Bru 2014 ausgabe 10

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Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachung – Genehmigung des vorhabenbe zogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ der Gemeinde Carmzow-Wallmow, OT Wallmow - Bekanntmachungsanordnung - Landtagswahl 2014 Amt Brüssow – Wahlbeteiligung in den Wahlbezirken (Wahllokalen) - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow - Beschlüsse der Gemeinde Göritz - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld - Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld - Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gem. Schönfeld - Breitbandausbau in den Gemeinden des Amtes

2 2 4 4 5 5 5 6 6 7 8

Nicht Amtlicher Teil - „Kastanienstübchen“-Kinder hoch auf dem Erntewagen – Erntedankfest in Cremzow 9 - Einschulung und Klassentreffen 9 - Informationsveranstaltung zum Thema „Pflege und Betreuung älterer Menschen heute und morgen in Brüssow und Umgebung“ 10 - Gratulationen 11 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 12 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 13 - Kampfkunst Dojo Uckermark e. V. 14 - Familiensportfest der Regenbogen-Grundschule 14 - 2. Familiensportfest der Gemeinde Göritz 15 - Bibliotheksoffener Sonntag 15 - Veranstaltungen in den Gemeinden u. im Jugenclub Brüssow 15 - Kita „Gänseblümchen“ Göritz lädt zum Martinsumzug ein 15 - Händler für Göritzer Weihnachtsmarkt gesucht 15


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 10/2014

Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtliche Bekanntmachung Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ der Gemeinde Carmzow-Wallmow, OT Wallmow (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow-Wallmow haben in ihrer Sitzung am 23.01.2014 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ (zugleich Vorhabenund Erschließungsplan), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen (Beschluss 36/2013). Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt. Der Landkreis Uckermark hat mit Bescheid (AZ: 63-01786-1415) vom 06.08.2014 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Brüssow tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den genehmigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung im Amt Brüssow Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow (Zimmer 1) während der Dienstzeiten einsehen und über ihre Inhalte Auskunft erhalten. Dienstzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr 8.30–12.00 Uhr und 13.00–14.00 Uhr 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr 8.30–11.00 Uhr

Sprechzeiten: Dienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr Donnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Außerhalb der Sprechzeiten ist während der Dienstzeiten eine Einsichtnahme nach telefonischer Voranmeldung unter 039742/8600 möglich.)

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Landwirtschaftsflächen zwischen den Ortschaften Wendtshof, Wallmow, Trampe, Hammelstall und Hedwigshof; nordwestlich der Gemeindestraße K7315 und östlich der Gemeindestraße K7317. Im Norden des Geltungsbereichs liegt der Bullenberg. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtslageplan (M 1 : 20.000), s. S. 3, dargestellt. Hinweise: gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1–Nr. 3 BauGB unbeachtlich werden - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. gemäß § 44 BauGB Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Brüssow, den 01.10.2014 Neumann Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung Der von der Gemeindevertretung am 23.01.2014 beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Windfeld Wallmow“ (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow vom 19.11.2009, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.08.2010 in Form der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegen die Planzeichnung, die Begründung nebst Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit vom

27.10.2014 bis einschließlich 14.11.2014 (jeweils einschließlich) zu jedermanns Einsicht aus. Ort: Zeit:

Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1) während der Sprechzeiten

Brüssow, den 01.10.2014

Neumann Amtsdirektor


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Amtsblatt f端r das Amt Br端ssow (Uckermark)

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 10/2014

Landtagswahl 2014 Amt Brüssow – Wahlbeteiligung in den Wahlbezirken (Wahllokalen) Wähler

%

Göritz

207

30,2

51,1

Baumgarten

85

52,1

42

50,6

Kleptow

40

33,6

70

32,9

Ludwigsburg

38

62,3

Menkin

78

33,1

Schenkenberg

69

44,5

Carmzow

79

34,5

Schönfeld

82

41,6

Cremzow

57

64

Wallmow

82

37,3

Bereich

Wähler

%

Brüssow

301

30,0

Bagemühl

48

Woddow Grünberg

Bereich

Klockow Amt Brüssow Gesamt

76

24,8

1354

35,1

Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg Beschlüsse vom 16.09.2014 Beschluss 45/2014 lt. Beschlussvorlage 0045/14 Anhörung zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Kleptow, Flur 1, Flurstück 16 Bezeichnung UM L2 (Reg.-Nr. G02414) Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Kleptow, Flur 1, Flurstück 16 (Reg.-Nr. G02414) eingereicht. Mit Beschluss 023/14 hat die Gemeinde ihr Einvernehmen zum geplanten Vorhaben versagt, weil der Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung mit 851,50 m unterschritten wird. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) schreibt Folgendes: Eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB kommt ausschließlich aus planungsrechtlichen Gründen in Betracht. Ist ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig, muss die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist gegeben. Sie richtet sich nach § 35 BauGB, da dieses Vorhaben

im Außenbereich privilegiert ist (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Entgegenstehende Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB sind nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Da das Vorhaben in einem vom Regionalplan Uckermark-Barnim ausgewiesenen Eignungsgebiet liegt, stehen die insoweit abgewogenen Belange sogar ausdrücklich dem Vorhaben nicht entgegen (§ 35 Abs. 3 S. 2 HS. 2 BauGB). Sie begründen Ihre Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit einer „Abstandsfläche zur Wohnbebauung“ von 851,50 m. Es werde ein Mindestabstand von 1.000 m „gefordert“. Das ist aber kein entgegenstehender Belang i. S. d. § 35 Abs.3 S 1 BauGB. Für Abstände in dieser Größenordnung existiert keine rechtliche Grundlage. Im Gegenteil: Weil die Abstände zur Wohnbebauung, der wohl wichtigste Aspekt bei der Abwägung des bestehenden Regionalplanes UckermarkBarnim waren und sich die Regionale Planungsgemeinschaft in Abwägung der für und gegen die verschiedenen geforderten Abstandsmaße für dieses Eignungsgebiet entschieden hat, ist der Belang eines Abstandes zur Wohnbebauung gemäß § 35 Abs. 3 S. 2 HS. 2 BauGB abschließend abgewogen. Er kann deshalb – selbst wenn es irgendeine sonstige Grundlage gäbe, solche Abstände zu fordern, die es nicht gibt – nicht mehr Gegenstand der Beurteilung im Genehmigungsverfahren sein.


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Die positive Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft liegt mit Datum 26.05.2014 vor. Aspekte, die der planungsrechtlichen Zulässigkeit entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich. Auf der Grundlage des § 70 der Brandenburgischen Bauordnung beabsichtigt das LUGV, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Da es aus Sicht der Genehmigungsbehörde keine rechtlichen Gründe gibt, eine Baugenehmigung nicht zu erteilen, wurde erneut gebeten, eine Einvernehmenserklärung abzugeben. Es ist daher anzuraten, das Einvernehmen zu erklären oder vom LUGV ersetzen zu lassen. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg erklären ihr Einvernehmen für die Errichtung und zum Betrieb von 1

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WKA in der Gemarkung Kleptow, Flur 1, Flurstück 16 (Reg.-Nr. G02414) mit der Bezeichnung UM L2. Dafürstimmen 3

Gegenstimmen 3

Enthaltungen 1

(abgelehnt) Beschluss 47/2014 lt. Beschlussvorlage 0047/14 Antrag des Landfrauenvereines auf Bezuschussung des Tages der Regionen 2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt, den Landfrauenverein UM e. V. für den Tag der Regionen 2014 mit einem Zuschuss von 500,00 € zu unterstützen. Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 09.09.2014

Beschluss 44/2014 lt. Beschlussvorlage 0044/14 Wahl Kita-Ausschuss Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, dass folgende Stadtverordnete im Kita-Ausschuss mitarbeiten:

Ronny Bahr und Maika Schulz. Dafürstimmen 13

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde Göritz Beschlüsse vom 24.09.2014 Beschluss 38/2014 lt. Beschlussvorlage 0038/14 Bestätigung des Gesellschaftsvertrages der Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbH Die Gemeindevertretung Göritz bestätigt den Gesellschaftsvertrag der Kommunales Wohnungsunternehmens PrenzlauLand GmbH. Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 39/2014 lt. Beschlussvorlage 0039/14 Abwassertechnische Erschließung des gesamten Ortes Göritz in den nächsten Jahren Entsprechend des Abwasserkonzeptes des NUWA werden 2014/15 die leitungsgebundenen Abwasseranlagen in Göritz Dorfmitte und Teile der Bahnhofstraße hergestellt. Die Weiterführung sollte folgendermaßen erfolgen: - 2019 restliche Bahnhofstraße - 2020 Gärtnerweg und Schulstraße

- 2021 Chausseestraße Der Schönfelder Weg ist im gegenwärtigen Konzept (bis 2022) noch nicht enthalten. Während der Einwohnerversammlung am 28.06.14 wurde vorgeschlagen, die Bauabschnitte ohne Unterbrechung vorzuziehen. Die Gemeindevertretung Göritz schlägt dem NUWA vor, die im Abwasserkonzept geplanten Bauabschnitte ab 2015/ 2016 vorzuziehen. Der Abschnitt Schönfelder Weg ist zusätzlich in das jetzige Abwasserkonzept aufzunehmen und nach dem Bauabschnitt Chausseestraße zu realisieren. Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 1

Enthaltungen 1

Beschluss 34/2014 lt. Beschlussvorlage 0034/14 Rückbau öffentlicher Spielplatz in Göritz Die Gemeindevertretung Göritz beschließt den vollständigen Rückbau des öffentlichen Spielplatzes in Göritz. Ja-Stimmen 0

Nein-Stimmen 9

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 17.09.2014

Beschluss 34/2014 lt. Beschlussvorlage 0034/14 Änderung der Verkehrsführung in Wallmow, Buswendeschleife, Kreisstraße Richung Trampe Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt, die Verkehrsführung an der Buswendeschleife in Wallmow dahingehend zu ändern, dass der Verkehr aus Wallmow rechts lang in Fahrtrichtung Trampe geleitet wird und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Der Antrag soll wie folgt begründet werden: - besondere Situation durch anliegende Schule und Kindergarten - unübersichtliche Gegebenheiten - Grundstücksausfahrten im Kreuzungsbereich

Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 36/2014 lt. Beschlussvorlage 0036/14 Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow benennt Herrn Harald Hempel als Vertreter der Gemeinde zur Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“. Er vertritt alle Stimmenanteile der Gemeinde. Als Stellvertreter wird Herr Norbert Lüdtke bestimmt. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 10/2014

Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld Beschlüsse vom 04.09.2014 Beschluss 38/2014 lt. Beschlussvorlage 0038/14 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Errichtung und den Betrieb nach § 4 BImSchG von 3 Windkraftanlagen mit der Bezeichnung UM L1, UM F7 und UM F8 in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstücke 445, 469 Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 3 WKA in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstücke 445, 469 (Reg.-Nr.RO 1.2-G02914beim LUGV) eingereicht. Die geplanten WKA sind Anlagen vom Typ Nordex N 100 mit einer Leistung von 2500 KW und einer Nabenhöhe von 140 m. Bei Vorhaben, die nach §§ 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich. Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung und den Betrieb der 3 WKA in der Gemarkung Klockow, Flur 1, FS 445 und 469, lt. Lageplan. Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Beschluss 39/2014 lt. Beschlussvorlage 0039/14 Satzung über die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Satzung über die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld. Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 40/2014 lt. Beschlussvorlage 0040/14 Gebührensatzung für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Gebührensatzung für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld. Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 2

Beschluss 41/2014 lt. Beschlussvorlage 0041/14 Hallenordnung Turnhalle Klockow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Hausordnung Turnhalle Klockow mit folgender Erweiterung: Nutzer, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, haben bewegliche Sportgeräte z. B. Bälle mitzubringen. Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 42/2014 lt. Beschlussvorlage 0042/14 Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld. Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 43/2014 lt. Beschlussvorlage 0043/14 Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Gebührensatzung für die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld. Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 44/2014 lt. Beschlussvorlage 0044/14 Hausordnung Dörphus Klockow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Hausordnung Dörphus Klockow. Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 45/2014 lt. Beschlussvorlage 0045/14 Hausordnung Begegnungszentrum Schönfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die vorliegende Hausordnung Begegnungszentrum Schönfeld. Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Enthaltungen 0

Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld Aufgrund des §§ 2, 3 und 28 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, Seite 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) hat die Gemeindevertretung Schönfeld in Ihrer Sitzung am 04.09.2014 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für die Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld. (2) Zu den Begegnungsstätten zählen: - Dörphus Klockow - Begegnungszentrum Schönfeld

§ 2 Nutzungsrecht (1) Die Gemeinde stellt die Begegnungsstätten zur Förderung der Gemeinschaftsinteressen und für familiäre Zwecke als Veranstaltungsraum zur Verfügung. (2) Nutzbar sind 1. der Sport- und Fitnessraum im Dörphus Klockow, 2. der Saal inklusive Küchentrakt im Dörphus Klockow, 3. das gesamte Begegnungszentrum Schönfeld. § 3 Antragstellung (1) Die Nutzung der Räume nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ist spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin formlos im Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow zu beantragen.


Nr. 10/2014

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

(2) Der Antrag muss den Zweck der Benutzung, den Namen des Benutzers, die Anschrift des Benutzers, den Zeitraum und die gewünschte Begegnungsstätte enthalten. (3) Über die Benutzung wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. (4) Antragsberechtigt sind voll geschäftsfähige, natürliche oder sonstige juristische Personen. (5) Bei etwaigen Doppelanmeldungen entscheidet das Datum der Antragstellung über die Vergabe der Räumlichkeit. (6) Für die Nutzung des Sport- und Fitnessraumes ist kein Antrag erforderlich. (7) Der Schlüssel für den Sport- und Fitnessraum im Dörphus ist beim zuständigen Beauftragten der Gemeinde Schönfeld während der Öffnungszeiten abzuholen. § 4 Gebührenpflicht (1) Die Nutzung der in § 2 Abs. 2 genannten Räumlichkeiten ist gebührenpflichtig. (2) Für die Nutzung der Räumlichkeiten nach § 2 Abs. 2 Pkt. 2 und 3 ist eine Kaution zu entrichten. (3) Die Höhe der Gebühr und der Kaution richten sich nach der Gebührensatzung für die Benutzung von Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld. § 5 Bestimmungen (1) Der Amtsdirektor hat das Hausrecht. Er kann dieses auf den ehrenamtlichen Bürgermeister oder Bedienstete des Amtes Brüssow übertragen. (2) Die geltende Hausordnung ist einzuhalten. (3) Die Gemeinde behält sich vor, ungeachtet einer erteilten Genehmigung, die Benutzung einzuschränken bzw. ganz zu widerrufen, wenn a. ein Verstoß gegen die vorliegende Satzung oder Hausordnung, b. Eigenbedarf, c. Instandsetzungsarbeit, d. eine zu erwartende oder eingetretene Betriebsstörung vorliegt. (4) Die Benutzung der Begegnungsstätten zu gemeindeeigenen Zwecken hat Vorrang.

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§ 6 Haftung und Versicherung (1) Der Benutzer, seine Mitglieder, Besucher, Gäste und sonstige Dritte haben sich so zu verhalten, dass Unfälle, Beschädigungen oder unübliche Verunreinigungen vermieden werden. (2) Der Benutzer, seine Mitglieder, Besucher, Gäste oder Sonstige haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten entstehen. (3) Beschädigungen und nicht zu beseitigende Verunreinigungen sind unverzüglich durch den Benutzer bei der Gemeinde Schönfeld anzuzeigen. Entstehen der Gemeinde Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, sind diese vom Benutzer zu tragen. (4) Der Antragsteller haftet für Schäden an der Baulichkeit oder am Inventar der Begegnungsstätten gegenüber der Gemeinde Schönfeld. (5) Bei Unfällen mit Personenschäden im Geltungsbereich dieser Satzung tritt die Haftung seitens der Gemeinde Schönfeld ein, wenn das Verschulden der Gemeinde Schönfeld vorliegt. (6) Die Gemeinde Schönfeld haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung an beweglichen Sachen. Für die auf den Parkplätzen oder anderen Teilflächen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen, soweit die Gemeinde Schönfeld ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nachkommt. (7) Fundgegenstände sind im Fundbüro des Amtes Brüssow abzugeben. (8) Für Nutzungsunterbrechungen oder Nutzungsabbrüche, welche infolge von Betriebsstörungen oder aus anderen Gründen entstehen, haftet die Gemeinde Schönfeld nicht, wenn die Gemeinde die Störung nicht verursacht oder verschuldet hat. § 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Brüssow, 05.09.2014

Neumann Amtsdirektor

Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld Aufgrund des §§ 2, 3 und 28 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, Seite 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) in Verbindung mit den §§ 6, 4 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, Nr. 8, Seite 174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) hat die Gemeindevertretung Schönfeld in ihrer Sitzung am 04.09.2014 folgende Gebührensatzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld gemäß §2 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld. § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner, ist derjenige, der die Räumlichkeit nutzt bzw. derjenige, dem eine Genehmigung zur Benutzung der Begegnungsstätte erteilt wurde. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch.

(3) Gebührenschuldner erhalten bis zur Begleichung ihrer Schuld keine erneute Nutzungsgenehmigung. § 3 Fälligkeit und Höhe der Gebühr (1) Die Gebühren für die Nutzung betragen für 1. den Saal inklusive Küche im Dörphus oder das Begegnungszentrum Schönfeld: 1.1. Ortsansässige Personen der Gemeinde Schönfeld 30,00 €/12 h 1.2. Ortsansässige Personen der Gemeinde Schönfeld 60,00 €/24 h 1.3. Alle anderen Personen, die nicht ortsansässig in der Gemeinde Schönfeld sind 100,00 €/24 h 2.

den Sport- und Fitnessraum im Dörphus: 2.1. Ortsansässige Personen der Gemeinde Schönfeld 1,50 €/h 2.2. Alle anderen Personen, die nicht ortsansässig in der Gemeinde Schönfeld sind 2,00 €/h


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

(2) Ortsansässige Personen der Gemeinde sind Personen, die im Gemeindegebiet Schönfeld mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. (3) Die Gebühr des Sport- und Fitnessraumes ist vor der Nutzung beim zuständigen Verantwortlichen im Dörphus zu entrichten. Dafür bedarf es keines förmlichen Bescheides. (4) Soweit nichts anderes geregelt wurde, ist die Gebühr für den Saal im Dörphus und des Begegnungszentrums Schönfeld 7 Tage vor der Benutzung zu entrichten. Der Gebührenschuldner erhält einen Gebührenbescheid. (5) Die Kaution in Höhe von 60,00 € ist bei Nutzung des Saals im Dörphus und des Begegnungszentrums Schönfeld 7 Tage vor der Benutzung fällig. Diese wird nach ordnungsgemäßer Übergabe des Nutzungsobjektes ohne Abzug wieder ausgezahlt.

Nr. 10/2014

§ 7 In-Kraft-Treten Die Gebührensatzung der Begegnungsstätten der Gemeinde Schönfeld tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig treten die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Gemeinschaftsräume des Gemeindezentrums Dörphus“ vom 14.10.2005 und die „Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung des Sport- und Fitnessraumes der Gemeinde Schönfeld im Dörphus“ vom 23.06.2009 außer Kraft. Brüssow, 05.09.2014 Neumann Amtsdirektor

Breitbandausbau in den Gemeinden des Amtes Nach Informationen des von der Telekom beauftragten Planungsbüros erfolgen Ende Oktober und im November die Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der Breitbandinitiative für Brandenburg. Gleichzeitig werden die Knotenvermittler (KVS – graue bzw. weiße „Schränke“) erneuert und teilweise aus dem privaten in den öffentlichen Bereich verlegt. Die Voraussetzungen für ein schnelles Internet sollen somit Ende dieses Jahres in den Gemeinden des Amtes geschaffen sein. Die

Telekom wird dann im 1. Quartal 2015 die Vermarktung der Internetanschlüsse vornehmen. Sobald mir weitere Informationen vorliegen, werde ich diese gerne an Sie weiterleiten. gez. Neumann Amtsdirektor

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit „Kastanienstübchen“-Kinder hoch auf dem Erntewagen – Erntedankfest in Cremzow Wie jedes Jahr zum Ende des Sommers war es auch dieses Jahr wieder soweit und das Erntedankfest stand vor der Tür. Die Carmzower Agrar GmbH lud die Kinder der Kita „Kastanienstübchen“, am Sonntag, dem 07.09.2014, ein. Bereits am Freitag wurde der Erntewagen zur Kita gebracht, welcher dort von den Kindern und einigen Frauen aus Carmzow liebevoll geschmückt wurde. Ein großes Dankeschön geht an die fleißigen Damen, die uns jedes Jahr mit ihrer Kreativität beeindrucken. Am Sonntag ging es dann früh los, die meisten Kinder sind mit ihren Eltern bereits nach Cremzow zum Stützpunkt der Carmzower Agrar GmbH gekommen. Mit großen Augen beobachteten die Kinder wie der Traktor samt Erntewagen vorfuhr. Aufgeregt kletterten alle auf den Anhänger und dann konnte endlich die Fahrt losgehen. Zum Glück war das Wetter auf unserer Seite, so dass wir bei strahlendem Sonnenschein die Fahrt durch unsere Dörfer Cremzow, Carmzow und Hedwigshof sowie über Feld und Flur genießen konnten.

… beim Programm zum Gottesdienst.

Die Kita-Kinder auf dem Erntewagen und …

Zu Beginn des Erntedankgottesdienstes in der Cremzower Kirche wurde es dann „ernst“ für die Kita-Kinder. Sie präsentierten den Besuchern in Liedern und Gedichten, was sie über die Landwirtschaft und speziell über die Ernte gelernt hatten. Belohnt wurden sie dafür mit viel Beifall. Später waren alle zum Mittagessen in die Haferscheune eingeladen. Für die Kinder wurde dort einiges geboten: Die Feuerwehr aus Wallmow war vor Ort und fuhr mit den begeisterten Kindern zahlreiche Runden im Löschfahrzeug. Der Wallmower Kulturverein bastelte mit den Kindern wunderschöne Fensterbilder zum Thema Herbst. Nach Kaffee und Kuchen gingen dann alle zufrieden nach Hause. Wir, die Kita „Kastanienstübchen“, bedanken uns ganz herzlich bei der Carmzower Agrar GmbH und allen Mitwirkenden für diesen tollen Tag! Kita „Kastanienstübchen“ Carmzow

Einschulung und Klassentreffen

Die 1. Klasse der Regenbogengrundschule Brüssow zur Einschulung am 23. August 2014.

Am 13. September trafen sich ehemalige Schüler der Brüssower Schule (Jahrgang 1956/57) zu einem Klassentreffen im Schützenhaus.


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Informationsveranstaltung vom 24. September 2014 zum Thema „Pflege und Betreuung älterer Menschen heute und morgen in Brüssow und Umgebung“ Auch das Deutsche Rote Kreuz stellte seine Angebote zur Beratung und Betreuung von Betroffenen und deren Angehörigen umfassend vor. Die Pflege in der Häuslichkeit, der Hausnotruf, haushaltsnahe Dienstleistungen, der Frühstückstreff für Senioren, die Angebote in unserer Begegnungsstätte am Markt sowie unser Kleiderstübchen in Brüssow tragen wesentlich dazu bei, die Selbstständigkeit bis ins hohe Alter zu erhalten. In Brüssow und Umgebung werden schon viele Pflegebedürftige von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Damit verbinden sich häufig große körperliche und seelische Belastungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren auch in unserer Region ansteigen. Die Probleme, die schon heute auftreten, der Fachkräftemangel, der in aller Munde ist, werden sich in Zukunft noch verschärfen. Diese Veranstaltung zeigte auf, dass uns in der Zukunft noch große Herausforderungen erwarten, um ein Leben in der eigenen Häuslichkeit, selbstständig und gut betreut führen zu können. Diese Aufgaben zu lösen, erfordert das gemeinsame Handeln von Pflegediensten, Ärzten, Kommunen und Ortsgemeinschaften.

Das Deutsche Rote Kreuz wird Ihnen auch weiterhin vor Ort ein zuverlässiger Partner sein! Sollten Sie Fragen an unser Pflegeteam haben, können Sie mich gern unter der Telefonnummer: 03984/8720-33 erreichen. Ihre Ursula Wagner Pflegedienstleiterin


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Gratulationen Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im November 2014 Brüssow 01.11. Renate Otto 02.11. Günter Rußack 03.11. Gerhard Bleck 03.11. Karola Drewes 03.11. Sieglinde Kauffmann 05.11. Dieter Nagel 05.11. Werner Slowig 07.11. Günter Felske 07.11. Siegrid Müller 08.11. Käte Polarzek 08.11. Lotte Weinsheimer 10.11. Günter Trester 11.11. Anke Vollack 12.11. Anneliese Gieseler 12.11. Helga Gutzmann 12.11. Eva-Maria Jonas 15.11. Herbert Görlitz 15.11. Karola Houdelett 15.11. Dieter Knobloch 15.11. Willi Krasemann 16.11. Jerzy Wasowski 16.11. Marlene Zimmermann 17.11. Margareta Schmidt 19.11. Herbert Stolt 19.11. Irmgard Zander 22.11. Lotte Kuhfeld 22.11. Helga Littmann 24.11. Klaus-Dieter Vollack 26.11. Joachim Meier 29.11. Helmut Dittkrist 29.11. Joachim Kluge 29.11. Ursula Liskow

zum 70. zum 86. zum 62. zum 65. zum 64. zum 66. zum 64. zum 79. zum 77. zum 86. zum 95. zum 60. zum 60. zum 76. zum 75. zum 78. zum 80. zum 61. zum 66. zum 81. zum 79. zum 65. zum 84. zum 60. zum 76. zum 82. zum 63. zum 64. zum 75. zum 64. zum 74. zum 85.

Brüssow OT Bagemühl 13.11. Gerda Grossmann 19.11. Ursula Marzinski 21.11. Bruno Schulz 22.11. Peter Machlinski 25.11. Horst Marzinski

zum 83. zum 77. zum 83. zum 70. zum 73.

Brüssow OT Grünberg 07.11. Heinz Winkler 12.11. Christel Piper 16.11. Klaus Dehner 18.11. Hilde Winkler 24.11. Manfred Dittmann

zum 78. zum 80. zum 61. zum 77. zum 78.

Brüssow OT Woddow 03.11. Edith Schimmelpfennig zum 79. 28.11. Paul Groß zum 77. Brüssow OT Wollschow 25.11. Hans Richert

zum 72.

Brüssow OT Grimme 21.11. Christel Bettac

zum 70.

Brüssow OT Frauenhagen 09.11. Doris Reich 17.11. Wilfried Densdorf

zum 64. zum 74.

Brüssow OT Battin 13.11. Bernd Burow

zum 63.

Brüssow OT Trampe 21.11. Joachim Rubruck

zum 66.

Brüssow OT Menkin 04.11. Wilfried Gueffroy 09.11. Wolfgang Schönbeck 11.11. Ruth Schulz 12.11. Elli Gruhlke 15.11. Reinhard Straßburg

zum 66. zum 64. zum 80. zum 85. zum 60.

Carmzow 05.11. Bärbel Jez 19.11. Horst Röhle 20.11. Wolfgang Mandl 24.11. Harald Ritter 28.11. Siegbert Grau 30.11. Kurt Scheunemann

zum 67. zum 69. zum 65. zum 62. zum 60. zum 75.

Wallmow 30.11. Frieda Bucher

zum 85.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow 03.11. Gertrud Lange zum 84. 20.11. Karl Floth zum 80. 23.11. Gertrud Klein zum 60. 25.11. Hans Maron zum 61. Göritz 02.11. 04.11. 05.11. 06.11. 07.11. 07.11. 08.11. 09.11. 13.11. 14.11. 15.11. 16.11. 17.11. 22.11. 24.11. 27.11. 27.11. 28.11.

Udo Dähn Gertrud Lange Ingrid Stoldt Ingrid Mikolaizyk Werner Genetzky Edith Klinger Christel Odebrecht Bernd Neitzke Eckhard Krüger Marianne Neitzke Wilhelm Radtke Ursula Bertram Hans-Joachim Postier Gerda Reifenthal Charlotte Albrecht Lieselotte Nickel Sigrid Tamm Wolfgang Wagner

zum 65. zum 73. zum 72. zum 60. zum 82. zum 88. zum 77. zum 66. zum 70. zum 64. zum 85. zum 63. zum 73. zum 87. zum 80. zum 63. zum 77. zum 68.

Göritz OT Malchow 13.11. Eva Ulrich 21.11. Norbert Firyn

zum 80. zum 60.

Schenkenberg 02.11. Heinz Penkert 14.11. Lothar Grams 26.11. Klaus Laufer 28.11. Renate Kasulke 29.11. Günter Münchow 29.11. Johanna Rasper

zum 63. zum 61. zum 73. zum 73. zum 61. zum 77.

Schenkenberg OT Ludwigsburg 15.11. Gustav Krenz zum 87. Schenkenberg OT Baumgarten 04.11. Karla Roeder zum 61. 15.11. Jörg-Peter Radke zum 69. 15.11. Reinhard Rapsch zum 65. Schenkenberg OT Kleptow 14.11. Ilse Dorow

zum 83.

Schenkenberg OT Wittenhof 01.11. Kurt Runge zum 84. Schönfeld 18.11. Christel Altmann 24.11. Johanna Thürnagel 25.11. Edelgard Wilke

zum 73. zum 85. zum 72.

Schönfeld OT Klockow 11.11. Julius Uhlhorn 14.11. Karl-Heinz Kohli 23.11. Gerda Hennig 30.11. Werner Neumann

zum 67. zum 62. zum 75. zum 73.

Schönfeld OT Neuenfeld 09.11. Ursula Schossig 11.11. Petra Hess 30.11. Elfriede Werth

zum 74. zum 60. zum 84.

Eiserne Hochzeit feiern am 11. November Edith & Günter Vohs aus Brüssow Es gratulieren recht herzlich Rakow, Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor


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Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste 19.10.2014 10.00 Uhr 14.00 Uhr 26.10.2014 10.00 Uhr 14.00 Uhr 31.10.2014 14.00 Uhr 02.11.2013

10.00 Uhr 14.00 Uhr

09.11.2014 11.11.2014 16.11.2014

10.00 Uhr 17.00 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr

Brüssow Trampe Brüssow Menkin Reformationsgottesdienst mit Orgeleinweihung in Woddow Grünberg Ehrenamtlichentag in Brüssow mit Bischof Abromeit Brüssow Martinstag in Brüssow Volkstrauertag, Brüssow Volkstrauertag, Fahrenwalde

Orgeleinweihung in Woddow Wir sind sehr glücklich, dass wir mit der Hilfe der Woddower und der Sparkasse die Orgel in Woddow einweihen dürfen. Für die vielfältige Unterstützung sind wir sehr dankbar! Darum wollen wir diesen Tag auch feierlich begehen. Am 31. Oktober 2014, um 14.00 Uhr ist ein Gottesdienst mit Orgeleinweihung und Konzert, ab 15.00 Uhr Kaffee und Kuchen, gegen 16.00 Uhr die Orgelführung und Volksliedersingen. Historischer Nachmittag in Brüssow am 2. November 2014 Vieles ist im letzten Jahr geschehen, seitdem wir uns wegen der Kreuze in der Kirche getroffen haben. Wir haben unsere Kirche entdeckt und ihre Geschichte. Unsere Kirche – ein Zeugnis der Bekennenden Kirche. In Brüssow waren damals viele bedeutende Menschen, unter anderem auch Dietrich Bonhoeffer. Bei ihm ging Albrecht Schönherr ins Predigerseminar. Aus diesem Grund wollen wir uns an diesem Tag unserer Geschichte hier in Brüssow erinnern. Ablauf: 14.30 Uhr Gottesdienst mit Bischof Dr. Abromeit und ein Dankeschön an alle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen. Alle sind herzlich zu diesem Gottesdienst eingeladen! 15.45 Uhr Empfang in der Stephanusstiftung für alle und Vortag von Bischof Dr. Abromeit über Bonhoeffer und deren Zusammenhänge mit Brüssow. Ebenfalls wird uns PD. Dr. Anke Silomon über das Projekt mit den Emporen und Kreuzen berichten. Essen für Leib und Seele findet am 5. November um 18.00 Uhr bei Michael Rakow in der Amtsstraße statt. Alle sind eingeladen! Martinstag Am 11.11.2014 um 17.00 Uhr wird es wieder einen Martinsumzug geben. Der Umzug beginnt am Kindergarten und endet mit einem Martinsstück in der Kirche. Anschließend sind alle herzlich zu heißen Getränken und einem kleinen Imbiss am Lagerfeuer eingeladen! Filmpremiere am 15. November 2014 um 16.00 Uhr im Brüssower Kino Über 15 Jugendliche aus Brüssow haben einen Film über ihre Sicht auf Brüssow gedreht. An zwei Wochenenden enstand dieser Film mit Herrn Rolf Kleine aus Berlin. Alles haben die Jugendlichen selbst gemacht. Es wurden Interviews geführt und selber geschauspielert. Wo ist ihr Lieblingsplatz und wie sieht er aus? Was ist schön an Brüssow oder was nervt? Lassen Sie sich überraschen und einladen ins Brüssower Kino. Die Jugendlichen aus Brüssow freuen sich auf Ihr Kommen.

Es wird einen kleinen Imbiss geben und wir freuen uns mit Ihnen ins Gespräch zu kommen! Volkstrauertag am 16. November 2014 Seit Jahren versuchen wir die Kriegsgräber auf den Friedhöfen in Ordnung zu bringen. Viel ist passiert und wir stehen kurz davor, alles geordnet zu haben. Herzlich laden wir Sie am Volkstrauertag in die Kirche nach Brüssow und Fahrenwalde ein, um der Opfer der Weltkriege zu gedenken. Anschließend wollen wir zu Fuß auf den Brüssower Friedhof gehen und dort einen Kranz niederlegen. In Fahrenwalde gehen wir an das Denkmal. Datum: 16. November 2014 um 10.00 Uhr in Brüssow und um 14.00 Uhr in Fahrenwalde. Weitere Termine 50plus Männerkreis Krabbelgruppe:

29. Oktober 2014, Beginn 14.00 Uhr Herzliche Einladung an Alle! 26. November 2014 um 14.00 Uhr Herzliche Einladung an Alle! Seit dem 1. Oktober gibt es alle 14 Tage, immer mittwochs, beginnend um 10.00 Uhr im Alten Pfarrhaus eine Krabbelgruppe. Sie wird geleitet von Claudia Bruch und Christin Müllenhagen. Die nächsten Termine: 29. Oktober, 12. November und 26. November. Herzliche Einladung! Seniorenkreis Nächstes Treffen: 27. Oktober 2014 um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus! Kaum zu glauben!? Der nächste Termin ist der 6. November 2014! Abenteuer AG Dienstags von 14.00 bis 15.30 Uhr im Alten Pfarrhaus, für Kinder der 1 bis 6 Klasse. Herzliche Einladung an alle Kinder! Nähkurs Donnerstags (14-tägig), 18.00 Uhr im Alten Pfarrhaus. Infos bei Frau Bruch Tel. 80237. Hauptkonfirmanden Freitag, 16.00 Uhr Vorkonfirmanden Donnerstag, 16.00 Uhr Kirchenchor Mittwochs, 19.30 Uhr im Alten Pfarrhaus Posaunenchor Montags, 18.30 Uhr im Wallmower Pfarrhaus Fußball Dienstags, 16.30 Uhr, mit Torsten Leu auf dem Sportplatz. Lebendiger Adventskalender 2014 Wir suchen: 15 Gastgeber Wir bieten: Gemeinschaft im Advent Wer macht mit? Wir freuen uns auf ihre Rückmeldungen! Anmeldung unter: 039742/80237 bei Frau Bruch. Der Lebendige Adventskalender startet am 1. Dezember um 18.00 Uhr. Von Montag bis Freitag wollen wir jeweils um 18.00 Uhr unterwegs sein. Was soll dort geschehen? Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt keine Vorgaben und es geht um keinen Wettbewerb, sondern um Gemeinschaft!


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Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 17.10. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss So., 19.10. 09.30 Uhr Lützelsachsen, Festgottesdienst anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Partnerschaft Fr., 24.10. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss So., 26.10. 09.00 Uhr Baumgarten (Pfr. H. Albruschat) 10.15 Uhr Göritz (Pfr. H. Albruschat) Fr., 31.10. 10.00 Uhr Reformationstag, Cremzow (Festgottesdienst mit Singkreis) 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss So., 02.11. 10.00 Uhr Gutshaus Ludwigsburg, Andacht mit Schlüsselübergabe zum Evangelischen Seniorenzentrum am Tage des 195. Jahrestages der Gründung Ludwigsburgs Fr., 07.11. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss So., 09.11. 10.15 Uhr Göritz, Dankgottesdienst 25 Jahre Mauerfall Fr., 14.11. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss Sa.,15.11. 16.00 Uhr Tornow So., 16.11. 09.00 Uhr Baumgarten/Carmzow 10.15 Uhr Cremzow/Klockow (alle Gottesdienste mit Abendmahl gehalten von Pfarrer H. Albruschat + Pfarrer T. Dietz) 16.00 Uhr Malchow, Konzert (3. Talentpodium), Preuss. Kammerorchester musiziert m. Talenten aus der Region Mi., 19.11. 18.00 Uhr Buß- und Bettag, Schönfeld (für alle Gemeinden), Gottesdienst mit Abendmahl, Bläserkreis Schönfeld, Pfrn. Barbara Dirksen Fr., 21.11. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss So., 23.11. 09.00 Uhr Ewigkeitssonntag, Kleptow, mit Abendmahl 10.15 Uhr Göritz, mit Abendmahl 17.30 Uhr Cremzow, 21. Musik für Orgel, Flöte und Geige Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flötengruppen (G. Dietz/C. Christiansen) Carmzow Dienstag Kindergarten, 9.00–10.00 Uhr Baumgarten Dienstag 15.45–16.45 Uhr Kleptow Dienstag 1.–6. Kl., Treff 15.20 Uhr (Kirche) (Fahrt nach Baumgarten u. dort gemeinsame Kinderstunde) Göritz Donnerstag Kindergarten, 12.45–13.45 Uhr Donnerstag 1.–6.Kl., Gemeindehaus, 14–15 Uhr Flötengruppe, Gemeindehaus 15.00–16.00 Uhr Schönfeld Mittwoch 1.–6. Kl., Abfahrt Pfarrhaus Schönfeld, 14.30 Uhr Klockow Mittwoch 1.–6.Kl., Ev. Jugendhaus, 14.45– 16.00 Uhr Flötengruppe 16.00–17.15 Uhr Carmzow Montag 1.–6. Kl., Pfarrhaus, 14.30–15.30 Uhr

Gitarrenunterricht (Carlo Christiansen) Montags (Schönfeld) und mittwochs (Klockow) nach persönlicher Absprache. Gemeindenachmittage (S. Mähling, I. Peick, Th. Dietz) Für alle älteren Einwohner unserer Dörfer und für alle, die Zeit und Lust haben, jeweils 14.00 Uhr an folgenden Orten: Do. 06.11. Klockow, Mo. 10.11. Schönfeld, Mi. 12.11. Göritz, Do. 13.11. Carmzow, Mo. 17.11. Ludwigsburg Religionsunterricht (Th. Dietz) 5./6. Klasse, donnerstags (14-tägig), 13.45–15.25 Uhr, Göritz Grundschule Konfirmanden und Vorkonfirmanden (Th. Dietz) 7./8. Klasse, mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow „Bernhard Mätzke“ (Fahrdienst zum Beginn, zum Abschluss bitte Abholung durch Eltern) Junge Gemeinde/Jugendtreff (Carlo Christiansen) Mittwochs (14-tägig), 17.00 Uhr im Ev. Kinder- u. Jugendhaus Klockow, im Wechsel mit dem Konfirmandenunterricht Bläserchor (Ltg. Tomasz Dabrowski) Mittwochs um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow Schönfelder Singkreis (Ltg. Lukasz Popialkiewicz) Dienstags um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz) Mittwochs um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Schönfeld, die nächsten Termine sind am 05.11. und 26.11. Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann) Jeweils am vorletzten Mittwoch um 14.00 Uhr im Gemeindehaus Göritz, der nächste Termin ist am 19.11. Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling) Donnerstags um 14.00 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow. Der nächste Termin ist am 20.11. Handarbeitskreis (E.Dobbert, M.Kube) Dienstags (14-tägig), von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Göritzer Gemeindehaus Gemeindekirchenrat Montag um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke Haus in Klockow Vorankündigung - 25 Jahre Partnerschaft Lützelsachsen/Schönfeld, Jubiläumstreffen der Chöre, Männergruppen und aller die Zeit und Lust haben, 17. bis 19. Oktober 2014 in Lützelsachsen. - Festgottesdienst am Reformationstag, Freitag 31.10., 10.00 Uhr, Kirche Cremzow, es singt der Schönfelder Singkreis. - Andacht anlässlich Fertigstellung und der Schlüsselübergabe für das Evangelische Seniorenzentrum Gutshaus Ludwigsburg, Sonntag 2. November, 10.00 Uhr, Ruhr. - Martinstag 2014 am 11.11. um 17.00 Uhr in Klockow an der Kita Knirpsenburg, Umzug und Anspiel, Datum, Zeit und Ort für Göritz wird noch bekanntgegeben. - 3. Malchower Talentpodium mit den Preußen Kirche Malchow, Sonntag 16.11., 16.00 Uhr. Das preussische Kammerorchester musiziert mit Schülern der Region, anschließend Zusammensein aller Musizierenden mit Abendbrot. - 21. Musik zum Toten- und Ewigkeitssonntag, Sonntag, 23. November um 17.30 Uhr, Grüneberg – Orgel spielt Kantor Th. Weber, Gudrun Dietz Flöte, Ulrike-Julie Dietz Violine. - Weihnachtsspiel der Kindergruppen sowie der Vor- und Hauptkonfirmanden, Sonntag, 2. Advent, 7. Dezember. - Große Advents- und Weihnachtsfeier, Donnerstag 11. Dezember um 14.00 Uhr in Carmzow.


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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges Kampfkunst Dojo Uckermark e. V. Am Samstag, dem 06.09.14, konnte das Brüssower Kampfkunst Dojo Uckermark e. V. Sensei R. Smolin aus Aschersleben zu einem besonderen Kampfkunstseminar begrüßen. R. Smolin ist Instructor der Ryuku Bujutsu Kenkyu Doyukai (RBKD), welche sich zur Aufgabe gemacht hat, das ursprüngliche Okinawa Karate zu verbreiten. Die Unterrichtung begann mit einer Einführung in die grundlegenden Techniken des Shorin Ryu. Nach der Mittagspause widmete sich Sensei Smolin den einzelnen Grundschulkata. Die Gruppe der fortgeschrittenen Karateka übten die Kata „ROHAI“. Besonderes Augenmerk legte Sensei Smolin auf die korrekte Ausführung der einzelnen Techniken der Kata. Dabei flossen etliche Tropfen Schweiß. Im Anschluss wurden die grundlegenden Techniken der Handhabung des Sai wiederholt. Nachfolgend wurde die Saijutsu Kata „Kyan no Sai“ geübt. Einzelne schwierige Passagen der Kata ließ Sensei Smolin wieder und wieder üben, bis auch der letzte Karate ein Verständnis für diese Kata entwickeln konnte.

Nach dieser letzten Trainingsunterweisung trafen sich einige Karateka zu einer abschließenden Bewertung des Seminars mit Sensei Smolin. Der besondere Dank des Vereins gebührt der Familie Reiss, welche mit ihrer Unterstützung für die Versorgung aller Karateka während des Seminars aufkam. Des Weiteren möchten wir uns bei der Sparkasse Prenzlau, der Hybro Saatzucht Kleptow sowie dem Bürgermeister und der Stadt Brüssow für die gewährte finanzielle Unterstützung bedanken. Ohne deren Beitrag wäre die Durchführung in Brüssow nicht möglich gewesen. Aufbauend auf dieses Seminar werden fünf Karateka Ende September an einem Lehrgang unter der Leitung von Sihan (Großmeister) Toshihiro Oshiro in Dresden teilnehmen. Bodo Fellwock/Vorsitzender KDU e. V. Kleptow 19, 17291 Schenkenberg, Tel 039854/63753

Familiensportfest bei bestem Wetter Bei schönstem Sonnenschein startete am 20. September wieder das traditionelle Familiensportfest der RegenbogenGrundschule Brüssow. Die Schulleiterin Frau Griem und die Lehrkräfte luden ihre Schüler mit den Eltern, Großeltern und Geschwistern zur sportlichen Betätigung in Familie auf den Sportplatz in Brüssow ein. Nach den Begrüßungsworten von Frau Griem und einer kleinen Aufwärmrunde konnten die Teilnehmer an verschiedenen Stationen, wie z.B. Dreibeinlauf, Pedalo, Tore schießen, Büchsen werfen und anderen, ihr Können zeigen.

22 Kinder und 28 Eltern & Großeltern waren mit von der Partie. Bewiesen wurde auch wieder, dass Sport etwas für jedermann ist, denn der älteste Teilnehmer war mit 80 Jahren voll dabei und auch der jüngste mit zwei Jahren hatte seinen Spaß. Unter viel Beifall erhielten die Familien & Gäste als Anerkennung für die Teilnahme eine Urkunde und die Schülerinnen und Schüler eine Medaille. Mit strahlenden Augen und bester Laune verabschiedeten sich alle ins Wochenende. Sabine Kuschinski


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2. Familiensportfest der Gemeinde Göritz … und Petrus spielte mit! Bei herrlichem Sonnenschein eröffnete unser Bürgermeister Daniel Pohl am 30.08.2014 um 10.00 Uhr an der Goethe-Grundschule mit einem kräftigen „Sport frei“ das 2. Familiensportfest der Gemeinde Göritz. Es trafen sich 66 Teilnehmer und Teilnehmerinnen in 16 Familienteams. Als jüngste Teilnehmerin konnten wir Lucy Werischak im Alter von 3 Jahren und Helga Naumann sowie Sigrid Tamm mit 76 Jahren als älteste Teilnehmerinnen begrüßen. Gut gelaunt mit Sports- und Teamgeist wurde an sieben Stationen um Punkte gekämpft. Es wurden Kegel gestoßen, Bälle geworfen und mit Geschicklichkeit transportiert, Skibretter gefahren, Tore geschossen und Gummistiefel geworfen. Bewertet wurde in sechs unterschiedlichen Altersklassen und es galt, die sportlichste Familie zu ermitteln. Sieger und Titelverteidiger wurde Familie Ninnemann, gefolgt von Familie Richter und Team 2 Grundmann/Scholz. In den Altersklassen wurden folgende Plätze belegt: AK 3–6 Jahre AK 7–10 Jahre 1. Lena Neitzel 1. Paul Neitzel 2. Tessa Pohl 2. Jonas Vilter 3. Maja Pohl 3. Nick Werischak

AK 11–16 Jahre 1. Tom Siepert 2. Hannes Richter 3. Rebekka Ninnemann

AK Ü 60 1. Gerlinde Ulrich 2. Dorothee Stoldt 3. Gerd Fliegel

AK 18–50 Jahre 1. Sophia Scholz 2. Christina Neitzel 3. Friederike Naumann

1. Ulf Richter 2. Mirko Siepert 3. Christian Vilter

Für das leibliche Wohl sorgten die Gaststätte Helmholz, die Göritzer Frauen der Seniorentanzgruppe und Rosen-Eiskrem mit einer Leckerei zur Abkühlung. Wir danken den Sponsoren der Agrargenossenschaft Uckermark agrar e. G. Göritz, Herrn Karl-Heinz Rehfeldt, der Gaststätte Helmholz und Rosen-Eiskrem Süd GmbH. Ein weiterer Dank geht an alle fleißigen Helfer und Helferinnen, die uns diesen schönen Tag ermöglichten sowie an Danny Schmidt für die technische Begleitung. AG Göritz – kulturelle Veranstaltungen

Veranstaltungen Bibliotheksoffener Sonntag am 26.10.2014 von 10.00–18.00 Uhr in der Stadtbibliothek Brüssow mit Bücherflohmarkt, Ausleihe, Kaffee und Kuchen und kleinen Vorleseaktionen für die ganze Familie. Treffpunkt Bibliothek – so heißt es in diesem Jahr in vielen Bibliothek der Uckermark. Entdecken Sie die Guten Seiten der Uckermark, so lautet unser Motto. Die Aktionswoche „Treffpunkt Bibliothek“ findet vom 24.10. bis 31.10.2014 statt. Weitere Veranstaltungen entnehmen Sie unserem Flyer, der liegt in allen Bibliotheken der Uckermark aus. Schauen Sie doch mal vorbei! Christiane Sy Stadtbibliothek Brüssow Telefonnummer: 039742/80776 E-Mail: Bibliothek-Brüssow@web.de

Jugendclub Brüssow 22.10.2014 29.10.2014

16.00 Uhr 16.00 Uhr

30.10.2014 05.11.2014

15.00 Uhr 16.00 Uhr

12.11.2014

16.00 Uhr

Leseabenteuer mit Frau Sy Basteln mit Kürbissen und Frau Müller Halloween-Party mit Frau Müller Malen mit Serviettentechnik und Frau Sy Drahtformen mit Perlen gestalten und Frau Müller

Vom 17. bis 21. November bleibt der Jugendclub wegen Urlaub geschlossen.

Veranstaltungen in den Gemeinden Samstag, 18. Oktober 2014 2. Großes Drachenfest mit Kaffee und Kuchen Samstag, 25. Oktober 2014 Herbstputz in Bagemühl Freitag, 31. Oktober 2014 Halloween-Feuer auf der Dorfkoppel in Klockow Samstag, 1. November 2014 Fackelumzug in Menkin Samstag, 8. November 2014 Martinstag in Bagemühl Der Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ Göritz lädt zum Martinsumzug ein Datum: 14.11.2014, 17.00 Uhr, Treffpunkt: Kirche in Göritz Nach einem Anspiel in der Kirche wird uns der Laternenzug in die Kita „Gänseblümchen“ führen. Hier erwartet uns am Martinsfeuer warmer Tee und heiße Würstchen. Wir freuen uns auf das zahlreiche Erscheinen aller Großen und Kleinen. Der Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ Göritz

Händler für Göritzer Weihnachtsmarkt gesucht Für den Göritzer Weihnachtsmarkt am Sa., dem 29.11.2014, werden Händler gesucht. Hobby- sowie Gewerbehändler aller Art sind herzlich willkommen. Bitte zeitnah in der Gaststätte Helmholz zwecks Platzplanung anmelden. Telefon: 039851/242


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am

Donnerstag, dem 20.11.2014 Redaktionsschluss: 03.11.2014

Werbeanzeigen Anzeigenschluss ist am 07.11.2014. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eine E-Mail an helms@schibri.de senden.

Nr. 10/2014


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