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Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Stellenausschreibung - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg - Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet zur 1. Änderung des B-Planes „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg - Verlustanzeige - Bekanntmachung zur Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Kleptow - Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld - Informationsveranstaltung Inbetriebnahme Breitbandinternetversorgung in Brüssow

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Nicht Amtlicher Teil - Kindertag in Göritz - „Schuljahresende, da ist doch sowieso nichts mehr los!“ - Wanderung mit dem Förster - Hu, hu … das Schulgespenst geht um! - 40 Jahre Kita „Sonnenschein“ in Brüssow - Unsere diesjährigen ABC-Schützen! - Ein Besuch in Brüssow - Veranstaltungen - Gratulationen - Kirchliche Informationen - 1. Mitternachts-Fußballturnier in Baumgarten - Rückblick auf das Göritzer Dorffest - Second hand für jedermann

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

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Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Stellenausschreibung Bei der Stadt Brüssow ist in der Kita „Sonnenschein“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Erzieherin/Erzieher mit 30 Stunden/Woche (bedarfsbedingt auch mehr) in der Entgeltgruppe S 6 TVöD zunächst bis zum 31.09.2016 befristet zu besetzen. Zu den Arbeitsaufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehören u. a. die pädagogische Betreuung einer Kindergruppe, die Beobachtung und Dokumentation von Bildungs- und Entwicklungsprozessen sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern und Institutionen. Voraussetzung für die Tätigkeit ist der Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher.

Weiterhin sollte die/der Bewerberin/Bewerber über Konfliktund Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Eigeninitiative sowie soziale Kompetenz verfügen. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 31. August 2015 (Datum des Poststempels) an das Amt Brüssow -HauptamtPrenzlauer Straße 8 17326 Brüssow. Gern können Sie auch Ihre Bewerbung per Mail an folgende Adresse senden: d.kluender@amt-bruessow.de Mit der Bewerbung verbundene Kosten werden nicht erstattet.

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 14.07.2015 Beschluss 31/2015 lt. Beschlussvorlage 31/15 Festlegung von Betreiber und Standort der neuen Kita Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow stimmt den Fördermittelanträgen zur Errichtung einer neuen Kita in Brüssow zu. Notwendige Eigenmittel werden in den Haushaltsplan 2016 eingestellt. Dafürstimmen 13

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 31a/2015 lt. Beschlussvorlage 31/15 Festlegung von Betreiber und Standort der neuen Kita Die Bewirtschaftung der Kita soll nach Fertigstellung durch die Stephanus-Bildungs-GmbH vorgenommen werden. Dazu sind vorher entsprechende Verträge abzuschließen. Dafürstimmen 13

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 33/2015 lt. Beschlussvorlage 33/15 Festlegung von Betreiber und Standort der neuen Kita Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt den Neubau der Kita gemäß Variante 2 auf dem jetzigen Abenteuerspielplatz am Alten Sportplatz. Die jetzige Kita bleibt während der Bauphase erhalten. Dafürstimmen 12

Gegenstimmen 1

Enthaltungen 0

Beschluss 29/2015 lt. Beschlussvorlage 0029/15 Finanzielle Unterstützung Tourismusverein Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow stimmt der finanziellen Unterstützung in Höhe von 400,00 € für das Jahr 2015 und 1.000,00 € im Jahr 2016 an den Tourismusverein Brüssower Land e. V. zu. Dafürstimmen 13

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 27.07.2015 Beschluss 31 lt. Beschlussvorlage 31 Aufstellungsbeschluss sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeinde Schenkenberg trägt in ihrem Hoheitsgebiet zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen bei und leistet damit einen Beitrag zum nationalen Klimaschutz. Der mit Bescheid vom 22. Juli 2004 genehmigte sachliche Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ der regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim wird fortgeschrieben. Der erste Entwurf lag bereits 2011 vor, ein er-

neuter 2013. Die Fortschreibung zieht sich demzufolge schon über einen längeren Zeitraum hin. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan BerlinBrandenburg (LEP B-B), die Planungsgrundlage für den Regionalplan, wurde im Juni 2014 für unwirksam erklärt. Zwischenzeitlich wurde die Verordnung erneut verkündet und der LEP B-B gilt somit wieder. Eine Rechtsunsicherheit ist hier allerdings weiterhin gegeben. Ein Rundschreiben vom Städteund Gemeindebund (28.05.2015), der dies unterstreicht, ging den Ämtern und Gemeinden zu. In diesem wird die Bedeutung


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der gemeindlichen Flächennutzungsplanung unterstrichen (wesentliches Steuerungselement). Es wird empfohlen, soweit noch keine (Teil-)Flächennutzungspläne aufgestellt sind, entsprechende Verfahren einzuleiten. Infolge dieser Planungsunsicherheit auf regionaler Planungsebene möchte die Gemeinde die Windkraftnutzung im gesamten Gemeindegebiet städtebaulich ordnen. Verstärkt wird diese Absicht durch die allgemeine Tendenz, das Vorhabenträger Windkraftanlagenstandorte planen, die zwar in den rechtskräftigen Windeignungsgebieten liegen, aber in Teilbereichen in einem Abstand von weit unter 800 m zur Wohnbebauung liegen. Die Erarbeitung des sachlichen Teilflächennutzungsplans erfolgt auf Grundlage der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplans und unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung durch Windkraftanlagen. Auf dieser Grundlage werden die Kriterien der Gemeinde formuliert. Die Abgrenzungen der Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen werden entsprechend an die Örtlichkeiten der Gemeinde angepasst. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplanes. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch Auslegung des Vorentwurfes nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung

Anlage: Übersichtsplan – Grundlage für gemeindliche Planung

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auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Anlage:

Übersichtslageplan – Grundlage für gemeindliche Planung

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“. Mit der Erarbeitung des sachlichen Teilflächennutzungsplans erfolgt die planerische Steuerung und Untersuchung für Windkraftanlagenstandorte im gesamten Gemeindegebiet. Ziel ist es Flächen für die Windkraftnutzung als sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Windkraftnutzung“, sogenannte Konzentrationszonen, auf Grundlage der aktuellen Regionalplanung (Beschlüsse der 26. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 2. Dezember 2013) zu ermitteln und auszuweisen. Im Gegensatz sind Flächen, die nicht als Sondergebiet „Windkraftnutzung“ ausgewiesen sind, von einer Bebauung durch Windkraftanlagen ausgeschlossen (Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen und auf dessen Grundlage eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dafürstimmen 6

Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0


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Beschluss 32 lt. Beschlussvorlage 32 Erweiterung Geltungsbereich zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertretung hat am 20.02.2013 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ zur Konkretisierung der Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen beschlossen. Aufgrund der Tendenz zur übermäßigen Verdichtung von Windkraftanlagenstandorten innerhalb des Windeignungsgebietes Schenkenberg (gemäß Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ 2001/2004) möchte die Gemeinde alle Flächen des Windeignungsgebietes, die im Gemeindegebiet liegen, baurechtlich ordnen. Bisher deckte der räumliche Geltungsbereich zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ im Gemeindegebiet nicht komplett alle Flächen des Eignungsgebietes „Schenkenberg“ ab, wodurch einer ungewollten und ungeplanten Entwicklung der Windkraft im Gemeindegebiet ggf. nicht entgegengewirkt werden könnte. Infolge der historischen Entwicklung des Windeignungsgebietes Schenkenberg, dessen Grenzen aus dem Raumordnungsverfahrens 1996 in den rechtskräftigen Regionalplan übernommen wurden, ist eine Bebauung durch Windkraftanlagen bis auf 600 Meter an die Wohnbebauung heran möglich. Angesichts der vorhandenen Windkraftanlagenstandorte und der aktuellen Anlagenhöhen bis etwa 200 m ist ein solcher Abstand in Bezug auf das Vorsorgeprinzip und dem vorbeugenden Immissionsschutz zu überprüfen. Eine grundsätzliche Bebaubarkeit beabsichtigt die Gemeinde aufzuheben. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass die Regionalversammlung

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für die Neuerrichtung von Windenergieanlagen aktuell einen Abstand von 1.000 m vorsieht. Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB setzt eine eigene die Verweigerung begründende Planung voraus, die mit diesem Beschluss veranlasst wird. Die Genehmigungsbehörde ersetzt sonst regelmäßig das gemeindliche Einvernehmen, so mehrfach für Planungen in der Nachbargemeinde auf der Gemarkung Blindow. Ziel ist also die Festlegung von konkret bestimmten und abgrenzbaren Flächen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zulässig ist. Außerhalb dieser Flächen ist der Zubau von Windkraftanlagen unzulässig. Insbesondere ist in Anlehnung an die aktuellen Kriterien der Regionalplanung (Beschlüsse der 26. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 2. Dezember 2013) und in Bezug auf die Schallimmissionen eine Errichtung von Windkraftanlagen in einem Abstand von weniger als 800 m zur Wohnbebauung unzulässig. Anlage 1:

Übersichtlageplan räumliche Geltungsbereich zur 1. Änderung des Bebauungsplans

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“. Die Erweiterung dient der städtebaulichen Ordnung des durch die Regionalplanung ausgewiesenen Eignungsgebietes „Schenkenberg“ in Bezug auf die Windkraftnutzung. Die gesamten Flächen des Eignungsgebietes

Anlage 1: Lageplan 1 von 2 – Übersichtlageplan räumliche Geltungsbereich zur 1. Änderung des Bebauungsplans


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Anlage 1: Lageplan 2 von 2 – Übersichtlageplan räumliche Geltungsbereich zur 1. Änderung des Bebauungsplans

„Schenkenberg“, die im rechtskräftigen Regionalplan (Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ 2001/2004) ausgewiesen sind und im Gemeindegebiet liegen, sollen in Bezug auf die Errichtung von Windkraftanlagen konkretisiert werden. Die Gemeinde Schenkenberg erlässt über die im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flurstücke eine Veränderungssperre, um die Flächen hin-

Beschluss 34 lt. Beschlussvorlage 34 Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet zur 1. Änderung des B-Planes „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg Begründung zur Satzung: Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB ist, dass der Beschluss über die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplans gefasst und ortsüblich bekannt gemacht wurde. Ferner muss die in Aussicht genommene Planung ein Mindestmaß an Konkretisierung aufweisen und die Veränderungssperre muss zur Sicherung der Planung erforderlich sein. Die in Aussicht genommene Planung der Gemeinde erfüllt die gesetzlich geforderte Voraussetzung über das Mindestmaß der Konkretisierung der Planung: Mit Beschluss vom 20.02.2013 haben die Vertreter der Gemeinde Schenkenberg die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ (Beschluss Nr. 7) gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 3/Woche 12 vom 20.03.2013 ortsüblich bekannt gemacht.

sichtlich der gemeindlichen Planungsabsichten und -ziele zu schützen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den 2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ zu erarbeiten und entsprechend ändern zu lassen. Dafürstimmen 6

Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Bereits im Rahmen des Änderungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ hat die Gemeinde Schenkenberg die mit der Planung verfolgten Ziele benannt. Die Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen sollen konkretisiert und städtebaulich geordnet werden. Im Rahmen der zu dem Bebauungsplan durchgeführten frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Planungsziele und -inhalte weitergehend konkretisiert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 28.03.2013 bis einschließlich 05.05.2013 statt. Parallel lief die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Anschließend erfolgten die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ einschließlich Umweltbericht erarbeitet. Der Entwurf lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht vom 24.10.2013 bis einschließlich 26.11.2013 öffentlich aus. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 10/Woche 42 vom 16.10.2013 bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der


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Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Nach Sichtung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen muss der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans geändert und ergänzt werden. Zudem ergibt sich durch die Art der Ausweisung des Eignungsgebietes im satzungskräftigen Regionalplan, mit Abständen deutlich unter 800 m zur Wohnbebauung, die Möglichkeit, dass in Teilbereichen unter 800 m zur Wohnbebauung gebaut werden könnte, wie in der Nachbarkommune bereits passiert ist. Dadurch ergibt sich für die Gemeinde die Notwendigkeit steuernd zu planen und die Abstände zur Wohnbebauung zu sichern. Die Grundzüge der Planung sind infolge der Änderungen berührt. Der überarbeitete Entwurf einschließlich Umweltbericht sind erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Derzeit befindet sich der sachliche Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ in der Fortschreibung. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Fortschreibung des Teilregionalplans erstreckt sich bereits über einen längeren Zeitraum. Im aktuellen Entwurf der Fortschreibung (Stand Dezember 2013) liegt das überplante Gebiet zum Teil im Eignungsgebiet Windenergienutzung „Schenkenberg“. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes, kann erst erfolgen, wenn die Vereinbarkeit mit den Zielen und den Grundsätzen der Raumordnung durch die Landes- und Regionalplanung bestätigt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgesehen werden, wann die Fortschreibung zum Teilregionalplan rechtswirksam wird. Um die gemeindliche Planung zu sichern, steht ihr der Erlass von Veränderungssperren und Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB zur Verfügung. Von beiden Instrumenten wird sie Gebrauch machen. Die Gemeinde möchte ihre städtebaulichen Ziele mit dem Inkrafttreten des neuen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ umgesetzt wissen. Denn mit Inkrafttreten des Teilregionalplans und ohne rechtskräftigen Bebauungsplan bzw. dem Verfahrensstand nach § 33 BauGB kann ein Vorhabenträger nach § 35 BauGB bauen (privilegiertes Vorhaben), ohne die gemeindliche Planung, hier Festsetzungen des Bebauungsplans, berücksichtigen zu müssen. Zur Erreichung der Planungsabsicht der Gemeinde soll daher in dem überplanten Gebiet die Planung durch eine Veränderungssperre gesichert werden. Dazu zählt insbesondere, dass eine Errichtung von Windkraftanlagen in einem Abstand von weniger als 800 m zur Wohnbebauung unzulässig ist. Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung: - Siehe Anlage Dafürstimmen 6

Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Anlage Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK-

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Verf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung: § 1 Zu sichernde Planung Die Gemeindevertretung hat am 20.02.2013 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ zur Konkretisierung der Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen beschlossen. Die 1. Änderung erfolgt gemäß den von der Regionalplanung und der Gemeinde festgelegten Abstandskriterien. Aufgrund der Tendenz zur übermäßigen Verdichtung von Windkraftanlagenstandorten innerhalb des Windeignungsgebietes Schenkenberg möchte die Gemeinde mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ alle Teilbereiche des Eignungsgebietes, die innerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen liegen, städtebaulich steuern. Ziel ist es, innerhalb des sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windkraftnutzung“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO, die konkret bestimmten und abgrenzbaren Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen festzulegen. Außerhalb dieser festgelegten Baugrenzen ist das Errichten von Windkraftanlagen unzulässig. Sowohl die Anzahl als auch die Lage der Windkraftanlagen zueinander werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung geordnet. Insbesondere ist in Anlehnung an die aktuellen Kriterien der Regionalplanung und in Bezug auf die Schallimmissionen eine Errichtung von Windkraftanlagen in einem Abstand von weniger als 800 m zur Wohnbebauung unzulässig. Das überplante Gebiet ist sowohl im rechtskräftigen Regionalplan (Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ 2001/2004) als auch im überarbeiteten Regionalplanentwurf 2013 (Fortschreibung des Teilregionalplans) als Eignungsgebiet für Windenergienutzung („Schenkenberg“) ausgewiesen. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Veränderungssperre erlassen. § 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich verbindlich aus dem beigefügten Plan, der als Anlage 1 Teil der Satzung ist. Er entspricht dem räumlichen Geltungsbereich der von der Gemeinde Schenkenberg am 20.02.2013 beschlossenen 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ sowie der am 20.07.2015 beschlossen Erweiterung des Geltungsbereiches. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke der Gemarkungen Wittenhof, Schenkenberg und Kleptow: siehe Tabelle auf Seite 7 § 3 Rechtswirkungen (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet ist § 14 BauGB maßgebend. Es dürfen: a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungs-


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Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke der Gemarkungen Wittenhof, Schenkenberg und Kleptow: Gemarkung

Flur

Flurstück

Gemarkung

Flur

Flurstück

Gemarkung

Flur

Flurstück

Teilgeltungsbereich 1 von 3

Teilgeltungsbereich 1 von 3

Teilgeltungsbereich 2 von 3

Schenkenberg

1

35–36

Schenkenberg

2

338

Schenkenberg

1

76/2

Schenkenberg

1

38–44

Schenkenberg

2

406/2

Schenkenberg

1

87–93

Schenkenberg

1

45/2

Schenkenberg

2

407

Schenkenberg

1

99–102

Schenkenberg

1

46

Schenkenberg

2

437–440

Schenkenberg

1

127–141

Schenkenberg

1

48/1

Wittenhof

1

1/1, 1/2, 1/3

Schenkenberg

1

143–153

Schenkenberg

1

51

Wittenhof

1

2–39

Schenkenberg

2

146/2

Schenkenberg

1

57

Wittenhof

1

40/1–40/2

Schenkenberg

2

148–149

Schenkenberg

1

114

Wittenhof

1

55–56

Schenkenberg

2

151

Schenkenberg

1

143

Wittenhof

1

61–62

Schenkenberg

2

159–163

Schenkenberg

2

1/1–1/2

Wittenhof

1

71–73

Schenkenberg

2

458

Schenkenberg

2

2/1–2/2

Wittenhof

1

80

Schenkenberg

2

521

Schenkenberg

2

3–14

Wittenhof

2

15

Schenkenberg

2

576–598

Schenkenberg

2

16–23

Teilgeltungsbereich 2 von 3

Teilgeltungsbereich 3 von 3

Schenkenberg

2

24/1

Kleptow

1

253

Kleptow

1

16

Schenkenberg

2

25

Kleptow

1

258

Kleptow

1

17/1–17/2

Schenkenberg

2

26/1–26/2

Kleptow

1

264

Kleptow

1

41

Schenkenberg

2

27/1–27/2

Kleptow

1

292

Kleptow

1

233

Schenkenberg

2

28-32

Kleptow

1

294

Kleptow

1

235

Schenkenberg

2

33/2

Kleptow

1

308–309

Kleptow

1

277

Schenkenberg

2

34

Schenkenberg

1

62–66

Kleptow

1

279

Schenkenberg

2

35/2

Schenkenberg

1

71/1–71/2

Kleptow

1

283

Schenkenberg

2

36-40

Schenkenberg

1

72–73

Kleptow

1

287

Schenkenberg

2

242

Schenkenberg

1

74/1–74/2

Kleptow

1

321

Anlage 1: Lageplan 1 von 2 – Geltungsbereich der Veränderungssperre


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Anlage 1: Lageplan 2 von 2 – Geltungsbereich der Veränderungssperre

rechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. (3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Gemeinde. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. (2) Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gemäß § 17 BauGB tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Anlage 1: Geltungsbereich der Veränderungssperre Brüssow, 28.07.2015

Neumann Amtsdirektor

Verlustanzeige Am 17.07.2015 wurde zwischen 17.05 Uhr und 17.30 Uhr im Bereich der Postagentur Brüssow, der BHG Brüssow und Menkin, An der Chaussee, eine braune Geldbörse aus Kunstleder verloren. In der Geldbörse befinden sich Fahrscheine, eine vorläufige Bahncard, eine VBB-Abo 65plus Card, Personalausweis und etwas Geld. Der Finder wird gebeten, die Geldbörse beim Ordnungsamt Brüssow, Prenzlauer Straße 8, bei Frau Sternbeck abzugeben. Tel.: 039742/86042


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Bekanntmachung zur Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Kleptow Die Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow und der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg planen den Ausbau der Ortsdurchfahrt Kleptow, Landesstraße L26 auf der Grundlage einer Vereinbarung. In Verantwortung des Landesbetriebes erfolgt die Deckenerneuerung der Fahrbahn, durch die Gemeinde wird der Gehweg einseitig erneuert sowie die Regenentwässerung realisiert. Gleichzeitig erfolgt die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Gehwehbereich durch den NUWA. Die Arbeiten an der Trinkwasserleitung beginnen am 10. August 2015, dabei ist mit keinen wesentlichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Baubeginn für die Fahrbahn- und Gehwegarbeiten ist der 1. September 2015. Die Verkehrsführung erfolgt durch eine halbseitige Sperrung des jeweiligen Bauabschnittes.

Beim Aufbringen der Deckschicht auf die Fahrbahn wird eine kurzzeitige Vollsperrung notwendig, diese wird voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2015 für maximal 1 Woche sein. In der Woche ab 24. August 2015 wird eine Anwohnerversammlung mit den Bürgern aus Kleptow stattfinden, eine Einladung erfolgt gesondert per Aushang im Bekanntmachungskasten.

Neumann Amtsdirektor

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld Die Gemeindevertretung Schönfeld hat am 09.04.2015 die erste Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Bescheid vom 09.07.2015 (Az. 63-01335-15-15) durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann den Bebauungsplan, die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB in den Räumlichkeiten des Amtes Brüssow, Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow (Zimmer 1) während der Dienststunden einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs.

3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Ferner wird auf § 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hingewiesen. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ist danach unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. § 3 Abs. 4 Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten. Brüssow, 23.07.2015 Neumann Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung Die von der Gemeindevertretung am 09.04.2015 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönfeld vom 05.11.2009 in Form der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegen die Planzeichnung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönfeld in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit

vom 17.08.2015 bis einschließlich 04.09.2015 zu jedermanns Einsicht aus. Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1) Zeit: Di. und Do. während der Dienststunden Mo., Mi. und Fr. nach telefonischer Anmeldung Brüssow, 23.07.2015 Neumann Amtsdirektor


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Informationsveranstaltung Inbetriebnahme Breitbandinternetversorgung in Brüssow Werte Bürgerinnen und Bürger,

Die Veranstaltung findet statt

das Amt Brüssow lädt zusammen mit der Deutschen Telekom zu einer Informationsveranstaltung ein. Anlass ist der Abschluss des Breitbandinternetausbaues im Gebiet der Stadt (Kernstadt sowie Grimme, Hammelstall, Klausthal, Menkin, Moor und Stramehl). Während der Veranstaltung erhalten Sie mehr Hintergrundinformationen, Informationen zu bestehenden Verträgen und zur Nutzung Ihrer bestehenden Telekommunikationsendgeräte. Des Weiteren werden Ihre Fragen zum Thema Breitbandinternet beantwortet.

am Mittwoch, 26. August 2015, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Amtes, Prenzlauer Straße 6, 17326 Brüssow Neumann Amtsdirektor

gez. Lange Telekom Deutschland GmbH, Regionalmanager für Oberhavel, Barnim und Uckermark

Zur Inbetriebnahme der schnellen Internetverbindung in den anderen Gemeinden finden ebenfalls Informationsveranstaltungen statt. Die genauen Termine konnten von der Telekom bisher nicht benannt werden. Es erfolgen rechtzeitig Informationen über das Amt Brüssow.

Neumann Amtsdirektor

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

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Impressum Nichtamtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: - Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren. - Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto. - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit Kindertag in Göritz Thema des internationalen Kindertages ist „das Wohlergehen der Kinder“ und das in vielen Ländern auf der ganzen Welt. Anlass genug, um einen ganzen Tag in Feierlaune zu verbringen. Schon am frühen Vormittag zogen alle Kinder der Kita „Gänseblümchen“ Göritz mit bunten Fähnchen und Bollerwagen in den Labyrinthpark nach Malchow. Hier gab es bei allerschönstem Sonnenschein eine Menge zu erleben. Die Großen rasten durch die unterschiedlichsten Labyrinthe und die Jüngsten fühlten sich in der Sandkiste ganz wohl. Zum Mittagessen gab es heiße Würstchen und ein Salatbuffett. Der „Lila Bäcker“ versorgte uns mit frischen Brötchen und so war das Mittagessen perfekt. Während sich die Kleinen in den wohlverdienten Mittagsschlaf in die Kita zurückzogen, konnten die älteren Kinder eine Ruhepause im Labyrinth genießen und neuen Schwung für den Nachmittag holen, denn da flog Hexe Lilli auf ihrem Besen über Malchow.

Nach der Kaffeepause landete die Hexe auf ihrem Zauberbesen mitten im Labyrinthpark. Im Gepäck ein ganzes Haus gefüllt mit tierischen Überraschungen. Zum Vorschein kam ein Hahn, Papageien, ein Frettchen, Tauben, ja sogar eine Schlange und ein Igel waren dabei. Mit viel Musik, Spiel und Spaß gestaltete die Hexe Lilli den Nachmittag. Wir danken allen Eltern, die uns mit leckerem Kuchen und mit Salaten versorgt haben, und wir bedanken uns beim „Lila Bäcker“, der uns frische Brötchen backte. Ein besonders großes Dankeschön geht an den Förderverein der Kita „Gänseblümchen“, ohne deren finanzielle Unterstützung ein Fest in diesem Ausmaß wohl kaum realisierbar wäre. Kita „Gänseblümchen“ Göritz

„Schuljahresende, da ist doch sowieso nichts mehr los!“ Das stimmt vielleicht an der einen oder anderen Stelle, jedoch nicht an unserer Grundschule in Göritz. Am vorletzten Schultag gab es noch ein Highlight für Schüler und Lehrer, und das hieß: „Schatzsuche – ein Wandertag der ganz besonderen Art“ Und dank einer guten Vorbereitung und Planung durch die Klassen 5 und 6 unter Anleitung von Frau Bembennek und einfallsreicher Ideen des ortsansässigen Angelvereins wurde dieser Tag zu einem tollen Erlebnis. Die Schüler der genannten Klassen hatten sich Stationen ausgedacht, die auf dem Weg von der Schule bis zum Ziel, dem Schulzenpfuhl, von den Kindern der Klassen 1 bis 4 absolviert werden mussten um als Preis einen Buchstaben für das Lösungswort zu erhalten. Da musste gerätselt, gesungen, Fußball gespielt, Slalom gelaufen und geschätzt werden. Mit Eifer waren alle Gruppen dabei, versuchten mit vereinten Kräften schnellstmöglich an den Buchstaben zu kommen. Zwischendurch wurde dann schon mal überlegt, welches Wort denn wohl entstehen könnte. Endlich an der letzten Station angelangt, erwartete uns ein sehr gut vorbereitetes Partyzelt, unter welchem dann der Buchstabensalat zum Lösungswort „Klarer See“ zusammengesetzt werden konnte. Die Freude war riesig, als die Schatztruhe für jede Gruppe im Tausch gegen das Lösungswort gefunden wurde, die eine Vielzahl von süßen Leckereien enthielt.

Nachdem diese erste Aufregung überstanden war, hatten die Männer des Angelvereins Göritz unter Leitung von Uwe Kahn, der auch während des Schuljahres die Angel AG für die Kinder mit viel Engagement leitete, Sport- und Geschicklichkeitsspiele vorbereitet. Unter der Aufsicht von Herrn Michael Neuse, Jörg Schröder und Michael Halling konnten Magnetfische geangelt werden oder man übte sich im Stelzenlaufen, Abwurfball bzw. Fußballspielen. Fast wie zu Weihnachten gab es aus einem großen Überraschungssack nette Kleinigkeiten als Preise, die auch sogleich ausprobiert werden mussten.


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Zur Mittagszeit brodelte es in zwei großen Töpfen und die Kinderaugen leuchteten, als beim Deckel anheben Nudeln in Tomatensoße zum Vorschein kamen. Wie gut das Partyzelt war, merkten wir spätestens jetzt beim Essen, denn ein kräftiger Regenguss überraschte uns nun doch noch.

Gestärkt und glücklich ging es anschließend zurück zur Schule. „Es war so ein schöner Tag“, sagten viele Kinder und ich denke, mehr Worte bedarf es nicht. Ein ganz herzliches Dankeschön an den Angelverein Göritz für Speisen, Getränke, Preise und die Organisation, besonders an Herrn Neuse und Herrn Kahn, der hoffentlich auch im nächsten Jahr den Kindern eine tolle AG ermöglicht und natürlich an alle Beteiligten, die diesen Tag zu einem gelungenen Schuljahresabschluss werden ließen.

Von wegen „Es ist nichts mehr los“!

Wanderung mit dem Förster Am vorletzten Schultag machten wir uns noch einmal mit unserem Revierförster Herrn Konradi auf den Weg. Wir wanderten rund um den Brüssower See und erfuhren viel Wissenswertes über den Wald. Viele Fragen konnten wir bereits selbst beantworten, denn im Sachkundeunterricht hatten wir uns schon mit dem Thema „Wald“ beschäftigt. Nach dem Regen und den heißen Tagen genossen wir die frische Luft und den Anblick der malerischen Gegend. Sogar die Jungen unserer Klasse konnten sich der Romantik nicht entziehen, als wir ein majestätisch dahingleitendes Schwanenpaar beobachteten. Herr Konradi stoppte mehrmals um uns auf Besonderheiten hinzuweisen. Einige waren von der Wanderung schon sehr hungrig und so machten wir am „Hohen Ufer“ erst

einmal Pause und nahmen unser Frühstück ein. Dann setzten wir gestärkt unseren Weg fort. Herr Konradi ließ keine Gelegenheit aus, um erzieherisch auf uns einzuwirken. So führte er uns zum Park mit den vielen Skulpturen von Herrn Haase und machte auch am Ehrenmal für die gefallenen Soldaten aus dem 1. Weltkrieg halt. Es ist so wichtig, dass wir aus dem Leben unserer Eltern und Großeltern erfahren und mancher von uns wird sicher beim nächsten Besuch viele Fragen an Oma und Opa haben. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Konradi für diese Schulstunde der anderen Art. Klasse 4 der Regenbogengrundschule


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Hu, hu … das Schulgespenst geht um! Am 17. Juli 2015 feierten unsere elf zukünftigen Schulanfänger gemeinsam mit den Eltern und Erzieherinnen den Abschied vom Kindergarten. Während die Eltern und Erzieherinnen die letzten Vorbereitungen für das Fest trafen, unternahmen die Kinder einen „Ausflug zur Ostsee“. Der Sandkasten wurde als Strand umgestaltet und die „Ostseewellen“ kamen aus einer Kübelspritze bei uns an.

Bei Spiel, Spaß und Tanz verging die schöne Zeit an der Ostsee wie im Fluge und schon bald hieß es: „Schick machen und ab zur Party!“ Mit einem kleinen Programm zeigten die Kinder ihr Können und wurden mit einem kräftigen Applaus belohnt.

Da ja „Ostseeluft“ bekanntlich hungrig macht, stärkten wir uns mit den leckeren Würstchen vom Grill. Nun war es endlich soweit, unsere Großen wurden von den Erzieherinnen verabschiedet und erhielten ihre Portfolios und ein kleines Geschenk vom Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ e. V. Voller Spannung lauschten sie der Geschichte vom Schultütenbaum, der jedes Jahr zur Sommerszeit in der Nähe der Kita wachsen soll. Doch auf der Suche nach dem Bäumchen gab es einige Aufgaben zu lösen. Eine Schatzkarte war ihnen

dabei eine große Hilfe. Endlich waren alle Hürden gemeistert, die Schatzkiste gefunden, die Klappfigur mit Wasserbomben besiegt, die Bonbonschleuder erhascht und das Fensterrätsel geknackt und am Ende wurde wirklich ein Schultütenbaum entdeckt.

Der Abend klang gemütlich an der Feuerschale mit Knüppelkuchen und Marshmallows aus. Doch für unsere Kinder war der Abend noch lange nicht zu Ende, denn sie wollten eine Nacht mit den Erzieherinnen in der Kita übernachten. Um den Eltern den Abschied zu erleichtern, sangen die Mädchen und Jungen ein kleines Lied und begleiteten sie ein Stück des Weges. Auf dem Weg zurück zur Kita ist uns doch tatsächlich das ABC-Schulgespenst begegnet. Und es war völlig überrascht, dass alle Schulanfänger sooo… mutig und tapfer waren. Zur Nacht erzählten wir uns noch Schulwitze und nach der GuteNachtgeschichte schliefen alle gut ein.

Wir möchten uns ganz, ganz herzlich bei allen Eltern, Helfern, Sponsoren und beim Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ e. V. für die gute Zusammenarbeit bedanken. Das „Gänseblümchen-Team“ der Kita Göritz


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40 Jahre Kita „Sonnenschein“ in Brüssow Anfang der 50er Jahre wurde in einer alten Baracke hinter der Stadtmauer am alten Rathaus der Brüssower Kindergarten eröffnet. Räumliche und hygienische Bedingungen entsprachen bald nicht mehr den Anforderungen und so schufen sich die Bürger der Stadt mit viel Eigeninitiative einen neuen Kindergarten am alten Sportplatz, der am 4. Februar 1975 eröffnet wurde. Da die Kinderzahl in Brüssow zurückging, wurde 1991 die am Mühlwasser befindliche Kinderkrippe integriert. 10 Jahre später kamen auch die Hortkinder dazu. Seit 2001 werden Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder nun hier betreut. Viele Modernisierungsmaßnahmen wurden seit Bestehen in diesem Gebäude bereits vorgenommen. Die Erneuerung der Elektroheizung sowie der Fenster, die Erneuerung der Sanitäranlagen und auch die Isolierung der Außenwände zählen dazu. Ausgeführt wurden diese Arbeiten durch heimische Betriebe und finanziert durch die Stadt Brüssow. Die Benennung zur Kita „Sonnenschein“ liegt bereits mehr als 10 Jahre zurück, doch das von Karin Christiansen gestaltete Bild am Giebel des Gebäudes zeigt diese Bezeichnung seither.

Appetit auf ein Eis bekam, holte es sich an diesem Tag direkt in der Kita. Musik von der Disco erklang und das DRK-Spielmobil war dabei. Zum Abschluss des Tages wurde gegrillt.

Der Tag, an dem die Kita in Brüssow 40 Jahre besteht, nämlich der 24. Juli 2015, wurde besonders festlich begangen. Eltern und Gäste kamen an diesem Tag. Eine tolle Kaffeetafel war vorbereitet, die Kinder hatten Spaß auf der Hüpfburg. Etwas Besonderes waren Fahrten mit dem Polizeiauto und dem Feuerwehrauto. Auch Wasserspiele hielt die Feuerwehr bereit. Wer

Die stellvertretende Leiterin der Einrichtung Birgit Höppner bedankte sich bei den Gratulanten für die vielen Geschenke. Das wohl schönste war das symbolische Geschenk, mit dem der Amtsdirektor und Bürgermeister die Mitarbeiter, Eltern und Gäste überraschten, nämlich der Nachricht, dass es nun ein neues Kita-Gebäude geben wird. Dieses soll direkt neben der alten Kita als Zweigeschosser mit Platz für 90 Kinder errichtet werden.

Als Bauherr tritt die Stadt Brüssow auf, betrieben werden soll es von der Stephanus Bildung gGmbH. Dazu haben sich die Stadtverordneten auf ihrer Juli-Sitzung entschlossen. Ist die Finanzierung komplett geklärt, so kann nach der Projektplanung 2016 der Bau beginnen. Text und Fotos H. R.


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Unsere diesjährigen ABC-Schützen! Ein Höhepunkt beim Abschlussfest der Kita „Sonnenschein“ in Brüssow war die Nachtwanderung durch die Stadt. Die Kinder fanden es total cool, durch Brüssow zu streifen, wenn alles schläft. Kein Mensch, kein Auto war zu später Stunde zu sehen. Ein bisschen gruselig war es, als wir an die große Kirchentür klopften. Beim Bäcker schauten die Kinder mit ihren Taschenlampen in die Auslage. Brot und Kuchen waren verkauft. Bei der Apotheke stellten sich alle für ein Erinnerungsfoto auf. (s. Bild re.) Wir wünschen unseren ABC-Schützen viel Spaß in der Schule. Die Erzieherinnen aus der Kita

Ein Besuch in Brüssow Wir, die Kinder der 2. Klasse der Grundschule „Anna Karbe“ Gramzow verbrachten unsere 1. Klassenfahrt vom 24.06. bis 26.06.2015 im Rüstzeitheim. Dort verlebten wir schöne und interessante Tage. Mehrere Spaziergänge nutzen wir um die Stadt, den See und den Park kennenzulernen. Dabei sammelten wir fleißig Pflanzen, die wir während des Aufenthaltes in der Badeanstalt im Team bestimmten und unsere Ergebnisse präsentierten. An diesem Nachmittag konnten wir leider nur mit den Füßen ins Wasser, es war noch kein Badewetter. Wir danken Herrn Trester für die interessante Museumsführung, Pastor Matthias Gienke für die Erläuterungen in der Kirche und Herrn Stordeur, der uns etwas auf der Orgel vorspielte. Mit Neugierde und Interesse bestaunten wir die Arbeiten von

Herrn Haase auf dem wunderschönen Gelände. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Haase, sie stimmte spontan zu, als wir nachfragten, ob wir uns die Arbeiten ihres Mannes ansehen dürfen. Einen gemütlichen Abend beim Grillen und am Lagerfeuer fanden wir ebenso toll, wie das Riesentrampolin auf dem Hof des Rüstzeitheimes. Ein besonderer Dank gilt dem Küchenteam des Alten- und Pflegeheims unter Leitung von Herrn Frommhold. Jeden Tag bekamen wir dort unser tolles Mittagessen in angenehmer und freundlicher Atmosphäre. Viele Grüße aus Gramzow. Kinder der 2. Klasse und die Mutti’s, die sie begleitet haben, und ihre Lehrerin Frau Densdorf

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Rechtsanwalt dipl.-jur. Robert Zeisler Wie ein Fels in der Brandung – so sollte ein Rechtsanwalt für den Mandanten sein. Zuverlässig, vertrauenswürdig, verständnisvoll für die sachlichkühle Ehrlichkeit von uns Nordländern – das sagt man, macht meine Persönlichkeit aus. Gebürtig aus Frankfurt (Oder), habe ich Rechtswissenschaften an der Rostocker Universität studiert, die mir den Titel Dipl.Jur. verliehen hat. Besonderes Interesse habe ich dabei dem Kommunikationsrecht gewidmet, dass ich im Schwer-

punkt mit der Examensnote Prädikat absolvierte. Fragen rund um das Internet standen dabei im Mittelpunkt. Zwei meiner Stationen im Referendariat führten mich zudem zur Handelskammer Brandenburg, Region Ostbrandenburg, denn für mich sind nicht nur große, sondern auch kleine Unternehmen der Motor der die Gesellschaft antreibt. Als einer der derzeitigen Geschäftsführer der Gesellschaft für Gesundheit und Pflege mbH in Angermünde habe ich selbst

den nötigen Unternehmergeist. Doch auch andere brauchen Schutz und Unterstützung – als Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Brandenburg weiß ich das nur zu gut. Fragen des SGB II sind auch hier immer wieder ein Thema. Ab sofort werde ich die bestehende Kanzlei in Löcknitz erweitern und stehe in allen rechtlichen Angelegenheiten auf allen Sachgebieten als Beratung und Vertretung zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Anja Delander Chausseestr. 2a 17321 Löcknitz Tel: 039754-523930 www.kanzlei-delander.de Bürozeiten: Mo., Mi., Fr. 9 bis 12 Uhr Di. und Do. 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Auch nach Vereinbarung!


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Veranstaltungen Veranstaltungen in den Gemeinden

Baumgarten rockt gegen Rechts

Samstag, 22. August 11.00 Uhr Tag der offenen Tür, Ortsfeuerwehr in Göritz 14.00 Uhr 8. Carmzower Familiensportfest

Der Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e. V. veranstaltet am 05.09.2015 um 15.00 Uhr sein erstes Musikkonzert. Dabei möchten wir ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen, hierbei werden wir tatkräftig von insgesamt neun Musikgruppen unterstützt. Unter anderem Abbruch, Unterbäzahlt, Cold Breath, EGAL aus Prenzlau, Krückenkrieger aus Eberswalde, Bluthuf, Fahrenheit, Mostrich und der Kirchenchor aus Schönfeld. Da es aber nur eine beschränkte Kartenanzahl von 777 gibt, sollte man sich schnell seine Karten im Vorverkauf sichern. Vorverkauf 10,00 € und Abendverkauf 15,00 €.

Samstag, 29. August Dorffest in Wallmow Samstag, 5. September Familiensportfest in Göritz Samstag, 12. September Pflaumenfest in Trampe Samstag, 19. September 3. MODERNE MUSIK in der Brüssower Kirche, 19.00 Uhr Samstag, 26. September 15. Kartoffelfest mit Abendtanz in Baumgarten

Vorverkauf unter 0152/37117926 oder kulturundfreizeitvereinbaumgarten@googlemail.com Wir freuen uns auf alle Besucher, Bands und eine tolle Zeit.

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Anglerverein Brüssow Samstag, 29. August (7.15 Uhr) 3. Hegefischen am Krebssee Samstag, 12. September 2. Nachtangeln Ganznowsee von Land und Kahn (19.15 Uhr)


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Die Ortsfeuerwehr Göritz lädt ein Die Angehörigen der Ortsfeuerwehr Göritz laden sie herzlich zum „Tag der offenen Tür“ ein. Sie können sich über die Aufgaben und die Arbeit der Ortsfeuerwehr Göritz informieren. Der „Tag der offenen Tür“ findet am 22.08.2015 statt. Gegen 11.00 Uhr startet ein Festumzug der Feuerwehren am Bahnhof. Er führt durch den Ort zum Festplatz am Feuerwehrgerätehaus. Dort erwartet die Feuerwehrleute und ihre Gäste gegen 12.00 Uhr ein schmackhaftes Mittagessen aus der Feldküche. Mit einem anschließenden Festappell sollen die Leistungen der Göritzer Feuerwehrleute gewürdigt und daran erinnert werden, dass seit 1930 in Göritz eine Freiwillige Feuerwehr besteht. Die Freiwillige Feuerwehr ging aus der bereits in den zwanziger Jahren bestehenden Pflichtfeuerwehr hervor. Mehrere Großbrände (1929 und 1930) in Göritz hatten gezeigt, dass eine wirksame Brandbekämpfung durch die Pflichtfeuerwehr nicht gegeben war. So strebte man auch in Göritz danach, das System der Brandbekämpfung im Ort neu zu organisieren und gründete die Freiwillige Feuerwehr. Ab 14.00 geben die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Baumgarten, mit verschiedenen Vorführungen einen Einblick in die vielfältige und hoch interessante Arbeit. Es wäre toll, wenn sich auch Kinder und Jugendliche aus Göritz zur Mitarbeit zusammenfinden würden. Die Jugendfeuerwehr Göritz hatte sich leider vor einigen Jahren aufgelöst, da es an Mitgliedern mangelte. Nun soll die Nachwuchsarbeit neu belebt werden. Ab 15.00 wollen die Feuerwehrleute mit ihren Gästen und den Festbesuchern an einer zünftigen Kaffeetafel den Nachmittag bestreiten und der gegen 16.00 Uhr vorgesehenen Bekanntgabe der Tombolagewinner entgegenfiebern. Ab 19.30 Uhr laden die Göritzer Feuerwehrleute zum Tanzabend ins Feuerwehrhaus. Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist kostenlos. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Bringen Sie gute Laune mit – wir freuen uns auf ihren Besuch und auf ein schönes Fest zum 85. Feuerwehrgeburtstag. Ihre Ortsfeuerwehr Göritz

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Kulturhaus Kino Brüssow Sa., 15.08. Sommerfilm in Wallmow in der Karibu-Scheune St. Vincent – Alles andere als heilig, 20.00 Uhr Sa., 22.08. ca. 22.00 Uhr (nach Einbruch der Dunkelheit) Sommerfilm in der Kirchenruine Battin Madame empfiehlt sich Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €)

3. MODERNE MUSIK in Kirchen Ort:

Brüssower Kirche am 19.09.2015 um 19.00 Uhr Genre: Gospel, Charts, Rock/Pop Musiker: Posaunenchor Wallmow/Brüssow, die Band NETZLOH aus Wallmow und Clemens Schmidt an der Orgel Veranstalter: Matthias Reich, Florian Matz und Tobias Reich Im letzten Jahr durften wir ca. 150 Besucher begrüßen und freuen uns auch in diesem Jahr über ihren Besuch. Danke an Sponsoren und Unterstützer! Eintritt frei! Das „Moderne Musik in Kirchen“-Team Matthias Reich, Florian Matz und Tobias Reich Gewerbliche Anzeigen


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Unser diesjähriges

Schibri-Preisrätsel

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ei, Schauen Sie vorb esuch! f Ihren B wir freuen uns au Schibri-Verlag

lösen Sie in diesem Jahr direkt an unserem Stand L20 im Luisensaal auf der Leistungsschau am 12.09.2015 in Pasewalk. Die Auslosung erfolgt um 17.30 Uhr auf der Bühne.

Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757 E-Mail: info@schibri.de


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Gratulationen Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im September 2015 Brüssow 02.09. Anna Fierek 05.09. Anni Albrecht 05.09. Olga Czajka 05.09. Erika Lemke 07.09. Anke Frischmann 07.09. Doris Müller 09.09. Wieslawa Podemska-Brand 10.09. Gisela Holey 12.09. Hans Kohn 12.09. Hans Lehmann 13.09. Gisela Gärtner 16.09. Karin Scheel 17.09. Irma Ruf 17.09. Siegfried Schulz 20.09. Vera Müller 22.09. Peter Eilmes 23.09. Wolfgang Sendzick 24.09. Edith Sorge 25.09. Reinhardt Barth 26.09. Reinhard Mertens 28.09. Elsbeth Glöde 29.09. Renate Böttcher 30.09. Heinz Gueffroy 30.09. Maria Müller

zum 69. zum 63. zum 88. zum 75. zum 75. zum 69. zum 90. zum 61. zum 88. zum 66. zum 75. zum 81. zum 68. zum 66. zum 88. zum 62. zum 63. zum 88.

Brüssow OT Bagemühl 02.09. Bärbel Kapell 05.09. Barbara Paszek 08.09. Ruth Schulz 10.09. Karl Wallasch 27.09. Edwin Grossmann

zum 64. zum 61. zum 82. zum 76. zum 60.

Brüssow OT Grünberg 12.09. Hildegard Fillinger 16.09. Margot Raasch 25.09. Lydia Altaner

zum 79. zum 69. zum 60.

Brüssow OT Woddow 11.09. Else Devantier 13.09. Max Schimmelpfennig 26.09. Wolfgang Roggow

zum 81. zum 82. zum 75.

Brüssow OT Grimme 05.09. Ursula Ader

zum 64.

zum 61. zum 86. zum 84. zum 65. zum 77. zum 68.

13.09. Doris Beyer 23.09. Klaus Mehlhorn

zum 75. zum 64.

Brüssow OT Frauenhagen 10.09. Dieter Mittelstaedt

zum 76.

Brüssow OT Hammelstall 11.09. Gabriele Trinkaus

zum 66.

Brüssow OT Moor 27.09. Günter Otto

zum 77.

Brüssow OT Menkin 07.09. Karin Kuhnt 20.09. Christoph Kutter 24.09. Klaus Beister 26.09. Uwe Böning

zum 63. zum 62. zum 70. zum 74.

Carmzow 04.09. Sieglinde Thoese 22.09. Heinz Pöller

zum 67. zum 62.

Wallmow 06.09. Doris Barkowski 15.09. Gerd Henning 27.09. Renate Schulz

zum 61. zum 60. zum 83.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow 11.09. Hans-Joachim Zepernick zum 74. 27.09. Kurt Kahn zum 65. Carmzow-Wallmow OT Hedwigshof 14.09. Anita Neuendorf zum 75. 15.09. Waltraut Döhring zum 78. Göritz 07.09. 07.09. 15.09. 15.09. 18.09. 20.09. 20.09. 27.09. 29.09. 30.09.

Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am

Donnerstag, dem 24.09.2015 Redaktionsschluss: 07.09.2015

Werbeanzeigen Anzeigenschluss ist am 11.09.2015. Tel.: 039753/22757

Heidemarie Bettlewski Monika Dähn Inge Vilter Ilse Wendorf Helmut Loewe Karin Fliegel Hannelore Makowiak Gisela Ninnemann Dr. Dieter Keßler Herbert Suckow

zum 62. zum 64. zum 78. zum 78. zum 78. zum 65. zum 77. zum 73. zum 72. zum 79.

Göritz OT Malchow 07.09. Peter Stoldt 17.09. Manfred Eisner 22.09. Gudrun Kahn

zum 61. zum 68. zum 62.

Schenkenberg 10.09. Siegfried Runge 20.09. Elke Penkert

zum 62. zum 61.

Schenkenberg OT Ludwigsburg 21.09. Alicja Bronislawa Wozniak zum 74. 30.09. Gertrud Bialosek zum 90. Schenkenberg OT Baumgarten 09.09. Friedhelm Kotschote zum 60. 11.09. Klaus-Dieter Ziese zum 62. 15.09. Willi Zernke zum 62. 27.09. Günter Schulz zum 61. 28.09. Heinz Rollin zum 80. Schenkenberg OT Kleptow 14.09. Wilfried Gohlke 14.09. Editha Walkhoff

zum 62. zum 63.

Schenkenberg OT Dauerthal 15.09. Jürgen Sojka zum 64. 30.09. Gabriele Müller zum 65. Schönfeld 10.09. Lothar Kähms 28.09. Elisabeth Kähms 28.09. Bruno Makowiak

zum 66. zum 89. zum 76.

Schönfeld OT Klockow 02.09. Irmgard Britt 05.09. Doris Trebbin 06.09. Heinz Wilke 08.09. Eberhard Krohn 17.09. Herbert Kohli 18.09. Jürgen Klienowski 21.09. Hannelore Seiler 30.09. Heinz Licht

zum 79. zum 67. zum 75. zum 68. zum 83. zum 67. zum 62. zum 63.

Schönfeld OT Neuenfeld 24.09. Adelheid Östreich

zum 81.

Goldene Hochzeit feiern am 25. September 2015 Margot & Bruno Makowiak aus Schönfeld Es gratulieren recht herzlich Behnke, ehrenamtl. Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 08/2015

Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow

Gottesdienste August/September 16.08.2015 10.00 Uhr Brüssow 23.08.2015 10.00 Uhr Brüssow 30.08.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Fahrenwalde 06.09.2015 10.00 Uhr Brüssow 13.09.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Bagemühl 19.09.2015 19.00 Uhr Moderne Musik in Kirchen 20.09.2015 14.00 Uhr Jubiläumskonfirmation in Brüssow mit Abendmahl

Benefizkonzert zum Pflaumenfest in der Tramper Kirche am 12. September 2015 um 15.00 Uhr Unsere Kirche braucht dringend Hilfe und der Turm ist einsturzgefährdet. Aus diesem Grund wird es ein Benefizkonzert von den Musikern der Universität Stettin bei uns geben. Der Eintritt ist frei und alle Spenden sind für den Turm bestimmt. Moderne Musik in Kirchen am 19. September 2015 um 19.00 Uhr Wir freuen uns, dass wir nun zum dritten Mal diese Veranstaltung in unserer Kirche durchführen können. Mit dabei sind unser Posaunenchor und viele weitere Personen. Herzliche Einladung zum Konzert in die Brüssower Kirche. Konfirmationsjubiläum in Brüssow am 20. September 2015 Wir haben versucht, so viele Namen und Adressen wie möglich für das Konfirmationsjubiläum herauszufinden. Aber es kann immer wieder passieren, dass wir Namen übersehen haben. Wer also vor 50, 60 oder 65 Jahren in unserem Pfarrsprengel konfirmiert wurde, ist herzlich zu diesem Tag eingeladen.

Bitte melden sie sich, wenn wir jemanden vergessen haben! Wer an einem anderen Ort konfirmiert wurde und gerne hier das Konfirmationsjubiläum feiern möchte, ist ebenfalls herzlich dazu eingeladen. Anmeldung im Pfarramt: 03974/280237 Gemeindeausflug 2015 nach Falkenwalde Wir wollen in diesem Jahr am 26. September 2015 nach Falkenwalde zu Mackensen fahren, auf den Spuren der Bekennenden Kirche. Frau PD. Dr. Anke Silomon wird uns begleiten. Für Verpflegung ist gesorgt! Abfahrt ist um 8.00 Uhr, Kosten: 35 Euro (alles inklusive), Kinder: 15 Euro, Anmeldungen unter: 80237 Information Türkeireise „Auf den Spuren des Apostel Paulus“ 2016 Die Kirchengemeinde Brüssow und Penkun beabsichtigen, im Jahr 2016 in die Türkei zu fliegen. Viele haben uns angesprochen, ob wir nicht eine weitere Reise anbieten können. Nun wollen wir auf den Spuren des Apostel Paulus in die Türkei und dort von Antalya nach Istanbul reisen. Wir laden Sie zu einem Informationsabend ein. Er findet am 8. September um 19.00 Uhr im Alten Pfarrhaus statt.

Weitere Termine Männerkreis Seniorenkreis 50plus

Das nächste Treffen findet am 16. September statt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Brüssow. Unser nächstes Treffen findet am 31. August um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus statt! Das nächste Treffen findet am 26. August, 14.00 Uhr im Alten Pfarrhausstatt!

Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 21.08. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 23.08. 09.00 Uhr Baumgarten 10.15 Uhr Göritz 16.00 Uhr Malchow, Uckermärkische Musikwochen zu Gast „Ensemble La Monvance“ Fr., 28.08. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 30.08. 10.00 Uhr Klockow Familiengottesdienst zum Schulbeginn Fr., 04.09. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 06.09. 10.30 Uhr Cremzow, Einweihung des Kirchenleuchters (Erntedank, Kindergottesdienst, anschließend sind alle Besucher von der Carmzower Agrar GmbH zum Mittag eingeladen) Fr., 11.09. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 13.09. 10.15 Uhr Göritz, Taufe Fr., 18.09. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss Weitere Termine und Vorankündigung - Uckermärkische Musikwochen in Malchow, 23. August 2015 um 16.00 Uhr "Ensemble la Mouvauce" - 25. Frauenfreizeit vom 10. bis 13. September 2015 in Baden-Baden

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Tagesfahrt am 22. August 2015 nach Möglin, mit Pfr. Schneider, mit Andacht Besuch Museum im Gutshaus, Dampferfahrt mit Kaffee und Kuchen, Freizeit und Abendessen Sommerfest in Ludwigsburg mit Andacht, Bläsern, Singen, Programm der Kindertagesstätte Göritz und „Köstliche Zeiten“ Geschichten von Hans Fallada, Lesung mit Sabine Lang, Dienstag 8. September um 14.00 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg Gut Baumgarten, Open-Air-Gottesdienst zur Eröffnung Kartoffelfest – Tag der Regionen, 26. September, 10.00 Uhr Buchlesung, Andreas Schorlemmer liest aus „Manchmal hilft nur Schweigen“, Donnerstag 15. Oktober um 19.00 Uhr Gutshaus Ludwigsburg (zugesagt, Termin nicht bestätigt) 3. Malchower Talentpodium – Teilnehmer des Internationalen Malchower Kirchenpreises musizieren mit dem Preussischen Kammerorchester, Sonntag 8. November 2015 um 16.00 Uhr in der Kirche Malchow

Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flöten- + Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (02.09.), Göritzer Frauenkreis (19.08.), Klockower Kaffeerunde, Gemeindekirchenrat (14.09. um 19.30 Uhr im Jugendhaus Klockow)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!


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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 1. Mitternachts-Fußballturnier in Baumgarten

Am 18.07.2015 veranstaltete der Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e. V. auf dem Sportplatz der FFw in Baumgarten sein 1. Mitternachtsturnier. Das Turnier begann um 20.00 Uhr mit Spaßspielen. Björn Radecke legte, nach wenigen Startschwierigkeiten, beim Torwandschießen richtig vor, was bei so manchen Fußballspielern den Ehrgeiz weckte. Es entbrannte ein sportlicher Wettstreit im Gummistiefelweitwurf, Torwandschießen und Bierkistenrennen. Das eigentliche Turnier begann um 20.00 Uhr und endete mit der Siegerehrung um 2.30 Uhr. Das erste Mitternachtsturnier und somit den Wanderpokal des Kultur- und Freizeitverein

gewann Blücher Schenkenberg (14 Punkte, 14 : 4 Tore), 2. wurde Preußen Menkin (10 Punkte, 6 : 7 Tore), und 3. wurde „Weltauswahl“ Klockow (9 Punkte, 10 : 5 Tore). Der Fairplay-Pokal ging an Björn Radecke (1. FC Hinterhof Prenzlau) und der Pokal für den Besten Torwart sicherte sich Mathias Rutz (Stadtwerke Prenzlau). Abgerundet wurde der Abend mit der Musik von DJ Modjo sowie leckeren Sachen vom Grill und frisch gezapften Fassbier. Ein besonderer Dank gilt allen freiwilligen Helfern, die dazu beigetragen haben, dass der Abend so gelungen war.

Gewerbliche Anzeigen

Fotos & Text: Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e. V.


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Rückblick auf das Göritzer Dorffest Immer am zweiten Juniwochenende findet in Göritz das Dorffest der Gemeinde statt. Immer wieder eine neue Herausforderung für das Festteam, denn das Göritzer Dorffest ist seit Jahren ein Besuchermagnet. Livegesang, Tanzmusik, Westernklänge und viele Darbietungen standen auf dem Programm. Nur das Wetter hatte sein eigenes. Nach vielen Jahren gab es beim Fest mal wieder Regenschauer, die jedoch dem Besucherstrom keinen wesentlichen Abbruch taten. In diesem Jahr erfreuten die Kitakinder und die Schüler der heimischen Grundschule einmal mehr die Besucher, Eltern und Großeltern. Mit Gesang, Mitmachliedern, Sketchen und dem Theaterstück „Ausflug der alten Damen“ boten sie ein tolles unterhaltsames Programm. Man sah viele schmunzelnde, stolze und auch staunende Gesichter im Publikum. Göritz sucht nicht, Göritz hat schon kleine Superstars. zum Publikum und überzeugten mit ihrem Können. Die Technik funktionierte tadellos. „Ein ganz wichtiger Punkt bei einem Auftritt in dieser Größenordnung“, sagten sie. Sie sorgten für Stimmung, zum Mitsingen und für eine volle Tanzfläche. Eine tolle Band. Neben den vielen Kinderattraktionen auf dem Festplatz waren wieder die gewohnten Versorgungsstände zu finden. Traditionell ist inzwischen der Auftritt der Frauentanzgruppe geworden. Abschließend wurde mit dem Publikum ein Tanz geprobt. Das machte Spaß. Ganz schön clever von den Damen, die somit für weitere Mitglieder warben. In diesem Jahr beendete die Tanzgruppe das Nachmittagsprogramm. Bürgermeister Daniel Pohl bedankte sich mit Blumen.

Die Erzieher der Kita brauchten nicht lange, um die Besucherkinder mit einzubeziehen. Ein dichter Zuschauerbogen säumte die Tanzfläche. Auch wenn beim Programm der Schule alles so locker dargeboten wurde, konnte man Backstage erkennen, wie zum Beispiel das Lehrerteam mitfieberte und dass viel Probenarbeit dahinter steckte. Leider versagte hier mehrfach die Technik, die dazu am Nachmittag vom Gesangsduo „Two for Fun“ genutzt wurde. Für alle sehr ärgerlich und enttäuschend. Zumal an der Bühne bereits hohe Lautsprechertürme und ein Technikerzelt für die Abendveranstaltung bereit standen. Aber eben für den Abend … Nach vielen Jahren sollte nun wieder mal eine Live-Band zum Tanz spielen. Warum in die Ferne schweifen, denn das Gute lag so nah. Die Band „Jukebox“ probt im Gemeindehaus. Um den heimischen Schlagzeuger, Denny Schmidt, reihen sich fünf weitere Bandmitglieder aus Prenzlau und der Umgebung, alle mit Leib und Seele Uckermärker. Sie fanden recht schnell

Die neuen Mitglieder des, sich in Gründung befindenden, Fördervereins der Grundschule Göritz machten in einheitlichen Shirts auf sich aufmerksam. Sie informierten über Ihre Anliegen und Ziele und warben um Mitglieder. Gesucht wurden auch Sponsoren, Helfer und Paten für den geplanten Neubau eines öffentlichen Spielplatzes. Auf einer Infotafel stellten Cathleen Helmholz und Karla Schmidt das Projekt der Privatinitiative vor. Allen Mitwirkenden, Helfern, Kinder, Kuchenbäckern und Sponsoren sei an dieser Stelle für diesen schönen Tag gedankt.


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Second hand für jedermann Viele Bürger bestücken unsere DRK-Altkleidercontainer mit Bekleidung aller Art, die keinen Platz mehr im Kleiderschrank haben und dafür sind wir dankbar. Viel zu schade wäre es, diese zu entsorgen, denn sie können noch gut getragen werden. So kommen Hose, Rock, Bluse und Kleid in unsere Kleiderstuben und erfreuen so manchen neuen Besitzer, ob jung oder alt. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sortieren in vielen Stunden diese Kleiderspenden und bereiten sie für die Kleiderstuben auf. Modischer Chic, Sauberkeit, saisonaler Bedarf und Vielfalt in Angebot und Größe, das sind Kriterien, die dabei Berücksichtigung finden. Unsere Einrichtungen sind Kleiderstuben für jedermann und so findet hier auch jeder etwas nach seinem Geschmack. Eine Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden. Dieses Angebot des DRK kann jeder zu kleinen Preisen nutzen. Monatlich findet ein Aktionstag statt, an dem Mann oder Frau auch mal auf Schnäppchenjagd gehen kann. Finden sie selbst heraus, was sich aus zweiter Hand noch gut in Ihrem Kleiderschrank macht. Zusätzlich ist seit Juli dieses Jahres jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat unsere Mobile Kleiderstube in Klockow unterwegs, um auch hier im ländlichen Raum die Bürger zu erreichen. Immer zum Saisonwechsel starten die ehrenamtlichen Helfer eine zusätzliche Kleidersammelaktion. Dies wird wieder im Herbst der Fall sein. Machen auch Sie Platz im Kleiderschrank für die neue Saison. Die Nachfrage an Bekleidungsstücken hat keine besondere Saison. Warum immer viel Geld ausgeben für ein neues Outfit, wenn die Kleiderstube mit tollen Angeboten aufwartet. Gerade auch Kinder wachsen so schnell aus allem heraus. Umso wichtiger ist der Aufruf an Sie, hier mit einfachen Mitteln etwas Gutes in der Region und für die Region zu tun. Unsere Kleiderstube in Brüssow ist für viele zu einer der ersten Anlaufstellen geworden. Nicht nur Bürger der Uckermark nutzen diese Möglichkeit des günstigen Einkaufes, auch die zunehmende Zahl an Asylbewerbern kennt unsere Einrichtung und weiß sie zu schätzen.

Achten Sie auf die roten Kleidersammelbehälter des DRK und spenden Sie gut erhaltene und lieb gewonnene Bekleidung, für die sie selbst keine Verwendung mehr haben. Vieles davon findet einen dankbaren neuen „Träger“. Dringend benötigt werden Bekleidung in großen Größen und Spielzeug. Gerne begrüßen wir auch weitere interessierte Helfer und Helferinnen in unseren Reihen. Sie können sich in einem dankbaren und interessanten Ehrenamt engagieren. Unsere Öffnungszeiten: Kleiderstube Brüssow, Karl-Liebknecht-Platz 1 Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Tel.: 03984/8720-25 Mobile Kleiderstube Klockow am Gemeindezentrum jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 10.00 bis 13.00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


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