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Postwurfsendung sämtliche Haushalte

Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Information aus dem Fundbüro - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg - Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeits beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg - Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau - Informationsveranstaltung Inbetriebnahme Breitbandinternetversorgung im Vorwahlenbereich 039854 (Gemeinde Schönfeld, Carmzow-Wallmow, Schenkenberg) und 039851 (Gemeinde Göritz)

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Nicht Amtlicher Teil - Die Erinnerung wird bleiben … - Die „Kita Sonnenschein“ sagt Danke! - Zauberschule mit Hexe Klex – Abschlussfeier der Schulanfänger in der Kita Carmzow - Veranstaltungen in den Gemeinden - Impressionen 52. Parkfest, Ostfahrzeuge- & Oldtimertreffen - Gratulationen - Evangelisches Pfarramt Brüssow - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld - 8. Carmzower Familiensportfest – 22. August 2015 - Neue 380-kv-Freileitung Bertikow-Pasewalk nötig - Buch zur regionalen Geschichte von J. Hartfiel erschienen - Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Wohin nach der Schule? - Veranstaltung der Volkssolidarität

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 09/2015

Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Information aus dem Fundbüro Es handelt sich um einen Fundhund, der am 26. August 2015 in Trampe aufgefunden worden ist. Bitte melden Sie sich bei Rückfragen im: Amt Brüssow Telefon: 039742/86041 Ansprechpartner: Herr Reinecke

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld Beschlüsse vom 06.08.2015 Beschluss 29 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt, die Gartenpacht bei Abschluss eines neuen Pachtvertrages ab sofort auf 0,10 €/m² anzuheben. Eine Änderung der bisherigen Pachtverträge auf einen Pachtpreis von 0,10 €/m² hat zum 01.01.2017 zur erfolgen. Ja- Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 30 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt, die Pacht für Flächen zur Kleintierhaltung bei Abschluss eines neuen Pachtvertrages ab sofort auf 0,20 €/m² zu erhöhen.

Eine Änderung der bisherigen Pachtverträge auf eine Pachtpreis von 0,20 €/m² hat zum 01.01.2017 zu erfolgen. Ja- Stimmen 6

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 1

Beschluss 31 Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt, die Garagenpacht ab 01.01.2016 für alle Garagen der Gemeinde Schönfeld wie folgt festzulegen: 1. Garage 2. Garage

25,00 € 50,00 €

Ja- Stimmen 7

3. Garage 100,00 € Jede weitere Garage 150,00 €

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde Göritz Beschlüsse vom 26.08.2015 Beschluss 25 Stellungnahme zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windfeld-Uckermark, Klockow Ost“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz hat zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wind-

feld Uckermark, Klockow Ost“ folgende Anregungen und Bedenken: - keine Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg Beschlüsse vom 27.07.2015 Beschluss 36 Nutzungsvertrag und Dienstbarkeitsbewilligung IFE Windkraftanlagen Blindow Die IFE Windkraftanlage Blindow Bullenbruch GmbH & Co. KG und die IFE Windkraftanlage Blindow Vossberg GmbH & Co. KG, vertreten durch die IFE Park Management Prenzlau GmbH, planen im Windeignungsgebiet Schenkenberg die Errichtung und den Betrieb von jeweils einer Windkraftanlage (WKA) auf den Flurstücken 14 und 15 sowie 16 der Flur 4 der Gemarkung Blindow.

Zur Realisierung dieser Vorhaben wird das Flurstück 45/2 der Flur 1 der Gemarkung Schenkenberg für die Verlegung von Kabeln benötigt. Wobei sich die geplanten WKAen auf diesem Grundstück eine Kabeltrasse teilen sollen. Im Zuge des Betriebs der WKAen ist es möglich, dass dessen Betrieb durch mehrere Gesellschaften erfolgt. Eigentümer des genannten Flurstücks ist die Gemeinde Schenkenberg. Die Kabel werden unterirdisch in einer Tiefe von mindestens 1,20 m unter der Geländeoberfläche verlegt. Beidseitig der Kabeltrasse muss ein Schutzstreifen von 3,0 m freigehalten werden.


Nr. 09/2015

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nutzungszeitraum und Vertragslaufzeit sind auf 23 Jahre befristet, wobei eine dreimalige Verlängerung um jeweils 3 Jahre durch die Vorhabenträgerin möglich ist. Für die Gewährung der Rechte wird eine einmalige Entschädigung an die Grundstückseigentümerin von 1,50 € für jeden angefangenen Meter Kabeltrasse, der tatsächlich auf dem Grundstück verlegt wird, binnen 4 Wochen nach dem ersten Spatenstich gezahlt. Die Lage der Kabeltrasse ist dem angehängten Lageplan zu entnehmen. Es wird die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit beantragt, welche den Dienstbarkeitsberechtigten zur Verlegung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der zum Anschluss der WKA an das öffentliche Stromleitungsnetz, zu ihrer Verknüpfung untereinander sowie zu ihrem Betrieb erforderlichen elektrischen Leitungen einschließlich Telekommunikations- und Datenkabel berechtigt. Die Gemeinde Schenkenberg stimmt der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der IFE Windkraftanlage Blindow Bullenbruch GmbH & Co. KG und der IFE Windkraftanlage Blindow Vossberg GmbH & Co. KG, Freyschmidtstr. 10 b, 17291 Prenzlau für das Flurstück 45/2 der Flur 1 der Gemarkung Schenkenberg zu. Die Kosten der Eintragung im Grundbuch und der dafür benötigten Erklärungen und Bewilligungen trägt die Dienstbarkeitsberechtigte. Dafürstimmen: 5

Gegenstimmen: 1

Enthaltungen: 1

Beschlüsse vom 17.08.2015 Beschluss 38 lt. Beschlussvorlage 38 Stellungnahme zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windfeld-Uckermark, Klockow Ost“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg hat zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Klockow Ost“ folgende Anregungen und Bedenken: Der Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung ist einzuhalten. Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 42 lt. Beschlussvorlage 42 Außerplanmäßige Ausgabe – Wegebau zum Gemeindehaus Kleptow Stellungnahme der Kämmerei ja nein Beträge stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung außerplanmäßige Einnahmen x Bemerkungen: Es werden zusätzliche Mittel in Höhe von 36.000,00 € benötigt. Diese Mittel können durch Mehreinnahmen bei dem Produkt Gewerbesteuer, Produktsachkonto 61100/40130000 (Finanzkonto 60130000), gedeckt werden. Im Zusammenhang mit dem Straßenbau, einschließlich Entwässerung, der OD-Kleptow erfolgte in Absprache mit dem Bürgermeister auch die Ausschreibung für o. g. Weg. Durch die Erneuerung dieses sehr schlechten Wegeabschnittes als Pflasterstraße, besteht gleichzeitig die Möglichkeit die Entwässerung dieses Weges an die Straßenentwässerung der L 26 mit anzuschließen. Die Gesamtkosten für den Weg, einschließlich Planungskosten betragen: 35.768,92 €.

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Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt gemäß § 70 Abs.1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 36.000,00 € bei dem Produktsachkonto 12/ 61100/40130000 (Finanzrechnungskonto 60130000), Gewerbesteuer. Ja-Stimmen 5

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 1

Beschluss 40 lt. Beschlussvorlage 40 Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg Auf Grundlage des 1. Entwurfes vom September 2013 wurde, entsprechend ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 10 vom 16.10.2013, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Zwischenzeitlich haben sich in dem Bereich des überplanten Gemeindegebietes grundlegende Änderungen ergeben. Die Windkraftanlage, für die im 1. Entwurf ein zusätzliches Baufenster aufgenommen wurde, ist bereits errichtet. Darüber hinaus wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 27.07.2015 die Erweiterung des Geltungsbereiches zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ beschlossen. Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches und weiteren Änderungen des Entwurfes vom September 2013 sind die Grundzüge der Planung betroffen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist die 1. Änderung zum Bebauungsplan erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Planung wurde gegenüber dem 1. Entwurf von September 2013 dahingehend geändert, dass die Baugrenzen grundsätzlich überarbeitet wurden. Die Baugrenze, in der zwischenzeitlich eine Windkraftanlage gebaut wurde, wird auch als Baugrenze mit Bestandschutz dargestellt („Baufeldtyp A“). Infolge der eingegangen Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden drei Baugrenzen aufgenommen („Baufeldtyp C“), in denen ein Repowering möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass fünf vorhandene Windkraftanlagen („Baufeldtyp B“) zurückgebaut werden. Für die städtebauliche Ordnung, insbesondere in Bezug auf das Repowering, wurden die Gesamthöhe der Windkraftanlagen auf 200 m über Geländeoberfläche und ein maximaler Rotordurchmesser von 120 m festgesetzt. In Anlehnung an die aktuellen Kriterien der Regionalplanung wurde mit einer textlichen Festsetzung ein Repowering unterhalb eines Abstandes von 800 m zur Wohnbebauung ausgeschlossen. Durch das ermöglichte Repowering von Windkraftanlagen sind weitere Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die entsprechend Umweltbericht in die 1. Änderung des Bebauungsplans übernommen wurden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung und gesonderter Teil der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde entsprechend der Änderungen aktualisiert. Die Eingriffsregelung nach §§ 14, 15 BNatSchG wurde i. V. mit § 1a Abs. 3 BauGB in der Umweltprüfung ergänzt. Der 2. Entwurf ist mit den vorgelegten Änderungen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter dem Hinweis auf den Auslegungszeitraum sowie der Örtlichkeit ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass jedermann


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Anregungen und Bedenken zu den Planänderungen während der Dienststunden schriftlich oder mündlich vortragen kann. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt den 2. Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom Juli/ August 2015.

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Der 2. Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ sowie seine Begründung, einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich für jedermanns Einsicht im Amt Brüssow auszulegen. Ausgelegt werden sollen ferner die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Die öffentliche Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ist mit dem Hinweis auf den Auslegungszeitraum sowie der Örtlichkeit ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben in ihrer Sitzung am 17.08.2015 den 2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussvorlage 40). Das Plangebiet erstreckt sich entlang der nördlichen Gemeindegrenze, südlich des Flocksees und südlich angrenzend an den Dauergraben. Es befindet sich westlich und nördlich der Ortslage Wittenhof, westlich und nordöstlich der Ortslage Schenkenberg und nordwestlich der Ortslage Kleptow.

Die Änderung dient der Konkretisierung von Flächen zur Errichtung von WKA. Aufgrund der Tendenz zur Verdichtung von WKA-Standorten innerhalb des rechtskräftigen Windeignungsgebietes Schenkenberg möchte die Gemeinde alle Teilbereiche des Eignungsgebietes, die innerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen liegen, baurechtlich ordnen. Darum wurde auch auf der Gemeindevertretersitzung am 27.07.2015 die Erweiterung des Geltungsbereiches zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ beschlossen. Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches und weiteren Änderungen des Entwurfes


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vom September 2013 sind die Grundzüge der Planung betroffen. Somit ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar. Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 5.10.2015 bis zum 06.11.2015 (einschließlich) in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes, Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow, während der Dienstzeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 8.30 bis 11.00 Uhr

öffentlich ausgelegt und kann von jedermann während der Sprechtage zu folgenden Zeiten Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr eingesehen werden. Außerhalb der Sprechtage können unter 039742/8600 telefonisch Termine zur Einsicht vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

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Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig. Der Umweltbericht zum 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen: - Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere - Mensch: Informationen zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, ausdrücklich zu Schallimmissionen und Schattenwurf unter Berücksichtigung der vorhandenen Windkraftanlagen - Tiere: Informationen zu den Auswirkungen der Planung insbesondere auf Brutvögel, Zug- und Rastvögel und Fledermäuse – einschließlich Aussagen zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG - Boden: Informationen zu den Bodenverhältnissen, zu den Auswirkungen der Planung auf die Bodenstruktur und -funktionen - Landschaftsbild: Informationen zu den entstehenden Veränderung im Landschaftsraum - Eingriffs-Ausgleichsbilanz – Bilanzierung der Eingriffe durch das geplante Vorhaben, Festlegung von Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträch-


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tigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend §§ 14 und 15 BNatSchG Folgende Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden, liegen auch aus: - Schallimmissionsprognose (Stand 17.07.2015), - Schattenwurfanalyse (Stand 21.07.2015), - Ergebnisse und Bewertung der Brutvogelkartierung 2009 – Windfeld Uckermark (Stand 02.03.2010) - Einschätzung von 23 Windenergieanlagenstandorten hinsichtlich der Fledermausfauna im Zuge einer geplanten Erweiterung & Verdichtung des Windfeldes Uckermark (Stand August 2013) - Ergebnisse des Höhenmonitorings an der WEA UM W1 – Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg, Endbericht Chiroptera 2013 (Stand 23.05.2013) - Maßnahmen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit Monitoring – der Ausgleichsmaßnahme M10 „Wiedervernässung Hühnerbruch“ (Stand 09.08.2013) Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind außerdem folgende vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum 1.

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Entwurf des B-Plans „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“: - Stellungnahmen vom Landkreis Uckermark vom 17. und 22.10.2013 - Stellungnahme vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2013 - Stellungnahme vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 16.10.2013 - Stellungnahme des Landesbetriebs Forst Brandenburg vom 21.10.2013 Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten alle im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform. Brüssow, den 02.09.2015 Neumann Amtsdirektor

Anlage: Übersichtslagepläne (s. S. 4/5)

Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau Der Verband führt im Jahr 2015 in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Oktober seine Verbandsschau nach § 44 Wasserverbandsgesetz und § 5 Verbandssatzung durch. Die Gewässerschau dient zur Festlegung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen für den Unterhaltungsplan 2016. Später eingebrachte Maßnahmenvorschläge können im Jahr 2016 nicht berücksichtigt werden. Schaubezirk 2 Termin: 12.10.2015, 8.00 Uhr, am Bahnübergang Blindow für Göritz, Ludwigsburg, Schenkenberg, Schönfeld, Carmzow, Wallmow

Schaubezirk 7 Termin: 29.10.2015, 8.00 Uhr, an der Amtsverwaltung Brüssow für Brüssow, Wollschow, Woddow, Bagemühl, Grünberg Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ in 17291 Prenzlau, Neustädter Damm 71, Telefon 03984/71444. gez. Hoff Verbandsvorsteher

Informationsveranstaltung Inbetriebnahme Breitbandinternetversorgung im Vorwahlbereich 039854 (Gemeinde Schönfeld, Carmzow-Wallmow, Schenkenberg) und 039851 (Gemeinde Göritz) Werte Bürgerinnen und Bürger,

Dazu finden

das Amt Brüssow lädt zusammen mit der Deutschen Telekom zu einer Informationsveranstaltung ein. Anlass ist der Abschluss des Breitbandinternetausbaues in den o. g. Gemeinden. Während der Veranstaltung erhalten Sie mehr Hintergrundinformationen, Informationen zu bestehenden Verträgen und zur Nutzung Ihrer bestehenden Telekommunikationsendgeräte. Des Weiteren werden Ihre Fragen zum Thema Breitbandinternet beantwortet.

am Donnerstag, 24. September 2015, um 17.00 Uhr, im Dörphus Klockow, 17291 Schönfeld und um 19.00 Uhr, in der Gaststätte Helmholz, 17291 Göritz Veranstaltungen statt. Neumann Amtsdirektor

Lange, Telekom Deutschland GmbH, Regionalmanager für Oberhavel, Barnim und Uckermark

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790


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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit Die Erinnerung wird bleiben … Am 10. Juli 2015 feierten wir gemeinsam mit unseren Hortkindern und deren Eltern das Abschlussfest. Wir machten es uns auf dem Spielplatz vor dem Hort so richtig gemütlich. Herr Neuse, bei dem wir uns auf diesem Wege ganz herzlich bedanken wollen, stellte uns zwei große Zelte zur Verfügung und die Eltern sowie der Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ sorgten an diesem Abend für das leibliche Wohl. Für unsere neun „großen“ Hortkinder, die wir an diesem Abend feierlich verabschiedet haben, sollte es aber nicht einfach so vorbei sein. Sie wünschten sich eine Übernachtung mit ihren Erziehern im Hort. Und nachdem wir alle gemeinsam gegessen, gefeiert, gespielt und den Abend gemütlich an der Feuerschale ausklingen ließen war es dann soweit. Ronja, Kim, Mira, Paul, Joey, Gustav, Lena, Tami und Fee bauten ihre Betten auf und verbrachten zusammen mit Isabell und Kathleen noch ein paar aufregende Stunden bis sie am nächsten Morgen nach dem Frühstück, von ihren Eltern abgeholt wurden. Wir blicken zurück auf ein Jahr voller Erlebnisse, neuer Erfahrungen und gemeinsamer Aktionen. Viele schöne Eindrücke und freudige Erinnerungen werden bleiben. Wir bedanken uns bei allen Eltern, Helfern und dem Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ e. V. Kita „Gänseblümchen“ Göritz

Die Kita „Sonnenschein“ sagt Danke!

Impressum Nichtamtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: - Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren. - Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto. - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

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Zauberschule mit Hexe Klex – Abschlussfeier der Schulanfänger in der Kita Carmzow In diesem Jahr verabschiedeten wir acht Schulanfänger aus unserer kleinen Einrichtung. Am 07.08.2015 war es dann soweit, der Tag der Abschlussfeier stand vor der Tür. Diesen wirklich sehr heißen Sommertag starteten wir alle mit einem gemeinsamen Frühstück. Gut gestärkt konnte der Tag nun beginnen. Die Hexe Klex kam und erzählte uns die Geschichte, wie der Löwenzahn zu seinem Namen kam. Im Anschluss lehrte sie die Schulanfänger die Kunst der Zauberei und jeder erhielt die entsprechenden Utensilien zur Vorführung mit nach Hause.

Nach dem Mittagessen, der Schatzsuche und einer Abkühlung mit dem Rasensprenger kamen die ersten Gäste zum Nachmittagsprogramm. Die Kinder hatten Gedichte und Lieder über den Sommer und zum Thema Schule bzw. Schulanfang gelernt. Trotz der heißen Temperaturen trugen die Kinder die Verse mit Bravur vor und ernteten viel Beifall von den Eltern, Großeltern und den anderen Gästen.

Dann erhielt jeder Schulanfänger eine Erinnerungsmappe mit gesammelten Werken aus seiner Kindergartenzeit und es konnte endlich der Zuckertütenbaum geplündert werden. Zwischendurch gab es wieder Abkühlung durch den Rasensprenger und den Kindern stand zur Wahl, sich schminken zu lassen, was sie auch kräftig in Anspruch nahmen. Zum Abschluss gab es noch eine Zirkusvorstellung, in welcher die Kinder ihre Kunststücke vorführten, die sie sich während des Kita-Sportes angeeignet hatten. Abends wurde mit den Schulanfängern, Eltern und Erziehern gegrillt und der Tag in gemütlicher Runde beendet. Wer mochte, konnte dort im eigenen Zelt übernachten und so auf besondere Art seine Kindergartenzeit ausklingen lassen. Wir bedanken uns bei der Hexe Klex, den Eltern und allen Helfern, die den Tag für die Kinder unvergesslich gemacht haben und wünschen den Schulanfängern einen guten Start in der Schule! Kita „Kastanienstübchen“ Carmzow

Veranstaltungen Veranstaltungen in den Gemeinden Samstag, 26. September 15. Kartoffelfest mit Abendtanz in Baumgarten Samstag, 3. Oktober Fackelumzug in Brüssow Sonntag, 11. Oktober Kürbisfest & Flohmarkt in Göritz

31.10.2015 Herbstfest und Halloween ab 14.00 Uhr an der Feuerwehr Baumgarten

Samstag, 24. Oktober - Herbstputz in Bagemühl - Herbstfest mit Halloween in Baumgarten

Kulturhaus Kino Brüssow Tanz zum Kartoffelfest Samstag, 26.09.2015 Beginn: Ort: Eintritt: Musik:

19.00 Uhr Festzelt auf dem Sportplatz der Freiwilligen Feuerwehr 3€ DJ Lücki & P-West Coverband

So., 27.09. Mr. Hoppys Geheimnis (Großbritannien 2015) So., 11.10. Als wir träumten (Deutschland/Frankreich 2015) So., 25.10. Ein Sommer in der Provence (Frankreich 2014) Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €, Beginn 20.00 Uhr)


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Impressionen vom 52. Parkfest und dem Ostfahrzeuge- & Oldtimertreffen 2015

(Fotos H. Richter)

Weitere Fotos finden Sie im Internet unter www.amt-bruessow.de/schnappschuesse


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Gratulationen Wir begrüßen die jüngsten Einwohner im Amtsbereich! Geburten im 1. Halbjahr 2015 Januar Finn-Luca Suckow Battin Wojciech Franciszek Puzon Brüssow Februar Dustin Lennard Gäbler Elli Rose Schattenberg Lennard Hein Greta Hempel

Schönfeld Brüssow Baumgarten Cremzow

März Clara Marie Mertens Neuenfeld April Ashley Vandrey Miriam Becker Felix Wollin Amelie Kreusch

Klockow Carmzow Göritz Klockow

Es gratulieren der Amtsdirektor und die Bürgermeister der Gemeinden.

Mai Mia Joelle Schneider Marie Ulrich

Brüssow Brüssow

Juni Jolina Alexandra Kraatz Kilian Joachim Bodo Fellwock Malin Bewersdorff Fynn Julien Krysiak Theresa Müller

Schönfeld Kleptow Menkin Kleptow Grimme

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Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Oktober 2015 Brüssow 02.10. Ingeborg Meurer 04.10. Franz Brauchler 04.10. Herbert Bruch 04.10. Johanna Hagel 04.10. Irmgard Höppner 04.10. Hannelore Lemke 04.10. Ilka-Maria Lüttcher 05.10. Edith Böttcher 05.10. Egon Rütz 06.10. Hannelore Prochnow 07.10. Walter Kraatz 08.10. Manfred Roeder 08.10. Else Vollack 09.10. Gunter Bohlmann 10.10. Klaus Völkert 12.10. Marion Herb 15.10. Giesela Kluge 15.10. Walter Wiemer 16.10. Berndt Jäkel 16.10. Peter Knapik 18.10. Kurt Zielonkowski 21.10. Erwin Döbler 21.10. Gertrud Nowarra 23.10. Herta Furkert 25.10. Renate Hasse

zum 80. zum 86. zum 63. zum 95. zum 86. zum 63. zum 64. zum 81. zum 60. zum 68. zum 81. zum 73. zum 88. zum 71. zum 64. zum 62. zum 63. zum 84. zum 79. zum 68. zum 81. zum 84. zum 88. zum 74. zum 81.

28.10. Danuta Owczarek 30.10. Astrid-Ilona Münchow

zum 60. zum 71.

Brüssow OT Bagemühl 08.10. Gerd Käpnick 19.10. Ella Käpnick

zum 85. zum 86.

Brüssow OT Woddow 02.10. Maria Slugocka 24.10. Annemarie Devantier 27.10. Luise Groß

zum 89. zum 77. zum 75.

Brüssow OT Wollschow 11.10. Maria Debczynska 19.10. Siegfried Müller 20.10. Gisela Stübke

zum 86. zum 62. zum 65.

Brüssow OT Grimme 11.10. Renate Schneider 12.10. Brigitte Ronowski

zum 76. zum 85.

Brüssow OT Frauenhagen 04.10. Heinz Reich

zum 69.

Brüssow OT Petersruh 04.10. Waltraud Westphal

zum 69.

Brüssow OT Stramehl 17.10. Helmut Dederichs

zum 62.

Brüssow OT Battin 14.10. Peter Walter

zum 62.

Brüssow OT Trampe 06.10. Sieglinde Gundermann zum 73. 14.10. Otto Grau zum 83. Brüssow OT Menkin 05.10. Ingrid Kutter 07.10. Klaus Bartzick 28.10. Christa Gueffroy

zum 64. zum 66. zum 65.

Carmzow 04.10. Hellmuth Tietschert 13.10. Gertrud Domres 16.10. Hildegard Lipke 17.10. Herbert Ruthenberg 19.10. Manfred Methner 26.10. Gerlinde Ritter

zum 78. zum 77. zum 89. zum 80. zum 70. zum 63.

Wallmow 20.10. Gerhard Struck zum 60. 25.10. Hans-Jürgen Havekost zum 72.


Nr. 09/2015

28.10. Ingeborg Klotzer 29.10. Detlef Siegmann

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

zum 67. zum 73.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow 03.10. Richard Harmuth zum 81. 05.10. Erika Harmuth zum 77. Carmzow-Wallmow OT Hedwigshof 17.10. Gertrud Brunn zum 82. Göritz 02.10. 05.10. 10.10. 15.10. 19.10. 20.10. 20.10. 23.10. 23.10. 23.10. 27.10.

Eugenie Kluge Hartmut Henke Hanni Koschel Helga Habermann Erika Kieck Gabriele Aue Eva Schäfer Gerhard Fliegel Dieter Lange Lothar Weber Ursula Richter

Göritz OT Malchow 01.10. Doris Urbicht 13.10. Waldemar Danelski 28.10. Gudrun Scholz

zum 87. zum 64. zum 89. zum 75. zum 81. zum 61. zum 76. zum 71. zum 85. zum 63. zum 89. zum 66. zum 60. zum 81.

Schenkenberg 03.10. Ulrich Neumann 04.10. Bruno Krill 07.10. Günther Kasulke 16.10. Renate Grams 23.10. Ingeborg Grünberg 29.10. Ingrid Hubbert

zum 67. zum 78. zum 77. zum 70. zum 88. zum 82.

Schenkenberg OT Ludwigsburg 01.10. Gertrud Drews zum 78. 06.10. Inge Uibel-Fischer zum 74. Schenkenberg OT Baumgarten 14.10. Jutta Pruschke zum 72. 24.10. Helga Ulfig zum 81. 30.10. Brigitta Schmidt zum 80. Schenkenberg OT Kleptow 27.10. Irmgard Gierke

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Schönfeld 15.10. Marion Kaiser 25.10. Detlef Kähms 31.10. Wilfried Vogel

zum 60. zum 64. zum 62.

Schönfeld OT Klockow 11.10. Günter Postier 12.10. Martin Neitzke 24.10. Hans-Georg Trebbin 26.10. Detlef Roggatz 28.10. Marion Jaffke

zum 72. zum 77. zum 68. zum 79. zum 71.

Schönfeld OT Neuenfeld 21.10. Erich Junghans

zum 77.

Eiserne Hochzeit feiern am 21. Oktober 2015

zum 79.

Schenkenberg OT Dauerthal 28.10. Hans-Ludwig Müller zum 68. Schenkenberg OT Wittenhof 05.10. Gerda Geß zum 78. 07.10. Erika Küper zum 85.

Johanna & Karl Thürnagel aus Schönfeld Es gratulieren recht herzlich Behnke, ehrenamtl. Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor

Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow

Gottesdienste September/Oktober 27.09.2014 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Fahrenwalde und Jubiläumskonfirmation 04.10.2015 14.00 Uhr Erntedankfest in Brüssow 10.10.2015 13.00 Uhr Erntefest in Fahrenwalde 11.10.2015 10.00 Uhr Fahrenwalde mit Taufe 14.00 Uhr Grimme 18.10.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Menkin 25.10.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Wollschow 31.10.2015 14.00 Uhr Reformationsgottesdienst, Woddow Gemeindeausflug 2015 nach Falkenwalde/Polen Wir wollen in diesem Jahr nach Falkenwalde nach Polen fahren. Es soll auf die Spuren von Mackensen und der Bekennenden Kirche gehen. Wir werden verschiedene Orte anfahren. Frau PD. Dr. Anke Silomon wird uns begleiten. Für Verpflegung ist gesorgt! Datum: 26. September 2015, Abfahrt 09.30 Uhr, 35 e (alles inkl.) Kinder: 15 e, Anmeldungen unter: 80237 Erntedankfest in Brüssow am 4. Oktober um 14.00 Uhr in der Brüssower Kirche Alles dreht sich in diesem Jahr um das Thema: Unser tägliches Brot. Die Erntegaben können an jeder Kirche in unserer Kirchengemeinde abgegeben werden. Die Tische stehen am Samstag, dem 3. Oktober vor den Kirchen. Wir freuen uns sehr über Erntegaben für unsere Kirche. Die Gaben sind für das Seniorenheim in Brüssow bestimmt. Nach dem Gottesdienst kommt der Bäcker Börner aus Schmölln, erläutert, wie er Brot backt und es gibt Brot zum Essen, Kaffee und Kuchen. Lassen Sie sich einladen zu diesem besonderen Nachmittag!

Erntefest in Fahrenwalde Am 10. Oktober laden wir um 13.00 Uhr in die Kirche zu Fahrenwalde ein. Anschließend findet das Erntefest statt.

Kirche Grimme und Essen für Leib und Seele Wir sind sehr dankbar, dass nun das Kirchendach neu gedeckt wird. Wir laden alle herzlich ein, die Baumaßnahmen zu besichtigen. Am 11. Oktober um 14.00 Uhr findet eine Andacht in der Kirche statt, anschließend auf dem Kunsthof in Grimme mit Kaffee, Kuchen und Suppe. Gesucht wird Wolle! Der Weihnachtsmarkt rückt immer näher und viele Frauen haben sich bereit erklärt, wieder für einen wohltätigen Zweck zu stricken und die Socken auf dem Markt zu verkaufen. Wir freuen uns über jede Wollspende, damit wieder genug Socken gestrickt werden können. Die Spenden können bei Frau Bruch im Alten Pfarrhaus abgegeben werden. Tel: 80237 Weitere Termine Männerkreis Seniorenkreis 50plus

Unser nächstes Treffen findet am 21. Oktober um 14.00 Uhr in Brüssow statt. Unser nächstes Treffen findet am 26. Oktober im alten Pfarrhaus statt! Ausflug am 28.Oktober nach Berlin mit der Bahn zum Berliner Dom und ins DDR Museum. Abfahrt um 08:30 Uhr, Anmeldungen bei Frau Bruch

Ausblick Reformationsfest in Woddow am 31. Oktober um 14.00 Uhr in der Kirche. Kinder aus nah und fern präsentieren zauberhaftes rund um das Thema Reformation. Der Jugendwart der Insel Rügen unterstützt uns dabei.


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 09/2015

Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 25.09. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss Sa., 26.09. 10.00 Uhr Baumgarten (Gottesdienst auf dem Hof Gut Baumgarten zur Eröffnung des Kartoffelfestes mit dem Bläserkreis Schönfeld) So., 27.09. 09.00 Uhr Tornow 10.15 Uhr Carmzow (beide Erntedank, Pfr. W. Schneider) Fr., 02.10. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss Sa., 03.10. 15.00 Uhr Neuenfeld (Erntedank) So., 04.10. 10.00 Uhr Göritz (Festgottesdienst zu Erntedank mit Chor) 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Schenkenberg (beide Erntedank, Pfr. W. Schneider) Fr., 09.10. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss Sa., 10.10. 15.00 Uhr Schönfeld (Erntedank) So., 11.10. 10.00 Uhr Klockow (Erntedank, Familiengottesdienst mit Bläser-, Gitarren- und Flötenkreis) Fr., 16.10. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 18.10. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Göritz (beide Pfr. W. Schneider) Fr., 23.10. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss So., 25.10. 09.00 Uhr Cremzow 10.15 Uhr Baumgarten (Pfr. W. Schneider)

Weitere Termine und Vorankündigung - Kartoffelfest in Baumgarten mit „Open Air“-Gottesdienst in der Halle mit dem Schönfelder Bläserkreis, Sonnabend 26. September um 10.00 Uhr - Buchlesung: Der Polizeiseelsorger Andreas Schorlemmer aus Groß Kiesow liest aus seinem Buch „Manchmal hilft nur Schweigen“, Donnerstag 15. Oktober, 19.30 Uhr, Gutshaus Ludwigsburg - 3. Malchower Talentpodium: Teilnehmer des Internationalen Malchower Kirchenpreises musizieren mit dem Preußischen Kammerorchester, Sonntag 8. November, 16.00 Uhr, Kirche Malchow - 22. Musik zum Ewigkeitssonntag für Orgel und Flöte, Sonntag, 22. November, 17.30 Uhr, Schenkenberg - Weihnachtsspiel der Kindergruppen sowie der Vor- und Hauptkonfirmanden, Sonntag, 2. Advent, 6. Dezember um 15.00 Uhr in Carmzow - Große Advents- und Weihnachtsfeier 2015, Donnerstag 10. Dezember um 14.00 Uhr in Carmzow Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flöten- + Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (04.11., 25.11.), Göritzer Frauenkreis (23.09., 21.11., 18.11.), Klockower Kaffeerunde (08.10.,26.11.), Gemeindekirchenrat (um 19.30 Uhr im Jugendhaus Klockow)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 8. Carmzower Familiensportfest – 22. August 2015 Einen neuen Teilnehmerrekord konnte der Sportverein RotWeiß Carmzow e. V. bei seiner 8. Auflage des Familiensportfestes verzeichnen. 138 Starter (2014: 136 TN) versuchten ihr Glück an den acht Stationen; eine bemerkenswerte Zahl, wenn man bedenkt, dass ca. 50 % der Teilnehmer des letzten Jahres aus den verschiedensten Gründen gar nicht anwesend waren. Besonders erfreulich ist der stetig wachsende Zuspruch in der Familienwertung; 26 kamen in die Wertung, darunter acht „Neulinge“, von denen sich drei auf Anhieb in den Top 10 platzieren konnten (Fam. Hahn, Bütow und Leesch). Bekannte Gesichter gab es auf dem Siegerpodest: Familie Mühle/Mandl belegte bereits zum dritten Mal Platz 1. Der 2. Platz ging erstmals an Familie Querhammer/Wagenführ vor Familie Baier/Desombre, die sich im Stechen gegen Familie Sievert/Henschel durchsetzen konnten. Die Titelverteidiger und Mitfavoriten (Jahnke/Queda sowie Scheunemann) waren

leider nicht am Start, werden aber sicherlich im nächsten Jahr die Herausforderung erneut annehmen. Großen Andrang gab es nicht nur an allen Stationen, sondern auch bei der Siegerehrung: In der AK bis 6 Jahren erhielten insgesamt 23 Kinder mehr oder weniger aufgeregt ihre Teilnahme-Medaillen. Zu ihnen gehörten die zweijährigen Bastian Wegner und Paul Mohns, die jüngsten Starter an diesem Tag. Eher unaufgeregt nahm der älteste Teilnehmer seinen Pokal entgegen; dem 75-jährigen Kurt Scheunemann ist das Prozedere bereits bekannt, nach zwei ersten Plätzen 2008 & 2012 belegte er nun Platz 3 in der AK Ü 50. In einigen Altersklassen lagen die erreichten Ergebnisse so eng beieinander, dass letztendlich der Würfel über die Platzierungen entscheiden musste. Bei den Männern hatten sowohl Uwe Querhammer als auch Alexander Groth 192 Punkte erreicht. Letzterer hatte das Glück auf seiner Seite und „würfelte“ sich auf Platz 1. Nur einen Punkt weniger hatte der drittplatzierte Maik Leesch. Das Glück musste auch in der AK 17–50 weiblich entscheiden, hier hatten die Schwestern Liane Mandl und Andrea Lucka die gleiche Punktzahl, der Würfel fiel für Andrea, die somit hinter Sybille Brozio Platz 2 belegen konnte. Auch im achten Jahr gab es wieder neue Rekorde zu verzeichnen. Neue Bestwerte in ihren jeweiligen Altersklassen erreichten Marcel Loll sowie Marion und Bernd Tietschert. Letzterer konnte somit auch seinen Vorjahrestitel verteidigen, darauf müssen wir bei der Familienwertung ja noch immer warten! Wie immer geht ein großes Dankeschön an alle freiwilligen Helfer, die wieder pausenlos im Einsatz waren. Weitere Bilder und Informationen unter: www.sv-rw-carmzow.de


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Ergebnisse Familienwertung: insgesamt 26 Familien 1. Platz 454 Punkte Familie Mühle/Mandl 2. Platz 432 Punkte Familie Wagenführ/Querhammer 3. Platz 430 Punkte Familie Desomgre/Baier 4. Platz 430 Punkte Familie Sievert/Henschel (im Stechen) 5. Platz 427 Punkte Familie Hahn

männlich 1. Platz Alexander Groth (im Stechen) 192 Pkt. 2. Platz Uwe Querhammer 192 Pkt. 3. Platz Maik Leesch 191 Pkt. Altersklasse über 50 Jahre weiblich 1. Platz Marion Tietschert 2. Platz Dietlind von Zitzewitz 3. Platz Gudrun Mandl männlich 1. Platz Bernd Tietschert 2. Platz Ralf Querhammer 3. Platz Kurt Scheunemann

174 Pkt. 157 Pkt. 139 Pkt. 212 Pkt. 170 Pkt. 162 Pkt.

Disziplin-Beste Bogenschießen 47 Ringe m. 5 Pfeilen Andre Rösler Büchsenwerfen alle 3 Pyramiden Caspar von Zitzewitz Kegeln 20 Kegel bei 3 Wurf Sven Brandt Basketball 5 von 6 Körben Alexander Groth, Lukas Sievert Stiefelweitwurf 27 Meter Stefan Zielke Torwandschießen 6 Treffer ins kl. Tor Angelina Wolf Ringewerfen 3 von 5 Ringen Marie Mohns, Ben Lück Dietlind v. Zitzewitz Mäusefangen 4 von 5 Mäusen Nicole Wagenführ, Skadi Stoldt, Kristin Bütow, Norbert Mähling

Altersklassenwertung: 138 Teilnehmer Altersklasse 1–6 Jahre weiblich 1. Platz Angelina Wolf 2. Platz Emma Bütow 3. Platz Emelie Desombre männlich 1. Platz Ben Lück 2. Platz Damian Lange 3. Platz Nick Jurzyk

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133 Pkt. 131 Pkt. 120 Pkt. 159 Pkt. 126 Pkt. 102 Pkt.

Astrid Hahn

Anglerverein Brüssow Samstag, 24. Oktober 7.15 Uhr Spinnfischen am Ganznowsee

Altersklasse 7–10 Jahre weiblich 1. Platz Lea Lange 2. Platz Lucy Stoldt (im Stechen) 3. Platz Emelie Richter männlich 1. Platz Philipp Wunderlich 2. Platz Leon Gaulke 3. Platz Max Stornebel

121 Pkt. 120 Pkt. 120 Pkt. 121 Pkt. 107 Pkt. 101 Pkt.

Altersklasse 11–16 Jahre weiblich 1. Platz Laura Stornebel 2. Platz Sophie Haß 3. Platz Meike Lucka männlich 1. Platz Marcel Loll 2. Platz Matthes Hahn 3. Platz Caspar von Zitzewitz

127 Pkt. 125 Pkt. 117 Pkt. 158 Pkt. 131 Pkt. 123 Pkt.

Altersklasse 17–50 Jahre weiblich 1. Platz Sybille Brozio 2. Platz Andrea Lucka (im Stechen) 3. Platz Liane Mandl

167 Pkt. 158 Pkt. 158 Pkt.

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Nr. 09/2015

Neue 380-kv-Freileitung Bertikow-Pasewalk nötig 60 Jahre alte 220-kV-Freileitung ist den Transportanforderungen nicht mehr gewachsen Seit den 1950er-Jahren gibt es eine 220-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Bertikow in Brandenburg und Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern, die für den Transport von Energie zuständig ist. In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der Energiewende im Nordosten vor allen Dingen Windenergieanlagen stark ausgebaut. Die durch diesen Ausbau gewonnene Energie muss transportiert werden, um sie nutzen zu können. Die 60 Jahre alte 220-kV-Freileitung zwischen Bertikow und Pasewalk ist den Transportanforderungen nicht mehr gewachsen. Eine Erweiterung der Leitung ist nötig und wird durch den Neubau einer 380-kVFreileitung erfolgen. Die künftige 380-kV-Freileitung Bertikow-Pasewalk wird mehr Energie transportieren als die bisherige 220-kV-Freileitung. Sie stellt die überregionale Versorgungssicherheit für Unternehmen und Haushalte im Zeichen der Energiewende auf eine neue Grundlage. Zum Ausbau des Netzes durch eine neue 380-kV-Freileitung hat sich 50Hertz nach Prüfung aller Möglichkeiten und nach dem NOVAPrinzip (NetzOptimierung vor NetzVerstärkung vor NetzAusbau) entschlossen. Dazu werden neue Maste auf der rund 30 Kilometer langen Strecke zwischen den Umspannwerken Bertikow und Pasewalk gebaut. Nach Fertigstellung wird die 220-kV-Freileitung zurückgebaut, sodass am Ende nur noch die neue Leitung bleibt. In den kommenden Jahren wird die Leistung der Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umkreis der geplanten Leitung auf fast zwei Gigawatt steigen. Das entspricht der Kapazität von zwei Großkraftwerken. Wie sich die prognostizierten Einspeisungen des Leitszenarios B 2022 in den verschiedenen Bundesländern zusammensetzen, ist im bestätigten Netzentwicklungsplan 2012 (NEP) aufgeschlüsselt und kann dort nachgelesen werden. Als Vorhaben ist die 380-kV-Leitung im Netzentwicklungsplan (NEP) 2013 enthalten und im Bundesbedarfsplangesetz gesetzlich verankert. Die zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn. 50Hertz befindet sich gegenwärtig mit der geplanten 380kVFreileitung BertikowPasewalk in der sogenannten Bundesfachplanung. Ihr Ziel ist es, den raumverträglichsten Trassenkorridor zwischen den beiden Netzverknüpfungspunkten Bertikow und Pasewalk verbindlich festzulegen. Zahlreiche Prüfschritte helfen, den bestgeeigneten Korridor im Untersuchungsraum zu identifizieren. In das Verfahren werden die Regionen, Behörden, Fachinstitutionen sowie Bürgerinnen und Bürger mehrfach einbezogen.

Trassenverlauf: Die Suche nach dem idealen Korridor Die Antragskonferenz, die am 24. September 2014 in der Stadthalle von Torgelow stattfand, machte die Öffentlichkeit erstmals offiziell mit den Planungen von 50Hertz zur neuen 380-kV-Freileitung von Bertikow nach Pasewalk bekannt. Eingeladen hatte als zuständige Genehmigungsbehörde die Bundesnetzagentur (BNetzA). Über 60 Teilnehmende aus Fachverwaltungen, Städten, Gemeinden, von Umweltverbänden und weitere Interessierte gaben während der Konferenz Hinweise, welche Aspekte im weiteren Verlauf für eine raumver-


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trägliche Korridorführung noch beachtet werden sollten. Im Mittelpunkt standen beispielsweise Fragen zum Vogel- und Umweltschutz. Diskutiert wurde auch über die Korridorplanung für zwei Bereiche: den Pasewalker Kirchenforst in Mecklenburg-Vorpommern und den Ortsteil Dreesch des Amtes Gramzow in Brandenburg. All die Hinweise gingen in den sogenannten Untersuchungsrahmen ein, der von der Bundesnetzagentur im Ergebnis der Konferenz erarbeitet und im November 2014 an 50Hertz übergeben wurde (siehe auch Rnetzausbau.de unter Vorhaben 11). Der Untersuchungsrahmen legt die weitere Arbeit der 50Hertz-Planer für den bestmöglichen Leitungsverlauf fest. Er konzentriert sich auf die von 50Hertz erarbeiteten einen Kilometer breiten Korridorvarianten, die in der nebenstehenden Karte (s. S. 14) zu sehen sind. Bei der Korridorauswahl beachtete 50Hertz unter anderem das Bündelungsgebot. Raumordnungs- und Naturschutzrecht verlangen zudem, sensiblen Naturraum möglichst wenig zu belasten. Daher schlug 50Hertz vor, sich bei der Suche nach einem geeigneten Korridor für die neue 380-kV-Leitung an bereits bestehenden Trassen zu orientieren. Aus der Analyse vorhandener Raumplanungsdaten entwickelte 50Hertz drei grundsätzliche Verläufe in Bündelung mit vorhandenen Infrastrukturen: Eine Bündelung mit der Autobahn im Osten; entlang der bestehenden 220-kV-Trasse in der Mitte und entlang einer bestehenden 110-kV-Trasse im Westen. Die Bundesnetzagentur beauftragte 50Hertz dann im Untersuchungsrahmen unter anderem, zu den Hauptvarianten des Trassenverlaufs vier zusätzliche sowie insgesamt 24 Trassenkorridorsegmente detailliert zu untersuchen. Es geht dabei darum, herauszufinden, wo die Möglichkeit eines für Mensch und Natur am besten verträglichen Trassenverlaufs besteht. Zu bewerten ist für alle Segmente, ob sich die neue Leitung auf die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Kultur- und Sachgüter auswirkt. 50Hertz führt dazu nun für alle Segmente Untersuchungen durch. Anhand dieser Erkenntnisse wird schließlich ein Vergleich zur Tauglichkeit aller Korridorsegmente möglich. Am Ende ist abzuwägen, in welchen Korridorsegmenten die Freileitung möglichst umwelterträglich geplant werden kann. Dabei gilt es, einen guten Ausgleich zwischen den verschiedenen Schutzinteressen zu finden. Nach Prüfung aller Möglichkeiten wird der Trassenkorridor für die neue 380-kV-Freileitung von Bertikow nach Pasewalk der sein, der die höchste Verträglichkeit in Raumordnungs-, Gesundheits- und Umweltschutzbelangen aufweist.

Unter dem Dach der Bundesfachplanung zur neuen Trasse Was das Raumordnungsverfahren für Höchstspannungsprojekte in den Ländern, ist die Bundesfachplanung für Höchstspannungsleitungen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die BNetzA ist zuständige Genehmigungsbehörde bei länderübergreifenden Vorhaben, die in einem Bundesbedarfsplangesetz entsprechend gekennzeichnet sind. So wird das Vorhaben 380-kV-Freileitung Bertikow-Pasewalk nicht mehr von zwei Landesbehörden in getrennten Verfahren genehmigt, sondern nur noch von einer Bundesbehörde. Dies alles regelt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz von 2011. Eine weitere Besonderheit des Bundesfachplanungsverfahrens: Die Öffentlichkeit wird früher als jemals zuvor eingebunden. So geschehen auch bei der 380-kV-Freileitung Bertikow-Pasewalk. Fast sechs Monate bevor 50Hertz den Antrag bei der Bundesnetzagentur stellte und damit das offizielle Verfahren einleitete, informierte der Übertragungsnetzbetreiber die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter von Landkreisen, Gemeinden und anderen Interessengruppen über die Planungen. So erhielt 50Hertz frühzeitig Hinweise für eine möglichst einvernehmliche Planung, die in die Planungsunterlagen eingeflossen sind. Weitere 50Hertz-Informationsveranstaltungen folgten. Der nächste Schritt in die Öffentlichkeit erfolgte dann durch die Bundesnetzagentur mit der öffentlichen Antragskonferenz. Ein weiteres Mal gingen Hinweise und Diskussionen der Fachbehörden und Bürger in die Planungsunterlagen ein. Diesmal ganz offiziell und dokumentiert im sogenannten Untersuchungsrahmen, den die Bundesnetzagentur nach der Antragskonferenz festlegte. Dieser Untersuchungsrahmen wurde veröffentlicht und dient 50Hertz als Basis für die Weiterarbeit am Projekt. 50Hertz ist seit Anfang 2015 dabei, den Antrag im Sinne des Untersuchungsrahmens zu vervollständigen. Ist dieser fertig, wird erneut die Öffentlichkeit – diesmal im formal vorgeschriebenen Rahmen der Bundesfachplanung – beteiligt: Wie man es auch von anderen Verfahren kennt, wird der vollständige Antrag von der BNetzA öffentlich bekannt gemacht, ausgelegt und durch sie um Stellungnahmen gebeten. Die gesetzlich festgelegte Äußerungsfrist beträgt zwei Monate. Nach diesem Zeitraum prüft die Bundesnetzagentur die Unterlagen von 50Hertz zur Raumverträglichkeit und Strategischen Umweltprüfung, einschließlich

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der eingegangenen Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Anschließend wird ein Erörterungstermin durchgeführt, bei dem die Unterlagen sowie alle Stellungnahmen von der Bundesnetzagentur mit dem Übertragungsnetzbetreiber öffentlich durchgegangen werden. Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung für einen dann verbindlichen Trassenkorridor von 1.000 Metern Breite durch die BNetzA. Diese Entscheidung wird durch die Behörde öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss wird mit den Unterlagen sechs Wochen lang ausgelegt, in den Bundesnetzplan aufgenommen und ist dann verbindlich für das folgende Planfeststellungsverfahren. Im Verlaufsplan (s. S. 15) haben wir die wichtigsten Verfahrensschritte im Überblick zusammengestellt.

Miteinander ins Gespräch kommen Die Antragskonferenz in Torgelow im September 2014 war der erste öffentliche formale Verfahrensschritt des offiziellen Zulassungsverfahrens der 380-kV-Freileitung Bertikow-Pasewalk. An die Öffentlichkeit ging 50Hertz mit dem Vorhaben jedoch bereits ein halbes Jahr zuvor bei einer Gemeindeversammlung in Dreesch am 15. Februar 2014. Hier wurden die Bürgerinnen und Bürger erstmals über das Projekt und den aktuellen Planungsstand informiert. Weiter ging es am 11. März 2014 in Prenzlau und am 13. März 2014 in Pasewalk mit Informationsveranstaltungen zum

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Vorhaben. Sie bildeten zugleich den Auftakt eines Dialogprozesses, der die Planung der 380-kV-Freileitung begleitet. Den Direktkontakt mit den Anrainern suchte 50Hertz dann erneut vom 9. bis 17. Oktober 2014 mit seinem Mobilen Bürgerbüro im Rahmen einer Informationstour an elf Orten entlang der bestehenden 220-kV-Freileitung. Frühzeitig den Austausch suchen – unter diesem Motto informierte das Unternehmen im Einzugsbereich der Leitung über den aktuellen Planungsstand des Leitungsbauprojekts in Bertikow, Grünow, Prenzlau, Schenkenberg, Dreesch, Göritz, Tornow, Schönfeld, Damerow, Rollwitz und Pasewalk. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, dem 50HertzExpertenteam Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Informationen zu den Aktivitäten gibt es unter R50hertz.com/ de/Netzausbau. Unter anderem finden Sie dort die ausführlichen Dokumentationen der beiden Veranstaltungen in Prenzlau und Pasewalk. Darüber hinaus ist die geplante 380-kV-Freileitung BertikowPasewalk eines von vier Pilotprojekten des europäischen Projekts BESTGRID. Deutsche und europäische Partner versuchen bei dem Projekt die Zusammenarbeit zwischen Übertragungsnetzbetreibern, lokalen Behörden und Institutionen, Nichtregierungsorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern. Dabei werden Vorhaben gefördert, die die Transparenz von Netzausbauprojekten steigern. Mehr Wissen, 50Hertz mit Bürgern im Dialog, Ausgabe 1


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Buch zur regionalen Geschichte von Joachim Hartfiel erschienen „Das Ende des Zweiten Weltkrieges in der Randow-Uecker-Region im Frühjahr 1945“ Den 70. Jahrestag der Befreiung nahm der Torgelower Joachim Hartfiel zum Anlass für eine Publikation, in der, ausgehend von den schweren Abwehrkämpfen an der Oder Mitte April 1945, die Kämpfe zwischen den sowjetischen und deutschen Truppen vorwiegend in der Randow-Uecker-Region dargestellt werden. Der Schwerpunkt der Ausführungen sind dabei die Kämpfe an der Randow-Verteidigungslinie, der so genannten Wotanstellung. Bagemühl war damals eine der Angriffsrichtungen der Roten Armee auf die Randowfriónt. (s. Ausschnitt von einer Gefechtskarte des Buches). Über die Kampfhandlungen in der Region um Woddow, Bagemühl und Battin wird in der Publikation ausführlich berichtet. Der Autor möchte mit seinem Buch an die blutigen Kriegshandlungen in unserer Region vor 70 Jahren erinnern, die

historischen Ereignisse für die Nachwelt erhalten und so vor dem Vergessen schützen. Die Druckschrift umfasst 125 Seiten im A4-Format, ist broschiert und hat Klebebindung. Sie enthält 26 Karten (davon 10 Gefechtskarten) und 84 Bilder (davon 34 Farbbilder). Die Publikation besteht zu einem Drittel aus einem fachwissenschaftlichen Teil sowie zu zwei Dritteln ihres Umfangs vornehmlich aus für diese Publikation aufbereiteten diversen Erinnerungsberichten von Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in der Randowregion, über die Flucht aus dem Kriegsgebiet sowie über die erste Zeit der sowjetischen Besatzung. Kontakt zum Autor: Joachim Hartfiel Telefon: 03976/203711 E-Mail: joachim.hartfiel@newdataline.com

Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Wohin nach der Schule? Jan geht auf eine Ganztagsgrundschule. Er bekommt dort mittags ein warmes Essen und ist bis 16.00 Uhr in der Schule. Der Unterrichtsrhythmus ist aufgelockert, Lern- und Freizeitphasen sind über den ganzen Tag verteilt, und verschiedene Sport-, Bastel- und Musikangebote machen den Schulalltag abwechslungsreich. Sina geht nachmittags in den schuleigenen Hort, wo sie unter Anleitung von Erzieherinnen Schularbeiten macht und ansonsten spielt, herumtobt oder bastelt. Ihre Eltern holen sie ab, wie sie es gerade mit ihrer Arbeit vereinbaren können: mal schon um 15.00 Uhr, spätestens 18.00 Uhr, denn dann schließt der Hort. Inzwischen gibt es vielerorts Ganztagsgrundschulen oder Grundschulen mit verlässlicher Halbtagsbetreuung und anschließendem Hort. Nicht immer sind die Bedingungen zufriedenstellend: Wenn sich die Kinder den ganzen Tag in engen Klassenräumen aufhalten, wenn es keine Rückzugsräume gibt, in denen sie auch mal lesen oder dösen können, dann ist ein langer Tag in der Schule sehr anstrengend. Auch die Räume zum Essen sind manchmal nicht groß genug, dass mit Ruhe und ohne Drängelei gegessen werden kann – und wenn Betreuer fehlen, ist Hausaufgabenbetreuung kaum möglich. Finden Sie sich damit nicht ab. Wenn viele Eltern Druck machen, kann oft Abhilfe geschaffen werden. Schlimmstenfalls müssen sie sich nach einer Alternative umsehen, besonders, wenn es an Ihrer Schule überhaupt keine Nachmittagsangebote gibt. Bestimmt haben andere Eltern das gleiche Problem. Sprechen Sie es auf dem Elternabend an. Vielleicht tun sich mehrere Eltern zusammen: Mal nimmt der eine, mal der an-

dere die Kinder mit nach Hause oder geht mit ihnen auf den Spielplatz. Kommerzielle Betreuungsangebote finden Sie z. B. unter www. betreut.de, www.familienservice.de, www.elternimnetz.de. Unter www.familie-und-arbeitswelt.de finden Sie eine bundesweite Datenbank zur Hortbetreuung. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per E-Mail an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030/259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg


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Kurs für pflegende Angehörige Für die Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten und hilfebedürftigen älteren Menschen führen wir am Mittwoch, 21. Oktober 2015, um 15.00 Uhr in der Tagespflege der Volkssolidarität UER e. V., Pasewalk, Am Markt 8, eine Info-Veranstaltung für einen neuen Kurs durch. Ziel: Die Krankheit gemeinsam bewältigen - Informationen zu altersbedingten und Demenzerkrankungen - Reduzierung von Belastungssituationen - Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen - Verbesserung der Pflege- und Betreuungsqualität - Beratung, Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen Inhalte: (Auswahl) - Wie helfe ich meinen erkrankten Angehörigen im Alltag? - Umgang mit Medikamenten. - Wie gehe ich mit Aggressionen um? - Was beinhaltet das Betreuungsrecht? - Welche materiellen und finanziellen Hilfsangebote gibt es? - und vieles mehr … Der Kurs umfasst 22 Einheiten von jeweils 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenfrei! Bitte melden Sie sich an oder kommen Sie direkt zur Info-Veranstaltung. Ansprechpartnerin: Katja Prepernau Pflegedienstleiterin Tagespflege der VS UER e. V. Pasewalk. Telefon: 03973/229424 Sie sind nicht allein, denn wir bieten Ihnen unsere Hilfe mit kompetenten Fachkräften an!

Nr. 09/2015


Nr. 09/2015

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Jeder kann sich engagieren

Über 1.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich in unserem Kreisverband. Sie schätzen es, Teil einer starken Gesellschaft zu sein und sich für andere Menschen einzusetzen. Möchten auch Sie sich freiwillig engagieren? Im Roten Kreuz können Sie Ihre Kompetenzen erweitern, Ihre Erfahrungen einbringen oder neue Erfahrungen sammeln. Sie werden neue Kontakte knüpfen und gemeinsam etwas unternehmen. Die zahlreichen Aufgabenbereiche des Kreisverbandes Uckermark West/Oberbarnim bieten Ihnen viele Möglichkeiten, sich sozial zu engagieren – punktuell oder längerfristig. Unsere Ehrenamtlichen übernehmen vielfältige Tätigkeiten: Sie engagieren sich zum Beispiel als Vorlesepaten bei Senioren, unterstützen die Betreuung von schwerbehinderten Kindern und Jugendlichen in unseren Einrichtungen oder wirken in unserem ehrenamtlichen Besuchdienst mit. Gerne entwickeln wir auch neue Angebote mit Ihnen gemeinsam, sprechen Sie mit uns über Ihre Ideen. Sie wissen noch nicht, welches Engagement das richtige für Sie ist? – Rufen Sie uns an! Wir nehmen uns gerne Zeit herauszufinden, welches unserer vielfältigen Aufgabengebiete Ihren Vorstellungen entgegen kommt. Erfahrene Mitstreiter begleiten Sie beim Einstieg in Ihre neue Tätigkeit und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Ansprechspartner: Silvio Duchow Ehrenamtskoordinator Tel: 03984/8720-25, Fax: 03984/8720-44 E-Mail: sduchow@kv-uckermark-west.drk.de

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am

Donnerstag, dem 29.10.2015 Redaktionsschluss: 12.10.2015

Werbeanzeigen Anzeigenschluss ist am 16.10.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eine E-Mail an helms@schibri.de senden.

Nr. 09/2015


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