Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil 1. Information aus der Amtsverwaltung 2. Information der Friedhofsverwaltung 3. Bekanntgabe der Wahlergebnisse 4. Satzung der Gemeinde Schenkenberg über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte 5. Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 6. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 7. Beschlüsse der Gemeinde Göritz 8. Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 9. Satzung über die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungs plans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ und Bekanntmachungsanordnung 11. Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeits beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des
2 2 2 6 10 11 11 12 15
Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld 12. Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeits beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ der Gemeinde Schenkenberg
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17
Nicht Amtlicher Teil Veranstaltungen in den Gemeinden 19 Gratulationen 20 Kindertag im Labyrinthpark Malchow 21 Jugendrotkreuz des DRK 22 Kirchliche Informationen und Veranstaltungen 24 Nachwuchsspieler für den SV Eintracht Göritz gesucht! 26 Auch in diesem Jahr war es wieder eine spannende Frage: „Wer hat die verlorenen Ostereier des Brüssower Osterhasen gefunden?“ 26
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 06/2014
Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Hinweise zu den Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Wir möchten darauf hinweisen, dass Termine außerhalb der Sprechtage nur nach vorheriger (telefonischer) Absprache mit dem Sachbearbeiter möglich sind. Während der Sprechzeiten Dienstag Donnerstag
8.30–12.00 Uhr 8.00–12.00 Uhr
rigkeiten haben, das Amtsgebäude zu betreten, befindet sich neben der Treppe eine Rufsäule.
und 13.00–17.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
sind unsere Mitarbeiter wie gewohnt für Sie erreichbar. Für Bürger, die aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwie-
Neumann Amtsdirektor
Danksagung an alle Wahlhelfer Ich möchte mich nochmals bei allen Wahlhelfern und dem Briefwahlvorstand des Amtes Brüssow, auch im Namen des Amtsdirektors Herrn Neumann und des Kreiswahlleiters Herrn Dziwis, für Ihre Unterstützung und die geleistete Arbeit am 25. Mai 2014 herzlich bedanken. Ohne Ihre Mithilfe und Ihr Arrangement wäre das alles nicht möglich gewesen.
In diesem Zusammenhang hoffe ich auch wieder auf Ihre Mithilfe zu den Landtagswahlen, die am 14. September 2014 stattfinden. „Zusammen schaffen wir Alles!“ gez. Klünder Wahlleiterin
Information der Friedhofsverwaltung Durchführung der Standfestigkeitsprüfung an Grabsteinen gem. VSG 4.7. § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf den Friedhöfen des Amtes Brüssow
Friedhof Woddow Friedhof Wollschow Friedhof Menkin
Friedhof Grimme Friedhof Klockow Friedhof Göritz, OT Malchow
14. Juli 2014 14. Juli 2014 14. Juli 2014
10.00 Uhr 11.00 Uhr 11.45 Uhr
Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig verändern.
Friedhof Brüssow Friedhof Battin Friedhof Bagemühl
15. Juli 2014 15. Juli 2014 15. Juli 2014
08.00 Uhr 10.15 Uhr 10.40 Uhr
Joachim Sachbearbeiterin
15. Juli 2014 15. Juli 2014 15. Juli 2014
11.10 Uhr 11.35 Uhr 12.00 Uhr
Bekanntmachung des Wahlergebnisses Gemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ist das Wahlergebnis der Kommunalwahlen, zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und den Gemeindevertretungen, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister, der Ortsvor-
steher und Ortsbeiräte vom 25. Mai 2014 in der Stadt Brüssow, den Gemeinden Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld ermittelt worden und wird öffentlich bekannt gemacht.
Wahlbeteiligung Stadt Brüssow Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung
Brüssow 1.079 516 47,8
Bagemühl 102 68 66,7
Grünberg 224 99 44,2
Woddow 91 63 69,2
Wollschow 252 132 52,4
Briefwähler 146 -
Gesamt 1748 1024 58,6
Wahlbeteiligung Gemeinde Göritz Göritz 698 316 48,1
Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung
Briefwahl 20 -
Wahlbeteiligung Gemeinde Carmzow-Wallmow Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung
Carmzow 235 109 46,4
Cremzow 90 67 74,4
Wallmow 218 130 59,6
Briefwahl 26 -
Gesamt 543 332 61,1
Nr. 06/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Wahlbeteiligung Gemeinde Schenkenberg Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung
Baumgarten 159 82 51,6
Kleptow 122 69 56,6
Ludwigsburg 67 47 70,1
Schenkenberg 153 94 61,4
Briefwahl 12 -
Gesamt 501 304 60,7
Wahlbeteiligung Gemeinde Schönfeld Klockow 329 168 51,1
Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung
Schönfeld 203 108 53,2
Briefwahl 24 -
Gesamt 532 300 56,4
Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Stadt Brüssow Gültige Stimmen SPD Rakow, Michael DIE LINKE Rusin, Bert
Brüssow 507
Bagemühl 65
Grünberg 95
Woddow 63
Wollschow 128
Briefwahl -
Stimmen gesamt 1.004
gewählt 996
335
40
55
46
66
83
625
X
172
25
40
17
62
55
371
Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Carmzow-Wallmow
Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Göritz Daniel Pohl Briefwahl Gesamt
Ja 210 16 226
Nein 101 4 105
gewählt X
Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Schenkenberg Baumgarten Kleptow Ludwigsburg Schenkenberg Briefwahl Gesamt
Hans-Ludwig Müller
Ja 53 20 39 55 6 173
Nein 29 47 7 38 6 127
Carmzow Cremzow Wallmow Briefwahl Gesamt
gewählt
Harald Zimmermann
Nein 16 23 48 15 102
gewählt
X
Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Schönfeld Schönfeld Klockow Briefwahl Gesamt
X
Ja 89 43 79 10 221
Uwe Behnke
Ja 81 137 21 239
Nein 24 29 3 56
gewählt
X
Wahl der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Brüssow Bagemühl Gültige Stimmen 1.446 198 SPD Rakow, Michael 361 26 Reiss, Peter 47 19 Vöcks, Joachim 24 6 Bahr, Ronny 94 0 Bartzick, Klaus 1 2 Buse, Axel 14 4 Kuchling, Kathrin 129 1 Jahnke Mirko 5 52 Plagge, Norbert 42 Schmidt, Andreas 154 1 Schulz, Petra 105 2 Sprötge, Lothar 75 3 gesamt 1.051 116 Die Linke Rusin, Bert 255 12 Schulz, Maika 6 40 Waldow, Bernd 11 Schwenn, Klaus 4 1 gesamt 276 53 BLR Zahn, Dietmar 17 27 gesamt 17 27 Wählergruppe Brüssower Liste Trölsch, Inger-Eli49 sabeth Huth, Peter 24 gesamt 73 Einzelbewerber 29 2 Pahl Gesamt 29 2
Grünberg 291
Woddow 176
Wollschow 386
Briefwahl gesamt 438
Stimmen gesamt 2.935
Sitzverteilung
33 62 2 1 64 3 1 17 5 188
20 10 57 3 4 2 1 1 4 5 107
44 9 13 18 30 1 3 1 2 7 10 3 141
72 17 8 15 2 16 17 1 4 17 20 14 203
556 164 110 131 39 101 154 61 48 196 146 100 1.806
X X X X
35 5 13 1 54
27 1 3 31
60 5 19 84
126 9 7 4 146
515 61 39 29 644
X X X
14 14
19 19
29 29
19 19
125 125
0
23
1
1
24
98
X
9 32 3
1 2 17
2 3 129
17 41 29
53 151 209
1 X
3
17
129
29
209
1
X
X X 7
3
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 06/2014
Wahl der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Gültige Stimmen WG „Zukunft für Wallmow“ Rymas, Heike Schmidt, Anke Poller, Matthias Lüdtke, Norbert Börner, Steffen gesamt Einzelbewerber Eggersdorf, Karin-Karola gesamt Einzelbewerber Wegner, Gabriele gesamt Einzelbewerber Wendt, Max gesamt Einzelbewerber Hempel, Harald gesamt Einzelbewerber Karbe, Jörg gesamt Einzelbewerber v. Zitzewitz, Albrecht gesamt
Carmzow 324
Cremzow 198
Wallmow 385
Briefwahl 75
Stimmen gesamt 982
Sitzverteilung
11 9 3 3 26
25 10 3 5 43
69 77 24 31 24 225
8 7 1 6 3 25
113 103 28 40 35 319
X X
154 154
36 36
33 33
10 10
233 233
X 2
1 1
1 1
46 46
1 1
49 49
0
3 3
4 4
49 49
3 3
59 59
0
54 54
20 20
20 20
1 1
95 95
X 1
65 65
4 4
3 3
9 9
81 81
X 1
21 21
90 90
9 9
26 26
146 146
X 1
X 3
Wahl der Gemeindevertretung Göritz Gültige Stimmen SPD Scherping, Hans- Jürgen Ninnemann, Christoph Herholz, Klaus- Dieter Gesamt DIE LINKE Koch, Marco Naumann, Siegbert gesamt WG Feuerwehr Göritz Scholz, Silke Genetzky, Detlef Gesamt Einzelbewerber Dähn, Nico Gesamt Einzelbewerber Pohl, Daniel gesamt
Göritz 873
Briefwahl 60
Stimmen gesamt 933
Sitzverteilung
90 95 91 276
7 18 25
97 113 91 301
X X X 3
97 77 174
8 11 19
105 88 193
X X 2
91 62 153
1 3 4
92 65 157
X X 2
174 174
4 4
178 178
X 2
96 96
8 8
104 104
X 1
Wahl Gemeindevertretung Schönfeld Klockow Gültige Stimmen 488 WG des AWO Ortsvereins Klockow Marion Ben Rabah 89 gesamt 89 WG Schönfeld-Klockow Behnke, Uwe 110 Bloy, Doris 6 Eilmes, Bernd 8 Jahns, Siegfried 30 Kluge, Monika 12 Krohn, Eberhard 18 Licht, Heinz 44 Makowiak, Edgar 2 Ninnemann, Stefan 17 Schön, Michael 87 Dettmann, Andrea 24 Behnke, Gerhardine 41 gesamt 399
Schönfeld 317
Briefwahl gesamt 72
Stimmen gesamt 877
Sitzverteilung
9 9
13 13
111 111
X 1
50 21 52 10 1 3 9 82 47 20 3 10 308
10 1 11 4 1 4 2 5 10 8 1 2 59
170 28 71 44 14 25 55 89 74 115 28 53 766
X X
X X X X X 7
Nr. 06/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
5
Wahl der Gemeindevertretung Schenkenberg Baumgarten Gültige Stimmen 242 WG Gemeinsame Liste Schenkenberg Müller, Hans-Ludwig 17 Sojka, Jan 38 Berg, Mathias 14 Schönfeldt, Kurt 6 gesamt 75 Einzelbewerber Duchow, Silvio 2 gesamt 2 Einzelbewerber Runge, Gerd 23 gesamt 23 Einzelbewerberin Reich, Petra 2 gesamt 2 Einzelbewerber Gall, Michael 107 gesamt 107 Einzelbewerber Golz, Thomas 13 gesamt 13 Einzelbewerber Hübner, Stephan 20 gesamt 20
Kleptow 207
Ludwigsburg 135
Schenkenberg 270
Briefwahl 36
Stimmen gesamt 890
Sitzverteilung
5 6 9 1 21
31 3 42 26 102
65 18 9 6 98
3 2 5
121 65 76 39 301
X X X
43 43
-
3 3
4 4
52 52
0
10 10
5 5
125 125
5 5
168 168
X 1
22 22
2 2
1 1
1 1
28 28
0
5 5
21 21
33 33
13 13
179 179
X 2
67 67
3 3
5 5
-
88 88
X 1
39 39
2 2
5 5
8 8
74 74
X 1
3
Wahl Ortsbeirat im OT Woddow Bewerber
Wahl Ortsbeirat im OT Brüssow Bewerber
Brüssow
Gültige Stimmen 1471 SPD Rakow, Michael 471 Bahr, Ronny 136 Schulz, Petra 130 Sprötge, Lothar 113 Schmidt, Andreas 198 gesamt 1048 DIE LINKE Rusin, Bert 316 gesamt 316 Wählergruppe Brüssower Liste Trölsch, Inger-Elisabeth 54 Huth, Peter 53 gesamt 107
Briefwahl gesamt 267
Sitzverteilung
85 20 19 13 22 159
X X X X 4
82 82
X 1
12 14 26
0
Gültige Stimmen SPD Vöcks, Joachim Knospe, Resi Groß, Christine gesamt
Sitzverteilung
90 59 19 168
-
X X X 3
Bewerber Gültige Stimmen SPD Jahnke, Mirko Käpnick, Margot gesamt DIE LINKE Schulz, Maika gesamt
Stimmen gesamt 194
Briefwahl gesamt 15
Sitzverteilung
39 112 151
0 3 3
X X 2
43 43
12 12
X 1
Wahl Ortsbeirat im OT Grünberg
Stimmen gesamt 379
Briefwahl gesamt
Sitzverteilung
46 46
4 4
0
39 39
32 32
0
141 141
13 13
X 1
82 82
12 12
X 1
71 71
2 2
X 1
Gültige Stimmen SPD Bartzick, Klaus gesamt DIE LINKE Schwenn, Klaus gesamt DIE LINKE Einzelbewerberin Albrecht Albrecht, Karin gesamt Einzelbewerber Pahl Pahl, Dieter gesamt Einzelbewerber Werth Werth, Marcel gesamt
Briefwahl gesamt
Wahl Ortsbeirat im OT Bagemühl
Wahl Ortsbeirat im OT Wollschow Bewerber
Stimmen gesamt 168
Bewerber Gültige Stimmen SPD Buse, Axel Reiss, Peter Rubruck, Joachim gesamt DIE LINKE Waldow, Bernd gesamt
Stimmen gesamt 285
Briefwahl gesamt 72
Sitzverteilung
134 67 45 246
25 17 16 58
X X X 3
39 39
14 14
0
Ortsvorsteher Gemeinde Carmzow-Wallmow OT Wallmow Wallmow Briefwahl gesamt
Rymas, Heike
Ja
Nein
gewählt
103 9 112
26 7 33
X
6
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Ortsvorsteher Schenkenberg
OT Schenkenberg Hans-Ludwig Müller Gerd Runge gesamt
Nr. 06/2014
Ortsvorsteher Ludwigsburg
Ja
Nein
37
-
Briefwahl gesamt -
53 90
-
3 3
gewählt
X
Brüssow, 2. Juni 2014
OT Baumgarten OT Ludwigsburg OT Kleptow Briefwahl gesamt
Gall, Michael
Ja 71 38 47 4 160
Nein 11 9 20 3 43
gewählt
X
gez. Klünder Wahlleiterin
Satzung der Gemeinde Schenkenberg über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte Auf der Grundlage der §§ 17 Abs. 3 Satz 2 und 18 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der jeweils aktuellen Fassung, der §§ 23 und 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 (I 1990, 1163) in der jeweils aktuellen Fassung sowie des § 3 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der jeweils aktuellen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg gemäß § 28 Absatz 2 Ziffer 9 BbgKVerf in ihrer Sitzung am 12.05.2014 folgende Satzung beschlossen. § 1 Geltungsbereich und Grundsätze 1) Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätten, die sich in Trägerschaft der Gemeinde Schenkenberg befinden. 2) Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte ist der Abschluss eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages mit der Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow.
1)
2)
3)
4)
5)
§ 2 Aufnahme von Kindern und Abschluss eines Betreuungsvertrages Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsangebotes ist die Feststellung des Rechtsanspruchs. Nach Vorlage entsprechender Nachweise im Amt Brüssow (z. B. Feststellungsbescheid vom Jugendamt des Landkreises Uckermark) wird der Rechtsanspruch geprüft und der Bedarf des Betreuungsumfangs festgesetzt. Die Anmeldung für die Beanspruchung eines Platzes in einer kommunalen Kindertageseinrichtung und die Entscheidung zum Abschluss eines Betreuungsvertrages erfolgt durch die Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow. Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte erfolgt grundsätzlich zum Ersten eines Monats, sofern die Anmeldung vorliegt und freie Betreuungskapazitäten zur Verfügung stehen. Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so wird die volle Gebühr für den jeweiligen Monat erhoben. Für die erste Aufnahme eines Kindes in eine Kita ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in der Kindereinrichtung erforderlich, in der die Eignung zum Besuch einer Kita bescheinigt wird. Wurde das Kind innerhalb der letzten vier Wochen vor der Aufnahme in einer anderen Kindertagesstätte oder in der Tagespflege betreut, so ist eine Bescheinigung dieser Einrichtung über das Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten i. S. d. Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Wurde ein Kind zuvor in einer anderen Kita oder Tagespflegestelle betreut, so ist die Kündigungsbestätigung
der anderen Kita bzw. Tagespflegestelle vorzulegen, um eine Doppelförderung des zu betreuenden Kindes auszuschließen. 6) Die Personensorgeberechtigten/Eltern erkennen mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages die Kindertagesbetreuungssatzung der Gemeinde Schenkenberg an. § 3 Betreuungszeiten 1) Die Inanspruchnahme des Betreuungsumfanges richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf, der sich aus dem Rechtsanspruch ergibt. 2) Folgende Staffelungen der Betreuungsformen sind für die Beitragsfestsetzung ausschlaggebend: 1) für Kinder bis zur Einschulung täglicher Betreuungsumfang bis 6 Stunden bis 8 Stunden über 8 Stunden 2) für Kinder im Grundschulalter täglicher Betreuungsumfang bis 4 Stunden über 4 Stunden 3) Änderungen des Betreuungsumfanges müssen in der Regel von den Personensorgeberechtigten/Eltern schriftlich bis zum 10. des Vormonats beantragt werden. Die Änderung wird in der Regel mit Beginn des der Neuregelung nachfolgenden Monats wirksam. 4) Die Betreuungszeiten (Bring- und Abholzeiten) werden in Absprache mit der Einrichtungsleiterin schriftlich vereinbart. Sie gelten bis auf Widerruf und können in der Regel erst mit Wirkung ab dem Folgemonat geändert werden. 5) Um in der Kindertagesstätte die Bildung der Kinder pädagogisch sinnvoll durchführen zu können, sollten die Kinder der Altersgruppe 0 Jahre bis zum Schuleintritt morgens bis 8.30 Uhr in der Einrichtung anwesend sein. 6) Während der Schließtage und der Schließzeiten besteht kein Anspruch auf Betreuung. § 4 Pflichten der Personensorgeberechtigten/Eltern 1) Die Personensorgeberechtigten/Eltern übergeben die Kinder in der Kita einer pädagogischen Fachkraft und holen sie dort auch wieder ab. Die Aufsichtspflicht für das Kind beginnt seitens des pädagogischen Fachpersonals erst mit der Übergabe und endet mit dem Abholen des Kindes durch die Personensorgeberechtigten/Eltern. Soll das Kind durch eine andere Person abgeholt werden, so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Erklärung und Bevollmächtigung durch die Personensorgeberechtigten/ Eltern. Liegt eine solche Erklärung und Bevollmächtigung nicht vor, ist die Kindertagesstätte berechtigt, die Herausgabe des Kindes zu verweigern. Einer schriftlichen Erklä-
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3)
4)
5)
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
rung durch die Personensorgeberechtigten/Eltern bedarf es auch, wenn das zu betreuende Kind den Heimweg von der Kita allein antreten soll. Die Personensorgeberechtigten/Eltern erkennen die pädagogische Konzeption der Kindertagesstätte und die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung in der jeweils aktuellen Fassung an und tragen aktiv zur Umsetzung der dort genannten pädagogischen Grundsätze und Ziele bei. Sie beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der gesetzlichen Mitwirkungsrechte an der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption. Die aktive Teilnahme der Personensorgeberechtigten/Eltern an Aktivitäten in- und außerhalb der Kindertagesstätte ist im Interesse des Kindes ausdrücklich erwünscht. Insbesondere fallen hierunter Elternversammlungen und die Elterngespräche. Dem pädagogischen Fachpersonal der Kindereinrichtung ist unverzüglich durch die Personensorgeberechtigten/ Eltern mitzuteilen, wenn: • das Kind die Kita befristet nicht besuchen wird, • das Kind unter chronischen Krankheiten sowie Allergien leidet, • es einen Verdacht oder das Auftreten einer ansteckenden Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz beim Kind oder dessen Lebensumfeld gibt, • sich die Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten/Eltern oder der sonstigen Abholberechtigten ändert. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes kann vom pädagogischen Fachpersonal eine Arztbescheinigung über die Unbedenklichkeit des Besuchs der Kindertagesstätte abgefordert werden. Fehlt das Kind wegen einer ansteckenden Krankheit oder aus nicht nachvollziehbaren Gründen, so sind die Personensorgeberechtigten/Eltern auf Verlangen des pädagogischen Personals verpflichtet, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Wiederaufnahme in der Kita vorzulegen. Dem Amt Brüssow ist unverzüglich durch die Personensorgeberechtigten/Eltern mitzuteilen, wenn: • die Personensorgeberechtigten/Eltern einen anderen Wohnsitz nehmen, • das Kind den regelmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltsort ändert.
§ 5 Pflichten des pädagogischen Fachpersonals 1) Die Gruppenerzieherin und die pädagogische Leitung stehen für Auskünfte zum Entwicklungsstand des Kindes nach Absprache zur Verfügung. Auskunftsberechtigt sind nur die Personensorgeberechtigten/Eltern. 2) Die Inhalte der pädagogischen Arbeit werden durch das pädagogische Fachpersonal transparent dargestellt. Das pädagogische Fachpersonal ist verpflichtet, mit den Personensorgeberechtigten/Eltern in allen Fragen der Erziehung des Kindes zusammenzuarbeiten. 3) Bei Unfällen des Kindes ist das Personal der Kindertagesstätte verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und ggf. für eine sofortige Arztvorstellung Sorge zu tragen. Die Personensorgeberechtigten/Eltern sind in diesem Fall unverzüglich zu benachrichtigen. 4) Ein Betreuungsanspruch für kranke Kinder besteht nicht. Die Einnahme von Medikamenten (Ausnahme: Notfallmedikamente) erfolgt nur nach Einzelfallentscheidung des pädagogischen Fachpersonals der Einrichtung. In Zweifelsfällen entscheidet der Träger der Einrichtung im Benehmen mit der Leiterin der Einrichtung und ggf. in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Der Träger der Einrichtung und/oder die Einrichtungsleiterin
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können u.a. von den Personensorgeberechtigten folgende Unterlagen anfordern: • eine schriftliche Anweisung zur Medikation vom Arzt, • eine Unterweisung des Personals durch den behandelnden Arzt, • eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten, • Freistellung der Krankenkasse des Kindes. Sollte eine Medikamentenabgabe in der Einrichtung möglich sein, ist dies nur bei Abgabe der Medikamente in der Originalverpackung mit erkennbaren Verfallsdatum und Beipackzettel zulässig. Voraussetzung hierfür ist ferner, dass ein sicherer Aufbewahrungsort in der Kita vorhanden ist und die Situation in der Kita eine gesicherte Medikamentenabgabe gestattet. Die Abgabe von Medikamenten ist von pädagogischen Fachkräften schriftlich zu dokumentieren. Antibiotika werden grundsätzlich nicht verabreicht.
§ 6 Entstehung der Gebührenpflicht 1) Für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertagesstätte haben die Personensorgeberechtigten Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten. Gegebenenfalls ist ein Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen und/oder Getränken in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essen-/ Getränkegeld). Die Elternbeiträge werden als Gebühr erhoben. Die Festsetzung erfolgt durch einen Gebührenbescheid. Die Verpflichtung zur Zahlung des festgesetzten Beitrages gilt unbeschadet der tatsächlichen Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes und unbeschadet der Regelung in Absatz 7. 2) Die Erhebung der Gebühr erfolgt in 12 gleichen Monatsbeiträgen. Erfolgt die Aufnahme des Kindes innerhalb eines Kalenderjahres, werden die Gebühren ab dem Aufnahmemonat, der im Betreuungsvertrag vereinbart wurde, erhoben. Die Gebühren entstehen zum 1. des Monats und sind jeweils am 15. des Monats fällig. 3) Für Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Kindern werden pro Kind 10 v. H. vom Beitrag „Familie mit einem Kind“ abgezogen. Ein abzugsfähiger Betrag von 50 v. H. darf dabei nicht überschritten werden. 4) Gebührenpflichtig und damit Gebührenschuldner sind diejenigen, auf deren Veranlassung das Kind eine Kindertagesstätte in Anspruch nimmt. Sind mehrere Gebührenschuldner, z. B. zwei Personensorgeberechtigten/Eltern, vorhanden, so haften diese als Gesamtschuldner. 5) Für Partner in einer Lebensgemeinschaft im Sinne des § 7 Absatz 2 gilt Absatz 4 entsprechend. 6) Änderungen in der familiären Situation, wie z. B. Erwerbslosigkeit, Elternzeit, Alleinerziehende/r, Veränderungen im Einkommen, die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder usw. ist unverzüglich anzuzeigen. 7) Bei Abwesenheit des Kindes von mindestens einem Monat kann in begründeten Fällen (z. B. Krankheit des Kindes, Kuraufenthalt usw.) für diesen Zeitraum auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise Gebührenfreiheit gewährt werden. Die Entscheidung hierfür trifft die Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow. § 7 Grundsätze der Berechnung und Höhe der Gebühren 1) Die Höhe der Benutzungsgebühren bemisst sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie des zu betreuenden Kindes, dem Alter des Kindes, der Betreuungszeit und nach dem Einkommen der Per-
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sonensorgeberechtigten/Eltern. Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen oder für die ein Kinderfreibetrag nach dem EStG in Anspruch genommen wird. Die Höhe der Gebühren ist den Anlagen 1 bis 4 der Gebührensatzung zu entnehmen, die Anlagen sind Bestandteil dieser Satzung. 2) Lebensgemeinschaften (uneheliche bzw. gleichgeschlechtliche) werden als eine Wirtschaftsgemeinschaft behandelt, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben. Bei der Höhe der Gebühren wird das Einkommen beider Lebenspartner zugrunde gelegt, sofern sie die Eltern des Kindes sind oder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben. Das Einkommen eines nicht sorgeberechtigten Elternteils wird mitberücksichtigt, sofern dieser in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebt. Als häusliche Gemeinschaft im Sinne dieser Satzung gilt der Ort, an dem sich der Betreffende überwiegend aufhält, ohne dass es auf eine melderechtlich Registrierung ankommt. 3) Das Einkommen im Sinne der Gebührensatzung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gebührenschuldner zum aktuellen Zeitpunkt widerspiegeln. Als Nachweis der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gelten z. B. Lohn-, Gehalts- oder Besoldungsmitteilungen der Arbeitgeber oder Dienstherren sowie Bescheide nach dem SGB II oder XII. Selbstständige, die Aufstockungsbeiträge nach dem SGB erhalten, haben diese zusätzlich anzugeben. Zur Feststellung der momentanen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen soll mindestens einmal jährlich eine Einkommensüberprüfung stattfinden. 4) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte. Dazu gehören insbesondere: • Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen), • Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (E-A-Ü) bei selbstständiger Arbeit (alternativ Betriebsabrechnungsbogen (BAB) oder Bescheinigung des Steuerberaters) aller Firmen und Firmenbeteiligungen, • Unterhaltsleistungen, • Kindergeld, • Renten, • Einkommen nach dem SGB II und dem SGB III wie: Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Insolvenzgeld, • sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzen wie: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz, • Leistungen nach dem BAföG (jedoch nicht die Leistungen nach dem BAföG für die Kinder der Personensorgeberechtigten/Eltern), • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Das Erziehungsgeld/Elterngeld gehört zu den positiven Einkommen, soweit es einen Freibetrag in Höhe von 300,00 € überschreitet. Eine Minderung des Einkommens durch nachgewiesene Unterhaltszahlungen ist möglich.
Nicht zum Einkommen gehören: • Leistungen nach dem SGB XI (Pflegegeld) 5) Für Kinder mit bestehendem Betreuungsvertrag ist eine zusätzliche Betreuung an schulfreien Tagen und in den Ferien im Hort auf Antrag der Personensorgeberechtigten/
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Eltern möglich. Der Antrag ist mindestens vier Wochen im Voraus im Amt Brüssow einzureichen, Nachweise sind beizulegen. Hierfür wird zusätzlich zum Kostenbeitrag eine Ferienpauschale erhoben, die sich aus der Differenz des Monatsbeitrages während der Schulzeit und des Monatsbetrages entsprechend dem erhöhten Betreuungsbedarfs ergibt. 6) Wird die vereinbarte Betreuungszeit überschritten und muss deshalb die im Betreuungsvertrag geregelte Öffnungszeit der Kindereinrichtung verlängert werden, so wird von den Gebührenschuldnern eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro je angefangener Stunde erhoben. Wird die vereinbarte Betreuungszeit innerhalb der im Betreuungsvertrag geregelten Öffnungszeit überschritten, so ist von den Personensorgeberechtigten/Eltern je angefangene Stunde 10,00 Euro als zusätzliche Gebühr zu zahlen. Die Gebühr wird jeweils in gesonderten Bescheiden festgesetzt. 7) Für Kinder, deren Personensorgeberechtigten für diese Kinder Hilfe nach den §§ 33, 34 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) erhalten, übernimmt der für diese Leistung zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge in Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge des Trägers. § 8 Festsetzung der Gebühren, Auskunftspflichten 1) Der jeweilige Höchstbetrag für die Gebühren nach dieser Satzung gilt solange, bis die Gebührenschuldner den Nachweis eines geringeren Einkommens erbracht haben. Dies gilt auch bei den mindestens einmal jährlich erfolgenden Einkommensüberprüfungen. Der Höchstbetrag darf die Kosten des Kindertagesstättenplatzes nicht übersteigen. 2) Die Verwaltung ist berechtigt, jederzeit eine Überprüfung des jeweiligen Einkommens vorzunehmen. Sofern sich hieraus eine Abweichung von den bisher zugrunde gelegten Einkommen ergibt, ist die Verwaltung den Gebührenschuldnern gegenüber zur Neufestsetzung berechtigt. Dieses Recht gilt auch rückwirkend. 3) Die Gebührenschuldner sind bei der Überprüfung nach Absatz 2 zur Mitwirkung verpflichtet. Kommen sie dieser Mitwirkungspflicht zur Beibringung geeigneter Einkommensnachweise trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht nach, gilt bis zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht für den von ihnen nicht nachgewiesenen Zeitraum Absatz 1 Satz 1. 4) Auf Antrag der Gebührenschuldner und bei einer wesentlichen Veränderung der Einkommensverhältnisse erfolgt eine Neuberechnung des Kita-Beitrages. Von einer wesentlichen Änderung wird ausgegangen, wenn das veränderte Einkommen der Gebührenschuldner eine andere Stufe des anzurechnenden Einkommens als zur vorangegangenen Festsetzung bewirkt. 5) Die Gebührenschuldner haben die Pflicht, alle Veränderungen der familiären Situation die zu einer Anhebung des Elternbeitrages führen, der Gemeinde Schönfeld über das Amt Brüssow unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so ist die Gemeinde auch rückwirkend berechtigt, Elternbeiträge neu festzusetzen. § 9 Sonstige Regelungen 1) Die Aufsicht der Kinder auf dem Hin- und Rückweg zur und von der Kita obliegt allein den Personensorgeberechtigten/Eltern bzw. deren Bevollmächtigten. Der Träger der Kita und sein Personal haben ihre Pflicht erfüllt, wenn sie das Kind in der vereinbarten Weise aus der Kita entlassen.
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2) Kinder ab Schuleintritt werden nur in der vereinbarten Zeit betreut. Für die Betreuung der Kinder bei Unterrichtsausfällen hat die Schule Sorge zu tragen. 3) In begründeten Fällen können Gastkinder in der kommunalen Einrichtung der Gemeinde Schenkenberg aufgenommen werden. Für die Betreuung von Gastkindern beträgt die Gebühr pro Tag : • für Kinder bis zur Einschulung bis 6 Stunden Betreuung 10,00 Euro über 6 Stunden Betreuung 12,50 Euro • für Kinder im Grundschulalter bis 4 Stunden Betreuung 6,00 Euro über 4 Stunden Betreuung 10,00 Euro 4) Vollzieht sich bei einem betreuten Kind im laufenden Monat ein Wechsel der Altersgruppe, der eine Veränderung der Elternbeiträge zur Folge hat, erfolgt eine Neuberechnung erst im Folgemonat. Bei Eintritt in die Grundschule erfolgt die Neuberechnung zum Schuljahresbeginn des laufenden Jahres, sofern die Kinder auch im Folgemonat im Hort betreut werden. § 10 Beendigung des Betreuungsvertrages 1) Der Betreuungsvertrag für Kinder im Grundschulalter (Hortbetreuung) endet, sofern er nicht nach dieser Satzung gekündigt wird, mit der Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe. Bestehen die Voraussetzungen für einen weiteren Rechtsanspruch auch in der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe, so haben die Personensorgeberechtigten/Eltern hierfür rechtzeitig einen neuen Feststellungsbescheid zum Rechtsanspruch beim Jugendamt des Landkreises Uckermark zu beantragen. 2) Die Personensorgeberechtigten/Eltern und der Träger können den Betreuungsvertrag mit einer Frist von einem
3) 4) 5)
6)
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Monat zum Monatsende kündigen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist das Datum des Posteinganges im Amt Brüssow maßgebend. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigung durch den Träger ausgesprochen, so ist sie schriftlich zu begründen. Der Träger kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind vom Besuch der Kindertagesstätte ausschließen, wenn die Gebührenverpflichteten trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen zwei Monate nicht nachkommen bzw. in Höhe von zwei Monatsbeiträgen im Zahlungsrückstand sind und/oder wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vereinbarungen im Betreuungsvertrag, gegen die Kindertagesbetreuungssatzung oder gegen die Hausordnung verstoßen. Wird der Betreuungsvertrag wegen rückständiger Zahlungsverpflichtungen gekündigt, erfolgt eine Neu- bzw. Wiederaufnahme frühestens nach vollständiger Begleichung der Rückstände bzw. einer entsprechenden Zahlungsvereinbarung. Wird eine bestehende Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten, so berechtigt dies den Träger der Kindertagesbetreuung zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungsvertrages ohne Einhalten der Kündigungsfrist.
§ 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Schenkenberg vom 01.01.2008 außer Kraft. Brüssow, den 13.05.2014
Neumann Amtsdirektor
Anlage 1 Kostenbeiträge für Kinder von 0 bis 3 Jahren (Krippenkinder)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
monatliches Nettoeinkommen
bis 6 Stunden
bis 8 Stunden
über 8 Stunden
bis 1.000 € bis 1.100 € bis 1.300 € bis 1.500 € bis 1.700 € bis 1.900 € bis 2.100 € bis 2.300 € bis 2.500 € Höchstbetrag ab 2.501 €
29,00 € 35,00 € 47,00 € 62,00 € 77,00 € 93,00 € 109,00 € 125,00 € 143,00 €
29,00 € 39,00 € 56,00 € 73,00 € 90,00 € 108,00 € 126,00 € 146,00 € 166,00 €
29,00 € 48,00 € 67,00 € 86,00 € 105,00 € 125,00 € 145,00 € 167,00 € 189,00 €
161,00 €
186,00 €
211,00 €
Anlage 2 Kostenbeiträge für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Kindergartenkinder) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
monatliches Nettoeinkommen bis 1.000 € bis 1.100 € bis 1.300 € bis 1.500 € bis 1.700 € bis 1.900 € bis 2.100 € bis 2.300 € bis 2.500 € Höchstbetrag ab 2.501 €
bis 6 Stunden 29,00 € 32,00 € 37,00 € 48,00 € 59,00 € 70,00 € 81,00 € 92,00 € 103,00 €
bis 8 Stunden 29,00 € 35,00 € 48,00 € 61,00 € 74,00 € 87,00 € 100,00 € 113,00 € 126,00 €
über 8 Stunden 29,00 € 42,00 € 57,00 € 72,00 € 87,00 € 102,00 € 117,00 € 132,00 € 147,00 €
114,00 €
139,00 €
164,00 €
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Anlage 3 Kostenbeiträge für Kinder im Grundschulalter (Hort)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
monatliches Nettoeinkommen bis 1.000 € bis 1.100 € bis 1.300 € bis 1.500 € bis 1.700 € bis 1.900 € bis 2.100 € bis 2.300 € bis 2.500 € Höchstbetrag ab 2.501 €
bis 4 Stunden 29,00 € 31,00 € 35,00 € 45,00 € 55,00 € 65,00 € 75,00 € 85,00 € 95,00 €
über 4 Stunden 29,00 € 34,00 € 46,00 € 58,00 € 70,00 € 82,00 € 94,00 € 106,00 € 118,00 €
105,00 €
130,00 €
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Anlage 4 Durchschnittssätze zu den Elternbeiträgen (Findet nur Anwendung bei § 7 Absatz 7 Kita- Gebührensatzung) Betreuungsform
bis 6 Stunden
bis 8 Stunden
über 8 Stunden
bis 4 Stunden
über 4 Stunden
-
1
Krippenkinder Kinder 0-3 Jahre
88,00 €
102,00 €
117,00 €
2
Kindergarten Kinder 3 bis Einschulung
67,00 €
81,00 €
95,00 €
3
Hort Kinder im Grundschulalter
62,00 €
77,00 €
-
Beschlüsse Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld Beschlüsse vom 08.05.2014 Beschluss 11/2014 lt. Beschlussvorlage 0011/14 Regionalplan Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Entwurf 2013 Hier: Beteiligungsverfahren gemäß Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) Am 17. August 2005 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim auf ihrer 16. Sitzung die Regionale Planungsstelle beauftragt, den Regionalplan sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ vom 4. Oktober 2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2004 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38/2004, S. 718 ff) fortzuschreiben (Beschluss Nr. 06/2005). Auf ihrer 26. Sitzung am 2. Dezember 2013 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim den Entwurf 2013 des Regionalplans sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht sowie den ihm zu Grunde liegenden Kriterien bestätigt und die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes des sachlichen Teilplans einschließlich des Umweltberichtes beschlossen (Beschluss Nr. 01/2013). Hiermit wird den öffentlichen Stellen sowie natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts Gelegenheit gegeben, ihr Stellungnahme zum Entwurf 2013 des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ (Stand: März 2014/Beschlusslage: 26. Regionalversammlung vom 2. Dezember 2013) abzugeben. Die Unterlagen zum Entwurf 2013 des sachlichen Teilregionalplans sind auch im Internet auf der Webseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim unter www. uckermark-barnim.de einsehbar. Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Beteiligung am 1. April 2014 innerhalb einer Frist von drei Monaten bis zum 30. Juni 2014 vorgebracht werden. Die Gemeindevertretung Schönfeld gibt folgende Bedenken und Anregungen zum o. g. Entwurf ab: - keine Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 12/2014 lt. Beschlussvorlage 0012/14 Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ wurde entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertreter vom 29. Juli 2013 bis einschließlich 30. August 2013 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan haben die Gemeindevertreter mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht – Planfassung: April 2014, wird daher der Gemeinde zur Billigung und zur Beschlussfassung über eine erneute öffentliche Auslegung vorgelegt (siehe Anlagen 2–5). Während der Zeit der Auslegung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist darauf hinzuweisen, dass jedermann Anregungen und Bedenken während der Dienststunden schriftlich oder mündlich vortragen kann, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld billigen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“, Stand April 2014, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht und beschließen seine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB.
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Die Verwaltung wird ermächtigt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Die erneute förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB ist parallel durchzuführen. Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Beschluss 13/2014 lt. Beschlussvorlage 0013/2014 Beschluss eines Durchführungsvertrags zum VBP „Windfeld Uckermark, Klockow Ost“ Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschließen den Abschluss eines Durchführungsvertrages mit der ENERTRAG Aktiengesellschaft gemäß § 12 BauGB. Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Beschluss 8/2014 lt. Beschlussvorlage 0008/14 Stellungnahme zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes des Ortsteiles Dauer der Stadt Prenzlau Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken: - keine Dafürstimmen 9
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 9/2014 lt. Beschlussvorlage 0009/14 Stellungnahme zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) WII „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken: - keine Dafürstimmen 9
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 08.04.2014 Beschluss 18/2014 lt. 0018/14 Umstellung der Wärmelieferverträge in den Ortsteilen Wollschow und Woddow Die Stadtverordneten beschließen, das Angebot der Firma Alpha-therm GmbH Prenzlau zur Umstellung der Wärmelieferung der Wohnblöcke in Wollschow und Woddow anzunehmen, verbunden mit der Verlängerung der Wärmelieferverträge bis zum 30.09.2020. Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 1
Beschlüsse vom 13.05.2014 Beschluss 19/2014 lt. Beschlussvorlage 0019/14 Regionalplan Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Entwurf 2013 – Hier: Beteiligungsverfahren gemäß Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)
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Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow gibt folgende Bedenken und Anregungen zum o. g. Entwurf ab: 1. Mit der Errichtung der Windfelder Wolfsmoor und Trampe/ Wallmow sehen wir unseren Beitrag zur Versorgung mit alternativer Energie (im Bereich Windenergienutzung) als geleistet an. Mehr Belastung ist unseren Bürgern nicht zuzumuten! Daher lehnen wir die Erweiterung des Windfeldes Wallmow in Richtung Hammelstall ab. 2. Die technische Weiterentwicklung in der Höhe der Anlagen ist bei der Festlegung der Abstände zur Wohnbebauung zu berücksichtigen (Vergrößerung des Abstandes bei höheren Anlagen). 3. Abstimmung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, um die bei uns gültigen Richtlinien im Grenzgebiet durchzusetzen und gegenläufige Planungen zu verhindern. 4. Einheitliche Befeuerung der WKA in einem Windfeld muss zwingend vorgeschrieben werden. 5. Aufstellen eines günstigen Strompreises für die betroffenen Bürger in den Gebieten (Lärm kompensieren). Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 20/2014 lt. Beschlussvorlage 0020/14 mit Zusatz Bezuschussung der Uckermärkischen Musikwochen 2014 Die Stadtverordneten beschließen, den Uckermärkische Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in Grimme mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 150 € und der Bereitstellung der Bestuhlung durch die Wohnungsverwaltung zu unterstützen. Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschlüsse der Gemeinde Göritz Beschlüsse vom 23.04.2014 Beschluss 11/2014 lt. Beschlussvorlage 0011/2014 Stellungnahme Bauleitplanung Gemeinde Uckerland 2. Änderung des Amtsflächennutzungsplanes Lübbenow 1 Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Windenergie – Windfeld Milow“ – Hier: Vorentwurf – frühzeitige Unterrichtung gemäß § 4 (1) BauGB Die Gemeinde Göritz hat zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Windenergie – Windfeld Milow“ gemäß § 4 (2) BauGB folgende Bedenken und Anregungen: - keine Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 12/2014 lt. Beschlussvorlage 0012/14 Stellungnahme zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes des Ortsteiles Dauer der Stadt Prenzlau Die Gemeindevertretung Göritz hat folgende Anregungen und Bedenken: - keine Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 13/2014 lt. Beschlussvorlage 0013/14 Stellungnahme zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) WII „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau Die Gemeindevertretung Göritz hat folgende Anregungen und Bedenken: - Die Flügelspitze soll keine 200 m überschreiten. Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Beschlüsse vom 20.05.2014 Beschluss 17/2014 lt. Beschlussvorlage 0017/14 Bezuschussung der Uckermärkischen Musikwochen 2014 Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen, den Uckermärkische Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in Malchow mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 200,00 € zu unterstützen soweit diese fin. Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 15/2014 lt. Beschlussvorlage 0015/14 Regionalplan Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Entwurf 2013 (Stand: März 2014/Beschlusslage: 26. Regionalversammlung vom 2. Dez. 2013) Hier: Beteiligungsverfahren gemäß Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) Die Gemeindevertretung Göritz gibt folgende Bedenken und Anregungen zum o. g. Entwurf ab: - keine Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 19/2014 lt. Beschlussvorlage 0019/14 Teilnahme am Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Unter dem Motto „Was wollen wir – Was haben wir erreicht – Was ist noch zu tun?“ können sich räumlich zusammenhängende Gemeinden oder Gemeindeteile im Dorfwettbewerb präsentieren. Zunächst auf Kreisebene, bei einem Sieg auch auf Landesebene, wird die bisherige und auch die zukünftige Entwicklung der Dörfer gezeigt. Im Vorfeld gibt es dazu einige Arbeiten zu erledigen, die aber den Zusammenhalt fördern und das Gemeinsamkeitsgefühl stärken soll. Dazu wird die Bildung einer Arbeitsgruppe empfohlen, die die notwendigen Vorbereitungen koordiniert. Diesem Arbeitsgremium sollen neben Personen, die an der Dorfentwicklung oder am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den verschiedenen Bereichen entsprechend der Bewertungskriterien angehören. Hilfreich ist die Einbindung von Vereinsmitgliedern und Wirtschaftsbeteiligten. Vom Amt Brüssow wird Frau Rückbrecht die Teilnahme begleiten. Als Preisgeld wurden vom Landkreis Uckermark insgesamt 5.000,- € ausgelobt für die ersten drei Preisträger. In den letzten beiden Wettbewerben hat Wallmow/ Wendtshof den ersten Platz gewonnen. Die Gemeinde Göritz nimmt mit den zusammenhängenden Gemeindeteilen Göritz und Malchow am Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teil und bildet hierfür eine Arbeitsgruppe, welche die notwendigen Zuarbeiten leistet. Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 18/2014 lt. Beschlussvorlage 0018/14 Herrichtung und Unterhaltung von Wertstoffcontainerplätzen In der Gemeinde Göritz verwaltet das Kommunale Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land Wohnblöcke. An diesen gibt es Müllplätze, deren Stellflächen aufgrund der Einführung der „Gelben Tonne“ nicht mehr ausreicht. Betroffen sind die Objekte Göritz (Chausseestraße 2–5 c; 5 d–5 f; Dorfstraße 43) und Malchow (Prenzlauer Straße 8 a–8 c).
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Mit dem Landkreis Uckermark besteht eine „Vereinbarung zur Bereitstellung, Herrichtung und Unterhaltung von Wertstoffcontainerplätzen“ (DSD-Mittel). Das Kommunale Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land möchte die Stellflächen an den Wohnblöcken vergrößern und hierfür die anteilig für die Gemeinde Göritz bereitgestellten DSD-Mittel (0,43 €/EW zum Stichtag) nutzen. Es handelt sich voraussichtlich um eine Bezuschussung und nicht um eine Vollfinanzierung. Die Gemeindevertretung beschließt, die anteilig für die Gemeinde Göritz ausgeschütteten DSD-Mittel für das Kommunale Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land zur Verfügung zu stellen. Das Wohnungsunternehmen wird den zweckgebundenen Einsatz der Mittel durch Verwendungsnachweise sicherstellen. Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg Beschlüsse vom 17.03.2014 Beschluss 7/2014 lt. Beschlussvorlage 0007/14 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemarkung Schenkenberg, Flur 1, Flurstück 72 der Fa. Windpark Bietikow GbR Die Firma Windpark Bietikow GbR, Gut Bietikow 1 in 17291 Uckerfelde hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Schenkenberg, Flur 1, Flurstück 72, (Reg.-Nr. G00213) eingereicht. Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ Enercon E 82 E2 mit einer Nabenhöhe von 138,38 m, einem Rotordurchmesser von 82 m und einer Leistung von 2.300 KW je WKA geplant. Bei Vorhaben, die nach §§ 31, 33, 34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich. Die Gemeindevertretung Schenkenberg erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch und gibt folgende Hinweise: - mit den Flügelspitzen ist im Baufenster zu bleiben Änderung Projektbeschreibung Seite 1, Position1 Projektüberblick, 2. Absatz: Die Standorte – ist zu streichen Der Standort – ist einzufügen – der geplanten WEA befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Schenkenberg. Dafürstimmen 3
Gegenstimmen 2
Enthaltungen 2
Beschlüsse vom 14.04.2014 Beschluss 10/2014 lt. Beschlussvorlage 0010/14 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemarkung Schenkenberg, Flur 1, Flurstück 72 der Fa. Windpark Bietikow GbR Antrag auf Abweichung der Festsetzung des B-Plans Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat mit Beschluss 0007/14 ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer WKA in der Gemarkung Schenkenberg, Flur 1, Flurstück 72, erteilt. Des Weiteren hat Sie folgenden Hinweis gegeben: Die Flügelspitzen sollten das Baufenster nicht überschreiten. Die Firma Windpark Bietikow GbR, Gut Bietikow 1 in 17291 Uckerfelde beantragt nun die Ausnahme und Befreiung gemäß
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§ 31 Abs. 2 des BauGB, dahingehend, dass die Rotorspitzen das Baufenster um 20 m überschreiten dürfen. Gemäß § 31 Abs. 2, Satz 2 BauGB kann von den Festsetzungen des B-Plans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Gemeindevertretung Schenkenberg erteilt gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 BauGB seine Zustimmung zum Antrag auf Abweichung. Die Flügelspitzen dieser einen geplanten WKA dürfen die Baugrenze an der Süd-West-Seite um max. 20 m überschreiten. Dafürstimmen 6
Gegenstimmen 1
Enthaltungen 0
Beschluss 13/2014 lt. Beschlussvorlage 0013/14 Mittagsversorgung der Kita Baumgarten Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen, dass die Kosten für die Mittagsversorgung der Kinder in der Kita Krümelburg in Baumgarten ab dem 01.05.2014 bis 31.12.14 in voller Höhe von der Gemeinde übernommen werden. Dafürstimmen 7
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 9/2014 lt. Beschlussvorlage 0009/14 Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“ in der Gemarkung Kleptow, Flur 1 Die Gemeindevertreter von Schenkenberg hatten in ihrer Sitzung am 15.03.2010 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Getränkehandel“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Bescheid vom 26.08.2010 (Az. 631-051/2010) durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt und trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt Brüssow am 15.09.2010 in Kraft. Der Bebauungsplan ermöglicht der Firma Getränke Sojka GmbH & Co. KG in 17291 Schenkenberg, OT Ludwigsburg, Gemeindeteil Kleptow die Erweiterung ihres Betriebsgeländes in nördlicher Richtung und ordnet die Zufahrten und Ladeflächen der für den Betrieb erforderlichen An- und Abfahrten. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden die städtebaulichen Grundlagen an die konkret erforderliche weitere Verdichtung angepasst. Die Festsetzung zur vorgeschriebenen Befestigung von Stellplätzen wird gestrichen. Zudem wird die erforderliche Entwässerung berücksichtigt, die sich an den geplanten Flächen- und Gebäudegrößen bemisst. Die Anpassung von Festsetzungen zu den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Änderungsverfahren ebenfalls. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a abgesehen. In enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark erfolgt eine Konkretisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur abschließenden Bewältigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung. Eine formale Bürgerbeteiligung kann durch Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB oder einen Erörterungstermin durchgeführt werden. Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
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Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“. Ziel ist die Anpassung von Festsetzungen an die erforderliche Bebauungsdichte. Das Verfahren umfasst den gesamten rechtskräftigen Bebauungsplan des Getränkehandels der Firma Sojka mit einer Flächengröße von ca. 5,25 ha am nordöstlichen Ortsrand von Kleptow. Die 1. Änderung betrifft nicht die Grundzüge der Planung des bestehenden Bebauungsplans und erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wird abgesehen. Nach Erarbeitung des Entwurfs wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchgeführt. Dafürstimmen 6
Gegenstimmen 0
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Herr Sojka hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Beschlüsse vom 12.05.2014 Beschluss 15/2014 lt. Beschlussvorlage 0015/14 Kita-Gebührensatzung Die Gemeindevertreter der Gemeindevertretung Schenkenberg beschließen die vorgelegte Kita-Gebührensatzung mit ihren Anhängen. Dafürstimmen 7
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Beschluss 16/2014 lt. Beschlussvorlage 0016/2014 Städtebaulicher Vertrag zur Durchführung und Finanzierung von Kompensationsmaßnahmen, insbesondere für Eingriffe in den Boden durch die Errichtung weiterer Bauwerke im Bereich der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ Die Gemeinde beabsichtigt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ zu fassen. Hierfür ist die Absicherung der Umsetzung der außerhalb des Geltungsbereichs erforderlichen Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen. Der städtebauliche Vertrag dient der Sicherung und Finanzierung von Maßnahmen zur Kompensation, insbesondere von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen des Bodens durch die Errichtung von Bauwerken im Bereich des in Aufstellung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“. Gegenstand des Vertrags, sind Art, Umfang und Finanzierung von nach Maßgabe der Abwägung erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans umgesetzt werden sollen. Der vorliegende Vertrag ist erforderlich zur Regelung der Pflichten des Vorhabenträgers im Zusammenhang mit den erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Gemeindevertretung beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung und Finanzierung von Kompensationsmaßnahmen, insbesondere für Eingriffe in den Boden durch die Errichtung weiterer Bauwerke im Bereich der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“. Dafürstimmen 7
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Beschluss 17/2014 lt. Beschlussvorlage 0017/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 10.12.2012 (Beschluss-Nr. 1) die Aufstellung der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ beschlossen. Nach der frühzeitigen Beteiligung wurde der Entwurf durch die Gemeindevertretung gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 07.02.2014 im Bau- und Ordnungsamt in Brüssow statt. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Es wurden weder mündliche noch schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Mit Schreiben vom 05.12.2013 wurden insgesamt 33 Behörden und Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbargemeinden), deren Aufgabenbereich durch die Aufstellung des Bebauungsplanes berührt sein kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf gebeten. Den Beteiligten wurde eine Frist für die Rückäußerung bis einschließlich 17.01.2014 eingeräumt. Die Überprüfung und Auswertung der Stellungnahmen erfolgte unter Zugrundelegung der für eine Abwägung geltenden Maßstäbe nach planerischen und fachspezifischen Belangen und Erfordernissen (s. Abwägungsunterlagen in Anlage 1). Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplans bestätigt und kann mit redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen werden. Zur Absicherung der Umsetzung der außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans umzusetzenden Kompensationsmaßnahmen wurde vor diesem Abwägungs- und Satzungsbeschluss ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Eine Zustimmung des Vorhabenträgers zum Städtebaulichen Vertrag liegt vor. Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Planaufstellungsverfahren abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Dies wird von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Entwurf der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ (Anlage 1). Die Gemeindevertretung beschließt, dass diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis dieser Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen sind. Auf der Grundlage des beschlossenen Abwägungsergebnisses wird die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“, mit der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlage 3). Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,
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wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist gem. § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Außerdem ist gem. § 44 Abs. 5 BauGB auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen (Erlöschen von Entschädigungsansprüchen). Dafürstimmen
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Beschluss 18/2014 lt. Beschlussvorlage 0018/14 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ (1. Änderung) der Gemeinde Schenkenberg gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Entsprechend dem Änderungsbeschluss der Gemeindevertreter vom 14.04.2014 wurde der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ erarbeitet. Darin werden die städtebaulichen Grundlagen an die konkret erforderliche bauliche Nutzung angepasst. Die Festsetzung zur vorgeschriebenen Befestigung von Stellplätzen wurde gestrichen. Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt und die Festsetzungen daran angepasst. Auch die Festsetzungen über erforderliche Kompensationsmaßnahmen wurden im Änderungsverfahren überarbeitet. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht – Planfassung: Mai 2014, wird daher der Gemeinde zur Billigung und zur Beschlussfassung über eine öffentliche Auslegung vorgelegt (siehe Anlagen 1–3). Während der Zeit der Auslegung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist darauf hinzuweisen, dass jedermann Anregungen und Bedenken während der Dienststunden schriftlich oder mündlich vortragen kann, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg billigen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“, Stand Mai 2014, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht und einer überarbeiteten Kompensationsbilanz und beschließen seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB. Die 1. Änderung betrifft nicht die Grundzüge der Planung des satzungskräftigen Bebauungsplans und erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Ein Vorentwurf wird nicht erstellt. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen so-
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wie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Eine Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4(2) BauGB parallel durchzuführen. Dafürstimmen 6
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Herr Sojka hat an der Abstimmung nicht teilgenommen wegen Befangenheit. Beschluss 12/2014 lt. Beschlussvorlage 0012/14 Stellungnahme zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) WII „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat folgende Anregungen und Bedenken: - keine Dafürstimmen
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Beschluss 11/2014 lt. Beschlussvorlage 0011/14 Stellungnahme zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes des Ortsteiles Dauer der Stadt Prenzlau
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Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat folgende Anregungen und Bedenken: - 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung Dafürstimmen 6
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Beschluss 14/2014 lt. Beschlussvorlage 0014/14 Regionalplan Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Entwurf 2013 (Stand: März 2014/Beschlusslage: 26. Regionalversammlung vom 2. Dez. 2013) Hier: Beteiligungsverfahren gemäß Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) Die Gemeindevertretung Schenkenberg gibt folgende Bedenken und Anregungen zum o. g. Entwurf ab: - Straße Baumgarten–Cremzow soll südliche Begrenzung sein (WF 19), - Nabenhöhe 150 m max., 1.000 m zur Wohnbebauung Dafürstimmen 5
Gegenstimmen 1
Enthaltungen 1
Amtliche Bekanntmachung Satzung über die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat in ihrer Sitzung am 12. Mai 2014 die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Brüssow tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann ihn und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung im Amt Brüssow Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow (Zimmer 1) während der Dienststunden einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Dienstzeiten: Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr (Sprechzeiten: Dienstag 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr, Donnerstag 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten ist während der Dienstzeiten eine Einsichtnahme nach telefonischer Voranmeldung unter 039742/8600 möglich). Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ befindet sich in der Gemeinde Schenkenberg, westlich der Bundesautobahn A 20 im Ortsteil Dauerthal. Im Wes ten grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans an die Wohnbebauung (Einfamilienhäuser) des Ortsteils Dauerthal an. Die örtliche Erschließungsstraße „Dauerthal“, die den Ortsteil Dauerthal mit der Dorflage Schenkenberg in westlicher Richtung und mit der Landesstraße L 26 in östlicher Richtung verbindet, quert den Geltungsbereich an dessen Südrand. Die Änderungs- und Ergänzungsbereiche der 3. Änderung/ Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwal-
tung Dauerthal“ umfassen eine Fläche von ca. 2,6 ha auf den Flurstücken 509, 526, 527 (tlw.), 528, 529 (tlw.), 530, 531 und 532 in der Flur 2, Gemarkung Schenkenberg. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ ist im beigefügten Plankartenausschnitt dargestellt. Hinweise: a) gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1–Nr. 3 BauGB Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. b) gemäß § 44 BauGB Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Bekanntmachungsanordnung Die von der Gemeindevertretung am 12.05.2014 beschlossene 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1
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„Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg vom 09.12.2009, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.07.2010 in Form der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.
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Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegen die Planzeichnung, die Begründung nebst Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit vom 27.06.2014 bis zum 30.07.2014 (jeweils einschließlich) zu jedermanns Einsicht aus. Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1) Zeit: während der Dienststunden Brüssow, den 04.06.2014
Neumann Amtsdirektor
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertreter von Schönfeld haben am 08.05.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ in der Fassung vom April 2014 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des B-Planes mit einer Größe von ca. 363 ha befindet sich südwestlich des Ortsteils Klockow der Gemeinde Schönfeld. Er befindet sich vollständig in der Flur 1 der Gemarkung Klockow. Die Lage des Plangebietes ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt. Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist die Schaffung baurechtlicher Grundlagen für die Errichtung von vier zusätzlichen Windkraftanlagen innerhalb der Grenzen des aktuell rechtskräftigen Windeignungsgebietes „Schenkenberg“ gemäß dem Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ (Satzung vom 3. März 2004, genehmigt am 22. Juli 2004). Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht (mit integrierter Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) liegt in der Planfassung „April 2014“ öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darin enthalten: • Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere folgende wesentliche Aussagen zu den Auswirkungen auf - den Menschen – Information über mögliche stoffliche und Schallemissionen sowie visuelle Störungen; - die Pflanzen, Biotope – Information zu den Auswirkungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbestand sowie Biotopstrukturen; - die betroffenen Tierklassen: - Vögel – Information zu den Auswirkungen auf Brutvögel, unter besonderer Betrachtung der Arten Kranich und Rohrweihe sowie potenziell vorkommende Kleinvogelarten; Information zu den Auswirkungen auf Rastvögel;
-
• •
Fledermäuse – Information zur Beeinflussung von Quartieren und Jagdgebieten; Information zu Beeinträchtigungen von Flugbahnen; - den Boden – Information zum Ausmaß der Versiegelungen; - das Landschaftsbild – Information zu den Auswirkungen im Nah- und Fernbereich; - Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu den Auswirkungen auf umliegende Denkmale; sowie Informationen zu den Auswirkungen auf Wasser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstärkende Wechselwirkungen. Bilanzierung der Eingriffe durch das geplante Vorhaben, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden und öffentlich eingesehen werden können: - Windfeld Tornow/Klockow – Brutvogelkartierung 2011. Teterow, Stand: 15. September 2011 - „Brutplätze 2010 – Kranich und Rohrweihe im Vorhabengebiet + 1-km-Puffer.“ Teterow, Stand: 21. Dezember 2010. - „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung Februar bis April 2011.“ Teterow, Stand: 24. August 2011 - „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung 2009/2010.“ Endbericht. Teterow, Stand: 14. September 2011 - „Klockower See, Baumsee und Prenzlauer See – Brutvogelkartierung 2012 (Möwen und Seeschwalben).“ Teterow, Stand: 7. Mai 2013 - „Einschätzung von 22 Windenergieanlagenstandorten hinsichtlich der Fledermausfauna im Zuge einer geplanten Erweiterung & Verdichtung des Windfeldes Uckermark“ Travenhorst, August 2013
Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten darüber hinaus alle im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-
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keit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform. Der Entwurf der Planurkunde, die Begründung, der Umweltbericht, die Fachgutachten sowie weitere umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 27.06.2014 bis zum 30.07.2014 (jeweils einschließlich) in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungsamts im Erdgeschoß Montag, Dienstag Mittwoch, Donnerstag, Freitag
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Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Brüssow, den 04.06.2014 Neumann Amtsdirektor Anlage: Übersichtslageplan
8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 8.30 bis 11.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Sie haben die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der Sprechzeiten Dienstag Donnerstag
08.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr und 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
oder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bau- und Ordnungsamt erteilt. Während dieser Auslegungszeit können Anregungen schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen Namen und Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertreter von Schenkenberg haben am 12.05.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“ in der Fassung vom Mai 2014 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und einer überarbeiteten Kompensationsbilanz gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des B-Planes mit einer Größe von ca. 5 ha befindet sich am nördlichen Rand des Ortsteils Kleptow der Gemeinde Schenkenberg. Er befindet sich vollständig in der Flur 1 der Gemarkung Kleptow. Die Lage des Plangebietes ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt. Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist Anpassung von Art und Maß der baulichen Nutzung an den konkret erforderlichen Bedarf. Die Festsetzung zur vorgeschriebenen Befestigung von Stellplätzen wurde gestrichen. Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt und die Festsetzungen daran angepasst. Die 1. Änderung betrifft nicht die Grundzüge der Planung des satzungskräftigen Bebauungsplans und erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Ein Vorentwurf wurde nicht erstellt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“, bestehend aus Planzeichnung und
textlichen Festsetzungen sowie seiner Begründung mit Umweltbericht und einer überarbeiteten Kompensationsbilanz liegt in der Planfassung „Mai 2014“ öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darin enthalten: •
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere folgende wesentliche Aussagen zu den Auswirkungen auf - den Menschen, Gesundheit, Bevölkerung – Information über mögliche stoffliche und Schallemissionen während der Bauphase und im laufenden Betrieb; - die Pflanzen, Biotope – Information zu den Auswirkungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbestand sowie Biotopstrukturen; - die betroffenen Tierklassen; - den Boden – Information zum Ausmaß der Versiegelungen; - das Landschaftsbild – Information zu den Auswirkungen im Nah- und Fernbereich; - Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu den Auswirkungen auf mögliche Denkmale; so-
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wie Informationen zu den Auswirkungen auf Wasser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstärkende Wechselwirkungen. Überarbeitete Bilanzierung der Eingriffe durch das geplante Vorhaben, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Der Entwurf der Planurkunde, die Begründung, der Umweltbericht mit einer überarbeiteten Kompensationsbilanz liegen in der Zeit vom 27.06.2014 bis zum 30.07.2014 (jeweils einschließlich)
Nr. 06/2014
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Brüssow, den 03.06.2014 Neumann Amtsdirektor Anlage: Übersichtslageplan
in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungsamts im Erdgeschoß Montag, Dienstag Mittwoch, Donnerstag, Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 8.30 bis 11.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der Sprechzeiten Dienstag Donnerstag
08.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr und 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
oder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bau- und Ordnungsamt erteilt. Während dieser Auslegungszeit können Anregungen schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen Namen und Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckerland) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de
Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde monatlich kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.
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Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de
ISSN
Dienstag Donnerstag
08.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Veranstaltungen Jugendclub Brüssow 25.06.2014 16.00 Uhr
Heimische Früchte von A bis Z mit Frau Sy
02.07.2014 16.00 Uhr
Malen mit Frau Sy, Fertigstellung des Städteprojekts
09.07.2014 16.00 Uhr
Spielenachmittag mit Frau Müller
16.07.2014 16.00 Uhr
Nachmittag zum Thema Dessert mit Frau Müller
Veranstaltungen in den Gemeinden Samstag, 21. Juni - Park- und Kinderfest in Brüssow (Programm siehe unten) - Feierliche Spielplatzeröffnung Dorffest in Klockow Samstag, 28. Juni - Dorffest in Menkin - 8. ENERTRAG-Cup des FSV Blau-Weiß Klockow Samstag, 5. Juli - Dorffest in Bagemühl - 20 Jahrfeier „Land in Sicht“ in Wendtshof Samstag, 12. Juli Dorffest in Woddow
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Gratulationen Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Juni 2014 Brüssow 02.07. Günter Schnittke 03.07. Renate Geißer 05.07. Ernst Dewitz 06.07. Else Ott 06.07. Heinrich Zemke 08.07. Hans-Jürgen Bahr 09.07. Fritz Möhl 12.07. Ingrid Bohlmann 12.07. Renate Stoebel 12.07. Edith Vollbrecht 13.07. Gisela Hoge 13.07. Günter Kluth 14.07. Maria von Bode 15.07. Luise Schinkel 16.07. Roland Böttcher 16.07. Erika Pogorzelsky 16.07. Eckhard Wittkopf 17.07. Ingelore Mewes 19.07. Siegfried Karl Stachelhaus 20.07. Renate Krüger 21.07. Hans-Joachim Rahde 22.07. Gertrud Braunroth 24.07. Elke Littmann 25.07. Eva Joachim 25.07. Roni Nawroth 27.07. Gerhard Gombert 28.07. Linde-Maria Gentz 28.07. Erhard Riemer 28.07. Marita Schröder 29.07. Gertrud Genrich 29.07. Ingelore Müller 29.07. Renate Wehlig 30.07. Anita Quade 31.07. Harry Stürmer 31.07. Zuzanna Wąsowski
zum 82. zum 68. zum 94. zum 86. zum 83. zum 72. zum 83. zum 66. zum 80. zum 84. zum 76. zum 73. zum 79. zum 98. zum 63. zum 75. zum 72. zum 70. zum 85. zum 70. zum 62. zum 77. zum 64. zum 85. zum 81. zum 73. zum 91. zum 60. zum 61. zum 85. zum 72. zum 70. zum 85. zum 61. zum 79.
Brüssow OT Bagemühl 07.07. Anita Wallasch 09.07. Heinz Joachim Haker 12.07. Marian Jozef Kazmierczak 15.07. Margot Käpnick 16.07. Werner Marzinski 21.07. Vera Gleiche 21.07. Günter Mewes 27.07. Erika Matz
zum 65. zum 60. zum 81. zum 80. zum 69. zum 74.
Brüssow OT Grünberg 01.07. Johanna Hauff 01.07. Isolde Siemoneit 07.07. Johanna Dittmann 12.07. Karin Siebert
zum 82. zum 60. zum 79. zum 74.
Brüssow OT Woddow 06.07. Helmut Patzer 22.07. Ilse Staske 27.07. Brigitte Peick
zum 61. zum 86. zum 60.
zum 70. zum 62.
Brüssow OT Wollschow 09.07. Hannelore Kuschinski
zum 65.
Brüssow OT Grimme 29.07. Johannes Groß
zum 83.
Brüssow OT Stramehl 09.07. Klaus-Rüdiger Krüger
zum 75.
Brüssow OT Moor 12.07. Manfred Klein
zum 63.
Brüssow OT Battin 31.07. Günter Zylka
zum 79.
Brüssow OT Trampe 16.07. Tadeusz Pajkowski 27.07. Bernd Störmer
zum 65. zum 60.
Brüssow OT Menkin 05.07. Otto Schönbeck 11.07. Anna Utnehmer 17.07. Ursula Kretschmer
zum 93. zum 83. zum 64.
Carmzow 01.07. Nelya Ivanova 08.07. Herbert Tews 10.07. Manfred Krause 13.07. Horst Stakelbeck 15.07. Katharina Jakob 28.07. Helga Mühle
zum 87. zum 76. zum 65. zum 66. zum 86. zum 63.
Wallmow 02.07. Christa Lepin 07.07. Willi Sinner 13.07. Gerhard Hofert 14.07. Heinz Reimann 27.07. Gerhard Fischer
zum 68. zum 89. zum 73. zum 79. zum 65.
Carmzow-Wallmow OT Cremzow 08.07. Otto Gehrmann zum 67. 16.07. Hannelore Henschke zum 61. Göritz 05.07. 05.07. 10.07. 10.07. 14.07. 19.07. 21.07. 23.07. 24.07. 27.07. 28.07.
Helga Naumann Kurt Schnabel Horst Nickel Lothar Trettin Dieter Brzoska Margrit Loewe Frieda Hornburg Bernfred Hiller Jutta Schmidt Marlies Grewe Harry Sonnenberg
Göritz OT Malchow 01.07. Elli Walter 16.07. Ruth Stoldt 27.07. Gerhard Stoldt 28.07. Uwe Kahn
zum 76. zum 78. zum 67. zum 73. zum 63. zum 72. zum 80. zum 61. zum 84. zum 61. zum 89. zum 86. zum 83. zum 60. zum 61.
Göritz OT Tornow 02.07. Brigitte Obst 27.07. Waltraut Becker
zum 79. zum 86.
Schenkenberg 15.07. Ursula Tokarski 25.07. Kurt Briesemeister
zum 65. zum 78.
Schenkenberg OT Ludwigsburg 04.07. Edith Karbstein zum 79. 08.07. Herbert Drews zum 81. 12.07. Heinz Gliese zum 80. 16.07. Klaus Pfefferkorn zum 61. Schenkenberg OT Baumgarten 11.07. Charlotte Gratz zum 85. Schenkenberg OT Kleptow 04.07. Horst Kienitz 06.07. Otto Laatsch 23.07. Gertrud Böttcher
zum 86. zum 74. zum 79.
Schenkenberg OT Wittenhof 14.07. Helga Runge zum 82. 19.07. Artur Küper zum 86. Schönfeld 03.07. Ingrid Kähms 05.07. Gundula Hufe 12.07. Ursula Schröder 17.07. Helga Krüger 23.07. Horst Altmann
zum 61. zum 63. zum 73. zum 73. zum 74.
Schönfeld OT Klockow 01.07. Ingetraud Östreich 15.07. Rudolf Seelig 17.07. Lisa Seelig 19.07. Wolfgang Greiff 21.07. Meta Müller 29.07. Heinz Vandrey
zum 77. zum 73. zum 68. zum 61. zum 76. zum 61.
Schönfeld OT Neuenfeld 11.07. Edith Bartnicki
zum 86.
Schönfeld OT Karlshof 13.07. Monika Kube
zum 60.
Goldene Hochzeit feiern am 4. Juli 2014 Renate & Manfred Geißer, Brüssow Es gratulieren recht herzlich Michael Rakow, Bürgermeister Detlef Neumann, Amtsdirektor am 11. Juli 2014 Ursula & Rüdiger Schossig, Neuenfeld Es gratuliert recht herzlich Uwe Behnke, Bürgermeister Detlef Neumann, Amtsdirektor
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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kindertag im Labyrinthpark Malchow SV Rot-Weiß Carmzow sponsert Ausflug Wie jedes Jahr wollten wir auch diesmal eine tolle Kindertagsfeier für die Kinder der Kita „Kastanienstübchen“ gestalten. Am 02.06.2014 war es dann soweit. Wir fuhren zum Labyrinthpark nach Malchow. Gespannt betraten die Kinder dort das Speichercafé und stürzten sich zuerst auf die Brettspiele, welche mit viel Ausdauer getestet wurden. Nachdem wir im Park einige Labyrinthe durchlaufen haben, legten die Kinder mit viel Spaß ihr eigenes Labyrinth draußen auf die große Rasenfläche. Ganz aufregend wurde es im großen Irrgarten. Dort mussten Buchstaben gefunden werden, um sich „Meister des Irrgartens“ zu nennen. Belohnt wurden alle Kinder dafür mit einer Urkunde, welche der Irrgarten-Großmeister Frank Tietschert aushändigte. Bevor die Kinder stolz ihre Urkunden nach Hause trugen, gab es zum Abschluss noch leckeren Kuchen und eine riesige Portion Eis. Wir danken dem Team vom Labyrinthpark, den Eltern und vor allem dem Sportverein Rot-Weiß Carmzow, der uns diesen schönen Ausflug zum Kindertag spendierte. Kita „Kastanienstübchen“ Carmzow
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brüssow, für das entgegengebrachte Vertrauen zur Kommunalwahl am 25.05.2014 möchte ich mich im Namen aller Abgeordneten und in meinem persönlichen Namen bei allen Wählerinnen und Wählern auf das Herzlichste bedanken. Für die Zukunft wünsche ich uns gemeinsam viele gute Ideen bzw. viel Erfolg beim Lösen der vor uns stehenden Aufgaben. Rakow, Bürgermeister
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Jugendrotkreuz des DRK erobert das Schulgelände der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule in Eberswalde Dicht belagert von den Mitgliedern unseres Jugendrotkreuzes des Kreisverbandes Uckermark West/Oberbarnim war am 12. April die Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule in der Friedrich-Engelsstraße in Eberswalde. Für unser diesjähriges Ausbildungscamp unter dem Motto „Wege(n) der Menschlichkeit“ hatten sich neun Mannschaften im Alter von 6 bis 17 Jahren mit insgesamt 43 Startern angemeldet, die in fünf Aufgabenbereichen: Erste Hilfe, Rotkreuzwissen, musisch-kultureller Bereich, sozialer Bereich und sportlich-spielerischer Bereich ihr Wissen und Können testen wollten. Darunter befanden sich auch zwei Mannschaften der Jugendfeuerwehr aus Finow, die sich nicht davor scheuten, gerade im Bereich der Ersten Hilfe ihr Wissen unter Beweis zu stellen. Bei herrlichem Sonnenschein wurde die Veranstaltung von dem Vorsitzenden des DRK-Ortsverbandes Eberswalde, Herrn Christian Mann, pünktlich um 10.15 Uhr eröffnet und die Stationen von den Teilnehmern dicht umlagert. Zahlreiche Gäste, unter ihnen der Bürgermeister der Stadt Eberswalde und Schirrmherr der Veranstaltung, Herr Boginski, der Schulleiter Herr Volkmann und unser Präsidiumsmitglied aus Eberswalde, Herr Worlitzer, unsere Vorstandsvorsitzende, Frau Carmen Drath und unser Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Brandenburg, Herr Hubertus Diemer, konnten sich im Laufe des Tages
von den Kenntnissen der Teilnehmer ein Bild machen und sahen auch die Freude und den Spaß in den Gesichtern der Kinder und Jugendlichen. Jede Mannschaft durfte sich zu seiner Mannschaftsnummer noch einen Namen selbst ausdenken und so liefen unter anderem die „Fischstäbchen“, die „Heros“ und die „Kameraden Schnürschuh“ von Station zu Station. Mit 13 Stationen der Ersten Hilfe wurde den Startern sehr viel Wissen und Können abverlangt, reichten doch die Verletzungen von Verbrennungen, Kreislaufbeschwerden bis hin zu Knochenbrüchen. Dank der Schminktruppe um Alexander Jasiczek als Verantwortlicher für die Notfalldarstellung und dem schauspielerischen Können der Mimen wirkte alles sehr echt und realistisch. Nach einem anstrengenden Tag konnten sich die „Fischstäbchen“ aus Templin als Sieger mit der höchsten Punktzahl küren lassen, aber dennoch ging keiner als Verlierer nach Hause. Alle hatten viel Spaß, bekamen eine Urkunde und eine Erinnerungsmedaille, haben neue Bekanntschaften geschlossen und viel Neues dazugelernt. 56 Helfer, von der Versorgungstruppe über die Schiedsrichter und Mimen bis hin zu den vielen helfenden Händen und Organisatoren überall, trugen zu einem gelungenen Tag bei. Danke sagen wir auch der Schule für ihre Gastfreundlichkeit und unserem Sponsor, der Sparkasse Barnim.
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Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste 21.06.2014 14.00 Uhr 22.06.2014 14.00 Uhr 27.06.2014 15.00 Uhr 28.06.2014 14.00 Uhr 29.06.2014
Grünberg mit Taufe Missionsfest in der Heidemühle Sommerfest in Fahrenwalde Konfirmation in Fahrenwalde Gemeindeausflug auf die Insel Rügen 06.07.2014 10.00 Uhr Brüssow 13.07.2014 14.00 Uhr Sommerfest in Brüssow 20.07.2014 10.00 Uhr Brüssow Glaubenskurs in Brüssow Was hat es mit der Bibel auf sich? Was bedeutet Heiliger Geist? Wie viele Bücher hat die Bibel? Wann ist die Bibel entstanden? Herzliche Einladung zum Glaubenskurs, den Frau Wienholz und Matthias Gienke veranstalten. Insgesamt sind 8 Abende im Alten Pfarrhaus geplant. Termine: 19. Juni, 26. Juni, 3. Juli und 19. Juli, jeweils um 19.00 Uhr. Lange Nacht der Kirche Am 21. Juni ab 19.00 Uhr in den Kirchen im Pfarrsprengel Brüssow. 19.00 Uhr Überraschung vom Schloss in der Brölliner Kirche 21.00 Uhr Posaunenchor und Lesung in Bagemühl 23.00 Uhr Orgelkonzert mit Kantor Dietrich Schönherr in Brüssow (Sohn von Albrecht Schönherr)
Himmelfahrt in Battin Datum: 29.05.2014 ab 14.00 Uhr Ort: Kirchenruine in Battin Ablauf: 14.00 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit Taufe 15.00 Uhr Kaffee, Kuchen, Kutschfahrt, Eis und Grillen 15.30 Uhr Konzert mit der Kreismusikschule: „Die Blechperle spielt Landmusik“ ab 21.30 Uhr Kirchenkino „Agnes Krause Viechereien“ Missionsfest in der Heidemühle Die Tradition gibt es seit über 150 Jahren in der Gaststätte. Datum: 22. Juni 2014 Ablauf: ab 13.30 Uhr Ankommen 14.00 Uhr Gottesdienst mit Band 15.00 Uhr Kaffee, Kuchen und Getränke ab 15.30 Uhr Posaunenchöre der Region mit Volksliedersingen Gemeindeausflug nach Rügen In diesem Jahr steht die Insel Rügen im Mittelpunkt unseres Ausfluges. Gemeinsam wollen wir zu Ernst Moritz Arndt, zu einer Wallfahrtskirche, nach Bergen, Boot fahren und vieles mehr. Datum: 29. Juni 2014 um 8.00 Uhr Kosten: 30 Euro (Fahrt, Führungen, Kaffee und Abendbrot) Kinder: 15 Euro Abfahrt: Anmeldungen unter: 80237 (Frau Bruch) Sommerfest in Fahrenwalde Am 27. Juni 2014 an der Kulturscheune in Fahrenwalde. 15.00 Uhr Kaffee, Kuchen, Hüpfburg und Spiele 17.30 Uhr Andacht in der Kirche 18.00 Uhr Wildschweinvariationen Sommerfest in Brüssow Am 13. Juli um 14.00 Uhr mit Gottesdienst, Kirchenchor, Kaffee, Bratwurst und Kuchen im Pfarrgarten. Herzliche Einladung an alle! Weitere Termine Männerkreis 50plus
Nächster Termin 9. Juli um 14.00 Uhr auf dem Kirchplatz. Datum: 2. Juli.2014, Beginn: 14.00 Uhr Herzliche Einladung an Alle! Sommerurlaub
Das Pfarramt ist vom 20. Juli nicht besetzt. Die Vertretung hat Pastorin i. R. Frau Rosemarie Wienholz (Telefon: 03974/451851) Gewerbliche Anzeige
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Ev. Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 20.06. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss So., 22.06. 10.00 Uhr Baumgarten – Familiengottesdienst zum Ferienbeginn mit dem Bläserkreis Schönfeld, Fr., 27.06. 18.00 Uhr Malchow – Festkonzert mit dem Preußischen Kammerorchester und Aaron Dan (Querflöte) (Werke von Vivaldi, Schubert, Bach, Britten u. a.) Anschließend Begrüßungsabend im Malchower Speicher für die Gäste des 9. Stiftungstages der Carl Büchsel-Stiftung Sa., 28.06. 09.30 Uhr Schenkenberg – Andacht anlässlich des 9. Stiftungstages verbunden mit der weiteren Verpflichtung des Vorstandes der Carl BüchselStiftung (Hans-Hermann Büchsel, Heidelberg), anschließend Vorstandssitzung 10.00–18.00 Uhr Malchower Labyrinthpark, kostenlose Führungen um 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr So., 29.06. 9.Stiftungsfest der Carl BüchselStiftung 10.00 Uhr Kirchenzelt auf Gutshof Ludwigsburg „Kommt liebe Leute, laßt uns fröhlich gehen, das Ziel ist schon in Sicht – Auf dem Weg zur Einweihung des Evangelischen Seniorenzentrums Gutshaus Ludwigsburg“, Festgottesdienst mit Bekrönung des Gutshausturmes und „Tag der offenen Tür“ mit Einars Alpe, Bischof von Daugavpils und Lettgallen (Lettland), Dr. Wilhelm Hüffmeier, Vizepräsident des Gustav-Adolf-Werkes e. V. Ulrich Seelemann, Konsistorialpräsident d. Ev. Kirche in BerlinBrandenburg – schlesische Oberlausitz Singkreis Schönfeld und polnischer Partnerchor Zespol Wokalny Agniculi, Heeresmusikkorps Neubrandenburg, Preisträger des 6. Internationalen Malchower Kirchenpreis 14.00 Uhr Gutshof Ludwigsburg Festkonzert mit dem Heeresmusikkorps Neubrandenburg Fr., 04.07. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss So., 06.07. 10.30 Uhr Prenzlau Marktberg Festgottesdienst Kirchentag Uckermark Fr., 11.07. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss So., 13.07. 09.00 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden) 10.15 Uhr Göritz (für alle Gemeinden) Freitag 18. Juli 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss Sa., 19.07. 18.00 Uhr Tornow So., 20.07. 09.00 Uhr Kleptow/10.15 Uhr Klockow (für alle Gemeinden)
Gemeindenachmittage (S. Mähling, I. Peick, Th. Dietz) Für alle älteren Einwohner unserer Dörfer und für alle, die Zeit und Lust haben, jeweils 14.00 Uhr an folgenden Orten: Montag Donnerstag Donnerstag Montag Mittwoch
16.06./15.09. Schönfeld/Tornow 19.06./18.09. Kleptow/Baumgarten/Carmzow 12.06./05.09. Klockow 23.06./22.09. Schenkenberg/Ludwigsburg 11.06./10.09. Göritz
Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen (G. Dietz/N. Nolden/C. Christiansen) Di. 09.00–10.00 Uhr Carmzow, Kindergarten Di. 15.45–16.45 Uhr Baumgarten Do. 12.45-13.45 Uhr Göritz, Kindergarten Do. 14.00–15.00 Uhr 1.–6. Kl., Gemeindehaus 15.00–16.00 Uhr Flötengruppe, Gemeindehaus Mi. 14.30 Uhr Schönfeld, 1.–6. Kl., Abfahrt Pfarrhaus Schönfeld Mi. 14.45–16.00 Uhr Klockow, 1.–6. Kl., Ev. Jugendhaus 15.30–17.15 Uhr Flöten-/Gitarrengr. Mo. 14.00–15.00 Uhr Carmzow, 1.–6. Kl., Pfarrhaus Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz) Mittwochs um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Schönfeld. Die nächsten Termine sind am 11.06., 03.09. und 19.–21.09. Chorin Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann) Jeweils am vorletzten Mittwoch um 14.00 Uhr im Gemeindehaus Göritz. Die nächsten Termine sind am 18.06. und 16.06. Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling) Im Bernhard Mätzke-Haus Klockow, donnerstags um 14.00 Uhr, die nächsten Termine sind am 03.07. und 14.08. Vorankündigung - Public Viewing der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft im Malchower Labyrinthpark, Sa. 21.06. ab 20.00 Uhr, Deutschland Ghana und das Finale am So., 13. Juli ab 20.00 Uhr - Gemeindefahrt nach Pommern u. Danzig unter Ltg. von Pfr. Wolfgang Schneider und seiner Frau Elfriede, 3.–9. Juli 2014, Quartier in Kartuzy (Karthaus) Ausflüge u.a. nach Zoppot, Danzig und zum berühmten Haus auf dem Dach... Kosten: 430 €, Anmeldungen an Fam. Schneider Tel. 039740/20650 - Sommerfreizeit für Kinder 1. bis 6. Klasse, 14. bis 18. Juli 2014 Prebelow - Jugendfreizeit (ab 6. Klasse) 2014 Paddeltour Mecklenburger Seenplatte, 13. bis 19. Juli - „Die ganze Welt ist himmelblau“, Chansons und Lieder mit Ute Beckert (Sopran) und Andreas Wolter (Klavier) beim Sommerfest für alle, die Zeit und Lust haben, Kindergarten Göritz, Schönfelder Bläser, Montag 21. Juli, 14.00 Uhr Pfarrgarten Schönfeld - 24. Frauenfreizeit 2014 gemeinsam mit den Frauen aus unserer Partnergemeinde Lützelsachsen, 19. bis 21. September Kloster Chorin - 25 Jahre Partnerschaft Lützelsachsen-Schönfeld, Jubiläumstreffen vor allem der Chöre, der Männergruppen und allen, die Zeit und Lust haben vom 17. bis 19. Oktober 2014 in Lützelsachsen Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges Nachwuchsspieler für den SV Eintracht Göritz gesucht! An alle fußballinteressierten Kinder! Seit nunmehr zwei Jahren nimmt der SV Eintracht Göritz wieder mit Juniorenteams am regulären Spielbetrieb teil. Auch wenn wir uns bereits über regen Zulauf freuen können, sind wir dennoch weiterhin auf der Suche nach männlichen und weiblichen(!) Nachwuchsspielern für die F-Jugend (Jahrgang 2006–2007 oder jünger) und E-Jugend (Jahrgang 2004–2005). Auch wenn ihr nicht in die genannten Geburtenjahrgänge passt, ihr dennoch aber gerne bei uns trainieren möchtet, seid ihr bei uns herzlich willkommen. Schaut einfach bei unseren Trainingseinheiten vorbei. Die Trainer werden euch und euren Eltern bei Fragen gerne weiterhelfen. Trainingszeiten F-Jugend immer mittwochs, 17.00–18.30 Uhr (Trainer: Stephan Neitzel, Christian Meyer) E-Jugend immer dienstags und freitags, 17.00–18.30 Uhr (Trainer: Andre Helmholz) Rückfragen gerne auch bei Stephan Neitzel unter: stephan-neitzel@gmx.de
Auch in diesem Jahr war es wieder eine spannende Frage: „Wer hat die verlorenen Ostereier des Brüssower Osterhasen gefunden?“ Verraten können wir auf jeden Fall: Gefunden wurden sie alle! Die ersten ostereisuchenden Kinder wurden am Ostersonntag bereits kurz nach 7.00 Uhr gesichtet. Spannend war für den Osterhasen, wer ihm diesmal seine verlorenen Ostereier wiederbringt. Im Amt Brüssow wurden dann am Dienstag die gefundenen Ostereier eingetauscht gegen einen Korb voller Süßigkeiten und noch einen Gutschein im Wert von 25,00 Euro obendrauf.
Das letzte große Osterei fanden diese beiden jungen Damen an einem Baum am Hammelstaller Weg. Betont wurde von diesen, dass ebenfalls ihr Bruder und ihr Cousin dabei waren. Also müssen sich jetzt Eva, Emma und Arne sowie Tom Sternbeck den Gutschein für Pommes oder Eis oder … im Schützenhaus teilen. Ein Dank des Tourismusvereins „Brüssower Land“ e. V. geht an die Wohnungsverwaltung GmbH Brüssow und das Schützenhaus Brüssow für die gesponserten Gutscheine.
Kevin Michaelis entdeckte ein großes Osterei auf dem Abenteuerspielplatz und wird auch in diesem Jahr die Badeanstalt wieder unsicher machen.
Julian Barsch wurde fündig auf dem neuen Aussichtsberg am Ortseingang und kann sich nun über einen KinoGutschein freuen.
Da der Osterhase mit jedem Jahr älter und schusseliger wird, würde er sich sehr freuen, wenn sich im nächsten Jahr wieder viele Familien auf die Suche nach seinen verlorenen Ostereiern machen. Tourismusverein „Brüssower Land“ e. V. Anke Wodrich-Laurent
Impressum Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckerland) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.
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Nr. 06/2014
Die n辰chste Ausgabe des Amtsblattes Br端ssow erscheint am Donnerstag, dem 17.07.2014. Redaktionsschluss ist der 02.07.2014 Anzeigenschluss ist der 04.07.2014