Junges Storchenpaar in Battin
Amtlicher Teil
- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2
- Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz 3
- Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr.1 „Netto Marken Discount Prenzlauer Straße“ der Stadt Brüssow nach § 12 BauGB
- Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Windfeld NeuenfeldOst“ der Gemeinde Schönfeld
- Öffentliche Bekanntmachung nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“-Gewässerunterhaltungsarbeiten 9
Nichtamtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
Beschlüsse vom 17.05.2022
Beschluss 0029/22 lt. Beschlussvorlage 0029/22 Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 „Netto Marken Discount Prenzlauer Straße“ der Stadt Brüssow nach §12 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg:
1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Netto Marken Discount Prenzlauer Straße “ der Stadt Brüssow, Prenzlauer Straße, Flurstück 139
2. den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
3. die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen,
4. das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Brüssow und im Internet auf der Seite des Amtes Brüssow ortsüblich bekannt zu machen.
Dafürstimmen Gegenstimmen
Dieter Pahl
Torsten Eich
Michael Rakow
Petra Schulz
Ronny Bahr
Joachim Vöcks
Axel Buse
Norman Glowe
Dietmar Zahn
Bodo Herlitze
Thomas Heller
Aufgrund des § 22 Mitwirkungsverbot der BbgKVerf hat folgendes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt, da ihm als Betreiber des „Konsums“ ein Nachteil entstehen könnte. Frank Schröder
Beschluss 0023/22 lt. Beschlussvorlage 0023/22: Unterstützung für die Uckermärkischen Musikwochen 2022
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, dem Uckermärkischen Musikwochen e.V. folgende Unterstützung zu gewähren:
Bereitstellung von Stühlen und Bänken sowie An- und Abtransport ohne Aufstellung.
Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 0024/22 lt. Beschlussvorlage 0024/22: Einrichtung eines Spendenkontos für die Sanierung des Museums
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, für die Sanierung des Heimatmuseums ein Spendenkonto einzurichten. Das auf diesem Konto gesammelte Geld soll ausschließlich für die Sanierung des Museums verwendet werden.
Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 0026/22 lt. Beschlussvorlage 0026/22: Schließzeiten der Kita Sonnenschein 2023
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt die genannten Schließzeiten 2023 für die Kita Sonnenschein.
19.05.2023
02.10.2023
1 Tag Brückentag Christi Himmelfahrt
1 Tag Brückentag Tag der deutschen Einheit
30.10.2023 1 Tag Brückentag Reformationstag
27.12. - 29.12.2023 3 Tage Weihnachtsfeiertage und Jahreswechsel
(Termin noch offen) 1 Tag Teamtag
(Termin noch offen) 1 Tag Weiterbildungstag
Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 0027/22 lt. Beschlussvorlage 0027/22: Gruppenrabatt Badeanstalt Jugendfeuerwehren Amt Uecker-Randowtal
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, den Jugendfeuerwehren des Amtes Uecker-Randowtal einen Gruppenrabatt in Höhe von 200,00 € zu gewähren.
Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 0032/22 lt. Beschlussvorlage 0027/22: Gruppenrabatt Badeanstalt Uckermärkischer Feuerwehrverband Angermünde e.V.
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, dem Uckermärkischen Feuerwehrverband Angermünde e.V. einen Gruppenrabatt in Höhe von 320,00 € zu gewähren.
Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 0028/22 lt. Beschlussvorlage 0028/22: Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, die aktuelle Preisliste mit der Ergänzung Kinder 3-16 Jahre.
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz
Beschlüsse vom 04.05.2022
Beschluss 0013/22 lt. Beschlussvorlage 0013/22
Schließzeiten Kita Gänseblümchen 2023
Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die genannten Schließzeiten 2023 für die Kita Gänseblümchen.
31.03.2023
19.05.2023
1 Tag Teamtag (Aktivität Teambildung/Teamentwicklung)
1 Tag Brückentag nach Christi Himmelfahrt
30.06.2023
02.10.2023
30.10.2023
22.12. - 29.12.2023
1 Tag Team-Tag zur Vorbereitung des Kita-Jahres 2023/24
1 Tag Brückentag vor dem Tag der deutschen Einheit
1 Tag Brückentag Reformationstag
4 Tage Weihnachtsfeiertage und Jahreswechsel
Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Veröffentlichung der Sitzungstermine:
Die nächste Amtsausschusssitzung des Amtes Brüssow findet voraussichtlich am 20.09.2022 im Sitzungssaal des Amtes Brüssow im Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 8 in Brüssow statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld findet voraussichtlich am 30.06.2022 in der Turnhalle in Klockow statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg findet voraussichtlich am 20.06.2022 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Stadtverordnetenversammlung der Gemeinde Stadt Brüssow findet voraussichtlich am 05.07.2022 im Sitzungssaal des Amtes Brüssow im Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 8 in Brüssow statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow findet voraussichtlich am 24.08.2022 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz findet voraussichtlich am 22.06.2022 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Bitte beachten Sie die Aushänge in den Aushangkästen der Gemeinden sowie die Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Brüssow www.amt-bruessow.de unter dem Stichpunkt „Ratsinfosystem“.
Amtliche Bekanntmachung
über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Netto Marken Discount Prenzlauer Straße“ der Stadt Brüssow nach § 12 BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs
Für den in der beiliegenden Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich hat die Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am 17.05.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Netto Marken Discount Prenzlauer Straße“ der Stadt Brüssow gemäß § 12 BauGB beschlossen.
Die Stadt Brüssow hat sich mit einem Antrag zur Errichtung einer Filiale der Netto Marken Discount Stiftung & Co. KG am Standort Brüssow, Prenzlauer Straße, auseinandergesetzt und diesen impulsgebend für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes genutzt.
Mit der Planung sind folgende Ziele verbunden:
- Errichtung einer Filiale der Netto Marken Discount Stiftung & Co. KG (Verkaufsraumfläche insgesamt ca. 1.130 m², davon Verkaufsfläche Netto 1.050 m², Leergutannahme 10 m² und Backshop-Café 70 m²)
- Stärkung der Versorgungssituation im Einzelhandel in der Stadt Brüssow und ihrem Umland
- Berücksichtigung der Umweltauswirkungen und deren Beachtung bei der Realisierung
Planungsziel der Stadt ist die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für dieses Vorhaben.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1 ha (9.422 m²) und liegt in
Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:
der Gemarkung Brüssow, Flur 4, teilweise in den Flurstücken 109 und 139 und ist in der Anlage dargestellt.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt: im Norden: Uferbereich des Großen Sees
im Süden: Prenzlauer Straße
im Osten: Prenzlauer Straße
im Westen: unbebauter Bereich des Flurstücks 139
Die Fläche der Flurstücke 109 und 139 befinden sich im privaten Eigentum des Vorhabenträgers.
Übersichtsplan für den Bebauungsplan
Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Gemarkung Brüssow
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow hat darüber hinaus in gleicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.
Zur Gewährleistung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Netto Marken Discount Prenzlauer Straße“ der Stadt Brüssow mit der Begründung in der Zeit
vom 30.06.2022 bis einschließlich 01.08.2022
öffentlich ausgelegt und kann von Jedermann eingesehen werden.
Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 3)
Zeit: während folgender Dienstzeiten:
Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.30 bis 11.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30-12.00 und 13.00-17.30 Uhr und Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.
Darüber hinaus ist der Bebauungsplan auch auf der Internetseite des Amtes Brüssow unter: https://www.amt-bruessow. de/bauleitplanung/liste veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Brüssow, den 25.05.2022
Annett Hartwig AmtsdirektorinÖffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“ der Gemeinde Schönfeld
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld haben in ihrer Sitzung am 12.05.2022 den 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“ der Gemeinde Schönfeld gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussvorlage 0014/22 mit Ergänzungen).
Der Teilgeltungsbereich 1 erstreckt sich auf einer Ackerfläche zwischen den Ortschaften Neuenfeld, Klockow und Stramehl – an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Die weiteren 10 Teilgeltungsbereiche (Nr. 2 bis 11) für die Kompensationsmaßnahmen befinden sich in den Gemarkungen Schönfeld, Neuenfeld und Klockow.
Tabelle: Lage der Teilgeltungsbereiche
Nr. Lage
1 Ackerfläche zwischen den Ortschaften Neuenfeld, Klockow und Stramehl – an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern
2 Ortsrand Schönfeld westlich der Landesstrasse L252 Richtung Damerow
3 Ackerfläche westlich des Neuenfelder Sees am Brandbruch
4 Am Weg von Neuenfeld Richtung Neuenfelder See
5 Östlich der Ortsverbindungsstraße Klockow-Neuenfeld
6 Auf der Ackerfläche nördlich des Klockower Haussees
7 Ortslage Klockow
8 Nordöstliche Ortslage Schönfeld
9 Auf der Ackerfläche östlich von Neuenfeld
10 Am Weg südöstlich von Neuenfeld gegenüber der ehemaligen Stallanlage
11 Südöstlicher Ortsrand Klockow an der Straße nach Carmzow
Die Planung ist erforderlich, da durch den Bebauungsplan eine geordnete städtebauliche Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht wird. Nach den Vorgaben des § 35 BauGB Abs.
1 Nr. 5 besteht grundsätzlich die Zulässigkeit für Windkraftanlagen, was die Belange der Gemeinde unberücksichtigt lassen könnte.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.
Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf zum Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit
vom 04.07.2022 bis einschließlich 08.08.2022
öffentlich ausgelegt und kann von Jedermann eingesehen werden.
Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 3)
Zeit: während folgender Dienstzeiten:
Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.30 bis 11.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30-12.00 und 13.00-17.30 Uhr und Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.
Darüber hinaus ist der Bebauungsplan auch auf der Internetseite des Amtes Brüssow unter: https://www.amt-bruessow. de/bauleitplanung/liste veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“ enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen:
• Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter zusammen mit den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz des §1a BauGB, insbesondere
o Fläche – Informationen zur Flächeninanspruchnahme und -bedarf, möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
o Boden – Informationen zu den Bodenverhältnissen, möglichen Auswirkungen infolge der Planung auf die Bodenstruktur und -funktionen, einschließ-
lich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen
o Wasser – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen
o Luft und Klima – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung
o Pflanzen und biologische Vielfalt – Aussagen zur potentiell natürlichen Vegetation, Biotoptypen sowie möglichen bau-, anlagenbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen
o Tiere und biologische Vielfalt – Informationen zu den Auswirkungen der Planung insbesondere auf Brutvögel (besonders Weißstorch, Schwarzstorch, Adler, Rotmilan, Rohrdommel, Kranich sowie Rohrweihe), Zug- und Rastvögel (besonders Goldregenpfeifer, Kiebitz, Kranich, Nordische Gänse, Singschwan) und Fledermäuse sowie Amphibien und Reptilien – einschließlich Aussagen zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie zur Artenschutzmaßnahme (CEF) M16 für den Kranich
o Landschaft – Informationen zu den Landschaftsraumeinheiten und zu den entstehenden Veränderungen im Landschaftsraum sowie möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen
o Mensch/Gesundheit/Bevölkerung – Informationen zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, ausdrücklich zu Schallimmissionen und Schattenwurf unter Berücksichtigung der vorhandenen Windkraftanlagen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, so bedarfsgesteuerte Befeuerung
o Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung (insbesondere zum Bodendenkmal Großsteingrab aus dem Neolithikum (Denkmal-Nr.: 141771)), einschließlich Vermeidungsmaßnahmen und rechtlichen Hinweisen
o Schutzgebiete nach Naturschutzrecht – Informationen zu SPA-Gebiet „Caselower Heide“, FFH-Gebiet „Caselower Heide“, FFH-Gebiet „Kleinseen bei Carmzow“, Landschaftsschutzgebiet „Pasewalker Kirchenforst“ – und möglichen Auswirkungen infolge der Planung
• Eingriffs- Ausgleichsbilanz – Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch die Planung vorbereitet werden, Festlegung von Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend §§ 14 und 15 BNatSchG (siehe Teil-Geltungsbereiche 2 bis 11)
Folgende Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden, liegen aus:
• Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld Ost“ (Stand April 2022)
• Schattenwurfanalyse zum Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld Ost“ (Stand März 2022)
• Erfassung und Bewertung der Brutvögel im 300 m-Radius der geplanten Windparkerweiterung Neuenfeld (Endbericht 2018)
• Windpark Neuenfeld, Horst- und Revierkartierung Großund Greifvögel (Endbericht 2020)
• Windpark Neuenfeld – Raumnutzungserfassung (Seeadler, Schreiadler, Schwarz- und Weißstorch) (Endbericht 2019)
• Windpark Neuenfeld – Raumnutzungserfassung (Seeadler, Schreiadler, Fischadler, Schwarz- und Weißstorch) (Endbericht 2020)
• Erfassung der Zug- und Rastvögel im Bereich des geplanten Windparks Neuenfeld (Endbericht 2019/2020)
• Windpark Neuenfeld – Untersuchung und Bewertung der Fledermausfauna (Erläuterungsbericht mit Karten 2019)
• NATURA 2000-VORPRÜFUNG gem. § 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet „Kleinseen bei Carmzow“ (DE 2650-322) und das SPA-Gebiet „Caselower Heide“ (DE 2550-401) (April 2022)
• Habitatpotentialanalyse (HPA) Seeadler und Schreiadler (April 2022) (Liegt aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht mit aus)
• Begründung der Machbarkeit der CEF-Maßnahme M16 (April 2022)
Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind außerdem folgende vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
zum Vorentwurf des Bebauungsplans:
• Stellungnahme vom Landkreis Uckermark vom 23.09.2019
• Stellungnahme vom Landesamt für Umwelt (ehemals Landesamt für Umwelt, Gesundheit, und Verbraucherschutz) vom 04.09.2019
• Stellungnahme vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 20.08.2019
• Stellungnahme vom Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 10.09.2019
• Stellungnahme vom Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 14.08.2019
• Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) vom 31.07.2019
• Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 10.09.2019
• Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB vom 29.07.2019
sowie zum 1. Entwurf des Bebauungsplans:
• Stellungnahmen vom Landkreis Uckermark vom 02.08.2021 und vom 22.09.2021
• Stellungnahme vom Landesamt für Umwelt (ehemals Landesamt für Umwelt, Gesundheit, und Verbraucherschutz) vom 02.09.2021
• Stellungnahme vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 29.09.2021
• Stellungnahme vom Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 27.07.2021
• Stellungnahme vom Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 08.07.2021
• Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 14.07.2021
• Stellungnahme vom Amt für Bau, Naturschutz- und Denkmalschutz, Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 22.11.2021
• Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB vom 08.07.2021.
Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten zudem alle im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum 1. Entwurf in Tabellenform.
Anlage: Übersichtslageplan
Brüssow, den 24.05.2022
Hartwig Amtsdirektorin
Öffentliche Bekanntmachung nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“-Gewässerunterhaltungsarbeiten
Der Wasser- und Bodenverband „Welse“ gibt hiermit bekannt, dass in der Zeit vom 16.05.2022 - 28.02.2023 an den Verbandsgewässern (Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungsarbeiten entsprechend des Unterhaltungsplanes (UPL) durchgeführt werden.
Der Unterhaltungsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Verbandes, zu den Geschäftszeiten Montag-Donnerstag 09.00-15.00 Uhr sowie Freitag von 09.0013.00 Uhr, aus. Gleichzeitig erfolgt die Veröffentlichung auf der Webseite des Verbandes unter www.wbv-welse.de
Die Mahd und Sohlkrautung der Gewässer in der Gemeinde Carmzow-Wallmow findet im Zeitraum vom 25.07.-26.08.2022 statt.
Die im UPL beinhalteten Grundräumungsarbeiten werden ab August bis Dezember 2022 durchgeführt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen die festgelegten Gehölzpflegearbeiten in der Zeit vom 01.10.202228.02.2023.
Über den konkreten Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Gewässerunterhaltungsarbeiten können Informationen bei den Verbandsingenieuren des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ unter der Tel.-Nr.: 033336/675-5 eingeholt werden. Zum Zeitpunkt der Gewässerunterhaltungsarbeiten haben die Eigentümer oder Nutzer von Anliegergrundstücken und der Gewässergrundstücke den ausführenden Firmen sowie den
Dienstkräften des Verbandes Zutritt zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Ausführungsfreiheit an den Gewässern zu gewähren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Anlieger und Hinterlieger das Einebnen von Aushub und das Ablagern von Mähgut zu dulden haben.
Wir bitten darum, parallel zu den Gewässern einen 5 m breiten Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung, behält sich der Verband vor, die Mehrkosten dem Verursacher zu berechnen.
Gleichzeitig informiere ich, dass ganzjährig Vermessungsarbeiten an den Gewässern sowie im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen biberbedingte Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden die §§ 38 - 41 WHG vom 31.07.2009 (BGBl. 1 S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1408) sowie die Landesbestimmungen §§ 78 - 85 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.03.2012 (GVBl. I/12 [Nr. 20] zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.12.2017 (GVBl. I/17 [Nr. 28]).
Passow, den 31.03.2022 gez. Ch. Schmidt Geschäftsführerin Wasser- und Bodenverband „Welse“
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Impressum Amtlicher Teil
Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de
Sprechzeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
Herstellungsleitung und Redaktion:
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Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil.
Druck/Endbearbeitung: LINUS WITTICH Medien KG, Tel.: 039931/5790
Impressum Nichtamtlicher Teil
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- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.
- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- € + Porto.
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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinden
Informationen zur Grundsteuerreform
Werte Bürgerinnen und Bürger, bis zum Jahr 2025 werden die Grundsteuern für jedes Grundstück neu berechnet. Aus diesem Grund versendet das Finanzamt seit dem 02.05.2022 Informationsschreiben, mit der Aufforderung, eine Erklärung zum jeweiligen Grundstück über das Internetportal „Mein ELSTER“ abzugeben. Da es sicherlich viel Klärungsbedarf geben wird, hat das Finanzamt eine Hotline und eine Internetseite mit Informationen zur Verfügung gestellt, welche von den Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen in Anspruch genommen werden können.
Grundsteuer Hotline: 0331 200 600 20
Website: grundsteuer.brandenburg.de
Hochzeiten im Amt Brüssow
Die Amtsdirektorin Annett Hartwig gratuliert:
zur Eheschließung am 27.05.2022 im Standesamt Brüssow den Eheleuten
Karina und Rene´ Gnodtke
zur Eheschließung am 28.05.2022 im Standesamt Brüssow den Eheleuten
Mary und Dennis Werneke
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Für die vielen Glückwünsche, liebevollen Geschenke und Blumen anlässlich unserer
Silberhochzeit
danken wir insbesondere unserer Familie, allen Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn und Arbeitskollegen recht herzlich. Ein extra Dankeschön gilt dem Team der Gaststätte „Zum Bauernhof“ Neu Grambow, DJ Lücki, der Amtsfeuerwehr Brüssow sowie der Ortsfeuerwehr Woddow.
Volker & Silvia Groß
Woddow im Mai 2022
Kita Sonnenschein in Brüssow
Der Krankenwagen war da!
„Ist etwas passiert?“, so hinterfragten aufgeregte Schüler am Zaun uns Erzieherinnen, als sie den Krankenwagen auf dem Kitagelände sahen! „Keine Sorge, alles in Ordnung“!
Unsere Kita Kinder hatten die Gelegenheit mit einem Sanitäter ins Gespräch zu kommen.
Da es vor einigen Wochen in der Kita das Projekt „Erste Hilfe“ gab, konnten die Kinder stolz richtig auf die Frage nach der Notrufnummer antworten. Mit zwei Daumen in der Luft und einem Spruch ist diese leicht zu merken. Herr Wodrich zeigte uns den einfachen Pflasterverband, den wir gleich üben konnten. Er lehrte uns in Notsituationen die
stabile Seitenlage anzuwenden, die kinderleicht zu bewältigen ist. Mit einem Stethoskop hörten wir unsere Herzschläge. Der Höhepunkt für die Kinder war die Besichtigung des Krankenwagens. Mal am Lenkrad zu sitzen, oder hinten auf der Trage zu liegen, war für die Kids das Erlebnisreichste dieser Stunden. Wir danken Herr Wodrich vom DRK recht herzlich für den lehrreichen Vormittag!
Die Kinder und Erzieherinnen der Kita „Sonnenschein“
Grundschule Brüssow
Am 29.April 2022 war es wieder soweit. Der Kampf gegen die von Corona und dem Winter verbliebenen Speckröllchen hat begonnen. Unsere Schüler und Schülerinnen trafen sich zum Frühlingslauf. Jede Klasse hatte eine vorgegebene Rundenzahl zu absolvieren und die drei ersten Plätze wurden mit einer Urkunde geehrt. Zur Freude der Sport- und Klassenlehrer zeigten die Kids viel Ehrgeiz und Durchhaltevermögen. Ganz besonders freuten wir uns über die jüngsten Teilnehmer dieses Events. Unsere zukünftigen Erstklässler nahmen mit ihrer hoch motivierten Erzieherin an diesem Lauf teil und hatten, so sah es jedenfalls aus, viel Spaß. Weiter geht es dann beim Sportfest am 17.Juni 2022. Unser Dankeschön gebührt den Sportlehrerinnen, die für die Organisation und einen reibungslosen Ablauf sorgten.
WussowVeranstaltungen
26.06.2022, Brüssow, 16:00 Uhr Snack & Orgel, Julius Mauersberger (Orgel), Arne Hube (Moderation)
Zum spannenden Konzertformat mit kulinarischem Hintergrund laden der Organist Julius Mauersberger und Filmemacher und Regisseur Arne Hube ein. An der Orgel des Potsdamer Orgelbauers Alexander Schuke erklingen Orgelwerke von Johann Sebastian Bach, Felix Mendelssohn Bartholdy und Thomas Adams. Auditiv und gustativ führt der renommierte Filmemacher Arne Hube durch das Programm. Zu den Orgelwerken erfährt das Publikum vom gelernten TV-Sprecher und Journalist Wissenswertes und Anekdoten, welche zusammen mit einer kleinen kulinarischen Verköstigung zu genießen sind. Musikalisch bereichert Julius Mauersberger das Programm. Er stammt aus Leipzig und erhielt seine musikalische Ausbildung im Gewandhaus-Kinderchor, an der Landesschule Pforta und der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ Weimar. Konzertbeginn ist um 16:00 Uhr, der Eintritt ist frei.