Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) - Einladung Jagdgenossenschaft Grünberg - Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow - Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung – Beschluss Nr. 38 - Beschlüsse des Amtsausschusses - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow - Information aus dem Fundbüro - Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
2 3 4 5 6 6 7 8 8 9 9
Nicht Amtlicher Teil - Auf Zeitreise in Brüssow - Besuch im Heimatmuseum Brüssow/Uckermark - Spendenaktion Bagemühl für die Kita „Sonnenschein“ Brüssow - Veranstaltungen in den Gemeinden - Kulturhaus Kino Brüssow - Jugendclub Brüssow - Seniorenweihnachtsfeier der Stadt Brüssow - Gratulationen - Nachruf: Abschied vom Stadtreporter - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld - Evangelisches Pfarramt Brüssow - Lebendiger Adventskalender 2014 - Weihnachtsmarkt in Brüssow - 2. Baumgartener Herbstfest
10 10 11 12 12 12 12 13 14 15 15 16 16 16
2
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 11/2014
Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) Gemäß § 3 i. V. m. § 140 (1) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI.I/07 S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBI.I/14 [Nr. 32]) und § 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBI.I/04 S. 174) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBI.I /14 [Nr. 32]) hat der Amtsausschuss des Amtes Brüssow in der Sitzung am 27.10.2014 folgende Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Präambel Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechterspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen. § 1 Gegenstand der Satzung (1) Das Amt Brüssow erhebt für besondere Leistungen (Amtshandlungen, sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung im eigenen Wirkungskreis Gebühren, nach Maßgabe dieser Satzung, wenn der Beteiligte die Leistung beantragt hat oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. (2) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt. § 2 Gebührenschuldner/Gebührenpflichtiger (1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer die besondere Leistung beantragt hat, der sie veranlasst hat oder in wessen Interesse diese vorgenommen wird. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Gebührenmaßstab und -höhe (1) Bemessungsgrundlagen für die Gebühren sind der Personal- und Sachaufwand sowie der Zeitaufwand, der für die Erbringung der besonderen Leistung der Verwaltung notwendig ist. (2) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem in der Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist. (3) Bei mehreren, nebeneinander vorzunehmenden gebührenpflichtigen Verwaltungsleistungen ist für jede einzelne Verwaltungsleistung eine Gebühr zu erheben. § 4 Gebührenbefreiungen (1) Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben für: 1. Leistungen die überwiegend dem öffentlichen Interesse dienen, 2. mündliche Auskünfte, 3. Leistungen, für die nach gesetzlichen Vorschriften sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit angeordnet ist, 4. Leistungen im Rahmen der Amtshilfe, 5. die Ablehnung von Anträgen nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz, 6. ortsansässige und gemeinnützige Vereine. (2) Auf Antrag kann im Einzelfall Gebühren- und Auslagen ermäßigung sowie Gebühren- und Auslagenbefreiung gewährt werden.
§ 5 Auslagen (1) Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistung stehen, sind zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn für die Leistung selbst Gebührenbefreiung besteht. Zum Ersatz der Auslagen ist auch derjenige verpflichtet, der sie durch unbegründete Einwände verursacht hat. (2) Als Auslagen gelten insbesondere: 1. im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von Kommunikationstechnik und Zustellungskosten, 2. Kosten öffentlicher Bekanntmachung, 3. Zeugen- und Sachverständigenkosten, 4. die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen zustehenden Reisekostenvergütungen, 5. Fahrkosten die im Zusammenhang mit der Leistung stehen, 6. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Sachen, 7. Aufwendungen für Übersetzungen, 8. Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften, Auszüge, Fotokopien und Vervielfältigungen nach den im Gebührentarif vorgesehenen Sätzen. § 6 Gebühren bei Ablehnung oder Rücknahme von Anträgen (1) Soweit eine Leistung im Sinne der Anlage durch einen Antrag veranlasst wird, fallen Gebühren auch an, wenn der Antrag abgelehnt wird. (2) Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt oder vor ihrer Beendigung zurück genommen, so sind 10 bis 75 v. H. der Gebühr zu erheben, die bei Ihrer Vornahme zu erheben wäre. (3) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so wird keine Gebühr erhoben. § 7 Gebühren für Widersprüche (1) Für Widerspruchsbescheide darf nur dann eine Gebühr erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist und wenn oder soweit der Widerspruch zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Verwaltungsgebühr. (2) Wird einem Widerspruch stattgegeben oder wird dieser vor Erlass des Widerspruchsbescheides zurück genommen, wird keine Gebühr erhoben. (3) Wird der Widerspruch nur teilweise zurückgewiesen oder richtet sich der Widerspruch nur gegen einen Teil der Sachentscheidung, so ermäßigt sich die Gebühr entsprechend. (4) Richtet sich der Widerspruch nur gegen die Festsetzung der Gebühren oder Auslagen, wird eine Gebühr in Höhe von 25 v. H. des erfolglos angegriffenen Betrages, mindestens jedoch 10 € erhoben, sofern der Widerspruch zurückgewiesen wird. Absatz 3 gilt entsprechend. (5) Absatz 3 findet keine Anwendung wenn die ursprüngliche Verwaltungstätigkeit auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Antragstellers beruhte.
Nr. 11/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
§ 8 Fälligkeit, Entstehung der Kostenpflicht, Form der Erhebung (1) Der Gebührenpflichtige ist vorher auf die Gebührenpflicht hinzuweisen. (2) Die Gebührenpflicht entsteht nach der Beendigung der Verwaltungstätigkeit. Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht nach der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. (3) Gebühren und Auslagen werden mit der Bekanntgabe ihrer Festsetzung fällig. In der Regel ist die Gebühr durch sofortige Barzahlung oder durch Überweisung zu entrichten. (4) Die Ausführung der Leistungen nach den Punkten 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 9 des Gebührenverzeichnisses der Anlage wird von der Zahlung der Gebühr abhängig gemacht. (5) Eine gebührenpflichtige Leistung kann von der vorherigen Zahlung der vorgesehenen Gebühr und eines angemessenen Vorschusses für Auslagen abhängig gemacht werden. (6) Über die zu entrichtende Gebühr wird, soweit dies erforderlich ist, ein gesonderter Gebührenbescheid erteilt. Grundsätzlich bedarf es jedoch nicht eines förmlichen Gebührenbescheides. (7) Über eine bar entrichtete Gebühr wird eine Quittung ausgestellt. § 9 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 3. Januar 2002 außer Kraft. Anlage: Gebührenverzeichnis Brüssow, den 28.10.2014
Tarif-Nr. Leistungen der Verwaltung
Einheit
Gebühr
1.1.2.
DIN A4
je Seite
0,40 €
1.1.3.
DIN A5
je Seite
0,30 €
1.2.
Fotokopien farbig im Format
1.2.1.
DIN A3
je Seite
1,20 €
1.2.2.
DIN A4
je Seite
1,00 €
1.2.3.
DIN A5
je Seite
0,80 €
2.
Telefax
je Fax
3.
Akteneinsicht soweit nicht nach Akten- je angefaneinsichts- und Informationsgesetz Ein- gene 15 Min. sicht zu geben ist
4.
Beglaubigungen von Zeugnissen, je Seite Bescheinigungen, Ausweisen, Ablichtungen und Unterschriften oder Handzeichen
2,00 €
5.
Archivauskünfte (soweit nicht nach ge- je angefansonderter Gebührenordnung geregelt) gene 15 Min.
9,80 €
6.
Ausstellung von Bescheinigungen je Bescheiim Einwohnermeldeamt (soweit nicht nigung nach gesonderter Gebührenordnung geregelt)
2,00 €
7.
Aufstellung über den Stand des Steu- je Aufstellung erkontos für rückwirkende Jahre
7,20 €
8.
Ausstellung von Bescheinigungen in je BescheiSteuersachen (Güter- oder Personen- nigung verkehr)
7,20 €
9.
Ausstellung von Flurkartenauszügen
6,50 €
10.
Vorbereitung für Abschluss von Kauf- mindestens 117,60 € verträgen (3 Std.) jede weitere angefangene 9,80 € viertel Stunde
11.
Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 (1) Satz 3 BauGB (Negativzeugnis)
12.
Abgabe von Stellungnahmen für Bau- je angefanmaßnahmen an Firmen, Institutionen, gene 15 Min. Einrichtungen, natürliche und juristische Personen auch für Nutzungsänderungen und damit verbundene Maßnahmen
11,40 €
13.
Teilnahme an Standortberatungen je angefanmit anschließender mündlicher Stel- gene Stunde lungnahme und späterer schriftlicher Formulierung bzw. Festschreibung im Protokoll
45,60 €
14.
Hausnummernvergabe
Neumann Amtsdirektor
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) – Gebührenverzeichnis Tarif-Nr. Leistungen der Verwaltung 1.
Vervielfältigungen
1.1.
Fotokopien schwarz/weiß im Format
1.1.1.
DIN A3
Einheit
Gebühr
je Seite
0,60 €
3
je Auszug
1,20 € 10,40 €
mindestens 58,80 € jede weitere (90 Min.) angefangene 9,80 € viertel Stunde
19,60 € mindestens jede weitere (30 Min.) angefangene 9,80 € viertel Stunde
Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag, dem 16.01.2015 führt die Jagdgenossenschaft Grünberg mit den Landeigentümern der bejagdbaren Flächen der Gemarkungen Battin, Grünberg und Trampe eine Mitgliederversammlung durch. Tagungsort: Begegnungsstätte „Storchenblick“ Grünberg Uhrzeit: 18.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung und Abgleich Flächennachweis 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Bericht der letzten drei Jahre mit Diskussion 4. Bericht des Rechnungsprüfers über die einzelnen Jahre 5. Bestätigung der Berichte des Vorstandes und Rechnungsprüfers
6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.
Beschluss über die Auszahlungen der Rücklagen Entlastung des Vorstandes und Rechnungsprüfers Vorschläge für den neuen Vorstand Wahl des neuen Vorstandes Vorschlag für den neuen Rechnungsprüfer Wahl des neuen Rechnungsprüfers Vorschläge für die Entschädigung des Vorsitzenden und des 1. Beisitzers Beschluss über die Entschädigung Neuverpachtung Jagdbogen III. ab 01.04.15 Beschluss über die Neuverpachtung Bericht eines Jägers gez. Bröer Vors. der Jagdgenossenschaft
4
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 11/2014
Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow Gemäß der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Bandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 22.10.2014 folgende Hauptsatzung beschlossen:
die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.
Präambel
§ 6 Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf), Vergaben und Beschaffungen
Jede Gemeinde muss nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften der Kommunalverfassung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechterspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.
(1) Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow entscheidet bei Geschäften über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 5.000,- € nicht unterschreitet. (2) Über Vergaben nach VOB, VOF, VOL sowie Beschaffungen bis 5.000,- € entscheidet die Amtsdirektorin. Entscheidungen oberhalb der Wertgrenze trifft die Gemeindevertretung. Angelegenheiten der Gefahrenabwehr bleiben hiervon unberührt.
§ 1 Name der Gemeinde (§ 9 BbgKVerf)
§ 7 Mitteilungspflicht über den ausgeübten Beruf oder andere Tätigkeiten (§ 31 Abs. 3 BbgKVerf)
(1) Die Gemeinde führt den Namen „Carmzow-Wallmow“. (2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und gehört dem Amt Brüssow an. § 2 Wappen und Flagge (§ 10 BbgKVerf) Die Gemeinde führt kein Wappen und keine Flagge. § 3 Einwohnerinnenbeteiligung und Unterrichtung (§ 13 BbgKVerf) (1) Die Gemeinde beteiligt und unterrichtet in wichtigen Gemeindeangelegenheiten die betroffenen Einwohnerinnen. Die Formen der Einwohnerinnenbeteiligung sind: 1. Einwohnerinnenfragestunden in den Gemeindevertretersitzungen oder 2. Einwohnerinnenversammlungen. (2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Mittel der Einwohnerinnenbeteiligung werden in einer Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerinnenbeteiligung näher geregelt. (3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerinnenbeteiligung regeln, bleiben unberührt. § 4 Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerinnenentscheiden (§ 15 Abs. 6 Satz 2 BbgKVerf) Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung eines Bürgerinnenentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausgeschlossen. § 5 Gleichstellungsbeauftragte (§ 18 BbgKVerf) (1) Der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Brüssow ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht ihre Auffassung von der der Hauptverwaltungsbeamtin ab, hat sie das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an die Vorsitzende der Gemeindevertretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Die Vorsitzende unterrichtet
(1) Gemeindevertreterinnen, Ortsvorsteherinnen und sachkundige Einwohnerinnen teilen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind: 1. der ausgeübte Beruf mit Angabe der Arbeitgeberin beziehungsweise Dienstherrin und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben; 2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. (2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist der Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen. (3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf der Internetseite des Amtes Brüssow veröffentlicht. § 8 Öffentlichkeit der Sitzung (§ 36 BbgKVerf) (1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden gemäß § 12 Abs. 3 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. (2) Die Gemeindevertretung tritt in der Regel an jedem 3. Mittwoch im Monat und nach Notwendigkeit zusammen. (3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, 5. die erstmalige Beratung über Zuschüsse oder bei neuem Sachverhalt.
Nr. 11/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
(4) Jeder hat das Recht, während der öffentlichen Sprechzeiten, im Gebäude der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow bis zum Tag der öffentlichen Gemeindevertretersitzung die öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte einschließlich Beschlussvorlagen einzusehen. Die Dauer der Auslegung beträgt 5 Arbeitstage vor der Sitzung. § 9 Stellvertretung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin (§ 52 BbgKVerf) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte eine Stellvertreterin der ehrenamtlichen Bürgermeisterin. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. § 10 Bildung von Ortsteilen (§§ 45 ff. BbgKVerf) (1) In der Gemeinde Carmzow-Wallmow bestehen folgende Ortsteile im Sinne von §§ 45 ff. BbgKVerf: a) Ortsteil Carmzow b) Ortsteil Wallmow (2) Die Ortsteile Carmzow und Wallmow werden jeweils durch eine Ortsvorsteherin vertreten. (3) Die Ortsvorsteherin ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung in folgenden Angelegenheiten zu hören: 1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil, 2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen, 3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil, 4. Aus- und Umbau sowie Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in dem Ortsteil, 5. Änderung der Grenzen des Ortsteils und 6. Erstellung des Haushaltsplanes. Eine Anhörung findet nicht statt, soweit die Ortsvorsteherin tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechts gehindert ist (§ 46 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 47 Abs. 2 BbgKVerf). (4) Die Ortsvorsteherin nimmt in ihrem Ortsteil die Ehrungen für Alters- und Ehejubiläen vor. § 11 Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf) Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag der Amtsdirektorin über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtinnenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten.
5
die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld.“ Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen erfolgen durch die Amtsdirektorin des Amtes Brüssow. (2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstücks, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 1 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird von der Hauptverwaltungsbeamtin angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Abs. 1 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. (3) Abweichend von Abs. 1 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht: - an der Bushaltestelle Dorfmitte Carmzow vor dem Neubau Nr. 78a, - an der Verkaufsstelle in Wallmow Nr. 14. Die Schriftstücke sind 4 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen, den Tag des Anschlages nicht miteingerechnet. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unterschrift der jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde. § 13 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20.11.2009 außer Kraft. (2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll diese die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Brüssow, den 06.11.2014
§ 12 Bekanntmachungen (1) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde,
Neumann Amtsdirektor
Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung – Beschluss Nr. 38 In der Gemeindevertretersitzung vom 17.09.2014 haben sich die Gemeindevertreter über partielle Änderungen der bestehenden Hauptsatzung verständigt. Durch Aufnahme weiterer Paragrafen soll im Ergebnis eine neue Hauptsatzung beschlossen werden. Die Hauptsatzung liegt den Gemeindevertretern in der geänderten Form in Gänze vor. Die gesamte Hauptsatzung in der neuen Fassung soll beschlossen und verabschiedet werden.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließen die sich in der Anlage befindliche Hauptsatzung mit einer stringenten weiblichen Funktionsbezeichnung. Ja-Stimmen: 5
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
6
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 11/2014
Beschlüsse des Amtsausschusses Beschlüsse vom 27.10.2014 Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Beschluss Nr. 19 Das Amt hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet. Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 des Amtes Brüssow, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht. Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung vor. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden dem Amtsausschuss zugeleitet. Entlastungsvorschlag: Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage des Amtes widerspiegelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Amtes und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amtsdirektor wie geprüft festgestellt und dem Amtsausschuss zugeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt schlägt dem Amtsausschuss vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.
Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow beschließt den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs.4 der BdgKVverf. Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 – Beschluss Nr. 20 Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde laut Beschluss-Nr.19/14 vom Amtsausschuss beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt dem Amtsausschuss vor, dem Amtsdirektor die Entlastung zu erteilen. Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow erteilt dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf. Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Bekanntmachungsanordnung Die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2011 des Amtes Brüssow (Uckermark) (Beschluss-Nr. 19/2014 vom 27.10.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 20/2014 vom 27.10.2014) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den 04.11.2014 Neumann Amtsdirektor
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Beschlüsse vom 14.10.2014 Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Beschluss Nr. 53 Die Stadt hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet. Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Brüssow, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht. Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung vor. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet.
Entlastungsvorschlag: Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage der Stadt widerspiegelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amtsdirektor wie geprüft festgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen. Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf. Ja-Stimmen: 11
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Nr. 11/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 – Beschluss-Nr. 54 Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde lt. Beschluss-Nr. 53/14 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, dem Amtsdirektor die Entlastung zu erteilen. Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow erteilen dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf. Ja-Stimmen: 11
Gegenstimmen: 0
Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den 04.11.2014
Neumann Amtsdirektor
Enthaltungen: 0
Bekanntmachungsanordnung Die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2011 der Stadt Brüssow (Beschluss-Nr. 53/2014 vom 14.10.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 54/2014 vom 14.10.2014) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
7
Weiteres Mitglied im Kita-Ausschuss – Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, Frau Trölsch als weiteres Mitglied des Kita-Ausschusses zu benennen. Ja-Stimmen: 11
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld Beschlüsse vom 02.10.2014 Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Beschluss Nr. 50 Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet. Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Schönfeld, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht. Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung vor. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zugeleitet.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschließen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf.
Entlastungsvorschlag: Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amtsdirektor wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.
Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Schönfeld (Beschluss-Nr. 50/2014 vom 02.10.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 51/2014 vom 02.10.2014) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 – Beschluss 51 Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde laut Beschluss-Nr. 50/14 von der Gemeindevertretung beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, dem Amtsdirektor die Entlastung zu erteilen. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld erteilen dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf. Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Brüssow, den 04.11.2014 Neumann Amtsdirektor
8
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 11/2014
Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 29.10.2014 Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Beschluss Nr. 43 Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet. Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Göritz, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht. Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung vor. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zugeleitet.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf.
Entlastungsvorschlag: Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amtsdirektor wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.
Bekanntmachungsanordnung Die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Göritz (Beschluss-Nr. 43/2014 vom 29.10.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 44/2014 vom 29.10.2014) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.
Ja-Stimmen: 7
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 – Beschluss-Nr. 44 Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde laut Beschluss-Nr. 43/14 von der Gemeindevertretung beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, dem Amtsdirektor die Entlastung zu erteilen. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz erteilen dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf. Ja-Stimmen: 7
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Brüssow, den 04.11.2014 Neumann Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Beschluss vom 22.10.2014 Aufteilung der Aufgaben des Ortsvorstehers in Carmzow – Beschluss Nr. 31 Mit Beschluss 26/2014 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow entschieden, die Aufgaben des Ortsvorstehers des Ortsteiles Carmzow für den Rest der allgemeinen Wahlperiode (5 Jahre gem. § 4 BbgKWahlG) selbst wahrzunehmen. Welche Aufgaben vom Ortsvorsteher – und damit nunmehr von der Gemeindevertretung – wahrgenommen werden müssen, ist in § 47 BbgKVerf geregelt. Danach vertritt der Ortsvorsteher den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde (Gemeindevertretung, Amtsdirektor). Näheres hierzu ist auch im § 8 Abs. 3 und Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow geregelt. Es bleibt festzuhalten, dass der Ortsvorsteher vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung in wichtigen Angelegenheiten des Ortes anzuhören ist und er in seinem Ortsteil die Ehrungen für Alters- und Ehejubiläen vornimmt. Darüber hinaus ist er wichtiges Bindeglied zur Amtsverwaltung bei der Vermietung der Gemeinderäume. Da die Gemeinderäume in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten der Amtsverwaltung vermietet werden, kümmert
sich der Ortsvorsteher um eine ordnungsgemäße Übergabe und (nach Ende der Feier) Übernahme der Räumlichkeiten. Zusammenfassen werden folgende Aufgaben wahrgenommen: 1. Ansprechpartner für die Einwohner des Ortsteils sein (um das Anhörungsrecht ausüben zu können); 2. Ehrungen vornehmen; 3. Überwachung der Vermietung der Gemeinderäume (Sportlerheim Carmzow, Gemeinderaum Cremzow). Die Gemeindevertretung wünscht, die v. g. Aufgaben entsprechend der Gemeindeteile zu verteilen. Eine Aufwandsentschädigung soll nicht gezahlt werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt, dass die Aufgaben des Ortsvorstehers in Hedwigshof von Herrn Karbe, in Cremzow von Herrn von Zitzewitz und in Carmzow von Frau Eggersdorf (Aufgabe der Ehrungen, Ansprechpartner für die Einwohner) und Herrn Hempel (Vermietung des Sportlerheimes, Ansprechpartner für die Einwohner) für die Zeit der aktuellen Legislaturperiode übernommen werden. Ja-Stimmen: 5
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
Nr. 11/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
9
Information aus dem Fundbüro
Im Fundbüro des Amtes Brüssow (Uckermark) wurde folgende Fundsache in Verwahrung genommen: - Schlüsselring, daran ein Schlüssel mit der Aufschrift „CES“ und „4R30763“ und eine grüne Fernbedienung der Firma „DiTec“ Die Fundsache wurde am Donnerstag, dem 06.11.2014, gegen 08.30 Uhr auf dem unteren Sportplatz in Brüssow gefunden. Wer selbst Eigentümer ist oder den Eigentümer kennt, meldet sich bitte im Ordnungsamt des Amtes Brüssow bei Frau Fengler, Tel. 039742/860 42 oder persönlich.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
zur Festlegung von Restrisikogebieten nach § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) mit Anordnung der sofortigen Vollziehung In einem größeren Putenbestand im Landkreis VorpommernGreifswald des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist am 05.11.2014 der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N8) amtlich festgestellt worden. Da nicht ausgeschlossenwerden kann, dass hochpathogenes H5N8-Virus in der Wildvogelpopulation vorhanden ist und zum Schutz vor den von der Geflügelpest ausgehenden Gefahren sowie auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung durch Wildvögel treffe ich folgende Anordnung: 1. Nach § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung vom 8. Mai 2013 (BGBI. I S. 1212), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstallung des Geflügels - in geschlossenen Ställen oder - unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), für den gesamten Landkreis Uckermark angeordnet. Ausnahmen nach § 13 Abs. 3 werden nicht zugelassen. 2. Tierhalter, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Mit der Bekanntgabe der Festlegung des Restrisikogebietes haben Tierhalter der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen. 3. An den Stallein- und ausgängen ist eine Desinfektion des Schuhwerks beim Betreten und Verlassen der Stallungen vorzunehmen. Entsprechende Desinfektionseinrichtungen sind durch den Tierhalter bereitzustellen. 4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung können
gemäß § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrichkeit verfolgt und nach § 32 Abs. 3 mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. 5. Die sofortige Vollziehung meiner Anordnung zu Nr. 1, 2 und 3 wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBI. I S. 686), in der zurzeit gültigen Fassung, im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet. 6. Diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft. Hinweis: Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam schriftlich oder zur Niederschrift Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Rechtshelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesstzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet www.uckermark.de aufgeführt sind. Im Auftrag Dr. Achim Wendtlandt Amtstierarzt
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790
Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.
Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Nicole Helms • Tel.: 039753/22757, Fax: 22583, E-Mail: info@schibri.de Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790
10
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 11/2014
Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit Auf Zeitreise in Brüssow Gleich in der ersten Schulwoche unternahm die Klasse 4 einen Wandertag. Wir trafen uns vor dem Museum in Brüssow mit Herrn Trester. Zuerst marschierten wir zum ältesten Haus von Brüssow und hörten etwas über den Fachwerkbau, eine alte Bauweise. Die nächste Station war das alte Rathaus. Heute befinden sich die Bibliothek und eine Touristeninformation hier. In unmittelbarer Nähe sieht man Reste des Berliner Tores. Danach schlichen wir uns auf dem „Totengang“ zum alten Friedhof. Von dort ging es zum Marktplatz und über den Marktwinkel zur Stadtmauer. Anschließend liefen wir am Kulturhaus vorbei zum Prenzlauer Tor. An jeder Station hörten wir viele interessante Informationen über die Geschichte und Gegenwart unserer Stadt. Oftmals stellten Kinder auch Fragen. Nach diesem Marsch waren einige schon sehr geschafft und so legten wir im Jugendclub erst einmal eine Rast ein um zu frühstücken. Danach sahen wir uns das Museum etwas genauer an. Herr Trester war stets umringt von vielen Kindern. Er zeigte uns einen Film über die Auswanderer und wir durften sogar einige Gegenstände, wie eine alte Rüstung und Waffen in die Hand nehmen. Die Zeit verging wie im Fluge. Ständig entdeckten wir etwas Neues. Es ist schön, dass unser Museum viele alte Stücke bewahrt. So bekommen wir Kinder eine Vorstellung davon, wie
es früher war. So staunten wir sehr, als wir alte Kleider sahen. Die Menschen waren viel kleiner als heute. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei Herrn Trester, Frau Müller, Frau Dittkrist und Frau Pfund für den lehrreichen Wandertag bedanken. Klasse 4 der Regenbogengrundschule Brüssow
Besuch im Heimatmuseum Brüssow/Uckermark Bei einem Herbstspaziergang durch die Stadt waren die Kinder der Kita Sonnenschein, zusammen mit ihrer Erzieherin Frau Pahl, auf der Suche nach „Zahlen“ an Häusern und auf Schildern. Fündig wurden sie auch vor dem Museum. Auf dem Gedenkstein, aufgestellt am Heimattag zu Ehren der drei Jubilare im Jahr 2014, konnten sie viele Zahlen finden und sie erkannten auch die Symbole der Vereine, z. B. vom Anglerverein und vom Karnevals Klub. Im Museum machten sie einen Rundgang und waren interessiert an den Ausstellungsstücken. Das Museum wird in diesem Monat 50 Jahre alt, es wurde am 22.11.1964 eröffnet und vielleicht ist unter den heranwachsenden Kindern schon die nächste Generation an Geschichte interessierten Jugendlichen, die das Museum auch in den nächsten 50 Jahren mit erhalten und weiterführen werden. Einigen der heutigen Mitglieder im Museumsbeirat wurde das Interesse an Heimatgeschichte ebenfalls in ihrer Jugendzeit übermittelt. Alle Mitglieder im Museumsbeirat sind bemüht, unser Museum zu erhalten und die Geschichte unserer Stadt weiter zu archivieren und zu dokumentieren. In den letzten drei Jahren hatte ich über die Stadt und die LAFP (Ländliche Arbeitsförderung Prenzlau) eine Maßnahme in Bürgerarbeit im Museum. Ich möchte mich auf diesem Weg bei allen Einwohnern, Bürgern und Gästen der Stadt bedanken, die in dieser Zeit das Museum besuchten oder per Post ihr Interesse am Museum zeigten. Sie brachten Dokumente
und Fotos mit, die über die Geschichte der Stadt berichteten. Bilder, zum Teil unbekannte Fotos, die jetzt Ereignissen in der Stadt zugeordnet werden konnten. Es war spannend, diese Informationen zu erhalten und zu ordnen. Bedanken möchte ich mich auch im Namen des Museumsbeirates bei den Bürgern, die uns in diesem Jahr Geldspenden überwiesen, die für die Werterhaltung des Museums in nächster Zeit verwendet werden. Freuen würden wir uns auch über ihr Interesse am Museum in den nächsten Jahren. Margit Glowe, Museumsbeirat
Nr. 11/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
11
Spendenaktion Bagemühl für die Kita „Sonnenschein“ Brüssow Wir Kinder und das Kita-Team der Kita „Sonnenschein“ Brüssow bedanken uns für die Geldspende in Höhe von 330,00 € bei der Firma Relatech GmbH Herrn Benthin und den Einwohnern von Bagemühl. Sie sind ein Vorbild für die große Hilfsbereitschaft. Die Geldspende wird für die Anschaffung von Spielmaterialien verwendet. Denn das Spiel ist gewissermaßen der Hauptberuf von uns Kindern, die Welt um uns herum, uns selbst, Geschehnisse, Situationen, Beobachtungen und Erlebnisse im wahrsten Sinne des Wortes zu begreifen. Danke!!!! Foto: Übergabe der Geldspende von Miklas Schulz und Emma Sophie Pfund an Kitaleiterin Frau Mehlhorn Gewerbliche Anzeige
Mützen für indische Kinder Die Mitbegründerin des Vereins „FriendCircle WorldHelp“ Alexandra Schmitz rief 2012 zu einer Mützenstrickaktion für indische Kinder auf. Es sollten bunte Mützen werden, die sie den Kindern in Nordindien überbringen wollte. Begeisternd wurde diese Idee von den Frauen unseres OV aufgenommen. Es wurde Wolle besorgt und das große Stricken ging los. Zu allen Tageszeiten, ob im Winter oder im Sommer am Uckersee, es wurden immer mehr Mützen, eine schöner als die andere. Als die Wolle zur Neige ging, riefen wir per Internet auf, um Nachschub zu erhalten. Das klappte hervorragend und unsere „Strickliesel“ waren nicht mehr zu bremsen. So konnten wir mit dazu beitragen, dass 2013 4.660 und in diesem Jahr sogar 5.680 bunte Mützen aus der Uckermark, Barnim, Eberswalde, Angermünde und Schwedt dem Verein übergeben werden konnten. Einige der fleißigen Strickerinnen waren am 15. Oktober 2014 im Eberswalder Näh-Cafe mit dabei, als Alexandra Schmitz die Mützen entgegen nahm und mit rührenden Worten ihren Dank aussprach und uns einen Film zeigte. Diese glücklichen, strahlenden Kinderaugen haben uns sehr berührt und es steht fest, es wird weiter gestrickt, denn es
gibt in Indien noch viele Kinder, die unsere Hilfe brauchen. Falls Sie, liebe Leser, noch Wollbestände haben, die Sie entbehren können, bitte bei uns in der Begegnungsstätte des DRK, Külzstr. 19a oder in der Geschäftsstelle Stettiner Str. 5 abgeben. Dafür schon im voraus unseren Dank. B. Lindemann
12
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 11/2014
Veranstaltungen Veranstaltungen in den Gemeinden Sonntag, 23. November 2014 - Der Filmclub – KinoKids „Abenteuer des Huck Finn“ im Kulturhaus in Brüssow, 15.30 Uhr - Der Filmclub Ida (Polen–Dänemark 2013) im Kulturhaus in Brüssow, 20.00 Uhr Freitag, 28. November 2014 Senioren-Weihnachtsfeier in Brüssow Samstag, 29. November 2014 - Adventsmarkt in Bagemühl - Weihnachtsfeier in Woddow - Weihnachtliches Kinder- und Jugendbowling Sonntag, 7. Dezember 2014 PHILOMENA im Kulturhaus in Brüssow, 20.00 Uhr Donnerstag, 11. Dezember 2014 Senioren-Weihnachtsfeier in Menkin Samstag, 13. Dezember 2014 - Weihnachtsmarkt in Brüssow - Weihnachtsfeier in Bagemühl - Weihnachtsfeier des FSV Blau-Weiß Klockow in Klockow
Gewerbliche Anzeigen
Kulturhaus Kino Brüssow Montags Mittwochs Donnerstags
19.00 Uhr 14.00 Uhr 18.00 Uhr 20.00 Uhr
Montagsmalerinnen Tischtennis Kreatives Basteln Deutsch-polnischer Chor
Jugendclub Brüssow 26.11.2014 Leseabenteuer „Begegnung mit dem Muffelmonster“ mit Frau Sy 03.12.2014 16.00 Uhr Plätzchen backen mit Frau Müller 10.12.2014 16.00 Uhr Malen zum Thema „Weihnachten“ mit Frau Sy 17.12.2014 16.00 Uhr Weihnachtsbasteln mit Frau Müller 19.12.2014 15.00 Uhr Weihnachtsfeier mit Weihnachtsgeschichte mit Frau Müller und Frau Sy Vom 22. bis 31. Dezember 2014 geschlossen.
Seniorenweihnachtsfeier der Stadt Brüssow Wer von den Senioren unserer Stadt oder den umliegenden Orts- und Gemeindeteilen am 28.11.2014 um 14.00 Uhr an der Weihnachtsfeier im „Schützenhaus“ in Brüssow teilnehmen möchte, sollte sich bis zum 24.11.2014 telefonisch anmelden unter 039742/86032 oder 0175/3205151 bei Frau Wodrich-Laurent im Amt Brüssow. Die Hin- und Rückfahrt im Brüssower Stadtgebiet ist durch einen Fahrdienst abgesichert.
Nr. 11/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
13
Gratulationen Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Dezember 2014 Brüssow 01.12. Hubert von Bode zum 85. 01.12. Maria Philipps zum 82. 02.12. Christel Gnodtke zum 73. 02.12. Erwin Kieselbach zum 84. 03.12. Werner Schwachenwald zum 82. 06.12. Wolfgang Groß zum 78. 07.12. Wolfgang Lemke zum 68. 08.12. Gerda Grabs zum 64. 08.12. Hildegard Müller zum 81. 10.12. Wolfgang Dähn zum 60. 10.12. Roland Frischmann zum 77. 11.12. Hildegard Devantier zum 79. 12.12. Klara Kesten zum 87. 12.12. Irmgard Schulz zum 78. 13.12. Heinz-Jürgen Mohrholz zum 72. 14.12. Friedrich Kolberg zum 74. 14.12. Balduin Kutz zum 78. 16.12. Wolfgang Niemann zum 65. 16.12. Elisabeth Nittmann zum 76. 16.12. Eva Srama zum 82. 17.12. Manfred Geißer zum 77. 17.12. Friedhelm Houdelett zum 65. 19.12. Hildegard Bütow zum 90. 21.12. Peter Kerlikofsky zum 69. 21.12. Horst Zimmermann zum 69. 24.12. Reingard Utech zum 61. 24.12. Klaus-Dieter Wolfram zum 62. 27.12. Dieter Krull zum 75. 30.12. Siegfried Gombert zum 65. 31.12. Helmut Krause zum 77. Brüssow OT Bagemühl 08.12. Doris Küster 08.12. Jürgen Schwebke 19.12. Aribert Ivers 23.12. Roland Krejci 24.12. Regina Kumkar
zum 75. zum 66. zum 62. zum 71. zum 72.
Brüssow OT Woddow 02.12. Egon Devantier 17.12. Egon Brandt 28.12. Hans Bluhm
zum 79. zum 62. zum 77.
Brüssow OT Wollschow 08.12. Marlene Radtke 09.12. Walter Groß
zum 73. zum 84.
Brüssow OT Grimme 07.12. Renate Hurtienne 08.12. Ingrit Rutz
zum 70. zum 77.
Goldene Hochzeit feiern am 28. November Hermann & Rosemarie Kretschmer aus Brüssow Es gratulieren recht herzlich Rakow, Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor
Brüssow OT Frauenhagen 23.12. Manfred Reich
zum 66.
Brüssow OT Battin 21.12. Christel Klein 23.12. Bernhard Kegel 31.12. Gudrun Matz
zum 82. zum 61. zum 68.
Brüssow OT Trampe 08.12. Christel Grau
zum 79.
Brüssow OT Menkin 03.12. Jürgen Kunz 04.12. Marita Straßburg 12.12. Sylvester Marciniak 13.12. Jürgen Kuhnt 21.12. Karin Schönbeck 28.12. Lieselotte Marciniak
zum 72. zum 60. zum 83. zum 67. zum 60. zum 79.
Carmzow 04.12. Werner Schewski 06.12. Hanni Spletter 07.12. Werner Tews 14.12. Manfred Olschewski 15.12. Grete Bucher 17.12. Christa Tews 23.12. Georg Jakob 28.12. Anton Ruff
zum 72. zum 88. zum 69. zum 77. zum 94. zum 73. zum 87. zum 93.
Wallmow 06.12. Ernst Wiviorra 10.12. Hannelore Bucher 13.12. Christel Blumreich 17.12. Christel Lindhorst 17.12. Martin Rückert 22.12. Raphael Münz 28.12. Klaus-Dieter Barkowski 31.12. Christel Wiviorra
zum 83. zum 80. zum 76. zum 81. zum 74. zum 76. zum 60. zum 79.
Carmzow-Wallmow OT Cremzow 19.12. Bernd Niedermeier zum 62. 21.12. Gertrud Schultz zum 80. Carmzow-Wallmow OT Hedwigshof 13.12. Walter Mohns zum 88. Carmzow-Wallmow OT Wendtshof 08.12. Eberhard Butterling zum 75. Göritz 02.12. Christel Siebert
zum 91.
Diamantene Hochzeit feiern am 10. Dezember Christa und Walter Groß aus Wollschow Es gratulieren recht herzlich Rakow, Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor
02.12. 04.12. 05.12. 06.12. 12.12. 13.12. 21.12. 22.12. 27.12. 31.12.
Hannelore Vilter Friedrich Ninnemann Wolfgang Vilter Friedel Bohnenstengel Elfriede Tauchert Elise Glatz Christel Schultz Erich Poltrock Johanna Wesoly Horst Bertram
zum 76. zum 76. zum 78. zum 86. zum 87. zum 83. zum 85. zum 70. zum 79. zum 63.
Göritz OT Malchow 06.12. Waltraut Radtke 07.12. Christel Raguß 30.12. Martha Heimann
zum 60. zum 79. zum 79.
Göritz OT Tornow 01.12. Eva Östreich 24.12. Christa Krüger
zum 80. zum 72.
Schenkenberg OT Ludwigsburg 01.12. Bernd Fischer zum 64. Schenkenberg OT Baumgarten 05.12. Hartmut Pruschke zum 72. 11.12. Else Witt zum 81. 20.12. Ingeborg Rix zum 84. Schenkenberg OT Kleptow 13.12. Jörg Mattern 17.12. Christel Reich
zum 61. zum 86.
Schenkenberg OT Dauerthal 26.12. Lothar Rötche zum 77. Schenkenberg OT Wittenhof 11.12. Eduard Tetzlaff zum 82. 13.12. Dr. Axel von Heyden zum 77. Schönfeld 09.12. Erwin Bloy
zum 76.
Schönfeld OT Klockow 02.12. Klaus Feldhacke 05.12. Eva Techow 08.12. Brita Blank 08.12. Lieselotte Werneke 13.12. Helga Pröfrock 18.12. Erika Bohnet 22.12. Sigrid Wurzberger
zum 72. zum 71. zum 64. zum 79. zum 76. zum 87. zum 62.
Diamantene Hochzeit feiern am 11. Dezember Herta und Karl Hensel aus Brüssow Es gratulieren recht herzlich Rakow, Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor
14
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 11/2014
Nachruf Abschied vom Stadtreporter Brüssow. Todesnachrichten kommen immer unerwartet. Egal, ob geliebte Angehörige, gute Freunde oder Bekannte, der Schreck sitzt tief. Dann kommt die Trauer. Günter Rußack war einer, der damit gut umgehen konnte. Der Brüssower musste Der Brüssower Günter Rußack hat Kamera in der Familie harte und Stift für immer aus den Händen gelegt. Schicksalsschläge Wir trauern um ihn. hinnehmen. Zuletzt, als seine geliebte Frau Melitta verstarb. Er zeigte seine Trauer nicht, zeigte Tränen nicht in der Öffentlichkeit. Doch sein Optimismus war unerschütterlich. Kaum etwas konnte den ungekrönten Chronisten Brüssows davon abhalten, mit Kamera und Stift Schönes und Ärgerliches, Bleibendes und Vergängliches einzufangen. 61 Jahre lang hat er recherchiert, wurde der dienstälteste Reporter in der Norduckermark. Unter „Stadtreporter Fritz“ begann er als Volkskorrespondent der „Freien Erde“. Nach der Wende hielten dem „Brüssower Stadtreporter“ die Leser des Uckermark Kurier und des Nordkurier die Treue, veröffentlichte er regelmäßig im Amtsblatt Brüssow. Dabei hatte sich der junge Berliner aus der Eldenaer Straße als Pilot am Himmel gesehen. Er lernte technischer Zeichner und arbeitete als 16-Jähriger an der Konstruktion eines Strahlenjägers mit. Im April 1945 beendete mitten im Friedrichshain ein Granatwerfer diese Träume. Verwundet irrte Rußack durch das zertrümmerte Berlin, schleppte sich bis nach Hause … Im September 1946 kam Günter Rußack als Neulehrer nach Brüssow – und blieb. „Ich habe den Aufbau und den Untergang des sozialistischen Bildungssystems mitgemacht“, resümierte Gewerbliche Anzeige
Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am
Donnerstag, dem 18.12.2014 Redaktionsschluss: 03.12.2014
er später. Sein Abschied vom Beruf bedeutete aber nicht Ruhestand. Wo etwas los war, war auch Günter zu finden. Egal ob die Demonstrationen auf dem Markt 1989 oder die Karnevalumzüge der Brüssower Jecken, ob Dienstversammlungen der Feuerwehr oder die Sitzungen der Stadtverordneten. Und stolz trug er das grüne T-Shirt mit der Aufschrift „Stadtreporter“ auf dem Rücken, das ihm zur 750-Jahrfeier Brüssows geschenkt wurde. Nur drei Tage vor seinem 86. Geburtstag hat Günter die Augen für immer geschlossen. Er war einer von uns. Text und Foto vom Uckermark Kurier Frau Monika Strehlow
Nr. 11/2014
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
15
Kirchliche Informationen Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 21.11. 18.00 Uhr Malchow, And. zum Wochenschluss So., 23.11. 09.00 Uhr Ewigkeitssonntag in Kleptow 10.15 Uhr Ewigkeitssonntag in Göritz 17.30 Uhr Ewigkeitssonntag in Cremzow, 21. Musik für Orgel, Flöte und Geige Fr., 28.11. 18.00 Uhr Malchow, And. z. Wochenschluss So., 30.11. 09.00 Uhr Baumgarten, Taufe u. Konfirmation 10.15 Uhr Carmzow, Taufe und Konfirmation Fr., 05.12. 18.00 Uhr Malchow, And. zum Wochenschluss So., 07.12. 09.00 Uhr Cremzow (für alle Gemeinden) 10.15 Uhr Schönfeld (für alle Gemeinden) 15.00 Uhr Kirche Göritz, Kinder u. Jugendliche spielen d. Weihnachtsgeschichte Do., 11.12. 14.00 Uhr Carmzow Andacht Gr. Advents- und Weihnachtsfeier Fr., 12.12. 18.00 Uhr Malchow, And. zum Wochenschluss So., 14.12. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Carmzow Do., 18.12. 14.00 Uhr Carmzow, And. für alle MitarbeiterInnen im Schönfelder Pfarrsprengel
Carmzow
Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flötengruppen (G. Dietz/C. Christiansen) Carmzow Dienstag Kindergarten, 9.00–10.00 Uhr Baumgarten Dienstag 15.45–16.45 Uhr Kleptow Dienstag 1.–6. Kl., Treff 15.20 Uhr (Kirche) (Fahrt nach Baumgarten u. dort gemeinsame Kinderstunde) Göritz Donnerstag Kindergarten, 12.45–13.45 Uhr Donnerstag 1.–6.Kl., Gemeindehaus, 14–15 Uhr Flötengruppe, 15.00–16.00 Uhr Schönfeld Mittwoch 1.–6. Kl., Abfahrt Pfarrhaus Schönfeld, 14.30 Uhr Klockow Mittwoch 1.–6.Kl., Ev. Jugendhaus, 14.45– 16.00 Uhr Flötengruppe 16.00–17.15 Uhr
Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz) Mittwochs um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Schönfeld, der nächste Termine ist der 26.11.
Montag
1.–6. Kl., Pfarrhaus, 14.30–15.30 Uhr
Gitarrenunterricht (Carlo Christiansen) Montags (Schönfeld) und mittwochs (Klockow) nach persönlicher Absprache. Religionsunterricht (Th. Dietz) 5./6. Klasse, donnerstags (14-tägig), 13.45–15.25 Uhr, Göritz Grundschule Konfirmanden und Vorkonfirmanden (Th. Dietz) 7./8. Klasse, mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow „Bernhard Mätzke“ (Fahrdienst zum Beginn, zum Abschluss bitte Abholung durch Eltern) Junge Gemeinde/Jugendtreff (Carlo Christiansen) Mittwochs (14-tägig), 17.00 Uhr im Ev. Kinder- u. Jugendhaus Klockow, im Wechsel mit dem Konfirmandenunterricht Bläserchor (Ltg. Tomasz Dabrowski) Mittwochs um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow Schönfelder Singkreis (Ltg. Lukasz Popialkiewicz) Dienstags um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow
Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann) Jeweils am vorletzten Mittwoch um 14.00 Uhr im Gemeindehaus Göritz, der nächste Termin ist am 19.11. Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling) Donnerstags um 14.00 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow. Der nächste Termin ist am 20.11. Handarbeitskreis (E.Dobbert, M.Kube) Dienstags (14-tägig), 13.30–16.00 Uhr, Göritzer Gemeindehaus Gemeindekirchenrat Montag um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke Haus in Klockow
Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste 23.11.2014 10.00 Uhr Der Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag findet in der Brüssower Kirche statt. Dort wollen wir unseren Verstorbenen gedenken. 30.11.2014 10.00 Uhr 1. Advent, Brüssow 17.00 Uhr Musik im Kerzenschein in Pasewalk 07.12.2014 10.00 Uhr 2. Advent, Brüssow 14.00 Uhr 2. Advent, Menkin 14.12.2014 10.00 Uhr 3. Advent, Brüssow 14.00 Uhr 3. Advent, Bröllin 21.12.2014 14.00 Uhr 4. Advent, Brüssow, m. Taufe u. Konzert m. d. Brüssower Kirchenchor Gemeindekirchgeld 2014 Auch in diesem Jahr bitten wir wieder um ein Kirchgeld. Wir haben viele Briefe an Menschen verschickt. Wir bitten Sie mit einem freiwilligen Beitrag, dessen Höhe Sie selber festlegen können, die Arbeit in unserer Kirchengemeinde zu unterstützen. Auch der kleinste Beitrag hilft weiter. Alles, was an Gemeindekirchgeld gesammelt wird, bleibt in unserer Gemeinde und wir können für Sie vor Ort da sein und bieten ein Stück Heimat!
Wir sind für alle Generationen in unserer Gemeinde da. Auch im nächsten Jahr haben wir vielfältige Dinge vor und wären für eine Unterstützung unsere Gemeindearbeit vor Ort sehr dankbar! Informationen beim Pastor: 039742/80230 Weitere Termine 50plus Herzliche Einladung am 26. November um 14.00 Uhr ins alte Pfarrhaus! Gemeinsam wollen wir Adventskränze und andere Adventsgestecke basteln! Männerkreis Nächster Termin: 26.11.2014, 19.00 Uhr. In diesem Monat findet der Männerkreis um 19.00 Uhr statt und als Gesprächspartner kommt ein Mann von der Nato, der in Stettin stationiert ist. Er wird uns über seine Arbeit berichten. Herzliche Einladung an Alle! Krabbelgruppe Seitdem 1. Oktober gibt es alle 14 Tage, immer mittwochs, im Alten Pfarrhaus eine Krabbelgruppe. Sie wird geleitet von Claudia Bruch und Christin Müllenhagen. Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die nächsten Termine: 26. November und 10. Dezember
16
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Seniorenkreis
01.12.2014, 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus! Gemeinsam wollen wir basteln! Kaum zu glauben!? Der nächste Termin ist der 04.12.2014! Abenteuer AG Dienstags, 14.00–15.30 Uhr im Alten Pfarrhaus für Kinder der 1 bis 6 Klasse. Nähkurs Do. (14-tägig) 18.00 Uhr, Alten Pfarrhaus. Informationen bei Fr. Bruch: 80237. Hauptkonfirmanden Freitag,16.00 Uhr Vorkonfirmanden Donnerstag, 16.00 Uhr Kirchenchor Mittwochs, 19.30 Uhr im Alten Pfarrhaus Posaunenchor Mo., 18.30 Uhr Pfarrhaus Wallmower Fußball Dienstag, 16.30 Uhr, Sportplatz. Lebendiger Adventskalender 2014 Wir suchen: 15 Gastgeber Wir bieten: Gemeinschaft im Advent Wer macht mit? Anmeldung unter: 039742/80237 bei Frau Bruch. Der Lebendige Adventskalender startet am 1. Dezember um 18.00 Uhr. auf dem Kirchplatz in Brüssow! Von Montag bis Freitag wollen wir jeweils um 18.00 Uhr unterwegs sein. Was soll dort geschehen? Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt keine Vorgaben und es geht um keinen Wettbewerb, sondern um Gemeinschaft!
Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 2. Baumgartener Herbstfest Große Begeisterung war bei den kleinen und großen Besuchern des 2. Baumgartener Herbstfestes zu spüren. Mit viel Freude wurde gemalt, gebastelt und Kürbisse geschnitzt. In Halloweenkostümen und geschminkt zogen die „Geister“ mit Laternen und Musik durch das Dorf. Nach dem Lagerfeuer geisterten noch viele der kleinen Gäste von Haus zu Haus: „Gib Süßes! Sonst gibt’s Saures!“ und erbettelten noch viel Süßes. Für das gelungene und sehr gut besuchte Fest gilt den Organisatoren ein herzliches Dankeschön.
Gewerbliche Anzeigen
Nr. 11/2014