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Nr. 02/2018

26. Jahrgang

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Brüssow, den 22. Februar 2018

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Ausgabe 02/2018

Wintercamp 2018 des ev. Pfarrsprengels Schönfeld (siehe Artikel Seite 13)

Postwurfsendung sämtliche Haushalte

Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Amt Brüssow teilweise geschlossen - Information aus dem Fundbüro - Vorzeitige Beendigung des Volkbegehrens - Zahlung Wasser- und Bodenbeiträge - Schöffen gesucht - Ausschreibung „Kiosk in der Badeanstalt Brüssow“ - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg - Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz - Hauptsatzung der Gemeinde Göritz - Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg

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- Arztsprechstunde in Klockow - Einladung der Jagdgenossenschaft Wollschow-Menkin - Einladung der Jagdgenossenschaften Brüssow/Grimme Nicht Amtlicher Teil - Lesepaten gesucht - Veranstaltungen - Schadsoffsammlung 2018 - Kirchliche Informationen - Evangelisches Parramt Brüssow - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld - Wintercamp 2018

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Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amt Brüssow teilweise geschlossen Am Donnerstag, 08.03.2018 ist das Amt Brüssow ab 12:00 Uhr geschlossen. Die Sprechzeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr bleibt bestehen.

Hartwig Amtsdirektorin

Information aus dem Fundbüro Am 28.01.2018 wurde gegen 8:00 Uhr, in der Puschkinstraße in Brüssow, eine Rosenschere mit einem rosafarbenen Elastikband gefunden. Der Eigentümer kann sich an das Ordnungsamt wenden. Tel. 039742-860 42

Vorzeitige Beendigung des Volkbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ Die Vertreterinnen und die Vertreter des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ sehen das Anliegen des Volksbegehrens als erfüllt an und haben dieses somit zurückgenommen. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2018 beschlossen, dass dem Antrag der Vertreter des

Volksbegehrens entsprochen wird. Die weitere Durchführung des Volksbegehrens wird deshalb eingestellt. Geleistete Unterschriften in den Eintragungslisten und Eintragungsscheinen werden unverzüglich vernichtet. Sternbeck Wahlleiterin

Zahlung Wasser- und Bodenverbandsbeiträge erst nach Erhalt eines neuen Bescheides Viele Eigentümer wollen bereits mit den Grundsteuern die Wasser- und Bodenbeiträge für das Jahr bezahlen. Das ist leider nicht möglich. Bitte warten Sie ab, bis Sie einen separaten Bescheid erhalten haben. Die Wasser- und Bodenverbände müssen erst ihre Beiträge beschließen, diese für die einzelnen Gemeinden berechnen und erst dann können für die Gemeinden des Amtes die Sat-

zungen geändert, beschlossen und veröffentlicht werden, auf deren Grundlage dann den Eigentümern die Bescheide zugeschickt werden. Warten Sie ab oder rufen Sie an. Tel. 039742 860-41 Rückbrecht Sachbearbeiterin Wasser- und Boden

Schöffen gesucht – Bekanntmachung Schöffenwahl 2018 Die Gemeinden des Amtes Brüssow sind aufgerufen, Personen für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu benennen. Gesucht werden Schöffen für das Landgericht Neuruppin und für das Amtsgericht Prenzlau. Die Amtszeit beginnt mit dem 01.01.2019 und endet nach fünf Jahren am 31.12.2023.

Schöffengerichte verhandeln und entscheiden in Strafsachen, für die die Amtsgerichte bzw. das Landgericht zuständig sind. Ein Schöffengericht besteht in der Regel aus dem Berufsrichter beim Amtsgericht bzw. dem Landgericht als Vorsitzenden sowie aus zwei ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen. Während einer Hauptverhandlung üben die Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.


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Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nach § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur von Deutschen versehen werden. Die zu berufenen Personen sollen am 01.01.2019 das 25. Lebensjahr vollendet, jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten im Amtsbereich des Amtes Brüssow wohnhaft sein. Personen, die sich für das Schöffenamt bewerben, sollen aus gesundheitlichen Gründen geeignet und nicht in Vermögensverfall geraten sein. Juristen sind von der Wahl ausgeschlossen, genau wie Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben, wie Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer. Die Vorschlagsliste, die die Gemeinden des Amtes Brüssow aufstellen, sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Über die Vorschlagsliste entscheiden die Gemeindevertretungen in ihren Sitzungen im nichtöffentlichen Teil im April 2018.

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Gemäß § 55 Gerichtsverfassungsgesetz erhalten ehrenamtliche Richter (Schöffen) eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Wenn Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, teilen Sie dies bitte bis zum 19.03.2018 schriftlich an folgende Anschrift mit: Amt Brüssow (Uckermark) Die Amtsdirektorin Prenzlauer Straße 8 17326 Brüssow Bei Rückfragen können Sie sich an die Wahlleiterin, Frau Sternbeck, Tel.: 039742/860-42, wenden. Im Amt erhalten Sie auch ein Bewerbungsformular oder Sie laden sich dieses auf der Internetseite www.schoeffen-bb.de herunter. Brüssow, der 26.01.2018 Hartwig Amtsdirektorin

Ausschreibung „Kiosk in der Badeanstalt Brüssow“ zur Bewirtschaftung 2018 Die Stadt Brüssow schreibt den Kiosk in der Badeanstalt Brüssow, Prenzlauer Straße in 17326 Brüssow, zur Badesaison 2018 zur Bewirtschaftung aus. Die Badeanstalt in Brüssow lockt jedes Jahr in der Badesaison zahlreiche Besucher an. Im Jahr 2017 konnten 3.046 Besucher in der Badeanstalt begrüßt werden. Für den Kiosk in der Badeanstalt wird ein Betreiber gesucht, der sich eigenverantwortlich um das leibliche Wohl der Gäste in der Badeanstalt kümmert. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Campingplatz, dessen Gäste die Badeanstalt ebenfalls gern besuchen. Der Kiosk befindet sich zentral auf dem Gelände der Badeanstalt und ist in einem Gebäudetrakt integriert. Die gewerblich zu vermietende Fläche beträgt ca. 7 m². Vermietet werden der Kiosk und der Abstellraum im derzeitigen Zustand. Einrichtungsgegenstände sind, außer einer Spüle, nicht vorhanden. 4 Doppelsteckdosen, 2 Einfachsteckdosen und 1 Starkstromanschluss befinden sich an verschiedenen Stellen. Zur Bewirtung der Gäste steht eine Sonnenterrasse mit Blick auf den See von einer Größe von ca. 64 m² für Tische und Stühle zur Verfügung. Tische und Stühle sind nicht vorhanden. Der Betreiber ist berechtigt, gemeinschaftliche Einrichtungen wie zum Beispiel die Toiletten zu nutzen. Der Betreiber übernimmt außerdem die Kassierung der Eintrittsgelder, die wöchentlich in der Amtskasse abzurechnen sind und die Zugangskontrolle für die Badeanstalt Brüssow. Das Amt Brüssow stellt dem Betreiber nach Verbrauch nummerierte Eintrittskarten zur Verfügung, die ebenfalls in der Amtskasse abzuholen sind. Die Badeanstalt und der Kiosk sind ab dem 01.06.2018 bis 30.09.2018 täglich (entsprechend den Witterungsbedingungen), auch an Wochenenden und Feiertagen, mindestens in

der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr und in den Sommerferien von mindestens 12:00 bis 19:00 Uhr offen zu halten und die Eintrittskassierung und Zugangskontrolle zu gewährleisten. Der Betreiber versichert, dass von ihm eingesetztes Personal mindestens entsprechend der Regelungen des MiLoG beschäftigt wird. Der Betreiber hat die Betriebskosten für Strom und Wasser/Abwasser zu tragen. Die Kosten hierfür werden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Die Müllabfuhr ist eigenständig zu regeln und zu zahlen. Die entsprechenden Anmeldungen hat der Betreiber vor Aufnahme des Betriebes bei den zuständigen Stellen vorzunehmen und dem Vermieter vorzulegen. Wünschenswert zum Betreiben des Kiosks sind Erfahrungen und Vorkenntnisse in der Gastronomie oder vergleichbaren Bereichen. Notwendig sind die Nachweise über die Kenntnis der entsprechenden gesetzlichen und hygienerechtlichen Vorschriften. Der Betreiber hat alle für den Betrieb des Kiosks erforderlichen Genehmigungen und notwendigen Versicherungen nachzuweisen. Eine Vor-Ort-Besichtigung ist nach Absprache unter der Telefon-Nr. 039742/860-20 (Ulrich Schwanecke) möglich. Bewerbungen sind schriftlich bis zum 18.03.2018 per E-Mail (u.schwanecke@amt-bruessow.de) oder an folgende Anschrift zu richten: Amt Brüssow (Uckermark) Hauptamtsleiter Herr Ulrich Schwanecke Prenzlauer Straße 8 17326 Brüssow


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Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 24.01.2018 Beschluss 1/2018 lt. Beschlussvorlage 0001/18 Arbeitsplanung Gemeindearbeiter 2018 Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt folgende Arbeitsplanung für die Gemeindearbeiter für das Jahr 2018: - Reparatur der Gehwege in den Ortsteilen - Arbeiten an den Schilfgürteln an den Badestellen bis zum 28.02.2018 - Baumpflege Carmzow-Hasenbrücke - Aufstellen der Straßenschilder in Cremzow - neuer Anstrich und Wechsel der Leuchten im Sportlerheim Carmzow - Beseitigung des Komposthaufens in Cremzow in Absprache mit Herrn von Zitzewitz - Wiederherstellung des Sportplatzes in Wallmow - Heckenschnitt Radweg Carmzow-Klockow bis zum Frühjahr - Geländer am Brückengraben befestigen - Fassade putzen am Gemeindelager in Cremzow Bis zum Jahresende ist die Gemeindevertretung über die Abarbeitung der Aufgaben in einem Leistungs- bzw. Jahresbericht zu informieren.

Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 2/2018 lt. Beschlussvorlage 0002/18 Förderung 610-Stellenprogramm Evangelisches Pfarramt Schönfeld 2018 Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, entsprechend der Haushaltslage, einen Zuschuss in Höhe von 544,44 € für die Planstelle im Jugendhaus Klockow. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 3/2018 lt. Beschlussvorlage 0003/18 Unterstützung von Festen des Evangelischen Pfarramtes Schönfeld 2018 Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow unterstützt, entsprechend der Haushaltslage 2018, den Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld mit einem Betrag in Höhe von 300 Euro. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 29.01.2018

Beantragung Fördermittel „Alte Schmiede“ in Baumgarten Beschluss 2 lt. Beschlussvorlage 2 Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, für die Herrichtung der „Alten Schmiede“ in Baumgarten Fördermittel zu beantragen. Die Maßnahme wird in den Haushalt 2018

eingestellt. Der erforderliche Eigenanteil von 45 000,00 € sowie die 6000,00 € Vermessungs- und Kaufpreiskosten sind vorhanden. Ja-Stimmen 5

Nein-Stimmen 1

Enthaltungen 2

Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg Gemäß der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Bandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32], hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg in ihrer Sitzung am 29.01.2018 folgende Hauptsatzung beschlossen: Präambel Jede Gemeinde muss nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften der Kommunalverfassung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechterspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen. § 1 Name der Gemeinde (§ 9 BbgKVerf) (1) Die Gemeinde führt den Namen „Schenkenberg“.

(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und gehört dem Amt Brüssow an. § 2 Wappen und Flagge (§ 10 BbgKVerf) Die Gemeinde führt kein Wappen und keine Flagge. § 3 Einwohnerbeteiligung und Unterrichtung (§ 13 BbgKVerf) (1) Die Gemeinde beteiligt und unterrichtet in wichtigen Gemeindeangelegenheiten die betroffenen Einwohner. Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind: 1. Einwohnerfragestunden in den Gemeindevertretersitzungen oder 2. Einwohnerversammlungen. (2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Mittel der Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung der Gemeinde Schenkenberg über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung näher geregelt.


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(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt. § 4 Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden (§ 15 Abs. 6 Satz 2 BbgKVerf) Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausgeschlossen. § 5 Gleichstellungsbeauftragter (§ 18 BbgKVerf) (1) Dem Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Brüssow ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht seine Auffassung von der des Hauptverwaltungsbeamten ab, hat er das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden. (2) Der Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem er sich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann dem Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen. § 6 Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf), Vergaben und Beschaffungen (1) Die Gemeindevertretung Schenkenberg entscheidet bei Geschäften über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 5.000,- € nicht unterschreitet. (2) Vergaben nach VOB, VOF, VOL sowie Beschaffungen bis 5.000,00 € gelten in der Regel im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf als Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Amtsdirektor entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Geschäfte solche der laufenden Verwaltung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf sind. Entscheidungen oberhalb der Wertgrenze trifft die Gemeindevertretung. Angelegenheiten der Gefahrenabwehr bleiben hiervon unberührt. § 7 Mitteilungspflicht über den ausgeübten Beruf oder andere Tätigkeiten (§ 31 Abs. 3 BbgKVerf) (1) Gemeindevertreter, Ortsvorsteher und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit diese für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein können. Anzugeben sind:

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1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben; 2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. (2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen. (3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf der Internetseite des Amtes Brüssow veröffentlicht. § 8 Öffentlichkeit der Sitzung (§ 36 BbgKVerf) (1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden gemäß § 12 Abs. 3 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. (2) Die Gemeindevertretung tritt lt. Sitzungskalender oder nach Notwendigkeit zusammen. (3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, 5. die erstmalige Beratung über Zuschüsse oder bei neuem Sachverhalt. (4) Jeder hat das Recht, während der öffentlichen Sprechzeiten, im Gebäude der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow bis zum Tag der öffentlichen Gemeindevertretersitzung die öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte einschließlich Beschlussvorlagen einzusehen. Die Dauer der Auslegung beträgt 5 Arbeitstage vor der Sitzung. § 9 Stellvertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters (§ 52 BbgKVerf) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte einen Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. § 10 Bildung von Ortsteilen (§§ 45 ff. BbgKVerf) (1) In der Gemeinde Schenkenberg bestehen folgende Ortsteile im Sinne von §§ 45 ff. BbgKVerf: a) Ortsteil Ludwigsburg b) Ortsteil Schenkenberg (2) Die Ortsteile Ludwigsburg und Schenkenberg werden jeweils durch einen Ortsvorsteher vertreten.


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(3) Der Ortsvorsteher ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung in folgenden Angelegenheiten zu hören: 1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil, 2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen, 3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil, 4. Aus- und Umbau sowie Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in dem Ortsteil, 5. Änderung der Grenzen des Ortsteils und 6. Erstellung des Haushaltsplanes. Eine Anhörung findet nicht statt, soweit der Ortsvorsteher tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechts gehindert ist (§ 46 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 2 BbgKVerf). (4) Der Ortsvorsteher nimmt in seinem Ortsteil die Ehrungen für Alters- und Ehejubiläen vor. § 11 Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf) Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag des Amtsdirektors über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten. § 12 Bekanntmachungen (1) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld.“ Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen erfolgen durch den Amtsdirektor des Amtes Brüssow.

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(2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstücks, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 1 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Abs. 1 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. (3) Abweichend von Abs. 1 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht: - Baumgarten, am Feuerwehrhaus, Baumgarten Nr. 68 - Schenkenberg, an der Kreuzung zwischen Bushaltestelle und Eingang Kirche - Kleptow, Dorfmitte an der Bushaltestelle in Richtung Brüssow Die Schriftstücke sind 4 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen, den Tag des Anschlages nicht miteingerechnet. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde. § 13 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, sollen diese die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Brüssow, 02.02.2018 Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 31.01.2018 Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6 Stellungnahme zum räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“, Windeignungsgebiet „Wilsickow“ durch die Gemeinde Uckerland Hier: Beteiligung am 3. Entwurf gemäß § 4 (2) BauGB Die Gemeindevertretung Göritz hat folgende Anregungen und Bedenken zum 3. Entwurf des räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“, Windeignungsgebiet „Wilsickow“ der Gemeinde Uckerland und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes: - keine Dafürstimmen 6

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 2 lt. Beschlussvorlage 2 Unterstützung von Festen des Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld 2018 Die Gemeindevertretung Göritz unterstützt entsprechend der Haushaltslage 2018 den Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld mit einem Betrag in Höhe von 200,00 Euro. Dieser ist für das Kinderfest am 10. Mai in Neuenfeld zweckgebunden zu verwenden. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0


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Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3 Förderung 610-Stellenprogramm Evangelisches Pfarramt Schönfeld 2018 Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, entsprechend der Haushaltslage, einen Zuschuss in Höhe von 1.269,84 € für die Planstelle im Jugendhaus Klockow. Dafürstimmen 3

Gegenstimmen 4

Enthaltungen 0

Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4 Beantragung Fördermittel für die Sanierung der Schule Göritz Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, für o. g. Maßnahme Fördermittel zu beantragen.

7

Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 25 000,00 € ist vorhanden und wird in den Haushalt 2018 eingestellt. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5 Beantragung Fördermittel für die Sanierung der Turnhalle in Göritz Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, für o.g. Maßnahme Fördermittel zu beantragen. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 16 000,00 € ist vorhanden und wird in den Haushalt 2018 eingestellt. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Hauptsatzung der Gemeinde Göritz Gemäß der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Bandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32], hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz in ihrer Sitzung am 31.01.2018 folgende Hauptsatzung beschlossen: Präambel Jede Gemeinde muss nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften der Kommunalverfassung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechterspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen. § 1 Name der Gemeinde (§ 9 BbgKVerf) (1) Die Gemeinde führt den Namen „Göritz“. (2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und gehört dem Amt Brüssow an. § 2 Wappen und Flagge (§ 10 BbgKVerf) (1) Die Gemeinde führt ein Wappen, das wie folgt beschrieben wird: Geviert von Schwarz und Silber, 2: ein schwarzes Kammrad, dessen vier Speichen von einem Männerrumpf mit gold-gegürtetem, schwarz-rot gespaltenem Mantel und breitkrempigen Hut mit goldener Hutschnur überdeckt werden, 3: drei durch goldene Stiele verbundene schwarzrot gespaltene Lindenblätter (2:1). (2) Die Gemeinde führt keine Flagge.

1. Einwohnerfragestunden in den Gemeindevertretersitzungen oder 2. Einwohnerversammlungen. (2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Mittel der Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung der Gemeinde Göritz über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung näher geregelt. (3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt. § 4 Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden (§ 15 Abs. 6 Satz 2 BbgKVerf) Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausgeschlossen. § 5 Gleichstellungsbeauftragter (§ 18 BbgKVerf) (1) Dem Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Brüssow ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht seine Auffassung von der des Hauptverwaltungsbeamten ab, hat er das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden. (2) Der Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem er sich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann dem Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.

§ 3 Einwohnerbeteiligung und Unterrichtung (§ 13 BbgKVerf)

§ 6 Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf), Vergaben und Beschaffungen

(1) Die Gemeinde beteiligt und unterrichtet in wichtigen Gemeindeangelegenheiten die betroffenen Einwohner. Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind:

(1) Die Gemeindevertretung Göritz entscheidet bei Geschäften über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 5.000,00 € nicht unterschreitet.


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(2) Vergaben nach VOB, VOF, VOL sowie Beschaffungen bis 5.000,00 € gelten in der Regel im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf als Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Amtsdirektor entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Geschäfte solche der laufenden Verwaltung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf sind. Entscheidungen oberhalb der Wertgrenze trifft die Gemeindevertretung. Angelegenheiten der Gefahrenabwehr bleiben hiervon unberührt.

(4) Jeder hat das Recht, während der öffentlichen Sprechzeiten, im Gebäude der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow bis zum Tag der öffentlichen Gemeindevertretersitzung die öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte einschließlich Beschlussvorlagen einzusehen. Die Dauer der Auslegung beträgt 5 Arbeitstage vor der Sitzung.

§ 7 Mitteilungspflicht über den ausgeübten Beruf oder andere Tätigkeiten (§ 31 Abs. 3 BbgKVerf)

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte einen Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.

(1) Gemeindevertreter, Ortsvorsteher und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit diese für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein können. Anzugeben sind:

§ 10 Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf)

1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben; 2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. (2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen. (3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf der Internetseite des Amtes Brüssow veröffentlicht. § 8 Öffentlichkeit der Sitzung (§ 36 BbgKVerf) (1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden gemäß § 11 Abs. 3 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. (2) Die Gemeindevertretung tritt lt. Sitzungskalender oder nach Notwendigkeit zusammen. (3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, 5. die erstmalige Beratung über Zuschüsse oder bei neuem Sachverhalt.

§ 9 Stellvertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters (§ 52 BbgKVerf)

Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag des Amtsdirektors über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten. § 11 Bekanntmachungen (1) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld.“ Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen erfolgen durch den Amtsdirektor des Amtes Brüssow. (2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstücks, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 1 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Abs. 1 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. (3) Abweichend von Abs. 1 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht: - in Göritz am Eingang zum Friedhof, 17291 Göritz - in Tornow am Eingang zum Friedhof - in Malchow am Eingang zum Friedhof Die Schriftstücke sind 4 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen, den Tag des Anschlages nicht miteingerechnet. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediens-


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teten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde. § 12 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, sollen diese die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Brüssow, 06.02.2018 Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) in Brandenburg von der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern bei Schönfeld im Landkreis Uckermark bis zur Landesgrenze Sachsen bei Großthiemig im Landkreis Elbe-Elster Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) in Brandenburg der Vorhabenträger GASCADE Gastransport GmbH, Fluxys Deutschland GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH und ONTRAS Gastransport GmbH wird am Dienstag, den 13. März 2018, ab 10.00 Uhr im Hörsaalgebäude des Campus des Aus- und Fortbildungszentrums Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6 in 15711 Königs Wusterhausen der Erörterungstermin durchgeführt. Einlass ist ab 8.00 Uhr. Für den Fall, dass die Erörterung am 13. März 2018 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese an den folgenden Tagen fortgesetzt. Dies wird am Ende des jeweiligen Erörterungstages bekanntgegeben. Gemäß § 73 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 43a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und mit § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Anderen Personen als den genannten Personen und Stellen und ihren Vertre-

tern kann die Verhandlungsleitung die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht. Teilnahmeberechtigte haben sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde geben. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin bzw. durch Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Es ist vorgesehen, zuerst die Einwendungen und anschließend die Stellungnahmen anerkannter Vereinigungen und der Träger öffentlicher Belange in der Reihenfolge der im Erörterungstermin abgegebenen Wortmeldungen zu erörtern. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Entschädigungsansprüche werden, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 27a VwVfG zusätzlich auf der Internetseite des LBGR veröffentlicht und kann dort ab dem 13.02.2018 unter http://www.lbgr.brandenburg.de (Pfad Genehmigungsverfahren -> Planfeststellungsverfahren -> „Errichtung und Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) in Brandenburg“) eingesehen werden.


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Arztsprechstunde in Klockow Leider hat der Hausarzt die Mittwochssprechstunde zum Jahresende eingestellt. In Abstimmung mit der Gemeindevertretung habe ich vorher mehrmals den Arzt darum gebeten, im Interesse der Bürger die Sprechstunde weiter zu ermöglichen. Ich hatte die Zusage der Telekom, dass schnelles Internet in der Praxis innerhalb von 14 Tagen ohne weitere

Kosten möglich ist. Gleichzeitig haben wir angeboten, evtl. notwendige Investitionen in die Praxisräume durch die Gemeinde durchzuführen. Es fand auch ein Gespräch im Amt statt. Doch leider ohne Erfolg. D. Neumann Bürgermeister Schönfeld

Einladung der Jagdgenossenschaft Wollschow-Menkin Am Donnerstag, den 05.04.2018, um 19:00 Uhr, führt die Jagdgenossenschaft Wollschow-Menkin eine Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Bericht des Kassenführers

5. Entlastung Vorstand/Kassenführer 6. Vorschläge für neuen Vorstand 7. Wahl des Vorstandes 8. Sonstiges Tagungsort:

Feuerwehr Menkin Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Wollschow-Menkin

Einladung der Jagdgenossenschaften Brüssow/Grimme Am Freitag, den 23.03.2018, um 19.00 Uhr führt die Jagdgenossenschaft Brüssow und Jagdgenossenschaft Grimme eine gemeinsame Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Vorstellung der Vorstandsbeschlüsse „Freiwilliger Zusammenschluss beider Jagdgenossenschaften“

4. Erläuterung und Diskussion 5. Beschlussfassung 6. Sonstiges Tagungsort:

Kino Brüssow Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Brüssow Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Grimme

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: helms@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: - Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren. - Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto. - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung: V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Redaktion: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, Tel.: 039753/22757 Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, Tel.: 039753/22757 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. © Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich


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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Lesepaten gesucht! An alle Bewohner des Amtsbereiches: Wir suchen dringend Lesepaten für die Kinder der Regenbogen Schule, die noch Unterstützung beim Lesen benötigen. Als langjährige Lesepaten haben wir erfahren, wie wichtig und dankbar diese

Aufgabe ist. Wer Interesse hat, mit den Kindern zu arbeiten, meldet sich bitte unter der Tel. 039742-81968 oder 86868. Brigitte Ehmer

Veranstaltungen Veranstaltungen in den Gemeinden Samstag, 3. März 2018 Keramik in der Feuerwehr in Klockow Sonntag, 4. März 2018 15:00 Uhr – Regionale Saatgut-Tauschbörse Brüssow Samstag, 10. März 2018 Frauentagsfeier im Dörphus in Klockow Frauentagsfeier in Bagemühl

280 Jahre Moor In diesem Jahr wird Moor 280 Jahre alt. Aus diesem Grund ist die Dorfgemeinschaft auf der Suche nach ehemaligen Bewohnern oder Leuten, die dort gearbeitet haben. Wir planen die Gestaltung einer kleinen Chronik und sind gespannt auf viele Fotos und Geschichten über das Leben in Moor. Kontakte jederzeit über Brigitte Ehmer Tel. 039742-81968 oder alle anderen derzeitigen Bewohner von Moor. Die Dorfgemeinschaft Moor

Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am

22. März 2018

Wann:

am Sonntag, dem 4. März 2018 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Aufbau ab 14.30)

Wo:

im Kulturhaus Kino Brüssow in 17326 Brüssow, Prenzlauer Straße 35

Was wird getauscht:

Sämereien, Knollen und Zwiebeln von Gemüse, Kartoffeln, Kräutern und Blumen (gerne selbst vermehrt, ist aber keine Bedingung bitte kein Hybridsaatgut).

Wie:

Das Saatgut kann getauscht, verschenkt oder gegen eine Spende erworben werden

Was gibt es:

Tauschmarkt Kartoffel- und Bohnenausstellung Angebote für Kinder Alles rund um die Biene Büchertisch mit Gartenliteratur Kaffee, Tee und Kuchen gegen Spende

Kontakt/ Infos:

SaatgutTausch@uckertausch.de http://www.uckertausch.de/saatgutboerse.de

Auch Neugierige ohne eigenes Saatgut sind herzlich willkommen Die Initiativgruppe „Regionale Saatgut-Tauschbörse Uckermark“ in Kooperation mit dem Kulturhaus Kino Brüssow wird unterstützt vom Tauschring Uckertausch

Redaktionsschluss: 05.03.2018

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges Schadstoffsammlung 2018 – Haltepunkte Amt Brüssow Dienstag, den 13.03.2018 Ort Stellplatz Ludwigsburg Glassammelcontainer/ Buswendeschleife Klockow Feuerwehr/ Glassammelcontainer Carmzow Kirche/ Glassammelcontainer Brüssow Marktplatz/Parkplatz Wollschow Glassammelcontainer Woddow Dorfstraße/ Bushaltestelle

Zeit 09:00-09:20 09:35-09:55 10:10-10:30 10:45-11:25 12:30-12:50 13:05-13:25

Bagemühl Grünberg Wallmow

Hauptstraße/ Glassammelcontainer Feuerwehr Dorfmitte/Feuerwehr

Donnerstag, den 15.03.2018 Ort Stellplatz Göritz Dorfstraße/ Glassammelcontainer

13:40-14:00 14:15-14:35 16:00-16:20 Zeit 16:05-16:25

Die Angaben gelten vorbehaltlich kurzfristiger Veränderungen bei Straßenbaumaßnahmen.


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Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste Februar/März 25.02.2018 10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Woddow 04.03.2018 Weltgebetstag 14:00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 11.03.2018 10:00 Uhr Brüssow mit Abendmahl 14:00 Uhr Bröllin Dacheinweihung 18.03.2018 10:00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 14:00 Uhr Bagemühl mit Abendmahl 25.03.2018 Palmsonntag 10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Grimme 19:00 Uhr Atempause für die Seele in der Brüssower Kirche Bibelwoche in unserer Kirchengemeinde Die Texte aus der Bibel erzählen sich Menschen seit Jahrtausenden und sie eröffnen einen neuen Blickwinkel auf die Welt. In der diesjährigen Bibelwoche dreht sich alles um das Hohelied der Liebe aus dem Alten Testament. Jeden Abend wollen wir über ausgewählte Kapitel nachdenken. Wir treffen uns immer im Alten Pfarrhaus in Brüssow. 19.02.2018

19:00 Uhr

20.02.2018

19:00 Uhr

21.02.2018

19:00 Uhr

22.02.2018

19:00 Uhr

23.02.2018

19:00 Uhr

Gemeinderaum in Brüssow mit Matthias Gienke Gemeinderaum in Brüssow mit Pastor Grashof Gemeinderaum in Brüssow mit Matthias Gienke Gemeinderaum in Brüssow mit Matthias Gienke Gemeinderaum in Brüssow mit Matthias Gienke

Herzliche Einladung an alle und wir freuen uns auf Ihr Kommen! Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst Am 25. Februar um 15:00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow. Zusammen wollen wir Geschichten hören und gemeinsam singen! Wir freuen uns auf Euer Kommen! Weltgebetstag 2018 Am 4. März 2018 um 14:00 Uhr im Alten Pfarrhaus. Jedes Jahr feiern Frauen, Männer, Kinder auf der ganzen Welt den Weltgebetstag. Jedes Jahr wird ein Land besonders vorgestellt. In diesem Jahr dreht sich alles um Surinam (Südamerika). Viele Frauen aus Brüssow und Umgebung haben für Sie einen interessanten Nachmittag rund um dieses Land vorbereitet. Anschließend sind alle herzlich zu Kaffee und Kuchen im Alten Pfarrhaus eingeladen!

Kirchdacheinweihung in Bröllin Am 11. März 2018 um 14:00 Uhr wollen wir unser neues Kirchdach in Bröllin einweihen. Viel ist in den letzten Wochen passiert. Wir sind sehr dankbar, dass das Dach vor dem Winter fertig werden konnte. Über 110000 Euro Fördergelder wurden für das Dach zur Verfügung gestellt. Wir laden Sie herzlich zu diesem besonderen Nachmittag nach Bröllin ein. Im Anschluss gibt es Kaffee und Kuchen! Herzliche Einladung! Frühjahrsputz in der Brüssower Kirche am 24. März 2018 um 09:00 Uhr an der Kirche zu Brüssow. Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Atempause für die Seele Herzliche Einladung zum Abendgottesdienst am 25. März um 19:00 Uhr in die Brüssower Kirche! Mal die Seele baumeln lassen und Luft holen, darum soll es gehen! Gemeindefahrt zum Thema Preußen nach Berlin am 5. Mai 2018 Herzliche Einladung zur diesjährigen Gemeindefahrt zum Preußischen Erbe. 100 Jahre ist es her, dass der Kaiser zurückgetreten ist. Wir wollen uns auf die Suche begeben. Wir wollen den Dom mit der Gruft besuchen, das neue Stadtschloss in Berlin und anschließend das Schloss Charlottenburg. Mit dem Bus fahren wir nach Berlin. Kosten für die Fahrt, Eintrittsgelder und Abendbrot 30 Euro Bitte melden Sie sich bei Frau Bruch an: 80237 Familienfreizeit 2018 nach Zinnowitz - Herzliche Einladung an alle Familien Hiermit lade ich alle Familien recht herzlich zu unserer diesjährigen Fahrt ein. Dieses Jahr soll es nach Zinnowitz gehen. Dort haben wir das Haus Kranich zur Verfügung. Wir wollen dort ein Wochenende zusammen verbringen. Datum: 22. bis 24. Juni 2018 Der Preis beträgt 60 Euro pro Erwachsene Person und Wochenende (Kinder sind frei) Anmeldungen bitte im Pfarramt: Matthias Gienke 016093888819, Frau Bruch 80237 bruessow-buero@pek.de Männerkreis Seniorenkreis 55 plus

Am 22.02.2018 um 10:00 Uhr wollen wir nach Fürstenwerder fahren. Herzliche Einladung an Alle! am 26.02.2018 um 14:00 Uhr im Gemeinderaum im Alten Pfarrhaus. findet am 28.02.2018 statt. Wir treffen uns im Alten Pfarrhaus mit Schwester Ute, die uns über die Tagespflege im Schwan erzählen wird!


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Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Fr., 23.02. 18.00 Uhr So., 24.02. 14.00 Uhr So., 25.02. 09.00 Uhr 10.15 Uhr Fr., 02.03. 18.00 Uhr 19.00 Uhr So., 04.03. 10.00 Uhr Fr., 09.03. 18.00 Uhr So., 11.03. 09.00 Uhr 10.15 Uhr Fr., 16.03. 18.00 Uhr So., 18.03. 09.00 Uhr 11.00 Uhr Fr., 23.03. 18.00 Uhr So., 25.03. 16.00 Uhr

Malchow, Andacht zum Wochenschluss Carmzow, (Trauung anlässlich der Goldenen Hochzeit) Kleptow Göritz Malchow, Andacht zum Wochenschluss Göritz, Weltgebetstag Surinam Schönfeld, (Gottesdienst zum Weltgebetstag Surinam mit dem Singkreis und dem Frauenkreis) Malchow, Andacht zum Wochenschluss Baumgarten Klockow Malchow, Andacht zum Wochenschluss Kleptow Malchow, (Taufe) Malchow, Andacht zum Wochenschluss Malchow, Passionskonzert Reinhard Keiser „Markus-Passion“ für Soli, Chor und Orchester

Wöchentlich Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (28.2. und 21.3.), Göritzer Frauenkreis (21.3. und 21.3.), Klockower Kaffeerunde (8.3.), Gemeindekirchenrat (5.3.) Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Termine und Vorankündigung -

Gemeindeabend: „Die Vollendung der Reformation: Die Preußische Kirchenunion von Lutheranern und Reformierten – Entstehung und Folgen“ Referent Wilhelm Hüffmeier, Ehrenpräsident des Gustav-Adolf-Werkes und ehemaliger Leiter der Kirchenkanzlei der UEK, Mittwoch, 14. März um 19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg

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500 Jahre Reformation: Die Entdeckung des Glaubens Ein Kurs zum Glauben Die Veranstaltungen finden jeweils donnerstags 15.03. 19.04., 24.05. im Gemeindehaus Göritz statt und werden von Thomas Dietz, Pfarrer und Holger Müller Brandes, „Erwachsen glauben“ durchgeführt

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Musikcamp 16.-18.3. 2018 im Ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow

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Großes Passionskonzert Reinhard Keiser (1674-1739) Sonntag, Palmarum 25. März 2018, 16 Uhr, Kirche Malchow, Markus-Passion für Soli, Chor und Orchester

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Osterfreizeit 2018 für Vor- und Hauptkonfirmanden und alle Kinder ab der 5. Klasse, 4.-7. April Ostseebad Zingst/ Darß

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Buchlesung mit Dr. Berndt Seite, Ehemaliger Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, „Von Evchenruh nach Adamshoffnung“ Erzählungen zwischen Vergangenheit und Neubeginn, zwischen Niederlagen und Aufbruch, zwischen Erinnerungen an eine verträumte Kindheit und den Ernst des Erwachsen-Werdens, Mittwoch, dem 18. April um 19.30 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg

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10. Internationaler Malchower Kirchenpreis 2018 Kirche Malchow, Wettbewerbskonzerte Freitag/Sonnabend 27./28. April 2018

Wintercamp 2018! (Artikel zum Titelfoto) 22 Kinder aus unseren Dörfern (darunter 10 Kindergartenkinder) trafen sich vom 19. bis 21. Januar 2018 im Evang. Kinder- und Jugendhaus Klockow. zum Wintercamp. „Hilfe, ich habe Durst!“ – so hieß das Thema der Tage. Bei Saft und Kuchen gab es die Vorstellungsrunde. Jeder nannte seinem Namen und sein Lieblingsgetränk. Die Favoriten waren Cola und Wasser. Dann ging es ans Verteilen und Einrichten der Schlafplätze. Jeder fand für seine Matratze Platz und konnte sich mit Schlafsack und Kuscheltieren gemütlich einrichten. Am Abend entstanden dann ganz viele „Zauberbilder“. Gemalt wurde mit Kerzen, aber sichtbar wurde das Bild erst durch Überpinseln mit Wasserfarbe. Die Kinder freuten sich auf ihre erste Nacht im Wintercamp. Aber bis dann alle Kinder wirklich schliefen, dauerte noch eine ganze Weile. Ganz schön aufregend, besonders für die Kleinen, ohne Mama oder Papa einzuschlafen. Am Sonnabendmorgen hielt es die Kinder dann aber nicht lange auf ihren Matratzen. Nach dem Frühstück überlegten wir gemeinsam, was uns zum Stichwort „Wasser“ alles einfällt. Aus Wassertropfen wurde ein langer Fluss gelegt. Dann ging es an die frische Luft. Zum Glück hatte es an den

Tagen vorher etwas geschneit, so dass aus den Schneeresten kleine und große Schneemänner entstanden. Sogar für „Schneeküchen“ mit Tisch und Hocker und einen „Schneethron“ reichte es. Die Kinder entwickelten rege Phantasie. Frau Haakert hatte inzwischen leckeres Mittag für die Truppe gekocht. Nach kurzer Mittagspause ging`s los zur Schatzsuche, quer durch Klockow mit verschiedenen Aufgaben. Alle Aufgaben wurden gelöst und die Schatztruhe gefunden. Jedes Kind fand darin einen Trinkbecher mit der Jahreslosung 2018 „Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des lebendigen Wassers umsonst.“ Gemeinsam überlegten wir, was dieser Satz bedeutet, sahen uns dazu ein Bild an und hörten die Geschichte von einer Frau, die Jesus an einem Brunnen trifft. Der Abend klang mit einem Wunschfilm der Kinder aus. Nach dem Gottesdienstbesuch in der Klockower Kirche musste schon wieder gepackt werden. Schade, fanden viele Kinder in der Abschlussrunde. Das Wintercamp hätte noch länger sein können! Ein herzliches Dankeschön an Frau Thomas, Frau Karbe, Frau Haakert und Max Dietz, die mit mir die Kinder betreuten.


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Der Mensch im Mittelpunkt – Sie haben Zeit? Viele Talente und eine Idee: Menschen in Not helfen. Darum geht es beim Roten Kreuz. Und es freut uns, dass Sie sich dafür interessieren. Denn Sie werden gebraucht. Ob Seniorenbetreuung, Hilfe nach Unfällen oder Katastrophen, Dienste in Kleiderstuben oder Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, in der Wasserwacht, Kinder- und Jugendarbeit, in der Wohlfahrts- und Sozialpflege und vieles mehr: Die Möglichkeiten, ehrenamtlich beim DRK mitzumachen, sind so vielfältig wie das Rote Kreuz selbst. Engagieren Sie sich beim DRK! So können Sie sich zeitlich begrenzt für ein Projekt engagieren. Oder spontan als Helfer einspringen, wenn bei Sturm- oder Flutkatastrophen viele helfende Hände gebraucht werden. Sie können aber auch aktives Mitglied werden und so das Rote Kreuz mitgestalten. Denn wir bieten viel Raum für Mitbestimmung – zum Beispiel können Sie die Verbandsleitungen wählen oder selbst ein Amt übernehmen und Menschen führen. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Mitmachen kann jeder, der anderen helfen will. Niemand braucht Vorkenntnisse, denn wir schulen alle, die sich engagieren möchten. Wer schon Erfahrungen hat, kann sein Wissen bei uns vertiefen und sich spezialisieren. Das erwartet Sie beim DRK • Gemeinsam helfen: Sie werden Teil einer starken Gemeinschaft. Ansprechpartner vor Ort stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Gewerbliche Anzeige

Freie Zeiteinteilung: Sie entscheiden selbst, wie viel Zeit Sie für Ihre Tätigkeit beim DRK investieren. Stärken fördern: Zusammen mit Ihnen wählen wir Aufgaben aus, die zu Ihren persönlichen Stärken und Erfahrungen passen. In Aus- und Weiterbildungen schulen wir Sie weiter. Schutzmaßnahmen und Absicherung: Die Sicherheit unserer Aktiven hat oberste Priorität! Dafür sorgen vielfältige Schutzmaßnahmen. Sollte doch einmal etwas passieren, sind Sie über uns versichert. Auslagenerstattung: Das freiwillige Engagement beim DRK ist unentgeltlich. Kosten aber sollten Ihnen dadurch nicht entstehen. Deshalb erstatten wir zum Beispiel Fahrtkosten und Ausgaben für Übernachtungen und Verpflegung bei Fortbildungen. Auszeichnungen und Wertschätzung: Ihr Engagement verdient Wertschätzung! Dazu gehören beispielsweise kostenlose Qualifizierungen, aber auch Urkunden und – für die besonders Tüchtigen – Auszeichnungen.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben bzw. Sie dazu gehören möchten, melden Sie sich einfach unter der Telefonnummer 03984 8720-25 oder unter sduchow@kv-uckermark-west.drk. de. Wir freuen uns auf Sie! Silvio Duchow Ehrenamtskoordinator


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

BIG-PARTY mit Ben Zuecker, Mitch Keller & den DJ´s von UER Tanzt in Torgelow

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Tagesfahrten 14.04.2018 24.04.2018

Oberhaveler Bauernmarkt, Schmachtenhagen Stadtrundfahrt Stettin mit Roland

Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38

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