Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow - Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow für das Haushaltsjahr 2015 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau
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- Beschlüsse der Gemeinde Göritz - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau - Information der Friedhofsverwaltung - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Nicht Amtlicher Teil - Kinder- und Jugendarbeit - Veranstaltungen - Gratulationen - Kirchliche Informationen - Sport, Vereinstätigkeiten - Austellung - Buchtipp - Aus den Unternehmen
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 14.04.2015 Beschluss 16/2015 lt. Beschlussvorlage 0016/15 Pachtpreisanpassung Kleingartenanlage Brüssow Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow beschließt den Pachtpreis der stadteigenen Grundstücke in der Kleingartenanlage „Wochenendfreude“ Brüssow ab dem 01.01.2016 auf 0,06 €/m² zu erhöhen. Dafürstimmen 12
Gegenstimmen 1
Enthaltungen 0
Beschluss 17/2015 lt. Beschlussvorlage 0017/15 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe unten) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow beschließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“. Dafürstimmen 12
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 1
Beschluss 18/2015 lt. Beschlussvorlage 0018/15 Abstimmung zur Fördergebietskulisse, Programm KLS/ Mittelbereich Prenzlau Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung aller 5 beteiligten Kommunen ist die Zielsetzung, die abgestimmte
städtebauliche Zielplanung über das Landesamt für Bauen und Verkehr umzusetzen. Um die Umsetzung der Vorhaben mit der Priorität 1 und 2 zu ermöglichen, wird durch das MIL/LBV eine Übersicht der Zielplanung inklusive Bewertung und die entsprechende Fördergebietskulisse für die entsprechenden Ortschaften per Beschluss verlangt. Es ergeben sich z. Z. insgesamt 10 Fördergebietskulissen, davon 3 im Amt Brüssow, 1 im Amt Gramzow, 1 in der Stadt Prenzlau und 4 in der Gemeinde Uckerland. Die Fördergebietskulisse für die Stadt Brüssow beinhaltet die Maßnahme: Grundschule Brüssow-Fassadensanierung, Sonnenschutz, Sockelsanierung Alle aufgeführten Maßnahmen wurden durch den Bezug zum Förderschwerpunkt „Bildung und Erziehung“ in die Priorität 1 aufgenommen. Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow stimmen der vorliegenden Fördergebietskulisse für das aufgeführte Vorhaben zu. Dafürstimmen 13
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 14.04.2015 Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am 14.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
des „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR. Artikel 2 Inkraftsetzung 1.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Brüssow, den 15.04.2015
Artikel 1 Änderung der Satzung 1.
§ 6 der Satzung der Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-
Neumann Amtsdirektor
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld Beschlüsse vom 09.04.2015 Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16 Fassung des Abwägungs- u. Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. Die Umweltprüfung ist nach § 2 (4) BauGB erfolgt. Durch die Verwaltung wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Die sich aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergebenden Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich ist. Es konnten sämtliche Einwendungen, Hinweise und Anregungen in das Planverfahren ordnungsgemäß eingestellt werden; inhaltliche Änderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen könnten, ergeben sich daraus nicht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und anschließend zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht werden. Den Gemeindevertretern liegen zur Beurteilung folgende Unterlagen vor: Materialien zur Abwägung (Abwägungsbericht und Änderungsübersicht) 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Teil A) sowie seine Begründung (Teil B) in der Fassung vom März 2015 Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Plan in der Fassung vom März 2015 mit Anlagen: - (Zusammenstellung der Kompensationsmaßnahmen (Maßnahmeblätter) - Karten Karte 1: Bestand/Konflikte „Biotope“ Karte 2: Bestand/Konflikte „Fauna/Landschaftsbild“ Karte 3: Bestand und Konflikte „Boden“ Karte 4: Maßnahmenübersicht Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld stellen fest, dass der von der Verwaltung erarbeitete Abwägungsvorschlag alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt hat, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind. Sie stellen ferner fest, dass diese Belange nach dem Abwägungsvorschlag gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen sind. Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen wird mit dem vorgeschlagenen Inhalt als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt. Die Verwaltung wird angewiesen den Plan nach § 10 (2) BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen. Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
Beschluss 17 lt. Beschussvorlage 17 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Errichtung 1 WKA mit der Bezeichnung UM L1 in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flst. 445 Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstück 445, (Reg.-Nr. G02914) eingereicht. Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ NORDEX N 100 mit einer Nabenhöhe von 140 m über Grund. Der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 1001,02 m. Bei Vorhaben, die nach §§ 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich. Anlage I: Kurzbeschreibung des Vorhabens Anlage II: Übersichtslageplan Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung 1 WKA mit der Bezeichnung UM L1 in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstück 445. Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
Beschluss 18 lt. Beschlussvorlage 18 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe Seite 4) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“. Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 14 lt. Beschlussvorlage 14 Kooperationsvertrag „Kommunalservice“ mit der Ländlichen Arbeitsförderung Prenzlau e. V. Die Gemeindevertretung beschließt den Kooperationsvertrag über die Realisierung des Teilprojektes „Kommunalservice“ im Rahmen der Gesamtinitiative „Dorfgemeinschaft Schönfeld“ – Projektjahr 2015. Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12 Finanzielle Unterstützung Reitertag am 11.04.15 Zuschuss Reitverein für die Veranstaltung Reitertag am 11.04.2015 Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt einen finanziellen Zuschuss für den Reitertag am 11.04.2015 in Höhe von 100,00 €. Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 09.04.2015 Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld in ihrer Sitzung am 09.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
des „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013; geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 03.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR. Artikel 2 Inkraftsetzung 2.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Brüssow, den 15.04.2015
Artikel 1 Änderung der Satzung 2.
§ 6 der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-
Neumann Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow Beschluss 7/2015 lt. BV 0007/15 Radwegneubau von Kleptow nach Carmzow und Übernahme in die kommunale Baulast Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt den Fördermittelantrag zum Radwegneubau zwischen Kleptow und Carmzow zu stellen. Die erforderlichen Eigenmittel sind vorhanden und werden in den Haushalt 2015/2016 eingestellt. Dafürstimmen: 1
Gegenstimmen: 5
Enthaltungen: 0
Beschlüsse vom 22.04.2015 Beschluss Nr. 12/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 0012/15 Haushaltssatzung 2015 (siehe Seite 5) Den Gemeindevertretern der Gemeinde Carmzow/Wallmow liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow/Wallmow beschließen auf der Sitzung am 22.04.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss Nr. 13/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 0013/15 Kassenkredit 2015 Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 166.900,00 € festgesetzt.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow/Wallmow beschließen auf der Sitzung am 22.04.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dafürstimmen 8
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss Nr. 14/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 14/2015 Programm KLS/ Mittelbereich Prenzlau, Abstimmung zur Fördergebietskulisse für die Gemeinde Carmzow-Wallmow Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung aller 5 beteiligten Kommunen ist die Zielsetzung, die abgestimmte städtebauliche Zielplanung über das Landesamt für Bauen und Verkehr umzusetzen. Um die Umsetzung der Vorhaben mit der Priorität 1 und 2 zu ermöglichen, wird durch das MIL/LBV eine Übersicht der Zielplanung inklusive Bewertung und die entsprechende Fördergebietskulisse für die entsprechenden Ortschaften per Beschluss verlangt. Es ergeben sich z. Z. insgesamt 10 Fördergebietskulissen, davon 3 im Amt Brüssow, 1 im Amt Gramzow, 1 in der Stadt Prenzlau und 4 in der Gemeinde Uckerland. Die Fördergebietskulisse beinhaltet für die Gemeinde Carmzow-Wallmow die Maßnahme: MFH (Mehrfamilienhaus) Carmzow 82–85 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der vorliegenden Fördergebietskulisse für das aufgeführte Vorhaben zu. Dafürstimmen 7
Gegenstimmen 0
Enthaltung 1
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow - Wallmow für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.04.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
2.
§1
3.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.063.900,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.196.400,00 € außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 2.
-€ -€
im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.036.800,00 € Auszahlungen auf 1.097.600,00 €
festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.001.600,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.084.600,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
35.200,00 € 13.000,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
-€ 49.800,00 €
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven -€ §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
4.
Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 23.900,00 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 € festgesetzt.
Carmzow - Wallmow, den 23.04.2015
§3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 350 v.H 2.
Gewerbesteuer
350 v.H §5
1.
Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Neumann Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde CarmzowWallmow für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 12/2015 vom 22.04.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow ( Uckermark ), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den 04.05.2015
Neumann Amtsdirektor
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 05/2015
Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8 vom 16.02.2015 Radwegneubau von Kleptow nach Carmzow und Übernahme in die kommunale Baulast Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt den Fördermittelantrag zum Radwegneubau zwischen Kleptow und Carmzow zu stellen. Die erforderlichen Eigenmittel sind vorhanden und werden in den Haushalt 2015/ 2016 eingestellt. Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 15 lt. Beschlussvorlage 15 vom 20.04.2015 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe unten)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“. Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16 vom 20.04.2015 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schenkenberg. Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 1
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 20.04.2015 Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg in ihrer Sitzung am 20.04.2015 folgende 2 . Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
verbandes „Uckerseen“ vom 19.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 14.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014 wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR. Artikel 2 Inkraftsetzung 3.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Brüssow, den 04.05.2015
Artikel 1 Änderung der Satzung 3.
§ 6 der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Boden-
Neumann Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeinde Göritz Beschlüsse vom 29.04.2015 Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe Seite 7) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“. Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss 17 lt. Beschlussvorlage 17 Bezuschussung der Uckermärkischen Musikwochen Die Gemeinde Göritz beschließt, den Uckermärkischen Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in Malchow mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 200,00 € zu unterstützen. Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 29.04.2015 Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz in ihrer Sitzung am 29.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
des „Uckerseen“ vom 28.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014 wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR. Artikel 2 Inkraftsetzung 4.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Brüssow, den 04.05.2015
Artikel 1 Änderung der Satzung 4.
§ 6 der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-
Neumann Amtsdirektor
Information der Friedhofsverwaltung Durchführung der Standfestigkeitsprüfung an Grabsteinen gem. VSG 4.7. §9 der Gartenbau – Berufsgenossenschaft auf den Friedhöfen des Amtes Brüssow. Friedhof Brüssow Friedhof Battin Friedhof Bagemühl Friedhof Woddow Friedhof Wollschow
24. Juni 2015 24. Juni 2015 24. Juni 2015 24. Juni 2015 24. Juni 2015
08.00 Uhr 09.50 Uhr 10.30 Uhr 11.00 Uhr 11.30 Uhr
Friedhof Menkin Friedhof Grimme Friedhof Klockow Friedhof Malchow
24. Juni 2015 24. Juni 2015 24. Juni 2015 24. Juni 2015
12.00 Uhr 12.30 Uhr 13.15 Uhr 14.00 Uhr
Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig verändern aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Am Sonnabend, den 27.06.2015 um 19.00 Uhr führt die Jagdgenossenschaft Göritz eine Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch. Hierzu laden wir Sie und Ihren Ehepartner herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Abstimmung über die Tagesordnung 4. Bericht des Vorsitzenden 01.04.2014–31.03.2015 5. Bericht des Kassenführers 6. Bericht des Kassenprüfers 7. Entlastung des Vorstandes
8. 9.
Sonstiges Gemütliches Zusammensein mit gemeinsamen Abendessen
Tagungsort: Gaststätte Helmholz, Göritz Sollte ein Jagdgenosse nicht an der Versammlung teilnehmen können, kann ein Bevollmächtigter sein Stimmrecht ausüben, wenn vor der Versammlung eine Vollmacht vorgelegt wird. Der Vorstand bittet um telefonische Rückmeldung über die Teilnahme an der Versammlung bis zum 19.06.2015 unter Telefon 0173/2075181. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Göritz
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790
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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit Frühjahrsputz in der Kita ,,Sonnenschein‘‘ Auf ging es am 25.03.2015 für die Eltern, Kinder und Erzieher unserer Einrichtung zum Frühjahrsputz. Pünktlich um 15Uhr kamen einige Muttis und ein Vati mit Harken, Rechen, Spaten, Pinsel, Farbe und waren bereit zu helfen. Das Wetter machte mit, die Sonne strahlte und der Himmel zeigte sich in einem leuchtenden blau. Die größeren Kinder halfen fleißig mit, harkten und fuhren das Laub weg. Der Spielzeugbungalow wurde entrümpelt und bekam dann einen neuen Innenanstrich. Hierbei zeigten die Muttis Kreativität und seitdem schmückt eine riesige Blume die Wand. Immer wieder schauten die Kinder
neugierig in den Bungalow und staunten wie toll er nun aussieht. Unser gesamter Spielplatz erstrahlt im neuen Glanz. Nach getaner Arbeit gab es für alle fleißigen Helfer in gemütlicher Runde Kaffee, Tee oder Saft und leckeren Kuchen, den die Muttis selbst gebacken haben. Noch einmal sagen wir hiermit allen Dank, die sich die Zeit genommen haben um uns zu unterstützen! Die Kinder und Erzieher der Kita „Sonnenschein“
Wo geht es hin? Voller Spannung erwarteten die Sonnenkinder von Marlies den 27. April 2015. Ein Ausflug wurde angekündigt, aber, wohin …? Ins Schwimmbad, ins Rumtollhaus, oder …? Das große Geheimnis wurde am Montagmorgen gelüftet. Ein großer Jubelschrei zog durch unser Kindergartenhaus als es hieß: „Wir fahren nach Schmarsow zur Landtechnik Steinhage.“ Einige Kinder konnten sich noch gut an unseren ersten Besuch vor drei Jahren erinnern, ganz besonders an die Fahrt mit dem riesigen Traktor mit der Drehkabine. Im Spiel und vielen anderen Situationen zeigen nicht nur die Jungs ihr großes Interesse an den Landmaschinen, nein auch unsere Mädels kennen sich gut damit aus. Und wer träumt schon nicht davon, einmal in einem echten Fendt oder Claas zu sitzen? Gleichzeitig wollten wir erkunden, welchen Beruf man erlernen muss, um eines Tages bei der Landtechnik Steinhage zu arbeiten. Vom Landmaschinenschlosser, Lager- und Werkstattmeister, Bürokaufmann/ frau und nicht zu vergessen den Geschäftsführer lernten wir alle kennen. In der Empfangshalle wurden der große Traktor von Claas und die vielen Rasenmähertraktoren bestaunt und
erobert. Unser Rundgang führte uns von dort ins Lager und in die Werkstatt. Hier sollte ein reparierter Fendt aus der Halle gefahren werden. Doch ein kaputter Mähdrescher blockierte den Eingangsbereich und für uns war es unfassbar, wie der
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riesige Traktor durch den kleinen Spalt nach draußen gelangen könnte. Ein Arbeiter jonglierte ihn unter Anleitung seiner Kollegen hin und her, vor, zurück … dann endlich, geschafft. Von uns gab es einen tosenden Applaus. Wir lernten einen Ambos, eine Drehmaschine, eine riesige Bohrmaschine und viele andere Werkzeuge kennen, sahen bei der Reparatur des Mähdreschers zu, stellten fest, dass das kleinste Schneidwerk so lang ist, wie wir als Kette. Auch im Büro hatten wir viel Spaß. Voller Stolz entdeckten wir unser Foto von 2012 und als wir mit einem Stempel „tätowiert“ wurden, wollte jeder der Erste sein. Das Highlight war der neue Mähdrescher mit Ketten. Leider konnten wir diesen, während einer kleinen Regenpause nur kurz in Augenschein nehmen. Vielleicht klappt es
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ja ein anderes Mal mit einer Probefahrt. Nachdem alle unsere Fragen beantwortet waren, zeigten wir unser musikalisches Talent und bedankten uns mit einem kleinen Ständchen für den interessanten Vormittag. Nun hieß es Abschied nehmen. Dieser wurde uns mit einem Überraschungstütchen für jedes Kind erleichtert. Mit leuchtenden Augen und vielen Eindrücken im Gepäck ging es zurück in die Kita. Vielen Dank sagen wir, allen Mitarbeitern der Landtechnik Steinhage, ganz besonders Herrn Kamrath, unseren Taxifahrerinnen Frau Schulze und Frau Dobbert sowie Frau Labes, die uns mit Getränken versorgt hat. DANKESCHÖN! sagen die Sonnenkinder der Kita „Gänseblümchen“
Kinder sind unsere Stars In der Woche vom 23.03. bis zum 27.03.2015 führten die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule in Brüssow ein Zirkusprojekt durch. Unter dem Motto „Kinder sind unsere Stars“ trainierten uns die Zirkusleute vom Zirkus Flip Flop und brachten uns viele Tricks bei. Jeder gab sein Bestes, denn bei der großen Abendvorstellung wollten wir uns schließlich nicht blamieren. Wir waren sehr aufgeregt, aber es klappte alles und der Applaus war unser schönster Lohn. Jeder Schüler und jede Schülerin konnten zeigen, was in ihnen steckt. So gab es die verschiedensten Auftritte: Bodenakrobaten, Jongleure und Hula-Hoop-Mädchen tummelten sich in der Manege. Geduld und Gefühl waren bei den Tiernummern mit den Tauben und Ziegen gefragt. Die Musikclowns und
Die Taubenbändiger …
der starke Samson sorgten für Stimmung und keiner konnte sich ihrer witzigen Einlage entziehen. Besonders spannend wurde es mit den Piraten und Cowboys. Da stieg schon mal gespenstischer Rauch auf, aber die Akteure waren sicher im Umgang mit ihren Waffen und so traf jeder Schuss das Ziel. Etwas ruhiger und entspannter sorgten dann die Kinder mit den Tüchern für eindrucksvolle Bilder. Lichteffekte, bunte Kostüme und Musik sorgten auch dafür, dass wir großen Spaß hatten. Unsere Zirkusdirektorin Antonia führte redegewandt durch das Programm und das Finale am Ende zeigte uns deutlich, dass wir gemeinsam etwas bewegen können. Wir bedanken uns beim Team des Zirkus Flip Flop für die aufregende Woche. Klasse 5 der Regenbogengrundschule
… und die Bodenakrobaten (Fotos Agnieszka Piskorz) Private Anzeigen
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Veranstaltungen Veranstaltungen in den Gemeinden Samstag, 30. Mai Stadtmauerfest in Brüssow, ab 10.00 Uhr Samstag, 6. Juni Baumfest in Baumgarten Samstag, 13. Juni Dorffest in Göritz Samstag, 20. Juni - Heimattag, Brüssow Marktplatz - 25 Jahre SV Blau-Weiß Klockow, inkl. Dorffest Klockow Samstag, 4. Juli Sport- und Dorffest in Carmzow, ab 11.00 Uhr
6. Brüssower Stadtmauerfest und große Kindertags-Party am 30.05.2015 Hier geht die Party richtig ab! Zum 6. Stadtmauerfest am 30.05.2015 laden die Alttechnikfreunde Brüssow schon jetzt herzlich ein. Wir feiern gleichzeitig eine große „Kindertags-Party“ mit Unterstützung der Stadt Brüssow. Neben Spiel und Spaß können sich alle Kinder auf Geschenke und Überraschungen freuen. Bei uns gibt es eine Spagetti-Party, Hüpfburg, Puppentheater, Kinder-Disco mit Mini-Playbackshow und vieles mehr. Eröffnung ist um 10.00 Uhr. Eine kleine Oldtimerausstellung wird es natürlich auch wieder geben. Also wer seinen Oldi gerne präsentieren möchte, ist bei uns genau richtig.
Brüssower Alttechnik-Freunde und ein Deutz, Baujahr 1936
Ab 11.30 Uhr gibt es unseren traditionellen Erbseneintopf mit Musik. Am Nachmittag frisch gebackenen Kuchen mit musikalischer Unterhaltung. Durch eine Imkereiausstellung führt auch dieses Jahr unser Opa Hamann. Trödelmarkt und Verkaufsstände sind mit dabei. Ab 16.00 Uhr wackelt die Stadtmauer, denn dann präsentieren die Züsedomer Oldtimer Mädels ihr „Neues Show-Programm“. Sie freuen sich schon jetzt, auf das super Brüssower Publikum.
Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am
Donnerstag, den 18.06.2015 Redaktionsschluss: 01.06.2015
Werbeanzeigen Anzeigenschluss ist am 05.06.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eine E-Mail an helms@schibri.de senden.
Züsedomer Oldtimer-Mädels
Ab 20.00 Uhr tanzt wieder der Brüssower Storch mit DJ HaJo. Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. Die Anreise für Camper ist schon am Freitag möglich. Anmeldungen und Fragen unter 01789/702505 oder 01789/702246. Ein Ausflug und ein Besuch lohnen sich! Vielen Dank an die Stadt Brüssow, denn dieses Jahr ist der Eintritt frei!
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Unser Dorf hat Zukunft … … das sagen sich die Bürger der Dörfer Göritz und Malchow und nehmen aus diesem Anlass am selbigen Wettbewerb teil. Nachdem im letzten Jahr ein 1. Platz im Kreiswettbewerb errungen wurde, geht es nun in die 2. Runde und die Orte stellen sich den kritischen Blicken der Landesbewertungskommission. Diese wird am 02.07.2015 im Laufe des Nachmittags durch die Orte geführt. Göritz und Malchow wollen natürlich ein gutes Bild abgeben und bereiten sich deshalb auf diesen Besuch akribisch vor. Der ehrenamtliche Bürgermeister Daniel Pohl ruft alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Göritz auf, sich für ihre Dörfer einzubringen und wird Ende Juni noch mal zu einer Einwohnerversammlung einladen.
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Gratulationen Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Juni 2015 Brüssow 03.06. Barbara Lemke 03.06. Ingrid Wruck 04.06. Ilse Gombert 04.06. Annemarie Schröder 06.06. Christian Felbrich 07.06. Ursula Gärtner 09.06. Helmut Köppen 10.06. Gerhard Wende 11.06. Manfred Maahs 11.06. Günter Vohs 17.06. Elisabeth Behnke 17.06. Ursula Döhring 18.06. Manfred Blomberg 21.06. Herbert Schulz 22.06. Hannelore Stübke 23.06. Vera Dollerschell 25.06. Alwine Holzkämper 26.06. Hella Sellenthin 27.06. Horst Zander
zum 65. zum 77. zum 73. zum 89. zum 62. zum 85. zum 61. zum 64. zum 60. zum 87. zum 87. zum 85. zum 66. zum 75. zum 64. zum 62. zum 79. zum 83. zum 81.
Brüssow OT Bagemühl 08.06. Monika Dittmann
zum 65.
Brüssow OT Grünberg 06.06. Henri Schulze
zum 61.
Brüssow OT Woddow 11.06. Inge Brandt 12.06. Gerhard Zimmermann
zum 60. zum 64.
Brüssow OT Wollschow 07.06. Wolfram Fielitz 19.06. Brigitte Seiler 26.06. Joachim Fielitz 30.06. Ingelore Wachtmeister
zum 60. zum 74. zum 64. zum 65.
Brüssow OT Grimme 03.06. Ilse Westphal 04.06. Norbert Plagge 21.06. Elfriede Groß
zum 92. zum 67. zum 75.
27.06. Gertrud Mehlhorn
zum 88.
Brüssow OT Frauenhagen 23.06. Ingrid Penkuhn
22.06. Willi Rückert 23.06. Axel-Heiko Schröder
zum 64.
Brüssow OT Petersruh 02.06. Regina Fischer 23.06. Manfred Tillack
Carmzow-Wallmow OT Cremzow 07.06. Roswitha Noe zum 65.
zum 63. zum 73.
Carmzow-Wallmow OT Wendtshof 05.06. Gisela Butterling zum 74.
Brüssow OT Stramehl 13.06. Ryszard Bielas
zum 69.
Brüssow OT Butterholz 29.06. Norbert Engel
zum 61.
Brüssow OT Moor 20.06. Brigitte Ehmer
zum 66.
Brüssow OT Battin 07.06. Hans-Jochen Leonhardt zum 70. Brüssow OT Trampe 01.06. Ingeborg Ruthenberg
zum 65.
Brüssow OT Menkin 04.06. Gudrun Wolff 09.06. Herbert Preuß 12.06. Ingrid Bewersdorff 13.06. Walter Gueffroy 18.06. Marlene Kunz 19.06. Johanna Mohns 19.06. Elsa Radant 23.06. Helmut Winter 29.06. Hans-Jürgen Herrmann
zum 65. zum 80. zum 60. zum 86. zum 63. zum 86. zum 74. zum 71. zum 64.
Carmzow 05.06. Brunhilde Becker
zum 74.
Wallmow 10.06. Gerhild Passow 15.06. Helmut Schulz
zum 63. zum 80.
Göritz 06.06. 06.06. 08.06. 09.06. 10.06. 14.06. 17.06. 17.06. 17.06. 19.06. 20.06. 21.06. 22.06. 24.06. 27.06. 27.06. 28.06.
Manfred Bethke Maria Kohn Ludwig Dähn Astrid Maaß Eduard Wesoly Kurt Küther Brigitte Görk Gerhard Hinz Ursula Zummack Joachim Bachner Renata Wesoly Inge Münchow Karin Schmohl Jürgen Stoldt Walter Magnus Reinhold Schwarz Sigrid Grundmann
zum 76. zum 60.
zum 61. zum 60. zum 68. zum 60. zum 61. zum 79. zum 65. zum 82. zum 86. zum 66. zum 63. zum 86. zum 61. zum 64. zum 67. zum 63. zum 62.
Göritz OT Malchow 23.06. Alfons Jaroschewski
zum 85.
Schenkenberg 22.06. Friedrich Tauchert
zum 84.
Schenkenberg OT Ludwigsburg 20.06. Ruth Schönfeldt zum 66. Schenkenberg OT Baumgarten 04.06. Waltraud Pitulle zum 80. 17.06. Christel Rix zum 87. 25.06. Marga Rix zum 79. Schenkenberg OT Kleptow 08.06. Adelheid Theel 13.06. Heinz Gierke
zum 67. zum 81.
Schönfeld 09.06. Annegret Behm 16.06. Siegfried Dobbert 25.06. Edelgard Kohli
zum 61. zum 60. zum 82.
Schönfeld OT Klockow 08.06. Rainer Schultz 12.06. Dieter Bultmann 17.06. Friedhelm Teucher 25.06. Peter Glöde
zum 64. zum 74. zum 65. zum 61.
Schönfeld OT Neuenfeld 01.06. Rainer Hess
zum 65.
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Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste Mai/Juni 24.05.2015 10.00 Uhr Pfingsten, Brüssow mit Taufe 14.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmation und Posaunenchor 31.05.2015 10.00 Uhr Brüssow 16.00 Uhr Orgelfrühling in Wodddow 07.06.2015 10.00 Uhr Brüssow mit Abendmahl 14.00 Uhr Bagemühl 14.06.2015 10.00 Uhr Brüssow mit Taufe 14.00 Uhr Brüssow mit Taufe 15.30 Uhr Grimme mit Preußischen Kammerorchester 21.06.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Woddow Arbeitseinsätze 30.05.2015 09.00 Uhr 06.06.2015 09.00 Uhr 13.06.2015 09.00 Uhr
Woddow, Kirchplatz Menkin, Kirchplatz auf dem in Brüssow, Kirchplatz
Ohne ihre Hilfe schaffen wir die Pflege unserer 11 Kirchen nicht mehr. Wir sind dankbar, dass so viele Menschen uns unterstützen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Konfirmation 24.05.2015 14.00 Uhr
in der Brüssower Kirche mit Posaunenchor
Konfirmiert werden: Hannes Furkert, Leonie Jahnke, Djamila Liesegang, Willem Irmler und Michelle Michaelis Orgelfrühling am 31. Mai 2015 in der Woddower Kirche Programm 16:00 Uhr Konzert des 6. Uckermaerkischen Orgelfrühlings mit Kantor Rainer Rafalsky. Er spielt Variationen auf der Orgel. 17.00 Uhr Kaffee, Kuchen und Wildschweinvariationen
Preußisches Kammerorchester in Grimme am 14. Juni 2015 um 15.30 Uhr Das ganze Dorf Grimme und viele Menschen darüber hinaus haben Geld für das Dach in Grimme gesammelt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir das Dach neu decken können. Es fehlen noch ca. 6.000 Euro und wir werden an diesen Tag über die nächsten Schritte informieren. Nach dem Konzert in der Kirche gibt es Kaffee und Kuchen auf dem Kirchplatz. Heimattag auf dem Marktplatz Auch in diesem Jahr findet am 20. Juni 2015 um 14.00 Uhr auf dem Marktplatz wieder ein Heimattag statt. Alles wird sich um unser Handwerk drehen. Viele Handwerksbetriebe haben sich bereit erklärt sich auf dem Markt zu präsentieren. Es wird viele Vorführungen geben. Für das leibliche Wohl ist gesorgt und am Abend findet ein Tanz auf dem Markt statt. Gemeindeausflug 2015 Da es in diesem Jahr viele Reisen in den Spreewald gibt, haben wir uns überlegt eine anderen Ausflug zu unternehmen. Wir wollen in diesem Jahr am 28. Juni 2015 nun nach Lobetal zu den Hoffnungstaler Anstalten fahren. Die Abfahrt ist um 8.00 Uhr. Dort haben wir eine Führung gebucht und uns wird die Arbeit und das Gelände gezeigt. Ebenfalls werden wir das Kloster Chorin besuchen und dort zu Abendbrot essen. (Kosten: 30 Euro inkl. Fahrt, Führungen Kaffee und Abendbrot, Kinder: 15 Euro), Anmeldungen unter: 80237 (Frau Bruch) Weitere Termine Männerkreis Seniorenkreis 50plus
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Das nächste Treffen findet am 24.Juni statt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Brüssow. Unser nächstes Treffen findet am 1. Juni 2015 um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus statt! Das nächste Treffen findet am 27. Mai um 13.00 Uhr. Wir wollen zum Rosengarten und nach Bandelow in die Käserei fahren! Bitte bei Frau Bruch anmelden: 80237.
Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr. 22.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss Sa. 23.05. Pfingsten 10.30 Uhr Klockow (Trauung) 15.00 Uhr Baumgarten (Taufe) So. 24.05. 09.30 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden) Festgottesdienst mit Konfirmation von Cay-Caspar von Zitzewitz, Julia Mett und Angus Rode, Singkreis Schönfeld Ltg. Lukas Popialkiewicz Fr. 29.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss 19.30 Uhr Göritz Orgelfrühling, Violine und Orgel So. 31.05. 09.00 Uhr Baumgarten 10.15 Uhr Göritz (Pfr. H. Albruschat, Berlin, für alle Gemeinden)
Fr. 05.06. 18.00 Uhr Sa. 06.06. 13.00 Uhr So. 07.06. 10.00 Uhr
Fr. 12.06. 18.00 Uhr 19.30 Uhr Sa. 13.06. 09.30 Uhr 18.00 Uhr
Malchow, Andacht zum Wochenschluss Malchow, Trauung und Taufe Baumgarten, Carmzow, Cremzow, Göritz, Kleptow, Klockow, Malchow, Neuenfeld, Schenkenberg, Schönfeld, Tornow (Gottesdienst nicht immer – aber überall! In allen Dörfern finden Gottesdienste statt!) Malchow, Andacht Gutshaus Ludwigsburg, Begrüßungsabend mit Preisträgern, Abendbrot Klockow, Andacht anlässlich des 10. Stiftungstages (Pfr. Jan Rohland, Lützelsachsen) Carmzow, Preisträgerkonzert des 7.Internationalen Malchower Kirchenpreises
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So. 14.06. 10.00 Uhr
Fr. 19.06. 18.00 Uhr So. 21.06. 09.00 Uhr 10.15 Uhr
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Kirche Schenkenberg, Festgottesdienst 10.Stiftungsfest der Carl Büchsel-Stiftung mit Altbischof Prof. Axel Noack (Halle /S.), Singkreis Schönfeld, Bläserkreis Schönfeld, Preisträger des 7. Internationalen Malchower Kirchenpreis Malchow, Andacht zum Wochenschluss Kleptow Göritz (Pfr. W. Schneider, Nechlin)
Weitere Termine - Kirchentag in Stuttgart, vom 4. bis 7. Juni 2015, Fahrt der Jungen Gemeinde - 10.Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, am 13. und 14. Juni 2015, 7. Internationaler Malchower Kirchenpreis-Preisträgerkonzert Festgottesdienst anlässlich der
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Fertigstellung der Sanierung der Glasfenster in der Schenkenberger Kirche mit Altbischof Prof. Dr. Axel Noack - Sommerfreizeit für Kinder der 1. bis 5. Klasse, vom 20. bis 24. Juli 2015 in Groß Dölln - Jugendfreizeit 2015 (ab 6. Klasse), Radtour vom 19. bis 25. Juli 2015, Insel Bornholm Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis, Göritzer Frauenkreis (20.05.), Klockower Kaffeerunde (23.04. und 21.05.) innerhalb der Woche, Gemeindekirchenrat (27.04. 19.30 Uhr im Malchower Labyrinthpark) Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges Neues aus unseren Vereinen SV Eintracht Göritz erhält neuen Trikot-Satz Im Rahmen des Kreisoberligaspiels gegen Eintracht Haßleben am Sonnabend, den 11.04.15, erhielt die Männermannschaft des SV Eintracht Göritz einen neuen, durch die Agrargenossenschaft Uckermark agrar e.G. Göritz gesponserten, Trikotsatz. Gleichzeitig erhielten wir als Sportverein von der Sparkasse Uckermark eine Unterstützung in Höhe von 200 € für die Anschaffung eines neuen Medizinkoffers. Im Namen unserer Spieler, Mitglieder und Fans möchten wir uns für diese Hilfe und Unterstützung ganz herzlich bedanken! Nur durch solches Sponsoring ist es uns als kleiner Verein möglich, unseren Auftrag als wichtiger Bestandteil des Gemeinwesens in Göritz und darüber hinaus gerecht zu werden. Wollen auch Sie den SV Eintracht Göritz fördern oder unterstützen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, telefonisch (Telefon: 0172/3804731) oder per Mail (info@sv-eintracht-goeritz.de)
Nachwuchsspieler für den SV Eintracht Göritz gesucht! An alle fußballinteressierten Kinder! Seit nunmehr drei Jahren nimmt der SV Eintracht Göritz wieder mit Juniorenteams am regulären Spielbetrieb teil. Auch wenn wir uns bereits über regen Zulauf freuen können, sind wir dennoch für die neue Spielzeit (2015/16) weiterhin auf der Suche nach männlichen und weiblichen (!) Nachwuchsspielern für folgende Altersklassen:
Trainingszeiten - Bambini und F-Jugend immer mittwochs, 17.00–18.30 Uhr (Trainer: Stephan Neitzel, Christian Meyer) - E-Jugend und D-Jugend immer dienstags und freitags, 17.00–18.30 Uhr (Trainer: Andre Helmholz) - Rückfragen gerne auch bei Stephan Neitzel (Vorstand, Sport) unter: 0152/33586840; stephan-neitzel@gmx.de
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An alle Fußballinteressierten! Du möchtest Kreisoberliga-Fußball spielen und Teil einer eingeschworenen Truppe werden? Du willst intensive Trainingseinheiten und qualifiziertes Trainerpersonal?
Bambini (Jahrgang 2008 oder jünger), F-Jugend (Jahrgang 2007–2008), E-Jugend (Jahrgang 2005-2006) und D-Jugend (Jahrgang 2003–2004).
Auch wenn ihr nicht in die genannten Geburtenjahrgänge passt, ihr dennoch aber gerne bei uns trainieren möchtet, seid ihr bei uns herzlich willkommen. Schaut einfach bei unseren Trainingseinheiten vorbei. Die Trainer werden euch und euren Eltern bei Fragen gerne weiterhelfen.
Dann komm zu uns! Wenn du Interesse hast, komm einfach vorbei. Training ist immer dienstags und donnerstags um 19.00 Uhr auf dem Sportplatz in Göritz. (Treffpunkt, Sporthalle Goethe-Grundschule Göritz) Ansprechpartner: Nico Dähn, Telefon: 0172/ 3804731.
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Karateseminar in Aschersleben Am 18.04.2015 nahmen Mitglieder des Kampfkunst Dojo Uckemark e. V. an einem Karate und Kobudu Seminar, unter der Leitung des japanischen Großmeister T. Oshiro (9. Dan), in Aschersleben teil. Annähernd 100 Karatekas aus der ganzen Bundesrepublik und dem angrenzenden Ausland waren der Einladung des Ascherslebener Dojo zum Seminar mit Sihan Oshiro gefolgt. Nach einem ersten gemeinsamen Grundlagentraining wurde in einzelnen Trainingsgruppen Karate-KATA sowie Bo- und SaiKATA trainiert. Entsprechend dem einzelnen Leistungsstand konnte hier jeder seine speziellen Fertigkeiten trainieren. Sehr viel Wert legte Sihan Oshiro auf die genaue Ausführung der einzelnen Kata.
In einzelnen kleinen Pausen berichtete er von seinen Erfahrungen während seines langjährigen Trainings. Dabei erklärte er anhand praktischer Beispiele, den Unterschied zwischen Sportkarate und traditioneller Kampfkunst. Sihan Oshiro erläuterte die Notwendigkeit des Waffentrainings im Karate. Der Trainingstag wurde nach dem gemeinsamen Training mit dem Tonfa beendet. Nach dem anstrengenden Training wurde die Heimreise angetreten. Viele neue Eindrücke und Erfahrungen gaben den Ansporn, die eigenen Fertigkeiten im Karate und Kobudu weiter zu verbessern. B. Fellwock
Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Sie haben (bald) ein Schulkind! Was sich Kinder unter Schule vorstellen, ist ganz verschieden. Die meisten freuen sich darauf – und sei es nur, weil der Tag der Einschulung bedeutet: Ich bin jetzt groß, ich bin kein Kita-Kind mehr! Für die Eltern mischt sich in die Vorfreude oft auch etwas Wehmut: Fängt jetzt die Paukerei an, der Stress mit den Hausaufgaben, der sprichwörtliche Ernst des Lebens? Sicher ist: Für Ihr Kind beginnt jetzt eine aufregende Zeit. Es wird lernen, sich in einem großen Gebäude voller Kinder zurechtzufinden, bald schon wird es dort ganz allein auf die Toilette gehen, zielsicher in die Turnhalle laufen und sich ohne Hilfe umziehen. Es wird alle Ecken des Schulhofs kennen, mit neuen Kindern spielen und seinen Platz in der Klasse finden. Viele Kinder bewältigen diese Herausforderungen mit Begeisterung und Lernfreude, sie blühen richtig auf: „Die Kita war soo langweilig“, sagt Sergio schon nach drei Schultagen, „in der Schule lernen wir richtig was.“ Andere Kinder tun sich schwerer, weil sie etwa in ihrer Klasse keine bekannten Gesichter vorfinden, wenig Deutsch können, ihre Lehrerin einmal etwas streng mit ihnen war oder weil sie jünger oder weniger reif sind als der Durchschnitt. Nicht alles werden Sie beeinflussen können. Trotzdem können Eltern einiges dafür tun, um ihrem Kind einen guten Schulstart zu ermöglichen. Wichtig ist, dass sie Ihrem Kind eine positive Einstellung zur Schule vermitteln. Sie brauchen ihm nicht zu sagen, dass dort immer alles toll ist – natürlich wird es in der Schule mal Ärger geben, und nicht jede Aufgabe macht Spaß.
Aber grundsätzlich sollte Ihr Kind das Gefühl haben: Die Schule ist wichtig, meine Eltern interessieren sich dafür. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030/259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda, Elternbriefe Brandenburg
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Einladung zu den nächsten Treffen der Selbsthilfegruppe „leben lernen mit Depressionen“ Jeden Dienstag um 16.30 Uhr An der Kürassierkaserne (Pasewalk), Haupteingang 1. Stock, Raum 121 Telefon: 03834/87602461, Herr Illner, Rückruf garantiert! Jede, Jeder ist herzlich willkommen!
Ausstellung Bildhauer-Lebenswerk von Volkmar Haase Die Ausstellung im Rahmen der Tage des Offenen Ateliers im Brüssower Gutshaus am 2./3. Mai 2015 stand unter dem Thema: „Volkmar Haase – Zirkular“. Die Witwe des Künstlers Ingrid Haase und deren Tochter Katja begrüßten die Gäste im Gutshaus und dem weitläufigen Skulpturenpark. Der 1930 in Berlin geborene Volkmar Haase, der seit 1958 freischaffender Bildhauer in Berlin, von 1965-2012 mit eigenem Atelier in Berlin-Kladow war, entdeckte im Jahr 2003 das Gutshaus in Brüssow für sich und seine Familie als Refugium und lebte darin und schuf weiterhin bis zu seinem Tode 2012 rastlos seine Werke. Bestimmte formale Grundformen wie die „Woge“ beschäftigten ihn stetig. Dabei entwickelte er in seinen abstrakten Werken auch neue Themen. „Zirkular“ war eines davon. Es war das letzte in seinem Schaffen, das er direkt aus dem Woge-Thema ableitete. Unter dem Titel „Volkmar Haase – Zirkular“ stellten Ingrid Haase und Tochter Katja einige der in den Jahren 2003–2009 entstandenen Modelle der 17 Skulpturen zum Zirkular-Thema vor. Die gezeigte Auswahl der Skulpturen zeigt alle verwendeten Materialien, Edelstahl, Bronze und ein speziell für diese zirkulierenden Formen mit ihren engen Windungen entwickeltes System und Materialien für die Bronze-Gussmodelle. Ingrid und Katja Haase sagen dazu: Die Titel geben Hinweise oder Hilfestellungen für den Betrachter, mal zur Gleichnishaftigkeit der Welt der Formen, wie bei „der Musik gewidmet“ oder
„der weite Weg zur Harmonie“, mal auf das Formale gerichtet z. B. „offene in sich geschlossene Form“, „zirkular – durchdringend“ und „zirkulär – wachsend“. Und gaben Hilfe und Hinweise für die Betrachter. Faszinierend auch die Acrylbilder und Zeichnungen in den Räumen, ebenso wie der weitläufige Skulpturenpark mit den Skulpturen, zumeist in der Wogeform geschaffen, die sein Lebenswerk bedeuteten. Wie in jedem Jahr waren es viele Besucher, die diese Vollkommenheit und Vielfalt betrachteten. H.R.
Buchtipp Zu der im vergangenen Monat im Amtsblatt vorgestellten Publikation Das Ende des Zweiten Weltkrieges in der RandowUecker-Region im April 1945 heute nun einige Ergänzungen für die Orte des Amtsbereiches Brüssow: Der Hauptteil des Buches besteht aus diversen Erinnerungsberichten von Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in der Randow-Region im April 1945. Diese Berichte basieren auf den in den Jahren 2000 bis 2002 vom Brüssower Bürger Erwin Kieselbach erfolgten Interviews von Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in den Orten Menkin, Wollschow, Woddow, Bagemühl, Battin und auch
Brüssow im April 1945. Diese Orte waren im April 1945 Teile er damaligen Wotanstellung, der Randow-Verteidigungsfront (s. a. Kartenausschnitt). Hier tobten damals erbitterte Kämpfe mit hohen Verlusten auf beiden Seiten. Die Berichte über die Orte unterleiten sich jeweils in Verteidigungsmaßnahmen und Kampfhandlungen. Das Buch enthält auch als Beispiel für die Flucht der Bevölkerung aus dem Kriegsgebiet den Bericht einer Familie aus Brüssow, die mit dem Treck der Mackenschen Domäne flüchtete. Im letzten Teil des Buches werden Berichte von Zeitzeugen über die erste Zeit der sowjetischen Besatzung wiedergegeben, und zwar der Erlebnisbericht einer Bürgerin aus Bagemühl über die Zeit im Dorf nach der Rückkehr von der Flucht sowie Tagebuchaufzeichnungen einer Brüssower Bürgerin über die Zeit vom Mai bis Dezember 1945. Die Publikation ist in Brüssow im Heimatmuseum der Stadt sowie auch über Herrn Hartfiel persönlich zu erhalten. Kontakt zum Autor: Joachim Hartfiel, Telelfon: 03976/203711 E-Mail: joachim.hartfiel@newdataline.com
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Aus den Unternehmen Junge Uni-Absolventen zieht es zum Gründen zurück in die Heimat Anfang April haben sich die zwei jungen Frauen Julia Kischkel und Franziska Junghans mit einem Dienstleistungsservice rund um Texte und integriertem Verlag mit dem Namen Ka&Jott selbstständig gemacht. Die Entscheidung, den Standort dabei in die Heimat zu verlegen, fiel nicht schwer. Nach mehreren Jahren des Studiums in Cottbus und Tübingen war es an der Zeit, wieder in die Uckermark zurückzukehren, wo sie nun beruflich Fuß fassen möchten. Für Autoren, Unternehmen und Verlage bieten sie professionelle Textkorrekturen an, beraten bei Stil und Ausdruck und unterstützen Autoren, die ihr Buch unabhängig von einem Verlag selbst veröffentlichen möchten. Zu finden sind die zwei Jungunternehmerinnen in Prenzlau in der Brüssower Allee 91 oder im Internet unter www.ka-und-jott.de Kontakt: Ka&Jott Brüssower Allee 91, 17291 Prenzlau Tel.: 03984/8308903, E-Mail: info@ka-und-jott.de
Bücher aus dem Schibri-Verlag
Nr. 05/2015
Nr. 05/2015
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Willkommen in der Begegnungsstätte des Deutschen Roten Kreuz in Brüssow Direkt am Marktplatz in Brüssow befindet sich die Seniorenbegegnungsstätte des DRK. Die Senioren in Brüssow sind sehr aktiv. Unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“ treffen sie sich jeden Dienstag und Donnerstag um 14.00 Uhr, um ihre Freizeit miteinander zu verbringen. Die Programmvielfalt reicht vom Erzählcafé und Blutdruckmessen über ein regelmäßiges Frühstücksbüfett (jeden ersten Mittwoch im Monat) bis hin zu gemeinsamen Ausflügen. Frau Waldow bereitet die gemeinsamen Nachmittage vor, sie backt den Kuchen und deckt die Tische liebevoll ein, sie ist die „gute Seele“ des Hauses. Das Stöbern in der Kleiderstube, die sich direkt neben der Begegnungsstätte befindet, bereitet den Senioren ebenfalls große Freude. Haben Sie Fragen zum persönlichen Wohlbefinden, steht ihnen eine qualifizierte Mitarbeiterin zur Verfügung.
Besuchen Sie uns, wir freuen uns auf Sie!
Jeden 1. Mittwoch im Monat findet um 17.00 Uhr in der Begegnungsstätte eine Beratung für pflegende Angehörige statt und Sie erhalten Hilfe bei der Bewältigung aller Formalitäten und bei der Pflege.
Natürlich können Sie auch telefonisch mit uns in Kontakt treten. Frau Ursula Wagner hilft Ihnen gern weiter (Häusliche Krankenpflege Prenzlau, Friedrichstraße 37, 17291 Prenzlau, Telefon: 03984/8720-33.
Impressum Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: - Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren. - Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto. - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.
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