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Nr. 07-08/2013

Strasburger Anzeiger August 2013

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Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)

22. Jahrgang

Strasburg (Um.), den 23. August 2013

Inhaltsüberblick

Jubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 3 Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) 3 Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 5 Wahlbekanntmachung 7 Bekanntmachung der Gemeindebehörde 8 Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) 10 Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ 10 Der Bürgermeister informiert 11 Festprogramm zum Stadt- und Feuerwehrfest 12 Leistungsschau der Uecker-Randow-Region 13

ISSN 0941-1674

Nummer 07-08/2013

11. Preisrätsel zur Leistungsschau Pasewalk Kirchliche Informationen Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013, Informationen der FEG Tanzaniatag & Benefizessen; Aktionsbündnis Vorpommern Die Abfallberatung informiert! Entdeckungsreise, AWO-Kita; Strasburger ABC-Schützen Musikschule; Familienfest im AWO Kinder- u. Jugendhaus Termine und Informationen der Vereine Uckermärkischer Heimatkreis Seniorenverband BRH; „Subbotnik“ wieder entdeckt Neue Austellungen im Museum Veranstaltungskalender August/September 2013 Weitere Veranstaltungen

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Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ... ... und wünscht viel Gesundheit und alles Gute! Geburtstage September 101 Jahre Else Kasprzyk 94 Jahre Marianne Hoyer

81 Jahre Eberhard Postier Herbert Skierke Apolonia Kreipel Willi Hiller 80 Jahre Willi Utech Adolf Gurke

92 Jahre Martha Klammer

79 Jahre Gerhard Christann Margarete Kopperschmidt Karla Löschmann Gerhard Müller Wolfgang Rossow Erhard Schöttler Elfriede Zimmermann Arnold Dahms

91 Jahre Elisabeth Schulz Ursula Kühl 87 Jahre Helmut Henke 86 Jahre Erika Oestereich 85 Jahre Bernhard Spieker

78 Jahre Vera Rossow Helga Klimaschewski Hannelore Schulz Hannelore Grohs Edith Schäfer Christel Peters Helga Wolf

84 Jahre Brigitte Schneider Ursula Schuckies 83 Jahre Charlotte Zingelmann Gisela Dittbrenner Irmgard Gimm 82 Jahre Ilse Wiese Herta Cartsburg Rudi Lunow Erna Jahnke Anni Großklaus

Astrid Woldegk Ruth Graffunder Edelgard Levenhagen Erika Ortmann 75 Jahre Inge Rehders Ortrud Steffenhagen Hannelore Bugdahn Dora Dojahn Renate Eschricht Hannalise Stahr 74 Jahre Ingrid Radisch Hannelore Jeske Peter Robeck Gerhard Jarmer Hartmut Keunecke Erika Hegenbarth

77 Jahre Helga Kreibich Siegfried Funk Hannelore Kirchner Christel Pawelzik

73 Jahre Johanna Bogdan Ingrid Ballin Helga Piontek Gerda Dettmann Erwin Karau Irmgard Grünberg Annarose Karau Kurt von Transehe Annelore Bünger Uwe Filter Gisela Böge

76 Jahre Jutta Schaak Heinz Dehn

72 Jahre Ingrid Bayer Brigitta Nehls

Bereitschaftsdienste Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117 (Notfälle können unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.) Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt: Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848

Hubert Hübner Burkhard Henke Lotte Blank Inge Häcker Fritz Kumpf 71 Jahre Karin Neißner Waltraut Dähn Peter Rauschenbach Horst Kaddatz Ingried Giese 70Jahre Günter Stern Dietrich Körner Eva-Maria Krolzick

Geburten

Lucy Kuhn Jolien Fiedler Tilda Charlott Brandt Timo Schultz Anna Schultz Aranbir Sing Sunner Alyssa-Celine Kästner Max Barthel Fabian Suffner Adrian Grett Henry Schwoy

06.06. 16.06. 22.06. 26.06. 26.06. 26.06. 27.06. 30.06. 15.07. 23.07. 30.07.

Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Geburts­tag bzw. Ihr Jubiläum im Strasburger Anzeiger veröffent­licht wird, können Sie in der Stadtverwaltung­ (Ein­woh­ner­­­­­­­meldeamt) eine Übermitt­ lungs­­­­­­­sperre beantragen, so dass Ihr Name nicht aufgeführt wird.

Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungs­ baugesellschaft mbH Strasburg: Heizung/Sanitär 039753/22895, Elektro 0173/9586772, am Wochenende 0172/5337572 e.dis: Strom: 03976/28073433, Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf) GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698

Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern (KV MV) zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) i. V. m. §§ 1, 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG MV) GVOBl. M-V 2005, S. 146) in der z. Zt. gültigen Fassung zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Abgabenordnung (AO) in der z. Z. gültigen Fassung zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) und der Gemeindehaushaltverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 13. Dezember 2011 (GVOBl. M-V S. 1118) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 20.06.2013 folgende Satzung erlassen.

§ 1 Stundung (1) Stundung ist das Hinausschieben des Fälligkeitszeitpunktes einer Forderung. Sie soll nur auf Antrag des Schuldners erfolgen. (2) Voraussetzung: Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) dürfen auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gestundet werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Stundung rechtfertigen, insbesondere dann, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen bedeuten und die Zwangsvollstreckung erfolglos sein würde, die Forderung nach der Stundung aber voraussichtlich


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eingehen wird (§ 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik, § 222 AO). Eine erhebliche Härte ist dann anzunehmen, wenn der Zahlungspflichtige sich auf Grund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse ohne eigenes Verschulden, vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet bzw. im Fall einer sofortigen Einziehung in diese geraten würde. Die Stundung kommt nicht in Betracht bei unzuverlässigen Schuldnern und wenn die Erfüllung der Forderung durch Hinausschieben der Fälligkeit gefährdet wird. Wird die Stundung durch Einräumung von Teilzahlung (Raten) gewährt, so ist vorzusehen, dass die jeweilige Restforderung sofort zur Zahlung fällig wird, wenn Termine für die Zahlung von 2 Raten nicht eingehalten worden sind. (3) Bis zur Entscheidung über den Antrag erfolgt keine Mahnung oder Beitreibung der Forderung. (4) Fälligkeitstermine sollten möglichst nicht über das laufende Haushaltsjahr gesetzt werden. (5) Gestundete Beträge sind zu verzinsen. Die Verzinsung von Steuern, Gebühren und Beiträgen richtet sich nach den §§ 233 bis 239 der Abgabenordnung (AO). Für privatrechtliche Forderungen wird ein Zinssatz von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in der sich nach § 238 der AO ergebenden Höhe, als angemessen angesehen, soweit von der Stadt geschlossene Verträge oder sonstige Vorschriften keine andere Verzinsung vorsehen. Von der Berechnung der Stundungszinsen soll nur abgesehen werden, wenn der Schuldner durch die Zinszahlung in seiner wirtschaftlichen Lage schwer geschädigt würde. Die Entscheidung hierüber richtet sich nach den Vorschriften über den Erlass von Forderungen: (6) Beträge, die über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus ohne Ratenzahlung gestundet werden, sind haushaltsmäßig und kassenmäßig wie befristete Niederschlagungen zu behandeln. (7) Der Zinsbescheid bei Stundung kommunaler Abgaben ist ein Verwaltungsakt, der mit Rechtsbehelfsbelehrung auszustatten ist (§ 157 AO). (8) Über die Stundung entscheidet: 1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin der Stadt Strasburg (Um.), 2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der Stadt Strasburg (Um.), 3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss, 4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.). (9) Wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit durch den Schuldner zweifelhaft erscheint, muss die Stundung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. § 2 Aussetzung der Vollziehung (1) Abgaben und Gebühren sind grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn der Schuldner Rechtsbehelf einlegt (§ 80 Abs. 2 Nr.1 VwGO, § 361 Abs.1 AO). Somit hat der Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung. (2) Ist die Rechtslage zweifelhaft oder würde die sofortige Zahlung für den Abgabenschuldner eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte bedeuten, kann (Ermessensentscheidung) die Vollziehung des Abgabenbescheides ausgesetzt werden (§ 80 Abs. 4 VwGO, § 361 Abs. 2 AO). Die Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit auf, hat also die rechtliche Wirkung einer Stundung. Die Aussetzung der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Ausgesetzte Beträge sind bei Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs zu verzinsen (§ 237 AO). (3) Über die Aussetzung der Vollziehung entscheidet: a) Soweit die Aussetzung der Vollziehung wegen erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides in Betracht kommt, die Kämmereiamtsleiterin in Absprache mit dem Bürgermeister. b) Für den Bereich Steuern die Kämmereiamtsleiterin auf der Grundlage vorliegender Grundlagenbescheide des Finanzamtes.

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§ 3 Niederschlagung (1) Niederschlagung ist eine befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Niederschlagung ist eine verwaltungsinterne Maßnahme und kein Verwaltungsakt. (2) Voraussetzung für eine befristete Niederschlagung: eine befristete Niederschlagung kommt in Betracht, wenn a) die Einziehung vorrübergehend keinen Erfolg haben wird. (3) Voraussetzung für eine unbefristete Niederschlagung: eine unbefristete Niederschlagung ist zulässig, wenn a) die Einziehung nachweislich dauernd ohne Erfolg bleiben wird, oder b) die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen (§ 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik, § 261 AO). (4) Über die Niederschlagung wird der Schuldner nicht informiert. Die Niederschlagung bedarf keines Antrages eines Schuldners. Durch die Niederschlagung erlischt der Anspruch nicht. Die weitere Rechtsverfolgung wird daher nicht ausgeschlossen. (5) Ansprüche können niedergeschlagen werden: 1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin der Stadt Strasburg (Um.), 2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der Stadt Strasburg (Um.), 3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss, 4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.), (6) Befristet niedergeschlagene Forderungen sind in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachamt weiter zu verfolgen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners sind mindestens einmal im Jahr zu überprüfen um die Verjährung rechtzeitig zu unterbrechen. (§§ 228, 231 AO). (7) Die niedergeschlagenen Beträge sind in einer Niederschlagsüberwachungsliste durch die Stadtkasse aufzulisten. Ergibt sich nachträglich die Möglichkeit der Einziehung, sind diese Forderungen in der Niederschlagsliste des Kassenkontos wieder aufleben zu lassen. § 4 Erlass (1) Ein Erlass ist ein Verzicht auf einen Anspruch. (2) Ansprüche dürfen ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Das gleiche gilt für die Minderung von Forderungen und die Rückzahlung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen (§ 22 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Der Erlass soll nur auf Antrag erfolgen. (3) Über den Erlass entscheidet: 1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin der Stadt Strasburg (Um.), 2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der Stadt Strasburg (Um.), 3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss, 4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.). (4) Die Stadtkasse hat sich die Entscheidungen nach Abs. 3 schriftlich einzuholen und eine Abgangsanordnung für den Erlass zu erteilen. (5) Erlassene Forderungen werden mit dem Erlass als Forderung ausgebucht. Eine Wertberichtigung ist nicht erforderlich. § 5 Kleinbeträge (1) Die Stadt Strasburg (Um.) kann davon absehen, Ansprüche von weniger als 10,00 Euro geltend zu machen, es sei denn, dass die Einziehung aus grundsätzlichen Erwägungen geboten ist (§ 23 GemHVO-Doppik). § 6 Wertberichtigungen (1) Abzinsungen


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Unverzinsliche, niedrig verzinsliche und zinslos gestundete Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren sind mit ihrem Barwert unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,5 v. H. anzusetzen. - unverzinsliche: vereinbarter Zinssatz 0 v. H./p. a. - niedrig verzinsliche: vereinbarter Zinssatz zwischen 0 v. H.– 3 v. H./ p. a. - zinslos gestundet: auf die Erhebung wird verzichtet. Der Barwert (abgezinste Nominalwert) errechnet sich aus: Nominalwert x Abzinsungsfaktor = Barwert Abzinsungsfaktor = (1+i)-n, i = Zinssatz; n = Laufzeit zum Bilanzstichtag Die Berechnung ist mit der Kämmereiamtsleiterin abzustimmen und als Jahresabschlussbuchung zu buchen. (2) Niederschlagungen Niedergeschlagene Forderungen sind zum Jahresabschluss zu berichtigen. Die Wertberichtigung kann bis zu 100 v. H. der Forderung betragen. Die Höhe der Wertberichtigung ist schriftlich zu begründen. (3) Erlassene Forderungen

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Erlassene Forderungen werden mit dem Erlass als Forderung ausgebucht. Eine Wertberichtigung ist somit nicht erforderlich.

§ 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass vom 16.12.1999 außer Kraft. Strasburg, den 24.06.2013 Norbert Raulin Bürgermeister Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833), nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung) Aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern (KV MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) vom 12. April 2005 (GVOBl. 2005 S. 148) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 20.06.2013 folgende Satzung erlassen. § 1 Allgemeines Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen – im nachfolgenden Kosten genannt – erhoben, wenn der Beteiligte die besondere Leistung beantragt hat oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. (1) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. (2) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt. § 2 Kostentarif Die Höhe der Kosten bemisst sich unbeschadet des § 6 nach den Gebührensätzen (Anlage 1), die Bestandteil dieser Satzung sind. § 3 Gegenstand der Gebühren (1) Ist für den Ansatz von Gebühren durch den Gebührentarif (siehe Anlage) ein Rahmen (Mindest- oder Höchstsatz) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes, sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen. (2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. (3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit - ganz oder teilweise abgelehnt, - zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist so sind 10 bis 75 % der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre. (4) Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine Gebühr zu erheben. Dasselbe gilt bei Rücknahme des Antrages, wenn mit der sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen wurde.

(5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. § 4 Gebühren für Widerspruchsbescheide (1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, darf eine Gebühr erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den der Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr. War für die angefochtene Entscheidung keine Gebühr zu erheben, so richtet sich die festzulegende Gebühr nach Punkt 30 des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1). (2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt sich die aus Absatz 1 ergebene Gebühr im Verhältnis der Abweisung. Im Falle der teilweisen bzw. vollständigen Rücknahme des Rechtsbehelfs gilt § 3 Abs. 3 der Satzung entsprechend. § 5 Gebührenbefreiungen (1) Gebühren werden nicht erhoben für - mündliche Auskünfte - Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten a) Arbeits- und Dienstsachen b) Besuch von Schulen c) Zahlung von Ruhegeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen d) Nachweis der Bedürftigkeit - Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen - für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Verwaltungstätigkeiten, zu denen a) in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörden eines anderen Landes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist. b) Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer öffentlich-rechtlichen Verbände, Anstalten und Stiftungen, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist. (2) Vor der Erhebung einer Gebühr kann außer den in Absatz 1 genannten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.


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§ 6 Auslagen (1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Verwaltungstätigkeit besondere Auslagen notwendig, so hat der Kostenschuldner sie ohne Rücksicht darauf, ob eine Gebühr zu entrichten ist, zu erstatten. Dies gilt nicht für besondere Auslagen bei der Bearbeitung eines Rechtsbehelfs, soweit diesem stattgegeben wird. Maßgebend hierfür ist das Verwaltungskostengesetz. (2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben: - Porto bzw. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. - Wird durch Bedienstete der Behörde zugestellt, so werden die für die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde entstehenden Postgebühren erhoben. - Gebühren für Telefongespräche und Telefax-Benutzung, - Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, - Zeugen- und Sachverständigengebühren, - bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten, - Kosten für Verwahrung oder Beförderung von Sachen, - Beträge, die anderen Behörden oder Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind, - Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Auszüge, Fotokopien, Lichtpausen und Vervielfältigungen nach dem Gebührentarif enthaltenen Sätzen. (3) Beim Verkehr mit Behörden des Landes und den Gebietskörperschaften im Lande werden, soweit Gerechtigkeit verbürgt ist, Auslagen nur erhoben, wenn sie in Einzelfall 10,00 Euro überschreiten. § 7 Gebührenpflichtiger (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer: a) die Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird. b) die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat.

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c) für die Kostenschuld kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenpflichtig nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. (3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. § 8 Entstehung der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang, im Übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. (2) Die Gebühren- und die Auslagenerstattung werden fällig, wenn die Leistung vollendet ist und wenn die Entscheidung bzw. Genehmigung ausgehändigt wird. (3) Die Gebühr kann vor Vornahme der Amtshandlung (z. B. Standesamt, Meldeamt) gefordert werden, es kann Sicherheit verlangt werden. (4) Der Gebührenpflichtige soll möglichst vor der Leistung auf die Gebührenpflicht und deren Höhe hingewiesen werden. § 9 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Strasburg vom 14. Oktober 1999 außer Kraft. Strasburg, den 24.06.2013 Norbert Raulin Bürgermeister Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833), nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Anlage 1

Gebührenverzeichnis der Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 24.06.2013 – Allgemeine Gebührensätze lfd. Nr. 1. 2.

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Gegenstand Ablehnung eines Antrages wegen Unzuständigkeit Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist; - je angefangene viertel Stunde Hand- oder maschinenschriftlich hergestellte Ausfertigungen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen, von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., soweit sie auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite Bestätigungen: von Unterschriften od. Handzeichen „Ablichtung stimmt mit Original überein“ Kopierleistungen: eine Kopie A4 einseitig eine Kopie A4 doppelseitig eine Kopie A3 einseitig eine Kopie A3 doppelseitig Akteneinsicht: Die Einsicht von Akten, Karteien, Registern und dgl., soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind - erhöhter Zeitaufwand - sofortiger Zugriff Schriftliche Auskünfte für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen an interessierte Gesellschaften u. ä. Grundgebühr zuzüglich je angefangene Seite Abgabe von Druckstücken (Orts-und Gebührensatzung, Plänen, Tarifen, Straßen- und Stimmbezirksverzeichnissen und dgl.) für jede angefangene Seite mindestens jedoch Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird je angefangene Seite Benutzung Archiv (von der Erhebung der Gebühr kann abgesehen werden, wenn die Inanspruchnahme wissenschaftlichen Zwecken dient), Benutzung der Archivräume zur Recherche: pro angefangenen Tag Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut je angefangene Seite

Betrag in Euro gebührenfrei

10,00 5,00 2,00 3,30 0,12 0,25 0,20 0,30 10,00 3,30 10,00 3,30 0,30 1,00 10,00 10,00 10,00


Nr. 07-08/2013 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30.

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Benutzung des Faxgerätes je angefangene Seite Vervielfältigungen Amtsblatt a) innerhalb des Jahres b) nach Ablauf des Jahres je angefangene Seite je Amtsblatt Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und mit besonderer Mühewaltung verbunden sind - je angefangene Viertelstunde Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Quittungen Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr Ersatz für verlorene und unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken + Steuermarke Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung Bearbeitung für Kauf- und Erbbaurechtsverträge Ausstellen eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. das Nichtausüben eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB und den Verzicht des Vorkaufsrechts, sowie Rangrücktrittserklärung Vervielfältigungen (Kopien) aus zeichnerischen Druckstücken der Stadt Strasburg (Um.) einschließlich deren Textteilen (B-Pläne, F-Pläne, Rahmenpläne, Sanierungs- und Erhaltungssatzungen, Abrundungs- und Außenbereichssatzungen usw. DIN A3 und DIN A4 je Seite Gebühren für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge nach §§ 144, 145 BauGB Benutzung der Haus- und Bauakten zu privaten und gewerblichen Zwecken pro Akte - sofortiger Zugriff - bei längerem Suchvorgang Genehmigung zur Aufstellung nichtamtlicher Hinweisschilderm pro Standort Bestätigung des Fundbüros Ausstellung einer Erteilung für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben gem. § 62 BauGB Erstellung einer Aufgrabegenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum Gebühren für Bescheide gem. §§ 7g, 10 f und 11a EStG je angefangene Stunde Ausstellung von Pachtverträgen Rechtsbehelfe, Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit nicht in § 3 dieser Satzung anzuwenden ist, einschließlich der Entscheidung über Widersprüche Dritte

7 1,00 gebührenfrei 0,30 2,00 10,00 3,30 3,30 3,30 1,00 5,30 155,00 52,00 3,30 40,00 3,30 10,00 26,00 10,00 30,00 20,00 30,00 10,00 60,00

Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde Strasburg (Um.) ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Westteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen, Wahlraum: Grundschule Strasburg (Um.), Baustr. 26 Wahlbezirk 2: Nordteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen, Wahlraum: Kulturhaus Strasburg (Um.), Bahnhofstr. 19 Wahlbezirk 3: Gehren, Klepelshagen, Neuensund, Wahlraum: Gemeindezentrum Gehren, Gehren 10 (barrierefrei) Wahlbezirk 4: Südostteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen, Wahlraum: Max-Schmeling-Halle Strasburg (Um.) (Stadthalle), Lindenstr. 6 (barrierefrei) Wahlbezirk 5: Innenstadt Strasburg (Um.), Wahlraum: Volkssolidarität (Haus der Fam. und Begegnung), Schulstr. 11 (barrierefrei)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19. August 2013 bis 1. September 2013 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand der Stadt Strasburg (Um.) tritt zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse für die Bundestagswahl um 15.30 Uhr im Rathaus der Stadt Strasburg (Um.), Schulstr. 1, Raum 3.04 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Die Wahlbezirke IV und V der Stadt Strasburg (Um.) sind in die repräsentative Wahlstatistik der Bundestagswahl 2013 ein-


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bezogen. Die Wähler der aufgeführten Wahlbezirke erhalten für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere Hinweise zur repräsentativen Wahlstatistik enthält die Ergänzung zu dieser Wahlbekanntmachung. Ein Blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich im Wahlraum zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Wahlschablone bedienen. Die Wahlschablone ist vom Wahlberechtigten für die Stimmabgabe persönlich mitzubringen. Auskünfte zu Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 01805/666456 (0,14 EUR/Min. bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. bei Anrufen aus deutschen Mobilfunknetzen). Rollstuhlfahrer oder Wähler mit Schwierigkeiten beim Treppensteigen werden gebeten mit Wahlschein im Wahlraum des Wahlbezirks 4 – Max-Schmeling-Halle zu wählen. Dazu muss der Wahlschein bis zum 20. September 2013 bei der Gemeindewahlbehörde beantragt werden. Bitte nutzen Sie dazu den Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Strasburg (Um.), 8. August 2013

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1. Auf der Grundlage § 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 23. April

2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Bundestagswahl 2013 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen, sowie b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 5 Geburtsjahres-Gruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen als repräsentative Bundes- bzw. Landesstatistiken erstellt.

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen. Die statistischen Auszählungen - der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und - der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

2. In die repräsentative Wahlstatistik sind die allgemeinen Wahlbezirke mit den Wahlbezirksnummern IV (MaxSchmeling-Halle) und V (Volkssolidarität) der Stadt Strasburg (Um.) einbezogen. 3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten. A. Mann, B. Mann, C. Mann, D. Mann, E. Mann, F. Mann, G. Frau, H. Frau, I. Frau, K. Frau, L. Frau, M. Frau,

geboren geboren geboren geboren geboren geboren geboren geboren geboren geboren geboren geboren

1989 bis 1995 1979 bis 1988 1969 bis 1978 1954 bis 1968 1944 bis 1953 1943 und früher 1989 bis 1995 1979 bis 1988 1969 bis 1978 1954 bis 1968 1944 bis 1953 1943 und früher

Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt.

Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt.

Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Bundestagswahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.

Die Gemeindebehörde Andrea Schilling

Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Nr. 07-08/2013

Bekanntmachung der Gemeindebehörde

über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl f. die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Strasburg (Uckermark) wird in der Zeit vom 2. September 2013 (20. Tag vor der Wahl) bis 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl) – während der allgemeinen Öffnungszeiten – Stadtverwaltung Strasburg

(Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 1.05 und 1.06 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter


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die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl) bis 12.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Stadt Strasburg (Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 2.04 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 1. September 2013 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 16 „Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II“ - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung, bis zum 1. September 2013 (21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist.

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c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013 (2. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich die erforderlichen Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl übersandt. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bemächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Strasburg (Um.), 08.08.2013 Die Gemeindebehörde Andrea Schilling

Stadtverwaltung Strasburg

Stadtverwaltung Strasburg (Um.) Schulstraße 1 • 17335 Strasburg • Tel. 03 97 53/2 72-0 • Fax: 2 18 37 Bürgermeister Friedhofsverwaltung Strasburg (Um.) Norbert Raulin Tel. 03 97 53/2 72-37 Silke Struck, Tel. 039753/272-26 1. Stadträtin/Bau- u. Ordnungsamtsleiterin Schiedstelle Peter Weirauch, Tel. 0397 53/21226, Anke Heinrichs, Tel. 03 97 53/2 72-40 dienstl. 03973/255-408 2. Stadträtin und Hauptamtsleiterin Andrea Schilling, Tel. 03 97 53/2 72-24 Gleichstellungsbeauftragte Andrea Müller, Tel. 039753/27225, Kämmereiamtsleiterin mobil: 0176/62033079 ab 01.04.2013, Tel. 039753/272-34

Sprechzeiten Montag geschlossen Dienstag 8.00–12.00 Uhr 13.30–17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00–12.00 Uhr 13.30–16.00 Uhr Freitag 8.00–12.00 Uhr


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Weitere Bekanntmachungen Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) Nachrücken einer Ersatzperson in der Stadtvertretung Strasburg (Um.) Gemäß § 46 (5) Landes- und Kommunalwahlgesetz MecklenburgVorpommern wird festgestellt, dass der Sitz des mit Wirkung vom 20.06.2013 aus der Stadtvertretung Strasburg (Um.) ausgeschiedenen Herrn Peter Nagel (CDU) entsprechend der Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt Strasburg (Um.) am 02.07.2013 auf Herrn Dr. Ulrich Irle übergegangen ist. Herr Dr. Ulrich Irle nahm die Wahl an. Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. gez. Andrea Schilling Stadtwahlleiterin

Neubesetzung des Schiedsamtes der Stadt Strasburg (Um.) Für die Schiedsstelle der Stadt Strasburg (Um.) wurden Frau Manuela Jablonski als Vorsitzende und Herr Peter Weirauch als Stellvertreter berufen. Bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art bzw. einiger strafrechtlicher Delikte können Sie sich hier informieren oder die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Die Schiedsstelle befindet sich im Rathaus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.). Anträge sind schriftlich an die Stadt Strasburg (Um.) -Schiedsstelle-; Schulstraße 1 in 17335 Strasburg (Um.) zu richten. Frau Manuela Jablonski ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 0174/9005696. In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über das Ordnungsamt, Tel. 039753/27215.

Mit der Seesanierung wurde begonnen Am 1. August diesen Jahres fand die Bauanlaufberatung zur Sanierung des Stadtsees statt. Den Auftrag für die Saugspülbaggerung erhielt die Firma Baustoff und Gewässersanierung GmbH Dessau. Das baubegleitende Planungsbüro ist die Bioplan GmbH aus dem Ostseebad Nienhagen. Es werden durch Saugspülung ca. 27.000 m3 Seesedimente aus dem Stadtsee gepumpt. Dazu werden Spülfelder und ein Becken zur Aufbereitung des Ablaufwassers südlich des Sees auf angrenzenden Grünlandflächen angelegt. Die Baggerung des Seesedimentes soll voraussichtlich im Dezember 2013 abgeschlossen sein. Das Betreten der Spülfelder ist verboten, Eltern sollten ihre Kinder auf die Gefahren hinweisen. Das Sediment wird in den Spülfeldern abgelagert und getrocknet. Nach der Trocknung wird es auf angrenzende Ackerflächen ausgebracht. Das Wasser wird gereinigt und in den See zurückgeleitet. Im Bereich des Zulaufes des Strasburger Mühlbaches wird eine Art Kanal ausgebaut, damit das Wasser aus dem Mühlbach in den See gelangen kann um nicht auf kürzestem Weg den See wieder zu verlassen. Die Spülfelder werden voraussichtlich im Herbst 2014 zurückgebaut. Anke Heinrichs Erste Stadträtin, Bau- und Ordnungsamtsleiterin

Norbert Raulin Bürgermeister

Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ informiert Pressemitteilung des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ zum Baubeginn der Maßnahme Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Strasburger Mühlbach Die Stadt Strasburg als zum Gewässerausbau verpflichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts hat den Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ beauftragt eine Renaturierung des Strasburger Mühlbaches innerhalb des Stadtgebietes vorzubereiten. Nachdem die Bescheide mit den bewilligten Zuwendungen am 17. Juli 2013 beim WBV „Landgraben“ eingegangen sind, konnte das Bauunternehmen Ruff Hoch- und Tiefbau GmbH aus Löcknitz, das sich an der öffentlichen Ausschreibung beteiligt hatte, mit den Bauarbeiten zur Umsetzung des Projektes Strasburger Mühlbach zwischen B104 und Zulauf Hellteich, mit dem Kernstück „Durchlass ThomasMüntzer-Straße“, beauftragt werden. Mit dem Baubeginn wird Mitte August gerechnet, nachdem noch einige Formalitäten, wie Einholen der sogenannten Schachtscheine bei den Versorgungsunternehmen und die Sperrgenehmigung bei der Verkehrsbehörde, erledigt sind. Der Strasburger Mühlbach ist eines der wichtigsten Hauptgewässer innerhalb des Verbandsgebietes und wurde in der Bewirtschaftungsvorplanung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie betrachtet. Die Bestandsaufnahme während der Begehungen im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung ergab eine Reihe von Defiziten, denen durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Renaturierung begegnet

werden soll. Der Strasburger Mühlbach als Gewässer zweiter Ordnung wird dabei in seiner Gesamtheit betrachtet. Es soll der gute ökologische Zustand zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg bis zum Lauenhagener See erreicht werden. Neben der Ökologie spielen auch das Abflussvermögen und der Wasserrückhalt eine große Rolle. Das Sommerhochwasser 2011 hat noch niemand vergessen. I. Kalinin, Geschäftsführerin

Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung Der WBV „Landgraben“ Friedland lässt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 15.12.2013 die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung ausführen. Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung nach der Baufreiheit auf den landwirtschaftlichen Flächen im Verbandsgebiet. Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der Anlieger und der Hinterlieger auf Grund § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen. Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten. Zäune und andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen. I. Kalinin, Geschäftsführerin


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Der Bürgermeister informiert Auszug aus der Pasewalker Zeitung – Nordkurier – vom 9. Juli 2013 Strasburgs braune Brüder mit der weißen Weste von Robert Kiesel

Sie errichten Naturlehrpfade, Spenden für das Städtejubiläum und pflanzen Gemüsegärten: Die Interessengemeinschaft „Schöneres Strasburg“ nimmt ihren Namen ernst. Hinter der bürgerlichen Fassade aber lauern offenkundige Bezüge zum Rechtsextremismus. Geahnt hatte sie es ja schon länger, aber in dieser Deutlichkeit, das überrascht Andrea Schilling dann doch. Nazi-Verschwörungstheorien als „hochinteressante Abendlektüre“, Sklavenwitze über afrikanische Kinder oder Kritik an einer angeblichen Hetzjagd auf NSU-Terroristin Beate Zschäpe, auf seinem facebook-Profil lässt Andre Heise wirklich nichts aus. Warum die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Strasburg das interessiert? Neben Frank Schröder ist eben jener Andre Heise der führende Kopf hinter der 2009 gegründeten Interessengemeinschaft „Schöneres Strasburg“ (IG). Jegliche Verbindungen zu rechtsextremistischen Gedankengut lehnte die Gruppe „von Bürgern zwischen 20 und 55 Jahren“ seit jeher aber vehement ab. Wer sich aber die Mühe macht und die Spuren Heises im Internet verfolgt, bekommt einen gänzlich anderen Eindruck. Für jedermann sichtbar postet dieser da Bilder von brennenden amerikanischen Flaggen oder Sprüche wie „weiß hat frei – schwarz muss arbeiten“. Ganz normale Botschaften? Wohl eher nicht. Und auch ein Blick in die ebenfalls öffentliche Facebook-Freundesliste des 39-jährigen Strasburgers offenbart interessante Details. Nicht nur regionale NPD-Kader wie Enrico Hamisch oder Norman Runge sind dort anzutreffen. Auch bundesweit bekannten und zum weiteren Kreis der NSUUnterstützer zählende Rechtsextremisten wie André Kapke scheint Heise zumindest dort freundschaftlich verbunden zu sein. Zur Erinnerung: Kapke verbrachte viele Jahre in unmittelbarer Nähe zu dem aktuell im NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzenden Ralf Wohlleben, organisierte mit ihm zusammen eines der europaweit größten Neonazi-Treffen – das „Fest der Völker“. Verfassungsschutz gibt ersten Anstoß Doch zurück zu Andre Heise und seinen Strasburger Kumpanen. Diese waren, wiederum ganz öffentlich, bereits in den vergangenen Jahren wiederholt in die Schlagzeilen geraten. Begonnen hatte dies mit der Erwähnung der IG im Verfassungsschutzbericht des Landes M-V 2010. Dort war der Gruppe bzw. einzelnen Mitgliedern „Verbindungen zu einer rechtsextremistischen Gruppierung im Raum Uecker-Randow“ bescheinigt worden. Zudem wies der Verfassungs-

Foto: Nordkurier schutz auf die Ähnlichkeit zwischen dem „Strasburger Beobachter“, einer in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Postille der IG sowie der NPD-gefärbten Botenreihe hin. Während die IG dies von sich wies, verstärkte eine Solidaritätserklärung des rechtsextremen Nachrichtenportals „MUPInfo“ den Eindruck der IG als rechter Tarnorganisation. Getarnt und doch erkennbar wiederum zogen Frank Schröder und Andre Heise beim Festumzug zum 800-jährigen Jubiläum der Gemeinde Löcknitz durch den von Zuschauern gesäumten Ort. Ob zufällig oder nicht, beide paradierten breit lächelnd in Wehrmachtsuniformen. Nur wenige Meter hinter ihnen marschierten jene Rechtsextreme, die durch ihren spontanen Aufzug für jede Menge Furore sorgten. Aufregung, die auch Andrea Schilling nur zu gut kennt. Ähnlich wie in Löcknitz verhinderte ein fehlendes Problembewusstsein eine kritische Auseinandersetzung mit den Rechtsauslegern. Deren Darstellung als „ganz normale Bürger“ hatte sich bis ins Rathaus durchgesetzt. „Es hat lange gedauert, ehe wir in der Stadtvertretung einen einheitlichen Umgang mit der Gruppe gefunden haben“, erklärt Schilling. Mittlerweile aber herrsche Konsens, das mit Heise und Co. keine gemeinsame Sache gemacht werde. „Rechtsextreme sind für uns keine Partner“, so Schilling. Auf diese Einsicht hofft sie auch bei der Bevölkerung. Zur Not hilft ein Blick in das Internet. Kontakt zum Autor: r.kiesel@nordkurier.de

Ordnung, Sauberkeit und falsches Parken – auch ein Dauerbrenner in unserer Stadt Immer wieder wenden sich Einwohner unserer Stadt offiziell oder auch anonym an die Stadt Strasburg (Um.) mit der Bitte, ihnen bei der Durchsetzung von Ordnung und Sauberkeit, aber auch beim Ordnen des Ruhenden Verkehrs behilflich zu sein. Für jeden von uns sollte es selbstverständlich sein, auch auf diesem Gebiet einen kleinen Beitrag zu leisten, um unsere Stadt noch schöner zu machen. Denn da, wo wir alle wohnen, wollen wir es schön haben, das alles in seinen geordneten Bahnen geht und das auftretende Störungen schnell beseitigt werden. Dazu gehört, dass das Parken z. B. bei Feuerwehrzufahrten grundsätzlich vermieden wird, aber auch in den Wohngebieten Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme bei allen Kraftfahrzeugbesitzern oberstes Prinzip sein muss. Viele Anwohner aus der Birkensiedlung haben sich mit der Bitte an die Stadt Strasburg (Um.) gewandt, dafür zu sorgen, dass Anwohner

und Besucher nicht auf den Bürgersteigen parken oder sogar in den Nachtstunden und am Wochenende ihre Privatfahrzeuge an offiziellen Zufahrten im Wohngebiet stehen lassen. Nicht nur die Verkehrssicherheit insgesamt, sondern auch besonders das Spielen unserer Kinder, die Bewegungsfreiheit der Fußgänger und der Behinderten, ja auch der Rollstuhlfahrer wird dabei rücksichtslos gefährdet und behindert. Mein Appell richtet sich nochmals an alle Einwohnerrinnen und Einwohner, selbst mit ihrem Verhalten dafür zu sorgen, dass Ordnung, Sauberkeit und Verkehrssicherheit ein Grundprinzip unseres Zusammenlebens sein kann. Norbert Raulin Bürgermeister


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Feierlichkeiten zum 130-jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Um.) am 30.08. & 31.08.2013 auf der Festwiese der Reuterkoppel Freitag, 30. August 2013 Die Eröffnung der Feierlichkeiten nehmen der Bürgermeister der Stadt Strasburg (Um.), Herr Norbert Raulin, und der Ortswehrführer, Herr Arno Gosse vor. anschl. Historische Brandbekämpfung der FFw Strasburg auf der Festwiese 19.00 Uhr Konzert mit der Schalmeienkapelle Penkun 20.30 Uhr Fackelumzug mit der Schalmeienkapelle Penkun anschl. Lagerfeuer auf der Reuterkoppel 21.30 Uhr Höhenfeuerwerk – ein Kunstwerk am Himmel 20.00–02.00 Uhr Strasburger Musiknacht mit Diskothek Duo TiDo 18.00 Uhr

Samstag, 31. August 2013 10.00 Uhr 10.30 Uhr 11.00 Uhr 11.30 Uhr 13.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.15 Uhr 15.00 Uhr 15.30 Uhr 16.00 Uhr 17.00 Uhr 20.00 Uhr

Festempfang der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus) Technikschau der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus) Ehrenappell der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus) Musikalischer Auftakt mit der Schalmeienkapelle Altwarp (Gerätehaus) Modenschau in der Schulstraße 27 – das Modehaus Schröder stellt gemeinsam mit der Pasewalker Friseure e. G. neue Herbst- und Wintermode vor Festwiese Reuterkoppel: Schausteller, Vereine und Händler stellen sich vor Großer Festumzug der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg, der Vereine und der Gastfeuerwehren/Beginn FFw (Gerätehaus), Ende Reuterkoppel Begrüßung des Festumzuges am Markt, Höhe ZMV, Moderation Frank Zabel Technikschau der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Reuterkoppel) XXL-Playback-Show, Volkssolidarität Pasewalk Kinderprogramm „Rabazzz mit Clown Maxxx“ – großes Programm für die Kleinen Tanzshow der Tanzgruppen „360°“ und „Honeymoon“ der AWO stellen sich vor Strasburger Musiknacht mit DJ Ma-Pe – die Partykanone, im Programm Dana Franzis – Schlagerpop mit Herz und Seele, Eintritt 5,00 e ASERKOP … Die Feuershow – ein brennendes Spektakel zum Jubiläum

Schaustellerbetrieb Frank Rathsack lädt am 30. & 31.08.2013 mit Automatic-Scooter, Babyflug, Zuckerbäckerei, Verlosung, Schießhalle und Glücksgreifer ein. - Änderungen vorbehalten -


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Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Strasburg Veranstaltungen 2013 24.08.2013 14.00 Uhr Gemeindefest, Blumenhagen 24.08.2013 19.00 Uhr Posaunenchorkonzert, Kirche Strasburg 25.08.2013 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg 14.00 Uhr Gottesdienst, Spiegelberg 27.08.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus 30.08.2013 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum 01.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche 14.00 Uhr Gottesdienst, Wismar 07.09.2013 Gemeindeausflug 08.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Kirche 10.09.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus 13.09.2013 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum 15.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg 22.09.2013 9.30 Uhr Gottesdienst mit Konfirmationsjubiläum, Kirche Strasburg 14.00 Uhr Gottesdienst mit Posaunenchor aus Westfalen, Gr. Luckow Es sind noch Anmeldungen zur Feier des Konfirmationsjubiläums möglich. Am Sonntag, dem 22. September 2013, um 9.30 Uhr sind alle die in die Marienkirche nach Strasburg eingeladen, die vor 50, 60, 65 oder 70 Jahren konfirmiert wurden. Bitte laden Sie auch Ihnen bekannte Jubilare ein oder informieren Sie uns über deren Adressen. Teilnehmen kann auch, wer nicht in Strasburg konfirmiert wurde. Anmeldungen sind im Gemeindebüro bis zum 10.9.2013 möglich.

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Sonstiges Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013 auf Zwischenstation in Strasburg (Um.) Seit 16 Jahren setzt sich die Hanse-Tour-Sonnenschein für krebskranke und chronisch kranke Kinder ein. Der Startschuss für 2013 fiel diesmal in Rostock. Für die diesjährige Tour hatten sich über 200 Teilnehmer angemeldet, die eine rund 496 Kilometer lange Fahrt von Rostock über 24 Stationen wieder nach Rostock fuhren. Es ging ihnen dabei nicht um Ruhm und Rekorde, Punkte oder Prämien, sondern sie stellten sich mit ihrer Teilnahme ganz in den Dienst einer guten Sache. Jeder Mitfahrer entrichtet 170 Euro „Sattelgeld“, so dass die während der Fahrt gesammelten Spenden voll an ausgewählte Gesundheitseinrichtungen gehen. Am 8. August war Strasburg Etappenort der Spenden-Fahrt. Die Kinder und Erzieher des Hortes der Volkssolidarität begrüßten die Radfahrer mit lustigen Liedern. Anke Heinrichs, Erste Stadträtin, überreichte einen Check von der Stadt Strasburg (Um.). Dem schlossen sich die VR-Bank Uckermark Randow eG, die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg, die Strasburger Wohnungsgenossenschaft e. G. und die

Häusliche Krankenpflege von Christine Henschke an. Auch Strasburger Bürger nutzten die Gelegenheit, für die gute Sache zu spenden. Ein großes Dankeschön an alle Sponsoren, die diese Spendenaktion so unbürokratisch und schnell unterstützt haben, aber auch an die Kinder und die Erzieherin Frau Holtz des Hortes der Volkssolidarität, die sich nicht lange bitten ließen und fröhlich ein paar Lieder zu Gehör brachten. Nach Strasburg waren unter anderem Friedland, Anklam, Usedom und Zinnowitz Stationen der Fahrt. Fehlen durfte natürlich auch nicht der legendäre Fahrradachter, ein roter Riesen-Pkw, der nicht von einem Motor, sondern von den Beinen der 8 kräftigen Insassen angetrieben wird. Auf der Bühne sorgte der neue Titelsong „Die Hanse-Tour sind wir“ von Sebastian Megow und Christian Gohr für viel Begeisterung. Weitere Informationen über die Tour, Bilder und Pressemitteilungen zur Spendenverwendung finden Sie auf www.hanse-toursonnenschein.de Text & Fotos: Kerstin Gerhardt

Informationen der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH Einladung zum Unternehmerabend am 10. September 2013 Ganz gleich, ob Sie schon ein gestandener Unternehmer sind oder gerade erst als frischgebackener Jungunternehmer durchstarten, Möglichkeiten zu Ihrer Altersvorsorge sollten Sie nicht außer Acht lassen. Die Sparkasse Uecker-Randow und die FEG Uecker-Region mbH laden herzlich zu einem Unternehmerabend zum Thema „Unternehmerrente – Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge“ am 10. September 2013, um 19.00 Uhr, ins Restaurant des Hotels „Villa Knobelsdorff“ in Pasewalk, Ringstraße 121, ein. Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Nord und der Provinzial Versicherung stellen verschiedene Produkte für die Absicherung im Alter vor. Darüber hinaus stehen an dem Abend ein Steuerberater und weitere Anbieter von Altersvorsorge-Produkten für individuelle Gespräche zur Verfügung. Sicherlich gibt es eine Menge Fragen zu diesem Thema, wozu die Experten gern Rede und Antwort stehen werden. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis zum 06.09.2013 per Telefon: 03973/228812 oder per E-Mail: steffen@ feg-vorpommern.de gebeten.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 1. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurde am 06.03.2013 erteilt. 2. Der Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern wurde am 12.06.2013 erteilt. 3. In der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2013 wird der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von EUR 101.422,57 und einem Jahresüberschuss von EUR 8.634,75 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Entsprechend § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz MecklenburgVorpommern erfolgt die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des dazugehörigen Lageberichtes in der Zeit vom 14. bis 22. Oktober 2013 in den Geschäftsräumen der FEG. Dr. Ralf Dietrich, Geschäftsführer

Blutspendetermine 4. September 2013 • 16.00–19.00 Uhr Feuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1


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Tanzaniatag und 11. Benefizessen Spiel, Spaß und Informationen zur Vereinsarbeit – das ist unser Tanzaniatag. In diesem Jahr wird er am 13. September 2013 stattfinden. Der Freundeskreis Arusha/Tanzania e. V. lädt dazu insbesondere Kinder auf den Straußenhof in Canzow bei Woldegk. Straußeneikegeln, Ponyreiten und Unterhaltung mit den Clowns Clowndine und Kleks stehen auf dem Programm. Auch einen Kuchenbasar und einen Flohmarkt wird es geben. Wir freuen uns auf Anmeldungen von Schulklassen und Kindergartengruppen. Auch die Vorbereitungen für unser 11. Benefizessen laufen bereits auf Hochtouren. Zum festlichen Büfett – gesponsert von Unterstützern des Vereins – laden wir ebenfalls am 13. September Mitglieder und ins Kulturhaus von Strasburg ein. Das Duo Midi 2 und die Sängerin Sylvia Quast sorgen für den musikalischen Rahmen. Wir wollen über die Arbeit des Freundeskreises berichten und in die Zukunft schauen. Dabei unterstützen uns auch in diesem Jahr tansanische Gäste. Der Lehrer Joseph Kivuyo wird dabei sein. Er unterrichtet an einer der Kindergartenschulen unseres Vereins. Seinen Aufenthalt in Deutschland will er nutzen, um in Partnerschulen zu hospitieren und diese bei den auch in diesem Jahr wieder geplanten Spendenläufen zu unterstützen. Ebenfalls zu Gast ist Glory Mwanri, die die Vereinsarbeit vor Ort im Projektgebiet mitorganisiert. Vorrangiges Ziel unseres Benefizessens ist natürlich das Spenden sammeln. Vergangenes Jahr konnten wir einen Erlös von 8200 Euro

Mit dem Benefizessen sammeln wir Spenden. 2012 beteiligte sich auch Lehrer Loshiva aus Losinoni Juu.

erreichen. Das Geld kommt unseren Kindergartenschulen in den Massaidörfern Oldonyosambu, Losinoni Juu, Engutukoit und Bethsaida in der Nähe von Arusha zu Gute. Dort lernen rund 300 Kinder. Im Vorfeld der Veranstaltung bitten wir unsere Gäste um einen Spendenbeitrag von jeweils mindestens 50 Euro. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Vereinskonto. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis zum 5. September per Email hilfreich. E-Mail: straussenzucht.pfeiffer@t-online.de Harald Pfeiffer

Aktionsbündnis „Vorpommern: Weltoffen – Demokratisch – Bunt!“ Ein herzliches Willkommen an alle Geflüchteten und AsylbewerberInnen! Möglicher Zuzug von Familien und Einzelpersonen aus Syrien

In den letzten Wochen haben bereits einige Städte im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Information bekommen, dass Menschen dringend Asyl in ihren Gemeinden benötigen. Das Aktionsbündnis „Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!“ bereitet sich auf einen möglichen Zuzug von Familien und Einzelpersonen aus Syrien im Alt-Landkreis Uecker-Randow vor. Geflüchtete und Asyl suchende Familien und Einzelpersonen sollen herzlich willkommen geheißen werden. Das Aktionsbündnis möchte gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen finden, praktische Unterstützungsarbeit für notleidende Menschen zu leisten. Menschen, die nach Deutschland kommen, weil existenzielle Rechte in ihren

Heimatländern ernsthaft gefährdet sind, sollen in unseren Städten und Dörfern Schutz vor Verfolgung finden. Darüber hinaus sind wir sehr neugierig und freuen uns auf die Begegnungen, die sich daraus entwickeln werden. Um unsere Unterstützung zu koordinieren, werden wir uns in naher Zukunft auch im Rahmen der Treffen des Aktionsbündnisses „Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!“ zusammenfinden. Das nächste Treffen findet am 27.08.2013 um 18.00 Uhr in Torgelow, Martin-Luther-Haus, Ueckerstr. 12 statt. Weitere Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Anfragen können auch per E-Mail info@vg-weltoffen.eu oder telefonisch unter 0160/98081129 gestellt werden. Für das Aktionsbündnis Peter Porwitzki, Mitglied Sprecher Innenrat & Benno Plassmann, Sprecher AG Kultur

Karneval der Demokratie (PN/PM). Seit einem Jahr haben vorpommersche Bürgerinnen und Bürger unermüdlich für eine Kultur der Weltoffenheit und Demokratie geworben und sich gegen Neonazi-Aktivitäten gestellt. Zum einjährigen Bestehen hat das Aktionsbündnis am 10. August in Pasewalk die Werte „weltoffen, demokratisch, bunt“ mit einem außergewöhnlichen Aktionstag begangen, unter dem Motto: Karneval der Demokratie! Der Start des Aktionstages begann um 13.00 Uhr mit dem Bündnis der Bürgermeister für Toleranz und Menschenrechte des LK Vorpommern-Greifswald, gegründet am 11. August 2012. Die Bürgermeister stellten sich u. a. der Frage: „Wie kann wehrhafte Demokratie im ländlichen Raum gestärkt werden?“ Gemeinsam mit den teilnehmenden politischen Stiftungen wurde den Möglichkeiten der Unterstützung vor Ort nachgegangen. Rechtsextremismus-Experte Günther Hoffmann informierte darüber, wie die neonazistische Szene auf die erstarkende Protestkultur der zivilgesellschaftlichen Kräfte in der Region reagiert und stellte sich den Fragen der Bürgermeister. Neben Bürgermeister Rainer Dambach aus Pasewalk nahmen Bürgermeister bzw. deren VertreterInnen aus Anklam, LöcknitzPenkun, Ueckermünde, Neubrandenburg, Prenzlau, Schwedt, Templin, Wolgast, Heringsdorf, Loitz, Leopoldshagen, Krackow, Papendorf und Viereck teil. Um 15.00 Uhr ging es dann richtig los! Hunderte von Pasewalkern und Gästen zogen in einem farbenfrohen Umzug durch die Stadt, flankiert von wiederum mehr als Hundert Zuschauern, die am Straßenrand mit tanzten und sangen. Von

der Pommernscheune bis zum Marktplatz wurde die Devise: „Vorpommern IST weltoffen, demokratisch und bunt!“ immer wieder vermittelt. Einen besonderen Halt gab es dann in der Ueckerstraße für den Umzug. Hier wurde es plötzlich ganz still, denn an diesem Tag wurden in Pasewalk von dem Künstler Gunter Demnig 6 weitere Stolpersteine verlegt. Die Bürgermeister und Teilnehmer des Umzugs legten weiße Rosen an den Stolpersteinen nieder und gedachten in einer Schweigeminute an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Pasewalk kann nun auf insgesamt 61 Stolpersteine verweisen! Gegen 17.30 Uhr fuhren die ersten Wagen des Umzugs auf den Marktplatz, wo sich wiederum viele Gäste zum „Tanz der 1.000 Paare“ versammelt hatten. Leider fiel der Tanzabend buchstäblich ins Wasser, denn eine große Regenfront zog über den Marktplatz. Aber auch hier zeigten sich die Veranstalter kreativ! Der „Tanz der 1.000 Paare“ wurde kurzfristig auf den 30. August verschoben und wird dann – gemeinsam mit dem Moonlightshopping – die Pasewalker und deren Gäste zum Tanz auffordern!


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Die Abfallberatung informiert! – Der Wald und seine Abfälle Gleich und gleich gesellt sich gern, hat sich wohl schon mancher gesagt und so bleibt auch eine Schubkarrenladung mit Rasenschnitt oder Grünabfall im Wald nicht selten allein. Immer wieder ist zu beobachten, wie gedankenlos Gärtner und Grundstücksbesitzer ihre Gartenabfälle in die nahe gelegenen Waldstücke schleppen. Ihnen ist wahrscheinlich gar nicht bewusst, welche Schäden sie hier anrichten können. So werden durch das Abladen von Grünschnitt und Gartenabfällen wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört und die speziell den Waldrändern angepasste Flora und Fauna völlig verändert. Die örtliche Bodenvegetation erstickt, die dort lebenden Tiere werden verdrängt und durch Nährstoffanreicherung der vorhandene Lebensraum nachhaltig gestört. Außerdem werden oft Samen unserer Gartenpflanzen oder anderer sich schnell vermehrender Zierpflanzen mit in den Wald geschleppt,

die sich dann dort ausbreiten und die natürliche Flora verdrängen. Dadurch sind immer mehr einheimische Wildblumen und Kräuter vom Aussterben bedroht. Aber gerade diese bieten, im Gegensatz zu den oft exotischen Gartenpflanzen, den Tieren Nahrung. Übrigens, dort wo früher artenreiche Vielfalt herrschte, stellen sich nach dem Faulungsprozess des Rasenschnitts hauptsächlich nur Brennnesseln ein. Also nochmals der eindringliche Appell an alle Gartenbesitzer, ihre Grünabfälle ordnungsgemäß zu beseitigen, z. B. auf den Wertstoffund Abfallannahmehöfen im Altkreis Uecker-Randow (siehe Abfallfibel) oder auf dem eigenen Grundstück als wertvolle Rohstoffe zu kompostieren. Petra Brentführer, Abfallberaterin für das Entsorgungsgebiet Ue­ cker-Randow beantwortet unter der Telefon-Nr.: 03834/87603295 gern auftretende Fragen.

Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen Auf Entdeckungsreise in der AWO-Kita „Kunterbunte Kinderwelt“ … Am Mittwoch, dem 3. August war es so weit, die Kinder der AWO Kindertagesstätte „Kunterbunte Kinderwelt“ wollten den neuen Spielplatz erobern. Schon morgens ging es bei schönem Wanderwetter los. Erster Stopp war die Wiese am Rosengarten. Hier gab es eine Frühstückspicknickpause. Gut gestärkt ging es durch unsere Stadt weiter zum See. Schon von Weitem sahen wir das neue Spielensemble. Jetzt gab es kein Halten mehr. Unsere Kinder erstürmten den Spielplatz. Nach kurzer Obstpause und dem Mittagessen wurde weiter geklettert, gehangelt und gerutscht. Am frühen Nachmittag konnten begeisterte Kinder ihren Eltern von den Erlebnissen am See berichten. Erzieherteam

Strasburger ABC-Schützen des Jahrgangs 2013 Am 3. August 2013 konnten wieder 2 Klassen in die Grundschule Strasburg eingeschult werden. In der Aula wurde ein kleines Programm der Schüler unserer jetzigen 3. Klassen für die Schulanfänger,

Eltern und Gäste aufgeführt. Im Anschluss lernten die Kinder ihre neuen Klassenräume kennen. Zum Abschluss konnten noch Fotos zur Erinnerung an diesen ereignisreichen Tag gemacht werden.

Klasse 1a: Lehrerin Frau Meier, Jannes Becker, Torben Beyer, Maximi­ lian Bünger, Lena-Sophie Guske, Eva Herbertz, Chantal Hoff, JulianPiter Höll, Ben Luca Jablonski, Jonas Kästner, René Klein, Cornell Krüger, Maxi Krüger, Dajana Leser, Rocco Mann, Evelyn Pirner, Marlon Winkler Fotos: Holger Wulff

Klasse 1b: Lehrerin Frau Fredrich, Julian Borinski, Florian Brauer, Alina-Chantal Foot, Lara Marie Harms, Dave Richard Hömke, Erik Korytni, Felix Maron, Pia Marsch, Arvid Meier, Jean-Luca Meyer, Gabriela Mpletsas, Lea Postier, John-Pierre Scheeler, Julie Seewald, Paula Taedke, Jonas Westphal, Niklas Zimdars


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„Wir machen gemeinsam Musik“ – Angebote für das neue Schuljahr Dass die Beschäftigung mit Musik förderlich u.a. für das Hören, Singen, die Sprache und das Gedächtnis für die Kinder ist, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Aber auch soziale Kompetenzen, Ausdauer, Gemeinschaftsgefühl und die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit werden besonders durch Musik geschult. Neben Musik hören, Bewegungsspielen, Tanz und Singen, ist auch das Spiel mit Orff’schem Instrumentarium vorgesehen, was den Kindern immer besonders viel Spaß macht.

Unsere Angebote: Musikalische Früherziehung direkt in allen Kooperations-Kindergärten der Kreismusikschule: In allen Kooperations-Kindergärten (Bereich des Altkreises Uecker-Randow) nehmen wir wieder neue Kinder der Altersgruppe 3+ für die Gruppen der Musikalischen Früherziehung auf. Bitte jetzt bei uns erkundigen und anmelden. Den Musikgarten (Altersgruppe 18 Monate bis 3 Jahre) gibt es auch in Strasburg. Immer am Montag um 16.15 Uhr lädt Frau Kroll dazu ein. Ort sind die Musikschulräume der Pfarrstraße.

Instrumentenkarussell für die Altersgruppe 6–9: In Pasewalk findet dieses Angebot immer donnerstags, 16.15 Uhr statt und wird von Constantin Simion unterrichtet. Zu Beginn des neuen Schuljahres ist es in den ersten zwei Wochen möglich, in eine Schnupperstunde zu kommen. Eine vorherige unverbindliche Anmeldung unter 039771/23151 oder kms-uer@ gmx.de ist erforderlich. Die Gebühren für alle Angebote richten sich nach der Gebührensatzung der Kreismusikschule. Diese ist unter www.kms-uer.de einzusehen. Ermäßigungen und Unterstützungen sind soweit möglich, dass jedes Kind die Musikalische Früherziehung, den Musikgarten oder das Instrumentenkarussell besuchen kann. Bitte lassen Sie sich dazu beraten. Zu weiteren Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kreismusikschule Uecker-Randow, Apfelallee 2, 17373 Ueckermünde, Tel. 039771/23151, Email: kms-uer@gmx.de, Website: www.kms-uer.de

Achtung! Die Feuerwehr braucht Unterstützung! Die Jugendfeuerwehr Strasburg (Um.) sucht Nachwuchs. Kinder ab 10 Jahren, die Interesse an Technik und Fahrzeugen der Feuerwehr haben und gerne mitmachen wollen, können bei Sport, Wanderungen, Wettkämpfe und Ausscheiden viel erleben und neue Freundschaften finden. Also einfach montags in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr mal reinschauen. Wir freuen uns auf Euch oder ruft unter der Nummer 0175/8364923 an. Toni Nagel Jugendfeuerwehrwart

Familienfest des Kinder- und Jugendhauses der AWO Am 27.07.2013 veranstaltete die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Uecker-Randow gemeinsam mit der Max-Schmeling-Stiftung und dem Spielepark e. V. Hamburg bei wunderbaren 32° auf der Reuterkoppel in Strasburg ein tolles Familienfest. Die Kleinen und Großen staunten über die Vielzahl und die Größen der Hüpfburgen, welche vom Spielepark e. V. Herr Kebernik und der Max-Schmeling-Stiftung, ermöglicht durch Frau de Jonge, gesponsert wurden. An dieser Stelle danken wir als Organisatoren allen, welche für das Gelingen einen Beitrag geleistet haben. Herr Fredrich und Herr unterhielten uns den ganzen Tag mit guter Laune und Musik. Die Freiwillige Feuerwehr Strasburg sorgte auch für eine tolle Überraschung bei dem Wetter. Sie baute einen mobilen Springbrunnen auf (ohne Abkühlung wäre es wohl allen Aktiven und Gästen unerträglich gewesen) und fuhr mit den Kindern und Jugendlichen mit den Feuerwehrfahrzeugen durch die Stadt. Der Arbeitslosenverband hat mit den Kindern gebastelt. Zwei Künstler des Pinsels, Arite Dittmann und Susanne Lindner, schminkten die Kinder. Für das leibliche Wohl sorgten neben den Mitarbeitern des Kinder- und Jugendhauses Strasburg, der Demokratische Frauenbund e. V. und Herr Dojahn vom „Rosengarten“. Allen Kindern und Eltern schmeckten die leckere Bratwurst vom Grill, das erfrischende Eis und kräftiger Kaffee. Ein uns sehr verbundenes Elternteil, Herr Kay Lade, stellte das große, schattenspendende Zelt zur Verfügung, ohne dass wir in der Hitze sicherlich alle einen Sonnenbrand bekommen hätten.

Wir denken, dass die „Stadtväter und -mütter“ stolz auf die Initiativen Ihrer Bürgerinnen und Bürger und im speziellen auf die in Strasburg tätigen Vereine sein können, denn selbstverständlich ist solch ein Event zum Sommerferienausklang nicht. Die AWO freut sich auf weitere Veranstaltungen mit den anderen Aktiven im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendhaus der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Uecker-Randow


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Aus dem Vereinsleben Termine und Informationen Veranstaltungen des Arbeitslosenverbandes Strasburg e. V. Unsere Leistungen: - Kuchenangebot im und außer Hausverkauf, täglich von Montag bis Donnerstag 8.30–13.00 Uhr - Verkauf von Bekleidung in unserer Kleiderbörse für Damen, Herren und Kinder sowie große Auswahl von Büchern - Vermittlung und Durchführung von Haushaltsauflösungen - Handarbeitsnachmittag und Erfahrungsaustausch in Handarbeitstechnik für Interessenten - Bewerbungshilfe Weitere Leistungen für Bedürftige: - Mittagstisch von Montag bis Freitag 11.30 Uhr–12.15 Uhr - Wäschewaschen für Bedürftige, täglich von Montag bis Donnerstag 8.30–13.00 Uhr Cornett Pietschmann Arbeitslosenverband Arbeitslosentreff Strasburg e. V.

Regelmäßige Veranstaltungen des Demokratischen Frauenbundes jeden Mo. 09.00 Uhr Mo.–Mi. 10.00 Uhr Di. 14.00 Uhr Mi.

14.00 Uhr

Änderungsschneiderei Internetcafé Frauentreff: Das Thema wird jeweils am vorherigen Dienstag festgelegt. Spielenachmittag

Änderungen vorbehalten!

„GeroMobil“ Fahrplan/Tourenplan Im September ist das Modellprojekt „GeroMobil“ in Strasburg und steht jedem, der Beratung, Hilfe und Unterstützung mit dem Schwerpunkt Demenz – Demenzfrüherkennung möchte, kostenlos zur Verfügung. 05.09.2013, 09.45 bis 11.00 Uhr, Strasburg Marktplatz Ziel ist es, dass Betroffene so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können und dabei möchten wir Ihnen und Ihrer Angehörigen helfend zur Seite stehen. Ansprechpartner: Monika Clasen Telefonnummer: 03976/238225, mobil: 0151/58781007 E-Mail: geromobil-torgelow@volkssolidaritaet.de

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. Tag des offenen Denkmals in Strasburg (Um.)

Rosenpracht un Regenschauer

Dazu wird zum 8. September 2013 eingeladen. Das Denkmal, welches gezeigt werden soll, ist aber nicht ständig zugänglich. Also nicht ganz „offen“. Die Schulstraße 10, früher wohnte dort der Rechtsanwalt Sommermeyer und auch zeitweilig Bürgermeister Hermann Merk mit seiner Familie, war einst auch das Domizil der Katholischen Kirche. Um 1860 gab es in Strasburg sehr wenig Menschen katholischen Glaubens. Durch den Zugang polnischer Saisonarbeiter (Schnitter) verstärkte sich die katholische Gemeinde. Das besagte Haus gehörte damals dem Stiefelfabrikanten Wegener, der in der zweiten Etage in dem parallel zum Wall befindlichen Gebäude einen Raum für die inzwischen gewachsene katholische Gemeinde zur Verfügung stellte. Aus dieser Zeit stammt noch ein Teil der Decken- und Wandbemalung. Diese Bemalung kam bei der Sanierung des Hauses im Jahre 2000 bei der Entfernung einer eingezogenen Decke zum Vorschein. Das Haus wurde dann auf die Denkmalliste gesetzt. Diese kann nun Dank der Aufgeschlossenheit der Volkssolidarität am 8. September 2013 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr besichtigt werden. H. Wegener Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.

Wir vom Uckermärkischen Heimatkreis Strasburg e. V. fuhren am 28. Juni zur Landesgartenschau nach Prenzlau. Voller Erwartung stiegen wir am Rathaus aus dem Bus. Die Blumenhalle in der Nähe des Eingangs war für viele das erste Ziel. Sie überraschte uns auf zwei Etagen mit herrlicher Blumenpracht. Rosen, Lilien, Orchideen und viele andere Arten haben uns total begeistert. In wundervollen Dekorationen wurden die Blumen präsentiert. Draußen in der Parkanlage lockten Rundbeete, wunderschöne Blumenkästen und am Wasser ein fantasievoller Spielplatz zum Anschauen. Verschiedenfarbige Bänke luden zum Ausruhen ein. Sehenswert ist auch der Rosengarten, der zu dieser Jahreszeit seine volle Pracht entwickelt. Für das leibliche Wohl war auch gesorgt. Eine große Gaststätte am See und Imbissstände stehen zur Verfügung. Verkaufsstände sorgen für Abwechslung im bunten Bild der Landesgartenschau. Wer wollte, konnte über die Straße in den Park gehen und weiterhin die Bepflanzungen bestaunen. Die Freilichtbühne hat schon einige Veranstaltungen erlebt. Leider gab es einen großen Regenschauer und damit war unser Rundgang beendet. Mit dem Bus fuhren wir zum Hotel „Wendenkönig“ um Kaffee zu trinken. Mit leckerer Erdbeertorte und netten Unterhaltungen ging der Nachmittag zu Ende. Als wir wieder in Strasburg ankamen, hatten sich die Regenschauer verzogen. Die Meinung der Mitglieder des Heimatkreises – die Landesgartenschau in Prenzlau ist ein schönes Erlebnis. Gundila Meyer


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Seniorenverband BRH Strasburg Einladung Nach der Sommerpause findet unsere nächste Mitgliederversammlung am 29.08. um 14.00 Uhr im Gebäude der Volkssolidarität statt. Als Referent wird Prof. Dr. Rühle auftreten. Prof. Rühle war wiederholt Gastreferent sowohl zu medizinischen als auch historischen Themen. Seine Ausführungen wurden stets mit Interesse und Aufmerksamkeit aufgenommen. Das Thema für die Mitgliederversammlung im August wird ein Reisebericht über die kulturell-historische Entwicklung Griechenlands sein. Alle Mitglieder unseres Verbandes sind herzlich eingeladen. Wir können sicher wieder einen interessanten Nachmittag erwarten. H. Schmekel

BRH-Aktivitäten Die Veranstaltung am 27.06. stand unter dem Thema der Bundestagswahl im September 2013. Geladen waren die Kandidaten von den 5 Parteien SPD, Linke, CDU, FDP und Grüne. Leider waren von den geladenen Parteien nur Vertreter der Linken (Herr Torsten Koplin) und der SPD (Herr Holm-Hennig Freier) erschienen, um die Positionen beider Parteien darzulegen. Als Gesprächsführer fungierte der Chefreporter des Nordkurier Rainer Marten. Hauptthemen der Wahlveranstaltung waren Rentenrecht, Krankenversicherung und Mindestlohn.

„Subbotnik wieder entdeckt“ Am 14.06.2013 fand auf dem Gelände „Haus zur Umkehr“ der Suchtkrankenhilfe Torgelow gGmbH ein Subbotnik statt. Viele Helfer waren gekommen, um mit den Bewohnern und ihren Betreuerinnen Frau Holtz und Frau Heling, eine Streuobstwiese anzulegen. Dank der Anwachsgarantie von Gartenbaufirma Runge und logistischer Hilfe durch Herrn Holtz, hoffen alle Beteiligten, die ersten Früchte schon im nächsten Jahr ernten zu können.

Gewiss gibt es im nächsten Jahr wieder eine gemeinsame Aktion. Vielleicht gelingt es ja, Bienen direkt auf dem Gelände der Streuobstwiese zu halten. Interesse ist auf jedenfall bei allen Beteiligten da. Dank gilt auch den zahlreichen Sponsoren, die sich an der Baum­ finanzierung beteiligten. Suchtkrankenhilfe Torgelow gGmbH Frau Holz, Betreuerin

Bedauerlicherweise ließ die Teilnehmerzahl an der Mitgliederversammlung zu wünschen übrig. Lag es am „Sommerloch“, oder war es Desinteresse an der Thematik? Während der Diskussion wurde deutlich, dass es eine Reihe von ähnlichen Positionen zu wichtigen Themen der Gesellschaft gibt. Jeder soll für sich im September verantwortungsvoll eine Wahl treffen. Ein Dankeschön an Frau Hildebrand, Mitarbeiterin des Landtagsabgeordneten Heinz Müller. Frau Hildebrand hatte wesentlichen Anteil an der Vorbereitung der Veranstaltung. H. Schmekel


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Museum/Ausstellungen „Reisebilder“ – eine neue Ausstellung im Museum! Nach der heißen Sommerpause laden wir alle kunstinteressierten Strasburger und Gäste am 12. September 2013 um 19.00 Uhr zur Eröffnung der Ausstellung „Reisebilder“ von Hartwig K. Neuwald in das Museum ein. Die Musikschule Uecker-Randow wird die Eröffnung musikalisch begleiten. Der Museumsbeirat

Hartwig K. Neuwald

Erinnerung an Böhmen

1953 geboren in Hoppenwalde/Vorpommern 1971–1974 Militärdienst, Ausbildung Fotographie/Polygraphie 1972 erste Kontakte zu Prof. Otto Niemeyer-Holstein auf Usedom 1974–1979 Studium an der Kunsthochschule Berlin 1977 Kurs Glasgestaltung am Institut für baugebundene Kunst Berlin 1979 Diplom im Fachbereich Malerei, Beginn der freiberuflichen Tätigkeit als Maler und Graphiker 1986–1993 Tätigkeit in der Gießerei Ueckermünde sowie in verschiedenen medizinischen Einrichtungen 1994 Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Maler und Graphiker 1995/1996 Teilnahme am internationalen Kunstprojekt „Grenzkunst 95“ und am deutsch-polnischen Kunstprojekt „Umweltschutz grenzenlos“ seit 1998 Lehrtätigkeit an verschiedenen Bildungseinrichtungen, u. a. in Anklam, Bremen, Neubrandenburg

Ausstellung „Kunst & Handwerk“ Im Museum kann noch bis zum 8. September die Ausstellung „Kunst & Handwerk in Strasburg (Um.)“ besucht werden. Aussteller sind: Marion Zimmermann, Malerei & Keramik; Joachim Zimmermann, Holzarbeiten; Wolfgang Galla, Airbrush; Gerhard Jarmer, „Rund um den Strasburger Markt“; Susanne Krause, Patchwork.

Opfer – eine Ausstellung des Weißen Rings Wer durch eine Straftat, seelische und körperliche Verletzungen erlitten hat, weiß oft nicht, wie es weitergehen soll. Opfer einer kriminellen Handlung zu werden, können sich viele Menschen gar nicht vorstellen. Das Interesse gilt fast ausschließlich nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit des Täters sowie seiner Verfolgung und Verurteilung. An das betroffene Opfer und seine Situation nach der Tat, wird noch immer zu wenig gedacht. Dies zu ändern, ist Aufgabe und Ziel des Weißen Rings. Bereits ein Telefongespräch, der Besuch am Krankenbett, die Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, einfach das Gefühl, als Opfer einer Straftat nicht „vergessen“ zu sein, können den Betroffenen wieder Mut und Hoffnung geben. Doch um dies alles leisten zu können, ist der Weiße Ring auf die Unterstützung engagierter Menschen angewiesen, denen das Schicksal der Kriminalitätsopfer nicht einerlei ist. Wenn auch Sie die Arbeit des Weißen Rings unterstützen möchten, leisten Sie damit eine notwendige Hilfe für Menschen, die als Opfer einer Straftat, unverschuldet, von einer Sekunde auf die Andere, aus ihrer Lebensbahn gerissen wurden. Eine erneute Opferausstellung vom 19.08.2013 bis 30.08.2013 im Torgelower Rathaus soll einen kleinen Einblick über erlittenes Leid von Opfern vermitteln. Angela Straßburg Außenstellenleiterin, 039752/85750

Öffnungszeiten des Museums: Dienstag und Freitag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Besuche und Führungen nach Absprache: Tel.: 039753/20046 auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Sonntag 15.00–17.00 Uhr


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Strasburger Veranstaltungskalender

Veranstaltungen in den Monaten August/September 2013 30./31.08.

Reuterkoppel

Stadt- und Feuerwehrfest – 130 Jahre Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Um.) (Programm auf S. 12) 06.09. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Kartoffelball, Volkssolidarität 08.09. 15.00–17.00 Uhr Schulstraße 10 Tag des offenen Denkmals, dort besteht die Möglichkeit, die Wandbemalung der ehemaligen Katholischen Kirche zu besichtigen. (s. S. 22) 13.09. Canzow Tanzaniatag auf dem Straußenhof in Canzow und das Kulturhaus 11. Benefizessen im Kulturhaus(s. S. 18) 14.09. 20.00 Uhr Kulturhaus Sommernachtsparty, Disko MusicUp mit W & M 15.09. 14.00 Uhr Ferdinandshof, Brandstall Gemeindefest mit Chorkonzert 19.09. 19.00 Uhr Museum Buchlesung „Geheime Orte in Mecklenburg-Vorpommern“ von Claus-Dieter Steyer (s. S. 26) 20.09. 19.00 Uhr St. Marien Kirche Konzert, Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V. 01.10. 19.00 Uhr Foyer Max-Schmeling-Halle Dia-Film-Show „Kältepol – die Neuentdeckung“ (s. S. 26)

Ausstellungen/Vorträge bis 13.09. 24.09. 10.00 Uhr

Rathaus Rathaus

bis 08.09. Museum 12.09.–17.11. 19.00 Uhr Museum

Ausstellung „Die Zukunft und ich“ der Regionalen Schule Ausstellungseröffnung „Von Tagträumern und Idealrealisten“ Tabea Hartmann, Barth Ausstellung „Kunst & Handwerk in Strasburg (Um.)“ (s. S. 24) Eröffnung der Ausstellung „Reisebilder“ von Hartwig K. Neuwald, Eggesin

Vereine und Verbände Chorgemeinschaft Strasburg e. V. jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe Sozialverband Deutschland e.V., Ortsverband Strasburg 04.09. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung 02.10. Haus d. Fam. u. Begegnung

Ausflug zur Landesgartenschau nach Prenzlau Mitgliederversammlung

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg 20.–22.09. Gaststätte Rosengarten

Jahreshauptversammlung

Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen) 29.08.2013 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung 12.09.2013 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Vorstandssitzung Seniorenbeirat der Stadt Strasburg (Um.) 03.09. 14.00 Uhr Woldegk

Beiratssitzung und Erfahrungsaustausch, DRK Seniorenwohnanlage Woldegk

Schützenverein Strasburg 1490 e. V. 07.09.2013 15.00 Uhr Linchenshöh 08.09.2013 10.00 Uhr Linchenshöh

GK-Ordonnanzschießen Wanderpokal Wanderpokal Könige der Könige

IG Bauen-Agrar-Umwelt 20.09. 16.00 Uhr 17.00 Uhr

Vorstandssitzung 2 Stunden Kegeln und Informationen

im „Bierstübchen“ Kegelbahn

Impressum Herausgeber: Stadt Strasburg (Uckermark), Der Bürgermeister 17335 Strasburg, Schulstr. 1 V. i. S. d. P: Matthias Schilling, Redaktion: Martina Goth Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Frau Böving Tel.: 039753/22757, Fax 22 583, boeving@schibri.de oder Pressestelle der Stadt Strasburg (Uckermark) Stadtverwaltung Strasburg, Tel.: 039753/272-0 Herstellungsleitung: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag • Am Markt 22, 17335 Strasburg Erscheinungsweise: 10 x jährlich Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 18,- e + Porto.

Nächste Ausgabe 20.09.2013 Anzeigenschluss 10.09.2013 Redaktionsschluss 05.09.2013 Beiträge an: kultur@strasburg.de

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Strasburger Anzeiger August 2013

Nr. 07-08/2013

Weitere Veranstaltungen Großes Kartoffelfest am Samstag, dem 28.09.2013, auf dem Gut Baumgarten Das Gut Baumgarten liegt 5 km nördlich von Prenzlau in Richtung Brüssow. Seit 1995 gibt es diesen Gutsbetrieb mit einer bewirtschafteten Fläche von ca. 740 ha. Beginnend mit einem Erntedankgottesdienst findet am Samstag, dem 28. September 2013, das 13. Kartoffelfest statt. Neben einem Bauernmarkt gibt es dazu auch ein buntes – von den Landfrauen unterstütztes – Veranstaltungsprogramm. Hier treten z. B. Folkloregruppen auf. Aber auch für die Liebhaber alter Technik und Maschinen gibt es mit dem Oldtimer-Traktor-Treff etwas zu sehen! Ab Mitte September werden von Montag bis Freitag von 16.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr erntefrische Kartoffeln vom Gut Baumgarten verkauft. Verwalter Familie Brennstuhl Gut Baumgarten, 17291 Schenkenberg

Einladung „Geheime Orte in Mecklenburg-Vorpommern“ von Claus-Dieter Steyer

Reste des größten Spionagetunnels von 1956 in Pasewalk, das NS-Musterdorf Alt Rehse oder einen Geisterbahnhof, an dem sich einst die Wege Hunderter Menschen kreuzten: Mehr als 25 solcher geheimen Schauplätze abseits der bekannten Touristenwege werden in diesem Band vorgestellt. Naturfreunde finden darüber hinaus ideale Beobachtungsorte für die Hirschbrunft auf dem Darß sowie für Kraniche, Silberreiher und Seeadler. Alle Ausflüge sind mit Hinweisen zur Anreise und weiteren Erlebnismöglichkeiten in der Umgebung versehen. Landkarten und Fotos helfen bei der Orientierung. Ein unterhaltsames Lesebuch und ein handlicher und informativer Wegbegleiter zu den geheimen Orten Mecklenburg-Vorpommerns. Die Lesung findet am Donnerstag, dem 19. September 2013 um 19.00 Uhr im Museum in Strasburg statt. Dazu laden wir Sie recht herzlich ein. Der Eintritt beträgt 6.00 Euro Um Vorbestellung wird gebeten. Ihre Buchhandlung Görl

Herzliche Einladung zur Dia-Film-Show mit Ronald Prokein

die wissenschaftlichen Messinstrumente zur Verfügung. Der geographische Endpunkt der Tour: Marble Bar (heißester Ort Australien). Bei der Ankunft in Jutschjugei trafen Winter und Prokein einen alten Bekannten. Ihm mussten einen Monat zuvor seine erfrorenen Hände amputiert werden. Mit einem Motorschlitten war der kleine Jakute, namens Polikari, bei -50 Grad Celsius im Eis eingebrochen und musste nun über zwanzig Kilometer in der Nacht nach Hause laufen. In der Taiga verunfallte das Auto der Mecklenburger mehrfach und vereiste. Ein betrunkener Ewene (Ureinwohner Sibiriens) hielt die beiden Abenteurer mit einem Beil in Schach. In der Mongolei mussten sie, aufgrund bürokratischer Hürden, den Lada und ihren mitgereisten Schäferhund Arthus zurücklassen. Winter und Prokein sprachen mit einem ehemaligen Vietnamkämpfer und begaben sich an alte Kriegsschauplätze. In Laos begegneten sie den freundlichsten Menschen der Reise. Ein Busfahrer bestahl Winter in Thailand im eigenen Bus. Die zwei Rostocker trennten sich für einige Tage in Singapur. Prokein war in der Zeit fast mittellos, ein Kind der Straße. Mit einem gekauften Toyota setzten sie die Tour in Australien gemeinsam fort. Bei 43 Grad Celsius im Schatten lief Prokein die letzten 100 Kilometer durch menschenleere Prärie, bis Marble Bar. Der größte Respekt galt den Schlangen. Auf der Rückfahrt rammte ihr Auto eine Kuh. Nachdem die Rostocker ein zweites Mal nach Sibirien gereist sind, bekamen sie durch Jörg Kachelmann die sensationelle Nachricht das in Jutschugej noch tiefere Temperaturwerte gemessen wurden als in Oimjakon. Ein neuer bewohnter Kältepol der Erde ist entdeckt! In einer großen Hilfsaktion spendeten die Menschen in ganz Mecklenburg-Vorpommern Geld für Polikari. Auch Udo Lindenberg, Matthias Reim, G. G. Anderson u. a. Prominente beteiligten sich an der Aktion mit selbst gemalten Rentieren die später für den guten Zweck versteigert wurden. Mit den Spendengeldern reisten Andy Winter und Ronald Prokein wiederrum nach Sibirien um unter anderem Polikari von dem Erlös Prothesen zu finanzieren. Das Buch „Die Entdeckung des Kältepol Jutschjugei“, mit einem Vorwort von Jörg Kachelmann, ist zudem neu erschienen. Mehr Infos: GOOGLE: Ronald Prokein, Tel.: 0381/3835131, Handy: 0176/49413480.

Geistliche Bläsermusik 24. August 2013 um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche Strasburg

Kältepol – die Neuentdeckung am 1. Oktober um 19.00 Uhr in das Foyer der Max-Schmeling-Halle Strasburg Nach der Weltumradlung, der Kajaktour auf der Lena, dem Europalauf und anderen spektakulären Reisen, unternahm Ronald Prokein, der Russlandexperte, seine siebente Tour, diesmal wieder mit Partner Andy Winter. Mit einem Lada Niva ging es nach Osten. Von Rostock fuhren sie über Russland in die Mongolei, weiter mit unterschiedlichen Gefährten nach China, Vietnam, Laos, Thailand, Malaysia, Singapur bis Australien. Hauptmission: Erstmaliger Aufbau zweier Wetterstationen in Jutschjugei (Nordostsibirien). Die meteorologischen Stationen sollten beweisen, dass die Region noch kälter ist als der offiziell kälteste bewohnte Ort der Welt: Oimjakon (-71,2 Grad Celsius – Guinness Buch Rekord). Enger Kooperationspartner des Projekts ist der Meteorologe Jörg Kachelmann. Der bekannteste „Wetterfrosch“ Mitteleuropas stellte

Bläserkreis Mecklenburg-Vorpommern Orgel: Christian Röske, Leitung: LPW Martin Huss


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