemeindevertretung über diese Ausschreibung beraten hat. Herr Heinemann lässt über den Zusatz dieser Anmerkung ins Protokoll vom 25.04.2013 abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend

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Die Gemeindevertretung hat unter Beachtung des oben genannten Zusatzes keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.04.2013. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Gemeindevertreter stellen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 04. Einwohnerfragestunde 1) Bezugnehmend auf den Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland vom 25.04.2013, die Straßenbeleuchtung während der Nachtstunden über die Sommermonate abzuschalten, möchte Herr A. Krieser wissen, welche Kostenersparnis mit dieser Maßnahme erreicht wird. Diese Vorgehensweise wird seit 2009 praktiziert, informiert Frau Wernicke. Dadurch konnte die Gemeinde

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Uckerland Einsparungen in Höhe von 7.000,- € verzeichnen. Des Weiteren bittet er darum, dass Herr Mattukat kontrolliert, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen in Nechlin die dabei benötigten Flächen wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt werden. Herr A. Krieser weist darauf hin, dass sich der von der Gemeinde hinter den Garagen am Neubau in Nechlin errichtete Containerplatz auf dem Privatgrundstück seiner Eltern befindet. Auf Anfrage des Herrn A. Krieser, ob er eine Übersicht über die in Nechlin zu mähenden Gemeindeflächen erhalten könnte, weist Frau Wernicke auf die dem Ortsvorsteher vorliegenden Karten hin. Herr Trester bittet um Einladung des Ortsbeirates zu den in Nechlin stattfindenden Bauberatungen. Baubesichtigungen sind Geschäfte der laufenden Verwaltung, erklärt Frau Wernicke. Eine Teilnahme des Ortsbeirates ist möglich. Informationen der Bürgermeisterin Am 07.05.2013 fand ein Gespräch mit den Kommunen und der Regionalen Planungsstelle in Angermünde statt. Die Gemeinde Uckerland hat dort folgende Stellungnahme abgegeben: • Für die Windeignungsgebiete und Weißflächen des Entwurfes 2011 hat die Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen und wird Bebauungspläne aufstellen. • Neue Windkraftanlagen dürfen laut Beschluss der Gemeindevertretung nur mit einem 1.000-MeterAbstand zur Wohnbebauung errichtet werden. • Die Gemeinde Uckerland bittet um Erläuterung der Kriterien „technogene Überprägung“ und „ortsübliche Belange“. Diesbezüglich wies Herr Felgenhauer von der Regionalen Planungsgemeinschaft darauf hin, dass das Kriterium „technogene Überprägung“ noch nicht formuliert und inhaltlich unterlegt ist. Zum Kriterium „ortsübliche Belange“ äußerte er sich nicht, informiert Frau Wernicke. • Die Gemeinde Uckerland möchte das „Schrei­ adler-Gutachten“ einsehen. Frau Wernicke teilt mit, dass Herr Felgenhauer daraufhin erklärte, dass ihm kein derartiges Gutachten vorliegt. Die Gemeinde kann Einsicht in die von der Regionalen Planungsstelle angewandten Unterlagen nehmen, um die flächenmäßige Auswirkung des Schreiadlerschutzes im vorhandenen Windeignungsgebiet Milow festzustellen. • Die Gemeinde Uckerland bittet zu prüfen, ob das Windeignungsgebiet Milow auf die westliche Seite der Landesstraße begrenzt werden kann und ggf. zu den vorhandenen Windkraftanlagen weitere auf dieser Seite hinzukommen könnten. Den Hinweis auf eine Umzingelung von Milow hat Frau Wernicke gegeben.


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Die Planungsstelle wurde darüber informiert, dass der Gemeinde Anträge zur Errichtung von Solaranlagen im Windeignungsgebiet Wilsickow vorliegen. Damit der Regionalplan Bestand hat, ist eine regionsweite einheitliche Anwendung der Kriterien erforderlich, machte Herr Felgenhauer deutlich. Es gilt der Grundsatz Erweiterung vor Neuausweisung und der Schutz des Landschaftsraumes vor einer großräumigen technogenen Überprägung. Darüber hat der Planungsausschuss noch nicht entschieden, teilt Frau Wernicke mit. Die Wahl zum deutschen Bundestag findet am 22.09.2013 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt. In der Gemeinde Uckerland sind 13 Wahlbezirke, die sich wie folgt gliedern: • Bandelow • Fahrenholz mit Lindhorst • Güterberg mit Carolinenthal • Hetzdorf mit Gneisenau, Lemmersdorf, Schlepkow und Kleisthöhe • Jagow mit Kutzerow, Taschenberg, Uhlenhof, Karlstein, Dolgen und Lauenhof • Lübbenow • Milow mit Jahnkeshof • Nechlin • Trebenow • Werbelow • Wilsickow • Wismar mit Hansfelde • Wolfshagen mit Amalienhof und Ottenhagen In den 13 Wahlbezirken sind 13 Wahllokale mit je 6 Wahlhelfern am Wahlsonntag besetzt. Zur Besetzung der Wahllokale mit Wahlhelfer aus den einzelnen Wahlbezirken wird die Unterstützung der Ortsbeiräte benötigt. Die Wahlhelfer sind nach Möglichkeit dem Wahlleiter der Gemeinde Uckerland, Herrn Mattukat, bis zum 19.08.2013 namentlich zu benennen. Bei der Wahl zum Bundestag wird erstmalig mit einer landeseinheitlichen Software PC-Wahl gearbeitet. Mit dem Einsatz von PC-Wahl erfolgt über ein Landesnetz die Übermittlung der Ergebnismeldungen auf doppeltem Weg. Und zwar zwischen den Ämtern bzw. Gemeinden und dem Kreis bzw. Kreiswahlleiter sowie gleichzeitig zwischen den Ämtern bzw. Gemeinden und dem Land bzw. Amt für Statistik. Die Vorbereitungen zum Anschluss an das Landesnetz werden derzeit in der Gemeinde durchgeführt. Voraussichtlich finden am 25.05.2014 die Wahlen zu den kommunalen Vertretungskörperschaften statt. Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft im Land Brandenburg, Herr Jörg Vogelsänger, und Herr Dr. Hoppe vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, hben am 29.05.2013 die Gemeinde Uckerland besucht und die ILE-ELER Fördermaßnahmen besichtigt, wie den Speicher in Wolfshagen, die Grundschule Uckerland und die Kita in Werbelow. Weitere Themen waren auch die Breitbandversorgung in Uckerland und das Fernwärmenetz Nechlin sowie der Zustand der Landesstraße L 256 zwischen Trebenow und Bandelow, auf der sich der Radweg Berlin – Usedom befindet. Bei einer Vor-Ort-Begehung wurde über den Bau

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des Parkplatzes am Nechliner Bahnhof informiert. Frau Wernicke informiert, dass die Gemeinde Uckerland seit 2009 über 1.000.000,- € Fördermittel erhalten hat und eine deutliche Qualitätsverbesserung im ländlichen Raum erreicht wurde. 4) Anhand einer Präsentation stellt Frau Wernicke das Mittelbereichsprofil Prenzlau 2013 vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vor. Sie erläutert, dass, laut der Bevölkerungsprognose, die Gemeinde Uckerland weiterhin bestehen bleiben wird. Dabei geht sie auf die Bevölkerungsdichte (Stand 31.12.2011), die Bevölkerungsentwicklung und -vorausschätzung der verschiedenen Altersgruppen (von 2000 bis 2030) ein. Des Weiteren macht Frau Wernicke Ausführungen zu der Wirtschafts-, der Beschäftigungs- und der Arbeitsmarktsprognose in der Gemeinde Uckerland sowie zu der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge. Der Grundschulstandort ist bis zum Jahr 2020 als gesichert anzusehen, sagt Frau Wernicke. 06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 1) Herr Heinemann bedankt sich, auch im Namen der Gemeindevertretung, bei allen Beteiligten, die die Vorbereitung, die Organisation und die Durchführung des Aktionstages der Jugendfeuerwehren des Landkreises Uckermark unterstützt haben. Ganz besonderer Dank gilt den Jugendwarten für ihre Arbeit in der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Uckerland, die an diesem Tag hervorragende Erfolge erzielte. 2) Am 15.06.2013 ist der Feuerwehrausscheid der Gemeinde Uckerland in Wismar geplant. Zur Vorbereitung des Ablaufes findet mit den Feuerwehren am 31.05.2013 eine Beratung statt. Herr Heinemann bittet um Mithilfe der Gemeindevertreter am Grill. 3) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 27.06.2013, um 19.00 Uhr, in Wolfshagen statt. 07. Brandschutz von Solaranlagen Auf der 49. Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2013 wollte Herr Gampe wissen, ob die Feuerwehr der Gemeinde Uckerland derzeit in der Lage ist, brennende Gebäude mit Solaranlagen zu löschen, erinnert Herr Heinemann. Daraufhin machte Frau Wernicke den Vorschlag, den Gemeindebrandmeister zur nächsten Sitzung einzuladen mit der Bitte um Berichterstattung. Herr Dirk Schmidt, Gemeindebrandmeister der Gemeinde Uckerland, versichert, dass die Feuerwehr dieser Gemeinde auch bei Bränden von Photovoltaikanlagen ausrückt. Er macht deutlich, dass die Kameraden zu jeder Stunde in einem angemessenen Zeitraum vor Ort sein könnten. Ein Problem beim Brand einer Solaranlage stellt lediglich die Fläche und die Reichweite des Löschmittels dar, so dass ein größerer Schaden am Gebäude entstehen könnte. Sollte auf einer Photovoltaikanlage am Tag ein Feuer entstehen, müssen die Feuerwehrmänner beim Löschen des Brandes einen vorgegebenen Abstand einhalten, um nicht der Gefahr der Stromkreisschließung ausgesetzt zu sein, erläutert Herr Schmidt. 08. Stand B-Plan Windeignungsgebiet Milow Frau Hartwich, Planerin der Firma Enertrag AG, erklärt, anhand von Kartenmaterial, die ermittelten Weißflächen nach den beschlossenen Kriterien der Gemeinde für die Aufstellung der B-Pläne des Windeignungsgebietes Milow. Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit den Investoren ge-


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führt. Aufgrund eines von der Enertrag AG eingereichten positiv beschiedenen Vorbescheides, liegt eine Potentialstudie von Fledermäusen, eine Brutvogel- und Rastvogelkartierung vor. Zur Zeit wird eine Vollstudie von Fledermäusen und eine Raumnutzungsanalyse des Seeadlers im Auftrag der Enertrag AG erstellt. Frau Hartwich führt an, dass das weitere B-Plan Verfahren vom derzeitigen Regionalplanungsprozess abhängig ist. Frau Wernicke ist der Ansicht, dass das, was von Frau Hartwich als Verhinderung für die weitere Arbeit des BPlans vorgetragen wurde, bereits bei der Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Windfeldbeplanung bekannt war. Aufgrund der unzureichenden Informationen macht sie den Vorschlag, dass die Enertrag AG ihre Angaben zur nächsten Sitzung konkretisiert. Die Gemeinde Uckerland erwartet von den Planungsbüros eine frühzeitige Vorbereitung der Beplanung der Windeignungsgebiete und die Einhaltung des vertraglich vorgegebenen Zeitrahmens, macht Frau Wernicke deutlich. 09. Stand B-Plan Windeignungsgebiet Wilsickow Herr Heyn, Büro Plan und Recht GmbH Berlin, informiert über die Beauftragung zur Erarbeitung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes für das Windeignungsgebiet „Wilsickow“ sowie den anschließenden Bebauungsplan für die Gemeinde Uckerland. Er macht Angaben zur Ausgangssituation des bisherigen Bebauungsplanes des Windeignungsgebietes „Wilsickow“ (Flächennutzungsplan Nr. 2 des ehemaligen Amtes Lübbenow und sachlicher Teilregionalplan vom 04.10.2000), zur Entwicklung der Windenergienutzung und der Anlagenhöhe sowie zur aktuellen Situation. Mit der Fortschreibung des sachlichen Teilregionalplanes vergrößert sich auch die Weißfläche, erläutert Herr Weyrauch, Büro Plan und Recht GmbH Berlin. Die Gemeinde Uckerland hat die Aufgabe, die Bauleitplanung der Raumordnung anzupassen. Diesbezüglich teilt Herr Weyrauch ein Informationsblatt zur Aufstellung eines räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplanes für das Windeignungsgebiet „Wilsickow“ zur räumlichen Steuerung der Windnutzung aus. 10. (BV-Nr. 0394/13) Antrag der Firma ENERTRAG AG auf Aufnahme zusätzlicher Flächen für die Windenergie im Windfeld Milow Die ENERTRAG AG hat einen Antrag auf Aufnahme zusätzlicher Flächen für die Windenergie im Windfeld „Milow“ gestellt, informiert Frau Wernicke. Die Antragsflächen sind derzeit aus Gründen eines bekannten Schreiadlerbrutplatzes nicht in den aktuellen Arbeitsstand der Regionalplanung mit aufgenommen worden. Die ENERTRAG AG beabsichtigt, diesbezüglich eine Schreiadler-untersuchung inkl. Raumnutzungsanalyse aus dem Jahr 2012 im Jahr 2013 fortzuführen. Weiterhin informiert Herr Brandau über die am 06.05.2013 durchgeführte Ortsbeiratssitzung in Milow, in der die Standpunkte zum neuen Stand der Regionalplanung Windeignungsgebiet „Milow“ diskutiert wurden. Entsprechend der neuen Planungen für Windeignungsgebiete durch die Regionale Planungsstelle (Stand 2011) akzeptierten die Mehrheit der Einwohner und der Ortsbeirat Milow eine ausgewogene, maßvolle Erweiterung mit einer Sichtachsenfreiheit nach Güterberg und Werbelow, nicht jedoch östlich des Dorfes über die Straße in Richtung Werbelow. Die Regionale Planungskommission hat festgelegt, dass die Flächen, die für die Windkraftnutzung geeignet sind, in

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den Plan aufgenommen werden, macht Herr Heinemann deutlich. Herr Wernicke ist der Meinung, dass die Belange der Einwohner eine größere Beachtung finden sollten als ein Schreiadler. Er informiert über die Existenz eines Schreiadlers in dieser Region bereits seit den 90iger Jahren. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland befürwortet die Durchführung eines Monitoring zum Nahrungsund Brutverhalten des Schreiadlers im Zusammenhang mit dem geplanten WEG Milow. Das Ergebnis des Monitoring soll der Regionalen Planungsstelle nach Vorstellung in der Gemeindevertretung zur Prüfung der Anwendung der Kriterien zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungsergebnis anwesend

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11. (BV-Nr. 0397/13) Städtebaulicher Vertrag für das Windeignungsgebiet Bandelow Herr Heinemann erläutert, dass es sich hierbei um einen städtebaulichen Vertrag für das von der Regionalplanung neu aufgenommene Windgebiet „Lübbenow“ handelt, welches als Windeignungsgebiet „Bandelow“ von der Gemeinde mit beplant wird. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Windeignungsgebiet Bandelow mit der Firma WindBauer GmbH aus Breesen, OT Pinnow. Abstimmungsergebnis anwesend

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12. (BV-Nr. 0396/13) Stiftung Durch die Gründung einer Stiftung soll den Investoren die Möglichkeit gegeben werden, Gelder für gemeinnützige Zwecke zu spenden, erläutert Herr Heinemann. Um entscheiden zu können, wie die Spenden verwendet werden sollen, bedarf es eines Stiftungsrates und einer entsprechenden Satzung. Die Gemeindeverwaltung hat alle Varianten einer Stiftung zugearbeitet mit der Bitte um Äußerung, welchen Stiftungszweck die Gemeindevertretung favorisiert, so Frau Wernicke. Sie schlägt eine private Stiftung vor, in der der Vorsitzende der Gemeindevertretung, die Bürgermeisterin und die dazugehörigen Investoren den Stiftungsrat bilden. Sie bittet die Gemeindevertreter um Positionierung, ob die Verwaltung weiter an diesem Projekt arbeiten soll. Im Anschluss an die Diskussion der Gemeindevertreter weist Frau Wernicke darauf hin, dass mit dieser Beschlussvorlage nur entschieden wird, welche Ziele eine Stiftung, aus Sicht der Gemeindevertreter, bei der Erarbeitung der Satzung berücksichtigt werden sollte. Sie beantragt bei der Beschlussfassung den Förderpunkt „Brandschutz“ mit aufzunehmen. Herr Wernicke bittet um Einzelabstimmung der Fördervorschläge der Gemeindeverwaltung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, eine Stiftungssatzung zur Förderung


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• der Jugendhilfe, • der Altenhilfe, • der Kunst und Kultur, • der Landschaftspflege, • des Umweltschutzes, • des Sports, • der Daseinsvorsorge und • der Infrastruktur sowie • des Brandschutzes zu erstellen.

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tung der gemeindeeigenen Wohnungen. Er informiert, dass die Vergabe von Aufträgen, die über einen geschätzten Netto-Auftragswert von mindestens 200.000,- € liegen, europaweit auszuschreiben sind. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Vertagung der Ausschreibung der Verwaltung für die kommunalen Wohnungen und erteilt der Gemeindeverwaltung den Auftrag diese Beschlussvorlage zu überarbeiten. Abstimmungsergebnis

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Herr Menke stellt den Antrag, dass noch andere Alternativen mit Hilfe fachkundiger Beratung überprüft werden sollen. Es soll geprüft werden, ob über neue städtebauliche Verträge Zahlungen von Investoren erfolgen können. Die Stiftungssatzungen sollten von der Gemeindeverwaltung vorbereitet und ein Zuwendungsmodell sowie die Gründung eines Gesamtdorfvereines überprüft werden, ist Herr Brandau der Meinung. Herr Heinemann fasst die Vorschläge von Herrn Menke und Herrn Brandau zusammen, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt werden soll, zusätzlich zu den Stiftungssatzungen, die Möglichkeit von Zuwendungen über einen Gemeindeverein und Teilung einer Stiftung sowie Zuwendungsmodelle und Vertragssponsoring zu überprüfen. Frau Wernicke formuliert den Beschlusstext wie folgt mit dem Hinweis, dass bei Beschlussfassung finanzielle Mittel notwendig sind und der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt werden müssen: Die Gemeindeverwaltung wird von der Gemeindevertretung beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für einen Gemeindeverein zu ermitteln und zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt über einen städtebaulichen Vertrag Zahlungen von Investoren an die Gemeinde zu erhalten. Abstimmungsergebnis anwesend

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Der Antrag ist abgelehnt. 13. (BV-Nr. 0380/13) Beteiligung an einer Windkraftanlage in Bandelow Frau Mandelkow meldet zu diesem Tagesordnungspunkt Befangenheit an. Herr Heinemann erklärt, dass ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Ablehnung der Errichtung eines eigenen Bürgerwindrades der Gemeinde Uckerland vorliegen muss. Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, das Angebot der ARGE „Windland Bandelow“ ein eigenes Bürgerwindrad auf den Flächen der ARGE „Windland Bandelow“ zu errichten, abzulehnen. Abstimmungsergebnis anwesend

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14. (BV-Nr.0378/13) Öffentliche Ausschreibung der Verwaltung für die gemeindeeigenen Wohnungen Herr Heinemann erinnert an den Antrag der Gemeindevertretung, zur Einholung eines Angebotes für die Bewirtschaf-

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Diese Beschlussvorlage ist vertragt. 15. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Frau Mandelkow erinnert an den Hinweis im Ortsbeirat an den Bauamtsleiter der Gemeinde, dass sich in Bandelow 72 die Straße absenkt. Sie möchte wissen, ob aktuelle Informationen diesbezüglich vorliegen. Bisher hat sie keine Antwort erhalten. 2) Auf Anfrage eines Bürgers bittet Herr Ringk um Versetzung der Buswartehalle von Taschenberg nach Jagow. Frau Wernicke sicherte Prüfung zu. 3) Bezugnehmend auf den Hinweis von Herrn Ringk über die beschädigten Zaunstreben am Erbbegräbnis in Wolfshagen, informiert Frau Wernicke, dass der Auftrag zur Reparatur ausgelöst ist. 4) Herr Brandau bedankt sich für die schnelle Reparatur der in der letzten Sitzung erwähnten Straßenschäden und bittet auch um die Behebung der Straßenschäden (Löcher) am Ende des Ortsteils Milow in Richtung Güterberg. 5) Bei der Besichtigung des Storchennestes in Wolfshagen (bei der Firma Trinks) stellte Herr Ringk eine Gefährdung des Nestes durch zu hohen Bewuchs fest. Er bittet um Entfernung des Gehölzes. 6) Frau Mandelkow sowie Herr Schütt bitten darum, auf den Spielplätzen in den Ortsteilen, je nach Bedarf, wöchentlich zu mähen. 7) Herr Schütt weist darauf hin, dass an der Kaiser-Manöver-Terrasse keine Rasenmahd erfolgt ist. Diesbezüglich merkt Frau Wernicke an, dass sich diese Terrasse außerorts befindet und ein Projekt der Gutsherrentour ist. Schwerpunkte der Rasenmahd sind die Schule, die Kindertagesstätten und die inneren Ortslagen. 8) Herr Heinemann bittet um Ausbesserung des Landweges von Trebenow in Richtung Milow. 9) Herr Menke weist auf die Löcher in der Straße Uhlenhof hin.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 25.04.2013 Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 25.04.2013. Frau Wernicke verlässt um 21.52 Uhr die Sitzung.


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02. (BV-Nr. 0392/13) Personalentscheidungen Erzieher Abstimmungsergebnis anwesend

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03. (BV-Nr. 0393/13) Auftragsvergabe Dachdämmung an der Grundschule Uckerland in Werbelow Frau Wernicke nimmt ab 21.55 Uhr wieder an der Sitzung teil. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Dachdämmung an der Grundschule Uckerland in Werbelow. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma ÖKIN GmbH Innenausbau ZelluloseDämmung aus Jatznick den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend

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04. (BV-Nr. 0390/13) Grundstücksverkäufe im Ortsteil Güterberg Der Ortsbeirat Güterberg wurde zu den Grundstücksverkäufen angehört und stimmte diesen auf ihrer Ortsbeiratssitzung am 14.06.2012 zu, informiert Herr Heinemann. Er macht den Vorschlag, dass die Gemeindevertretung nur einen Beschluss zur Veräußerungen aller Grundstücke fasst und lässt darüber abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend

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Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt den Verkauf der Grundstücke. Abstimmungsergebnis anwesend

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05. (BV-Nr. 0391/13) Grundstücksverkäufe in den Ortsteilen Nechlin und Hetzdorf Der Ortsbeirat Nechlin wurde zu dem Grundstücksverkauf angehört und hat dem zugestimmt, teilt Herr Trester mit. Herr Heinemann stellt den Antrag, die Grundstücksverkäufe in den Ortsteilen Nechlin und Hetzdorf einzeln abzustimmen.

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Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt das Grundstück in der Gemarkung Nechlin zu verkaufen. Abstimmungsergebnis anwesend

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Herr Winter erklärt die Lage des zum Verkauf angebotenen Grundstückes und informiert die Gemeindevertretung diesbezüglich über die Anhörung und die Befürwortung des Ortsbeirates Hetzdorf. Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, das Grundstück in der Gemarkung Schlepkow zu verkaufen. Abstimmungsergebnis anwesend

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06. Anfragen der Gemeindevertreter Die Gemeindevertreter haben keine Anfragen. 07. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen. 08. Informationen der Bürgermeisterin Frau Wernicke erinnert an den ihr erteilten Auftrag, den Vorgang zum Wärmelieferungsvertrag des Dorfgemeinschaftshauses Kutzerow zu prüfen. 09. Schließung der Sitzung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.24 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 31.07.2013

Wernicke Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt:

Ortsbeirat Güterberg 13. Sitzung am 13.06.2013 Ortsbeirat Wolfshagen 17. Sitzung am 13.06.2013 Ortsbeirat Wilsickow 7. Sitzung am 17.06.2013 Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 25.07.2013 Wernicke Bürgermeisterin


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Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 12.07.2013 Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I/05 S. 50) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 S. 174) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 27.06.2013 folgende Satzung zur Umlage der Verbandbeträge des Gewässerunterhaltsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ beschlossen: §1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Uckerland ist aufgrund des § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95 S. 14) in der zurzeit geltenden Fassung gesetzliches Pflichtmitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ für all diejenigen Flächen im Gemeindegebiet, die nicht im Eigentum des Bundes, des Landes oder einer sonstigen Gebietskörperschaft stehen. Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandsgebietes gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i. V. m. § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung. (2) Die Verbandsmitglieder haben gem. § 27 der Verbandssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 10.05.2011, bekannt gemacht als Neufassung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 35 am 07.09.2011 dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. §2 Gegenstand der Umlage (1) Die Gemeinde Uckerland erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an den Gewässerunterhaltungsverband Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ zu zahlenden Verbandsbeiträge sowie die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten

derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde, des Bundes, des Landes oder einer anderen Gebietskörperschaft stehen, umgelegt werden. (2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist, und wird nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Gewässerunterhaltsverbandes gegenüber der Gemeinde für das Kalenderjahr festgesetzt. §3 Fälligkeit Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden. §4 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß § 2 Abs. 2 Eigentümer eines Grundstückes im Gemeindegebiet ist. (2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückeigentümers. (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner. §5 Umlagemaßstab Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2. §6 Umlagesatz Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt für das Kalenderjahr 2012 – 0,000821 € und für das Kalenderjahr 2013 – 0,000850 €. §7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft. Uckerland, den 12.07.2013

Wernicke Bürgermeisterin

Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

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ISSN 1612-1511


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Nichtamtlicher Teil Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1.

2.

3.

4.

5.

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde – die Wahlbezirke der Gemeinde Uckerland wird in der Zeit vom 2. September 2013 bis 6. September 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland im Einwohnermeldeamt Zimmer 16 (der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 6. September 2013 bis 11.30 Uhr, bei der Gemeinde Uckerland, (16. Tag vor der Wahl) Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland im Einwohnermeldeamt Zimmer 16 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung. (21. Tag vor der Wahl) Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 57 Uckermark-Barnim I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a)

6.

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 1. September 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 6. September 2013) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestell worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013,18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder (2. Tag vor der Wahl) elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu


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versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

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Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Uckerland, den 26.07.2013 Die Gemeindebehörde

Wernicke Bürgermeisterin

Wahlbekanntmachung 1. 2.

3.

Am 22.September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde ist in 13 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.08.2013 bis 01.09.2013 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/ treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Kultur-und Plenarsaal der Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der

4.

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6.

Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Uckerland, den 08.08.2013 Die Gemeindebehörde

Wernicke Bürgermeisterin


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Kinder- und Jugendarbeit Blütenzauber in Werbelow Am Dienstag, dem 25.06.2013 fand in der Wassermühle in Werbelow ein Projekt Deutsch-Polnische Schülerbegegnung mit dem Thema Blütenzauber statt. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland, Christine Wernicke, begrüßte herzlich die Gäste aus unserer Partnergemeinde unter Leitung der Bürgermeisterin Monika Kuźmińska, sowie Schülerinnen und Einwohnern aus Wegorzyno. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Uckerland kamen zum Teil mit ihren Eltern und wurden trotz Ferien von der Lehrerin Frau Neuenfeldt begleitet. Von der Gemeindevertretung war Herr Winter anwesend. Alle Teilnehmer erwartete ein spannender Tag. Frau Bettina Husemann von der Wassermühle Werbelow und Frau Jutta Amzoll, unica. Kunsthaus Karlstein, hatten dieses Projekt mit viel Liebe vorbereitet und begrüßten mit einem alkoholfreien bunten Mixgetränk alle Kinder und Erwachsenen.

Sie bauten mit den Kindern eine Blütenpresse, in der jedes Kind von ihm ausgewählte Blüten pressen konnte. Anschließend wurden die Blütenpressen von außen bunt bemalt und alle waren mit viel Eifer dabei. Ausgleich gab es bei Ballspielen, bei denen die Namen, Farben und Zahlen in der jeweils anderen Sprache geübt wurden.

Zusammen wurde an einem großen Plakat gemalt.

Nach einem Mittagessen wurde gemeinsam ein Poster mit dem Wappen der Partnergemeinde Wegorzyno, dem Wappen der Gemeinde Uckerland und dem Symbol der EU (Sternenkranz) gestaltet. Wenn auch einige Gesichter und Jacken hinterher blau und gelb gefärbt waren, waren alle mit dem Ergebnis zufrieden.

Gespannt folgten die Kinder der Anleitung durch Frau Amzoll.

Leider konnte aufgrund des starken Regens der geplante Spaziergang und das Sammeln von Blüten nicht statt finden. Das schlechte Wetter konnte der guten Laune jedoch nichts anhaben und alle Kinder hatten in der Scheune der Wassermühle viel Spaß. Frau Amzoll und Frau Husemann erläuterten das Projekt.

Das Filzen machte allen viel Spaß.

Erste Ergebnisse wurden präsentiert.

Am Nachmittag wurden die Schülerinnen und Schüler in die Technik des Filzens eingewiesen und sie hatten viel Spaß beim Filzen bunter Blüten und Bälle. Die große Gruppe des Kindergartens schaute mit Frau Andrey und Herrn Vendt am Vormittag vorbei und sie informierten sich, was die Hortkinder machen. Die Erzieherin des Kindergarten „Uckerlandspatzen“ in Werbelow, Frau Andrey, hatte für den Nachmittag für die Kinder Spiele vorbereitet: z. B. Büchsenwerfen, Ballspiele und die Gestaltung von Bildern.


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Schnell hatten die polnischen und deutschen Kinder untereinander Kontakt geknüpft und es entwickelten sich kleine Freundschaften. Die Blütenpressen und Filzobjekte konnten von den Kindern als Erinnerung an diesen Tag mit nach Hause genommen werden und von der Kita „Uckerlandspatzen“ gab es eine kleine Überraschung. Die Zeit, in der die Kinder beschäftigt waren, nutzte Christine Wernicke für einen gemeinsamen Besuch mit der Bürgermeisterin Monika Kuźmińska auf dem Rosenhof der Familie Flemming in Karlstein. Die partnerschaftliche Beziehung zwischen der Gemeinde Uckerland und der Gemeinde Wegorzyno in Polen haben eine langjährige Tradition. So sprach die Bürgermeisterin,

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Monika Kuźmińska, an die Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland eine Einladung für einen Besuch zum Stadtfest am 20.06.2013 in Wegorzyno aus. Das Ziel des Tages die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beider Gemeinden zu vertiefen, gleichzeitig aber auch das gegenseitige Kennenlernen, Achten und Miteinander der Schüler zu entwickeln, wurde erreicht. Alle hatten viel Spaß und werden den Tag bestimmt in guter Erinnerung behalten. Dieses Projekt wurde unterstützt durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (INTERREG IVA – Fonds für kleine Projekte in der Euroregion POMERANIA). Christine Beye

Erinnerung an den „Blütenzauber“ Die Kinder der Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow gestalten den Landschaftsrahmen an der Wassermühle aus unserem Ort und stellten ihn auf Papier dar.

ten die Kinder Blüten aus. Nun wurden die verschiedenen Blüten in den angedeuteten Landschaftsrahmen geklebt. Entstanden ist ein Bildausschnitt zum Bestaunen.

Bei unserem Blütenprojekt fertigten die Kinder Murmelbilder an. Aus diesen entstandenen Bildern stanzten und schnit-

Viele Grüße von den Kindern und Erziehern der KITA „Uckerlandspatzen“

Dieses Bild ist unser kleines Geschenk an unsere polnischen Freunde.


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Grundschule Uckerland Ein schöner Tag mit der Feuerwehr in Wilsickow Am vorletzten Schultag wartete auf die Schüler der 3. Klasse noch ein Wandertag voller Überraschungen und Spaß. Von der Schule ging es per Pedes nach Wilsickow. Dort erwarteten uns schon Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit ihrem Fahrzeug. Nicht nur das, sondern kurze Zeit später fuhr der Kamerad Mehls von der FF Milow mit dem Feuerwehrauto Ello – TLF8 /TS 8 vor. Beide Fahrzeuge wurden den Kindern erklärt und die Schüler konnten sich an der Kübelspritze und der Schnelleinrichtung probieren und ihre Kraft und ihr Geschick testen. Nebenbei wurden

die Kinder durch Gesichtsmalerei in kleine Feen, Tiger und Gruselmonster verwandelt. Wer wollte, konnte natürlich eine kleine Runde mit dem Feuerwehrauto fahren. Zum Abschluss gab es noch eine leckere Grillwurst und Melonen. Es war ein rundum gelungener Tag mit viel Spaß und Wissenswertem. Dafür möchten wir uns ganz besonders bei Frau Schetzior, Frau und Herrn Höppner, Herrn Mehls, Herrn Neubauer und Herrn Guske sowie Frau Böttcher und Frau Flachenecker bedanken. Alle Kinder, die nach diesem Tag in die Jugendfeuerwehr eintreten möchten, heißen wir herzlich willkommen.

Mit großem Interesse hören die Kinder den Feuerwehrmännern zu.

Bei vielen Kindern wurde das Interesse für die Jugendfeuerwehr geweckt.

Danke für diesen tollen Wandertag! Auch wenn das neue Schuljahr inzwischen schon begonnen hat, wollen wir von einem tollen Erlebnis im Juni erzählen. Da führte uns unser Wandertag erst einmal wirklich zu Fuß nach Trebenow zum Landwirtschaftlichen Lohnunternehmen Bertram GmbH. Herr Bertram begrüßte uns und zeigte uns, was es dort alles zu sehen gab. Vor allem die Jungenherzen schlugen höher, als sie den großen Fuhrpark sahen, der extra für uns aufgestellt worden war. Und das tollste war, dass wir in alle Maschinen hineinklettern und auf Schalter und Hebel drücken durften. Viele Helfer beantworteten unsere Fragen. Und dann ging’s los – in einer langen Reihe gab es eine Probefahrt über das Betriebsgelände. Nachdem wir noch mit kleinen Naschereien überrascht worden waren, ging es zum nächsten Höhepunkt.

Jürgen und Martin Steinberg zeigten uns ihre Strauße und wir erfuhren viel Interessantes über diese großen Laufvögel. Neben ihnen kamen wir uns wie Zwerge vor und waren deshalb auch nicht überrascht, wie riesig deren Eier sind. Das uns spendierte Eis schmeckte prima. Jetzt mussten wir uns aber beeilen, denn Herr Mehls und Familie Höppner warteten schon mit einer Grillwurst am Spielplatz auf uns. Oje, und nun sollten wir noch nach Werbelow zurück laufen? Nein – mit Herrn Schmidt und seiner Kutsche war es viel bequemer. Das war ein toller Tag – wir sagen allen ein großes Dankeschön. Kinder und Klassenleiterin der FLEX A aus Werbelow


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Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow Die „Schlauen Füchse“ verabschieden sich Einen wunderschönen Tag hatten die „Schlauen Füchse“ der Kita „Uckerlandspatzen“ im Nettelgrund. Zum Abschied fuhren sie mit ihren Eltern und ihrer Gruppenerzieherin Frau Dolgner in den Märchenwald. Viele spannende Dinge gab es dort zu entdecken. Neben Märchenfiguren, geschnitzt aus Holz, liefen den Kindern immer wieder verschiedene Insekten über den Weg. Alle Kinder waren interessiert und neugierig. Unterschiedliche Spiele regten die Kinder zum Nachdenken an und auch die Eltern, die ihre Kinder dabei unterstützten. Welches Fell gehört zum Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hirsch? Hat die Eule eigentlich auch Fell oder doch Federn? Spannende Fragen, die den Kindern hier begegneten.

Beim Weitsprung strengten sich alle Kinder besonders an, denn hier gab es einen Stempel als Belohnung. Je nach dem, bei welchem Tier die Kinder landeten. Nach der Entdeckungstour durch den Wald waren alle hungrig und suchten den Grillplatz auf. Während die Väter grillten, bekamen die zukünftigen Schulkinder ihre Zuckertüten. Frau Dolgner schickte den Kindern noch einige Wünsche mit auf den Weg und verabschiedete sich von ihnen. Nach dem sich alle gut gestärkt hatten, tobten sie sich noch einmal richtig aus, bevor die Heimreise angetreten wurde. Doreen Olbrych

Ein großes Dankeschön an Frau Dolgner und die weiteren Erzieherinnen der Kita „Uckerlandspatzen“ für die zuverlässige Begleitung und Betreuung unserer Kinder.

Der Storch

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Melissa Gil, 7 Jahre

Lilli Majewski, 5 Jahre


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Feuerwehr Ortsfeuerwehr Hetzdorf feiert 80-jähriges Jubiläum In diesem Jahr begeht die Freiwillige Feuerwehr Hetzdorf den achtzigsten Jahrestag ihrer offiziellen Gründung. Dieses Jubiläum zum Anlass nehmend, fand das Floriansfest hierzu am 28. und 29. Juni statt. Los ging es am Freitagabend mit einem Lagerfeuer auf dem Festplatz. Eingestimmt wurden alle Anwesenden von rhythmischen Trommeln der „Blumen group – wir beaten mehr“. Diese Musik passte sehr gut zur Atmosphäre und kam bei allen Anwesenden außerordentlich gut an. „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.“ Unter diesem Motto begann der eigentliche Festtag am Samstagmorgen mit einem Gottesdienst in der Hetzdorfer Kirche. Pastor Ulrich Kasparick stellte diesen ganz unter dem Motto des Ehrenamtes. Begleitet durch Gospelgesang und Gebete, würdigte er alle Feuerwehrangehörigen für ihren selbstlosen Einsatz. Ebenso ging er auf die Verbindung zwischen Feuerwehr und Kirche ein und erklärte die Bedeutung des heiligen Florians, dem Schutzpatron der Feuerwehr. Nachdem die Hetzdorfer Kameraden einen Segen erhielten, begann der Umzug durchs Dorf. Zum Festumzug hatten sich auch viele Kameraden anderer Wehren eingefunden. Mit musikalischer Begleitung durch die Schalmeienkapelle Geesow marschierten die Kameraden durch das Dorf bis zum Festplatz. Die offizielle Eröffnung des Festes erfolgte durch die Reden des Gemeindebrandmeisters Dirk Schmidt, der Hetzdorfer Ortswehrführerin Manuela Schmidt und der Bürgermeisterin Christine Wernicke. Von Dirk Schmidt wurde kurz die Chronik der Feuerwehr Hetzdorf dargestellt. Manuela Schmidt bedankte sich bei allen Sponsoren und Helfern für die Unterstützung in jeglicher Hinsicht. Frau Wernicke erläuterte zum Abschluss ihrer Rede, dass sie ohne Geschenk gekommen sei, weil die Gemeinde jeden Cent spare um die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges im nächsten Jahr zu realisieren, auf welches die Hetzdorfer Kameraden schon sehnlichst warten. Anschließend gratulierten die anwesenden Wehren den Hetzdorfern. Mit drei donnernden Kanonenschüssen durch den Schützenverein Strasburg, begann das Nachmittagsprogramm. Der Hundesportverein Schwedt zeigte sein Können und beeindruckte die Zuschauer durch die Vorführung von

Übungen aus den Bereichen Hindernis-Bahn, Gehorsam und Schutzdienst. Danach belustigte der Bauchredner Berny und Co. das Publikum mit seinem tollen Humor und witzigen Überraschungen. Hierzu durften mehr oder weniger freiwillige Kameraden als Bauchrednerpuppe mitmachen. Besonders der Nana Mouskouri Auftritt des Kameraden Thomas Gerasch sorgte für großen Applaus und viel Lachen. Später unterhielt Clown Kleks die jungen Zuschauer und im Anschluss zeigte das Schlager-Duo Diana und Marko ihre Gesangskünste. Mit einer Stunde voller Liedern des deutschen Schlagers und toller Stimmung, neigte sich der Nachmittag langsam dem Ende zu. Am Abend wurde dann zum Tanz im Festzelt eingeladen. Als Abschlusshighlight gab es dann noch den Auftritt der Gruppe „Kamper­Jungs“. Diese sorgte mit Choreografien zu bekannten Liedern und einer Geschichte über die Feuerwehr Hetzdorf, in der jeder Kamerad mit seinen Eigenarten dargestellt wurde, für tolle Stimmung. Mit viel Tanz und guter Laune klang das diesjährige Floriansfest dann in den frühen Morgenstunden aus. Die Feuerwehr Hetzdorf möchte sich hiermit bei allen Sponsoren, Helfern und Beteiligten für die rundum gelungene Feier zum 80-jährigen Jubiläum recht herzlich bedanken.

Der Festumzug wurde von D. Schmidt, C. Wernicke, M Schmidt und S. Hagedorn angeführt.

Der Hundesportverein Schwedt bei der Vorführung.

Steffen Schmidt und die Kameraden der Feuerwehr Hetzdorf

Viele Kameraden nahmen am Festumzug teil.


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Trainingslager Jugendwehr Uckerland OT Güterberg Aktion, Spiel und Spaß und was mit Freunden erleben – das wird in der Güterberger Jugendwehr groß geschrieben und gelebt. Um unseren Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vertiefen, ihre Kenntnisse aufzufrischen und nicht nur für Wettkämpfe zu trainieren, machten wir uns am Freitag, dem 28.06.2013 auf ins Trainingslager nach Thomsdorf. Also packten wir unsere sieben Sachen (bei einigen waren es auch acht oder mehr) und los ging es. In Thomsdorf angekommen wurden die Zelte aufgebaut und wir verbrachten bis Sonntag gemeinsam eine schöne Zeit. Im Vordergrund stand natürlich der Spaß, aber es wurden auch Trainingseinheiten absolviert. Wir führten einen Orientierungslauf durch, die Kenntnisse in Erste Hilfe und beim Anwenden der stabilen Seitenlage wurden vertieft, die Teamfähigkeiten unserer Kinder wurden auf die Probe gestellt, die Ausdauer und das Durchhaltevermögen in ungewohnten Situationen getestet und die Hilfsbereitschaft untereinander immer wieder gezeigt. Dabei stand das WIR immer im Vordergrund. Wir haben gemeinsam die Mahlzeiten eingenommen, die Zelte auf- und wieder abgebaut, das Geschirr gespült, gebadet, getanzt, gelacht und dem Regen getrotzt. Dieses Wochenende hat uns allen viel Spaß bereitet und wir möchten uns bei allen bedanken, die das ermöglicht haben.

Jugendwehr Güterberg in Thomsdorf

Zusammenarbeit bei der „Entfesselung“

Vielleicht fragen sich einige: „Warum tun wir Erwachsenen uns diesen Stress eigentlich an?“ Denen können wir nur sagen: „Es lohnt sich. Die Kinder haben es verdient und mit unserer Truppe können wir das immer wieder machen!“ Vielen Dank. Cornelia Kipka, Jugendwart FF Güterberg


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Gottesdienste Datum 25.08.13 01.09.13 08.09.13 14.09.13 15.09.13 22.09.13 29.09.13 13.10.13

Uhrzeit 10.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 10.30 Uhr 09.00 Uhr 10.00 Uhr

Ort Wolfshagen Milow Trebenow Hetzdorf Nechlin Schlepkow Lübbenow Wilsickow Milow Trebenow

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Pressemitteilung Waldbauernschule e.V. In den Monaten September, Oktober und November jeweils freitags in der Zeit von 16.00–19.30 Uhr und samstags in der Zeit von 8.30–15.30 Uhr veranstaltet die Waldbauernschule Brandenburg e. V. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesitzer. Schulungsthemen sind Waldschutz, Leitungsrechte, Verbissmonitoring, Holzmarkt, Förder-RL, Waldbau Lärche, neue RVR Laubholz, Nadel-Werksortierung und Holzernte von A–Z. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30,- € erhoben. Schulungstermine finden Sie im Internet auf der Seite www.waldbauernschule-brandenburg.de oder unten. Da die Veranstaltungen nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter 033 920-506 10, per EMail waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei. Schulungstermine: 27. + 28.09.2013 Großraum Zehdenick („Elisabethmühle“ Stadtwerke Zehdenick, Schleusenstr. 22, 16792 Zehdenick) 11. + 12.10.2013 Großraum Märkische Schweiz (Gaststätte „Däbersee“, Dahmsdorfer Str. 59, 15377 Waldsieversdorf) 25. + 26.10.2013 Großraum Beeskow (Gaststätte „Märkischer Dorfkrug“, Dorfstr. 14, 15848 Ragow-Merz) 15. + 16.11.2013 Großraum Schorfheide (Naturfreundehaus „Am Üdersee“, Üdersee Süd 111, 16244 Finowfurt) Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: gemeinde@uckerland.de www.uckerland.de

Nächste Ausgabe Nr. 07/13 August/September 2013 Anzeigenschluss:

02.10.2013 Redaktionsschluss: 23.09.2013 Erscheinungstermin: 15.10.2013


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Veranstaltungen Datum 24.08. 31.08. 31.08. 31.8./1.9. 04.09. 07.09. 07.09. 7./8.9. 08.09. 21.09.

Ort Wolfshagen Nechlin Bandelow Jagow Wolfshagen Trebenow Jagow

Art der Veranstaltung Grillabend mit Singegruppe 2.Uckerland-Tag Erntefest Radtour Rentnerkaffee Erntefest Radtour Offene Gärten in der Uckermark ges. Bereich Tag des offenen Denkmals Werbelow Operettenkonzert mit dem Konzertorchester Brandenburg 21./22.09. Karlstein Kürbisfest 22.09. Werbelow Flohmarkt 25.09. Milow Seniorenklub 02.10. Fahrenholz Lagerfeuer 03.10. Milow Frühschoppen zum "Tag der Einheit" und Dorffest 05.10. Jagow 9. Prenzlauer Hügelmarathon mit SV Jagow e.V. 05.10. Jugendfeuerwehrausflug nach Germendorf 13.10. Jagow Radtour 16.10. Wolfshagen Rentnerkaffee 18.10. Wofshagen Dorfmeisterschaften Tischtennis 19.10. Wolfshagen Skat- und Rommeeabend 30.10. Trebenow Halloween 14.12. Wismar Weihnachtsmarkt

Fahrzeugverkauf Die Gemeinde Uckerland verkauft folgendes Fahrzeug KIA Besta

Tag der Erstzulssung: 24.06.1999 Km-Stand: 101252 Diesel, HU/AU bis 07/2013 Austattung: Hängerzug

Preis nach Vereinbarung Interessenten können sich melden unter: 039745/86112


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Wohnungen Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend. Täglich zu erfragen in Lübbenow. Telefon: 039745/86115 oder 039745/86125 Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen: 01752937365 und 016096990408 (nur für Notfälle) Ortsteil Fahrenholz 2-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 2 3-Raum Fahrenholz 3

m2 58,23 67,64 67,61

Kaltmiete in € 260,29 302,35 302,22

Ortsteil Güterberg 2-Raum Güterberg 23 5-Raum Güterberg 23

47,92 106,03

214,20 473,95

Ortsteil Jagow 1-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 8 3-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 9 1-Raum Taschenberg 10 2-Raum Taschenberg 10 3-Raum Taschenberg 10 4-Raum Taschenberg 25 2-Raum Taschenberg 26 3-Raum Taschenberg 46

36,39 36,39 36,39 66,55 34,37 41,33 56,98 72,52 97,42 62,17 71,91

147,02 150,65 143,38 268,86 135,42 162,84 230,20 285,73 434,73 244,82 268,60

Ortsteil Hetzdorf 3-Raum Gneisenau 24 4-Raum Gneisenau 24 2-Raum Gneisenau 27 4-Raum Gneisenau 28 4-Raum Gneisenau 28 2-Raum Gneisenau 29 (2 x) 3-Raum Lemmersdorf 25

66,17 77,20 57,47 77,20 77,20 57,47 77,90

302,40 352,80 262,64 368,24 360,52 262,64 169,04

Ortsteil Lübbenow 3-Raum DS 13 2-Raum DS 14 2-Raum DS 14 2-Raum DS 16 3-Raum HS 29

69,70 49,10 46,88 51,85 66,28

325,50 229,30 223,62 242,14 272,33

1-Raum 1-Raum 2-Raum 3-Raum 3-Raum 4-Raum 3-Raum 1-Raum

HS 29 HS 29 HS 29 HS 31 HS 31 HS 31 HS 33 HS 33

29,47 29,47 52,36 67,06 67,06 80,44 66,97 29,47

132,14 132,40 215,12 275,54 300,71 330,52 275,17 121,08

146,15 118,53

473,53 373,37

Ortsteil Trebenow 1-Raum Trebenow 23 1-Raum Trebenow 23 (2 x) 3-Raum Trebenow 23 1-Raum Trebenow 24 1-Raum Trebenow 24 2-Raum Trebenow 25 2-Raum Bandelow 64 2-Raum Bandelow 64 3-Raum Bandelow 66 2-Raum Bandelow 66

37,36 37,36 63,58 37,36 36,46 53,77 44,33 44,33 56,44 44,33

178,21 174,47 284,20 174,47 170,74 245,73 207,02 198,85 269,22 207,02

Ortsteil Wilsickow 3-Raum Wilsickow 81 1-Raum Wilsickow 85 3-Raum Wilsickow 86

81,41 35,90 66,90

335,60 169,45 309,08

Ortsteil Wismar 3-Raum Wismar 55

54,90

256,38

Ortsteil Wolfshagen 4-Raum Prenzlauer Str. 4 4-Raum Prenzlauer Str. 4 2-Raum Prenzlauer Str. 6

78,37 77,33 56,19

373,82 353,40 262,41

Ortsteil Milow 4-Raum Milow 56 a 5-Raum Milow 56 b

Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E­Mail: camin@schibri.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: info@schibri.de Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Ines Böving Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: boeving@schibri.de Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511


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